Stellungnahme der FPÖ-Wien zur Sonderprüfung Straches Spesenabrechnungen
FPÖ Wien prüft anonyme Vorwürfe
„Bei der Wiener FPÖ ist vor rund zwei Wochen eine Medienanfrage eingegangen, die uns zur Überprüfung der Sachlage veranlasst hat“, so heute der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, LAbg. Michael Stumpf. Diese Sonderprüfung fände aktuell statt.
Zu den Fragen rund um anonym behauptete Missstände in der Buchhaltung hält die FPÖ Wien zudem folgendes fest:
Zum gegebenen Zeitpunkt kann darüber kein Urteil abgeben werden. Die FPÖ Wien ist jedenfalls an einer umfassenden Aufklärung interessiert, weshalb eine Sonderprüfung der Buchhaltung in Auftrag gegeben wurde. Darin wird die Zeit ab 2013 gründlichst durchleuchtet. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Wiener FPÖ über die Ergebnisse informieren.
Da Heinz-Christian Strache auch regelmäßig politische Delegationen empfangen und Arbeitsgespräche geführt hat, wurden von der Partei diverse Kosten übernommen. Mit dem Rücktritt Heinz-Christian Straches als Bundespartei- und Landesparteiobmann wurde die Übernahme der Kosten eingestellt. Für Heinz-Christian Strache gibt es nach wie vor ein erhöhtes Gefährdungspotential. Es wird ihm daher auch ein ausgebildeter Sicherheitsmann beigestellt, der auch die Aufgabe als Fahrer übernimmt.
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2019-09-23
FPÖ Wien prüft anonyme Vorwürfe
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„Bei der Wiener FPÖ ist vor rund zwei Wochen eine Medienanfrage eingegangen, die uns zur Überprüfung der Sachlage veranlasst hat“, so heute der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, LAbg. Michael Stumpf. Diese Sonderprüfung fände aktuell statt.
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Zu den Fragen rund um anonym behauptete Missstände in der Buchhaltung hält die FPÖ Wien zudem folgendes fest:
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Zum gegebenen Zeitpunkt kann darüber kein Urteil abgeben werden. Die FPÖ Wien ist jedenfalls an einer umfassenden Aufklärung interessiert, weshalb eine Sonderprüfung der Buchhaltung in Auftrag gegeben wurde. Darin wird die Zeit ab 2013 gründlichst durchleuchtet. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird die Wiener FPÖ über die Ergebnisse informieren.
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Da Heinz-Christian Strache auch regelmäßig politische Delegationen empfangen und Arbeitsgespräche geführt hat, wurden von der Partei diverse Kosten übernommen. Mit dem Rücktritt Heinz-Christian Straches als Bundespartei- und Landesparteiobmann wurde die Übernahme der Kosten eingestellt. Für Heinz-Christian Strache gibt es nach wie vor ein erhöhtes Gefährdungspotential. Es wird ihm daher auch ein ausgebildeter Sicherheitsmann beigestellt, der auch die Aufgabe als Fahrer übernimmt.
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Cyber-Mobbing
Es kann jede(n) treffen
Vorige Woche hat das Thema „Cyber-Mobbing“ große Wellen geschlagen. Ein selbsternannter Laufhauskönig ohne Laufhaus, verfolgte eine bekannte Stripperin und eine renommierte Wiener Rechtsanwältin – via seinem Facebook-Account – recht beharrlich mit Beleidigungen und Diskriminierungen.
Nun muss man aber nicht prominent sein, um Opfer von Cyber-Mobbing zu werden. Der 74-jährigen Pensionisten XY (Name der Red. bekannt) aus Wien, ereilte nämlich das gleiche Schicksal. Diese wird seit Wochen – via dem Facebook-Account „Dahamist“ – beleidigt und diskriminiert. Frau XY, die bereits völlig verzweifelt ist, hat vorige Woche bei der Staatsanwaltschaft Wien Anzeige erstattet. Wer genau die beleidigenden und diskriminierenden Beiträge verfasst hat, wird zurzeit von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Die besagte Facebook-Seite betreibt kein Unbekannter. Im Impressum scheint der sattsam bekannte Ex-Polizist aus Linz, Uwe Sailer, auf. (Es gilt für alle Personen die Unschuldsvermutung).
Gestern in der Nacht, wurde auf der Facebook-Seite „Dahamist“ ein extrem grauslicher Beitrag (nachfolgender Screenshot) online gestellt, der bis heute (19.03.2019) zu lesen war. Wir haben die Namen aller genannten – im betreffenden Facebook-Beitrag angeführten – Personen geschwärzt, da bereits strafrechtliche Ermittlungen (Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ist erfolgt) im Gange sind.

Wir fragen uns, was geht eigentlich im Kopf einer Person vor, die derartige perverse Postings ( obiger Screenshot), verfasst? Zudem sind die Behauptungen im Facebook-Posting astreine Lügen, denn Frau YX, war in ihrer Berufslaufbahn im Gesundheitswesen tätig und hatte mit dem „Rotlicht“ nie etwas zu tun. Abartig und niederträchtig sind auch die Aussagen bezüglich des Sexualverhaltens – welches übrigens Privatsache wäre – und der Hygiene von Frau XY, welche ebenfalls Lügen sind.
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2019-03-19
Betrügerischer Erpressungsversuch grassiert im Internet
Man sollte keinesfalls den Erpresser bezahlen – Im Zweifelsfall an die Polizei wenden
Zurzeit grassiert wieder ein Betrugsversuch im Internet, der mittels Mail an den Mann bzw. Frau gebracht wird. Folgendes E-Mail (welches wahrscheinlich auch schon der eine oder andere Leser erhalten hat) wurde uns heute – mit dem Ersuchen um einen Beitrag darüber – weitergeleitet:

„Wir haben eine RAT-Software auf Ihrem Gerät installiert.“ Mit diesem Satz will der Erpresser ganz offensichtlich Professionalität vortäuschen, in dem er den Fachausdruck „ RAT-Software“ ( Remote Access Trojaner, das ist ein Trojaner, der einem den Fernzugriff auf einen PC ermöglicht) verwendet.
Allerdings scheint sich der Kriminelle nicht sicher zu sein, was er eigentlich nun vom Computer seines Erpressungsopfers im Griff hat. Einmal schreibt er, er habe das E-Mail-Konto gehackt, dann wiederum hat er angeblich Zugriff auf alle Konten und zu guter Letzt will er – durch das Hacken – Zugriff auf das gesamte System haben.
