Nie wieder Fake News?

Wer sind die Faktenchecker?

„Nie wieder Fake News!“, so heißt es in einem Mail im Namen von A1. Eine Browsererweiterung deren Partner erlaubt dem User, sofort festzustellen, ob eine von ihm besuchte Nachrichtenseite eine zuverlässige Quelle ist. Da stellt sich allerdings die Frage, wer bestimmt ob eine Nachrichtenseite eine zuverlässige Quelle ist? Was qualifiziert diese Leute dazu zu bestimmen, was falsch und was richtig ist?

Wenn man sich speziell an die Corona-Zeit erinnert, wurde die Bevölkerung auch von den Systemmedien mit Falschmeldungen gefüttert. Dass das später aufflog ist nur dem Umstand zu verdanken, dass es nicht so lief, wie es sich gewisse Herrschaften vorgestellt hatten.

Mit der angebotenen Browsererweiterung ist es natürlich auch möglich, Informationsquellen die den Machthabern nicht passen, als Fake-News-Seite zu diskreditieren. Wir sind der Meinung, dass es den Menschen selbst überlassen sein sollte zu unterscheiden, was falsch und was richtig ist. Dazu braucht es keiner „Wahrheits-Browsererweiterung“, denn die meisten Menschen haben ohnehin das richtige Bauchgefühl dafür.

Übrigens, zu diesem Thema haben wir folgenden Cartoon gefunden:

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Cyberkriminelle haben wieder Hochsaison


Mails keinesfalls öffnen sondern sofort löschen

Cyberkriminelle haben sind wieder höchst aktiv.   Nebst Betrugsmails,  die schon ein Blinder
mit  Krückstock erkennt,  gibt  es  aber  auch durchaus professionell gestaltete Fälschungen,
wie nachfolgende Screenshots dokumentieren.
Eine  überhöhte  A1-Online-Rechnung soll den Mail-Empfänger dazu verleiten,  den Button
„Ansicht einer Rechnung“ anzuklicken.
Beim obigen Mail wird der Nutzer,  im Namen der Bank Austria, zu einem Sicherheits-Check
aufgefordert.
Allen Empfängern solcher Betrugsmails kann nur geraten werden, den Anweisungen nicht
Folge  zu  leisten.   Mit dem Anklicken eines Buttons,  wird ein Trojaner  auf dem jeweiligen
Rechner  installiert.   Einzig  vernünftige  Vorgangsweise  ist,  solche  Mails  nicht zu öffnen
sondern sofort zu löschen.
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2016-08-23

Trojaner-Warnung!


Keinesfalls den LINK anklicken

Nachfolgend präsentieren wir ein Mail,  welches kriminelle Subjekte neuestens versenden.
Screen: erstaunlich.at
Sollten Sie ein derartige Mail bekommen,  klicken Sie keinesfalls den LINK an, denn dadurch
würde  ein Trojaner  auf  Ihren Computer installiert werden.   Es hat niemand unberechtigt auf
Ihr Konto zugegriffen und A1 ist auch nicht der Absender des Mails.
Übrigens sind die kriminellen Mail-Versender zu dumm bei ihrem Mail die richtige Adresse
anzugeben.   Denn die Telekom Austria AG (A1) ist in der Lassallestraße 9 etabliert.
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2014-08-07

