Ablenkung im Auto ist auf Österreichs Autobahnen die Unfallursache Nummer 1

Das Handy ist bei vielen Autolenker(innen) ein gefährlicher Beifahrer

Knapp 60 Prozent aller Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen das Handy während der Fahrt, sei es, um zu telefonieren oder Nachrichten zu lesen oder sogar selbst welche zu schreiben. Bei den unter 30-jährigen Lenker(innen) sind es sogar 80 Prozent. Das ist das Ergebnis einer IFES-Umfrage im Auftrag der ASFINAG. In nur einer Sekunde, die man während der Fahrt mit 130 km/h auf sein Handy schaut, fährt man fast 40 Meter im Blindflug. Und trotzdem greifen unzählige Lenker(innen) am Steuer weiter zu ihrem Mobiltelefon oder dem Navi. Dabei sind es im Durchschnitt nur knapp vier Minuten, die man braucht, um zur nächsten Rastmöglichkeit zu kommen, um dort sicher telefonieren oder Nachrichten checken zu können.

Wie gefährlich Ablenkung und Unaufmerksamkeit ist, sieht man an der Unfallstatistik: Im Jahr 2023 waren auf diese Ursache 569 Unfälle zurückzuführen, bei denen 119 Menschen schwer verletzt wurden. Zwölf Personen verunglückten tödlich. Erst dahinter kommen als Unfallursachen mangelnder Sicherheitsabstand (523 Unfälle mit 49 Schwerverletzten und einem Toten) sowie nicht angepasste Geschwindigkeit (439 mit 62 Schwerverletzten und zwölf Todesopfern).

Die ASFINAG ruft deshalb die Kampagne „Park & Write“ ins Leben und weist darauf hin, dass die Lösung für mehr Sicherheit einfach ist und vor allem viel näher liegt, als die meisten glauben. Sie betreibt nämlich entlang der 2250 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen 59 eigene Rastplätze und 108 Parkplätze. Dazu kommen noch 89 Raststationen mit Tankstellen und Restaurants mit ausreichend Parkplätzen. Im Durchschnitt steht also alle neun Kilometer eine Rastmöglichkeit zur Verfügung. Christian Schimanofsky vom Kuratorium für Verkehrssicherheit: „Viele von uns denken, dass wir locker mehrere Tätigkeiten gleichzeitig verrichten können. Doch diese Annahme ist ein Trugschluss, denn das menschliche Gehirn ist nicht zum Multitasking geschaffen.“

Die Verwendung des Mobiltelefons ist mittlerweile bei einer Autofahrt „üblich“, wie die im Mai 2024 durchgeführte IFES-Umfrage im Auftrag der ASFINAG zeigt. Mehr als 800 Autofahrerinnen und Autofahrer wurden dafür interviewt und die Antworten anonymisiert ausgewertet. Fast 60 Prozent greifen während der Autofahrt zum Handy. Die bereits bestehenden Strafen (100 Euro) wirken für viele nicht abschreckend genug, denn nur für ein Drittel ist das ein ausreichender Grund, das Handy nicht während der Fahrt zu benützen.

Weitere Ergebnisse der Umfrage ergaben:
Fast die Hälfte der Befragten fühlt sich ohne Handy in Griffweite im Fahrzeug „unwohl“.
Fast 20 Prozent lesen Nachrichten daher sogar während der Fahrt. Und ein Großteil davon schreibt dann auch gleich zurück.
In Summe gaben fast 60 Prozent der Befragten zu, das Handy während der Fahrt auf die eine oder andere Art zu nutzen. Bei den Jüngeren (unter 30 Jahre) waren es sogar 80 Prozent.
Und jede/jeder Zweite hantiert immer wieder mit dem Navigationsgerät oder dem Radio.
Jede/jeder Dritte hat schon einmal ein Video während der Autofahrt gemacht, hier sind Jüngere deutlich riskanter unterwegs. 60 Prozent der unter 30-jährigen filmen beim Fahren etwas.

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Grüne Sympathisantin wird noch rasch ASFINAG-Aufsichtsrätin

Die Grünen sollten sich keinesfalls zu früh über ihre ‚Schäfchen im Trockenen‘ freuen

Was haben denn die Grünen gegen Postenschacher gewettert, als sie noch nicht die Gelegenheit dazu hatten, an diesem selbst teilzuhaben? Wie oe24.at heute berichtet, verliert eine Grünen-Sympathisantin ihre Firma und erhält von Gewessler einen Top-Job.

Dazu der FPÖ-Generalsekretär und Verkehrssprecher NAbg. Christian Hafenecker, der die Wahl von Ana Simic als neues Aufsichtsratsmitglied in der ASFINAG als einen neuerlichen lupenreinen Postenschacher und eine Vortäuschung falscher Tatsachen wertet: „Die Neo-Aufsichtsrätin wird als „Digitalisierungs- und Marketingexpertin“ vorgestellt, die derzeit als „Managing Director Austria“ bei „Dain Studios“ tätig sein soll. Besagte Firma ist laut WKO allerdings liquidiert. Zudem kandidierte Simic am Listenplatz 7 für die Grünen bei der Bezirksvertretungswahl Wien-Alsergrund im Jahr 2020.“

„Leonore Gewessler ist ihrem Job als Verkehrsministerin offenbar nicht gewachsen. In den Reigen der grünen Postenbesetzungen in ihrem Multiversum, die ihr bereits eine Rüge der Bundesgleichbehandlungskommission einbrachte, gesellen sich nun auch plumpe Postenschacher-Besetzungen in der ASFINAG. Nachdem ihr Intimus, BMK-Generalsekretär Kasser, Finanzchef wurde, wird die grüne Parteigängerin Simic, von Gewessler als „Expertin“ und „Managing Director“ tituliert, neue Aufsichtsrätin. Dabei managt Simic offenbar ein bereits liquidiertes Unternehmen, das überhaupt nur ein Jahr geschäftlich tätig war. Ich frage mich abseits der ungenierten Installation grüner Parteifreunde in Spitzenpositionen der Republik daher ernsthaft, wie es hier um die notwendigen Wirtschaftskompetenzen bestellt ist, wie das der Hauptversammlung der ASFINAG entgehen konnte und warum man der Öffentlichkeit in einer offiziellen Aussendung des Klimaschutzministeriums falsche Tatsachen vorspiegelt“, so Hafenecker ergänzend.

Der FPÖ-Politiker schreibt Gewessler jedenfalls ins Stammbuch, dass jeder Postenschacher auch wieder rückgängig gemacht werden kann und auf sie als Ministerin auch nach ihrem baldigen Ausscheiden aus dem Amt eine Ministeranklage wartet. Die Grünen sollten sich also keinesfalls zu früh über ihre ‚Schäfchen im Trockenen‘ freuen.

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ÖAMTC zu ASFINAG-Dividende: Wortbruch wird zum Dauerzustand


Seit 2011 versickerten 700 Millionen Euro im allgemeinen Bundesbudget

 

Die ASFINAG hat heute, Freitag, ihre Jahresbilanz 2016 präsentiert.  „Erneut versickert eine Dividende von 100 Millionen Euro im allgemeinen Bundesbudget. Und das, obwohl die ASFINAG auf die Rückseite jeder Vignette druckt, dass die ‚Einnahmen zu 100 Prozent für Autobahnen‘ genutzt würden.  Wortbruch wird damit zum Dauerzustand.  Die Verantwortung dafür trägt die Bundesregierung“, kritisiert Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.  In den vergangenen sechs Jahren sind so insgesamt 700 Millionen Euro als Dividende ins allgemeine Budget geflossen.  „Ein Abbau der ASFINAG-Schulden fand hingegen kaum statt“, so Wiesinger.

 

2016 hat die ASFINAG 472 Millionen Euro allein aus dem Vignettenverkauf erwirtschaftet.  Dass die Vignettenpreise laufend mit der Inflation steigen, ist gesetzlich vorgeschrieben und wird immer wieder mit dem Abbau des Schuldenberges von 11,6 Milliarden Euro argumentiert. 2016 wurden aber nur 128 Millionen Euro für Entschuldung aufgewendet.  „Ohne den Zugriff des Bundes in die Taschen der ASFINAG könnten die Jahresvignette rund 30 Euro weniger kosten“, rechnet der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung vor.  „Aufgabe der ASFINAG wäre es, die Einnahmen zur Finanzierung des Autobahn- und Schnellstraßennetzes einzusetzen und nicht Budgetlöcher zu stopfen und damit den Schuldenberg weiter vor sich her zu schieben“, so Wiesinger

 

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2017-04-28

Flüchtlingstragödie auf der Ostautobahn (A4)


Grenzkontrolle an der österreichischen Grenze,

hätte den Menschen das Leben retten können

Auf der A4 (Ostautobahn) wurden heute zahlreiche tote Flüchtlinge in einem Schlepper-
fahrzeug  gefunden.   Die Polizei spricht von mindestens 30 Toten, die Opferzahl könnte
sich aber noch auf 50 erhöhen.
Höchstwahrscheinlich  dürften die Flüchtlinge,  in dem in einer Pannenbucht in der Nähe
von  Parndorf  (Bezirk Neusiedl am See) abgestellten Kühl-Lastwagen, erstickt sein.  Mit-
arbeiter  der   ASFINAG  hatte  den   7,5 Tonnen  schwere   Lastwagen  entdeckt  und  die
Polizei verständigt. Der Transporter dürfte zumindest einen Tag lang in der Pannenbucht
gestanden haben.
Anlässlich  der  heute entdeckten Flüchtlingstragödie,  fällt uns wieder die getätigte Aus-
sage  (siehe Screenshot)  des  Obmannes der Gutmenschen-Organisation „Asyl in Not“,
Michael Genner, ein.

Screen: asyl-in-not.org
Soviel  zu  ehrlichen  Schleppern, die saubere Arbeit machen.   Im Bezug auf die bereits
zahlreich  verursachten  Verkehrsunfällen  auf  Österreichs  Straßen,  welche  von diesen
Kriminellen  verursacht  wurden  und  dann  ohne  Rücksicht auf ihre menschliche Fracht
das  Weite  suchten – und  der  heute  entdeckten  Tragödie  (die für uns  Mord bedeutet),
möchten wir Herrn Genner in Erinnerung rufen, dass es keine ehrlichen Schlepper gibt.
Schlepper  sind allesamt rücksichtslose Verbrecher,  die sich auf Kosten von Flüchtlingen
(egal welcher Art) bereichern.   Ob das nun der Obmann der Gutmenschen- Organisation
„Asyl in Not“ begriffen hat oder den „ehrlichen“ Schleppern weiterhin die Stange hält?
Wie  kann  man  aber  solche Tragödien in Zukunft verhindern?   Nur mit Grenzkontrollen
an  den österreichischen  Grenzen.   An einer solchen wären  (sofern die Flüchtlinge noch
gelebt  haben – und davon gehen wir aus,  da diese vermutlich erst in Ungarn aufgenom-
men wurden, da das Fahrzeug mit ungarischen Kennzeichen versehen war), die Hilferufe
der  in  dem  Lastwagen  eingepferchten  Menschen  aufgefallen und dies hätte ihnen das
Leben retten können.
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2015-08-27

Trauriges Update: 2015-08-28  08:25 Uhr

71 Tote im Schlepperfahrzeug!


Aber Fluchthelfer,  der verniedlichende Ausdruck für Menschenschlepper,

sind ja nach Meinung diverser Genoss(innen) keine Verbrecher.