Etwas verwirrend erscheinen auch die Worte (rot): „Wenn Sie alle Daten gesammelt von Ihr System löschen müssen, senden Sie mir $300 in BTC (Kryptowährung).“ Denn gegen Ende des Erpresser-Mails heißt es: „Nach Ihrer Transaktion werde ich alle Ihre Daten löschen.“ Was nun, muss dass Opfer die angeblich kompromittierenden Daten (Videos) selbst löschen oder geschieht das durch den Erpresser? Die verwirrende Ausdrucksweise könnte natürlich auch den miserablen Deutschkenntnissen des Kriminellen liegen.
Da der Erpresser nicht den geringsten Beweis für seine Behauptung bzgl. einer Videoaufnahme erbrachte (normalerweise wird wenigsten ein pikantes Foto mitgeliefert), lässt das den Schluss auf einen Betrug in Verbindung mit einer Erpressung zu. Keinesfalls sollte man bezahlen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich an die Polizei zu wenden und Anzeige zu erstatten.
Es gibt allerdings auch „wirkliche“ Erpressungsversuche mit delikaten Videos und/oder Fotos. Diese resultieren fast ausnahmslos aus Besuchen in einschlägigen Chat-Rooms. In diesen sollte man sich mit äußerste Vorsicht (virtuell) bewegen und sich keinesfalls dazu hinreißen lassen, pikante Videoaufnahmen oder Fotos von sich weiterzugeben oder anfertigen zu lassen.
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2018-09-11
Die täglichen Betrug-Mails
Keine Verlinkungen anklicken und keine Zahlungen leisten

Fast täglich trudeln bei Internetnutzern Betrug-Mails aller Art ein. Egal ob es dubiose Webseitenbetrüger sind, die vorgeben man habe bei ihnen ein Abo abgeschlossen und sei zur Zahlung verpflichtet oder andere Betrüger, die Mails von Banken vortäuschen. Für alle Fälle gilt es, keinesfalls angegebene Links anzuklicken und keine Zahlungen zu leisten. Der einzig richtige Weg ist es, derartige Mails ungeöffnet in den virtuellen Papierkorb zu verschieben und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
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2017-10-23
Schwere Beleidigung des FPÖ – Chefs auf der Facebook-Seite von Öllinger
Strache wörtlich als Volltrottel bezeichnet
Es ist in der Tat erstaunlich, dass es immer wieder Politiker(innen) der Grünen sind, die sich über angebliche Hass – und Hetzpostings auf der Facebook-Seite des FPÖ – Chefs aufregen. Diesbezüglich werden auch Klagen einreicht und/oder Anzeigen erstattet. Dabei sollte diese doch vor ihrer eigenen Facebook-Türe kehren, wie wir schon in etlichen Beiträgen dokumentiert haben. Nachfolgend wieder ein Beispiel, diesmal auf der Facebook-Seite des Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger.

Das obig gezeigte Posting des Users Mirko Kolo, steht bis dato (Zeitpunkt unsere Beitragserstellung) ungelöscht auf der Facebook-Seite des Grün-Politikers.
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2017-05-25
Betrüger drohen mit der Staatsanwaltschaft
Der Staatsanwalt würde sich freuen, wenn er in Kenntnis der Identität der Betrüger gelangen könnte

Die Betrüger der bereits sattsam bekannten Abzock-Websseite „www.maps-24-routenplaner.com“ konnten also noch immer keinen Zahlungseingang von uns verzeichnen. Das ist auch nicht verwunderlich, denn wir haben bis dato noch keine Überweisung getätigt und haben dies auch in Zukunft nicht vor, da wir die besagte Webseite weder besucht, geschweige denn uns dort eingeloggt haben. Fast belustigend finden wir die „Drohung“, die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten. Das sollten diese Herrschaften unbedingt tun, denn die Staatsanwaltschaft wartet bereits auf die Betrüger der Abzock-Websseite „www.maps-24-routenplaner.com“, da gegen diese bereits zahlreiche Anzeigen erstattet wurden. Hier zielführende. L I N K S .zu den bereits von uns verfassten Beiträge in dieser Angelegenheit.
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2017-05-05
Hat Dr. Zanger seine Facebook-Seite nicht im Griff?
Der Rechtsanwalt sollte einmal vor seiner eigenen Facebook-Türe kehren
Nachfolgendes Posting steht bis dato auf der von Dr. Georg Zanger betriebenen Facebook-Seite „Sperrt Straches FB-Seite“:

Nun wäre obiges Posting nicht wirklich erwähnenswert, denn die Verbreitung von Diskriminierung, Hass und Hetze gegen die FPÖ und/oder deren Chef, finden sich auf politisch links orientierten Facebook-Accounts zuhauf. Allerdings ist das betreffende Posting deshalb erwähnenswert, weil es sich Dr. Zanger zur Aufgabe gemacht hat, angebliche Hass- bzw. Hasspostings auf der Facebook-Seite von H.C. Strache zur Anzeige zu bringen.

Dr. Zanger mokierte sich erst vor einigen Tagen darüber, dass die Staatsanwaltschaft noch immer nicht aktiv geworden sei und stellte sogar die Frage, ob man dort schläft. Wir haben schon mehrmals aufgezeigt, dass auf Zangers Facebook-Account Postings veröffentlicht wurden, die mit freier Meinungsäußerung nichts mehr zu tun haben (Beispiele: LINK1 – LINK2). Sehen wir uns die betreffenden Postings – welche auf der Facebook-Seite des Rechtsanwaltes veröffentlicht wurden (angef. LINKS) – an, können wir seine Anzeige nicht ernst nehmen. Möglicherweise denkt man auch bei der Staatsanwaltschaft so darüber.
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2017-01-14
Spende statt Anzeige
Nicht nur die Wege des Herrn sind unergründlich
Wie ja nicht unbekannt sein dürfte, zeigt die Grünen-Chefin User(innen) an bzw. ver- klagt diese, wenn diese im Internet Lügen oder Hetze verbreiten. Wie aus einem Kurier- Artikel des Vormonates hervorgeht, habe sie und ihr Team bereits 34 Verfahren wegen der Verbreitung von Lügenzitaten bzw. wegen Hasspostings angestrengt, davon seien 16 mittlerweile zu ihren Gunsten entschieden worden. Und nun wird es interessant: Denn laut dem Kurier-Beitrag wird der erstrittenen Schadenersatz gespendet. Nun, wer sind die Glücklichen, denen von Glawischnig und ihrem Team finanziell unter die Arme gegriffen wird? Einen Spendenempfänger konnten wir ausfindig machen. Denn dieser wird heute namentlich im STANDARD erwähnt:
Da staunen wir aber, dass Mimikama von den Grünen eine Spende über 1.000,- Euro
erhält, nachdem diesem Verein just vor 2 Tagen eine Anwaltsrechnung (vom Heraus-
geber dieses Online-Magazins) in Aussicht gestellt wurde, weil auf deren Internet-
Plattform ein diskriminierendes Lügenposting sage und schreibe 3 Tage online stand,
obwohl eine Aufforderung zur Löschung bestand.
