IB-Chef Sellner: „Ich soll verklagt werden weil ich wen einen ´Mörder´ nenne“
Muss jetzt Sellner die Verteidigungskosten übernehmen?
„Bericht über ´Messermord´. Ich soll verklagt werden weil ich wen einen ´Mörder´ nenne.“ – Mit diesem Statement meldete sich der Identitären-Chef Martin Sellner heute Montag, dem 21.10.2019, auf seinem Twitter-Account zu Wort. Zudem veröffentlichte er ein Video auf YouTube, in dem er zur Causa Stellung bezog.
Immer wieder stellt sich die Frage, wie sich mehr oder weniger Mittellose, Staranwälte wie Astrid Wagner und Co. leisten können. Diesbezüglich möchten wir aus einem heutigen Beitrag von „krone.at“ zitieren: „Wagner und Blaschitz übernahmen die Verteidigung des Asylwerbers. Auf die Frage, wie der Afghane solche Top-Anwälte bezahlen kann, spielt Wagner im krone.at-Gespräch auf eine vielleicht bald gewonnene Klage gegen den Identitären-Chef an: ´Indirekt bezahlt ja jetzt vielleicht bald der Herr Sellner die Verteidigung …´ “
Auf Facebook erntete jedenfalls Dr. Astrid Wagner einen gewaltigen Shitstorm, bezüglich der im Raum stehenden Klage gegen Martin Sellner. Apropos Facebook, da gibt es zwei recht interessante Postings der Anwältin zu dieser Angelegenheit, die wir unseren Leser(innen) nicht vorenthalten wollen.
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2019-10-21
Laufhauskönig wurde schon wieder verhaftet
Nach der Pressekonferenz ging´s für Laskaris aus der Anwaltskanzlei direkt ins Gefängnis
Die Causa um den selbsternannten Laufhauskönig ohne Laufhaus, Peter Laskaris, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Erst am vergangenen Montag wurde er nach dem Prozess und einem Monat U-Haft enthaftet, da die Verhandlung vertagt wurde und der Richter keinen Haftgrund mehr sah. Dies schien der Rechtsanwältin Astrid Wagner sauer aufgestoßen zu haben und sie gab daraufhin beim Sender oe24 ein Interview, das allerdings nicht überall auf Gegenliebe stieß.
Jedenfalls erfolgte ein neuerlicher Haftbefehl gegen Laskaris. Die Begründung ist im nachfolgenden Screenshot ersichtlich.
Heute (Donnerstag dem 7. März 2019) berief Laskaris in der Kanzlei seines Anwaltes eine Pressekonferenz ein, um die Angelegenheit aus seiner Sicht zu erzählen und den beiden Damen, die sich von ihm gestalkt fühlen, ein Friedensangebot zu unterbreiten.
Für iPhone-Nutzer der Direktlink zum YouTube – Video
https://www.youtube.com/watch?v=bg4rDKmWoWM
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Nach der abendlichen Pressekonferenz wurde Laskaris von der Polizei verhaftet. Aber auch der Vormittag war für ihn nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Das Strafmaß von 2 Monaten Haft aus dem letzten Prozess, wurde nach Berufung des Staatsanwaltes, vom OLG auf 8 Monate unbedingte Haft erhöht.
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2019-03-07
Stalking oder Religionswahn
Frau wegen Stalking verurteilt
Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen Priester „gestalkt“. „Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.
Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?
Beharrliche Verfolgung
§ 107a (Abs 1) StGBWer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. (2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt 1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen. (3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person zu verfolgen. Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte und angeblich seine Gottesdienste störte.
Männerdelikt
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.
Religionswahn ?
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith bescheinigte der Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle. Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben. Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein- schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den Messias udgl. mehr. Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen. Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu- schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.