 

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Kritik der Volksanwaltschaft bestätigt rot-grünes Versagen in Wien


Wohnbau, Mindestsicherung und Verkehr

werden miese Zeugnisse ausgestellt

Während die Grünen lange vor der  Wahl am liebsten schon in Koalitionsverhandlungen
gehen  würden,  und  Wien  damit weitere fünf Jahre nur schaden würden,  präsentierte
die  Volksanwaltschaft  ihren  Prüfbericht an den Wiener Landtag.   Vor allem im Bereich
Wiener  Wohnen   liegt  einiges  im  Argen,   fasst  der  freiheitliche   Klubobmann,  Mag.
Johann  Gudenus,  zusammen:  „Auch  wir  werden von Gemeindebauanwohnern regel-
mäßig über die Missstände informiert.  Allen voran handelt es sich dabei um Sanierungs-
versprechen,  die  trotz   Mieterhöhungen  nie   eingehalten  werden.    Aktueller  Fall  ist
etwa der Franz Novy Hof im 16. Bezirk.“   Doch anstatt sich hier endlich um die Anliegen
der  Wienerinnen  und  Wiener  zu  kümmern,  winkt  Bürgermeister  Häupl  von Werbe-
plakaten,  die 120  neue  Gemeindewohnungen  versprechen, herunter.   Der Bedarf an
leistbaren  Gemeindewohnungen  ist  in  Wien  längst  nicht mehr gedeckt,  mindestens
5000 Wohneinheiten müssten jährlich von der Stadt Wien gebaut werden, so Johann
Gudenus.
Ein ebenfalls schlechtes Zeugnis stellt die Volksanwaltschaft der Baustellenkoordination
aus.   „Das  letztjährige  Verkehrs- und  Stauchaos  aufgrund  von  Baustellen dürfte sich
heuer – trotz  neu  eingeführtem  Baustellenkoordinator – wiederholen“,  fürchtet Johann
Gudenus.   Allein  rund  um  die  Praterbrücke  und  die Tangente  kommt  es täglich zu
einem Verkehrskollaps.  Anstatt sich ein vernünftiges Baustellenmanagement zu über-
legen, schiebt der Baustellenkoordinator den Schwarzen Peter der Asfinag zu.
Ebenfalls  kritisiert  wurde  das  Verfahren  zur Bewilligung der Mindestsicherung,  das
häufig  viel  zu  lange  dauert.   „Allein  die  Tatsache,  dass  in  Wien mittlerweile über
160.000 Menschen auf die Mindestsicherung angewiesen sind,  ist ein Armutszeugnis
für die Stadtregierung. Dass dann aber die Bearbeitung noch viel zu lange dauert, ist
eine zusätzliche Zumutung für die Betroffenen“, kritisiert Gudenus.

„Das rot-grüne Herumgewurschtel muss endlich ein Ende haben“, fordert der freiheit-
liche Klubchef,  der davon ausgeht, dass die Wienerinnen und Wiener der rot-grünen
Stadtregierung am 11. Oktober eine klare Absage erteilen werden. (Quelle: APA/OTS)
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2015-06-12

Die unangenehme Wahrheit


Gibt es schon ein Sommerloch bei der NÖN?


Mit  der  Schlagzeile:.. „Wieder  Eklat um  FP-Politiker im Bezirk Gänserndorf“ .titelte die
NÖN  heute einen Beitrag auf ihrer Internetplattform.   Der (Noch?)Kriminalbeamte und
selbsternannte Datenforensiker aus Linz, Uwe Sailer, verlinkte den NÖN-Beitrag selbst-
verständlich auf seiner Facebook-Seite,  handelt es sich doch um einen FPÖ-Politiker.

Nun, was hatte sich  Steindl zu Schulden kommen lassen?  Gehörte sein Großvater gar
der  Waffen-SS  an,  sowie  der von den Linken so hochgelobte  (kürzlich verstorbene)
Günter Grass?  Mitnichten, er ließ lediglich mit zwei Facebook-Postings (nachfolgender
Screenshot)  seinem berechtigten Unmut freien Lauf und schrieb das,  was sich mit an
Sicherheit  grenzender  Wahrscheinlichkeit  zigtausende  Autofahrer(innen)  tagtäglich
denken, wenn sie dieTangente benützen.
Screen: facebook.com (Account: Herbert Steindl)
Was  an  diesen  Postings  ein Eklat sein soll,  erschließt sich wahrscheinlich nicht nur uns
nicht.   Aufregung  scheint  nur  beim  Autor des  NÖN-Beitrags ausgelöst worden zu sein.
Aber  möglicherweise  herrscht  bei der NÖN schon ein vorgezogenes Sommerloch.  Wir
baten  Herbert  Steindl  um  eine  Stellungnahme  und dieser antwortete uns prompt wie
folgt:
Laut  ASFINAG  nutzen  täglich  bis  zu  200.000 Fahrzeuge die Pendler von denen alle die
Stauhölle   aufgrund  der   vollkommen  verfehlten   Verkehrspolitik  in  und  um  Wien.  Da
haben  sich  sicherlich  unzählige  Autofahrer  schlimmeres  oder  zumindest  ähnliches ge-
dacht.   Wer sich nun daran stört,  dass ich deutlich  anspreche was nun mal unwiderlegbar
Fakt ist, hat vermutlich diese Problematik nicht die seinen Lebensalltag massiv einschränkt.
Ich  stehe  zu  meiner  Aussage auch jetzt im Nachhinein,  die Querung durch die Lobau ist
längst überfällig!
Unser  Fazit:   Es  bereitet  offensichtlich einigen Leuten Kopfschmerzen,  wenn jemand
die  unangenehme Wahrheit offen ausspricht bzw. schreibt.   Und wenn dies noch dazu
ein FPÖ-Politiker ist,  dann wird es in gewissen Kreisen sogar als Eklat gewertet.
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2015-04-15

Inseratenaffäre holt Faymann ein

Neuerlicher U-Ausschuss möglich

 
Die Inseratenaffäre ist für Werner Faymann und Josef Ostermayer ausgestanden – vorerst.
Denn  neue   Ermittlungen  der   Staatsanwaltschaft  bergen  enorme   Brisanz.   Wie  die
Internet-Zeitung  „Unzensuriert.at“   berichtet,  richten  sie  sich  gegen  den  ehemaligen
ASFINAG-Unternehmens-sprecher Marc Z. sowie gegen Thomas L. und Marcin K., beide
einst Pressemitarbeiter im Kabinett des Infrastrukturministeriums unter Werner Faymann.
Sie werden der Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss verdächtigt. Es gilt die
Unschuldsvermutung. (Quelle: APA/OTS)
 
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2014-11-28

Autobahn-Vignette für 2015 schon wieder teurer


Autofahrer,  die Melkkühe der Nation

Mit dem Satz: Das Vignettendesign für das kommende Jahr wird ´himmlisch´,  präsentierte
heute die ASFINAG, die Autobahn-Vignette für das Jahr 2015. Himmlisch wird es aber nur
für den staatlichen Autobahnbetreiber und keineswegs für die Autofahrer.  Denn der Preis
für das Autobahnpickerl wurde erneut angehoben.
Somit  wird  die  PKW-Jahresvignette  im kommenden Jahr  84,40 Euro  und  jene für Motor-
räder 33,60 Euro kosten. Die neue Vignette in Azurblau ist erst ab 1. Dezember 2014 gültig
und die Vignette 2014  verliert mit  31. Jänner 2015  ihre Gültigkeit.   Somit gilt für alle Auto-
und  Motorradfahrer:  Ab 1. Februar 2015 ist ausnahmslos die neue Vignette (mit der Farbe
Azurblau) gültig.
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2014-09-11

Intelligenzbefreite Aktion der Asfinag


LESERBRIEF

Hallo Erstaunlich-Team!
Ab  und  zu  wird  auf Erstaunlich über die eine oder andere intelligenzbefreite Kontroll-
aktion der hiesigen Asfinag Mitarbeiter berichtet. Vorgestern kam ich zum wiederholten
Male  in den „Genuss“ einer solchen Aktion,  welche ich diesmal jedoch mit einem Foto
dokumentierte:
Zu sehen ist eine an der einspurgen Nordbrücke Auffahrt SCN durchgeführte Vignetten-
kontrolle. Der Zeitpunkt lag bei ca. 16:30 Uhr, also inmitten vom einsetzenden Pendler-
verkehr.  Der obligate Rückstau bis zur Brünner Straße bzw.  jener über die Katsushika
Straße führenden Brücke (!) war den Herren sichtlich völlig egal.
Berechtigte  Kritik an einer derart intelligenzbefreite Aktion wird von der Asfinag  wört-
lich wie folgt beantwortet:
Hallo,
die  Einhaltung  der  Vignettenpflicht wird stichprobenartig rund um die Uhr in ganz Öster-
reich kontrolliert.   Kontrolliert wird auch zu möglichen Spitzenverkehrszeiten – jedoch hat
die Sicherheit immer Vorrang. Das bedeutet dass es bei einem möglichen Rückstau zum
Abbruch der Kontrolle kommt.
Aufgrund  der Verkehrsüberlastung auf der SCN Nordbrücke,  (vor allen zu den Stoßzeiten)
gibt es auf den gesamten Zubringern Stau,  bzw.  die Fahrzeuge bewegen sich in Schrittge-
schwindigkeit auf die Nordbrücke und an unseren Mautaufsichtsorganen vorbei.   Aufgrund
der  geringen  Geschwindigkeit  bedarf  es für die Kontrollen nicht einmal einer Winkerkelle
oder  einer  größeren Absicherung mit Haberkornhüten und Warndreieck.   Der Stau wurde
also nicht von uns verursacht – es gibt ihn immer um diese Zeit, Tag ein Tag aus.
Aufgrund  der  geringen  Geschwindigkeit  bedarf  es  für die Kontrollen nicht einmal einer
Winkerkelle  oder einer größeren Absicherung mit Haberkornhüten und Warndreieck…??
Oder  sind  auf der Belegaufnahme fehlende Absperrungen zu sehen? Lustig ist auch der
Fantasiebegriff „Haberkornhut“,  kennt man bei der Asfinag denn keine Leitkegel?
Für mich stinkt diese Art von Ignoranz der Verkehrssicherheit zum Himmel!
Beste Grüße
E.S.
2014-06-21

Rettungsgasse: ARBÖ ortet Unverständnis bei den KFZ-Lenkern


Nach LKW-Unfällen wurden Probleme

bei der Rettungsgasse sichtbar

Die schweren  LKW-Unfälle dieser Woche auf Österreichs Autobahnen haben nach Meinung
des  ARBÖ einmal  mehr gezeigt,  dass vor allem auf drei- und vierspurigen Autobahnen die
Kraftfahrer  größtenteils  mit  der  richtigen  Bildung und Beibehaltung der Rettungsgasse bis
zur  Stauauflösung  überfordert sind.
„Wir haben das selbst erlebt.   Durch unverständnisvolle Kraftfahrer wurde die Rettungsgasse
plötzlich zur Sackgasse und die Rettungskräfte steckten im Stau fest“, so Mag. Kurt Sabatnig,
Chef der ARBÖ-Interessenvertretung.
Wir  haben  schon  bei der Einführung der Rettungsgasse geschrieben,  dass diese nicht das
Gelbe  vom  Ei  ist  und es zu Problemen kommen wird.   Benutzten Lenker von Einsatzfahr-
zeugen früher ganz problemlos den Pannenstreifen um zum Einsatzort zu gelangen, dürfen
sie heute mit erhöhtem Risiko durch die Rettungsgasse fahren.
Aber worin könnte das Unverständnis der Kraftfahrer liegen, das der ARBÖ erwähnt? Liegt
es  möglicherweise  an  solchen  Szenen  (Video),  die  den  Autofahrern die Sinnhaftigkeit
einer Rettungsgasse in Frage stellen lässt?
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v97.jpg“ showstop=“true“}video97{/mp4-flv}
Ein  Möchtegern-Einsatzlenker  mit montierten gelben Blinklichtern in hinter die Front- und
Heckscheibe seines Wagens,  rast ohne Rücksicht auf Verluste durch eine Rettungsgasse.
Ob  der  weiße  Kleinwagen  zu  einer  Behörde  gehört  und wohin er verschwand, entzieht
sich unserer Kenntnis.
Das  Rätsel des  ASFINAG-Pritschenwagens,  der mit Blaulicht durch die Rettungsgasse
donnerte, konnten wir allerdings lösen.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v98.jpg“ showstop=“true“}video98{/mp4-flv}
Was war passiert?  Der rote Kleinwagen war im verkehrsbedingten Stau dem vor ihm fahr-
enden Kleinbus leicht aufgefahren.   Die Schäden an beiden Autos waren minimal.  Beide
Fahrzeuge  waren  ordnungsgemäß  am Pannenstreifen abgestellt worden und zusätzlich
von  einer  Polizeistreife  gesichert.   Von  Gefahr  im  Verzuge oder lebensrettenden Maß-
nahmen weit und breit keine Spur.
Es gab weder Personenschäden noch herumliegende Teile auf der Fahrbahn.   Da fragen
wir  uns,  was  rechtfertigte  hier  eine  Einsatzfahrt  des  ASFINAG-Autos mit Blaulicht und
Martinshorn  durch  eine  Rettungsgasse?  Tja, solche Szenen,  wie in den Videos gezeigt,
können bei den Kraftfahrern durchaus Unverständnis aufkommen lassen.

