Ärztekammer Wien: Hacker-Vorstoß zu Berufsverbot ist inakzeptabel

Das wird Situation in Wiener Spitälern weiter verschärfen

Die Ankündigung von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker, Spitalsärztinnen und -ärzten zukünftig Nebenbeschäftigungen im wahlärztlichen Bereich zu verbieten, ist für die Ärztekammer für Wien nicht nachvollziehbar und völlig inakzeptabel.

„Der Vorschlag des Stadtrates ist reine Showpolitik auf dem Rücken der Wienerinnen und Wiener. Nun im Wahlkampf mit arbeitnehmerfeindlichen Verboten zu drohen, widerspricht auch jeglichen Grundsätzen einer arbeitnehmerfreundlichen Politik. Eine erzwungene Einschränkung der Berufsfreiheit wird noch mehr Ärztinnen und Ärzte für immer von den Spitälern wegtreiben. Viele werden ihren Job im Krankenhaus aufgeben. Das wird die Situation in unseren Gesundheitseinrichtungen nochmals massiv verschärfen und die Leittragenden werden wieder die Patientinnen und Patienten sein“, sagt Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen und der Wiener Ärztekammer.

Bereits jetzt wartet man beispielsweise in Wien schon mehr als sechs Monate auf eine HNO-Operation. Die Ärztekammer für Wien appelliert daher an den Gesundheitsstadtrat, rasch in Gespräche zu treten und fordert ihn auf, seinen überhasteten und unüberlegten Vorstoß zu überdenken.

Die Ärztekammer vertritt den Standpunkt, statt mit Verboten noch mehr Ärztinnen und Ärzte für Wiens Spitäler zu verlieren und die Versorgung der Bevölkerung zu gefährden, braucht es jetzt Wege und Konzepte, die ein solidarisches Gesundheitssystem langfristig absichern und die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte verbessern. Jedenfalls stünde man mit konstruktiven Vorschlägen zu raschen Verhandlungen bereit.

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Patienten auf einer Odysseus


Will man gar keine Ausnahmebescheinigungen ausstellen?


Wie von der Bundesregierung verlautbart wurde, können nur Amtsärzte, Epidemieärzte oder Ambulanzen eine Impfbefreiung für die staatlich angeordnete und höchstwahrscheinlich verfassungswidrige Zwangsimpfung ausstellen.


Im Zusammenhang mit den Ausnahmen ist auch eine Aussage (s. Screenhot) des Ärztekammer-Präsidenten Szekeres sehr interessant.




Zudem ist es erstaunlich, mit welcher Abgehobenheit Szekeres agiert. Dass ein praktizierender Arzt den gesundheitlichen Zustand seiner Patienten besser kennen dürfte als irgendein Bürokrat in der Ärztekammer, sollte ja nicht eigens erwähnt werden müssen. Jedenfalls dürfte diese Drohung bei sehr vielen Mediziner(innen) gewirkt haben, zudem ja auch in der jüngsten Vergangenheit gegen einige kritische Ärzte und Ärztinnen Sanktionen verhängt wurden, die bis hin zum Berufsverbot reichten.


Jedenfalls sieht es nun danach aus, als könne man (zumindest in Wien) nirgends eine Impfbefreiung erhalten. Denn wie wir aus ärztlicher Quelle erfuhren, wollten Patienten wegen der Impftauglichkeitsfeststellung, Amtsärzte aufsuchen. Dort sollen diese abgewimmelt worden sein und vom Gesundheitsamt Wien den Rat bekommen haben, sich an die Ärztekammer zu wenden. Auch dort sollen die Patienten ein Abfuhr erfahren haben. Für uns entsteht der Eindruck, als wolle man gar keine Impfbefreiungen ausstellen.


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24.01.2022


Was NIEMAND möchte


Vorgeschobene Schutzbehauptungen zur totalen Machtausübung


Wir nehmen eine Person, die bei klarem Verstand ist, keine Götzen und/oder Politiker anbetet – und nennen diese „NIEMAND“.


