IB-Chef Sellner: „Ich soll verklagt werden weil ich wen einen ´Mörder´ nenne“
Muss jetzt Sellner die Verteidigungskosten übernehmen?
„Bericht über ´Messermord´. Ich soll verklagt werden weil ich wen einen ´Mörder´ nenne.“ – Mit diesem Statement meldete sich der Identitären-Chef Martin Sellner heute Montag, dem 21.10.2019, auf seinem Twitter-Account zu Wort. Zudem veröffentlichte er ein Video auf YouTube, in dem er zur Causa Stellung bezog.
Immer wieder stellt sich die Frage, wie sich mehr oder weniger Mittellose, Staranwälte wie Astrid Wagner und Co. leisten können. Diesbezüglich möchten wir aus einem heutigen Beitrag von „krone.at“ zitieren: „Wagner und Blaschitz übernahmen die Verteidigung des Asylwerbers. Auf die Frage, wie der Afghane solche Top-Anwälte bezahlen kann, spielt Wagner im krone.at-Gespräch auf eine vielleicht bald gewonnene Klage gegen den Identitären-Chef an: ´Indirekt bezahlt ja jetzt vielleicht bald der Herr Sellner die Verteidigung …´ “
Auf Facebook erntete jedenfalls Dr. Astrid Wagner einen gewaltigen Shitstorm, bezüglich der im Raum stehenden Klage gegen Martin Sellner. Apropos Facebook, da gibt es zwei recht interessante Postings der Anwältin zu dieser Angelegenheit, die wir unseren Leser(innen) nicht vorenthalten wollen.
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2019-10-21
Nepp: Wer schützt uns vor den „Schutzsuchenden“?
39-jähriger Afghane attackierte Polizeibeamten in Simmering mit Stanleymesser
Nach Informationen der „Krone“ mussten Polizeibeamte in der Nacht auf Dienstag im Bezirk Simmering im Zuge eines Stanleymesserangriffs, verübt von einem 39 Jahre alten Afghanen auf einen Polizeibeamten, Verteidigungsschüsse auf den Angreifer abfeuern.
Mehrmals forderten die Beamten den tobenden Verdächtigen auf, das Messer wegzulegen und stehen zu bleiben. Der Angreifer reagierte nicht, auch der Einsatz von Pfefferspray konnte den afghanischen Aggressor nicht stoppen.
Der gf. Landesparteiobmann der FPÖ-Wien, Vizebürgermeister Dominik Nepp, reagiert auf den neuesten importierten Gewaltfall „fassungslos und verärgert“. „In regelmäßigen Abständen hört und liest man von messerstechenden ‚Schutzsuchenden‘, die in Wien ihr Unwesen treiben.“ Laut Nepp trage die undifferenzierte rot-grüne Willkommenskultur aus dem Jahr 2015 schon lange ihre „faulen Früchte“.
„Wer schützt die Wiener vor den durch Rot-Grün herbeigeklatschten ‚Schutzsuchenden‘?“, fragt sich Nepp und erneuert abermals seine Forderung nach einem eigenen Sicherheitsstadtrat für Wien.
Nepp: „Derartige Gefährder gehören schnellstens außer Landes gebracht. In der Amtszeit von FPÖ-Innenminister Herbert Kickl war er der Garant dafür, dass diese Auswirkungen der rot-grünen Willkommenspolitik auch rigoros bekämpft werden“.
Daher brauche es laut Nepp wieder Ausreisezentren, ebenso solle die von Kickl gestartete, größte Polizeirekrutierungsoffensive der Zweiten Republik wieder in Gang gesetzt werden und die neuen mannstoppenden Munitionen für Dienstwaffen serienmäßig in die Ausstattung der Polizei aufgenommen werden.
„Das sind alles Maßnahmen, die von einem kohlrabenschwarzen Pseudo-Expertenminister auf Eis gelegt wurden“, so Nepp abschließend, der den mutigen und engagierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten großen Dank für ihre tägliche Arbeit ausspricht. (Quelle: APA/OTS)
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2019-08-28
Erste Festnahme in der Causa: Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale
Drei Verdächtige noch flüchtig
Wie wir bereits berichteten, verübten vier unbekannte Täter, in der Nacht vom 11. auf den 12. August 2019, einen Brandanschlag auf die freiheitliche Landesgeschäftsstelle in St. Pölten. Logischerweise tippte man in FPÖ-Kreisen darauf, dass es sich bei den Brandstiftern um Linksextremisten gehandelt haben könnte. Dieser Schluss läge ja auch sehr nahe.
