Wenn das Paket nie ankommt

AK Oberösterreich nimmt die Händler in die Pflicht

Immer wieder wenden sich Konsumenten an die Arbeiterkammer Oberösterreich, weil bestellte Pakete nie ankommen oder bei einer Rücksendung verloren gehen. Alleine in den vergangenen zwölf Monaten waren es 875 Beschwerden. Wünschenswert wäre es, dass Paketdienste gesetzlich verpflichtet werden, Konsumenten direkt Auskunft über den Zustellstatus zu geben.

In vielen Fällen verweisen Online-Händler auf den beauftragten Paketdienst und sehen sich selbst nicht in der Verantwortung. Sie weigern sich, die Ware nochmals zuzusenden. Konsumenten stehen dann oft zwischen den Fronten: Sie wenden sich an den Zusteller, erhalten dort jedoch auch keine Auskunft. Gleichzeitig sehen sie sich mit Entgeltforderungen der Händler konfrontiert oder warten vergeblich auf die Rückzahlung des Kaufpreises.

Tatsächlich ist die österreichische Rechtslage – zumindest im Versandhandel – klarer, als viele annehmen: Das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware trägt der Händler. Das gilt sowohl für die Zusendung der Ware an die Konsumenten als auch für die Rücksendung durch die Konsumenten. Bei Rücksendungen müssen die Konsumenten jedoch nachweisen, dass und welche Waren tatsächlich an den Transporteur übergeben wurden.

Ein Recht auf Auskunft vom Paketdienst haben die Konsumenten aber derzeit nicht. Für sie wäre es hilfreich, dass Paketdienste gesetzlich verpflichtet werden, Konsument:innen direkt Auskunft über den Zustellstatus ihrer Sendung zu geben.

AK-Tipps:

Konsumenten sollten bei Problemen mit der Zustellung immer zuerst den Händler kontaktieren. Dieser ist ihr Vertragspartner und ist rechtlich verantwortlich, dass die bestellte Ware ordnungsgemäß ankommt oder der Kaufpreis rückerstattet wird.

Beschädigte Pakete sollten nicht angenommen oder zumindest der Schaden fotografisch dokumentiert werden.

Werden Waren zurückgeschickt, sollten sie auch zuvor fotografisch dokumentiert werden. Ratsam ist auch, den Aufgabeschein bei der Rücksendung aufzubewahren, bis die Retoure bei der Firma eingelangt ist.

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Arbeiterkammer erkämpfte Nachzahlung für einen Koch

Einem Koch wurden Urlaubsstunden abgezogen, obwohl er gearbeitet hatte

Zwei Monate hintereinander bekam ein Koch von seinem Chef als Lohn jeweils nur 1.500 Euro in bar bezahlt. Viel zu wenig. Nachdem die beiden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst hatten, kam der Arbeitnehmer zur Kontrolle der Endabrechnung in die AK. Diese machte den Wirt auf offene Ansprüche aufmerksam und musste diese letztlich sogar gerichtlich einklagen.

Der Hilfskoch war ein halbes Jahr in einer Pizzeria im Bezirk Linz-Land beschäftigt. In den letzten beiden Monaten zahlte ihn sein Chef jeweils in bar – 1.500 Euro auf die Hand. Bis sich die beiden auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses verständigten. Anschließend ließ der Arbeitnehmer seine Abrechnungsunterlagen in der AK kontrollieren.

Dabei wurde festgestellt, dass dem Koch in den letzten beiden Monaten mehr als die 1.500 Euro zugestanden wären. Außerdem wurden ihm vom Chef drei Urlaubswochen abgezogen, obwohl er in dieser Zeit gearbeitet hatte – was sogar mit Fotos bewiesen werden konnte. Dafür stand ihm eine Urlaubsersatzleistung zu.

Die AK forderte die Ansprüche schriftlich beim Arbeitgeber ein. Dieser zeigte sich nicht einsichtig. Erst als die AK eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einreichte, erklärte sich der Unternehmer bereit, seine Schulden beim ehemaligen Mitarbeiter zu begleichen. Dieser bekam rund 2.500 Euro nachbezahlt.

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Koch ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen und seine Lohn- oder Gehaltsabrechnungen kontrollieren zu lassen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung in Linz oder einer der 14 Bezirksstellen: „Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten“, so der AK-Präsident.

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Chronisch Kranker aus dem Bezirk Braunau in argen Nöten

Es findet sich kein Arzt, der ein dringend benötigtes Rezept verschreibt

Ein Mann aus Altheim ist chronisch krank. Er muss in regelmäßigen Abständen ein Medikament mittels einer Spritze verabreicht bekommen. Und dieses Medikament ist ziemlich teuer. Darum hat er es sich bisher immer bei seinem Hausarzt als Rezept verschreiben lassen. Der ist nun allerdings in Pension gegangen.

In der 5.000-Einwohner-Gemeinde gibt es jetzt nur noch einen einzigen Allgemeinmediziner, der keine neuen Patienten nimmt. Also auch nicht den chronisch kranken 55-Jährigen. „Mein Mann ist total verzweifelt. Er ist wegen der dringend benötigten Spritze schließlich ins Krankenhaus Braunau gefahren. Dort wurde ihm gesagt, er soll woanders hingehen. Erst auf massives Drängen meines Mannes hat ihm ein Arzt die Spritze als Rezept verschrieben. Mit dem Hinweis, dass er das in Zukunft nicht mehr machen wird“, erzählt die Ehefrau des 55-Jährigen. Die Situation in Altheim in Sachen Hausarzt/Hausärztin sei unerträglich. „Am besten ist wirklich, du wirst nicht krank. Mein Mann ist völlig verzweifelt. Er braucht die Spritze. Aber wer stellt ihm ein Rezept aus? Und wie weit muss er fahren, um überhaupt ein Rezept zu bekommen?“, so die Innviertlerin.

Dazu der AK-Präsident Andreas Stangl: „Dieses Ping-Pong-Spiel zwischen Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich, bei dem die Versicherten auf der Strecke bleiben, ist ein inakzeptabler Zustand. Die Arbeitnehmer zahlen Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge und sollen sich somit auf eine adäquate Versorgung verlassen können. Dabei zeigt sich, dass die Kassenfusion immer mehr zum Problem wird. Es braucht wieder eine Arbeitnehmermehrheit in den Entscheidungsgremien der Gesundheitskasse.“

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AK warnt vor Abzocke bei Mietwagen wegen unzulässiger Abbuchung nach GPS-Überwachung

Eine Kärntnerin wurde nach einer kurzen Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Mietwagen der Firma 123-Transporter automatisch mit 45 Euro belastet – ohne Info oder Zustimmung

Weil eine Kärntnerin mit einem gemieteten und GPS-überwachten Kastenwagen der Firma 123-Transporter mit 24 km/h zu schnell unterwegs war, wurden ihr 45 Euro automatisch vom Konto abgebucht. Die Überraschung war groß, da die Konsumentin über mögliche Zusatzkosten und die Überwachung per GPS nicht informiert war. Die Betroffene wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. „Ein derartiges Vorgehen ist aus unserer Sicht klar unzulässig und kommt einer Abzocke gleich“, sagt AK-Präsident Günther Goach.

Herwig Höfferer, Konsumentenschützer der AK Kärnten, kritisiert: „Die Anfragen und Beschwerden über die Firma 123-Transporter häufen sich im Konsumentenschutz. Aus unserer Sicht fehlt es an Transparenz, Fairness und einer rechtlichen Grundlage für derartige Abbuchungen“, und betont: „Wir gehen, wenn nötig, mit rechtlichen Mitteln gegen eine solche Abzocke vor“

Zwar finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Hinweise auf Geschwindigkeitsübertretungen, doch eine automatische Geldabbuchung ohne behördliche Strafe und ohne SEPA-Mandat hält die AK Kärnten für rechtlich bedenklich. Eine GPS-Überwachung und pauschale Vertragsklauseln werden zunehmend zum Nachteil von Konsumenten eingesetzt.

Die AK Kärnten fordert klare gesetzliche Regelungen und mehr Schutz vor automatisierter Willkür. Betroffene können sich an den Konsumentenschutz wenden: 050 477-2002 | konsument@akktn.at

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AK Stichproben-Preismonitor Auto-Pickerl-Check und Reparaturen hinterlassen Spuren im Geldbörsel

Mechaniker-Stunde für eine Reparatur je nach Marke- Typ, Schaden und Werkstätte kostet durchschnittlich fast 191 Euro, für E-Autos wird’s noch teurer

Reparaturen, Service und Kfz-Pickerl können ganz schön ins Geld gehen. Für den Pickerl-Check müssen Autofahrer im Schnitt um die 92 Euro rechnen je nach Automarke und Werkstätte. Die Arbeitsstunde für Reparaturen je nach Marke, Typ, Schaden und Werkstätte kostet für Benzin- oder Dieselautos durchschnittlich fast 191 Euro, für E-Autos rund 215 Euro. Das zeigt ein aktueller AK Stichproben-Preismonitor für 16 Automarken bei 32 Wiener Kfz-Werkstätten und Autofahrerclubs.

Delle, Bremsbelege wechseln oder Service – das kostet eine Arbeitsstunde – je nach Auto (*), Typ, Schaden und Werkstatt – in den untersuchten Wiener Kfz-Fachwerkstätten (in Euro).

Leistung von bis Teurer zu 2024

Mechaniker/Service 144,00 320,98 + 4,2 %

Mechaniker/Reparatur 150,00 331,83 + 5,6 %

Mechaniker/Service (E-Auto*)) 150,00 360,00 + 3,1 %

Mechaniker/Reparatur (E-Auto*)) 150,00 360,00 + 3,0 %

Kfz-Lackierer 194,00 316,80 + 3,5 %

Spengler 194,00 316,80 + 3,4 %

*) Mittelklasse-Auto

Die Überprüfung des Kfz-Pickerls ist generell jährlich, außer bei ganz neuen Autos. Die Pickerlkosten betragen bei Benzinautos durchschnittlich rund 92 Euro, bei Dieselautos rund 93 Euro – je nach Kfz-Werkstatt und Automarke. Den teuersten Preis orteten die AK- Tester mit rund 151 Euro. Am preiswertesten ist die Überprüfung des Pickerls für Mitglieder des Autoclubs ÖAMTC – 57,60 Euro (ARBÖ 69,90 Euro). Es gibt auch Werkstätten, die die Kontrolle des Pickerls bereits um rund 70 Euro anbieten. Die Preise fürs Pickerl sind für Benzinautos heuer um durchschnittlich 4,7 Prozent und für Diesel-Kfz um 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Für E-Autos kostet der Pickerl-Check inklusive Plakette je nach Werkstätte zwischen rund 57,60 und 151,20 Euro – das ist ein Plus von vier Prozent zu 2024.

