Angebote für männliche Flüchtlinge, um damit
sexuelle Gewalt gegen Frauen zu verhindern
Der Tageszeitung „Die Presse“ wird kein wohl vernünftig denkender Mensch Ausländer-
feindlichkeit oder Rassismus vorwerfen. Wir haben daher absichtlich einen Ausschnitt
dieser Zeitung gewählt, da gutmenschliche Welcome-Klatscher beispielsweise der KRONE,
der HEUTE odgl. Hetze gegen Flüchtlinge vorwerfen. Der Presse-Beitrag zur Vergewaltig-
ung einer 21-Jährigen durch drei afghanische Asylwerber ist sehr sachlich verfasst.
„Im Vorjahr kam jeder zweite wegen eines Sexualdelikts angezeigte Asylwerber aus diesem
Land“, so ist es in der „PRESSE“ zu lesen. Angesichts dieser Tatsache sollten eigentlich
die Alarmglocken bei allen Politiker(innen) läuten und sollten diese den Rechtsstaat be-
mühen. Passiert aber scheinbar nicht, wie dies eine Presse-Aussendung der Grünen
dokumentiert.
Die Frauensprecherin der Grünen Wien, Barbara Huemer, verurteilt die Tat zwar, meint
aber zur Sicherheit von Frauen wörtlich:
Interessant finden wir den Satz:.. „Beispielsweise gehört Präventionsarbeit mit Männern aus-
gebaut.“ ..Damit gibt Huemer indirekt (wir vermuten aber nicht absichtlich) zu, mit welchem
männlichen Klientel die Bevölkerung in Österreich zwangsbeglückt wurde und noch immer
wird. Denn mit einem normalen Mann braucht keine Präventionsarbeit im Bezug auf das
Verhalten gegenüber Frauen geleistet zu werden.
Erstaunlich finden wir es auch, dass man für solche Leute Angebote braucht, um damit
sexuelle Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Wie stellt sich Barbara Humer diese Ange-
bote vor. Etwa Gratis-Bordellgutscheine für potentielle Vergewaltiger, sodass diese ihre
sexuellen Triebe an Sexarbeiterinnen ablassen können? Oder gar Freiwillige, die ihre
Körper zwecks Vergewaltigung zur Verfügung stellen?
Das einfachste, nämlich das rechtsstaatliche „Angebot“ für Vergewaltiger, kam der Grün-
Politikerin augenscheinlich nicht in den Sinn. Nämlich diese Kriminellen zu inhaftieren und
nach Verbüßung der Haft ohne wenn und aber abzuschieben.
*****
2016-04-24
Kulturelle Bereicherung der besonderen Art
In Österreich gibt es unzählige türkische Kulturvereine. Eigentlich weiß niemand so
genau (ausgenommen die Mitglieder), was in diesen Vereinen so vor sich geht. Das
traf auch für eine solche Institution in Aurolzmünster (Bezirk Ried im Innkreis) zu.
Dort gab es bereits seit acht Jahren einen solchen Kulturverein.
Die Kriminalpolizei kam nun nach monatelangen Ermittlungen dem „Kulturaustausch“,
der in einem aufgelassenen Gasthaus stattfand, auf die Schliche. Ein Türke dürfte
von diesem eine eigene Ansicht gehabt haben.
Der 52jährige Sozialhilfeempfänger sah nämlich im Betreiben eines Bordells einen
kulturellen Austausch, wobei aber die Kulturbereicherinnen keine Türkinnen, sondern
in Österreich illegal aufhältige Bulgarinnen waren. Jedenfalls wurde der Lusttempel
polizeilich geschlossen und der Betreiber sitzt nun in U-Haft.
*****
2015-04-30
Man glaubt es kaum, dass es Berufe
gibt, die schier unglaublich sind!
Haben Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einer betriebswirtschaftlichen Richt-
ung (vorzugsweise Hotellerie) oder vergleichbare Ausbildung? Haben Sie Erfahrung mit
ISO 9001 oder EFQM?
Wenn Sie dann unter anderem noch praktische Erfahrung aus mehrjährigen Bordell-
besuchen, Erfahrung mit Escorts vorweisen können und dann noch über ein sauberes,
gepflegtes Aussehen verfügen, dann sind Sie der Richtige für den Job eines Bordell-
testers.
Screen: deutsche-startups.de
Eines ist uns allerdings unklar. Warum sind ….
….. von Vorteil? Wären da Kenntnisse südosteuropäischer Sprachen nicht wesentlich
vorteilhafter? Ob bei Französisch die Sprache gemeint ist, wagen wir zu bezweifeln.
*****
2015-03-21
Rote erfinden vor den Kammerwahlen einen neuen Job
Wir haben erst am vergangenen Samstag über die erstaunliche Wahlwerbung der SPÖ
berichtet. Nun scheint sich gleich heute bei den Genossen Konkretes getan zu haben.
Laut der Tageszeitung HEUTE, haben diese den Posten eines eigenen Bordell-Beauf-
tragten ins Leben gerufen.
Screen: heute.at
Waren wir bis dato nur Radfahrer – und Fußgänger-Beauftragte gewöhnt, scheinen die
Genossen einen neuen Posten erfunden zu haben, nämlich den des Bordell-Beauf-
tragten. Da können Frau und Herr Österreicher nur mehr erstaunt den Kopf schütteln.
Wie HEUTE augenscheinlich richtig anmerkt, gibt Wirtschaftsverband-Vize Willy Turecek
(SPÖ), als Spitzenfunktionär vor den Kammerwahlen (im Februar) so richtig Gas. Denn
jede Stimme zählt und diese werden die Roten auch brauchen.
Wenn Turecek jedoch meint:. „Damit die Damen endlich auch Rechte haben, nicht nur
Pflichten“, so müssen wir diesem wie folgt entgegenhalten. Diese werden mit einem
Gewerbeschein und dem damit verbundenen Zwang einer Kammermitgliedschaft, nicht
in den Genuss eines einzigen Rechtes kommen. Dafür werden ihre persönlichen Betreuer
schon Sorge tragen. Denn Rechte zu beanspruchen behindert die Arbeit und bedeutet
Geldverlust.
Was den Sexarbeiterinnen aber blühen wird, ist der Mitgliedsbeitrag an die Zwangsanstalt
Wirtschaftskammer. Damit werden die Damen nicht nur ihren Zuhältern, sondern auch
den Kämmerern einen Zwangsobolus entrichten müssen.
Noch eine Anmerkung zum Bordell-Beauftragten der SPÖ. Laut HEUTE soll dies der
Szene-Fotograf Götz Schrage sein. Dieser ist ein ganz netter Kerl (dem Herausgeber
dieses Online-Magazins persönlich bekannt) und wir hoffen, dass Schrage nicht so blau-
äugig sein wird, sich für diesen Job verheizen zu lassen.
*****
2014-12-15
Prostituierte als Zwangsmitglieder in der Wirtschaftskammer?!
Dass den Roten nichts zu billig ist um ihren Machterhalt zu sichern, haben wir schon
in einigen Beiträgen dokumentiert. Wieder ein gute Beispiel dafür liefert zurzeit Willy
Turecek (SPÖ), Obmann der Gastronomen in der Wirtschaftskammer Wien.
Er will für die Schönen der Nacht durchsetzen, dass sich diese als Ein-Personen-Unter-
nehmen registrieren können. Dabei versucht er den Damen schmackhaft zu machen,
dass sie mit einer Gewerbeberechtigung künftig nicht nur Pflichten sondern auch
juristisch durchsetzbare Rechte hätten.
Zu diesem Zweck tourt Turecek zurzeit durch Sex-Saunas, Bordelle und Laufhäuser.
Den wahren Grund seines zur Schau getragenen Verständnis für die Prostituierten,
dürften diese (vermutlich mehrheitlich wegen sprachlicher Barrieren) gar nicht
verstehen.
Die SPÖ befindet sich in einem allgemeinen Abwärtstrend und das auch in der Wirt-
schaftskammer. Schwache Wahlbeteiligungen und das Abhandenkommen von
Wähler(innen), machen den Sozialisten schwer zu schaffen. Es wird für diese immer
schwieriger ihre Pfründe abzusichern.
Gelänge es Turecek, die rund 3.500 Sexarbeiterinnen (offizielle Zahl) – welche allein in
Wien anschaffen gehen – als Unternehmerinnen zu rekrutieren, wären dem SP-Wirt-
schaftsverband sicher ein Löwenanteil der Stimmen bei der kommenden Wirtschafts-
kammer-Wahl im Februar 2015 sicher.
Dass dem so sein könnte schließen wir aus einer Insiderinformation. Die Manager der
Damen wären nicht abgeneigt, ihren Schützlingen eine dementsprechende Wahl-
empfehlung mit auf den Weg zu geben. Da aber im Leben nichts umsonst ist, soll
im Gegenzug die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Untersuchung durch den
Amtsarzt (Visite) fallen.
Man hätte es lieber, wenn diese Untersuchung ein Privatarzt durchführen könnte.
Denn damit würden lästige Wartezeiten wegfallen, in denen die Damen nicht ihrem
Gewerbe nachgehen können. Solche Ausfälle kosten natürlich Geld und wie heißt
es so treffend: „Time is Money!“
Turecek ist diesem Ansinnen angeblich nicht abgeneigt sein und soll Bereitschaft
dafür signalisiert haben, sich der Angelegenheit anzunehmen. Laut unserer Insider-
information soll die Zwangsuntersuchung (Visite) fallen. Auch eine Rechtsgrundlage
sei vorhanden, da diese bereits vom EU Gerichtshof verurteilt wurde.
Aber kommen wir nochmals zu den von Turecek propagierten Pflichten und Rechte
der Damen zurück, wenn diese eine Gewerbeberechtigung hätten. Nun, bei den
Rechten wird sich vermutlich nichts ändern, denn wir glauben kaum dass sich die
Manager dieser um ein Blatt Papier scheren werden. Die Sexarbeiterinnen werden
nach wie vor ohne Rechte bleiben.
Bei den Pflichten schaut es aber schon anders aus. Wir hoffen, dass Turecek den
Schönen der Nacht auch mitgeteilt hat, dass sie mit einer Gewerbeberechtigung
Zwangsmitglied der Wirtschaftskammer werden. Tja, da werden die Damen nicht
nur ihren Zuhältern, sondern auch den Kämmerern einen Zwangsobolus entrichten
müssen.
*****
2014-12-13
Für eine Stellungnahme war leider niemand erreichbar
Wie uns aus einer sehr zuverlässigen Quelle mitgeteilt wurde, soll das Sozialamt Graz Gut-
scheine für Bordellbesuche vergeben. Diese gelten allerdings nicht in den Hauptstoßzeiten
(welch erstaunliches Wortspiel). Da wir dies anfänglich für einen Scherz gehalten haben,
begaben wir uns auf die Suche, und zwar auf die offizielle Webseite der Stadt Graz. In
den angeführten Sozialleistungen scheint die Vergabe der Bordell-Gutscheine aber nicht
auf. Aber das tut nichts zur Sache, denn bereits im Jahr 2010 haben wir in unserem Beitrag
„Steiermark subventioniert Prostitution“ über einen ähnlichen Vorfall berichtet.
