Welcher UV-Schutz ist sicher?

Augenärztliche Empfehlungen vom Kleinkind bis zum Erwachsenen

Mit dem Frühling beginnt auch die intensive Sonnenzeit – ein idealer Zeitpunkt, um an den richtigen UV-Schutz für die Augen zu denken. Die Österreichische Ophthalmologische Gesellschaft (ÖOG) warnt: UV-Strahlung kann die Augen nachhaltig schädigen – von der akuten Bindehautentzündung bis hin zur langfristigen Schädigung der Netzhaut und einem erhöhten Risiko für Grauen Star.

„Besonders Kinderaugen sind empfindlicher gegenüber UV-Strahlung, da ihre Linsen mehr UV-Licht durchlassen als die von Erwachsenen“, erklärt Dr. Sarah Moussa, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der ÖOG. „Ein wirksamer UV-Schutz ist daher bereits im Kleinkindalter essenziell.“

Warum Kinderaugen besonderen Schutz brauchen

Bis zum 20. Lebensjahr sind die Linsen des menschlichen Auges sehr klar, noch ungetrübt. Das macht es UV-Strahlen leicht, fast ungefiltert ins Auge einzudringen und dort Langzeitschäden hervorzurufen. Zum Vergleich: Im ersten Lebensjahr erreichen 90 % der UVA- und über 50 % der UVB-Strahlen die Netzhaut; zwischen 10 und 13 Jahren sind es immer noch 60 % bzw. 25 %. Erst mit 18 bis 20 Jahren werden UV-Strahlen fast vollständig von der Linse aufgehalten.

Langfristige Schäden an Linse und Makula drohen

UV-Exposition begünstigt generell Alterungsprozesse im Auge – darunter möglicherweise auch Spätschäden an der Netzhaut samt Makula, dem Punkt des schärfsten Sehens. UV-Licht steht unter Verdacht, durch oxidativen Stress zum Untergang von Netzhautzellen beizutragen – unter anderem eine mögliche Ursache für altersbedingte Makuladegeneration (AMD).

Hautkrebsrisiko durch UV-Strahlung

Weil UV-Strahlen auch die Hautzellen genetisch verändern, fördert zu viel Sonne darüber hinaus das Entstehen gutartiger und bösartiger Tumoren an Augenlidern oder Bindehaut. Die Schadensbelastung aus Kindheit und Jugend zählt zu den Hauptursachen späterer Hautkrebserkrankungen – Fachleute gehen von einer rund 40-jährigen Entwicklungszeit aus.

UV-Index gibt Orientierung

Die ÖOG empfiehlt, sich beim Aufenthalt im Freien am tagesaktuellen UV-Index zu orientieren. Dieser wird vom Wetterdienst (findet man auf diversen Wetter Apps) veröffentlicht und reicht von 1 (geringe Belastung) bis 11+ (extreme Belastung). Bereits ab einem UV-Index von 3 ist ein Sonnenschutz – auch für die Augen – angeraten. Im Sommer erreicht der UV-Index in Österreich oft Werte von 7 bis 9, in Gebirgsregionen sogar noch höhere Spitzen.
Empfehlungen der ÖOG für sicheren UV-Schutz:

· Für Babys und Kleinkinder: Direkte Sonneneinstrahlung generell möglichst vermeiden, Kopfbedeckung mit Krempe und eine gut sitzende Kinder-Sonnenbrille mit UV400-Schutz verwenden. Die Brille sollte bruchsicher und CE-zertifiziert sein.

· Für Kinder und Jugendliche: Sonnenbrillen mit großem Fassungsdesign und hochwertigem UV-Schutz (UV400) sind ein Muss, besonders bei Aktivitäten im Freien, am Wasser oder in den Bergen.

· Für Erwachsene: Eine Sonnenbrille sollte nicht nur modisch, sondern auch medizinisch sinnvoll sein: Achten Sie auf das CE-Zeichen und den Hinweis „100 % UV-Schutz“ oder „UV400“. Polarisierende Gläser können zudem Blendungen reduzieren.

· Für Kontaktlinsenträger: UV-absorbierende Kontaktlinsen bieten einen zusätzlichen Schutz, ersetzen jedoch keine Sonnenbrille – der Schutz der Lidhaut und Bindehaut bleibt sonst unzureichend.

Achtung vor Billigprodukten

Sonnenbrillen ohne geprüften UV-Schutz können mehr schaden als nützen, da die Pupille sich durch die dunkle Tönung weitet – und so mehr schädliches UV-Licht ins Auge dringt.

Die ÖOG rät daher: Lassen Sie sich augenärztlich beraten – Investieren Sie in eine Sonnenbrille aus dem Fachhandel – besonders wenn es um den Schutz empfindlicher Kinderaugen geht. Guter UV-Schutz ist kein Luxus, sondern eine medizinische Notwendigkeit und letztendlich eine Investition in Ihre langfristige Augengesundheit.

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Die Regierung spart bei den Schwächsten

Dafür wirft die Verlierer-Ampel das Geld für Asylanten und für die Ukraine raus

Wenn man der Verlierer-Ampel und den Regierungsfraktionen insgesamt zuhört, hat man tatsächlich den Eindruck, diese leben alle miteinander in einer Parallelwelt: ÖVP, SPÖ und NEOS loben sich für ein Milliarden Euro schweres Budgetloch, dafür, dass sie bei der eigenen Bevölkerung sparen, insbesondere bei den Schwächsten der Gesellschaft, bei den Senioren, bei den Menschen mit Behinderungen, aber auch bei den Familien, während sie weiter wie bisher Milliarden Euro an Steuergeld für Asylanten und die Ukraine ausgeben.

Das kann man sich auch nicht schönreden, auch die SPÖ nicht: „Sozial ausgewogen“? Na, ganz sicher nicht! Den Pensionisten wird die Pension gekürzt und mit den Verschärfungen bei der Korridorpensionen hebt die Regierung für künftige Pensionisten das Antrittsalter durch die Hintertür an: 62 statt 60 Jahre und 42 Monate statt 40. Und der sogenannte Nachhaltigkeitsmechanismus von ÖVP, SPÖ und NEOS ist nichts anderes als ein Automatismus – mit dem Ziel, das gesetzliche Pensionsantrittsalter nach oben zu schrauben.


Dazu die FPÖ-Sozialsprecherin Dr. Dagmar Belakowitsch: „ÖVP, SPÖ und NEOS würden auch nicht davor zurückschrecken, bei den Familien zu sparen, bei Menschen mit Behinderungen oder bei pflegebedürftigen Menschen die finanziellen Daumenschrauben anzusetzen – und zwar auf eine ganz perfide Art und Weise: Sie reduzieren die budgetären Mittel. Das bedeutet, dass die Vergabe des Pflegegelds noch restriktiver gehandhabt wird, es noch schwieriger wird für die Betroffenen und ihre Familien, überhaupt Pflegegeld zu bekommen bzw. eine entsprechende Einstufung!“

Belakowitsch erinnerte auch daran, wer das Budgetdesaster, für das die Regierung nun die Österreicher zur Kasse bitte, verursacht habe.

„Das waren ÖVP und Grüne, aber auch der rot-pinke Rest der Einheitspartei kann sich nicht aus der Affäre ziehen, schließlich haben sie der Regierung ja bei deren Fehlentscheidungen immer wieder die Mauer gemacht. Und als Dank für den Scherbenhaufen, den sie hinterlassen haben, wurde Ex-ÖVP-Finanzminister Brunner EU-Kommissar und Ex-ÖVP-Kanzler Nehammer sogar ‚Spitzenbanker‘“. Sie können es nicht! ,Sie haben fertig‘, machen Sie Neuwahlen“, so Belakowitsch in Richtung der Regierungsbank.