Unverständnis kann bei den Autofahrern auch aufkommen, wenn abgehobene Politiker –
wie Dr. Heinz Fischer und Dr. Erwin Pröll – möglicherweise glauben, über dem Gesetz zu
stehen und für sich freie Fahrt durch eine Rettungsgasse beanspruchen.
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2014-05-04

Existenzgefährdende Strafen bei geringfügigen Mautvergehen


AK OÖ geht für Betroffenen zum Verwaltungsgerichtshof

Foto: © erstaunlich.at
Mehrere  Berufskraftfahrer hatten sich in den letzten Jahren an die Arbeiterkammer gewandt:
Weil aufgrund technischer Probleme an ihrem Fahrzeug bei Mautstellen die Maut nicht auto-
matisch  abgebucht  worden  war,  mussten sie hohe Strafen zahlen.   Die Betroffenen hatten
den Fehler gar nicht bemerkt.
In  einem  besonders  krassen  Fall ging die Arbeiterkammer Oberösterreich per Verfassungs-
beschwerde  gegen  die  Mautordnung  vor.   Die  Verfassungsrichter verweigerten jedoch, die
Angelegenheit  zu  prüfen.   „Wir lassen uns davon nicht entmutigen und gehen nun zum Ver-
waltungsgerichtshof“, kündigt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer an.
Im konkreten Fall drohen einem oberösterreichischen Berufskraftfahrer fast 6.000 Euro Strafe
wegen Fehlbuchungen in Höhe von 38 Euro. „Das ist völlig inakzeptabel!   Es kann nicht sein,
dass  Arbeitnehmern  für  Dinge,  für  die  sie  im Grunde nichts können,  krasse und existenz-
gefährdende Strafen aufgebrummt werden“, sagt Kalliauer.
Nach  einem  Austausch  der  Windschutzscheibe wurde beim betroffenen LKW in der Werk-
statt   die   „GO-Box“,   die  für  die  automatische   Mautabbuchung  sorgt,  nicht  exakt  genug
montiert. Aufgrund einer minimalen Überlappung mit dem Scheibenwischer kam es dadurch
zu vereinzelten Fehlbuchungen, die dann in Anzeigen wegen Mautprellerei mündeten.
Die Folge:  Der  Betroffene soll jetzt für 15 Fehlbuchungen in Niederösterreich 2500 Euro und
für  weitere  19 Fehlbuchungen  in Oberösterreich mehr als 3.200 Euro Strafe bezahlen.  Das,
obwohl  der Unabhängige Verwaltungssenat OÖ im Fall eines anderer Lenkers,  der mit dem-
selben (!)  LKW  unterwegs  war,  kürzlich entschieden hat:  wegen geringen Verschuldens ist
von einer Strafe abzusehen!  Auch der niederösterreichische Verwaltungssenat traf im Vorjahr
in einem praktisch gleichgelagerten Fall ein ähnliches Urteil.
Die  Arbeiterkammer  kritisiert  vor  allem das extreme Missverhältnis zwischen Schaden und
Strafe.   Im  konkreten  Fall stehen  1.353  ordnungsgemäße  Buchungen 34 Fehlbuchungen
gegenüber.   Die  durch  die Fehlbuchungen nicht bezahlte Maut betrug lächerliche 38 Euro,
die ordnungsgemäß entrichtete Maut 1.216,- Euro.
Obwohl  sich  die  Fehlbuchungen  über ein halbes Jahr gezogen hatten,  wurden weder der
Lenker noch der Zulassungsinhaber darüber informiert.   Erst bei einer Anhaltung durch Mit-
arbeiter  der ASFINAG erfuhren sie von diesem Problem.  Der Lenker wurde dabei übrigens
aufgefordert,  an Ort und Stelle 7.700,- Euro Ersatzmaut zu zahlen!
„Ein  derart  krasses  Missverhältnis  zwischen  Anlass  und Strafe und eine derart unfaires Vor-
gehen  werden  wir  nicht  hinnehmen.  Sollte der Verfassungsgerichtshof nicht zu Gunsten des
betroffenen Arbeitnehmers entscheiden, wird die Arbeiterkammer den Europäischen Gerichts-
hof für Menschenrechte anrufen“, zeigt sich der AK-Präsident entschlossen. (Quelle: APA/OTS)
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2014-03-11

Wenn der Wahnsinn Methode bekommt


Autobahnvignetten-Kontrolle um jeden Preis

Über  die  erstaunlichen  Vignetten-Kontrollpraktiken der  ASFINAG  haben wir schon einige
Beiträge verfasst.  Möglicherweise liegt es daran, dass beim staatlichen Autobahnbetreiber
offenbar nicht die geistige Elite unseres Landes beschäftigt ist. Denn anders können wir es
uns  nicht erklären,  dass für Autobahnvignetten-Kontrollen augenscheinlich in Kauf genom-
men wird,  dass es zu extremen Staus und dadurch unter Umständen zu Verkehrsunfällen
kommen kann.
 
So geschehen wieder am Freitag, den 1. März 2013 am frühen Vormittag. Auf der Ostauto-
bahn (A4) herrschte starker Transit- und Pendlerverkehr in Richtung Wien.  Knapp vor der
Ausfahrt  Gols/Weiden  (Bgld.)  baute  sich plötzlich und unerwartet ein Stau auf.  Tonnen-
schwere LKW wurden abrupt abgebremst um nicht auf den Vordermann aufzufahren.
 
Grund für das Verkehrschaos war, dass die zweispurige Autobahn von der Polizei gesperrt
worden war und der Verkehr über den Pannenstreifen in eine Ausfahrt geleitet wurde.
 
{besps}asfi{/besps}
                         Fotos: © erstaunlich.at
 
Warum war die A4 gesperrt worden? Hatte sich ein schwerer Verkehrsunfall ereignet? Oder
wurden gar Mitglieder von kriminellen Ostblockbanden gesucht und die ganze Aktion diente
einer Personenfahndung?   Mitnichten, in der Ausfahrt wurde lediglich kontrolliert, ob jedes
Kraftfahrzeug  mit  einer  Autobahnvignette  versehen  war.  Nach der Kontrolle durfte sich
jeder Lenker wieder auf die Autobahn begeben.
 
Einen  derartigen  Aufwand,  mit einer billigenden Inkaufnahme eines Staus zur Hauptver-
kehrszeit   und  eventuell  daraus  resultierenden  Verkehrsunfällen finden wir nicht mehr
erstaunlich,  sondern bereits bedenklich und verantwortungslos. Bei derartig durchgeführ-
ten Kontrollen bekommt offensichtlich der Wahnsinn Methode.
 
Von  der  ASFINAG  sind wir solche Aktionen bereits gewöhnt.   Dass allerdings die Polizei
bei diesen mitspielt ist uns neu.   Aber offensichtlich ticken bei der burgenländischen Exe-
kutive die Uhren anders.   Möglicherweise ist im Burgenland das Verkehrsunfallkommando
nicht ausgelastet und solche irrsinnige Aktionen könnten der Arbeitsplatzsicherung dienlich
sein.
 

Eigenartige Adjustierung

 
Auch  scheint  es sich noch nicht bis zur burgenländischen Exekutive herumgesprochen zu
haben, dass es den Exekutivkörper „Gendarmerie“ nicht mehr gibt. Dies sollte man speziell
jenem  Beamten  mitteilen,  der bei dieser Kontrolle mit einer Pudelhaube und einer gelben
Warnweste mit der Aufschrift  „Gendarmerie“ adjustiert war.
 
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2013-03-02
 

Alle Jahre wieder


Schneechaos auf der Ostautobahn

Von  der Erfüllung des nachfolgenden Versprechens der  ASFINAG konnten Autofahrer(innen),
die heute die A4 (Ostautobahn) benützten nur träumen.
 
Screen: APA/OTS
 
Die Fahrbahn der A4 war durchgehend mit Schnee bedeckt und es kam zu zahlreichen Unfällen.
LKWs blieben in den Zu- und Abfahrten hängen. Nachfolgende Fotos entstanden heute zwischen
09:00 und 10:00 Uhr.  Von Räumfahrzeugen war weit und breit nichts zu sehen.
 
 
Fotos: © erstaunlich.at

In Wien sah es nicht besser aus

Aber  auch  die  Verantwortlichen  der Straßenräumung der Stadt Wien,  waren offenbar wieder
einmal vom „überraschenden“ Wintereinbruch überrascht. Nachfolgende Fotos wurden ebenfalls
heute Vormittag,  im 10. Wiener Gemeindebezirk geschossen.
 
 
 
 
Fotos: © erstaunlich.at
 
Tja,  wie  könnte  man  auch  nur zur Annahme kommen,  dass es Mitte Jänner zu schneien be-
ginnt.   Aber  der  nächste  Frühling  kommt  bestimmt  und  damit  wird  die  weiße Pracht mit
absoluter Sicherheit wieder verschwinden.
 
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2013-01-14
 

ASFINAG kündigt Sicherheit nur im Osten Österreichs an


Funktionierender Winterdienst der ASFINAG nur im Osten?

Funktionierender  Winterdienst  bedeutet  Partnerschaft zwischen ASFINAG und Autofahrern.
Diese  Ankündigung  dürfte  augenscheinlich nur für jene Autofahrer(innen) Gültigkeit haben, 
welche  auf  den von der ASFINAG betreuten Strecken im Osten Österreichs unterwegs sind.
 
Screen: APA/OTS
 
Daher  sollten  Autofahrer(innen)  auf  den von der ASFINAG betreuten Strecken im Süden,
Westen und Norden Österreichs, während des Winters  besondere  Vorsicht walten lassen.
Ob die ASFINAG für diese Bereiche die eingehobenen Mautgebühren retournieren wird?
 
