Große Mengen Import-Tomaten in Österreichs Supermärkten

Weltweit kommt jedes dritte Kilo Tomaten aus China. Diese finden sich vor allem in verarbeiteten Tomatenprodukten – und das mangels Kennzeichnungspflicht unerkannt

Die Tomate ist das absolute Lieblingsgemüse der Österreicherinnen und Österreicher. Über 30 Kilogramm isst jede und jeder durchschnittlich pro Jahr. Dass es die Tomate in derart großen Mengen auf unsere Teller schafft, liegt auch an den vielen verarbeiteten Lebensmitteln, für die Tomaten die Basis bilden, wie etwa Ketchup, Sugo oder Tomatenmark. Doch österreichische Tomaten sind in diesen Produkten nur selten zu finden. Meistens handelt es sich um importierte Tomaten, die besonders häufig aus China stammen. Ersichtlich ist das mangels Kennzeichnungspflicht jedoch kaum.

„In österreichischen Supermarktregalen liegen Tonnen chinesischer Tomaten in Form von Produkten wie Ketchup und Sugo. Das weiß nur fast niemand, denn auf verarbeiteten Produkten muss nach wie vor nicht angegeben werden, woher die Rohstoffe darin stammen. Die Herkunft frischer Tomaten hingegen muss sehr wohl angegeben werden. Hier zwischen frischen und verarbeiteten Tomaten zu unterscheiden, macht für mich keinen Sinn. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung sollte für verarbeitete Produkte genauso gelten wie für frische Lebensmittel“, sagt Maria Fanninger, Gründerin des Vereins „Land schafft Leben“.

Auf verarbeiteten Produkten muss nicht angegeben werden, woher die Rohstoffe darin stammen. Solange im Rahmen einer freiwilligen Kennzeichnung nichts anderes angegeben wird, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Tomaten in Sugo, Ketchup und Co. aus China oder anderen Ländern wie Spanien oder Portugal stammen. Irreführende Angaben dürfen jedoch nicht gemacht werden. Wenn auf einem Tomatensugo also zum Beispiel eine italienische Flagge abgebildet ist, die Tomaten aber nicht aus Italien stammen, muss das angegeben werden.

China ist der weltweit größte Tomatenproduzent. Jedes dritte Kilo Tomaten stammt aus China. Die Tomaten aus China sind speziell für die Verarbeitung gezüchtet und werden hauptsächlich zu Tomatenmark verarbeitet. Dieses wird per Schiff nach Italien transportiert, wo es weiterverarbeitet und unter anderem auch nach Österreich verkauft wird.

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Produktpiraterie hat zugenommen

Der Zoll hat alle Hände voll zu tun

Laut dem jetzt erschienenen Produktpiraterie-Bericht 2023, hat die Produktpiraterie zugenommen. Im Jahr 2023 hat der Zoll in Österreich 7.072 Fälle von Produktpiraterie aufgedeckt (das ist eine Steigerung um 77 % im Vergleich zum Vorjahr) und 14.061 Verfahren eingeleitet. Dadurch wurden insgesamt 194.165 gefälschte Artikel beschlagnahmt. Diese Maßnahmen führten nicht nur zur Beschlagnahmung von gefälschten Waren im Wert von fast 36 Millionen Euro, sondern stärkten Branchen, die besonders von Markenrechtsverletzungen betroffen sind. Laut einer Studie der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums (EUIPO) aus dem Jahr 2022, stellen diese Branchen in Österreich 29,8 % aller Arbeitsplätze und tragen 44,2 % zum Bruttoinlandsprodukt bei. In manchen Ländern beschäftigen sich ganze Industriezweige mit der Herstellung von Billigkopien. Fälscher und deren „Unternehmen“ arbeiten mittlerweile wie gut organisierte Firmen in industriellem Maßstab. Die Ergebnisse des vergangenen Jahres zeigen deutlich, wie entscheidend der Einsatz des Zolls im Kampf gegen die Produktpiraterie ist. Der Anstieg der Fälle ist auf vermehrte Kontrolltätigkeiten, vor allem im Postverkehr zurückzuführen. Auch die Verbesserung der Risikoanalyse sowie der Risikobewertung trug wesentlich zur Steigerung der Aufgriffe sowie der beschlagnahmten gefälschten Waren, vor allem am Flughafen Wien, bei.

Am Flughafen Wien griffen Zollbeamte bei der Kontrolle einer Luftfracht Mitte Jänner 2023 rund zwei Tonnen an gefälschter Ware auf. In 73 Kartons, die aus China via Österreich nach Polen transportiert werden sollten, fanden die Zollorgane 44.830 gefälschte Produkte verschiedener Produktgruppen und Marken. Dabei handelte es sich beispielsweise um 14.564 gefälschte Sonnenbrillen, 23.060 Stück Handyzubehör, 1.640 Paar Sportschuhe oder 308 Luxus-Handtaschen. Einen ähnlichen Fall deckten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zolls bei einer Sonderkontrolle im September 2023 auf. Die Sendung kam aus China und sollte weiter nach Polen transdportiert werden. Dabei wurden über 10.000 Stück Handycover, 1.372 Stück Smart Watches und mehr als 3.000 Stück Schlüsselanhänger gefunden.