EuGH verbietet Zahlscheingebühr


Österreichisches Gericht und der EU-Gerichtshof

sehen Zahlscheingebühren als gesetzwidrig an

Der  Verein  für  Konsumenteninformation  (VKI)  klagte im Auftrag des Konsumentenschutz-
ministeriums Unternehmen, die Zahlscheinentgelte verrechneten. Dieses Entgelt ist seit dem
neuen Zahlungsdienstegesetz verboten (in Kraft seit 1.11.2009). Weiterlesen unter ……
Der  Funkanbieter  T-Mobile  wandte  sich  daraufhin  an  den EU-Gerichtshof,  da er die Urteile
so  nicht  hinnehmen  wollte.   Dort  holte  man  sich  nun  eine  Abfuhr.   Gleichzeitig  wurde die
Causa  an  den  Obersten  Gerichtshof  zur  Prüfung  zurückverwiesen.   Der  EuGH  verwies  in
seinem  Urteil  darauf,  dass EU-Staaten die Möglichkeit haben,  Zahlungsempfängern – also in
dem  Fall  dem  Mobilfunkbetreiber – unabhängig vom gewählten Zahlungsinstrument generell
zu untersagen, vom Zahler ein Entgelt zu verlangen.  Im Klartext bedeutet das, dass beispiels-
weise einem Kunden der mit Erlagschein bezahlt, dafür keine Gebühr extra verrechnet werden
darf.
Zur Ehrenrettung von T-Mobile muss man aber allerdings sagen, dass dieses Unternehmen seit
August  2010  keine  Zahlscheingebühren  mehr verrechnet,  da  das  nunmehrige  EuGH-Urteil
bereits  absehbar schien.   Nicht  so  scheint das der Funkanbieter DREI zu sehen,  der bei uns
schon einige Male  in  die  Schlagzeilen  geraten  ist.   Völlig unbeeindruckt von den bisherigen
Urteilen,  verrechnet dieser weiterhin die Erlagscheingebühr.
Wir tätigten gestern einige Testanrufe im Callcenter von DREI. Das Ergebnis war erschreckend.
Keiner  der  Mitarbeiter(innen)  war  vom  Verbot  der  Zahlscheingebühr informiert – oder taten
zumindest so – und  ein  Callcenter-Mitarbeiter  wusste  nicht  einmal  von der Existenz des EU-
Gerichtshofes.
Am frühen Nachmittag gelang es uns dann endlich, den Pressesprecher von DREI ans Telefon
zu  bekommen.   Dieser erklärte uns,  dass man die Entscheidung des OGH abwarten will und
bis dahin weiter die Erlagscheingebühr verrechnen werde.
Das könnte allerdings teuer werden,  denn wenn nun der OGH in Österreich genauso wie die
EU  entscheidet,  dann  könnten  laut  dem VKI,  die Kunden die bisher gezahlten Gebühren
zurückfordern.   Der Pressesprecher  von  DREI schickte uns auch noch ein Mail,  in dem ein
sehr  interessanter  Satz steht:  „Zu Information: wir haben uns bei A1 erkundigt.  Das Unter-
nehmen teilt unsere Rechtsansicht.“
Möglicherweise  hat  Herr  Tesch  diese Information im Callcenter von A1 erhalten.  Denn in der
Geschäftsführung  von  A1,  sah und sieht man dies offenbar anders.   Als wir seinerzeit A1 auf
das  erstinstanzliche Urteil des Verbots der Erlagscheingebühr aufmerksam machten,  stellten
diese  unverzüglich  (zumindest  uns  gegenüber)  diese  Forderung  ein.   Da wir neben DREI
auch A1 Anschlüsse haben, können wir dieses Faktum mit zahlreichen Rechnungen belegen.
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2014-04-11

Sucht Armin Wolf vielleicht bei Lidl Beluga-Kaviar?


Ein ORF-Nachrichtensprecher in Nöten

Niemand käme auf die Idee, in den Regalen der Lebensmitteldiscounter Hofer oder Lidl nach
Beluga-Kaviar  zu suchen.   Mit  einer  Ausnahme  vielleicht  – und zwar der ZIB2-Nachrichten-
sprecher Armin Wolf.
Screen: twitter.com (Account: Armin Wolf)
Armin  Wolf  erwartet  sich doch tatsächlich, dass ihm – auf der Billigschiene von A1 – bei BOB,
zwischen den Weihnachtsfeiertagen das Service der Hotline zuteil wird und wundert sich, dass
dem  nicht  so  ist.  Warum  er  sich  bei  seinem adäquaten Gehalt überhaupt eines derartigen
Billigsdorfer-Angebots bedient,  ist uns ohnehin ein Rätsel.
Auch  einem  welt- und wortgewandten  ORF-Moderator  sollte  bewusst sein,  wer billig kauft
zahlt  am  Ende meist drauf.   Aber vielleicht erleben wir es auch noch,  dass sich Wolf eines
Tages darüber beschwert, weil er bei Hofer oder Lidl keinen Beluga-Kaviar gefunden hat.
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2013-12-27

