Für einen Untertitel fehlten uns die Worte
Eine heutige Presseaussendung des Vereins VICTIMS MISSION, deren Inhalt wir nachfolgend in diesem Beitrag – in gekürzter Form – wiedergeben, ließ uns erschaudern.
(Textbeginn) Eine liebevolle Mutter zweier Kinder – anonymisiert Samanta genannt – arbeitete als Diplomkrankenschwester in Wien. Eines Tages erzählten ihr die Kinder, dass sie sexuelle Gewalt außer Haus erlitten haben. Samanta suchte Hilfe bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Daraufhin nahm ihr das Jugendamt die Kinder weg. Ihr wird Gewalttätigkeit unterstellt, sie wird nach § 21/1 Strafgesetzbuch zur „Maßnahme“ verurteilt.
Sobald Samanta den sexuellen Kindesmissbrauch berichtete, ging das Jugendamt gegen sie vor: Es veranlasste ihre zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie. Samanta wurde für schizophren erklärt, sie sei eine Gefahr für ihre Kinder. Eine Freundin sagte hierüber: „Den Befund, dass sie geistig gesund war, habe ich gelesen. Es bestand keine Veranlassung, ihr die Kinder zu nehmen. Dieser Befund muss in der Klinik auffindbar sein“. „Warum werden die Opfer weggesperrt und nicht die Täter?“ fragen sich Angehörige sexuell missbrauchter Kinder. Wurden Samantas Kinder befragt? Werden sie therapeutisch betreut? Werden sie geschützt? Zudem erwirkte das Jugendamt eine Verfügung, dass Samanta sich nicht mehr im Bereich der Schule ihrer Kinder aufhalten darf.
(Anmerkung der Redaktion: Diese Verfügung bzw. ein Verstoß dagegen, dürfte auch zu einem Polizeieinsatz geführt haben. Dies schließen wir aus der eingangs erwähnten Presseaussendung.)
Samanta wurde am LG Wien verurteilt. Im Urteil wird auf den Seiten 2 und 3 über Samanta festgehalten: „[N.N.] hat … versucht (§ 15 StGB) unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höheren Grad beruht, nämlich einer anhaltenden paranoiden Schizophrenie I./ Polizeibeamte … mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich ihrer Wegweisung und … Festnahme, zu hindern … II./ … versuchte gegen die Polizeibeamten zu treten.“ und auf Seite 8: „Weiters zeigte die Betroffene … keine Delikts- oder Krankheitseinsicht und sprach lediglich davon, depressiv gewesen zu sein, weil ihr vor zwei Jahren die Kinder weggenommen worden sind“.
„(Versuchter) Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „(versuchte) schwere Körperverletzung“ wären Samanta „zuzurechnen gewesen“, wäre sie „zurechnungsfähig gewesen“, schreibt die Richterin (Seite 3, Seite 10). Die Richterin schreibt weiters, dass die Polizisten nicht verletzt wurden (Seite 10).
Wenn ein Polizist bei einer Festnahme minimal verletzt wird, etwa einen kleinen Kratzer bekommt, gesteht ihm das Gesetz eine „Schwere Körperverletzung“ zu (3), erklärt Dr. Alexander Krasser, der damalige Rechtsanwalt Samantas. Er bestätigt: „Der einzige Mensch, der verletzt wurde, ist Samanta“. Dies wurde auch diagnostiziert***. Dr. Krasser weiter: „Schon ein ‚Sich-Steif-Machen‘ erfüllt den Tatbestand ‚Widerstand gegen die Staatsgewalt‘ „. Und: „Es ist völlig lebensfremd, wenn eine normale Hausfrau, die weder Judo noch irgendeine andere Kampfsportart betreibt, von vier WEGA-Inspektoren niedergerungen worden sein soll.“ Die Polizisten mokierten sich denn auch bei der Festnahme Samantas, als sie ihre am Rücken gefesselten Hände bewegte: „Tja. Das ist jetzt Widerstand gegen die Staatsgewalt“…
Die Richterin schreibt weiters über Samanta (Seite 6): „Sie zeigt durchgehend eine wahnhafte Überzeugung, dass ihren Kindern Leid angetan und Schaden zugefügt wird …“ (nach Gutachten Dr. Dantendorfer, Seite 19).
Die altbewährte Vertuschungsstrategie ist leicht wiederzuerkennen: Den Kindern wird nicht geglaubt, der Mutter wird nicht geglaubt, nichts wird benannt, nichts wird untersucht. Die einzige Zeugin wird weggesperrt und mit Psychopharmaka zwangsbehandelt. Samanta sagt, dass sie nicht gegen die Polizeibeamten getreten und auch nicht andere ihr angelastete „schwere Gewalttaten“ begangen hat.
Die Richterin stützt ihr Urteil auf ein Sachverständigen-Gutachten. Dieses stellt die Gefährlichkeitsprognose (Seite 4), dass „… die Beschuldigte einer Tätergruppe zuzuordnen ist, die ein hohes Risiko für neuerliche Gewalthandlungen ausweist“.
