Seit 2011 versickerten 700 Millionen Euro im allgemeinen Bundesbudget
Die ASFINAG hat heute, Freitag, ihre Jahresbilanz 2016 präsentiert. „Erneut versickert eine Dividende von 100 Millionen Euro im allgemeinen Bundesbudget. Und das, obwohl die ASFINAG auf die Rückseite jeder Vignette druckt, dass die ‚Einnahmen zu 100 Prozent für Autobahnen‘ genutzt würden. Wortbruch wird damit zum Dauerzustand. Die Verantwortung dafür trägt die Bundesregierung“, kritisiert Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung. In den vergangenen sechs Jahren sind so insgesamt 700 Millionen Euro als Dividende ins allgemeine Budget geflossen. „Ein Abbau der ASFINAG-Schulden fand hingegen kaum statt“, so Wiesinger.
2016 hat die ASFINAG 472 Millionen Euro allein aus dem Vignettenverkauf erwirtschaftet. Dass die Vignettenpreise laufend mit der Inflation steigen, ist gesetzlich vorgeschrieben und wird immer wieder mit dem Abbau des Schuldenberges von 11,6 Milliarden Euro argumentiert. 2016 wurden aber nur 128 Millionen Euro für Entschuldung aufgewendet. „Ohne den Zugriff des Bundes in die Taschen der ASFINAG könnten die Jahresvignette rund 30 Euro weniger kosten“, rechnet der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung vor. „Aufgabe der ASFINAG wäre es, die Einnahmen zur Finanzierung des Autobahn- und Schnellstraßennetzes einzusetzen und nicht Budgetlöcher zu stopfen und damit den Schuldenberg weiter vor sich her zu schieben“, so Wiesinger
*****
2017-04-28
Grenzkontrolle an der österreichischen Grenze,
hätte den Menschen das Leben retten können
Auf der A4 (Ostautobahn) wurden heute zahlreiche tote Flüchtlinge in einem Schlepper-
fahrzeug gefunden. Die Polizei spricht von mindestens 30 Toten, die Opferzahl könnte
sich aber noch auf 50 erhöhen.
Höchstwahrscheinlich dürften die Flüchtlinge, in dem in einer Pannenbucht in der Nähe
von Parndorf (Bezirk Neusiedl am See) abgestellten Kühl-Lastwagen, erstickt sein. Mit-
arbeiter der ASFINAG hatte den 7,5 Tonnen schwere Lastwagen entdeckt und die
Polizei verständigt. Der Transporter dürfte zumindest einen Tag lang in der Pannenbucht
gestanden haben.
Anlässlich der heute entdeckten Flüchtlingstragödie, fällt uns wieder die getätigte Aus-
sage (siehe Screenshot) des Obmannes der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“,
Michael Genner, ein.
Screen: asyl-in-not.org
Soviel zu ehrlichen Schleppern, die saubere Arbeit machen. Im Bezug auf die bereits
zahlreich verursachten Verkehrsunfällen auf Österreichs Straßen, welche von diesen
Kriminellen verursacht wurden und dann ohne Rücksicht auf ihre menschliche Fracht
das Weite suchten – und der heute entdeckten Tragödie (die für uns Mord bedeutet),
möchten wir Herrn Genner in Erinnerung rufen, dass es keine ehrlichen Schlepper gibt.
Schlepper sind allesamt rücksichtslose Verbrecher, die sich auf Kosten von Flüchtlingen
(egal welcher Art) bereichern. Ob das nun der Obmann der Gutmenschen- Organisation
„Asyl in Not“ begriffen hat oder den „ehrlichen“ Schleppern weiterhin die Stange hält?
Wie kann man aber solche Tragödien in Zukunft verhindern? Nur mit Grenzkontrollen
an den österreichischen Grenzen. An einer solchen wären (sofern die Flüchtlinge noch
gelebt haben – und davon gehen wir aus, da diese vermutlich erst in Ungarn aufgenom-
men wurden, da das Fahrzeug mit ungarischen Kennzeichen versehen war), die Hilferufe
der in dem Lastwagen eingepferchten Menschen aufgefallen und dies hätte ihnen das
Leben retten können.
*****
2015-08-27
Trauriges Update: 2015-08-28 08:25 Uhr
71 Tote im Schlepperfahrzeug!
Aber Fluchthelfer, der verniedlichende Ausdruck für Menschenschlepper,
sind ja nach Meinung diverser Genoss(innen) keine Verbrecher.
*****
Wohnbau, Mindestsicherung und Verkehr
werden miese Zeugnisse ausgestellt
Während die Grünen lange vor der Wahl am liebsten schon in Koalitionsverhandlungen
gehen würden, und Wien damit weitere fünf Jahre nur schaden würden, präsentierte
die Volksanwaltschaft ihren Prüfbericht an den Wiener Landtag. Vor allem im Bereich
Wiener Wohnen liegt einiges im Argen, fasst der freiheitliche Klubobmann, Mag.
Johann Gudenus, zusammen: „Auch wir werden von Gemeindebauanwohnern regel-
mäßig über die Missstände informiert. Allen voran handelt es sich dabei um Sanierungs-
versprechen, die trotz Mieterhöhungen nie eingehalten werden. Aktueller Fall ist
etwa der Franz Novy Hof im 16. Bezirk.“ Doch anstatt sich hier endlich um die Anliegen
der Wienerinnen und Wiener zu kümmern, winkt Bürgermeister Häupl von Werbe-
plakaten, die 120 neue Gemeindewohnungen versprechen, herunter. Der Bedarf an
leistbaren Gemeindewohnungen ist in Wien längst nicht mehr gedeckt, mindestens
5000 Wohneinheiten müssten jährlich von der Stadt Wien gebaut werden, so Johann
Gudenus.
Ein ebenfalls schlechtes Zeugnis stellt die Volksanwaltschaft der Baustellenkoordination
aus. „Das letztjährige Verkehrs- und Stauchaos aufgrund von Baustellen dürfte sich
heuer – trotz neu eingeführtem Baustellenkoordinator – wiederholen“, fürchtet Johann
Gudenus. Allein rund um die Praterbrücke und die Tangente kommt es täglich zu
einem Verkehrskollaps. Anstatt sich ein vernünftiges Baustellenmanagement zu über-
legen, schiebt der Baustellenkoordinator den Schwarzen Peter der Asfinag zu.
Ebenfalls kritisiert wurde das Verfahren zur Bewilligung der Mindestsicherung, das
häufig viel zu lange dauert. „Allein die Tatsache, dass in Wien mittlerweile über
160.000 Menschen auf die Mindestsicherung angewiesen sind, ist ein Armutszeugnis
für die Stadtregierung. Dass dann aber die Bearbeitung noch viel zu lange dauert, ist
eine zusätzliche Zumutung für die Betroffenen“, kritisiert Gudenus.
„Das rot-grüne Herumgewurschtel muss endlich ein Ende haben“, fordert der freiheit-
liche Klubchef, der davon ausgeht, dass die Wienerinnen und Wiener der rot-grünen
Stadtregierung am 11. Oktober eine klare Absage erteilen werden. (Quelle: APA/OTS)
*****
2015-06-12
Gibt es schon ein Sommerloch bei der NÖN?
Mit der Schlagzeile:.. „Wieder Eklat um FP-Politiker im Bezirk Gänserndorf“ .titelte die
NÖN heute einen Beitrag auf ihrer Internetplattform. Der (Noch?)Kriminalbeamte und
selbsternannte Datenforensiker aus Linz, Uwe Sailer, verlinkte den NÖN-Beitrag selbst-
verständlich auf seiner Facebook-Seite, handelt es sich doch um einen FPÖ-Politiker.
Nun, was hatte sich Steindl zu Schulden kommen lassen? Gehörte sein Großvater gar
der Waffen-SS an, sowie der von den Linken so hochgelobte (kürzlich verstorbene)
Günter Grass? Mitnichten, er ließ lediglich mit zwei Facebook-Postings (nachfolgender
Screenshot) seinem berechtigten Unmut freien Lauf und schrieb das, was sich mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zigtausende Autofahrer(innen) tagtäglich
denken, wenn sie dieTangente benützen.
Screen: facebook.com (Account: Herbert Steindl)
Was an diesen Postings ein Eklat sein soll, erschließt sich wahrscheinlich nicht nur uns
nicht. Aufregung scheint nur beim Autor des NÖN-Beitrags ausgelöst worden zu sein.
