Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner als Rednerin auf einer Palästinenser-Demo

Israelische Regierung öffentlich als rechtextrem bezeichnet, die täglich ein entsetzliches Massaker an unschuldigen Zivilisten verübt

In regelmäßigen Abständen kommt es in Wien immer wieder zu Anti-Israel-Demos. Von der letzten Demo (Donnerstag 18.01.24) weiß die Online-Plattform exxpress.at einiges zu berichten. Gelegentlich dürfen sich palästinensische Israel-Gegner sogar prominenter oder halb-prominenter Unterstützung erfreuen. Wir haben da auf der Facebook-Seite der bekannten Anwältin Dr. Astrid Wagner (das ist jene Dame, die sich für die Freilassung von Josef F. einsetzt) ein Video vom 30.12.2023 gefunden.

Was uns erstaunt ist die Tatsache, dass Dr. Wagner mit keinem einzigen Wort den mörderischen Terrorüberfall vom 7. Oktober 2023 auf ein Festival in Israel erwähnt, welche durch palästinensische Hamas-Terroristen durchgeführt wurde und zahlreiche meist jugendliche Festival-Teilnehmer(innen) brutal ermordet wurden. Insgesamt wurden bei dem feigen und hinterhältigen Terroranschlag zirka 1.700 Menschen ermordet. Dieser Terrorakt war Auslöser der völkerrechtlich legitimen israelischen Selbstverteidigungsaktion gegen die Hamas-Mörder in Gaza.

Im Video bezeichnet Dr. Wagner die israelische Regierung als „rechtsextrem“ und unterstellt dieser, täglich ein entsetzliches Massaker an unschuldigen Zivilisten zu verüben. Weiter wollen wir das Video gar nicht kommentieren, möge sich unsere Leserschaft selbst darüber eine Meinung bilden.

Aber die Rechtsanwältin setzte noch einen drauf. Augenscheinlich ist sie mit der Staatsanwaltschaft nicht einer Meinung. Sie wundert sich, dass man in der Parole: „Free Palestine from the river to the sea“ eine Gutheißung terroristischer Straftaten erkennen kann. Auch hier wollen wir das Video vom 6. Jänner 2024 nicht weiter kommentieren und es unserer geneigten Leserschaft überlassen Schlüsse daraus zu ziehen.

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Gewinnabschöpfung ist Regierungszynismus in Reinkultur

Schaut Nehammer und Co die Bevölkerung für Idioten an?

„Wir werden auch weiterhin nicht zulassen, dass Energiekonzerne auf dem Rücken der Menschen überhöhte Gewinne machen. Deshalb wird die Abschöpfung von Übergewinnen von Energiekonzernen bis Jahresende verlängert“, so Nehammer, seines Zeichens  Bundeskanzler, auf seinem X/Twitter-Account.

Abgesehen davon, dass bis dato nichts geschehen ist, um die Energiekonzerne daran zu hindern sich weiterhin auf dem Rücken der Menschen eine goldene Nase zu verdienen, kostet die „Gewinnabschöpfung“ lediglich ein müdes Lächeln. Denn von dieser schwarz-grünen Gewinnabschöpfung haben die teuerungsgeplagten Bürger(innen) gar nichts. Der einzige Gewinner dabei ist der ÖVP-Finanzminister.

Was hindert eigentlich die Energieversorger, die zum überwiegenden Teil im Besitz der öffentlichen Hand sind, ihre Preise zu senken? Denn am Ende werden nur die Haushaltskunden und Unternehmen abgezockt und auf ihrem Rücken Milliardengewinne geschrieben, die zum Teil dann über Zusatzsteuern wie diese Gewinnabschöpfung zum ÖVP-Finanzminister wandern. Sozusagen wandert das Geld von der linken in die rechte Hosentasche. Einzig ein amtlicher Preisdeckel hätte die Bürger(innen) entlastet. Diesen Weg hat aber die unfähigste Regierung der 2. Republik nicht gewählt.

Diese Bundesregierung hat durch völlig falsche politische Entscheidungen, vom EU-hörigen Mitziehen beim Sanktionsregime bis hin zur ökokommunistischen Klimahysterie, die Energiepreisexplosion und damit einen Haupttreiber der extrem hohen Inflation überhaupt erst verursacht. Da hat auch die Verteilung von Almosen (Heizkostenzuschuss) zu keiner Entlastung der leidgeprüften Bevölkerung geführt.

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Am Ende von Bargeldobergrenzen steht das Aus fürs Bargeld

Bargeld bedeutet Freiheit und die will die EU den Bürger(innen) scheinbar nehmen

Vor nicht allzu langer Zeit hieß es noch vom ÖVP-Finanzminister, er sei gegen Barzahlungs-Obergrenzen und das sei und bleibe die österreichische Position. Dieses Versprechen wurde gestern mit der Einigung auf eine Obergrenze für die Bargeldzahlung ganz klar gebrochen und zwar über die Köpfe der eigenen Bevölkerung hinweg. Nun ist es die Aufgabe von ÖVP-Kanzler Nehammer zu gewährleisten, dass Österreich ein Veto gegen die 10.000-Euro-Obergrenze bei der Barzahlung einlegt und gegen jede andere Beschränkung gleich dazu. Denn diese Bargeldbeschränkung ist ein weiterer Schritt und Teil der Salamitaktik, um das Recht auf Bargeldzahlung und das Bargeld selbst zu beerdigen.

Zuerst die Abschaffung des 500-Euro-Scheins, gestern die Einigung für die Einführung einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro und demnächst die Einführung des Digital-Euro: Der Kampf gegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist nur ein Vorwand. Im Visier der EU sind nicht Kriminelle, die ganz andere Wege und Mittel haben, um ihre illegalen Geschäfte abzuwickeln. Die EU hat mittel- und langfristig ein ganz anderes Ziel und das ist der finanziell gläserne Bürger – überwacht, kontrolliert und bevormundet.

Bargeld ist das beliebteste Zahlungsmittel in Österreich. 95 Prozent der Bevölkerung können sich laut einer Umfrage der Österreichischen Nationalbank eine Welt ohne Bargeld nicht vorstellen. Bargeld ist gedruckte Freiheit und die Österreicher wissen das. Die Abschaffung der Bargeldzahlung an sich ist in Österreich und in der gesamten EU ein reales Bedrohungsszenario und Ziel der Brüsseler EU-Eliten. Dazu der FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl: „Wir stehen unter anderem für den verfassungsmäßigen Schutz der uneingeschränkte Bargeldzahlung ohne Obergrenzen – und damit an der Seite der Bürger“. Kickl versicherte noch, dass es mit ihm als Kanzler in Österreich sicher keine Abschaffung des Bargelds geben.

