Großeinsatz der Steuerfahndung im Tiroler Gastgewerbe
Verdacht auf über 200.000 Euro hinterzogene Abgaben
Die im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) ansässige Steuerfahndung hat eine großangelegte, koordinierte Durchsuchungsaktion im Tiroler Unterland durchgeführt. An sechs Einsatzorten waren Ermittlerinnen und Ermittler der Steuerfahndung sowie IT-Forensiker und Spezialeinheiten im Einsatz. Eine Unternehmerfamilie aus dem Gastgewerbe soll mehr als 200.000 Euro an Steuern hinterzogen haben.
Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Ehepaar, das ein gehobenes Wellness- und Hotelunternehmen sowie mehrere Ferienwohnungen betrieben haben soll. Der Verdacht: Über Jahre hinweg sollen erhebliche Umsätze nicht erklärt und dadurch ein sechsstelliger Eurobetrag an Einkommen- und Umsatzsteuer nicht abgeführt worden sein. Zur Sicherung der zu erwartenden Strafe wurden rund 53.000 Euro konfisziert. Weitergehende Sicherstellungsmaßnahmen waren aufgrund ausreichender Vermögenswerte der Beschuldigten nicht erforderlich.
Der Einsatz erfolgte unter Beiziehung des Einsatzkommandos Cobra West, da mehrere Familienmitglieder rechtmäßig im Besitz von Lang- und Kurzwaffen sind, und verlief geordnet und ohne Zwischenfälle. Im Zuge der Aktion wurden auch ein Bankschließfach und ein Safe geöffnet, die den Beschuldigten zugeordnet werden.
Nach aktuellem Ermittlungsstand bestehen Hinweise auf fehlende oder unzureichende Registrierkassen- und Geschäftsbücherführung, mangelhafte Belegausstellung und irreführende Preisgestaltung. Die auf Hotelrechnungen ausgewiesenen Preise sollen vielfach unter den offiziell beworbenen Preisen gelegen haben und Getränke seien auf den Rechnungen teilweise nicht gesondert ausgewiesen worden. Eine Kalkulation der Steuerfahndung auf Basis von Nächtigungszahlen und marktüblichen Preisen ergab deutliche Abweichungen zu den erklärten Umsätzen. Darüber hinaus sollen bei der Vermietung hochwertiger Ferienwohnungen im überprüften Zeitraum keinerlei Einkünfte erklärt worden sein, obwohl Nächtigungen beim Tourismusverband gemeldet wurden.
Im Zuge der Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Geschäftsunterlagen, Buchhaltungsdaten sowie elektronische Speichermedien. Die IT-Fahndung des ABB sicherte zudem eine große Menge digitaler Daten. Die Auswertung erfolgt in den kommenden Wochen durch sie Steuerfahndung und dient als Grundlage für die weitere steuerliche und strafrechtliche Beurteilung.
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- Beitrag veröffentlicht:6. Dezember 2025
EY-Studie: Vier von zehn Österreichern wollen Streamingdienste wegen Kosten kündigen
Kombipakete TV/Internet/Mobilfunk werden beliebter
Konsumenten stehen weltweit unter Druck und haben seit Jahren mit höheren Ausgaben zu budgetieren. Demnach ändert sich auch der digitale Alltag weltweit. Preissensibilität, wachsendes Misstrauen gegenüber Anbietern und hohe Erwartungen an Konnektivität und Inhalte prägen das Verhalten von Nutzern im Jahr 2025 – auch in Österreich.
43 Prozent der österreichischen Haushalte sind besorgt über Preiserhöhungen bei den monatlichen Kosten von Internetanbietern, 46 Prozent über höhere Kosten bei Streaming- oder Pay-TV-Anbietern. Das ist weniger als der globale Schnitt von 59 Prozent. Die Mehrheit hält die Preiserhöhungen der Breitbandanbieter (56 %) und der Streaming-Plattformen (52 %) für unfair und unangemessen.
„38 Prozent der Haushalte in Österreich haben in den letzten zwölf Monaten den Breitbandanbieter gewechselt oder planen einen Wechsel. In diesem Umfeld können Dienstleister ihre Preissetzungsmacht nicht als selbstverständlich betrachten“, so Drazen Lukac, Partner bei EY Österreich.
Der wichtigste Antrieb für einen Wechsel sind die Kosten: 35 Prozent wollen bzw. müssen sparen. Doch bereits an zweiter Stelle folgen Leistungsfaktoren der Anbieter. 22 Prozent beklagen die schlechte Verbindungsqualität, und immerhin je ein Fünftel ist wegen des schlechten Services (21 %) oder der nicht ausreichenden Angebotspalette des Providers (20 %) wechselwillig. Tatsächlich beschweren sich mehr als zwei Drittel der österreichischen Haushalte über eine unzuverlässige Internetverbindung in den eigenen vier Wänden.
