Ein erstaunliches Facebook-Posting von Dr. Sebastian Bohrn-Mena

Unvollständigen Screenshot gepostet und kein Hinweis zur Unschuldsvermutung

Links: Unvollständiger Screenshot von Dr. Bohrn-Mena        Rechts: Screenshot in originalgetreuer Wiedergabe

Möglicherweise von den KRONE– und ERSTAUNLICH-Beiträgen inspiriert, bemüßigte sich heute Dr. Sebastian Bohrn-Mena ein mehr oder weniger belehrendes Facebook-Posting über Löschungen von sogenannten „Hasskommentaren“ zu posten. Dazu fertigte er auch den obig links gezeigten Screenshot aus dem KRONE-Beitrag an, welchen er auf seinem Account veröffentlichte.

Was einem bei der Betrachtung der beiden obigen Screenshots sofort ins Auge sticht ist die Tatsache, dass auf dem von Dr. Bohrn-Mena angefertigten Screenshot, der sehr wichtige Satz: „´unverzüglich´ von seiner Facebook-Seite löschte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig fehlt. Damit gilt für den Kärtner FPÖ-Politiker Gernot Darmann natürlich die Unschuldsvermutung. Diese juristisch sehr bedeutende Anmerkung vermissen wir im Facebook-Posting von Dr. Bohrn-Mena. Nun gehen wir davon aus, dass er den Screenshot keinesfalls manipulativ bearbeitete und damit auch keinesfalls den Eindruck erwecken wollte, dass Darmann rechtskräftig verurteilt sei.

Wir vermuten einmal, dass ihm sein Bildbearbeitungsprogramm einen Streich gespielt hat. Allerdings wundert es uns, dass es ausgerechnet seiner Person nicht aufgefallen ist, wo er doch so für Kontrolle von Accounts plädiert und die Inhaber belehrt.

Wörtliches Zitat aus seinem Posting: „Man sollte also regelmäßig kontrollieren, ob und was dort geschrieben wird.“

Warum die juristisch sehr wichtige Anmerkung „Es gilt die Unschuldsvermutung“ im Posting nicht aufscheint, entzieht sich unserer Kenntnis. Darüber wird wohl nur Dr. Bohrn-Mena Aufklärung geben können. Apropos Aufklärung! Der Herausgeber dieses Online-Magazins wollte mit einer Anfrage hilfreich zur Seite stehen, um auf dieses Manko aufmerksam zu machen. Was sich daraus entwickelte, kann die geneigte Leserschaft den nachfolgenden Screenshots entnehmen. Diese brauchen wohl weiter nicht kommentiert zu werden.

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ERSTAUNLICH-Herausgeber gewinnt durch alle Instanzen

Gibt es einen Trend einer Klage-Unkultur im Internet?

Gestern berichtete die Kronen Zeitung über den Herausgeber dieses Online-Magazins. Es ging um einen Medienprozess, der in Zeiten wie diese durchaus Präsenz hat. In dem, von der Krone Journalistin Katja Wagner, profund erstellten Beitrag, ging es um einen Prozess, bzgl. eines „Hasspostings“ im Internet.

Konkret ging es darum, dass ein auf Facebook verlinkter Artikel von ERSTAUNLICH, welcher pietätlose und primitive Äußerungen eines bekannten EX-SPÖ-Politikers und Arztes zum Unfalltod des Extremsportlers Felix Baumgartner enthielt, von einer Userin mit einem nicht unbedingt als Adelsprädikat zu bezeichnenden Kommentar versehen wurde. Die genaue Abfolge der Handlung kann die geneigte Leserschaft den o.a. Verlinkungen entnehmen.

In diesem Beitrag wollen wir grundsätzlich einmal festhalten, dass Bedrohungen gegen Leib, Leben und Vermögen ein absolutes No-Go sind. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch sollte man keine anderen Menschen mit beleidigenden Kommentaren bedenken.

Allerdings hat sich bzgl. des Internets, so eine Art Klage-Unkultur entwickelt. Da gibt es Zeitgenossen, die kräftig austeilen, polemisieren und provozieren. Man könnte fast zur Ansicht gelangen, dass es diese darauf anlegen beleidigt zu werden, um dann klagen zu können.