Bei der sattsam bekannten SPÖ-Ortsgruppe Lang Enzersdorf sah man das jedoch anders. Auf deren Facebook-Seite unterstellte man der FPÖ, dass sie den Brand selbst gelegt haben könnte. Nach der Veröffentlichung unseres Beitrages wurde besagtes Posting (nachfolgender Screenshot) gelöscht und für den stv. Vorsitzender der SPÖ Langenzersdorf gab es Konsequenzen, seitens der SPÖ-Niederösterreich.
Nun erfolgte die erste Festnahme durch die Polizei. Diese kam dem mutmaßlichen Täter deswegen auf die Spur, da sich dieser Brandwunden in einem Krankenhaus behandeln ließ. Bekannterweise (Überwachungsvideo) hatte sich einer der Brandstifter beim Anschlag unabsichtlich selbst in Flammen gesetzt. Wie nun bereits einige Medien berichten, handelt es sich bei dem Verdächtigen um einen Flüchtling – genau gesagt, um einen subsidiär Schutzberechtigten aus Afghanistan. Nach den übrigen drei Tatverdächtigen wird noch gefahndet.
Dazu der designierte FPÖ-Bundesparteiobmann und FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer: „Wenn die aktuellen Medienberichte den Tatsachen entsprechen, dass es sich bei einem der mutmaßlichen Täter des Brandanschlages auf die niederösterreichische FPÖ-Zentrale um einen subsidiär Schutzberechtigten handelt, dann hat diese Person jedes Recht auf Schutz verwirkt und muss abgeschoben werden.“
Hofer, der darauf hofft, dass jetzt auch schnell dessen Spießgesellen gefasst werden wies darauf hin, dass sich in dem Gebäude leicht entflammbares Werbematerial befunden habe und es viele Opfer hätte geben können. „Gott sei Dank ist außer einem Sachschaden nichts passiert. Wenn jemand durch eine solche Tat jedoch in Kauf nimmt, dass hier Menschen zu Tode kommen, dann kann er als Schutzberechtigter nicht mehr in diesem Land bleiben“, so der designierte FPÖ-Chef ergänzend.
„Unser Vertrauen in die gute Arbeit der Polizei hat sich mit dem ersten Ermittlungserfolg bewahrheitet“,lobt der Niederösterreichische FPÖ-Landesobmann Udo Landbauer den raschen Ermittlungserfolg der Polizei.
„Nun gilt es die drei weiteren Attentäter ausfindig zu machen, alle Hintergründe für diese verrückte und lebensgefährliche Tat zu eruieren und an mögliche Drahtzieher heranzukommen. Sollte es sich bei dem einvernommenen Täter tatsächlich um einen subsidiär Schutzberechtigten handeln, kann das nur die sofortige Abschiebung und ein lebenslanges Einreiseverbot bedeuten“, so Landbauer.
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2019-08-19
Nachwuchs-Dealer
Festnahme nach Drogenhandel
Beamte der Bereitschaftseinheit beobachteten gestern am späten Nachmittag, am Praterstern einen Drogenhandel zwischen einem erst 14-jährigen Dealer und einem 26-Jährigen Käufer. Beide Personen wurden daraufhin angehalten. Bei der anschließend durchgeführten Personendurchsuchung, fanden die Beamten bei dem 14-jährigen afghanischen Staatsangehörigen, sechs Baggies (Cannabis) sowie Bargeld. Er wurde festgenommen. Der Abnehmer, ein 26-jähriger slowakischer Staatsangehöriger, wurde angezeigt.
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2018-10-30
In Wien sitzen die Messer locker
Ein Österreicher namens Mohamed
An tägliche Einzelfälle, wie beispielsweise den Drogenverkauf durch illegale Scheinasylanten, hat man sich in Wien offenbar schon gewöhnt. Neu hingegen sind Messerattacken, die nun augenscheinlich täglich stattfinden. Da gab es einen Afghanen, der weil er schlecht drauf war, einfach auf vier völlig unbeteiligte Personen mit einem Messer einstach.