Richterin und Gutachter vergeuden keine Zeit auf die Ungereimtheiten, Widersprüche und falschen Feststellungen in Gutachten und Urteil. Es bleibt z.B. offen, wie es sein kann, dass eine intelligente Frau sieben Jahre lang ihren Beruf als Diplomkrankenschwester in einem großen Spital ausübt, ihre Kinder aufzieht, aber plötzlich in unzurechnungsfähigem Zustand Straftaten mit schweren Folgen begehen hätte sollen.
Dr. Krasser stellt die Frage, warum Schule und Jugendamt, die ja ihre schaurigen Anschuldigungen bei der Polizei zu Protokoll gaben, sich nicht an das Strafverfahren angeschlossen haben. Warum klagen „Geschädigte“ ihre Rechte nicht ein?
Dr. Krasser hat sehr viele Eltern vertreten, deren Kinder ungerechtfertigt in staatliche Obhut genommen wurden. Der Menschenrechtsanwalt erhält per 13.8.2018 Berufsverbot (7). Der 13.8.2018 ist auch jener Tag, an welchem Samanta die jährliche Anhörung vor Gericht hatte. Das Berufsverbot war für 1.9.2018 avisiert, wurde aber in einer Nacht- und Nebelaktion kurzfristig vorgezogen auf den 13.8.2018, sodass Samanta vor Gericht unvertreten war.
Es wird eine Postsperre über Dr. Krasser verhängt, ohne richterlichen Beschluss. Er erhält weder seine Gerichtspost, noch Briefe seiner Mandanten, auch nicht seine Privatpost: „Ich konnte und kann Fristen nicht einhalten“ stellt er fest und fragt sich: „Wer hat an meiner Post so großes Interesse, dass 1. die Post überhaupt unterdrückt wird, 2. sie mit einem falschen Eingangsstempel versehen wird, um Gefahr zu laufen, Fristen zu versäumen, 3. nur Bestandteile von Postsendungen nach Gutdünken des Kommissärs herausgegeben werden, oder 4. offensichtlich meine Privatpost auf einer fremden PC-Anlage, nicht auf der des Kommissärs, gescant wird? Stehe ich unter Terrorverdacht? Es kann nur mit meinen Causen zu tun haben!“ Seine Fragen an den Kammer-Kommissär nach seiner Post, sein Antrag auf Aufhebung der Postsperre sowie sein Antrag auf Emeritierung bleiben unbeantwortet. Er wird ausgegrenzt, isoliert, gedemütigt, entmündigt – so wie die ungerechtfertigt abgenommenen Kinder, die ungerechtfertigt Besachwalteten, die ungerechtfertigt Verurteilten.
Samanta landet im Maßnahmenvollzug und wird mit Psychopharmaka zwangsbehandelt. Wer aufgrund eines Urteils in die Forensik eingewiesen wird, hat damit faktisch den Anschluss an das Rechtssystem verloren. Wiedererlangen kann derjenige ihn nur durch eilfertige Kooperationsbereitschaft mit den Ärzten und demonstrative Krankheitseinsicht. Wem diese Art der Verlogenheit wesensfremd ist, wer auf seinen Rechten besteht, statt willfährig die ihm verschriebenen Psychopharmaka zu konsumieren und seine Therapeuten mit einem dankbaren Lächeln zu belohnen, hat schlechte Karten, jemals wieder in Freiheit zu gelangen.
Um in Österreich eine Chance zu haben herauszukommen, muss man durch Erfüllen der Auflagen Stufe 6 erreichen. Man beginnt mit Stufe 0. Samanta war schon in einer höheren Stufe und wurde auf Stufe 0 zurückgestuft, nachdem Dr. Krasser sie besucht hat, und der Verein SIM (9) angerufen hatte. Samanta hat gegen keine Auflagen verstoßen. Allein wegen der Kontaktaufnahme von außen wird sie sanktioniert. Das Durchlaufen der Stufen ist die einzige Hoffnung von Maßnahmehäftlingen.
Samanta ist als gebürtige Polin katholisch erzogen und sucht Trost im Gebet. Es ist ihr ja nichts geblieben als „zu hoffen und zu beten“! Es wird ihr ein „religiöser Wahn“ bescheinigt. Samanta darf ab August 2018 nur noch von ihren Geschwistern und vom Anstaltspfarrer besucht werden. Die Forensiker wissen, dass Samantas Geschwister im Ausland leben. Die in Österreich wohnhaften Freunde dürfen Samanta nicht mehr besuchen. Bleibt als einziger Besucher der Pfarrer… (Textende)
Wie bereits eingangs erwähnt, wurde besagte Presseaussendung in gekürzter Form wiedergeben, da sich diese über mehrere Seiten erstreckt. Unter diesem LINK ist der gesamte Text nachlesbar.
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2018-10-02