Aber möglicherweise herrscht bei der NÖN schon ein vorgezogenes Sommerloch. Wir
baten Herbert Steindl um eine Stellungnahme und dieser antwortete uns prompt wie
folgt:
Laut ASFINAG nutzen täglich bis zu 200.000 Fahrzeuge die Pendler von denen alle die
Stauhölle aufgrund der vollkommen verfehlten Verkehrspolitik in und um Wien. Da
haben sich sicherlich unzählige Autofahrer schlimmeres oder zumindest ähnliches ge-
dacht. Wer sich nun daran stört, dass ich deutlich anspreche was nun mal unwiderlegbar
Fakt ist, hat vermutlich diese Problematik nicht die seinen Lebensalltag massiv einschränkt.
Ich stehe zu meiner Aussage auch jetzt im Nachhinein, die Querung durch die Lobau ist
längst überfällig!
Unser Fazit: Es bereitet offensichtlich einigen Leuten Kopfschmerzen, wenn jemand
die unangenehme Wahrheit offen ausspricht bzw. schreibt. Und wenn dies noch dazu
ein FPÖ-Politiker ist, dann wird es in gewissen Kreisen sogar als Eklat gewertet.
*****
2015-04-15
Neuerlicher U-Ausschuss möglich
Autofahrer, die Melkkühe der Nation
Mit dem Satz: Das Vignettendesign für das kommende Jahr wird ´himmlisch´, präsentierte
heute die ASFINAG, die Autobahn-Vignette für das Jahr 2015. Himmlisch wird es aber nur
für den staatlichen Autobahnbetreiber und keineswegs für die Autofahrer. Denn der Preis
für das Autobahnpickerl wurde erneut angehoben.
Somit wird die PKW-Jahresvignette im kommenden Jahr 84,40 Euro und jene für Motor-
räder 33,60 Euro kosten. Die neue Vignette in Azurblau ist erst ab 1. Dezember 2014 gültig
und die Vignette 2014 verliert mit 31. Jänner 2015 ihre Gültigkeit. Somit gilt für alle Auto-
und Motorradfahrer: Ab 1. Februar 2015 ist ausnahmslos die neue Vignette (mit der Farbe
Azurblau) gültig.
*****
2014-09-11
LESERBRIEF
Hallo Erstaunlich-Team!
Ab und zu wird auf Erstaunlich über die eine oder andere intelligenzbefreite Kontroll-
aktion der hiesigen Asfinag Mitarbeiter berichtet. Vorgestern kam ich zum wiederholten
Male in den „Genuss“ einer solchen Aktion, welche ich diesmal jedoch mit einem Foto
dokumentierte:
Zu sehen ist eine an der einspurgen Nordbrücke Auffahrt SCN durchgeführte Vignetten-
kontrolle. Der Zeitpunkt lag bei ca. 16:30 Uhr, also inmitten vom einsetzenden Pendler-
verkehr. Der obligate Rückstau bis zur Brünner Straße bzw. jener über die Katsushika
Straße führenden Brücke (!) war den Herren sichtlich völlig egal.
Berechtigte Kritik an einer derart intelligenzbefreite Aktion wird von der Asfinag wört-
lich wie folgt beantwortet:
Hallo,
die Einhaltung der Vignettenpflicht wird stichprobenartig rund um die Uhr in ganz Öster-
reich kontrolliert. Kontrolliert wird auch zu möglichen Spitzenverkehrszeiten – jedoch hat
die Sicherheit immer Vorrang. Das bedeutet dass es bei einem möglichen Rückstau zum
Abbruch der Kontrolle kommt.
Aufgrund der Verkehrsüberlastung auf der SCN Nordbrücke, (vor allen zu den Stoßzeiten)
gibt es auf den gesamten Zubringern Stau, bzw. die Fahrzeuge bewegen sich in Schrittge-
schwindigkeit auf die Nordbrücke und an unseren Mautaufsichtsorganen vorbei. Aufgrund
der geringen Geschwindigkeit bedarf es für die Kontrollen nicht einmal einer Winkerkelle
oder einer größeren Absicherung mit Haberkornhüten und Warndreieck. Der Stau wurde
also nicht von uns verursacht – es gibt ihn immer um diese Zeit, Tag ein Tag aus.
Aufgrund der geringen Geschwindigkeit bedarf es für die Kontrollen nicht einmal einer
Winkerkelle oder einer größeren Absicherung mit Haberkornhüten und Warndreieck…??
Oder sind auf der Belegaufnahme fehlende Absperrungen zu sehen? Lustig ist auch der
Fantasiebegriff „Haberkornhut“, kennt man bei der Asfinag denn keine Leitkegel?
Für mich stinkt diese Art von Ignoranz der Verkehrssicherheit zum Himmel!
Beste Grüße
E.S.
2014-06-21
Nach LKW-Unfällen wurden Probleme
bei der Rettungsgasse sichtbar
Die schweren LKW-Unfälle dieser Woche auf Österreichs Autobahnen haben nach Meinung
des ARBÖ einmal mehr gezeigt, dass vor allem auf drei- und vierspurigen Autobahnen die
Kraftfahrer größtenteils mit der richtigen Bildung und Beibehaltung der Rettungsgasse bis
zur Stauauflösung überfordert sind.
„Wir haben das selbst erlebt. Durch unverständnisvolle Kraftfahrer wurde die Rettungsgasse
plötzlich zur Sackgasse und die Rettungskräfte steckten im Stau fest“, so Mag. Kurt Sabatnig,
Chef der ARBÖ-Interessenvertretung.
Wir haben schon bei der Einführung der Rettungsgasse geschrieben, dass diese nicht das
Gelbe vom Ei ist und es zu Problemen kommen wird. Benutzten Lenker von Einsatzfahr-
zeugen früher ganz problemlos den Pannenstreifen um zum Einsatzort zu gelangen, dürfen
sie heute mit erhöhtem Risiko durch die Rettungsgasse fahren.
Aber worin könnte das Unverständnis der Kraftfahrer liegen, das der ARBÖ erwähnt? Liegt
es möglicherweise an solchen Szenen (Video), die den Autofahrern die Sinnhaftigkeit
einer Rettungsgasse in Frage stellen lässt?
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v97.jpg“ showstop=“true“}video97{/mp4-flv}
Ein Möchtegern-Einsatzlenker mit montierten gelben Blinklichtern in hinter die Front- und
Heckscheibe seines Wagens, rast ohne Rücksicht auf Verluste durch eine Rettungsgasse.
Ob der weiße Kleinwagen zu einer Behörde gehört und wohin er verschwand, entzieht
sich unserer Kenntnis.
Das Rätsel des ASFINAG-Pritschenwagens, der mit Blaulicht durch die Rettungsgasse
donnerte, konnten wir allerdings lösen.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v98.jpg“ showstop=“true“}video98{/mp4-flv}
Was war passiert? Der rote Kleinwagen war im verkehrsbedingten Stau dem vor ihm fahr-
enden Kleinbus leicht aufgefahren. Die Schäden an beiden Autos waren minimal. Beide
Fahrzeuge waren ordnungsgemäß am Pannenstreifen abgestellt worden und zusätzlich
von einer Polizeistreife gesichert. Von Gefahr im Verzuge oder lebensrettenden Maß-
nahmen weit und breit keine Spur.
Es gab weder Personenschäden noch herumliegende Teile auf der Fahrbahn. Da fragen
wir uns, was rechtfertigte hier eine Einsatzfahrt des ASFINAG-Autos mit Blaulicht und
Martinshorn durch eine Rettungsgasse? Tja, solche Szenen, wie in den Videos gezeigt,
können bei den Kraftfahrern durchaus Unverständnis aufkommen lassen.
Unverständnis kann bei den Autofahrern auch aufkommen, wenn abgehobene Politiker –
wie Dr. Heinz Fischer und Dr. Erwin Pröll – möglicherweise glauben, über dem Gesetz zu
stehen und für sich freie Fahrt durch eine Rettungsgasse beanspruchen.
*****
2014-05-04
AK OÖ geht für Betroffenen zum Verwaltungsgerichtshof
Foto: © erstaunlich.at
Mehrere Berufskraftfahrer hatten sich in den letzten Jahren an die Arbeiterkammer gewandt:
Weil aufgrund technischer Probleme an ihrem Fahrzeug bei Mautstellen die Maut nicht auto-
matisch abgebucht worden war, mussten sie hohe Strafen zahlen. Die Betroffenen hatten
den Fehler gar nicht bemerkt.
In einem besonders krassen Fall ging die Arbeiterkammer Oberösterreich per Verfassungs-
beschwerde gegen die Mautordnung vor. Die Verfassungsrichter verweigerten jedoch, die
Angelegenheit zu prüfen. „Wir lassen uns davon nicht entmutigen und gehen nun zum Ver-
waltungsgerichtshof“, kündigt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer an.