Nur wenige Stunden später wollte ein Algerier seine Meinung mit dem Messer durchsetzen und attackierte seinen Widersacher. Und nun (wieder nur einige Stunden später) attackierte – man höre und staune – ein „Österreicher“ namens „Mohamed“ einen Soldaten, der zur Bewachung der iranischen Botschaft – im 13. Wiener Gemeindebezirk – abgestellt war, ebenfalls mit einem Messer. Dabei hatte der Soldat noch Glück im Unglück, denn er trug eine stichsichere Weste und diese rettete ihm das Leben. Der Aggressor hatte allerdings Pech, denn der Soldat war mit einer Schusswaffe bewaffnet und setzte sich im Rahmen der Notwehr zur Wehr. Der Ordnung halber halten wir fest, dass für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung gilt.
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2018-03-12
SPÖ-Bundesgeschäftsführer scheint an der Realität vorbei gelebt zu haben
Max Lercher versucht den Schwarzen Peter der jetzigen Bundesregierung zuzuspielen
„Innenminister Herbert Kickl findet für seine eigentliche Aufgabe offenbar keine Zeit mehr. Während er ‚My Little Pony‘ spielt, versinkt der Verfassungsschutz in einer Staatsaffäre und auch bei der schrecklichen Bluttat am Wiener Praterstern wird das eklatante Versagen des Innenministeriums sichtbar“, so der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher. Zudem bezeichnet er Kickl und Kurz als Sicherheitsrisiko und fordert die Bundesregierung auf, dass diese endlich ihre Hausaufgaben machen solle.
Was die schreckliche Bluttat am Wiener Praterstern betrifft, scheint Lercher an der Realität vorbei gelebt zu haben und erhielt vom FPÖ-Generalsekretär, Harald Vilimsky, postwendend eine treffende Antwort:
„SPÖ-Lercher soll sich bei seiner Suche nach Verfehlungen im Asylbereich an seinen eigenen Chef Herrn Kern wenden. Schließlich hat die SPÖ-geführte Bundesregierung im Jahr 2015 mit ihrer Willkommenspolitik die Asylantenkriminalität erst so richtig nach Österreich importiert. Und Kern hat dies in seiner Funktion als ÖBB-Chef tatkräftig unterstützt und tausende Illegale völlig unkontrolliert und gratis mit dem Zug nach und durch Österreich ´geschleppt´. Die Verantwortung für solch abscheuliche Taten, wie das aktuelle Messerattentat eines illegalen Afghanen, liegt eindeutig bei Faymann, Kern und Co. Der freiheitliche Innenminister Herbert Kickl ist jetzt in der Situation, die vorhandenen jahrelangen Missstände im Innenministerium aufräumen zu müssen. Und dies macht er Zug um Zug und exzellent. Die Äußerungen Lerchers seien an Unsinnigkeit kaum mehr zu überbieten“, so Vilimsky an Lerchers Adresse.
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2018-03-11
Linz: Heuer bereits 21 Vergewaltigungen im öffentlichen Raum
Ungewohnt deutliche Worte eines Landespolizeikommandanten über Sexualverbrechen
Andreas Pilsl wies anlässlich der Klärung der Fälle darauf hin, dass die Zahl der Vergewaltigungen bzw. Vergewaltigungsversuche im öffentlichen Raum zuletzt angestiegen sei und eine nicht unerhebliche Zahl davon auf das Konto afghanischer Täter gehe. Heuer seien in Linz im öffentlichen Raum bereits 21 Vergewaltigungen bzw. Vergewaltigungsversuche verübt worden, rechnete er vor. Das seien um sechs mehr als im ganzen Jahr 2014, die Zahl sei also seit der Flüchtlingswelle angestiegen. Weiterlesen ….
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2017-11-14
„Wutbürger“ Patrick F. besuchte heute H.C. Strache
Die Sorgen der LPD Wien möchten wir haben
Heute besuchte Patrick F. den FPÖ-Chef in dessen Büro. Der Mann hat in einem Facebook Video zurecht kritisiert, dass ein mutmaßlicher afghanischer Vergewaltiger nach der Tat am Donauinselfest wieder freigelassen wurde. Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber, einem Transportunternehmen mit Verbindung zur SPÖ, fristlos entlassen. Strache findet es ungeheuerlich, dass man einen Familienvater – offenbar aus parteipolitischen Gründen – versucht mundtot zu machen und ihn vor die Türe setzt. Die FPÖ wird Patrick F. in dieser Causa juristisch unterstützen. „Lieber Patrick, danke für deinen Besuch. Und Kopf hoch, es wird sich für dich sicherlich eine gute Job-Alternative finden“, so der FPÖ-Chef.
