Schon 72 Verkehrstote zwischen 1. Jänner und 28. April 2024

Drei Verkehrstote allein in der vergangenen Woche

In der vergangenen Woche starben ein Lkw-Lenker, ein Mitfahrer in einem Pkw und ein Pkw-Lenker bei Verkehrsunfällen. Zu einem besonders tragischen Verkehrsunfall kam es am Freitag, 26. April 2024, im Bezirk Sankt Pölten Land, Niederösterreich, bei dem oben erwähnter Lkw-Lenker getötet wurde. Ein 28-jähriger Lkw-Lenker fuhr mit einem Feuerwehrfahrzeug zu einem Einsatz. Auf einer langgezogenen Linkskurve einer Landesstraße L kam das Einsatzfahrzeug, vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, ins Schleudern. Der 28-Jährige versuchte vermutlich noch gegenzulenken, wodurch der Lkw umstürzte und in Seitenlage über eine Böschung rutschte. Der Lenker und ein weiterer Insasse wurden dabei aus dem Fahrzeug geschleudert und kamen unter diesem zu liegen. Nachkommende Einsatzkräfte leisteten sofort Erste-Hilfe, wobei beim 28-Jährigen nur noch der Tod festgestellt werden konnte. Die weiteren Insassen wurden teils schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Am Wochenende verunglückten zwei der drei verstorbenen Verkehrsteilnehmer.


Zwei Personen kamen in der Vorwoche auf Landesstraßen und eine auf einer Autobahn ums Leben. Alle drei Verkehrstoten mussten in Niederösterreich beklagt werden. Vermutliche Hauptunfallursachen waren in zwei Fällen eine Alkoholisierung/Beeinträchtigung des Lenkers und in einem Fall eine nichtangepasste Geschwindigkeit. Zwei tödliche Unfälle waren Alleinunfälle, zwei Verkehrstote verwendeten keinen Sicherheitsgurt und eine tödlich verunglückte Person war ausländischer Staatsangehöriger.


Vom 1. Jänner bis 28. April 2024 gab es im österreichischen Straßennetz 72 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2023 waren es 96 und 2022 109. (Quelle: BMI)

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396 Verkehrstote auf Österreichs Straßen im Jahr 2023

Zahl liegt um 7,0 % über dem Vorjahr, aber weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019

396 Menschen sind im abgelaufenen Jahr 2023 auf Österreichs Straßen tödlich verunglückt. Das sind um 7,0 % mehr als im Jahr 2022, aber zum vierten Mal seit 2019 weniger als 400 Getötete in einem Jahr. Die Zahl der Verkehrstoten liegt damit auch weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 (416 Getötete). Langfristig bedeutet dies somit die viertniedrigste Opferzahl seit Beginn der Aufzeichnungen im Innenministerium im Jahr 1950. Nur in den Jahren 2020 mit dem historischen Tiefststand von 344 Verkehrstoten, 2021 (362) und 2022 (370) sind weniger Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen.

Jeder schwere Verkehrsunfall ist mit viel Leid für die Opfer und deren Angehörigen verbunden, deshalb ist größtmögliche Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen für die Polizei und das BMI. Neben der zielgerichteten Überwachung und Kontrolle sind Prävention und Bewusstseinsbildung wesentliche Aufgaben der Exekutive zur Verhinderung von Unfällen. Die Polizei wird im Lichte dieser Bilanz weiter ihre Präsenz an unfallträchtigen oder gefährlichen Stellen verstärken. Durch punktgenaue Maßnahmen und Schwerpunktaktionen sollen rücksichtslose und unbelehrbare Raser, Drängler und Alkolenker aus dem Verkehr gezogen werden.

396 Verkehrstote sind weniger als ein Siebentel der Todesopfer vom Jahr 1972. In diesem bisher „schwärzesten Jahr“ der Unfallstatistik gab es 2.948 Tote. Dabei hat sich die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Österreich seit 1972 von 2,5 Millionen auf 7,3 Millionen im Jahr 2022 nahezu verdreifacht. Noch vor gut zehn Jahren (2012) mussten mit 531 Getöteten noch deutlich mehr als 500 Verkehrstote beklagt werden.

In den Bundesländern

Im Burgenland gab es im abgelaufenen Jahr 20 Verkehrstote (2022: 19), in Kärnten 29 (21), in Niederösterreich 97 (98), in Oberösterreich 73 (80), in Salzburg 36 (19), in der Steiermark 81 (70), in Tirol 35 (29), in Vorarlberg 12 (16) und in Wien 13 (18).