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2012-11-07
 

ASFINAG-Toilette-Anlage spottet jeder Beschreibung


Häusl-Sheriffs statt Maut-Sheriffs gefragt

Es ist erfreulich, dass die ASFINAG bemüht ist die Trinkgeld-Unsitte bei den Toilette- Anlagen
ihren  Pächter  abzustellen.   Dabei  darf  man  aber nicht vergessen,  dass sich die von der
ASFINAG  selbst  betriebene  Anlage  in  einem  erbärmlichen  Zustand  befindet,  der  jeder
Beschreibung  spottet.   Statt Maut-Sheriffs wäre hier der  Einsatz von Häusl-Sheriffs durch-
aus angebracht, wenn nicht sogar dringend notwendig.
Wie  ein Hohn liest sich in diesem Zusammenhang die  Presseaussendung  von ASFINAG-
Vorstand  Klaus Schierhackl,  der davon spricht,  dass man „…garantiert kostenlose und
modernste  Sanitäreinrichtungen  auf  den  ASFINAG-eigenen Rastplätzen findet. Kosten-
los  und  modern sind sie ja die Anlagen.   Das sagt aber nichts über deren hygienischen
Zustand aus, vor dem sich – bei einer von uns kontrollierten Anlage – die sprichwörtliche
Sau graust.
Fotos: © erstaunlich.at (Aufgenommen heute, gegen 09:00 Uhr)
ASFINAG-Station Maria Ellend                       Entweder mit WC-Papier verstopfte…
…oder verkotete WC-Muscheln                      Nur mit starke Nerven betreten

Eine Toilette-Anlage für starke Nerven

Dem  ASFINAG-Chef  ist zu empfehlen,  dass sich dieser einmal vom Elfenbeinthron auf
eine  ASFINAG-Raststätte  – beispielsweise Maria Ellend –  begibt und einen Lokalaugen-
schein  vornimmt.  Verkotete  oder  mit  WC-Papier verstopfte Toilette-Muscheln,  das
Pissoir  mit  Urinstein  belegt,  der  Boden dreckig und vom penetranten Geruch in der
Anlage  wollen wir erst gar nicht sprechen.   Dieses Bild bot heute die ASFINAG-Station
Maria Ellend (Ostautobahn), gegen 09:00 Uhr.
Heißt  es  doch  in der Beschreibung der ASFINAG-Pflichten:   „Weitere Leistungen der
betrieblichen  Erhaltung  sind  … sämtliche Reinigungsleistungen (Tunnelanlagen, Park-
platzanlagen inkl. WC-Anlagen).
Die  ASFINAG  hebt  Millionen an Vignettengebühren ein.   Da ist es doch nur recht und
billig,  wenn  auch  die Toilette-Anlagen  in einem menschenwürdigen Zustand gehalten
werden. Geld dafür müsste jetzt im Überfluss vorhanden sein, da die ASFINAG nun von
den  teuren  und  sinnlosen  Faymann-Inseraten  erlöst  ist und mit diesem Geld endlich
Reinigungsmaterial kaufen kann.
*****
2012-09-26
 

Keine Einsteins bei der ASFINAG


Was sind die Aufnahmekriterien bei der ASFINAG?

Unter dem  Suchbegriff  „Asfinag“  findet  der/die geneigte Leser(in) auf  dieser Webseite
einige  Beiträge  über  den staatlichen Autobahnbetreiber.   Auf Grund der öfters erstaun-
lichen  Arbeitsmethoden  und  des Benehmens so  mancher  ASFINAG-Mitarbeiter(innen)
hatten  wir  bereits  die Feststellung getroffen,  dass  beim  Autobahnbetreiber  offenbar
nicht  die  geistige  Elite  unseres  Landes untergebracht ist.   Dass  wir da nicht ganz im
Unrecht sind beweist nachfolgendes Foto (samt Text), welches wir nicht näher kommen-
tieren wollen.
 
Quelle: HEUTE (Printausgabe vom 21.06.12)
 
Eine Frage brennt uns allerdings auf der Zunge.   Welche Kriterien muss ein(e) Anwärter(in)
eigentlich erfüllen, um beim staatlichen Autobahnbetreiber aufgenommen zu werden?
 
*****

2012-06-23
 

Rettungsgasse in der Praxis

Normal 0 21


Nur bei Otto Normalautofahrer abkassieren wollen

Die  ASFINAG  begrüßt  die  Einführung der Rettungsgasse.   Die Rettungsgasse ist auf den
österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen rasch und mit geringem wirtschaftlichem
Aufwand umsetzbar.  Die rasche Unfallbetreuung durch die Einsatzorganisationen hilft nicht
nur Unfallfolgen zu mildern und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, die Aufräum-
arbeiten können rascher beginnen und der Verkehr kann wieder schneller fließen.
Einsatzkräfte  sind schneller und  sicherer am Unfallort und dadurch  entsteht ein Zeitgewinn
von bis zu 4 Minuten (Erfahrungen aus dem Nachbarland Deutschland); 1 Min = 10% mehr
Überlebenschance, dass heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um 40%;
So steht es auf der Webseite der ASFINAG zu lesen.
Was wir von Rettungsgasse halten kann in den Beiträgen  „Rettungsgassen-Chaos“ und
„Rettungsgassen“ nachgelesen  werden.   Aber sei  wie  es sei,  der Wille zählt fürs  Werk.
Und  wenn  die  abenteuerliche  Gassenbildung dazu dient,  dass Menschenleben gerettet
werden, dann sei dieses Experiment auch einen Versuch wert.

Immer  wieder  wird  seitens  der  Behörden  und auch der ASFINAG der Vorwurf erhoben,
dass private Lenker(innen) zwecks rascherem Fortkommen die Rettungsgassen benützen.
Das ist natürlich verwerflich und die  Behörden haben bereits angedroht,  dieses Delikt un-
barmherzig zu bestrafen.

Allerdings  sollten diese  damit beginnen vor der eigenen Türe zu kehren und ihre Lenker
zu schulen, wofür eine Rettungsstraße eigentlich gut ist.   Nämlich zum Retten von Men-
schenleben und zur raschen Aufräumung von Unfallschäden.

Missbräuchliche Verwendung einer Rettungsgasse

Wie  unsere nachfolgenden  Videos beweisen,  scheinen einige Lenker von  Einsatzfahr-
zeugen  den  Sinn einer Rettungsgasse nicht  ganz begriffen zu haben.   Die drei nach-
folgenden Videos gehören zu einem heutigen Vorfall und werden nur in verschiedenen
Sequenzen wiedergegeben.

Heute  auf  der  A4  (Ostautobahn)  gegen  08:20  Uhr.   Es  herrschte auf Grund des
Wochenbeginns  sehr starker Pendlerverkehr in Richtung Wien.   Von der Raststation
Göttlesbrunn  kam ein Feuerwehrfahrzeug, welches auf die A4 auffuhr. Auf der Lade-
fläche des Feuerwehrautos befand sich Kleinbus, der offensichtlich von der Raststation
entfernt wurde. Also kein Grund für eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn.

Der Lenker des Feuerwehrwagens hatte dies offenbar anders gesehen und veranlasste
den  vor  ihm schleppenden Verkehr zur Bildung einer Rettungsgasse,  die er dann mit
großem „Tra Tra“ befuhr. Bei der Ausfahrt „Fischamend“ verließ er dann die Autobahn.
Offenbar  hatte er es recht eilig gehabt pünktlich zum  Gabelfrühstück zu kommen,  es
sei denn das aufgeladene Auto musste schnellstens reanimiert werden.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v96.jpg“ showstop=“true“}video96{/mp4-flv}
Kurz darauf folgte ein Pritschenwagen der ASFINAG.  Auch dieser Lenker durchfuhr mit
großem Kino die mittlerweile gebildete Rettungsgasse. Zu welchem Unfall mit Personen-
oder schwerem Sachschaden war wohl dieser unterwegs? Mussten dringend Aufräum-
ungsarbeiten durchgeführt werden.  Im dritten Video lösen wir dann das Rätsel.

Und weil blinkende Lichter so schön sind, fühlte sich der Lenker eines weißen Kleinwagens,
mit  aktivierten  gelben  Signallichtern  in  Front- und Heckscheibe,  ebenfalls  animiert  die
Rettungsgasse zu befahren.   Zu welcher Behörde  dieses  Fahrzeug gehört,  ist uns leider
nicht bekannt.


Fotos: © erstaunlich.at

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v97.jpg“ showstop=“true“}video97{/mp4-flv}
Wohin der weiße Kleinwagen verschwand wissen wir nicht, aber vermuten, dass dieser nach
Schwechat (Kennzeichen) fuhr.  Und nun lösen wir das Rätsel des ASFINAG-Autos.

Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/v98.jpg“ showstop=“true“}video98{/mp4-flv}
Was war passiert?   Der rote Kleinwagen war im verkehrsbedingten Stau dem vor ihm fahr-
enden  Kleinbus  leicht  aufgefahren.   Die Schäden an beiden  Autos waren  minimal.   Beide
Fahrzeuge waren ordnungsgemäß am Pannenstreifen abgestellt worden und zusätzlich von
einer Polizeistreife gesichert.

Es gab weder Personenschäden, noch herumliegende Teile auf der Fahrbahn. Da fragen wir
uns,  was rechtfertigte hier eine  Einsatzfahrt des  ASFINAG-Autos mit Blaulicht und  Martins-
horn über die Rettungsgasse?

Die  ASFINAG will der  autofahrenden Bevölkerung Glauben machen,  dass die Bildung einer
Rettungsgasse  zum Retten von Menschenleben und zur  raschen Aufräumung von Unfall-
schäden dient.

Wenn  der staatliche Autobahnbetreiber meint,  dass Rettungsgassen auch zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit dienen,  wird mit unseren Videos wohl das Gegenteil bewiesen.  Ab-
gesehen davon,  dass der Verkehr unnötig massiv behindert wurde, beweisen so manche
Brems- und Auslenkmanöver,  dass Autofahrer(innen) teilweise gefährdet wurden.
*****

2012-03-12

Kundendenken statt Inkassoaktion


Vignetten – ASFINAG-Hatz auf Autofahrer unanständig

Kundendenken dürfte bei der schwer SPÖ-lastigen ASFINAG ebenso unbekannt sein wie
bei  den  roten Gebührenschnalzern im Wiener Rathaus,  meint  FPÖ-Gemeinderat  Karl
Baron.
Statt in der ersten Woche Schwerpunktaktionen zu setzen und auf Befehl der Chefetage
Länge mal Breite abzukassieren,  könnten die Vignetten-Schergen  zur Abwechslung ein-
mal kulant und autofahrerfreundlich vorgehen.
Foto: © erstaunlich.at

Die ASFINAG möchte mit dieser großangelegten Strafaktion nämlich nicht jene Autofahrer
erwischen,  die sich die Vignette überhaupt ersparen  wollen sondern die Fahrzeugbesitzer
aussackeln,  welche die Vignette sehr wohl schon gekauft aber etwa aus temperaturtech-
nischen Gründen noch nicht aufgeklebt haben.
Aus  diesem  Grund  lauern die  roten  Raubritter  den Autofahrern nicht erst in zwei oder
drei  Monaten sondern in den ersten Tagen auf,  erklärt Baron und  fordert ein sofortiges
Ende der Abcash-Orgie.
*****
2012-02-02
 

Rettungsgassen


Bildung einer Rettungsgasse funktioniert nach wie vor nicht

Wie  unsinnig die gesetzliche  Vorschrift zur Bildung  einer Rettungsgasse ist,  wurde gestern
wieder einmal einwandfrei unter Beweise gestellt.   Bei zwei Unfällen   –  auf der A2 und der
A4  – endeten die Versuche Rettungsgassen zu bilden  wie bereits gewohnt  in einem Chaos.
Die  Einsatzfahrzeuge,  die nach der  alten Regelung ohne  Behinderung den  Pannenstreifen
benützen hätten können,  blieben im Stau hängen.

Foto: © erstaunlich.at

 
Das  fantasievolle  Plakat der ASFINAG  soll demonstrieren,  wie eine Rettungsgasse zu bilden
wäre und auszusehen hat.   Allerdings dürfte den Verantwortlichen beim staatlichen Autobahn-
betreiber jeglicher Sinn für die Realität fehlen.

Denn wie wir schon im Beitrag  „Rettungsgassen-Chaos“  festhielten,  ist es nahezu unmöglich
auf  einer zweispurigen  Autobahn eine  Rettungsgasse zu bilden,  die den  Einsatzfahrzeugen
ein rascheres Fortkommen garantiert, als dies bisher auf dem Pannenstreifen der Fall war.

Zeichnung: Koechlin

 
Weil einige Schreibtischtäter die Realität nicht behirnen,  müssen es eben andere Personen in
den Beinen haben. Nach diesem Motto werden Sanitäter in Hinkunft bei Unfällen längere Weg-
strecken zu Fuß zurücklegen müssen.

Rettungsgassen für ungehindertes Fortkommen von Privilegierten

Fahrzeuglenker  sind  verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden,  um Einsatz-
fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen, so will es der Gesetzgeber. Interessant ist dabei die
Tatsache,  dass die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur dann notwendig ist,  wenn ein Unfall
als Ursache der Verzögerung auftritt.