„Die FPÖ ist auch beim Bargeld die einzige Partei in Österreich, die hier an der Seite der Bürger steht und sich für den Erhalt des Bargelds einsetzt“, so der FPÖ EU-Abgeordnete Vilimsky, der auch auf die freiheitliche Petition „Festung Bargeld“ verwies, die unter https://www.festung-bargeld.at/ unterstützt werden kann. Kickl kündigte darüber hinaus auch entsprechende Initiativen der Freiheitlichen in der kommenden Nationalratssitzung an.

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Keine Hitzewelle-Panikmache wegen Kälte hierorts möglich

Aber wofür gibt es den Australien ....

Um zu wissen, dass in Australien gerade Sommer ist, dazu braucht es lediglich eines Volksschulabschlusses. Dass aber in heimischer Ermangelung von Hitze – wir haben nämlich Winter und es ist saukalt – sich hierorts keine Panikmache mit Hitzewellen machen läßt und dafür nun augenscheinlich Australien herhalten muss, dafür bedarf es eines ORF-Wetteransagers.

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FPÖ – Hauser und Universitätsdozent Strasser präsentierten das Buch „Die gestohlene Normalität“

Aufklärung über Angriffe auf unsere Gesundheit, Demokratie, Souveränität und Selbstbestimmung stehen im Zentrum

Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Gerald Hauser und Universitätsdozent Dr. Hannes Strasser präsentierten heute ihr neues Buch „Die gestohlene Normalität. WHO-Diktatur stoppen & Gesundheitssystem retten“. In seinen einleitenden Worten würdigte FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl die beiden Autoren als „Männer der ersten Stunde im Widerstand gegen eine völlig evidenzlose Corona-Maßnahmenpolitik der Regierung“, die auch Seite an Seite mit der Bevölkerung auf der Straße dagegen protestiert hätten. „Wie schon bei ihren beiden Büchern zuvor, die Bestseller waren, ist die Gesundheit auch das Thema ihres dritten Werks, vor allem die geplanten Anschläge auf unsere Gesundheit in Form der Gefahr für die individuellen Rechte, selbst über seinen Körper bestimmen zu können und der drohenden Anschläge auf unsere nationale Souveränität. Diese Bedrohungen sind tatsächlich akut“, fasste Kickl das Thema des Buches kurz zusammen. Diese „doppelte Gefahr für unsere Gesundheit“ gehe ausgerechnet von der WHO aus, die auch schon bei der sogenannten Corona-Pandemie eine „unrühmliche Rolle“ gespielt habe und bei der es sich um „keine neutrale Organisation selbstloser Wohltäter“ handle, sondern „um ein Instrument einiger weniger mächtiger Geldgeber zur Durchsetzung ihrer machtpolitischen und wirtschaftlichen Interessen.

Die WHO habe nicht aus Corona gelernt und versuche nun noch mehr Macht an sich zu reißen. „Dabei versucht man, gar keine Diskussionen aufkommen zu lassen, sondern zielt darauf ab, dass ein kleiner Kreis von Mächtigen möglichst unbemerkt möglichst viele Instrumente unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes bedienen kann. Das ist der Kern des Pandemievertrags und der Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften – eine Art Zangenangriff auf unsere Souveränität und Selbstbestimmung“, so Kickl. Die Freiheitlichen wollen daher die Bundesverfassung zu einer „Festung“ gegen derartige Übergriffe übernationaler Organisationen, die demokratisch nicht legitimiert seien, ausbauen. „Schon im Mai des Vorjahres haben wir im Nationalrat daher einen Antrag eingebracht zur Stärkung unseres Souveränitätsrechts. Dieser soll nichts anderes als eine Rückkoppelung bei allen derartigen Entscheidungen an den Souverän schaffen – und das ist laut Verfassung das Volk. Das lehnen alle anderen Parteien ab, weil die Einheitspartei sich an eben diese übernationalen Organisationen ankoppelt“, führte der FPÖ-Bundesparteiobmann weiter aus und kündigte an: „Mit einer FPÖ-geführten Bundesregierung und einem freiheitlichen Volkskanzler wird es keine Ratifizierung dieses Pandemievertrags und ein Veto gegen diese Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften geben!“

Für NAbg. Gerald Hauser ist die FPÖ die einzige Partei, die sich die gewohnte Normalität nicht nehmen lassen werde, sondern diese zurückwolle: „Wir wollen in Österreich nicht das chinesische Sozialkreditsystem – den gläsernen Menschen – implementiert wissen. Mit einem Punktesystem wird nämlich in China das von der Regierung erwünschte Verhalten belohnt und das unerwünschte bestraft.“ Hauser nannte als Beispiele etwa den CO2-Ausstoss, die Konsumgewohnheiten oder „wie präsentiert sich der Bürger im Internet“, in China werde der Mensch „absolut überwacht“: „Um einen solchen großen Umbruch verhindern zu können, müssen wir die WHO-Angriffe auf unsere Souveränität verhindern!“ Diese Angriffe seien, so der Abgeordnete, der Pandemievertrag, bis hin zu möglichen Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften.

„Es muss verhindert werden, dass der WHO-Generaldirektor einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen kann. Die beabsichtigen Neuformulierungen der Artikel 12 und 13A der internationalen Gesundheitsvorschriften sehen nämlich vor, dass der WHO und in dem Fall explizit deren Generaldirektor, umfassende Machtbefugnisse zum Eingriff in nationale Souveränitätsrechte eingeräumt werden sollen – das ist sehr bedenklich. So wird mit Vorgaben festgehalten, wie auf eine Pandemie zu reagieren ist und die nationalen Parlamente müssen sich daran auch halten“, erklärte Hauser und weiter: „Zum einen wird hier der WHO-Generaldirektor dazu ermächtigt, einseitig einen Gesundheitsnotstand von ,internationalem Belang´ in einem Vertragsstaat auszurufen und zum anderen sollen in diesem auch noch Maßnahmen wie zum Beispiel eine Impfpflicht durchgesetzt werden. Die WHO-Mitgliedsstaaten verpflichten sich also, den Anordnungen der WHO zu folgen und das wollen wir verhindern. Der grüne Gesundheitsminister Rauch spricht in der Öffentlichkeit immer nur vom Pandemievertrag, nicht aber von diesen Änderungen bei den internationalen Gesundheitsvorschriften – das verschweigt er wohlweislich“, betonte der freiheitliche Abgeordnete.

Der in Vorbereitung stehende Pandemievertrag werde mit einer Zweidrittel-Mehrheit von der Generalversammlung beschlossen und dann auch von den nationalen Parlamenten abgesegnet. „Die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften werden aber mit einfacher Mehrheit beschlossen und werden nur verlautbart. Sie sind somit internationales Recht und die Zustimmung des Parlaments ist nicht erforderlich“, erklärte Hauser.

