FPÖ – Hafenecker: „Umgang mit Regierungskritikern bei gestriger Kundgebung war Systemwillkür!“

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit muss geschützt werden, nicht die Systemparteien vor Bürgerkritik

„Wie das System gestern in Wien mit Regierungskritikern umgegangen ist, kann man nur als Willkür bezeichnen. Auch wenn wir Freiheitliche mit dieser Kundgebung nichts zu tun hatten: Das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist eines der höchsten Güter in einem demokratischen Rechtsstaat, das es zu schützen gilt! Ziel und Aufgabe der Behörden muss es daher sein, zu gewährleisten, dass die Ausübung dieses Grundrechts durch die Bürger ruhig und sicher vonstattengehen kann und keinen Zustand der Unordnung zu schaffen. Es ist daher kein Wunder, dass letztlich für das Agieren der Exekutive ein SPÖ-naher Landespolizeipräsident und ein ÖVP-Innenminister verantwortlich sind – zwei Systemparteien, die sich mit einer Verlierer-Ampel am Wählerwillen vorbei an der Macht halten wollen“, übte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA scharfe Kritik am Umgang der Behörden mit der gestrigen regierungskritischen Kundgebung am Wiener Heldenplatz.

Schon allein das Verbot der beiden angemeldeten Demonstrationen sei ein willkürlicher „Anschlag auf die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit“ gewesen, dessen Begründung mit der Erwerbsfreiheit und dem Verkehrsfluss „fadenscheiniges Messen mit zweierlei Maß“ darstellen würde, da an Adventsamstagen immer wieder Demonstrationen in der Wiener Innenstadt stattfinden konnten, wie etwa 2016 von Linken gegen Abschiebungen oder 2018 gegen Schwarz-Blau. „Ich kann mich auch nicht erinnern, dass die Polizei wohl auf Geheiß ihrer schwarz-roten Führung mit einem riesigen Personalaufgebot und Wasserwerfern angerückt war, als über ein Jahr regelmäßig Klimaextremisten gesetzeswidrig Straßen blockiert, ein Verkehrschaos und massiven wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben – vielmehr wurde mit diesen Weltuntergangsspinnern sogar kooperiert“, so Hafenecker weiter, der auch auf Berichte von Kundgebungsteilnehmern in sozialen Medien verwies, wonach es zu Einkesselungen gekommen sein soll: „Sollte es tatsächlich so gewesen sein, dann wäre das eine bewusst eskalierende Einsatzführung, die auf Repression und die Generierung ‚gewünschter‘ Bilder abzielte – hier besteht dringender Aufklärungsbedarf. Fest steht jedenfalls, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit vollumfänglich auch dann zu gelten hat, wenn deren Inhalte den Regierenden nicht gefallen. Unsere Polizisten leisten hervorragende Arbeit für die Sicherheit unserer Bevölkerung und dürfen auch nicht dazu missbraucht werden, die Regierenden vor kritischen Stimmen der Bürger auf der Straße zu ‚schützen‘.“

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Keine U-Haft für Klimakleberin: Umstrittene Weisung des Justizministeriums machte es möglich… Anzeige!

Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft eingebracht: Verdacht auf Amtsmissbrauch

Dass Justiz, Verwaltungsbehörden und Polizei die Klima-Kleberinnen mit Samthandschuhen anfassen, ist evident. Dass offenbar die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich (Rechtssatz), welche wie folgt lautet:

„Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinn des § 105 StGB), weil unter Gewalt (im Sinn des § 105 StGB) nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist. Demnach stellt nicht nur die Verwendung kinetischer Energie Gewalt im obigen Sinn dar, sondern all das, was in Verbindung mit kinetischer Energie zerstörerische Wirkung entfaltet.“ (Quelle: Rechtssatznummer RS0095303,Geschäftszahl15Os5/9, Entscheidungsdatum: 28.03.1996) völlig ignoriert wird, ist ebenso evident“, so der Realjurist Wolfgang Pöltl.

Wo der Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und einer Reihe von Klima-Kleberinnen, welche durch Festkleben auf der Fahrbahn, Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen (nötigen), liegen soll, ist nicht nachvollziehbar und erschließt sich Pöltl nicht. Dass Klima-Kleberinnen wiederholt und regelmäßig Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen, veranlasst offenbar die Justiz nicht, hier strafrechtlich (u.a. Verhängung der U-Haft wegen Tatwiederholungsgefahr) tätig zu werden (obwohl der OGH schon durch das Querstellen eines Pkw eindeutig das Tatmittel der Gewalt annimmt).

„Das Justizministerium geht jedoch noch weiter: Die Staatsanwaltschaft hat offenbar die U-Haft gegen eine Klima-Kleberin (Verdacht: schwere Sachbeschädigung und Tatbegehungsgefahr)beantragt, wobei dieser Antrag vom Landesgericht abgewiesen worden ist. Gegen diese Abweisung wollte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde einbringen und wurde aber per Weisung (!!) des Justizministeriums daran gehindert. Die abenteuerliche Erklärung des Justizministeriums: „Die Beschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.“ Realjurist Wolfgang Pöltl im Originalton: Das ist höchst bemerkenswert. Warum wird die Einbringung einer Beschwerde gegen die ´Nichtverhängung der U-Haft´ per Weisung unterbunden, wenn die Beschwerde sowieso keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte? Es ist geradezu rechts-abenteuerlich, dass über den Erfolg oder Nichterfolg von Beschwerden offenbar das Justizministerium befindet und diese Entscheidung nicht dem zuständigen Rechtsmittel-Gericht überlassen wird“, so Pöltl.

Wolfgang Pöltl sieht hier den Verdacht der Tatbegehung des Amtsmissbrauches gegeben und hat die Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft und bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht. (Es gilt die Unschuldsvermutung). Man darf gespannt sein, ob das Justizministerium wieder per Weisung einschreitet und die Ermittlungen – gegen das Justizministerium selbst-, per Weisung verhindern will.

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BVT-Affäre schlägt auch im Parlament hohe Wellen


Opposition blitzt mit Misstrauensantrag gegen Innenminister Kickl ab

 

Die Causa BVT schlägt auch im Parlament hohe Wellen. Die Opposition nutzte die von ihr verlangte Sondersitzung des Nationalrats dazu, um massive Kritik an den „überfallsartigen“ Hausdurchsuchungen beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Korruptionsbekämpfung zu üben. Es stehe der Verdacht im Raum, dass es um parteipolitisch motivierte Umfärbungen beim Staatsschutz gehe, waren sich SPÖ, NEOS und Liste Pilz einig. Insgesamt 40 Detailfragen zu vier Themenkomplexen richtete SPÖ-Chef Christian Kern im Rahmen einer Dringlichen Anfrage an Innenminister Herbert Kickl, mit den Antworten waren aber weder er noch die beiden kleinen Oppositionsparteien zufrieden. Ein von der Liste Pilz eingebrachter Misstrauensantrag fand jedoch keine Mehrheit.

 

Innenminister Kickl wertete die Anschuldigungen als haltlos. Es sei Zeit, zu den Fakten zu kommen und die Verschwörungstheorien beiseite zu legen, hielt er in Richtung Opposition fest und bekräftigte mehrfach, dass es sich bei den Hausdurchsuchungen um ein rechtsstaatlich korrekt abgelaufenes Verfahren handle. Zudem wies er auf die Zuständigkeit des Justizministeriums hin. Hinter Kickl stellten sich auch die Abgeordneten der FPÖ und ÖVP.

 

Gleich zu Beginn der Sitzung hatte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka an die Abgeordneten appelliert, angesichts des sensiblen Themas Sicherheit das Gebot der Sachlichkeit zu beachten und einander in der Debatte respektvoll zu behandeln. Bereits vergangene Woche hatte sich der Bundesrat mit der BVT-Affäre befasst, dort auf Basis von zwei Dringlichen Anfragen der Grünen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 281/2018).

 

SPÖ zieht Dringlichkeit der Hausdurchsuchung in Zweifel

 

Wie die SPÖ in der Dringlichen Anfrage festhält, gibt es in der Causa BVT nach wie vor viele offene Fragen. So zieht SPÖ-Chef Christian Kern die behauptete Dringlichkeit der Hausdurchsuchung beim BVT und in mehreren Privatwohnungen von BVT-Mitarbeitern in Zweifel. Die Behörden hätten schon seit geraumer Zeit im Umfeld des BVT ermittelt, seit Anfang Februar sei dies auch dem – inzwischen suspendierten -BVT-Leiter Peter Gridling bekannt gewesen. Warum sich die Lage am 27. Februar dann offenbar so dramatisiert hat, dass um 22.30 Uhr eine mündliche richterliche Genehmigung von einem Journalrichter eingeholt werden musste, ist für ihn nach wie vor ein Rätsel. Die in der Öffentlichkeit gemachten Aussagen seien jedenfalls voll von Widersprüchen. Kern vermutet, dass es darum gegangen ist, die MitarbeiterInnen des BVT einzuschüchtern.

 

Noch mysteriöser wird die Sache nach Meinung der SPÖ dadurch, dass zwei der vier anonymen Zeugen bei ihren Aussagen vor der Staatsanwaltschaft von einem Kabinettsmitglied des Innenministeriums begleitet wurden. In diesem Zusammenhang wollte Kern von Kickl auch wissen, was es damit auf sich hat, dass diese Zeugen offenbar um ihr Leben und ihre Gesundheit fürchten. Zudem hinterfragte er die Beauftragung der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS) mit der Hausdurchsuchung sowie die Rolle des Generalsekretärs im Innenministerium, Peter Goldgruber, in der gesamten Causa.

 

Was die Suspendierung des BVT-Leiters, Peter Gridling, betrifft, stellte Kern den Verdacht in den Raum, dass es in Wahrheit um parteipolitisches Mobbing mit dem Ziel einer Umfärbung des Staatsschutzes geht. Darauf deuten ihm zufolge auch die massiven Attacken von FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache gegen das BVT hin. „Wir sind Zeugen eines Machtkampfs zwischen FPÖ- und ÖVP-Seilschaften im Innenministerium.“ Die Verlierer seien die PolizistInnen, die tägliche ihre Arbeit verrichten, die Bevölkerung und die Sicherheit, sagte Kern, der auch insgesamt den Umgang der Regierungsspitze mit der Causa kritisierte.

 

Ein eigener Fragenkomplex der Dringlichen Anfrage war der Beschlagnahmung von Unterlagen der Leiterin des Extremismusreferats des BVT gewidmet. Die Leiterin sei gerade dabei gewesen, Lageberichte über die Online-Plattform „unzensuriert.at“ und den „Kongress der Verteidiger Europas“ zu erstellen, wobei beide Plattformen als äußerst fremdenfeindlich mit antisemitischen Tendenzen beurteilt werden, heißt es dazu im Begründungstext. Kern sieht nicht zuletzt deshalb einen engen Konnex zum Innenministerium, da Kickl den Kongress im Herbst 2016 besucht habe und der ehemalige Chefredakteur von „unzensuriert.at“, Alexander Höferl, nunmehr Kommunikationschef im Innenministerium ist. Kern fragt sich, was nun mit den sichergestellten Daten passiert.