Das  heißt  im  Klartext,  dass bei jeglichem Stauaufkommen eine  Rettungsgasse zu bilden ist.

Egal ob der Stau durch Elefantenrennen (Lkw überholt Lkw),  welche sich oft über etliche Auto-
bahnkilometer erstrecken oder durch einen ältereren Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Benz
obligatorisch den linken Fahrstreifen mit 90 km/h benutzt, verursacht wird.

Allein  darin ist die Unsinnigkeit dieser gesetzlichen Regelung zu erkennen,  denn ein rasches
Fortkommen von Einsatzfahrzeugen sollte ausschließlich bei Unfällen erforderlich sein.  Sollte
sich zufälliger Weise, ein von Polizeifahrzeugen eskortierter Privilegierte in einem „normalen“
Stau befinden,  dann soll dieser  gefälligst wie  Otto Normalbürger  warten bis  sich der Stau
auflöst.   Denn ein rascheres  Fortkommen dieses privilegierten Personenkreises,  kann wohl

nicht die Bildung einer Rettungsgasse rechtfertigen.  

“Geisterfahrerlösung“ für Einsatzfahrzeuge wäre ideal

Aber zurück zu den Unfällen. Klar ist, dass es bei Personenschäden auf jede Minute ankommt.
Ein rasches Eintreffen der Rettungskräfte erhöht die Überlebenschance von schwer verletzten
Personen. Anstatt Fahrzeuglenker zur Bildung einer Rettungsgasse zu verpflichten,  erscheint
es weitaus sinnvoller ein Gesetz zu erlassen, welches das verpflichtende Anhalten und die so-
fortige Untersagung der Weiterfahrt vorschreibt, wenn vor einem ein Unfall passiert ist.

Rettungsfahrzeuge könnten dann bei der nächsten Ausfahrt auf die Autobahn auffahren,  um
quasi als „Geisterfahrer“ völlig ungehindert zum Unfallort zu gelangen. Als zusätzliche Sicher-
heit,  falls befürchtet wird das sich Lenker nicht ans Weiterfahrverbot halten, könnte man zur
Absicherung eine Motorradstreife der Polizei oder der Asfinag zum Unfallort schicken, welche
das Verbot der Weiterfahrt überwachen.

Eine solche Maßnahme wäre weit sinnvoller als die vergebliche Bildung einer Rettungsstraße,
die in der Praxis ohnehin nur sehr schwer oder gar nicht realisierbar ist. Aber soweit dürften
die  Verantwortlichen  im Verkehrsministerium und bei der Asfinag nicht gedacht haben.  Da
nützt es auch nichts,  wenn fantasievolle Plakate aufgestellt und Zeitungen mit Inseraten ge-

füttert werden.

*****

2012-01-21

 

Rettungsgassen-Chaos


Wo gibt es in Österreich solche Autobahnen?

Betrachtet man nachfolgendes Plakat des staatlichen Autobahnbetreibers „Asfinag“ könnte
man glauben,  dass die Autobahnen in Österreich allesamt drei bis vierspurig sind.  Wie weit
die  Asfinag von der Realität  entfernt ist untermauern  unsere Beiträge  „Ungültige Mautkont-
rollen“  und   „Gefährliche Vignettenkontrolle  – TEIL1 und TEIL2“.  Daher sind  wir über
dieses fantasievolle Plakat nicht wirklich erstaunt.

<< 

Foto: © erstaunlich.at

 

Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen

Seit 1.1.2012 ist das Gesetz zur Bildung von Rettungsgassen auf Autobahnen und mehrspur-
igen Schnellstraßen in Kraft getreten.   Fahrzeuglenker sind verpflichtet bei Stocken des Ver-
kehrs  eine Gasse zu bilden,  um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen. Bisher
befuhren diese bei Staubildung den Pannenstreifen.

 

Auf  zweispurigen Autobahnen müssen nun Fahrzeuglenker,  die sich auf der linken Fahrspur
befinden  nach  links und jene auf der  ersten Spur nach rechts auf den  Pannenstreifen aus-
weichen und anhalten.

 

Auf  Grund  der  zahlreichen  Radio-Verkehrsdurchsagen  dieser  Woche,  die vermehrt Staus
wegen gescheiterte Versuche zur Bildung von Rettungsgassen meldeten,  haben wir nachfolg-
endes Video gedreht.

 

{mp4-flv img=“videos/rg01.jpg“ showstop=“true“}rgavier{/mp4-flv}

Video: © erstaunlich.at

 

In  der praxisfernen Theorie soll  eine Rettungsgasse  ein rascheres Fortkommen von Einsatz-

fahrzeugen gewährleisten und das ist ein Ding der Unmöglichkeit, wie es unser Video beweist.
Lastkraftfahrzeuge sind bis zu 18 Meter Lang und über zwei Meter breit.   Um einen Sattelzug
oder  Lkw mit Anhänger  auf den Pannenstreifen zu lenken und anzuhalten,  benötigen selbst
routinierte Lenker die doppelte Länge ihres Schwerfahrzeuges.

 

Diese  Wegstrecke ist in der Praxis  schon bei aufkommender Staubildung nicht mehr vorhan-
den.  Daher wird das  Heck des Fahrzeuges zum  Teil in die erste Fahrspur  hineinragen und
diese blockieren.  Wie unser Video beweist  ist es auch Lenkern, die sich auf der linken Fahr-
spur  befinden  fast  unmöglich  weiter  nach  links  auszuweichen,  da sie ansonsten mit der
Betontrennwand kollidieren.

 

Chaos: Rettungsgassenbildung auf  2-spurigen Autobahnen

Die Bildung einer Rettungsgasse ist  auf drei- oder noch mehr spurigen Autobahnen möglich.

Allerdings  auf zweispurigen Autobahnen  (wie in unserem Video die A4)   führen Versuche

eines  solchen Unterfangens mit Sicherheit zu vermehrter Staubildung und zur Blockade von

Einsatzfahrzeugen.

 

Fotos: © erstaunlich.at

 

Realität auf der Autobahn                                   Fantasieplakat der Asfinag

 

Für  uns stellt sich daher die Frage,  warum man zumindest auf 2-spurigen Autobahnen nicht

am  altbewährten  Prinzip  „Pannenstreifen für Einsatzfahrzeuge“  festgehalten hat.  Mit
dem  neuen  praxisfernen Gesetz sind Staus und chaotische Situationen so gut wie sicher vor-
programmiert.   Dass dies einem  rascherem  Fortkommen von  Einsatzfahrzeugen abträglich
ist,  wird wohl jedermann(frau) erkennen.

 

*****

2012-01-05
 

Ein frommer Wunschtraum


Unzumutbares Verkehrschaos

„In Schwechat  liegen bisweilen die Nerven der  Autofahrer und der  Freiwilligen bei der

Feuerwehr blank. Und zwar dann, wenn es auf der Ostautobahn kracht. Zuletzt brachten

sechs Unfälle……“,   mit diesen  Worten begann  der samstägige  Kolumnenbeitrag des

Krone-Reporters Harold Pearson.

 

Er berichtete dann anschließend über Verkehrsverhältnisse und Unfälle auf der Ostauto-

bahn. Erstaunlich war der Schlusssatz der Kolumne.

 

Screen: Krone Print v. 22.10.11

 

Die Asfinag muss endlich tätig werden,  um die Unfallbilanz auf der Ostautobahn zu ver-

bessern.   Beim Lesen  dieses Satzes brach in der ERSTAUNLICH-Redaktion schallendes
Gelächter aus. Nicht etwa deswegen weil wir diese Forderung so lustig fanden, sondern

weil Pearson offenbar keine Ahnung über die Arbeitsweise der Asfinag hat.

 

Kleine Hilfe für den Krone-Reporter

Da wollen wir doch dem Kollegen von der Kronen Zeitung, die ERSTAUNLICH-Beiträge

„Gefährliche Vignettenkontrolle“„Ungültige Mautkontrolle“ und  „Gefährlicher Vignetten-

kontrolle-TEIL2“  als Lesestoff empfehlen.

 

Eine kurze Zusammenfassung der drei zitierten Beiträge. Anfangs Mai dieses Jahres führte

die Asfinag an einem laut dem Gesetz nicht genehmigten Mautkontrollplatz und noch dazu

in einer unübersichtlichen Kurve, eine Vignettenkontrolle durch.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Nach unserer  Beitragserstattung rechtfertigte sich die Asfinag,  sie habe nach dem Gesetz

gehandelt und versuchte die Gefährlichkeit des Kontrollplatzes mit hanebüchenen Ausreden

herunterzuspielen.

 

Abgesehen davon, dass man bei der Asfinag das Gesetz offenbar überhaupt oder nicht sinn-

erfassend gelesen hatte,  war der ausgewählte Kontrollplatz sowohl für die Asfinagkontrol-

leure, als auch für die Autofahrer lebensgefährlich.

 

Angesichts der erstaunlichen Ausreden mit denen man bei der Asfinag das Fehlverhalten zu
rechtfertigen versuchte,  ist es wohl ein frommer Wunschtraum,  dass gerade diese Organi-

sation etwas zur Verbesserung der Unfallbilanz betragen soll.

 

*****

2011-10-24
 

Die Leichen im Keller

 

Das SPÖ-Sauberkeitsimage ist dahin

Wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet,
veranlasste der heutige Bundeskanzler Werner Faymann als Verkehrsminister entgegen
seiner Darstellung Inseratenschaltungen durch staatseigene Betriebe.   Dies belegt der
Jahresrevisionsbericht der Konzernrevision der Autobahnfinanzierungsgesellschaft Asfinag
für das Jahr 2007.

 

Wenn auch nur ein Teil der Vorwürfe, die gegen SPÖ-Chef und Bundeskanzler Werner
Faymann im Zusammenhang mit seinen Inseratenmalversationen im Raum stehen, wahr
sind  – und davon ist nach dem Stand der Dinge auszugehen –  ist der Werner Faymann
als Bundeskanzler eigentlich untragbar.
 
Mit dem Inseratenskandal ist auch das selbsternannte Sauberkeitsimage der SPÖ beim
Teufel und dieser Umstand schmerzt die Genoss(innen) besonders.   Auf einmal steht
jene Partei im Mittelpunkt, die sich bislang selbst als so ehrlich bezeichnete und auf alle
anderen Parteien, mit Ausnahme der Grünen, mit dem Finger zeigte.
 
Vermutlich liegt die Ausklammerung der Grünen darin, dass diese Partei als zukünftiger
Koalitionspartner noch dringend benötigt wird. Und wie das Wiener Beispiel zeigt sind
diese äußerst devot, rebellieren und meckern nicht,  wenn sie einmal zum Futtertrog
gelassen werden.   Das sichert der SPÖ zu, dass diese auch in Zukunft nach Belieben
fuhrwerken können.
 

Ablenkungsversuche von Rudas und Cap

Da melden sich plötzlich Personen wie der ehemalige SJ-Rebell und jetzige Mascherlträger
Josef Cap sowie Fräulein Laura Rudas zu Wort.  Letztere bezeichnet die Aufdeckung der
ÖBB- und Asfinag-Inseratenskandale,  welche in zahlreichen Medien kolportiert werden,
als peinliches Ablenkungsmanöver,  wenn politische  Gegner dies als  Anlass zur Kritik an
der SPÖ nehmen.
 
Sofort verweist Fräulein Rudas auf die Telekomaffäre und glaubt offensichtlich, dass das
Fehlverhalten  – das ebenfalls noch nicht bewiesen ist –  ein Persilschein für die SPÖ sei.
Die SPÖ-Nat. Abgeordnete meint weiter, dass es viel wichtigere Themen als die Diskus-
sion über die Inseratenschaltung von Faymann gäbe und führt Themen wie Wehrpflicht,
Steuerreform und Verbesserungen im Bildungssystem ins Feld.
 
Da fragen wir uns, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Und falls es Fräulein Rudas
noch nicht selbst bemerkt hat,  sind die Verweise auf die von ihr angeführten Themen,
als peinliches Ablenkungsmanöver zu werten.
 