Staatsbürger zweiter Klasse


Gebrechendienst ist nicht gleich Gebrechendienst

Welche Installateur- Elektrikerfirmen oder sonstig gleichartige Betriebe kennen das nicht? Sie
schicken  einen  Monteur  zwecks  Behebung eines Gebrechens zu einem Kunden und dieser
findet  keinen  legalen Parkplatz.   Endloses und nervenaufreibendes Kreisen um den Häuser-
block  verursachen  Wartezeit  beim  Kunden  und zusätzlichen Schadstoffausstoß durch das
Fahrzeug.
Bei A1 hat man dieses Problem nicht, denn dort wurde der Stein der Weisen gefunden.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Ein  selbst  angefertigtes  Schild,  auf dem man sich auf den  § 26A Abs. 4  der Straßenver-
kehrsordnung beruft,  sichert dem Monteur fast gänzliche Narrenfreiheit zu.
Screen: jusline.at
Die  berechtigte  Frage  die  sich nun stellt lautet:  Warum gilt eine solche Ausnahme auch
nicht  für Fahrzeuge anderer Gebrechendienste,  wie beispielsweise für Installateure oder
Elektriker?  Sind diese Firmen und deren Kunden Staatsbürger zweiter Klasse?  Offenbar
wird  hier  der  Grundsatz:  „Alle  Menschen sind vor dem  Gesetz gleich“  durch  „manche
sind halt gleicher“ erweitert.
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2013-04-21
 

Gefährliche Werbung bei den Wiener Linien


Was haben sich da die Wiener Linien wohl dabei gedacht?

Nachfolgende Fotos wurden nicht im Orient, sondern in Wien – genau gesagt in einer Garnitur
der Straßenbahnlinie „9“ –  aufgenommen.
 
{besps}bim{/besps}
 
Man könnte ja fast glauben, dass diese Flyer dort illegal hingehängt wurden, wäre da nicht die
äußere Form und der Werbende „A1“. Die Wiener Linien haben es offensichtlich nötig mit Fahr-
gästebelästigung Einnahmen zu lukrieren.
 
Plakate sind offensichtlich nicht genug, also werden Passagiere, die sich festhalten wollen,  mit
Werbung  zwangsbeglückt.   Apropos  „festhalten“  –  wer wird wohl dafür verantwortlich sein,
wenn ein ältere oder möglicherweise behinderte Fahrgast bei einer Notbremsung diesen Flyer
mit einem Festhaltegriff verwechselt und zu Sturz kommt?
 
Auf Grund dieser erstaunlichen Werbeaktion gelangen wir zur Ansicht,  dass logisches Denken
und die Sicherheit der Fahrgäste bei den Wiener Linien nicht im Vordergrund stehen dürften.
 
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2012-08-10
 

Keine Einsteins bei der ASFINAG


Was sind die Aufnahmekriterien bei der ASFINAG?

Unter dem  Suchbegriff  „Asfinag“  findet  der/die geneigte Leser(in) auf  dieser Webseite
einige  Beiträge  über  den staatlichen Autobahnbetreiber.   Auf Grund der öfters erstaun-
lichen  Arbeitsmethoden  und  des Benehmens so  mancher  ASFINAG-Mitarbeiter(innen)
hatten  wir  bereits  die Feststellung getroffen,  dass  beim  Autobahnbetreiber  offenbar
nicht  die  geistige  Elite  unseres  Landes untergebracht ist.   Dass  wir da nicht ganz im
Unrecht sind beweist nachfolgendes Foto (samt Text), welches wir nicht näher kommen-
tieren wollen.
 
Quelle: HEUTE (Printausgabe vom 21.06.12)
 
Eine Frage brennt uns allerdings auf der Zunge.   Welche Kriterien muss ein(e) Anwärter(in)
eigentlich erfüllen, um beim staatlichen Autobahnbetreiber aufgenommen zu werden?
 
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2012-06-23
 

Gelten die Gesetze für A1 nicht?


Kein Zuschlag mehr für Papierrechnungen

Welcher Vorzeigebetrieb die  TELEKOM  ist bzw.  war,  kristallisierte sich im Telekom-
U-Ausschuss  so richtig heraus.   Dieser Zustand hat sich  offenbar auch nicht seit der
vorjährigen  Fusionierung mit  A1  geändert.   Allerdings meinen wir mit unserer Kritik
nicht die kleinen Mitarbeiter(innen) des Unternehmens, sondern dessen Management.
 
Nach jahrelangen Rechtsstreitereien steht seit dem  21.Februar 2012 fest, dass Tele-
kommunikationsanbieter  verpflichtet sind ihren  Kund(innen) schriftliche Rechnungen
auszustellen und dafür nichts verrechnen dürfen.
 
Eigentlich  ist dies logisch,  denn jeder ordentliche  Kaufmann ist verpflichtet an seine
Kund(innen)  unentgeltlich Rechnungen in Schriftform auszustellen.   Diese Logik war
bei den Telekommunikationsanbietern offenbar nicht vorhanden,  machten sich doch
diese nebenbei ein beträchtliches Körberlgeld,  indem sie für Rechnungsausstellungen
extra Gebühren kassierten.
 