Skurriles Detail am Rande: Auch die LPD Wien hatte in dieser Causa eine Meldung parat:
Tja, wenn die LPD Wien bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch einen afghanischen Täter – der auf freiem Fuß angezeigt wurde und erst auf Druck der Medien in U-Haft wanderte – keine anderen Sorgen hat, dann: „Tu felix Austria!“ Man darf wohl gespannt sein, ob Patrick F. eine Anzeige ins Haus flattern wird.
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2017-07-04
Potentielle Gewalttäter unter den Asylwerbern sind abzuschieben
Morddrohungen nicht auf die leichte Schulter nehmen –
Verlegung in andere Unterkunft ist mit Sicherheit zu wenig
Nachdem es laut Medienberichten in Österreich beinahe täglich zu gewaltsamen Übergriffen von Asylwerbern auf deren Betreuer oder die heimische Bevölkerung kommt, fordert der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Gernot Darmann sofortige Konsequenzen für potentielle Gewalttäter. „Wenn wir den jüngsten Fall ansehen, wo in einem Asylwerberheim in Radenthein ein Afghane eine Putzfrau mit einem Messer in der Hand mit dem Umbringen bedroht hat, darf hier nicht einfach schulterzuckend zur Tagesordnung übergegangen werden. Gerade vor dem Hintergrund aktueller Vorfälle dürfen Morddrohungen nicht auf die leichte Schulter genommen werden“, betont Darmann. Wegzusehen und ein potentielles Sicherheitsrisiko lediglich in eine andere Unter- kunft zu verlegen, sei mit Sicherheit der falsche Weg. „Als politische Verantwort- ungsträger sind wir an allererster Stelle für den Schutz unserer Bürger verant- wortlich. Potentielle Gewalttäter unter den Asylwerbern müssen daher sofort in ihr Heimatland abgeschoben werden. Mit Handlungen wie jener in Radenthein hat man jedenfalls das Recht auf Schutz auf Zeit verwirkt“, so der FPÖ-Obmann. An den entsetzlichen Vorfällen der vergangenen Woche in Frankreich oder Deutschland könne man sehen, dass ein härteres Vorgehen der Behörden viel menschliches Leid verhindern hätte können bzw. verhindern kann. Kritik übt Darmann auch am Umstand, dass Asylwerber in ihren Unterkünften vom österreichischen Steuerzahler Putzfrauen bzw. Zimmermädchen bezahlt bekommen. „Viele hart arbeitende Menschen in Österreich können sich keine Putzfrau leisten und putzen ihre Wohnungen oder Häuser selbstverständlich selbst. Das gleiche könnte man auch von Asylwerbern erwarten, die von uns ohnehin schon Schutz, eine Unterkunft und Verpflegung erhalten“, er- klärt der Kärntner FPÖ-Chef. ***** 2016-07-29Vergewaltigung vs. Korruption
Kennt der Falter-Chefredakteur den Unterschied nicht?
