Lena Schilling erklärt völlig falsch im oe24.at-TV-Duell: „Österreichische Neutralität besteht aus 3 kurzen „Paragraphen“

Jus-Student W.Pöltl klärt auf: "Schilling hat auch hier offenbar keine Ahnung! Das österreichische Neutralitätsgesetz kennt nur Artikel. Paragraphen findet man dort überhaupt nicht!"

Freunde werden Lena Schilling und Jus-Student W.Pöltl vermutlich nicht mehr werden. Möglicherweise hat das auch sein Gutes, denn als Freund von Schilling kann es sich durchaus stressig leben.  Jedenfalls klärt Pöltl, das ist jener Jus-Student der Strafanzeige gegen Schilling erstattet hat, einen Sachverhalt mit nachfolgender Presseaussendung auf.

Presseaussendung:

Nächste Lena-Schilling-Skandal-Unwissenheit. Die EU-Möchtegern-Politikerin Lena Schilling erklärt im Vilimsky-TV-Duell,völlig falsch,auf oe24.at:
„Die österreichische Neutralität besteht aus 3 kurzen Pragraphen“

(Beweis und Quelle: https://go.ots.at/D94MH9UK). Falsch -Darstellung ab Minute 36:50 der Sendung.

Jus-Student und Cannabis-Aktivist W.Pöltl im O-Ton: „Es gibt einen gewaltigen Unterschied im Recht zwischen Paragraphen und Artikeln. Paragraphen weisen auf einfache Gesetze hin, Artikel aber auf Gesetze im Verfassungsrang. Gesetze im Verfassungstrang sind nur unter schwierigsten Umständen abänderbar. Das österr. Neutralitätsgesetz ist von derartig enormer Bedeutung, dass es in den Verfasssungsrang gehoben wurde. Und so finden wir dort nur Artikel. Keine Paragraphen.

Hier die gesamte Rechtsvorschrift für das Neutralitätsgesetz, Fassung vom 16.05.2024:

Artikel I.

(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

(Quelle: https://go.ots.at/ivntaJjo)

Jus-Student W.Pöltl sagt: Dass Lena Schilling auf Nachfrage eines Journalisten nicht einmal wusste, ob Norgwegen zur EU gehört ist bekannt, und peinlichst genug (Grüne EU-Spitzenkandidatin kennt EU-Länder nicht: „Fehler passieren“ Quelle: https://go.ots.at/BXx8aw5P).

Dass aber die grüne EU-Wahl-Spitzenkandidatin Lena Schilling live im TV zur EU-Wahl 2024 öffentlich behauptet, dass das österr. Neutralitätsgesetz aus 3 Paragraphen bestehe, das ist ein Skandal. Wie lange sich das Wahlvolk derartige Unwissenheitsauftritte noch bieten lassen muss, das ist zu hinterfragen. Spätestens aber bei der EU-Wahl 2024 werden die GRÜNEN die Rechnung präsentiert bekommen: Das politische ENDE.

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Das Wiener Hunde-Team ist ab sofort in der ganzen Stadt unterwegs

Die Truppe ist in der ganzen Stadt unterwegs und ist zu unterschiedlichen Tageszeiten in fast allen Bezirken der Stadt anzutreffen

Und wieder gibt es eine Amtskapperl-Truppe mehr in Wien, nämlich das Wiener Hunde-Team. Dieses besteht aus Mitarbeiter(innen) des Veterinäramts, die das ganze Jahr über in Wien unterwegs sein werden. In diesem Team arbeiten rund 20 Personen, die eine Lehre als Tierpfleger oder ein Studium der Veterinärmedizin abgeschlossen und eine Ausbildung zum Tierschutzkontrollorgan absolviert haben. Die Teams sind sowohl in Zivil, als auch mit eindeutigen erkennbaren Jacken und Abzeichen unterwegs und weisen sich mit einem Dienstausweis aus. Sie kontrollieren die Einhaltung der vorhandenen Regeln für die Hundehaltung und beraten vor Ort – auf der Straße, in Hundezonen und Parkanlagen. Zudem wird bei Bedarf gleich vor Ort überprüft, ob der Hund gechippt und registriert ist. Das Team wird auch die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht und den Hundeführerschein kontrollieren.


Dazu Tierschutzstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ): „Gerade in den ersten Wochen stehen Beratung und Information im Vordergrund. Die Beratungsstände des Wiener Hunde-Teams sind zum Beispiel bei Hundezonen oder in Parks zu finden. Viele Menschen haben sich bereits vorab mit Fragen an das Hunde-Team gewandt. An den Beratungsständen können sie sich nun persönlich informieren und ins Gespräch kommen!“ Laut Czernohorszky sollen Hundehalter die Chance nutzen und das Wiener Hunde-Team kennen lernen. So soll es Beratung zum richtigen tierschutzgerechten Umgang mit dem Hund, das korrekte Verhalten in der Großstadt oder über alle Vorschriften, die es einzuhalten gilt geben.

Die persönliche Beratung wird durch spezielle Broschüren mit wichtigen Informationen „rund um den Hund“ ergänzt. Hundehalter die sich nicht an die Regeln halten, werden zur Kassa gebeten. Es können Organstrafmandate verhängt oder auch Anzeigen erstattet werden, wenn etwa beispielsweise ein Hund nicht in der Heimtierdatenbank aufscheint, keine Hundesteuer bezahlt wird oder Hunde ohne Leine oder Maulkorb unterwegs sind.

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Erneuter Fall eines sogenannten Rip-Deals

Und wie Sie sich schützen können .....

Eine 58-jährige Betreiberin eines Geschäfts für Innenausstattung in Wien wurde bereits im November 2023 telefonisch bzw. per Mail von einer vermeintlich ausländischen Firma bezüglich eines Millionengeschäfts kontaktiert. Sie soll dutzende Ferienhäuser für diese Firma ausstatten.

Um sich alle Details auszumachen, soll es zu einem Treffen im Ausland kommen. Anfang Februar kam es dann zu einem persönlichen Treffen in Brüssel wo eine Einigung der Zusammenarbeit sowie eine Vereinbarung einer Vermittlungsprovision erzielt wurde, welche die 58-Jährige in Goldmünzen leisten soll.

Die Übergabe des Goldes fand am 10.02.2024 in Wien im Geschäft der 58-Jährigen statt. Ein Mann der ausländischen Firma überprüfte das Gold und wickelte Klebeband um die Schachtel, in der glaublich das Gold verpackt war. Anschließend wurde vereinbart, die Schachtel bis zur Überweisung des ersten Teiles der Auftragssumme der ausländischen Firma in einem Safe der 58-Jährigen aufzubewahren.

Anschließend teilte der Mann der Frau mit, dass er nun die Überweisung in einer Bank vornehme und anschließend wiederkäme, um das Gold zu holen. Als der Mann nach einiger Zeit nicht zurückkam, öffnete die 58-Jährige das Paket und bemerkte, dass in diesem nur wertlose Metallmuttern waren. Der Mann dürfte das Paket mit dem Gold im Zuge der Überprüfung mit dem wertlosen Paket ausgetauscht haben. Die vermeintliche Firma war ab diesem Zeitpunkt auf keinem Wege mehr zur erreichen.
Die 58-Jährige bemerkte, dass sie Opfer eines Betruges geworden ist und erstattete daraufhin Anzeige in einer Polizeiinspektion.

Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum Ost, Rip-Deal Unit Vienna, hat die Ermittlungen übernommen. Erste Ermittlungen ergaben, dass die Tätergruppierung bereits mehrere derartige Betrugshandlungen in Europa begangen haben könnte. Weiters soll der Mann, welcher den Betrug in Wien abwickelte, seine Hintermänner möglicherweise um einen Teil der Schadenssumme betrogen haben. Weitere Ermittlungen, insbesondere in Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden, laufen auf Hochtouren.

Phänomen Rip-Deal:

Diese Art von Betrug wird nahezu ausschließlich von erfahrenen Banden der Westbalkanregion angewandt, welche sich gegenüber den Opfern als reiche Geschäftsleute oder Investoren präsentieren.

Es handelt sich um variantenreiche betrügerische Rechtsgeschäfte, bei welchem zumeist beabsichtigt wird Luxusgüter wie Uhren oder Gold zu erwerben. Rahmengeschäfte mit den späteren Opfern dienen nur als Vorwand um die Glaubwürdigkeit zu untermauern und Vertrauen zu gewinnen.

Die Täterschaft beabsichtigt meist alle Geschäfte im Ausland abzuwickeln, bei denen die Luxusgüter meist – unbemerkt – durch wertlose Güter ausgetauscht werden.

Auch beim Verkauf von Immobilien, Booten oder hochpreisigen Autos schlagen die Täter zu. Auch hier wird meist mit einer „Vermittlungsprovision“ gearbeitet, meist in Form von Kryptowährung oder Gold. Wie bei dem zuvor geschilderten Fall folgt auf die geleistete Provision keine Zahlung

Wie Sie sich schützen können

• Wenden Sie sich bei Misstrauen an die nächste Polizeidienststelle und sehen Sie von anstehenden Geschäften ab. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.

• Reisen Sie für den Verkauf Ihrer – vor allem luxuriöser – Habseligkeiten nicht ins Ausland.
• Seien Sie achtsam und werden sie misstrauisch, wenn der potentielle Käufer oder Geschäftspartner keine Anstalten macht über den Kaufpreis verhandeln zu wollen.
• Stellen Sie Nachforschungen über Ihre Geschäftspartner an und lassen Sie sich Referenzen der Käufer vorweisen – gerade bei Verkäufen von Luxusgütern.
• Erstatten Sie nach einem RIP-Deal jedenfalls auch im Inland Anzeige und nicht nur im Ausland. (Quelle: LPD Wien)

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Stellungnahme der FPÖ-Wien zur Sonderprüfung Straches Spesenabrechnungen


FPÖ Wien prüft anonyme Vorwürfe

 

„Bei der Wiener FPÖ ist vor rund zwei Wochen eine Medienanfrage eingegangen, die uns zur Überprüfung der Sachlage veranlasst hat“, so heute der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, LAbg. Michael Stumpf.  Diese Sonderprüfung fände aktuell statt.

