Niederösterreich befreit Begleitpersonen von Kostenbeitrag für Kinder bis zum dritten Lebensjahr

Finanzielle Entlastung und soziale Gerechtigkeit

Ein Krankenhausaufenthalt von Kindern und insbesondere Kleinkindern wird für Eltern schnell zur Kostenfalle. Begleitpersonen, die ihren Kindern bei einem stationären Aufenthalt beistehen, müssen derzeit tief in die Tasche greifen. Die FPÖ Niederösterreich ergriff die Initiative und befreiten Eltern von diesem Kostenbeitrag. In Niederösterreich wird der Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Kindern bis zum dritten Lebensjahr gestrichen. Zudem wird eine Regelung geschaffen, wonach der Kostenbeitrag bei Kindern mit Behinderung entfällt. Das ist gelebte soziale Verantwortung für Familien in Niederösterreich. Eltern, die ihren Kindern in der Ausnahmesituation eines Spitalsaufenthaltes Sicherheit und Geborgenheit geben, dürfen nicht auch noch mit hohen Kosten bestraft werden. Der entsprechende Antrag der FPÖ ist der heutigen Landtagssitzung einstimmig angenommen worden.

Aktuell beläuft sich dieser Beitrag auf € 43,40 pro Tag. Zwar ist im NÖ Krankenanstaltengesetz (NÖ KAG) geregelt, dass der Kostenbeitrag für sogenannte nicht anstaltsbedürftige Begleitpersonen von Säuglingen (bis zu einem Jahr) entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag jedoch zu leisten haben.

Es muss eigentlich allen ein besonderes Anliegen sein, dass Mütter und Väter rund um die Uhr bei ihren Liebsten sein können. Mit der Neugestaltung des Begleitpersonenbeitrages wird dafür gesorgt, dass es in Niederösterreich eine echte finanzielle Entlastung der Familien gibt und für soziale Gerechtigkeit gesorgt wird.

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Begleitperson eines Kindes benötigt G2-Status?


Röntgeninstitut lenkte ein


Mittlerweile ist der Corona-Wahn derart fortgeschritten, dass auch etliche Ärzte/Ambulanzen in Sachen „G“ tun was sie wollen, auch wenn es der Corona-Verordnung nicht entspricht. Beispielsweise prangt an der Eingangstüre der Röntgendiagnostik ein Hinweis, dass Begleitpersonen einen „2G“-Nachweis benötigen, wenn sie das Institut betreten wollen. Dem Aushang nach gilt das augenscheinlich auch, wenn man Begleitperson eines Kindes ist. Denn von einer Ausnahme ist nichts vermerkt.




Dass dem nicht so ist, bestätigt der §21, Absatz 3, Pkt. 2 der aktuellen Covid Schutzmaßnahmenverordnung.




Auf schriftliche Anfrage und Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen, machten das Röntgeninstitut nun einen Rückzieher. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte man nun:


„In unserer Röntgenordination haben wir im Rahmen des COVID- Schutzkonzepts festgelegt, dass ein gültiger 2G Nachweis für geplante Untersuchungen für Begleitpersonen notwendig ist. Falls keine Begleitperson mit 2GNachweis verfügbar ist, akzeptieren wir auch einen bis zu 48 Stunden alten PCR Test, falls nicht verfügbar Antigentest. Prinzipiell ist aus Datenschutzgründen und für die notwendige Zustimmung zur Untersuchung als Begleitperson eines unmündigen Minderjährigen ( <14 Jahre) eine erziehungsberechtigte Person notwendig.“


Schön wäre es noch, wenn das Röntgeninstitut diese Ausnahme auch auf der Eingangstüre plakatieren würde.