Im konkreten Fall drohen einem oberösterreichischen Berufskraftfahrer fast 6.000 Euro Strafe
wegen Fehlbuchungen in Höhe von 38 Euro. „Das ist völlig inakzeptabel! Es kann nicht sein,
dass Arbeitnehmern für Dinge, für die sie im Grunde nichts können, krasse und existenz-
gefährdende Strafen aufgebrummt werden“, sagt Kalliauer.
Nach einem Austausch der Windschutzscheibe wurde beim betroffenen LKW in der Werk-
statt die „GO-Box“, die für die automatische Mautabbuchung sorgt, nicht exakt genug
montiert. Aufgrund einer minimalen Überlappung mit dem Scheibenwischer kam es dadurch
zu vereinzelten Fehlbuchungen, die dann in Anzeigen wegen Mautprellerei mündeten.
Die Folge: Der Betroffene soll jetzt für 15 Fehlbuchungen in Niederösterreich 2500 Euro und
für weitere 19 Fehlbuchungen in Oberösterreich mehr als 3.200 Euro Strafe bezahlen. Das,
obwohl der Unabhängige Verwaltungssenat OÖ im Fall eines anderer Lenkers, der mit dem-
selben (!) LKW unterwegs war, kürzlich entschieden hat: wegen geringen Verschuldens ist
von einer Strafe abzusehen! Auch der niederösterreichische Verwaltungssenat traf im Vorjahr
in einem praktisch gleichgelagerten Fall ein ähnliches Urteil.
Die Arbeiterkammer kritisiert vor allem das extreme Missverhältnis zwischen Schaden und
Strafe. Im konkreten Fall stehen 1.353 ordnungsgemäße Buchungen 34 Fehlbuchungen
gegenüber. Die durch die Fehlbuchungen nicht bezahlte Maut betrug lächerliche 38 Euro,
die ordnungsgemäß entrichtete Maut 1.216,- Euro.
Obwohl sich die Fehlbuchungen über ein halbes Jahr gezogen hatten, wurden weder der
Lenker noch der Zulassungsinhaber darüber informiert. Erst bei einer Anhaltung durch Mit-
arbeiter der ASFINAG erfuhren sie von diesem Problem. Der Lenker wurde dabei übrigens
aufgefordert, an Ort und Stelle 7.700,- Euro Ersatzmaut zu zahlen!
„Ein derart krasses Missverhältnis zwischen Anlass und Strafe und eine derart unfaires Vor-
gehen werden wir nicht hinnehmen. Sollte der Verfassungsgerichtshof nicht zu Gunsten des
betroffenen Arbeitnehmers entscheiden, wird die Arbeiterkammer den Europäischen Gerichts-
hof für Menschenrechte anrufen“, zeigt sich der AK-Präsident entschlossen. (Quelle: APA/OTS)
*****
2014-03-11
Autobahnvignetten-Kontrolle um jeden Preis
Über die erstaunlichen Vignetten-Kontrollpraktiken der ASFINAG haben wir schon einige
Beiträge verfasst. Möglicherweise liegt es daran, dass beim staatlichen Autobahnbetreiber
offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes beschäftigt ist. Denn anders können wir es
uns nicht erklären, dass für Autobahnvignetten-Kontrollen augenscheinlich in Kauf genom-
men wird, dass es zu extremen Staus und dadurch unter Umständen zu Verkehrsunfällen
kommen kann.
So geschehen wieder am Freitag, den 1. März 2013 am frühen Vormittag. Auf der Ostauto-
bahn (A4) herrschte starker Transit- und Pendlerverkehr in Richtung Wien. Knapp vor der
Ausfahrt Gols/Weiden (Bgld.) baute sich plötzlich und unerwartet ein Stau auf. Tonnen-
schwere LKW wurden abrupt abgebremst um nicht auf den Vordermann aufzufahren.
Grund für das Verkehrschaos war, dass die zweispurige Autobahn von der Polizei gesperrt
worden war und der Verkehr über den Pannenstreifen in eine Ausfahrt geleitet wurde.
{besps}asfi{/besps}
Fotos: © erstaunlich.at
Warum war die A4 gesperrt worden? Hatte sich ein schwerer Verkehrsunfall ereignet? Oder
wurden gar Mitglieder von kriminellen Ostblockbanden gesucht und die ganze Aktion diente
einer Personenfahndung? Mitnichten, in der Ausfahrt wurde lediglich kontrolliert, ob jedes
Kraftfahrzeug mit einer Autobahnvignette versehen war. Nach der Kontrolle durfte sich
jeder Lenker wieder auf die Autobahn begeben.
Einen derartigen Aufwand, mit einer billigenden Inkaufnahme eines Staus zur Hauptver-
kehrszeit und eventuell daraus resultierenden Verkehrsunfällen finden wir nicht mehr
erstaunlich, sondern bereits bedenklich und verantwortungslos. Bei derartig durchgeführ-
ten Kontrollen bekommt offensichtlich der Wahnsinn Methode.
Von der ASFINAG sind wir solche Aktionen bereits gewöhnt. Dass allerdings die Polizei
bei diesen mitspielt ist uns neu. Aber offensichtlich ticken bei der burgenländischen Exe-
kutive die Uhren anders. Möglicherweise ist im Burgenland das Verkehrsunfallkommando
nicht ausgelastet und solche irrsinnige Aktionen könnten der Arbeitsplatzsicherung dienlich
sein.
Eigenartige Adjustierung
Auch scheint es sich noch nicht bis zur burgenländischen Exekutive herumgesprochen zu
haben, dass es den Exekutivkörper „Gendarmerie“ nicht mehr gibt. Dies sollte man speziell
jenem Beamten mitteilen, der bei dieser Kontrolle mit einer Pudelhaube und einer gelben
Warnweste mit der Aufschrift „Gendarmerie“ adjustiert war.
*****
2013-03-02
Funktionierender Winterdienst der ASFINAG nur im Osten?
Funktionierender Winterdienst bedeutet Partnerschaft zwischen ASFINAG und Autofahrern.
Diese Ankündigung dürfte augenscheinlich nur für jene Autofahrer(innen) Gültigkeit haben,
welche auf den von der ASFINAG betreuten Strecken im Osten Österreichs unterwegs sind.
Screen: APA/OTS
Daher sollten Autofahrer(innen) auf den von der ASFINAG betreuten Strecken im Süden,
Westen und Norden Österreichs, während des Winters besondere Vorsicht walten lassen.
Ob die ASFINAG für diese Bereiche die eingehobenen Mautgebühren retournieren wird?
*****
2012-11-07
Häusl-Sheriffs statt Maut-Sheriffs gefragt
Es ist erfreulich, dass die ASFINAG bemüht ist die Trinkgeld-Unsitte bei den Toilette- Anlagen
ihren Pächter abzustellen. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass sich die von der
ASFINAG selbst betriebene Anlage in einem erbärmlichen Zustand befindet, der jeder
Beschreibung spottet. Statt Maut-Sheriffs wäre hier der Einsatz von Häusl-Sheriffs durch-
aus angebracht, wenn nicht sogar dringend notwendig.
Wie ein Hohn liest sich in diesem Zusammenhang die Presseaussendung von ASFINAG-
Vorstand Klaus Schierhackl, der davon spricht, dass man „…garantiert kostenlose und
modernste Sanitäreinrichtungen auf den ASFINAG-eigenen Rastplätzen findet. Kosten-
los und modern sind sie ja die Anlagen. Das sagt aber nichts über deren hygienischen
Zustand aus, vor dem sich – bei einer von uns kontrollierten Anlage – die sprichwörtliche
Sau graust.
Fotos: © erstaunlich.at (Aufgenommen heute, gegen 09:00 Uhr)
ASFINAG-Station Maria Ellend Entweder mit WC-Papier verstopfte…
…oder verkotete WC-Muscheln Nur mit starke Nerven betreten
Eine Toilette-Anlage für starke Nerven
Dem ASFINAG-Chef ist zu empfehlen, dass sich dieser einmal vom Elfenbeinthron auf
eine ASFINAG-Raststätte – beispielsweise Maria Ellend – begibt und einen Lokalaugen-
schein vornimmt. Verkotete oder mit WC-Papier verstopfte Toilette-Muscheln, das
Pissoir mit Urinstein belegt, der Boden dreckig und vom penetranten Geruch in der
Anlage wollen wir erst gar nicht sprechen. Dieses Bild bot heute die ASFINAG-Station
Maria Ellend (Ostautobahn), gegen 09:00 Uhr.
