Ergebnisse des bundesweiten Zivilschutz-Probealarms am 3. Oktober 2026

99,33 Prozent der insgesamt 8.399 Sirenen funktionierten einwandfrei – Testauslösung des Katastrophen-Warnsystems "AT-Alert"

Heute, Samstag, den 3. Oktober 2026, fand der jährliche bundesweite Zivilschutz-Probealarm statt. Zwischen 12 und 12:45 Uhr wurden in ganz Österreich nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ ausgestrahlt.

Der Probealarm dient einerseits der Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit den Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.

8.343 Sirenen funktionierten einwandfrei

Heuer wurden insgesamt 8.399 Sirenen auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet, wobei 99,33 Prozent (8.343 Sirenen) einwandfrei funktionierten. Die Detailergebnisse der einzelnen Bundesländer:

Burgenland: 100%, alle 325 Sirenen funktionierten,
Vorarlberg: 100%, alle 230 Sirenen funktionierten,
Oberösterreich: 99,73%, vier Ausfälle bei 1.498 Sirenen,
Tirol: 99,71%, drei Ausfälle bei 1.025 Sirenen,
Steiermark: 99,53%, sechs Ausfälle bei 1.278 Sirenen,
Wien: 99,44%, ein Ausfall bei 180 Sirenen.
Salzburg: 99,42%, drei Ausfälle bei 521 Sirenen,
Niederösterreich: 98,90%, 27 Ausfälle bei 2.450 Sirenen,
Kärnten: 98,65%, zwölf Ausfälle bei 892 Sirenen,

Allgemein lagen die Ausfälle in den Bundesländern bei 0,67 Prozent (56 Sirenen; 2025 bei 0,44 Prozent und 37 Sirenen). Die Signale können derzeit von 8.399 Feuerwehrsirenen ausgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Lagezentrum des Innenministeriums, von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer oder den Bezirkswarnzentralen erfolgen.

Testauslösung des Katastrophen-Warnsystems „AT-Alert“

Heuer erfolgte auch wieder eine bundesweite Testauslösung des Katastrophen-Warnsystems „AT-Alert“ auf den Mobiltelefonen. Nach Informationen der Mobilfunknetzbetreiber wurden die Aussendungen der Testnachrichten erfolgreich durchgeführt.

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Was wurde eigentlich aus dem Fall HYGIENE AUSTRIA?

Schlussendlich verschwanden die Masken und kein Hahn krähte mehr danach

Es war einmal, mitten in der Corona-Plandemie, ein österreichisches Vorzeigeprojekt namens Hygiene Austria. Palmers und Lenzing gründeten das Unternehmen, Österreich sollte seine Masken künftig selbst produzieren. „Made in Austria“ – das klang nach Unabhängigkeit, nach heimischer Wertschöpfung und nach einer Erfolgsgeschichte. Politiker kamen, Kameras liefen, Masken wurden präsentiert und der Staat wurde zum dankbaren Großkunden.

Dann kam der 2. März 2021

Plötzlich standen Polizei, Finanzpolizei und Ermittler vor der Tür. Die WKStA ließ zwei Standorte durchsuchen. Der Verdacht: Aus China stammende Masken könnten in Österreich umgepackt und anschließend als österreichische Ware verkauft worden sein. Aus „Made in Austria“ wurde damit ziemlich schnell „Made in China – aber bitte nicht so laut sagen“. Besonders pikant: Ermittler fanden Arbeiter, die offenbar genau mit diesem Umpacken beschäftigt waren. Es standen massive Vorwürfe wegen Betrugs und Schwarzarbeit im Raum.

Die Geschäftsführung wies die Vorwürfe zurück. Tino W., damals Geschäftsführer, musste sich erklären. Wenige Wochen später war seine Zeit an der Unternehmensspitze vorbei. Auch Lenzing zog sich aus der gemeinsamen Firma zurück. Der einstige Corona-Musterknabe war damit politisch und wirtschaftlich bereits ziemlich angeschlagen. Doch Österreich wäre nicht Österreich, wenn nach einer spektakulären Razzia nicht irgendwann die große Kunst des Verschwindens beginnen würde.

° Ermittlungen dauern.

° Schlagzeilen werden älter.

° Politiker wechseln ihre Themen.

° Die Plandemie verschwindet.

Und irgendwann fragt kaum noch jemand, was aus den großen Vorwürfen eigentlich geworden ist.

Es gab weitere Ermittlungen – sogar wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und gefälschte beziehungsweise verfälschte Belege. Im Raum standen rund 693.000 Euro an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Doch auch dieses Verfahren wurde 2023 eingestellt. Eine große strafrechtliche Abrechnung blieb aus. Kein spektakulärer Prozess, bei dem die Verantwortlichen öffentlich Rede und Antwort stehen mussten.