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21.02.2022


Blinder Mann wurde aus Badezentrum Traun rausgeworfen


Behinderten wurde der Zutritt verweigert

„Ich wurde wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt und damit diskriminiert“, sagt der
blinde Bausachverständige Dietmar Janoschek.   Der ehemalige Leistungs- und Rett-
ungsschwimmer  ist  1992 erblindet,  geht aber trotzdem seiner großen Leidenschaft
dem Schwimmen sehr gerne nach.
Seit einigen Jahren lebt er in Traun (OÖ),  wo  er  ein  Haus mit Pool gebaut hat.  Da der
Pool   aber  im   Außenbereich  liegt  und  mit   6 X 3  Meter  relativ  klein  ist,  beschloss
Janoschek  vor  einem  Monat sich den Weg zum Badezentrum Traun sowie das Hallen-
bad und den Saunabereich mit sehender Hilfe zeigen und erklären zu lassen, um diese
Einrichtung der Stadt Traun jederzeit Nutzen zu können.
Seit  Anfang Dezember 2014 besuchte er 10-mal das Badezentrum.   „Die ersten beiden
Male hatte ich einen befreundeten Nachbarn mit,  der mir alles gezeigt hat.  Seit meinem
3. Besuch  benötige  ich  keine  Hilfe  mehr,  da  ich  alle meine Wege zum und im Bade-
zentrum problemlos alleine finde, wie viele Leute bezeugen können“,  so Janoschek.
Groß  war  die Freude des blinde Sportlers,  der bei jedem seiner Besuche zwischen 2,5
und  3 Kilometer  schwimmt,  als  er  im   Dezember – von  seiner  ebenfalls  erblindeten
Lebensgefährtin – eine Plastikkarte mit  einem  Guthaben von Euro 100,- für den Eintritt
zum Badezentrum Traun als Geschenk erhielt.
Bei  seinem  11. Besuch am 30.12.2014 wurde Dietmar Janoschek jedoch an der Kassa
angehalten.   Es  wurde  der  Betriebsleiter  geholt  und dieser erklärte ihm,  dass er das
Badezentrum nur mit einer Begleitperson betreten dürfe.   Als Grundlage für das Betret-
ungsverbot  wurde die Betriebsordnung genannt.  Diese sieht vor,  dass Behinderte nur
in  Begleitung einer Person,  die mindestens 18 Jahre alt sein muss,  das Badezentrum
betreten dürfen.
Alle Beteuerungen von Janoschek,  dass er sich alleine zu Recht finde und dies ja auch
schon  die  letzten  8 Male bewiesen habe und es sich bei dieser Bestimmung um eine
Diskriminierung handle, halfen nichts.   Laut Janoschek rechtfertigte sich der Betriebs-
leiter mit den Worten:. „Ich kann nur die Richtlinien befolgen, wegen einer Änderung
dieser müssen sie sich an die Stadt Traun wenden.“ . Anschließend musste der blinde
Badestammgast unverrichteter Dinge das Badezentrum wieder verlassen.
Dietmar  Janoschek,  der auch Präsident der  Interessenvertretung .„freiraum-europa“
ist,  die  sich  für  die  Gleichberechtigung und Barrierefreiheit aller Menschen einsetzt,
wird  eine Sachverhaltsdarstellung mit einer Beschwerde an die Antidiskriminierungs-
stelle  beim  Amt der OÖ Landesregierung sowie der Stadt Traun verfassen.   Er hofft
auf rasches handeln der verantwortlichen Politiker beim Trauner Gemeinderat, damit
er  so  wie  auch  bisher  wieder ungehindert schwimmen gehen kann und auch kein
anderer Behinderter derart brüskiert werden kann.
„Es handelt sich bei dieser Bestimmung um eine Diskriminierung, denn Menschen mit
Behinderung  sind  mündig  genug selbst zu entscheiden ob und wann sie eine Assis-
tenz  bzw.  Begleitung  zur Unterstützung benötigen und wann nicht.   Die Behauptung
nur  weil  jemand  eine  Behinderung  hat,  könnte er leichter stürzen oder sich verirren
udgl.,  sind   altmodische  Vorurteile  die  im   21. Jahrhundert  nichts  mehr  zu suchen
haben.
Dass  eine  Begleitperson  bei  allen Behinderten im Vorhinein vorgeschrieben  wird ist
unfassbar  und  entspricht nicht der Lebensrealität von Menschen mit Behinderung, die
nicht  ständig  irgendjemanden  als   Begleitung  verfügbar  haben und  ich  werde  mir
sicher nicht  ca. 3-mal pro Woche jemanden als Begleitperson bezahlen, der mir dann
zusieht  wie  ich  ca.  3 Kilometer  schwimme.  Außerdem  man  stelle  sich  vor,  diese
Regelung  wird  immer  Wort  wörtlich  genommen,  so  würde  dies   bedeuten,  dass
jedem   fünften  Badegast  der   Zutritt  verweigert  werden  müsste.   Allen  Menschen
mit Diabetes,  Epilepsie,  Hörgeräten,  Gehörlosen, Geh- und, Sehbehinderten, Klein-
wüchsigen usw.“,  so der schockierte Dietmar Janoschek.
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2014-12-31

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