Verstörendes Posting auf dem X-Account der „LISTE GAZA“

Zum Jahrestag des HAMAS-Überfalls auf Israel

Gestern jährte sich der mörderische Überfall von HAMAS-Terroristen auf einen Kibbuz in Israel zum ersten Mal. Bei diesem Überfall wurden jugendliche Teenager vergewaltigt und getötet, sowie Babys bestialisch abgeschlachtet. Insgesamt gab es über 1.300 Todesopfer zu beklagen.

Am gestrigen Tag wurden in mehreren europäischen Städten Gedenkveranstaltungen abgehalten. In einigen deutschen Städten eskalierte die Gewalt und unzählige HAMAS-Fans zeigten damit ihre hässlichen Fratzen. In Wien blieb uns das erspart, weil die Polizei in weiser Voraussicht antiisraelische Demos untersagte. Das hinderte aber zahlreiche HAMAS-Fans und/oder Judenhasser nicht, auf diversen SM-Plattformen Hetz- und Hasspostings zu verfassen.

An und für sich auch nichts weltbewegendes, wimmelt es doch auf diesen Plattformen von Hasspostings. Eines davon finden wir aber erwähnenswert, nämlich jenes, welches gestern auf dem Account der „LISTE GAZA“ verfasst wurde. Es ist bis dato noch immer online.

Für jene Leser(innen) die es zufällig nicht wissen sollten, die „LISTE GAZA“ kandidierte bei der Nationalratswahl 2024. Mit einem Ergebnis von 0,3 Prozent wurde dieser Partei jedoch von den Österreicher(innen) eine kräftige Abfuhr erteilt. Nicht einmal die Systemmedien wollten weder vor noch nach der Wahl über diese Truppe berichten.

Was will der/die User(in) mit seinem/ihrem Posting eigentlich aussagen? Den Wunsch nach tägliche Vergewaltigungen und Morde an Jugendlichen und Babys, oder nur jeden 7.Oktober?

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Rechtsanwältin Astrid Wagner: „Hamas wurde von Israel & Mossad unterstützt um Palästinenser zu schwächen“

Was sagen eigentlich die jüdischen Organisationen in Österreich zu dieser Aussage?

Facebook ist wahrlich ein Fundgrube für alle möglichen Absurditäten an Meinungsäußerungen. So sind wir heute auf dem FB-Account der Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner – die von diversen Medien als Staranwältin bezeichnet wird – auf eine wirklich erstaunliche Aussage gestoßen.

So schreibt die Anwältin unter anderem wortwörtlich: „Hamas wurde von Israel & Mossad unterstützt um Palästinenser zu schwächen.“

In Folge davon wäre abzuleiten, dass der Staat Israel und der Mossad, in der Vergangenheit – bedingt durch die Unterstützung – zumindest indirekt daran beteiligt waren, der HAMAS zu ermöglichen, Gräueltaten an jüdischen Bürger(innen) durchzuführen.

Da diese Aussage so unglaublich ist, wurde unsererseits nochmal nachgefragt, ob sie das ernst meine?

„Meinen Sie ich mache Spaß? Freilich nicht offiziell…“, so Wagner.

Interessant finden wir auch, dass sie die Kronen Zeitung als Informationsquelle (da kann man davon halten was man will) runtermacht, obwohl es gerade diese Zeitung ist, die Wagner als „Staranwältin“ hochjubelt.  Aber wir können Frau Dr. Wagner beruhigen, wir haben ganz andere Informationsquellen als die Kronen Zeitung.

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Rechtsanwältin Dr. Astrid Wagner als Rednerin auf einer Palästinenser-Demo

Israelische Regierung öffentlich als rechtextrem bezeichnet, die täglich ein entsetzliches Massaker an unschuldigen Zivilisten verübt

In regelmäßigen Abständen kommt es in Wien immer wieder zu Anti-Israel-Demos. Von der letzten Demo (Donnerstag 18.01.24) weiß die Online-Plattform exxpress.at einiges zu berichten. Gelegentlich dürfen sich palästinensische Israel-Gegner sogar prominenter oder halb-prominenter Unterstützung erfreuen. Wir haben da auf der Facebook-Seite der bekannten Anwältin Dr. Astrid Wagner (das ist jene Dame, die sich für die Freilassung von Josef F. einsetzt) ein Video vom 30.12.2023 gefunden.