Wir fragen uns allerdings, ob es nicht im Sinne der Gerechtigkeit gewesen wäre, den
Verein Mimikama anzuzeigen oder zu verklagen, anstatt ihnen 1.000 Euro zu spenden?
Tja, nicht nur die Wege des Herrn sind unergründlich, scheinbar auch die der Grünen.
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2016-08-18
Freie Demokraten zeigten Parade-Linken an
Anzeige wegen Verdachts auf Verhetzung
Günther Koller, geschäftsführender Obmann der Freien Demokraten, erstattete heute Anzeige gegen den Parade-Linken Jean Ziegler.
Screen: Freie Demokraten
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2015-03-29
Peinlicher Erklärungsversuch einer linken Journalistin
Erstaunliche Auslegung von Anführungszeichen
Am 4.Juni stellte die politisch links orientierte Jungjournalistin, Olja Alvir, nachfolgenden
Tweet auf ihrem Twitter-Account ein. Diesen haben wir 1:1 übernommen und auch keinen
Satz aus dem Kontext gerissen. Auch die Tweets rundherum ließen keinen Sarkasmus
oder Satire erkennen.
Screen: twitter.com (Account: Olja Alvir)
Wir haben vorgestern darüber diesen Beitrag verfasst. Gestern erhielten wir von Frau Alvir
nachfolgendes Mail:
Screen: erstaunlich.at
Möglicherweise war es der jungen Dame unangenehm, dass wir sie dabei ertappt haben, dass
sie gewaltfreie Demos langweilig findet. Erstaunlich ist jedoch ihre Rechtfertigung bzgl.
ihres Tweets. Sie meint doch tatsächlich, dass dieser ein Zitat sei und dies insbesondere durch
die Anführungszeichen klar wird.
Da staunen wir aber, dass einer Journalistin die verschiedenen Bedeutungen von Anführungs-
zeichen nicht klar sein dürften. Diese allein gesetzt machen nämlich noch kein Zitat sondern
unterstreichen und bekräftigen eine getätigte Aussage.
Als Anschauungsunterricht wollen wir Frau Alvir dies an Hand von zwei Beispielen
demonstrieren:
Beispiel 1: Wir schreiben – „Herr XY ist ein Trottel“. Dies stellt eine glatte Beleidigung
dar. Mit den gesetzten Anführungszeichen haben wir zusätzlich noch bekräftigt, dass wir
der Meinung sind, dass Herr XY ein Trottel ist. Eine Klage gegen uns würde der Mann mit
Sicherheit gewinnen. Eine Rechtfertigung unsererseits, dass dies ein Zitat sei weil wir ja
Anführungszeichen gesetzt haben, würde beim Richter nur ein gequältes Schmunzeln
auslösen und beim Kläger für Heiterkeit sorgen.
Beispiel 2: Wir schreiben – Herr ABC sagte: „Herr XY ist ein Trottel“. Oder „Herr XY ist ein
Trottel“ (Zitat: ABC). In diesem Fall ist die getätigte Aussage ein Zitat und als solches
auch einwandfrei erkennbar. Dies ist nämlich der Sinn, wenn man zitiert. Man gibt nicht
seine sondern die Meinung bzw. Aussage einer anderen Person wieder.
Interessant finden wir auch folgenden Satz in ihrem Mail: „Der Inhalt dieses Mails ist ver-
traulich und bleibt zwischen Senderin und Empfängerin.“ Da wir mit Frau Alvir kein Ver-
trauensverhältnis haben und wir die Dame auch nicht gebeten oder gar gezwungen haben
uns ein Mail zu senden, lassen wir unsere Leserschaft an ihren geistigen Ergüssen teilhaben.
Wir haben Olja Alvir auch angeboten eine Stellungnahme zu ihrer Aussage „Gewaltfreie
Demos sind langweilig“ zu verfassen, die wir selbstverständlich hier auf ERSTAUNLICH
veröffentlichen werden. Ob sie davon Gebrauch machen wird entzieht sich unserer Kennt-
nis.
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2014-06-09
Update am 12.06.2014
Danke dem/der User(in) yzz für den Hinweis:
Nun, da wollen wir doch hoffen, dass uns Frau Alvir darüber aufklären wird.
Bis dahin werden wir halt alle schön das Maul halten.
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2014-06-12
Polizist oder Möchtegern-Sheriff?
Uwe Sailer schon wieder auf Polizisten-Hatz?
Ein heute veröffentlichtes „Fahndungsfoto?!“ versetzt uns in Erstaunen. Jener Linzer Kriminal- beamte (der bereits rund einem Drittel der österreichischen Polizisten öffentlich Rassismus unterstellte) veröffentlichte auf seinem Facebook-Seite ein Foto mit dazugehörendem Text: Screen: facebook.com (Account: Uwe Sailer)
Wir haben das Foto unkenntlich gemacht, um den Schutz des Mannes zu gewährleisten und weil wir uns nicht auf die selbe Stufe wie Uwe Sailer stellen möchten. Warum macht Uwe Sailer keine Anzeige gegen unbekannte Täter sondern ermittelt hier auf eigene Faust? Betreibt er seine Ermittlungen in dieser Causa offiziell als Polizeibeamter oder agiert er als Möchtegern-Sheriff? Gerade im Bereich Graben-Stephansplatz kam es zu schweren Ausschreitungen und Sach- beschädigungen. Kann es sein, dass Sailer durch seinen Beitrag diese unterstützen und dadurch eine Aufklärung verhindern möchte, indem er einen Beamten denunziert? Das Denunzieren eines Beamten, der unter Einsatz seiner Gesundheit (möglicherweise auch seines Lebens) alle Hände voll zu tun hatte, die linken Gewalttäter unter Kontrolle zu halten um größeren Schaden von Personen und Sachen abzuwenden, runden das Gesamtbild von Uwe Sailer ab. ***** 2014-01-26
Frauen in leichter Kleidung sollten kein Taxi heranwinken
Erstaunliche Aussagen einer Polizeisprecherin
Auf „derStandard.at“ erschien gestern ein Beitrag über die Prostitution im Wiener Stuwer- viertel. In diesem Artikel sind uns zwei Erstaunlichkeiten aufgefallen.
Screen: derStandard.at
Da staunen wir aber, dass eine Kombination aus leichter Kleidung, Fahrzeuge heranwinken
und auf haltende Autos zugehen, eine Strafe wegen illegaler Prostitution auslösen können.