Auch im Internethandel am Postweg blüht die Produktpiraterie. Im Jahr 2023 wurden alleine im Postverkehr 6.973 Sendungen mit online bestellten Fälschungen aufgegriffen. Das sind rund 99 % aller Sendungen, die Fälschungen enthielten. Dabei wurden wegen der geringen Größe von Postsendungen allerdings „nur“ 17.864 gefälschte Artikel beschlagnahmt. Alarmierend bleibt die Situation im Bereich der Medikamentenfälschungen. Obwohl ein Rückgang von 40 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet wurde, bleibt die Zahl der gefälschten und illegalen Medikamente, die in Österreich eingeführt werden, mit 6.734 Sendungen und 801.863 Stück diverser Medikamente besorgniserregend hoch. Diese nicht nur wirtschaftsschädigenden, sondern auch potenziell lebensgefährlichen Produkte stellen eine erhebliche Bedrohung für die öffentliche Gesundheit dar.

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FPÖ-Funktionäre sollten nicht mit dem rechten Auge zwinkern


Der linken Jagdgesellschaft muss eigentlich Respekt gezollt werden

Die Aussagen von Andreas Mölzer wie beispielsweise „Neger-Konglomerat“ mögen in manchen
Ohren  nicht  politisch  korrekt  geklungen  haben,  waren  aber   strafrechtlich  nicht  einmal  an-
nähernd relevant.   Der FPÖ-Politiker hat lediglich von seinem Recht der freien Meinungsäußer-
ung Gebrauch gemacht.
Normalerweise  sollte  hierzulande  jedermann seine Meinung frei äußern können,  allerdings
dürfte  dies  in  der  Alpenrepublik mit einer Einschränkung verbunden sein.   Derjenige kann
dies  nur  tun,  wenn er mit den Konsequenzen leben kann.   Es schaut ganz danach aus, als
gestatte  das System die freie Meinungsäußerung nur dann,  solange sie im vom System vor-
gegebenen und im politisch links orientierten Rahmen stattfindet.
Und  jetzt  werden  auch  wir politisch unkorrekt.   Eine derartige Vorgehensweise erinnert uns
nämlich  an  totalitäre  Systeme  wie  sie  in  der  DDR,  UdSSR,  China,  Nordkorea  zu finden
waren bzw.  noch immer zu finden sind.   Die EU entwickelt sich langsam aber sicher in diese
Richtung. Ein sehr interessanter Beitrag darüber, wurde bereits in den „Deutschen Wirtschafts
Nachrichten“ verfasst.
Screen: deutsche-wirtschafts-nachrichten.de
Jedenfalls gelingt es in jüngster Zeit der linken Jagdgesellschaft immer wieder,  Politiker aus
den Reihen der FPÖ herauszuschießen.   Ob es nun ein Martin Graf war,  der angeblich eine
alte  Oma  abgezockt  haben soll, oder ein Andreas Mölzer,  dem Rassismus unterstellt wird.
Anstatt  hier  eine  Linie  wie die Linke durchzuziehen,  die sich wie nasser Hund abschüttelt,
wenn einer der ihrigen Gewalt verherrlicht, andere Personen verleumdet udgl.  mehr,  glaubt
man in der FPÖ jedes mal ein Bauernopfer bringen zu müssen.
Wie  wird  es  weitergehen?    Beispielsweise  stehen   Harald  Vilimsky  und   Johann  Gudenus
schon  einige  Zeit im Visier der Linken.   Selbsternannte linke Sprachpolizisten, die jedes Wort
auf die Waagschale legen, warten nur noch darauf  diese beiden FPÖ-Politiker „abzuschießen“.
Wenn  ihnen  das  gelingt,  was  in  der  gegenwärtigen  Situation nicht auszuschließen ist, wird
dann H.C. Strache der Nächste sein.
Nach  einer  heutigen  Aussage  des  glücklosen  Ex-Verteidigungsminister  der  SPÖ,  Norbert
Darabos,  könnte  man  darauf schließen.   Dieser  meint  nämlich wörtlich:  „Dass Strache sich
selbst  mit dem Rückzug Mölzers von der EU-Liste so wahnsinnig schwertut,  zeigt,  wie durch-
drungen die FPÖ von menschenverachtenden Ideologien ist. Diese Partei ist eine Schande für
unser Land. Strache und Mölzer fügen Österreich massiven Schaden zu.“
Vielleicht  sollten  die  Granden  der  FPÖ  einen  Blick ins soziale Netzwerk Facebook werfen.
Dies ist nämlich ein recht guter Stimmungsbarometer das anzeigt, wie es bereits an der Basis
rumort.   In Zukunft wird wohl schon jeder kleine  FPÖ-Funktionär aufpassen müssen,  dass er
nicht mit dem rechten Auge zwinkert, wenn ihm ein Staubkorn hineingeraten ist.
Mit  ihrer  derzeitigen Gangart wird die FPÖ,  die sich zurzeit noch im Aufwind befindet, keine
Wahlen  gewinnen.   Eigentlich  muss man der linken Jagdgesellschaft Respekt zollen, denn
diese  verstehen offensichtlich ihr Handwerk ganz ausgezeichnet.  Das traurige an der Ange-
legenheit ist jedoch, dass es die Führungsriege der FPÖ augenscheinlich nicht mitbekommt.
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2014-04-08