Wie der KURIER und auch andere Medien berichtet haben, soll ein Afghane (Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Hollabrunn/NÖ) ein 13-jähriges Mädchen wiederholt be- droht, eingeschüchtert und missbraucht haben. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungs- haft. Der Bürgermeister von Hollabrunn, Erwin Bernreiter (ÖVP) nahm diesen Vorfall zum Anlass, das Flüchtlingsprojekt zu beenden. Angesichts der Tatsache, dass es immer wieder zu Vergewaltigungen durch männliche „Flüchtlinge“ kommt, finden wir diese Präventivmaß- nahme durchaus gerechtfertigt. Der Chefredakteur vom linken Falter, Florian Klenk, scheint dies anders zu sehen. Er twitterte:.. „Werden eigentlich auch alle ÖVPler rausgeschmissen, wenn einer kriminell wird?“ Es hat schon seine Richtigkeit, dass sich auch in der ÖVP, der eine oder andere Politiker korrumpieren ließ. Dies allerdings quasi mit der Vergewaltigung einer Dreizehnjährigen gleichzusetzen, finden wir bereits mehr als erstaunlich. ***** 2016-04-15Sex-Überfall auf 72-jährige Frau
Politiker-Anfrage wurde einfach nicht beantwortet
Straftaten von kriminellen Flüchtlingen wurden und werden immer wieder geheim gehalten. So wurden beispielsweise Hinweise auf Vergewaltigungen von erbosten Linken und Gutmenschen als Hetzte abgetan. Schließlich kommen doch vorzugs- weise anständige Menschen, wie etwa Diplomingenieure und Ärzte zu uns, die vor den Kriegswirrnissen in ihrer Heimat flüchten mussten. Dies versucht man jedenfalls der heimischen Bevölkerung einzureden. Diese Geheimhaltung traf auch auf einen Sex-Überfall am 1. September auf eine 72-Jährige in einer Gartensiedlung zu. Aber es ist nichts so fein gesponnen, als das es nicht ans Tageslicht kommt – und so berichtete eine Tageszeitung darüber. Der Sicherheitssprecher der FPÖ Niederösterreich, NAbg. Christian Höbart, stellte dies- bezüglich am 24. September eine parlamentarische Anfrage zu dieser Causa. In den letzten zehn Tagen überschlugen sich dann die Ereignisse. Ein 17-jähriger Afghane wurde verhaftet. Dann traf auch die „Antwort“ (wenn man das als solche bezeichnen kann) der Innenministerin zu Höbarts Anfrage ein. Die „Antwort“ von Frau Mikl-Leitner werten wir als schlechten Witz. Der zurecht empörte Höbart:.. „ Ein Skandal! Mein Kontrollrecht als Abgeordneter wurde vom Innenministerium einfach missachtet, um in der Causa ´Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau durch einen 17-jährigen Afghanen´ (der Afghane hat bereits gestanden) den Druck nicht zu hoch steigen zu lassen. Ich habe gestern eine neue Anfrage eingebracht, lasse nicht locker!“ Neue Anfrage von Christian Höbart ***** 2015-11-27Warum verheimlicht die Polizei die Nationalität von Kriminellen?
Erneut Asylwerber in der Leopoldstadt
als Drogenhändler geschnappt
Nachfolgend eine vorgestrige Presseaussendung der BPD-Wien: Wie wir heute in Erfahrung bringen konnten, handelt es sich bei dem Drogendealer um einen afghanischen Asylwerber. Besonders ärgerlich ist die Tatsache, dass dem jungen Mann (dieser ist unter noch 21 Jahre) von der Unterkunft über medizinische Versorgung bis hin zu Kleidung und Essen ohnehin alles geschenkt wird. Es gibt sogar Taschengeld. Rot, Schwarz und Grün sorgen dafür, dass es es dem illegal nach Österreich eingereisten jungen Mann wirklich an nichts fehlt. Dann stellt sich dieser auf die Straße und verkauft Rauschgift, womöglich noch an Kinder. Dazu der Leopoldstädter FPÖ-Obmann LAbg. Wolfgang Seidl:.. „Szenen wie diese sind leider bei uns im Bezirk keine Seltenheit mehr. Der Rauschgifthandel ist allgegenwärtig.“ Seidl ist völlig klar, dass der Dealer, obwohl man bei ihm fünf Packungen Marihuana für den Straßenverkauf entdeckte, nicht abgeschoben wird... „Bei Asylwerbern wird halt gerne und auch auf Druck der Politik hin ein Auge zugedrückt“, so der FPÖ-Politiker. Menschen, die bereits beim Überschreiten der Grenze nach Österreich straffällig werden und ihre kriminelle Karriere unterstützt mit Steuergeld in Österreich ungestört fortsetzen, gehören umgehend wieder in ihre Heimat abgeschoben. Dazu meint Seidl:. „Wir haben genug Probleme bei uns in der Leopoldstadt, da können wir es uns ganz sicher nicht leisten, noch munter und ungeprüft weitere aus dem Aus- land zu importieren!“ ***** 2015-08-24Immer wieder gewalttätige Asylanten
