Wozu noch ein Darknet, wo es doch Facebook gibt? – Teil 2

Jetzt sind schon Waffen, Drogen und Falschgeld erhältlich

Haben wir bislang „nur“ über gefälschte Markenartikeln, falsche Führerscheine und geklonte Kreditkarten berichtet, die man via entgeltlicher Anzeigenschaltung auf Facebook erwerben kann, sind wir nun einen Schritt weitergekommen. Schon wieder auf Facebook, dass ist jenes soziales Netzwerk bei denen man sehr großen Wert auf die Gesellschaftsstandards legt, ist uns gestern eine entgeltliche Anzeige für den Erwerb von Drogen, Waffen und Falschgeld ins Auge gestochen.

Zum Schein haben wir Interesse gezeigt und wollten Infos zur Abwicklung des Geschäftes haben, welche wir auch prompt erhielten. Einzelheiten lassen wir hier absichtlich aus.

Den uns angebotenen Blick in den „Einkaufsladen“ auf Telegram, wollen wir unserer Leserschaft aber nicht verwehren.

Ob dieses völlig verantwortungslose Verhalten von diversen „Sozialen Netzwerken“, bei denen man gegen Bezahlung augenscheinlich jedes – noch so kriminelles – Inserat schalten kann, möglicherweise schon unter Beitragstäterschaft fallen könnte, sollten die zuständigen Behörden prüfen.

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Verdacht des Amtsmissbrauchs durch illegale Aktenweitergabe


Staatsanwaltschaft muss ermitteln – Ohne Akten

wäre Klenk-Pilz Rufmordkampagne nicht möglich

„Ich fordere die zuständige  Staatsanwaltschaft auf,  umgehend Ermittlungen in Sachen
Amtsmissbrauch  bzw.  möglicher   Beitragstäterschaft  dazu  zu  ermitteln.   Das  ist  im
eigenen  Interesse  der  Staatsanwaltschaft,  die  sicherlich  jeden  Verdacht ausräumen
möchte, durch Amtsmissbrauch irgendeinen Beitrag zur politischen Rufmordkampagne
von  Klenk,  Pilz und Co.  zu liefern“,  sagte heute FPÖ-Generalsekretär  NAbg. Herbert
Kickl in einer Reaktion auf die Pressekonferenz des Grünen Pilz.
Er, Kickl, könne sich persönlich nicht vorstellen, dass ausgerechnet in der Wirtschafts-
und  Korruptionsstaatsanwaltschaft   Straftaten  begangen  würden,  allerdings  müsse
dieser  Verdacht  durch  eingehende  Untersuchungen  ausgeräumt  werden.   Es  sei
jedenfalls  auffällig,  dass  immer wieder vertrauliche Akten,  die dort nichts zu suchen
hätten, auf offenbar illegalem Weg bei den Adressaten Pilz und Klenk landen würden,
so Kickl.
„Nur  auf  Basis  dieser  mutmaßlich  illegal  organisierten  Unterlagen ist es den beiden
Oberlinken möglich,  Rufmordkampagnen  gegen politisch missliebige Personen über-
haupt zu starten.  Indem wie im vorliegenden Fall extremst selektiv und unvollständige
Aktenteile  zu einem sachlich völlig unhaltbaren Schmutzkübelkonstrukt zusammen-
gezimmert  und  in  die  Öffentlichkeit  getragen würden,  um politische Drecksarbeit zu
leisten.   Dass  solche  Anschüttungen  wie  gerade  jetzt  vornehmlich vor Wahlen, bei
denen  die  FPÖ massive Stimmenzuwächse erwartet,  passieren,  ist ja kein Zufall.  Es
zeigt,  dass  bei  den  Linken  der  Hut  brennt  und sie sich inhaltlich und sachpolitisch
nicht mehr zu helfen wissen.  Deshalb greifen sie auf die  Methode der systematischen
öffentlichen  Kriminalisierung  Unschuldiger  und  politisch  motivierte Manipulation von
Fakten zurück. Mich erinnert das an die Methoden der Inquisition“, so Kickl weiter.
Ob  es Klenk und Pilz passe oder nicht,  so sei es Faktum, dass weder er,  Kickl, noch
Strache  von  der  zuständigen  Staatsanwaltschaft  als  Beschuldigte  geführt würden.
„Daran  ändern  auch  die  wiedergekäuten  Anschüttungen  der beiden Möchtegern-
Staatsanwälte  Klenk  und  Pilz nicht das Mindeste,  zumal sie ja nur aus jenen Unter-
lagen,  die  die  Staatsanwaltschaft  ohnehin  seit  langem in Händen habe,  extremst
selektiv Raubersgeschichten zusammen stöpseln“, so Kickl.
„Es  ist schlicht und ergreifend so,  dass alle von den beiden Herren in den Raum ge-
stellten  strafrechtlichen Vorwürfe gegen meine Person und gegen HC Strache völlig
unhaltbar sind.   Ich bin in diesem Verfahren Zeuge,  HC Strache wurde nicht einmal
als Zeuge befragt“,  so der freiheitliche Generalsekretär, der ankündigte,  derzeit alle
rechtlichen  Schritte  gegen  alle  an dieser Vorgangsweise des Rufmords Beteiligten
prüfen zu lassen. (Quelle: APA/OTS)
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2015-07-15

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