Adoption soll heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben
Stadt Wien stellt selbst fest: Immer weniger
Kinder werden zur Adoption frei gegeben
Einmal mehr kocht die Diskussion über das Adoptionsrecht homosexueller Paare in Österreich auf. Wer sich allerdings völlig nüchtern die Zahlen im Land ansieht, muss zugeben, dass diese Debatte eine reine Scheindiskussion ist, um die Befindlichkeiten der Homosexuellen-Lobby zu befriedigen. 150 Kinder werden in Österreich jährlich zur Adoption frei gegeben – in Wien sind es gerade einmal 30. Solange es in Österreich genügend heterosexuelle Paare gibt, die sich um ein Kind bemühen, gibt es einfach keinen Anlass, darüber zu diskutieren, ob Gleichgeschlechtliche auch Kinder adoptieren sollen. Kinder haben ein Recht auf eine Mutter und einen Vater. Es ist durchaus spannend, dass die Stadt Wien in einer Informationsbroschüre, die – offenbar im Vorfeld der Wiener Landtags-und Gemeinderatswahl – Wochenmagazinen beigelegt wird, einerseits feststellt, dass jedes Jahr mehr Familien adoptieren wollen, als es überhaupt Kinder gibt, gleichzeitig die sozialistische Jugend auf ihrer Website für das Adoptionsrecht gleichge- schlechtlicher Paare wirbt. Es ist nicht einzusehen, dass man auf Biegen und Brechen versucht, naturgegebene Umstände auszuhebeln. Die Bedürfnisse der Kinder werden durch diesen Lobbyismus kurzerhand hintan- gestellt – das muss nicht sein. Die SPÖ wäre gut beraten, sich endlich hinter die Bedürfnisse der Kinder zu stellen und nicht vor der Homo-Lobby einen Kniefall zu machen. Eine gleich- geschlechtliche Partnerschaft ist, wie auch von der Natur eingerichtet einfach keine Grund- lage für eine Familiengründung. ***** 2014-04-07Sind Transsexuelle krank?
Kein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare
Auf unseren Beitrag „Homosexuelles Kindeswohl“ gab es heute eine politische Reaktion. In
einer heutigen Presseaussendung bezeichnete der FP-Jugendsprecher, LAbg. Dominik
Nepp, den Wunsch gleichgeschlechtlicher Paare auf Kinder als egoistisch. Zwei Mütter
oder zwei Väter gefährden die gesunde psychische Entwicklung von Kindern.
Auf der heutigen Homo-Konferenz gab Stadträtin Sandra Frauenberger bekannt, dass sich
die Wiener SPÖ massiv für das Recht Homosexueller auf Adoption und auf künstliche Be-
fruchtung einsetzen will. Erstaunlich, dass eine Regierungspartei derartig wenig Wert auf
eine gesunde psychische Entwicklung von Kindern legt.
Denn wie es den Kindern dabei geht, wenn sie zwei Mamas oder zwei Papas haben und zum Gespött ihrer Mitschüler werden, interessiert offenbar weder die adoptionswütigen Homosexuellen, noch Sandra Frauenberger.
„Es sei gesellschaftspolitisch das völlig falsche Signal Eine Familie besteht im Idealfall nun
einmal aus Mutter, Vater und Kindern. Man muss die Ideale fördern, nicht irgendwelche
abstrusen anderen Zusammensetzungen“, so Dominik Nepp.
Wann gibt es die künstliche Befruchtung für Transsexuelle?
Im Zusammenhang mit der Homo-Konferenz haben wir auf der offiziellen Webseite der Stadt
Wien einige Recherchen angestellt und sind dabei auf erstaunliches gestoßen. Über das offi- zielle virtuelle Sprachrohr des rot-grünen Wiens wird bekanntgegeben, dass Transsexualität keine Krankheit ist.
Eine Zeile weiter wird jedoch vermerkt, dass Transsexualität nach wie vor als Krankheit gilt.