Was uns erstaunt ist die Tatsache, dass Dr. Wagner mit keinem einzigen Wort den mörderischen Terrorüberfall vom 7. Oktober 2023 auf ein Festival in Israel erwähnt, welche durch palästinensische Hamas-Terroristen durchgeführt wurde und zahlreiche meist jugendliche Festival-Teilnehmer(innen) brutal ermordet wurden. Insgesamt wurden bei dem feigen und hinterhältigen Terroranschlag zirka 1.700 Menschen ermordet. Dieser Terrorakt war Auslöser der völkerrechtlich legitimen israelischen Selbstverteidigungsaktion gegen die Hamas-Mörder in Gaza.

Im Video bezeichnet Dr. Wagner die israelische Regierung als „rechtsextrem“ und unterstellt dieser, täglich ein entsetzliches Massaker an unschuldigen Zivilisten zu verüben. Weiter wollen wir das Video gar nicht kommentieren, möge sich unsere Leserschaft selbst darüber eine Meinung bilden.

Aber die Rechtsanwältin setzte noch einen drauf. Augenscheinlich ist sie mit der Staatsanwaltschaft nicht einer Meinung. Sie wundert sich, dass man in der Parole: „Free Palestine from the river to the sea“ eine Gutheißung terroristischer Straftaten erkennen kann. Auch hier wollen wir das Video vom 6. Jänner 2024 nicht weiter kommentieren und es unserer geneigten Leserschaft überlassen Schlüsse daraus zu ziehen.

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Was hat Bundeskanzler Nehammer mit Josef F. zu tun?

Der alte Herr ist ihr als Mensch ein wenig ans Herz gewachsen ....

Anwältin Dr. Astrid Wagner gesteht, dass ihr der alte Herr inzwischen auch als Mensch ein wenig ans Herz gewachsen ist. Ein für uns unverständlicher Satz wenn man bedenkt, dass es sich bei dem alten Herrn nicht um einen netten Pensionisten, sondern um Josef F. handelt, der seine eigene Tochter über zwei Jahrzehnte lang in einem Keller eingesperrt hat und diese sexuell missbrauchte. Aus diesen Vergewaltigungen gingen auch sieben Kinder hervor.

Und just dieser Josef F. soll nun aus der Haft (das Urteil lautete 2009 lebenslang) entlassen werden. Kritikern gegen diese Freilassung entgegnet Dr. Wagner beispielsweise, dass es in Gaza soundsoviel Tote gibt und Politiker wie Nehammer & Co uns einreden wollen, dass das Selbstverteidigung wäre. „Dagegen sollten Sie sich aufregen, und nicht wegen eines alten, kranken Mannes!“, so die Anwältin wörtlich.

Nun kann man ja über die Vorkommnisse in Gaza und auch über die Person eines Nehammers durchaus geteilter Meinung sein, was dies aber mit einem Josef F. und seiner abscheulichen Tat zu tun hat, erschließt sich – wahrscheinlich nicht nur uns – nicht.

Wir haben einige Kommentare zum Facebook-Thread von Dr. Astrid Wagner herauskopiert, um unserer Leserschaft die Möglichkeit zu bieten, sich ein eigenes Bild zu machen.

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IB-Chef Sellner: „Ich soll verklagt werden weil ich wen einen ´Mörder´ nenne“


Muss jetzt Sellner die Verteidigungskosten übernehmen?

 

„Bericht über ´Messermord´. Ich soll verklagt werden weil ich wen einen ´Mörder´ nenne.“ – Mit diesem Statement meldete sich der Identitären-Chef Martin Sellner heute Montag, dem 21.10.2019, auf seinem Twitter-Account zu Wort.  Zudem veröffentlichte er ein Video auf YouTube, in dem er zur Causa Stellung bezog.

 


 

Immer wieder stellt sich die Frage, wie sich mehr oder weniger Mittellose, Staranwälte wie Astrid Wagner und Co. leisten können.  Diesbezüglich möchten wir aus einem heutigen Beitrag von „krone.at“ zitieren: „Wagner und Blaschitz übernahmen die Verteidigung des Asylwerbers. Auf die Frage, wie der Afghane solche Top-Anwälte bezahlen kann, spielt Wagner im krone.at-Gespräch auf eine vielleicht bald gewonnene Klage gegen den Identitären-Chef an: ´Indirekt bezahlt ja jetzt vielleicht bald der Herr Sellner die Verteidigung …´ “

 

Auf Facebook erntete jedenfalls Dr. Astrid Wagner einen gewaltigen Shitstorm, bezüglich der im Raum stehenden Klage gegen Martin Sellner.  Apropos Facebook, da gibt es zwei recht interessante Postings der Anwältin zu dieser Angelegenheit, die wir unseren Leser(innen) nicht vorenthalten wollen.