Jedenfalls griffen wir am vergangenen Freitag zum Telefon und wollten über die Gutscheine
für Bordellbesuche genaueres in Erfahrung bringen. Interessanterweise war beim Sozialamt
Graz, in dieser Angelegenheit niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Wie uns unsere Quelle weiters mitteilte, sollen derartige Gutscheine auch für Wien in
Planung sein. Angeblich sollen diese ab Herbstbeginn im Sozialamt der Bundeshaupt-
stadt erhältlich sein. Ob es sich dabei um eine Werbekampagne der SPÖ-Wien für die
herannahenden Landtags- und Gemeinderatswahlen 2015 handeln könnte, entzieht sich
leider unserer Kenntnis.
*****
2014-08-24
U P D A T E: 2014-08-25, 10:35 Uhr
Nachdem wir uns am vergangenen Freitag vergeblich um eine Stellungnahme vom
Sozialamt Graz bemühten, gelang es uns heute den Leiter des Amtes zu ereichen.
Dieser teilte uns telefonisch mit, dass ihm von derartigen Gutscheinen nichts bekannt
sei.
*****
Lokalbetreiber sollen als Steuereintreiber fungieren
„Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen war es in Österreich über Jahre hinweg üblich, dass
in manchen Bundesländern von SexarbeiterInnen durch BetreiberInnen monatlich Beträge ein-
behalten worden sind um diese dem Finanzamt zu überweisen“, so steht es auf dem Internet-
portal sexworker.at zu lesen.
Möglicherweise waren die betroffenen Finanzämter über diese Inkassotätigkeit gar nicht so
unglücklich, denn damit blieb es ihnen erspart, bei den Damen selbst abzukassieren. Denn
so problemlos ist das nicht, immerhin gibt es den Paragraphen 216 StGB. Im Absatz 1 steht:
„Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Ein-
nahme zu verschaffen, diese Person ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
bestrafen.“ Wobei das Wort „ausnützt“ nicht klar definiert ist und ganz nach Belieben
interpretiert werden kann.
Im vorigen Jahr fällte der VwGG nun ein Urteil, in dem eine derartige Vorgehensweise als
rechtswidrig festgehalten wurde. Es ist daher ungesetzlich von Prostituierten irgendwelche
Steuern zu kassieren, um sie ans Finanzamt weiterzuleiten. Da im Urteil auch vermerkt wurde,
dass es aus der Sichtweise der Finanz kein Problem darstellt „unselbstständige Sexarbeiter-
innen“ als Beschäftigte im Wirtschaftsbetrieb einzugliedern, macht es sich diese sehr einfach.
Erstaunlich wird es bei der Klassifizierung durch die Finanz. Wir können beim besten Willen
nicht nachvollziehen, wie der Unterschied zwischen Unselbständigkeit und Selbständigkeit
eruiert wurde. Die Damen machen alle den gleichen Job, sie gehen nämlich der Prostitution
nach. Dabei ist es egal, ob es sich beispielsweise um ein Laufhaus, Bordell oder Massage-
studio handelt.
Uns kommt es so vor als wenn sich die Finanz dachte*: „Besser den Spatz in der Hand, als
die Taube am Dach“ und daher die Auswahl völlig willkürlich traf. Den Grund dafür ver-
muten wir in der nicht sehr hohen Steuermoral der Sexarbeiterinnen. Viele sind nur für
wenige Monate in Österreich und wandern dann weiter. Bevor der Finanz überhaupt auf-
fällt, dass diese Damen ihre Steuern nicht entrichtet haben, sind diese schon in irgend-
einer anderen europäischen Stadt.
Da ist es doch wesentlich einfacher den Betreiber eines Etablissement in die Verantwortung
zu nehmen. Dieser ist nämlich verpflichtet, außer seinen eigenen Abgaben auch die seiner
Dienstnehmer abzuführen. Und da kommt das im oberen Absatz zitierte Sprichwort* zum
Tragen, denn ein Betreiber ist sehr leicht in die Verantwortung zu nehmen.
Eine Prostituierte als Dienstnehmerin ist nicht möglich. Dafür gibt es einen guten Grund: Da
wäre nämlich die Weisungspflicht, der jeder Dienstnehmer im Rahmen seiner beruflichen
Tätigkeit unterliegt. Nicht jede Sexarbeiterin erfüllt (aus welchem Grund auch immer) jeden
sexuellen Wunsch eines Freiers. Wenn ein Betreiber diesbezüglich eine Weisung erteilen
würde, macht er sich des § 216 StGB schuldig.
Aber augenscheinlich ist das der Finanz egal, solange sie zu ihrem Geld kommt. Eines dürfte
jedenfalls feststehen: Viel nachgedacht wurde diesbezüglich nicht. Aber vielleicht liegt es
daran, dass bei der Finanz keine Expert(innen) für das horizontale Gewerbe tätig sind.
*****
2014-02-25
Natürlich alles im Sinne der Sicherheit – wer´s glaubt wird selig
Dass sich der Abschleppdienst der Stadt Wien (MA 48) bei den Autofahrer(innen) nicht
besonderer Beliebtheit erfreut, ist eine unumstößliche Tatsache. Aber gut was soll´s, wenn
jemand sein Auto verkehrswidrig parkt, so hat er eben die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Erstaunlich finden wir jedoch das heurige Weihnachtsmärchen, welches die Stadt Wien
ihren Bürger(innen) via Presseaussendung auftischt. Das Abschleppen von PKWs findet
nur im Sinne der Sicherheit für die Wiener(innen) statt. So begründet man die heurige
Abschlepporgie in der Bundehauptstadt.
Fotos: © erstaunlich.at
In ihrer Presseaussendung teilt die Stadt Wien unter anderem mit, dass in der Arbeiter-
strandbadstraße, der Südportalstraße und im Bereich des Schlosses Schönbrunn abge-
schleppt werden musste, da dort an allen Adventwochenenden für PKWs temporäre
Halteverbote gegolten haben. Natürlich alles im Sinne der Sicherheit der Bürger(innen).
Wo an diesen Örtlichkeiten wohl eine Gefährdung der Verkehrssicherheit gegeben war?
Möglicherweise entstand eine solche erst durch die Schaffung temporärer Halteverbote.
Interessant ist auch die Tatsache, dass die Stadt Wien die durchgeführten Abschlepp-
ungen wörtlich als „Hotspots“ bezeichnete, während sie im gleichen Atemzug beteuerte,
dass das Abschleppen kein Gewinn sei.
Da staunen wir aber, denn wenn wir uns die Kosten für eine Abschleppung ansehen fragen
wir uns, wie bei der MA 48 gewirtschaftet wird. Aber möglicherweise würde die Stadt
Wien auch beim Betreiben eines Bordells keinen Gewinn machen, weil sie für jede Sex-
arbeiterin drei Beamte zur Verwaltung hätte.
*****
2012-12-24
Prostituierte können nun klagen
Bis dato war die Prostitution sittenwidrig. Aus diesem Grund konnten Prostituierte keine
Verträge abschließen, welche die Ausübung ihrer Tätigkeit betraf. Auch konnten sie den
Lohn für ihre sexuelle Dienstleistung nicht einklagen. Dies hat sich nun grundlegend ge-
ändert.
Eine Sexarbeiterin klagte einen Freier, der zwar Sex konsumierte aber nicht dafür be-
zahlte. Die Causa landete schlussendlich beim OGH. Die Höchstrichter (3 Ob 45/12g)
trafen folgende Entscheidung: „Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbar-
tes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klag-
bare Entgeltforderung.“
Für uns eine völlig weltfremde Entscheidung, denn normalerweise wird im Bordell ohne-
hin vorher bezahlt. Durch den Fall der Sittenwidrigkeit ergibt sich nun, dass es sich bei
der Vereinbarung zwischen dem Freier und der Prostituierten nun rechtlich um einen
Werkvertrag handelt.
Das bedeutet wiederum, dass auch der Freier klagen können muss, wenn er schon be-
zahlt hat und keine ordentliche Leistung erhalten hat. Man darf schon gespannt sein,
wie eine eventueller Prozess eines Freiers ausgehen wird, der auf Grund einer nicht zu-
friedenstellenden Leistung sein bereits bezahltes Geld einklagt.
Woher kommt die Lebenserfahrung der OGH-Richter
Interessant in der OGH- Entscheidung ist die Ausführung: „…. der Beklagte sei sowohl
am 5. Februar 2008 als auch am 17. Februar 2008 jeweils fünf Stunden mit einem Mäd-
chen im Zimmer gewesen, als der Lebenserfahrung widersprechend.“
Von welcher Lebenserfahrung ist hier die Rede ? Der eigenen Lebenserfahrung der OGH-
Richter? Woher haben diese Herrschaften diese Lebenserfahrung? Sind die honorigen
Höchstrichter gar Bordellbesucher? Diese Frage tut sich für uns auf, da offensichtlich kein
Sachverständiger beigezogen wurde.
Auf Grund der Vertragfähigkeit, welche nun durch die Klagfähigkeit gegeben ist, müssten
jetzt eigentlich auch im Strafrecht Änderungen vorgenommen werden, wie z.B. Begünst-
igung der Prostitution, deren Zuführung oder Gelder für Beschützerdienste.
Vom Freier zum Manager
Jedenfalls hat auf diese neue Situation bereits ein Mann in Wien reagiert. Vermutlich war
er früher ein ganz normaler Freier, der für Sex im Bordell bezahlte. Die OGH- Entscheidung
ermöglicht ihm nun, mit Sexarbeiterinnen ein Vertragsverhältnis abzuschließen, ohne sich
dabei strafrechtlich schuldig zu machen. Er läuft von Bordell zu Bordell und verteilt nach-
folgenden Zettel an die Schönen der Nacht.
Zur Vergrößerung Screen mit rechter Maustaste anklicken und Grafik anzeigen bestätigen.
Unter der großmundigen Bezeichnung „Call Girl Service Manager“ bietet er den Sexarbeiter-
innen kleinere Waren- und Dienstleistungen an. Als Gegenleistung fordert er Sex in allen
möglichen Variationen. Liest man sich das Angebot des „Managers“ aufmerksam durch,
kann nur ein Schluss daraus gefolgert werden: Jede Prostituierte die von diesem erstaun-
lichen Service Gebrauch macht gehört in der Sekunde besachwaltet.
*****
2012-06-04
Wenig Ahnung beim Kurier
Wie wenig Ahnung man beim „Kurier“ vom Thema Prostitution hat, wird durch einen
gestrigen Beitrag dieser Tageszeitung unter Beweis gestellt. Da behauptet doch der/die
Autor(in) tatsächlich, dass in Österreich die Prostitution verboten sei.
Textausschnitt aus dem Kurier-Artikel
Screen: kurier.at
Prostitution ist zwar in Österreich sittenwidrig, aber definitiv nicht verboten. Die Sitten-
widrigkeit wirkt sich zum Nachteil der Sexarbeiterin dahingehend aus, dass Verträge und/
oder Geldforderung bezüglich ihrer sexuellen Dienstleistungen nicht einklagbar sind.