„Im Parlament wurde im Juli 2023 auf Antrag der NEOS mit Unterstützung von ÖVP, SPÖ und Grünen, aber gegen die Stimmen der FPÖ, beschlossen, dass die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung, Sammlung und Nutzung von Gesundheitsdaten zu analysieren und ein Umsetzungsplan zu erstellen ist, um so auf die Einführung des EHDS vorbereitet zu sein. Mit diesem Beschluss der Einheitspartei wurde vollzogen, dass alle Gesundheitsdaten, auch die von Kindern und Jugendlichen, gesammelt und analysiert und an das europäische Datensystem, den EHDS, weitergeleitet werden. In Wahrheit wird damit der ‚gläserne Menschen vorbereitet und uns die gewohnte alte Normalität gestohlen – und das wollen wir verhindern“, so Hauser. „Schon im Jahre 2020 war klar, dass COVID-19 bei weitem nicht so eine gesundheitsgefährdende Krankheit war, wie anfangs behauptet wurde. Diese falsche Grundbehauptung führte aber in der Folge zu einer Reihe von falschen Maßnahmen, wie zur Maskenpflicht, zu den Lockdowns oder zur Zwangsimpfung“, erklärte der Mediziner Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser.

„Im Vertrag zwischen Pfizer, der EU-Kommission und den 27 EU-Mitgliedsstaaten, unterschrieben am 30. November 2020, verpflichteten sich die Staaten zur Übernahme folgender Folgeschäden der Impfung: Geschäftsunterbrechungen, wirtschaftliche Schäden, psychische Schäden, Krankheiten, Behinderung und Tod durch die Impfung. Die EU-Mitgliedsstaaten akzeptierten und unterzeichneten außerdem sogar, dass die Langzeitfolgen und die Wirksamkeit der Impfung unbekannt sind und dass Nebenwirkungen auftreten können, die zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren“, so Strasser.

„Mit der Einführung der Covid-Impfung ab Dezember 2020, bis hin zur Impfpflicht und Impfungen von Kindern und Schwangeren, startete der größte Menschenversuch der Geschichte. Denn allen Verantwortlichen war klar, dass der Impfstoff völlig unzureichend getestet war und die Geimpften – gesunde Menschen – quasi als ‚Versuchskaninchen‘ dienten. Dazu kam noch, dass die Impfungen mit DNA verunreinigt wurden – mit unabsehbaren Folgen für das Erbgut der Geimpften“, betonte Strasser. Es sei völlig unklar, wie die Langzeitfolgen der Impfkampagne aussehen würden. „Klar ist aber, dass es massive Nebenwirkungen gegeben hat und noch gibt, und dass seit 2021 eine deutliche Übersterblichkeit zu beobachten ist. So haben sich beispielsweise in der Schweiz die Krebserkrankungen verdoppelt. Auch ist längst bestätigt, dass Geimpfte häufiger an COVID-19 erkranken. Deshalb werden wir Jahr für Jahr COVID-19-Wellen erleben und mit jeder Impfkampagne werden diese weiter verstärkt“, sagte Strasser. „Für die falschen Corona-Maßnahmen wurden Unsummen an Geld verschwendet. Geld, das jetzt an allen Ecken und Enden im Gesundheitssystem fehlt. Die Corona-Maßnahmen haben den Personalmangel im Gesundheitssystem massiv verschärft, wie sogar das Weltwirtschaftsforum (WEF) zugeben musste – daher erleben wir leider den Kollaps des Gesundheitssystems“, so Strasser.

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Wozu noch ein Darknet, wo es doch Facebook gibt?

Gegen Geld kann man auf Facebook augenscheinlich so ziemlich alles inserieren

Facebook ist eine Plattform, deren Verantwortliche eine Kontrolle von entgeltlicher Werbung scheinbar nicht für notwendig halten. Unzählige Betrüger und andere Kriminelle tummeln sich auf besagte Social-Media-Plattform und sponsern diese mit ihren kriminellen Inseraten. Heute fiel uns beispielsweise eine entgeltliche Anzeige von „Österreichische Fahrschule“ auf. Diese werben ganz ungeniert wörtlich damit: „Bei uns erhalten Sie in weniger als einer Woche Ihren Original-Führerschein der gewünschten Kategorie“.

Da wir uns die Sache genauer ansehen wollten, sind wir mit den augenscheinlich Kriminellen über Messenger in Kontakt getreten. Und tatsächlich, die meinen ihre Werbung ernst.

Die Kriminellen schickten uns sogar noch Fotos und Videos von ausgestellten österreichischen Führerscheinen. Diese wollen wir hier nicht veröffentlichen, da wir annehmen, dass diese gestohlen sind. Die Bankverbindung der Herrschaften, welche wir zwecks Überweisung der 1.100,- Euro erhalten haben, wollen wir unserer Leserschaft jedoch zur Kenntnis bringen.

Bei den unzähligen kriminellen Inseraten auf Facebook – die wochenlang unbehelligt dort online sind – stellen wir uns die Frage, worum es überhaupt noch ein Darknet gibt? Den virtuellen Kontakt zu den Führerscheinfälschern haben wir abgebrochen, nachdem wir uns jene Infos geholt haben, welche wir brauchten.

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Anklage wegen „Majestätsbeleidigung“ hielt vor Gericht nicht stand

Auch zweiter Prozess gegen Report24-Herausgeber Florian Machl endete mit glattem Freispruch

Wer sich in Österreich in „Grüner Majestätsbeleidigung“ übt, sprich sich getraut den Bundespräsidenten zu kritisieren, kann schneller vor dem Kadi landen als ihm lieb ist. Diese leidvolle Erfahrung musste der Chefredakteur der Online-Plattform „Report24“ machen. Er hatte es gar gewagt Van der Bellen vorzuwerfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen.

Möglicherweise um einen kritischen Journalisten mundtot zu machen, brachte Machl seine Kritik eine Strafverfolgung seiner Person ein, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundespräsidenten erfolgen konnte.  Machl wurde in erster Instanz freigesprochen.  Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft des grünen Justizministeriums ging in Berufung.

Gestern erfolgte die Berufungsverhandlung. Nach dem erstinstanzlichen Freispruch bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung ganz eindeutig und sprach Machl erneut frei. So ist es zumindest gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt.

Für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker wiegt ein Umstand in diesem Fall besonders schwer: „Van der Bellen hat nicht nur völlig willkürlich entschieden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung zu ermächtigen, er zeigt damit auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigte er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle verbürgt, mit Füßen tritt.“

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Grüne Sympathisantin wird noch rasch ASFINAG-Aufsichtsrätin

Die Grünen sollten sich keinesfalls zu früh über ihre ‚Schäfchen im Trockenen‘ freuen

Was haben denn die Grünen gegen Postenschacher gewettert, als sie noch nicht die Gelegenheit dazu hatten, an diesem selbst teilzuhaben? Wie oe24.at heute berichtet, verliert eine Grünen-Sympathisantin ihre Firma und erhält von Gewessler einen Top-Job.