Folgt man der Argumentation der Polizeisprecherin, dann sollten Frauen allgemein im Hoch-
sommer – wo meist leichte Kleidung getragen wird – kein Taxi heranwinken oder auf dieses
zugehen. Auch bei einer Autopanne sollten sie es tunlichst unterlassen auf diese Art und
Weise Hilfe zu suchen.
Aber es geht noch erstaunlicher, wie nachfolgender Screenshot beweist:
Screen: derStandard.at
Da hat Frau Riehs in der Polizeischule – sofern sie diese absolviert hat – nicht gut aufgepasst.
Denn wie jedes Schulkind bereits weiß, sind Anzeigen immer teurer als die Bezahlung eines
Organstrafmandates beim Polizisten. Daher ist es unlogisch, dass sich eine Anzeige mit 50,-
Euro zu Buche schlägt, während für das gleiche Delikt per Organstrafmandat 100,- Euro
abkassiert wird.
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2013-09-21
Morddrohungen und FPÖ-Hetze auf linksradikaler Facebookseite
FPÖ erstattet Anzeige gegen Betreiber und Poster
War die mediale Aufregung in den vergangenen Tagen noch groß, als die Zeitschrift „News“ eine angebliche FPÖ-Hetz-Seite aufgedeckt haben wollte, die sich freilich von Tag zu Tag als immer dubioser dargestellt hat, bis letztendlich von den Vorwürfen gegen FPÖ-Spitzenfunktionäre rein gar nichts übrig geblieben ist, so herrscht bei einer ähnlich gelagerten linken Hetz-Seite Schweigen im Walde. Auf der Seite „Nazis raus aus dem Parlament“ werden eindeutige Mord- aufrufe gegen HC Strache gepostet und von Usern und dem Betreiber auch noch „Geliked“. So schreibt etwa ein User mit dem Namen „Karl Heinz Michael Ragger“ in einem Beitrag: „Hat der HC eigentlich einen Phaeton?“ und spielt damit ganz augenscheinlich auf den tödlichen Unfall Jörg Haiders an. Weiters postet dieser User im Zusammenhang mit der vorgestrigen, von linken Aktivisten gestürmten FPÖ-Veranstaltung: „Besser wäre es sie hätten es wie die Inglourious Basterds gemacht“, was ziemlich eindeutig einem Mordaufruf gleichkommt.
Screen: facebook.com (Account: Nazis raus aus dem Parlament)
Screen: facebook.com (Account: Nazis raus aus dem Parlament)
Dieser Eintrag des oben genannten Users hat sogar den Seitenbetreiber selbst begeistert,
denn er vergibt neben anderen Usern auch, ein „Like“.
Screen: facebook.com (Account: Nazis raus aus dem Parlament)
Der freiheitliche Generalsekretär Nabg. Herbert Kickl kündigte an, sowohl gegen die Hetz-
User als auch gegen den Seitenbetreiber Anzeigen einzubringen. Es bleibt abzuwarten, ob die
österreichische Medienlandschaft bei Morddrohungen und Mordaufrufen gegen FPÖ-Politiker
genau so hysterisch aufschreit, wie dies mittlerweile Mode geworden ist, oder ob sie das
augenzwinkernd duldet, oder gar totschweigt. Man darf auf einen diesbezügliche Artikel schon
gespannt sein.
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2013-08-25
Gewalttätiger Zwischenfall bei FPÖ-Veranstaltung
Linksextremer Schlägertrupp versuchte
FPÖ-Filmpräsentation zu stürmen
Ein linksextremer Schlägertrupp hat heute versucht, die Präsentation des Films „20 Jahre Öster- reich zuerst“ in der Lugner-City zu stürmen. Dabei wurden auch freiheitliche Wahlhelfer verletzt, bevor sich die feigen linksextremen Gewalttäter wieder aus dem Staub machten, von denen sich einige als Journalisten ausgegeben haben, um Zutritt zur Veranstaltung zu erlangen. Die FPÖ erstattete zunächst Anzeige gegen Unbekannt. Erste Auswertungen von sichergestellten Utensilien der Randalierer und von Fotos legen den Verdacht nahe, dass es sich bei den Ran- dalierern um Mitglieder der Gruppe „Linkswende“ handelt. Film- und Fotomaterial von den Randalierern wird man der Polizei zur Verfügung stellen. Die FPÖ wird in Zukunft überdies Foto- und Filmmaterial, welches die gewalttätigen Aktionisten kenntlich mache, im Internet verbreiten, damit jeder weiß, mit wem man es zu tun hat. {besps}linkswende{/besps} Für FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl ist dieser Vorfall ebenso schockierend wie bezeichnend für die linke Gewaltbereitschaft, die immer massiver werde. Die permanente Hetze von Figuren wie Öllinger und Co. trage damit ihre düsteren Früchte. Die Grenzen zwischen Links und Links- extrem seien mittlerweile derart verschwommen, dass sie kaum noch existieren würden. Nach dem heutigen kriminellen Vorgehen des linken Brutalo-Trupps dürfe man nicht zur Tages- ordnung übergehen. Kickl forderte die umgehende Distanzierung aller linken Parteien von dieser Vorgangsweise. Speziell müsse sich Eva Glawischnig distanzieren, deren Hassprediger Öllinger und Pilz den Keim für solche Vorkommnisse säen würden. Die linke Gewaltbereitschaft ziehe sich von Demonstrationen gegen gesellschaftliche Veran- staltungen wie dem „Akademikerball“ bis hinein in den laufenden Wahlkampf. Statt Argumente auszutauschen würden die Linken auf Störaktionen und Handgreiflichkeiten setzen. „Der Vergleich macht sicher. Es hat noch keine Störaktion der FPÖ oder einer mit ihr befreund- eten Organisation bei Wahlkampfauftritten der Linken gegeben. Störaktionen von gewaltbe- reiten Linken bei FPÖ-Veranstaltungen stehen dagegen schon auf der Tagesordnung“, schloss Kickl. (Quelle: APA/OTS) ***** 2013-08-23Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?
Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?
Eine präventive Videoüberwachung – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs- unfällen – aus dem eigenen Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig. Auf diesen Um- stand wies gestern die ARGE Daten hin, nachdem die Datenschutzkommission einem entsprechenden Vorhaben eines Antragstellers eine Absage erteilte. Auf Grund dieser Entscheidung, so die ARGE, muss jeder Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer Anzeige und einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 10.000 Euro, im Wiederhol- ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose Aufklärung des Verschuldens bei Verkehrsunfällen ist, wie dies durch eine Videoauf-
nahme belegt werden könnte. Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber, wenn monatelang
vor Gericht gestritten wird und Sachverständige (die nicht immer unfehlbar sind), die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber auch für die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und den/die Täter oder das Fluchtfahrzeug filmen. Wie schön zu wissen, dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings erwarten wir auch nicht von Beamten, dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen, denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern. Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm, wenn das gemeine Volk die Möglichkeit hat, diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:
Screen: youtube.com
L I N K zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W*** um einen „Datenschützer“ handeln, der einen Präzedenzfall konstru-
ieren wollte. Der Verdacht drängt sich nämlich auch aus der reißerischen Darstellung der
ARGE Daten auf.Bei einer Beschränkung auf einen möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom- menen Passagen unter § 50a Abs. 6 DSG einzuordnen. Das wollte der Antragsteller aber möglicherweise gar nicht, sondern hat diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar- gestellt.