So „fahren“ Sie am besten – Tipps der AK-Konsumentenschützer

+ Pickerl plus Service: Fragen Sie nach, ob Ihre Werkstatt die Überprüfung des Pickerls gratis oder preiswerter anbietet, wenn Sie gleichzeitig ein Service machen lassen.

+ Vertragswerkstätten mit Fremdmarken: Checken Sie die Preise von mehreren Autowerkstätten. Bedenken Sie: Viele Vertragswerkstätten überprüfen oder reparieren auch Fremdmarken.

Zur Erhebung: Die AK erhob die Stundensätze für Reparaturen und die Preise für den Pickerl-Check zwischen 28. April und 15. Mai in 32 Wiener Kfz-Fachwerkstätten für Autos und E-Autos von 16 Automarken, etwa Audi, Opel, VW und Kia. Die AK überprüfte die Pickerlpreise zusätzlich beim ARBÖ und ÖAMTC.

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AK-Check Handy- und Brillenversicherungen halten oft nicht, was sie suggerieren

Kein Rundum-Schutz, bei den Leistungen gibt es oft erhebliche Einschränkungen

Wer glaubt, mit einer Handy- oder Brillenversicherung auf der sicheren Seite zu sein, könnte böse überrascht werden. Ein AK Check bei neun Anbietern zeigt: Es lauern Fallen! Verlockende Tarife mit Rundum-Schutz sind bei genauem Hinschauen ernüchternd, da es teils hohe Selbstbehalte und Leistungseinschränkungen gibt. Der viel beworbene Versicherungsschutz „Garantieverlängerung“ suggeriert umfassende Deckung – doch diese All-Risk-Deckung gibt es nicht.

Handyversicherungen: Keine All-Risk-Deckung

Die Angebote für Handyversicherungen sind breit. Die Versicherungspakete unterscheiden sich vor allem darin, ob auch Diebstahl/Verlust mitversichert ist oder nicht. Die monatlichen Prämien für einen Handyschutz betragen für ein 600-Euro-Handy „nur“ zwischen 7,99 (Magenta Basisschutz) und 11,49 Euro (Apple inklusive Diebstahl/Verlust). Unterschiedlich hohe Selbstbehalte (20 bis 129 Euro) gibt es in allen untersuchten Tarifen – sie erschweren einen Prämien-Leistungsvergleich.

„Konsumenten wird oft eine All-Risk-Deckung suggeriert, aber der Schutz ist löchrig“, sagt AK Konsumentenschützer Christian Prantner.

Diebstahl und Verlust müssen häufig extra versichert werden. Schäden an Verschleißteilen oder optische Kratzer sind explizit ausgeschlossen. Wer sein Handy nicht „sorgfältig genug“ aufbewahrt oder im Schadensfall „grob fahrlässig“ handelt, verliert schnell seinen Anspruch auf eine Entschädigung. Bei einem Tarif endet der Vertrag, wenn zwei Schadensfälle pro Jahr angefallen sind. Beschwerden in der AK Beratung zeigen regelmäßig, dass die Versicherer die Deckung nach Schadensfällen ablehnen – das ist für Konsumenten oft nicht nachvollziehbar.

Brillenversicherungen: Selbstbehalte beachten

Fielmann, Pearle und Wutscher bieten klassische Brillenversicherungen an, aber auch verschiedene Zusatzprodukte wie das Brillensorglospaket (Hartlauer), Brille mieten statt kaufen (Pearle), Brillen-All-Inklusive-Paket (Wutscher). Die Prämien und Leistungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Brille ist nicht gleich Brille: Die Prämien hängen nicht nur vom Brillenpreis ab, sondern auch von der Art der Gläser. Die Bandbreite der Versicherungsprämien für Brillen mit Einstärkengläsern beträgt zehn (Fielmann und Pearle) bis 19 Euro (Wutscher, im ersten Jahr kostenlos) pro Jahr, für Mehrstärkengläser 49 (Wutscher, im ersten Jahr kostenlos) bis 60 Euro (Pearle) pro Jahr. Die versicherten Risiken sind unterschiedlich: Bei Fielmann und Hartlauer sind Verlust und Diebstahl der Brille aus dem Deckungsbereich ausgenommen. Einige Produkte haben im Schadensfall einen Selbstbehalt, der je nach Anbieter, Tarif und Schaden zwischen 25 und 50 Prozent ausmacht.

Prantners Fazit: „Geräteversicherungen bieten keine umfassende Deckung. Die monatlichen Prämienzahlungen wirken attraktiv, aber sie läppern sich über die Laufzeit. Zudem schmälern die Selbstbehalte die Leistung ebenso wie unerwartete Fußangeln im Kleingedruckten, zum Beispiel dass ‚Verschleißteile‘ aus der Deckung ausgenommen sind.“

Das sollten Konsumenten wissen:

+ Schauen Sie nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf die Leistungen.

+ Achten Sie auf Deckungsausschlüsse und Selbstbehalte.

+ Werfen Sie einen Blick auf Kündigungsbedingungen und Fristen.

Zur Erhebung: Die AK hat erstmals Versicherungen für Smartphones und Brillen untersucht. Zwischen November 2024 und März 2025 wurden fünf Mobilfunkunternehmen kontaktiert: A1, Magenta, Samsung, Drei und Apple. Zudem hat die AK von November 2024 bis Jänner 2025 vier heimische Optiker – Fielmann, Wutscher, Hartlauer und Pearle – per E-Mail angeschrieben sowie deren Websites ausgewertet.

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Kebab im AK-Qualitätscheck

Zweimal gab es ein "Sehr Gut" und viermal lautete das Testergebnis „wertgemindert“

In den vergangenen Jahren sorgten Kebab-Betriebe aufgrund von Hygienemängeln und Salmonellen-Infektionen immer wieder für negative Schlagzeilen. Ein guter Grund, den beliebten Fast-Food-Klassiker wieder einmal unter die Lupe zu nehmen. Das Ergebnis des AK-Qualitätschecks: Es gibt zwei Testsieger, vier Proben landeten im guten Mittelfeld und viermal lautete das Testergebnis „wertgemindert“. Salmonellen wurden erfreulicherweise in keiner der Proben gefunden.

Die zehn Stichproben des aktuellen Kebab-Tests der AK Oberösterreich stammten aus Traun, Steyr, Wels und Pasching. Für die gutachterliche Bewertung orientierte man sich an diversen mikrobiologischen Richt- und Warnwerten der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) sowie an der berechtigten Qualitätserwartung der Verbraucher.

Inflation macht auch vor Kebab nicht halt

Die beiden Döner mit Rindfleisch kosteten knapp bzw. exakt 8 Euro. Für den klassischen Döner mit Geflügel gaben die Tester durchschnittlich 5,91 Euro aus. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren lag der Preis der Geflügel-Döner im Probeneinkauf durchschnittlich noch bei 4,61 Euro – eine Preissteigerung um 28 Prozent.

Zwei Anbieter liefern Top-Ergebnisse

Da auch der Geschmack eine entscheidende Rolle bei der Kaufentscheidung spielt, wurden die Proben zunächst einer Expertenverkostung unterzogen. Sehr gut schnitten dabei die Döner von „Pizza Imbiss Colosseo“ aus Steyr und der „Kardelen Bäckerei“ aus Traun ab. Da in beiden Fällen auch noch das mikrobiologische Ergebnis stimmte, gingen diese beiden Proben als Testsieger hervor.

Am anderen Ende der Skala: vier wertgeminderte Proben

Deutlich schlechter ging der Geschmackstest für einen anderen Anbieter aus. Trotz eines einwandfreien mikrobiologischen Befundes lautete das Endergebnis „wertgemindert“. Zum einen schmeckte und roch die Zwiebel faulig und verdorben, zum anderen war das Brot muffig sowie das Fleisch trocken und fettig im Geschmack.

Auch für drei andere Proben lautete das Testurteil „wertgemindert“. Hier wurde allerdings nicht nur der Geschmack beanstandet, sondern auch das Resultat der mikrobiologischen Untersuchungen. Konkret zeigte sich bei zwei Proben eine Richtwertüberschreitung an Hefen sowie einmal eine Richtwertüberschreitung an Staphylococcus aureus. Wenn sich diese Bakterien vermehren, können deren Giftstoffe (Toxine) zu plötzlicher Übelkeit, Erbrechen sowie Durchfall führen. Bei den ermittelten Keimzahlen im Test ist davon allerdings nicht auszugehen.

Vier Proben im soliden Mittelfeld

Eine Probe zeigte sich zwar mikrobiologisch top, fiel aber bei der Verkostung unter anderem aufgrund eines fauligen Geruchs und Geschmacks des Krautes als mangelhaft auf. Auch drei andere Proben konnten geschmacklich nicht gänzlich überzeugen. Bei diesen dreien wie auch bei zwei der wertgeminderten Proben fiel den Experten zudem eine vergleichsweise hohe Anzahl an Enterobakterien auf, die mangels entsprechender Grenzwerte jedoch keine abwertende Beurteilung nach sich zog. In Summe konnten diese vier Döner noch ein einwandfreies Gesamtergebnis erzielen.

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395 Euro wegen angeblicher Besitzstörung: Beschwerden werden immer häufiger

Arbeiterkammer unterstützt betroffene Mitglieder

Täglich melden sich Menschen bei der AK Oberösterreich, weil sie Post von der Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS aus Wien erhalten haben. Deren Inhalt: Angebliche Besitzstörung und eine Forderung über 395 Euro, um eine Klage zu vermeiden. Die AK rät den Betroffenen, einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich und die Übernahme der angemessenen Kosten anzubieten.

Herr K. aus Wels brachte im September 2024 seinen Sohn zum Fußballtraining nach Linz. Auf einem der angrenzenden Parkplätze drehte er um und fuhr wieder weg. Einige Wochen später bekam er Post von der Rechtsanwaltskanzlei LUESGENS aus Wien. In zwei Schreiben verlangte die Kanzlei zweimal den Pauschalbetrag von je 395 Euro, da der Parkplatz angeblich zum Wenden befahren und für ein einminütiges Abstellen genutzt wurde. Werde der geforderte Betrag nicht innerhalb weniger Tage bezahlt, würde Klage eingebracht werden.

Herr K. wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Auf deren Anraten hat Herr K. der Rechtsanwaltskanzlei ein Schreiben mit einer Unterlassungserklärung übermittelt und 20 Euro für die Halterabfrage bezahlt. Im Schreiben wurde dem Rechtsanwalt außerdem die Vereinbarung eines gerichtlichen Vergleichstermins zur Erlangung eines vollstreckbaren Exekutionstitels und die Bezahlung angemessener Kosten angeboten, wenn diese aufgeschlüsselt werden. Damit fällt laut Ansicht der AK die Wiederholungsgefahr einer künftigen Störung weg, sodass eine Klage auf Besitzstörung erfolglos wäre.