Dies sei besonders wichtig, denn nur so übernimmt die Krankenkasse die Kosten der ge- schlechtsanpassenden Operation.

Screen: wien.gv.at
Nun wird es etwas verwirrend. Der Autor auf „wien.gv.at“, offenbar ein Experte in Sachen
Sexualität, behauptet Transsexualität ist keine Krankheit. Praktischer Weise allerdings übernimmt die Krankenkasse die Kosten, weil es doch als Krankheit gilt.
Was nun? Ist Transsexualität jetzt eine Krankheit oder nur ein Betrug am Sozialsystem zur Befriedigung einer sexuellen Orientierung?
*****
2011-11-10
Staatlich genehmigter Kindermord
Abtreibung in Österreich
In Österreich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt.
Diese gesetzliche Bestimmung gibt es seit 1975 und ist im § 97 des Strafgesetzbuches
niedergeschrieben.
In dem besagten Paragrafen wird die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.
Wir haben uns diesen Paragrafen einmal genauer angesehen und entdeckten eine erstaun-
liche Tatsache der wohl traurigsten Art.
Der 1. Absatz Punkt 2 dieses Paragrafen hat es in sich. Wir wollen Ihnen den Gesetzestext,
nachfolgend wiedergeben:
§ 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(1)Die Tat ist nach § 96 nicht strafbar,
2. wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren
ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seel-
ische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist oder eine ernste Gefahr besteht, dass
das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde, oder die Schwangere zur
Zeit der Schwängerung unmündig gewesen ist und in allen diesen Fällen der Abbruch von
einem Arzt vorgenommen wird;
Dieser Paragraf ist unglaublich
Es ist kaum zu glauben was da geschrieben steht. Das Gesetz erlaubt es, ein Kind bis unmit-
telbar vor der Geburt zu ermorden, wenn unter anderem eine ernste Gefahr besteht, dass
dieses geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde.
Im Gesetzestext ist nicht einmal festgehalten, dass das Kind schwer geschädigt sein muss.
Das heißt der bloße Verdacht einer derartigen schweren Schädigung erlaubt es, dieses Kind
zu töten, solange es sich noch im Mutterleib befindet.
So etwas gab es im Dritten Reich
Ein solches Gesetz ist vielleicht von 1939 – 1945 möglich gewesen. Im Dritten Reich wurde
nämlich entschieden, was lebenswert ist oder nicht. Nach diesem Gesetz gibt es also Kinder
die es wert sind geboren zu werden und solche die es nicht wert sind.
Allein der Verdacht genügt
Nur auf Grund einer Behinderung, ja sogar nur auf den Verdacht einer solchen, besteht
die gesetzliche Möglichkeit, dieses Kind zu töten und zu entsorgen. Wir können es uns
auch bildlich vorstellen, wie ein Arzt eine Frau die vor der Niederkunft steht mit der
Frage: „Das Kind ist behindert, wollen Sie es wirklich lebend zur Welt bringen“
konfrontiert.
Die Gebärende die sich knapp vor der Geburt in einem Ausnahmezustand befindet, wird
diese Frage mit Sicherheit nicht objektiv beantworten können. Aber das ist noch nicht alles,
denn das Erstaunlichste kommt noch.
Kindstötung bei seelischer Gefahr
Das Kind kann auch getötet werden, wenn für die Schwangere eine ernste Gefahr für ihren
seelischen Zustand besteht. Es ist schon durchaus möglich, dass Mütter nach der Geburt
einen seelischen Schock erleiden und das Kind ablehnen.
Anstatt das Kind zur Adoption freizugeben, sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit einer
Tötung dieses Kindes vor. Da stellt sich für uns die berechtigte Frage, in welchem Land
leben wir eigentlich.
Flittchen entscheiden über Tod oder Leben
Auch kann jede Frau, oder besser gesagt Mädchen darüber verfügen ihr Kind töten zu lassen,
sofern sie bei der Schwängerung noch unmündig gewesen ist. Diesen Satz muss man sich auf
der Zunge zergehen lassen.