Der rechtliche Aspekt
Aber wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu. Unseres Erachtens fehlt der ident- ifizierende Teil. Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man natürlich identifizieren. Im Straßenverkehr ist eine identifizierende Zuordnung schon auf Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich. Bleibt die Frage z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel. An Hand derer wäre eine Identifizierung möglich, nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof- fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden. Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der „überwachten Person“ und des „überwach- ten Objekts“. Im Gesetz ist nicht – wie in der Entscheidung dargelegt – von einer „Selbst- überwachung“ die Rede sondern dient das Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat- sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes Fahrzeug + Fahrzeuglenker) entbehrt daher unserer Meinung nach jeder gesetzlichen Grundlage. Vernünftiger und logisch nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen, dass die Kamera nur dann in Betrieb ist, wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be- wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden – es also ausschließlich zur Dokumentation von möglichen Verkehrsunfällen dient. Quasi als Ergänzung zu den Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand- ard gehören. *****2013-04-30
Nigerianer müsste man sein
Situationsbedingte verbale Übertreibung statt gefährlicher Drohung
Verfügen Sie über ein wenig Vorstellungskraft? Wenn Ja, dann stellen Sie sich folgendes Szenario vor. Sie gehen auf ein Amt und ein von Ihnen eingebrachter Antrag ist noch nicht fertiggestellt. So ergeht es jährlich Tausenden, die mit Ämtern zu tun haben. Aber als gelernter Österreicher ist man das gewohnt, ärgert sich zwar drüber und wartet aber trotzdem geduldig ab. Im schlimmsten Fall wird eine Beschwerde eingebracht. Aber zurück zur gefragten Vorstellungskraft. Weil Ihnen die Wartezeit für die Erledigung Ihres Aktes zu lange erscheint, drohen Sie dem/der Beamt(in) mit einer Bombe. Was würde da wohl passieren? Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit würden Sie sofort festgenommen, angezeigt und wegen gefährlicher Drohung verurteilt werden. Nicht so, wenn Sie ein Nigerianer sind. Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie bitte nachfolgenden Beitrag der Internetplattform „steiermark.orf.at“.
Screen: steiermark.orf.at
Wirklich erstaunlich ist die Begründung des Richters für den Freispruch des Nigerianers! „Ich
habe den Eindruck, sie sind dort ein wenig ausgebremst worden“, meinte er zum Angeklagten,
den er vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei sprach. „Es ist vieles möglich, aber ich bin
mir nicht sicher, dass sie das gesagt haben, und wenn, war es eine situationsbedingte verbale
Übertreibung“.
In diesem Fall müssen wir eine Lanze für Marcus J. Oswald brechen. Denn wenn eine situations-
bedingte verbale Übertreibung – in diesem Fall immerhin eine Bombendrohung – nicht als
gefährliche Drohung anzusehen ist, hätte dieser freigesprochen werden müssen.
*****
2013-03-25
Staatsanwalt ermittelt bei Wiener Wohnen
Amtsmissbrauch, Untreue und Absprachen
bei Vergaben stehen im Raum
Laut einer heutigen APA/OTS-Presseausendung der Tageszeitung KURIER, ermittelt die Staatsanwaltschaft bei Wiener Wohnen. Wir gehen mit an Sicherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit davon aus, dass diese Meldung in den nächsten Tagen ihren Niederschlag in der Boulevardpresse finden wird und diese auch von SPÖ-nahen Medien nicht mehr verschwiegen werden kann. Der KURIER verlautbarte wörtlich: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in den Büros der Verwaltung der Gemeindebauten in Sachen Amtsmissbrauch, Untreue und Absprachen bei Vergaben. Auch Computer sollen bereits konfisziert worden sein. Ausgangspunkt der Ermittlungen sind Anzeigen gegen drei Entscheidungsträger von Wiener Wohnen, die für Ausschreibungen zuständig sind. Die in der Anzeige enthalt- enen Details waren so konkret, dass die Staatsanwaltschaft Wien sofort ein Verfahren eröffnet hat. *****2013-03-15
Anzeige gegen den Wiener Polizeipräsidenten
Andreas Mölzer zeigt Dr. G. Pürstl und Janine Wulz an
Der Freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Andreas Mölzer, gibt bekannt, dass er die angekündigte Anzeige gegen den Wiener Landespolizeipräsidenten Dr. Gerhard Pürstl und die stellvertretende ÖH-Vorsitzende Janine Wulz einbringen ließ.
Geneigte Leser(innen) können sich durch Anklicken obigen Bildes, über den Inhalt der Sachverhaltsbekanntgabe an die Staatsanwaltschaft Wien informieren. ***** 2013-02-11
Asylbetrug, der alltägliche Wahnsinn
Asylbetrüger gibt Interview in der Tageszeitung „Die Presse“
„Istanbul gilt schließlich als junge, moderne Stadt mit immensen Zukunftschancen, die Wirt-
schaft des Landes wächst rasant.“ Derartige Lobeshymnen auf die türkische Metropole, sind
in einem Beitrag auf „die presse.com“ vom 20.01. 2013 zu lesen.
Da mutet es mehr als erstaunlich an, dass in einem gestrigen Beitrag – gleicher Autor
(Köksal Baltaci) – auf „die presse.com“ unter anderem Istanbul als Schlangengrube be-
zeichnet wird, in der man es nicht aushalten könne. Dieses Statement wurde im Zusammen-
hang in einem Interview abgegeben, dass mit einem Türken geführt wurde, der bereits
seit 2007 als Illegaler in Wien lebt.
Alles begann im Februar 2007, als M. aus der anatolischen Provinz Urfa nach Wien kam
und um politisches Asyl ansuchte. „Ich habe damals behauptet, dass ich als Kurde in der
Türkei verfolgt und unterdrückt werde, was natürlich gelogen war“, so der verhinderte
Asylbetrüger, dessen Asylantrag negativ beschieden wurde. Seitdem lebt er als U-Boot
in der Bundeshauptstadt.
Sein wirkliches Motiv für seinen Asylversuchsbetrug war, dass er keinen Beruf erlernt hat
und er es daher als Chance betrachtet habe ins Ausland zu gehen. Sein Plan „B“, eine
Scheinehe mit einer Österreicherin – zwecks Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung –
einzugehen, ist bis dato noch nicht aufgegangen.