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Brajlovic GmbH ruft „Brajlovic Rinderrauchfleisch“ zurück

Produktrückruf der Firma Brajlovic GmbH

Bei einer routinemäßigen Qualitätsüberprüfung wurde bei „Brajlovic Rinderrauchfleisch“ (Gewichtsartikel) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 31.10.2025 (Charge: 250203) eine Verunreinigung festgestellt, die den Grenzwert für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überschreitet.

Aus diesem Grund ruft Brajlovic GmbH alle Produkte mit dem MHD 31.10.2025, welche sich im Umlauf befinden, zurück. Die Kunden werden gebeten, „Brajlovic Rinderrauchfleisch“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 31.10.2025 (Charge: 250203) nicht zu konsumieren. Alle anderen Produkte von Brajlovic Austria sind von diesem Rückruf nicht betroffen.

Kunden, die das betroffene Produkt mit dem MHD 31.10.2025 erworben haben, können es selbstverständlich zurückgeben. Betroffene Produkte können ab sofort auch ohne Kassenbon retourniert werden.

Bei Fragen stehen Mitarbeiter der Firma Brajlovic GmbH gerne zur Verfügung. Diese sind unter der E-Mail-Adresse office@brajlovic.at oder der Telefonnummer +43 1 943 05 62 zu erreichen.

Die Brajlovic GmbH bedauert jegliche Unannehmlichkeiten, die dadurch entstanden sind und dankt für das Verständnis.

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Wiener Staranwältin behauptet: „´Israelische Küche´ gibt es nicht“

Ernähren sich die Israelis ausschließlich von "ausländischen" Speisen?

Heute haben wir nach längerer Zeit, wieder einmal den Facebook-Account der Rechtsanwältin (von diversen Medien auch als Staranwältin bezeichnet) Dr. Astrid Wagner besucht. Ein Thread ist uns dabei besonders ins Auge gestochen. Und zwar jener vom 4.Mai, in dem Dr. Wagner wörtlich behauptet: „´Israelische Küche´ gibt es nicht – es sind palästinensische Gerichte, die hierzulande mitunter als „israelisch“ angeboten werden. Traurig, wenn sogar Gerichte gestohlen werden…“

Das wirft natürlich zwei Fragen auf: 1.) Was wurde noch gestohlen und 2.) Wovon ernähren sich die Israelis, wenn es keine ´Israelische Küche´ gibt? Nur von „ausländischen“ Speisen? Dies dürften etliche User(innen) genauso wie wir gesehen haben und brachten dies mittels dementsprechenden Kommentaren zum Ausdruck.

Was wohl die Beweggründe von Dr. Wagner waren die Behauptung aufzustellen, dass es keine „Israelische Küche“ gibt, entzieht sich unserer Kenntnis. Jedenfalls hätte ein wenig googeln sie zur Erkenntnis gebracht, dass sie sich im Irrtum befindet.

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Marterbauers Marterpfahl fürs eigene Volk

Budget der Kürzungen trifft die Leistungsträger

Für die Freiheitlichen und Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA steht die kommende Plenarwoche des Nationalrats im Zeichen der Budgetdebatte. „Der Finanzminister wird diese Woche seine Budgetrede halten und es drohen schlimme Einschnitte: Die ehemalige Familienpartei ÖVP will bei den Familien kürzen, die ehemalige selbsternannte Schutzmacht der Pensionisten SPÖ kürzt bei den Pensionen und den NEOS ist sowieso alles wurscht, solange sie mit den besten Dienstwägen chauffiert werden können“, erklärte Hafenecker heute in einer Pressekonferenz zur Vorschau auf die kommenden Sitzungen des Nationalrats. „Das kommende Budget wird ‚Marterbauers Marterpfahl‘ für die österreichische Bevölkerung“, so Hafenecker weiter.

„Viele Maßnahmen sind bereits durchgesickert und die verheißen nichts Gutes. Die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten sollen erhöht werden. Diese Maßnahme wird mit dem Märchen garniert, die FPÖ hätte das auch vorgesehen. Faktum ist: Diese Pensionistenabzocke wurde von den Freiheitlichen in den Verhandlungen auf ‚rot‘ gestellt. Die Liste, wo genau dies ersichtlich wäre, ist vor kurzem – ganz zufällig natürlich – von der Homepage des Finanzministeriums verschwunden. Wir haben die Liste aber gesichert und können den Menschen so beweisen, welche Maßnahmen die FPÖ unterschrieben nach Brüssel geschickt hat. Lügen haben einen kurzen Namen: ÖVP“, sagte Hafenecker im Hinblick auf den von den Freiheitlichen vorgeschlagenen Budgetkonsolidierungspfad zur Abwendung des EU-Defizitverfahrens.

Auch im Sozial- und Gesundheitsbereich seien „schlimme Einschnitte zu befürchten“. „Die Aussetzung der Valorisierung des Kinderabsetzbetrags und der Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes sowie der Familienbeihilfe ist ein Anschlag auf die Familien in diesem Land. Der nette ‚Scherz‘ des Kanzlers, dass nicht gekürzt werde, ist unverantwortlich, unsozial und ein sozialpolitischer Skandal der Sonderklasse. Den Familien bleibt am Ende des Tages weniger Geld, weil sie die Inflation voll zu spüren bekommen. Wer bei den Familien kürzt, spart an der Zukunft unseres Landes und gefährdet damit langfristig sowohl die gesellschaftliche Stabilität als auch den Fortbestand unseres Sozialstaats“, so Hafenecker weiter.

Im Gesundheitsbereich würden Kürzungen vor allem ältere Menschen treffen. „Die Österreicher sind nur dann im politischen Fokus von Schwarz-Rot-Pink, wenn es entweder ans Zahlen oder um Einsparungen geht. Über illegale Einwanderer und Ukrainer wird allerdings nach wie vor das Füllhorn ausgeschüttet, das von den Steuern, Abgaben und Beiträgen unserer Bevölkerung gefüllt wird. Das ist schlicht und ergreifend letztklassig“, sagte Hafenecker.

Aus freiheitlicher Sicht werde man sich zudem nicht nur dem aktuellen Finanzminister widmen, sondern auch seinem ÖVP-Vorgänger Magnus Brunner. „Der hat vor der Wahl so getan, als ob alles in Ordnung sei mit dem Budget. Dann hat er sich in der EU-Kommission versorgen lassen. Und ganz plötzlich nach der Wahl kam der wahre finanzielle Scherbenhaufen Stück für Stück zum Vorschein“, erklärte Hafenecker.

„Wir sehen in diesem Zusammenhang mehrfache und schwerwiegende Verstöße gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Budgetführung. Die Öffentlichkeit wurde vorsätzlich über die tatsächliche Lage der Staatsfinanzen getäuscht.“, so der FPÖ-Generalsekretär. „Wir bringen deshalb eine Ministeranklage gegen Magnus Brunner ein. Brunner hat sich über rechtliche Verpflichtungen hinweggesetzt und die Verpflichtung zur Offenlegung aller relevanten Umstände nicht erfüllt. Durch diese gezielte Intransparenz hat er nicht nur das Vertrauen in die Budgetpolitik erschüttert, sondern auch die demokratische Willensbildung vor der Wahl massiv beeinträchtigt“, so Hafenecker.