Dazu der FPÖ-Generalsekretär und Verkehrssprecher NAbg. Christian Hafenecker, der die Wahl von Ana Simic als neues Aufsichtsratsmitglied in der ASFINAG als einen neuerlichen lupenreinen Postenschacher und eine Vortäuschung falscher Tatsachen wertet: „Die Neo-Aufsichtsrätin wird als „Digitalisierungs- und Marketingexpertin“ vorgestellt, die derzeit als „Managing Director Austria“ bei „Dain Studios“ tätig sein soll. Besagte Firma ist laut WKO allerdings liquidiert. Zudem kandidierte Simic am Listenplatz 7 für die Grünen bei der Bezirksvertretungswahl Wien-Alsergrund im Jahr 2020.“

„Leonore Gewessler ist ihrem Job als Verkehrsministerin offenbar nicht gewachsen. In den Reigen der grünen Postenbesetzungen in ihrem Multiversum, die ihr bereits eine Rüge der Bundesgleichbehandlungskommission einbrachte, gesellen sich nun auch plumpe Postenschacher-Besetzungen in der ASFINAG. Nachdem ihr Intimus, BMK-Generalsekretär Kasser, Finanzchef wurde, wird die grüne Parteigängerin Simic, von Gewessler als „Expertin“ und „Managing Director“ tituliert, neue Aufsichtsrätin. Dabei managt Simic offenbar ein bereits liquidiertes Unternehmen, das überhaupt nur ein Jahr geschäftlich tätig war. Ich frage mich abseits der ungenierten Installation grüner Parteifreunde in Spitzenpositionen der Republik daher ernsthaft, wie es hier um die notwendigen Wirtschaftskompetenzen bestellt ist, wie das der Hauptversammlung der ASFINAG entgehen konnte und warum man der Öffentlichkeit in einer offiziellen Aussendung des Klimaschutzministeriums falsche Tatsachen vorspiegelt“, so Hafenecker ergänzend.

Der FPÖ-Politiker schreibt Gewessler jedenfalls ins Stammbuch, dass jeder Postenschacher auch wieder rückgängig gemacht werden kann und auf sie als Ministerin auch nach ihrem baldigen Ausscheiden aus dem Amt eine Ministeranklage wartet. Die Grünen sollten sich also keinesfalls zu früh über ihre ‚Schäfchen im Trockenen‘ freuen.

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Lopatka startet mit Verzweiflungstat

ÖVP greift angesichts desaströser Umfragewerte in die Mottenkiste

„Eine pure Verzweiflungstat.“ Mit diesen Worten kommentierte heute Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament, die Aussagen von Reinhold Lopatka, dem frisch gekürten Spitzenkandidaten der ÖVP für die EU-Wahl. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lopatka auch nur einen Aspekt seiner Aussagen selbst ernst nimmt. Aber angesichts der desaströsen Umfragewerte für die ÖVP greift die Partei verzweifelt in die Mottenkiste an Stumpfsinnigkeiten“, sagte der freiheitliche EU-Abgeordnete.

„Tatsächlich ist die ÖVP in ihrer Europapolitik eine lupenreine linke Partei, die sich in Brüssel für illegale Migration, Zentralisierung und Konzerninteressen stark macht. Da passt es gut ins Bild, dass die ÖVP in Österreich mit den Grünen koaliert, nachdem sie auch in Brüssel mit den Linken im Bett liegt“, so Vilimsky.

„Die ÖVP hat sich von Orban losgesagt, die ÖVP ist auf Distanz zu den US-Republikanern gegangen, und sie betreibt in Europa eine Regenbogen-Politik, die gut zu den internationalen Sozialisten und Grünen passt. Aber das werden wir im Wahlkampf sowieso im Detail zu diskutieren haben“, betonte der freiheitliche EU-Abgeordnete.

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Wieder einmal eine pietätlose Werbekampagne der Bestattung Wien

Was denken sich die Verantwortlichen eigentlichen bei solchen Werbesprüchen?

In dem sehr frühen ERSTAUNLICH-Beitrag „Probeliegen im Sarg“, haben wir uns schon einmal mit der pietätlosen Werbung der „Bestattung Wien“ beschäftigt. Daran dürfte sich bis heute nichts geändert haben, wie dies nachfolgendes Foto, welches uns Lesereporterin Irene R. zur Verfügung gestellt hat, eindeutig dokumentiert.

Am Heck eines Linienbusses der Linie 15A wirbt die „Bestattung Wien“ unübersehbar mit: „Wir haben nur Liegeplätze. Jetzt für die Ewigkeit reservieren!“  Würde die Regelung eines Lizenzentzuges wegen Pietätlosigkeit noch Gültigkeit haben, bezweifeln wir, dass die Gemeinde Wien mit solchen pietätlosen und primitiven Werbesprüchen noch Bestattungen durchführen dürfte.

Für uns stellt sich die Frage, was ist in den Köpfen der Verantwortlichen vorgeht, die derartige Werbekampagnen ins Leben rufen.

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Was hat Bundeskanzler Nehammer mit Josef F. zu tun?

Der alte Herr ist ihr als Mensch ein wenig ans Herz gewachsen ....

Anwältin Dr. Astrid Wagner gesteht, dass ihr der alte Herr inzwischen auch als Mensch ein wenig ans Herz gewachsen ist. Ein für uns unverständlicher Satz wenn man bedenkt, dass es sich bei dem alten Herrn nicht um einen netten Pensionisten, sondern um Josef F. handelt, der seine eigene Tochter über zwei Jahrzehnte lang in einem Keller eingesperrt hat und diese sexuell missbrauchte. Aus diesen Vergewaltigungen gingen auch sieben Kinder hervor.

Und just dieser Josef F. soll nun aus der Haft (das Urteil lautete 2009 lebenslang) entlassen werden. Kritikern gegen diese Freilassung entgegnet Dr. Wagner beispielsweise, dass es in Gaza soundsoviel Tote gibt und Politiker wie Nehammer & Co uns einreden wollen, dass das Selbstverteidigung wäre. „Dagegen sollten Sie sich aufregen, und nicht wegen eines alten, kranken Mannes!“, so die Anwältin wörtlich.

Nun kann man ja über die Vorkommnisse in Gaza und auch über die Person eines Nehammers durchaus geteilter Meinung sein, was dies aber mit einem Josef F. und seiner abscheulichen Tat zu tun hat, erschließt sich – wahrscheinlich nicht nur uns – nicht.

Wir haben einige Kommentare zum Facebook-Thread von Dr. Astrid Wagner herauskopiert, um unserer Leserschaft die Möglichkeit zu bieten, sich ein eigenes Bild zu machen.