Das sind Ergebnisse der EY-Studie „Decoding the Digital Home“, für die im Spätsommer 2025 über 20.500 Haushalte in 14 Ländern, darunter 1.000 aus Österreich, zum Verbaucherverhalten und ihren Einstellungen zu Konnektivität sowie Content-Produkten und -Dienstleistungen befragt wurden.
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- Beitrag veröffentlicht:5. Dezember 2025
Bildungsausschuss stimmte mehrheitlich für Kopftuchverbot in der Schule für Mädchen bis 14 Jahre
Bei Verstöße sind Geldstrafen von 150 Ꞓ bis 800 Ꞓ oder auch Freiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen vorgesehen
Zum „Schutz der kindgerechten Entwicklungs- und Entfaltungsfreiheit“ soll es Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag untersagt werden, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“. Die entsprechende Gesetzesnovelle wurde heute im Bildungsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und der FPÖ mehrheitlich angenommen. Die Grünen stimmten gegen die Gesetzesnovelle, da sie diese als nicht verfassungskonform einschätzen.
Das Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres soll laut Gesetzesentwurf das Tragen eines Kopftuches nach islamischen Traditionen – vom Hijab bis zur Burka – umfassen. Gelten soll es sowohl in öffentlichen Schulen als auch in Privatschulen. In den ausführlichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage heißt es, dass das Verbot auf „ehrkulturelle Verhaltenspflichten“ abzielt, die insbesondere das Ansehen einer Familie oder Gemeinschaft durch das Verhalten von Mädchen oder Frauen sichern soll. Nicht gelten soll das Kopftuchverbot beim Unterricht außerhalb des Schulgebäudes sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Auch der häusliche Unterricht ist vom Verbot nicht umfasst.
Damit bleibt laut den Erläuterungen das elterliche Erziehungsrecht ihrer unmündigen Kinder außerhalb der Schule „umfänglich gewahrt“. Bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verbot hat die Schulleitung unverzüglich mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten ein klärendes Gespräch zu führen. Bei einem erneuten Verstoß ist laut Gesetzesentwurf die zuständige Schulbehörde zu verständigen, die erneut zu einem Gespräch einladen muss. Kommt es danach wieder zu einem Verstoß, so muss der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger verständigt werden. Als letzte Konsequenz ist eine Geldstrafe von 150 Ꞓ bis 800 Ꞓ vorgesehen, im Fall der Uneinbringlichkeit soll eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen verhängt werden.
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- Beitrag veröffentlicht:4. Dezember 2025
Migranten-Banden in Wien dingfest gemacht
Ermittlungserfolge des Landeskriminalamtes Wien
Seit September 2025 trieben in Wien Favoriten zwei Migranten-Banden ihr Unwesen. Bevorzugte Örtlichkeiten waren der Viktor-Adler-Markt, der Antonsplatz sowie der Reumannplatz. Die Polizei berichtete heute:
Nachdem in zwei Fällen von schweren Raubdelikten eine größere Gruppe junger Männer die Opfer mit Pfefferspray besprüht, körperlich attackiert und beraubt hatten, wurden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet. Mittlerweile konnten neun Tatverdächtige im Alter von 15 bis 22 Jahren ausgeforscht und festgenommen werden (Sta.: Syrien). Sie wurden von den Opfern wiedererkannt und über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien in eine Justizanstalt gebracht.
Auch im Bereich Antonsplatz und Reumannplatz wurden Fälle von schwerem Raub und schwerer Nötigung durch jugendliche Tatverdächtige geklärt. Das spätere Opfer traf sich mit einem Freund im Bereich Antonsplatz. Dort wurde es in weiterer Folge von weiteren Jugendlichen bedroht und mit einem Pfefferspray attackiert. Die Tatverdächtigen raubten das Bargeld und drohten dem Opfer mit dem Umbringen, sofern es die Polizei verständige. Zwei Tage später traf das Opfer im Bereich Reumannplatz erneut auf dieselben Tatverdächtigen, wo ihm unter Einsatz von Pfefferspray die Jacke geraubt wurde. Durch die Ermittler konnten vier Jugendlichen im Alter von 14 und 16 Jahren (Sta.: Syrien) ausgeforscht und festgenommen werden. Nach der Aussageverweigerung wurden sie über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien in eine Justizanstalt gebracht.
