Islamismusverdächtiger konnte fast zwei Jahre lang Justizwache-Ausbildung absolvieren

FPÖ-Abgeordneter Lausch: „Sicherheitsrisiko für die Bürger erfordert volle Aufklärung!“

Dem freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch liegen Informationen vor, wonach vor wenigen Tagen ein Justizwache-Aspirant seine Ausbildung aufgrund von Verbindungen in die Islamistenszene, von der bekanntlich hohe Terrorgefahr ausgeht, abbrechen musste und gekündigt wurde. Zu diesem Skandal befragte er heute in der aktuellen Aussprache im parlamentarischen Justizausschuss die grüne Justizministerin Zadic. Denn offenbar konnte der Islamismusverdächtige fast zwei Jahre die Ausbildung zum Justizwachebeamten absolvieren, bevor jetzt kurz vor der abschließenden Dienstprüfung endlich eingeschritten wurde. Wo war hier die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst DSN? Wie konnte diese Person überhaupt in den Justizwachedienst aufgenommen werden und dieses offensichtliche Sicherheitsrisiko fast zwei Jahre folgenlos bleiben?

„Wurde hier gar absichtlich weggeschaut? Justizanstalten sind für die Sicherheit unserer Bevölkerung hochsensible Bereiche, daher muss die grüne Justizministerin hier vollumfänglich Rede und Antwort stehen!“, so Lausch, der dazu auch eine parlamentarische Anfrage ankündigte.

Weiters besteht auch „dringlichster Aufklärungsbedarf“ rund um die Tätigkeiten des Islamismusverdächtigen im Zuge seiner Ausbildung, die ebenfalls „eine Sicherheitsrelevanz höchsten Ausmaßes“ habe. „In den Justizanstalten sind zahlreiche in Zusammenhang mit Terrorismus verurteilte oder verdächtige Islamisten inhaftiert. Es besteht daher die absolut lebensnahe Annahme, dass dieser Aspirant im Zuge seiner Praxisphase, in der er vollen Einblick in alle inneren Abläufe einer Justizanstalt bekommen hat, mit diesen Insassen in Kontakt gekommen sein könnte. Allein der Umstand, dass hier 22 Monate lang jemand, dessen Aufgabe eigentlich der Schutz unserer Bevölkerung vor islamistischen Terroristen ist, in Wahrheit zu diesen ein ‚Bruder im Geiste‘ gewesen sein könnte, ist erschütternd und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben! Denn davon geht nicht nur eine potenzielle Gefahr für unsere Bevölkerung aus, sondern besonders auch für alle anderen Justizwachebediensteten“, erklärte NAbg. Christian Lausch, der im Zivilberuf selbst Justizwachebediensteter ist.

„Null Toleranz für Islamisten“ müsse in allen Bereichen oberstes Gebot sein, das nicht durch eine „falsche und daher gefährliche Toleranz“ aufgeweicht werden dürfe: „Daher ist für linksutopische ‚Multikulti‘-Fantasien, wie sie in der politischen DNA der Grünen verankert sind, gerade im Sicherheitsbereich überhaupt kein Platz!“

Hier die Parlamentarische Anfrage:

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Anzahl ausländischer Häftlinge im Vorjahr weiter angestiegen

Haftanstalten platzen aus allen Nähten, aber Justizministerium will Überbelegung auf mindestens 115% aufstocken

Das Ergebnis einer von FPÖ-NAbg. Christian Lausch gestellten parlamentarischen Anfrage an Justizministerin Zadic (Grüne) ist schockierend. In ihrer Anfragebeantwortung stellte sich nämlich heraus, dass knapp zehntausend Insassen (exakt 9.989) in heimischen Haftanstalten über keine österreichische Staatsbürgerschaft verfügen. Das entspricht einem Anteil von 56 Prozent und bedeutet eine Erhöhung gegenüber 2022, wo rund 52 Prozent der Häftlinge keine Österreicher waren. Was beinahe täglich in den Medien zu lesen ist, schlägt sich nun auch in der Statistik nieder. Obwohl in Österreich nur rund 19 Prozent Ausländer leben, ist mehr als jeder Zweite in österreichischen Gefängnissen kein Österreicher. Diese Entwicklung ist in der Tat schockierend und nicht ungefährlich.