 

Zu den Fragen rund um anonym behauptete Missstände in der Buchhaltung hält die FPÖ Wien zudem folgendes fest:

 

Zum gegebenen Zeitpunkt kann darüber kein Urteil abgeben werden.  Die FPÖ Wien ist jedenfalls an einer umfassenden Aufklärung interessiert, weshalb eine Sonderprüfung der Buchhaltung in Auftrag gegeben wurde.  Darin wird die Zeit ab 2013 gründlichst durchleuchtet.  Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Wiener FPÖ über die Ergebnisse informieren.

 

Da Heinz-Christian Strache auch regelmäßig politische Delegationen empfangen und Arbeitsgespräche geführt hat, wurden von der Partei diverse Kosten übernommen.  Mit dem Rücktritt Heinz-Christian Straches als Bundespartei- und Landesparteiobmann wurde die Übernahme der Kosten eingestellt.  Für Heinz-Christian Strache gibt es nach wie vor ein erhöhtes Gefährdungspotential.  Es wird ihm daher auch ein ausgebildeter Sicherheitsmann beigestellt, der auch die Aufgabe als Fahrer übernimmt.

 

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2019-09-23


FPÖ Wien prüft anonyme Vorwürfe

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„Bei der Wiener FPÖ ist vor rund zwei Wochen eine Medienanfrage eingegangen, die uns zur Überprüfung der Sachlage veranlasst hat“, so heute der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, LAbg. Michael Stumpf. Diese Sonderprüfung fände aktuell statt.

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Zu den Fragen rund um anonym behauptete Missstände in der Buchhaltung hält die FPÖ Wien zudem folgendes fest:

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Zum gegebenen Zeitpunkt kann darüber kein Urteil abgeben werden. Die FPÖ Wien ist jedenfalls an einer umfassenden Aufklärung interessiert, weshalb eine Sonderprüfung der Buchhaltung in Auftrag gegeben wurde. Darin wird die Zeit ab 2013 gründlichst durchleuchtet. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Wiener FPÖ über die Ergebnisse informieren.

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Da Heinz-Christian Strache auch regelmäßig politische Delegationen empfangen und Arbeitsgespräche geführt hat, wurden von der Partei diverse Kosten übernommen. Mit dem Rücktritt Heinz-Christian Straches als Bundespartei- und Landesparteiobmann wurde die Übernahme der Kosten eingestellt. Für Heinz-Christian Strache gibt es nach wie vor ein erhöhtes Gefährdungspotential. Es wird ihm daher auch ein ausgebildeter Sicherheitsmann beigestellt, der auch die Aufgabe als Fahrer übernimmt.

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Cyber-Mobbing


Es kann jede(n) treffen

 

Vorige Woche hat das Thema „Cyber-Mobbing“ große Wellen geschlagen.  Ein selbsternannter Laufhauskönig ohne Laufhaus, verfolgte eine bekannte Stripperin und eine renommierte Wiener Rechtsanwältin – via seinem Facebook-Account – recht beharrlich mit Beleidigungen und Diskriminierungen.

 

Nun muss man aber nicht prominent sein, um Opfer von Cyber-Mobbing zu werden. Der 74-jährigen Pensionisten XY (Name der Red. bekannt) aus Wien, ereilte nämlich das gleiche Schicksal. Diese wird seit Wochen – via dem Facebook-Account „Dahamist“ – beleidigt und diskriminiert.  Frau XY, die bereits völlig verzweifelt ist,  hat vorige Woche bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige erstattet.  Wer genau die beleidigenden und diskriminierenden Beiträge verfasst hat, wird zurzeit von der Staatsanwaltschaft ermittelt.  Die besagte Facebook-Seite betreibt kein Unbekannter.  Im Impressum scheint der sattsam bekannte Ex-Polizist aus Linz, Uwe Sailer, auf.  (Es gilt für alle Personen die Unschuldsvermutung).

 

Gestern in der Nacht, wurde auf der Facebook-Seite „Dahamist“ ein extrem grauslicher Beitrag (nachfolgender Screenshot) online gestellt, der bis heute (19.03.2019) zu lesen war.  Wir haben die Namen aller genannten – im betreffenden Facebook-Beitrag angeführten – Personen geschwärzt, da bereits strafrechtliche Ermittlungen (Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist erfolgt) im Gange sind.

 


 

Wir fragen uns, was geht eigentlich im Kopf einer Person vor, die derartige perverse Postings ( obiger Screenshot), verfasst?  Zudem sind die Behauptungen im Facebook-Posting astreine Lügen, denn Frau YX, war in ihrer Berufslaufbahn im Gesundheitswesen tätig und hatte mit dem „Rotlicht“ nie etwas zu tun.  Abartig und niederträchtig sind auch die Aussagen bezüglich des Sexualverhaltens – welches übrigens Privatsache wäre – und der Hygiene von Frau XY, welche ebenfalls Lügen sind.

 

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2019-03-19


Betrügerischer Erpressungsversuch grassiert im Internet


Man sollte keinesfalls den Erpresser bezahlen – Im Zweifelsfall an die Polizei wenden

 

Zurzeit grassiert wieder ein Betrugsversuch im Internet, der mittels Mail an den Mann bzw. Frau gebracht wird.  Folgendes E-Mail (welches wahrscheinlich auch schon der eine oder andere Leser erhalten hat) wurde uns heute – mit dem Ersuchen um einen Beitrag darüber – weitergeleitet:

 

 

„Wir haben eine RAT-Software auf Ihrem Gerät installiert.“ Mit diesem Satz will der Erpresser ganz offensichtlich Professionalität vortäuschen, in dem er den Fachausdruck „ RAT-Software“ ( Remote Access Trojaner, das ist ein Trojaner, der einem den Fernzugriff auf einen PC ermöglicht) verwendet.

 

Allerdings scheint sich der Kriminelle nicht sicher zu sein, was er eigentlich nun vom Computer seines Erpressungsopfers im Griff hat.  Einmal schreibt er, er habe das E-Mail-Konto gehackt, dann wiederum hat er angeblich Zugriff auf alle Konten und zu guter Letzt will er – durch das Hacken – Zugriff auf das gesamte System haben.

 

Etwas verwirrend erscheinen auch die Worte (rot): Wenn Sie alle Daten gesammelt von Ihr System löschen müssen, senden Sie mir $300 in BTC (Kryptowährung).“ Denn gegen Ende des Erpresser-Mails heißt es: „Nach Ihrer Transaktion werde ich alle Ihre Daten löschen.“ Was nun, muss dass Opfer die angeblich kompromittierenden Daten (Videos) selbst löschen oder geschieht das durch den Erpresser?  Die verwirrende Ausdrucksweise könnte natürlich auch den miserablen Deutschkenntnissen des Kriminellen liegen.

 

Da der Erpresser nicht den geringsten Beweis für seine Behauptung bzgl. einer Videoaufnahme erbrachte (normalerweise wird wenigsten ein pikantes Foto mitgeliefert), lässt das den Schluss auf einen Betrug in Verbindung mit einer Erpressung zu.  Keinesfalls sollte man bezahlen.  Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich an die Polizei zu wenden und Anzeige zu erstatten.

 

Es gibt allerdings auch „wirkliche“ Erpressungsversuche mit delikaten Videos und/oder Fotos.  Diese resultieren fast ausnahmslos aus Besuchen in einschlägigen Chat-Rooms.  In diesen sollte man sich mit äußerste Vorsicht (virtuell) bewegen und sich keinesfalls dazu hinreißen lassen, pikante Videoaufnahmen oder Fotos von sich weiterzugeben oder anfertigen zu lassen.

 

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2018-09-11


Die täglichen Betrug-Mails


Keine Verlinkungen anklicken und keine Zahlungen leisten

 

 

Fast täglich trudeln bei Internetnutzern Betrug-Mails aller Art ein. Egal ob es dubiose Webseitenbetrüger sind, die vorgeben man habe bei ihnen ein Abo abgeschlossen und sei zur Zahlung verpflichtet oder andere Betrüger, die Mails von Banken vortäuschen.  Für alle Fälle gilt es, keinesfalls angegebene Links anzuklicken und keine Zahlungen zu leisten.  Der einzig richtige Weg ist es, derartige Mails ungeöffnet in den virtuellen Papierkorb zu verschieben und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

 

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2017-10-23


Schwere Beleidigung des FPÖ – Chefs auf der Facebook-Seite von Öllinger


Strache wörtlich als Volltrottel bezeichnet

 

Es ist in der Tat erstaunlich, dass es immer wieder Politiker(innen) der Grünen sind, die sich über angebliche Hass – und Hetzpostings auf der Facebook-Seite des FPÖ – Chefs aufregen.  Diesbezüglich werden auch Klagen einreicht und/oder Anzeigen erstattet.   Dabei sollte diese doch vor ihrer eigenen Facebook-Türe kehren, wie wir schon in etlichen Beiträgen dokumentiert haben.  Nachfolgend wieder ein Beispiel, diesmal auf der Facebook-Seite des Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger.

 


 

Das obig gezeigte Posting des Users Mirko Kolo, steht bis dato (Zeitpunkt unsere Beitragserstellung) ungelöscht auf der Facebook-Seite des Grün-Politikers.

 

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2017-05-25


Betrüger drohen mit der Staatsanwaltschaft


Der Staatsanwalt würde sich freuen, wenn er in Kenntnis der Identität der Betrüger gelangen könnte

 

 

Die Betrüger der bereits sattsam bekannten Abzock-Websseite „www.maps-24-routenplaner.com“ konnten also noch immer keinen Zahlungseingang von uns verzeichnen.   Das ist auch nicht verwunderlich, denn wir haben bis dato noch keine Überweisung getätigt und haben dies auch in Zukunft nicht vor, da wir die besagte Webseite weder besucht, geschweige denn uns dort eingeloggt haben.  Fast belustigend finden wir die „Drohung“, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten.   Das sollten diese Herrschaften unbedingt tun, denn die Staatsanwaltschaft wartet bereits auf die Betrüger der Abzock-Websseite „www.maps-24-routenplaner.com“, da gegen diese bereits zahlreiche Anzeigen erstattet wurden.   Hier zielführende. L I N K S .zu den bereits von uns verfassten Beiträge in dieser Angelegenheit.

 

 

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2017-05-05

Hat Dr. Zanger seine Facebook-Seite nicht im Griff?