° Kein großes Finale.

° Kein juristisches Feuerwerk.

° Stattdessen: Akten zu, Firma pleite, Thema erledigt?

Ganz so einfach ist es allerdings nicht

Es gab arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, kartellrechtliche Konsequenzen und weitere Verfahren. 2024 wurden wegen eines Kartellverstoßes Geldbußen gegen Palmers und Lenzing verhängt. Aber wegen der ursprünglichen Maskenaffäre ist öffentlich kein rechtskräftiger Schuldspruch der zentralen Verantwortlichen bekannt. Und dann kam schließlich der wirtschaftliche Sargdeckel. Im Jänner 2024 meldete die Hygiene Austria Insolvenz an: 5,2 Millionen Euro Schulden bei rund 30 Gläubigern.

2025 war endgültig Schluss. Das einstige Corona-Vorzeigeunternehmen war Geschichte. Was bleibt? Ein Unternehmen, das mit großen politischen Versprechen startete, mit öffentlichen Aufträgen bedacht wurde, ins Zentrum einer spektakulären Razzia geriet und schließlich in der Insolvenz verschwand. Und die Verantwortlichkeit? Nun ja. Die Firma ist tot. Die Verfahren, soweit e überhaupt welche gab sind weitgehend Geschichte. Die Pandemie ist vorbei und die Masken trägt heute kaum noch jemand. Auf gut Deutsch: Kein Hahn kräht mehr danach.

Ist das die Form österreichischer Krisenbewältigung? Man wartet einfach lange genug, bis niemand mehr weiß, wer eigentlich die Rechnung bezahlen sollte? Nur eines sollte man nicht vergessen: Dass ein Verfahren eingestellt wird, ist kein absoluter Beweis dafür, dass niemals etwas fragwürdig war. Allerdings genauso wenig ist ein Ermittlungsverfahren ein Beweis für die Schuld eines Beschuldigten. Die Wahrheit wird möglicherweise dazwischen liegen. Und vielleicht liegt dort auch jene unbequeme Frage, die bei Hygiene Austria bis heute offenbleibt: Wie konnte aus dem großen politischen Versprechen „Made in Austria“ ein derartiges Desaster werden – und warum interessiert sich heute kaum noch jemand dafür? Der Ordnung halber merken wir an, dass für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gilt.

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Wenn der Millionär plötzlich zum Genossen wird

Eine satirische Betrachtung über die erstaunliche Wandlungsfähigkeit der SPÖ

Millionäre waren in der SPÖ unter Andreas Babler bislang eine Spezies, die man am liebsten gleich mit einer Sondersteuer versehen hätte. Wer viel besitzt, sollte gefälligst mehr abgeben – so lautete die sozialistische Botschaft. Der Klassenkampf schien klar verteilt: hier die Genossen, dort die bösen Reichen.

Doch plötzlich weht ein anderer Wind durch die roten Parteikorridore. Mit dem Auftauchen des Multimillionärs Zeiler scheint sich das sozialistische Weltbild geradezu über Nacht zu verändern. Was gestern noch als kapitalistische Todsünde galt, könnte heute schon als Qualifikation für den Parteivorsitz durchgehen.

Ein Millionär? Na und!

Wenn er der SPÖ vielleicht aus der politischen Sackgasse hilft, darf er offenbar auch ein paar Millionen auf dem Konto haben. Der Klassenfeind wird kurzerhand zum Hoffnungsträger umetikettiert. Aus dem bösen Kapitalisten wird ein potenzieller Retter der Arbeiterklasse. Man möchte beinahe applaudieren ob dieser ideologischen Beweglichkeit. Marx hätte vermutlich seine Freude daran – oder zumindest ordentlich Erklärungsbedarf.

Während Babler und seine marxistischen Weggefährten offenbar zunehmend aus der Mode kommen, wird im roten Lager schon einmal nach einem neuen politischen Maßanzug gesucht. Und siehe da: Er könnte ausgerechnet von einem Multimillionär stammen.

Ob Zeiler allerdings tatsächlich den Job des Parteivorsitzenden übernehmen will, ist ebenso offen wie die Frage, ob er ihn überhaupt übernehmen kann. Denn Andreas Babler denkt offenbar gar nicht daran, freiwillig das rote Zepter abzugeben.

Schließlich hat er sich politisch längst einzementiert. Und wer einmal fest im Beton sitzt, lässt sich bekanntlich nicht so leicht herauslösen – schon gar nicht von einem Millionär, der möglicherweise selbst Ambitionen auf den Chefsessel hegt.