NIEMAND möchte das Corona-Virus bekommen und möchte auch nicht, dass er jemanden kennt, der es bekommt.  Aber auch möchte NIEMAND einen der unzähligen anderen Viren bekommen, die auf der Erde grassieren.  NIEMAND möchte Krebs bekommen, einen Autounfall erleiden oder an einem Stück Pizza ersticken . Ebenso möchte genauso NIEMAND vom Blitz erschlagen werden, unter einer Lawine begraben werden oder beim Schwimmen in einem See ertrinken. NIEMAND möchte einen Schlaganfall oder Herzinfarkt bekommen oder beim nächtlichen WC-Gang über die Treppe fallen und sich das Genick brechen.  NIEMAND möchte dement werden, eitrigen Zähne oder eine Lebensmittelvergiftung bekommen.


NIEMAND möchte allerdings, dass jemand glaubt, ihn vor all dem schützen zu können und ihn dafür wie Rapunzel in einen Turm sperrt und auf Zuruf sein Haar herunterlassen soll.  Denn diese vorgeschobenen Schutzbehauptungen können nur einem Zweck dienen, nämlich des Verlustes der persönlichen Rechte und Freiheit.


NIEMAND möchte von der Politik entmündigt werden und möchte sich von einigen wenigen Machtbesessenen die Welt erklären lassen und sagen lassen, was man glauben darf und was nicht.  NIEMAND möchte, dass jemandem unter Androhung von Berufsverbot oder Einweisung in die Psychiatrie verboten wird, seine persönliche Meinung öffentlich zu äußern.


NIEMAND möchte, dass Menschen dazu verpflichtet werden, Nachbarn zu denunzieren und auf ihre sozialen Kontakte zu verzichten.  NIEMAND möchte Pluspunkte auf einem „Bücke dich und küsse mich“- Konto, sowie auf sonstigen – von der Obrigkeit angeordneten – Konten sammeln müssen, um mit seiner Familien ein normales Leben führen zu können.


NIEMAND möchte wie ein Kleinkind behandelt werden, weil man nämlich schon viele Jahre gewohnt ist, selbständig zu denken und zu handeln.  NIEMAND möchte das Denken und die Entscheidungen denen überlassen, die an der Macht sind.


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2020-04-25


Der Fall Samanta


Für einen Untertitel fehlten uns die Worte

 

Eine heutige Presseaussendung des Vereins VICTIMS MISSION, deren Inhalt wir nachfolgend in diesem Beitrag – in gekürzter Form – wiedergeben, ließ uns erschaudern.

 

(Textbeginn) Eine liebevolle Mutter zweier Kinder – anonymisiert Samanta genannt – arbeitete als Diplomkrankenschwester in Wien. Eines Tages erzählten ihr die Kinder, dass sie sexuelle Gewalt außer Haus erlitten haben. Samanta suchte Hilfe bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien. Daraufhin nahm ihr das Jugendamt die Kinder weg. Ihr wird Gewalttätigkeit unterstellt, sie wird nach § 21/1 Strafgesetzbuch zur „Maßnahme“ verurteilt.

 

Sobald Samanta den sexuellen Kindesmissbrauch berichtete, ging das Jugendamt gegen sie vor: Es veranlasste ihre zwangsweise Einweisung in die Psychiatrie. Samanta wurde für schizophren erklärt, sie sei eine Gefahr für ihre Kinder. Eine Freundin sagte hierüber: „Den Befund, dass sie geistig gesund war, habe ich gelesen. Es bestand keine Veranlassung, ihr die Kinder zu nehmen. Dieser Befund muss in der Klinik auffindbar sein“. „Warum werden die Opfer weggesperrt und nicht die Täter?“ fragen sich Angehörige sexuell missbrauchter Kinder. Wurden Samantas Kinder befragt? Werden sie therapeutisch betreut? Werden sie geschützt? Zudem erwirkte das Jugendamt eine Verfügung, dass Samanta sich nicht mehr im Bereich der Schule ihrer Kinder aufhalten darf.