Damit steht dieser Mann für uns stellvertretend für tausende Wirtschaftsflüchtlinge, die
illegal nach Österreich einreisen. Sie versuchen dann mit Lügen und in betrügerischer
Absicht, sich in die soziale Hängematte zu legen. Und wenn das nicht klappt verüben sie
auch kriminelle Taten, denn irgendwie müssen sie ja ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Wiener FPÖ erstattet Anzeige gegen Asylbetrüger Sezgin M.
Während Asylbetrug von der politischen Linken offenbar schon als alltägliche Normalität
angesehen wird, kann man sich in der FPÖ mit diesem kriminellen Verhalten nicht ab-
finden. Als Dank für ihr gesundes Rechtsempfinden, werden die Freiheitlichen von
diversen Gutmenschen-Organisationen und den Linken, als Rassisten und Ausländer-
hasser bezeichnet.
Jedenfalls wird das Interview mit dem illegal aufhältigen Türken rechtliche Folgen haben.
Denn bei der FPÖ ist man zu Recht der Ansicht, dass es nicht sein kann, dass ein offen-
sichtlicher Asylbetrüger, der seit fünf Jahren in Wien Ottakring als U-Boot lebt, immer
wieder mit den Behörden zu tun hat, nun sogar in der Tageszeitung „Die Presse“ große
Interviews geben kann und der Rechtsstaat dabei völlig auf der Strecke bleibt.
„Vor diesem Hintergrund wird die Wiener FPÖ eine Sachverhaltsdarstellung an die
Staatsanwaltschaft übermitteln, da es sich hier auch um einen Fall handle, den es sicher
tausendfach in Österreich gebe, ohne dass die Behörden entsprechend einschreiten“,
stellt heute der Klubobmann der FPÖ-Wien und stellv. Bundesobmann Mag. Johann
Gudenus fest.
***** 2013-01-27
Das erstaunliche Rechtsverständnis von David Ellensohn
Anzeige gegen Kirchenbesetzer
„Es reicht!“, stellte gestern Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann
Mag. Johann Gudenus unmissverständlich fest. Er wird Anzeige gegen jene Gesetzesbrecher
erstatten, die seit mehr als einem Monat die Votivkirche besetzt halten.
„Ihr Verhalten ist in mehrerer Hinsicht illegal“, erklärt Gudenus, „die Delikte, die diese auf-
gehetzten Asylwerber und ihre Sympathisanten begangen haben dürften, reichen von der
Herabwürdigung religiöser Lehren und der Störung der Religionsausübung über die Auf-
forderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und der Aufforderung zu mit Strafen bedrohten
Handlungen und der Gutheißung derselben bis hin zur Nötigung.“
Aber nicht nur für Gudenus, sondern auch jedem gesetzestreuen Bürger dürfte es offenbar
völlig unverständlich sein, wieso sich Stadt- und Bundesregierung von einigen Chaoten und
Wirtschaftsflüchtlingen so auf der Nase herumtanzen lassen. Da wird augenscheinlich mit
kriminellen Methoden versucht, Druck auszuüben und die Politik zu erpressen. Dem darf
nicht nachgegeben werden und daher ist die Anzeigeerstattung ein legitimes Mittel, dem
ungesetzlichen Treiben ein Ende zu bereiten.
Letztklassig und menschenfeindlich?
Offenbar sieht der Klubobmann der Grünen Wien, David Ellensohn, die Aufrechterhaltung
des Rechtsstaates als menschenfeindlich. Denn dieser bezeichnet heute die aktuellen Äußer-
ungen von Gudenus als letztklassig und menschenfeindlich. „Menschen auf der Flucht anzu-
zeigen zeugt von tiefer Menschenverachtung und Respektlosigkeit. Niemand begibt sich
freiwillig in eine solche Situation und riskiert Leben und Gesundheit ohne triftigen Grund“,
so der Grünpolitiker.
Zuerst wollen wir einmal festhalten, dass die Besetzer der Votivkirche ihr Leben und
Gesundheit deswegen riskieren, weil sie sich mittels Hungerstreik einen Aufenthaltstitel
erpressen wollen. Die damit beabsichtigte Erschleichung von Sozialleistungen ist und bleibt
eine Straftat. Das rechtswidrige Besetzen von fremdem Eigentum ist ebenfalls ungesetzlich.
Und den Unterstützern und Befürwortern dieser Rechtsbrecher sei gesagt, dass die Aufford-
erung zu mit Strafen bedrohten Handlungen und der Gutheißung derselben, ungesetzlich
und daher strafbar ist.
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die berechtigte Frage, was für ein verzerrtes
Weltbild und welch erstaunliches Rechtsverständnis muss David Ellensohn wohl haben,
wenn er das Anzeigen von Straftaten, wie sie von den Kirchenbesetzern und deren Unter-
stützern Tag für Tag verübt werden, als letztklassig und menschenfeindlich bezeichnet.
Von einem Politiker müsste man eigentlich erwarten können, dass er die geltenden
Gesetze respektiert.
***** 2013-01-04
Gerichtliches Nachspiel für MA 49-Bediensteten
LESERINNEN-BRIEF
Bezüglich unserer Beiträge „MA 49 – Beamter degradiert …. TEIL 1 und TEIL 2“ haben
wir heute von Frau Karina Kalks nachfolgenden Leserbrief erhalten:
Fotocredits: moments in time
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie Sie schon berichteten, geriet ich Ende Juni 2012 mit meinen Hunden in eine Situation, die
ich normalerweise nicht für möglich gehalten hatte. Die Hitze des Sommers, viele Menschen
in einer Stadt, das Leben miteinander, oft schon von der Stadt Wien thematisiert und
behandelt und auch mit viel Geld der Aktion „Miteinander“ unterstützt.
Daher umso überraschender, gerade von einem Mitarbeiter der Gemeinde Wien bedroht,
beschimpft und geschädigt zu werden (kaputtes Handy, verlorene Autoschlüssel und Geld).
Trotzdem bemühte ich mich um De-Eskalation der Situation und wandte mich an die Stadt
Wien sowie die Vorgesetzten des betroffenen Gemeindebediensteten. Die Reaktion von Hrn.
Oberamtsrat Ing. Günther Annerl wie folgt:
Sehr geehrte Frau Kalks!
Bezugnehmend auf Ihr Email vom 1. Juli 2012 – betreffend ihre Beschwerde über Hrn. R.
antworte ich Ihnen als Personalchef der MA 49 im Auftrag von Hrn. Forstdirektor DI
Januskovecz.
Leere Worte…..