Die Justizwache leidet unter Personalnot, aktuell sind vier Prozent der Planstellen nicht besetzt, wobei gleichzeitig viele Gefängnisse aus allen Nähten platzen. Im Vorjahr sind 17 Justizanstalten zumindest teilweise überbelegt gewesen. Es soll aber noch schlimmer kommen: „So soll das Ministerium die Devise ausgegeben haben, wonach die Anstalten auf 115% Auslastung kommen sollen. Wo soll das enden? Gangbetten, Matratzenlager, Unterbringung im Mehrzwecksaal? In den Zwei-Mann-Hafträumen noch ein zusätzliches Bett hineinstellen oder überhaupt nur eine Matratze auf den Boden legen?“ – fragt sich Lausch, im Zivilberuf Justizwachebeamter, der in der angeschafften Überbelegung auch eine Gefahr für die Justizwachebeamten sieht, da diese so personell immer mehr in Unterzahl geratet.

„Die Justizwache pfeift aus dem letzten Loch, aber für die Insassen wird alles getan. Sie kommen in den Genuss von wahren ‚Luxus-Menüs‘ mit einem Anteil von 25 Prozent an Bio-Lebensmitteln. Das hat mir Justizministerin Zadic bestätigt. Bis 2030 soll dieser Anteil auf 55 Prozent steigen. Und das alles in einer Zeit, wo sich die Menschen aufgrund der Teuerung das Einkaufen kaum noch leisten können“, ärgerte sich der FPÖ-Politiker.

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Gefangenen-Ausbrüche gehen munter weiter

Zadic hat Gefängnisse scheinbar nicht unter Kontrolle

Nach einer Serie von Ausbrüchen aus dem Strafvollzug, haben wir uns im November des Vorjahres in einem Beitrag die Frage gestellt, ob die Ministerin Alma Zadic ihr Ressort überhaupt noch im Griff hat. Und fast wie eine Bestätigung gehen die Gefangenen-Ausbrüche munter weiter.

„Die grüne Kuscheljustiz unter Ministerin Zadic muss nun rasch ein Ende finden, bevor noch etwas Schlimmes passiert. Da diese Ministerin die Gefängnisse einfach nicht unter Kontrolle hat, muss sie zurücktreten.“ Mit diesen Worten kommentierte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz den Umstand, dass erneut ein Häftling auf dem Weg zu einer ärztlichen Behandlung flüchten konnte – diesmal soll es sich laut Medienberichten um einen Anhänger der Terrororganisation IS handeln, der Gott sei Dank mittlerweile gefasst werden konnte.

„Diese bedenkliche Pannenserie wird nun aber hochgefährlich. Nicht nur, dass sich Islamisten in den Haftanstalten ungehindert per Telefon verständigen und ihr terroristisches Treiben organisieren können, ist es mehr als leicht, die Flucht ergreifen zu können. Überdies sind unsere Haftanstalten „Dank“ einer extremen Zuwanderungspolitik, für die die ÖVP die alleinige Verantwortung trägt, mehr als übervoll und die Justizwache sehr überlastet sowie personell, infrastrukturell und finanziell ziemlich ausgedünnt“, erklärte Schnedlitz, der Zadic einen Rücktritt im Sinne der österreichischen Sicherheit nahelegt.