Jedes Flittchen die es nach Lust und Laune treibt und dabei vor ihrem vollendeten 14.Lebens-
jahr schwanger wird, kann bis unmittelbar vor der Geburt über Tod oder Leben ihres Kindes
entscheiden. Auch hier ist niemanden die Idee der Adoption eingefallen.
Eugenische Indikation
Maßgebend für die Ermordung des Kindes ist, dass es noch im Mutterleib geschehen muss
und sei es eine Minute vor der Geburt. Dieser Kindermord nennt sich dann „Eugenische
Indikation“.
Laut Aussage des freiheitlichen Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer, werden in
Wien pro Jahr, Dutzende Kinder außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie nach der
Geburt möglicherweise behindert sein könnten.
Herzstich
Die Tötung des noch im Mutterleib befindlichen Kindes, auch unmittelbar vor der Geburt,
erfolgt durch einen Herzstich. Ist ja möglicherweise auch einfacher, bevor man einem be-
hinderten Kind die möglichst beste medizinische Betreuung angedeihen lässt.
Für uns sind die in unserem Beitrag aufgezählten Möglichkeiten des § 97 Strafgesetzbuch,
welche die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb der Fristenlösung regeln,
ausgenommen wenn absolute Lebensgefahr für die Gebärende bestünde und es keine an-
dere Alternative (z.B. Kaiserschnitt) gäbe, staatlich genehmigter Kindermord und eines
Rechtsstaates wie Österreich nicht würdig.
***** 2010-02-03
Stalking
Das Gesetz
Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Stalking ? Nun der Gesetzgeber hat es
mittels dem § 107a des StGB auf den Punkt gebracht.
§ 107a StGB Beharrliche Verfolgung
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. (2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens- führung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
Darunter ist das Auflauern, wie z.B. sich vor dem Haus des Opfers aufzuhalten, oder über- triebene Präsenz, wie etwa in der Nähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte der gestalkten Person, zu verstehen. Zu Absatz 2. Beharrliches Verfolgen im Wege einer Telekommunikation, unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte:
Bei diesen Formen des Herstellens von mittelbarem Kontakt zum Opfer, ist insbesondere an telekommunikative Hilfsmittel zu denken.
Hier fallen insbesondere der mittelbare Kontakt zum Opfer durch Telefonanrufe, E-Mails oder SMS darunter. Auch die Kontaktaufnahme durch Briefe, Paketsendungen oder etwa auch das Hinterlassen von Nachrichten an der Auto-Windschutzscheibe fallen unter diesen Absatz. Über Dritte wird der Kontakt hergestellt, indem der Täter über Angehörige oder sonstige Personen, beispielsweise Arbeitskollegen des Opfers mit diesem in Verbindung tritt. Zu Absatz 3. Bestellung von Waren oder Dienstleistungen
Die Erfüllung des Tatbestandes ist hier die Aufgabe, Bestellungen von Waren oder Dienst- leistungen durch den „Stalker“ unter Verwendung personenbezogener Daten des Opfers . Sollte eine Bereicherungsabsicht des Täters bestehen, kommt der Tatbestand des Betrugs zur Anwendung. Zu Absatz 4. „Stalking“ in Form der Veranlassung Dritter, mit dem Opfer Kontakt aufzunehmen. Hier ist als mögliche Tathandlung das Schalten von Zeitungsannoncen in Erwägung zu ziehen. So könnte etwa der Täter selbst eine Kontaktanzeige mit dem Angebot sexueller Dienstleist- ungen aufgeben und dort die Telefonnummer des Opfers anführen. (Informationsquelle: Vereinigung der Juristen der österreichischen Sicherheitsbehörden)
Stalker wollen Kontakt erzwingen
In der Praxis sieht dann diese „beharrliche Verfolgung“ meist so aus, dass der Stalker,
Briefe, E-Mails oder SMS direkt an sein Opfer oder deren unmittelbarer Umgebung, wie
z.B. Freunde, Arbeitskollegen, etc. schickt, um eine Kontaktaufnahme zu erzwingen.