Angeblich Schutz suchen, aber selbst Gewalt ausüben
Immer wieder kommt es unter Asylbewerbern zu Gewalttaten. Erst gestern sind in Gänsern- dorf ( NÖ) zwei Asylanten mit dem Messer aufeinander losgegangen. Einer der beiden Kontrahenten wurde bei der Messerstecherei verletzt. Warum der 17-jährige Iraner und ein gleichaltriger Afghane in Streit gerieten ist nicht bekannt. Der „Sieger“ aus der Auseinandersetzung wurde in U-Haft genommen. Erstaunlich ist jedoch, dass dieser nicht einmal in sein Heimatland abgeschoben werden kann, solange sein Asylverfahren nicht abgeschlossen ist. Wir sind uns ziemlich sicher, dass der jugend- liche Gewalttäter der Alpenrepublik erhalten bleiben wird. Aus der bereits eingangs erwähnte Häufigkeit der Gewalttaten unter Asylbewerbern ziehen wir den Schluss, dass das Gewaltpotential unter diesen Menschen höher als das der einheimischen Bevölkerung ist. Dies lässt sich auch aus den Kriminalitätsstatistiken herauslesen. Würden diese Menschen wirklich Schutz in unserem Land suchen, so müssten sie doch froh sein, wenn sie hier in Frieden leben könnten und würden nicht gegenseitig aufein- ander losgehen und sich abzustechen versuchen. Derart kriminelle und gewalttätige „Asylsuchende“ haben auf jeden Fall das Recht verloren in Österreich zu bleiben und gehören umgehend abgeschoben. Dabei muss es egal sein ob Asylverfahren abge- schlossen sind oder nicht. ***** 2013-04-24Die neue Asylbetrüger-Masche
Statt U-Haft ins Lager Traiskirchen
Auf Grund des von uns heute verfassten Beitrag „Mülleimer für …..“ haben wir uns die
Frage gestellt, ob jener von der Polizei aufgegriffene Afghane überhaupt in Österreich
angeklagt werden kann, obwohl er zugab, dass er in seinem Heimatland im Drogen-
rausch seine Eltern, zwei Brüder und seine Schwester erschossen hat. Anstatt in
U-Haft genommen zu werden, wurde der Mann ins Lager Traiskirchen überstellt.
Wir riefen deshalb im Justizministerium an und fragten nach. Auch dort zeigte man sich
ratlos – versprach uns jedoch unserer Frage nachzugehen und uns eine Antwort zukom-
men zu lassen. Wenn wir diese erhalten, werden wir diese auf ERSTAUNLICH veröffent-
lichen. Gehen wir nun aber einmal davon aus, dass der Afghane wegen seiner in Kabul began- gen Tat in Österreich tatsächlich vor Gericht gestellt werden kann. Im Prinzip ist es Mord, wenn jemand einen anderen Menschen tötet. Das sagt zumindest der § 75 StGB aus. Allerdings setzt Mord auch eine Tötungsabsicht voraus. Der Afghane gab an, dass er im Drogenrausch mit seinem Vater in Streit geriet, die frei auf einem Tisch umherliegende Kalaschnikow nahm und zu feuern begann. Dabei kamen die o.a. Familienmitglieder ums Leben.
Ein guter Anwalt wird’s schon richten
Mit der Streit-Aussage fällt die Tötungsabsicht und aus dem Mord wird im Handum-
drehen ein Totschlag. Denn der § 76 StGB sagt aus: Wer sich in einer allgemein be-
greiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist
mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Und eine solche kann
auf Grund des vorangegangen Streits (lt. Geständnis) nicht ausgeschlossen werden.
Nun war der gute Mann im Drogenrausch, wie er dies selbst zugibt. Wenn er nun einen
gewieften Anwalt hat, macht dieser aus dem Totschlag noch einen § 81 StGB (Fahrläs-
sige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen). In diesem Fall beträgt die Frei-
heitsstrafe bis zu maximal drei Jahre. Rechnet man nun, dass der Mann als Ersttäter
verurteilt wird, wird ihm zusätzlich ein Drittel seiner Haftstrafe erlassen werden.Das heißt im Klartext, dass der Afghane in zwei Jahren ein freier Mann ist und auch nicht nach Afghanistan abgeschoben werden kann, da ihm dort die Todesstrafe erwartet. Die zwei Jahre Haft (bei Verbüßung der Höchststrafe) wird er in einem österreichischen Gefängnis vermutlich auf einer Pobacke absitzen. Der Afghane wird aus seinem Heimatland sicher härtere Bedingungen gewohnt sein, als zwei Jahre in einem österreichischen Luxusknast zu verbringen. Möglicherweise muss er sich wegen seinem Drogenproblem noch einer Therapie unterziehen, was vermutlich aber auch kein Problem darstellen wird. Im Prinzip hat der Mann sich mit seinem Geständnis eine Freikarte nach Österreich er- kauft. Aber wir treiben es noch ein wenig auf die Spitze. In Afghanistan steht auch auf Drogenhandel die Todesstrafe.