In einer weiteren Mail und zwei Einschreibebriefen beharrte der Rechtsanwalt aber auf der Bezahlung der insgesamt 790 Euro und überwies auch die 20 Euro mit dem Vermerk „Klagseinbringung erfolgt“ zurück. Seither sind drei Monate vergangen, ohne dass Familie K. eine Klage zugestellt worden wäre.

Familie K. ist bei weitem kein Einzelfall. Täglich melden sich Betroffene bei der AK. Diese rät, sich unter 050/6906-2, konsumentenschutz@akooe.at oder über das Anfrage-Formular auf der Website an die AK zu wenden, und fordert gesetzliche Maßnahmen, um dem Geschäftsmodell Einhalt zu gebieten.

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862 Jugendliche auf Lehrstellensuche in Oberösterreich

Arbeiterkammer fordert mehr Engagement in der Lehrausbildung

Besorgniserregende Zahlen am Arbeitsmarkt: 862 Jugendliche suchen derzeit eine Lehrstelle in Oberösterreich. Dabei geht die Zahl der Lehrstellen zurück. Gut ausgebildete Fachkräfte sind ein wesentlicher Faktor, um dem Arbeitsmarkt der Zukunft entsprechend zu begegnen. Darum fordert die AK mehr Engagement bei der Lehrlingsausbildung ein. Dabei braucht es gemeinsame Anstrengungen von Politik und Wirtschaft.

„Wir müssen jetzt die Weichen stellen, um auch morgen noch Fachkräfte zu haben“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Im Dezember 2024 waren in Oberösterreich 862 Jugendliche auf Lehrstellensuche. Drei Jahre zuvor, im Dezember 2021, waren es noch 456 Jugendliche. Berücksichtigt man die jugendlichen Arbeitslosen und Teilnehmenden an AMS-Schulungen mit Pflichtschulabschluss als höchster abgeschlossener Ausbildung, so waren im Dezember insgesamt 3.179 junge Menschen unter 19 Jahren in Oberösterreich ohne Lehrstelle. Die Zahl der verfügbaren Lehrstellen ist mit 1.618 nur etwa halb so hoch und im Vergleich zum Vorjahr um 7,8 Prozent gesunken.

Starker Anstieg an Lehrstellensuchenden in Grieskirchen und Braunau

Im Bundesländervergleich verzeichnet Oberösterreich mit 210 Jugendlichen den zweithöchsten Anstieg an Lehrstellensuchenden. Das sind um 406 mehr Lehrstellensuchende als im Dezember 2021. Besorgniserregend sind insbesondere die regional stark gestiegenen Zahlen der Lehrstellensuchenden im Bezirk Grieskirchen (187,5 Prozent) oder Braunau (100 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr.

AK fordert effizientere Lehrstellenförderung und mehr AMS-Budget

Um die Situation zu verbessern, fordert die AK, die betriebliche Lehrstellenförderung effizienter zu gestalten. Um allen Jugendlichen eine Perspektive zu bieten, braucht es Anreize für Ausbildungsbetriebe. Dabei sollen Fördermittel gerechter verteilt werden und die Ausbildungsqualität soll verbessert werden. Zusätzlich muss das Angebot an überbetrieblichen Lehrausbildungsplätzen rasch und bedarfsgerecht aufgestockt werden. Dafür braucht das AMS mehr Budget.

„Das AMS hat die Aufgabe, zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit in Österreich beizutragen. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, braucht es mehr Budget. Nur so kann es gelingen, die Menschen zu unterstützen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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Die Arbeiterkammer warnt vor Abzockern aus dem Internet

Was machen, wenn man sich ausgesperrt hat?

In der AK häufen sich Beschwerden zu Schlüssel-Notdiensten. Fragwürdige Anbieter nutzen die Notsituation ausgesperrter Menschen unverfroren aus und erweisen sich als unseriöse Briefkastenfirmen. Die AK Oberösterreich warnt davor, unbekannte Unternehmen aus dem Internet zu beauftragen und hohe Forderungen bar zu zahlen.

Wie viel das Öffnen einer Tür bei einem seriösen heimischen Unternehmen kostet, hängt von mehreren Faktoren ab:

* Ist die Tür bloß zugefallen oder auch versperrt?
* Erfolgt die Öffnung in den Betriebszeiten oder außerhalb, in der Nacht oder an Feiertagen?
* Muss das Schloss ausgetauscht werden?
* Was kostet die Anfahrt des Technikers?

Laut aktuellem AK-Preisvergleich kostet die Türöffnung zwischen 60 und 352 Euro, je nach Aufwand und Zeitpunkt. Mehraufwand und Materialkosten, zum Beispiel für den Austausch eines Schlosses, erhöhen den Preis. Positiv und vertrauenserweckend ist es, wenn Firmen die Preise transparent auf ihren Webseite veröffentlichen.

Beauftragen Sie ein Unternehmen in Ihrer Nähe
Speichern Sie sich die Telefonnummer eines Unternehmens in Ihrer Nähe in Ihrem Handy ein und/oder hängen Sie diese auf das schwarze Brett in Ihrem Wohnhaus. So vermeiden Sie es, an einen dubiosen Schlüsseldienst zu geraten. Mit einer Firma aus der Umgebung halten Sie den Anfahrtsweg und die Kosten dafür gering.

Günstige Alternative: Ersatzschlüssel bei Vertrauensperson
Am einfachsten ist es, einen Ersatzschlüssel in der Nachbarschaft zu hinterlegen. So kommen Sie schnell und ohne Kosten wieder in Ihre Wohnung.

App: meinaufperrdienst.at
Mit der App meinaufsperrdienst.at finden Sie Schlüsseldienste in Ihrer Umgebung, die mit einem Gütesiegel zertifiziert sind.

Abzocker-Notdienste aus dem Internet
Wer sich aus der Wohnung aussperrt und einen Schlüsseldienst im Internet sucht, läuft Gefahr, einen dubiosen Dienst zu überhöhten Preisen anzuheuern. Scheinbar lokale Schlüsseldienste entpuppen sich als Unternehmen mit deutschen Postfächern. Betroffene Konsumenten schildern, dass nach längerer Wartezeit Mitarbeiter des angerufenen Schlüsseldienstes mit ausländischem Kennzeichen vorfahren. Für das Öffnen der Tür werden überzogene Forderungen in Rechnung gestellt. In vielen Fällen stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Aufbohren des Schlosses gar nicht notwendig gewesen wäre.

Tipps für den Umgang mit überhöhten Forderungen

* Wenn Sie sich stark unter Druck gesetzt fühlen, holen Sie die Polizei.
* Die sicherste Variante ist ein Zahlschein.
* Wenn Sie zu einer Barzahlung gedrängt werden, zahlen Sie keinesfalls den Gesamtbetrag, da das Geld ansonsten verloren ist.

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Achtung: Fallen bei Umtausch, Gutscheinen & Co

Die Arbeiterkammer Wien gibt Tipps für Konsumenten

Nach Weihnachten ist vor Weihnachten – denn für viele beginnt nun das Umtauschen und Gutscheine einlösen. Wer jetzt sein Geschenk umtauschen möchte, weil etwa die Größe der Jacke nicht passt, braucht die Rechnung. Ein Recht auf Umtausch gibt es nur beim Onlinekauf. Die AK gibt Tipps, was Konsumenten bei Umtausch, Gutscheinen & Co. wissen sollten.

+ Kein Recht auf Umtausch: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht im stationären Handel. Ein Umtausch geht nur, wenn Händler das freiwillig einräumen – das steht meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auf der Rechnung.

+ Onlinekauf – 14 Tage Umtausch: Bei Onlinekäufen haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Ausnahmen: etwa personalisierte Tassen oder Konzerttickets. Werden Sie über das Rücktrittsrecht nicht ordentlich informiert, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Achtung, verlängerte Rückgabefristen bis weit nach X-Mas sind gesetzlich nicht geregelt und freiwillig! Wurden sie aber beim Kauf vereinbart, sind sie verbindlich.

+ Gutscheine bald einlösen: Gutscheine sind grundsätzlich bis zu 30 Jahre lang gültig sind. Eine Verkürzung der Frist ist möglich – aber nur, wenn der Unternehmer einen guten Grund dafür hat. Gutscheine sollten möglichst schnell eingelöst werden. Denn wenn der Anbieter pleitegeht, sind Gutscheine im Insolvenzverfahren meist wertlos. Sie können zwar Ihre Ansprüche anmelden, doch angesichts geringer Quoten und für 25 Euro Gerichtskosten lohnt sich das nur bei sehr hohen Forderungen.

+ Geschenk mit Mängeln – Gewährleistung greift: Wenn das Geschenk einen Mangel aufweist, gibt es ein gesetzliches Recht auf Gewährleistung. Vorausgesetzt der Mangel war zum Zeitpunkt des Kaufes schon da. Händler müssen die Ware bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen. Ist das nicht möglich, können Sie eine Preisminderung geltend machen oder das Geld zurückverlangen. Zuständig ist Ihr Händler (nicht Hersteller). Es gibt keine Formvorschriften, aber zu Dokumentationszwecken machen Sie Mängel schriftlich und eingeschrieben geltend.

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SPÖ ist solidarisch mit Arbeitnehmer(innen) indem sie für Pflichtmitgliedschaft ist?

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Seltenheim stellt der Arbeiterkammer ein schlechtes Zeugnis aus

Scheinbar kann der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim nicht zwischen freiwilliger Mitgliedschaft und Pflichtmitgliedschaft unterscheiden. Denn anders ist ein Statement in einer heutigen Presseaussendung von ihm nicht zu erklären. Er schrieb nämlich wörtlich:

„Ginge es nach der FPÖ, würde sie die Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer am Liebsten abschaffen, weil sie gegen jene vorgehen möchte, die sich für Arbeitnehmer*innen einsetzen und deren Rechte verteidigen.“

Die Abschaffung einer Pflichtmitgliedschaft beinhaltet aber lediglich, dass die Arbeiterkammer von den Arbeitnehmer(innen) keine Zwangsbeiträge mehr einheben könnte. Alle Institutionen, die mit Zwangsbeiträgen finanziert werden müssen, haben einen schalen Beigeschmack. Erfolgreichen Institutionen laufen nämlich die Kunden (Mitglieder) die Türe ein und brauchen daher keine Finanzierung durch Zwangsbeiträge.

Wenn Seltenheim also die Forderung zur Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft darauf bezieht, dass dadurch die Rechte der Arbeitnehmer(innen) nicht mehr verteidigt werden könnten, stellt er der Arbeiterkammer ein schlechtes Zeugnis aus. Denn wir sind der Ansicht, dass die AK durchaus gute Arbeit leistet und auch genug Mitglieder hätte, wenn die Zwangsmitgliedschaft abgeschafft werden würde. Das sieht Seltenheim augenscheinlich anders.