 

Der Innenminister habe keine 100 Tage gebraucht, um das Vertrauen der österreichischen Bevölkerung in den Sicherheitsapparat zu erschüttern, lautete Kerns Conclusio. Das BVT sei regelrecht lahmgelegt worden. Das schade auch der internationalen Reputation Österreichs und wirke sich negativ auf die gemeinsame Bekämpfung des Terrorismus aus.

 

Diese Einschätzung teilte auch SPÖ-Abgeordneter Andreas Schieder. Er ortet einen internen Machtkampf im Innenministerium „schwarz gegen blau“, den Kickl offenbar für sich entscheiden wolle. Schieder forderte Kickl auf, Rechtsstaatlichkeit zu achten, Kontrolle sicherzustellen und für Transparenz zu sorgen. Sich hinter dem Generalsekretär des Justizministeriums zu verstecken, sei keine Option. Auch dass Bundeskanzler Sebastian Kurz schweigt, ist Schieder ein Dorn im Auge.

 

Kickl fordert „Fakten statt Verschwörungstheorien“

 

„Jetzt ist es Zeit dafür, dass wir zu den Fakten kommen und dass wir die Verschwörungstheorien zur Seite legen“, leitete Innenminister Herbert Kickl die Beantwortung der Dringlichen Anfrage ein. Bei den durchgeführten Hausdurchsuchungen handle es sich um ein rechtsstaatlich korrekt abgelaufenes Verfahren, das noch dazu nicht in seine Verantwortung, sondern in jene des Justizministeriums fällt, sagte er. Es sei die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die als Herrin des Verfahrens die Ermittlungen leite und auch die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen beurteile. Dieser rechtsstaatliche Vorgang werde von der SPÖ verunglimpft und skandalisiert, kritisierte Kickl.

 

Kickl vermutet, dass es der SPÖ nur darum geht, ihn anzupatzen, da sie mit seiner Politik – etwa der strengen Trennung von Asyl und Migration oder der Abschiebung abgelehnter AsylwerberInnen nach Afghanistan – nicht einverstanden sei. Er lasse sich dadurch aber nicht davon abhalten, gesetzeskonform zu agieren, betonte er. „Ich sage Ihnen klipp und klar: Mich werden Sie nicht mundtot machen.“

 

Stutzig mache ihn auch, dass die SPÖ jene, die einen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten, so hinstelle, als ob diese die Täter wären, sagte Kickl. Gleichzeitig würden die Beschuldigten im Ermittlungsverfahren als Opfer dargestellt und Verstöße gegen den Datenschutz bagatellisiert. Er habe nichts gegen Gridling, versicherte Kickl und sogar dem Bundespräsidenten dessen Funktionsverlängerung vorgeschlagen, er könne die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den BVT-Leiter aber nicht ignorieren. Schließlich werde dieser nach wie vor als Beschuldigter geführt. Mit parteipolitischer Umfärbung habe das nichts zu tun. Auch die Kritik am Einsatz der EGS ließ Kickl nicht gelten: Diese habe nichts anderes gemacht, als den Auftrag der Staatsanwaltschaft sauber und korrekt durchzuführen.

 

Die Sicherheit Österreichs sieht Kickl durch die Causa nicht in Gefahr. Die Zusammenarbeit mit den anderen Staaten gehe sehr gut weiter. Zudem könne man nicht von einer Bedrohung der Sicherheit sprechen, nur weil gegen fünf Beamte – von insgesamt 33.000 -ermittelt werde. In Zweifel zog Kickl die Sinnhaftigkeit eines Untersuchungsausschusses.

 

Insgesamt 58 Personen bei Hausdurchsuchungen im Einsatz

 

Auch in Beantwortung der einzelnen Fragen verwies Kickl immer wieder auf die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und des Justizministeriums. So bekräftigte er, dass die Betrauung der EGS mit der Hausdurchsuchung beim BVT durch die Staatsanwaltschaft erfolgte. Die EGS habe über den Einsatzort und die Einsatzzeit hinaus auch keinerlei Informationen erhalten. Falsch seien auch Berichte, wonach die EGS-BeamtInnen Langwaffen, Sturmhauben oder Helme getragen hätten, einige waren Kickl zufolge aber mit Unterschutzwesten, Polizeijacken und einer Dienstwaffe ausgerüstet. Aufgabe der EGS sei es gewesen, darauf zu achten, dass keine Gegenstände beseitigt werden. Insgesamt waren bei den Hausdurchsuchungen laut Innenminister 58 Personen im Einsatz. Die Arbeit des Extremismusreferats sei durch die beschlagnahmten Daten nicht gefährdet.

 

Dass ein Kabinettsmitarbeiter des Innenministeriums zwei Zeugen zur Staatsanwaltschaft begleitet hat, erfolgte laut Kickl auf Wunsch der beiden. Er habe diese Beiziehung weder beauftragt noch sei er davon in Kenntnis gewesen. Was die befürchtete Gefahr für Leib und Leben der Zeugen betrifft, verwies er auf die Zuständigkeit der Ermittlungsbehörden.

 

Gegen Gridling ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Kickl zufolge wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Durch diese Verdachtsmomente habe sich dessen Suspendierung als unumgänglich erwiesen. Neben Gridling sind noch drei weitere Beamte des BVT vorläufig suspendiert, zusätzlich ist ein Vertragsbediensteter vom Dienst frei gestellt. Ein Disziplinarverfahren wurde noch nicht in die Wege geleitet.

 

Das Dekret zur Weiterbestellung Gridlings als BVT-Leiter lag laut Kickl bis zum Tag vor der erfolgten Übergabe beim Leiter der Sektion I des Innenministeriums. Der nunmehrige provisorische Leiter des BVT Dominik Fasching sei bereits von Gridling als dessen Stellvertreter eingesetzt worden, ausgeschrieben werden soll die Stelle in den nächsten Tagen. Der Vorwurf des Innenministeriums gegenüber Medien, „Fake news“ zu verbreiten, hat sich laut Kickl auf die falsche mediale Darstellung der Rolle der EGS bei der Hausdurchsuchung und deren Ausrüstung bezogen.

 

Amon: Justiz entscheidet über Korrektheit der Hausdurchsuchungen

 

Auch wenn manche der Meinung sein mögen, dass die durchgeführten Hausdurchsuchungen überschießend waren und man das Ganze mit weniger öffentlicher Aufmerksamkeit im Dienstweg erledigen hätte können, letztendlich sei es die Justiz, die entscheide, ob die Vorgangsweise gerechtfertigt war, sagte ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon. Schließlich handle es sich bei einer Hausdurchsuchung um einen nicht unwesentlichen Eingriff in Grundrechte. Dass es überhaupt dazu gekommen ist, daran trägt seiner Ansicht nach auch „SPÖ-Parteianwalt“ Gabriel Lansky einen nicht unwesentlichen Anteil, habe dieser doch eine Anzeige eingebracht. Lansky habe dafür gekämpft, dass Daten gelöscht werden, die offenbar auch für die SPÖ heikel seien. Vielleicht sei die SPÖ deshalb nervös, mutmaßt Amon.

 

Dem BVT gestand Amon zu, in den letzten Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet zu haben. Österreich sei eines der sichersten Länder der Welt, warnte er davor, das Vertrauen in wichtige staatliche Einrichtungen zu gefährden. Was den in Aussicht gestellten Untersuchungsausschuss betrifft, meinte Amon, es sei der SPÖ unbenommen, einen solchen einzusetzen. Für ihn ist die Frage allerdings berechtigt, ob ein solcher zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist. Zunächst seien einmal die Gerichte und die Justiz am Wort.


Rosenkranz: Anschuldigungen gegenüber Innenministerium sind haltlos

 

Eine „große Blase“ und ein „Stürmchen im Wasserglas“ nannte Walter Rosenkranz (FPÖ) die Anschuldigungen gegen das Innenressort. Sowohl die Hausdurchsuchung als auch die Beschlagnahme von Unterlagen seien auf Initiative der Staatsanwaltschaft erfolgt, machte er geltend. Zudem sei Kickl angesichts der Ermittlungen gegen Gridling nichts anderes übrig geblieben, als diesen zu suspendieren.

 

Dass die SPÖ trotzdem den Innenminister attackiert, führt Rosenkranz darauf zurück, dass dieser von Anfang an nicht das Vertrauen der Sozialdemokraten gehabt habe. Zu Unrecht, wie er meint. Auch der Vorwurf, dass das BVT gelähmt sei, geht für ihn angesichts des Umstands, dass lediglich fünf Personen suspendiert sind, ins Leere. Im Gegensatz zu Amon würde Rosenkranz einen Untersuchungsausschuss begrüßen: Es werde dabei nichts herauskommen und die SPÖ „sich bis auf die Knochen blamieren“, prophezeite er.

 

Strolz ortet Machtkampf im Innenministerium

 

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sprach sich auch NEOS-Chef Matthias Strolz aus. Es gebe nach wie vor viele Fragen, die nicht ausreichend geklärt seien, etwa was die Kriminalisierung des BVT-Leiters betrifft. Außerdem sei es keine Kleinigkeit, wenn Vizekanzler Heinz Christian Strache vermute, dass das BVT ein Staat im Staat und durch und durch korrupt sei, betonte er. Dazu kämen anonyme Anschuldigungen, die von sexuellen Übergriffen über kriminelle Geschäfte und Erpressung bis hin zum Missbrauch von Geheimdienstinformationen reichen. Letztlich gehe es um die Frage, ob sich die Bevölkerung auf die Regierung und die Polizei verlassen könne, so Strolz.

 

Strolz selbst ortet einen generellen Machtkampf im Innenministerium. Es liefen dort Dinge, „die jenseits von Gut und Böse sind“. Was sichtbar sei, sei nur die Spitze eines Eisbergs. Es gehe nicht nur um eine Umfärbung von schwarz auf blau, sondern auch um „einen schwarzen Bruderkrieg“. Auch die SPÖ, die laut Strolz ein „Stillhalteabkommen“ mit der ÖVP hatte, will der NEOS-Klubobmann nicht aus der Verantwortung lassen.

 

Liste Pilz spricht Kickl das Misstrauen aus

 

Die bisherigen Antworten seien nicht ausreichend, hielt auch Peter Kolba von der Liste Pilz fest. Die „überfallsartige Hausdurchsuchung“ werfe eine Reihe von dringlichen Fragen auf, die einer Aufklärung harren, meinte er. Stattdessen würde die Öffentlichkeit aber bewusst falsch informiert, „um die Dimension des Skandals zu vernebeln“.

 

Kolba ist überzeugt, dass es im Grunde darum geht, das BVT umzufärben. Durch das Vorgehen werde die Arbeit der Verfassungsschützer aber massiv behindert, und das im Vorfeld der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft, kritisierte er. Innenminister Kickl habe dem BVT und dem Innenressort schweren Schaden zugefügt. Mit diesem Argument begründete Kolba auch die Einbringung des Misstrauensantrags.

 

Opposition sieht Vertrauen in den Rechtsstaat gebrochen

 

Auch der weitere Verlauf der Debatte stand im Zeichen heftiger Kritik seitens der Opposition an der Vorgangsweise gegenüber dem BVT, wobei die Wortmeldungen erkennen ließen, dass die Zeichen grundsätzlich auf Untersuchungsausschuss stehen.