Abschließend widmete sich Hafenecker dem „Fall Pilnacek“. Er begrüße die neu aufgenommenen Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt. „Womöglich ist das die Flucht nach vorne von der ÖVP, die sich hier erhofft, dass die FPÖ den Untersuchungsausschuss zu diesem Fall nicht einsetzt. Diese Hoffnung ist allerdings unbegründet. Der Untersuchungsausschuss zum Innenministerium, zur Causa Corona und Pilnacek wird kommen“, erklärte Hafenecker. Die Einbringung des Verlangens sei im Rahmen einer Sondersitzung im Mai geplant: „Und natürlich ist auch Corona ein ganz zentraler Bestandteil des Ausschusses“. Wie auch von FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl angekündigt, sei es auch möglich, dass nach dem ersten Untersuchungsausschuss ein weiterer kommen könne, der sich ausschließlich dem „Corona-Komplex“ widme. Dies hänge unter anderem von der Beantwortung der durch die FPÖ vergangene Woche eingebrachten parlamentarischen Anfragen ab.

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Wasserbüffel und Angusrinder weiden künftig auf ASFINAG-Ausgleichsfläche bei der S 7

Die neue Fürstenfelder Schnellstraße ermöglicht Umsetzung eines einzigartigen Naturprojekts

Entlang der insgesamt 29 Kilometer langen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße hat die ASFINAG etwa 530 Hektar Ausgleichsflächen erworben, um bestimmten Tier- und Pflanzenarten einen neuen, geschützten Lebensraum zu sichern. Eine dieser Flächen, ein 15 Hektar großes Areal bei Großwilfersdorf, hat sich seitdem zu einem Paradies für mehr als 170 Vogelarten entwickelt. Das Naturprojekt ist nun aber noch einzigartiger: Um die Fläche auch naturnah zu bewirtschaften, hat die ASFINAG einen Bio-Landwirt als Partner gewonnen, der auf dem Areal Angusrinder und Wasserbüffel als „ökologische Rasenmäher“ einsetzt. Damit ist einerseits gewährleistet, dass die Fläche nicht verwuchert, und andererseits nicht mit großen Mäh-Traktoren befahren werden muss.

Um das Natur-Juwel der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat sich die ASFINAG dazu entschlossen, eine Besucherplattform mit Fernrohren zu errichten, die am Freitag von ASFINAG-Vorstand Hartwig Hufnagl und Bau-Geschäftsführer Alexander Walcher eröffnet wurde. Zugleich wurden auch die Büffel und Rinder in ihre neue Freiheit entlassen.

„Errichtung und Betrieb von Autobahnen ist bei uns eben kein Widerspruch zu Umwelt- und Naturschutz“, betonte Hufnagl. „Diese 15 Hektar große Fläche ist das beste Beispiel dafür. Da ist etwas Einzigartiges gelungen und das machen wir jetzt auch für interessierte Besucher öffentlich zugänglich.“

Die Besucherplattform ist in das Gelände eingebettet, um die Tiere nicht zu stören. Ein Lehrpfad, bestehend aus mehreren Schautafeln, sorgt für die Erläuterungen zu dieser Fläche im Besonderen und zu den gesamten Ausgleichsflächen entlang der S 7 im Allgemeinen.

„In Summe haben wir entlang der S 7 etwa 530 Hektar Ausgleichsflächen geschaffen, das ist ein Vielfaches der versiegelten Fläche“, sagte Bau-Geschäftsführer Alexander Walcher, für den das neue „Natur-Quartier“ ein Herzensprojekt war. „Zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten haben hier und entlang der S 7 einen neuen und sicheren Lebensraum.“

Vier Wasserbüffel und acht Angusrinder

Um diese Fläche naturnah pflegen zu können, entstand schon bald die Idee der Beweidung durch Rinder oder ähnliche Weidetiere. Mit einem Bio-Landwirt konnte schließlich die ideale Lösung gefunden werden. Das Areal dient künftig als Sommerweide für seine Angusrinder sowie Wasserbüffel. Acht dieser Rinder und vier Büffel werden im ersten Schritt ab sofort dafür sorgen, dass die Fläche nicht zuwächst. Damit wird auch die sonst erforderliche Mahd mittels Traktoren vermieden und eventuelle Gelege von seltenen Vogelarten zusätzlich geschützt. Vor allem die Wasserbüffel sorgen zudem dafür, dass nasse Standorte „offen“ bleiben und nicht zuwachsen, weil zu ihrer Nahrung auch Schilf und ufernahe Gehölze zählen.

Vom Seeadler bis zum Kiebitz

Auf dem 15 Hektar großen Areal wurden in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Vogelarten gesichtet, Ornithologen, die mittlerweile aus ganz Österreich nach Großwilfersdorf kommen, haben mehr als 170 verschiedene Vogelarten entdeckt. Darunter sind auch zahlreiche streng geschützte und teils sehr seltene wie Bienenfresser, Bruchwasserläufer, Eisvogel, Fischadler, Goldregenpfeifer, Kiebitz (mit Bruterfolg), Löffelente, Zwergtaucher und auch der Seeadler, der auf dieser ASFINAG-Fläche immer wieder Zwischenstation macht. Das österreichische Wappentier war in unserem Land ausgerottet. Erst seit knapp 20 Jahren gibt es wieder Bruterfolge. Mittlerweile gibt es in der Oststeiermark und im Burgenland zehn bis zwölf Paare.

Die Liste der Tiere und Pflanzenarten, die erst durch die Errichtung der S 7 neue und für immer geschützte Lebensräume finden konnten, ist lang und reicht von Schmetterlingen über Zauneidechse, verschiedene Amphibienarten und Bachmuscheln bis hin zu Fledermäusen sowie von Heidenelke über Fünfzahl-Weißmiere bis zum Großen Wiesenknopf, der wiederum eine wesentliche Futterquelle für die Raupen der geschützten Schmetterlingsart Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist.

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Sommer, Sonne, Grillvergnügen: Vorsicht schützt vor Unfällen!

Jahr für Jahr kommt es zu Unfällen mit teils schweren Folgen für Menschen und Umwelt

Mit dem warmen Wetter hat die Grillsaison Einzug gehalten. Die meisten Grillunfälle ereignen sich in den Monaten Mai bis August. Glücklicherweise gehen viele Grillunfälle glimpflich aus. Trotzdem kommt es immer wieder zu schweren, manchmal sogar zu lebensgefährlichen Zwischenfällen.

Dazu DI Dr. Günther Schwabegger, Pressesprecher der BVS Oö. „Die Erfahrungen aus der Brandursachenermittlung zeigen, dass mangelnde Vorsicht und leichtfertiger Umgang, unsachgemäße Entsorgung der Grillkohle, undichte Anschlussstellen von Grill und Gasflaschen, sowie Funkenflug, die häufigsten Ursachen für Grillunfälle darstellen.“

Wichtige Sicherheitstipps beim Grillen:

So sollte der Grill stets standsicher mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien wie Polstermöbeln, Holzlattenzäunen oder trockenem Gebüsch aufgestellt und während des Betriebs nicht mehr bewegt werden. Kinder nicht unbeaufsichtigt in der Nähe des Grills lassen und nicht im Wald oder in Waldnähe grillen.

Feste Grillanzünder oder elektrischer Anzündhilfen verwenden – auf den Einsatz von Spiritus oder Benzin zum Anzünden ist unbedingt zu verzichten, da diese zu gefährlichen Stichflammen führen können.

Für den Notfall sollten immer geeignete Löschmittel wie ein Eimer Wasser oder ein Feuerlöscher in greifbarer Nähe bereitstehen. Nach dem Grillen ist darauf zu achten, dass die Asche vollständig abgelöscht und ausschließlich in feuerfesten, verschlossenen Behältern entsorgt wird.