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Eine wirklich interessante Presseaussendung! Aktuelle Klubchefin klagt grüne Basis um ehemalige Klubchefin

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht vermeintlich Maurers umstrittenes „Stinkefinger-Foto“

Die grüne Klubchefin Sigi Maurer hat den grünen Basisverein um die ehemalige Parteichefin Madeleine Petrovic „Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit (kurz: GGI)“ geklagt – Streitwert: 35.000 EUR. Vorgeblich geht es um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung, weil die GGI das berüchtigte „Stinkefinger-Foto“ auf X/Twitter in einem Kommentar auf Maurers Tweet verwendete. Für Madeleine Petrovic aber ist klar: Es handelt sich um eine Einschüchterungsklage, um kritische, grüninterne Stimmen mundtot zu machen.

– Die Grünen befinden sich erneut in einem internen Streit, diesmal zwischen der aktuellen Klubchefin Sigrid Maurer und der ehemaligen grünen Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic. Im Rechtsstreit geht es vermeintlich um die Verwendung des umstrittenen Fotos, das Maurer mit einem Champagnerglas und ausgestrecktem Mittelfinger zeigt, nachdem die Grünen 2017 aus dem Nationalrat flogen.

Als Sigi Maurer auf X/Twitter Hass und Niedertracht thematisierte, kommentierte die GGI den Tweet mit den Worten „Wer im Glashaus sitzt…“ und untermauerte diese Behauptung mit dem berüchtigten Stinkefinger-Foto. Prompt klagte Maurer den GGI Verein – Streitwert: 35.000,- EUR. Die GGI hält dagegen: Die Verwendung auf Twitter ist sowohl im Rahmen der Lizenz zulässig. Vor allem aber ist die Äußerung und das Bildzitat nach der einschlägigen Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wie Maurer weiß, ist für einen ehrenamtlichen Basisverein so eine Slapp-Klage (Einschüchterungsklage) existenzbedrohend.

„Wir lassen uns davon nicht mundtot machen“, so Petrovic. „Dieses Vorgehen ist ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit und den demokratischen Diskurs. Es ist hoch an der Zeit, dass die Grüne Parteispitze ihre autoritäre Haltung ablegt und sich wieder auf die parteiinterne Demokratie und die Grünen Grundwerte besinnt.“

Die GGI ruft jetzt zu Spenden auf, um die aktive Arbeit für Grundrechte und Informationsfreiheit – trotz Klage – fortführen zu können.

Spendenkonto:

GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit

IBAN: AT65 2025 6000 0062 5665

„Sigi Maurer führt den Klub mit strenger Hand. Seither sind echter, interner Diskurs und Basisdemokratie nicht mehr gefragt. Message Control nach Fleischmanns Vorbild ist die neue Devise“ so die ehemalige Grünen-Chefin Petrovic. Die Grünen seien damals angetreten, um Politik für die Menschen zu machen. Echter Umweltschutz, Friedenspolitik und Menschenrechte waren Programm.

Seit die Grünen in Regierungsverantwortung sind, ist davon kaum mehr etwas übrig. Rund ein Drittel der Wählerschaft hat sich bereits von der Partei abgewandt. Aufgrund dieser Entwicklungen versammelten sich Anfang 2022 um die ehemalige Klubobfrau Madeleine Petrovic knapp 6.000 Funktionär:innen, Parteimitglieder und Grün-Wähler:innen, sowie zahlreiche Ex-Grüne, um gegen die Grüne Regierungspolitik zu protestieren – sowohl öffentlich als auch parteiintern.

Erklärvideo: https://ggi-initiative.at/wp/wp-content/uploads/2024/01/sigim.mp4

Nähere Informationen zum GGI-Verein: www.ggi-initiative.at
Quelle: APA/OTS

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Zahlungsaufforderung zum ORF-Beitrag gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros

Höflichkeit scheint bei der ORF-Beitrags Service GmbH ein Fremdwort zu sein

Mittlerweile dürfte schon zahlreichen Bürger(innen) obig gezeigtes Schreiben ins Haus geflattert sein. Es handelt sich um die Aufforderung zur Bezahlung des ORF-Beitrags (ehemalige GIS-Gebühr). Diesen neue Zwangsabgabe hatte die unfähigste Regierung der 2. Republik ins Leben gerufen, um den aufgeblähten Staatsrundfunk, in dem zahlreiche Systemgünstlinge untergebracht sind, am Leben zu erhalten. Tja, während Privatsender wirtschaftlich positive Leistungen erbringen müssen, um dementsprechend haushalten zu können, läuft es im Traumgagen-Land ORF scheinbar anders. Da müssen halt die Bürger(innen) mit einem Zwangs-Obolus herhalten.

Aber zurück zum Eingangs gezeigten Schreiben. Nicht einmal das Finanzamt oder der Magistrat versendet derart primitiv und unhöflich verfasste Zahlungsaufforderungen. Selbst bei diesen, in der Bevölkerung nicht unbedingt beliebten Institutionen, bedient man sich gewisser Höflichkeitsformen. Da werden Anreden (Herr/Frau), Titeln und Worte wie „bitte“ und „danke“ verwendet.

Wer irgendwelche nur annähernde Höflichkeitsfloskeln – wie diese unter zivilisierten Menschen üblich sind – im OBS-Schreiben sucht, der sucht vergebens. Da wird mit dem Bürger verfahren, als sei dieser den OBS-Verantwortlichen vom Buckel heruntergerutscht. Da gibt es keine Anreden oder Nennung von Titeln, sondern schlicht und unhöflich eine Zahlungsaufforderung an „Max Mustermann“. Auch die Worte wie „bitte“ oder „danke“ kommen scheinbar im Sprachschatz der OBS-Schreiberlinge nicht vor.

Für uns entsteht der Eindruck, dass mit dieser in Fettschrift, teilweise in rot, in unhöflicher Form verfassten Zahlungsaufforderung, die Bürger eingeschüchtert werden sollen. Das Schreiben gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros.

Was uns noch aufgefallen ist, dass die Einhebung des ORF-Beitrages, der ja nun eine gesetzlich beschlossene Abgabe ist, durch eine GmbH erfolgt. Das Finanzamt oder Magistrat heben ihre Abgaben ja auch nicht über irgendwelche Firmenkonstrukte ein. Nun könnte man als gelernter Österreich durchaus zur Ansicht gelangen, dass diese „ORF-Beitrags Service GmbH“ möglicherweise eigens dafür gegründet wurde, um neue – gut dotierte Posten – für irgendwelche Systemgünstlinge zu schaffen.