Der Rechtsanwalt sollte einmal vor seiner eigenen Facebook-Türe kehren

 

Nachfolgendes Posting steht bis dato auf der von Dr. Georg Zanger betriebenen Facebook-Seite „Sperrt Straches FB-Seite“:

 

 

Nun wäre obiges Posting nicht wirklich erwähnenswert, denn die Verbreitung von Diskriminierung, Hass und Hetze gegen die FPÖ und/oder deren Chef, finden sich auf politisch links orientierten Facebook-Accounts zuhauf. Allerdings ist das betreffende Posting deshalb erwähnenswert, weil es sich Dr. Zanger zur Aufgabe gemacht hat, angebliche Hass- bzw. Hasspostings auf der Facebook-Seite von H.C. Strache zur Anzeige zu bringen.

 

 

Dr. Zanger mokierte sich erst vor einigen Tagen darüber, dass die Staatsanwaltschaft noch immer nicht aktiv geworden sei und stellte sogar die Frage, ob man dort schläft. Wir haben schon mehrmals aufgezeigt, dass auf Zangers Facebook-Account Postings veröffentlicht wurden, die mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun haben (Beispiele: LINK1LINK2).  Sehen wir uns die betreffenden Postings – welche auf der Facebook-Seite des Rechtsanwaltes veröffentlicht wurden (angef. LINKS) – an, können wir seine Anzeige nicht ernst nehmen.  Möglicherweise denkt man auch bei der Staatsanwaltschaft so darüber.

 

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2017-01-14


Spende statt Anzeige


Nicht nur die Wege des Herrn sind unergründlich

Wie  ja  nicht  unbekannt  sein dürfte,  zeigt die Grünen-Chefin User(innen) an  bzw.  ver-
klagt diese,  wenn diese im Internet Lügen oder Hetze verbreiten. Wie aus einem Kurier-
Artikel  des  Vormonates hervorgeht,  habe sie und ihr Team bereits 34 Verfahren wegen
der Verbreitung  von  Lügenzitaten bzw.  wegen Hasspostings angestrengt,  davon seien
16 mittlerweile zu ihren Gunsten entschieden worden.
Und  nun  wird  es  interessant:  Denn  laut  dem  Kurier-Beitrag  wird  der erstrittenen
Schadenersatz  gespendet.   Nun,  wer sind die Glücklichen,  denen von Glawischnig
und ihrem Team finanziell unter die Arme gegriffen wird?
Einen Spendenempfänger konnten wir ausfindig machen.   Denn dieser wird heute
namentlich im STANDARD erwähnt:
Da staunen wir aber,  dass Mimikama von den Grünen eine Spende über 1.000,- Euro
erhält, nachdem diesem Verein just vor  2 Tagen eine Anwaltsrechnung (vom Heraus-
geber  dieses  Online-Magazins)  in Aussicht  gestellt  wurde,  weil  auf  deren Internet-
Plattform  ein diskriminierendes Lügenposting sage und schreibe 3 Tage online stand,
obwohl eine Aufforderung zur Löschung bestand.
Wir  fragen  uns  allerdings,  ob  es  nicht  im  Sinne der  Gerechtigkeit gewesen wäre, den
Verein Mimikama anzuzeigen oder zu verklagen, anstatt ihnen 1.000 Euro zu spenden?
Tja, nicht nur die Wege des Herrn sind unergründlich, scheinbar auch die der Grünen.
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2016-08-18

Anzeige gegen Mensdorff-Pouilly wegen Gatterjagd

Gatterjagd hat mit waidgerechter

Ausübung der Jagd nichts gemeinsam

 
(c) VGT.at – Verein Gegen Tierfabriken
 
Tiere  in  ein  Gatter  zu  sperren  und  diese  dann  mittels Treiber vor die  Flinten von
Schützen  (wir  verwenden  absichtlich  nicht  das  Wort  Jäger)  zu  treiben,  hat  wohl
mit  waidgerechter  Ausübung  der Jagd nichts gemeinsam.   Gestern veröffentlichten
wir eine Presseaussendung des VGT, in der über das perverse Hobby von Mensdorff-
Pouilly und seinen Kumpanen berichtet wurde.
 
Der  VGT  stellte  uns  freundlicherweise  Videomaterial  zur Verfügung,  um unserer
Leserschaft  vorführen  zu  können,  wie Tiere in einem  eingezäunten Areal bis zur
Erschöpfung  gehetzt  wurden,  um sie in späterer Folge abzuknallen.
 
(c) VGT.at – Verein Gegen Tierfabriken
 
(c) VGT.at – Verein Gegen Tierfabriken
Wie der  VGT auf seiner Webseite heute mitteilt,  wurde gegen Mensdorff-Pouilly
Anzeige erstattet.
 
 
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2015-11-09
 

Wieder einmal Skandal in ORF-Sendung

Parade-Linker tätigte die Aussage:

„Spekulanten gehören aufgehängt“

 
 
Zu unserem gestrigen Beitrag „Freie Demokraten zeigten Parade-Linken an“ gibt es nun
den  Videoausschnitt  der Aussage von Jean Ziegler: „Spekulanten gehören aufgehängt“.
Die  Aufforderung,  den  Aufruf  oder  wie  man es noch sonst bezeichnen könnte,  ist ab
Minute 00:50 zu sehen und zu hören.
Videoausschnitt: ORF2 („STÖCKL“ v. 26.03.2015)
 
Dass  Spekulanten nicht gerade zu den angenehmsten Zeitgenossen gehören,  stellen wir
gar nicht in Abrede. Dass Ziegler gegen das Spekulantentum ankämpfen will, dagegen ist
auch nichts einzuwenden.  Allerdings lässt seine Meinung für die Vorgangsweise  „Speku-
lanten gehören aufgehängt“  tief in die Seele eines Linken blicken.
 
Egal ob in der Vergangenheit oder ob in der Gegenwart,  politisch links orientierte Regime
mordeten stets um an die Macht zu gelangen oder an dieser festzuhalten.  Dabei war und
ist  es  egal,  in  welchem  Erdteil  politisch Andersdenkende und/oder sonstig unliebsame
Personen  ermordet  wurden  bzw.  werden.    Stalin,  Fidel Castro,  Kim Jong-un  und  Co.
lieferten bzw.  liefern den Tatsachenbeweis.
 
 
*****
 
2015-03-30

Freie Demokraten zeigten Parade-Linken an


Anzeige wegen Verdachts auf Verhetzung

Günther Koller,  geschäftsführender  Obmann der  Freien Demokraten,  erstattete heute
Anzeige gegen den Parade-Linken Jean Ziegler.
Screen: Freie Demokraten
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2015-03-29

Peinlicher Erklärungsversuch einer linken Journalistin


Erstaunliche Auslegung von Anführungszeichen

Am  4.Juni  stellte die politisch links orientierte Jungjournalistin, Olja Alvir,  nachfolgenden
Tweet auf ihrem Twitter-Account ein. Diesen haben wir 1:1 übernommen und auch keinen
Satz  aus  dem  Kontext  gerissen.  Auch die Tweets rundherum ließen keinen Sarkasmus
oder Satire erkennen.
Screen: twitter.com (Account: Olja Alvir)
Wir haben vorgestern darüber diesen Beitrag verfasst.   Gestern erhielten wir von Frau Alvir
nachfolgendes Mail:
Screen: erstaunlich.at
Möglicherweise war es der jungen Dame unangenehm,  dass wir sie dabei ertappt haben, dass
sie  gewaltfreie   Demos  langweilig  findet.    Erstaunlich  ist  jedoch  ihre   Rechtfertigung  bzgl.
ihres Tweets. Sie meint doch tatsächlich, dass dieser ein Zitat sei und dies insbesondere durch
die Anführungszeichen klar wird.
Da staunen wir aber, dass einer Journalistin die verschiedenen Bedeutungen von Anführungs-
zeichen  nicht klar sein dürften.  Diese allein gesetzt machen nämlich noch kein Zitat sondern
unterstreichen und bekräftigen eine getätigte Aussage.
Als Anschauungsunterricht wollen wir Frau Alvir dies an Hand von zwei Beispielen
demonstrieren:
Beispiel 1: Wir schreiben – „Herr  XY  ist ein Trottel“. Dies  stellt   eine   glatte   Beleidigung
dar.  Mit den gesetzten Anführungszeichen haben wir zusätzlich noch bekräftigt,  dass wir
der Meinung sind,  dass Herr XY ein Trottel ist.  Eine Klage gegen uns würde der Mann mit
Sicherheit  gewinnen.  Eine  Rechtfertigung unsererseits,  dass dies ein Zitat sei weil wir ja
Anführungszeichen gesetzt  haben,  würde  beim Richter  nur ein gequältes Schmunzeln
auslösen und beim Kläger für Heiterkeit sorgen.
Beispiel 2: Wir schreiben – Herr ABC sagte: „Herr XY ist ein Trottel“. Oder „Herr XY ist ein
Trottel“ (Zitat: ABC). In  diesem  Fall  ist  die  getätigte  Aussage ein Zitat und als solches
auch einwandfrei erkennbar. Dies ist nämlich der Sinn, wenn man zitiert. Man gibt nicht
seine sondern die Meinung bzw. Aussage einer anderen Person wieder.
Interessant  finden  wir  auch  folgenden Satz  in  ihrem  Mail: „Der Inhalt dieses  Mails ist ver-
traulich  und  bleibt  zwischen  Senderin  und  Empfängerin.“ Da  wir  mit  Frau Alvir kein Ver-
trauensverhältnis  haben  und  wir die Dame auch nicht gebeten oder gar gezwungen haben
uns ein Mail zu senden, lassen wir unsere Leserschaft an ihren geistigen Ergüssen teilhaben.
Wir  haben  Olja Alvir auch angeboten eine  Stellungnahme zu ihrer Aussage  „Gewaltfreie
Demos  sind  langweilig“ zu  verfassen,  die  wir selbstverständlich hier auf ERSTAUNLICH
veröffentlichen werden.  Ob sie davon Gebrauch machen wird entzieht sich unserer Kennt-
nis.
*****
2014-06-09

Update  am  12.06.2014

Danke dem/der User(in) yzz für den Hinweis:
Nun, da wollen wir doch hoffen,  dass uns Frau Alvir darüber aufklären wird.
Bis dahin werden wir halt alle schön das Maul halten.
*****
2014-06-12

Polizist oder Möchtegern-Sheriff?


Uwe Sailer schon wieder auf Polizisten-Hatz?