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AK-Eissalon-Test macht Lust auf mehr

Vanilleeis in Steyr, Traun und Wels kann bedenkenlos genossen werden

In ihrem aktuellen Test nahmen die AK-Konsumentenschützer(innen) elf Eissalons in Steyr, Traun und Wels genauer unter die Lupe. Das Resultat: Alle beprobten Vanilleeiskugeln wurden für in Ordnung befunden. Allerdings kam es bei vier Proben zu mikrobiologischen Richtwertüberschreitungen. Da sich diese jedoch auf einem akzeptablen Niveau befanden, bewerteten die Expert(innen) auch diese Proben als tadellos.

Der diesjährige Eis-Check führte die AK-Eistester(innen) nach Steyr, Traun und Wels. Wie schon in den Jahren zuvor wurde in Thermoboxen abgegebenes Vanilleeis getestet. Als Bewertungsgrundlage dienten die Richt- und Warnwerte für „Speiseeis für die lose Abgabe an den Verbraucher“ der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie. Zudem flossen auch die sensorischen Eigenschaften und die sogenannte berechtigte Verbrauchererwartung in die Gesamtwertung mit ein.

Keine Beanstandungen, aber Qualitätsunterschiede

Sowohl geschmacklich als auch beim Keimgehalt gab es keine wesentlichen Beanstandungen. Alle Proben erfüllten einwandfrei die hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen. Bei genauerer Betrachtung der Laborergebnisse zeigten sich aber gewisse Qualitätsunterschiede.

Sieben Anbieter im Test lieferten eine hervorragende mikrobiologische Qualität.
Bei einer Probe wurde eine geringfügige Richtwertüberschreitung von Enterobakterien festgestellt. Dabei handelt es sich um eine große Gruppe von Bakterien, die im Darm, Boden und Wasser vorkommen.
Bei drei weiteren Produkten zeigte sich bereits eine deutliche Richtwertüberschreitung dieser Keime. Zudem lag bei einer dieser Proben auch die Gesamtkeimzahl oberhalb des festgelegten Richtwertes.

Was Konsument(innen) im Blick behalten sollten

Richtwertüberschreitungen führen zwar zu keiner Beeinträchtigung der Verbraucher(innen), zeigen aber häufig Schwachstellen im Herstellungsprozess auf. Als mögliche Ursachen kommen allgemeine Hygienemängel bei den Ausgangsstoffen, der Herstellung und Portionierung sowie beim Personal in Frage. Diese sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, dennoch ist es ratsam, in Sachen Hygiene auch auf die eigenen Sinne zu vertrauen.

Zumindest sollten Verbraucher(innen) zwei Fragen im Auge behalten:

1. Sind Laden und Bedientheken sauber?
2. Wird der Eisportionierer hygienisch einwandfrei mit fließendem Wasser gereinigt oder befindet er sich zumindest in einem Gefäß mit klarem Wasser?

Preise im Städtevergleich

In Wels kosteten die Eiskugeln einheitliche 1,80 Euro.
In Traun zahlten die Tester(innen) 1,80 oder 2,00 Euro.
Und in Steyr reichte die Preisspanne von 1,80 Euro bis hin zu 2,20 Euro.

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AK erkämpfte fast 44.000 Euro an Abfertigung und Kündigungsentschädigung

Tischler zu Unrecht entlassen

Weil er sich die Abfertigung sparen wollte, erfand der Chef eines Tischlereibetriebes im Bezirk Linz-Land einen fadenscheinigen Grund für eine fristlose Entlassung. Dass der Unternehmer mit dieser Masche nicht durchkam, war dem Einsatz der AK zu verdanken. Sie ging für den unschuldigen Tischler bis vor das Arbeits- und Sozialgericht. Dort wurden dem Arbeitnehmer sämtliche Ansprüche zugesprochen. Er bekam fast 44.000 Euro nachbezahlt.

Nach 35 Jahren im Betrieb flatterte einem Tischler aus dem Bezirk Linz-Land die Kündigung ins Haus. Das war zwar einerseits schmerzhaft, andererseits standen ihm dadurch immerhin die Abfertigung und alle Beendigungsansprüche zu. Kurz vor Ende der Kündigungsfrist wurde das offensichtlich auch dem Arbeitgeber bewusst. Und es war ihm nicht zu blöd, dem langjährigen Mitarbeiter Diebstahl vorzuwerfen und ihn fristlos zu entlassen. Damit hätte der Tischler all seine Ansprüche verloren.

Hilfesuchend wandte er sich an die Arbeiterkammer. Da er nichts gestohlen und sich auch sonst nichts zuschulden kommen lassen hatte, wurde die AK für ihn tätig. In einer Intervention an die Firma wurde auf die Unrechtmäßigkeit der Entlassung hingewiesen und klargestellt, dass der Arbeitgeber dem früheren Mitarbeiter noch allerhand an Zahlungen schuldig ist: die Abfertigung in Höhe von zwölf Monatsentgelten, offener Lohn, noch nicht beglichene Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub sowie eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum zwischen ungerechtfertigter Entlassung und Kündigungsfrist.

Das Schreiben führte beim Unternehmen zu keiner Einsicht. In solchen Fällen bestreitet die AK den Rechtsweg. So brachte sie Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses ging den Vorwürfen nach, sichtete Beweismaterial, das der Arbeitgeber vorgelegt hatte. Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Vorwürfe unberechtigt waren und die Entlassung zu Unrecht erfolgte.

Der Tischler wurde somit vom absurden Vorwurf des Diebstahls freigesprochen und bekam die noch unbezahlten arbeitsrechtlichen Ansprüche ausbezahlt, in Summe fast 44.000 Euro.

„Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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AK NÖ erstritt für junge Frau 2.300 Euro für geleistete Mehrstunden

AK-Wieser: „All-in-Regelung deckt nicht grenzenlos Stunden ab“

Eine junge Frau wollte neben dem Studium etwas eigenes Geld dazuverdienen. Sie suchte sich einen Nebenjob in einem Einkaufszentrum im Wiener Umland für neun Stunden pro Woche. Immer wieder musste sie einspringen und mehr als die vereinbarte Zeit arbeiten. Das Problem daran: Der Arbeitsvertrag enthielt eine All-in-Klausel, dass sämtliche Mehr- und Überstunden mit einer viel zu niedrigen Pauschale – nämlich knapp 17 Euro pro Monat für im Schnitt 20 zusätzliche Stunden – abgegolten seien. „Unsere Arbeitsrechts-Experten intervenierten für die junge Frau. Dadurch bekam sie 2.300 Euro für die vielen offenen Mehrstunden nachbezahlt“, weiß AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser zu berichten

Von Mai weg arbeitete eine junge Frau Anfang 20 geringfügig als Verkäuferin. Eigentlich waren neun Stunden pro Woche vereinbart. Regelmäßig wurden es aber mehr. An sich waren die durchschnittlich 20 Mehrstunden pro Monat kein Problem für die Studierende, nur: Die Bezahlung dafür fiel mehr als dürftig aus. Schuld daran war eine Klausel in ihrem Arbeitsvertrag. Diese besagte, dass sämtliche Mehr- und Überstunden mit 17 Euro brutto abgegolten seien.

Nachdem die Frau mehrmals erfolglos das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber gesucht hatte, wandte sie sich an die AK. Zum Glück hatte sie ihre Arbeitszeiten sehr sorgfältig dokumentiert. Dadurch konnten die Experten errechnen, dass sie über die sechs Monate ihrer Beschäftigung mehr als 125 Mehrstunden geleistet hatte. Dafür bekommen hatte sie um die 100 Euro brutto – was rund 80 Cent pro Arbeitsstunde entspricht.

All-in bedeutet nicht, dass grenzenlos Stunden durch die Vereinbarung abgedeckt sind. Und: Die Entlohnung darf auch bei All-in-Verträgen nicht unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn fallen. „Unsere Expert:innen errechneten, wie viel Geld der jungen Frau für ihre Mehrarbeit zusteht – fast 2.300 Euro. Dieser Betrag wurde beim Betrieb eingefordert“, sagt AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser. Mittlerweile ist das Geld auf dem Konto der Frau eingelangt.

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Fitnessstudio verlangte mehr als 5.000,- Euro für ein Jahr Training

Dank Intervention der AK Oberösterreich wurde der Vertrag aufgelöst

Eine Konsumentin wollte ihre Fitness verbessern und erkundigte sich in einem Studio nach den Konditionen. Im mündlichen Beratungsgespräch entstand der Eindruck, das Training koste monatlich 99,- Euro. Die Frau stimmte mittels Unterschrift am Tablet zu. Nachdem sie wenig später den Vertrag erhalten hatte, bemerkte die Konsumentin, dass dieser Betrag wöchentlich fällig wird und die Gesamtkosten 5.148,- Euro für zwölf Monate betragen. Eine vorzeitige Kündigung wurde zunächst verweigert. Erst nachdem der Konsumentenschutz der AK OÖ interveniert hatte, löste das Studio den Vertrag vorzeitig auf.

Mit diesen AK-Tipps lassen sich viel Ärger und unnötige Kosten vermeiden:

Monats- statt Jahresabo
Rechtlich umstritten ist, ob eine Zwölf-Monatsbindung bei Fitnessstudios zulässig ist. Wird diese Laufzeit gewählt, kann eine vorzeitige Vertragsauflösung möglicherweise nicht oder nur durch einen Rechtsstreit durchgesetzt werden. Sind Konsument(innen) unsicher, wie lange die Motivation anhält, sollte ein monatlich kündbares Abo gewählt werden. Immer mehr Fitnessstudios bieten derartige Tarife an. Bei diesen fallen zwar etwas höhere monatliche Gebühren als bei der Jahresbindung an, der Vertrag kann aber vergleichsweise rasch beendet werden.
Der AK-Tipp: Kündigungsfristen beachten – Geschäftsbedingungen sehen oft einen Monat bis zum tatsächlichen Vertragsende vor.

Zusatzentgelte nur bei zusätzlicher Leistung akzeptieren

In mehreren Urteilen gegen Fitnessstudioketten hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich erreicht, dass Zusatzentgelte ohne vertragliche Gegenleistung unzulässig sind. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung an. So sind neben der Aktivierungsgebühr und Servicepauschale auch Aufnahmegebühren oder Halbjahresentgelte unzulässig, wenn es dafür keine konkrete Gegenleistung gibt, die über den Standardvertrag hinausgeht.
Der AK-Tipp: Finden sich Zusatzgebühren ohne Gegenleistung in einem Vertrag, sollen Konsument(innen) diese vor der Unterschrift vorsorglich streichen lassen.