 

SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim erklärte die Art der Untersuchungen für fragwürdig und übte überdies auch heftige Kritik am EGS-Leiter Wolfgang Preiszler, dem er vorwarf, rassistische und antisemitische Kommentare in den sozialen Medien gepostet zu haben. Die Bevölkerung sei beunruhigt, das Vertrauen sei gebrochen, gehe es doch um die Sicherheit des Staates und um die Zukunft einer Behörde, die den Staat schützen soll, stellte seine Fraktionskollegin Angela Lueger fest. Es bestehe Anlass zur Sorge, dass sensible Daten des Rechtsextremismus-Büros in unbefugte Hände gekommen seien, meinte sie ebenso wie Kai Jan Krainer (SPÖ), für den in Anbetracht der Umstände der Suspendierung Gridlings der Verdacht der parteipolitischen Umfärbung im Raum steht.

 

Seitens der NEOS sprach Stephanie Krisper von Machtübernahme im BVT mit der Brechstange und bezeichnete die Hausdurchsuchung als nicht gerechtfertigt. Vieles werde sich über den Rechtsweg klären lassen, die politische Ebene bleibe dabei aber unbeleuchtet, gab sie zu bedenken und plädierte für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Auch nach Ansicht von Irmgard Griss (NEOS) ist das Vertrauen in den Rechtsstaat durch die BVT-Affäre grundlegend erschüttert worden. Kein Verständnis hat die ehemalige OGH-Präsidentin für das Weisungsrecht des Justizministers über die Staatsanwaltschaft, wobei sie unterstrich, erst wenn es in Österreich einen unabhängigen Generalstaatsanwalt gebe, werde das Vertrauen in die Justiz wieder hergestellt sein. Nicht durchsetzen konnte sich Griss mit einem Entschließungsantrag, in dem sie standardisierte und regelmäßige Kontrollen der Räumlichkeiten verfassungsmäßiger Institutionen auf Abhörsicherheit einmahnte.

 

Die Regierung habe das Vertrauen in eine der wichtigsten Sicherheitsbehörden erschüttert, schloss sich auch Alma Zadic (PILZ) dem Chor der KritikerInnen an. Es herrsche nun europaweit die Sorge vor, ob denn Österreich während der EU-Ratspräsidentschaft die Sicherheit der ausländischen Staats- und Regierungschefs gewährleisten könne. Auch Zadic forderte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, zumal ihrer Meinung nach eine Reihe offener Fragen besteht. So sei nicht geklärt, welche Daten des Rechtsextremismus-Büros sichergestellt wurden und wer nun darauf Zugriff habe. Ihr Fraktionskollege Alfred Noll wiederum beleuchtete die juristischen Aspekte und stellte fest, die Position des Generalsekretärs im Innenministerium hätte ausgeschrieben werden müssen, auch seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Suspendierung von BVT-Chef Gridling nicht vorgelegen. Man habe hier offenbar eine unliebsame Person aus dem Amt entfernen wollen.

 

ÖVP setzt auf die Arbeit der unabhängigen Justiz

 

Die Regierungsparteien wiesen die Behauptungen der Opposition einmal mehr mit Nachdruck zurück. So betonte ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker, die Hausdurchsuchung sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft von einem unabhängigen Richter bewilligt worden. Über die Rechtmäßigkeit werde nun ein unabhängiger Richtersenat entscheiden. Einen Untersuchungsausschuss parallel zu den Ermittlungen der Justiz hält Steinacker für nicht zielführend. Die unabhängige Justiz werde die in der Dringlichen aufgeworfenen Fragen klären, zeigte sich auch Karl Nehammer (ÖVP) überzeugt. Beleuchtet sollten seiner Meinung nach aber auch die Rolle von Gabriel Lansky bei der Sanierung der SPÖ-Parteifinanzen und die Betrauung des Rechtsanwalts mit einem ÖBB-Vertrag werden.

 

FPÖ und Kickl weisen Behauptungen der Opposition scharf zurück

 

Die SPÖ produziere eine Agentenkomödie und wolle damit nur vom Versagen ihres ehemaligen Bundeskanzlers Kern ablenken, verschärfte Johann Gudenus (FPÖ) den Ton. Die Regierung bewege sich auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit, schaffe mehr Sicherheit und sorge für mehr Polizei. Nachdem gerade Kanzler Kern die Grenzen aufgemacht und den Terror importiert habe, sei nun das BVT umso wichtiger, steht für Gudenus fest. Die Opposition werfe mit unwahren Behauptungen um sich, die schon mehrmals entkräftet worden sind, pflichtete ihm auch seine Fraktionskollegin Marlene Svazek bei. Der Stoff, den die SPÖ vorlegt, eigne sich höchstens für einen mittelmäßigen „Tatort“, für das Hohe Haus sei er aber entbehrlich. Eine „Märchenstunde“ seien die Anschuldigungen, bekräftige auch Hans Jörg Jenewein (FPÖ), der dazu aufrief, mit parlamentarischen Instrumenten vorsichtiger umzugehen. Wenn es schon einen Untersuchungsausschuss geben wird, dann sollte dieser auch die Frage klären, wie es denn kommen konnte, dass in den letzten Jahren immer wieder geheime Akten an die Medien weitergeleitet wurden.

 

Von „Räubergeschichten“ im Zusammenhang mit der Sicherung der Daten des Rechtsextremismus-Büros sprach Innenminister Herbert Kickl. Als Ressortleiter habe er selbstverständlich seit seinem Amtsantritt jeden Zugriff zum Datenmaterial. Warum hätte er da „über zehn Ecken“ agieren sollen, wo doch ein Besuch bei der Behörde gereicht hätte, erwiderte Kickl auf die Anschuldigungen der Opposition. (Quelle: APA/OTS)

 

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2018-03-19


Verdacht des Amtsmissbrauchs durch illegale Aktenweitergabe


Staatsanwaltschaft muss ermitteln – Ohne Akten

wäre Klenk-Pilz Rufmordkampagne nicht möglich

„Ich fordere die zuständige  Staatsanwaltschaft auf,  umgehend Ermittlungen in Sachen
Amtsmissbrauch  bzw.  möglicher   Beitragstäterschaft  dazu  zu  ermitteln.   Das  ist  im
eigenen  Interesse  der  Staatsanwaltschaft,  die  sicherlich  jeden  Verdacht ausräumen
möchte, durch Amtsmissbrauch irgendeinen Beitrag zur politischen Rufmordkampagne
von  Klenk,  Pilz und Co.  zu liefern“,  sagte heute FPÖ-Generalsekretär  NAbg. Herbert
Kickl in einer Reaktion auf die Pressekonferenz des Grünen Pilz.
Er, Kickl, könne sich persönlich nicht vorstellen, dass ausgerechnet in der Wirtschafts-
und  Korruptionsstaatsanwaltschaft   Straftaten  begangen  würden,  allerdings  müsse
dieser  Verdacht  durch  eingehende  Untersuchungen  ausgeräumt  werden.   Es  sei
jedenfalls  auffällig,  dass  immer wieder vertrauliche Akten,  die dort nichts zu suchen
hätten, auf offenbar illegalem Weg bei den Adressaten Pilz und Klenk landen würden,
so Kickl.
„Nur  auf  Basis  dieser  mutmaßlich  illegal  organisierten  Unterlagen ist es den beiden
Oberlinken möglich,  Rufmordkampagnen  gegen politisch missliebige Personen über-
haupt zu starten.  Indem wie im vorliegenden Fall extremst selektiv und unvollständige
Aktenteile  zu einem sachlich völlig unhaltbaren Schmutzkübelkonstrukt zusammen-
gezimmert  und  in  die  Öffentlichkeit  getragen würden,  um politische Drecksarbeit zu
leisten.   Dass  solche  Anschüttungen  wie  gerade  jetzt  vornehmlich vor Wahlen, bei
denen  die  FPÖ massive Stimmenzuwächse erwartet,  passieren,  ist ja kein Zufall.  Es
zeigt,  dass  bei  den  Linken  der  Hut  brennt  und sie sich inhaltlich und sachpolitisch
nicht mehr zu helfen wissen.  Deshalb greifen sie auf die  Methode der systematischen
öffentlichen  Kriminalisierung  Unschuldiger  und  politisch  motivierte Manipulation von
Fakten zurück. Mich erinnert das an die Methoden der Inquisition“, so Kickl weiter.
Ob  es Klenk und Pilz passe oder nicht,  so sei es Faktum, dass weder er,  Kickl, noch
Strache  von  der  zuständigen  Staatsanwaltschaft  als  Beschuldigte  geführt würden.
„Daran  ändern  auch  die  wiedergekäuten  Anschüttungen  der beiden Möchtegern-
Staatsanwälte  Klenk  und  Pilz nicht das Mindeste,  zumal sie ja nur aus jenen Unter-
lagen,  die  die  Staatsanwaltschaft  ohnehin  seit  langem in Händen habe,  extremst
selektiv Raubersgeschichten zusammen stöpseln“, so Kickl.
„Es  ist schlicht und ergreifend so,  dass alle von den beiden Herren in den Raum ge-
stellten  strafrechtlichen Vorwürfe gegen meine Person und gegen HC Strache völlig
unhaltbar sind.   Ich bin in diesem Verfahren Zeuge,  HC Strache wurde nicht einmal
als Zeuge befragt“,  so der freiheitliche Generalsekretär, der ankündigte,  derzeit alle
rechtlichen  Schritte  gegen  alle  an dieser Vorgangsweise des Rufmords Beteiligten
prüfen zu lassen. (Quelle: APA/OTS)
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2015-07-15

Erwin Pröll will sich an der Polizei abputzen


Das Befahren der Rettungsgasse sowie die

Verwendung des Blaulichts war vorschriftswidrig

Wie  wir  bereits  im  Beitrag „Freie Fahrt für den …….“ berichteten,  wurde laut zahlreichen
Augenzeugenberichten,  der  Dienstwagen  von Pröll am 28.02.2014 auf der A 22 durch die
Rettungsgasse  gefahren.  Diese   war  gebildet   worden,  weil  es auf dem betreffenden Ab-
schnitt  der Autobahn zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen war und sich dadurch
ein Stau gebildet hatte.
Mittlerweile  ist  die  Causa  um ein Detail reicher geworden,  weiß FPÖ/AUF-Herbert zu be-
richten:  „Da Pröll als Saubermann dastehen will, versucht er sich nun an der Polizei abzu-
putzen.   Er hatte angegeben, seine Aktion sei mit der Polizei vor Ort abgestimmt gewesen
und diese hätten ihm die Erlaubnis dazu erteilt.“
„Eine  höchst problematische Aussage,  denn auch eine solche Erlaubnis wäre rechtswidrig,
weil gesetzlich nicht gedeckt.   Daher steht nunmehr der Verdacht der Anstiftung zum Amts-
missbrauch  durch  Pröll  im  Raum,  weshalb sich bereits die Angehörigen der zuständigen
Autobahninspektion Stockerau schriftlich zu rechtfertigen haben“,  so Herbert weiter.
„Abgesehen davon, dass Prölls Rechtfertigung den Verdacht aufkommen lässt, dass es sich
dabei  wohl  um  eine  reine  Schutzbehauptung  handelt,  gibt  es  wohl  in Niederösterreich
keinen Polizeibeamten, der sich den eigenwilligen Rechtsinterpretationen des Landeshaupt-
mannes,  die  einem   Befehl  gleichkommen,   tatsächlich  in  den  Weg  stellen  würde.  Die
negativen  Konsequenzen  von  Seiten der Landespolizeidirektion wie auch aus Kreisen der
Landes-ÖVP  wären  im  gewiss  und  in Bezug auf eine weitere Polizeikarriere höchst nach-
teilig“,   so  der  der  freiheitliche   Bereichssprecher  für  den  Öffentlichen  Dienst  und  AUF-
Bundesvorsitzende Bundesrat.
Werner  Herbert  kündigte  an,  dass  die  AUF  die betroffenen Polizeibeamt(innen) nicht in
Stich  lassen  werde,  sollten sie in diesem Fall dienstrechtliche Nachteile erleiden.  „ Anders
als Pröll, der versucht seine eigenen Fehler auf die Polizei abzuwälzen, werden wir unseren
niederösterreichischen  Polizist(innen)  in  einem  allfälligen Rechtsstreit mit Rat und Tat zur
Seite stehen“,  so der FPÖ-Politiker abschließend.
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2014-03-19