Die BVS Oö. betont, wie wichtig Achtsamkeit zur Vermeidung von Verletzungen und Bränden beim Grillen ist. Weitere Informationen unter www.bvs-ooe.at

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Bubbles at the Lake – Das Sommeropening in Velden

Wenn der Sommer ruft, antwortet Velden - 4 Tage voller Musik, Genuss & Lebensfreude

Das Zentrum von Velden verwandelt sich vom 29. Mai bis zum 1. Juni 2025 wieder in ein pulsierendes Sommermärchen und zeigt sich von seiner schönsten Seite: als Bühne der Begegnung, Hotspot mitreißender Musik und modischer Highlights, als Beispiel für Lebensfreude und Gastfreundschaft.

Auf 5 Bühnen sorgen über 20 Live-Acts für ausgelassene Stimmung. Pop, Funk, Italodisco oder Schlager – beim Bubbles at the Lake Festival ist für jeden Geschmack etwas dabei.

Kulinarisch präsentieren regionale Restaurants ihre Spezialitäten. Die Bandbreite reicht von kreativem Streetfood bis hin zu Fine Dining mit erfrischenden Sommerdrinks.

Ein visuelles Erlebnis wird den Besuchern durch die liebevoll gestalteten Genusshütten und handverlesenen Stücke der Kunsthandwerker präsentiert, aber auch das Programm lässt z.B. mit einer Modenschau keine Wünsche offen.

Familienfreundlich zeigt sich die Kid’s Corner mit Riesenseifenblasen, Kinderschminken, Bubble Biking und kreativen Mitmachstationen.

Alle Informationen unter: https://www.woerthersee.com/velden/bubbles
Bubbles at the Lake Street Festival

Datum: 29.05.2025, 13:00 Uhr – 01.06.2025, 17:00 Uhr

Ort: Velden

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Schnedlitz: „Schellhorn hat jetzt gleich zwei Autos auf Steuerzahlerkosten! Sepp, es ist vorbei!“

Der „Audi-Sepp“ macht seinem Spitznamen alle Ehre – Wie lange schaut Meinl-Reisinger noch zu?

Kein Tag ohne neue Aufregung rund um Sepp Schellhorn. Der Deregulierungs-Staatssekretär der Neos schreibt ein neues Kapitel in seiner Dienstwagen-Posse. Wie „Heute.at“ berichtet, hat Schellhorn jetzt nicht nur einen, sondern gleich zwei Dienst-Audis: den von ihm als zu minder empfundenen A6 und den A8, den er anschaffen ließ, um auf Überlandfahrten mehr Platz zu haben. Denn laut „Heute.at“ läuft das Leasing für den von Schellhorn aussortierten A6 noch weiter – anstelle der noch vor wenigen Tagen von Schellhorn noch versprochenen Einsparung durch ein günstigeres Leasing für den Audi A8, dürfen die Österreicher jetzt gleich für zwei Luxusschlitten die Leasingrate blechen. Für FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz ist spätestens jetzt klar: „Sepp, es ist vorbei! Ein Staatssekretär, der eigentlich dem Land durch seine Arbeit beim Sparen helfen soll, hat jetzt sogar zwei Dienst-Autos in seinem Fuhrpark. Das geht sich alles nicht mehr aus. Wie lange schaut Neos-Chefin Meinl-Reisinger dem Treiben des ‚Audi-Sepp‘ eigentlich noch weiter zu? Er ist ihr Staatssekretär. Es wäre für Meinl-Reisinger angebracht, zwischen ihren Reisen einmal in ihrem eigenen Ministerium nach dem Rechten zu sehen und die längst überfälligen Konsequenzen zu ziehen – und das kann nur das Aus für den Deregulierungs-Staatssekretär Schellhorn sein!“

Schon das Upgrade von einem Audi A6 auf das Topmodell A8 mit der Begründung, dass im A6 bei Überlandfahrten zu wenig Beinfreiheit vorhanden ist, sei ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht der Österreicher gewesen. „Dann wegen der Berichterstattung über diese Angelegenheit einem Medium mit dem Entzug von Inseratengeldern zu drohen, ist schon für sich allein ein Rücktrittsgrund. Aber jetzt stellt sich heraus, dass auch die Rechtfertigung Schellhorns, wonach der Audi A8 die Steuerzahler günstiger komme als der A6, nicht der Wahrheit entspricht, weil jetzt beide Autos im Fuhrpark des ‚Audi-Sepp‘ stehen und auch bezahlt werden müssen. Und das alles rund um jenen Staatssekretär, der eigentlich durch seine Arbeit als Deregulierungs-Staatssekretär Österreich beim Sparen helfen soll. Das ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten. Wenn es Schellhorn nicht selber einsieht, dass er rücktrittsreif ist, dann muss ihm seine Parteichefin beim Nachdenken helfen“, so Schnedlitz.

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FPÖ – Schilchegger „ÖVP macht Gewessler bei Ministeranklage weiter die Mauer!“

Einheitsparteien blockieren im Verfassungsausschuss einen FPÖ-Antrag, mit dem die Ex-Verkehrsministerin für ihre Straßenbaublockade zur Verantwortung gezogen werden soll

„Die ÖVP macht der ökokommunistischen Ex-Anti-Autofahrer-Ministerin Gewessler weiter die Mauer. Wenn es darum geht, der eigenen Bevölkerung zu schaden, dann passt zwischen die Einheitsparteien kein Blatt Papier“, kritisierte FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. MMag. Dr. Michael Schilchegger die Vertagung des freiheitlichen Antrags auf Ministeranklage gegen die ehemalige grüne Verkehrsministerin in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses: „Die Argumente der ÖVP dazu, wonach man den Sachverhalt erst juristisch eindringlich prüfen müsse, ist an Fadenscheinigkeit nicht zu überbieten. Denn es war die Volkspartei selbst, die rund um Gewesslers Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung sogar eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eingebracht hat – erfolglos, wie sich mittlerweile herausstellte!“

Mit ihrem 2021 verordneten Straßenbaustopp habe Gewessler gegen das Bundesstraßengesetz verstoßen und sich so über geltendes Recht hinweggesetzt: „Der Lückenschluss der S1 samt Lobautunnel, die Errichtung der Traisental Schnellstraße S34, der Marchfeld Schnellstraße S8 und andere wichtige Straßenbaumaßnahmen sind gesetzlich verankert, das zuständige Regierungsmitglied hat daher für deren Umsetzung zu sorgen. Gewessler hat sich als Verkehrsministerin angemaßt, diese für die jeweiligen Regionen, die dortige Wirtschaft und Bevölkerung wichtigen Projekte einfach zu stoppen. Grünideologischer Ökomarxismus und Klimawahnsinn dürfen nicht über geltende Gesetze gestellt werden!“, erklärte Schilchegger und bezeichnete die ÖVP als „politische Beitragstäterin Gewesslers“: „Die Volkspartei hat die Grünen 2020 auf die Regierungsbank gehievt und die grüne Straßenbaublockade nicht nur geduldet, sondern überhaupt erst ermöglicht und ist nach wie vor auf grünlinker Linie – sonst würde sie jetzt nicht weiter die ‚Schutzmantelmadonna‘ für Gewessler geben!“

Die „grünideologische Willkürministerin“ müsse daher für den Schaden, den sie angerichtet habe, zur Verantwortung gezogen werden. „Wer sich als Minister einfach über Gesetze und Parlamentsbeschlüsse hinwegsetzt, zeigt den autoritären Politikanspruch auf, der ein Wesensmerkmal von Ökomarxisten und Klimakommunisten wie Gewessler ist. Leidtragende sind die Österreicher, die für all das zahlen müssen. Ein Kurswechsel durch die schwarz-rot-pinke ‚Verlierer-Ampel‘ ist nicht zu erwarten: Sie setzt die schwarz-grüne Geisterfahrt fort!“, erklärte NAbg. MMag. Dr. Michael Schilchegger.