Ein heute veröffentlichtes „Fahndungsfoto?!“  versetzt uns in Erstaunen.   Jener Linzer Kriminal-
beamte  (der  bereits  rund  einem  Drittel  der  österreichischen Polizisten öffentlich Rassismus
unterstellte) veröffentlichte auf seinem Facebook-Seite ein Foto mit dazugehörendem Text:
Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)

Wir haben das Foto unkenntlich gemacht, um den Schutz des  Mannes zu
gewährleisten  und  weil wir uns nicht auf die selbe Stufe wie Uwe Sailer
stellen möchten.
Warum  macht  Uwe Sailer keine Anzeige gegen unbekannte  Täter sondern ermittelt hier auf
eigene Faust? Betreibt er seine Ermittlungen in dieser Causa offiziell als Polizeibeamter oder
agiert er als Möchtegern-Sheriff?
Gerade  im  Bereich Graben-Stephansplatz kam es zu schweren Ausschreitungen und Sach-
beschädigungen.   Kann  es  sein,  dass  Sailer  durch seinen  Beitrag diese unterstützen und
dadurch eine Aufklärung verhindern möchte, indem er einen Beamten denunziert?
Das Denunzieren eines Beamten,  der unter Einsatz seiner Gesundheit (möglicherweise auch
seines Lebens)  alle  Hände  voll zu tun hatte,  die linken Gewalttäter unter Kontrolle zu halten
um  größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden,  runden das Gesamtbild von
Uwe Sailer ab.
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2014-01-26

Vassilakou klagt Facebook-User

Beweismaterial anzufertigen ist ungemein wichtig

 
Wie  die Tageszeitung HEUTE auf ihrer Internetplattform mitteilt,  klagt die  Wiener Vizebürger-
meisterin und Verkehrsstadträtin, Maria Vassilakou, einen Facebook-User.   Dieser hatte – laut
der Gratiszeitung – in einem Posting behauptet, Maria Vassilakou habe am 24. September auf
der  Wiener  Alserstraße  Fahrrad  fahrend eine rote Ampel ignoriert.   Von H. auf ihr Verhalten
hingewiesen, hätte ihm Vassilakou den Stinkefinger gezeigt.
 
Wir  wissen nicht ob dieser Vorfall der Realität entspricht,  da es kein Video und auch kein Foto
über den behaupteten Vorfall gibt.   Jedenfalls bestreitet Vassilakou die Anschuldigungen und
klagte auf Unterlassung und Gegendarstellung.  Streitwert:  8.720,- Euro.
 
Wenn  es  darum  geht  die  Wiener Autofahrer zur Kassa zu bitten,  zeigt sich Vassilakou nicht
sehr zart besaitet.  Dieser Gemütszustand schlägt allerdings sehr schnell um, wenn es jemand
wagt  ihre  Person  öffentlich  zu  kritisieren.   Da  ist  die Grünpolitikerin mit Anzeige- und Klag-
drohungen sehr schnell zur Hand.   Diese  Erfahrung  musste bereits der Herausgeber dieses
Online-Magazins erfahren,  bei dem sie jedoch auf Granit biss.
 
Bei ERSTAUNLICH recherchiert man nämlich gründlichst und fertigt auch Beweismaterial wie
z.B.  Fotos  oder  Videos an.   Allerdings fühlt sich Vassilakou beim Auftauchen eines solchen
Materials gleich immer verfolgt und/oder gestalkt.
 
Video: © erstaulich.at
Vassilakou wieder voll erwischt
 
Wir  können  nur  jedermann(frau) empfehlen  ebenfalls  Beweismaterial anzufertigen, wenn
diese(r)  vor hat,  an  der  Wiener Vizebürgermeisterin gerechtfertigt öffentlich Kritik zu üben.
Bei  ERSTAUNLICH  wartet  man  noch  immer  auf die Klage oder Anzeige von Vassilakou.
Warum eine solche wohl bis heute noch nicht erfolgt ist?!
 
 
*****
 
2013-11-19

Frauen in leichter Kleidung sollten kein Taxi heranwinken


Erstaunliche Aussagen einer Polizeisprecherin

Auf  „derStandard.at“ erschien gestern ein Beitrag über die Prostitution im Wiener Stuwer-
viertel.   In diesem Artikel sind uns zwei Erstaunlichkeiten aufgefallen.
Screen: derStandard.at
Da  staunen wir aber,  dass eine Kombination aus leichter Kleidung, Fahrzeuge heranwinken
und  auf  haltende  Autos  zugehen,  eine Strafe wegen illegaler Prostitution auslösen können.
Folgt man der Argumentation der Polizeisprecherin,  dann sollten Frauen allgemein im Hoch-
sommer –  wo meist leichte  Kleidung getragen wird –  kein Taxi heranwinken oder auf dieses
zugehen.   Auch  bei  einer  Autopanne  sollten sie es tunlichst unterlassen auf diese Art und
Weise Hilfe zu suchen.
Aber es geht noch erstaunlicher, wie nachfolgender Screenshot beweist:
Screen: derStandard.at
Da hat Frau Riehs in der Polizeischule – sofern sie diese absolviert hat – nicht gut aufgepasst.
Denn  wie jedes Schulkind bereits weiß,  sind Anzeigen immer teurer als die Bezahlung eines
Organstrafmandates beim Polizisten.   Daher ist es unlogisch, dass sich eine Anzeige mit 50,-
Euro  zu  Buche  schlägt,  während  für  das  gleiche  Delikt  per  Organstrafmandat  100,- Euro
abkassiert wird.
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2013-09-21

Morddrohungen und FPÖ-Hetze auf linksradikaler Facebookseite


FPÖ erstattet Anzeige gegen Betreiber und Poster

War die mediale Aufregung in den vergangenen Tagen noch groß,  als die Zeitschrift  „News“ eine
angebliche  FPÖ-Hetz-Seite  aufgedeckt haben wollte,  die sich freilich von Tag zu Tag als immer
dubioser  dargestellt hat,  bis letztendlich von den Vorwürfen gegen FPÖ-Spitzenfunktionäre rein
gar  nichts   übrig  geblieben  ist,  so  herrscht  bei  einer   ähnlich  gelagerten  linken   Hetz-Seite
Schweigen  im  Walde.   Auf der Seite  „Nazis raus aus dem Parlament“  werden  eindeutige Mord-
aufrufe gegen HC Strache gepostet und von Usern und dem Betreiber auch noch „Geliked“.
So schreibt etwa ein User mit dem Namen  „Karl Heinz Michael Ragger“  in einem Beitrag:  „Hat
der  HC  eigentlich  einen  Phaeton?“  und  spielt  damit ganz augenscheinlich auf den tödlichen
Unfall Jörg Haiders an. Weiters postet dieser User im Zusammenhang mit der vorgestrigen, von
linken  Aktivisten  gestürmten   FPÖ-Veranstaltung:    „Besser  wäre  es  sie   hätten  es  wie  die
Inglourious Basterds gemacht“,  was ziemlich eindeutig einem Mordaufruf gleichkommt.
Screen: facebook.com (Account:  Nazis raus aus dem Parlament)
Screen: facebook.com (Account:  Nazis raus aus dem Parlament)
Dieser  Eintrag  des  oben  genannten  Users  hat sogar den Seitenbetreiber selbst begeistert,
denn er vergibt neben anderen Usern auch,  ein „Like“.
Screen: facebook.com (Account:  Nazis raus aus dem Parlament)
Der  freiheitliche  Generalsekretär  Nabg.  Herbert Kickl  kündigte  an,  sowohl  gegen  die  Hetz-
User als auch gegen den Seitenbetreiber Anzeigen einzubringen. Es bleibt abzuwarten, ob die
österreichische  Medienlandschaft  bei  Morddrohungen  und  Mordaufrufen gegen FPÖ-Politiker
genau  so  hysterisch  aufschreit,  wie  dies  mittlerweile  Mode  geworden  ist,  oder  ob  sie  das
augenzwinkernd duldet, oder gar totschweigt.  Man darf auf einen diesbezügliche Artikel schon
gespannt sein.
*****
2013-08-25

Gewalttätiger Zwischenfall bei FPÖ-Veranstaltung


Linksextremer Schlägertrupp versuchte

FPÖ-Filmpräsentation zu stürmen

Ein  linksextremer  Schlägertrupp hat heute versucht, die Präsentation des Films „20 Jahre Öster-
reich  zuerst“   in  der  Lugner-City   zu  stürmen.    Dabei  wurden  auch  freiheitliche  Wahlhelfer
verletzt,  bevor  sich  die  feigen  linksextremen Gewalttäter wieder aus dem Staub machten, von
denen sich einige als Journalisten ausgegeben haben, um Zutritt zur Veranstaltung zu erlangen.
Die FPÖ erstattete zunächst Anzeige gegen Unbekannt. Erste Auswertungen von sichergestellten
Utensilien  der  Randalierer  und  von  Fotos legen den Verdacht nahe,  dass es sich bei den Ran-
dalierern  um  Mitglieder  der  Gruppe   „Linkswende“   handelt.   Film- und  Fotomaterial  von  den
Randalierern wird man der Polizei zur Verfügung stellen.
Die FPÖ wird in Zukunft überdies Foto- und Filmmaterial, welches die gewalttätigen Aktionisten
kenntlich mache, im Internet verbreiten, damit jeder weiß, mit wem man es zu tun hat.
{besps}linkswende{/besps}
Für  FPÖ-Generalsekretär  Herbert Kickl ist dieser Vorfall ebenso schockierend wie bezeichnend
für die linke Gewaltbereitschaft,  die immer massiver werde.  Die permanente Hetze von Figuren
wie Öllinger und Co.  trage damit ihre düsteren Früchte.   Die Grenzen zwischen Links und Links-
extrem seien mittlerweile derart verschwommen, dass sie kaum noch existieren würden.
Nach dem heutigen kriminellen Vorgehen des linken Brutalo-Trupps dürfe man nicht zur Tages-
ordnung  übergehen.   Kickl  forderte  die  umgehende  Distanzierung  aller  linken Parteien von
dieser  Vorgangsweise.   Speziell müsse sich Eva Glawischnig distanzieren, deren Hassprediger
Öllinger und Pilz den Keim für solche Vorkommnisse säen würden.
Die  linke  Gewaltbereitschaft  ziehe  sich  von  Demonstrationen  gegen gesellschaftliche Veran-
staltungen wie dem „Akademikerball“ bis hinein in den laufenden Wahlkampf.  Statt Argumente
auszutauschen würden die Linken auf Störaktionen und Handgreiflichkeiten setzen.
„Der Vergleich macht sicher. Es hat noch keine Störaktion der FPÖ oder einer mit ihr befreund-
eten  Organisation  bei Wahlkampfauftritten der Linken gegeben.   Störaktionen von gewaltbe-
reiten Linken bei FPÖ-Veranstaltungen stehen dagegen schon auf der Tagesordnung“, schloss
Kickl.  (Quelle: APA/OTS)
*****
2013-08-23

Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?


Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?

Eine  präventive Videoüberwachung  – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs-
unfällen –  aus dem eigenen  Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig.   Auf diesen Um-
stand  wies  gestern  die  ARGE  Daten  hin,  nachdem  die  Datenschutzkommission  einem
entsprechenden  Vorhaben  eines  Antragstellers  eine  Absage  erteilte.   Auf  Grund  dieser
Entscheidung,  so  die  ARGE,  muss  jeder  Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer
Anzeige  und  einer  Verwaltungsstrafe  in  der  Höhe von bis zu 10.000 Euro,  im Wiederhol-
ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose  Aufklärung  des  Verschuldens  bei  Verkehrsunfällen ist,  wie dies durch eine Videoauf-
nahme  belegt werden könnte.  Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber,  wenn monatelang
vor  Gericht  gestritten  wird  und  Sachverständige   (die  nicht  immer  unfehlbar sind),  die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber  auch  für  die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein  Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und  den/die  Täter  oder  das Fluchtfahrzeug filmen.  Wie schön zu wissen,  dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings  erwarten  wir  auch nicht von Beamten,  dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen,  denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern.  Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm,  wenn  das  gemeine Volk die Möglichkeit hat,  diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:

Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W***  um einen „Datenschützer“ handeln,  der einen  Präzedenzfall konstru-
ieren  wollte.  Der  Verdacht  drängt  sich  nämlich auch aus der reißerischen  Darstellung  der
ARGE Daten auf.
Bei  einer  Beschränkung  auf  einen  möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom-
menen  Passagen  unter  § 50a Abs. 6 DSG  einzuordnen.   Das wollte der Antragsteller aber
möglicherweise  gar  nicht,  sondern  hat  diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar-
gestellt.

Der rechtliche Aspekt

Aber  wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu.   Unseres Erachtens fehlt der ident-
ifizierende Teil.  Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man
natürlich  identifizieren.  Im  Straßenverkehr  ist  eine  identifizierende  Zuordnung  schon auf
Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich.
Bleibt die Frage  z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel.  An Hand derer wäre eine
Identifizierung  möglich,  nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof-
fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden.
Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der  „überwachten Person“ und des „überwach-
ten Objekts“.   Im Gesetz ist nicht  – wie in der Entscheidung dargelegt –  von einer  „Selbst-
überwachung“  die  Rede  sondern  dient  das  Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat-
sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes
Fahrzeug  +  Fahrzeuglenker)  entbehrt  daher  unserer  Meinung  nach  jeder  gesetzlichen
Grundlage.
Vernünftiger  und  logisch  nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen,
dass  die Kamera nur dann in Betrieb ist,  wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be-
wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden  – es also ausschließlich
zur  Dokumentation  von  möglichen  Verkehrsunfällen  dient.  Quasi als Ergänzung zu den
Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand-
ard gehören.
*****

2013-04-30
 

Nigerianer müsste man sein


Situationsbedingte verbale Übertreibung statt gefährlicher Drohung

Verfügen  Sie  über  ein  wenig Vorstellungskraft?   Wenn Ja,  dann  stellen Sie sich folgendes
Szenario  vor.   Sie  gehen  auf  ein  Amt  und  ein  von Ihnen  eingebrachter  Antrag  ist  noch
nicht  fertiggestellt.  So ergeht es jährlich Tausenden,  die mit Ämtern zu tun haben.  Aber als
gelernter  Österreicher ist man das gewohnt,  ärgert sich zwar drüber und wartet aber trotzdem
geduldig ab.  Im schlimmsten Fall wird eine Beschwerde eingebracht.
Aber zurück zur gefragten Vorstellungskraft.   Weil Ihnen die Wartezeit für die Erledigung Ihres
Aktes zu lange erscheint, drohen Sie dem/der Beamt(in) mit einer Bombe.  Was würde da wohl
passieren?   Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden Sie sofort festgenommen,
angezeigt und wegen gefährlicher Drohung verurteilt werden.   Nicht so, wenn Sie ein Nigerianer
sind.  Sie glauben das nicht?  Dann lesen Sie bitte nachfolgenden Beitrag der Internetplattform
„steiermark.orf.at“.
Screen: steiermark.orf.at
Wirklich  erstaunlich  ist die Begründung des Richters für den Freispruch des Nigerianers!  „Ich
habe den Eindruck, sie sind dort ein wenig ausgebremst worden“, meinte er zum  Angeklagten,
den  er vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei sprach.   „Es ist vieles möglich, aber ich bin
mir nicht sicher,  dass sie das gesagt haben, und wenn, war es eine situationsbedingte verbale
Übertreibung“.
In diesem Fall müssen wir eine Lanze für Marcus J. Oswald brechen. Denn wenn eine situations-
bedingte  verbale  Übertreibung   – in  diesem  Fall  immerhin  eine Bombendrohung –  nicht als
gefährliche Drohung anzusehen ist,  hätte dieser freigesprochen werden müssen.
*****
2013-03-25
 

Staatsanwalt ermittelt bei Wiener Wohnen


Amtsmissbrauch, Untreue und Absprachen

bei Vergaben stehen im Raum

 
Laut einer heutigen APA/OTS-Presseausendung der Tageszeitung KURIER,  ermittelt die
Staatsanwaltschaft  bei Wiener Wohnen.  Wir gehen mit an Sicherheit grenzender Wahr-
scheinlichkeit davon aus,  dass diese Meldung in den nächsten Tagen ihren Niederschlag
in der Boulevardpresse  finden wird und  diese auch von  SPÖ-nahen Medien  nicht mehr
verschwiegen werden kann.
 
Der  KURIER  verlautbarte  wörtlich:  Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in den
Büros  der  Verwaltung der Gemeindebauten in Sachen Amtsmissbrauch,  Untreue und
Absprachen bei Vergaben. Auch Computer sollen bereits konfisziert worden sein.
 
Ausgangspunkt  der  Ermittlungen  sind  Anzeigen gegen drei Entscheidungsträger von
Wiener Wohnen,  die für Ausschreibungen zuständig sind.   Die in der Anzeige enthalt-
enen Details waren so konkret, dass die Staatsanwaltschaft Wien sofort ein Verfahren
eröffnet hat.
 
*****

2013-03-15
 

Anzeige gegen den Wiener Polizeipräsidenten


Andreas Mölzer zeigt Dr. G. Pürstl und Janine Wulz an

Der Freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer, gibt bekannt,
dass  er die angekündigte Anzeige gegen den Wiener Landespolizeipräsidenten  Dr. Gerhard
Pürstl und die stellvertretende ÖH-Vorsitzende Janine Wulz einbringen ließ.

Geneigte Leser(innen)  können  sich  durch  Anklicken obigen Bildes, über den  Inhalt der
Sachverhaltsbekanntgabe an die Staatsanwaltschaft Wien informieren.
*****
2013-02-11
 

Asylbetrug, der alltägliche Wahnsinn


Asylbetrüger gibt Interview in der Tageszeitung „Die Presse“

„Istanbul gilt schließlich als junge,  moderne Stadt mit immensen Zukunftschancen,  die Wirt-
schaft des Landes wächst rasant.“  Derartige Lobeshymnen auf die türkische Metropole, sind
in einem Beitrag auf  „die presse.com“  vom 20.01. 2013 zu lesen.
 
Da  mutet  es  mehr  als  erstaunlich  an,  dass in einem gestrigen Beitrag   –  gleicher Autor
(Köksal Baltaci) –   auf  „die presse.com“  unter  anderem  Istanbul  als  Schlangengrube be-
zeichnet wird, in der man es nicht aushalten könne. Dieses Statement wurde im Zusammen-
hang  in  einem  Interview  abgegeben,  dass mit einem Türken geführt wurde,  der bereits
seit 2007 als Illegaler in Wien lebt.
 
Alles  begann  im  Februar 2007,  als M. aus der anatolischen Provinz Urfa nach Wien kam
und um politisches Asyl ansuchte.   „Ich habe damals behauptet,  dass ich als Kurde in der
Türkei  verfolgt  und  unterdrückt  werde,  was  natürlich  gelogen war“,  so der verhinderte
Asylbetrüger,  dessen Asylantrag  negativ  beschieden wurde.   Seitdem lebt er als U-Boot
in der Bundeshauptstadt.
 
Sein wirkliches Motiv für seinen Asylversuchsbetrug  war,  dass er keinen Beruf erlernt hat
und  er  es  daher als Chance betrachtet habe ins Ausland zu gehen.   Sein Plan  „B“, eine
Scheinehe  mit einer Österreicherin   – zwecks Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung – 
einzugehen,  ist bis dato noch nicht aufgegangen.
 
Damit  steht  dieser Mann für uns stellvertretend für tausende Wirtschaftsflüchtlinge,  die
illegal  nach  Österreich einreisen.   Sie versuchen dann mit Lügen und in betrügerischer
Absicht, sich  in die soziale Hängematte zu legen. Und wenn das nicht klappt verüben sie
auch  kriminelle  Taten,  denn irgendwie müssen sie ja ihren Lebensunterhalt bestreiten.
 

Wiener FPÖ erstattet Anzeige gegen Asylbetrüger Sezgin M.

Während  Asylbetrug  von der politischen Linken offenbar schon als alltägliche Normalität
angesehen  wird,  kann  man  sich in der FPÖ mit diesem kriminellen Verhalten nicht ab-
finden.   Als  Dank  für  ihr  gesundes  Rechtsempfinden,  werden  die Freiheitlichen von
diversen  Gutmenschen-Organisationen  und  den  Linken,  als  Rassisten und Ausländer-
hasser bezeichnet.
 
Jedenfalls wird das Interview mit dem illegal aufhältigen Türken rechtliche Folgen haben.
Denn bei der FPÖ ist man zu Recht der Ansicht,  dass es nicht sein kann,  dass ein offen-
sichtlicher  Asylbetrüger,  der  seit fünf Jahren in Wien Ottakring als U-Boot lebt,  immer
wieder mit den Behörden zu tun hat,  nun sogar in der Tageszeitung „Die Presse“ große
Interviews geben kann und der Rechtsstaat dabei völlig auf der Strecke bleibt.
 