Unter diesen erwähnten Zeitgenossen gibt es sogar welche die sich rühmen, tausende Klagen am Laufen zu haben. Ganze Anwaltskanzleien werden engagiert, um beleidigende Kommentare aus dem hintersten Winkel des Internets ausfindig zu machen. Um das Prozessrisiko (Klagen kosten Geld) zu vermeiden, werden Prozess-Finanzierer bemüht. Es hat den Anschein, dass es sich hier um ein Geschäftsmodel handelt. Sollte dem tatsächlich so sein, müsste dies der Gesetzgeber umgehend abstellen.

In der Praxis spielt es sich meist so ab: Ein „beleidigender“ Kommentar wird entdeckt und der Verfasser oder Inhaber des Accounts auf dem besagter Kommentar steht – sofern dieser bekannt ist und wenn nicht wird er ausfindig gemacht – erhält einen Anwaltsbrief, in dem meist mehrere tausend Euro gefordert werden, um eine Klage zu vermeiden. Natürlich wird nicht darauf vergessen dem ertappten „Sünder“ mitzuteilen, dass ein Klage das zigfache kosten würde. Durch die Drohung eingeschüchtert bezahlen viele – wir vermuten die meisten – Menschen die geforderte Summe. Nur die Wenigsten lassen es – meist aus finanziellen Gründen – auf eine Klage ankommen.

Wir können den Menschen nur raten, nicht sofort zu bezahlen. Zuerst ein ausführliches Gespräch mit einem Anwalt oder Anwältin des Vertrauens führen und die Chancen ausloten. Dies hat auch der Herausgeber dieses Online-Magazins so gemacht, kam zur Erkenntnis sich klagen zu lassen und der Kläger musste in zwei Instanzen – er hatte gegen den Freispruch in 1.Instanz berufen – zwei krachende Niederlagen hinnehmen.

Apropos Anwalt/Anwältin des Vertrauens – Es muss nicht immer die Innere Stadt sein! Der Herausgeber dieses Online-Magazins wurde sehr zufriedenstellend von Frau Magistra Andrea Strodl – Inh. der Kanzlei Kirchmayer & Strodl – Wienerstraße 3, 2410 Hainburg an der Donau etabliert, Tel.Nr.: 02165 52000 vertreten.

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Warum sollten parlamentarische Anfragen Einschüchterungsversuche und eine Gefahr für die Demokratie sein?

FPÖ hat 14 parlamentarische Anfragen gegen Stiftung COMÚN und Ehepaar Bohrn Mena eingebracht

Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Michael Schnedlitz, brachte am 16.12.2025, 14 parlamentarische Anfragen bzgl. nachfolgender Institutionen bzw. Personen ein.

Common Affairs GmbH
COMÚN – Gemeinnützige Bundesstiftung
COMÚN Media Betriebsgesellschaft m.b.H.
Sebastian Bohrn-Mena
Veronika Bohrn-Mena

Laut den parlamentarischen Anfragen sind Sebastian und Veronika Bohrn Mena ein politisch gut vernetztes Ehepaar, welches zuletzt verstärkt in den Fokus der öffentlichen Diskussion geriet. Sebastian Bohrn Mena ist ein Aktivist und Publizist, der früher mehrfach politisch erfolglos aktiv war – zunächst von 2009 bis 2017 bei der SPÖ, später von 2017 bis 2018 bei der mittlerweile aufgelösten „Liste Peter Pilz (JETZT)“. usw., usw. ….

„Im Sinne der Transparenz und der öffentlichen Mittelverwendung ist nun eine volle
Aufklärung notwendig, ob es von Seiten der Bundesministerien auch in der XXVIII.
Gesetzgebungsperiode Förderungen gab und gibt“, so Schnedlitz in den parlamentarischen Anfragen.

Die angefragten Ministerien – 14 an der Zahl – müssen nun die Geldflüsse und Aufträge detailliert offenlegen. Die Beantwortung durch das jeweilige Ministerium muss binnen acht Wochen erfolgen. Vom Ergebnis werden wir selbstverständlich berichten.

Eine parlamentarische Anfrage ist eine Möglichkeit für einzelne Abgeordnete, in einer parlamentarischen Demokratie die Kontrollfunktion des Parlaments in einer einzelnen Sachfrage wahrzunehmen.