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Susanne Riess-Hahn und die FPÖ so weit voneinander entfernt sind wie die Erde vom Mond

Ehemalige Vizekanzlerin ist seit fast zwei Jahrzehnten ein Fixstern am ÖVP-Himmel

„Wer glaubt, dass Riess-Hahn noch immer etwas mit der FPÖ zu tun hat, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten!“, stellte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker klar. Anlass dafür ist die permanente Erwähnung von Susanne Riess-Hahn als „Ex-FPÖ-Frau“ im Zuge der skandalösen SIGNA-Pleite des früheren „ÖVP-Posterboys“ René Benko. „Der einzige Grund, warum Frau Riess-Hahn krampfhaft mit der ‚Herkunftsbezeichnung Ex-FPÖ“ angeführt wird, ist wohl jener, um die FPÖ in den SIGNA-Sumpf mit hineinzuziehen. Jeder seriöse Journalist weiß, dass Frau Riess-Hahn seit fast zwei Jahrzehnten ein Fixstern am ÖVP-Himmel ist“, so Hafenecker. Wer das nicht glauben will, dem sei ein rascher Blick auf Wikipedia nahegelegt.

In der freien Enzyklopädie finden sich folgende berufliche Einträge: Generaldirektorin der österreichischen Wüstenrot-Gruppe (seit 2004), Beirat der SIGNA Holding (seit 2009), Aufsichtsratsmitglied der Verbund AG (seit 2015), Aufsichtsratsmitglied der SIGNA Development Selection und der Prime Selection (seit 2017), Vizepräsidentin des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers (seit 2018), Mitglied des Generalrats der Österreichischen Nationalbank (seit 2020).

„Was haben alle diese Jobs gemeinsam? Sie alle lagen oder liegen im Einflussbereich der ÖVP, die Nominierung für den OeNB-Job erfolgte direkt durch den damaligen ÖVP-Finanzminister Blümel. Dazu kommen noch diverse öffentliche Liebeserklärungen für ÖVP-Politiker. Im Sommer 2010 war Riess-Passer Gast auf Josef Prölls ÖVP-Sommertour, im Dezember 2017 beim Punsch-Trinken mit ÖVP-Parteichef Kurz, und erst im Jänner dieses Jahres warf sich Riess-Hahn (ÖVP-EU-Kommissar Johannes Hahn ist seit 2015 ihr Partner, seit 2022 sind die beiden verheiratet, Anm.) als Unterstützerin von ÖVP-Landeshauptfrau Mikl-Leitner ins Zeug“, so Hafenecker.

Sollte es weiterer „Beweise“ bedürfen, dass Susanne Riess-Hahn und die FPÖ so weit voneinander entfernt sind wie die Erde vom Mond, der möge in Zeitungsinterviews nachlesen. Erst im Vorjahr übte Riess-Hahn etwas scharfe Kritik an Herbert Kickl. Im Jahr 2022 versuchte Riess-Hahn, der FPÖ die weitere Verwendung ihrer Person im Zusammenhang mit einer chronikalen (!) Darstellung der freiheitlichen Parteigeschichte zu untersagen. FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Frau Riess-Hahn scheiterte zwar mit ihrer Klage. Ihrem Wunsch, mit der FPÖ nichts mehr zu tun haben zu wollen, den sie sogar gerichtlich durchsetzen wollte, sollte man aber durchaus respektieren. Ich hoffe, dass auch die Redakteure in den Medien diesen Wunsch künftig beherzigen und die Versuche, die FPÖ in den SIGNA-Skandal mit hineinzuziehen, endlich einstellen.“

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Führerscheinbilanz 2023 zeigt, das Interesse am Auto ist anhaltend hoch

90.106 Autoführerscheine im vergangenen Jahr, aber auch Motorradführerscheine sind seit den Corona-Lockdowns ein "Renner“

Mit 90.106 B-Führerscheinen im abgelaufenen Jahr bleibt das Interesse an einer Lenkberechtigung für das Auto anhaltend hoch (2022: 90.386). Dabei zeichnen sich zwei Trends ab: Der 18. Geburtstag, früher „der Stichtag“ für den Besitz des Rosa Scheines, hat immer mehr ausgedient. Im städtischen Bereich wird der Führerschein immer später, meist mit 20 oder 21 Jahren, gemacht. In den ländlichen Bezirken steigt der Zuspruch zum L17-Führerschein. Etwa die Hälfte aller Führerschein-Neulinge sind hier 17 Jahre alt. Aufgrund einer stabilen Entwicklung bei den Altersjahrgängen der 17- und 18-Jährigen, wird auch in den kommenden Jahren ein ähnliches Bild erwartet.

Einen ungebrochenen Boom erfährt der Motorrad-Führerschein. Seit dem ersten Corona-Lockdown am 20. März 2020 liegt die Zahl der A-Scheine konstant um 20 Prozent höher als Vor-Corona-Niveau. Dieser Trend betrifft alle Motorrad-Kategorien der Klasse A in gleicher Weise, d.h. sowohl die Klasse A1 bis 125 cm3, die ab 16 Jahren erworben werden kann, als auch die beiden schwereren Motorrad-Kategorien A2 (ab 18 Jahren) und A (ab 24 Jahren). Dazu werden jährlich 28.000 AM Scheine (Moped) mit 15 Jahren gemacht.

Bei den Buslenkern wurde mit knapp 1400 neuen Berufslenkern der Höchstwert bei den Neuzugängen erzielt. Das trifft seit der Einführung einer Grundqualifikationsprüfung für Berufskraftfahrer in der EU vor 15 Jahren zu. Beim beruflichen Lkw-Verkehr mit Lenkern der Klasse C, wurden im abgelaufenen Jahr 3000 neue Führerscheine gemacht und damit sollte ein wichtiger Beitrag gegen den Lenkermangel im Gütertransport, sowie im Werkverkehr mit schweren Lkw (>3,5 Tonnen) geleistet werden können.

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Kickl und Hafenecker kündigen heftigen Widerstand gegen die ORF-Haushaltsabgabe an

Der ORF braucht eine Totalreform in Richtung eines verschlankten „Grundfunks“ ohne jegliche Zwangssteuern oder Zwangsgebühren

Am 1. Jänner 2024 trat das neue ORF-Beitragsgesetz in Kraft. Aus der GIS-Gebühr, von der man sich abmelden konnte, wurde die zwingend zu bezahlende ORF-Steuer, auch Haushaltsabgabe oder ORF-Beitrag genannt. „Deshalb haben wir Freiheitliche heute eine Kampagne gegen die ORF-Haushaltsabgabe mit der Webseite https://orf-steuer.help gestartet. Damit wollen wir all jenen, die ein Recht auf Befreiung davon haben, eine Anleitung geben, diese zu beantragen. Darüber hinaus wollen wir all jenen helfen, die die Abgabe jetzt auf einmal zahlen müssen, um eine Stundung oder Ratenzahlung zu beantragen. Und eines können wir jetzt bereits versprechen: Kommt die FPÖ in Regierungsverantwortung, werden wir die Haushaltsabgabe wieder abschaffen!“, erklärte heute FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl.