A1 will weiter abkassieren

Jedenfalls ist mit dieser Unsitte seit dem 21. Februar 2012 Schluss.   Dies wurde auch
unübersehbar  in  fast allen Tageszeitungen und unüberhörbar in  Hör- und Rundfunk
verlautbart.   Aber offenbar  lesen die  Manager(innen) bei  A1  keine Zeitungen und
hielten die Radio- und Fernsehmeldungen für einen verfrühten Aprilscherz.
 
Ganz  abgesehen  davon,  dürfte der  Führungsriege bei  A1  die Gerichtsentscheidung
egal gewesen sein. Dies wollen wir mit diesem Beitrag unter Beweis stellen.  Ein Kunde
erhielt am 27.02.2012 seine Rechnung von A1, die mit 23.02.2012 datiert ist.   Für die
Bearbeitung seiner Zahlung (ist gleich Rechnung – Anm. der Red.)  wurde nach wie vor
ein Betrag von 2,08 Euro (exkl. Mwst) verrechnet.
 
 
Auf ERSTAUNLICH-Nachfrage erklärte man seitens A1, dass es sich um eine Überschneid-
ung gehandelt habe,  da die Rechnung schon vor dem 21.02.2012 fertigstellt war.  Dies
haben wir so gelten lassen,  da sich der Abrechnungszeitraum laut Rechnung vom 18.01.
bis 17.02. erstreckt.  Wir  haben bezüglich dieser Rechnung keinen Beitrag verfasst.
 
Allerdings  trauten  wir  dem  Frieden  nicht  und  werteten  das Argument mit der Über-
schneidung als faule Ausrede. Wie Recht wir hatten beweist nachfolgende A1-Rechnung,
die uns ein Leser zukommen ließ.
 
 
Auf der obigen Rechnung erstreckt der Abrechnungszeitraum vom 24.01. bis zum 23.02.,
also über den Stichtag des 21.02.2012 hinaus.  Das Rechnungsdatum ist der 01.03.2012.
Demnach  war  eine Überschneidung hier nicht möglich.   Auf ERSTAUNLICH-Anfrage war
man  seitens A1 verwundert und konnte sich beim besten Willen nicht erklären,  wie der
Zuschlag für die „Bearbeitung Ihrer Zahlung“  zustande kam.
 
Wir finden es erstaunlich,  dass ein Unternehmen wie  A1  nicht in der Lage ist eine dem
Gesetz entsprechende Rechnung auszustellen.  Oder liegt gar Absicht vor und man hofft
bei  diesem  Telekommunikationsanbieter darauf,  dass die Kunden den ungesetzlich ver-
rechneten Zuschlag übersehen und einzahlen?
 
Wir  vermuten,  dass der Passus:  „Bearbeitung Ihrer Zahlung“  von den  A1-Rechnungen
demnächst verschwindet und möglicherweise durch einen anderen Wortlaut ersetzt wird.
Dabei  sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.   Die Rechtfertigung für z.B. einen „Früh-
lingszuschlag“ wird sich sicher irgendwo im kleingedruckten Text der AGB finden.
 
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2012-03-11
 

Trauriger Aprilsch(m)erz von A1


Jetzt dürfen die Kunden herhalten

Nach  diversen Aussagen von  Peter Hochegger im  parlamentarischen U-Ausschuss kann
man durchaus zum Schluss gelangen, dass die Telekom mit Geld nur so um sich geworfen
hat. Diese Beträge scheint man nun nach der Fusionierung  -Telekom mit A1-  wieder her-
einbringen zu wollen.
Vermutlich erhielt dieser Tage jeder A1-Kunde nachfolgendes Schreiben des Telekommuni-
kationsanbieters.   Da wird dem Kunden im knappen Kasernenhofton mitgeteilt,  dass man
es  „gerade heraussagt“,  dass es ab 1.April 2012 zu Preiserhöhungen kommt.

Seit Jahren in Kenntnis und trotzdem Flaterate-Verträge

Interessant  ist  eines der Argumente  welches man  seitens von  A1  für die Preiserhöhung
angibt.  „Und andererseits  treibt die Inflation  schon seit Jahren unsere Kosten in die Höhe“,
so steht es in dem Schreiben wörtlich zu lesen.   Das überrascht uns ein wenig, den erstens
wurden Kunden bei der Telekom bis zur Fusionierung mit Flatrate-Angeboten geködert und
zweitens erhielten  A1-Kunden nach dem Zusammenschluss im August 2011 nachfolgendes
Schreiben.