„Vor  diesem  Hintergrund  wird  die  Wiener  FPÖ  eine  Sachverhaltsdarstellung  an die
Staatsanwaltschaft übermitteln, da es sich hier auch um einen Fall handle, den es sicher
tausendfach  in  Österreich  gebe,  ohne  dass die Behörden entsprechend einschreiten“,
stellt  heute  der  Klubobmann  der  FPÖ-Wien  und  stellv. Bundesobmann Mag. Johann
Gudenus fest.
 
*****

2013-01-27
 

Das erstaunliche Rechtsverständnis von David Ellensohn


Anzeige gegen Kirchenbesetzer

„Es reicht!“,  stellte gestern Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender  Bundesparteiobmann
Mag. Johann Gudenus unmissverständlich fest. Er wird Anzeige gegen jene Gesetzesbrecher
erstatten, die seit mehr als einem Monat die Votivkirche besetzt halten.
 
„Ihr Verhalten ist in mehrerer Hinsicht illegal“,  erklärt Gudenus, „die Delikte,  die diese auf-
gehetzten  Asylwerber  und ihre Sympathisanten begangen haben dürften,  reichen von der
Herabwürdigung  religiöser  Lehren  und  der  Störung der Religionsausübung über die Auf-
forderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und der Aufforderung zu mit Strafen bedrohten
Handlungen und der Gutheißung derselben bis hin zur Nötigung.“
 
Aber nicht nur für Gudenus, sondern auch  jedem gesetzestreuen Bürger dürfte  es offenbar
völlig unverständlich sein,  wieso sich Stadt- und Bundesregierung von einigen Chaoten und
Wirtschaftsflüchtlingen  so auf der Nase herumtanzen lassen.   Da wird augenscheinlich mit
kriminellen  Methoden  versucht,  Druck auszuüben und die Politik zu erpressen.   Dem darf
nicht  nachgegeben  werden  und daher ist die Anzeigeerstattung ein legitimes Mittel,  dem
ungesetzlichen Treiben ein Ende zu bereiten.
 

Letztklassig und menschenfeindlich?

Offenbar  sieht  der Klubobmann der Grünen Wien,  David Ellensohn,  die Aufrechterhaltung
des Rechtsstaates als menschenfeindlich. Denn dieser bezeichnet heute die aktuellen Äußer-
ungen von Gudenus als letztklassig und menschenfeindlich.  „Menschen auf der Flucht anzu-
zeigen  zeugt  von  tiefer  Menschenverachtung und Respektlosigkeit.   Niemand begibt sich
freiwillig  in  eine  solche Situation und riskiert Leben und Gesundheit ohne triftigen Grund“,
so der Grünpolitiker.
 
Zuerst  wollen  wir  einmal  festhalten,  dass  die  Besetzer  der  Votivkirche  ihr  Leben und
Gesundheit  deswegen  riskieren,  weil  sie  sich  mittels Hungerstreik einen Aufenthaltstitel
erpressen wollen.  Die damit beabsichtigte Erschleichung von Sozialleistungen ist und bleibt
eine Straftat.  Das rechtswidrige Besetzen von fremdem Eigentum ist ebenfalls ungesetzlich.
Und den Unterstützern und Befürwortern dieser Rechtsbrecher sei gesagt, dass die Aufford-
erung zu mit Strafen  bedrohten  Handlungen  und  der Gutheißung derselben,  ungesetzlich
und daher strafbar ist.
 
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die berechtigte Frage, was für ein verzerrtes
Weltbild  und  welch  erstaunliches  Rechtsverständnis muss David Ellensohn wohl  haben,
wenn er das Anzeigen von Straftaten, wie sie von den Kirchenbesetzern und deren Unter-
stützern  Tag  für  Tag verübt werden,  als letztklassig und menschenfeindlich bezeichnet.
Von  einem  Politiker  müsste  man  eigentlich  erwarten  können,  dass  er die geltenden
Gesetze respektiert.
 
*****

2013-01-04
 

Gerichtliches Nachspiel für MA 49-Bediensteten


LESERINNEN-BRIEF

Bezüglich  unserer Beiträge  „MA 49 – Beamter degradiert …. TEIL 1 und TEIL 2“  haben
wir heute von Frau Karina Kalks nachfolgenden Leserbrief erhalten:

 

Fotocredits: moments in time
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Wie Sie schon berichteten, geriet ich Ende Juni 2012 mit meinen Hunden in eine Situation, die
ich normalerweise nicht für möglich gehalten hatte.  Die Hitze des Sommers,  viele Menschen
in  einer  Stadt,  das  Leben  miteinander,  oft  schon  von  der  Stadt  Wien thematisiert und
behandelt und auch mit viel Geld der Aktion „Miteinander“ unterstützt.
 
Daher  umso  überraschender,  gerade  von  einem  Mitarbeiter der  Gemeinde Wien bedroht,
beschimpft  und  geschädigt  zu werden (kaputtes Handy,  verlorene Autoschlüssel und Geld).
Trotzdem  bemühte  ich  mich  um De-Eskalation der Situation und wandte mich an die Stadt
Wien sowie die Vorgesetzten des betroffenen Gemeindebediensteten.   Die Reaktion von Hrn.
Oberamtsrat Ing. Günther Annerl wie folgt:
 
Sehr geehrte Frau Kalks!
Bezugnehmend  auf  Ihr  Email vom  1. Juli 2012 – betreffend ihre Beschwerde über Hrn. R.
antworte  ich  Ihnen  als  Personalchef  der  MA 49  im  Auftrag  von  Hrn. Forstdirektor DI
Januskovecz.
 
Leere Worte…..
 
Herr  R. zeigte sich verwundert,  wie er mit den von Ihnen beschriebenen Äußerungen kon-
frontiert  wurde und stellte klar,  dass er Ihnen gegenüber weder aggressiv aufgetreten ist
noch  Sie  beschimpft  hat.   Auch den von Ihnen erhobenen Vorwurf  – er hätte die Hunde
getreten –  weist unser Mitarbeiter entschieden zurück.  Herr R. hat sich in diesem Zusam-
menhang  auch bereit erklärt,  eine entsprechende Erklärung (Sachverhaltsdarstellung) zu
unterschreiben.
 
Hier wurde ich eindeutig der Lüge bezichtigt
 
Seitens der MA 49 wird abschließend festgehalten, dass derartige Situationen erst gar nicht
entstehen  können,  wenn  die  Hunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen an der
Leine geführt worden wären.   Und dann wird heftig nachgetreten, wir die Bürger der Stadt
sind schuld!
 
Seit  letzter  Woche  ist Hr. R. in dieser Angelegenheit rechtskräftig zu einer Geldstrafe verur-
teilt  (§125  StGB),  Verhandlung  am  21. November 2012,  Bezirksgericht  Gänserndorf.  Ich
würde die Gemeinde Wien und im speziellen Hrn. Ing Günther Annerl darum bitten, im Sinne
des Umweltgedankens die Sachverhaltsdarstellung von Hrn. Ruzicka umweltschonend zu ent-
sorgen und nicht in den normalen Müll zu werfen.
 
Viele Grüße
Karina Kalks
 

Anmerkung der Redaktion

Zum  letzten  Absatz des Leserbriefes von Karina Kalks möchten wir noch anmerken,  dass
es  für  die involvierten Vorgesetzten des Herrn R. sicherlich auch nicht nachteilig wäre, eine
Schulung  in  Menschenkenntnis und einen Kurs in   „Wie benehme ich mich gegenüber
Bürger(innen)“  zu  belegen.   Denn  Frau  Kalks  wurde  als  Lügnerin hingestellt und der
mittlerweile in dieser Causa abgeurteilte Herr R., seitens seiner Vorgesetzten als freundlich
und zuverlässig bezeichnet.
 
*****

2012-12-21
 

Sind Abgeordnete Leibeigene der Parteien?


Torschlusspanik beim BZÖ

Wir  verstehen  die Aufregung über Frank Stronachs „Einkauftour“ nicht.   Regiert doch das
liebe  Geld  die  Welt und speziell in der Politik.   Ob die Mandatare, die bisher zum  „Team
Stronach“ übergelaufen sind, dies aus politischer Überzeugung oder wegen der finanziellen
Absicherung taten, können wir nicht beurteilen.
 
Es ist klar, dass die etablierten Parteien den Kuchen mit dem politischen Newcomer Stronach
nicht  teilen  wollen,  aber  seine Vorgangsweise zu kriminalisieren erscheint uns doch etwas
überzogen.  Wie  bereits in den Medien verlautbart wurde,  zeigt das BZÖ den Austrokandier
wegen angeblicher Bestechung an.
 
Dass  man  beim  BZÖ  Torschlusspanik hat ist verständlich,  denn wie eine heutige Umfrage
zeigt,  würde dieses maximal 2 Prozent erreichen,  wenn heute gewählt werden würde.  Ob
hier  eine  an  den  Haaren  herbeigezogene  Anzeige eine Verbesserung bringt,  wagen wir
ernsthaft  zu  bezweifeln.   Denn  beim besten Willen und unter Aufbringung größtmöglicher
Fantasie, lässt sich aus dem Verhalten von Frank Stronach der Tatbestand des  § 307 StGB
nicht ableiten.
 

Erstaunliches Demokratieverständnis des grünen Justizsprechers

Aber auch die Grünen scheinen offenbar Befürchtungen zu hegen, dass es ihnen sowie dem
BZÖ ergehen könnte.   In einer gestrigen Presseaussendung widerspricht der Justizsprecher
der Grünen,  Albert Steinhauser,  der Aussage des Korruptionsexperten und früheren Staats-
anwalts Franz Fiedler, wonach das Abwerben von Abgeordneten auch zukünftig straffrei sei.
 
„2013  wird  dem  Abwerben von Abgeordneten ein Riegel vorgeschoben.   Stronach versucht
deshalb die Gesetzeslücke bis zum Jahresende auszunützen“,  so Steinhauser. Warum fragen
wir uns.  Sollte  man nicht nach folgend alter Volksweisheit agieren:  „Ein guter Hund verläuft
sich  nicht  und um einen Schlechten ist nicht schade“.  Aber offenbar ist die Gier der größere
Hund und man will mit allen Mitteln verhindern, dass noch ein Mäuslein am Kuchen mitnascht.
 
