Wenn die Krankenkasse kassiert, ist sie schnell – beim Zurückzahlen wird sie gemütlich
Wer beim Kassieren auf die Sekunde genau ist, sollte beim Zurückzahlen nicht plötzlich die Zeitrechnung verlieren
Immer mehr Menschen weichen auf Wahlärzte aus. Nicht unbedingt, weil sie sich den Luxus einer Privatordination gönnen möchten, sondern weil die Wartezeiten bei Kassenärzten für viele längst jedes erträgliche Maß überschritten haben. Wer gesundheitliche Beschwerden hat, braucht schließlich einen Arzt und keinen Termin für die übernächste Jahreszeit.
Doch wer glaubt, mit der Behandlung beim Wahlarzt sei das bürokratische Abenteuer bereits beendet, hat die Rechnung ohne die gesetzliche Krankenversicherung gemacht. Denn nach der Behandlung beginnt das Warten erst richtig.
Die Patientinnen und Patienten bezahlen die Wahlarztrechnung zunächst aus eigener Tasche und reichen diese anschließend bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein. Was folgt, ist mitunter eine Geduldsprobe, die selbst den hartnäckigsten Warteschlangenerprobten an seine Grenzen bringt.
Bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) können sich die Rückerstattungen des gesetzlichen Kostenanteils über Wochen, teilweise sogar über mehrere Monate hinziehen.
Monate! Für die Rückzahlung von Geld, das den Versicherten zusteht
Wer nachfragt, bekommt häufig die mittlerweile bestens eingeübte Standardantwort: Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung, viele Anträge. Man kennt das. Die Verwaltung ist überfordert, die Prozesse sind kompliziert, und leider, leider kann man nichts machen.
Interessant ist allerdings, dass sich diese personellen Engpässe beim Einheben der Versicherungsbeiträge offenbar deutlich weniger bemerkbar machen. Dort funktioniert die Verwaltung nämlich erstaunlich zuverlässig. Die Beiträge werden pünktlich eingezogen, automatisch abgebucht und bei Selbständigen gegebenenfalls mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks vorgeschrieben.
Beim Kassieren herrscht Digitalisierung, Effizienz und Verlässlichkeit. Bei der Rückerstattung hingegen offenbar die gute alte Gemütlichkeit der Amtsstube. Man könnte beinahe meinen, die Verwaltung habe zwei Geschwindigkeitsstufen: Turbo beim Nehmen, Schneckentempo beim Zurückgeben.
Besonders bemerkenswert ist dabei das unterschiedliche Verständnis von Fristen. Versäumt ein Versicherter eine Zahlungsfrist auch nur geringfügig, können unangenehme Konsequenzen drohen. Mahnungen, zusätzliche Kosten oder andere administrative Unannehmlichkeiten lassen dann meist nicht lange auf sich warten.
Wenn hingegen die Krankenkasse monatelang für eine Rückerstattung benötigt, scheint Geduld plötzlich eine gesetzlich verordnete Tugend zu sein. Eine vergleichbare Konsequenz für die verspätete Auszahlung? Fehlanzeige. Dabei handelt es sich keineswegs um irgendeine freiwillige Kulanzleistung. Die Rückerstattung ist Teil des gesetzlichen Versicherungssystems, in das die Versicherten verpflichtend einzahlen.
Und genau hier liegt das eigentliche Ärgernis: Die Patientinnen und Patienten müssen nicht nur die Kosten der Behandlung vorfinanzieren, sondern anschließend auch noch die Verzögerungen der Verwaltung finanzieren. Ihr Geld liegt währenddessen auf irgendeinem bürokratischen Zwischenparkplatz. Zinsen gibt es dafür natürlich keine. Dafür reichlich Gelegenheit, den Kontostand zu bewundern.
Besonders absurd wird die Situation für jene Menschen, die zusätzlich eine private Kranken-Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Viele Versicherer leisten ihren Kostenanteil nämlich erst, nachdem die gesetzliche Krankenversicherung die Rechnung bearbeitet und ihren Anteil abgerechnet hat. Damit entsteht eine regelrechte finanzielle Warteschleife: Zuerst bezahlt der Patient den Wahlarzt, dann wartet er auf die gesetzliche Rückerstattung und anschließend wartet er unter Umständen noch auf die private Versicherung.
Ein medizinischer Behandlungsvorgang wird so zum mehrstufigen Finanzierungskredit – selbstverständlich zinslos und unfreiwillig. Man stelle sich vor, ein Unternehmen würde seinen Kunden Rechnungen stellen, das Geld sofort einfordern und anschließend monatelang benötigen, um berechtigte Rückzahlungen abzuwickeln. Die Begeisterung der Kundschaft wäre vermutlich überschaubar.
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen scheint diese Form der Kundenbetreuung hingegen als unvermeidbare Begleiterscheinung des Systems durchzugehen. Dabei wäre gerade hier ein Mindestmaß an Transparenz und Service angebracht. Versicherte sollten nachvollziehen können, wie lange die Bearbeitung ihrer Rechnung voraussichtlich dauert, wo ihr Antrag gerade liegt und weshalb es zu Verzögerungen kommt.
Ein pauschaler Hinweis auf Personalmangel ist auf Dauer keine ausreichende Erklärung für ein strukturelles Problem. Wer verpflichtend Beiträge kassiert, übernimmt schließlich auch eine Verpflichtung gegenüber jenen Menschen, die dieses System finanzieren. Es geht dabei nicht um Sonderbehandlung, Luxusservice oder bevorzugte Abwicklung. Es geht schlicht um die zeitgerechte Auszahlung berechtigter Ansprüche. Vielleicht wäre es daher an der Zeit, die Prioritäten der gesetzlichen Krankenversicherungen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Denn wenn die Versicherten ihre Beiträge pünktlich bezahlen müssen, darf man wohl erwarten, dass auch die Gegenleistung nicht irgendwann zwischen Aktenstapel, Personalmangel und Zuständigkeitsverweisen verschwindet. Oder anders gesagt: Wer beim Kassieren auf die Sekunde genau ist, sollte beim Zurückzahlen nicht plötzlich die Zeitrechnung verlieren.
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- Beitrag veröffentlicht:30. September 2026