In diesem Schreiben  versicherte A1 seinen Kunden schriftlich, dass trotz Fusionierung mit
der Telekom alle Tarife unverändert bleiben.   Erstaunlich, da man doch bei A1 seit Jahren
in Kenntnis darüber ist, dass die Inflation die Kosten in die Höhe treibt bzw.  getrieben hat.
Dabei ist das  A1-Schreiben gerade einmal ein halbes Jahr alt.

Friss Vogel oder stirb

Nun scheinen die Zusagen von A1,  sowie die rechtsgültig  bestehenden Telekomverträge
für  Festnetz-Internetanschlüsse  keine Gültigkeit mehr zu haben.   Für Zweifler  wird noch
lakonisch  auf die AGB hingewiesen.   Das ist jenes kleingedruckte Machwerk, das sich kein
Kunde durchliest und selbst wenn er dies täte, müsste er eine juristische Ausbildung haben
um den Inhalt der AGB zu verstehen.
Natürlich stellt A1 jedem Kunden frei,  bis zum 1.April 2012,  betroffene Verträge kostenlos
kündigen zu können. Das mag in Großstädten sicher von Vorteil sein. Jedoch im ländlichen
Raum, wo es keine alternative Möglichkeit eines Festnetz-Internetanschlusses gibt,  gilt hier
offenbar das Motto „Friss Vogel oder stirb.“
Für uns entsteht hier unweigerlich der Eindruck, dass die betroffenen abgeschlossenen Ver-
träge mit der Telekom, sowie die großmundigen schriftlichen Versprechungen von A1, das
Papier nicht wert sind auf dem sie stehen.
*****

2012-02-20
 

A1 relativiert bei der „Internet Service Pauschale“


Einseitige Vertragsänderungen nicht

widerspruchslos hinnehmen !

Am  08.08.2011  haben wir den Beitrag  “A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“
verfasst.  Darin  ging es  um eine einseitige  Vertragsänderung  zum  Nachteil  von
Kunden,  die mit der  Telekom  einen bestehenden Vertrag  über einen  Festnetz-
Internetanschluss haben.

 

A1 nützte die  Fusionierung mit der Telekom  sofort aus und stellte den ahnungslosen
Telekomkunden eine jährliche  „Internet Service Pauschale“  in Rechnung.   Diese
Pauschale war nie ein Vertragspunkt im Telekom-Vertrag.

 

Auch ERSTAUNLICH hat mit der Telekom einen Vertrag über einen Festnetzinternet-

Anschluss bestehen.  Durch die Fusionierung sind wir mehr oder weniger unfreiwilliger

Kunde bei A1 geworden.  Wir wollten diese einseitige Vertragsänderung zu unserem

Nachteil nicht so widerspruchslos hinnehmen.

 

Dabei ging es nicht um die Höhe des neu verrechneten Betrags,  sondern ums Prinzip.
Wir sind der Meinung,  dass die Rechtssicherheit eines  Vertrags auch dann Bestand
haben muss, wenn eine Fusionierung stattgefunden hat.

 

Ein Brief von A1

Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass bei dieser einseitigen Vertragsänder-
ung vermutlich etwas „faul im Staate Dänemark“ ist.  Also gab es ein ausführliches
Telefongespräch mit einem Mitarbeiter von A1, welches allerdings zu keinem positiven
Ergebnis führte. Da wir uns jedoch nicht so abspeisen ließen, verfassten wir den ein-
gangs erwähnten Beitrag.

 

Jedenfalls dürfte der Beitrag vom 08.08.11 eine(n) Verantwortliche(n) von A1 geweckt
haben, denn zu unserem Erstaunen erhielten wir gestern einen Brief vom  A1-Service-
Team. In diesem ist unter anderem folgendes zu lesen:

Textauszug aus dem Schreiben von A1

 

Plötzlich relativiert man bei A1 die Forderung und vergütet uns die verrechnete „Internet
Service Pauschale“  für dieses Jahr.  Wir haben die Zahlungsüberweisung  mit dem Pas-
sus „Bezahlung erfolgt bis zur rechtlichen Klärung mit Vorbehalt“ getätigt. Dies raten
wir auch allen Leser(innen) an,  denn mit einer widerspruchslosen  Bezahlung wird die
Forderung von A1 nämlich anerkannt.