Interessant ist auch die Aussage von SPÖ-Klubobmann Josef Cap der meint, dass Korrup-
tion ein internationales Phänomen sei und auf internationaler Ebene bekämpft werden
muss. Na ja, da sollte er sich einmal in den eigenen Reihen umsehen. Denn wozu in die
Ferne schweifen,  liegt das Gute doch so nah.
 
Allerdings vergaß Cap nicht,  zu den Inseratenskandalen Stellung zu nehmen und übte
am ehemaligen ÖBB-Chef Martin Huber schwere Kritik.   Er meinte, dass es durchsichtig
sei, wenn Huber, der über 600 Millionen Euro verspekuliert habe, plötzlich über Inserate
philosophiere.
 
Wäre der Inseratenskandal der ÖVP oder gar der FPÖ zuzuschreiben, sind wir uns abso-
lut sicher,  dass Cap den ehemaligen  ÖBB-Chef Huber als integre  Person und absolut
glaubwürdigen Zeugen bezeichnen würde.
 
Vielleicht sollten Herr Cap und Fräulein Rudas es den Ermittlungsbehörden und einem
unabhängigen Gericht überlassen Entscheidungen in dieser Causa treffen, anstatt mit
peinlichen Ablenkungsversuchen die SPÖ noch unglaubwürdiger erscheinen zu lassen.
 
Zum Schluss unseres Beitrags möchten wir den beiden SPÖ-Politiker(innen) eine kleine
Weisheit ins SPÖ-Stammbuch schreiben: „Jeder hat eine Leiche im Keller. Diese zu
finden hängt nur davon ab,  wie tief man zu graben gewillt ist.“
 
*****

2011-09-25
 

Das dynamische Inseratenduo


FPÖ-Obmann erwartet Anklage gegen Bundeskanzler

und  Staatssekretär wegen Amtsmissbrauchs

In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem freiheitlichen Generalsekretär Harald

Vilimsky nahm FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache heute Stellung zu den skanda-

lösen Entwicklungen rund um SPÖ-Bundeskanzler Faymann und seinen Staatssekretär

Ostermayer.

 

Laut Berichten der RMA soll Ostermayer, damals Kabinettschef von Verkehrsminister

Faymann,  von ÖBB-Chef Huber  „sieben Millionen für den Werner“  aus dem ÖBB-

Werbeetat gefordert haben. Damit bekomme dieser Skandal endgültig strafrechtliche

Dimensionen, die mit Telekom- und Eurofighter-Affäre vergleichbar seien, so Strache.

 

Offenbar  habe  man  sich  mit  Inseraten  eine  gefällige  mediale Berichterstattung
erkaufen wollen. Die Faymann-Ostermayer-Affäre müsse auch im Untersuchungsaus-
schuss behandelt werden, falls dieser zustande komme, forderte Strache. In seinem
gestrigen ZiB2-Auftritt habe der hochgradig nervöse Ostermayer im Grunde alle Vor-
würfe bestätigt.

 

Ostermayer habe auch gesagt, dass die ÖBB-Werbung selbstverständlich eine Sache
des Ministeriums sei.   „Das ist insofern interessant“, so Strache,  „als dass Ministerin
Bures in einer Anfragebeantwortung im Dezember 2009 gänzlich anders geantwortet
hat.

 

Damals wollte ich von ihr Auskunft über ÖBB-Inserate in der Zeitung  „Österreich“  in

der Höhe von 900.000 Euro.“ Die Frau Ministerin habe geantwortet: „Ich erlaube mir

anzumerken, dass die gegenständliche Angelegenheit weder einen Gegenstand der
Vollziehung bzw.  Kontrolle der Verwaltung,  noch aktienrechtlich eine Aufgabe der

Eigentümerin darstellt.“

 

Mit dieser Begründung habe sie die Beantwortung der insgesamt 24 Fragen verweigert.

„Das gestrige  Interview wird sowieso ein Klassiker auf youtube werden“,  prophezeite

Strache. „Da taucht der Name Faymann auf einer Rechnung angeblich nur deshalb auf,

weil sich eine  Sekretärin geirrt haben soll.    So eine Ausrede muss einem erst einmal

einfallen. Das erinnert mich an den Herrn Hundstorfer, der nur eine Anwesenheitsliste

unterschrieben haben will und das Wort BAWAG nie gehört hat.“

 

Faymann und Ostermayer, das dynamische Inseratenduo, würden ein verheerendes

Sittenbild der SPÖ zeigen, so Strache. „Die Fakten sind ja mittlerweile allgemein be-

kannt. Der damalige Infrastrukturminister Faymann und sein damaliger Kabinettschef

Ostermayer haben direkt aus dem Ministerium Order gegeben und massiven Druck

ausgeübt, dass ÖBB und ASFINAG in bestimmten Medien inserieren müssen.

 

Ja, sie haben sogar aus dem Werbebudget der Staatsbetriebe  ÖBB und  ASFINAG

hohe Summen über Inserate an befreundete Medien geleitet haben, indem sie die

Inseratenschaltungen bei den Unternehmen einfach in Auftrag gegeben haben.“

 

Ein ehemaliger hoher ÖBB-Manager hat es im Kurier so gesagt: „Die Bahn musste

in der Zeit, als Werner Faymann Verkehrsminister war, in ausgewählten Boulevard-

medien Inserate schalten.   Die Kaltschnäuzigkeit war extrem:   Man hat einfach
bestellt und uns die Rechnung geschickt.“

 

„Mittlerweile ermittelt ja schon die Staatsanwaltschaft, und zwar dank jener Anzeige,

die unser Generalsekretär Harald Vilimsky eingebracht hat“, so Strache. „Er hat damit

den Stein ins Rollen gebracht. Inzwischen haben sich die Verdachtsmomente ja noch

erhärtet.   Ein ehemaliger  ÖBB-Manager behauptete  in der  Samstag-Ausgabe des
„Kurier“,  e r habe  den  Namen  Faymann nachträglich  aus  einem  ÖBB-Protokoll
streichen müssen.“

 

Und der  „Kurier“  zitiert auch einen ehemaligen ÖBB-Manager, der behauptet, dass
auch der Stadt-Wien-nahe Echo-Verlag „massiv Druck ausgeübt“ habe.   „Der Echo-
Geschäftsführer  hat  am  Ende jedes  Monats angerufen  und gesagt,  in welchen
seiner Medien es noch freie Inseratenplätze gibt und wie viel das für die ÖBB kostet.

 

“ Über Jahre hinweg sei von  Echo-Geschäftsführer  Christian Pöttler unter Berufung
auf Ostermayer Druck ausgeübt worden,  Anzeigen schalten zu müssen.  „Monatlich
waren das 25.000 bis 30.000 Euro in den diversen Echo-Medien.“

 

„Wir  gehe n davon aus,  dass  demnächst  eine Anklage gegen Faymann und Oster-
mayer wegen Amtsmissbrauchs und Untreue kommen wird.  Die vorliegenden Fakten
und Dokumente können nicht ignoriert werden“,  erklärte Strache.   „Das alles muss
auch Thema im Untersuchungsausschuss werden. Die SPÖ soll nicht glauben, dass sie
sich mit  Hilfe ihrer grünen  Hampelmänner und  Hampelfrauen aus der Affäre ziehen
kann.   Die SPÖ könnte ja im Vorfeld schon einmal so etwas wie tätige Reue üben.
Damit meine ich,  dass sie der  ÖBB und der  ASFINAG die Kosten für die Inserate
ersetzen soll.“

 

*****

2011-09-20
 
 

Neues von der ASFINAG


ASFINAG will Verkehrssicherheit erhöhen

Eine heutige Presseaussendung und Webseiteneintrag der ASFINAG lässt aufhorchen.
Dem staatlichen  Autobahnbetreiber ist die Verkehrssicherheit  ein prioritäres Anliegen.
Deshalb werden  die internationalen Aktivitäten erhöht,  was immer das auch bedeuten
mag.

Die ASFINAG hat das Ziel, vor allem die Unfälle mit Personenschäden und Todesfolgen

zu  senken.  So ist  es zumindest  in  deren  heutigen Publikationen  zu lesen.  Vielleicht
sollte der  Autobahnbetreiber zuerst  national tätig  werden und  seine Mautkontrolleure
in Sachen Verkehrssicherheit ausreichend schulen.

Denn Unfälle  passieren meist in  Gefahrensituationen.  Da ist  es  unbestritten  jeglicher
Verkehrssicherheit abträglich, wenn diese noch künstlich geschaffen werden. Wie nach-
folgendes  Bild beweist,  ist es  zur Erhöhnung  der Sicherheit  im Verkehr  nicht dienlich,
wenn Mautkontrollen in gefährlichen Kurven durchgeführt werden.


Foto: (c)erstaunlich.at

Zusätzlich  sollten  zuständige ASFINAG-Mitarbeiter  dazu angehalten werden  Verordnun-

gen zu lesen. Denn wer sich auf die im Beitrag „Ungültige Mautkontrolle“ angeführte Maut-
ordnung  berufen hat,  ist entweder  des  sinnerfassenden  Lesens nicht  mächtig oder  hat
in diese Verordnung noch nie einen Blick geworfen.

Ratlosigkeit in der BH/Neusiedl

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ warten wir noch immer auf
eine schriftlich  zugesagte Stellungsnahme der BH Neusiedl/See.  Offenbar ist  auf Grund
unserer Berichterstattung in dieser Behörde Ratlosigkeit ausgebrochen.

Aber zurück zur ASFINAG  und ihrem Anliegen der Verkehrssicherheit. Vielleicht könnte
der Autobahnbetreiber  seine Mautkontrolleure  dahingehend schulen,  Verkehrstrichter
zwecks Durchführung  einer Mautkontrolle  auf geraden und übersichtlichen Straßenab-
schnitten  zu errichten.  Damit wäre  ein großer  Schritt  in  Richtung  Verkehrssicherheit
getan.

*****

2011-05-31
 

Gefährliche Vignettenkontrolle TEIL2


Stellungsnahme der Asfinag

Wie versprochen wollen wir unseren Leser(innen) die erstaunliche Stellungsnahme der
Asfinag, zu unserem Beitrag „Gefährliche Vigenttenkontrolle“,  nicht vorenthalten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Der  ASFINAG  Mautservice  und  Kontrolldienst  hat  am  Samstag  zwischen  9:30 Uhr  und
15:15 Uhr am Mautkontrollplatz Nickelsdorf ausreiseseitig Vignettenkontrollen durchgeführt.
Dieser Mautkontrollplatz ist in der Mautordnung verankert und die Kontrollen wurden mit der
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen. Jeweils nach Beendigung der Kon-
trollen wird  die Behörde und Autobahnpolizei  schriftlich über  die verkehrslenkenden  Maß-
nahmen informiert.

Wie bereits im Beitrag  „Ungültige Mautkontrolle“  ausführlich erörtert,  exisitiert dieser Maut-

kontrollplatz in der Realität nicht. Denn in der Mautordnung ist der Mautkontrollplatz „A6 bei
Nickeldorf (ausreiseseitig)“ angeführt. Für uns ergeben sich aus dieser Tatsache zwei Vari-
anten.

1.) Die  Kontrolle wurde mit  der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde  nicht  abge-

     sprochen  und  der  Kontrollplatz  wurde  von  den Asfinag-Kontrolloren  aus  eigenen
     Stücken ausgewählt, oder
2.) Die Kontrolle wurde mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde abgesprochen und
     der/die zuständige Beamt(in) bei der BH Neusiedl/See, war des sinnerfassenden Lesens
     nicht mächtig.  Auch würde es uns wundern, wenn der/die BH-Beamt(in) die Zustimmung
     zu einer  Mautkontrolle in einer gefährlichen Kurve erteilt hätte.  Diesbezüglich haben wir
     bei der BH-Neusiedl/See angefragt. Die Beantwortung ist noch ausständig.