 

(Anmerkung der Redaktion: Diese Verfügung bzw. ein Verstoß dagegen, dürfte auch zu einem Polizeieinsatz geführt haben. Dies schließen wir aus der eingangs erwähnten Presseaussendung.)

 

Samanta wurde am LG Wien verurteilt. Im Urteil wird auf den Seiten 2 und 3 über Samanta festgehalten: „[N.N.] hat … versucht (§ 15 StGB) unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höheren Grad beruht, nämlich einer anhaltenden paranoiden Schizophrenie I./ Polizeibeamte … mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich ihrer Wegweisung und … Festnahme, zu hindern … II./ … versuchte gegen die Polizeibeamten zu treten.“ und auf Seite 8: „Weiters zeigte die Betroffene … keine Delikts- oder Krankheitseinsicht und sprach lediglich davon, depressiv gewesen zu sein, weil ihr vor zwei Jahren die Kinder weggenommen worden sind“.

 

„(Versuchter) Widerstand gegen die Staatsgewalt“ und „(versuchte) schwere Körperverletzung“ wären Samanta „zuzurechnen gewesen“, wäre sie „zurechnungsfähig gewesen“, schreibt die Richterin (Seite 3, Seite 10). Die Richterin schreibt weiters, dass die Polizisten nicht verletzt wurden (Seite 10).

 

Wenn ein Polizist bei einer Festnahme minimal verletzt wird, etwa einen kleinen Kratzer bekommt, gesteht ihm das Gesetz eine „Schwere Körperverletzung“ zu (3), erklärt Dr. Alexander Krasser, der damalige Rechtsanwalt Samantas. Er bestätigt: „Der einzige Mensch, der verletzt wurde, ist Samanta“. Dies wurde auch diagnostiziert***. Dr. Krasser weiter: „Schon ein ‚Sich-Steif-Machen‘ erfüllt den Tatbestand ‚Widerstand gegen die Staatsgewalt‘ „. Und: „Es ist völlig lebensfremd, wenn eine normale Hausfrau, die weder Judo noch irgendeine andere Kampfsportart betreibt, von vier WEGA-Inspektoren niedergerungen worden sein soll.“ Die Polizisten mokierten sich denn auch bei der Festnahme Samantas, als sie ihre am Rücken gefesselten Hände bewegte: „Tja. Das ist jetzt Widerstand gegen die Staatsgewalt“…

 

Die Richterin schreibt weiters über Samanta (Seite 6): „Sie zeigt durchgehend eine wahnhafte Überzeugung, dass ihren Kindern Leid angetan und Schaden zugefügt wird …“ (nach Gutachten Dr. Dantendorfer, Seite 19).

 

Die altbewährte Vertuschungsstrategie ist leicht wiederzuerkennen: Den Kindern wird nicht geglaubt, der Mutter wird nicht geglaubt, nichts wird benannt, nichts wird untersucht. Die einzige Zeugin wird weggesperrt und mit Psychopharmaka zwangsbehandelt. Samanta sagt, dass sie nicht gegen die Polizeibeamten getreten und auch nicht andere ihr angelastete „schwere Gewalttaten“ begangen hat.

 

Die Richterin stützt ihr Urteil auf ein Sachverständigen-Gutachten. Dieses stellt die Gefährlichkeitsprognose (Seite 4), dass „… die Beschuldigte einer Tätergruppe zuzuordnen ist, die ein hohes Risiko für neuerliche Gewalthandlungen ausweist“.

 

Richterin und Gutachter vergeuden keine Zeit auf die Ungereimtheiten, Widersprüche und falschen Feststellungen in Gutachten und Urteil. Es bleibt z.B. offen, wie es sein kann, dass eine intelligente Frau sieben Jahre lang ihren Beruf als Diplomkrankenschwester in einem großen Spital ausübt, ihre Kinder aufzieht, aber plötzlich in unzurechnungsfähigem Zustand Straftaten mit schweren Folgen begehen hätte sollen.