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Besucherrekord beim Schmuckverkauf des Wiener Tierschutzvereins

Funkelnde Herzen für Tiere in Not: Wiener und Wienerinnen unterstützen das Tierschutzhaus Vösendorf

Der diesjährige Schmuckverkauf zugunsten des Tierschutzhauses Vösendorf hat bereits am ersten Veranstaltungstag einen Besucherrekord verzeichnet. Zahlreiche interessierte Gäste fanden am 8. Mai den Weg ins Antik-Schmuckgeschäft Antik & Co in der Wiener Innenstadt, um edle Stücke zu entdecken – und dabei gleichzeitig einen wertvollen Beitrag für den Tierschutz zu leisten.

Und es geht weiter: Noch bis Samstag, 10. Mai 2025, jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr, haben Besucher Gelegenheit, außergewöhnliche Schmuckstücke zu erwerben, die in ihrer Vielfalt und Geschichte einzigartig sind. Der gesamte Erlös kommt direkt den Tieren im Tierschutzhaus Vösendorf zugute.

„Die große Wertschätzung für unser Angebot freut uns sehr – sie zeigt, wie stark die Solidarität mit dem Tierschutz in Wien verankert ist. Wir laden alle herzlich ein, die kommenden Tage zu nutzen, um mit einem Schmuckstück doppelte Freude zu bereiten – sich selbst und unseren Tieren“, so „MMag.a Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.

Präsentiert werden Ringe, Ketten, Armbänder und Anhänger aus Gold, Edelmetallen, Edelsteinen, Perlen und anderen kostbaren Materialien – viele davon aus Verlassenschaften tierfreundlicher Menschen, manche sind wahre historische Raritäten. Unterstützt wird die Veranstaltung von den Experten des Hauses Gold & Co.

Gerade mit Blick auf den bevorstehenden Muttertag bietet der Schmuckverkauf eine Gelegenheit, mit Sinn und Stil zu schenken – und dabei einen aktiven Beitrag zur Unterstützung hilfsbedürftiger Tiere zu leisten.

Ort:
Antik & Co
Wipplingerstraße 20, 1010 Wien

Laufzeit:
Noch bis Samstag, 10. Mai 2025
Jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr

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Betreibt man bei der Berliner Polizei Geschichtsklitterung?

Deutschland wurde 1945 nicht befreit sondern besiegt!

„Am 8. und 9. Mai jährt sich der Tag der Befreiung zum 80. Mal.“  So ist es heute auf dem offiziellen X-Account der Polizei Berlin zu lesen. Da stellt sich – und wahrscheinlich nicht nur für uns – die Frage, von wem oder von was wurde Deutschland am 8. und 9. Mai 1945 befreit?

Da wollen wir der Berliner Polizei in Geschichte etwas behilflich sein. Am 8. und 9. Mai 1945, unterzeichnete Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, die zweite, ratifizierende Kapitulationsurkunde in Berlin-Karlshorst im Hauptquartier der Roten Armee, nachdem Deutschland von den Alliierten – also Amerika, Russland, England und Frankreich – besiegt worden war.

Die Örtlichkeit der Unterzeichnung würde auch die Abneigung gegen Russland erklären, welche sich in einzelnen Verboten (siehe Screenshot) widerspiegeln, wie beispielsweise das Zeigen von St.-Georgs-Bändern. Das St. Georg Band ist nämlich das wichtigste Zeichen der Erinnerung an den Sieg im Deutsch-Sowjetischen Krieg.

Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob man bei der Berliner Polizei Geschichtsklitterung betreibt, oder über das damalige Zeitgeschehen nicht ausreichend informiert ist. Fakt ist jedenfalls, dass Deutschland 1945 nicht befreit sondern besiegt wurde.

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Schluss mit Ausverkauf unserer Staatsbürgerschaft

Gesetzesnovelle jetzt! FP-Luisser sieht Bund in der Pflicht

„Die österreichische Staatsbürgerschaft (Abkürzung: Sta) ist ein Privileg und hohes Gut und kein Ramschartikel. Leider ist der Bund mit der längst fälligen Gesetzesnovelle säumig, vor allem in Anbetracht der Zuwanderungswelle seit 2015“, stellte Sicherheits-Landesrat Christoph Luisser im Rahmen einer Pressekonferenz mit Völker- und Verfassungsrechts-Spezialist Prof. Dr. Michael Geistlinger am Dienstag klar.

„Die Länder müssen die Bundesvorgaben vollziehen, das heißt, selbst wenn dem Land die vom Bund vorgesetzte Suppe nicht schmeckt“, erinnerte Luisser. Daher wären folgende Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht nötig:

-) Keine Sta bei bestimmten schweren Vorsatzdelikten
wie Mord, Vergewaltigung, Terrordelikte. „Tilgungsfristen sind dabei nicht relevant“, so Luisser.

-) Bei einer rechtskräftigen Verurteilung eines Vorsatzdeliktes zu einer unbedingten Haftstrafe soll bei bestimmten Strafhöhen die Wartezeit erheblich verlängert werden

Landesrat Luisser präsentierte dabei zwei Fälle aus NÖ: Ein Kosovare, der im Jahr 2002 zu einer 4,5-jährigen Gefängnisstrafe in der Schweiz wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden war, suchte nach Tilgung der Strafe um die österreichische Sta an und bekam diese, trotz Rechtsmittel des Landes NÖ. Ein acht Mal rechtskräftig gerichtlich verurteilter Türke, der sogar Sozialhilfe erhalten hatte, suchte 3 Monate nach Tilgung der Vorstrafen um die Sta an: Der Mann samt Familie wurde – trotz Rechtsmittel seitens des Landes NÖ – eingebürgert. „Wollen wir Serien-Gewalttäter und Beitragstäter zum Mord wirklich mit der österreichischen Sta belohnen? Wir lehnen das ab“, stellte Christoph Luisser klar.

-) keine Sta für Asylwerber oder zumindest eine empfindliche Anhebung der Wartefrist

„Wie verträgt sich Asyl und Staatsbürgerschaft? Das sind zwei Paar Schuhe. Asyl ist Schutz auf Zeit, die Sta ist indes das unbefristete Vollrecht und hat mit Asyl nichts zu tun. Deshalb wäre es konsequent, dieses unbefristete Privileg ersatzlos zu streichen oder zumindest die Wartezeit für Asylanten wesentlich zu verlängern“, so Luisser. Es sei übrigens ein Verdienst der FPÖ, dass die Wartezeit im Jahr 2018 bereits von sechs auf zehn Jahre verlängert worden war – sonst gäbe es die Staatsbürgerschaftswelle mit den 2015er-Flüchtlingen schon seit dem Jahr 2021.

-) Privilegierte Verleihung nach 6 Jahren nur noch in absoluten Ausnahmefällen

Und zwar nur noch für Angehörige von Österreichern! „6 Jahre sind zu kurz, um sich ein verlässliches Gesamtbild zu machen. Der bloße Erwerb der Sprachkenntnis B2 kann nichts aussagen – Papier ist bekanntlich geduldig“, so Luisser.

-) Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften

Legt ein Flüchtling die bisherige Sta nicht zurück, dann gibt es keinen österreichischen Pass.

-) Neuregelung der Einkünfte

„Ein wesentlicher Punkt. Es sollen nur mehr bestimmte Erwerbstätigkeiten gelten, also das, was der Antragsteller aktiv an Einkommen eingebracht hat“, so Luisser. Weiters müsse der Beobachtungszeitraum geändert werden. „Nicht die besten 36 Monate der letzten 72 Monate sollten gelten, sondern zumindest die letzten fünf vollständigen Jahre. Und in den letzten zehn Jahren vor der Verleihung darf keine Sozialhilfe bezogen worden sein. Wir sollen keine Sozialschmarotzer einbürgern, sondern Nettozahler“, hielt Luisser fest und legte einen konkreten Fall dar, in dem eine Familie 83 Prozent des Nachweises ausschließlich aus Familienbeihilfe plus AMS-Leistungen erbracht hatte.