Häufiges Erscheinen in der Nähe der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Opfers, sowie
Telefonterror gehören ebenfalls zu den Methoden eines Stalkers. Auch unerwünschte Geschenke und schriftliche Liebesbezeugungen stehen an der Tages- ordnung. Stalking tritt meistens dann auf, wenn Liebe oder Bewunderung in Gewalt oder Belästigung umschlägt.
Grazer Studie
Durch eine Studie der Universität Graz wurde erhoben, dass Stalking auch bei uns in
Österreich, ein beträchtliches Problem darstellt.
In dieser Studie wird bestätigt, dass Stalking zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
der gesundheitlichen und sozialen Lebensqualität führen kann und nicht bagatellisiert werden
darf.
Eine sehr interessante Studie über Stalking und Stalker finden Sie unter folgendem Link:
https://online.meduni-graz.at/mug_online/edit.getVollText?pDocumentNr=15152
Für uns sind Stalker geistig kranke Menschen, die unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen sollten, bevor sie noch mehr Schaden anrichten.
Stauni2009-06-03
Der Beobachter
Politik in der Familie
Da sich die Meisten ohnehin zur Zeit mit tagespolitischen Themen auseinander- setzen, verbleiben wir noch etwas in der Familienpolitik. Auch das ist ein wichtiges Thema, den Politik fängt bereits in der Familie an.Eine gesunde politische Struktur, soll das Zusammenleben von Menschen regeln und das gilt auch im Familienverband.
Wir haben bereits in zwei Beiträgen von der bedauernswerten jungen Dame Anastasiya S. berichtet und waren gar nicht erstaunt, dass auf der Website des Herrn Hans L. folgende Notiz erschienen ist.
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01.06.2009 17h58 Neben verschiedenen anderen Foren und Medien in welchen über diese Website berichtet wird, beobachte ich seit gestern auch „Erstaunlich Das Internet Medium“. Der Autor berichtet – wie könnte es auch anders sein – manipulativ und unter Aus- lassung wesentlicher Teile der Geschichte der A.S. Es entsteht damit ein teilweise anderes Bild als es den Gegebenheiten entspricht! Soll sein. Auch möchte er ein Interview mit A.S. durchführen und darüber berichten! Für diesen Fall, kann er sich ruhig an mich wenden. Ich habe schon lange Fragen an A.S. Vielleicht lässt er sich von mir einige Fragen vorlegen. Wäre sicher interessant! Ansonsten kann man an den spärlichen Kommentaren der User sehen dass die Be- richterstattung keinen vom Hocker reißt. Am Titel sollte man etwas über die Blattlinie erfahren können, doch muss man sich dazu erst anmelden. Das lass ich lieber. —————————————————————————————————– Diese Notiz nehmen wir zu Anlass, Herrn Hans L. einen offenen Brief zu schreiben: Es ehrt uns sehr, dass wir von Ihnen beobachtet werden. Offensichtlich haben unsere Beiträge Ihr Interesse in irgendeiner Form geweckt.Vielleicht suchen Sie auch nur einen klagefähigen Inhalt in unseren Beiträgen. Das schließen wir daraus, da Sie sich in Ihrer Website sehr klagefreudig darstellen. Auf jeden Fall wünschen wir Ihnen beim Suchen viel Spaß.
Sie unterstellen uns „manipulative“ Berichterstattung, unter Auslassung wesentlicher Teile der Geschichte.
Das ist unrichtig Herr L., wir haben lediglich die für uns erstaunlichsten Berichte Ihrer Website „wortwörtlich“ wiedergegeben. Auch von einer Auslassung kann keine Rede sein, den wir haben sogar einen Link zu Ihrer Seite gesetzt.
So kann sich der geneigte Leser selbst überzeugen, was Sie virtuell von sich geben. Außerdem wird es Ihnen wieder jede Menge an „Zugriffe“ gebracht haben, über die Sie doch stets höchst erfreut sind und demonstrativ veröffentlichen.