Vorsicht bei Unterschrift am Tablet

Besondere Vorsicht gilt, wenn der Vertrag auf einem Tablet unterschrieben werden soll. Konsument:innen schildern vermehrt, dass ihnen keine Möglichkeit geboten wurde, den Vertrag vor Unterzeichnung genau zu lesen. Die unterschriebene Vereinbarung wird später per E-Mail übermittelt. Die genauen Geschäftsbedingungen sind somit erst ersichtlich, wenn der Vertrag bereits wirksam ist. Mündliche Zusagen der Fitnessstudio-Mitarbeiter:innen werden zwar Vertragsinhalt, können nachträglich jedoch kaum durch Konsument:innen bewiesen werden. Um das zu vermeiden, fordert die AK OÖ, dass Konsument(innen) bereits vor der Unterschrift am Tablet eine Vertragskopie ausgehändigt werden muss! (Quelle: AK OÖ)

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FP-Landbauer: Rote Wieser-Arbeiterkammer der Lüge überführt


FPÖ NÖ fordert Einsatz der Zwangsbeiträge für eigene Arbeiter und Angestellte

 

„In Wiesers Arbeiterkammer werden neben türkischen Druckwerken offensichtlich auch Lügen mit den Zwangsbeiträgen der Arbeiter und Angestellten finanziert“, kritisiert gf. Landespartei- und Klubobmann Udo Landbauer, MA den roten Kammerpräsidenten. Nachdem Landbauer offizielle Druckwerke der Arbeiterkammer NÖ auf Türkisch scharf verurteilt hat, dementierte dies ein Sprecher der AK. „Es gibt keine Druckwerke in ausländischen Sprachen. Keine“, so die AKNÖ im Originalton. „Anstatt Verantwortung zu übernehmen, lügt die rote Kammer den Menschen beinhart ins Gesicht“, stellt Landbauer fest. Die Freiheitlichen fordern von der Kammer ein klares Bekenntnis zur deutschen Sprache. „Die AK hat unsere eigenen Landsleute zu vertreten – Türkisch hat hier nichts verloren“, bekräftigt Landbauer die Forderung der Freiheitlichen.

 

Heute Morgen erbrachte Landbauer den Beweis und präsentierte gleich zwei offizielle Druckwerke in türkischer Sprache, die den Freiheitlichen vorliegen. Neben dem AKNÖ Logo steht auch am Impressum: Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich. Ebenso liegt den Freiheitlichen das Vorhaben für mehr Dolmetsch-Angebote für Türkisch, Kurdisch, Arabisch, Farsi und Dari in allen Krankenhäusern vor. „Der Antrag wurde mit den Stimmen von roten und schwarzen Kammerräten mehrheitlich dem Vorstand zugewiesen. Nur weil jetzt Wahlen stattfinden, dementiert die rote Kammer die Vorwürfe und will sich an nichts mehr erinnern. Das ist Wählertäuschung auf höchstem Niveau“, sagt Landbauer.

 

Die FPÖ NÖ fordert von Kammerpräsident Markus Wieser ein sofortiges Ende der Multi-Kulti-Fantasien. „Diese Art der Gesellschaftspolitik hat nichts mit Arbeitnehmervertretung zu tun und zeigt einmal mehr, dass es eine starke freiheitliche Kraft in der Kammer braucht, um diesen Unsinnigkeiten ein Ende zu setzen. Uns Freiheitlichen geht es um faire Löhne, sichere Pensionen, Gerechtigkeit und sozialen Schutz im Ernstfall. Die Arbeit für unsere Leut´ hat oberste Priorität“, spricht Landbauer nochmals eine klare Wahlempfehlung für die Freiheitlichen Arbeitnehmer Niederösterreich aus. (Quelle: APA/OTS)

 

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2019-03-22


Übelste, widerwärtige, sexistische Beschimpfungen und Drohungen ……


…… von grünem AK-Rat gegen FPÖ-Abgeordnete Vesna Schuster

 

Mit Telefonterror, übelsten sexistischen Beschimpfungen und aggressiven Drohungen ist FPÖ-Landtagsabgeordnete Vesna Schuster seit Tagen konfrontiert. „Chauvinistisches Dreckstück….dumme Kuh….du bist nur mit deiner Fut Österreicherin geworden…“, das sind nur einige Auszüge der wahnsinnigen Schimpftiraden, die der grüne Arbeiterkammerrat Samir Kesetovic mittels unzähligen SMS, Anrufen und Sprachnachrichten von sich gibt. „Die Grünen sind nicht mehr zu retten. Wer sich mit solchen Leuten ins Boot setzt, ist zum Scheitern verurteilt“, sagt FPÖ-Landesparteisekretär Michael Schnedlitz.

 

Samir Kesetovic ist Arbeiterkammerrat und stolzer Vertreter der „Grüne Gewerkschafterinnen NÖ“. Er attackiert Vesna Schuster vor allem wegen ihrer niederösterreichweiten Vortragsreihe „Kein Kniefall vor dem politischen Islam“. Heute Abend findet ein weiterer Vortrag von Schuster gemeinsam mit der Islamexpertin Laila Mirzo in Wilhelmsburg statt. „Verpiss dich aus Wilhelmsburg…… Bauerntrampel…. Ich werde zur Veranstaltung kommen und dann wirst du schon sehen“, so der grüne AK-Rat zur freiheitlichen Abgeordneten. „Für die heutige Veranstaltung ist der Verfassungsschutz bereits eingeschaltet“, informiert Schnedlitz.

 

„Es ist eine Schande und skandalös, mit welch unerträglichen Typen die Grünen im Boot sitzen. Wer für den Islam ausreitet, anstatt für die eigene Bevölkerung zu arbeiten, hat in der Politik nichts verloren. Unsere Bevölkerung muss vor diesen grünen Islam-Freunden geschützt werden!“, sagt Schnedlitz. (Quelle: APA/OTS)

 

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2019-02-14


Außer den Grünen will scheinbar niemand eine City-Maut für Wien


Grüne weiter auf Kurs der Selbstdemontage?

 

Von allen Seiten hagelt es heftige Kritik und breite Ablehnung zu einem Lieblingsthema der Grünen, nämlich der City-Maut für Wien.  Wir zitieren: „Die heute veröffentlichte Erhebung über die Auswirkungen einer Citymaut in Wien ist sehr ermutigend.“ ….  „Deshalb ist für mich klar, dass die Citymaut lieber heute als morgen umgesetzt werden sollte …“ (Uschi Lichtenegger BV Wien Leopoldstadt).  Tja, so der Standpunkt der Grünen zur City-Maut.  Anders sehen nachfolgende Stellungnahmen zu diesem Thema aus:

 

„Die Frau Verkehrsstadträtin hat in ihrer Aussendung vom 11. Juni noch davon gesprochen, dass eine City-Maut in Wien unter bestimmten Bedingungen gar nicht notwendig sei. Auch im Ö1-Mittagsjournal war diese auf Nachfrage kein großes Thema mehr. Heute scheint aber wieder alles anders: Die MA18 legte eine Erhebung vor, die sich mit den möglichen Auswirkungen einer City-Maut befasst. Das sei kein fairer Umgang mit den Pendlerinnen und Pendlern: „Für viele Betroffene ist das ein ernstes Thema und kein politisches Spiel“, so der ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger.

 

„Die heute veröffentlichte Studie der Stadt Wien zur Citymaut stellt für den ÖAMTC in ihrer derzeitigen Form keine seriöse Grundlage dar. Maria Vassilakou sollte zur Kenntnis nehmen, dass ihre eigene Verkehrspolitik für die Probleme, die sie nun mit einer Citymaut lösen will, verantwortlich ist: Stau nach Plan am Matzleinsdorfer Platz, Getreidemarkt, demnächst auf der Praterstraße – und nun eine Citymaut, die vor allem sozial Schwächere treffen würde“, so Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.

 

„Eine Studie über die angeblichen Vorteile der City-Maut ab dem Gürtel für den Wiener Verkehr kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine City-Maut in jeglicher Form dem Wirtschaftsstandort Wien schadet. Sie wäre eine unnötige Belastung für die in der Stadt arbeitenden Menschen und die vielen Pendler. Für uns ist klar: Die Autofahrer-Schikanen müssen endlich ein Ende nehmen“, so Stadtrat Markus Wölbitsch und ÖVP Wien Verkehrssprecher Manfred Juraczka.

 

„Der erneute Vorstoß der grünen Verkehrsstadträtin für eine Citymaut in Wien ist ein weiterer Beleg dafür, dass Autofahrer grundsätzlich das erklärte Feindbild der Grünen-Verkehrspolitik sind. „Wenn die der Stadträtin unterstellte MA18 Erhebungen präsentiert um die Notwendigkeit des Projekts zu untermauern, so sind diese Zahlen der angeblichen Verkehrsreduktion doch eher skeptisch zu beurteilen. Fakt ist, dass die Grünen mit der Einführung der Citymaut nicht nur die Wiener Autofahrer sondern auch an die 300.00 Einpendler, die nun mal auf das Auto angewiesen sind, wie die Christbäume abräumen will“, so der Verkehrssprecher und Klubobmann der Wiener FPÖ, LAbg. Toni Mahdalik. Mahdalik.

 

Auch von politisch linker Seite, wie der SPÖ und der AK, wird kein gutes Haar an der City-Maut gelassen.  So äußert sich der Verkehrssprecher der SPÖ Wien, Gerhard Kubik unter anderem wie folgt: „„Das System der Parkraumbewirtschaftung funktioniert gut, wir sehen derzeit keinen Bedarf an einer City-Maut. Viele sind auf ihr Auto angewiesen, um in die Arbeit zu kommen. Wenn wir eine City-Maut haben, die sich nur mehr Reiche leisten können, haben wir das Ziel verfehlt.“

 

„Eine klare Absage an eine City-Maut“ erteilt der Leiter der AK-Abteilung Kommunalpolitik, Thomas Ritt. „Stattdessen sollten Wien und die Länder Niederösterreich und Burgenland mit Öffi-Ausbau und Park&Ride-Angeboten den Verkehr in der Stadt umweltfreundlicher und stauärmer machen“, so Ritt.

 

Nun sind die Grünen schon aus dem Parlament geflogen. Scheinbar setzen sie nun auf Landesebene – zumindest für Wien – alles daran, ebenfalls aus dem Stadtparlament zu fliegen. Bei der letzten Landtagswahl in Niederösterreich, haben sie den Rausflug nur knapp verfehlt.  Die Wähler(innen) wissen nämlich zwischenzeitlich, die verfehlte Politik der Grünen dementsprechend zu würdigen. Dies wurde bei der letzten Nationalratswahl einwandfrei bewiesen.