 

Erstaunlich ist auch der Grund der Gutschrift. A1 vermerkt im Brief, diese erfolgt da wir

keine Information bezüglich der „Internet Service Pauschale“ erhalten haben.   Irgend-
wie seltsam finden wir, behauptet man doch beim Telekommunikations-Betreiber, dass
alle Kunden via vorangegangener  Rechnung darüber informiert wurden.   Möglicher-
weise wurde für uns ein eigenes Rechnungsformular kreiert.

 

Die Ankündigung von A1,  dass die „Internet Service Pauschale“  ab nächstes Jahr in

Rechnung gestellt wird, hat seine rechtliche Gültigkeit.   Da ist nämlich unser zeitllich
befristeter Vertrag mit der Telekom abgelaufen.

 

Erstaunliches Verhalten bei RTR

Allerdings finden wir es erstaunlich, dass man bei der  Schlichtungsstelle „RTR“ (Rund-

funk und Telekom Regulierungs-GmbH) auf die neu erfundene Pauschale so gelassen

reagiert. Dies haben wir auch bereits  im eingangs erwähnten Beitrag festgehalten.

 

Wir von ERSTAUNLICH schafften es als Einzelkämpfer, sich gegen einen Konzern wie
A1 durchzusetzen. Da stellt sich doch die berechtigte Frage warum man bei RTR  die
 „Internet Service Pauschale“ als rechtens hinstellt und diese verteidigt, anstatt den
Telekommunikations- Betreiber  abzumahnen  oder  andere geeignete  rechtliche
Schritte gegen diesen zu veranlassen.

 

Kann es möglicherweise daran liegen,  dass die RTR eine ausgelagerte Behörde der
Republik ist und unter anderem von A1 als (wenn auch immer bestritten)  Staats-
betrieb  finanziert wird?  Jedenfalls sieht für uns die Optik so aus,  dass bei dieser
Millioneneinnahme der  „Internet Service Pauschale“,  die eine Krähe der anderen
kein Auge aushacken will.

 

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2011-08-20
 

Lügen ohne rot zu werden


Kundenverhöhnung

Sind Sie in letzter Zeit  so richtig schön verhöhnt worden? Nein? Dann sind Sie sicher

kein Kunde bei A1. Denn diese erhielten vorige Woche zu Ihrer Rechnung folgenden

Werbefolder.

 

 

Darin versichert A1 seinen Kunden schriftlich, dass trotz der Fusionierung mit Telekom

alle Tarife unverändert bleiben.

 

 

Da staunen wir aber,  denn offensichtlich hat man sich bei A1 nicht die Mühe gemacht

die Rechnungen anzusehen welche man an Kunden versendete, die bei Telekom einen

Vertrag über einen Festnetz-Internetanschluss abgeschlossen hatten.

 

Wie wir bereits im Beitrag  „A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“  berichteten,

nutzte A1 die Fusionierung aus,  um bestehende Verträge einseitig zu ändern.  Sie

verrechneten den ahnungslosen Kunden, zusätzlich eine jährliche „Internet Service

Pauschale“.

 

 

Eine glatte Lüge

Diese „Internet Service Pauschale“ war in den besagten Telekomverträgen nicht ver-
ankert.   Daher ist die schriftliche Zusage, dass alle Tarife unverändert bleiben,  eine
glatte Lüge. Die Verantwortlichen bei A1 sollten sich einmal schlau machen, was das
Wort „Tarif“ überhaupt bedeutet.

 

Nicht nur,  dass man bei A1 Verträge einseitig ändert,  macht sich der Telekommuni-
kations-Konzern offenbar noch zusätzlich über seine Kunden lustig. Er versichert ihnen
schriftlich, dass es zu keinen Tarifänderungen gekommen sei,  obwohl Gegenteiliges
geschehen war.   Eines scheint man bei A1 perfekt zu beherrschen,  nämlich Lügen
ohne rot zu werden.

 

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2011-08-16
 

A1 am Weg zur negativen Spitzenposition


Ist der Ruf einmal ruiniert, dann lebt es sich recht ungeniert

Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde
eine  Vertrauensumfrage  gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis,
dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zuge-
geben werden,  dass  die Telefon- und Internetanbieter  alles  daran setzen ihrem
schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.