-) Anhebung der erforderlichen Deutschkenntnisse

„Wir wollen mindestens eine B2-Prüfung. Um Betrug zu verhindern, muss die Sprachprüfung beim Österreichischen Integrationsfonds abgelegt werden“, führte Luisser aus.

-) Nachschärfung des Extremismus- und Terrorversagungsgrundes

Es soll kein Naheverhältnis zu einer Terrorgruppe mehr nötig sein, sondern der begründete Verdacht reichen. „Wir können als Staat Österreich schließlich mehr verlieren als gewinnen“, erklärte Luisser.

-) Verleihungsgebühren müssen angehoben werden

-) Aussetzung des Asylprivilegs nach § 11a Abs. 7. als Sofortmaßnahme

(Anm. zu Asylprivileg: Einem Fremden ist nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens zehn Jahren im Bundesgebiet unter bestimmten Voraussetzungen die Sta zu verleihen): „Diese Maßnahme wäre – im Unterschied zum EU-rechtswidrigen und zahnlosen Beschluss des Ministerrats über den Stopp des Familiennachzuges nach Österreich – EU-rechtskonform und durch Initiativantrag sofort umsetzbar“, erklärte Luisser.

Verfassungs- und Völkerrechtsexperte Prof. Dr. Michael Geistlinger untermauerte Luissers Ausführungen: „Das Land NÖ ist in doppelter Hinsicht vom Bund an die Leine genommen. Es muss akzeptieren, dass alle österreichischen Staatsbürger, die in NÖ den Hauptwohnsitz haben, nö. Landesbürger sind, egal ob diese bestimmte von NÖ formulierte Kriterien betreffend Integration oder Sprache erfüllen oder nicht. Zudem muss das Land NÖ das Staatsbürgerschaftsgesetz anwenden, das der Bundesgesetzgeber beschlossen hat, der Bund zieht sich aus der Verantwortung. Der Bund schafft die gesetzliche Grundlage, kontrolliert ihre Anwendung und schreitet gerichtlich ein, ist er mit der Anwendung nicht einverstanden.“

Die von Luisser geschilderten Fälle würden das Dilemma aufzeigen, Luisser führe mehr als gute Gründe an, warum das Staatsbürgerschaftsgesetz vom Bund dringend geändert werden müsse. „Wer für eine Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsrechts eintritt, tut dies nicht, weil dies völker- oder europarechtlich vorgegeben wäre, sondern primär aus wahltaktischen Gründen. Der fortschreitende Mangel an Zuspruch durch Österreicher bei Wahlen soll ausgeglichen werden. Wien und die jüngste Wahl sind beste Beispiele dafür“, so Prof. Geistlinger weiter.

Das Staatsbürgerschaftsrecht sei eines der wenigen Rechtsbereiche, in denen es nur wenige völker- und europarechtliche Vorgaben gibt. Es sei auch nicht richtig, dass die Genfer Flüchtlingskonvention Österreich oder der EU irgendwelche Vorgaben zum Staatsbürgerschaftsrecht mache. Zudem sei die Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen, wenn durch Änderung der Umstände im Herkunftsland die Fluchtgründe wegfallen. Denn: Nach den Vereinten Nationen müsse die Änderung erheblich und nicht nur vorübergehend sein. „Versetzen Sie sich bitte einmal in die Lage von Syrien. Wie soll Syrien einen Wiederaufbau schaffen, wenn die bestqualifizierten Bürger sich bleibend im Ausland niederlassen? Syrien hat ein Recht darauf, sind die Fluchtgründe mal weg, dass die geflohenen Syrer wieder nach Syrien zurückkehren“, führte Prof. Geistlinger aus.

Luisser wolle Probleme an der Wurzel lösen und nicht bloß Kosmetik betreiben: „Luissers Vorschlag reagiert auf die steigenden Zahlen von Einbürgerungen Drittstaatenangehöriger und auf den hohen Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung, die zu den allseits bekannten Problemen führen: mangelnde Deutschkenntnisse in Schulen, Qualitätsverlust der österreichischen Schulbildung, Benachteiligung heimischer Schüler, Gewalt und Überforderung der Lehrer“, so Geistlinger. „Luissers Vorschlag bekämpft den Pulleffekt für immer mehr illegale Migration und stellt eine Weiche hin zur Förderung österreichischer Familien und legaler Migration“, stellte Prof. Geistlinger klar.

Die Aufforderung könne in Einklang mit den wenigen Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes zum Staatsbürgerschaftsrecht umgesetzt werden. Für vulnerable Bevölkerungsgruppen würden sicherlich Ausnahmen etabliert. Die Reduktion der Fälle von privilegierter Verleihung nach 6 Jahren könne sachlich gerechtfertigt werden, die Neuregelung der Einkünfte und die Anhebung der Deutschkenntnisse sowie die Nachschärfung des Terrorversagungsgrundes unterlägen vollständiger Regelungsfreiheit. „Die Forderung nach sofortiger Aussetzung des Asylprivilegs ist im Hinblick auf Syrien oder Afghanistan mehr als gerechtfertigt und untermauert, dass absolute Eile hinsichtlich der von LR Luisser eingemahnten Reform geboten ist“, schloss Prof. Geistlinger und wies auf die sechsstellige Asylwerber-Anzahl, darunter viele Syrer und Afghanen, ab der Jahre 2015 und 2016 hin.

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Polizei und Rettung störten assistierten Suizid durch Wiederbelebungsversuche

Volksanwalt Achitz: Klare Regelungen bei Vorliegen einer Sterbeverfügung erforderlich

Eine Frau hatte sich zum Suizid entschlossen und eine Sterbeverfügung errichten lassen. Als sie das legal bezogene tödliche Medikament bereits eingenommen hatte und im Sterben lag, erschien die Polizei. Obwohl sie von einem anwesenden Mann auf die Sterbeverfügung aufmerksam gemacht wurde, starteten die Polizisten Wiederbelebungsversuche. Ihre Pflicht sei, Leben zu retten. Amtliche Informationen zum Sterbeverfügungsgesetz seien ihnen nicht bekannt.

Kurz danach trafen Rettungssanitäter und ein Notarzt ein und lösten die Polizisten bei der Herzdruckmassage ab. Der Mann übergab die Sterbeverfügung und machte erneut Angaben zum eingenommenen Medikament. Ungeachtet seines Protests schafften die Sanitäter einen Defibrillator herbei und setzten mit dem Notarzt Reanimationsmaßnahmen solange fort, bis sämtliche Signale am EKG erloschen.

Man kann den Sanitätern persönlich keinen Vorwurf machen, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Was sie brauchen, sind klare Regelungen und Informationen zum Thema Sterbeverfügungsgesetz und assistierter Suizid. Rechtliche Widersprüche sollten beseitigt werden, damit Einsatzkräfte die Sterbeverfügungen respektieren dürfen.“

Denn etwa laut Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz sind die Rettungsdienste verpflichtet, wegen unmittelbarer Lebensgefahr sofort erste notärztliche Hilfe zu leisten.