Herr R. zeigte sich verwundert, wie er mit den von Ihnen beschriebenen Äußerungen kon-
frontiert wurde und stellte klar, dass er Ihnen gegenüber weder aggressiv aufgetreten ist
noch Sie beschimpft hat. Auch den von Ihnen erhobenen Vorwurf – er hätte die Hunde
getreten – weist unser Mitarbeiter entschieden zurück. Herr R. hat sich in diesem Zusam-
menhang auch bereit erklärt, eine entsprechende Erklärung (Sachverhaltsdarstellung) zu
unterschreiben.
Hier wurde ich eindeutig der Lüge bezichtigt
Seitens der MA 49 wird abschließend festgehalten, dass derartige Situationen erst gar nicht
entstehen können, wenn die Hunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen an der
Leine geführt worden wären. Und dann wird heftig nachgetreten, wir die Bürger der Stadt
sind schuld!
Seit letzter Woche ist Hr. R. in dieser Angelegenheit rechtskräftig zu einer Geldstrafe verur-
teilt (§125 StGB), Verhandlung am 21. November 2012, Bezirksgericht Gänserndorf. Ich
würde die Gemeinde Wien und im speziellen Hrn. Ing Günther Annerl darum bitten, im Sinne
des Umweltgedankens die Sachverhaltsdarstellung von Hrn. Ruzicka umweltschonend zu ent-
sorgen und nicht in den normalen Müll zu werfen.
Viele Grüße
Karina Kalks
Anmerkung der Redaktion
Zum letzten Absatz des Leserbriefes von Karina Kalks möchten wir noch anmerken, dass
es für die involvierten Vorgesetzten des Herrn R. sicherlich auch nicht nachteilig wäre, eine
Schulung in Menschenkenntnis und einen Kurs in „Wie benehme ich mich gegenüber
Bürger(innen)“ zu belegen. Denn Frau Kalks wurde als Lügnerin hingestellt und der
mittlerweile in dieser Causa abgeurteilte Herr R., seitens seiner Vorgesetzten als freundlich
und zuverlässig bezeichnet.
*****
2012-12-21
Sind Abgeordnete Leibeigene der Parteien?
Torschlusspanik beim BZÖ
Wir verstehen die Aufregung über Frank Stronachs „Einkauftour“ nicht. Regiert doch das
liebe Geld die Welt und speziell in der Politik. Ob die Mandatare, die bisher zum „Team
Stronach“ übergelaufen sind, dies aus politischer Überzeugung oder wegen der finanziellen
Absicherung taten, können wir nicht beurteilen.
Es ist klar, dass die etablierten Parteien den Kuchen mit dem politischen Newcomer Stronach
nicht teilen wollen, aber seine Vorgangsweise zu kriminalisieren erscheint uns doch etwas
überzogen. Wie bereits in den Medien verlautbart wurde, zeigt das BZÖ den Austrokandier
wegen angeblicher Bestechung an.
Dass man beim BZÖ Torschlusspanik hat ist verständlich, denn wie eine heutige Umfrage
zeigt, würde dieses maximal 2 Prozent erreichen, wenn heute gewählt werden würde. Ob
hier eine an den Haaren herbeigezogene Anzeige eine Verbesserung bringt, wagen wir
ernsthaft zu bezweifeln. Denn beim besten Willen und unter Aufbringung größtmöglicher
Fantasie, lässt sich aus dem Verhalten von Frank Stronach der Tatbestand des § 307 StGB
nicht ableiten.
Erstaunliches Demokratieverständnis des grünen Justizsprechers
Aber auch die Grünen scheinen offenbar Befürchtungen zu hegen, dass es ihnen sowie dem
BZÖ ergehen könnte. In einer gestrigen Presseaussendung widerspricht der Justizsprecher
der Grünen, Albert Steinhauser, der Aussage des Korruptionsexperten und früheren Staats-
anwalts Franz Fiedler, wonach das Abwerben von Abgeordneten auch zukünftig straffrei sei.
„2013 wird dem Abwerben von Abgeordneten ein Riegel vorgeschoben. Stronach versucht
deshalb die Gesetzeslücke bis zum Jahresende auszunützen“, so Steinhauser. Warum fragen
wir uns. Sollte man nicht nach folgend alter Volksweisheit agieren: „Ein guter Hund verläuft
sich nicht und um einen Schlechten ist nicht schade“. Aber offenbar ist die Gier der größere
Hund und man will mit allen Mitteln verhindern, dass noch ein Mäuslein am Kuchen mitnascht.
Erstaunlich ist folgendes Zitat in Steinhausers Aussendung: „Ab 2013 ist nicht nur die Bestech-
ung von Abgeordneten strafbar, sondern auch die Vorteilszuwendung. Damit ist endlich sicher-
gestellt, dass Abgeordnete, die Tätigkeiten gegen Bezahlung ausführen, die strafrechtlichen.
Konsequenzen tragen müssen.“
Falls es dem grünen Justizsprecher entgangen sein sollte, Bestechung war schon bis dato
strafbar. Allerdings staunen wir, dass Steinhauser sichergestellt wissen will, dass Abgeord-
nete, die Tätigkeiten gegen Bezahlung ausführen, dafür die strafrechtlichen Konsequenzen
tragen müssen.
Bekommen bislang alle Abgeordneten keinen Gehalt? Nein, wohl eher das Gegenteil ist der Fall. Österreichs Abgeordnete beziehen derart fürstliche Gehälter, sodass wir uns bei ein- igen dieser Spezies fragen ob diese überhaupt gerechtfertigt sind. Erstaunlich ist auch A. Steinhausers „demokratische“ Einstellung. Er befürwortet mit seiner Aussage, dass ein Abgeordneter keinesfalls seine politische Meinung oder Einstellung ändern und damit die Partei wechseln kann. Ein solches Gedankengut erinnert uns eher an eine Diktatur und nicht an ein demokratisches Staatssystem. *****
2012-10-20
Erstaunliche Entenjagd
Jagd auf halb domestizierte Enten im Burgenland
Aus Ungarn importierte Zuchtenten in Volieren entlang der Leitha gemästet und kurz vor der
Schusszeit ausgesetzt – Exkremente belasten den Leitha-Fluss.