Eine Zunahme der Zahl an Verkehrstoten gab es im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, Steiermark und Tirol. In Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und in Wien konnten Rückgänge registriert werden.

Verkehrsbeteiligung

Bei den tödlichen Verkehrsunfällen 2023 verloren 178 Pkw-Insassen ihr Leben, 82 Motorradfahrer (davon 22 mit Leicht-Motorrädern), 49 Fußgänger, 41 Radfahrer (davon 17 mit Elektro-Fahrrädern), 16 Lkw-Insassen (davon 13 im Klein-Lkw), zehn Mopedfahrer, drei Omnibus-Insassen, drei Lenker von sonstigen Fahrzeugen, drei Traktor-Insassen, zwei Lenker von E-Scootern, zwei Motordreiradfahrer, zwei Quad-Lenker, zwei Lenker von Spiel- und Trendsportgeräten, ein Microcar-Lenker, ein Lenker einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine und ein Lenker eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges.

Deutlich angestiegen gegenüber 2022 ist die Zahl der getöteten Motorrad- und Leichtmotorradlenker. Im Jahr 2022 wurde mit 55 getöteten Motorradfahrern die geringste Zahl in den letzten 30 Jahren verzeichnet, der Höchstwert in diesem Zeitraum liegt bei 112 Getöteten in den Jahren 1997 und 2000. Etwas zurückgegangen ist die Zahl der getöteten Lkw-Insassen.

Hauptunfallursachen

Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten Unachtsamkeit/Ablenkung (27,3 Prozent), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (25,6 Prozent), Vorrangverletzung (15,0 Prozent), Überholen (8,1 Prozent), Fehlverhalten von Fußgängern (6,7 Prozent), Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer (4,2 Prozent), Missachtung von Geboten/Verboten (3,3 Prozent), Übermüdung (3,3 Prozent), mangelnder Sicherheitsabstand (1,4 Prozent) und technische Defekte/mangelnde Ladungssicherung (0,9 Prozent). Alkoholisierung war bei 15 oder 4,2 Prozent der tödlichen Unfälle gegeben.

Gegenüber 2022 gab es Verschiebungen, es wurden weniger Unfälle durch Alkohol, Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer, mangelnder Sicherheitsabstand, Missachtung von Geboten/Verboten und Vorrangverletzung registriert. Bei den Hauptursachen Fehlverhalten von Fußgängern, nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit, Überholen, Übermüdung und Unachtsamkeit/Ablenkung gab es Anstiege.

Straßenarten und Ortsgebiet/Freiland

48 Verkehrstote gab es auf Autobahnen und Schnellstraßen; das bedeutet einen Anteil von 12,1 Prozent an allen Verkehrstoten und einen Anstieg um 14 oder 41,1 Prozent gegenüber 2022 (34). Der Großteil der tödlichen Unfälle ereignet sich auf den ehemaligen Bundesstraßen (148 Getötete), Landesstraßen (121) und sonstigen Straßen (79). 301 Verkehrsteilnehmer (76,0 Prozent) kamen im Jahr 2023 im Freiland ums Leben, 95 oder 24,0 Prozent im Ortgebiet.

Kinderunfälle

7 Kinder im Alter bis 14 Jahre kamen im Straßenverkehr 2023 ums Leben, davon 4 als Pkw-Insassen, 2 als Fußgänger, 1 als Lenker eines Spiel- und Trendsportgerätes. 2022 verunglückten 13 und 2021 6 Kinder tödlich. Zwei Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahre kamen 2023 bei einem Schulwegunfall ums Leben.

Schwerster Unfall auf A 5

Der schwerste Unfall im vergangenen Jahr ereignete sich am Samstag, den 12. August 2023 gegen 07:00 Uhr auf der A 5 (Nord Autobahn) im Gemeindegebiet von Bad Pirawarth, Bezirk Gänserndorf, in Niederösterreich. Bei einem Überschlag eines Kleinbusses (Pkw/Van) von der Autobahn auf einen darunter verlaufenden Agrarweg, wurden vier ukrainische Insassen, davon zwei Kinder, getötet und drei weitere schwer verletzt. Die Verunglückten waren auf dem Weg von Polen Richtung Süden.