Erstaunlich ist folgendes Zitat in Steinhausers Aussendung:  „Ab 2013 ist nicht nur die Bestech-
ung von Abgeordneten strafbar, sondern auch die Vorteilszuwendung. Damit ist endlich sicher-
gestellt,  dass  Abgeordnete, die Tätigkeiten gegen Bezahlung ausführen,  die strafrechtlichen.
Konsequenzen tragen müssen.“
 
Falls  es  dem  grünen Justizsprecher entgangen sein sollte,  Bestechung war schon bis dato
strafbar.   Allerdings staunen wir, dass Steinhauser sichergestellt wissen will, dass Abgeord-
nete,  die  Tätigkeiten gegen Bezahlung ausführen,  dafür die strafrechtlichen Konsequenzen
tragen müssen.
 
Bekommen bislang alle Abgeordneten keinen Gehalt?   Nein, wohl eher das Gegenteil ist der
Fall.   Österreichs  Abgeordnete beziehen derart fürstliche Gehälter,  sodass wir uns bei ein-
igen dieser Spezies fragen ob diese überhaupt gerechtfertigt sind.
 
Erstaunlich  ist auch A. Steinhausers  „demokratische“ Einstellung.   Er befürwortet mit seiner
Aussage, dass  ein Abgeordneter keinesfalls seine politische Meinung oder Einstellung ändern
und  damit  die  Partei  wechseln  kann.   Ein  solches Gedankengut erinnert uns eher an eine
Diktatur und nicht an ein demokratisches Staatssystem.
 
*****

2012-10-20
 

Erstaunliche Entenjagd


Jagd auf halb domestizierte Enten im Burgenland

Aus Ungarn importierte Zuchtenten in Volieren entlang der Leitha gemästet und kurz vor der
Schusszeit ausgesetzt – Exkremente belasten den Leitha-Fluss.

Enterie Zurndorf
Jedes Jahr werden 10.000 in Ungarn gezüchtete Hochbrut-Flugenten nach Österreich importiert
und in Volieren am burgenländischen Leitha-Ufer bei Zurndorf gemästet.   Erst 14 Tage vor der
Schusszeit  werden  sie  ausgesetzt.   Seit 15. August müssen täglich bis zu 350 halbzahme
Enten ihr Leben lassen.
 
„Nicht nur aus ethischer Sicht ist das Aussetzen gezüchteter Flugenten zum bloßen Abschuss
problematisch“,  konstatiert Elmar Völkl vom VGT:  „Die Haltungsbedingungen in der Aufzucht
sind katastrophal: Der VGT hat ‚Enterien‘ entdeckt, bei denen hunderte Wasservögel ohne Zu-
gang  zu  offenen  Wasserflächen  auf  wenigen  Quadratmetern  leben mussten.  Auch in den
Volieren in der Leitha war die Besatzdichte viel zu hoch. Die gezüchteten Flugenten im Leitha-
gebiet  sind  eine  Kreuzung  aus  der wilden Stockente und der domestizierten Hausente, die
eigentlich  nicht  geschossen  werden darf.   Tatsächlich zeigen die Tiere weniger Furcht und
Fluchtverhalten gegenüber Menschen und sind schlechter flugfähig als ihre wilden Ahnen.“
 
Elmar Völkl weiter:   „Das Aussetzen von  10.000 Entenvögeln in einem gerade einmal 10 km
langen Flussabschnitt bleibt nicht ohne ökologischen Einfluss:  Wie eine vom VGT beauftragte
mikrobiologische  Auswertung  dreier  Wasserproben  entlang des Aussetzungsbereichs zeigt,
verschlechtert sich die Wasserqualität der Leitha über diese 10 km dramatisch: Der Richtwert
für  Badegewässer an fäkalcoliformen Bakterien ist am Ende des Aussetzungsbereichs bereits
um  den Faktor 170 überschritten. Das ist weder im Sinne des Naturschutzes noch im gesund-
heitlichen Interesse der wassersportbegeisterten Touristen!“
 
Das  entsprechende  Genossenschaftsjagdgebiet  ‚Nickelsdorf II, West‘  ist  derzeit  von Harro
Uwe Cloppenburg gepachtet,  seines Zeichens Unternehmensleiter des Bekleidungsimperiums
‚Peek & Cloppenburg Düsseldorf KG‘.  Wer aus rechtlicher Sicht allerdings zu verantworten ist,
wird noch zu klären sein.
 
Der  VGT  hat  eine  umfassende  Anzeige  wegen  mehrerer  Übertretungen  des  Tierschutz-,
Wasser und des Naturschutzgesetzes, sowie strafrechtlicher Beeinträchtigung der Umwelt ein-
gebracht.
 
Tierversuche und die Jagd sind explizit vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Der VGT fordert
ein  Ende dieser gleichheitswidrigen Ausnahmen.   Darüber hinaus ist die Jagd spätestens seit
dem  Wissen  um  ökologische und tierfreundliche Alternativen weder zeitgemäß noch ethisch
vertretbar.  Der VGT fordert daher grundsätzlich die Abschaffung der Jagd.
 
*****

2012-08-16
 

MA 49 – Beamter degradiert Rettungshunde zu Kampfhunde – TEIL 2


MA 49 kommt bei den meisten Leser(innen) nicht gut weg

Unser  Beitrag  „MA 49 – Beamter …..“  hat  einigen  Staub  aufgewirbelt.   Etliche Internet-
Plattformen sowie auch Printmedien,  haben den Beitrag übernommen.  Auch im Social Net-
work „Facebook“ wird das Thema eifrig diskutiert. Verfolgt man die Kommentare, so lassen
die User(innen) zum Großteil kein gutes Haar am Benehmen des Herrn R.  und an der Stell-
ungnahme der MA 49, die an Frau Kalks erfolgte.
 
Foto: © „moments in time“
 
Wir haben  eine  Anfrage  um  Stellungnahme  zu   dem Vorfall an die Pressestelle der Stadt
Wien (MA 53) geschickt.   Diese hat unsere Anfrage an die MA 49 delegiert. Dort wurde der
Vorfall nun zur Chefsache.  Allerdings scheint man sich in der Verteidigungsstrategie für den
Herrn R. zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben,  um noch einen Rückzieher machen zu
können.  Aussitzen des Vorfalls scheint nun die Devise zu sein. Dementsprechend sieht auch
der textliche Inhalt des nachfolgenden Mails aus.
 

MA 49 – Mail an ERSTAUNLICH

Datum 09.07.2012 16:22 Von Januskovecz Andreas andreas.januskovecz@wien.gv.at
An office@erstaunlich.at    Kopie MA 49 Post <post@ma49.wien.gv.at<,
MA 53 Post post@ma53.wien.gv.at    Betreff ihr mail vom 08.07.2012 an die ma53
 
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 8. Juli 2012 an die MA 53 möchte ich Ihnen gerne folgen-
des mitteilen:
 
Als Chef der MA 49 bin ich dem Sachverhalt unmittelbar nachgegangen.   Dieser stellt sich
für  mich anders dar,  als von Frau Kalks beschrieben.   Mein Mitarbeiter gilt als freundlich
und  zuverlässig  und hat mir glaubhaft versichert,  dass er niemanden attackiert bzw.  die
Hunde  nicht  getreten  hat.   Grundsätzlich  ist  festzuhalten, dass  es  sich nicht um einen
Beamten der MA 49,  sondern um einen saisonal beschäftigten Arbeiter handelt,  der nicht
im Dienst, sondern in seiner Freizeit unterwegs war und sich auch nicht als Mitarbeiter der
MA 49  ausgegeben  hat.   Uns  ist  das Miteinander von Menschen und Tieren in der Stadt
bzw. in den Naherholungsbereichen von zentraler Bedeutung,  viele Aktivitäten der MA 49
geben davon Zeugnis!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dipl.Ing. Andreas Januskovecz
Forstdirektor der Stadt Wien
 

Behördliche Ermittlungen laufen bereits

Da staunen wir aber, dass der Chef der MA 49 plötzlich dem Vorfall nachgegangen ist, ließ
er doch die erste Stellungnahme an Frau Kalks von einem Untergebenen anfertigen. Frag-
lich ist auch, wie er dem Vorfall nachgegangen sein will. Hat er ein persönliches Gespräch
mit der betroffenen Bürgerin gesucht?   Nein, außer der Anhörung der Aussage des Herrn
R.  – den er mittlerweile  zum Saisonarbeiter  degradierte –   hat  er offenbar keine Hand-
lung gesetzt,  welche die Aussage „dem Vorfall nachgegangen“  rechtfertigen dürfte.
 
Der Chef der MA 49 dürfte offenbar nicht realisiert haben,  dass Frau Kalks eine Strafan-
zeige gegen R. erstattet hat.   Auch stellt sie durch ihren Rechtsanwalt,  Schadensersatz-
ansprüche gegen den MA 49-Mitarbeiter.   Diese Fakten haben zur Folge,  dass es aller
Wahrscheinlichkeit nach zu Gerichtsverhandlungen kommen wird.
 
Und  die  Richter(innen) werden mit Sicherheit dem Vorfall nachgehen so wie es sich ge-
hört und beide Parteien anhören. Wir sind schon jetzt gespannt, ob sich die Meinung der
Justiz mit der des Chefs der MA 49 decken wird.   Jedenfalls bleiben wir an dieser Ange-
legenheit dran und werden wieder berichten, sobald sich Neuigkeiten ergeben.
 
*****

2012-07-11
 

MA 49 – Beamter degradiert Rettungshunde zu Kampfhunde


Die Stadt Wien, die „Tschuldigung“ Aktion und

wie ernst es die Gemeinde Wien wirklich nimmt!

Für  ein  verständnisvolles  Miteinander gibt die Gemeinde Wien seit Jahren viel Geld aus.
Zumindest  für  die  Kampagnen,  die dann das Straßenbild in Wien gestalten,  egal ob es
die  aktuelle  Tschuldigung-Plakate  sind oder zuvor die überdimensionalen Hundehaufen.
Macht man den Blick in die Praxis, dann zeigt sich Wien von einer anderen Seite.
 
Folgendes hat sich am letzten Samstag, 30.06.12  zugetragen, wie uns dies Frau Karina
Kalks in ihrem Schreiben lebensnah und glaubwürdig schildert.
 