Der nächste Herr, die selbe Dame
Interessant ist der im Kurier angeführte Vorschlag seitens der Stadt (wir vermuten Wien),
dass die Führung von Laufhäusern karitative Organisationen übernehmen könnten.
Möglicherweise spielen einige von diesen bereits mit dem Gedanken, da die Prostitution
noch immer ein einträgliches Geschäft ist.
War bis dato die scheinheilig aufrecht erhaltene Moral an der Führung eines Bordells
hinderlich, so könnte das unmoralische Image nun mit dem Gutmenschen-Effekt vom
Tisch gefegt werden. Das Argument, man macht es ja nur aus reiner Nächstenliebe um
die Damen zu beschützen, könnte dann als Rechtfertigung herhalten.
Allerdings sollten jene karitative Organisationen, die mit der Ausübung dieses Gewerbes
spekulieren nicht vergessen, dass Zuhälter mit genau dem selben Argument hausieren
gehen. Damit muss jenen Gutmenschen- Organisationen, die mit einer Bordellführung
liebäugeln klar sein, dass sie sich dann in die Zuhälternische einordnen dürfen.
*****
2012-05-04
Ex-Gürtelkönig im NEWS-Interview
Wie die Boulevardpresse vorige Woche berichtete, musste der von dem beliebten Fami-
lienblatt zum Gürtelkönig gekrönte, Richard Steiner, aus der U-Haft entlassen werden, da
die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage war innerhalb von 2 Jahren eine Anklage auf die
Beine zu stellen. Diesen Umstand darf Steiner vermutlich ausschließlich dem geschickten
Taktieren seines erfahrenen Anwalts Christan Werner verdanken.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen „Gürtelchef“, Delikte wie Erpressung, Nötig-
ung, schwere Körperverletzung, Bildung einer kriminellen Organisation und Steuerhinter-
ziehung vor. Der Ordnung halber merken wir an, dass die Unschuldsvermutung gilt.
An und für sich wäre die U-Haft und die Entlassung aus dieser, keinen Beitrag in diesem
Online-Magazin wert. Allerdings haben wir auf Grund eines heutigen Interviews in
„NEWS“ (Printausgabe) unsere Meinung geändert. Denn in diesem sind einige interes-
sante Zeilen zu lesen.
Steiner bestreitet im Interview, die ihm von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Vor-
würfe. Bis auf eine kleine Sachbeschädigung, die auf seine Kappe geht, sei alles unwahr.
Worauf der NEWS-Reporter folgende Frage stellt: „Sie sind also quasi das Unschuldslamm?“
Steiner antwortet darauf: „Wollen wir es mal nicht übertreiben. Natürlich habe ich man-
chen Mitbewerbern oft deutlich gesagt, wo es langgeht, solange ich etwas zu sagen hat-
te. Aber ohne Gewalt.“
In dieser Antwort liegt eindeutig ein Widerspruch. Dass es im Rotlichtmilieu nicht wie in
einem Mädchenpensionat zugeht, dürfte auch jedem Unbedarften klar sein. Was machte
Steiner also, wenn es einem Mitbewerber nicht interessierte was der Gürtelkönig deutlich
zu sagen hatte? Verlieh er dann seiner Forderung keinen dementsprechenden Nachdruck?
Wenn nicht, dann hatte Steiner ohnehin nie etwas zu sagen. Dass dem so gewesen sein
könnte untermauert auch seine kurze (acht Jahre) Wiener Rotlicht- und Gürtelkarriere.
Polizeiinformant bezeichnet Österreich als Polizeistaat
Interessant ist auch, dass Steiner Österreich als Polizeistaat wie unter Metternich bezeich-
net, in dem absolut jeder Bürger kontrolliert wird. Diese Aussage ist aus dem Grund er-
staunlich, ist es doch mittlerweile amts- und milieubekannt, dass der Gürtelkönig die Polizei
mit Informationen über seine Mitbewerber versorgte.
Möglicherweise glaubte Steiner, dass er sich durch seine Informationstätigkeit einen unbe-
grenzten Spielraum im Rotlichtmilieu gesichert hatte. Und hier war er schwer im Irrtum.
Er übersah, was ein routinierter Rotlichtplayer nie übersehen hätte. Die Polizei lässt Infor-
manten nur solange gewähren, als diese für sie nützlich sind.
Offenbar waren die Informationen von Steiner für die Polizei nicht mehr von besonderem
Interesse und zusätzlich begann das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) gegen eigene
Kollegen, die sich zum Steiner-Clan ein zu enges Naheverhältnis aufgebaut hatten, zu er-
mitteln. Prominentestes Opfer ist der suspendierte Chefinspektor Franz Pripfl, der mittler-
weile zu acht Monate unbedingter Haft verurteilt wurde. Also war es für die Polizei höchst
an der Zeit, Richard Steiner von der Straße zu holen.
Österreichische Lösung und Tränen bei Petrovic?
Interessant ist auch die Aussage von Steiner, dass es nur einigen unabhängigen Richtern
zu verdanken ist, dass Österreich noch nicht zur Bananenrepublik verkommen ist. Ein
etwas gewagtes Statement finden wir, wo er doch seinen Prozess noch vor sich hat.
Wie wird dieser Prozess wohl ausgehen? Da wollen wir uns etwas in „oswaldischer“
Zukunftsdeuterei üben. Wir vermuten, dass es hier eine typisch österreichische Lösung
geben wird. Steiner wird mindestens zwei Jahre Haft ausfassen, die mit der U-Haft
abgetan sind. Sollte das Strafmaß höher ausfallen, wird dieses vermutlich auf Bewähr-
ung ausgesetzt werden.
Steiner kündigte auch an, dass er nach seiner Verhandlung Österreich verlassen wird.
Wir glauben kaum, dass ihm jemand eine Träne nachweint. Einzig die Grünpolitikerin
Madeleine Petrovic wird möglicherweise die eine oder andere Träne vergießen. Denn
wenn Steiner sich aus dem Rotlichtgeschäft zurückzieht und die Alpenrepublik verlässt,
in welchem Bordell wird sie dann ihr nächstes Buch vorstellen?
*****
2012-04-12
Unterbelegt?
Offenbar scheint die Justizanstalt Gerasdorf an Unterbelegung zu leiden. Denn anders
ist es nicht zu erklären, dass diese massive Werbung im Internet betreibt. Das beworb-
ene Freizeitangebot des Gefängnisses lässt jedes 5-Sterne Ressort vor Neid erblassen.
Fußball, Volleyball, Bodybuilding, Dart, Modellbau, Theatergruppe, Trommelgruppe
(nicht ganzjährig), Musikgruppe, Tischtennis, Tarockgruppe (nich t ganzjährig), Koch-
gruppe (nicht ganzjährig), Diverse Gruppenausgänge wie z.B. Skaten/Wandern/Rad-
fahren, Museumsbesuche, Filmvorführungen, Konzerte ca.4-6mal/Jahr, sind im Angebot.
In die Fülle der im obigen Absatz angeführten Freizeitaktivitäten kommt ein werktätiger
Mensch normalerweise selten bis nie, da er einen gewissen Freizeitmangel hat, weil
er seinen Lebensunterhalt mit zeitraubender Arbeit bestreiten muß.
Luxus statt Strafe
Bislang dachten wir, dass ein Gefängnisaufenthalt eine Strafe sein soll, um in der Haft-
zeit über die begangene Straftat nachzudenken. Nicht so für die 14 bis 27-jährigen
Insassen dieser Haftanstalt, denn diese werden vor lauter Freizeitstress kaum Zeit zur
Sühne haben.
Wir sehen schon ein, dass jugendlichen Straftätern die Möglichkeit einer beruflichen Aus-
bildung geboten werden muss, um sie nach dem Haftende leichter in die Gesellschaft
integrieren zu können. Allerdings ist das angebotene Freizeitservice eine bodenlose
Frechheit gegenüber jeden Menschen, der sich seine Brötchen auf ehrliche Weise ver-
dient und sich nicht mit Straftaten durchs Leben schlägt.
Auch im Ausland werben
Zum überaus reichlichen Freizeitservice fehlt nur noch, dass Thai Body Massagen und
regelmäßige Bordellbesuche angeboten werden. Diese würden das Angebot abrunden.
Und noch ein Tipp für die Leitung der Justizanstalt Gerasdorf. Sie sollten ihr Haus zusätz-
lich in Ländern wie Tschetschenien, Rumänien, Bulgarien udgl. bewerben. Von einem der-
artigen Angebot können nicht nur die Kriminellen, sondern auch jeder Otto Normalbürger
aus diesen Ländern nur träumen.
Selbst wenn sich eine Straftat in Österreich nicht auszahlt, würden zahlreiche Verbrecher
anreisen, nur um den Service der Justizanstalt Gerasdorf in Anspruch nehmen zu können.
Im Handumdrehen wäre dieses Gefängnis bis zum letzten Bett belegt.
*****
2011-06-27
Der Facebookfreudige Dompfarrer
Bei unserem heutigen virtuellen Spaziergang im Internet, sind wir auf folgenden Beitrag
auf „meinbezirk.at“ gestossen. Darin geht es um die Facebook-Freudigkeit des Dompfarrers
Toni Faber.
Screen: meinbezirk.at
Ein Satz von Faber stach uns besonders ins Auge. Nämlich jener, dass der Geistliche, Face-
book-Freundschaften von Personen und Gruppen ablehnt, die die Menschenwürde und die
christlichen Werte nicht beachten. Naja dachten wir, der Herr Faber hat eben Prinzipien die
einem Gottesmann zur Ehre gereichen.
Bordelle, pfui Teufel
Wir haben anschliessend noch ein wenig über Toni Faber gegoogelt und haben auf der
christlichen Webseite „kreuz.net“ diesen Beitrag entdeckt.
Screen: kreuz.net
Auch hier zeigt Wiens Dompfarrer Toni Faber geistliche Haltung, Moral und Anstand. Er sagt
dezitiert aus: „Etwas Unsittliches wie ein Bordell würde ich nicht segnen.“ Respekt dem
Mann, der so standhaft ist und alles Unmoralische ablehnt, dachten wir zumindest bis zu un-
serem nächsten Rechercheergebnis.
Da waren wir aber erstaunt
Aber wir wären nicht ERSTAUNLICH, wenn wir nicht weiter recherchiert hätten und sind auf
eine kleine Sensation gestossen. Auf dem Facebook-Profil des Gottesmannes befindet sich
gut plaziert, inmitten zwischen Michael Landau und Laura Rudas, ein Freundschaftseintrag
mit dem Namen „Rachel Laufhaus“.
Screen: facebook.com
Nun ist es bereits jedem Pubertierenden hinlänglich bekannt, dass es sich bei einem Lauf-
haus um ein Bordell handelt. Die Bezeichnung „Laufhaus“ hat nichts mit der sportlichen
Betätigung des Laufens zu tun. Dass diese Tatsache auch dem Dompfarrer Toni Faber be-
kannt sein müsste, von dem kann mit absoluter Sicherheit ausgegangen werden.