FA-Rösch hat roten AK-Präsident Kaske angezeigt


Staatsanwaltschaft soll Verdacht des

Amtsmissbrauchs und der Untreue prüfen

Am  vergangenen  Dienstag  übermittelte  der  Bundesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer
(FA)  und  Spitzenkandidat  für  die  AK-Wahl Bernhard Rösch der Staatsanwaltschaft Wien eine
Sachverhaltsdarstellung. „Wir sind der Meinung, dass Kaske öffentliche AK-Gelder missbräuch-
lich  für  seinen  Persönlichkeitswahlkampf  verwendet  hat.   Die  Staatsanwaltschaft soll prüfen,
ob  Kaske  und  weitere  Täter  die Tatbestände  des  Amtsmissbrauchs  und der Untreue erfüllt
haben“, so Rösch.
„Die  Werbelinie der offiziellen Arbeiterkammer ist exakt mit der Liste „Rudi Kaske – sozial-
demokratische   Gewerkschafterinnen – FSG“   abgestimmt.    Für   den   durchschnittlichen
Betrachter  ist  nicht  mehr  erkennbar,  ob es sich um eine Werbung der AK oder der Roten
handelt“, kritisiert Rösch
Die persönliche Werbung eines Listenführers durch die Arbeiterkammer Wien ist eine miss-
bräuchliche  Verwendung  öffentlicher  Mittel.   Der  Präsident  der  AK Rudolf Kaske benutzt
seine  Funktion  dazu,   den  Spitzenkandidat  der  Liste   Rudi  Kaske  sozialdemokratische
Gewerkschafterinnen FSG – also sich selbst persönlich – zu bewerben“, ergänzt Rösch.
„In  der  Listenbezeichnung  wird  Rudolf  Kaske  „Rudi“ genannt.   In der FSG-Werbung wird
ebenfalls  „Rudi“  als  Vorname  verwendet.   Und somit werde diese einheitliche  Werbelinie
befolgend  auch in der offiziellen AK-Werbung der Präsident Rudolf Kaske zum Präsidenten
„Rudi“ Kaske.  Die Unterstützung nur einer wahlwerbenden Gruppe widerspreche außerdem
dem Aufgabenbereich der AK gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 9“, argumentiert der FA-Obmann.
„Ich habe bereits am 21. Februar angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Im Gegensatz zu
einer  anderen Fraktion,  die uns thematisch ständig hinterher hoppelt und als medial hofierter
Ankündigungskaiser  agiert,  setzen wir auch Taten“,  so Rösch.   Er hält daran fest,  dass es in
der  Arbeiterkammer  nur eine Fraktion gibt,  die als Kontrollkraft ein Garant sei.   Das sind die
Freiheitlichen  Arbeitnehmer.   „Es  wird  Zeit,  die  rote  Absolute  zu  brechen“,  sagte  der FA-
Obmann abschließend.
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2014-03-13

Schlägerpolizist gegen Tierschützer


Heute Schuldspruch am LG Graz

Schuldig des Missbrauchs der Amtsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte
Nötigung und Verleumdung: EUR 2400 Geldstrafe und 4 Monate bedingte Haft.
Der Polizist fixierte den Tierschützer
20 Minuten am Boden.
Im  Dezember 2011  rief  der  stellvertretende  VGT-Obmann  die  Polizei zu Hilfe,  weil er eine
illegale Treibjagd entdeckt hatte. Als 2 Beamten kamen, verlangten sie aber vom Tierschützer
eine Ausweisleistung und kamen seiner Forderung nach Herausgabe der Dienstnummer nicht
nach.
Stattdessen  schlug  einer  der  Polizisten den Tierschützer von hinten mehrmals mit der Faust
auf  den Hinterkopf,  riss  ihn  zu Boden und  setzte sich mehr als 20 Minuten auf ihn,  wobei er
auch  noch  dessen  Kopf  zu  Boden drückte und ihm die Kamera zu entreißen versuchte.  Die
Festnahme des Tierschützers begründete er sowohl gegenüber der Polizei als auch der Staats-
anwaltschaft mit einem tätlichen Angriff, den der Aktivist gegen ihn ausgeführt hätte.
Diesen Sachverhalt bestätigte heute der Schöffensenat am Landesgericht Graz und sprach den
Polizisten  wegen Amtsmissbrauchs,  vorsätzlicher  Körperverletzung,  versuchter Nötigung das
Filmen  durch Entreißen der Kamera zu beenden und Verleumdung schuldig. Die Verteidigung
des  Angeklagten,  er  habe  sich  provoziert  gefühlt,  wiesen die  3 Richter  zurück:  ,,[Der  Tier-
schützer] hat nicht provoziert, er hat nur von seinen Rechten Gebrauch gemacht“.
Das  Urteil:  eine Geldstrafe von  EUR 2400  und eine bedingte Freiheitsstrafe von 4 Monaten Haft.
Strafmildernd  sei  gewesen,  so  die  Richter,  dass  das  Verfahren  über 2 Jahre gedauert hatte –
was  hauptsächlich darauf  zurückzuführen ist,  dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht wegen
Amtsmissbrauch  anklagen  wollte  und  dazu  zuerst  von  einer Einzelrichterin quasi gezwungen
werden musste – und dass die Republik Österreich dem verletzten Tierschützer bereits Schadens-
ersatz und Schmerzensgeld erstattet hat.
Die  Richter  machten  auch  deutlich,  dass  sie sowohl den Polizeikollegen des Angeklagten als
Verantwortlichen  für  die  Amtshandlung,  als  auch  einen der  Jäger  wegen  Verleumdung  und
falscher  Zeugenaussage  zur  Rechenschaft  ziehen  würden.   Aber diese beiden Strafverfahren
wurden  auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft eingestellt.   Der Rechtsanwalt des VGT nannte
diesen Umstand bei seinem Schlussplädoyer einen Skandal.
VGT-Obmann  Martin  Balluch war  heute beim Prozess als Beobachter anwesend:  ,,Bei Staats-
anwaltschaft  und  Polizei  gelten  TierschützerInnen  in aller Regel als Personen zweiter Klasse.
Deshalb  ist es dieser Staatsanwältin und den beteiligten RichterInnen hoch anzurechnen, dass
dieser Prozess diesen Ausgang genommen hat.  Erschreckend ist der Umstand, dass das Opfer,
mein  Stellvertreter  als  Obmann  im VGT,  statt dem Täter auf der Anklagebank gesessen wäre,
hätte  er  nicht  die  gesamte   Amtshandlung  mitgefilmt  und  mit  aller   Kraft  ein  Entreißen der
Kamera verhindert.   So bestätigte ja auch das Gericht, dass die Filmaufnahmen mit dem Handy
des  Polizeikollegen  des  Angeklagten  vorsätzlich  gelöscht  worden  sind,  um  die Schuld des
Täters zu vertuschen.“
„Ja,  die  Polizei versuchte sogar noch 2 Tage nach dem Vorfall die Kamera des Tierschützers zu
beschlagnahmen!   Trotz  des  viel  zu  geringen Strafausmaßes sendet das Urteil eine klare Bot-
schaft  an  alle PolizeibeamtInnen,  dass das Filmen ihrer Amtshandlungen rechtmäßig ist,  dass
sie  ihre  Dienstnummer  zu zeigen haben und dass es Konsequenzen hat,  zuzuschlagen, auch
wenn  es  ’nur‘  gegen TierschützerInnen  geht,   die  den  ‚guten  Freunden‘  aus der  Jägerschaft
lästig fallen!“ (Quelle: VGT)
*****
2014-02-10

Amtsmissbrauch zu Gunsten von Verbrechern?


GASTAUTOREN-BEITRAG

Zivilcourage offenbar nur in der Werbung – jedoch in der Realität nicht gefragt
Am 12. Juli ging ein Mann mit einer Axt bzw. einem Axt ähnlichem Gegenstand auf Jugendliche
los,  die  „aus Spaß“  das  altbekannte Klingelspiel in der Obermüllnerstraße 9 spielten.   Wutent-
brannt stürmte er mit der Axt welche wohl zur Gänze aus Holz war (war so zu diesem Zeitpunkt
nicht erkennbar!)  aus dem Haus und hinter den flüchtenden Jugendlichen her.
Ihnen gelang die Flucht worauf der Mann fluchend und drohend sich in Richtung des Hauses in
dem  er  wohl  wohnte  zurückging.   Als er von einem pflichtbewussten  Bürger auf die Tat ange-
sprochen wurde und mit dem Mann in Ruhe reden wollte,  wurde der Bürger Opfer des Schlägers.
Der  Mann  holte  mit  dem  „Axt – Ding“ aus,  worauf der mutige Bürger den Schlag abwehrte und
dabei mittelschwer verletzt wurde. Daraufhin zückte er das CS Gas Spray, dass er für solche Fälle
immer bei sich hat,  als erfahrener Ordnungsdienstmann und Journalist.

Der   noch  mal angreifende Gewalttäter holte trotz Beeinträchtigung durch das CS Gas abermals
aus  und  traf  den  nun  flüchtenden  Bürger,  der  nur mit ihm reden wollte und sich auch als Ord-
nungsdienst-Angehöriger  zu  erkennen gab abermals,  diesmal am Rücken.   Der Rucksack mit
Ausrüstung  und  Kamera  rettete  dem  couragierten  Bürger  vermutlich  sogar  das  Leben!  Der
Schlag  ging auf im Rucksack befindliche Kleidungsstücke und federte so ab,  ehe der Angreifer
die Flucht ergriff, wohl weil er die natürlich verständigte Polizei ankommen sah.
Die  Polizisten  vor  Ort  taten  korrekt  ihre  Pflicht,  obwohl ein Kriminalbeamter dumme Fragen
stellte  und  nach  „weiterer  Bewaffnung“  fragte  und  CS Gas  sowie ein eingestecktes Taschen-
messer und einen Letherman als gefährliche Waffen bezeichnete!? Daraus resultierte wohl auch
die  rechtswidrige  Strafanzeige  (Bild)  die man dem durch seine langjährige Tätigkeit im Sicher-
heitsdienst  mit  Zivilcourage  ausgestatteten  Wiener Bürger,  der im übrigen am Weg in die,  in
der Obermüllnerstraße befindliche Redaktion des ÖMAG war aufdividierte!?