 

Dr. Krasser stellt die Frage, warum Schule und Jugendamt, die ja ihre schaurigen Anschuldigungen bei der Polizei zu Protokoll gaben, sich nicht an das Strafverfahren angeschlossen haben. Warum klagen „Geschädigte“ ihre Rechte nicht ein?

 

Dr. Krasser hat sehr viele Eltern vertreten, deren Kinder ungerechtfertigt in staatliche Obhut genommen wurden. Der Menschenrechtsanwalt erhält per 13.8.2018 Berufsverbot (7). Der 13.8.2018 ist auch jener Tag, an welchem Samanta die jährliche Anhörung vor Gericht hatte. Das Berufsverbot war für 1.9.2018 avisiert, wurde aber in einer Nacht- und Nebelaktion kurzfristig vorgezogen auf den 13.8.2018, sodass Samanta vor Gericht unvertreten war.

 

Es wird eine Postsperre über Dr. Krasser verhängt, ohne richterlichen Beschluss. Er erhält weder seine Gerichtspost, noch Briefe seiner Mandanten, auch nicht seine Privatpost: „Ich konnte und kann Fristen nicht einhalten“ stellt er fest und fragt sich: „Wer hat an meiner Post so großes Interesse, dass 1. die Post überhaupt unterdrückt wird, 2. sie mit einem falschen Eingangsstempel versehen wird, um Gefahr zu laufen, Fristen zu versäumen, 3. nur Bestandteile von Postsendungen nach Gutdünken des Kommissärs herausgegeben werden, oder 4. offensichtlich meine Privatpost auf einer fremden PC-Anlage, nicht auf der des Kommissärs, gescant wird? Stehe ich unter Terrorverdacht? Es kann nur mit meinen Causen zu tun haben!“ Seine Fragen an den Kammer-Kommissär nach seiner Post, sein Antrag auf Aufhebung der Postsperre sowie sein Antrag auf Emeritierung bleiben unbeantwortet. Er wird ausgegrenzt, isoliert, gedemütigt, entmündigt – so wie die ungerechtfertigt abgenommenen Kinder, die ungerechtfertigt Besachwalteten, die ungerechtfertigt Verurteilten.

 

Samanta landet im Maßnahmenvollzug und wird mit Psychopharmaka zwangsbehandelt. Wer aufgrund eines Urteils in die Forensik eingewiesen wird, hat damit faktisch den Anschluss an das Rechtssystem verloren. Wiedererlangen kann derjenige ihn nur durch eilfertige Kooperationsbereitschaft mit den Ärzten und demonstrative Krankheitseinsicht. Wem diese Art der Verlogenheit wesensfremd ist, wer auf seinen Rechten besteht, statt willfährig die ihm verschriebenen Psychopharmaka zu konsumieren und seine Therapeuten mit einem dankbaren Lächeln zu belohnen, hat schlechte Karten, jemals wieder in Freiheit zu gelangen.

 

Um in Österreich eine Chance zu haben herauszukommen, muss man durch Erfüllen der Auflagen Stufe 6 erreichen. Man beginnt mit Stufe 0. Samanta war schon in einer höheren Stufe und wurde auf Stufe 0 zurückgestuft, nachdem Dr. Krasser sie besucht hat, und der Verein SIM (9) angerufen hatte. Samanta hat gegen keine Auflagen verstoßen. Allein wegen der Kontaktaufnahme von außen wird sie sanktioniert. Das Durchlaufen der Stufen ist die einzige Hoffnung von Maßnahmehäftlingen.

 

Samanta ist als gebürtige Polin katholisch erzogen und sucht Trost im Gebet. Es ist ihr ja nichts geblieben als „zu hoffen und zu beten“! Es wird ihr ein „religiöser Wahn“ bescheinigt. Samanta darf ab August 2018 nur noch von ihren Geschwistern und vom Anstaltspfarrer besucht werden. Die Forensiker wissen, dass Samantas Geschwister im Ausland leben. Die in Österreich wohnhaften Freunde dürfen Samanta nicht mehr besuchen. Bleibt als einziger Besucher der Pfarrer… (Textende)

 

Wie bereits eingangs erwähnt, wurde besagte Presseaussendung in gekürzter Form wiedergeben, da sich diese über mehrere Seiten erstreckt. Unter diesem LINK ist der gesamte Text nachlesbar.