 

Nicht nachvollziehbare Rechnungen sind noch das kleinste Übel, welches dem leidge-
plagten  Kunden widerfahren kann.  Diese lassen sich unter  Umständen noch auf-
klären,  sofern  man  im  Callcenter  des  Betreibers eine(n) halbwegs brauchbaren
Mitarbeiter(in) erwischt.

 

Zurzeit können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass A1 alles daran setzt, die
Spitzenposition  des unbeliebtesten  Telefon- und  Internetanbieters  zu erklimmen.
Beispielsweise können wir nur jedermann(frau) abraten bei A1 einen Internetvertrag
abzuschließen, wenn ein anderes Betriebssystem als Windows oder Mac verwendet
wird.

 

Denn sollte ein Kunde Probleme haben und er verwendet zum Beispiel Linux, dann
wird er von A1 allein im Regen stehengelassen. Der  Betreiber verkauft zwar  Zube-
hör (wie z.B. Funkmodem udgl.) für dieses Betriebssystem,  lässt aber dem Kunden
keinerlei geartete Unterstützung zukommen. Allerdings gibt es bei Vertragsabschluss
keinen Hinweis über diesen fragwürdigen Zustand.

 

Sollte bei einem Kunden  in späterer Folge ein Problem auftauchen, welches normal-
erweise über das technische Callcenter zu lösen ist, hat dieser User einfach Pech. Er
bekommt  lediglich  folgende Telefonnummer: 0900-664-900 vermittelt.  Dort wird
ihm dann mitgeteilt, dass A1  nur Windows oder Mac supported. Und diese Auskunft
ist nicht einmal gratis, denn die angeführte Telefonnummer ist mit 1,56 Euro in der

Minute schwer kostenpflichtig.

 

A1 betreibt Vertragsbruch

Gut, oben angeführtes Szenario kann verhindert werden, wenn man sich von A1 zu

den  Betriebssystemen  Windows  oder  Mac  zwingen lässt. Nachfolgende Beispiele

lassen sich nur  verhindern, wenn man auf  Telefon oder Internet bei A1 verzichtet,

wie  die eingescannte Rechnung beweist.

 

 

A1 verrechnet nach wie vor, die bereits gerichtlich untersagte „Erlagscheingebühr“.

Allerdings wurde diese alibihalber in „Entgelt für Zahlung ohne Einzugsermächtig-

ung“ umgetauft. Soll ja alles seine Richtigkeit haben.

 

Die größte Chuzpe allerdings ist der Posten „Internet Service Pauschale (jährlich)“.

Bekannter Weise hatten A1 und Telekom vor kurzer Zeit fusioniert. Diese Fusion

ging nur über die Bühne, da es sich um zwei Staatsbetriebe – obwohl dies stetig
geleugnet wird- handelte. Bei reinen Privatbetrieben hätte es keine gesetzliche
Zustimmung für eine derartige Fusion gegeben.

 

Aber sei es wie es sei, A1 nützte diese Fusion aus, um in bestehende Verträge der

Telekom einzugreifen und diese zu ihren Gunsten einseitig zu ändern. Der Passus

der jährlichen Internet Service Pauschale kam nämlich in den abgeschlossenen

Telekom-Verträgen nicht vor.

 

Mit diesem Schritt führt A1 die Rechtssicherheit bei Verträgen ad absurdum und

begeht außerdem Vertragsbruch. Als Alibihandlung stellte A1 den betroffenen

Kunden frei, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Wir verwenden absichtlich

den Ausdruck der „Alibihandlung“, da es im ländlichen Raum keine Alternative

zu A1 gibt, da diese die einzigen Festnetz-Internetanbieter sind. Daher bleibt den

Kunden nur  übrig in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen.

 

Erstaunliche Schlichtungsstelle

Wir wollten wissen, wie man in der  Schlichtungsstelle „RTR“ (Rundfunk und Tele-

kom Regulierungs-GmbH)  die  ganze Angelegenheit sieht  und stießen dabei auf
eine Überraschung. Eine Sachbearbeiterin (Name der Red. bekannt) hatte mit der
Vorgangsweise von A1  nicht das geringste Problem. Ganz im Gegenteil,  sie ver-
suchte  diese zu rechtfertigen.

 

Dies kam uns allerdings „spanisch“ vor und wir recherchierten ein wenig über die

RTR. Dabei kam Erstaunliches zu Tage.  Die Schlichtungsstelle wird nämlich von

den Telefon- und Internetanbietern finanziert. Zusätzlich erhält diese Firma noch

staatliche Zuschüsse. Nun kann sich der/die geneigte Leser(in) selbst ein Urteil

darüber bilden wie sinnvoll es ist, sich bei RTR über eine Telefon- oder Internet-

rechnung zu beschweren oder gar um Unterstützung zu ersuchen.