Sie können uns aber getrost glauben, dass diese Zugriffe nicht als Erfolg Ihrer Berichterstattung zu verbuchen sind, sondern das die Leser nach dem Sie Ihre Seite gelesen haben, ein grosses Mitleid mit Frau Anastasiya S. verspüren. Auch sind Sie im Irrglauben wenn Sie annehmen, dass spärliche Kommentare auf eine uninteressante Berichterstattung schließen lässt. Werter Herr Hans L., in Ihrem Fall gibt es kaum noch etwas zu kommentieren.
Unsere Leser und Leserinnen haben dementsprechendes Niveau und halten es offen- sichtlich für angebracht, sich jeglichen Kommentars Ihrer Person zu enthalten.
Es steht Ihnen aber auch frei, bei uns einen Kommentar zu hinterlassen. Wie Sie bereits richtig erkannt haben, ist jedoch eine Registrierung erforderlich.
Schlussendlich werden vermutlich die Gerichte in der Angelegenheit Hans L. gegen Anastasiya S. das letzte Wort haben und das ist auch gut so.
Stauni 2009-06-02
Neuer AKH-Skandal ? TEIL 2
Viele Zuschriften
Nach der Veröffentlichung unseres gestrigen Beitrages „Neuer AKH-Skandal?“, haben
wir zahlreiche E-Mails erhalten.Dies hat uns veranlasst, etwas tiefer in diese Materie einzutauchen und haben dabei erstaunliche Tatsachen zu Tage gefördert.
Zum Treffen zwingen
Hans L. hat immer wieder versucht, Kontakt mit seiner Adoptivtochter aufzunehmen.Diese dürfte aber sehr gute Gründe gehabt haben, ihrem Adoptivvater aus dem Wege
zu gehen.
Auf Grund unserer Recherche, dürften diese Gründe auch klar auf der Hand liegen.
Hans L. beschreibt ein „Geschehen“ vom 05.04.2007 in seiner Website:
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Wie schon öfters, hatte A.S. einem Termin zwecks Treffen mit mir vereinbart und hochheilig versichert dass sie tatsächlich kommen würde.
Sie kam natürlich nicht zum vereinbarten Treffpunkt im Cafe des AKH um 13h.
Da ich mittlerweile gewohnt war dass sie sich nur mittels Lügen per Telefon, aber keineswegs von Angesicht zu Angesicht zu rechtfertigen im Stande war, beschloss ich, sie zu einem Ge- spräch zu zwingen.
Ich ging in ihr Labor welches unbeaufsichtigt war, und nahm von ihrem Arbeitsplatz den von mir finanzierten, ihr zu Verfügung gestellten Rucksack samt Inhalt an mich und verlies unbe- helligt das Labor!
Dazu möchte ich anfügen, dass nicht nur der Rucksack selbst, sondern auch sämtlicher Inhalt von meiner Gattin und mir finanziert wurde.
Ich hinterlies ein Schreiben auf dem Laborplatz. Inhalt: Ich habe diesen Rucksack an mich genommen, da er mein Eigentum ist und sie mich am Handy zwecks persönlichem Gespräch und Übergabe des Rucksacks erreichen könne. Es war mir klar, dass sich im Rucksack die Schlüssel zu ihrem damaligen Unterschlupf in der Anzengrubergasse 11 im 5. Bezirk befinden würden.
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Resümee
Wir halten fest, Herr Hans L. begibt sich ins AKH um A.S. zu einem Gespräch zu zwingen.Nachdem er sie nicht antrifft, begibt er sich auf den von ihm „finanzierten“ Arbeitsplatz und nimmt den von ihm „finanzierten“ Rucksack, mit persönlichen Inhalt und Wohnungs- schlüsseln der A.S. an sich.