Seit 1. Jänner 2024 sei nun der neue ORF-Steuer-Hammer in Form der Haushaltsabgabe in Kraft. Selbst wer kein TV-Empfangsgerät besitze, müsse nun diese Abgabe bezahlen. „Das betrifft etwa 525.000 Haushalte. Der ORF braucht eine Totalreform in Richtung eines verschlankten ‚Grundfunks‘ ohne jegliche Zwangssteuern oder Zwangsgebühren. Wir stellen uns einmal mehr auf die Seite der Österreicher und geben mit unserer neuen Seite https://www.orf-steuer.help Unterstützung für all jene, die bereits jetzt schon finanziell durch die von ÖVP und Grünen befeuerte Teuerung nicht mehr Ein noch Aus wissen. Prüfen Sie noch heute, ob Sie überhaupt in einem zahlungspflichtigen Haushalt leben, oder Sie sich womöglich vom ORF-Beitrag befreien können“, appellierte FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker.

Die Liste der Verfehlungen des ORF sei bereits jetzt überlang – den Staatsfunk jetzt auch noch mit dieser Haushaltsabgabe zu belohnen, sei der falsche Weg, bekräftigte Hafenecker und erinnerte an die Live-Übertragungen der Pride-Parade und der Selenskyj-Rede im Parlament. „Der ORF leistete sich auch Klima-Propaganda im Kinderfernsehen, lud Klimaterroristen zu sich ins Studio ein und machte eine Ex-Grünen-Politikerin zur ‚Klimabeauftragten‘. Die stetige Beschimpfung der FPÖ und ihrer Wähler ist beim ORF systemimmanent, die Rolle des Staatsfunks in der Corona-Zeit als Propaganda-Organ der Regierung samt Impf-Lobbyismus haben viele Österreicher noch nicht vergessen.“

Nicht zuletzt seien es auch die Luxusgagen am Küniglberg, die den Menschen sauer aufstoßen. Mit einem Durchschnittsgehalt von über 91.000 Euro pro Jahr liege der ORF weit über dem Österreich-Schnitt. Dem gegenüber stünden sinkende Zuschauerzahlen. FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Der ORF gehört reformiert. Ihm mit der Zwangssteuer immer mehr Geld in den Rachen zu schieben, ist abzulehnen!“

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Fitnessstudio verlangte mehr als 5.000,- Euro für ein Jahr Training

Dank Intervention der AK Oberösterreich wurde der Vertrag aufgelöst

Eine Konsumentin wollte ihre Fitness verbessern und erkundigte sich in einem Studio nach den Konditionen. Im mündlichen Beratungsgespräch entstand der Eindruck, das Training koste monatlich 99,- Euro. Die Frau stimmte mittels Unterschrift am Tablet zu. Nachdem sie wenig später den Vertrag erhalten hatte, bemerkte die Konsumentin, dass dieser Betrag wöchentlich fällig wird und die Gesamtkosten 5.148,- Euro für zwölf Monate betragen. Eine vorzeitige Kündigung wurde zunächst verweigert. Erst nachdem der Konsumentenschutz der AK OÖ interveniert hatte, löste das Studio den Vertrag vorzeitig auf.

Mit diesen AK-Tipps lassen sich viel Ärger und unnötige Kosten vermeiden:

Monats- statt Jahresabo
Rechtlich umstritten ist, ob eine Zwölf-Monatsbindung bei Fitnessstudios zulässig ist. Wird diese Laufzeit gewählt, kann eine vorzeitige Vertragsauflösung möglicherweise nicht oder nur durch einen Rechtsstreit durchgesetzt werden. Sind Konsument(innen) unsicher, wie lange die Motivation anhält, sollte ein monatlich kündbares Abo gewählt werden. Immer mehr Fitnessstudios bieten derartige Tarife an. Bei diesen fallen zwar etwas höhere monatliche Gebühren als bei der Jahresbindung an, der Vertrag kann aber vergleichsweise rasch beendet werden.
Der AK-Tipp: Kündigungsfristen beachten – Geschäftsbedingungen sehen oft einen Monat bis zum tatsächlichen Vertragsende vor.

Zusatzentgelte nur bei zusätzlicher Leistung akzeptieren

In mehreren Urteilen gegen Fitnessstudioketten hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich erreicht, dass Zusatzentgelte ohne vertragliche Gegenleistung unzulässig sind. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung an. So sind neben der Aktivierungsgebühr und Servicepauschale auch Aufnahmegebühren oder Halbjahresentgelte unzulässig, wenn es dafür keine konkrete Gegenleistung gibt, die über den Standardvertrag hinausgeht.
Der AK-Tipp: Finden sich Zusatzgebühren ohne Gegenleistung in einem Vertrag, sollen Konsument(innen) diese vor der Unterschrift vorsorglich streichen lassen.

Vorsicht bei Unterschrift am Tablet

Besondere Vorsicht gilt, wenn der Vertrag auf einem Tablet unterschrieben werden soll. Konsument:innen schildern vermehrt, dass ihnen keine Möglichkeit geboten wurde, den Vertrag vor Unterzeichnung genau zu lesen. Die unterschriebene Vereinbarung wird später per E-Mail übermittelt. Die genauen Geschäftsbedingungen sind somit erst ersichtlich, wenn der Vertrag bereits wirksam ist. Mündliche Zusagen der Fitnessstudio-Mitarbeiter:innen werden zwar Vertragsinhalt, können nachträglich jedoch kaum durch Konsument:innen bewiesen werden. Um das zu vermeiden, fordert die AK OÖ, dass Konsument(innen) bereits vor der Unterschrift am Tablet eine Vertragskopie ausgehändigt werden muss! (Quelle: AK OÖ)

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396 Verkehrstote auf Österreichs Straßen im Jahr 2023

Zahl liegt um 7,0 % über dem Vorjahr, aber weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019

396 Menschen sind im abgelaufenen Jahr 2023 auf Österreichs Straßen tödlich verunglückt. Das sind um 7,0 % mehr als im Jahr 2022, aber zum vierten Mal seit 2019 weniger als 400 Getötete in einem Jahr. Die Zahl der Verkehrstoten liegt damit auch weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 (416 Getötete). Langfristig bedeutet dies somit die viertniedrigste Opferzahl seit Beginn der Aufzeichnungen im Innenministerium im Jahr 1950. Nur in den Jahren 2020 mit dem historischen Tiefststand von 344 Verkehrstoten, 2021 (362) und 2022 (370) sind weniger Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen.

Jeder schwere Verkehrsunfall ist mit viel Leid für die Opfer und deren Angehörigen verbunden, deshalb ist größtmögliche Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen für die Polizei und das BMI. Neben der zielgerichteten Überwachung und Kontrolle sind Prävention und Bewusstseinsbildung wesentliche Aufgaben der Exekutive zur Verhinderung von Unfällen. Die Polizei wird im Lichte dieser Bilanz weiter ihre Präsenz an unfallträchtigen oder gefährlichen Stellen verstärken. Durch punktgenaue Maßnahmen und Schwerpunktaktionen sollen rücksichtslose und unbelehrbare Raser, Drängler und Alkolenker aus dem Verkehr gezogen werden.