Getötete auf Schutzwegen, Bahnübergängen, in Tunnelanlagen und bei Geisterfahrten

Acht Fußgänger kamen auf einem Schutzweg ums Leben, 2022 waren es 14. Auf Bahnübergängen bei Eisenbahnkreuzungsanlagen verunglückten 11 Menschen tödlich (2022: 17). Zwei Tote gab es 2023 in Straßentunneln (2022: 3). Bei Verkehrsunfällen mit Geisterfahrern kamen 2023 zwei Verkehrsteilnehmer ums Leben (2022: 0).

Alleinunfälle, Sicherheitsgurt, Altersangaben und ausländische Staatsangehörige

129 oder 35,4 Prozent aller tödlichen Unfälle (364) sind Alleinunfälle, das heißt, es war nur ein Fahrzeug am Unfall beteiligt. Von den 178 tödlich verunglückten Pkw-Insassen verwendeten 136 den Sicherheitsgurt, 42 waren nicht angegurtet. Mehr als ein Drittel aller Verkehrstoten (148 oder 37,4 Prozent) waren zum Unfallzeitpunkt 60 Jahre oder älter, 42 davon (10,6 Prozent aller Getöteten) sogar älter als 80 Jahre. In der Altersgruppe der 17 bis 29-Jährigen kamen im abgelaufenen Jahr 82 Personen (20,7 Prozent aller Verkehrstoten) bei Verkehrsunfällen ums Leben. 86 oder 21,7 Prozent der getöteten Verkehrsteilnehmer waren nicht österreichische Staatsbürger, jeder fünfte tödliche Verkehrsunfall (76 oder 20,9 Prozent) wurde von ausländischen Staatsangehörigen verursacht.  (Quelle:BMI Verkehrsdienst/Strategische Unfallanalyse)

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Sieben Verkehrstote in der vergangenen Woche


374 Verkehrstote zwischen 1. Jänner und 19. November 2017

 

In der vergangenen Woche starben vier Pkw-Lenker, zwei Mitfahrer in einem Pkw und ein Fußgänger bei Verkehrsunfällen. Am Samstag geriet im Bezirk Liezen, Steiermark, ein 17-jähriger Pkw-Lenker aufgrund seiner Alkoholisierung mit seinem Fahrzeug ins Schleudern und kam rechts von der regennassen Fahrbahn ab. Der Pkw stieß gegen einen Holzzaun, welcher sich in das Fahrzeuginnere bohrte und den 18-jährigen Beifahrer tödlich verletzte. Der Lenker und eine weitere Mitfahrerin wurden unbestimmten Grades verletzt.

 

Je zwei Menschen kamen in der Vorwoche auf einer Bundes- und Landesstraße und jeweils einer auf einer Autobahn, Gemeinde- und Schnellstraße ums Leben. In Niederösterreich und Oberösterreich mussten jeweils zwei, im Burgenland, Oberösterreich und Steiermark je ein Verkehrstoter beklagt werden.

 

Vermutliche Unfallursachen waren in drei Fällen eine nicht angepasste Geschwindigkeit und in je einem Fall eine Alkoholisierung, ein Fehlverhalten des Fußgängers, Überholen und Unachtsamkeit/Ablenkung. Drei der sieben Unfälle waren Alleinunfälle, ein Verkehrstoter war ausländischer Staatsbürger, eine Pkw-Insassin verwendete keinen Sicherheitsgurt und ein Unfallverursacher war alkoholisiert.

 

Vom 1. Jänner bis 19. November 2017 gab es im österreichischen Straßennetz 374 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2016 waren es 390 und 2015 waren es 427.  (Quelle: BMI)

 

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2017-11-20


ÖAMTC zu ASFINAG-Dividende: Wortbruch wird zum Dauerzustand


Seit 2011 versickerten 700 Millionen Euro im allgemeinen Bundesbudget

 

Die ASFINAG hat heute, Freitag, ihre Jahresbilanz 2016 präsentiert.  „Erneut versickert eine Dividende von 100 Millionen Euro im allgemeinen Bundesbudget. Und das, obwohl die ASFINAG auf die Rückseite jeder Vignette druckt, dass die ‚Einnahmen zu 100 Prozent für Autobahnen‘ genutzt würden.  Wortbruch wird damit zum Dauerzustand.  Die Verantwortung dafür trägt die Bundesregierung“, kritisiert Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.  In den vergangenen sechs Jahren sind so insgesamt 700 Millionen Euro als Dividende ins allgemeine Budget geflossen.  „Ein Abbau der ASFINAG-Schulden fand hingegen kaum statt“, so Wiesinger.