Mehr dazu im Parlamentsbericht der Volksanwaltschaft (ab Seite 213): https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/248ij/Parlamentsbericht%202024%20-%20Kontrolle%20der%20%C3%B6ffentlichen%20Verwaltung.%20Verwaltung_2024%20bf

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Polizeihubschrauber stürzte am Flugplatz Bad Vöslau ab

Glücklicherweise gab es keine Verletzen

Am heutigen Dienstag, dem 6.Mai, kam es am Flugplatz Bad Vöslau/Kottingbrunn zu einem Zwischenfall mit einem Polizeihubschrauber. Während eines bodennahen Trainingsmanövers ging eine Ausbildungsmaschine vom Typ AS350 – B1 aus sehr geringer Flughöhe und wenig Geschwindigkeit zu Boden. An Bord befanden sich ein Fluglehrer sowie ein angehender Polizeipilot. Beide blieben glücklicherweise unverletzt.

Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Der betroffene Hubschrauber ist ein Ausbildungshubschrauber, der von der Flugpolizei zur Pilotenausbildung eingesetzt wird.

Die Einsatzfähigkeit der österreichischen Flugpolizei ist durch den Vorfall nicht eingeschränkt. Derzeit verfügt die Flugpolizei im gesamten Bundesgebiet über 17 Hubschrauber und rund 50 Pilotinnen und Piloten.

Die Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten der Flugpolizei dauert – abhängig von Vorkenntnissen – zwischen 12 und 18 Monaten. Sie umfasst umfassende Theorieblöcke, 150 Flugstunden sowie die Nachtsichtflugberechtigung. Daran schließen Spezialkurse, unter anderem für Hochgebirgseinsätze und Außenlandungen, sowie eine praxisnahe Supervision an. Die Einsatzpilotinnen und -piloten werden nach rund zwei bis drei Jahren als Pilot in Command (Tag) und Copilot (Nacht) eingesetzt. Die Ausbildung wird laufend durch Zusatzmodule wie Außenlast- oder Bergeseiltransporte ergänzt.

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FPÖ – Schnedlitz „Während heimische Bauern um ihre Existenz kämpfen, verteilt Meinl-Reisinger Millionen für Bauern in Afrika!“

„Bildlich gesprochen: Wenn Beate eine Reise tut, ist das für den Steuerzahler gar nicht gut – jede Reise ein Millionengeschenk!“

„Die Ampelregierung hat wieder einmal bewiesen, dass ihr das Wohl der Österreicher vollkommen egal ist – solange man im Ausland mit Steuergeld glänzen kann“, kritisierte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz die bekanntgewordene Geldverteilung von NEOS-Außenministerin Meinl-Reisinger an Nussbäuerinnen in Burkina Faso. „Während unsere heimischen Bauern unter dem EU-Mercosur-Wahnsinn und dem ideologiegetriebenen Green Deal finanziell und existenziell in die Knie gezwungen werden, verschenkt diese Bundesregierung Millionen an afrikanische Projekte. Bezahlt wird das natürlich – wie immer – vom österreichischen Steuerzahler!“

Die Doppelmoral sei nicht zu überbieten, so Schnedlitz: „Bei den eigenen Pensionisten wird der Sparstift angesetzt, die Bauern werden von dieser Versager-Regierung im Stich gelassen, aber wenn Beate Meinl-Reisinger in den Flieger steigt, wird mit beiden Händen das Geld aus dem Fenster geworfen – und zwar gleich über Kontinente hinweg.“

Besonders gefordert sieht der freiheitliche Generalsekretär nun auch die ÖVP und ihren Bauernbund: „Wie will man das den heimischen Landwirten erklären? Während sie unter immer neuen Auflagen und Importdruck leiden, verteilt die ÖVP-Mitregierung mit der NEOS-Ministerin Millionen an ausländische Landwirtschaftsprojekte. Der Bauernbund muss hier auch gegen die eigene ÖVP aufstehen, anstatt sich weiter von dieser Ampel zum Steigbügelhalter machen zu lassen. Ansonsten soll der Bauernbund zugeben, dass man ausschließlich die Interessen der Volkspartei vertritt und dafür den Bauernstand in den Rücken fällt.“

„Dass sich die Verlierer-Ampel allen Ernstes einredet, damit internationale Verantwortung zu zeigen, ist ein Hohn für all jene, die in Österreich tagtäglich ums finanzielle Überleben kämpfen“, so Schnedlitz weiter. „Die Wahrheit ist: Diese Regierung spart im eigenen Land bei den Falschen – bei unseren Alten, bei unseren Familien, bei unseren Fleißigen – und verteilt dafür großzügig Steuergeld ins Ausland. Es braucht endlich eine Politik mit Hausverstand und Verantwortungsgefühl – eine Politik für unser Land und unsere Leute. Die FPÖ steht bereit, diesen Steuergeld-Irrsinn zu beenden, frei nach dem Motto: Österreich zuerst!“

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Neue Zählung zeigt deutlich weniger Stadttauben in Wien

Tierschutz Austria fordert tierfreundliches Management statt Abwehrmaßnahmen

Sie gurren, sie fliegen – und sie werden oft verkannt und auch als Ratten der Lüfte bezeichnet: Die neueste Taubenzählung in Wien hat ergeben, dass von einer „Taubenplage“ in Wien keine Rede sein kann. Lediglich zwischen 50.000 und 60.000 Stadttauben werden im gesamten Stadtgebiet geschätzt. Tierschutz Austria unterstützte das Freiwilligenteam bei der Erhebung und fordert nun tierschutzkonforme Strategien für ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Tier.

Zahl basiert auf Forschung – nicht auf Bauchgefühl

Die Zählungen sind Teil eines Forschungsprojekts des Wildtierservice Wien, das seit Oktober 2021 läuft. Untersucht werden unter anderem Gesundheits- und Ernährungszustand, Lebenserwartung und Bewegungsmuster von Stadttauben. Tierschutz Austria beteiligt sich regelmäßig an der Erhebung und begrüßt die nun vorliegenden, fundierten Zahlen.

„Die diesjährige Zählung bestätigt einmal mehr, dass die Rufe von einer Taubenplage in Wien nur Angstmacherei sind. Für ein friedliches Miteinander gibt es längst erprobte Lösungen, die endlich auch in Wien flächendeckend umgesetzt werden sollten“, so MMag.a Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.

Mythos Plage: Stadttauben werden zu Unrecht verteufelt

Tierschutz Austria kritisiert die pauschale Verunglimpfung der Stadttauben als Plage. Die Tiere stammen ursprünglich von domestizierten Felstauben ab und lebten über Jahrhunderte in enger Beziehung zum Menschen. Heute jedoch werden sie oft verstoßen – und leiden unter Maßnahmen wie Tauben-Abwehr-Spikes an Gebäuden.

„Taubenstacheln verursachen unnötiges Leid, schaden dem Stadtbild und schaffen zusätzliche Arbeit für Tierschutzvereine. Dabei gibt es längst bessere Lösungen. Nur Uninformierte verbreiten weiterhin grundlose Panik“, so Petrovic weiter.

Wien braucht ein modernes Taubenmanagement

Ein funktionierendes Taubenmanagement muss wissenschaftlich fundiert sein – nicht von Emotionen oder Vorurteilen gesteuert. Tierschutz Austria fordert deshalb:

. den Ausbau betreuter Taubenschläge,
. kontrollierte Fütterung nach klaren Regeln,
. Geburtenkontrolle durch Eieraustausch,
. das Verbot tierquälerischer Spikes an Gebäuden.