Sreen: Laufhaus Rachel
Was verbindet Dompfarrer Faber mit dem Bordell Rachel?
Nun tun sich hier folgende berechtigte Fragen auf. Meint es der Gottesmann mit seiner Aus-
sage von „christlichen Werten“ nicht so genau, da er ja eine Facebookfreundschaft mit einem
Bordell pflegt?
Hat er unter Umständen doch dieses Bordell gesegnet und ist dieses dadurch zu christlichen
Werten gelangt? Oder ganz einfach ausgedrückt, predigt der Dompfarrer Toni Faber Wasser
und trinkt lieber Wein? Wir sind schon auf seine Antwort gespannt, soferne er zu diesem
pikanten Vorfall überhaupt Stellung bezieht.
*****
2011-04-01
Magistrat genehmigt Sexstudios im Sperrgebiet
Wie wir bereits im Beitrag „Das Rotlicht und das Rote Wien“ ankündigten, haben wir
mit Verantwortlichen einer Tageszeitung (Kronen Zeitung) über die Artikel-Veröffentlichung,
der Genehmigungen für Sexstudios (grindige Minibordelle) seitens des Wiener Magistrats,
Gespräche geführt.
Uns lag daran, dass eine breite Öffentlichkeit und auch verantwortliche Personen der
Wiener Stadtregierung, von diesen doch etwas erstaunlichen Vorgängen in Kenntnis
gesetzt werden. In der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs, erschien heute
nachfolgender Artikel.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe)
MA 36 ist maßgeblich daran beteiligt
Es ist in der Tat erstaunlich, dass das Wiener Magistrat, bei dem auch die MA 36 maß-
geblich beteiligt ist, Genehmigungen für Sexstudios erteilt, obwohl diese in einer Sperr-
zone liegen. Entweder sind die zuständigen Beamten nicht in Kenntnis der Gesetzeslage
oder drücken aus welchen Gründen auch immer, beide Augen ganz fest zu.
Erstaunlich ist auch die Tatsache, dass seitens eines Beamten der MA 36 die Empfehl-
ung an eine biedere Kaffeehaus-Betreiberin abgegeben wird, ihr Lokal dem Rotlicht zur
Verfügung zu stellen, da man mit diesem keine Probleme habe.
*****
2011-02-07
Beitrag auf Unzensuriert.at
An und für sich ist es nicht unsere Art, Beiträge von fremden Webseiten zu übernehmen.
Allerdings konnten wir uns bei nachfolgenden Artikel der Webseite „Unzensuriert.at“
nicht zurückhalten und haben diesen „gestohlen“ um diesen unseren Leser(innen) zur
Kenntnis zu bringen.
MA48-Bedienstete: Nebenjob als Bordell-Betreiber
Am Tag machen sie sich die Hände für die Wiener Müllabfuhr schmutzig, in der Nacht sind
sie Chefs von einschlägigen Etablissements. Mindestens drei Gemeindebedienstete der
Magistratsabteilung 48 sollen Nebenjobs als Bordell-Betreiber haben. Dies hat jetzt ein
Insider gegenüber Unzenzuriert. at bestätigt: „Ich breche das Schweigen, weil ich die
beiden Tätigkeiten für unvereinbar halte.“
Martin J., Manfred F. und Heinz W. (die Namen wurden von der Redaktion geändert) hab-
en allesamt den gleichen Job: Sie arbeiten seit Jahren als so genannte Müllaufleger für die
MA48. Sie stehen früh auf, holen die Mistkübel aus den Wiener Häusern und laden den
Müll auf die Fahrzeuge der 48er. Zum Schlafen kommen sie nicht viel. Denn während die
drei Männer am Tag ihr sicheres Geld vom Wiener Magistrat verdienen, findet man sie in
den Nachtstunden in der Rotlicht-Szene – als Geschäftspartner im horizontalen Gewerbe.
Umweltstadträtin toleriert Nebenbeschäftigung
Die kuriosen Nebenjobs der Wiener Gemeindebediensteten sind nicht verboten. Ob sie
mit den moralischen Grundsätzen der „Magistratsbeamten“ vereinbar sind, ist eine
andere Frage. Ihre Chefin, Umweltstadträtin Ulli Sima, dürfte jedenfalls nichts dabei fin-
den, dass ihre Mitarbeiter auch nachts fleißig sind und einer zweifelhaften Beschäftig-
ung nachgehen. Das finanzielle Risiko ist gering. Floriert das Geschäft im „Puff“ nicht, so
gibt es immer noch die pragmatisierte Anstellung bei der Gemeinde Wien, die für ein
regelmäßiges Einkommen sorgt.
Die Zeiten, in denen man Bordell-Betreibern Sittenwidrigkeit vorwarf, sind längst vorbei.
Die Wertvorstellungen in der Gesellschaft haben sich verändert. Eine gewisse Pikanterie
hat die Sache mit den Müllaufladern trotzdem. Schließlich ist es nach wie vor schwierig,
einen Job bei der 48er zu bekommen. Nach Ansicht des Insiders herrsche hier gröbste
Vetternwirtschaft: „Hast du keinen Anschieber, wartest du bis zu 25 Jahre, bis du aufge-
nommen wirst.“ Die Arbeit bei der Müllabfuhr ist begehrt. Aufgrund der Verdienstmög-
lichkeiten und offenbar auch aufgrund der idealen Dienstzeiten, die individuelle Neben-
beschäftigungen zulassen. Quelle: „www.www.unzensuriert.at“
Keine moralischen Bedenken
Während bei Müllmännern vermutlich keine Verletzung des Standesansehens vorliegt,
wenn sich diese nächtens als Puffbetreiber betätigen, haben wir einen Fall bei dem es
schon ganz anders aussieht.
Da gibt es eine Magistratsabteilung der Stadt Wien, die wir vorerst nicht nennen wollen,
wo offenbar ebenfalls Bestrebungen bestehen im Rotlicht tätig zu werden. Es handelt
sich um eine Mag.-Abteilung, die seit geraumer Zeit ganz ohne moralische Bedenken,
Studios (grindige Minibordelle) in unmittelbarer Nähe von Schulen und vis a vis von
Öffis-Haltestellen genehmigt.
Beamter als Rotlicht-Groupie
Da gibt es einen Beamten dieser Mag.-Abteilung, der sogar einen akademischen Grad
innehat und durch seine Aussagen kein Hehl daraus macht, dem Rotlicht ganz zugetan
zu sein und sich für diese augenscheinlich als Handlanger verdingen zu wollen.
Wir haben zwar sehr schöne Zugriffszahlen, können uns aber natürlich mit großen Tages-
zeitungen nicht messen. Da wir aber daran interessiert sind, diese Geschichte einer
größtmöglichsten Anzahl von Personen zur Kenntnis zu bringen, beabsichtigen wir den
Beitrag einer auflagenstarken Tageszeitung zu übergeben.
Verhandlungen sind für die nächsten Tage vereinbart. Sollten diese ein positives Resultat
erzielen, wird der Artikel in dieser Tageszeitung erscheinen. Wenn nicht, bringen wir den
Beitrag selbstverständlich auf ERSTAUNLICH.
*****
2011-01-18
Pietätlosigkeit der Wiener städtischen Bestattung
Am 27.April 2010 haben wir den Beitrag „Probeliegen im Sarg“ verfasst. In diesem sollte
auf eine Aktion der Wiener städtischen Bestattung hingewiesen werden, die an Pietätlosig-
keit nicht mehr zu überbieten sei, das dachten wir zumindest.
Auf der Webseite „Republik-Online“, einem Online-Magazin für Führungskräfte im öffent-
lichen Bereich, fanden wir einen erstaunlichen Artikel. Dieser muss mindestens zwei mal
gelesen werden, um den Inhalt wirklich zu realisieren.
Verluste bei der Bestattung
Da jammert der Frontmann des Quasi-Monopol-Betriebes (97 % Marktanteil lt. Kurier
vom Februar 2010), Christian Fertinger, über einen Minus unterm Strich und das bei
einem im wahrsten Sinne des Wortes „todsicheren“ Geschäft. Wenn die Gemeinde Wien
Bordelle betreiben würde, brächte sie sicher das Kunststück zusammen, auch bei solchen
Betrieben Verluste zu einzufahren.
Um die Hinterbliebenen zu Feuerbestattungen zu animieren, ließ sich der städtische
Bestattungsbetrieb, die pietätlose Aktion der „Diamantbestattung“ einfallen. Dabei wird
die Asche des/der Toten zu einem synthetischen Diamanten „veredelt“. Diesen kann
man sich dann einfassen lassen und an einem Ring oder einer Halskette durch die Gegend
tragen. So ist Oma nach ihrem 10-jährigen Altersheimaufenthalt, wenigsten jetzt immer
mit von der Partie.
Der wahre Grund der Feuerbestattung
Durch diese „Diamantbestattung“ erhoffe man sich Mehreinnahmen, so Helmut Meixner
seines Zeichens Projektbetreuer des Neubaus des Krematoriums beim Wiener Zentral-
friedhof. Aber das allein ist offenbar nicht der Grund, warum Hinterbliebenen eine Feuer-
bestattung schmackhaft gemacht wird.
Helmut Meixner meint in diesem „Republik-Online“-Beitrag wortwörtlich: „Immerhin
bietet der neue Standort beim Zentralfriedhof Sparmöglichkeiten. So kann kostenlos ge-
heizt werden. Wir nützen die Abwärme des Krematoriums.“
Sie glauben uns nicht was wir hier schreiben? Na gut, hier ist ein Screen-Ausschnitt der
besagten Webseite.
Screen: Republik-Online
Wenn wir das richtig verstehen heißt dies im Klartext, mit der Wärme die durch die Ver-
brennung der Toten entsteht, werden Öfen beheizt oder Warmwasser aufbereitet. Wir
sind der Meinung, dass mit diesem Akt die Grenze der Pietätlosigkeit bei weitem überschrit-
ten wird und uns dieses Szenario an Zeiten erinnert, die hoffentlich niemals wieder kommen
werden.
*****
2011-01-11
Schwunghafter Menschenhandel
Wie in der gestrigen und heutigen Tagespresse, sowie in etlichen Nachrichtensendern be-
richtet wurde, gelang es der Polizei einen aktiven Frauenhändlerring zu zerschlagen. Zwi-
schen Wien und Budapest florierte seit gut zehn Jahren, ein schwunghafter Handel mit der
„Ware“ Frau.
Eine ungarische Zuhälterbande lockte unzählige Frauen mit Berufsangeboten, die es letz-
endlich aber gar nicht gab. Die angeworbenen Ungarinnen wurden mit brutalsten Mitteln
gefügig gemacht und zur Ausübung der Prostitution nach Wien verfrachtet. Dort mussten
sie voerst der Wohnungsprostitution nachgehen und wurden später, in sogenannten „Stu-
dios“ untergebracht.
