Wende im Fall angeblicher Scheinehe im Großraum Graz
Landeshauptmann Kunasek ordnet nach Zeitungsbericht vollständige Aufklärung des Vorfalles an
Eine Wende gibt es im Fall einer vermeintlichen Familienzusammenführung in der Steiermark. Die Gratis-Zeitung “HEUTE“ hatte darüber berichtet. Erste Meldungen lauteten, dass ein Flüchtling aus dem Großraum Graz für seine Frau einen Aufenthaltstitel bekommen hatte, obwohl die Grazer Fremdenpolizei vor einer „Scheinehe“ gewarnt hatte. Der Mann soll die Frau vor der Hochzeit nur einmal in einem Video-Telefonat gesehen haben.
Der steirische FPÖ-Landesparteiobmann und Landeshauptmann Mario Kunasek hatte nach Bekanntwerden des Falles eine sofortige Prüfung der Causa veranlasst. Wie sich jetzt herausstellte, ist der Mann aus Afghanistan lediglich subsidiär Schutzberechtigter und nicht Asylberechtigter. Somit besteht kein Anspruch auf eine Familienzusammenführung. Das Land Steiermark leitete umgehend die Information an die zuständige Botschaft in Islamabad weiter, dass für die Frau – ebenfalls aus Afghanistan – kein österreichisches Visum auszustellen ist, da eben kein Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung besteht.
„Ich erwarte mir, dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird. Es sind die Umstände zu klären, wie es zu diesem Missstand kommen konnte. Asylmissbrauch muss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln abgewehrt werden. Die Behörden sind aufgefordert, genauestens hinzusehen und strenge Maßstäbe anzulegen“, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.
Darüber hinaus wird geprüft werden, ob es weitere solcher Fälle gibt.
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- Beitrag veröffentlicht:3. November 2025




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Diese Aussendung wird von SOS-Mitmensch wörtlich als eine „wüste Attacke gegen den
Sprecher von SOS Mitmensch“ gewertet. Wir können in dieser Aussendung keine wüste
Attacke erkennen, sondern werten diese eher als sarkastische Antwort darauf, dass Pollak
in der traditionellen Bezeichnung der Süßspeise „Mohr im Hemd“ Rassismus ortet.
Im Wortlaut „…will ausgerechnet ein Mann abschaffen, dessen Nachname klingt wie die
Beschimpfung eines ganzen Volkes?“ und im Rat „….sollte er raschest seinen Namen
ändern – Alexander Mgombo etwa…“ erkennt die SOS-Mitmensch-Anwältin, Windhager,
das Tatbild des § 115 StGB (Beleidigung).
Da staunen wir aber, denn das Wort „Pollak“ ist unter anderem tatsächlich ein beleidigen-
der Ausdruck für polnische Staatsangehörige. Aber es ist halt der Gebrauch des Wortes,
der aus diesem entweder einen Namen oder eine Beleidigung macht. Genauso verhält es
sich mit dem Ausdruck „Mohr im Hemd“.
Aber Herr Pollak dürfte sich diesbezüglich die Wirklichkeit so zurechtrücken, wie sie ihm
angenehm ist. Denn zu seinen Ausführungen zum „Mohr im Hemd“