Wie viele afghanische Drogendealer kommen auf uns zu?
Es wird vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit sein, bis der nächste illegal eingereiste
Afghane freimütig zugibt, dass er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht
wird. Er wird auch weiters zugeben, dass er wirklich einige Gramm Heroin verkauft hat
und ihn die afghanischen Behörden zu Recht verfolgen.
Für die angegebene Menge von wenigen Gramm Rauschgift wird er in Österreich maxi-
mal 6 Monate Haft bekommen, sofern er überhaupt vor Gericht gestellt wird. An-
schließend ist er ein freier Mann, der auf Kosten der österreichischen Steuerzahler sein
Leben in der Alpenrepublik verbringen und geniessen wird.
So ein Geständnis, ob wahr oder nicht, hat den Vorteil keine Gründe für eine politische
Verfolgung beweisen zu müssen oder über Nacht gezwungener Weise zum Homosex-
uellen zu mutieren. Jedenfalls glauben wir, dass sich Österreich auf einen neuen Asylbe-
trügertrick einstellen muss. Man darf gespannt sein, welche Maßnahmen dagegen
unternommen werden.
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2012-07-31
Mülleimer für menschlichen Abschaum
Keine U-Haft für ausländische Sniper und Mörder
Zu unserem gestrigen Beitrag „Arme Tschetschenen-Flüchtlinge….“ schrieb ERSTAUNLICH-
User „Herr Karl“ folgenden Kommentar: „Das einst friedliche und schöne Österreich verfällt
immer mehr zum Müllereimer für den menschlichen Abschaum aus den ehemaligen Ostblock-
staaten . Während gewisse Politiker sich die Taschen vollstopfen und sich denken „hinter mir
die Sintflut“ verfällt Österreich immer mehr.“
Da müssen wir Herrn Karl leider korrigieren, denn dies trifft offenbar nicht nur auf die ehe-
maligen Ostblock-Staaten, sondern weit über deren Grenzen hinaus zu. Zwei Schlagzeilen in
der heutigen Kronen Zeitung stellen dies unter Beweis.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 31.07.12)
Drei junge Frauen im Alter von 13, 17 und 22 Jahren sind am Sonntag im 10. Wiener Ge-
meindebezirk durch Schüsse aus Softgun- Waffen verletzt worden. Eines der Opfer, eine
17-jährige Schülerin, merkte sich das Fahrzeug der Täter sowie das Kennzeichen. Da-
raufhin konnte die Polizei die Schützen, zwei junge Russen im Alter von 20 und 24 Jahren,
ausforschen und festnehmen.
Bei den Tätern handelt es sich um Ibragim A. (20) und Yusup S. (24). Die beiden Burschen
gaben an, dass sie es lustig fanden und deshalb Passanten aus ihrem Pkw (einem 3er-BMW)
unter Beschuss nahmen. Aber der Oberhammer ist, dass die beide geständigen Schützen
auf freiem Fuß angezeigt wurden, anstatt in Untersuchungshaft zu wandern. Nun gut, bleibt
den Beiden immerhin Zeit sich für ihren nächsten „Jagdausflug“ scharfe Waffen zu besorgen.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 31.07.12)
Ein etwas Fortgeschrittener dürfte ein 25-jähriger Afghane sein. Dieser begnügte sich nicht
mehr mit einer Softgun, sondern griff zur Kalaschnikow. Im Drogenrausch tötete er in seiner
Heimat seine Eltern und zwei Brüder sowie seine Schwester. Nach seiner Tat flüchtete er
nach Österreich. In Afghanistan wird fieberhaft von der Polizei gesucht.