„Für den freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch, selbst Justizwachebeamter vom Beruf ist die Vorgehensweise von Zadic, dass ein Arzt nicht in die gesperrte Abteilung gehen darf ein Skandal: „Warum dürfen Ärzte bei einem Terroristen nicht wenige Meter in die sichere gesperrte Abteilung des Spitals, sondern müssen sich für eine Untersuchung diesen Gefährder in den Freiheitsbereich des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in die öffentliche Ambulanz vorführen lassen? Auch dass Ministerin Zadic ohne Grund die im letzten November veranlassten Sicherheitsanordnungen – die Rückenfesselung und den Bauchgurt – die nach der Pannenserie im vergangenen Jahr erlassen wurden, Anfang Jänner wieder aufgehoben hat, hat nun zu dieser weiteren Flucht geführt – diese Ministerin ist ein Sicherheitsrisiko.“

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Keine U-Haft für Klimakleberin: Umstrittene Weisung des Justizministeriums machte es möglich… Anzeige!

Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft eingebracht: Verdacht auf Amtsmissbrauch

Dass Justiz, Verwaltungsbehörden und Polizei die Klima-Kleberinnen mit Samthandschuhen anfassen, ist evident. Dass offenbar die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich (Rechtssatz), welche wie folgt lautet:

„Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinn des § 105 StGB), weil unter Gewalt (im Sinn des § 105 StGB) nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist. Demnach stellt nicht nur die Verwendung kinetischer Energie Gewalt im obigen Sinn dar, sondern all das, was in Verbindung mit kinetischer Energie zerstörerische Wirkung entfaltet.“ (Quelle: Rechtssatznummer RS0095303,Geschäftszahl15Os5/9, Entscheidungsdatum: 28.03.1996) völlig ignoriert wird, ist ebenso evident“, so der Realjurist Wolfgang Pöltl.

Wo der Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und einer Reihe von Klima-Kleberinnen, welche durch Festkleben auf der Fahrbahn, Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen (nötigen), liegen soll, ist nicht nachvollziehbar und erschließt sich Pöltl nicht. Dass Klima-Kleberinnen wiederholt und regelmäßig Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen, veranlasst offenbar die Justiz nicht, hier strafrechtlich (u.a. Verhängung der U-Haft wegen Tatwiederholungsgefahr) tätig zu werden (obwohl der OGH schon durch das Querstellen eines Pkw eindeutig das Tatmittel der Gewalt annimmt).

„Das Justizministerium geht jedoch noch weiter: Die Staatsanwaltschaft hat offenbar die U-Haft gegen eine Klima-Kleberin (Verdacht: schwere Sachbeschädigung und Tatbegehungsgefahr)beantragt, wobei dieser Antrag vom Landesgericht abgewiesen worden ist. Gegen diese Abweisung wollte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde einbringen und wurde aber per Weisung (!!) des Justizministeriums daran gehindert. Die abenteuerliche Erklärung des Justizministeriums: „Die Beschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.“ Realjurist Wolfgang Pöltl im Originalton: Das ist höchst bemerkenswert. Warum wird die Einbringung einer Beschwerde gegen die ´Nichtverhängung der U-Haft´ per Weisung unterbunden, wenn die Beschwerde sowieso keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte? Es ist geradezu rechts-abenteuerlich, dass über den Erfolg oder Nichterfolg von Beschwerden offenbar das Justizministerium befindet und diese Entscheidung nicht dem zuständigen Rechtsmittel-Gericht überlassen wird“, so Pöltl.

Wolfgang Pöltl sieht hier den Verdacht der Tatbegehung des Amtsmissbrauches gegeben und hat die Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft und bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht. (Es gilt die Unschuldsvermutung). Man darf gespannt sein, ob das Justizministerium wieder per Weisung einschreitet und die Ermittlungen – gegen das Justizministerium selbst-, per Weisung verhindern will.