Das Geld welches die Frauen vereinnahmten, mussten sie ihren Peinigern abliefern. Erst
als eine 19-Jährige flüchten konnte und Anzeige erstattete, wurde die Polizei in Ungarn
und Österreich aktiv. In Wien konnten 13 Frauen befreit werden.
Die erstaunliche Meinung eines Nachtclub-Besitzers
Dieser Vorfall bringt uns zum Club2, am 17.10.2010, mit dem Thema „Wie mächtig ist die
Mafia in Österreich?“ Unter den anwesenden Gästen, befand sich auch der Wiener Nacht-
club-Besitzer Peter Laskaris, der unserer Meinung nach zum diskutierten Thema eine völ-
lige Fehlbesetzung war.
Allerdings ließ Laskaris mit einer erstaunlichen Feststellung aufhorchen, Er vertrat tatsäch-
lich die Meinung, dass es in Österreich keine Zwangsprostitution gibt. Wie der Mann zu
dieser Ansicht kommt ist uns schleierhaft. Offenbar hat er die Ostgrenzen-Öffnung verschla-
fen, denn seit dem blüht die Zwangsprostitution in unserem Lande.
Gefügigmachung durch Drohungen
Die Vorgehensweise der ungarischen Bande ist eher die Ausnahme, denn kein Zuhälter be-
schädigt gerne die eigene „Ware“. Vor allem bulgarische und zum Großteil rumänische Zu-
hälterbanden, haben einen speziellen, sehr effektiven Stil entwickelt, Frauen zu Prostitution
zu zwingen.
Diese Banden operieren vorwiegend im ländlichen Raum und locken Mädchen und junge
Frauen mit Versprechungen vom goldenen Westen an. Kaum haben diese angebissen, wird
ihnen unverhohlen mitgeteilt, dass sie die Prostitution auszuüben haben. Als Druckmittel
dienen Drohungen gegen ihre Eltern, Geschwister oder Großeltern.
Diese Vorgangsweise ist wesentlich erfolgreicher, als die Frauen körperlich zu misshandeln.
Auch halten diese Drohungen gegen die Verwandten im fernen Bulgarien oder Rumänien,
die Frauen davon ab zu flüchten und/oder polizeiliche Anzeige zu erstatten. Die dann so
zwangsverpflichteten Frauen werden dann auch bei uns, in diversen Rotlichtlokalen, Wohn-
ungen oder Studios untergebracht.
Sollten alle Drohungen nichts nützen, wird aber auch Hand angelegt und dass in brutalster
Weise. Es ist noch nicht solange her, dass ein rumänischer Zuhälter eine Prostituierte im
10. Wiener Gemeindebezirk anzündete, weil sie ihm nicht mehr zu Diensten sein wollte.
Wie ahnungslos ist Peter Laskaris?
Uns wundert dass Laskaris, der immerhin schon einige Jahre im Geschäft ist, von dieser
Gangart nichts weiß. Vielleicht kann sich aber P. Laskaris, doch noch an diesen brandhei-
ßen Vorfall in Favoriten erinnern.
Der Wiener Nachtclub-Besitzer ließ allerdings noch mit einer erstaunlichen Aussage auf-
horchen. Er meinte, dass in Wien jeder ein Bordell eröffnen könne, ohne dafür die not-
wendige Qualifikation zu besitzen. Auf die Frage der Diskussionsleiterin, was jemanden
zum Betrieb eines Bordells qualifiziert meinte er wörtlich: „Qualifikation ist das, was man
gerne macht.“
Dass heißt im Klartext, dass die ungarischen, bulgarischen und rumänischen Zuhälter-
banden zur Ausübung ihrer Tätigkeit qualifiziert sein müssen, denn diese üben gerne
Gewalt oder Drohungen gegen Frauen aus, da sie ja Geld verdienen, wenn sie diese zur
Prostitution zwingen.
Die Ostgrenzen-Öffnung macht es möglich
Eines ist wiederum klar. Die Ostöffnung hat uns nicht nur jede Menge Kriminalität beschert,
sondern ist fast ein Freifahrtsschein für Gewalt gegen Frauen, für Zuhälterbanden aus dem
ehemaligen Ostblock. Aus Insiderkreisen wird uns glaubhaft versichert, dass mindestens
die Hälfte der Ostblock-Prostituierten nicht freiwillig ihrer Tätigkeit nachgehen.
*****
2010-11-20
Moral und Anstand wahren
Woran merkt man dass Wahlen ins Haus stehen? Ein untrügerisches Zeichen dafür ist, dass
plötzlich die Kreuzritter der Moral und des Anstandes massenhaft unterwegs sind. Und diese
setzen sich medienwirksam in Szene, indem sie mit Hilfe der Behörden nächtens in Bordellen
unterwegs sind, um diese genauestens unter die Lupe zu nehmen.
Alle wollen abkassieren
Also erfolgte gestern eine Prostitutionskontrolle durch die Stadt Wien und der Polizei im 15.
Wiener Gemeindebezirk. An den Kontrollen beteiligte sich auch die Wiener Gebietskranken-
kasse. Dass ist doch eine Selbstverständlichkeit, denn immerhin besteht die Möglichkeit für die
marode WGKK bei dieser Gelegenheit etwas abzukassieren.
(Fotoquelle: www.wien.gv.at/)
Koordiniert wurde die Aktion vom Dezernat für
Sofortmaßnahmen der Stadt Wien
Jede Menge Anzeigen
12 Betriebe wurden überprüft und dabei 54 Anzeigen erstattet, 27 Organmandate kassiert
und ein Betrieb behördlich geschlossen, da keine Gewerbebrechtigung vorlag. Erstaunlich
ist, dass sämtliche Betreiber von genehmigten Betrieben angezeigt wurden, da ihre Etab-
lissements in der 150-Meter Schutzzone liegen.
Offensichtlich hatte man das bei der Erteilung der Genehmigung nicht gesehen, oder diese
trotzdem ausgestellt um in späterer Folge abkassieren zu können. Ausserdem werden diese
Anzeigen rechtlich nicht halten, da das Prostitutionsgesetz die Anbahnung der Prostitution
in Schutzzonen in der Öffentlichkeit vorsieht und nicht hinter verschlossenen Türen von ge-
nehmigten Betrieben.
Naja. zwecks Wahlwerbung kann man ja ein wenig mehr Anzeigen erstatten. Der Steuer-
zahler merkt es ohnehin nicht, wenn er dann für die Abweisungskosten derartiger Anzeigen
aufkommen darf.
Auch Freier angezeigt
Die erstaunlichste Anzeige der gestrigen Nacht war wohl die gegen einen Freier. Dieser
wurde wegen „Beihilfe zur Prostitution in einer Schutzzone“ angezeigt. Das heißt im Klar-
text, dass der Galan die Dame erst überreden mußte mit ihm in der Schutzzone ins Bett zu
gehen. Dass dies purer Schwachsinn ist wird jedem vernüftigen Menschen einleuchten.
Aber die Bemühungen des Beamten der diese Anzeige erstattet hat, werden von Erfolg
gekrönt sein. Der Freier wird vermutlich nicht den Rechtsweg beschreiten, obwohl er dort
sicherlich eine Einstellung des zu Verfahrens erwarten zu hätte. Da dies aber mit amtlichen
Briefverkehr verbunden ist und eine eventuell vorhandene Ehefrau nichts davon mitbekom-
men soll, wird er zähneknirschend und stillschweigend die paar hundert Euros bezahlen.
Dietmar Erlacher lässt grüßen
Aber das Karussell der Erstaunlichkeiten dreht sich weiter. 4 (!) Betriebe wurden wegen
Nichteinhaltung des Tabakgesetzes beanstandet. Nichtraucherschutz im Puff, da läßt doch
Schilda grüßen. Allerdings fragen wir uns, ob sich ein Beamter der in einem Bordell eine An-
zeige nach dem Tabakgesetz erstattet, am nächsten Morgen noch in den Spiegel schauen
kann, ohne dabei einen Lachkrampf über sein eigenes Verhalten zu bekommen.
*****
2010-07-16
Rauchen ist schädlich
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernünftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
Gesetz ist in Kraft und das Vernadertum blüht
Seit 1.Juli ist es nun soweit. Das heftig umstrittene Gesetz zum Schutz der Nichtraucher ist in
Kraft getreten. Durch die Worte des Gesundheitsministers Alois Stöger: „Wenn Wirte das
Tabakgesetz nicht einhalten, wird es hohe Strafen geben. Dafür werde ich mich stark machen“
oder „Ich erwarte mir viele Anzeigen“, ist offensichtlich das befürchtete Vernadertum eingetre-
ten.
Seit der Einführung des Rauchergesetzes sind allein in Wien rund 4.500 Anzeigen gegen
Wirte erstattet worden, die sich nach Angaben der selbsternannten Rauchersheriffs nicht
an das Gesetz hielten.
Die Konkurrenz vernichten
Diese Anzeigen wurden vorwiegend von Berufs- oder Hobbydenunzianten erstattet, da die
Gaststätten von den Ämtern kaum aktiv kontrolliert wurden. Zirka 1.300 Lokalbetreiber
wurden mit Geldstrafen von durchschnittlich 1.000,- Euro belegt. Damit ist die Rechnung
des Gesundheitsministers voll aufgegangen.
Wer sind die Leute welche sich auf einmal bemüßigt fühlen, Anzeigen am laufenden Band
zu erstatten. Nun, ein Teil wird sich sicher aus der Konkurrenz rekrutieren. Denn so einfach
wird man kaum wieder einen Mitbewerber in die Pleite schicken können.
Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe wird empfohlen
Der überwiegende Teil sind offensichtlich Erscheinungen wie der allseits bekannte und
selbst ernannte Rauchersheriff Dietmar Erlacher. Diese Leute besuchen nun Lokale, die
sie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nie betreten hätten. Ihr einziger Grund für ihren
Lokalbesuch ist es zu schauen, ob es etwas zum Vernadern gibt.
Unserer Meinung nach sollten diese Denunzianten unbedingt ärtzliche Hilfe in Anspruch
nehmen, denn es erscheint nicht normal plötzlich Anzeigen gegen Lokalbetreiber zu
erstatten, in deren Lokale diese Personen früher noch nie einen Schritt gesetzt haben
und auch nicht setzen würden.
Alles schon da gewesen
Aber eine solche Anti-Raucher-Kampagne ist nichts neues, denn Adolf Hitler war ein mili-
tanter Nichtraucher. Und so wurde bereits im Dritten Reich eine Raucherhatz betrieben
und das Vernadertum gefördert. Unter diesem „Link“ finden Sie einen aufschlussreichen
Beitrag.
(Screen: wikipedia.org/)
Interessantes Sujet aus dem Dritten Reich
Fördergelder und Werbung sind kein Problem
Interessante Nebenaspekte dieser ganzen Angelegenheit sind aber, dass der Tabakanbau
mit EU-Gelder gefördert wird und in Österreich die Firma „Tobaccoland“ ganz ungeniert
Werbung für ihre Tabakprodukte betreiben darf.