Das Märchen über die Milchknappheit


Milchknappheit gilt nur für den österreichischen –

jedoch nicht für den chinesischen Markt

Am 06.08.2013 erschien in der KLEINEN ZEITUNG nachfolgender Beitrag:

Screen: kleinezeitung.at
Die Molkereien kündigen Preiserhöhungen bei der Milch an.   Grund dafür sei ein Futtermangel
wegen  der  zur  Zeit  herrschenden Trockenheit.   Dadurch  geben die Kühe angeblich weniger
Milch.   Um  dem  Beitrag die  notwendige Dramatik zu geben,  wird dieser noch durch ein Bild
untermalt  welches  dem Betrachter glauben lassen soll,  dass der Weltuntergang knapp bevor-
stehe.   Aber  auch  ein  solcher  lässt  sich offenbar damit verhindern,  wenn der Liter Milch um
10 Cent  verteuert wird.   Die Bauern sollen davon 3,5 Cent erhalten, der Differenzbetrag dürfte
wahrscheinlich in den diversen Genossenschaften versickern.
Wir glauben die ganze Geschichte von der Milchknappheit nicht. Jahrelang wurde über einen
Milchüberschuss gejammert.  Den Bauern erwuchs ein finanzieller Schaden, wenn sie zu viel
Milch  ablieferten.   Daher wurden große Mengen an Milch  „entsorgt“ und kamen nicht in den
Verkauf. Und jetzt auf einmal haben wir zu wenig Milch?   Wie unglaubwürdig das ist beweist
ein Beitrag auf „orf.at“,  der am nächsten Tag erschien.

Screen: orf.at
Zitat:    „Die Molkereigenossenschaft  Salzburg Milch exportiert seit wenigen Monaten ihre Halt-
bar-Milch in großen Mengen auch nach Ostasien, sagt Manager Christian Leeb.“ Um etwas in
großen Mengen exportieren zu können setzt voraus, dass diese Ware auch in großen Mengen
vorhanden  sein  muss.  Daraus ist der logische Schluss zu ziehen,  dass es beim betroffenen
Artikel (in diesem Fall Milch) keine Knappheit geben kann.
Also  scheint  die  Milchknappheit nur für den österreichischen  –  jedoch nicht für den chines-
ischen  Markt  zu  gelten.   Leider kann man am  Bild nicht erkennen,  welche Maßeinheit die
Verpackung  der  Salzburger H-Milch für China hat.   Aber wir gehen davon aus, dass es sich
um eine  1 Liter-Packung handelt.   Für dieses Packerl H-Milch bezahlen die Chinesen umge-
rechnet vier Euro.
Und damit dürfte das Rätsel um die österreichische Milchknappheit gelöst sein. In der Alpen-
republik  kostet  1 Liter Haltbar-Milch  (je nach Anbieter)  zwischen  50 Cent und einem Euro.
Die  Chinesen zahlen also bis zum achtfachen des Preises,  welcher der Kunde in Österreich
bezahlt.  Da ist es doch ökonomisch klüger, die Milch nach China zu verkaufen.
Da aber bei Grundnahrungsmitteln ein Versorgungsauftrag besteht, kann man natürlich nicht
die ganze Milchproduktion nach China verkaufen.   Aber einen kleinen Reibach will man sich
offenbar  doch  herausschlagen und rechtfertigt eine Preiserhöhung mit einer Milchknappheit.
Und das obwohl Milch in großen Mengen exportiert wird.
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2013-08-11