Enterie Zurndorf Jedes Jahr werden 10.000 in Ungarn gezüchtete Hochbrut-Flugenten nach Österreich importiert und in Volieren am burgenländischen Leitha-Ufer bei Zurndorf gemästet. Erst 14 Tage vor der Schusszeit werden sie ausgesetzt. Seit 15. August müssen täglich bis zu 350 halbzahme Enten ihr Leben lassen. „Nicht nur aus ethischer Sicht ist das Aussetzen gezüchteter Flugenten zum bloßen Abschuss problematisch“, konstatiert Elmar Völkl vom VGT: „Die Haltungsbedingungen in der Aufzucht sind katastrophal: Der VGT hat ‚Enterien‘ entdeckt, bei denen hunderte Wasservögel ohne Zu- gang zu offenen Wasserflächen auf wenigen Quadratmetern leben mussten. Auch in den Volieren in der Leitha war die Besatzdichte viel zu hoch. Die gezüchteten Flugenten im Leitha- gebiet sind eine Kreuzung aus der wilden Stockente und der domestizierten Hausente, die eigentlich nicht geschossen werden darf. Tatsächlich zeigen die Tiere weniger Furcht und Fluchtverhalten gegenüber Menschen und sind schlechter flugfähig als ihre wilden Ahnen.“ Elmar Völkl weiter: „Das Aussetzen von 10.000 Entenvögeln in einem gerade einmal 10 km langen Flussabschnitt bleibt nicht ohne ökologischen Einfluss: Wie eine vom VGT beauftragte mikrobiologische Auswertung dreier Wasserproben entlang des Aussetzungsbereichs zeigt, verschlechtert sich die Wasserqualität der Leitha über diese 10 km dramatisch: Der Richtwert für Badegewässer an fäkalcoliformen Bakterien ist am Ende des Aussetzungsbereichs bereits um den Faktor 170 überschritten. Das ist weder im Sinne des Naturschutzes noch im gesund- heitlichen Interesse der wassersportbegeisterten Touristen!“ Das entsprechende Genossenschaftsjagdgebiet ‚Nickelsdorf II, West‘ ist derzeit von Harro Uwe Cloppenburg gepachtet, seines Zeichens Unternehmensleiter des Bekleidungsimperiums ‚Peek & Cloppenburg Düsseldorf KG‘. Wer aus rechtlicher Sicht allerdings zu verantworten ist, wird noch zu klären sein. Der VGT hat eine umfassende Anzeige wegen mehrerer Übertretungen des Tierschutz-, Wasser und des Naturschutzgesetzes, sowie strafrechtlicher Beeinträchtigung der Umwelt ein- gebracht. Tierversuche und die Jagd sind explizit vom Tierschutzgesetz ausgenommen. Der VGT fordert ein Ende dieser gleichheitswidrigen Ausnahmen. Darüber hinaus ist die Jagd spätestens seit dem Wissen um ökologische und tierfreundliche Alternativen weder zeitgemäß noch ethisch vertretbar. Der VGT fordert daher grundsätzlich die Abschaffung der Jagd. *****
2012-08-16
MA 49 – Beamter degradiert Rettungshunde zu Kampfhunde – TEIL 2
MA 49 kommt bei den meisten Leser(innen) nicht gut weg
Unser Beitrag „MA 49 – Beamter …..“ hat einigen Staub aufgewirbelt. Etliche Internet-
Plattformen sowie auch Printmedien, haben den Beitrag übernommen. Auch im Social Net-
work „Facebook“ wird das Thema eifrig diskutiert. Verfolgt man die Kommentare, so lassen
die User(innen) zum Großteil kein gutes Haar am Benehmen des Herrn R. und an der Stell-
ungnahme der MA 49, die an Frau Kalks erfolgte.
Foto: © „moments in time“
Wir haben eine Anfrage um Stellungnahme zu dem Vorfall an die Pressestelle der Stadt
Wien (MA 53) geschickt. Diese hat unsere Anfrage an die MA 49 delegiert. Dort wurde der
Vorfall nun zur Chefsache. Allerdings scheint man sich in der Verteidigungsstrategie für den
Herrn R. zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben, um noch einen Rückzieher machen zu
können. Aussitzen des Vorfalls scheint nun die Devise zu sein. Dementsprechend sieht auch
der textliche Inhalt des nachfolgenden Mails aus.
MA 49 – Mail an ERSTAUNLICH
Datum 09.07.2012 16:22 Von Januskovecz Andreas andreas.januskovecz@wien.gv.at
An office@erstaunlich.at Kopie MA 49 Post <post@ma49.wien.gv.at<,
MA 53 Post post@ma53.wien.gv.at Betreff ihr mail vom 08.07.2012 an die ma53
Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 8. Juli 2012 an die MA 53 möchte ich Ihnen gerne folgen-
des mitteilen:
Als Chef der MA 49 bin ich dem Sachverhalt unmittelbar nachgegangen. Dieser stellt sich
für mich anders dar, als von Frau Kalks beschrieben. Mein Mitarbeiter gilt als freundlich
und zuverlässig und hat mir glaubhaft versichert, dass er niemanden attackiert bzw. die
Hunde nicht getreten hat. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich nicht um einen
Beamten der MA 49, sondern um einen saisonal beschäftigten Arbeiter handelt, der nicht
im Dienst, sondern in seiner Freizeit unterwegs war und sich auch nicht als Mitarbeiter der
MA 49 ausgegeben hat. Uns ist das Miteinander von Menschen und Tieren in der Stadt
bzw. in den Naherholungsbereichen von zentraler Bedeutung, viele Aktivitäten der MA 49
geben davon Zeugnis!
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.Ing. Andreas JanuskoveczForstdirektor der Stadt Wien
Behördliche Ermittlungen laufen bereits
Da staunen wir aber, dass der Chef der MA 49 plötzlich dem Vorfall nachgegangen ist, ließ
er doch die erste Stellungnahme an Frau Kalks von einem Untergebenen anfertigen. Frag-
lich ist auch, wie er dem Vorfall nachgegangen sein will. Hat er ein persönliches Gespräch
mit der betroffenen Bürgerin gesucht? Nein, außer der Anhörung der Aussage des Herrn
R. – den er mittlerweile zum Saisonarbeiter degradierte – hat er offenbar keine Hand-
lung gesetzt, welche die Aussage „dem Vorfall nachgegangen“ rechtfertigen dürfte.
Der Chef der MA 49 dürfte offenbar nicht realisiert haben, dass Frau Kalks eine Strafan-
zeige gegen R. erstattet hat. Auch stellt sie durch ihren Rechtsanwalt, Schadensersatz-
ansprüche gegen den MA 49-Mitarbeiter. Diese Fakten haben zur Folge, dass es aller
Wahrscheinlichkeit nach zu Gerichtsverhandlungen kommen wird.
Und die Richter(innen) werden mit Sicherheit dem Vorfall nachgehen so wie es sich ge-
hört und beide Parteien anhören. Wir sind schon jetzt gespannt, ob sich die Meinung der
Justiz mit der des Chefs der MA 49 decken wird. Jedenfalls bleiben wir an dieser Ange-
legenheit dran und werden wieder berichten, sobald sich Neuigkeiten ergeben.
***** 2012-07-11
