Führerscheinbilanz 2023 zeigt, das Interesse am Auto ist anhaltend hoch

90.106 Autoführerscheine im vergangenen Jahr, aber auch Motorradführerscheine sind seit den Corona-Lockdowns ein "Renner“

Mit 90.106 B-Führerscheinen im abgelaufenen Jahr bleibt das Interesse an einer Lenkberechtigung für das Auto anhaltend hoch (2022: 90.386). Dabei zeichnen sich zwei Trends ab: Der 18. Geburtstag, früher „der Stichtag“ für den Besitz des Rosa Scheines, hat immer mehr ausgedient. Im städtischen Bereich wird der Führerschein immer später, meist mit 20 oder 21 Jahren, gemacht. In den ländlichen Bezirken steigt der Zuspruch zum L17-Führerschein. Etwa die Hälfte aller Führerschein-Neulinge sind hier 17 Jahre alt. Aufgrund einer stabilen Entwicklung bei den Altersjahrgängen der 17- und 18-Jährigen, wird auch in den kommenden Jahren ein ähnliches Bild erwartet.

Einen ungebrochenen Boom erfährt der Motorrad-Führerschein. Seit dem ersten Corona-Lockdown am 20. März 2020 liegt die Zahl der A-Scheine konstant um 20 Prozent höher als Vor-Corona-Niveau. Dieser Trend betrifft alle Motorrad-Kategorien der Klasse A in gleicher Weise, d.h. sowohl die Klasse A1 bis 125 cm3, die ab 16 Jahren erworben werden kann, als auch die beiden schwereren Motorrad-Kategorien A2 (ab 18 Jahren) und A (ab 24 Jahren). Dazu werden jährlich 28.000 AM Scheine (Moped) mit 15 Jahren gemacht.

Bei den Buslenkern wurde mit knapp 1400 neuen Berufslenkern der Höchstwert bei den Neuzugängen erzielt. Das trifft seit der Einführung einer Grundqualifikationsprüfung für Berufskraftfahrer in der EU vor 15 Jahren zu. Beim beruflichen Lkw-Verkehr mit Lenkern der Klasse C, wurden im abgelaufenen Jahr 3000 neue Führerscheine gemacht und damit sollte ein wichtiger Beitrag gegen den Lenkermangel im Gütertransport, sowie im Werkverkehr mit schweren Lkw (>3,5 Tonnen) geleistet werden können.

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Polizist verprügelt Polizist

 

Polizist vor Gericht

Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.

Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.

Zu tief in Glas geschaut

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.

Verhängnisvolle Rückkehr

Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.

Wachzimmer als Boxring

Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
 
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
   
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.

Berechtigte Hoffnungen ?

Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.

Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch

Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.

Nachtwächter vs. Polizei

Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.

Stauni

  
2009-07-10
   

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