Auch dieser Fall endet vorerst in einer Erstaunlichkeit. Nach seinem Aufgriff durch die öster-
reichische Polizei und seinem Geständnis vor dieser, suchte der Afghane prompt um Asyl an
und wurde anstatt in Untersuchungshaft, in das Lager Traiskirchen überstellt.
Der geständige afghanische Fünffach-Mörder wird Österreich auch erhalten bleiben, da ihn
in seiner Heimat der Strick erwartet und es daher zu keiner Auslieferung kommen wird. Im
Klartext bedeutet das, dass die Steuerzahler dieses schwerkriminelle Subjekt auf Lebenszeit
erhalten müssen.
Zum Schluss müssen wir Herrn Karl nochmals korrigieren. Österreich verfällt nicht immer
mehr zum Müllereimer für menschlichen Abschaum aus aller Herren Länder, sondern ist
dieser bereits.
***** 2012-07-31
Drei Jahre Haft für Mordversuch
Mordversuch aus religiösen Gründen
Zu drei Jahren Haft ist in Wiener Neustadt am Dienstag ein afghanischer Asylwerber
verurteilt worden. Er soll im Sommer einen Landsmann mit einem Küchenmesser in die
Brust gestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben.
Auslöser der Tat dürfte ein Pornofilm gewesen sein. Der Beschuldigte soll sein späteres Opfer nämlich dabei erwischt haben, wie es sich mit Freunden einen Pornofilm ange- sehen hat. Aus religiösen Gründen sei das für den Angeklagten aber nicht tolerierbar, er habe sich gedemütigt gefühlt. Ein paar Tage später nahm sich der Angeklagte laut Staatsanwalt- schaft ein Küchenmesser, ging in die Wohnung seines Opfer stach dann einmal, ohne ein Wort zu sprechen auf den damals 19-Jährigen ein. Dann flüchtete er. Das Tatmes- ser warf er in die Donau. Wenig später wurde er festgenommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Quelle: noe.orf.at)
20 Jahre Haft für „Mon Cherie“-Mordversuch
Bedenkt man, dass der Heurigenwirt Helmut Osberger für das gleiche Delikt zu 20
Jahren Haft verurteilt wurde, erscheint das Strafmaß für den Afghanen mehr als er-
staunlich. Bekannter Weise wurde H. Osberger vor 2 Jahren in einem Indizienprozess
verurteilt, da er versucht haben soll, den Spitzer Bürgermeisters, Hannes Hirtzberger,
mittels einer vergifteten „Mon Cherie“-Praline zu ermorden.
Offenbar in Ermangelung einer Praline oder möglicherweise weil das Opfer ein Diabetiker ist, griff der afghanischer Asylwerber (der sich in seiner Heimat sicherlich verfolgt fühlte) einige Tage später zum Messer, um sich für eine erlittene Demütigung zu revanchieren.
Interessant ist dabei, dass der Afghane ja nicht gezwungen worden war sich den Porno- film anzusehen, sondern lediglich sein späteres Opfer und dessen Freunde dabei ertappt hat. Wo hier eine Demütigung stattgefunden haben soll, ist für uns ohnehin nicht nach- vollziehbar.
Andere Herkunft, andere Sitten, andere Strafen
Aber warum klafft das Strafausmaß zwischen den beiden Verurteilungen derart ausein-
ander? Wir können uns dies so nur erklären, dass Osberger möglicherweise der falschen
Religion angehört und zusätzlich keinen Migrationshintergrund aufzuweisen hat.
Zu dieser Annahme kommen wir, weil es in letzter Zeit häufig zu erstaunlich milden Urteilen gegen Personen mit Migrationshintergrund gekommen ist. Von den urteilenden Richter(innen) wurden dabei religiöse oder kulturelle Hintergründe als mildernd bewertet und im Strafausmaß dementsprechend berücksichtigt.
Interessant ist auch die Tatsache, dass gerade jene Personen die aus ihren Heimatlän- dern flüchteten, sich in Österreich jener Delikte schuldig machten, deretwegen sie sich in ihrer Heimat verfolgt gefühlt haben. Wegen dieser Verfolgung ersuchten sie in Öster- reich um Asyl, lebten aber dann jene kulturellen oder religiösen Verfolgsgründe in der Alpenrepublik voll aus.
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2012-01-18