Heißt es doch in der Beschreibung der ASFINAG-Pflichten: „Weitere Leistungen der
betrieblichen Erhaltung sind … sämtliche Reinigungsleistungen (Tunnelanlagen, Park-
platzanlagen inkl. WC-Anlagen).
Die ASFINAG hebt Millionen an Vignettengebühren ein. Da ist es doch nur recht und
billig, wenn auch die Toilette-Anlagen in einem menschenwürdigen Zustand gehalten
werden. Geld dafür müsste jetzt im Überfluss vorhanden sein, da die ASFINAG nun von
den teuren und sinnlosen Faymann-Inseraten erlöst ist und mit diesem Geld endlich
Reinigungsmaterial kaufen kann.
*****
2012-09-26
Was sind die Aufnahmekriterien bei der ASFINAG?
Unter dem Suchbegriff „Asfinag“ findet der/die geneigte Leser(in) auf dieser Webseite
einige Beiträge über den staatlichen Autobahnbetreiber. Auf Grund der öfters erstaun-
lichen Arbeitsmethoden und des Benehmens so mancher ASFINAG-Mitarbeiter(innen)
hatten wir bereits die Feststellung getroffen, dass beim Autobahnbetreiber offenbar
nicht die geistige Elite unseres Landes untergebracht ist. Dass wir da nicht ganz im
Unrecht sind beweist nachfolgendes Foto (samt Text), welches wir nicht näher kommen-
tieren wollen.
Quelle: HEUTE (Printausgabe vom 21.06.12)
Eine Frage brennt uns allerdings auf der Zunge. Welche Kriterien muss ein(e) Anwärter(in)
eigentlich erfüllen, um beim staatlichen Autobahnbetreiber aufgenommen zu werden?
*****
2012-06-23
Normal 0 21
Nur bei Otto Normalautofahrer abkassieren wollen
Die ASFINAG begrüßt die Einführung der Rettungsgasse. Die Rettungsgasse ist auf den
österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen rasch und mit geringem wirtschaftlichem
Aufwand umsetzbar. Die rasche Unfallbetreuung durch die Einsatzorganisationen hilft nicht
nur Unfallfolgen zu mildern und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, die Aufräum-
arbeiten können rascher beginnen und der Verkehr kann wieder schneller fließen.
Einsatzkräfte sind schneller und sicherer am Unfallort und dadurch entsteht ein Zeitgewinn
von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland); 1 Min = 10% mehr
Überlebenschance, dass heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40%;
So steht es auf der Webseite der ASFINAG zu lesen.
Was wir von Rettungsgasse halten kann in den Beiträgen „Rettungsgassen-Chaos“ und
„Rettungsgassen“ nachgelesen werden. Aber sei wie es sei, der Wille zählt fürs Werk.
Und wenn die abenteuerliche Gassenbildung dazu dient, dass Menschenleben gerettet
werden, dann sei dieses Experiment auch einen Versuch wert.
Immer wieder wird seitens der Behörden und auch der ASFINAG der Vorwurf erhoben,
dass private Lenker(innen) zwecks rascherem Fortkommen die Rettungsgassen benützen.
Das ist natürlich verwerflich und die Behörden haben bereits angedroht, dieses Delikt un-
barmherzig zu bestrafen.
Allerdings sollten diese damit beginnen vor der eigenen Türe zu kehren und ihre Lenker
zu schulen, wofür eine Rettungsstraße eigentlich gut ist. Nämlich zum Retten von Men-
schenleben und zur raschen Aufräumung von Unfallschäden.
Missbräuchliche Verwendung einer Rettungsgasse
Wie unsere nachfolgenden Videos beweisen, scheinen einige Lenker von Einsatzfahr-
zeugen den Sinn einer Rettungsgasse nicht ganz begriffen zu haben. Die drei nach-
folgenden Videos gehören zu einem heutigen Vorfall und werden nur in verschiedenen
Sequenzen wiedergegeben.
Heute auf der A4 (Ostautobahn) gegen 08:20 Uhr. Es herrschte auf Grund des
Wochenbeginns sehr starker Pendlerverkehr in Richtung Wien. Von der Raststation
Göttlesbrunn kam ein Feuerwehrfahrzeug, welches auf die A4 auffuhr. Auf der Lade-
fläche des Feuerwehrautos befand sich Kleinbus, der offensichtlich von der Raststation
entfernt wurde. Also kein Grund für eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn.
Der Lenker des Feuerwehrwagens hatte dies offenbar anders gesehen und veranlasste
den vor ihm schleppenden Verkehr zur Bildung einer Rettungsgasse, die er dann mit
großem „Tra Tra“ befuhr. Bei der Ausfahrt „Fischamend“ verließ er dann die Autobahn.
Offenbar hatte er es recht eilig gehabt pünktlich zum Gabelfrühstück zu kommen, es
sei denn das aufgeladene Auto musste schnellstens reanimiert werden.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v96.jpg“ showstop=“true“}video96{/mp4-flv}
Kurz darauf folgte ein Pritschenwagen der ASFINAG. Auch dieser Lenker durchfuhr mit
großem Kino die mittlerweile gebildete Rettungsgasse. Zu welchem Unfall mit Personen-
oder schwerem Sachschaden war wohl dieser unterwegs? Mussten dringend Aufräum-
ungsarbeiten durchgeführt werden. Im dritten Video lösen wir dann das Rätsel.
Und weil blinkende Lichter so schön sind, fühlte sich der Lenker eines weißen Kleinwagens,
mit aktivierten gelben Signallichtern in Front- und Heckscheibe, ebenfalls animiert die
Rettungsgasse zu befahren. Zu welcher Behörde dieses Fahrzeug gehört, ist uns leider
nicht bekannt.
Fotos: © erstaunlich.at
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v97.jpg“ showstop=“true“}video97{/mp4-flv}
Wohin der weiße Kleinwagen verschwand wissen wir nicht, aber vermuten, dass dieser nach
Schwechat (Kennzeichen) fuhr. Und nun lösen wir das Rätsel des ASFINAG-Autos.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v98.jpg“ showstop=“true“}video98{/mp4-flv}
Was war passiert? Der rote Kleinwagen war im verkehrsbedingten Stau dem vor ihm fahr-
enden Kleinbus leicht aufgefahren. Die Schäden an beiden Autos waren minimal. Beide
Fahrzeuge waren ordnungsgemäß am Pannenstreifen abgestellt worden und zusätzlich von
einer Polizeistreife gesichert.
Es gab weder Personenschäden, noch herumliegende Teile auf der Fahrbahn. Da fragen wir
uns, was rechtfertigte hier eine Einsatzfahrt des ASFINAG-Autos mit Blaulicht und Martins-
horn über die Rettungsgasse?
Die ASFINAG will der autofahrenden Bevölkerung Glauben machen, dass die Bildung einer
Rettungsgasse zum Retten von Menschenleben und zur raschen Aufräumung von Unfall-
schäden dient.
Wenn der staatliche Autobahnbetreiber meint, dass Rettungsgassen auch zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit dienen, wird mit unseren Videos wohl das Gegenteil bewiesen. Ab-
gesehen davon, dass der Verkehr unnötig massiv behindert wurde, beweisen so manche
Brems- und Auslenkmanöver, dass Autofahrer(innen) teilweise gefährdet wurden.
*****
2012-03-12
Vignetten – ASFINAG-Hatz auf Autofahrer unanständig
Kundendenken dürfte bei der schwer SPÖ-lastigen ASFINAG ebenso unbekannt sein wie
bei den roten Gebührenschnalzern im Wiener Rathaus, meint FPÖ-Gemeinderat Karl
Baron.
Statt in der ersten Woche Schwerpunktaktionen zu setzen und auf Befehl der Chefetage
Länge mal Breite abzukassieren, könnten die Vignetten-Schergen zur Abwechslung ein-
mal kulant und autofahrerfreundlich vorgehen.
Foto: © erstaunlich.at
Die ASFINAG möchte mit dieser großangelegten Strafaktion nämlich nicht jene Autofahrer
erwischen, die sich die Vignette überhaupt ersparen wollen sondern die Fahrzeugbesitzer
aussackeln, welche die Vignette sehr wohl schon gekauft aber etwa aus temperaturtech-
nischen Gründen noch nicht aufgeklebt haben.
Aus diesem Grund lauern die roten Raubritter den Autofahrern nicht erst in zwei oder
drei Monaten sondern in den ersten Tagen auf, erklärt Baron und fordert ein sofortiges
Ende der Abcash-Orgie.
*****
2012-02-02
Bildung einer Rettungsgasse funktioniert nach wie vor nicht
Wie unsinnig die gesetzliche Vorschrift zur Bildung einer Rettungsgasse ist, wurde gestern
wieder einmal einwandfrei unter Beweise gestellt. Bei zwei Unfällen – auf der A2 und der
A4 – endeten die Versuche Rettungsgassen zu bilden wie bereits gewohnt in einem Chaos.