EU-Marionetten und andere Weicheier


Obama an EU: „Bücke dich und küsse mich!“

Derzeit erfährt man nahezu jeden Tag neue schockierende Details über die Bespitzelung Europas
durch  die USA.   Man kann jetzt schon davon ausgehen,  dass es sich um den größten Überwach-
ungs-  und  Spionageskandal  seit   dem  Zweiten  Weltkrieg handelt.   Die  USA  unter  Präsident
Obama hätten einen regelrechten digitalen Krieg gegen Europa entfacht.
Man muss sich auch die absurde Ironie der Geschichte vor Augen halten.  Der Aufdecker dieser
ungeheuerlichen Machenschaften, Edward Snowden, musste über China nach Russland fliehen,
weil er vom amerikanischen Präsidenten,  einem Friedensnobelpreisträger,  verfolgt wird.  Wenn
so  etwas  in  einem  Roman  oder  einem Spielfilm vorkäme,  würde jeder dem Autor oder dem
Regisseur  vorwerfen,  dass  so  eine  unrealistische Handlung kein Mensch glauben wird.  Aber
die Realität ist offenbar manchmal wirklich kurioser als jede Fiktion.
Auch  das  US-Geheimdienst-Projekt  PRISM  erinnert an einen futuristischen Thriller.  Dieses
Überwachungsprojekt  ermöglicht der NSA und dem FBI unter dem Deckmantel der  Terroris-
mus- und Kriminalitätsbekämpfung  einen Direktzugriff auf die Server verschiedener Internet-
anbieter. Dadurch haben diese US-Geheimdienst- und Polizeiorganisationen weltweit Zugriff
auf  die Daten von hunderten Millionen Internetnutzern.   In einem NSA-Papier heißt es auch
hochoffiziell: „Die Europäer sind ein Angriffsziel.“
Die ganze Affäre entzaubert auch den amerikanischen Präsidenten endgültig. 2008 ist Obama
quasi  als  Messias  gefeiert worden,  der der Welt Frieden und Freiheit bringen wird.   In voraus-
eilendem  Gehorsam hat man ihm sogar kurz nach seinem Amtsantritt den Friedensnobelpreis
überreicht.  Möglicherweise  aus  dem  Grund,  da er nicht so viele unschuldige Menschen (Zivil-
personen) umbringen ließ, wie sein Amtsvorgänger George Bush.
Aber wie sieht seine Bilanz heute aus? In Afghanistan und im Irak herrscht die nackte Gewalt,
der gesamte Nahe Osten ist instabiler denn je, Guantanamo ist immer noch in Betrieb, es wur-
den  keine Atomwaffen abgebaut.   Und zuletzt erwies sich Barack Obama auch noch als Big
Brother à la Orwell, nach dem Motto „Big Barack is watching you“.
Früher  hat hieß es bei ihm:  „Yes, we can.“   Heute heißt es:  „Yes, we scan.“  Und dann besitzt
der  amerikanische  Präsident auch noch die unglaubliche Frechheit,  diesen Skandal mit dem
Satz  zu quittieren:   „Spionage unter Freunden ist nichts außergewöhnliches.   Wie würden die
Amerikaner  wohl  reagieren,  wenn irgendein europäischer Geheimdienst  Regierungseinricht-
ungen  in Washington abgehört hätte?
Wirklich schockierend ist jedoch die Tatsache,  der windelweichen Reaktionen der europäischen
Staaten und insbesondere der österreichischen Bundesregierung. Hier geht es nämlich nicht um
ein  Kavaliersdelikt,  sondern um eklatante Verstöße gegen das Völkerrecht.   Und es ist definitiv
eine  Schande,  wie devot und kriecherisch sich die meisten EU-Mitgliedsstaaten gegenüber den
USA verhalten.
Vor  wenigen Tagen  haben  einige  dieser  Staaten  sogar dem bolivianischen Präsidenten Evo
Morales  den  Überflug  verwehrt.   Und  dies  deshalb,  weil der falsche Verdacht bestanden hat,
Edward Snowden,  der Aufdecker des US-Abhörskandals und derzeit  Staatsfeind Nr. 1 der USA,
würde  sich  an  Bord  der Maschine befinden.   Der Präsident eines souveränen Staats wurde wie
ein dahergelaufener Krimineller behandelt und sogar sein Flugzeug ohne Durchsuchungsbefehl
durchsucht.   Es  ist  kein  Wunder,  dass ein Aufschrei der  Empörung durch ganz Lateinamerika
ging.
Das  Asylgesuch von  Edward Snowden  ist  völlig  legitim.   Es müsste eigentlich zur sofortigen
Gewährung von politischem Asyl führen. Aber die europäischen Spitzenrepräsentanten und die
österreichische  Bundesregierung  führen  hier  einen  Zirkus auf,  der  nur  mehr als peinlich zu
bezeichnen  ist.  Während jedem  Wirtschaftsflüchtling in Österreich der rote Teppich ausgerollt
wird,  zieht  man  sich  im  Fall  Snowden  auf Formalismen zurück,  wie das die österreichische
ÖVP-Innenministerin machte.
Der  Mann  ist ein Held und es gebührt ihm eigentlich Dank für seinen Mut,  unter Aufopferung
seiner eigenen, persönlichen Sicherheit hunderten Millionen Europäern die Augen darüber ge-
öffnet  zu  haben,  welchem  Totalangriff  durch  die  USA  auf ihre Privatsphäre,  auf ihre Wirt-
schaftsgeheimnisse und auch ihre politischen Geheimnisse sie ausgesetzt sind.
Statt  völlig  sinn- und  wertfrei Orden  für  eine  zehnjährige  Zugehörigkeit  zum Nationalrat zu
verteilen,  sollte  der  Bundeskanzler lieber alles daran setzen, dass Edward Snowden in Sicher-
heit  gebracht  wird und wenn es nicht anders geht,  dem Mann in Österreich Asyl zu gewähren.
Allerdings glauben wir nicht,  dass Faymann so handeln wird.  Immerhin könnte er sich wieder
eine Kopfnuss  – in einem solchen Fall möglicherweise von Obama himself –  einfangen.