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FPÖ – Hafenecker: „Schellhorns Einschüchterungsversuche gegen Medium sind ein Skandal“

"Rücktritt und Ermittlungen jetzt unumgänglich!“

„Dass ausgerechnet rund um den Tag der Pressefreiheit bekannt wird, wie Neos-Staatssekretär Sepp Schellhorn unabhängige Medienvertreter telefonisch unter Druck gesetzt haben soll, ist ein beispielloser Angriff auf die vierte Gewalt in unserem Land“, zeigte sich FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker empört. „Wenn ein Regierungsmitglied versucht, kritische Berichterstattung mit dem Entzug von Werbung zu bestrafen, dann ist das nicht nur moralisch verwerflich, sondern riecht nach dem Versuch der Inseratenkorruption – ein Fall für die Justiz!“

Laut einem Bericht von Exxtra24.at soll Schellhorn einen Journalisten angerufen und ihm mit dem Entzug von Werbekooperationen gedroht haben, nachdem dieser kritisch über den Wechsel seines Dienstwagens von einem Audi A6 zu einem Audi A8 berichtet hatte. „Diese Vorgangsweise erinnert an autoritäre Systeme, in denen Medienfreiheit mit Füßen getreten wird. In einer Demokratie ist so ein Verhalten inakzeptabel und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben“, so Hafenecker weiter.

Der FPÖ-Mediensprecher forderte daher nicht nur den sofortigen Rücktritt von Neos-Staatssekretär Schellhorn, sondern auch eine umfassende Untersuchung durch die Justiz: „Es muss geprüft werden, ob hier der Versuch unternommen wurde, durch den Entzug von Inseraten Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen. Solche Methoden dürfen in Österreich keinen Platz haben.“

Zudem richtete Hafenecker einen Appell an Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger: „Wenn die Neos es mit der Pressefreiheit ernst meinen, dann müssen sie jetzt handeln und sich klar von Schellhorns Verhalten distanzieren. Ein einfaches ‚Weiter so‘ darf es nicht geben.“

Abschließend betonte FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Wer sie angreift, greift die Demokratie selbst an. Wir werden nicht zulassen, dass solche Einschüchterungsversuche Schule machen.“

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ÖHGB: Nein zu Bablers Regulierungswut auf dem Rücken des Privateigentums

Kampfansage des Vizekanzlers an den privaten Wohnungsmarkt ist ideologischer wie gefährlicher Frontalangriff auf Eigentum, Rechtssicherheit und marktwirtschaftliche Grundsätze

Mit seiner 1.-Mai-Ansage „Wir greifen jetzt in die privaten Mieten ein“ treibt Vizekanzler Andreas Babler den Unsinn mit der Regulierung des Wohnungsmarkts an die Spitze. Mit dieser ideologisch motivierten, inhaltlich aber nicht zu Ende gedachten „Politik“ rüttelt der Vizekanzler an den Grundfesten des Eigentums, untergräbt dringend nötige Investitionen in den Wohnungsmarkt und fügt auch in den eigenen Reihen, beispielsweise den Genossenschaften, erheblichen Schaden zu.

Bablers Vorgehen ist kontraproduktiv

ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer schließt aus diesem Vorgehen: „Wer so blindlinks und unreflektiert im Blindflug in gewachsene Strukturen eingreift, gefährdet nicht nur den Bestand, sondern auch künftige Investitionen – und damit Wohnraum für kommende Generationen.

Unter solchen Voraussetzungen wird kein Privater mehr bereit sein, in diesem Land zu investieren. Damit werden Sanierungen aufgeschoben und Investitionen in neuen Wohnraum bleiben aus – auch im gemeinnützigen Bereich fehlen die Mittel. Die Wohnwirtschaft verkommt zur staatlichen Restverwertung nach Art der DDR.

Staatliche Einnahmen sprudeln weiter – der Staat verteilt mit der Gießkanne Geschenke auf Kosten Privater

Parallel steigen die Betriebskosten – ungebremst. Denn öffentliche Gebühren wie Wasser, Müll und Kanal werden staatlich inflationsangepasst, denn es muss doch investiert werden. Während Private also Mietdeckel verordnet bekommen, holen sich die Gemeinden über Betriebskosten und Gebühren die Teuerung zurück – und befeuern die Inflation.

Aktuelle Zahlen der Statistik Austria stellen schwarz auf weiß klar, dass seit dem Jahr 2020 die Hauptmietzinse geringer gestiegen sind als die allgemeine Inflation. Laut Statistik Austria war die allgemeine Preissteigerung um 4,4 % höher als die Steigerung der Hauptmietzinse.

Die Budgetlage ist angespannt. Das Regierungsprogramm verspricht zwar „keine Vermögenssteuern“, dennoch wird über eine Erhöhung der Grundsteuer für alle Immobilien gesprochen. Prunbauer: „Das ist nichts anderes als ein weiterer Zugriff auf den Immobilienbesitz und bedeutet eine Besteuerung der Substanz, also Vermögenssteuer.“ Gerade in den Gemeinden wurden über Jahrzehnte eine ganze Reihe grundstücksbezogener Abgaben ins Leben gerufen. Österreich rangiert bei den Einnahmen im EU-Raum an zweiter Stelle und hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem!

ÖHGB-Präsident Prunbauer abschließend: „Babler agiert wirtschaftlich gefährlich, denn er ignoriert mit seiner Mietpreisdeckelansage zentrale Zusammenhänge und Regeln eines funktionierenden Wohnungsmarkts. Es braucht daher einen klaren Kurswechsel. ÖVP und NEOS müssen aufwachen, ihre Verantwortung wahrnehmen und dem Irrweg zentralistischer Regulierungspolitik eine Absage erteilen, bevor der Volkswirtschaft ein irreparabler Schaden zugefügt wird.“

Über den ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, www.oehgb.at) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.

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Diensthundeabteilung der Polizei rettete Familie vor durchgedrehten Listenhund

Warum hält sich eigentlich jemand einen Listenhund? - Ein generelles Halteverbot wäre sinnvoll

Die Polizeidiensthundeeinheit (PDHE) wurde gestern alarmiert, da ein Pit-Bull in einer Wohnung im 23. Wiener Gemeindebezirk bereits mehrere Personen gebissen hatte und sich nicht beruhigte. Die Besitzerin des Hundes, eine 52-jährige österreichische Staatsbürgerin, war bei dem Vorfall vorerst nicht in der Wohnung. Wie sich herausstellte, soll der Hund zwei Söhne der Frau attackiert haben, als diese eine verbale Auseinandersetzung in der Wohnung hatten. Die Besitzerin ist daraufhin in die Wohnung zurückgekehrt und wurde ebenfalls durch das Tier verletzt. Außerdem soll der Hund ein Wandstück aus der Mauer gebissen haben.

In weiterer Folge wurde der 52-Jährigen, die keinen Hundeführschein für den Listenhund hatte, der Listenhund behördlich abgenommen. Dazu mussten die Beamten der PDHE den bissigen Listenhund mittels besonderer Ausrüstung, u.a. einem Schild, Beißhandschuhen und einer Fangschlinge, sichern und in eine Transportbox verbringen. Der 4-jährige Pit-Bull wehrte sich massiv gegen die Verbringung in die Transportbox und verhielt sich äußerst aggressiv. Da das Tier in weiterer Folge apathisch wirkte und ein lebensbedrohlicher Zustand nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde es der Tierrettung zum Transport in das Tierquartier übergeben. Ein Tierarzt konnte dort nur den Tod des Listenhundes feststellen. Weshalb das Tier nicht überlebte, ist Gegenstand von Erhebungen des Veterinäramtes. Die 52-Jährige wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und wegen der Verletzung tierhalterechtlicher Bestimmungen angezeigt.

Es stellt sich die Frage, warum man sich eigentlich einen solchen Hund hält. Möglicherweise um einen eigenen Minderwertigkeitskomplex zu kompensieren? Jedenfalls gehört die Haltung derartiger Hunderassen verboten. Denn diese Hunde haben durch ihre Züchtung ein weit höheres Aggressionspotenzial als ein normaler Hund. Dies wird auch immer wieder durch Vorfälle – die auch tödlich geendet haben – bewiesen.

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Inhalts-Ende

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