 

2016 hat die ASFINAG 472 Millionen Euro allein aus dem Vignettenverkauf erwirtschaftet.  Dass die Vignettenpreise laufend mit der Inflation steigen, ist gesetzlich vorgeschrieben und wird immer wieder mit dem Abbau des Schuldenberges von 11,6 Milliarden Euro argumentiert. 2016 wurden aber nur 128 Millionen Euro für Entschuldung aufgewendet.  „Ohne den Zugriff des Bundes in die Taschen der ASFINAG könnten die Jahresvignette rund 30 Euro weniger kosten“, rechnet der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung vor.  „Aufgabe der ASFINAG wäre es, die Einnahmen zur Finanzierung des Autobahn- und Schnellstraßennetzes einzusetzen und nicht Budgetlöcher zu stopfen und damit den Schuldenberg weiter vor sich her zu schieben“, so Wiesinger

 

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2017-04-28

Wissensmangel beim Stronach-Verkehrssprecher


Hagen fordert Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen

„Wir  fordern ein Überholverbot von Lkw auf zweispurigen Autobahnen.   Das würde die Sicher-
heit  aller  Verkehrsteilnehmer  erhöhen“,  erklärt  Team Stronach  Verkehrssprecher Christoph
Hagen in seinem Debattenbeitrag und brachte einen entsprechenden Antrag ein.   Hagen, der
selbst  Exekutivbeamter ist,  kennt aus seiner beruflichen Praxis das Gefahrenpotential solcher
Überholmanöver:  „Oft dauert es Minuten,  bis ein Lkw den anderen überholt hat.   Das führt zu
Staus  und  gefährlichen  Bremsmanövern,  oft auch zu Unfällen.“   Deshalb, appellierte Hagen
an Ministerin Bures, möge man zumindest auf gefährlichen zweispurigen Autobahnteilstücken
ein Lkw-Überholverbot einführen.
Obiger Absatz war gestern in einer Presseaussendung des „Team Stronach“ zu lesen. Offen-
bar  kennt  Hagen,  die  ohnehin  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen  nicht.  Dieses
Faktum  ist  deshalb  doppelt so traurig,  da der Mann Polizist ist.  Aber wir sind gerne behilf-
lich.
Gilt auf Grund der Gesetzeslage ohnehin schon
Für  LKW ab 3,5 Tonnen gilt auf österreichischen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h. Die Mindestgeschwindigkeit auf denselben ist 60 km/h. Der vorgeschriebene
Geschwindigkeitsunterschied  beim  Überholen  beträgt  auf  österreichischen Autobahnen
20 km/h.   Dass  LKW-Fahrer  mit  ihren Fahrzeugen  mit weit mehr als  60 km/h unterwegs
sind,  müsste  dem  Stronach-Verkehrssprecher  aus  seiner  aktiven Dienstzeit als Polizist
doch noch hinlänglich bekannt sein. Damit ergibt sich für LKW ab 3,5 Tonnen automatisch
ein Überholverbot.
Dass  Hagen  gerade  an  Bures  seinen erstaunlichen Appell richtet ist bezeichnend.  Denn
dieses  Thema  gab es schon einmal und auch die Verkehrsministerin wusste seinerzeit die
gesetzlichen  Bestimmungen  ebenfalls  nicht.   Gut,  Bures ist gelernte  Zahnarztassistentin.
Dass  sie  da  mit der Straßenverkehrsordnung nicht viel am Hut hat ist zwar nicht entschuld-
bar aber verständlich.  Denn bei der SPÖ werden Ministerposten meist nicht nach fachlicher
Qualifikation besetzt.  Wir haben damals über den Fauxpas von Bures ausführlich berichtet.
„Das Über(hol)verbot TEIL 1 und TEIL 2“.

Christoph Hagen  ist allerdings Polizist und sollte eine dementsprechende Ausbildung und
Praxis genossen haben. Frank Stronach spricht sich doch andauernd für qualifizierte Fach-
leute  in  seinem  Team aus.   Möglicherweise hat Hagen in der Polizeischule beim Thema
„Überholverbot für LKW“ gefehlt.   Dass ist aber nun nicht mehr so schlimm, denn nun hat
er  ja einen Job als Verkehrssprecher im „Team Stronach“  – und da zählt Polemik vermut-
lich doch mehr als fundiertes Fachwissen.
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2013-05-23

Die Wiener Ringstraße ist nicht genug

 

Wo geht’s  hier nach Peking?