Die Einsatzfahrzeuge, die nach der alten Regelung ohne Behinderung den Pannenstreifen
benützen hätten können, blieben im Stau hängen.
Foto: © erstaunlich.at
Das fantasievolle Plakat der ASFINAG soll demonstrieren, wie eine Rettungsgasse zu bilden
wäre und auszusehen hat. Allerdings dürfte den Verantwortlichen beim staatlichen Autobahn-
betreiber jeglicher Sinn für die Realität fehlen.
Denn wie wir schon im Beitrag „Rettungsgassen-Chaos“ festhielten, ist es nahezu unmöglich
auf einer zweispurigen Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden, die den Einsatzfahrzeugen
ein rascheres Fortkommen garantiert, als dies bisher auf dem Pannenstreifen der Fall war.
Zeichnung: Koechlin
Weil einige Schreibtischtäter die Realität nicht behirnen, müssen es eben andere Personen in
den Beinen haben. Nach diesem Motto werden Sanitäter in Hinkunft bei Unfällen längere Weg-
strecken zu Fuß zurücklegen müssen.
Rettungsgassen für ungehindertes Fortkommen von Privilegierten
Fahrzeuglenker sind verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatz-
fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen, so will es der Gesetzgeber. Interessant ist dabei die
Tatsache, dass die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur dann notwendig ist, wenn ein Unfall
als Ursache der Verzögerung auftritt.
Das heißt im Klartext, dass bei jeglichem Stauaufkommen eine Rettungsgasse zu bilden ist.
Egal ob der Stau durch Elefantenrennen (Lkw überholt Lkw), welche sich oft über etliche Auto-
bahnkilometer erstrecken oder durch einen ältereren Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Benz
obligatorisch den linken Fahrstreifen mit 90 km/h benutzt, verursacht wird.
Allein darin ist die Unsinnigkeit dieser gesetzlichen Regelung zu erkennen, denn ein rasches
Fortkommen von Einsatzfahrzeugen sollte ausschließlich bei Unfällen erforderlich sein. Sollte
sich zufälliger Weise, ein von Polizeifahrzeugen eskortierter Privilegierte in einem „normalen“
Stau befinden, dann soll dieser gefälligst wie Otto Normalbürger warten bis sich der Stau
auflöst. Denn ein rascheres Fortkommen dieses privilegierten Personenkreises, kann wohl
nicht die Bildung einer Rettungsgasse rechtfertigen.
“Geisterfahrerlösung“ für Einsatzfahrzeuge wäre ideal
Aber zurück zu den Unfällen. Klar ist, dass es bei Personenschäden auf jede Minute ankommt.
Ein rasches Eintreffen der Rettungskräfte erhöht die Überlebenschance von schwer verletzten
Personen. Anstatt Fahrzeuglenker zur Bildung einer Rettungsgasse zu verpflichten, erscheint
es weitaus sinnvoller ein Gesetz zu erlassen, welches das verpflichtende Anhalten und die so-
fortige Untersagung der Weiterfahrt vorschreibt, wenn vor einem ein Unfall passiert ist.
Rettungsfahrzeuge könnten dann bei der nächsten Ausfahrt auf die Autobahn auffahren, um
quasi als „Geisterfahrer“ völlig ungehindert zum Unfallort zu gelangen. Als zusätzliche Sicher-
heit, falls befürchtet wird das sich Lenker nicht ans Weiterfahrverbot halten, könnte man zur
Absicherung eine Motorradstreife der Polizei oder der Asfinag zum Unfallort schicken, welche
das Verbot der Weiterfahrt überwachen.
Eine solche Maßnahme wäre weit sinnvoller als die vergebliche Bildung einer Rettungsstraße,
die in der Praxis ohnehin nur sehr schwer oder gar nicht realisierbar ist. Aber soweit dürften
die Verantwortlichen im Verkehrsministerium und bei der Asfinag nicht gedacht haben. Da
nützt es auch nichts, wenn fantasievolle Plakate aufgestellt und Zeitungen mit Inseraten ge-
füttert werden.
*****
2012-01-21
Wo gibt es in Österreich solche Autobahnen?
Betrachtet man nachfolgendes Plakat des staatlichen Autobahnbetreibers „Asfinag“ könnte
man glauben, dass die Autobahnen in Österreich allesamt drei bis vierspurig sind. Wie weit
die Asfinag von der Realität entfernt ist untermauern unsere Beiträge „Ungültige Mautkont-
rollen“ und „Gefährliche Vignettenkontrolle – TEIL1 und TEIL2“. Daher sind wir über
dieses fantasievolle Plakat nicht wirklich erstaunt.
<<
Foto: © erstaunlich.at
Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen
Seit 1.1.2012 ist das Gesetz zur Bildung von Rettungsgassen auf Autobahnen und mehrspur-
igen Schnellstraßen in Kraft getreten. Fahrzeuglenker sind verpflichtet bei Stocken des Ver-
kehrs eine Gasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen. Bisher
befuhren diese bei Staubildung den Pannenstreifen.
Auf zweispurigen Autobahnen müssen nun Fahrzeuglenker, die sich auf der linken Fahrspur
befinden nach links und jene auf der ersten Spur nach rechts auf den Pannenstreifen aus-
weichen und anhalten.
Auf Grund der zahlreichen Radio-Verkehrsdurchsagen dieser Woche, die vermehrt Staus
wegen gescheiterte Versuche zur Bildung von Rettungsgassen meldeten, haben wir nachfolg-
endes Video gedreht.
{mp4-flv img=“videos/rg01.jpg“ showstop=“true“}rgavier{/mp4-flv}
Video: © erstaunlich.at
In der praxisfernen Theorie soll eine Rettungsgasse ein rascheres Fortkommen von Einsatz-
fahrzeugen gewährleisten und das ist ein Ding der Unmöglichkeit, wie es unser Video beweist.
Lastkraftfahrzeuge sind bis zu 18 Meter Lang und über zwei Meter breit. Um einen Sattelzug
oder Lkw mit Anhänger auf den Pannenstreifen zu lenken und anzuhalten, benötigen selbst
routinierte Lenker die doppelte Länge ihres Schwerfahrzeuges.
Diese Wegstrecke ist in der Praxis schon bei aufkommender Staubildung nicht mehr vorhan-
den. Daher wird das Heck des Fahrzeuges zum Teil in die erste Fahrspur hineinragen und
diese blockieren. Wie unser Video beweist ist es auch Lenkern, die sich auf der linken Fahr-
spur befinden fast unmöglich weiter nach links auszuweichen, da sie ansonsten mit der
Betontrennwand kollidieren.
Chaos: Rettungsgassenbildung auf 2-spurigen Autobahnen
Die Bildung einer Rettungsgasse ist auf drei- oder noch mehr spurigen Autobahnen möglich.
Allerdings auf zweispurigen Autobahnen (wie in unserem Video die A4) führen Versuche
eines solchen Unterfangens mit Sicherheit zu vermehrter Staubildung und zur Blockade von
Einsatzfahrzeugen.
Fotos: © erstaunlich.at
Realität auf der Autobahn Fantasieplakat der Asfinag
Für uns stellt sich daher die Frage, warum man zumindest auf 2-spurigen Autobahnen nicht
am altbewährten Prinzip „Pannenstreifen für Einsatzfahrzeuge“ festgehalten hat. Mit
dem neuen praxisfernen Gesetz sind Staus und chaotische Situationen so gut wie sicher vor-
programmiert. Dass dies einem rascherem Fortkommen von Einsatzfahrzeugen abträglich
ist, wird wohl jedermann(frau) erkennen.
*****
2012-01-05
Unzumutbares Verkehrschaos
„In Schwechat liegen bisweilen die Nerven der Autofahrer und der Freiwilligen bei der
Feuerwehr blank. Und zwar dann, wenn es auf der Ostautobahn kracht. Zuletzt brachten
sechs Unfälle……“, mit diesen Worten begann der samstägige Kolumnenbeitrag des
Krone-Reporters Harold Pearson.
Er berichtete dann anschließend über Verkehrsverhältnisse und Unfälle auf der Ostauto-
bahn. Erstaunlich war der Schlusssatz der Kolumne.
Screen: Krone Print v. 22.10.11
Die Asfinag muss endlich tätig werden, um die Unfallbilanz auf der Ostautobahn zu ver-
bessern. Beim Lesen dieses Satzes brach in der ERSTAUNLICH-Redaktion schallendes
Gelächter aus. Nicht etwa deswegen weil wir diese Forderung so lustig fanden, sondern
weil Pearson offenbar keine Ahnung über die Arbeitsweise der Asfinag hat.