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2013-07-05
 

Beamtentum: Made in China


GASTAUTOR(INNEN) – BEITRAG

Als  einer  der  wenigen,  welche  das  Grundgesetz und die Gesetze zum Arbeitsrecht gelesen
haben,  bin  ich  sehr erfreut  darüber,  dass für meine Person trotz  (Über-)Qualifizierung offen-
bar  kein  Beamtenposten  in vier Gemeinden,  bei denen ich mich vorgestellt habe, verfügbar
ist.   Da  die  Leute in der Gegend ziemlich zutraulich und redselig sind,  habe ich in Erfahrung
bringen  können,  dass ausnahmslos alle Stellen durch die  Freunderlwirtschaft der Gemeinde-
räte  und  der  Gemeindebeamten  bereits  guten  “Freunden” versprochen und an diese ver-
geben worden sind.
Viele Bewerber sind, wie man erfährt, gehirnamputierte Nichtsnutze, die, wie etliche ihre Vor-
gänger, sehr oft krank und im ungeplanten Urlaub sind.  Es ist überdurchschnittlich oft keine
Sau  in  den Ämtern,  die irgendwas erledigen könnte.   Zahlreiche Fräuleins beginnen sofort,
wenn  sie den Beamtenposten haben,  Kinder zu werfen.  Während ihr gutes Gehalt weiterge-
zahlt wird, sind sie nicht da und eine Vertretung ist in Gemeinden nicht finanzierbar.

Eine  nicht  unerhebliche  Anzahl der Männlein unter den Beamten erkranken bereits am ersten
Tag ihrer Laufbahn an einem Burnout-Syndrom und sind auf ein halbes Jahr krankgeschrieben,
bevor  sie  wieder  eine  Woche im Amt in Erscheinung treten,  nur um einen netten Plausch mit
den Kollegen zu halten und wieder zu erkranken.
So  häufen  sich  natürlich  unerledigte Sachen zu einem nicht mehr zu bewältigenden Chaos,
weil  im Gemeindebetrieb nur noch die für nichts zuständigen Aushilfskräfte sitzen,  die nichts
erledigen  können,  die  Gemeinde  aber nur  400 Euro  und  nicht ein paar Tausend im Monat
kosten.  Irgendwie erinnern diese Zustände in Gemeinden an die sizilianische Mafia und nicht
an eine demokratische, dem Bürger untergeordnete und ihm verantwortliche Institution.
Man kann nicht oft genug wiederholen, dass das Beamtentum ein Überbleibsel aus dem Alter-
tum  ist  und  in  einer  Demokratie  nichts  verloren hat.   Doch was da bei der Vergebung von
Beamtenstellen (auch Empfangsdame und Büschelschneider) vor sich geht, ist ja nicht einmal
mit den pseudodemokratischen Gesetzen unserer Zeit vereinbar.
Ich  zumindest  kenne kein Gesetz zur Ausschreibung von Beamtenstelllen, das aussagt:  Wer
den  Postenverteilern  genügend  in  den  Arsch  gekrochen ist,  sie immer gut mit Geschenken
versorgt  hat,  mit  ihnen  verwandt  und/oder  befreundet  ist,  ist einem qualifizierten Bewerber
vorzuziehen und die Stelle sofort an den guten Bekannten zu vergeben.
Ruth Witt
2013-05-18
 

Partnerschaft mit einer Diktatur


Der Hang zu Diktaturen ist unübersehbar

Stockerau in Niederösterreich  ist die größte Stadt im Weinviertel und liegt 25 km nordwestlich
von  Wien  am  Nordrand  des Tullner Beckens.   Die  Stadt  ist politisch Rot dominiert und der
Bürgermeister, Helmut Laab, wird von der SPÖ gestellt.
 
Nun gibt es ein altes Sprichwort das besagt:  „Zeig mir deine Freunde, und ich sag dir wer du
bist.“  Eigentlich müsste es heißen „…, und ich sage dir wie du tickst“, denn dies trifft augen-
scheinlich auf den sozialistischen Bürgermeister der Stadt Stockerau, Helmut Laab,  zu.
 
Wie wir wissen, besitzen diverse SPÖ-Politiker(innen)  eine erstaunliche Einstellung gegenüber
Diktaturen. Bestes Beispiel dafür ist der amtierende Bundespräsident Dr. Heinz Fischer.  Dieser
war  Gründungsmitglied  und  langjähriges  Vorstandsmitglied  der österreichisch-chinesischen
Gesellschaft,  sowie  Präsidiumsmitglied  der  österreichisch-nordkoreanischen  Freundschafts-
gesellschaft.  Beide Staaten waren und sind heute noch astreine Diktaturen. Vermutlich wollte
der Stockerauer Bürgermeister seinem Parteigenossen nicht nachstehen.   Dies schließen wir
aus nachfolgendem Foto.
 
Foto: © E.S.
 
Nun mögen Städtepartnerschaften eine nette Errungenschaft darstellen. Allerdings aufrechte
Kontakte  nach  Weißrussland,  eine  der  letzten  Diktaturen  Europas,  trüben  das Bild doch
beträchtlich.   Darüber  hinaus  erscheint  die Formulierung „Belorussland“ bedenklich,  denn
immerhin  entstammt sie dem Sprachgebrauch der ehemaligen DDR.   Stellt sich für uns nur
noch  die  Frage,  ob  Helmut  Laab  mit  dem  Mann  auf nachfolgendem Foto ebenfalls eine
Partnerschaft unterhält?
 
Screen: Wikipedia
 
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2012-11-02
 

Die Wiener Ringstraße ist nicht genug

 

Wo geht’s  hier nach Peking?

Die Verkehrsschilder auf nachfolgendem Foto weisen auf die Städte Bratislava, Budapest etc.
hin.  Aber es ist kein Hinweis auf  Peking zu ersehen.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Also wo geht’s hier nach Peking?  Warum wir auf diese erstaunliche Frage kommen?  Sehen
Sie sich einfach das nachfolgende Video an.
 