 

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2018-08-01


Wunschdenken vs. Realität


Woher hat der selbsternannte Datenforensiker und Ute Bock-Preisträger die Zahl 60.000?



Na, da war wohl wieder einmal der Wunsch der Vater des Gedankens. Das „Wutinterview“, dass laut Sailer mehr als 60.000 Menschen (!) im Netz gesehen haben sollen, entpuppte sich als Rohrkrepierer.  Obwohl bereits seit 7 Tagen im Netz, erhielt der besagte Clip bis heute um 12:56 Uhr, lediglich 922 Aufrufe und 2 Kommentare.  Warum da der selbsternannte Datenforensiker so jubelt und die Zahl von mehr als 60.000 nennt, wird wohl für immer sein Geheimnis bleiben.


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2018-06-27


Seit wann arbeitet die AK-Niederösterreich kostenlos?


Zwangsbeiträge sind ein gutes Geschäft

 

Da zurzeit die Forderung nach einer Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern in aller Munde ist, ist uns ein vorgestriger Beitrag der AK-Niederösterreich ins Auge gestochen.  In diesem lobt sich die AK-Niederösterreich selbst über den Klee, dass sie für eine 52-jährige Kellnerin aus dem Weinviertel, 3.000,- Euro Abfertigung erstritten habe.

 

Im Beitrag der AK-Niederösterreich ist unter anderem wie folgt zu lesen: „Nach 17 Jahren weitgehend korrekter Zusammenarbeit und einer einvernehmlichen Trennung aus Gesundheitsgründen wartete auf eine 52-jährige Kellnerin aus dem Weinviertel die große Enttäuschung. Ausgerechnet die Abfertigung des Beisels, in dem sie fast die Hälfte ihres Berufslebens verbracht hatte, fiel auffallend niedrig aus. Die Chefin hatte die sechs Monatsgehälter nur nach dem Grundlohn berechnet und nicht nach dem Durchschnittslohn, wie vorgeschrieben. Und das war der Lohn für 30 Stunden – und nicht für die 40 Stunden, die die Betroffene regelmäßig gearbeitet hatte.“

 

Wie es sich herausstellte, lag der Irrtum einem Rechenfehler zu Grunde, welcher durch eine nachträgliche Kontrolle der AK festgestellt wurde, nachdem die betroffene Kellnerin ihre Abrechnung durch diese kontrollieren ließ.  Wie die Kämmerer selbst einräumen, hatte das Unternehmen nicht berücksichtigt, dass die Teilzeitbeschäftigte regelmäßig Überstunden geleistet hatte.

 

 

Nun wollen wir den Erfolg der AK-Niederösterreich nicht schmälern, immerhin erhielt die Kellnerin nachträglich 3.000,- Euro.  Allerdings dürfte der Schlusssatz im Beitrag der AK-Niederösterreich an Präpotenz wohl nicht zu überbieten sein.

 

 

Kostenlose Kontrolle? Hier scheinen die Kämmerer wohl vergessen zu haben, dass die betroffene Kellnerin zumindest 17 Jahre – oder mit den Worten der AK ausgedrückt: „…fast die Hälfte ihres Berufslebens“ – ihren Zwangsbeitrag an die Arbeiterkammer bezahlt hat.  Dies gilt natürlich auch für alle Dienstnehmer(innen), die Monat für Monat zwangsweise ihren Beitrag an die Arbeiterkammer leisten müssen.

 

Es geschah und geschieht also nichts kostenlos, denn für ihre Dienste ließ und lässt sich die AK-Niederösterreich von ihren Zwangsmitgliedern entlohnen.  Bedenkt man, dass nur ein Bruchteil der Zwangs-Beglückten angebotene Dienste ihrer Kammern in Anspruch nehmen, sind die Zwangsbeiträge für die Kämmerer ein gutes Geschäft.

 

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2017-11-01


Arbeiterkammer-Chef verteidigt Pflichtmitgliedschaft


Hat Rudi Kaske Angst, dass ihm die Zwangsmitglieder davonlaufen würden?

 

„Wer die Pflichtmitgliedschaft in Frage stellt, will in Wahrheit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwächen“, so heute der AK Präsident Rudi Kaske (SPÖ) zu Vorschlägen der FPÖ, die Pflichtmitgliedschaft abzuschaffen.  Dieser Logik können wir nicht folgen, denn eine erfolgreiche Institution braucht eigentlich keine Pflichtmitgliedschaft und braucht auch nicht zu befürchten, dass ihr die Mitglieder in einem solchen Fall abhanden kommen würden.

 

Denn laut Kaske – wir wollen seinen Worten Glauben schenken – handelt es sich bei der Arbeiterkammer um eine höchst erfolgreiche Institution.  „Zwei Millionen Mal im Jahr werden die AK Mitglieder in den Arbeiterkammern beraten. Insgesamt holten die Kammern im Jahr 2016 über 532 Millionen Euro für ihre Mitglieder dabei heraus, mehr als sie an Beiträgen einnehmen“, so der AK-Chef.

 

Der durchschnittliche AK-Mitgliedsbeitrag beträgt laut Kaske genau 6,91 Euro netto im Monat.  Also billiger als jede Rechtsschutzversicherung.  Warum sollten also der höchst erfolgreichen Arbeiterkammer (laut Kaske), Mitglieder auf freiwilliger Basis verwehrt bleiben?  Bei den Erfolgsangaben die der AK-Chef verlautbart, müssten eigentlich Arbeitnehmer(innen) der Arbeiterkammer die Türe einrennen, um Mitglied werden zu können.

 

Aber Kaske scheint noch ein Ass im Ärmel zu haben, denn er behauptet: „Wer die Pflichtmitgliedschaft angreift, rüttelt an der Sozialpartnerschaft, einem nach wie vor gut funktionierenden Lohn- und Sozialsystem, um das uns Europa beneidet.“ Was die Pflichtmitgliedschaft mit einem funktionierenden Lohn- und Sozialsystem zu tun haben soll, erschließt sich uns nicht.  Und was die Sozialpartnerschaft betrifft, so ist diese ein Relikt aus vergangenen Zeiten.  Diese war zwar nach dem Kriegsende nicht schlecht, ist aber in der Gegenwart längst überholt und nicht mehr zeitgemäß.

 

Bleibt also die Frage im Raum stehen:  Warum fürchtet sich Kakse so vor einer Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft?

 

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2017-08-21


SPÖ des 21. Jahrhunderts ist Spekulanten- und Oligarchenpartei


Milliardärs-Kumpane und Silberstein-Spezi Gusenbauer weiter Aushängeschild für Renner-Institut

 

„Die Tatsache, dass Milliardärskumpane und Silberstein-Spezi Alfred Gusenbauer bis zum heutigen Tag Präsident des SPÖ-Renner-Institutes ist, erlaubt tiefe Einblicke in die sozialistische Seelenwelt des Jahres 2017. Während sauteure Beraterstäbe samt einer Inszenierungsmaschinerie der Bevölkerung vorgaukeln wollen, dass sich die SPÖ für Arbeiter und Pensionisten einsetzt, ziehen im Hintergrund die Repräsentanten des ehemaligen Klassenfeindes die Fäden. Mit Kern und seinen Freundes- und Beraterzirkeln tritt der moralische Niedergang der einstigen Arbeiterpartei offen zu Tage“ sagte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl in Richtung SPÖ.

 

Man könne sich nur wundern, dass man bis heute keinen lauten Aufschrei zum Beispiel des Gewerkschaftsflügels oder der sonst so lauten sozialistischen Jugend in der SPÖ vernommen habe, wenn Alfred Gusenbauer immer noch als Präsident des Renner-Instituts der höchste Repräsentant der Denkwerkstatt und Ausbildungseinrichtung der SPÖ sei. „Was wird hier gelehrt? ‚Börsenspekulationen für Anfänger und Fortgeschrittene‘? ‚Wie werde ich Konsulent von Regierungsmitgliedern fragwürdiger Regime‘? Oder gibt es auch einen Kurs mit dem Titel ‚Von der Arbeiterkammer ins internationale Big Business – Stationen einer sozialistischen Karriere‘?“, fragte sich Kickl.

 

„Der Ehrlichkeit halber muss ich sagen, dass diese Perversion historisch sozialistischer Werte durch Repräsentanten der SPÖ nicht ganz neu ist. Wie wäre es sonst möglich, dass ausgerechnet ein Luxuspensionist namens Karl Blecha als Kämpfer für die Mindestpensionisten angepriesen wird? Kern, der ja jetzt den Luxuspensionen auch den Kampf ansagen will, hat jedenfalls auch nach Silberstein innerparteilich alle Hände voll zu tun, wenn es nicht wieder nur bei Ankündigungen bleiben soll“, schloss Kickl. (Quelle: APA/OTS)

 

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2017-08-21


300 Millionen Euro für Massenzuwanderer, aber Gratis-Nachhilfe zu teuer


Nachhilfe kostet im Schnitt 450 Euro pro Kind

 

Trotz hitziger Temperaturen zeigte die Mikl-Leitner/ÖVP einmal mehr ihr eiskaltes Gesicht, wenn es nämlich darum geht, unseren Schülern zu helfen und tausende Eltern finanziell zu entlasten. Heutigen Medienberichten zufolge müssen 30.000 Schulkinder in den Ferien Nachhilfe in Anspruch nehmen, im Schnitt kostet das die Eltern 450 Euro. Die Freiheitlichen wollten daher in Niederösterreich kostenlose Nachhilfeangebote direkt an den Schulen sicherstellen – was von den Schwarz-Türkisen allerdings prompt abgelehnt wurde.

 

Eine jüngste Studie der Arbeiterkammer NÖ untermauert die Forderung der Freiheitlichen. 84 Prozent der Eltern wünschen sich Gratisnachhilfe an den Schulen, weil sie sich selbst oftmals fachlich überfordert und zeitlich belastet fühlen. Die Verlierer sind vor allem Kinder aus sozial schwächeren Familien, die so gut wie keine Chance auf Nachhilfeunterricht haben. Hinzu kommt der alarmierende Anstieg der Risikoschüler. Fast jeder Dritte fällt in zumindest einem PISA-Testgebiet – Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften – in die Risikogruppe.

 

34.000 Schüler erhielten im vergangenen Schuljahr Nachhilfe, wofür die Eltern sage und schreibe 16 Millionen Euro jährlich hinblättern dürfen und die Mikl-Leitner/ÖVP schaut tatenlos zu. Für die Massenzuwanderer hat die ÖVP gleich einmal 300 Millionen Euro parat, aber wenn es um die Bildung unserer eigenen Kinder geht, wird an allen Ecken und Enden gespart.