Er hinterlässt ein Schreiben das sie die Rückgabe ihres Rucksackes, nur mit einem persön-
lichen Gespräches erreichen kann. Es war ihm auch bewusst, dass er nun im Besitz der Wohnungsschlüsseln von A.S. war.Verängstigt
Anastasyia S. war nun verzweifelt und verabredete sich mit Hans L. in einem Cafe in der
SCS. Da sie offensichtlich Angst hatte, ließ sie sich von einem Kriminalbeamten zu diesem
Treffen begleiten.
Polizei beschuldigt
Eine ganz normale Handlung einer verängstigten jungen Frau. Herr Hans L. sieht das natur-
gemäß wieder etwas anders. Da die Amtshandlung offensichtlich nicht so verläuft wie er sich
es vorgestellt hat, beschuldigt er den Polizeibeamten in seiner Website wortwörtlich:
—————————————————————————————————————————–ICH BESCHULDIGE HIERMIT DEN CHEFINSPEKTOR DER BEEINFLUSSUNG UND MANIPULATION VON ZEUGEN INFOLGE PRIVATER INTERESSEN!
Gleichzeitig stelle ich fest, dass von diesem Chefinspektor, eine nicht genehmigte Ortung
meines damals verwendeten Handys veranlasst und durchgeführt wurde!—————————————————————————————————————————-
Soviel zum Rechtsempfinden des Herrn Hans L.
WEGA wäre besser gewesen
Hätte Anastasyia S. zum damaligen Zeitpunkt den Vorfall vom 09.Mai 2007 erahnenkönnen, wäre es für sie besser gewesen, sich zum Treffen mit ihrem Adoptivvater
von einem Spezialkommando der Polizei begleiten zu lassen.
Der vorläufige Höhepunkt
Werte Leserin und werter Leser !In nachfolgende Links können Sie einsehen, was sich an dem besagten 09.Mai 2007 ereignet hat.
http://wien.orf.at/stories/218555/
http://www.news.at/articles/0719/10/172603/bombendrohung-wien-doebling-taeter-rueckkehr-stieftochter
Wer fürchtet sich vor Klagen ?
Da ist es doch mehr als erstaunlich, dass dieser Mann in seiner Website ankündigt,auf rein gehässige oder provokativ angelegte Beiträge nicht eingehen, sondern allenfalls klagen wird.
Er rät noch allen Usern, sich an eventuelle Hinweise seinerseits zu halten um Klagen zu vermeiden.
Was auch immer dieser erstaunliche Satz aussagen soll, so hoffen wir das Herr Hans L. diesen
irgendwann für „Normalsterbliche“ erläutern wird.Stauni
2009-06-01Neuer AKH-Skandal ?
Äusserst erstaunliche Website
Von einem Leser wurden wir auf folgende Website aufmerksam gemacht: http://akh-derkriminalfall.info/
Wer nun einen neuen AKH-Skandal vermutet liegt falsch. Normalerweise machen wir für
so eine Seite keine „Reklame“ indem wir sie in einem Beitrag namentlich anführen,
jedoch ist diese derart erstaunlich, sodaß wir keine andere Wahl haben.
Vorbereitung
Um Sie vorzubereiten was Sie auf dieser Website erwartet, schildern wir Ihnen eine Kurz-
version des Inhaltes.
Hans L., der Betreiber dieser Seite, war anfangs der 80er Jahre an der US-Botschaft
in Moskau beschäftigt. Dort lernte er seine Frau Ludmilla kennen, die er 1982
heiratete.
In diesem Zeit heirateten auch die leiblichen Eltern seiner späteren Adoptivtochter Anastasiya S.
Adoption
Da zwischen den beiden Ehepaaren offensichtlich ein sehr gutes Verhältnis herrschteund im Heimatland von Anastasiya S. keine Zukunftsaussichten gegeben waren,
entschlossen sich die vier, dass das Mädchen von Hans und Ludmilla L. adoptiert
werden soll.