Kleine Hilfe für den Krone-Reporter
Da wollen wir doch dem Kollegen von der Kronen Zeitung, die ERSTAUNLICH-Beiträge
„Gefährliche Vignettenkontrolle“, „Ungültige Mautkontrolle“ und „Gefährlicher Vignetten-
kontrolle-TEIL2“ als Lesestoff empfehlen.
Eine kurze Zusammenfassung der drei zitierten Beiträge. Anfangs Mai dieses Jahres führte
die Asfinag an einem laut dem Gesetz nicht genehmigten Mautkontrollplatz und noch dazu
in einer unübersichtlichen Kurve, eine Vignettenkontrolle durch.
Foto: © erstaunlich.at
Nach unserer Beitragserstattung rechtfertigte sich die Asfinag, sie habe nach dem Gesetz
gehandelt und versuchte die Gefährlichkeit des Kontrollplatzes mit hanebüchenen Ausreden
herunterzuspielen.
Abgesehen davon, dass man bei der Asfinag das Gesetz offenbar überhaupt oder nicht sinn-
erfassend gelesen hatte, war der ausgewählte Kontrollplatz sowohl für die Asfinagkontrol-
leure, als auch für die Autofahrer lebensgefährlich.
Angesichts der erstaunlichen Ausreden mit denen man bei der Asfinag das Fehlverhalten zu
rechtfertigen versuchte, ist es wohl ein frommer Wunschtraum, dass gerade diese Organi-
sation etwas zur Verbesserung der Unfallbilanz betragen soll.
*****
2011-10-24
Das SPÖ-Sauberkeitsimage ist dahin
Wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet,
veranlasste der heutige Bundeskanzler Werner Faymann als Verkehrsminister entgegen
seiner Darstellung Inseratenschaltungen durch staatseigene Betriebe. Dies belegt der
Jahresrevisionsbericht der Konzernrevision der Autobahnfinanzierungsgesellschaft Asfinag
für das Jahr 2007.
Wenn auch nur ein Teil der Vorwürfe, die gegen SPÖ-Chef und Bundeskanzler Werner
Faymann im Zusammenhang mit seinen Inseratenmalversationen im Raum stehen, wahr
sind – und davon ist nach dem Stand der Dinge auszugehen – ist der Werner Faymann
als Bundeskanzler eigentlich untragbar.
Mit dem Inseratenskandal ist auch das selbsternannte Sauberkeitsimage der SPÖ beim
Teufel und dieser Umstand schmerzt die Genoss(innen) besonders. Auf einmal steht
jene Partei im Mittelpunkt, die sich bislang selbst als so ehrlich bezeichnete und auf alle
anderen Parteien, mit Ausnahme der Grünen, mit dem Finger zeigte.
Vermutlich liegt die Ausklammerung der Grünen darin, dass diese Partei als zukünftiger
Koalitionspartner noch dringend benötigt wird. Und wie das Wiener Beispiel zeigt sind
diese äußerst devot, rebellieren und meckern nicht, wenn sie einmal zum Futtertrog
gelassen werden. Das sichert der SPÖ zu, dass diese auch in Zukunft nach Belieben
fuhrwerken können.
Ablenkungsversuche von Rudas und Cap
Da melden sich plötzlich Personen wie der ehemalige SJ-Rebell und jetzige Mascherlträger
Josef Cap sowie Fräulein Laura Rudas zu Wort. Letztere bezeichnet die Aufdeckung der
ÖBB- und Asfinag-Inseratenskandale, welche in zahlreichen Medien kolportiert werden,
als peinliches Ablenkungsmanöver, wenn politische Gegner dies als Anlass zur Kritik an
der SPÖ nehmen.
Sofort verweist Fräulein Rudas auf die Telekomaffäre und glaubt offensichtlich, dass das
Fehlverhalten – das ebenfalls noch nicht bewiesen ist – ein Persilschein für die SPÖ sei.
Die SPÖ-Nat. Abgeordnete meint weiter, dass es viel wichtigere Themen als die Diskus-
sion über die Inseratenschaltung von Faymann gäbe und führt Themen wie Wehrpflicht,
Steuerreform und Verbesserungen im Bildungssystem ins Feld.
Da fragen wir uns, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Und falls es Fräulein Rudas
noch nicht selbst bemerkt hat, sind die Verweise auf die von ihr angeführten Themen,
als peinliches Ablenkungsmanöver zu werten.
Interessant ist auch die Aussage von SPÖ-Klubobmann Josef Cap der meint, dass Korrup-
tion ein internationales Phänomen sei und auf internationaler Ebene bekämpft werden
muss. Na ja, da sollte er sich einmal in den eigenen Reihen umsehen. Denn wozu in die
Ferne schweifen, liegt das Gute doch so nah.
Allerdings vergaß Cap nicht, zu den Inseratenskandalen Stellung zu nehmen und übte
am ehemaligen ÖBB-Chef Martin Huber schwere Kritik. Er meinte, dass es durchsichtig
sei, wenn Huber, der über 600 Millionen Euro verspekuliert habe, plötzlich über Inserate
philosophiere.
Wäre der Inseratenskandal der ÖVP oder gar der FPÖ zuzuschreiben, sind wir uns abso-
lut sicher, dass Cap den ehemaligen ÖBB-Chef Huber als integre Person und absolut
glaubwürdigen Zeugen bezeichnen würde.
Vielleicht sollten Herr Cap und Fräulein Rudas es den Ermittlungsbehörden und einem
unabhängigen Gericht überlassen Entscheidungen in dieser Causa treffen, anstatt mit
peinlichen Ablenkungsversuchen die SPÖ noch unglaubwürdiger erscheinen zu lassen.
Zum Schluss unseres Beitrags möchten wir den beiden SPÖ-Politiker(innen) eine kleine
Weisheit ins SPÖ-Stammbuch schreiben: „Jeder hat eine Leiche im Keller. Diese zu
finden hängt nur davon ab, wie tief man zu graben gewillt ist.“
*****
2011-09-25
FPÖ-Obmann erwartet Anklage gegen Bundeskanzler
und Staatssekretär wegen Amtsmissbrauchs
In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem freiheitlichen Generalsekretär Harald
Vilimsky nahm FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache heute Stellung zu den skanda-
lösen Entwicklungen rund um SPÖ-Bundeskanzler Faymann und seinen Staatssekretär
Ostermayer.
Laut Berichten der RMA soll Ostermayer, damals Kabinettschef von Verkehrsminister
Faymann, von ÖBB-Chef Huber „sieben Millionen für den Werner“ aus dem ÖBB-
Werbeetat gefordert haben. Damit bekomme dieser Skandal endgültig strafrechtliche
Dimensionen, die mit Telekom- und Eurofighter-Affäre vergleichbar seien, so Strache.
Offenbar habe man sich mit Inseraten eine gefällige mediale Berichterstattung
erkaufen wollen. Die Faymann-Ostermayer-Affäre müsse auch im Untersuchungsaus-
schuss behandelt werden, falls dieser zustande komme, forderte Strache. In seinem
gestrigen ZiB2-Auftritt habe der hochgradig nervöse Ostermayer im Grunde alle Vor-
würfe bestätigt.
Ostermayer habe auch gesagt, dass die ÖBB-Werbung selbstverständlich eine Sache
des Ministeriums sei. „Das ist insofern interessant“, so Strache, „als dass Ministerin
Bures in einer Anfragebeantwortung im Dezember 2009 gänzlich anders geantwortet
hat.
Damals wollte ich von ihr Auskunft über ÖBB-Inserate in der Zeitung „Österreich“ in
der Höhe von 900.000 Euro.“ Die Frau Ministerin habe geantwortet: „Ich erlaube mir
anzumerken, dass die gegenständliche Angelegenheit weder einen Gegenstand der
Vollziehung bzw. Kontrolle der Verwaltung, noch aktienrechtlich eine Aufgabe der
Eigentümerin darstellt.“
Mit dieser Begründung habe sie die Beantwortung der insgesamt 24 Fragen verweigert.
„Das gestrige Interview wird sowieso ein Klassiker auf youtube werden“, prophezeite
Strache. „Da taucht der Name Faymann auf einer Rechnung angeblich nur deshalb auf,
weil sich eine Sekretärin geirrt haben soll. So eine Ausrede muss einem erst einmal
einfallen. Das erinnert mich an den Herrn Hundstorfer, der nur eine Anwesenheitsliste
unterschrieben haben will und das Wort BAWAG nie gehört hat.“
Faymann und Ostermayer, das dynamische Inseratenduo, würden ein verheerendes
Sittenbild der SPÖ zeigen, so Strache. „Die Fakten sind ja mittlerweile allgemein be-
kannt. Der damalige Infrastrukturminister Faymann und sein damaliger Kabinettschef
Ostermayer haben direkt aus dem Ministerium Order gegeben und massiven Druck
ausgeübt, dass ÖBB und ASFINAG in bestimmten Medien inserieren müssen.
