Irrtum, Unfähigkeit oder Absicht bei „exxpress.at“?

Unrichtige Schilderung des Tatablaufes bzgl. des tödlichen Angriffs auf den Polizisten in Mannheim

So traurig und entsetzlich die ganze Angelegenheit auch ist, sollte man bei der Berichterstattung doch bei der Wahrheit bleiben. In einem heutigen Beitrag des Online-Magazins „exxpress.at“,  ist bzgl. des tödlichen Angriffs auf den Polizisten in Mannheim (durch einen islamistischen Asylanten) wie folgt zu lesen:

„Rouven A. konnte den Afghanen stoppen, rang ihn zu Boden. Doch dabei stach ihm der Migrant mit seinem Messer in den Kopf.“

Das ist definitiv falsch, wie es auch im – mittlerweile im Internet zig-tausendfach geteilten Live-Tatortvideo – zu sehen ist. Der Polizist rang nämlich – aus welchem Grund auch immer – einen Helfer zu Boden und fixierte diesen. Dadurch bekam der islamistische Täter augenscheinlich freie Bahn, lief zu dem Polizisten (der den Helfer am Boden fixierte) und rammte diesem das Messer mehrmals in den Nacken.

Ob die falsche Schilderung des Tatablaufes bei „exxpress.at“ auf Irrtum, Unfähigkeit oder Absicht beruht, entzieht sich unserer Kenntnis.

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