 


 

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2019-10-21


Laufhauskönig wurde schon wieder verhaftet


Nach der Pressekonferenz ging´s für Laskaris aus der Anwaltskanzlei direkt ins Gefängnis

 

Die Causa um den selbsternannten Laufhauskönig ohne Laufhaus, Peter Laskaris, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Erst am vergangenen Montag wurde er nach dem Prozess und einem Monat U-Haft enthaftet, da die Verhandlung vertagt wurde und der Richter keinen Haftgrund mehr sah.  Dies schien der Rechtsanwältin Astrid Wagner sauer aufgestoßen zu haben und sie gab daraufhin beim Sender oe24 ein Interview, das allerdings nicht überall auf Gegenliebe stieß.

 

Jedenfalls erfolgte ein neuerlicher Haftbefehl gegen Laskaris.  Die Begründung ist im nachfolgenden Screenshot ersichtlich.

 


 

Heute (Donnerstag dem 7. März 2019) berief Laskaris in der Kanzlei seines Anwaltes eine Pressekonferenz ein, um die Angelegenheit aus seiner Sicht zu erzählen und den beiden Damen, die sich von ihm gestalkt fühlen, ein Friedensangebot zu unterbreiten.

 

Für iPhone-Nutzer der Direktlink zum YouTube – Video
https://www.youtube.com/watch?v=bg4rDKmWoWM

{youtube}bg4rDKmWoWM{/youtube}

 

Nach der abendlichen Pressekonferenz wurde Laskaris von der Polizei verhaftet.  Aber auch der Vormittag war für ihn nicht von Erfolg gekrönt gewesen.  Das Strafmaß von 2 Monaten Haft aus dem letzten Prozess, wurde nach Berufung des Staatsanwaltes, vom OLG auf 8 Monate unbedingte Haft erhöht.

 

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2019-03-07


Stalking oder Religionswahn

 

Frau wegen Stalking verurteilt


Am Wiener Straflandesgericht ist eine Frau zu sieben Monaten Haft, davon eines
unbedingt (das sass sie in U-Haft ab), verurteilt worden. Sie hatte seit Jahren einen
Priester „gestalkt.
„Meine Mandantin ist sehr religiös. Der Pfarrer ist für sie eine religiöse Identifikationsfigur
gewesen“, so Verteidigerin Astrid Wagner.

Was versteht der Gesetzgeber unter Stalking ?

Beharrliche Verfolgung

§ 107a (Abs 1) StGB
Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr zu bestrafen.

(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer
Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
 
1. ihre räumliche Nähe aufsucht,
2. im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen
    Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
3. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie
    bestellt oder
4. unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt
    aufzunehmen.
(3) In den Fällen des Abs. 2 Z 2 ist der Täter nur auf Antrag der beharrlich verfolgten Person
      zu verfolgen.
Die Frau soll seit Jahren die Lebensführung des Priesters auf unzumutbare Weise
beeinträchtigt haben, indem sie ihm in der Pfarre „belagerte“, mit Geschenken überhäufte
und angeblich seine Gottesdienste störte.
 

Männerdelikt

 
Der Prozess erregte deswegen Aufsehen, weil diesmal ein Frau vor Gericht stand.
Normalerweise ist es umgekehrt, da stehen Männer vor Gericht, welche die Lebens-
führung einer Frau in unzumutbarer Weise beeinträchtigt haben.

Religionswahn ?

  
Gerichtspsychiaterin Dr. Sigrun Roßmanith  bescheinigte der Angeklagten eine schwere
Persönlichkeitsstörung und eine erhebliche Minderung der Impulskontrolle.
Allerdings sei die Zurechnungsfähigkeit gegeben.
Doch in diesem Punkt stört uns einiges. Sind es nicht gerade die Religionsgemein-
schaften, die den Leuten Illusionen verkaufen ? Das ewige Paradis, die Erlösung, den
Messias udgl. mehr.
Es sind die Vertreter dieser Religionsgemeinschaften die diese Illusionen predigen.
Auch wenn der Frau „Zurechnungsfähigkeit“ bescheinigt wurde, ist es nicht auszu-
schliessen, dass der Pfarrer für sie eine „religiöse Identifikationsfigur“ gewesen ist.

Keine Vergebung

Erstaunlich ist auch, dass gerade ein Pfarrer dessen Predigen beinhalten, dass man
Sündern vergeben und verzeihen soll, diesen Sünder ins Gefängnis stecken lässt.
Nicht weil dieser gestohlen, geraubt oder gemordet hat, sondern nur weil dieser
Sünder vielleicht etwas zu viel Liebe von sich gegeben hat.
Hätte es im alten Rom dieses „Stalking-Gesetz“ gegeben und Jesus seine fanatischen
Anhänger danach angezeigt, gebe es heute keine Kirche.
Stauni
  
2009-03-07
    

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