Da könnte die bisherige Begeisterung für den wohlhabenden Genossen rasch abkühlen. Denn sollte Zeiler tatsächlich an Bablers Stuhl sägen, dürfte die alte sozialistische Erzählung vom bösen Millionär plötzlich wieder Hochkonjunktur haben.

Dann wäre Schluss mit der überraschenden Liebe zum Kapital. Dann würde aus dem Hoffnungsträger womöglich wieder ein Klassenfeind. Und die Forderung nach einer Millionärssteuer könnte schneller zurückkehren, als man im Wiener Rathaus „Solidarität“ sagen kann.

Bleibt nur die Frage: Ist ein Millionär in der SPÖ nun ein Problem oder eine Lösung? Die Antwort scheint ganz einfach: Solange er Babler hilft, ist er willkommen. Wenn er Babler gefährlich wird, gehört sein Vermögen vermutlich wieder besteuert.

So flexibel war der Klassenkampf selten

Und wer geglaubt hat, in der SPÖ gehe es immer nur um Ideologie, der muss jetzt erkennen: Manchmal geht es offenbar auch um die Sitzordnung im roten Machtgefüge.

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Neue Steuer trotz Teuerung 2,40 Euro Strafsteuer pro Paket

Neue Massensteuer zeigt, dass diese Regierung vollkommen das Maß verloren hat

Seit heute sind für Pakete aus Online-Einkäufen 2,40 Euro fällig. Diese Paketsteuer wird von Händlern wie Amazon & Co 1:1 an die Kunden weiterverrechnet. Jeff Bezos & Co kostet diese kurzsichtige Maßnahme der Verliererampel damit keinen einzigen Cent.

FPÖ-Heimatschutzsprecher NAbg. Michael Schnedlitz: „Wie können sich Stocker, Babler, Meinl-Reisinger & Co noch in den Spiegel schauen? Sie stopfen ihre Budgetlöcher einmal mehr auf dem Rücken all jener, die finanziell stark unter Druck stehen. Auch die bisherigen Maßnahmen zur Budgetsanierung trafen in erster Linie Menschen mit wenig Geld: Alleinerzieherinnen, Pensionisten, Familien.“

Die Erzählung der Regierung, wonach die Paketsteuer die Gegenfinanzierung der Mehrwertsteuersenkung für Grundnahrungsmittel sei, hält Schnedlitz für skandalös, denn wie eine Analyse von OGM zeigt, ist die von der Regierung behauptete Ersparnis durch die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel in der Höhe von rund 100 Euro pro Jahr eine absolute Luftnummer. OGM errechnete auf Basis einer Kassenzettelanalyse eine Ersparnis von lediglich 57 Euro pro Jahr. Das würde beim wöchentlichen Einkauf demnach rund einen Euro ausmachen.

Schnedlitz ergänzend: „Dem gegenüber stehen 2,40 Euro, die jetzt jeder Österreicher pro Paket an den Finanzminister überweisen muss. Damit ist die Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel pulverisiert. Viele Menschen sind auf günstige Produkte aus dem Online-Handel angewiesen – und genau die werden jetzt doppelt bestraft. Sie bekommen de facto keine Hilfe bei den Lebensmitteln, zahlen aber durch die Paketsteuer voll drauf. Stocker, Babler, Meinl-Reisinger & Co sollen sich für diese Abzocke genieren und geschlossen zurücktreten. Diese Verliererampel kann es einfach nicht!“

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Wenn die Krankenkasse kassiert, ist sie schnell – beim Zurückzahlen wird sie gemütlich

Wer beim Kassieren auf die Sekunde genau ist, sollte beim Zurückzahlen nicht plötzlich die Zeitrechnung verlieren

Immer mehr Menschen weichen auf Wahlärzte aus. Nicht unbedingt, weil sie sich den Luxus einer Privatordination gönnen möchten, sondern weil die Wartezeiten bei Kassenärzten für viele längst jedes erträgliche Maß überschritten haben. Wer gesundheitliche Beschwerden hat, braucht schließlich einen Arzt und keinen Termin für die übernächste Jahreszeit.

Doch wer glaubt, mit der Behandlung beim Wahlarzt sei das bürokratische Abenteuer bereits beendet, hat die Rechnung ohne die gesetzliche Krankenversicherung gemacht. Denn nach der Behandlung beginnt das Warten erst richtig.

Die Patientinnen und Patienten bezahlen die Wahlarztrechnung zunächst aus eigener Tasche und reichen diese anschließend bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein. Was folgt, ist mitunter eine Geduldsprobe, die selbst den hartnäckigsten Warteschlangenerprobten an seine Grenzen bringt.

Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) können sich die Rückerstattungen des gesetzlichen Kostenanteils über Wochen, teilweise sogar über mehrere Monate hinziehen.