Ja, sie haben sogar aus dem Werbebudget der Staatsbetriebe ÖBB und ASFINAG
hohe Summen über Inserate an befreundete Medien geleitet haben, indem sie die
Inseratenschaltungen bei den Unternehmen einfach in Auftrag gegeben haben.“
Ein ehemaliger hoher ÖBB-Manager hat es im Kurier so gesagt: „Die Bahn musste
in der Zeit, als Werner Faymann Verkehrsminister war, in ausgewählten Boulevard-
medien Inserate schalten. Die Kaltschnäuzigkeit war extrem: Man hat einfach
bestellt und uns die Rechnung geschickt.“
„Mittlerweile ermittelt ja schon die Staatsanwaltschaft, und zwar dank jener Anzeige,
die unser Generalsekretär Harald Vilimsky eingebracht hat“, so Strache. „Er hat damit
den Stein ins Rollen gebracht. Inzwischen haben sich die Verdachtsmomente ja noch
erhärtet. Ein ehemaliger ÖBB-Manager behauptete in der Samstag-Ausgabe des
„Kurier“, e r habe den Namen Faymann nachträglich aus einem ÖBB-Protokoll
streichen müssen.“
Und der „Kurier“ zitiert auch einen ehemaligen ÖBB-Manager, der behauptet, dass
auch der Stadt-Wien-nahe Echo-Verlag „massiv Druck ausgeübt“ habe. „Der Echo-
Geschäftsführer hat am Ende jedes Monats angerufen und gesagt, in welchen
seiner Medien es noch freie Inseratenplätze gibt und wie viel das für die ÖBB kostet.
“ Über Jahre hinweg sei von Echo-Geschäftsführer Christian Pöttler unter Berufung
auf Ostermayer Druck ausgeübt worden, Anzeigen schalten zu müssen. „Monatlich
waren das 25.000 bis 30.000 Euro in den diversen Echo-Medien.“
„Wir gehe n davon aus, dass demnächst eine Anklage gegen Faymann und Oster-
mayer wegen Amtsmissbrauchs und Untreue kommen wird. Die vorliegenden Fakten
und Dokumente können nicht ignoriert werden“, erklärte Strache. „Das alles muss
auch Thema im Untersuchungsausschuss werden. Die SPÖ soll nicht glauben, dass sie
sich mit Hilfe ihrer grünen Hampelmänner und Hampelfrauen aus der Affäre ziehen
kann. Die SPÖ könnte ja im Vorfeld schon einmal so etwas wie tätige Reue üben.
Damit meine ich, dass sie der ÖBB und der ASFINAG die Kosten für die Inserate
ersetzen soll.“
*****
2011-09-20
ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen
Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden die internationalen Aktivitäten erhöht, was immer das auch bedeuten
mag.
Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen
zu senken. So ist es zumindest in deren heutigen Publikationen zu lesen. Vielleicht
sollte der Autobahnbetreiber zuerst national tätig werden und seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.
Denn Unfälle passieren meist in Gefahrensituationen. Da ist es unbestritten jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes Bild beweist, ist es zur Erhöhnung der Sicherheit im Verkehr nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.
Foto: (c)erstaunlich.at
Zusätzlich sollten zuständige ASFINAG-Mitarbeiter dazu angehalten werden Verordnun-
gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung berufen hat, ist entweder des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig oder hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.
Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl
Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See. Offenbar ist auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.
Aber zurück zur ASFINAG und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber seine Mautkontrolleure dahingehend schulen, Verkehrstrichter
zwecks Durchführung einer Mautkontrolle auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten zu errichten. Damit wäre ein großer Schritt in Richtung Verkehrssicherheit
getan.
*****
2011-05-31
Stellungsnahme der Asfinag
Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“, nicht vorenthalten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Der ASFINAG Mautservice und Kontrolldienst hat am Samstag zwischen 9:30 Uhr und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird die Behörde und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maß-
nahmen informiert.
Wie bereits im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ ausführlich erörtert, exisitiert dieser Maut-
kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.
1.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde nicht abge-
sprochen und der Kontrollplatz wurde von den Asfinag-Kontrolloren aus eigenen
Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
nicht mächtig. Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
zu einer Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte. Diesbezüglich haben wir
bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.
Interessant ist auch der Satz: „Jeweils nach Beendigung der Kontrollen wird die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“ Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-
nahme“ ist zuwenig.
Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG
In Angelegenheiten des Straßenverkehrs besonders geschulte Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei zuständigen Behörde und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle der Bundespolizei berechtigt, die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit allenfalls notwendigen Verkehrsbeschränkungen (z.B. Geschwindigkeitstrichter) im
Bereich von Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at
Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort vorher mit der Polizei abgesprochen werden
muß und nicht wie die Asfinag selbst einräumt, dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte. Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.
Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des
betroffenen Kontrollplatzes und meint wörtlich: „An der Kontrollstelle ist zusätzlich auch
eine fix verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf 80 Km/h, bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“
Gerade Mitarbeiter der Asfinag sollten darüber in Kenntnis sein, dass Verkehrsunfälle
meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich alle Autolenker strikt an die Gesetze halten, gäbe es kaum Unfälle. Betrachtet
man denn Umstand, dass es sich im Bereich des betroffenen Kontrollplatzes um eine
dreispurige Autobahn handelt, welche Autofahrer zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.
Originaltext aus dem Asfinag Mail:
Die Ankündigung der Kontrolle erfolgte durch mindestens ein aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des „Earlywarners“ mit Blaulicht und Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges sowie mittels Baustellen-Hütchen zur Spurveränderung. Bei den verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.
Abgesehen davon, dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt. Die unmittelbare und künstlich herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.
Foto: (c)erstaunlich.at
Selbst für unser Beweisfoto hat man bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich: „Das Foto aus Ihrer Publikation erzeugte jedoch aufgrund der Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“
Eine ungünstige Perspektive wäre gewesen, wenn das Foto am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des Trennstreifens der Autobahn, in gerader Richtung zu den Fahrzeugen der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.
Daher ist für uns die erstaunliche Aussage der Asfinag nicht nachvollziehbar. Ebenfalls
nicht nachvollziehbar ist, warum die Mautkontrolle nicht einige hundert Meter weiter auf
dem aufgelassen Parkplatz des Grenzübergangs Nickelsdorf stattfand, welcher auf einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.
Am besagten Parkplatz wäre es nämlich ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-
ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache, dass die Asfinag in ihrem Mail wörtlich von einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“ schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.
*****
2011-05-15
Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“
wird aus aktuellem Anlass verschoben
Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“ hat die Asfinag zu dem Vorfall per
Mail Stellung genommen. Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden wir zum Wochende, mit einem dementsprechenden Beitrag ver-
öffentlichen.
Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des
Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung verankert.“ Das hat natürlich unsere Neugier erweckt und wir haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.
Screen: asfinag.at
Beamten-Fantasie
Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität entsprechen.
Kittsee liegt definitiv nicht an der A4 und Nickelsdorf nicht an der A6. Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.
Screen: Goggle Maps
Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte
des Verkehrsministeriums, sowie Mitarbeiter der Asfinag ausführlich über den Strecken-
verlauf (inklusive Zu- und Abfahrten) informieren. Erstaunlich ist die Tatsache, dass sich
die Asfinag auf die Mautordnung beruft und offenbar gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.
Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig
Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht sich in diesem Fall weiter. Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten, sind alle durchgeführten Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.
Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten, wenn es ein Betroffener darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“ und „A4 – Kittsee“ sind ungültig, da keine Verbindungen zwischen den
zitierten Ortschaften und Autobahnabschnitten existieren, auch wenn diese in der Maut-
ordnung so verankert sind.
Durch diesen Umstand deckt sich nämlich der tatsächliche Kontroll- und/oder Tatort nicht
mit dem in der Mautordnung verankerten Mautkontrollplatz. Die Verkehrsministerin wird
nicht sehr erfreut sein, wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.
*****
2011-05-13
Erstaunliche Kontrollorte
Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören zum Aufgabengebiet des staatlichen Autobahnbetreibers. Es kann auch
nicht angehen, dass einige wenige Autofahrer glauben sie könnten sich der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.
Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-
sheriffs ihre Kontrollen durchführen, nicht immer mit der Verkehrssicherheit vereinbar. In
unserem Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir über so eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.
Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der A4-Ostautobahn in Richtung Ungarn durch. An und für sich wäre daran nichts be-
sonders, wenn nicht die Auswahl des Kontrollortes in der Tat äußerst gefährlich gewesen
wäre.
Dieser war nämlich in einer Kurve der dort 3-spurigen Autobahn. Urplötzlich standen dem
herannahenden Autoverkehr statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar vereinzelt zu Notbremsungen, da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen, die erhebliche Verengung der Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.
Foto: (c)erstaunlich.at
Wie man am obigen Foto zweifelsfrei erkennen kann, liegt die Straßensperre (Verengung)
inmitten einer Kurve. Zwei Dienstfahrzeuge der Asfinag blockieren die 2. und 3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre, des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-
hütchen seitlich des Fahrzeughecks, des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.
So hat die Sicherungsmaßnahme der Asfinag-Truppe am gestrigen Tage ausgesehen. An-
statt den Vorschriften der StVo Rechnung zu tragen und das von ihnen selbst produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.
Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung
Ist ein mehrspuriges Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt, so hat der Lenker diesen Umstand unverzüglich den Lenkern anderer, auf
dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist auf dem verlegten Fahrstreifen in der Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der verkehrssicherheit entsprechenden Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender Fahrzeuge rechtzeitig auf das
Verkehrshindernis einstellen können.
Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens 100 bis 200 Meter vor dem Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend gewarnt wird. Das war an dieser Örtlichkeit definitiv nicht der Fall, wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.
Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen
Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo und den Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre Straßensperren (Verengungen) ausreichend und gut sichtbar ab, obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.
Wie böse Zungen behaupten befinden sich unter den Mautsheriffs zahlreiche gescheiterte
Polizisten und solche Personen die gerne Polizist geworden wären, aber nicht die not-
wendige Qualifikation dazu erbrachten. Im Sinne der Verkehrssicherheit wäre es vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.
Kuriosum am Rande der Geschichte. Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4, befindet sich der aufgelassenen Grenzübergang Nickelsdorf. Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser
Örtlichkeit wäre es ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.
*****
2011-05-08
ASFINAG und MA 34-Dienstautos auf dem Hornbach-Parkplatz
Es ist immer wieder erstaunlich wo Dienstfahrzeuge, welche der Steuerzahler finanziert
entdeckt werden. Heute begab sich ein ERSTAUNLICH-Mitarbeiter zur Hornbach-Filiale in
Wien-Stadlau. Als er um 13:00 Uhr auf dem Parkplatz des Großbaumarktes eintraf, sichtete
er ein Dienstfahrzeug der ASFINAG. Der Fahrer war nicht beim Fahrzeug anwesend.
Gleichzeitig traf ein Dienstwagen der MA 34 auf dem Parkplatz ein. Zwei Männer stiegen
aus und entschwanden in der Einkaufshalle der Firma Hornbach. Jetzt war die Neugier
unseres Mitarbeiters geweckt und er wartete zu.
Kauft ASFINAG bei Hornbach ein?
Mittlerweile waren zirka 10 Minuten vergangen und es erschienen zwei Mitarbeiter der
ASFINAG und luden 8 Säcke mit Fertigbeton auf die Ladefläche des Dienstautos mit der
Nummer 23. Da fragen wir uns doch, wofür diese geringe Menge an Baumaterial Ver-
wendung findet. Für eine Autobahnbaustelle wohl kaum. Auch ist uns nicht bekannt, dass
die ASFINAG für ihre Baustellen, säckchenweise Fertigbeton bei der Firma Hornbach ein-
kauft.
Foto: (c) erstaunlich.at
Zwei Mann hoch auf Einkaufstour
Foto: (c) erstaunlich.at
Wofür benötigt die ASFINAG 8 Säcke Fertigbeton der Firma Hornbach?
Um 13:30 Uhr war die Einkaufstour und Verladetätigkeit der ASFINAG-Mannen erledigt
und diese verließen den Parkplatz des Großbaumarktes. Zehn Minuten später, also um
13:40 Uhr, erschienen die Mitarbeiter der MA 34 wieder auf der Bildfläche und begaben
sich zu ihrem Dienstwagen mit der Nummer 1940-34.
Fotos: (c) erstaunlich.at
Was sucht ein Dienstauto der MA 34 auf dem Parkplatz der Firma Hornbach?
Ist ein Baumarkt eine Schule oder ein Kindergarten?
Unser Mitarbeiter befragte einen der Männer wofür die MA 34 zuständig sei. Immerhin
könnte ja eine Amtshandlung im Baummarkt durchgeführt worden sein. Zu seiner Ver-
blüffung erhielt er die Antwort, dass die MA 34 für öffentliche Gebäude wie Schulen
oder Kindergärten zuständig ist.
Da die Firma Hornbach wohl nicht in den Tätigkeitsbereich der MA 34 fällt, aber unser
Mitarbeiter auf Nummer Sicher gehen wollte, fragte er auch im Baumarkt nach, ob eine
Amtshandlung durch Beamte dieser Magistratsabteilung getätigt wurde. Von einer sol-
chen war bei der Firma Hornbach nichts bekannt.
Dienstfahrten mit Erklärungsbedarf
Mit diesen zwei Beispielen tun sich für uns einige Fragen auf. Werden vom Steuerzahler
finanzierte Dienstfahrzeuge bei der ASFINAG und bei der MA 34 für Privatzwecke genutzt?
Wenn Ja, passieren diese Fahrten während der Dienstzeit der Bediensteten der ASFINAG
und der MA 34?
Es könnten natürlich auch Dienstfahrten gewesen sein, allerdings haben diese an einem
Ort wie auf dem Parkplatz eines Großbaumarktes einen gewissen Erklärungsbedarf. Viel-
leicht geben die ASFINAG und die MA 34 zu unserem Beitrag ein Statement ab, welches
wir selbstverständlich veröffentlichen werden.
*****
2011-04-04
Vignettenkontrolle zu Stosszeit
Im Beitrag „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“ haben wir dem staatlichen
Autobahnbetreiber quasi unterstellt, seine Abkassiermethoden ohne Rücksicht auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem, wenn
die Kasse stimmt. Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit Argwohn. Sind doch bei der Kapperltruppe etliche Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.
Im Zweifel für…..
Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion an und führte mit einem Redaktionsmitarbeiter ein langes Gespräch.
Der Anrufer versuchte Glauben zu machen, dass es nicht im Interesse der Asfinag
läge, absichtlich ein Verkehrschaos zu verursachen, um durch Kontrollen mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen. Dass jedoch nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans Tageslicht zu kommen, beweist ein heutiger Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Tagesordnung: Autodiebstahl
Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte an Ort
und Stelle die Polizei, aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet auf der A23 in eine automatische
Vignettenkontrolle.
Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?
Da die Dame nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt, war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen. Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut. Die vorgelegte Anzeigenbestätigung der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist, bei der ihr durch Diebstahl die Verfügungsberechtigung über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die Frau aber mächtiges Glück, dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat. Folgt man nämlich der Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.
Logisches Denken? Fehlanzeige
Wie dieser Fall beweist, haben wir mit unserem eingangs erwähnten „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis. Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen, da in
dieser Angelegenheit gar keine Kulanz von Nöten ist. Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld. Soviel zum logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
*****
2011-02-09
Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen
Wir haben schon einige Zuschriften von Leser(innen) erhalten, die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.
Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-
se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.
Live dabei
Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom 2. in den 10.Bezirk unterwegs. Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.
Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.
Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade
Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.
In Folge dieser Blockade der Tangentenauffahrt entstand ein mehrerer Kilometer langer
Verkehrsstau. Durch diesen wurden extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.
Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe der Asfinag bezüglich Kontrollort und Uhrzeit nicht gemacht haben. Ob sie
diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.
Erstaunlicher Anhaltungsgrund
Der ERSTAUNLICH-Mitarbeiter griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte) der Asfinag-Truppe mißfallen haben und hielt das ERSTAUN-
LICH-Mobil an.
Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an
der Windschutzscheibe, sondern weil der Asfinag-Mann etwas Erstaunliches mitzuteilen
hatte. Er meinte doch tatsächlich, dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.
Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht
auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken, wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.
Der Mann bedarf einer Nachschulung
Nun wollen wir den Mann einmal aufklären. Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung, soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.
Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er über Verhaltens- und Benimmregeln gegenüber Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte
der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen, dass er durch sein Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.
*****
2010-10-13
Verkehrsschild(er)a stehen
Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.
Rückfragehinweis:
Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09
Anfrage bei der ASFINAG
Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.
Stauni
2009-05-23