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Kleines Koalitionsgeplänkel im Hause Schwarz-Grün

Die Grünen sind an Ausreden nicht verlegen

Zur in den Medien und diversen Presseaussendungen kolportierten Aussage, dass die Justizministerin Zadic (Grüne) die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen habe, gegen die Enthaftung der Klimakleberin Windl keine Beschwerde einzulegen, meinte der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, heute: „Etwa muss untersucht werden, warum durch eine Weisung aus dem Justizressort die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung einer Klimakleberin ‚daschlogn‘ wurde.“

Das konnten die Grünen natürlich nicht so auf sich sitzen lassen und unterstellten Stocker die Weiterverbreitung von Falschinformationen. In einer heutigen Presseaussendung meinten sie unter anderem dazu: „Das Justizministerium hat bereits klargestellt, dass die Fachaufsicht entschieden hat, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts nicht erfolgsversprechend ist.“

Das ist erstaunlich, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts, bei einer polizei-und amtsbekannten Wiederholungstäterin, nicht erfolgversprechend gewesen wäre. Wie heißt es so treffend im Volksmund: „Ach Ausrede verlass´mich nicht“. Für wie dumm halten die Grünen eigentlich andere Menschen? Zudem ist Alma Zadic Justizministerin, also die Chefin des Justizministeriums. Und als solches wäre es ihr ein Leichtes gewesen, die besagte Weisung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen zu lassen.

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FPÖ spricht Tacheles wegen der Enthaftung der Klima-Kleberin Windl

FPÖ – Hafenecker: „Zadic-Weisung beweist eindeutig, dass die Grünen der politische Arm der Klimaterroristen sind“

Wie nun bekannt wurde, soll die Justizministerin Zadic (Grüne) die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen haben, gegen die Enthaftung der Klimakleberin Windl keine Beschwerde einzulegen. Wenn dem tatsächlich so ist, hat sie dem Ansehen der Justiz keinen Gefallen getan. Denn bei den Klimaklebern handelt es sich immerhin um Personen, die Menschen daran hindern, rechtzeitig in die Arbeit zu kommen oder zum Arzt oder versuchen ihre Kind pünktlich zu einem Schulausflug zu bringen und sogar in Kauf nehmen, Einsatzkräfte zu behindern. Sogar von Sachbeschädigungen schrecken diese Chaoten nicht zurück, wie zahlreiche Videos beweisen. Da wurde Öl auf Fahrbahnen gegossen und damit ein erhebliches Risiko für Zweiradfahrer geschaffen oder Kunstwerke, Gebäude und Geschäftsauslagen mit Farbe besprüht.

Der große Koalitionspartner der Grünen, die ÖVP, schweigt dazu und wird wieder einmal von einer Kleinstpartei am Nasenring durch die politische Arena gezogen. Offensichtlich ist die Angst vor einem Koalitionsbruch und des damit verbundene Verlustes des Platzes am Futtertrog der Macht und des Geldes zu groß. Auch die anderen Parteien über sich in vornehmer Zurückhaltung. Einzig in der FPÖ bewies man Conjones und sagte was Sache ist.

So meint der FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan: „Sollte Ministerin Zadic persönlich oder als Grün-Politikerin Sympathien für Frau Windl hegen, ist ihr das natürlich unbenommen. Aber als Justizministerin, und als solche hat sie diese Weisung erteilt, steht es ihr nicht zu, persönliche Befindlichkeiten in ihr Handeln einfließen zu lassen. Das ist ungemessen, unangebracht und schadet dem Ansehen der Justiz – insbesondere, wenn Zadic ganz offensichtlich aus eigener politischer Gesinnung heraus agiert und mit zweierlei Maß misst.“

Auch FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker geht mit Zadic und den Grünen ins Gericht: „Die Weisung der grünen Justizministerin Zadic, wonach die Staatsanwaltschaft Wien von ihrer geplanten Beschwerde gegen die Enthaftung einer bereits amtsbekannten deutschen Klimakleberin Abstand nehmen soll, ist der eindeutige Beweis dafür, dass die Grünen der politische Arm der Klimaterroristen in unserem Land sind. Die Staatsanwaltschaft ermittle gegen die „Letzte Generation“ immerhin wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es sei in diesem Zusammenhang durchaus legitim, die prominentesten Vertreter dieser Vereinigung in U-Haft zu nehmen, wenn sie – so wie Frau Windl – Anschläge auf die kritische Infrastruktur unseres Landes unternehmen.“

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Gewährt die Justiz den Klima-Klebern Narrenfreiheit?