 

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2017-08-03


AK Wien eilt dem Arbeitsinspektorat zur Hilfe


Da schlug wohl der Korpsgeist durch

 

Nach dem Beitrag über Katia Wagner, eilt nun der Zwangsmitgliedsverein Arbeiterkammer dem Arbeitsinspektorat – welches sich mit der „Aktion: freien Sicht in Intimwaxing-Kabinen“ bis auf die Knochen blamiert hat – zu Hilfe.  Nachfolgend der Originaltext einer heutigen Presseaussendung:

 

=== Beginn

AK Wien zu Beauty-Salon:

„Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen“, sagt Hans Trenner, Leiter des Beratungsbereiches der AK Wien anlässlich der neuerlichen Medienberichte über angebliche weitere Schikanen seitens des Arbeitsinspektorats gegenüber der Minderheitengesellschafterin Katja Wagner.  „Die Firma gibt es seit 2013 und seit damals zählen die Beschäftigten der Firma zu unseren Dauerkunden in der Beratung.  Ein Viertel der Belegschaft hat in der einen oder anderen Form Probleme mit dem Arbeitgeber. Würden alle Arbeitgeber so mit ihren Beschäftigten umgehen, würde die Schlange der Beratungssuchenden bei uns von der Prinz Eugen Straße bis zum Schwarzenberg Platz reichen – und zwar täglich.“  Beschwerden gibt es auch über mangelnde Hygienebedingungen für KundInnen und Beschäftigte, und Beschwerden gibt es auch über die Arbeitsbedingungen allgemein.  „Dass bei solchen Beschwerden und Hinweisen das Arbeitsinspektorat nach dem Rechten schaut, ist mehr als verständlich und erwarten wir uns auch“, stellt Trenner fest.

=== Ende

 

Kann es sein, dass auch der Leiter des Beratungsbereiches der AK Wien von Frau Wagner auf ein Gratiswaxing eingeladen werden will?  Zwei Fragen hätten wir noch: Warum geht Hans Trenner derart auf das besagte Unternehmen los und woher will er so genau Bescheid wissen, dass das Arbeitsinspektorat nur nach dem Rechten schaut und keine angeblichen weiteren Schikanen stattfinden?

 

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2017-03-14


Der rote Sumpf Sozialbau


Warum müssen Wiener für getilgte Kredite zahlen?

Die Skandale rund um die Sozialbau reißen nicht ab. Ein neuerlicher Medienbericht
deckt auf,  dass die Genossenschaft Kredite an das  Management auszahlt,  obwohl
jeder  Cent  für  Wohnzwecke  verwendet werden müsste.   „Während für zahlreiche
Wienerinnen  und  Wiener Wohnen  immer unleistbarer wird,  wird in der Sozialbau
Geld  verschleudert,  anstatt leistbaren  Wohnraum zu schaffen“,  kritisiert der frei-
heitliche Klubobmann in Wien Mag. Johann Gudenus.
Zudem  müssen  Genossenschaftsmieter  in  vielen  Fällen sogar – ganz legal aber
illegitim – für  bereits  getilgte  Kredite bezahlen.   „SPÖ-Wohnbaustadtrat Michael
Ludwig  schweigt  sich zu diesem Missstand offenbar aus“,  bezieht sich Gudenus,
auf eine Anfragebeantwortung.
Die  in  Wien  immer  größer  werdende  Wohnungsnot  führt ohnehin zu einem
Anstieg  der  Mieten.   Doch  anstatt  dass die  Genossenschaften, wie eben die
Sozialbau,  leistbaren  Wohnraum  schaffen,  werden  deren  Mieter  weiter ge-
schröpft. „Im gemeinnützigen Bereich müssen Mieter vielfach sogar für getilgte
Kredite bezahlen. Darauf wurde sogar schon die AK Wien aufmerksam. Wohn-
baustadtrat  Michael  Ludwig  scheint  dieser  Skandal aber nicht zu kümmern“,
weist  Gudenus  auf  weitere  Missstände  hin.   „Es ist zu befürchten, dass dies
einer  der  nächsten Skandale rund um die Sozialbau sein wird, von dem man
in den Medien lesen wird können“, erwartet Gudenus.
Michael  Ludwig  gab  in  einer   Anfragebeantwortung  bekannt,   dass  er über
keinerlei   kumulierte  Daten  verfüge,   welche  Summe  die  Wiener  an  soge-
nannten  „Auslaufannuitäten“  bezahlen  müssen.   „Diese  Zahlen müssen auf
den Tisch.  Es würde mich nicht wundern,  wenn sie aus Gründen sozialdemo-
kratischer   Parteiräson  nicht  erhoben  wurden“,   weist  Gudenus  auf  starke
Verschränkungen der SPÖ zur gemeinnützigen Wohnungswirtschaft und hier
vor allem zur Sozialbau hin.  „Im Wiener Wohnbau wird Politik für Parteiappa-
rate gemacht anstatt für die Menschen“, schließt Gudenus. (Quelle: APA/OTS)
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2015-03-20

Frage an SOS-Mitmensch: „Ist das normal?“


Wo blieb da die Kritik von Alexander Pollak?

Alexander  Pollak,  Chef des  Gutmenschenvereins  SOS-Mitmensch,  stellt  die Frage ob
es normal sein, dass auf der Facebook-Seite eines Nationalratsabgeordneten (Christian
Hafenecker,  FPÖ),  ein  Posting  zu  finden  ist,  auf  dem steht:   „Die  Bombe  sollte  im
Parlament  hochgehen. ..und  im  Landhaus  St.Pölten.“ . (Anmerkung  der  Redaktion:
Auf  Anfrage  wurde  uns  mitgeteilt,  dass  das  Posting  übersehen  wurde  und  mittler-
weile gelöscht ist.)
Screen: facebook.com
Natürlich sind solche Postings nicht normal,  auch wenn diese von anonymen User(innen)
erstellt  werden,  deren eigentliche Identität gar nicht oder nur schwer nachverfolgt werden
kann. Aber da hätten wir eine Gegenfrage an Pollak: „Sind nachfolgende Postings normal,
nur weil sie von Funktionären der SPÖ geschrieben wurden?“

Screen: facebook.com
Bei  Martin  Donhauser  handelt  es  sich  um  einen seinerzeitigen SPÖ-Gemeinderat,  dem
heuer sogar ein Posten in der Arbeiterkammer Wien zuteil wurde.
Beim  Autor  des  nachfolgenden  Postings handelt  es sich um Sebastian Seidlitz,  seinerzeit
Vorsitzender der SJ-Bruck/Mur.   Der Kommentator,  Michael Peiner,  welcher das Posting mit
den Worten „Der is seeehr nice :DD“ goutiert, bekleidete die Funktion des Bezirksobmannes
der SJ in Bruck/Mur.

Screen: facebook.com
Wir hätten noch etliche Postings dieser Art,  wollen jedoch diesen Beitrag nicht überstrapa-
zieren.   Und hier nochmals die Frage an Pollak:. „Sind obige Postings normal, nur weil sie
von  Funktionären  der  SPÖ  geschrieben wurden?“. Wir fragen dies aus dem Grund,  weil
zu den Postings (obige Screenshots) der SPÖ- Funktionäre,  uns keinerlei Kritik des Chefs
von SOS-Mitmensch bekannt ist.
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2014-11-23

Sonntagsöffnung auch für Klein- und Mittelbetriebe ermöglichen


Benachteiligung der KMU gegenüber

Ölkonzernen und Lebensmittel-Multis

Abgesehen davon,  dass sich die Tourismus-Weltstadt Wien mit der zwangsverordneten
Sonntagssperre  der  Geschäfte  international  lächerlich  macht,  stellt diese auch einen
eklatanten Wettbewerbsnachteil für Klein- und Mittelbetriebe dar.  Ölkonzerne mit ihren
Tankstellen,  samt integrierter Supermärkte der Lebensmittel-Multis, dürfen jedoch sehr
wohl sonntags offen haben und zu weit überhöhten Preisen ihre Produkte anbieten.


Foto: erstaunlich.at
Dazu  der  freiheitliche Bundesrat und Präsident von Pro Mittelstand Mag. Reinhard Pisec,
der  vor  einer  Wettbewerbsverzerrung  zu  Lasten  des Mittelstandes warnt:   „Man könne
daher getrost sagen, dass die Stadt Wien Ölkonzerne und Lebensmittel-Multis auf Kosten
der Klein- und Mittelbetriebe hofiere.“
Im  digitalen Zeitalter und einer europäischen Wirtschaft ohne Grenzen,  sind streng reg-
lementierten  Öffnungszeiten  in  Tourismuszonen  längst  überholt.   Zudem  bringen 24
Stunden Onlinehandel,   hohe Immobilienpreise und permanent steigende Steuern und
Abgaben den stationären Einzelhandel stark in Bedrängnis.
Das Ergebnis dieser völlig falschen Politik wird an ehemals blühende Einkaufsstraßen in
Wien  sichtbar,  die  nun  zu Geisterstraßen verkommen sind.   Dafür können sich die Öl-
konzerne  mit  ihrem  Geschäft  abseits  des  Treibstoffverkaufs  über  enorme Zuwächse
freuen.   Dies  zeigt  deutlich,  dass  entgegen  der  Vorstellungen  von SPÖ und Gewerk-
schaft sehr wohl ein Bedarf an Sonntagseinkaufmöglichkeiten vorhanden ist.
„Während  also  dem  stationären Einzelhandel das Sonntagsgeschäft verboten werde,
verpachte  die  Stadt  Wien  den  öffentlichen  Raum  für  Sonntag-Verkaufsstände und
sichere  sich  damit   Einnahmen,  die  sie dem  regulären Einzelhandel verwehre“,  so
Pisec, der den bigotten Zugang der Rathaus-Roten kritisiert.
Klein- und  mittelbetriebliche  Einzelhändler  hingegen  müssen  die hohen Mietpreise
sonntags auch ohne Umsätze bezahlen.   Eine Wettbewerbsungleichheit,  die keines-
wegs  dem  europäischen  Geist  des  freien  Handels  entspricht  und  dem  rot/grünen
Stadtmonopol eine viel zu große Macht und Entscheidungsgewalt überlässt.
Es  gibt  in  Wien  viele  kleine  Nahversorger,  die  auch  gerne sonntags den Touristen
eine  Einkaufsmöglichkeit  bieten  wollen.   Zudem  hätte  der  Konsument  den  Vorteil
zu normalen Wochenpreisen Einkaufsmöglichkeiten nach eigenem Ermessen nützen
zu können. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Was  Häupl und Co  augenscheinlich  nicht  verstehen  wollen ist,  dass  Touristen, die
sich Wien für einen  Wochenend-Ausflug ausgesucht haben,  die Waren die sie gerne
am  Sonntag   gekauft  hätten,  am  Montag  nicht  mehr  kaufen  können,  weil  sie  da
bereits wieder abgereist sind. Dadurch entgeht den Betrieben Umsatz und dem Staat
Steuern. In Zeiten der Wirtschaftskrise nicht das schlaueste Modell.
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2014-09-05