 

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2018-10-02


Grünes Trauma wird wieder sichtbar


Glawischnig hat Abwahl bis heute nicht verwunden

Bei  der  Debatte  über  den  grünen Antrag auf Abwahl des Nationalratspräsidenten lichteten
sich die Nebel, warum  Eva Glawischnig einen derartigen Feldzug gegen den Dritten National-
ratspräsidenten, Dr.Martin Graf, führt.
 
Offenbar  leidet  Glawischnig unter einem grünen Trauma,  denn sie ist selbst einmal  Dritte
Nationalratspräsidentin  gewesen  und  hat  diese  Position aber nach einer demokratischen
Wahl verloren, was weder sie noch die Grünen bis heute verwunden haben dürften.
 
Seit  damals  muss man in Permanenz erleben,  wie mit Diffamierungen und Hetzkampagnen
gegen den nunmehrigen Dritten Nationalratspräsidenten, Dr. Martin Graf,  vorgegangen wird.
Die dubiose Veranstaltung am 12. Juni 2012 ist der beste Beweis dafür.
 

Sind ein Viertel der Österreicher(innen) Antisemiten und Nazis?

Auch sollten die Grünen und sonstigen Linken einmal begreifen, dass die FPÖ weder mit Anti-
semitismus  noch mit  dem Nationalsozialismus  etwas gemein haben.   Diese Partei ist durch
den  demokratischen  Weg im Parlament,  sowie in  sonstigen Gremien und Ämtern vertreten.
Immerhin haben rund ein Viertel der wahlberechtigten Österreicher(innen) dies so gewünscht
und mit ihren Stimmen bei Wahlen bekräftigt.
 
Es  wäre  doch  vermessen  zu behaupten,  dass rund ein Viertel der wahlberechtigten Öster-
reicher(innen) Antisemiten und Nazis seien, nur weil sie sich nicht einer  linksextremistischer
Diktion unterwerfen. In der FPÖ wird  – sowie in jeder anderen demokratisch ausgerichteten
Partei – der demokratische Grundkonsens gelebt.
 

Der „Waldheim-Effekt“

Um noch einmal auf den Dritten Nationalratspräsidenten, Dr. Martin Graf,  zurückzukommen.
Es  ist  doch erstaunlich wie viel Aufhebens um die irrtümlich angeführte Berufsbezeichnung
„Rechtsanwalt“ bei einem promovierten Juristen gemacht wird.
 
Barbara Prammer  wurde beispielsweise am Wahlvorschlag 2008 als Soziologin geführt, ob-
wohl  sie  zu  diesem  Zeitpunkt Nationalratspräsidentin mit Berufsverbot gewesen ist.  Frau
Tamandl  kandidierte  als  Steuerberaterin,  obwohl  sie lediglich Steuersachbearbeiterin ist.
Und Bundespräsident Fischer wiederum hat als ordentlicher Universitätsprofessor kandidiert
und offenbar vergessen, das Wort „titularisch“ hinzuzufügen, wie es korrekt gewesen sei.
 
Die  Grünen  haben  es  schon übersehen,  dass sie mit ihrer Gier nach Macht und der damit
verbundenen  Ellenbogentechnik,  bereits einen  „Waldheim-Effekt“  ausgelöst haben.  Sollte
ihnen dieser Begriff nichts sagen, brauchen sie nur bei der SPÖ nachzufragen.   Diese haben
damit schon eine leidvolle Erfahrung gemacht. Auch die Grünen werden damit Bekanntschaft
machen – und zwar spätestens bei der Nationalratswahl 2013.
 
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2012-06-14
 

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