Interessant ist auch der Satz:  „Jeweils nach  Beendigung der  Kontrollen wird  die Behörde
und Autobahnpolizei schriftlich über die verkehrslenkenden Maßnahmen informiert.“
Denn
die ledigliche Information der Polizei über die Beendigung einer „verkehrslenkenden Maß-

nahme“ ist zuwenig.

Bundesstrassen-Mautgesetz (BStMG) § 18 BStMG

In  Angelegenheiten  des Straßenverkehrs  besonders geschulte  Mautaufsichtsorgane sind
zu diesen Zwecken nach jeweiliger vorheriger Abstimmung mit der für die Handhabung der
Verkehrspolizei  zuständigen Behörde  und einsatzbezogener Absprache mit der örtlich zu-
ständigen Dienststelle  der Bundespolizei berechtigt,  die aus Gründen der Verkehrssicher-
heit  allenfalls  notwendigen Verkehrsbeschränkungen  (z.B.  Geschwindigkeitstrichter)  im
Bereich von  Mautkontrollplätzen anzuordnen und durch  Straßenverkehrszeichen kundzu-
machen…..
Quelle: jusline.at

Dass bedeutet im Klartext, dass der Kontrollort  vorher mit der Polizei abgesprochen werden

muß und  nicht wie  die Asfinag  selbst einräumt,  dass eine Information der Polizei nach Be-
endigung der „verkehrslenkenden Maßnahme“ erfolgte.  Wir sind uns auch sicher, dass kein
vernünftiger Polizist in einer gefährlichen Kurve einem Mautkontrollplatz zugestimmt hätte.

Fast kabarettreif ist die Rechtfertigung der Asfinag bezüglich der „Ungefährlichkeit“ des

betroffenen Kontrollplatzes  und meint wörtlich:  „An der Kontrollstelle  ist zusätzlich auch
eine fix  verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung  von 60 Km/h.“ „Zuerst auf 100 Km/h,
bei Km 64,5 auf  80 Km/h,  bei Km 64,9 auf 60 Km/h und auf  Km 65,6 ein zweites Mal 60
Km/h- auf dieser Höhe steht das erste Kontrollfahrzeug.“

Gerade  Mitarbeiter  der Asfinag  sollten  darüber  in Kenntnis sein,  dass  Verkehrsunfälle

meistens durch Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verursacht werden. Wür-
den sich  alle Autolenker  strikt an die  Gesetze halten,  gäbe es  kaum Unfälle.  Betrachtet
man denn  Umstand,  dass es  sich im  Bereich des  betroffenen  Kontrollplatzes  um  eine
dreispurige  Autobahn handelt,  welche Autofahrer  zum Überschreiten der höchst zuläss-
igen Geschwindigkeit verleitet, ist es mehr als verwunderlich in dieser gefährlichen Kurve
einen Verkehrstrichter zwecks Mautkontrolle zu errichten.

Originaltext aus dem Asfinag Mail:

Die Ankündigung  der Kontrolle erfolgte  durch mindestens ein  aufgestelltes Warndreieck
am Fahrbahnrand (vor der Kontrolle), durch aktiviertes Blaulicht am Kontrollfahrzeug, Akti-
vierung des  „Earlywarners“  mit Blaulicht und  Richtungspfeilen am Dach des Kontrollfahr-
zeuges  sowie  mittels  Baustellen-Hütchen  zur  Spurveränderung.  Bei  den  verkehrsleit-
enden Maßnahmen lenken wir drei Fahrstreifen auf einen zusammen, um überhaupt eine
Kontrolle möglich zu machen.

Abgesehen davon,  dass in einer gefährlichen Kurve drei Fahrstreifen zwecks Mautkontrolle
auf einen zusammen gelenkt werden, entsprach die Absicherung nicht dem § 89 Abs.2 StVo.
Aber mit sinnerfassenden Lesen scheint man bei der  Asfinag so einige Probleme zu haben,
wie unser Beispiel mit der Mautordnung einwandfrei beweist.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-
bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an dieser Örtlichkeit   definitiv nicht der Fall, wie unser Foto

einwandfrei  unter Beweis stellt.  Die unmittelbare  und künstlich  herbeigeführte Straßenver-
engung, war erst am Scheitelpunkt der gefährlichen Kurve zu erkennen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Selbst für  unser Beweisfoto  hat man  bei der Asfinag eine erstaunliche Ausrede und meint
wörtlich:  „Das Foto  aus Ihrer  Publikation  erzeugte  jedoch  aufgrund der  Perspektive des
aufgenommenen Bildes den von Ihnen kritisierten Eindruck einer Verkehrsgefährdung. Für
uns ist diese Schlussfolgerung allerdings nicht nachzuvollziehen.“

Eine ungünstige  Perspektive wäre gewesen,  wenn das Foto  am rechten Fahrbahnrand (in
Fahrtrichtung Ungarn) geschossen worden wäre. Es wurde aber aus der neutralen Position
des  Trennstreifens  der  Autobahn,  in gerader  Richtung  zu  den  Fahrzeugen  der Asfinag
(Mautkontrolle) aufgenommen und dokumentiert eindeutig die gefährliche Situation vor Ort.

Daher ist  für uns  die  erstaunliche  Aussage der  Asfinag  nicht  nachvollziehbar.  Ebenfalls
nicht  nachvollziehbar ist,  warum die  Mautkontrolle  nicht  einige hundert  Meter weiter  auf
dem aufgelassen  Parkplatz des  Grenzübergangs  Nickelsdorf stattfand,  welcher auf  einer
schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. Die Antwort auf diese Frage blieb uns der Presse-
sprecher der Asfinag auf unsere telefonische Anfrage schuldig.

Am besagten  Parkplatz wäre  es nämlich  ohne jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehm-

ern leicht möglich gewesen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen. Verwunderlich ist auch
die Tatsache,  dass die  Asfinag in  ihrem Mail  wörtlich von  einem „gefährlichen Abschnitt
der Autobahn“
schreibt und trotzdem die Durchführung dieser Mautkontrolle derart verharm-
lost.

*****

2011-05-15
 

Ungültige Mautkontrollen


Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ 

wird aus aktuellem Anlass verschoben

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“  hat die Asfinag zu dem Vorfall  per
Mail Stellung genommen.  Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden  wir zum Wochende,  mit einem  dementsprechenden Beitrag  ver-
öffentlichen.

Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des

Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung  verankert.“  Das hat  natürlich  unsere  Neugier  erweckt  und wir  haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.


Screen: asfinag.at

Beamten-Fantasie

Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität  entsprechen.
Kittsee liegt  definitiv nicht  an der A4  und Nickelsdorf  nicht an  der A6.  Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag  veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.


Screen: Goggle Maps

Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte

des Verkehrsministeriums,  sowie Mitarbeiter  der Asfinag  ausführlich über  den Strecken-
verlauf  (inklusive Zu- und Abfahrten)  informieren.  Erstaunlich ist die Tatsache,  dass sich
die Asfinag  auf die  Mautordnung beruft  und offenbar  gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.

Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig

Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht  sich in  diesem Fall weiter.  Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten,  sind alle durchgeführten  Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten,  wenn es  ein Betroffener  darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“  und  „A4 – Kittsee“  sind ungültig,  da keine Verbindungen zwischen den
zitierten  Ortschaften und Autobahnabschnitten  existieren,  auch wenn  diese in  der Maut-
ordnung so  verankert sind.

 
Durch diesen Umstand  deckt sich nämlich der tatsächliche  Kontroll- und/oder Tatort  nicht
mit dem  in der Mautordnung  verankerten  Mautkontrollplatz.  Die Verkehrsministerin  wird
nicht sehr erfreut sein,  wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.

*****

2011-05-13
 

Gefährliche Vignettenkontrolle


Erstaunliche Kontrollorte

Gegen Vignettenkontrollen der Asfinag ist prinzipiell nichts einzuwenden, denn diese Kon-
trollen gehören  zum Aufgabengebiet  des staatlichen  Autobahnbetreibers.  Es kann  auch
nicht  angehen,  dass einige  wenige Autofahrer  glauben sie  könnten sich  der Mautpflicht
entziehen, während andere brav ihren Obulus entrichten.

Allerdings sind die Kontrollmethoden, genauer gesagt die Örtlichkeiten an denen die Maut-

sheriffs ihre  Kontrollen durchführen,  nicht immer  mit der  Verkehrssicherheit vereinbar.  In
unserem  Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  über so  eine
Situation berichtet und dachten, dass diese nicht zu mehr topen wäre. Da befanden wir uns
leider im Irrtum.

Am gestrigen Tage gegen 13:00 Uhr, führte eine Truppe der Asfinag eine Vignettenkontrolle
auf der  A4-Ostautobahn  in Richtung  Ungarn durch.  An und für sich  wäre  daran nichts be-
sonders,  wenn nicht  die Auswahl des  Kontrollortes in der  Tat äußerst gefährlich  gewesen
wäre.

Dieser war  nämlich in  einer Kurve  der dort  3-spurigen Autobahn.  Urplötzlich standen  dem

herannahenden Autoverkehr  statt drei Fahrspuren nur mehr eine zur Verfügung. Vor Ort kam
es sogar  vereinzelt zu Notbremsungen,  da die Mautsheriffs offenbar in ihrem Diensteifer ver-
gaßen,  die erhebliche  Verengung der  Autobahn rechtzeitig und ausreichend anzukündigen.
Erst in der Kurve wurden die Autofahrer von diesem Zustand überrascht und standen vor voll-
endeter Tatsache.


Foto: (c)erstaunlich.at

Wie man  am obigen Foto  zweifelsfrei erkennen  kann, liegt die  Straßensperre (Verengung)
inmitten  einer Kurve.  Zwei Dienstfahrzeuge  der Asfinag  blockieren  die 2. und  3. Fahrspur.
Die Pylonenreihe  zur Kennzeichnung der 1. Fahrspur endet neben der Beifahrertüre,  des in
der 2. Fahrspur abgestellten Asfinag-Autos. Dann befindet sich noch ein einzelnes Verkehrs-

hütchen seitlich  des Fahrzeughecks,  des in der 3. Fahrspur abgestellten Wagens. Zirka eine
Wagenlänge hinter diesem wurde noch ein Pannendreieck (einsam und verlassen) an die an
die bauliche Trennung der Autobahn gestellt.

So hat  die Sicherungsmaßnahme  der Asfinag-Truppe am  gestrigen Tage ausgesehen.  An-

statt den Vorschriften der  StVo Rechnung zu  tragen und  das von  ihnen selbst   produzierte
Verkehrshinderniss ausreichend und zeitgerecht anzukündigen, hatte man auf diesen Schritt
offenbar großzügig verzichtet.

Das besagt der § 89 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung

Ist ein mehrspuriges  Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßen-
stelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Still-
stand gelangt,  so hat der  Lenker diesen  Umstand unverzüglich  den Lenkern  anderer,  auf
dem verlegten  Fahrstreifen herannahender  Fahrzeuge durch das Aufstellen einer nach den
kraftfahrrechtlichen Vorschriften genehmigten Warneinrichtung anzuzeigen. Diese Warnein-
richtung ist  auf dem  verlegten Fahrstreifen  in der  Richtung des ankommenden Verkehrs in
einer der  verkehrssicherheit entsprechenden  Entfernung von dem zum Stillstand gelangten
Fahrzeug aufzustellen, damit sich die Lenker herannahender  Fahrzeuge rechtzeitig  auf das
Verkehrshindernis einstellen können.

Verkehrsexperten sprechen von einer ordnungsgemäßen Absicherung dann, wenn auf Auto-

bahnen mindestens  100 bis 200 Meter vor dem  Hinderniss der herannahende Verkehr aus-
reichend  gewarnt wird.  Das war an  dieser Örtlichkeit  definitiv nicht der Fall,  wie unser Foto
einwandfrei unter Beweis stellt.