Ein Verbot für Tabakwerbung wäre wohl der erste Schritt, um das Gesundheitsempfinden der
Menschen zu stärken. Allerdings dürfte hier der Gesundheitsminister eine Nummer zu klein
sein, denn Tobaccoland hat eine mächtige Lobby hinter sich stehen. So ähnlich dürfte es
sich auch mit der Milch- und Käseindustrie verhalten, als diese bakteriell verseuchten
Käse auf den Markt brachten. Obwohl durch den Genuß einige Leute starben, sah Alois
Stöger nicht wirklich einen Grund zum Handeln.
Rechtfertigung für Bordellbesuch
Aber wieder zurück zum Thema des Rauchverbotes in Lokalen, bei denen es wesentlich
leichter abzukassieren geht, als bei den mächtigen Lobbysten. Für die denunzierenden
Nikotinrambos ergibt sich aus diesem Verbot ein gewaltiger Vorteil.
Ab sofort können Erlacher und Co ganz ungeniert ins Bordell gehen, denn auch dort be-
steht Rauchverbot. Im Namen des Nichtraucherschutzes können sie dann dort verweilen,
natürlich nur um zu sehen ob das Rauchverbot auch wirklich eingehalten wird. Damit
gibt es auch keine Diskussionen mit der Ehefrau oder Freundin, denn Kontrolle muß sein.
*****
2010-07-07
Internationaler Hurentag
„Anlässlich des ‚Internationalen Hurentages‘ am 2. Juni sieht Judith Schwentner, Frauen-
sprecherin der Grünen, Handlungsbedarf: „Derzeit können Sexarbeiterinnen nicht einmal
den vereinbarten Lohn einklagen, weil ihre Tätigkeit als sittenwidrig gilt. Fehlende Rechte
treiben Sexarbeiterinnen in die Abhängigkeit und begünstigen Gewalttaten. Auch Sexar-
beiterinnen sollten Arbeitsverträge abschließen dürfen.“
Dieser obige Absatz stammt aus einer heutigen APA-OTS Aussendung der Grünen. Die
Forderungen sind begrüßenswert, werden sich in der Realität aber leider nicht umsetzen
lassen.
Vertrag mit Freier?
Kein Freier dieser Welt wird einen Vertrag mit einer Sexarbeiterin, bezüglich ihrer Dienst-
leistungen abschließen. Denn offiziell geht ohnehin niemand zu einer Prostituierten. Und
wenn einmal ein Politker in einem Bordell ertappt wird, war er nur zur Kontrolle der Arbeits-
bedingungen der dort arbeitenden Damen anwesend.
Damit führt sich auch die Forderung nach der Klagefähigkeit des Schandlohnes, wie dieser
von amtlicher Seite genannt wird, ad absurdum. Wir können uns beim besten Willen nicht
vorstellen, dass ein Gericht eine derartige Klage verhandeln will, wenn möglicherweise
ein hochangesehenes Mitglied der Gesellschaft betroffen ist.
Verträge gab es schon vor Jahren
Was Arbeitsverträge zwischen Sexarbeiterinnen und Lokalbetreibern betrifft, hat es diese
bereits über einen längeren Zeitraum gegeben. Die Unternehmer führten sogar Sozialab-
gaben für die Damen ab, womit diese kranken- und pensionsversichert waren.
Da die Lokalbetreiber für die Abführung der Abgaben verantwortlich waren, kam es kaum
vor dass auf diese vergessen wurde. Und wenn ja, stand sofort der Exekutor der Kranken-
kasse vor dem Lokal. Damit war zumindest eine soziale Absicherung der Damen gegeben.
Behördenkriege und die Auswirkungen
Profilierungssüchtige KIAB-Beamte witterten in diesen Verträgen ein zumindest „Dienst-
nehmer ähnliches Arbeitsverhältnis“ und zeigten die Lokalbetreiber reihenweise an. Dies
führte wiederum dazu, dass sich die Unternehmer jahrelang mit den Verwaltungsbehörden,
bis hin zum UVS herumschlagen mussten.
Offensichtlich wollte man behördlicherseits, zumindest nach der Logik von etlichen KIAB-
Beamten, kein geordnetes Arbeitsverhältnis für Sexarbeiterinnen und so tat man dem
Gesetz genüge, was sich allerdings zum Nachteil der Damen erwies.
Die Lokalbetreiber beriefen sich auf das Prostitutionsgesetz, in dem vermerkt ist, dass mit
einer Prostituierten kein Beschäftigungsverhältnis eingegangen werden kann. Heute sind
alle Sexarbeiterinnen selbständige Unternehmerinnen.
Gewalt gegen Sexarbeiterinnen
Die Gewalt gegen Prostituierte steht wieder auf einem anderen Blatt Papier. Nicht fehlende
Rechte begünstigen Gewalttaten, sondern fehlender Schutz. Während Lokalbetreiber ihre
Betriebe mit Sicherheitspersonal absichern, sind Sexarbeiterinnen die außerhalb von Lo-
kalen ihre Dienste anbieten, naturgemäß einer größeren Gefahr ausgesetzt. Bester Beweis
ist zur Zeit, das am Wiener Gürtel herrschende Vakuum.
Dieses haben sich rumänische Schutzgelderpresserbanden zu Nutze gemacht und erpres-
sen Sexarbeiterinnen die auf dem Straßenstrich ihre Dienste anbieten. Sollte es einmal an
Zahlungsmoral fehlen, schrecken diese auch nicht vor dem Anzünden einer Frau zurück.
Die feine Gesellschaft
Wir glauben nicht, dass sich bezüglich der Rechte von Sexarbeiterinnen etwas ändern wird.
Schuld daran ist das Verhältnis, welches zwischen der Gesellschaft und den Prostituierten
herrscht.
Die Gesellschaft nimmt zwar die Dienstleistungen der Damen inoffiziell in Anspruch, möchte
aber offiziell nichts damit zu tun haben. Während normale Zuhälter zu ihren Mädchen stehen
und diese beschützen, kann man dies von der Gesellschaft nicht behaupten.
Die Gesellschaft, und die Damen mögen uns die harte Ausdrucksweise verzeihen, benutzt
Sexarbeiterinnen wie einen Gebrauchsgegenstand. Also was sollte diese veranlassen, einen
Menschen der nur zur Befriedigung von sexuellen Gelüsten gebraucht wird, irgendwelche
Rechte zukommen zu lassen.
*****
2010-06-01
Starkes Verkehrsaufkommen
Eine Story zum Schmunzeln, die wir heute auf tirol.orf.at entdeckt haben, wollen wir Ihnen
nicht vorenthalten. Ein Bordellbetreiber will die starke Lkw-Verkehrsfrequenz auf der Fern-
passhöhe kommerziell ausnützen und ein Bordell errichten.
Er will ein seit Jahren stillgelegtes Gasthaus für diese Zwecke nutzen um den Brummi-
fahrern das Leben etwas erfreulicher zu gestalten. Diesbezüglich hat er bereits Pläne am
Gemeindeamt Nassereith vorgelegt und wartet auf behördliche Genehmigung.
Nun gibt es aber ein kleines Problem. In Tirol bestehen schon 6 Bordelle und so ganz neben-
bei wurde bereits ein siebentes genehmigt. Also verlangt die Tiroler Landesgesetzgebung
nach Handfestem.
Bedarfsprüfung für Bordell
Und jetzt kommt die Stelle zum Schmunzeln. Der zuständige Bürgermeister Reinhold
Falbesoner muss den Bedarf prüfen. Bedarfsprüfungen kennt man ja beispielsweise vom
Rauchfangkehrergewerbe und Apotheken. Früher gab es diese auch für das Taxigewerbe.
Bei diesen Prüfungen wird unter Berücksichtung der Bevölkerungsanzahl in Verbindung
mit der zu erwartenden Inanspruchnahme des jeweiligen Gewerbes eruiert, ob zum Bei-
spiel wirklich Bedarf an einem neuen Apothekenstandort besteht.
Bleiben wir beim Apothekenbeispiel. Auf Grund verkaufter Medikamente im Verhältnis
zu den Kunden kann relativ leicht errechnet werden, ob neuer Bedarf besteht oder sich
die Apotheken im Wege stehen würden.
Auch beim Rauchfangkehrer lässt sich leicht feststellen, ob neuerlicher Bedarf gegeben
ist oder nicht. Anzahl der zu betreuenden Objekte im zuständigen Revier und eventuell
neu errichtete Häuser in diesem.
Zugegebener Weise sind unsere oben angeführte Berechnungen etwas vereinfacht aus-
gedrückt. Es spielen natürlich noch mehrere Komponenten bei einer solchen Bedarfs-
prüfung mit.
Muss sich der Bürgermeister durchtesten?
Aber wie zum Teufel führt man eine Bedarfsprüfung für ein Bordell durch. Wir glauben
nicht das Bordellbesuche auf Krankenschein basieren, um so die Anzahl der liebeshung-
rigen „Patienten“ feststellen zu können. Auch wird Statistik-Austria über keine Auf-
zeichnungen von Bordellbesuche verfügen.
Neuer Beruf für Männer mit Standvermögen: Bedarfsprüfer für Bordelle
Also würde es uns brennend interessieren, was der Bürgermeister und seine Beamten an-
stellen müssen, um festzustellen dass es für ein neues Bordell Bedarf gibt oder nicht.
Vielleicht befindet sich unter unseren Leser(innen) eine fachkundige Kraft, die uns diese
Frage beantworten kann.
*****
2010-04-14
Die Ausnahme von der Regel
Normalerweise haltet sich ERSTAUNLICH aus der Berichterstattung über das Rotlicht her-
aus. Für diese Entscheidung hat der Herausgeber dieses Magazins persönliche Gründe, die
wir hier nicht näher erläutern wollen. Nachfolgende APA-OTS Aussendung „zwingt“ uns
aber förmlich, ausnahmsweise auf dieses Thema einzugehen.
Völlig realitätsfremd
Wenn eine derartige Aussendung von den Grünen gekommen wäre, hätten wir das noch ver-
standen, da deren Statements meist realitätsfremd sind. Eine solche Aussage von der FPÖ
erstaunt uns allerdings.
Da meint der Sicherheitsbeauftragte der FPÖ, LAbg. David Lasar allen Ernstes, dass durch
regelmäßige Kontrollen und strengere Bestrafung von Gesetzesübertritten, die Bildung
neuer krimineller Strukturen im Rotlichtmilieu verhindern kann.
Abgesehen davon, dass sich kriminelle Tatbestände wie Geldwäsche nicht nur aufs Rot-
lichtmilieu beziehen, was soll die Stadt Wien diesbezüglich in einem Lokal denn kontrol-
lieren. Ob die Getränkekarte aufliegt, der Kellner angemeldet ist und die Notbeleuchtung
funktioniert?
Das wäre genauso wenn man Bankfilialen kontrollieren würde, um großangelegte Geld-
wäsche-Transaktionen oder Veruntreuungen von Anlegergelder, von Banken verhindern
oder aufdecken zu wollen.