Achtung, Spesenfalle Plastikgeld im Urlaub


Den AK Test „Plastikgeld im Urlaub“

gibt’s unter wien.arbeiterkammer.at

Wer mit der Bankomatkarte in einem EU-Urlaubsort zahlt oder abhebt,  bezahlt gewöhnlich
keine  Spesen.   Aber Vorsicht, in Deutschland etwa können zusätzliche Spesen beim Geld
abheben  anfallen.   Der  Grund:  Manche  Bankomaten  werden  von  keiner „echten“ Bank,
sondern  einer  Abwicklungsgesellschaft betrieben. Trotzdem gilt:  Die Behebung darf nicht
mehr kosten als im Inland.   Wer die Kredit-oder Bankomat-Karte in einem Nicht-Euro-Land
zückt,  muss  mit unter  mit hohen Spesen rechnen.   Das zeigt ein AK Test von Kredit- und
Maestro-, also Bankomatkarten.
Wer  in den Urlaub fährt, hat meist Plastikkarten fix mit im Geldbörsel. „Mit der Bankomat-
karte  fällt  prinzipiell  weder  beim  Abheben  noch beim Einkaufen eine Gebühr in Euro-
Ländern  an“,  sagt  AK Konsumentenschützerin  Gabriele  Zgubic.   Doch in Deutschland
beispielsweise  können sehr wohl Spesen beim Abheben anfallen.   Das ist dann der Fall,
wenn  der  Bankomatbetreiber  keine „echte“ Bank ist,  sondern die Automaten von soge-
nannten Abwicklungsgesellschaften betrieben werden. Diese Spesen widersprechen der
EU-Verordnung für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.
Zgubic rät:  „Werden Ihnen im EU-Ausland bei der Bankomatabhebung Spesen verrech-
net,  beeinspruchen  Sie  diese bei Ihrer Hausbank.   Die Bankomatabhebung darf nicht
mehr  kosten  als im Inland.“   Wer außerhalb des Euro-Raumes urlaubt, zahlt beim Ab-
heben mit Bankomatkarte Spesen (0,75 Prozent zuzüglich 1,82 Euro) und beim Zahlen
(0,75 Prozent plus 1,09 Euro).
Wer  mit der Kreditkarte im Nicht-Euro-Raum einkauft,  zahlt Manipulationsgebühren von
1,5 bis zu zwei Prozent vom eingekauften Betrag.   „Bargeld abheben mit der Kreditkarte
kommt teuer.   Im Inland und somit im Euro-Raum fallen drei Prozent vom abgehobenen
Betrag an, mindestens aber 2,50 bis vier Euro“, warnt Zgubic.   „Wer im Nicht-Euro-Raum
abhebt,  zahlt  zusätzlich  zu  den Spesen noch die Manipulationsgebühr von bis zu zwei
Prozent.“
Plastikgeld: Darauf sollten Sie achten

+ Fragen Sie bei Kreditkarten immer nach, welche Spesen bei Umsätzen in Fremdwähr-
ungen anfallen können.
+ Kontrollieren Sie Ihre Monatsabrechnungen. Bei strittigen Umsätzen informieren Sie
sofort die Kreditkartenfirma. Erheben Sie gegebenenfalls schriftlichen Einspruch.
+ Beachten Sie: In Nicht-Euro-Ländern kann es zu Kursschwankungen kommen. Der
Wechselkurs kann am „Zahltag“ ein anderer sein, als am späteren Abbuchungstag.
+ Nützen Sie den AK Zahlungskarten-Spesenrechner: Sie finden den Rechner unter
www.ak-bankenrechner.at. Er berechnet, mit welcher Karte wo welche Spesen anfallen.
(Quelle: APA/OTS)
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2014-07-14

Neue Regelung schafft neue Luxuspensionen


Privilegienrittern von Rot und Schwarz kassieren

das neun- bis 12-fache von Normalsterblichen

„Was  uns  die  Regierung  als  Reform und als Beitrag zur Abschaffung von Pensionsprivilegien
verkaufen   will,   ist  eine   Verhöhnung   aller    ASVG-Pensionisten.    SPÖ   und  ÖVP – mit  den
Grünen  als  willfährige  Mehrheitsbeschaffer – sorgen  mit  dem  Gesetz  dafür,  dass  Privilegien
für  eine  bevorzugte Kaste weiter fortgeschrieben werden und neue Luxuspensionen produziert
werden“,  so heute  FPÖ-Sozialsprecher Herbert Kickl bei einer Pressekonferenz im Vorfeld der
morgigen Sitzung des Nationalrats,  bei der die Luxuspensionen auf der Tagesordnung stehen.
Im Zuge der Verhandlungen sei es der FPÖ zwar gelungen, dem Gesetz den einen oder anderen
Zahn einzusetzen,  ein  „ganzes Gebiss“  sei es allerdings noch lange nicht. Vier Punkte kritisiere
die   FPÖ  nach  wie  vor.    Privilegienritter  in   Politik,   Verwaltung  und   staatsnahen  Betrieben
würden  weiterhin  eine  Luxuspension  von  9.060  Euro  kassieren  können – zusätzlich  zu einer
eventuellen  ASVG- oder  GSVG-Höchstpension.   Rechne  man  diese Bezüge auf etwa 20 Jahre,
den  durchschnittlichen Pensionsbezug – hoch,  rede man von rund 3,4 Millionen Euro Pensions-
zahlungen,  wohlgemerkt  aus   öffentlichen  Geldern.    „Unser  Ansicht  nach  muss  die  ASVG-
Höchstpension  genügen“, so  Kickl.   Zusätzlich  habe  die  Regierung mit der Koppelung an die
doppelte Höchstbeitragsgrundlage für eine laufende Valorisierung der Luxus-Pensionen gesorgt.
Zum  zweiten  habe  man  auch  in Altverträge nicht entsprechend eingegriffen,  die Einschnitte
seien  halbherzig  und bescheiden.   Für einen AK-Pensionisten, der nach alter Regelung netto
4.055 Euro  Pension  erhalte  bedeute die  „Reform“  ein  monatliches  Minus  von nicht einmal
80 Euro,  so Kickl.   Für  SPÖ-Günstlinge, wie  etwa  den AK-Direktor Werner Muhm, der neben
seinem  Supergehalt in der Arbeiterkammer auch auf zahlreichen hochdotierten Aufsichtsrats-
posten sitze, werde es daher auch in Zukunft fürstliche Pensionen geben.
„Auch hier hätte man wesentlich mehr herausholen können. Es hätte grundsätzlich auch kein
Grund zur Eile bestanden.  Wäre es nach uns gegangen,  man hätte noch deutlich länger ver-
handeln können. Das Gesetz muss erst 2015 in Kraft treten.  Aber die Grünen, die der Regier-
ung den Steigbügelhalter machen, haben dieses Zeitfenster geschlossen“, so Kickl.
Drittens  habe  es  die Regierung verabsäumt,  Länder und Gemeinden zu einer Reform zu ver-
pflichten.   „Das heißt,  dort können weiterhin unbegrenzte Höchstpensionen aus Steuergeldern
ausbezahlt werden“,  so Kickl.   Auch bereits bestehende Privilegien bei Pensionskassenregel-
ungen seien nicht angetastet worden.
Während  ein Großteil der österreichischen Pensionsbezieher durchschnittlich nur etwas mehr
als 1.000  Euro – Frauen  sogar  deutlich  weniger – beziehen,  möchte  man  den  staatsnahen
Privilegienrittern  von  Rot und Schwarz  das neun- bis 12-fache monatlich auszahlen.  Selbst
entlarvend  sei  die  Haltung  der  grünen Parlamentsfraktion,  die ohne wenn und aber für die
rot-schwarze Luxuspensionsregelung stimmen will.  „Tatsache ist:  Die Regierung will uns das
Einzementieren  von Privilegien als „Gipfelsieg“ verkaufen,  ist aber mit den Grünen maximal
im  Basislager angekommen.   Gegen diese Verschleuderung von Steuergelder wird die FPÖ
in der morgigen Nationalratssitzung und in weiter Zukunft Widerstand leisten“, so Kickl.
(Quelle: APA/OTS)
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2014-06-11

Graz: Linksextremisten veranstalten Prügelaktion


Freiheitliche Arbeitnehmer niedergeschlagen

Heute  Samstag,  den 15. März 2014,  musste eine Verteileraktion der Freiheitlichen Arbeit-
nehmer (FA) vor dem Grazer Stadion abgebrochen werden.  FA-Bundesobmann Bernhard
Rösch  berichtet:  „Unser  Wahlkampftross  mit  Harald  Korschelt an der Spitze war gerade
beim  Verteilen  von  Flyern und  Schwedenbomben als sie von einer Gruppe von zirka 50
Leuten  umzingelt wurden.   Es gab Beschimpfungen, wie Scheiß-Nazis und Androhungen
zu  verschwinden.   Die  Linksextremisten  prügelten  auf Korschelt ein.   Ein weiterer Tross-
Angehörigen  wurde  regelrecht  niedergeschlagen.   Als  die Linksextremisten weiterzogen
beschloss  Korschelt  die  Verteileraktion  abzubrechen  und zog sich mit dem Tross gegen
über  vom  Stadion  zurück,  wo  auch  ein Auto der Freiheitlichen Arbeitnehmer stand.  Der
Tross  wurde  jedoch  erneut  angegriffen,  diesmal von zirka 8 Vermummten,  die nicht nur
auf  die  FA-Mitarbeiter  einschlugen,  sondern  auch  noch  das FA-Auto beschädigten, den
Spiegel  einschlugen  und  die  Aufschrift  Nazis aufsprühten.   Ein Trossmitarbeiter erlitt im
Zuge  der  zwei  Angriffe am Kopf eine Platzwunde und musste ins Spital gebracht werden.
Korschelt erstattete Anzeige.“
„Ich  verurteile  diese  ausufernde  Gewalt  auf das Schärfte.   Es darf einfach nicht sein, dass
die  Freiheitlichen  Arbeitnehmer  zum  Freiwild  erklärt  und dabei auch als Nazis diffamiert
werden“, betont Rösch.  Er erinnert daran,  dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer als einzige
Fraktion Gewalt von Links als auch von Rechts verurteilen, während in der Wiener Arbeiter-
kammer linke Gewalt von sämtlichen Fraktionen ausdrücklich goutiert wird.
„Unser Antrag,  linke und rechte Gewalt zu verurteilen,  wurde abgelehnt. Ich bin gespannt,
ob  die  anderen Fraktionen nochmals unseren Antrag ablehnen,  wenn wir ihn erneut ein-
bringen werden“, so Rösch.
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2014-03-15

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