Die Verkehrsschilder auf nachfolgendem Foto weisen auf die Städte Bratislava, Budapest etc.
hin.  Aber es ist kein Hinweis auf  Peking zu ersehen.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Also wo geht’s hier nach Peking?  Warum wir auf diese erstaunliche Frage kommen?  Sehen
Sie sich einfach das nachfolgende Video an.
 
Video: © erstaunlich.at

 
Möglicherweise  hat  der Mann aus dem  „Reich der Mitte“  Heimweh und sucht die kosten-
günstige  Lösung  in  seine  Heimat  zu  gelangen?   Für Humorlose:  Das meinen wir natürlich
ironisch.
 
Allerdings könnte so ein Video die Grünen auf die Idee bringen,  eine Freigabe der Autobahnen
für Radfahrer(innen)  – unter dem Motto:  „Die Wiener Ringstraße ist nicht genug“  –  zu fordern.
Und das meinen wir nicht ironisch, denn das ist so einigen Vertreter(innen) dieser Partei durch-
aus zuzutrauen.
 
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2012-09-16
 

Rettungsgassen-Chaos


Wo gibt es in Österreich solche Autobahnen?

Betrachtet man nachfolgendes Plakat des staatlichen Autobahnbetreibers „Asfinag“ könnte
man glauben,  dass die Autobahnen in Österreich allesamt drei bis vierspurig sind.  Wie weit
die  Asfinag von der Realität  entfernt ist untermauern  unsere Beiträge  „Ungültige Mautkont-
rollen“  und   „Gefährliche Vignettenkontrolle  – TEIL1 und TEIL2“.  Daher sind  wir über
dieses fantasievolle Plakat nicht wirklich erstaunt.

<< 

Foto: © erstaunlich.at

 

Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen

Seit 1.1.2012 ist das Gesetz zur Bildung von Rettungsgassen auf Autobahnen und mehrspur-
igen Schnellstraßen in Kraft getreten.   Fahrzeuglenker sind verpflichtet bei Stocken des Ver-
kehrs  eine Gasse zu bilden,  um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen. Bisher
befuhren diese bei Staubildung den Pannenstreifen.

 

Auf  zweispurigen Autobahnen müssen nun Fahrzeuglenker,  die sich auf der linken Fahrspur
befinden  nach  links und jene auf der  ersten Spur nach rechts auf den  Pannenstreifen aus-
weichen und anhalten.

 

Auf  Grund  der  zahlreichen  Radio-Verkehrsdurchsagen  dieser  Woche,  die vermehrt Staus
wegen gescheiterte Versuche zur Bildung von Rettungsgassen meldeten,  haben wir nachfolg-
endes Video gedreht.

 

{mp4-flv img=“videos/rg01.jpg“ showstop=“true“}rgavier{/mp4-flv}

Video: © erstaunlich.at

 

In  der praxisfernen Theorie soll  eine Rettungsgasse  ein rascheres Fortkommen von Einsatz-

fahrzeugen gewährleisten und das ist ein Ding der Unmöglichkeit, wie es unser Video beweist.
Lastkraftfahrzeuge sind bis zu 18 Meter Lang und über zwei Meter breit.   Um einen Sattelzug
oder  Lkw mit Anhänger  auf den Pannenstreifen zu lenken und anzuhalten,  benötigen selbst
routinierte Lenker die doppelte Länge ihres Schwerfahrzeuges.

 

Diese  Wegstrecke ist in der Praxis  schon bei aufkommender Staubildung nicht mehr vorhan-
den.  Daher wird das  Heck des Fahrzeuges zum  Teil in die erste Fahrspur  hineinragen und
diese blockieren.  Wie unser Video beweist  ist es auch Lenkern, die sich auf der linken Fahr-
spur  befinden  fast  unmöglich  weiter  nach  links  auszuweichen,  da sie ansonsten mit der
Betontrennwand kollidieren.

 

Chaos: Rettungsgassenbildung auf  2-spurigen Autobahnen

Die Bildung einer Rettungsgasse ist  auf drei- oder noch mehr spurigen Autobahnen möglich.