Ein nobler Zug von Herrn Hans L., auch in Anbetracht das zwischen seiner Gattin und dem
leiblichen Vater eine Blutsverwandtschaft bestand. Es wurden hier zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Das kinderlose Ehepaar L.hatte auf einmal eine Tochter und die Gattin von Hans L. konnte einer Blutsverwandten eine sichere Zukunft bieten.
Im Juli 2002 war es dann endlich soweit. Die Adoptivtochter von Hans und Ludmilla L.,
Anastasiya S. traf in Wien ein.Die junge Dame entwickelte sich prächtig und setzte auch alles daran, ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft zu werden.
Musterbeispiel an Integration
Sie studierte an der Akademie für „Medizinisch Technische Analytiker“ und schloss im
September 2006 mit “Auszeichnung“ ab. Seitdem arbeitet sie im Forschungslabor des AKH,
an der Universitätsklinik für Innere Medizin III.
Liebe und Flucht
Im Dezember 2006 passierte nun das, was früher oder später in jeder Kind/Eltern –Beziehung passiert.
Die junge Dame, inzwischen 23 Jahre alt geworden, verliebte sich in einen Mann.
Diese neue Situation missfiel dem Hans L. ganz offensichtlich.
Es dürfte in der Folge dann zu derartigen Spannungen im Elternhaus gekommen sein, was
Anastasiya S. dazu veranlasst hatte, dieses im März 2007 in einer Nacht- und Nebelaktion fluchtartig zu verlassen.Wir wissen nicht was genau vorgefallen ist, jedoch dürften die Spannungen derart
groß gewesen sein, das sich Anastasiya S. vorerst entschlossen hatte, jeglichen
Kontakt mit ihren Adoptiveltern abzubrechen.
In der Ehre gekränkt ?
Da war natürlich „Feuer am Dach“ des Herrn Hans L. Wie konnte sich seine Adoptiv-
tochter erdreisten, mit 23 Jahren eigene Entscheidungen zu treffen ?Hat man ihr doch zweimal das Leben gerettet, ihr das Studium finanziert, halb Europa gezeigt, etc., etc.
Also was macht ein Mann, der in seiner Ehre derart gekränkt wurde.
Er kreiert eine Website, in der er das Leben seiner „missratenen“ Adoptivtochter ohne
Illegale Erbschleicherin ?
Aber dem ist nicht genug, er unterstellt ihr auch auf seiner Website, dass ihr derzeitiger
Aufenthalt in Österreich illegal sei.
Und dann kommt noch die Sache mit dem Erbe. Eine Adoptivtochter die ihr eigenes Leben
führen will, ist nicht würdig zu erben und so setzt Hans L. alles daran, Anastasiya S. zu einem Erbschaftsverzicht zu bewegen.Über „Klicks“ erfreut
Weil das alles offensichtlich nicht ausreicht, versendete er an ihre Arbeitskollegen hunderte
Mails und zeigt sich über die „Klicks“ auf seiner Seite erfreut.
Werter Herr Hans L., diese „Klicks“ beruhen wahrscheinlich darauf, dass die Leser Anteil-
nahme am Schicksal Ihrer Adoptivtochter genommen haben.Sie werden wahrscheinlich aus dem selben Grund eine erhöhte Zugriffszahl verzeichnen,
nachdem wir unseren Beitrag online gestellt haben.
Klagsankündigung
Auch über Kritikfähigkeit scheint Herrn Hans L. eine eigene Meinung zu haben.In seiner erstaunlichen Website kündigt er eine Anzeige gegen den Betreiber
eines Web-Blog wegen des Beitrages http://warteschlange.twoday.net/stories/5677792/
an.
Auch wir, werter Herr Hans L. stehen Ihnen für diesen Beitrag selbstverständlich für eine
Klage zu Verfügung.Wir werden in dieser Sache am „Ball“ bleiben und auch mit Ihrer Adoptivtochter Kontakt aufnehmen. Wir werden sie ersuchen, uns für ein Interview zur Verfügung zu stehen, welches wir veröffentlichen werden.
Stauni
2009-05-31