Straftäter  und  Prostituierte  sowie deren Zuhälter haben wohl im Stuwerviertel sowie im Messe-
viertel Narrenfreiheit, denn wie kann es sonst sein, dass Bürger die in Gefahrensituationen bzw.
in Notwehr oder gar Nothilfe handeln mit einer Strafanzeige belohnt werden?!
Die Ereignisse in der Leopoldstadt überschlagen sich geradezu und der Bezirksvorsteher schaut
zu,  die  Polizei  zeigt  Helfer  an  und verjagt  „neugierige“  Journalisten,  die  das  Treiben in den
genannten  Vierteln aufdecken könnten  bzw.  die  politische  Unfähigkeit  des  Bezirksvorstehers.
Zustände  wie  im  ehemaligen  Ostblock  sind  das,  welche  wohl  wirklich  nicht  in  eine  mittel-
europäische Hauptstadt gehören!
Natürlich  haben  wir  diese  Sachverhaltsdarstellung  auch  der Zentralstaatsanwaltschaft zukom-
men lassen und der betroffene Bürger, der sein Leben verteidigte hat seinerseits Anzeige gegen
den  Angreifer  erstattet,  sowie  auch gegen die Polizei  (als ganzes,  da ihm der Anzeigenleger
nicht bekannt ist) wegen Amtsmissbrauch und übler Nachrede.
Bleibt abzuwarten ob es sich die Polizei anders überlegt und ihre Anzeige zurückzieht bzw. die
des  Angreifers  abweist  als  rechtlich  unbegründet,  da  wie  betont  ja  Notwehr  nötig  war und
kein vorsätzlicher Angriff, wie wohl die Polizei annimmt!?
Der  Angreifer  wurde übrigens von WEGA-Beamten an diesem Abend kurz nach dem Vorfall in
seiner Wohnung festgenommen und der  Angegriffene von der Wiener Rettung erstversorgt.  Er
erlitt  eine  schwere  Prellung  am  rechten  Arm bzw.  der rechten Hand sowie ein Hämatom am
rechten Oberarm. So laboriert er nach wie vor mit den Prellungen und muss das hinnehmen als
Mensch  mit  Zivilcourage , während  die  Politik  und die Polizei wegschauen bzw.  unnötige An-
zeigen schreiben. Dabei wirbt die Polizei mit Zivilcourage in Radio & Fernsehen und dann wird
man erst bestraft dafür?!
Der  Täter Yolacan G.  (es gilt die Unschuldsvermutung)  hat  wohl  keine  längerfristigen Verletz-
ungen erlitten,  dafür belasten ihn zahlreiche Zeugenaussagen von Passanten und den Jugend-
lichen,  die  er  mit  der  Holzaxt  verfolgte  sowie  das  Attest  der Amtsärztin und der Bericht der
Rettungssanitäter, die den Angegriffenen untersuchten bzw. versorgten.
Es ist wirklich an der Zeit, dass die Bezirksvorstehung etwas tut gegen die Zustände im Stuwer-
viertel sowie im Prater, wie etwa:   Prostitutionsverbot,  schließen der Bordelle und „Sauflokale“
sowie strenge Personenkontrollen (Freier und andere zwielichtige Gestalten)!
Da dies jedoch nicht anzunehmen ist,  müsste der Bürgermeister ein Machtwort sprechen,  damit
man als Bürger wieder sicher ist in der Leopoldstadt! Dies vor allem auch wegen unserer Jugend,
die stets großen Gefahren im Stuwerviertel ausgesetzt ist, insbesonders am Abend, wie ja dieser
Fall besonders zeigt. Doch das wird wohl ein Wunschtraum bleiben!?
Erich Weber
2013-08-03

Bienensterben bedroht unmittelbar die menschliche Existenz


BASF verzeichnet Rekordgewinne dank Verkauf von Pestiziden

Der Cemiekonzern BASF hat bereits im Auftaktquartal 2013 mehr verdient als vor einem Jahr.
BASF-Chef  Kurt Bock meinte dazu:   „Insbesondere unser Geschäft mit Pflanzenschutzmittel
war erneut sehr erfolgreich.“
Wer  die  ÖVP-nahe Bauernzeitung  aufschlägt  oder deren Homepage besucht,  findet dort
Inserate  und  Werbung  von BASF.   Am guten Geschäft mit dem Gift verdient also auch die
Bauernzeitung.   Interessant  ist  die  Tatsache,  dass  Werbung  für  Umweltgifte  erlaubt ist,
während  diese  für  Zigaretten  verboten  ist.   Auffallend ist,  dass nicht nur Umweltminister
sondern auch ÖVP- Umweltsprecher Schultes den Einsatz von Bienengiften verteidigt.
In diesem Zusammenhang fordert der FPÖ-Bundesparteiobmann  H.C. Strache den Umwelt-
minister  auf,  umgehend  alle  Informationen  zum  Einsatz  von  Pestiziden in Österreich zu
veröffentlichen.   Er  droht  Berlakovich  mit  einer  Anzeige  wegen Amtsmissbrauchs.  Dem
sogenannten „Umweltminister“ droht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe.
„Es  sei  äußerst  bedenklich,  dass  der  Minister  in  Kauf  nehme,  amtsmissbräuchlich zu
handeln,  wie  ein  Verfassungsexperte feststellte,  nur um Daten zu verheimlichen.   Ob wir
es hier sogar mit Bestechung zu tun haben,  müsste nun die Staatsanwaltschaft klären“, so
Strache  und  verlangt ein angemessenes Vorgehen.   Immerhin sind Inserate von Pestizid-
herstellern  in  der  ÖVP-nahen  Bauernzeitung  gerne  gesehen.   Und man wird sich diese
Öffentlichkeitsarbeit wohl auch gut honorieren lassen.
Seit  Jahren  wird  das  mit  dem Einsatz von Pestiziden verbundene Problem der Artenge-
fährdung  aufgezeigt.   Der freiheitliche Umweltsprecher  Norbert Hofer ist in dieser Sache
laufend  aktiv tätig gewesen und hat vor einem Problem gewarnt,  dass man bis vor noch
nicht allzu langer Zeit nicht in Europa vermutet hätte.  Nun scheint es traurige Gewissheit
zu werden,  dass auch in Österreich Bienenvölker massiv dezimiert werden.
Dass nun Berlakovich in einer ungeheuerlichen Abgehobenheit versucht,  dieses Szenario
totzuschweigen  und  sogar  zu  fördern,  ist  ein  Akt  der  Unverfrorenheit und muss seinen
Rückzug  als  Minister  nach sich ziehen.   Außerdem ist es höchste Zeit, das Ministerienge-
setz  endlich  dahingehend  zu  ändern,  dass  Umwelt  und  Landwirtschaft  als  getrennte
Ressorts  geführt  werden.   Genau  so  wenig  wie  Familie  und  Wirtschaft in einem Minis-
terium untergebracht sein sollten.
Albert Einstein sagte einst:   „Wenn die Bienen aussterben, hat der Mensch nur noch vier
Jahre zu leben.“ Keine Bienen – keine Blütenbestäubung – keine Pflanzen – keine Tiere –
keine  Menschen.  Dass  Teile  der  ÖVP  pure  Geldgier  leben,  zeigt  sich am aktuellen
Beispiel  nur  all  zu deutlich.   Jene  Konzerne,  die  mit  Pestiziden  ihre  Kassen füllen,
unterhalten  ein  Heer  von  Lobbyisten  und  füllen  die  Kassa  der ÖVP-nahen Bauern-
zeitung.
Strache bezeichnet Berlakovich als „schwarzen Darabos“: Er sei als Minister völlig unge-
eignet,  und  geneigt,  dem  Ansehen  Österreichs und den Interessen der Menschen zu
schaden.
*****
2013-05-04
 

Autofahrer dürfen nicht Freiwild für Rot-Grün sein


FP-Mahdalik fordert Ende der Strafaktion am Schafberg

Da wedelt der Schwanz wieder einmal mit dem Hund.   Die Grünen haben in ihrem blinden
Autofahrerhass  die  Straforgien  am  Schafberg offenbar mit  „anonymen“  Anzeigen in die
Wege  geleitet,  die SPÖ schaut tatenlos zu.   Was jahrzehntelang  tadellos funktioniert hat,
wird nun mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.

Das Geld der Autofahrer wird nicht nur mit dem Parkpickerl sondern auch durch schikanöse
Verkehrsstrafen in die Stadtkassa umgeleitet.  210 Mio. Euro werden den Autofahrern so ab-
gepresst,  die  offenbar  Freiwild  für  die  rot-grüne Stadtregierung sind.   Die brutale Politik
gegen die Autofahrer lehnt die FPÖ ebenso ab wie den geplanten Einbahnzirkus.
Die  obigen  zwei Absätze beinhalten den Originaltext einer heutigen Presseaussendung des
FPÖ-Verkehrssprechers  LAbg. Toni Mahdalik.   Zusätzlich forderte er die  SPÖ noch auf, das
grüne Autofahrerbashing und die Abzocke sofort einzustellen.

Aufforderung zum Amtsmissbrauch?

Es  ist  in  den obigen zwei  Absätzen mit  keinem  einzigen Wort zu lesen,  dass  Mahdalik
Polizist(innen) zum Amtsmissbrauch aufgefordert hätte.  Genau aber eine  solche Aufforder-
ung  will  der  SP-Verkehrssprecher,  Siegi Lindenmayr,  in obig zitierter Presseaussendung
erkannt haben.
„Geht jetzt FP-Verkehrssprecher Mahdalik schon tatsächlich so weit,  von Polizistinnen und
Polizisten Amtsmissbrauch zu fordern?“,  meint  Lindenmayr  heute und bezieht sich dabei
auf Mahdaliks Aussendung.
Der  SP-Verkehrssprecher  rechtfertigt  die Anzeigen- und Straforgie damit,  weil private An-
zeigen dazu führten,  dass die Polizei abstrafen „musste“.  Diese Aussage ist in sich schon
falsch,  denn die Polizei  „muss“  nicht abstrafen.   Jede(r) Polizist(in) hat auch die Möglich-
keit  von einer kostenlosen Abmahnung Gebrauch zu machen.   Wir glauben nicht an das
Märchen  der  „privaten Anzeigen“  sondern vermuten,  dass die Autofahrer(innen) nur des-
halb zur Kasse gebeten wurden,  um das marode Stadtsäckel zusätzlich aufzufüllen.
Bezüglich der  „angeblichen“ Anzeigen meint SP-Lindenmayr,  dass Mahdalik offenbar die
Polizei  indirekt  auffordert,  Anzeigen nicht mehr nachzugehen.  Wir fragen uns,  worin der
SP-Verkehrssprecher  das  erkannt  haben  will.   Nämlich  auch eine solche  (nicht einmal
annähernde)  Formulierung  steht  ebenfalls  nicht  in der  besagten  Aussendung  des  FP-
Verkehrssprechers.
Könnte  es sein,  dass Siegi Lindenmayr mit seinem  Chef beim Heurigen war und ein paar
Spritzer zu viel getrunken hat und deshalb nicht mehr in der Lage war, die Presseaussend-
ung  von  Mahdalik zu lesen?   Oder ist der Mann einfach nur des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig?
*****
2013-04-15
 

SPÖ-Skandal bei Wiener Wohnen muss Konsequenzen haben


Haben sich rote Seilschaften im großen Stil bedient?