396 Verkehrstote sind weniger als ein Siebentel der Todesopfer vom Jahr 1972. In diesem bisher „schwärzesten Jahr“ der Unfallstatistik gab es 2.948 Tote. Dabei hat sich die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Österreich seit 1972 von 2,5 Millionen auf 7,3 Millionen im Jahr 2022 nahezu verdreifacht. Noch vor gut zehn Jahren (2012) mussten mit 531 Getöteten noch deutlich mehr als 500 Verkehrstote beklagt werden.

In den Bundesländern

Im Burgenland gab es im abgelaufenen Jahr 20 Verkehrstote (2022: 19), in Kärnten 29 (21), in Niederösterreich 97 (98), in Oberösterreich 73 (80), in Salzburg 36 (19), in der Steiermark 81 (70), in Tirol 35 (29), in Vorarlberg 12 (16) und in Wien 13 (18).

Eine Zunahme der Zahl an Verkehrstoten gab es im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, Steiermark und Tirol. In Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und in Wien konnten Rückgänge registriert werden.

Verkehrsbeteiligung

Bei den tödlichen Verkehrsunfällen 2023 verloren 178 Pkw-Insassen ihr Leben, 82 Motorradfahrer (davon 22 mit Leicht-Motorrädern), 49 Fußgänger, 41 Radfahrer (davon 17 mit Elektro-Fahrrädern), 16 Lkw-Insassen (davon 13 im Klein-Lkw), zehn Mopedfahrer, drei Omnibus-Insassen, drei Lenker von sonstigen Fahrzeugen, drei Traktor-Insassen, zwei Lenker von E-Scootern, zwei Motordreiradfahrer, zwei Quad-Lenker, zwei Lenker von Spiel- und Trendsportgeräten, ein Microcar-Lenker, ein Lenker einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine und ein Lenker eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges.

Deutlich angestiegen gegenüber 2022 ist die Zahl der getöteten Motorrad- und Leichtmotorradlenker. Im Jahr 2022 wurde mit 55 getöteten Motorradfahrern die geringste Zahl in den letzten 30 Jahren verzeichnet, der Höchstwert in diesem Zeitraum liegt bei 112 Getöteten in den Jahren 1997 und 2000. Etwas zurückgegangen ist die Zahl der getöteten Lkw-Insassen.

Hauptunfallursachen

Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten Unachtsamkeit/Ablenkung (27,3 Prozent), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (25,6 Prozent), Vorrangverletzung (15,0 Prozent), Überholen (8,1 Prozent), Fehlverhalten von Fußgängern (6,7 Prozent), Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer (4,2 Prozent), Missachtung von Geboten/Verboten (3,3 Prozent), Übermüdung (3,3 Prozent), mangelnder Sicherheitsabstand (1,4 Prozent) und technische Defekte/mangelnde Ladungssicherung (0,9 Prozent). Alkoholisierung war bei 15 oder 4,2 Prozent der tödlichen Unfälle gegeben.

Gegenüber 2022 gab es Verschiebungen, es wurden weniger Unfälle durch Alkohol, Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer, mangelnder Sicherheitsabstand, Missachtung von Geboten/Verboten und Vorrangverletzung registriert. Bei den Hauptursachen Fehlverhalten von Fußgängern, nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit, Überholen, Übermüdung und Unachtsamkeit/Ablenkung gab es Anstiege.

Straßenarten und Ortsgebiet/Freiland

48 Verkehrstote gab es auf Autobahnen und Schnellstraßen; das bedeutet einen Anteil von 12,1 Prozent an allen Verkehrstoten und einen Anstieg um 14 oder 41,1 Prozent gegenüber 2022 (34). Der Großteil der tödlichen Unfälle ereignet sich auf den ehemaligen Bundesstraßen (148 Getötete), Landesstraßen (121) und sonstigen Straßen (79). 301 Verkehrsteilnehmer (76,0 Prozent) kamen im Jahr 2023 im Freiland ums Leben, 95 oder 24,0 Prozent im Ortgebiet.

Kinderunfälle

7 Kinder im Alter bis 14 Jahre kamen im Straßenverkehr 2023 ums Leben, davon 4 als Pkw-Insassen, 2 als Fußgänger, 1 als Lenker eines Spiel- und Trendsportgerätes. 2022 verunglückten 13 und 2021 6 Kinder tödlich. Zwei Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahre kamen 2023 bei einem Schulwegunfall ums Leben.

Schwerster Unfall auf A 5

Der schwerste Unfall im vergangenen Jahr ereignete sich am Samstag, den 12. August 2023 gegen 07:00 Uhr auf der A 5 (Nord Autobahn) im Gemeindegebiet von Bad Pirawarth, Bezirk Gänserndorf, in Niederösterreich. Bei einem Überschlag eines Kleinbusses (Pkw/Van) von der Autobahn auf einen darunter verlaufenden Agrarweg, wurden vier ukrainische Insassen, davon zwei Kinder, getötet und drei weitere schwer verletzt. Die Verunglückten waren auf dem Weg von Polen Richtung Süden.

Getötete auf Schutzwegen, Bahnübergängen, in Tunnelanlagen und bei Geisterfahrten

Acht Fußgänger kamen auf einem Schutzweg ums Leben, 2022 waren es 14. Auf Bahnübergängen bei Eisenbahnkreuzungsanlagen verunglückten 11 Menschen tödlich (2022: 17). Zwei Tote gab es 2023 in Straßentunneln (2022: 3). Bei Verkehrsunfällen mit Geisterfahrern kamen 2023 zwei Verkehrsteilnehmer ums Leben (2022: 0).

Alleinunfälle, Sicherheitsgurt, Altersangaben und ausländische Staatsangehörige

129 oder 35,4 Prozent aller tödlichen Unfälle (364) sind Alleinunfälle, das heißt, es war nur ein Fahrzeug am Unfall beteiligt. Von den 178 tödlich verunglückten Pkw-Insassen verwendeten 136 den Sicherheitsgurt, 42 waren nicht angegurtet. Mehr als ein Drittel aller Verkehrstoten (148 oder 37,4 Prozent) waren zum Unfallzeitpunkt 60 Jahre oder älter, 42 davon (10,6 Prozent aller Getöteten) sogar älter als 80 Jahre. In der Altersgruppe der 17 bis 29-Jährigen kamen im abgelaufenen Jahr 82 Personen (20,7 Prozent aller Verkehrstoten) bei Verkehrsunfällen ums Leben. 86 oder 21,7 Prozent der getöteten Verkehrsteilnehmer waren nicht österreichische Staatsbürger, jeder fünfte tödliche Verkehrsunfall (76 oder 20,9 Prozent) wurde von ausländischen Staatsangehörigen verursacht.  (Quelle:BMI Verkehrsdienst/Strategische Unfallanalyse)

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