Mit einem Wort ist eine parlamentarischen Anfrage ein mustergültiges demokratisches Werkzeug in Sachen Transparents und Kontrolle. Da sind wir erstaunt, dass sich dass Ehepaar Bohrn-Mena wie folgt wörtlich äußert:

„Dieser Angriff gilt nicht nur uns als Privatpersonen oder unserer gemeinnützigen Stiftung, es ist auch ein Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft insgesamt. Es zeigt, wie extrem-rechte bis rechtsextreme Parteien über Landesgrenzen hinweg die gleichen Methoden einsetzen, um kritische Stimmen einzuschüchtern. Wir lassen uns aber nicht mundtot machen“, so Veronika & Sebastian Bohrn Mena.

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Lena Schilling verklagt Bohrn Mena

Bohrn-Mena ersucht seine Fans um finanzielle Unterstützung

Vermutlich können sich viele unserer Leser(innen) noch an den Skandal um Lena Schilling erinnern. Die junge Dame, die nun EU-Abgeordnete mit einem fürstlichen Monatsgehalt ist, sorgte mit diversen Aussagen für Erstaunen und Verwunderung. Mit dem Ehepaar Bohrn-Mena kam es sogar zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, welche schlussendlich mit einem Vergleich endete. Nun dachten wir, dass die Causa „Lena Schilling“ beendet sei.

Dass dem nicht so ist, beweist ein gestriges Posting von Sebastian Bohrn-Mena auf seinem Facebook-Account. In diesem teilt er mit, dass er von Schilling verklagt wurde.

„Man muss sich das einmal vorstellen: Sie hat eine Klage gegen mich eingebracht, in der sie sich gegen Äußerungen von mir verwehrt, von denen sie selbst nicht einmal behauptet, dass sie unwahr sind. Worum geht’s hier also? Es geht scheinbar darum, dass ich mundtot gemacht werden soll. Ich lasse mich von Lena Schilling aber nicht mundtot machen. Und einschüchtern lasse ich mich von ihr auch nicht“, so Bohrn-Mena.

Als Grund für die Klage gibt er an, dass Schilling scheinbar die Geschichte umschreiben und ihn mit einer Klage zum Schweigen bringen wolle. Diese Klage dürfte ihn finanziell an die Nieren gehen, denn er resümiert, dass er kein EU-Abgeordneter sei, der keine 10.000 Euro pro Monat an Steuergeld verdiene. Er habe auch keine Spesenpauschale des EU-Parlaments zur Verfügung, sondern müsse das alleine stemmen und die Causa erreiche langsam ein finanzielles Ausmaß, das nicht mehr alleine bewältigbar sei. Aus diesem Grund ersucht er seine Fans um finanzielle Unterstützung, auf einem dazu eigens eingerichteten Spendenkonto.

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Herz statt Hetze

Interessanter Standard-Artikel über Lena Schilling

Herz statt Hetze?! Diesen Slogan wird die EU-Kandidatin der Grünen, Lena Schilling, wohl kaum mehr glaubhaft vermitteln können. Grund dafür ist ein gestern Abend erschienener Standard-Artikel, der es in sich hat.

Mehrere Grüne, Klimaaktivisten und Freunde berichten von „problematischem Verhalten“ der grünen EU-Spitzenkandidatin, die sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnen musste, ist im grünaffinen Standard (und das heißt was) zu lesen.

Laut Standard gibt es ein gerichtliches Schriftstück, in dem sich die 23-jährige Klimaaktivistin vor Gericht verpflichtet, künftig eine Reihe von Äußerungen zu unterlassen. Etwa dass eine ihrer einst besten Freundinnen von deren Ehemann verprügelt werde und nach einem Übergriff eine Fehlgeburt erlitten habe. Schilling darf das nicht weiter behaupten, der Streitwert liegt bei 20.000 Euro.

Die Grünen üben sich einstweilen krampfhaft im Aussitzen und der Relativierung des Skandals. So meinen sie beispielsweise auf X, dass sie nicht lange über Gerüchte und Behauptungen sprechen wollen. Da stellt sich doch die Frage, warum jemand nur auf Grund eines Gerüchtes oder Behauptung, eine Unterlassungserklärung unterschreibt? Dass die Grünen nicht lange darüber reden wollen, ist klar.

Interessant in diesem augenscheinlichen Zusammenhang, erscheint uns auch eine Tweet von Veronika Bohrn Mena auf X.

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