„Wenn der Direktor von Wiener Wohnen selbst Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet
und  Amtsmissbrauch,  Untreue  sowie  Absprachen  bei  Vergaben in seinem Unternehmen
vermutet,  weiß  der  gelernte Wiener,  dass  hier  einige  Leute  unglaublich  viel  Dreck  am
Stecken haben dürften“,  sagt der Wiener FPÖ-Klubobmann Mag. Johann Gudenus.
 
Preisabsprachen und andere Gaunereien auf Kosten der Mieter sollen ebenfalls Gegenstand
der  Ermittlungen  sein  wie  Insider-Tipps  über Konkurrenzangebote.   Die SPÖ hat mit der
Privatisierung  von Wiener Wohnen durch Ausgliederung leider schon vor Jahren den Grund-
stein  dafür  gelegt,  dass  sich  rote Seilschaften  offenbar im großen Stil bedienen und die
Mieter schädigen können.
 
Wiener Wohnen ist ja in dieser Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt.  Ein von der FPÖ bean-
tragter  Kontrollamtsbericht zur  „Wiener Wohnen Hausbetreuungs-“  bzw.  Wiener Wohnen
Außenbetreuungs GmbH“,  wo es  von  SPÖ-Freunderln nur so wimmelt,  war jedenfalls ver-
nichtend.  Fehlende  Anlagen- und Zeiterfassung, nicht  vorhandene Preiskalkulation, unge-
rechtfertigte  Preiserhöhungen für die Grünflächenbetreuung im Gemeindebau,  Verletzung
der Sorgfaltspflicht durch den früheren Geschäftsführer und so weiter und so fort.
 
Der  123 Seiten  starke  Bericht  war eine einzige SPÖ-Skandalchronik und zeugte vom Ver-
sagen des früheren SPÖ-Wohnbaustadtrates Faymann, der für dieses Fiasko verantwortlich
war  und  den  Mietern in den städtischen Wohnhausanlagen und den Wiener Steuerzahlern
immensen finanziellen Schaden zugefügt hat.
 
„Aber  auch  der  aktuelle  SPÖ-Wohnbaustadtrat  Ludwig  sollte sich eine gute G’schicht für
seine  Rolle  im aktuellen SPÖ-Skandal bei Wiener Wohnen zurechtlegen.   Mit der „Hab nix
g’wußt“-Taktik  a’la  Burgstaller wird er bei der FPÖ jedenfalls nicht durchkommen“,  kündigt
Gudenus an.
 
*****

2013-03-16
 

Staatsanwalt ermittelt bei Wiener Wohnen


Amtsmissbrauch, Untreue und Absprachen

bei Vergaben stehen im Raum

 
Laut einer heutigen APA/OTS-Presseausendung der Tageszeitung KURIER,  ermittelt die
Staatsanwaltschaft  bei Wiener Wohnen.  Wir gehen mit an Sicherheit grenzender Wahr-
scheinlichkeit davon aus,  dass diese Meldung in den nächsten Tagen ihren Niederschlag
in der Boulevardpresse  finden wird und  diese auch von  SPÖ-nahen Medien  nicht mehr
verschwiegen werden kann.
 
Der  KURIER  verlautbarte  wörtlich:  Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in den
Büros  der  Verwaltung der Gemeindebauten in Sachen Amtsmissbrauch,  Untreue und
Absprachen bei Vergaben. Auch Computer sollen bereits konfisziert worden sein.
 
Ausgangspunkt  der  Ermittlungen  sind  Anzeigen gegen drei Entscheidungsträger von
Wiener Wohnen,  die für Ausschreibungen zuständig sind.   Die in der Anzeige enthalt-
enen Details waren so konkret, dass die Staatsanwaltschaft Wien sofort ein Verfahren
eröffnet hat.
 
*****

2013-03-15
 

Grüne Kunstzensur


Und wieder zeigen die Grünen ihr wahres Gesicht

Wie  wir  bereits  im  Beitrag  „Warum Wien´s Putin grün ist“  berichteten,  verhinderte  der
„Kultursprecher“ der Grünen Wien, Klaus Werner-Lobo, den traditionellen Weihnachtsauftritt
der Wiener Kultband „DIE HINICHEN“.  Diese Zensur schlug natürlich dementsprechend hohe
Wellen.   In politischen Kreisen wird sogar von Amtsmissbrauch gesprochen.   Nun versucht
der Grüne Zensor via Facebook, sein nicht nachvollziehbares und für uns undemokratisches
erscheinendes Verhalten zu rechtfertigen.
 
Screen: facebook.com
 
Wir haben dem kläglichen Erklärungsversuch von Werner-Lobo,  drei Kommentare (stellver-
tretend  für 86) angeschlossen.   Diese Kommentator(innen) sind nach ihren Statements zu
schließen  keine  Freunde der FPÖ,  schreiben aber unverblümt was sie von Werner-Lobos
Aktion  und  seiner Person halten.   Die restlichen 83 Kommentare haben denselben Tenor.
 
Nun,  man  muss  sich  mit  den  Texten der HINICHEN nicht identifizieren, aber diese sind
genauso  viel  Kunst  wie  die Auftritte von Nitsch,  Palfinger,  Stermann,  Grissemann und
etlichen anderen gesellschaftskritischen Vertretern der österreichischen Kultur- und Kunst-
szene.
 
Ob  Werner-Lobo  die  Texte  von  den  HINICHEN nicht gefallen ist seine persönliche Ange-
legenheit. Niemand zwingt ihn ein Konzert der Wiener Kultband zu besuchen. Jedoch seine
politische  Einflussnahme zur Verhinderung eines Auftritts der Band zeigt erneut auf,  dass
es den Wiener Grünen an Demokratieverständnis fehlt. Diese Aktion erinnert stark an Erich
Honeckers linksfaschistischer DDR oder ähnlichen totalitären Regimen.
 
Uns erstaunt die Tatsache, dass Georg Danzers „Hupf in Gatsch“ noch nicht auf dem Index
der Grünen steht.  Ist doch dieses Lied ebenfalls nicht gerade frauenfreundlich und gewalt-
frei.  Aber was nicht ist,  kann vielleicht noch werden.
 
Apropos Index.  Vielleicht könnten die Grünen in Zukunft rechtzeitig ankündigen, welche Ver-
anstaltungen sie noch zensieren wollen.  Das würde nämlich geneigten Besuchern ersparen,
sich  Eintrittskarten zu kaufen und eventuell Hotelzimmer zu reservieren.   Interessant wäre
auch  zu  wissen,  wann  die  erste  Bücherverbrennung  –  für  Werke die nicht der Grünen
Ideologie entsprechen –  geplant ist.
 
*****

2012-12-08
 

Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Berlakovich


Wegen Untreue und Verdacht auf Amtsmissbrauch

Die  FPÖ  hat gestern eine Strafanzeige gegen Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich
eingebracht.   Das  gab  FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache in einer Pressekonferenz be-
kannt,  die  er  heute  gemeinsam  mit FPÖ- Agrarsprecher NAbg. Harald Jannach und FPÖ-
Generalsekretär Herbert Kickl.
 
In  diesem Zusammenhang bedauerte Strache,  dass die gestrigen Verhandlungen über eine
Sondersitzung  zu  diesem Thema gescheitert seien,   und zwar am BZÖ. Die Grünen wollten
eine schriftliche Vereinbarung über insgesamt drei Sondersitzungen, wozu das Orangenbünd-
nis aber nicht bereit war. „Wir hätten damit kein Problem gehabt, aber offenbar ist für Herrn
Bucher,  Petzner  und  die Ihrigen Aufklärung doch nicht so wichtig“,  meinte der freiheitliche
Klubobmann.
 
In  den letzten Wochen wurde intensiv über die Inseratenaffäre des Landwirtschaftsministers
Nikolaus Berlakovich berichtet worden. Grund dafür waren die Kosten des Bundesministerium
für  Land- und Forstwirtschaft,  Umwelt  und Wasserwirtschaft für die Öffentlichkeitsarbeit in
den  Jahren  2006 bis 2011 in der Höhe von ca. 30 Millionen Euro.   Der Rechnungshof hat in
einem Rohbericht die Verwendung der Mittel des Ministeriums heftig kritisiert.
 
So  wurden  exorbitante  Summen in Medien investiert, ohne den Werbemaßnahmen qualifi-
zierte  Medienresonanzanalysen  nachzuschalten.  „Oftmals“,  so  Strache, „haben  die  Maß-
nahmen  auch  keinen  Bezug zu den Aufgaben des sog. Lebensministeriums gehabt wie z.B.
im  Jahr  2010,  als  rund 420.000 Euro für Themen wie  „Unsere Bauern bringens“, „Bäuerin
des Jahres“  oder  „Wir  sind Bioweltmeister“ ausgegeben worden sind.“   Allein die Inserate
zur  Kampagne  „green jobs“  im  Jahr  2010  hätten das Ministerium 235.000 Euro gekostet,
ohne jedoch konkret auf Maßnahmen oder den zeitlichen Masterplan des Ministeriums einzu-
gehen.
 
2006 bis 2011 beauftragte das Ministerium Schaltungen in diversen Printmedien in der Höhe
von  13,01 Millionen Euro.   Gem. § 26 Mediengesetz hätten die Printmedien diese bezahlten
Anzeigen als solche kennzeichnen müssen, was diese bei ca. 50 Prozent der Anzeigen unter-
lassen haben.   94 Prozent der Werbeschaltungen in Printmedien waren mit einem Foto des
Bundesministers Berlakovich versehen.
 
Ein Teil der Schaltungen erfolgte in Medien mit untergeordneter oder nicht bekannter Reich-
weite.   Vor allem ÖVP-nahe Medien wie z.B   „Die Österreichische Bauernzeitung“  wurden
durch  das  Landwirtschaftsministerium  bedacht.   Das Ministerium betreibt bekanntlich die
Homepage  www.lebensministerium.at.   Betreut  wird diese Homepage vom Verein Land-,
forst- und wasserwirtschaftliches Rechenzentrum (LFRZ Verein).

Im  Jahr  2001  wurde  diese  LFRZ GmbH  – deren  Anteile  größtenteils  vom LFRZ Verein ge-
halten  werden –  mit dem Relaunch der Homepage im Umfang von 4,39 Millionen Euro beauf-
tragt.   Der  Verfassungsdienst  des  Bundeskanzleramts  sowie  die Finanzprokuratur standen
dieser Inhousevergabe sowie der unzulässigen Beteiligung Privater an Inhouse-Konstruktionen
ablehnend  gegenüber.   Insbesondere  kritisiert  der  Rechnungshof  die  unklare  Trennung
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in dieser Konstruktion.
 