Monate! Für die Rückzahlung von Geld, das den Versicherten zusteht

Wer nachfragt, bekommt häufig die mittlerweile bestens eingeübte Standardantwort: Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung, viele Anträge. Man kennt das. Die Verwaltung ist überfordert, die Prozesse sind kompliziert, und leider, leider kann man nichts machen.

Interessant ist allerdings, dass sich diese personellen Engpässe beim Einheben der Versicherungsbeiträge offenbar deutlich weniger bemerkbar machen. Dort funktioniert die Verwaltung nämlich erstaunlich zuverlässig. Die Beiträge werden pünktlich eingezogen, automatisch abgebucht und bei Selbständigen gegebenenfalls mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks vorgeschrieben.

Beim Kassieren herrscht Digitalisierung, Effizienz und Verlässlichkeit. Bei der Rückerstattung hingegen offenbar die gute alte Gemütlichkeit der Amtsstube. Man könnte beinahe meinen, die Verwaltung habe zwei Geschwindigkeitsstufen: Turbo beim Nehmen, Schneckentempo beim Zurückgeben.

Besonders bemerkenswert ist dabei das unterschiedliche Verständnis von Fristen. Versäumt ein Versicherter eine Zahlungsfrist auch nur geringfügig, können unangenehme Konsequenzen drohen. Mahnungen, zusätzliche Kosten oder andere administrative Unannehmlichkeiten lassen dann meist nicht lange auf sich warten.

Wenn hingegen die Krankenkasse monatelang für eine Rückerstattung benötigt, scheint Geduld plötzlich eine gesetzlich verordnete Tugend zu sein. Eine vergleichbare Konsequenz für die verspätete Auszahlung? Fehlanzeige. Dabei handelt es sich keineswegs um irgendeine freiwillige Kulanzleistung. Die Rückerstattung ist Teil des gesetzlichen Versicherungssystems, in das die Versicherten verpflichtend einzahlen.

Und genau hier liegt das eigentliche Ärgernis: Die Patientinnen und Patienten müssen nicht nur die Kosten der Behandlung vorfinanzieren, sondern anschließend auch noch die Verzögerungen der Verwaltung finanzieren. Ihr Geld liegt währenddessen auf irgendeinem bürokratischen Zwischenparkplatz. Zinsen gibt es dafür natürlich keine. Dafür reichlich Gelegenheit, den Kontostand zu bewundern.

Besonders absurd wird die Situation für jene Menschen, die zusätzlich eine private Kranken-Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Viele Versicherer leisten ihren Kostenanteil nämlich erst, nachdem die gesetzliche Krankenversicherung die Rechnung bearbeitet und ihren Anteil abgerechnet hat. Damit entsteht eine regelrechte finanzielle Warteschleife: Zuerst bezahlt der Patient den Wahlarzt, dann wartet er auf die gesetzliche Rückerstattung und anschließend wartet er unter Umständen noch auf die private Versicherung.

Ein medizinischer Behandlungsvorgang wird so zum mehrstufigen Finanzierungskredit – selbstverständlich zinslos und unfreiwillig. Man stelle sich vor, ein Unternehmen würde seinen Kunden Rechnungen stellen, das Geld sofort einfordern und anschließend monatelang benötigen, um berechtigte Rückzahlungen abzuwickeln. Die Begeisterung der Kundschaft wäre vermutlich überschaubar.

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen scheint diese Form der Kundenbetreuung hingegen als unvermeidbare Begleiterscheinung des Systems durchzugehen. Dabei wäre gerade hier ein Mindestmaß an Transparenz und Service angebracht. Versicherte sollten nachvollziehen können, wie lange die Bearbeitung ihrer Rechnung voraussichtlich dauert, wo ihr Antrag gerade liegt und weshalb es zu Verzögerungen kommt.

Ein pauschaler Hinweis auf Personalmangel ist auf Dauer keine ausreichende Erklärung für ein strukturelles Problem. Wer verpflichtend Beiträge kassiert, übernimmt schließlich auch eine Verpflichtung gegenüber jenen Menschen, die dieses System finanzieren. Es geht dabei nicht um Sonderbehandlung, Luxusservice oder bevorzugte Abwicklung. Es geht schlicht um die zeitgerechte Auszahlung berechtigter Ansprüche. Vielleicht wäre es daher an der Zeit, die Prioritäten der gesetzlichen Krankenversicherungen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Denn wenn die Versicherten ihre Beiträge pünktlich bezahlen müssen, darf man wohl erwarten, dass auch die Gegenleistung nicht irgendwann zwischen Aktenstapel, Personalmangel und Zuständigkeitsverweisen verschwindet. Oder anders gesagt: Wer beim Kassieren auf die Sekunde genau ist, sollte beim Zurückzahlen nicht plötzlich die Zeitrechnung verlieren.

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