Video: © erstaunlich.at

 
Möglicherweise  hat  der Mann aus dem  „Reich der Mitte“  Heimweh und sucht die kosten-
günstige  Lösung  in  seine  Heimat  zu  gelangen?   Für Humorlose:  Das meinen wir natürlich
ironisch.
 
Allerdings könnte so ein Video die Grünen auf die Idee bringen,  eine Freigabe der Autobahnen
für Radfahrer(innen)  – unter dem Motto:  „Die Wiener Ringstraße ist nicht genug“  –  zu fordern.
Und das meinen wir nicht ironisch, denn das ist so einigen Vertreter(innen) dieser Partei durch-
aus zuzutrauen.
 
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2012-09-16
 

Twitter: Marco Schreuders Beleidigungen und einiges mehr


Grüner Bundesrat beschimpft Andersdenkende

als  „homophobe Arschlöcher“

Nach dem Erscheinen unseres Beitrags  „Grüner Bundesrat kann….“  kam es zwischen dem
homosexuellen Bundesrat Marco Schreuder und „erstaunlich.at“ noch zu einem Gezwitscher
auf „twitter.com“.    
 
Schreuder warf uns vor,  dass wir nicht anerkennen was er tut. Dazu sei gesagt,  uns fiel bis-
her noch nicht auf,  dass der grüne Bundesrat etwas täte,  außer permanent Werbung für die
Homosexualität  zu  betreiben.   Dies  wurde  ihm auch mitgeteilt.   Mit unserer Meinung über
diese sexuelle Ausrichtung haben wir noch nie hinter dem Berg gehalten und wiederholen sie
nochmals.
 
Wir finden Homosexualität evolutionsbedingt für abnormal, denn die Natur hat nicht umsonst
zweierlei Geschlecht eingerichtet.   Und wenn jetzt wieder jemand mit der erstaunlichen Aus-
rede argumentiert, dass  Homosexualität völlig normal sei,  weil diese auch im Tierreich vor-
komme, dem halten wir folgendes entgegen: Im Tierreich ist auch der Kannibalismus häufig
vertreten. Trotzdem käme niemand auf die Idee, dass dieser  – auf den Menschen umgelegt
–  normal sei.
 
Jedenfalls dürfte das ERSTAUNLICH- Gezwitscher dem Marco Schreuder auf den Magen ge-
schlagen  haben und er blockte uns auf  Twitter für seinen Account.   Dazu schrieb er noch
einige Zeilen, wie nachfolgender Screenshot dokumentiert.
 
Srceen: twitter.com
 
Der  homosexuelle Bundesrat hat sich in seinem Tweet einer Sprache bedient,  die wir sehr
erstaunlich  finden.  Immerhin  ist  Schreuder  als  B u n d e s r a t  im Parlament vertreten.
Dass er Andersdenkende als „homophobe Arschlöcher“ bezeichnet, anstatt sich einer kulti-
vierten Diskussion zu stellen,  dürfte sein Niveau zeigen.   Mit seiner Ausdrucksweise,  die
normalerweise  nur  in  Darkrooms einschlägiger  Lokale  gebräuchlich  ist,  hat  er seinen
grünen Genossen und der Homosexuellenszene sicherlich keinen Gefallen getan.
 

Will Ute Bock ihr Allgemeinwissen erweitern?

Aber es gibt auch erfreuliches von Twitter zu berichten. Nachfolgender Follower erreichte
uns heute.
 
Srceen: twitter.com
 
Da  staunen wir aber,  dass Ute Bock uns folgt.   Denn die „gute Ute“ ist auf ERSTAUNLICH
noch nie gut weggekommen. Denn die Teammitglieder von „erstaunlich.at“ pflegen es nicht
Kinder  zu  verprügeln und schauen auch nicht weg,  wenn sich andere Personen an diesen
gewalttätig  vergehen  bis das Blut an der Wand klebt.  (Originalzitat Ute Bock lt. Standard-
Interview)
 
Aber wer weiß schon genau was Bock mit ihrem Follower bezwecken will. Vielleicht will sie
mit dem Lesen von ERSTAUNLICH ihre Allgemeinbildung erweitern.   Möglicherweise bringt
uns das den „Ute Bock-Preis“ ein, auf den wir allerdings großzügig verzichten können.
 

Der Tweet der Woche

Den Tweet der Woche lieferte aber Martin Glier,  Leiter der FPÖ-Pressestelle im Parlament.
 
Srceen: twitter.com
 
Glier  hat  nicht  unrecht  wenn er vorschlägt,  Maria Vassilakou  in den politischen Orbit zu
schicken. Denn außer in grünen Kreisen,  kann sich das lebendige Inkassobüro des Wiener
Bürgermeisters,  wohl kaum allgemeiner Beliebtheit erfreuen.  Auch die Anlehnung auf die
chinesischen  Taikonauten finden wir treffend,  denn mit ihrer Politik des  „Drüberfahrens“
über das Volk,  kommt sie dem chinesischen Politstil sehr nahe.
 
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2012-06-18
 

Grün-rotes Wien als Abschreckung für Österreich


War es die Hitze oder ein Anflug von Größenwahn?