Als besonders außergewöhnlich bezeichnete Strache die Errichtung eines Rahmenvertrags für
den Zeitraum 2011 bis 2015 betreffend den Relaunch mit dem Mindestrahmen der erwähnten
4,39 Millionen Euro,  die  überschritten,  aber nicht unterschritten werden können.   Auch der
Entzug  der  Gewinne  der  GmbH sowie des Vereines vor dem Zugriff des Staates erscheinen
aufklärungsbedürftig.    Darüber  hinaus  kaufte  die  Abteilung  für Öffentlichkeitsarbeit  des
Ministeriums externe Inhalte der Homepage zu. So erging zum Beispiel ein derartiger Auftrag
an das „Bauernjournal West“ in der Höhe von 42.600 Euro. „Dieser Auftrag steht nach Auffass-
ung des Rechnungshofs im Widerspruch zur eingangs erwähnten Informationspflicht und stellt
vielmehr eine verdeckte Förderung dar“, so Strache.
 
„Nach genauer Prüfung der Seite  www.lebensministerium.at kann man abschließend feststel-
len, dass selbst die Kosten von 1,35 Millionen Euro, die nach eigenen Angaben für die Umsetz-
ung bezahlt wurden, völlig überzogen und absolut nicht nachvollziehbar sind.  Wenn man nun
die Kosten der Herstellung von den vorgesehenen 4,39 Millionen Euro abzieht,  so bleiben für
den Zeitraum von 48 Monaten (Fertigstellung: Ende 2011; Betrieb: 2012 bis 2015),  nach eig-
enen Angaben, rund 3,04 Millionen für den laufenden Betrieb und allfällige Anpassungen.
 
Das wären monatliche Aufwendungen von 63.333 Euro. Angesichts dieser dargestellten Sum-
men  kann  man  feststellen,  dass  die  Kosten im Vergleich zu ähnlichen Projekten nicht nur
drastisch überzogen,  sondern völlig absurd sind. Gesamt sind im Zeitraum 2006 bis 2011 ca.
7,2 Millionen  Euro  für  die Betreuung des Intranets und der Homepage des Bundesministers
angefallen. Dagegen erscheint sogar der umstrittene Relaunch der Parlamentshomepage um
1,93 Millionen Euro noch günstig.“
 
Strache  behandelte  auch das Thema Parteienfinanzierung.   „Das Ministerium hat vom ÖVP-
nahen  Verein AIZ  land- und forstwirtschaftliche Fachartikel gekauft,  die sie dann als eigene
Presseaussendungen  weiterverwendete.   Mangels  einer  systematischen  Evaluierung  der
Pressearbeit sowie einer Medienresonanzanalyse konnte nicht dargelegt werden, dass dieser
Zukauf im Interesse des Ministeriums lag und über eine verdeckte Förderung des ÖVP-nahen
Vereins hinausging.“
 
Auch im Wahlkampf habe das Ministerium mitgemischt, so Strache. Im Vorfeld der National-
ratswahl  2008  hat  es  in  Niederösterreich einen halbtägigen Jugendkongress veranstaltet.
Diese  kurzfristig geplante Veranstaltung fand am 16. September 2008 statt (28. September
2008 NR-Wahl).   Nicht nur, dass das Landwirtschaftsministerium keine internen Sponsoring-
Richtlinien  hat,  so darf auch nach den Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit und Informations-
maßnahmen  der  Bundesregierung  nach Anordnung einer Nationalratswahl keine derartige
„Öffentlichkeitsarbeit“  mehr  begonnen werden.   Inhaltlich drehte sich diese Veranstaltung
nahezu ausschließlich um die Person des wahlkämpfenden Bundesministers Josef Pröll.
 
Die  Kosten  für diese „Wahlveranstaltung“ betrugen 100.000 Euro,  was bei der Teilnehmer-
zahl von rund 500 Jugendlichen 200 Euro pro Teilnehmer ausmacht. Vom Ministerium wurde
es  unterlassen,  z.B. durch öffentliche Ausschreibung günstigere Vergleichsangebote für die
Ausrichtung der Veranstaltung einzuholen.
 
„Minister  Berlakovich  soll  nun nicht glauben,  dass er einfach zur Tagesordnung übergehen
kann,  weil  Rot  und Schwarz den Untersuchungsausschuss abgedreht haben.   Tatsache ist,
dass  sich  Berlakovich  als  ein  „schwarzer Faymann“  entpuppt  hat,  als eine Art Landwirt-
schaftsInserator“, so Strache.
 
Die  FPÖ  habe  gestern  eine  Strafanzeige eingebracht, und zwar wegen Untreue und Miss-
brauch  der  Amtsgewalt.   Der Untreue-Paragraf (§ 153 StGB) ist auf Personen anzuwenden,
die durch Missbrauch der Vertretungsmacht den Geschäftsherren schädigen.  Das geschützte
Rechtsgut ist das Vermögen, in diesem Fall eben das Vermögen des Landwirtschaftsminister-
iums respektive des Steuerzahlers.
 
Als Tatsubjekt kommen vermögensrechtlich bevollmächtigte Personen, allen voran die Bundes-
minister selbst  – ad personam der BM a.D. Josef Pröll sowie der BM Nikolaus Berlakovich –  in
Betracht. Die Missbrauchshandlung wäre eben die Bestellung unnützer Anzeigen und Kampag-
nen sowie Pressetexte sein.
 
„Wir  stellen  in der Anzeige den Antrag,  die Staatsanwaltschaft möge den Sachverhalt dahin-
gehend prüfen ob durch Bundesminister Berlakovich und/oder Bundesminister a.D. Pröll sowie
andere  Personen  gegen strafrechtliche Bestimmungen sowie Bestimmungen des Nebenstraf-
rechts  verstoßen  wurde  und  gegebenenfalls ein Strafverfahren gegen die verantwortlichen
Personen, ohne Rücksicht auf das Ansehen der Personen, einleiten“, so Strache.
(Quelle APA/OTS)
*****
2012-10-10
 

Freifahrtschein bei Korruption


ÖVP-Justizministerin eröffnet Hintertür für Verdächtige

Es kann wohl nur ein schlechter Scherz sein, die Möglichkeit der Diversion auf Korruptionsfälle
auszuweiten.   Die  Diversion  ist  nämlich nur bei  einem völlig geklärten  Sachverhalt und bei
leichten Straftaten vorgesehen.  Beides trifft auf Korruption praktisch nie zu und wäre als Frei-
fahrtschein bei Korruptionsfällen zu werten.
In Wahrheit geht es wohl eher darum, die völlige Aufklärung der aktuellen und auch zukünft-
iger  Fälle  zu  verhindern  und  den  Beschuldigten die Möglichkeit zu geben,  sich durch ein
nebulöses  Geständnis verbunden mit einer Zahlung an den Staatshaushalt vor weiterer Ver-
folgung zu schützen.
Die  Möglichkeit der Diversion bei  Korruptionsfällen käme einer  Kapitulation des Rechtsstaates
gleich und ist daher abzulehnen.  Die Justizministerin ist daher gefordert, den Gesetzesentwurf
umgehend zu ändern. Es ist völlig unverständlich, dass all jenen, die derzeit im Mittelpunkt von
gerichtlichen  und parlamentarischen Untersuchungen stehen,  eine Hintertür aufgemacht wer-
den soll.

SPÖ schweigt zustimmend

Die  Initiative der Justizministerin ist daher ein erschütterndes Zeugnis dafür,  wie wenig ernst
in  ÖVP-Kreisen die  effektive Bekämpfung der Korruption genommen wird.   Allerdings scheint
Beatrix Karl  das schwächste  Glied in der Kette  zu sein und wir  glauben auch nicht,  dass die
Idee zu diesem Gesetzesentwurf auf ihrem Mist gewachsen ist.
Wir sind der Meinung, dass sie diesen offenbar auf Anraten diverser Parteikolleg(innen) injiziert
hat. Dies schließen wir daraus, weil es gerade Namen aus der ÖVP sind, die die Hitliste der Kor-
ruptionsfälle anführen.
Bezeichnend ist es auch,  dass aus SPÖ-Kreisen keinerlei Einwand gegen den Gesetzesentwurf
der Justizministerin erhoben wird.   Nun gut,  wer im Glashaus sitzt sollte auch nicht unbedingt
mit Steinen werfen.

Bauen die Grünen vor?

Erstaunlich allerdings ist ein Statement aus der selbsternannten Sauberkeitspartei.  Der grüne
Justizsprecher  Albert Steinhauser  meint nämlich,  er  könne  sich  als Kompromiss vorstellen,
dass künftig alle Delikte mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren diversionsfähig werden.
„Damit  würden  kleinere  Fälle  von  Amtsmissbrauch,  wie unerlaubte Computerabfragen für
private Zwecke mit umfasst sein“, so Steinhauser.
Da  staunen wir aber,  dass der Grüne Justizsprecher eine Straftat,  die mit bis zu fünf Jahren
Haft bedroht ist, als kleineren Fall von Amtsmissbrauch wertet.   Hier werden doch die Grünen
nicht  präventiv  für  die  Zukunft  vorbauen  wollen,  nachdem  im Telekom-U-Ausschuss auch
Namen von grünen Politiker(innen) bzw. Mitarbeiter(innen) gefallen sind?
Wir sind der Meinung, dass im Falle der Korruption und/oder des Amtsmissbrauchs keine Mög-
lichkeit  der  Diversion  gegeben  sein  darf.   Denn eine solche ermuntert lediglich dazu, diese
Delikte  auf  die  leichte  Schulter  zu nehmen und hat möglicherweise sogar eine animierende
Wirkung.
Ein  potentieller  Missetäter  hätte nämlich keine  strafrechtlichen Folgen aus seinem kriminellen
Verhalten  zu  erwarten,  nachdem er eine bestimmte  Summe an den Staat bezahlt.  Er würde
sich damit von einer Strafverfolgung und einer eventuellen Verurteilung freikaufen.  Bestochene
müssten  allerdings  darauf achten,  dass im Schmiergeld auch der Betrag für die Diversion ent-
halten ist.
*****
2012-02-28 
 

Das dynamische Inseratenduo


FPÖ-Obmann erwartet Anklage gegen Bundeskanzler

und  Staatssekretär wegen Amtsmissbrauchs

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem freiheitlichen Generalsekretär Harald

Vilimsky nahm FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache heute Stellung zu den skanda-

lösen Entwicklungen rund um SPÖ-Bundeskanzler Faymann und seinen Staatssekretär

Ostermayer.

 

Laut Berichten der RMA soll Ostermayer, damals Kabinettschef von Verkehrsminister

Faymann,  von ÖBB-Chef Huber  „sieben Millionen für den Werner“  aus dem ÖBB-

Werbeetat gefordert haben. Damit bekomme dieser Skandal endgültig strafrechtliche

Dimensionen, die mit Telekom- und Eurofighter-Affäre vergleichbar seien, so Strache.

 

Offenbar  habe  man  sich  mit  Inseraten  eine  gefällige  mediale Berichterstattung
erkaufen wollen. Die Faymann-Ostermayer-Affäre müsse auch im Untersuchungsaus-
schuss behandelt werden, falls dieser zustande komme, forderte Strache. In seinem
gestrigen ZiB2-Auftritt habe der hochgradig nervöse Ostermayer im Grunde alle Vor-
würfe bestätigt.