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- Beitrag veröffentlicht:3. Dezember 2025
FPÖ – Vilimsky: „Sozialistische EU-Eliten erneut im Korruptionssumpf!“
Ehemalige Vizepräsidentin Mogherini in Polizeigewahrsam
„Es ist der nächste handfeste Skandal in der langen Serie sozialistischer Verfehlungen in der EU – diesmal im Herzen der Brüsseler Institutionen“, erklärt Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europäischen Parlament, zur Festnahme von Ex-Kommissarin Federica Mogherini im Zuge von Korruptionsermittlungen. „Während wir bis heute auf lückenlose Aufklärung im Fall Katargate warten, versinkt das nächste EU-Netzwerk im Morast aus Machtmissbrauch und Geldverschwendung.“
Laut Europäischer Staatsanwaltschaft (EPPO) kam es am Dienstag zu Durchsuchungen beim Europäischen Auswärtigen Dienst (EEAS) in Brüssel sowie in mehreren Gebäuden des renommierten Collège d’Europe in Brügge. Im Fokus der Ermittlungen: Der Verdacht auf Betrug, Korruption, Interessenskonflikte und Geheimnisverrat bei der Vergabe eines EU-Ausbildungsprogramms für Diplomaten.
Federica Mogherini, Rektorin des Collège und ehemalige Vizepräsidentin der EU-Kommission, wurde ebenso festgenommen wie ein leitender Mitarbeiter der Institution und der ehemalige Generalsekretär des EEAS, Stefano Sannino. „Der Fall ist ein Paradebeispiel für die verfilzten Strukturen innerhalb der EU – durchzogen von parteipolitischer Bevorzugung, fragwürdigen Vergaben und einem erschreckenden Mangel an Transparenz“, kritisiert Vilimsky.
Doch für Vilimsky geht der Skandal weit über die sozialistische Familie hinaus: „Auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die eng mit der Europäischen Volkspartei verbandelt ist, bleibt viele Antworten schuldig, etwa in der Impfstoffaffäre mit Pfizer, bei der Millionenverträge per SMS verhandelt wurden. Solche Praktiken sind eines demokratischen Europas nicht würdig.“
„Was sich hier abspielt, ist keine Einzelverfehlung, sondern ein Systemversagen auf höchster Ebene. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihrem Geld passiert und wer sich daran bereichert. Es braucht endlich echte Aufklärung, volle Transparenz und Konsequenzen“, betonte Vilimsky.
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- Beitrag veröffentlicht:2. Dezember 2025
Vorsicht beim Onlinekauf der Autobahn-Vignette geboten
Sicherer Kauf ohne Zusatzkosten nur auf der Website der ASFINAG im Mautshop oder bei offiziellen Vertriebspartnern gewährleistet
Die ASFINAG empfiehlt dringend, ausschließlich im ASFINAG Mautshop oder bei den offiziellen Vertriebspartnern online die Digitale Vignette zu kaufen. Denn: Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter, die auf den Vignettenpreis Aufschläge an die Kundinnen und Kunden verrechnen. Diese Verkäufer sind nicht autorisiert. Das heißt: Vor dem Kauf schützt ein zweiter prüfender Blick auf die jeweilige Website vor unliebsamen Überraschungen.
Obwohl man bei diesen Anbietern meist eine gültige Vignette erhält, werden hier überteuerte Preise verrechnet und die Verbraucherschutz-Bestimmungen missachtet. Die ASFINAG verrechnet keine zusätzlichen Gebühren beim Vignettenkauf wie einige dieser Online-Shops. Darüber hinaus gibt es immer mehr Fakeshops, die dem ASFINAG Mautshop täuschend ähnlich sind. Hierbei wird den Kundinnen und Kunden durch Betrugsmaschen auch finanziell Schaden zufügt. Die ASFINAG informiert deswegen umfassend, dass es nur im ASFINAG Mautshop und bei den autorisierten Vertriebspartnern sicher und ohne Zusatzkosten zum Vignettenkauf kommt.
Neben dem ASFINAG Mautshop aufshop.asfinag.at bieten noch die offiziellen Online-Vertriebspartner (ADAC, Autopay und Tolltickets) einen sicheren Kauf zum gewohnten Preis an. Weiters bieten Verkaufsstellen, wie ÖAMTC, ARBÖ, Tankstellen und Trafiken bzw. auch die ASFINAG Mautstellen und Verkaufsautomaten die ASFINAG Mautprodukte ohne Preisaufschläge an. Die ASFINAG versucht mit rechtlichen und technischen Maßnahmen gegen diese Anbieter bzw. Webseiten vorzugehen.
Klar ist: Eine Weiterveräußerung digitaler Mautprodukte wird in den allgemeinen ASFINAG-Nutzungsbedingungen ausgeschlossen. Egal also, ob nicht autorisierte Anbieter oder Fakeshops: ein zweiter Blick vor Kauf oder Übermittlung persönlicher Daten ist wesentlich, um Schäden zu verhindern.
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- Beitrag veröffentlicht:1. Dezember 2025
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