Der Klubobmann der Grünen Wien,  David Ellensohn,  hat auf der heutigen 67. Landes-
versammlung  der  Grünen Wien  das  rot-grüne  Wien  als  Vorbild für eine mögliche
Koalition auf Bundesebene thematisiert.
 
Ob die Aussagen auf Grund der sommerlichen Temperaturen oder in einem Anflug von
Größenwahn entstanden sind ist uns nicht bekannt.   Nachfolgend bringen wir Auszüge
aus  seinen  Feststellungen  im  O-Ton Ellensohn,  die jeweils mit einer darunter steh-
enden ERSTAUNLICH-Version sarkastisch kommentiert wird.
 
 
O-TON  Ellensohn:  „Rot-Schwarz im Bund hat ausgedient, die Dauerrangeleien zwischen
Faymann und Spindelegger fadisieren uns alle. Und wer will eine schwarz-blaue Koalition,
eine Koalition der Ewiggestrigen und Ewiggierigen?  Was dieses Land braucht, ist ein Auf-
bruch,  dafür leisten wir in Wien unseren Beitrag.  Rot Grün ist ein Vorbild für ganz Öster-
reich“.
 
ERSTAUNLICH-Version:  Wer  braucht  schon  Streitgespräche in einer Demokratie?  Die
fadisieren uns alle.   Wer braucht schon Aufbruch?  Was das Land braucht ist eine harte
Hand,  die  den  Bürger(innen)  zeigt  wo es lang geht.   Dafür leisten wir schon in Wien
unseren Beitrag. Rot Grün ist ein Vorbild für Österreich, zumindest gemessen an chines-
ischer oder nordkoreanischer Verhaltensweise in Sachen Politik.
 
*****
 
O-TON  Ellensohn:  Roth  (Frankfurter Oberbürgermeisterin – Anm. der Red.)  hat  sich
außerdem für das Wahlrecht für alle – es kommt nicht auf den Pass an – stark gemacht.
 
ERSTAUNLICH-Version:  Ausländer(innen)  müssen  das  Wahlrecht  erhalten,  denn die
Inländer(innen) wählen uns nicht mehr. Bei den Ausländer(innen) haben wir den Vorteil,
dass sie meist in Unkenntnis der deutschen Sprache ohnehin das grüne Programm nicht
verstehen.   Und das ist auch gut so, denn sonst würden uns nicht einmal diese wählen.
 
*****
 
O-TON  Ellensohn:   „Ja,  unsere Verkehrspolitik  eckt  an,  aber  richtig ist sie allemal.
Maria Vassilakou kämpft für eine bessere, umweltfreundliche Stadt, wir Wiener Grüne
kämpfen eng an ihrer Seite“.
 
ERSTAUNLICH-Version: Ja, unsere Verkehrspolitik eckt an, aber was kümmert es uns.
Wo kämen wir denn da hin, wenn unsere allseits beliebte Maria Vassilakou in Stöckel-
schuhen die Öffis benützen müsste? Naja, beim Verstecken des Autos war sie halt ein
bisserl ungeschickt.
 
Und  was sich dieser Blogger von  „erstaunlich.at“  erlaubt.   Nimmt die Pressfreiheit in
Anspruch und macht das auch noch publik. Dem werden wir das schon mit Klagen und
Anzeigen abgewöhnen. Und umweltfreundlich sind wir allemal. Naja, über das Faktum,
dass  die Erdgasgewinnung  die Umwelt zerstört,  müssen wir leider großzügig hinweg-
sehen.  Das muss man ja der Bevölkerung nicht unbedingt verklickern.
 
Irgendwie  müssen  wir uns ja auch fortbewegen und da ist so ein schickes Auto schon
recht angenehm.  Fahrräder und Öffis sind ausschließlich der Bevölkerung vorbehalten.
Da sollen die sich noch einmal beschweren, dass sie nicht privilegiert sind.
 
*****
 
O-TON  Ellensohn: „Wir leisten mit unserer Arbeit in Wien einen Beitrag dafür, dass es
nach der nächsten Nationalratswahl in ganz Österreich Rot-Grün gibt.   Wer will schon
neuerlich von korruptionsanfälligen Konservativen und Oma-Abzockern regiert werden“.
 
ERSTAUNLICH-Version: Wir leisten mit unserer Arbeit in Wien einen Beitrag dafür, dass
es nach der nächsten Nationalratswahl in ganz Österreich Rot-Grün gibt.  Wenn wir uns
noch mehr Mühe in der Mastdarmakrobatik geben, wie beispielsweise mit der Zustimm-
ung zum ESM,  dann holt uns die SPÖ sicherlich auch auf Bundesebene ins Regierungs-
boot.
 
Wer will schon neuerlich von Oma-Abzockern regiert werden? Wenn hier einer abzockt,
dann  sind  wir es selbst.   Mit massivsten Gebührenerhöhungen und der Parkpickerlab-
zocke in der Bundeshauptstadt haben wir doch schon eindeutig bewiesen, dass wir auf
dem  richtigen Weg sind.   Also wenn die Bevölkerung darauf Wert legt,  dass es ihr in
Zukunft  noch  mieser  als jetzt geht und auch eine direkte Demokratie verhindern will,
dann sollte sie unbedingt Grün wählen.
 