 

Ostermayer habe auch gesagt, dass die ÖBB-Werbung selbstverständlich eine Sache
des Ministeriums sei.   „Das ist insofern interessant“, so Strache,  „als dass Ministerin
Bures in einer Anfragebeantwortung im Dezember 2009 gänzlich anders geantwortet
hat.

 

Damals wollte ich von ihr Auskunft über ÖBB-Inserate in der Zeitung  „Österreich“  in

der Höhe von 900.000 Euro.“ Die Frau Ministerin habe geantwortet: „Ich erlaube mir

anzumerken, dass die gegenständliche Angelegenheit weder einen Gegenstand der
Vollziehung bzw.  Kontrolle der Verwaltung,  noch aktienrechtlich eine Aufgabe der

Eigentümerin darstellt.“

 

Mit dieser Begründung habe sie die Beantwortung der insgesamt 24 Fragen verweigert.

„Das gestrige  Interview wird sowieso ein Klassiker auf youtube werden“,  prophezeite

Strache. „Da taucht der Name Faymann auf einer Rechnung angeblich nur deshalb auf,

weil sich eine  Sekretärin geirrt haben soll.    So eine Ausrede muss einem erst einmal

einfallen. Das erinnert mich an den Herrn Hundstorfer, der nur eine Anwesenheitsliste

unterschrieben haben will und das Wort BAWAG nie gehört hat.“

 

Faymann und Ostermayer, das dynamische Inseratenduo, würden ein verheerendes

Sittenbild der SPÖ zeigen, so Strache. „Die Fakten sind ja mittlerweile allgemein be-

kannt. Der damalige Infrastrukturminister Faymann und sein damaliger Kabinettschef

Ostermayer haben direkt aus dem Ministerium Order gegeben und massiven Druck

ausgeübt, dass ÖBB und ASFINAG in bestimmten Medien inserieren müssen.

 

Ja, sie haben sogar aus dem Werbebudget der Staatsbetriebe  ÖBB und  ASFINAG

hohe Summen über Inserate an befreundete Medien geleitet haben, indem sie die

Inseratenschaltungen bei den Unternehmen einfach in Auftrag gegeben haben.“

 

Ein ehemaliger hoher ÖBB-Manager hat es im Kurier so gesagt: „Die Bahn musste

in der Zeit, als Werner Faymann Verkehrsminister war, in ausgewählten Boulevard-

medien Inserate schalten.   Die Kaltschnäuzigkeit war extrem:   Man hat einfach
bestellt und uns die Rechnung geschickt.“

 

„Mittlerweile ermittelt ja schon die Staatsanwaltschaft, und zwar dank jener Anzeige,

die unser Generalsekretär Harald Vilimsky eingebracht hat“, so Strache. „Er hat damit

den Stein ins Rollen gebracht. Inzwischen haben sich die Verdachtsmomente ja noch

erhärtet.   Ein ehemaliger  ÖBB-Manager behauptete  in der  Samstag-Ausgabe des
„Kurier“,  e r habe  den  Namen  Faymann nachträglich  aus  einem  ÖBB-Protokoll
streichen müssen.“

 

Und der  „Kurier“  zitiert auch einen ehemaligen ÖBB-Manager, der behauptet, dass
auch der Stadt-Wien-nahe Echo-Verlag „massiv Druck ausgeübt“ habe.   „Der Echo-
Geschäftsführer  hat  am  Ende jedes  Monats angerufen  und gesagt,  in welchen
seiner Medien es noch freie Inseratenplätze gibt und wie viel das für die ÖBB kostet.

 

“ Über Jahre hinweg sei von  Echo-Geschäftsführer  Christian Pöttler unter Berufung
auf Ostermayer Druck ausgeübt worden,  Anzeigen schalten zu müssen.  „Monatlich
waren das 25.000 bis 30.000 Euro in den diversen Echo-Medien.“

 

„Wir  gehe n davon aus,  dass  demnächst  eine Anklage gegen Faymann und Oster-
mayer wegen Amtsmissbrauchs und Untreue kommen wird.  Die vorliegenden Fakten
und Dokumente können nicht ignoriert werden“,  erklärte Strache.   „Das alles muss
auch Thema im Untersuchungsausschuss werden. Die SPÖ soll nicht glauben, dass sie
sich mit  Hilfe ihrer grünen  Hampelmänner und  Hampelfrauen aus der Affäre ziehen
kann.   Die SPÖ könnte ja im Vorfeld schon einmal so etwas wie tätige Reue üben.
Damit meine ich,  dass sie der  ÖBB und der  ASFINAG die Kosten für die Inserate
ersetzen soll.“

 

*****

2011-09-20
 
 

Hausdurchsuchung bei UVS-Richterin


UVS-Richterin erfährt die Macht der Tierquälerlobby

Beamte die in Österreich öffentlich eine eigene Meinung vertreten und nicht mit den Wölfen
heulen, laufen in Gefahr vom Rudel zerfleischt zu werden. Diese Erfahrung musste kürzlich
eine UVS-Richterin machen, die einige Tierschützer im Jahre 2007 freigesprochen hatte.

Eine Jagdgesellschaft konnte die Tierschutzaktivisten nicht identifizieren, welche angeb-

lich eine Jagdstörung, sprich Tierermordung gestört hatten. Laut einer heutigen APA-OTS
Aussendung, erscheint in der Montagausgabe des Nachrichtenmagazins „Profil“ ein Bei-
trag in dem berichtet wird, dass es bei der Richterin des UVS-Niederösterreich, kürzlich
zu einer Hausdurchsuchung gekommen sei.

Loser Kontakt begründeten Verdachtsmomente

Im Justizministerium heisst es, wenn es den Verdacht einer strafbaren Handlung gebe,
müsse man ihm nachgehen, egal ob Richter oder nicht. Da ist es schon erstaunlich, dass
es gerade eine Richterin betrifft, die im Sinne des Tierschutzes geurteilt hatte.

Der VGT-Obmann DDr. Balluch hatte die Richterin nach dem Urteil einige Male tele-
fonisch kontaktiert und sie in einem Internetforum lobend erwähnt. Das brachte ihr nun

den Verdacht des Amtmissbrauches ein.
 
Die betroffene UVS-Richterin dürfte die wichtigste Turnübung im Staatsdienst vergessen
haben. Nach oben bücken und nach unten treten. Wer dieses akrobatische Talent nicht
beherrscht, wird im Staatsdienst nicht alt werden oder maximal Aktenschlichter.

Viele Angeklagte sprechen mit den Richtern

Viele Angeklagte kontaktieren ihren Richter vor und nach dem Prozess, ungeachtet einer
Verurteilung oder eines Freispruches. Würden alle diese Richter(innen) nun angeklagt
oder mit Hausdurchsuchungen „belohnt“ werden, müsste das Justizministerium eine
eigene Abteilung für Richterverfolgung schaffen.

Allerdings dürfte die Lobby der Tierquäler, Legebatterienbesitzer und Tierfabrikeneigner

so stark sein, dass diese vermutlich soviel Einfluss ausüben können, sogar eine Richterin
abzuschiessen, wenn diese nicht in ihrem Sinne urteilt.

Bericht über Tierquäler-Politiker

Wir haben 2.November 2009 den Livebericht „Der Eiermann“, in telefonischer Zusammen-
arbeit mit DDr. Balluch verfasst. Aus diesem Beitrag ist es ersichtlich, wie sich professionelle
Tierquäler, in besagten Fall ein Politiker, über bestehende Gesetze hinwegsetzen können,
ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.

Gefährlicher Kontakt

Obwohl es aus „juristischen“ Gründen eher nicht ratsam ist, mit dem VGT-Obmann Kontakt
zu haben oder gar zu sprechen, haben wir am 11.November 2009 ein „Interview“ mit ihm ge-
führt. Wir waren von unserem Interviewpartner angenehm überrascht, da wir von diesem
eigentlich eine militante Einstellung erwartet hatten.


DDr. Balluch.  Ist er der österreichische Osama Bin Laden?

Sind Tierschützer die Mafia?

Wir vertreten weiterhin den Standpunkt, dass es sicher nicht die feine englische Art ist
seinem Ansinnen mit dem Versprühen von Buttersäure Nachdruck zu verleihen, aber
Tierschützer mit einer krimninellen Organisation zu vergleichen und sie nach Paragraf
278a Strafgesetzbuch (Prozess beginnt am 2.März) anzuklagen, ist in der Tat mehr
als erstaunlich.

*****

2010-02-06
  

Ungeliebte Kinder

 

Amtsmissbrauch?

Heute standen zwei Wiener Polizisten vor dem Richter im Wiener Landesgericht.
Ihnen wird vorgeworfen, einen Verkehrunfall den ein alkoholisierter Kollege ver-
ursacht hatte vertuscht zu haben, bzw. zu vertuschen versuchten.

Alkotest vergessen

Ein flotter Cabriofahrer, war mit seinem Wagen am 08.08.2008, zeitlich in der Früh
in ein Geländer auf der Grinzinger Allee gekracht. Als die beiden Beamten erkannten,
dass der Unfalllenker ein Kollege ist, wurde glatt auf einen Alkotest „vergessen“.

2,9 Promille

Es erfolgte auch  keine Anzeige und keine Führerscheinabnahme, obwohl im Spital ein
Blutalkoholwert von 2,9 Promille festgestellt wurde. Der Staatsanwalt wirft den beiden
Beamten nun Amtsmissbrauch vor. Weil eine Zeugin nicht erschienen war, wurde der
Prozess vertagt.

Corpsgeist

An und für sich ist dieser Vorfall nicht wirklich erwähnenswert, denn sollte er sich
tatsächlich so ereignet  haben, dürfte hier falsch verstandener Corpsgeist eine
wesentliche Rolle gespielt haben.

Es geht auch anders

Dieses Ereignis bestätigt  allerdings unserer Annahme, dass die „Polizei-Postler“
ein ungeliebtes Kind in den Reihen der Exekutive sind, sowie wir das in einem
„Beitrag“ bereits geschrieben haben.
Dort hatte man den betreffenden Polizisten in Spe sofort zu einem Alkotest aufgefordert,
nachdem er sich einige Spritzer genehmigt hatte. Der Mann lenkte weder ein Fahrzeug,
noch hatte er einen Verkehrsunfall verursacht, sondern saß lediglich hinter einer Schreib-
maschine.

Erhöhter Röhrchenverbrauch?

Man darf gespannt sein, wie viele Alkoteströhrchen die Polizei verbrauchen wird, wenn
Innenministerin Fekter ihren Plan verwirklicht, „Arbeitslose“ für den Polizeidienst zu
rekrutieren.
Stauni
  
2009-09-21
  

Die Masten-Rebellen

 

Handy ja, Masten nein

Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben 
 
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.

Ohne Masten kein Handy

In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar   fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.

Gemeinderat entschied negativ

In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.

Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.

Strafanzeige

Allerdings  was jetzt kommt ist  höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.

Erstaunliche Zukunftsaussichten

Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
  
2009-09-09
  

Inhalts-Ende

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