Ermittlungen hatten ganz anderes Ziel
Erstaunlich ist auch die Feststellung, dass es der Polizei gelungen ist die kriminelle
Gürtelszene erfolgreich zu zerschlagen. Hier wurde gar nichts zerschlagen, denn außer
dass einige Jugos die zuviel Mafiafilme gesehen haben aus dem Verkehr gezogen wur-
den, ist bezüglich Gürtel nichts passiert. In kürzester Zeit werden sich andere Personen
finden, die sich für Al Capone halten.
Gelungen ist etwas ganz anderes. Durch gewisse Verhaltensmuster welche an den Tag
gelegt wurden, sind Ermittlungsbehörden die sich mit Geldwäsche beschäftigen aufmerk-
sam geworden und haben längere Zeit im Hintergrund ermittelt. Wir denken, dass es hier
noch die eine oder andere Überraschung geben wird.
Gefahrenpotential Strich und Escortservice
Dass Herr Lasar von der Szene keine Ahnung hat beweist die Aussage, dass Menschhandel
in Freudenhäusern stattfinden soll. Gerade fest etablierte Lokale wie Bars, Laufhäuser,
Saunas etc., werden permanent behördlich überprüft. Durch die Kontrollen verschiedener
Polizei- und Magistratsabteilungen, sind Lokalbetreiber und Damen behördlich bekannt.
Daher ist der Vorwurf des Menschenhandels hier nicht angebracht.
Menschenhandel gibt es aber schon, jedoch ist er wo anders zu suchen. Am Straßenstrich
und in den meist anonymen Escortservices kommt es schon zu diesem Delikt. Die Hinter-
männer die diese Geschäfte führen sind der Polizei meist nicht bekannt.
Und sollte eine Dame wirklich auspacken, macht sich der Manager schnellstens aus dem
Staub, da er in Ermangelung eines fixen Lokales sehr flexibel ist. Diese Flexibilität ver-
hilft ihm auch, an einem anderen Ort oder Bezirk seine Geschäfte wieder aufzunehmen.
Will man tatsächlich dem Menschhandel einen Riegel vorschieben wäre es angebracht,
diverse Bulgarenstriche und anonyme Escortservice mit wechselnden Fantasienamen
aufzulösen.
Gewaltfreier Akademiker gesucht
Erheiternd ist folgende Aussage von Lasar: „Es könne nicht sein, dass praktisch jeder
befugt sei, ein Bordell zu betreiben, ohne besonders durchleuchtet zu werden.“ Nun
ja, wie soll man dieses Statement werten?
Müssen in Zukunft alle Personen die ein Bordell eröffnen wollen einen Hochschulab-
schluss vorweisen? Und was soll durchleuchtet werden? Das Vorleben der zukünftigen
Betreiber?
Wenn wir der Aussage von Lasar folgen, sieht der zukünftige Bordellbesitzer folgender
Maßen aus. Theresianumschüler oder Sängerknabe, womöglich Quäker wegen der Gewalt-
losigkeit und nicht zu vergessen mindestens einen Hochschulabschluss. Allerdings stellt
sich die nicht ganz unberechtigte Frage, wie lange dieser Mann in der Branche überleben
würde.
Irgendwie erinnert uns der Sicherheitsbeauftragte der FPÖ LAbg. David Lasar, an seinen
Namensvetter in der Filmkomödie „Police Academy“ aus dem Jahre 1984. Dort gab es
den gleichnamigen Leiter der Polizeischule, der ebenfalls das wirkliche Leben durch die
rosarote Brille betrachtete.
*****
2010-04-12
Zahlreiche E-Mails
Wir haben zahlreiche E-Mails erhalten. Alle diese zu veröffentlichen, würde mehrere
Seiten in Anspruch nehmen. Wir wollen Ihnen daher stellvertretend nachfolgende Mails
zu Kenntnis bringen.
Sehr geehrter Herr Reder!
Über unzensuriert.at bin ich auf Ihre Seite aufmerksam geworden. Was ich aufzeigen
möchte, daß man es sich mit dem Kurzwort NAZI immer einfach macht. Die ganze Partei
waren ja die NationalSOZIALISTEN. Kein Mensch dieser jungen Politiker mit dem Nazi-
haß scheint dies zu wissen. Vielleicht machen Sie sie einmal darauf aufmerksam?
Schönen Gruß aus Tirol Maria K****** Jahrgang 1932.
Sehr geehrter Herr Reder!
Ich habe den Lindwurm gelesen, da in einer Antwort auf Ihren Blog ein Link verzeichnet
war; natürlich mit Antwort unter dem Namen „so und so“. Lassen Sie sich nicht alles
gefallen, was diese links-linken Stalinliebhaber von sich geben.
mfg. Christoph G**********, ein begeisterter Erstaunlich.at-Leser
Hallo Erstaunlich-Redaktion
Habe diese Lindwurmseite über die Verlinkung von Euch entdeckt. Bei den Kommentaren
mancher User fällt mir nur ein Spruch ein „So was lebt und Goethe musste sterben“.
Heizt Ihnen einmal so richtig ein und schreibt sie in Grund und Boden.
Liebe Grüße Annemarie M****
Der Lindwurm
Unser Beitrag „Ist B. Rosenkranz eine Nazi?“ hat auf einigen „Linken Blogs“ heftige bis
unqualifizierte Reaktionen ausgelöst. Eine Webseite ist uns besonders aufgefallen. Die
des Bernhard Torsch, seines Zeichens Linksliberaler und Betreiber des Blog „Der Lind-
wurm“. Wenn man nun bösartig wäre könnte man geneigt sein, den Ausspruch „Nomen
est Omen“ anzumerken.
Die erste Aufgabe die sich Torsch gestellt hatte, war den Herausgeber dieses Magazins zu
„googeln“ und er ist zu der erstaunlichen Erkenntnis gelangt, dass dieser unter anderem
auch Nachtlokale betreibt. Was für ein findiger Mensch dieser Lindwurm-Betreiber, entdeckt
eine „Neuigkeit“ die seit dem Erscheinen von „ERSTAUNLICH“ (vor über einem Jahr) all-
gemein bekannt ist.
Erstaunliche Quellen
Erstaunlich sind auch die Quellen, auf die sich Torsch beruft und auch anführt. Da wäre
einmal Marcus J. Oswald. Dieser wurde bereits von den Providern „twoday.net“ und
„wordpress.com“ hochkantig rausgeschmissen.
Die zweite Quelle ist Wolfgang Kirchleitner. Dieser hatte sich einmal verbal so weit aus dem
Fenster gelehnt, sodass er mit dem Herausgeber dieses Online-Magazins rechtliche Schwierig-
keiten bekam. Er musste daraufhin kräftigst zurückrudern und unqualifizierte Beiträge aus
seinem Blog entfernen. Wenn Torsch keine anderen Quellen aufweisen kann, gleicht dies
einem Armutszeugnis.
Die alte Leier
Natürlich folgte dann die alte Leier, wie sich der ERSTAUNLICH-Herausgeber erlauben kann,
eine eigene Meinung zu haben und diese noch kundzutun. Das hat uns eigentlich nicht auf-
geregt, da dieses Argument immer wieder von Personen angeführt wird, die nicht fähig sind
eine sachliche Diskussion in einer Angelegenheit zu führen.
Das sich Torsch mit derartigen Argumenten, wie er sie in seinem Blog anführt selbst
disqualifiziert, dürfte ihm nicht bewusst sein oder er nimmt es billigend in Kauf um etwas
Effekthascherei bei seinen Linken Genossen zu erlangen.
Unwichtig wer Torsch ist
Wir haben es uns erspart über Torsch Erkundigungen einzuziehen. Der Grund ist jener,
dass es uns egal und auch nicht wichtig ist, wer dieser Mann ist oder was er tut. Wir
sind der Ansicht, dass jedem das Recht der freien Meinungsäußerung zusteht, egal
welcher sozialen Schicht er angehört oder welche Beschäftigung dieser ausübt.
Offensichtlich kommt diese Ansicht in den Fundamenten jener Leute nicht vor, die sich
„liberal“ nennen. Darum sollte man sich eigentlich über die Ausdrucksweise dieser so-
genannten „Liberalen“ nicht wirklich wundern, wenn sich jemand erlaubt eine andere
Meinung zu haben.
Da wir für Personen wie Bernhard Torsch eigentlich Mitleid empfinden, da sie in ihrer
Denk- und Ausdrucksweise offensichtlich eingeschränkt sind, werden wir „Lindwurm“
nicht in Grund und Boden schreiben, sowie uns dies eine Leserin empfohlen hat.
Die wahren Wahlhelfer
Aber zurück zu unserem Beitrag, der diesen Wirbel ausgelöst hat. In diesem ging es um
die unqualifizierten und beleidigenden Äußerungen gegen die BP-Kanditatin B. Rosen-
kranz. In der kurzsichtigen Weltanschauung der sogenannten „Linksliberalen“ wurde
sofort eine Wahlhilfe für die FPÖ-Kanditatin geortet.
Die besten Wahlhelfer von Barbara Rosenkranz sind eigentlich jene Leute, die sich der-
art unqualifiziert und beleidigend über sie äußern. Der Herausgeber des Online-Maga-
zins „Alte Knacker“ bringt dies im Beitrag „Die Geister die….“ genau auf den Punkt.
So liebe Linksliberale, jetzt dürft ihr weiterschimpfen und auch weiterhin über einen
Bordellbesuch auf Krankenschein diskutieren. Dies dürfte ja ein Hauptanliegen eines
Posters auf „Lindwurm“ sein. Für uns ist das Thema beendet da wir der Meinung sind,
Euch bereits übergebührlich Aufmerksamkeit geschenkt zu haben.
*****
2010-03-06
Standesansehen
Gemäß § 57 Richterdienstgesetz hat sich ein Richter im und außer Dienst vorwurfsfrei zu
benehmen und alles zu unterlassen, was das Vertrauen in die richterlichen Amtshandlungen
oder die Achtung vor dem Richterstand schmälern könnte.
Gleichheitsgrundsatz egal
Beamte im allgemeinen und Richter im besonderen können die ihnen vom Staate über-
tragenen Aufgaben nur dann restlos erfüllen, wenn ihr dienstliches und außerdienstliches
Verhalten vorwurfsfrei ist. Entsprechende besondere Disziplinarvorschriften sind daher
geboten und verstoßen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art 7 Abs 1 B-VG und
Art 2 StGG 1867.
So ist zumindest, der oben angeführte Text wörtlich in den „Vorschriften“ niedergeschrieben.
Da wird sogar über den Gleichheitsgrundsatz hinweggegangen, da ein Richter eine untadelige
und nicht angreifbare Personen sein muss.
No Fun for Judges
Einem Richter ist zum Beispiel der private Kontakt mit „Prostituierten“ untersagt. Das heißt
ein Bordellbesuch wäre ein standeswidriges Verhalten und hätte dementsprechende dienst-
liche Folgen für ihn.
Da dem Rotlichtmilieu erhöhte Bereitschaft zu kriminellen Verhalten nachgesagt wird, wäre
es daher ein Dienstvergehen, wenn ein Richter längere Zeit freundschaftliche Beziehungen
zu einer oder mehrer Personen aus dieser Szene unterhält.