Schreiben von Frau Kalks

Am  Samstag,  30. Juni 2012  war  ich mit meinen  3 Hunden (1 einsatzfähiger Rettungshund,
2 Rettungshunde in Ausbildung) in Groß Enzersdorf in der Lobau schwimmen.   Ich selber bin
Obfrau  der  Mantrailing Academy Austria,  führe meine Hunde im Mantrailing, einer der drei
Hunde  wird  in  der  Österreichischen Rettungshundebrigade zum Rettungshund ausgebildet,
wo ich die Funktion des Landespressereferent Wien und Niederösterreich innehabe.  Und ich
laufe die meisten meiner Einsätze nach vermissten Personen in Wien. Meine Hunde dürfen in
keiner Situation Aggression gegen Menschen zeigen!
 
Ich  habe  mir  am Samstag,  30. Juni 2012  einen  abgeschiedenen Platz gesucht, wo niemand
anderer  war. Gegen 10.00 Uhr kam ein Mitarbeiter der MA 49, Hr. R., stellte erst einen Sessel
hin, ging  dann  wieder  und  kam  zurück  um  mich  sofort auf beleidigenste Art und Weise zu
beschimpfen.
 
Nur er hätte das Recht hier zu sein, immerhin würde er hier bei der MA 49 arbeiten, ich solle
mich gefälligst mit meinen dreckigen „Hundsviechern schleichen“.   Auf Nachfrage, was diese
Aggression solle wurde er noch ausfallender.
 
Nachdem  ich  schon  ein  Treffen  mit einer Freundin ausgemacht hatte,  wollte ich tatsächlich
gleich  gehen,  jedoch  war  noch ein Hund im Wasser.  Plötzlich springt er auf, nimmt meinen
Rucksack und wirft diesen mit komplettem Inhalt ins Wasser! Mit den Ausführungen, dass dies
sein  gutes  Rech t wäre,  immerhin würde er ja hier bei der MA 49 arbeiten und meine Hunde
hätten ihn bedroht.  Meine Hunde haben ihn bestimmt nicht bedroht.
 
Er selber hat mich weiterhin beschimpft und ging schwimmen.  Auf Bitte mir meinen Rucksack
aus dem Wasser zu holen  (ich selber war komplett angezogen) hat er mich ausgelacht.  Zum
Glück  hat  eine  Dame  vis a vis das Geschehen beobachtet und hat mir auf der Luftmatratze
schwimmend mir meinen Rucksack aus dem Wasser geholt.
 
Nachdem  sich Herr R. geweigert hat mir seine Personalien zu geben,  habe ich die Polizei an-
gerufen und um Hilfe gebeten. Zwei Polizeibeamte kamen kurze Zeit später. In der Zwischen-
zeit hat der MA 49- Mitarbeiter jeden meiner Hunde getreten! Auch hier hat keiner der Hunde
irgendeine Reaktion gezeigt.
 
Wobei  mich  das  mehr als trifft,  da ich immer versuche, dass die Hunde nur positive Erfahr-
ungen  mit  Menschen  machen.   Solche  Handlungen  sind Tierquälerei! Auch beim Eintreffen
der Polizei blieb Herr R.  weiterhin aggressiv, dass ihn die Beamten darauf hinweisen mussten,
sich zu mäßigen.
 
Er gab an, dass er sich von den Hunden bedroht fühlen würde. Die Beamten haben allerdings
auch  keine  Bedrohung von meinen Hunden festgestellt.   Die Anzeige gegen Herrn R. wurde
von Beamten der Polizei Groß Enzersdorf aufgenommen und ist bestimmt einsichtig.
 
Ich hab mit dieser Sachverhaltsdarstellung Hrn. Bürgermeister Häupl  (gut,  der ist derzeit mit
seinem  abgebrannten Auto beschäftigt),  die Vizebürgermeisterin Vassilakou  (die hat sich un-
zuständig erklärt und an Umweltstadträtin Sima verwiesen) und Umweltstadträtin Sima kontak-
tiert, die überhaupt nicht reagiert hat.
 
Ich  frug  an,  ob Sie das Verhalten ihres Beamten als korrekt betrachten und wie dies mit der
Kampagne „Tschuldigung“ der Stadt Wien zusammenpasst?  Oder gelten für die MA 49 andere
Verhaltensregeln im zwischenmenschlichen Kontakt? Hr. R. hat ja ständig darauf hingewiesen,
dass er im Recht ist,  ihm sein Verhalten zustünde, da er ja hier bei der MA 49 arbeiten würde.
Bei  der  Polizei  habe  ich  Anzeige  erstattet.  Mein  Anwalt  wird in den nächsten Tagen eine
Schadensersatzklage gegen Hrn. R. einbringen
 
Schadenswert:
Fernbedienung Pkw Kia Sorrento
Mobiltelefon Sony Ericsson Xperia Arc S
Handtuch (leider untergegangen)
100 Euro (ebenfalls untergegangen)
 

Amtliche Reaktion

Reagiert hat nur Hr. Oberamtsrat  Ing. Günther Annerl, mit folgenden Worten:
 
Sehr geehrte Frau Kalks!
 
Bezugnehmend  auf  Ihr Email vom 1. Juli 2012 – betreffend ihre Beschwerde über Hrn. R. –
antworte  ich  Ihnen  als  Personalchef  der  MA 49  im  Auftrag  von  Hrn.  Forstdirektor DI
Januskovecz.
 
Hr. R. wurde sofort am Montag, 2. Juli 2012 ins Personalbüro gebeten und zu dem von Ihnen
geschilderten  Vorfall befragt.  Herr R. – der als sehr ruhiger und freundlicher Mitarbeiter be-
kannt ist – hat berichtet,  dass er am Samstag, den 30. Juni 2012 gegen 10.00 Uhr zum Ufer
des Großenzersdorfer Arms gegangen ist. Kurz vor dem Ufer sind ihm drei Hunde entgegen-
gekommen.
 
Die Hunde haben ihn angebellt bzw. beschnüffelt. Wie er sich gebückt hat – um etwas aufzu-
heben –  hat  ihm  der  kleinste der Hunde in die Hand gezwickt;  die beiden anderen Hunde
haben zu bellen bzw. zu knurren begonnen und haben Kampfstellung eingenommen.   Nach-
dem  Herr R.  – seinen Schilderungen zu Folge – Angst bekommen hat und Sie als Hundebe-
sitzerin nichts dagegen unternommen haben, hat er reflexartig zum nächstliegenden Gegen-
stand gegriffen und diesen Richtung Ufer geworfen.
 
Die  Hunde  haben sich daraufhin von ihm abgewendet und haben mit dem Rucksack (wurde
Hrn. R. erst in diesem Moment bewusst) zu spielen begonnen bzw. haben diesen ins Wasser
geschleppt.
 
Herr  R.  versichert weiter – bis zum Eintreffen der von Ihnen gerufenen Polizei – in keiner Art
und Weise erwähnt zu haben,  dass er Mitarbeiter der MA 49 ist.   Erst als ihm die Polizei nach
seinen Daten gefragt hat, hat er seinen Namen und seinen Arbeitgeber bekannt gegeben. Herr
R.  zeigte  sich verwundert,  wie er mit den von Ihnen beschriebenen Äußerungen konfrontiert
wurde  und stellte klar,  dass er Ihnen gegenüber weder aggressiv aufgetreten ist noch Sie be-
schimpft hat.   Auch den von Ihnen erhobenen Vorwurf  – er hätte die Hunde getreten –  weist
unser Mitarbeiter entschieden zurück.
 
Herr R. hat sich in diesem Zusammenhang auch bereit erklärt, eine entsprechende Erklärung
(Sachverhaltsdarstellung) zu unterschreiben.  Seitens der MA 49 wird abschließend festgehal-
ten,  dass  derartige  Situationen  erst  gar  nicht  entstehen  können,  wenn  die  Hunde  ent-
sprechend der gesetzlichen Bestimmungen an der Leine geführt worden wären.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ing. Günther Annerl
Oberamtsrat
Leiter des Fachbereichs 2 – Personal, Büro und Telekommunikation
MA 49 – Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien
1082 Wien, Volksgartenstraße 3
 

Sichtweise der Redaktion

Wie  man  sieht,  hat die Gemeinde Wien  ihre eigene Kampagne nicht gelesen oder nicht ver-
standen. Zumindest ein „Tschuldigung“ wäre nett gewesen, die Zeilen klingen aber mehr nach:
„Selber Schuld,  ein(e)  Bürger(in) hat Platz zu machen,  wenn die Amtsgewalt naht“.
 
Die  Haltung  der  Stadt  ist  für  uns  nicht nachvollziehbar,  vor  allem weil es laut Aussage von
Frau Kalks eine Anzeige gegen Hrn. R. gibt, weil die Polizei den „ruhigen“ Hrn. R. mehrmals zur
Mäßigung  aufgefordert  hat  und  weil  es Zeugen  gibt,  die  die Geschichte vom Hrn. R. etwas
anders gesehen haben,  als es der  Hr. Oberamtsrat darstellt. Außerdem war es Frau Kalks, die
die Polizei rufen musste.
 
Laut Frau Kalks (Telefongespräch mit der Redaktion) hat sich Herr R. ihr gegenüber sehr wohl
als Mitarbeiter der MA 49 ausgegeben.   Das  müsste auch nachvollziehbar sein, da sie die Poli-
zei über den Notruf angefordert hatte und diesen Umstand am Telefon mitteilte. Eingegangene
Notrufe werden von der Polizei 7 Jahre lang gespeichert.
 
Erstaunlich ist auch die Tatsache,  dass Hunde,  die noch eine Woche zuvor am Donauinselfest
als  Rettungshunde  von  der Stadt „gehuldigt“ wurden,  plötzlich als „Kampfhunde“ in  „Kampf-
stellung“ abgestempelt werden,  weil man einem Mitarbeiter der  MA 49 in die Quere kommt.
 

Karina Kalks und die Mantrailing Academy Austria

Wer ist Frau Kalks und was macht Sie? Sie führt ihre Weimaraner Hündin erfolgreich als Man-
trailer  im  Realeinsatz  bei der Suche nach vermissten Personen für die Mantrailing Academy
Austria.   Ihr  junger Rüde  ist noch in Ausbildung.  Seminare und Ausbildungen hat Kalks bei
Instruktoren aus den USA, Deutschland und der Schweiz besucht.
 
Fotos: © „moments in time“

 
Ihre  eigenen und die von ihr ausgebildeten Hunde geben der Ausbildungsmethode von Karina
Kalks recht.  Seit 2002 arbeitet sie ehrenamtlich bei „Graue in Not“. Ihre Erfolge, vor allem bei
Hunden mit Verhaltensproblemen, sprechen für sich.
 
*****

2012-07-06
 

Inhalts-Ende

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