Volksbegehren in Wien: Rechtzeitig unterschreiben

Wiener Eintragungslokale am Montag bis 19:00 Uhr geöffnet

Die Wiener Eintragungslokale für die Volksbegehren

. ORF-Haushaltsabgabe NEIN
. Autovolksbegehren: Kosten runter!
. Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

sind am heutigen Freitag, dem 4. April 2025, noch bis 18 Uhr geöffnet. Am letzten Tag des Eintragungszeitraumes, Montag, dem 7. April 2025, sind die Wiener Eintragungslokale von 8 bis 19 Uhr geöffnet.

Für die Stimmabgabe ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.

Bis Montag, dem 7. April 2025, 20.00 Uhr, kann man die Volksbegehren auch noch online mittels ID Austria über das BürgerPortal des Bundesministeriums für Inneres unterschreiben.

Nähere Informationen der Stadt Wien rund um die Volksbegehren (z. B. die Adressen der Wiener Eintragungslokale, Informationen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit Behinderungen, den genauen Wortlaut der Volksbegehren) findet man unter www.wien.gv.at/volksbegehren.

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Start des Eintragungszeitraums für drei Volksbegehren

Von 31. März bis 7. April 2025 kann online sowie auf jeder Gemeinde unterschrieben werden

Zwischen 31. März und 7. April 2025 können Bürgerinnen und Bürger für drei Volksbegehren unterschreiben. Die aktuellen Initiativen „Autovolksbegehren: Kosten runter!“, „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ und „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ hatten bereits in der Einleitungsphase mehr Unterstützungserklärungen gesammelt als notwendig. Personen, die in dieser Phase des Verfahrens das jeweilige Volksbegehren bereits unterstützt haben, können kein zweites Mal unterschreiben. Die einstige Unterschrift fließt in das Gesamtergebnis ein.

Unterschrieben werden kann entweder online mittels „ID Austria“ oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale. Zur Unterschriftsleistung berechtigt sind Personen, die spätestens am letzten Tag des Eintragungszeitraums (7. April 2025) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und zum Stichtag (24. Februar 2025) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler müssen im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sein, das 16. Lebensjahres vollendet haben und dürfen nicht von der Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen sein. Diese Kriterien erfüllen derzeit mehr als 6,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher.

Online-Unterschrift bis 7. April 2025, 20.00 Uhr möglich

Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale kann auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID Austria) für die Volksbegehren unterschreiben werden. Diese Möglichkeit endet aufgrund gesetzlicher Vorgaben am 7. April 2025 um 20.00 Uhr.

Die Online-Eintragung ist über folgenden Link möglich: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Hotline des Innenministeriums: 0800 20 22 20

Bei Fragen oder benötigten Hilfestellungen im Zusammenhang mit Volksbegehren stehen unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums zur Verfügung. Diese sind ab 31. März 2025 wochentags (Montag bis Freitag) von 8.00 bis 20.00 Uhr und am 7. April 2025 von 8.00 bis 21.00 Uhr erreichbar.

Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26 2700 erreicht werden. Außerhalb der Betriebszeiten besteht ein Tonbanddienst. Zudem ist das Innenministerium per E-Mail unter wahl@bmi.gv.at erreichbar. Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden am 7. April 2025 nach Ende des Eintragungszeitraums unter dem Link www.bmi.gv.at/volksbegehren bekannt gegeben.

Zahlreiche weitere Volksbegehren sind derzeit zur Unterstützung im Einleitungsverfahren registriert. Allgemeine Informationen zu diesen Volksbegehren, die ebenfalls online oder auf den Gemeinden unterstützt werden können, sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.

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Die Mehrheit der Österreicher lehnt die CO2-Bepreisung ab

Jede Stimme für das Autovolksbegehren zählt

Eine Gallup-Umfrage im Auftrag der Wiener Städtischen belegt, dass das Auto gerade am Land das wichtigste Fortbewegungsmittel ist und die Bevölkerung die Zusatzkosten nicht akzeptiert.

Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung präsentierte heute eine Umfrage unter 1.000 Österreichern, die die CO2-Bepreisung von Autos mit Verbrennermotor mehrheitlich ablehnen. Das entspricht der Hauptforderung des Autovolksbegehrens, nach der die Kosten für Autofahrer um zumindest ein Viertel gekürzt werden sollen. „Selbstverständlich sind auch wir für den Schutz unseres Klimas, aber das wird nicht durch eine vollkommen einseitige Bestrafung der Autofahrer gerettet werden!“, sagt Gerhard Lustig, Initiator des Autovolksbegehrens, und weiter: „Auch diese Umfrage zeigt wieder einmal, dass die Menschen, gerade am Land, auf das Auto angewiesen sind und die im EU-Vergleich zweithöchsten Kosten ablehnen. Das Autovolksbegehren setzt in seiner Hauptforderung dort an und will die Politik dazu bewegen, die Kosten für Autofahrer zumindest auf das um 25 % niedrigere Niveau in Deutschland zu senken.

Unterstützer des „Autovolksbegehrens – Kosten runter“ können im nächsten Gemeinde- oder Magistratsamt sowie mit Handy-Signatur, kartenbasierter Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login online unterschreiben. Werden die nötigen 100.000 Unterschriften erreicht, muss das Parlament das Anliegen behandeln. Gerhard Lustig: „Wir haben schon bisher viel Unterstützung bekommen und wir hoffen, dass wir sehr viele Menschen für unser Anliegen gewinnen können.“

Weitere Informationen, sowie den Link zur Unterzeichnung der Unterstützungserklärung finden Sie unter der eigens eingerichteten Website www.autovolksbegehren.at

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