Alle diese Weisheiten sind in dementsprechenden „Vorschriften“ verankert. Aber nicht nur
die Inanspruchnahme der käuflichen Liebe würden einem Richter erhebliche Schwierigkeiten
in seinem Amt bereiten, auch bei der wahren Liebe muss er auf der Hut sein.
Aidstest nicht so wichtig
Sollte ein Richter die Liebe seines Lebens gefunden haben, so ist der Aidstest zweitrangig.
Als erstes Dokument muss ein Leumundzeugnis auf den Tisch gelegt werden. Denn eine
Ehe mit einer vorbestraften Frau, würde ebenfalls ein „Dienstvergehen“ darstellen.
Wahrung der Menschenrechte
Ja so ein Richter hat es wirkliche schwer, denn er darf sich nicht so unbekümmert wie „Otto
Normalverbraucher“ verhalten, da er das Standesansehen wahren muss. Bei derartig
hohen Anforderungen an das Richteramt darf man sich doch erwarten, das ein Richter bei
der Ausübung seines Amtes zumindest die Menschrechte wahrt.
OGH vs. EMGR
Da ist es doch erstaunlich das Österreich immer wieder vom „Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte“ gerügt und wie in diesem „Fall“ sogar verurteilt wurde.
Beim gegenständlichen „Verfahren“ ging es um seine Besachwalterung und Zwangsver-
steigerung ein Wohnung, bei diesem der OGH zu Ungunsten der Beschwerdeführerin
enschieden hatte.
Das Urteil das EMGR
Der EGMR jedoch entschied in dieser Causa einstimmig folgendes:
——————————————————————————————————
Dass eine Verletzung von Art. 8 EMRK stattgefunden hat.
Dass eine Verletzung von Art. 1 Protokoll No. 1 stattgefunden hat.
Dass die Republik Österreich der Beschwerdeführerin innerhalb von 3 Monaten EUR
30.000,– für nichtvermögensrechtliche (immaterielle) Schäden und EUR 200,– an Kosten
zuzüglich Steuern zu bezahlen hat.
Die Kleinen hängt man
Da ist es doch erstaunlich, dass ein Bordellbesuch oder gar eine Ehe mit einer Vorbestraften
eines kleinen Bezirksrichters kriminalisiert wird, während die Verurteilung von Höchstrichtern
durch den EGMR ohne Konsequenzen für diese bleibt, denn eine solches Urteil dürfte offen-
sichtlich dem Standesansehen nicht schaden.
Stauni
2009-10-01
Schwachpunkt Mensch
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
Wenn man davon ausgeht das Rauchen wirklich so extrem schädlich für Aktiv – und
Passivraucher ist, wäre es doch vernünftiger Nikotin zur illegalen Droge zu erklären
und es gesetzlich zu verbieten.
Dem Finanzminister scheint die Gesundheit seiner rauchenden Mitbürger aber nicht
so wirklich am Herzen zu liegen, verdient er doch bei jeder Packung gute 50 % mit.
Zwei Fliegen mit einer Klappe
Also hat man lieber ein Gesetz gebastelt, bei dem die Strafverfolgung erstaunlich ist.
Nach diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die gar keine Straftat
begangen haben.
Es genügt lediglich das „..sie dafür Sorge zu tragen haben…“, so der lapidare
Gesetzestext, ein anderer die Tat nicht begeht. Wie das funktionieren soll, darüber
schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Allerdings schlägt hier der Staat zwei Fliegen mit einer Klappe. Nämlich einerseits
kassiert er horrende Steuern für Tabakware und anderseits kassiert er Strafen, wenn
diese nicht „ordnungsgemäß“ konsumiert werden.
Wir ersuchen um Entschuldigung das wir Ihnen hier einen trockenen Gesetzes-
text wiedergeben, der jedoch interessant ist weil er die betreffenden Passagen
beinhaltet.
„Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz
§ 13c. (1) Die Inhaber von
BGBl. I – Ausgegeben am 11. August 2008 – Nr. 120
1.Räumen für Unterrichts- oder Fortbildungszwecke oder für schulsportliche
Betätigung gemäß § 12,
2. Räumen eines öffentlichen Ortes gemäß § 13,
3. Betrieben gemäß § 13a Abs. 1,
haben für die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 12 bis 13b einschließlich
einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen Verordnung Sorge zu tragen.
(2) Jeder Inhaber gemäß Abs. 1 hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
1. in einem Raum gemäß § 12 Abs. 1 nicht geraucht wird;
2.in einem Raum gemäß § 12 Abs. 2, soweit Rauchverbot gilt, nicht geraucht wird;
3.in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß
§ 13 Abs. 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird;
4.in den Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, soweit Rauchverbot besteht
oder das Rauchen gemäß § 13a Abs. 4 nicht gestattet werden darf, weil für den Betrieb
ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis 4 nicht gilt, nicht geraucht wird;
5.in jenen Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, in denen das Rauchverbot wegen
Vorliegens einer der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 2 oder 3 nicht gilt, das Rauchen
nur gestattet wird, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis
4 gilt;
6.die Bestimmungen des § 13a Abs. 4 Z 4 oder Abs. 5 hinsichtlich Jugendlicher oder
werdender Mütter eingehalten werden,
7.der Kennzeichnungspflicht gemäß § 13b oder einer gemäß § 13 Abs. 5 erlassenen
Verordnung entsprochen wird.“
20.Dem § 14 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
(4) Wer als Inhaber gemäß § 13c Abs. 1 gegen eine der im § 13c Abs. 2 festgelegten
Obliegenheiten verstößt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zu-
ständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen
Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsüber-
tretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10 000 Euro
zu bestrafen.
(5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 Abs. 1 oder 2, 13 Abs. 1 oder 13a Abs. 1
Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht,
begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 4 oder einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen
Verordnung gekennzeichnet
ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden straf-
baren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer
Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis
zu 1 000 Euro zu bestrafen.“
Jeder Verantwortliche kann bestraft werden
Laut diesem Gesetz kann jeder Verantwortliche einer gesetzlichen Nichtraucherzone
bestraft werden, wenn er es nicht verhindert hat, daß sich jemand eine Zigarette anraucht.
Da wird sich aber der Herr Amtsdirektor eines Magistrates freuen, wenn ihm demnächst
ein Strafbescheid ins Haus flattert, weil jemand am Bezirksamt geraucht hat und er das
nicht zu verhindern wußte.
Raucherverbot auch im Bordell
Das es nicht unbedingt notwendig ist in einem Speiselokal zu rauchen ist einzusehen.
Aber dieses Gesetz schließt auch Cafehäuser, Weinhallen, Nachtclubs, Branntweiner
udgl. ein. Das für derartige Lokale, deren Besuch ausschließlich zur Unterhaltung
eines bestimmten Personenkreises dient, ebenfalls das Rauchverbot gilt ist erstaun-
lich.
Der Grund für unseren heutigen Beitrag ist nämlich jener, daß es zu zahlreichen Anzeigen
gegen Betreiber von Gastgewerbebetrieben gekommen ist, die von selbsternannten
Nikotinsheriffs anonym erstattet wurden.
Weites Betätigungsfeld
Für diese Nikotinsheriffs, die in unseren Augen nicht anderes als Berufsdenunzianten
sind, tut sich doch ein weites Betätigungsfeld auf.
Sie sollten dieses unbedingt erweitern und auch Magistrate und Gerichte aufsuchen,
um dort ihre anonymen Anzeigen gegen die Verantwortlichen zu erstatten, wenn sie
vielleicht einen nervösen Raucher entdecken, der sich vor einer Verhandlung noch eine
Zigarette ansteckt.
Dann wird die, bis jetzt ohnehin nicht sonderlich gute Presse für diese Denunzianten,
wahrscheinlich „amtswegig“ verstummen.
Aber ein Gutes hat das Rauchverbot für diese denunzierenden Nikotinrambos auch.
Sollte ihnen ihre bessere Hälfte auf den nächsten Bordellbesuch draufkommen,
können sie sich immerhin rausreden, es wäre nur im „Namen des Nichtraucherschutzes“
geschehen. Ohne Lokalaugenschein hätten sie doch keinen Raucher erwischt und
können damit jede andere Absicht für ihren Puffbesuch in Abrede stellen.
Stauni
Freund weg, Job weg
Wabl muß gehen
Der von Alfred Gusenbauer bestellte Klimaberater Andreas Wabl, dies hatte sogar Kopf-
schütteln in den eigenen SPÖ-Reihen auslgelöst, liegt im Clinch mit dem Kanzleramt.
Sein Vertrag würde bis August laufen, jedoch habe man ihm mitgeteilt, dass seine Tätig-
keit schon vorher nicht mehr benötigt werde, kritisierte er am Mittwoch. Im Büro von
Bundeskanzler Werner Faymann begründet man den Schritt damit, dass es mit der Um-
strukturierung des Klimafonds keine Aufgabe mehr für Wabl gebe.
Uns war bis zum heutigen Tage ohnehin nicht klar, was das wirkliche Aufgabengebiet
dieses Mannes war, ausser sich mit seiner Kampusch-Entführungstheorie krampfhaft
ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken.
Als Trostpflaster bleiben ihn aber immerhin 16.800,- Euro bis zu seinem Vertragsende
im August.
Wirtschaftskrise auch im Rotlicht
Wiens exklusivstes Bordell schließt seine Pforten
Wiens exklusivstes Bordell, daß Babylon schließt Ende 2009 tatsächlich seine Pforten,
für immer. (Quelle: Tageszeitung Heute)
Aus dem Nobelpuff soll ein Finanzcenter oder ein Nobelhotel werden.
Das Wiener Babylon zählt zu den nobelsten Bordellen Europas. Erst vor einem Jahr hatte
der Besitzer sein Etablissement großzügig erweitern lassen.
Noble Gäste schätzen Diskretion
Zu seinen Gästen zählen Politiker, Schauspieler und Wirtschaftstreibende, und die angeblich
schönsten Frauen der Stadt standen zu Diensten. Selbst Superstars wie die beiden US-Schau-
spieler Bruce Willis und Mickey Rourke haben schon mal einen Abstecher ins Babylon
gemacht.
Das Babylon wird von der High Society für seine, wie es heißt, „unglaubliche Diskretion“ geschätzt.
Rückzug ins Privatleben
Sein Besitzer hat es vom Diskjockey, Koch und Kellner zum Aushängeschild
der Rotlichtszene gebracht. Nun ist aber der 57 jährige Peter B. müde und ausgelaugt und
will sich ins Privatleben zurückziehen.
Nachfolger war auch keiner in Sicht und so war es im Angesicht der Wirtschaftkrise auch
die klügere Entscheidung, daß Objekt zu verkaufen um einen angenehmen Lebensabend
zu verbringen.
Vielleicht sollten auch Österreichs Rotlichtbetreiber um staatliche Hilfe ansuchen, den
wieso steht die nur einem Frank Stronach und diversen Bankunternehmen zu.
Von der weltweiten Wirtschaftkrise sind doch fast alle betroffen.
Stauni