FPÖ-Politiker handelt sich wegen Kritik an Klima-Klebern eine Anzeige wegen Verdachts der Verhetzung ein

Wie kann oder darf man wohl Personen bezeichnen, die Fahrbahnen, Kunstwerke, Fassaden oder Auslagenscheiben mit Farbe beschmieren, Öl auf Fahrbahnen gießen und damit in Kauf nehmen, dass Zweiradfahrer stürzen und sich dabei verletzen oder gar zu Tode kommen können, sich auf Fahrbahnen ankleben oder sogar einbetonieren und damit Autofahrer zum Stillstand zu nötigen oder sich polizeilichen Anweisungen widersetzen? Auch der volkswirtschaftliche Schaden den die Klima-Kleber bis dato angerichtet haben, dürfte nicht unerheblich sein.

In Deutschland – exakt im Freistaat Bayern – hat man mittlerweile für diese Truppe eine amtliche Bezeichnung und zwar „Kriminelle Vereinigung“. Dies wurde vom Landesgericht München I festgestellt. Bei unserer Justiz, unter der Federführung der Grünen Justizministerin Zadic, scheinen die Uhren anders zu ticken.

Der Salzburger FPÖ-Landtagsabgeordnete Dominic Maier, äußerte sich bereits im März 2023, in einem TikTok-Video (welches noch bis dato abrufbar ist) wie folgt:

@dominic__maier Klimakleber nun auch in Salzburg. Grüne Störaktionen unter dem Vorwand des Klimaschutzes haben bei uns keinen Platz und fallen dann doch eher in den Aufgabenbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Zuletzt wurden solche Klimachaoten auch von Funktionären der Wiener ÖVP unterstützt. Bei den Salzburger Stadt-Freiheitlichen gibt es für solche Störaktionen weder Toleranz noch Verständnis. #dominicmaier #fpösalzburg #fpoesalzburg #klimaklebersalzburg ♬ Originalton - dominic__maier

Wie nun gestern zu erfahren war, brachte ihm das eine Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung ein. Da darf man ruhig staunen, denn nicht einmal mit viel Fantasie kann man erkennen, dass ein gefordertes Kriterium des § 283 StGB erfüllt werden dürfte. Zudem hat Maier weder zu Gewalt oder Hass gegen die Klima-Kleber aufgerufen.

Dazu der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker: „Ministerin Zadic und die Staatsanwaltschaft begeben sich damit auf dünnes Eis. Dieses Vorgehen ist hanebüchen und ein gefährlicher Anschlag auf die Meinungsfreiheit sowie der Versuch, kritische Politiker mit dem Gewaltmonopol des Staates mundtot zu machen. Die Bezeichnung der Straßenkleber als Öko- oder Klimaterroristen ist mehr als gerechtfertigt, denn schließlich terrorisieren sie mit ihren Aktionen die arbeitende Bevölkerung und gefährden damit auch Menschenleben, wenn beispielsweise Rettungskräfte in den von ihnen verursachten Staus feststecken.“

Wie die SN berichtet, wandte sich die Staatsanwaltschaft an die Landtagspräsidentin und ersuchte um „Zustimmung zur behördlichen Verfolgung“. Der Unvereinbarkeits- und Immunitätsausschuss des Landtags tritt nun am 13. Dezember zusammen und wird die Immunität wohl aufheben. Auch die FPÖ werde dem zustimmen, sagte Klubchef Andreas Schöppl den „SN“. Es handle sich um eine Wortwahl, die durchaus angemessen sei und die durch die Rechtsordnung in Österreich auch gedeckt sein sollte.

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Serienausbrüche aus dem Strafvollzug

ausbruch

Hat Ministerin Alma Zadic ihr Ressort überhaupt noch im Griff?