 

*****

2011-08-08
 

Frischluftfanatiker zum Schmunzeln

 

FKK-Autobahn

Eine erstaunliche Meldung haben wir heute auf  www.nachrichten.at  endeckt.
Auf der A1 bei Allhaming, handelte sich ein 19-jähriger Salzburger eine Anzeige wegen
„Erregung öffentlichen Ärgernisses“  ein.

Wenn einer eine Reise tut…

Vier Burschen waren im Auto vom „Frequency-Festival“ in St.Pölten, heimwärts in
ihr Heimatbundesland Salzburg unterwegs. Um andere Autofahrer zu ärgern, soll
der Beifahrer sein nacktes Hinterteil aus dem Autofenster gestreckt haben.

Dies geschah sehr zum Missfallen einer zufällig vorbeifahrenden Zivilstreife der
Polizei. Der Polizist hielt den Pkw an und erstattete gegen den Frischluftfanatiker

oben angeführte Anzeige.

Von der Natur schon gestraft

Einer unbestätigten Meldung nach will der Bursche jedoch gegen diese Anzeige berufen.
Sein erstaunlicher Grund: „Ich habe nichts gemacht, ausser aus dem Fenster gesehen.
Ich kann nichts dafür wenn ich wie ein A…. aussehe.“

Stauni

  
2009-08-23
  

A1 – Bezahlen ohne Konsumation

 

Bezahlen ohne zu konsumieren

 

Herr Schmid (Name der Red. Bekannt) ist ein sparsamer Mensch. Auch beim
telefonieren schaut er darauf sich auf’s Notwendigste zu beschränken. Er be-
sitzt bei A1 ein Handy mit einer Flatrate zum österreichischen Festnetz und
zu anderen A1-Handys. In Fremdnetze telefoniert er sehr selten, da seine Tele-
fonpartner fast alle ein A1-Handy besitzen. Ab und zu kommt es jedoch vor,
daß er auch in ein Fremdnetz telefoniert
Als er seine Rechnung für den Zeitraum vom 24.10.08 bis 23.11.08 erhielt, fiel
ihm auf, daß er 13 Minuten für Gespräche in andere Mobilnetze verrechnet
bekam, die ihm auch gesondert in Rechnung gestellt wurden.
Herr Schmid war sich absolut sicher, daß er keine 13 Minuten in Fremdnetze
telefoniert hatte und forderte einen Einzelverbindungsnachweis an.

 

  ….bitte zahlen….bitte zahle….bitte zahlen….

 

 Auszug aus dem Einzelverbindungsnachweis

 


24.10.2008 16:53:37  00:00:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……

27.10.2008 15:14:30 00:00:46 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 15:34:26 00:01:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…..
27.10.2008 15:59:10 00:00:04 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 16:00:07 00:00:53 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 16:00:22 00:00:05 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 18:21:46 00:00:03 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 18:21:59 00:00:38 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..
27.10.2008 19:25:35 00:00:19 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..
28.10.2008 12:28:43 00:01:03 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436764………
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129 % Aufschlag für was ?

 

Der Mann hatte gerundete 5,7 Minuten telefoniert. Verrechnet wurden ihm satte
dreizehn (13) Minuten. Auf unsere Anfrage wurde uns mitgeteilt, daß pro ange-
fangene Minute eine ganze Minute verrechnet wird. Das bedeutet einen Aufschlag
von sage und staune 129 Prozent die der Mann nicht konsumiert hat, aber be-
zahlen muß. Laut Auskunft einer Mitarbeiterin vom A1-Callcenter, muß daher bereits
für eine (1) Sekunde (pro angefangener Minute) der Preis für eine ganze Minute be-
zahlt werden. 
Das dies die traurige Wahrheit ist, kann aus dem obigen „Einzelverbindungsnachweis“
nachvollzogen werden.

      

Sicherlich hat Herr Schmid auch einen Vertrag unterschrieben, wo dieser Passus
irgendwo kleingedruckt steht. Aber wie heisst es schon immer, „Papier ist geduldig“.
Es ist schon erstaunlich wie A1 bei Kunden für Leistungen abkassiert, die gar
nicht konsumiert wurden.
   
Stauni
  

 

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