Asfinag-Kontrollen unter Polizeiaufsicht stellen

Möglicherweise waren die Mautsheriffs auch nicht in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmung
der StVo  und den  Aussagen der Verkehrsexperten. Selbst die Polizei sichert bei Planquad-
raten ihre  Straßensperren (Verengungen) ausreichend  und gut  sichtbar ab,  obwohl damit
ein gewisser Überraschungeffekt verloren geht.

Wie böse  Zungen behaupten  befinden sich  unter den Mautsheriffs  zahlreiche gescheiterte
Polizisten  und  solche  Personen  die  gerne  Polizist  geworden  wären,  aber  nicht  die not-
wendige Qualifikation  dazu erbrachten.  Im Sinne  der Verkehrssicherheit  wäre es  vielleicht
angebracht, den Mannen der Asfinag einen „echten“ Polizeibeamten zur Seite zu stellen, der
sie bei den Sicherungsmaßnahmen berät.

Kuriosum am  Rande der  Geschichte.  Zirka 2 Kilometer nach dem Asfinag-Kontrollort auf der
A4,  befindet sich  der aufgelassenen  Grenzübergang Nickelsdorf.  Dieser verfügt über einen
großzügigen Parkplatz, welcher auf einer schnurgeraden Fahrbahn anzufahren ist. An dieser

Örtlichkeit wäre  es ohne  jegliche Gefährdung  von Verkehrsteilnehmer leicht möglich gewe-
sen, diese Vignettenkontrolle durchzuführen.

*****

2011-05-08
 

Erstaunlicher Parkplatz für Dienstfahrzeuge


ASFINAG und MA 34-Dienstautos auf dem Hornbach-Parkplatz

Es ist  immer wieder  erstaunlich wo  Dienstfahrzeuge,  welche der  Steuerzahler finanziert
entdeckt werden. Heute begab sich ein ERSTAUNLICH-Mitarbeiter zur Hornbach-Filiale in
Wien-Stadlau. Als er um 13:00 Uhr auf dem Parkplatz des Großbaumarktes eintraf, sichtete
er ein Dienstfahrzeug der ASFINAG. Der Fahrer war nicht beim Fahrzeug anwesend.

Gleichzeitig traf  ein Dienstwagen  der MA 34 auf dem Parkplatz ein. Zwei Männer stiegen
aus und  entschwanden in der Einkaufshalle  der Firma  Hornbach.  Jetzt war  die Neugier
unseres Mitarbeiters geweckt und er wartete zu.

Kauft ASFINAG bei Hornbach ein?

Mittlerweile waren  zirka 10 Minuten  vergangen und  es erschienen zwei Mitarbeiter  der
ASFINAG und luden  8 Säcke mit Fertigbeton auf die Ladefläche des Dienstautos mit der
Nummer 23.  Da fragen wir uns  doch, wofür  diese geringe  Menge an  Baumaterial Ver-
wendung findet. Für eine Autobahnbaustelle wohl kaum. Auch ist uns nicht bekannt, dass
die ASFINAG für ihre Baustellen, säckchenweise Fertigbeton bei der Firma Hornbach ein-
kauft.

Foto: (c) erstaunlich.at

Zwei Mann hoch auf Einkaufstour

Foto: (c) erstaunlich.at

Wofür benötigt die ASFINAG 8 Säcke Fertigbeton der Firma Hornbach?

Um 13:30 Uhr war die Einkaufstour und Verladetätigkeit der ASFINAG-Mannen erledigt
und diese verließen den Parkplatz des Großbaumarktes. Zehn Minuten später, also um
13:40 Uhr, erschienen die Mitarbeiter der MA 34 wieder auf der Bildfläche und begaben
sich zu ihrem Dienstwagen mit der Nummer 1940-34.

Fotos: (c) erstaunlich.at

Was sucht ein Dienstauto der MA 34 auf dem Parkplatz der Firma Hornbach?

Ist ein Baumarkt eine Schule oder ein Kindergarten?

Unser Mitarbeiter  befragte einen  der Männer  wofür die MA 34 zuständig sei. Immerhin
könnte ja  eine Amtshandlung  im Baummarkt  durchgeführt worden sein. Zu seiner Ver-
blüffung erhielt  er die  Antwort,  dass die  MA 34  für öffentliche  Gebäude  wie Schulen
oder Kindergärten zuständig ist.

Da die  Firma Hornbach wohl nicht in den  Tätigkeitsbereich der MA 34 fällt, aber unser
Mitarbeiter auf Nummer Sicher gehen wollte, fragte er auch im Baumarkt nach, ob eine
Amtshandlung durch Beamte dieser Magistratsabteilung getätigt wurde. Von einer sol-

chen war bei der Firma Hornbach nichts bekannt.

Dienstfahrten mit Erklärungsbedarf

Mit diesen  zwei Beispielen tun sich  für uns einige Fragen auf.  Werden vom Steuerzahler
finanzierte Dienstfahrzeuge bei der ASFINAG und bei der MA 34 für Privatzwecke genutzt?
Wenn Ja, passieren diese Fahrten während der Dienstzeit der Bediensteten der ASFINAG
und der MA 34?

Es könnten  natürlich auch Dienstfahrten gewesen sein,  allerdings haben diese an einem
Ort wie auf  dem Parkplatz eines Großbaumarktes einen gewissen Erklärungsbedarf. Viel-
leicht geben die  ASFINAG und die  MA 34 zu unserem Beitrag ein Statement ab, welches
wir selbstverständlich veröffentlichen werden.

*****

2011-04-04
 

Abkassieren um jeden Preis


Vignettenkontrolle zu Stosszeit

Im Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  dem staatlichen
Autobahnbetreiber  quasi  unterstellt,  seine  Abkassiermethoden  ohne  Rücksicht  auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem,  wenn
die Kasse stimmt.  Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit  Argwohn.  Sind  doch  bei der  Kapperltruppe etliche  Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.

Im Zweifel für…..

Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion  an und führte mit  einem Redaktionsmitarbeiter  ein langes Gespräch.
Der  Anrufer  versuchte  Glauben zu machen,  dass  es  nicht im  Interesse  der Asfinag
läge,  absichtlich ein  Verkehrschaos zu verursachen,  um durch  Kontrollen  mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen.  Dass jedoch  nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans  Tageslicht zu kommen,  beweist ein heutiger  Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011

Tagesordnung: Autodiebstahl

Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte  an Ort
und Stelle die Polizei,  aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet  auf der A23  in eine automatische
Vignettenkontrolle.

Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?

Da die Dame  nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt,  war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen.  Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut.  Die vorgelegte Anzeigenbestätigung  der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist,  bei der ihr  durch Diebstahl  die Verfügungsberechtigung  über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die  Frau aber mächtiges Glück,  dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat.  Folgt man nämlich der  Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest  wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Logisches Denken? Fehlanzeige

Wie dieser Fall beweist,  haben wir mit  unserem eingangs erwähnten  „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis.  Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen,  da in
dieser Angelegenheit gar keine  Kulanz von Nöten ist.  Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld.  Soviel zum  logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
*****

2011-02-09
 

Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos


Zahlreiche Beschwerden über Asfinag-Kontrollen

Wir haben schon  einige Zuschriften von  Leser(innen) erhalten,  die sich über die Kontroll-
methoden der Asfinag beschwerten. Der Schwerpunkt der Aussagen lag darin, dass diese
an unübersichtlichen Strassenstellen und vor allem in den Stoßzeiten stattgefunden haben.

Leider wurde uns kein Fotomaterial mitgesandt und so nahmen wir Abstand davon, über die-

se angeblichen Zustände einen Beitrag zu schreiben. Wir haben es uns nämlich von Beginn
an angewöhnt, unsere Artikel nur auf Grund ordentlicher  Recherchen und vorliegendem Be-
weismaterial zu veröffentlichen.

Live dabei

Aber wie es der Zufall oft will, kommt man persönlich in die Situation eine geschilderte Ge-
schichte selbst zu erleben. Der Herausgeber und ein Mitarbeiter dieses  Online-Magazins
waren heute mit dem Pkw, vom  2. in den 10.Bezirk unterwegs.  Die Fahrtroute führte über
die Erdberger Lände in Richtung Süd-Ost-Tangente.

Bereits beim Hundertwasser-Haus begann ein riesiger Verkehrsstau. Gut, es war 15:40 Uhr
und die Rush Hour hatte bereits eingesetzt. Allerdings vermutete man einen Verkehrsunfall
als Grund für den teilweisen Verkehrs-Stillstand. Zirka drei Kilometer und 20 Minuten später,
entpuppte sich die wahre Ursache für den fulminanten Verkehrsstau.



Verkehrsstau durch Kontroll-Blockade

Eine drei Mann starke Einsatztruppe der Asfinag hatte nichts besseres zu tun gehabt, als in
der Stoßzeit die Tangentenauffahrt von der Erdberger Lände, in Richtung Verteilerkreis mit
Verkehrshütchen und dem abgestellten Dienstwagen Nr:73 (mit eingeschaltenen Blaulicht)
einzuengen, um eine Vignettenkontrolle durchzuführen.

In  Folge  dieser Blockade der  Tangentenauffahrt  entstand ein  mehrerer  Kilometer langer
Verkehrsstau.  Durch diesen wurden  extrem vermehrt Abgase in die ohnehin schon schwer
belastete Rush Hour-Luft geblasen. Ausserdem wurden die Nerven mancher Autofahrer der-
art strapaziert, so dass auch Unfallgefahr bestand.

Und alles das, um Autobahnpickerln zu kontrollieren. Viele Gedanken dürfte sich die Ein-
satztruppe  der  Asfinag bezüglich  Kontrollort  und Uhrzeit  nicht gemacht haben.  Ob sie

diese Entscheidungen selbständig getroffen oder per Befehl erhalten haben, ist uns nicht
bekannt.

Erstaunlicher Anhaltungsgrund

Der  ERSTAUNLICH-Mitarbeiter  griff sofort zur Kamera und begann aus dem Wageninneren
heraus die Situation zu fotografieren. Dies dürfte dem Einsatzleiter (das schließen wir daraus,
da er die Kelle halten durfte)  der Asfinag-Truppe  mißfallen  haben und hielt das  ERSTAUN-
LICH-Mobil an.



Grund der Anhaltung war nicht eine Kontrolle der Vignette, denn diese prangte sichtbar an

der  Windschutzscheibe,  sondern weil  der Asfinag-Mann  etwas  Erstaunliches  mitzuteilen
hatte.  Er meinte doch  tatsächlich,  dass das Fotografieren von Personen verboten sei und
er sich das Kennzeichen notieren werde.

Wo der Mann diese Weisheit her hat, ist uns schleierhaft. Möglicherweise wird diese vielleicht

auf der Asfinag-Academy gelehrt. Was er mit der Mitteilung, er werde das Kennzeichen notier-
en, bezwecken wollte entzieht sich unserer Kenntnis. Allerdings ließ sich der ERSTAUNLICH-
Herausgeber nicht beeindrucken,  wünschte dem Asfinag-Kontrollor noch einen schönen Tag
und setzte nach der erstaunlichen Anhaltung seine Fahrt fort.

Der Mann bedarf einer Nachschulung

Nun  wollen wir den  Mann einmal aufklären.  Das Fotografieren von Personen oder Gegen-
ständen ist in Österreich nicht verboten. Lediglich die Veröffentlichung der Bilder von Privat-
personen bedarf deren Einwilligung,  soferne sie am Foto nicht unerkenntlich gemacht wer-
den.

Vielleicht sollte die Asfinag diesen Kontrollor einer geeigneten Nachschulung unterziehen,
wo er  über Verhaltens- und  Benimmregeln gegenüber  Autofahrern aufgeklärt wird. Sollte

der Kontrollort zu dieser Uhrzeit auch seine Idee gewesen sein, wäre es sicher angebracht
ihm mitzuteilen,  dass er durch sein  Verhalten mit Sicherheit die Umwelt belastet und mög-
licherweise die Verkehrssicherheit gefährdet hat.

*****

2010-10-13
 

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

Inhalts-Ende

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