AK erkämpfte fast 44.000 Euro an Abfertigung und Kündigungsentschädigung

Tischler zu Unrecht entlassen

Weil er sich die Abfertigung sparen wollte, erfand der Chef eines Tischlereibetriebes im Bezirk Linz-Land einen fadenscheinigen Grund für eine fristlose Entlassung. Dass der Unternehmer mit dieser Masche nicht durchkam, war dem Einsatz der AK zu verdanken. Sie ging für den unschuldigen Tischler bis vor das Arbeits- und Sozialgericht. Dort wurden dem Arbeitnehmer sämtliche Ansprüche zugesprochen. Er bekam fast 44.000 Euro nachbezahlt.

Nach 35 Jahren im Betrieb flatterte einem Tischler aus dem Bezirk Linz-Land die Kündigung ins Haus. Das war zwar einerseits schmerzhaft, andererseits standen ihm dadurch immerhin die Abfertigung und alle Beendigungsansprüche zu. Kurz vor Ende der Kündigungsfrist wurde das offensichtlich auch dem Arbeitgeber bewusst. Und es war ihm nicht zu blöd, dem langjährigen Mitarbeiter Diebstahl vorzuwerfen und ihn fristlos zu entlassen. Damit hätte der Tischler all seine Ansprüche verloren.

Hilfesuchend wandte er sich an die Arbeiterkammer. Da er nichts gestohlen und sich auch sonst nichts zuschulden kommen lassen hatte, wurde die AK für ihn tätig. In einer Intervention an die Firma wurde auf die Unrechtmäßigkeit der Entlassung hingewiesen und klargestellt, dass der Arbeitgeber dem früheren Mitarbeiter noch allerhand an Zahlungen schuldig ist: die Abfertigung in Höhe von zwölf Monatsentgelten, offener Lohn, noch nicht beglichene Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub sowie eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum zwischen ungerechtfertigter Entlassung und Kündigungsfrist.

Das Schreiben führte beim Unternehmen zu keiner Einsicht. In solchen Fällen bestreitet die AK den Rechtsweg. So brachte sie Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses ging den Vorwürfen nach, sichtete Beweismaterial, das der Arbeitgeber vorgelegt hatte. Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Vorwürfe unberechtigt waren und die Entlassung zu Unrecht erfolgte.

Der Tischler wurde somit vom absurden Vorwurf des Diebstahls freigesprochen und bekam die noch unbezahlten arbeitsrechtlichen Ansprüche ausbezahlt, in Summe fast 44.000 Euro.

„Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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Seit wann arbeitet die AK-Niederösterreich kostenlos?


Zwangsbeiträge sind ein gutes Geschäft

 

Da zurzeit die Forderung nach einer Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern in aller Munde ist, ist uns ein vorgestriger Beitrag der AK-Niederösterreich ins Auge gestochen.  In diesem lobt sich die AK-Niederösterreich selbst über den Klee, dass sie für eine 52-jährige Kellnerin aus dem Weinviertel, 3.000,- Euro Abfertigung erstritten habe.

 

Im Beitrag der AK-Niederösterreich ist unter anderem wie folgt zu lesen: „Nach 17 Jahren weitgehend korrekter Zusammenarbeit und einer einvernehmlichen Trennung aus Gesundheitsgründen wartete auf eine 52-jährige Kellnerin aus dem Weinviertel die große Enttäuschung. Ausgerechnet die Abfertigung des Beisels, in dem sie fast die Hälfte ihres Berufslebens verbracht hatte, fiel auffallend niedrig aus. Die Chefin hatte die sechs Monatsgehälter nur nach dem Grundlohn berechnet und nicht nach dem Durchschnittslohn, wie vorgeschrieben. Und das war der Lohn für 30 Stunden – und nicht für die 40 Stunden, die die Betroffene regelmäßig gearbeitet hatte.“

 

Wie es sich herausstellte, lag der Irrtum einem Rechenfehler zu Grunde, welcher durch eine nachträgliche Kontrolle der AK festgestellt wurde, nachdem die betroffene Kellnerin ihre Abrechnung durch diese kontrollieren ließ.  Wie die Kämmerer selbst einräumen, hatte das Unternehmen nicht berücksichtigt, dass die Teilzeitbeschäftigte regelmäßig Überstunden geleistet hatte.

 

 

Nun wollen wir den Erfolg der AK-Niederösterreich nicht schmälern, immerhin erhielt die Kellnerin nachträglich 3.000,- Euro.  Allerdings dürfte der Schlusssatz im Beitrag der AK-Niederösterreich an Präpotenz wohl nicht zu überbieten sein.

 

 

Kostenlose Kontrolle? Hier scheinen die Kämmerer wohl vergessen zu haben, dass die betroffene Kellnerin zumindest 17 Jahre – oder mit den Worten der AK ausgedrückt: „…fast die Hälfte ihres Berufslebens“ – ihren Zwangsbeitrag an die Arbeiterkammer bezahlt hat.  Dies gilt natürlich auch für alle Dienstnehmer(innen), die Monat für Monat zwangsweise ihren Beitrag an die Arbeiterkammer leisten müssen.

 

Es geschah und geschieht also nichts kostenlos, denn für ihre Dienste ließ und lässt sich die AK-Niederösterreich von ihren Zwangsmitgliedern entlohnen.  Bedenkt man, dass nur ein Bruchteil der Zwangs-Beglückten angebotene Dienste ihrer Kammern in Anspruch nehmen, sind die Zwangsbeiträge für die Kämmerer ein gutes Geschäft.

 

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2017-11-01


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