Allerdings  auf zweispurigen Autobahnen  (wie in unserem Video die A4)   führen Versuche

eines  solchen Unterfangens mit Sicherheit zu vermehrter Staubildung und zur Blockade von

Einsatzfahrzeugen.

 

Fotos: © erstaunlich.at

 

Realität auf der Autobahn                                   Fantasieplakat der Asfinag

 

Für  uns stellt sich daher die Frage,  warum man zumindest auf 2-spurigen Autobahnen nicht

am  altbewährten  Prinzip  „Pannenstreifen für Einsatzfahrzeuge“  festgehalten hat.  Mit
dem  neuen  praxisfernen Gesetz sind Staus und chaotische Situationen so gut wie sicher vor-
programmiert.   Dass dies einem  rascherem  Fortkommen von  Einsatzfahrzeugen abträglich
ist,  wird wohl jedermann(frau) erkennen.

 

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2012-01-05
 

Ungültige Mautkontrollen


Der Beitrag „Gefährliche Mautkontrolle TEIL2“ 

wird aus aktuellem Anlass verschoben

Bezüglich unseres Beitrags „Gefährliche Mautkontrolle“  hat die Asfinag zu dem Vorfall  per
Mail Stellung genommen.  Diese zum Teil in sich widersprüchliche und höchst erstaunliche
Stellungsnahme werden  wir zum Wochende,  mit einem  dementsprechenden Beitrag  ver-
öffentlichen.

Allerdings wollen wir unseren Leser(innen) einen Satz aus dem Asfinag-Mail, bezüglich des

Kontrollortes sofort zur Kenntnis bringen. Dieser lautet: „Dieser Mautkontrollplatz ist in der
Mautordnung  verankert.“  Das hat  natürlich  unsere  Neugier  erweckt  und wir  haben die
zitierte Mautordnung etwas genauer unter die Lupe genommen.


Screen: asfinag.at

Beamten-Fantasie

Als wir dies (rot unterstrichen) entdeckten waren wir höchst erstaunt. In dieser Mautordnung
werden ganze Ortschaften an Autobahnabschnitte zitiert, die nicht der Realität  entsprechen.
Kittsee liegt  definitiv nicht  an der A4  und Nickelsdorf  nicht an  der A6.  Zur Information des
Verkehrsministeriums und der Asfinag  veröffentlichen wir die anschliessende Straßenkarte.


Screen: Goggle Maps

Unter „A4-Nickelsdorf“ und „A6-Kittsee“ können sich nicht ausreichend informierte Beamte

des Verkehrsministeriums,  sowie Mitarbeiter  der Asfinag  ausführlich über  den Strecken-
verlauf  (inklusive Zu- und Abfahrten)  informieren.  Erstaunlich ist die Tatsache,  dass sich
die Asfinag  auf die  Mautordnung beruft  und offenbar  gar nicht in Kenntnis der von ihnen
zu kontrollierenden Streckenabschnitte ist.

Nicht gelesen oder des Lesens nicht mächtig

Damit wird auch offensichtlich, dass kein Asfinag-Mitarbeiter je diese Mautordnung durch-
gelesen hat und wenn ja, offenbar des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig ist. Aber die
Spirale dreht  sich in  diesem Fall weiter.  Denn durch die Verbindung der Orte mit den fal-
schen Autobahnabschnitten,  sind alle durchgeführten  Mautkontrollen an den betroffenen
Abschnitten ungültig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Das könnte nun soweit führen, dass eingehobene Straf-Mautgebühren retourniert werden
müßten,  wenn es  ein Betroffener  darauf anlegt. Denn die durchgeführten Mautkontrollen
„A6 – Nickelsdorf“  und  „A4 – Kittsee“  sind ungültig,  da keine Verbindungen zwischen den
zitierten  Ortschaften und Autobahnabschnitten  existieren,  auch wenn  diese in  der Maut-
ordnung so  verankert sind.

 
Durch diesen Umstand  deckt sich nämlich der tatsächliche  Kontroll- und/oder Tatort  nicht
mit dem  in der Mautordnung  verankerten  Mautkontrollplatz.  Die Verkehrsministerin  wird
nicht sehr erfreut sein,  wenn sie von dieser Tatsache in Kenntnis gesetzt wird.

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2011-05-13
 

Inhalts-Ende

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