Während die schwarz-grüne Bundesregierung, in der von ihr selbst inszenierten ‚Corona-Krise‘ Kritiker der überbordenden Maßnahmen mit härtesten Strafen verfolgte, haben echte Verbrecher scheinbar Narrenfreiheit Diese dürfte sich scheinbar im linken Kuschelvollzug unter Justizministerin Zadic, in Österreichs Gefängnissen etabliert haben. Nicht nur, dass Islamisten sich in den Haftanstalten ungehindert per Telefon verständigen und so auch die Möglichkeit besteht, dass diese ihr terroristisches Treiben organisieren können, dürfte es ein Leichtes sein, einfach so
auszubüxen und auf Nimmerwiedersehen zu verschwinden.

Noch dazu sind die Haftanstalten „Dank“ einer maßlosen Zuwanderungspolitik der schwarz-grünen Bundesregierung übervoll und das Personal ausgedünnt und überlastet. Zudem ist die Bevölkerung in Österreich, dieser unverantwortlichen Einwanderungspolitik aus islamischen Ländern ausgeliefert. Daher wäre die vom FPÖ-Chef Herbert Kickl propagierte und von den Linken viel geschmähte „Festung Österreich“ durchaus sinnvoll.

Dazu der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz: „Justizministerin Zadic soll auch dazu Stellung nehmen, wie so viele Handy-Videos aus Gefängnissen auf Social-Media-Plattformen im Umlauf sein können, wie durch den gestrigen Fall des 16-jährigen Afghanen aufgeflogen ist, der nicht nur seine Flucht, sondern auch schon davor aus dem Gefängnis gepostet hat. Dieser Fall ist wieder ein beredtes Zeugnis davon, dass die Ministerin nichts im Griff hat und nicht einmal einfache Regeln wie ein Mobiltelefonverbot in Gefängnissen exekutieren kann. Es braucht wieder einen echten Strafvollzug für echte Verbrecher, statt Narrenfreiheit und einen Kuschelvollzug, der dann zu solchen Auswüchsen führt. Ministerin Zadic und die ganze Bundesregierung sind einfach rücktrittsreif – Neuwahlen jetzt! Wir Freiheitliche werden dann wieder zurechtrücken, was diese Regierung nicht mehr in den Griff bekommt“

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Laufend neue Morddrohungen gegen Norbert Hofer


Keinerlei Reaktionen des offiziellen Österreichs


Auch am vergangenen Wochenende war FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer in den sozialen Netzwerken – und hier überwiegend in direkt an ihn gerichteten Nachrichten Messenger und Instagram – Beschimpfungen und Aufrufen zu Gewalt gegen ihn und seine Familie und Morddrohungen ausgesetzt.


Hier ein Auszug an Drohungen und Beschimpfungen vom vergangenen Wochenende:

{besps}hass{/besps}


„Kritik an meiner Aussage ist ebenso zulässig wie die Kritik an einer Fehlinterpretation von religiösen Schriften, die zu Gewalt und Leid führt. In einem aufgeklärten Land wie Österreich ist beides möglich“, argumentiert Norbert Hofer.


Auch die ranghöchsten Vertreter der unterschiedlichen Konfessionen haben an Hofers Äußerungen über den politischen Islam teils heftige Kritik geübt. Auch das nimmt Hofer zur Kenntnis und ist offen für einen Dialog: „Ein Austausch von Argumenten und Meinungen ist in der Politik wünschenswert. Aufrufe zu Gewalt bis hin zum Mord sind nicht zulässig und strikt abzulehnen.“


Hofer vermisst in diesem Zusammenhang jedwede Kritik der Vertreter der Glaubensgemeinschaften sowie der Politik insgesamt an den Mordaufrufen. Als die damals frisch angelobte Justizministerin Alma Zadic von den Grünen in den sozialen Netzwerken beschimpft wurde, habe es diese Verurteilungen vom Bundespräsidenten abwärts zurecht gegeben.


Mag auch der Vergleich der Gefährlichkeit zwischen Koran und Corona von Hofer unglücklich gewählt worden sein, darf er deswegen nicht als Freiwild gelten.


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22.06.2020


Inhalts-Ende

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