*****

2012-06-17
 

Reanimation der Meinungsfreiheit


Demokraten(innen) haben sich durchgesetzt

Zum Glück haben sich in der gestrigen Nationalratssitzung, welche bis in die heutigen frühen
Morgenstunden dauerte, die wahren Demokrat(innen) und Bewahrer(innen) der Rede- und
Meinungsfreiheit durchgesetzt.
Bekannter Weise startete die Bundesregierung einen wiederholten Versuch,  die Meinungs-
freiheit unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung massiv einzuschränken. Mittels
dem ursprünglich geplanten  Text  zur Novellierung des § 283 StGB wäre es ein leichtes
gewesen,  politisch missliebige Äußerungen beliebig zu verfolgen und damit den Boden für
Gesinnungsjustiz und Einschränkung der Meinungsfreiheit zu bereiten.
Aber es geschehen doch noch Wunder in der Alpenrepublik und so zeigten sich die Opposi-
tionsparteien –wenn auch mit unterschiedlichen  Motiven- geschlossen gegen die schwam-
mige Gesetzestext-Formulierung zur Novellierung des § 283 StGB.  Auch ERSTAUNLICH
hat seinen Teil zum Protest gegen die geplante Einschränkung des demokratischen Grund-
rechts der freien Meinungsäußerung beigetragen.   Wir hatten zwar keine eigene Petition
gestartet, aber auf etliche Webseiten   –  egal welcher politischen Ausrichtung –   verlinkt,
auf denen es möglich war seine Unterschrift zu leisten.

Der nun beschlossene § 283 StGB lautet wie folgt:

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden,
oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder
Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der
Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung
oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters
oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied
einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffor-
dert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in
Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise
beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

Die Version des Absatz (1) ist akzeptabel

War die Verhetzung früher nur auf Kirchen, Religionsgemeinschaften, Rassen, Völker Volks-
stämme und Staaten bezogen, so werden nun weitere Gruppen von Menschen unter den
Schutz des  Strafgesetzbuches gestellt.   Diese  Gruppen  können auch  nach Geschlecht,
Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung definiert sein.   Allerdings ist es zunächst er-
forderlich zu Gewalt aufzurufen.
Der ursprünglich geplante Wortlaut:  „sonstigen feindseligen Handlung“ hätte  jeglichen
Spielraum für beliebige Interpretationen zugelassen.   Dadurch wäre einem Missbrauch
Tür und Tor geöffnet gewesen.
Und nun zum Wermutstropfen des § 283 StGB.   Wir halten nach wie vor an unserer
Meinung fest, dass der Absatz (2) einer Demokratie nicht würdig ist,  sondern  eher in
diktatorische  Staatssysteme  wie  Nordkorea  oder  China passt.   Denn was bedeutet
„beschimpft“ oder „verächtlich machen“?

Kritik oder kritische  Anmerkungen werden nie eine  Lobeshymne auf einen Zustand,
eine Person oder eine Gruppe sein.  Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.   Offenbar dient der obig zitierte Absatz (2)
des § 283 StGB als letztes Hintertürl  für  Einschüchterungsversuche kritischer Zeit-
geister.   Im Allgemeinen kann  man aber mit  der jetzig beschlossenen   Version des
§ 283 StGB leben,  denn das Leben besteht bekannter Weise aus Kompromissen.
*****

2011-10-20
 

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

*****

2011-10-05
 

Höchststrafe für Helmut Elsner

 

Elsner wird im Gefängnis sterben

Sie werden alles daran setzen, dass Elsner im Gefängnis verreckt.  Einzige Chance für den
Ex-Banker wäre,  wenn er an Alzheimer  erkrankt und alles vergessen würde.  Ansonsten
wird es für den ehemaligen  Bawag-Boss nur einen Weg aus der Haftanstalt geben.  Und
zwar mit den Füßen voraus in einem Sarg.
Der  obige  Absatz waren die  Schlusssätze unseres  Beitrags  „Die unendliche Geschichte“
Damit hat sich wieder einmal unsere Vorahnung bestätigt. Zwar hat der Oberste Gerichts-
hof (OGH) der Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Bawag-Bosses gegen seine erstinstanzliche
Verurteilung teilweise stattgegeben, aber wer glaubte dass Elsner heimgeht, war auf dem
Holzweg.

Lebenslang für Betrug

Für Helmut Elsner hat sich nichts geändert, denn er wurde in der heutigen  OGH-Ver-
handlung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und somit zur vorgesehenen Höchststrafe ver-
urteilt.  Der ehemalige  Bawag-Chef ist unbestritten kein  Sympathieträger und ist sicher
auch nicht unschuldig.
Allerdings war  Elsner Ersttäter und seine Tat ein Eigentumsdelikt,  bei dem körperlich nie-
mand zu Schaden kam. Erstaunlich ist ebenfalls, dass es keine Berücksichtung fand, dass
eine Strafe dem  Lebensalter angepasst sein muss. 10 Jahre Haft  für einen 74-Jährigen
wegen Untreue und Betrug,  gleicht einer lebenslangen Haftstrafe.  Selbst wenn zugegeb-
ener  Weise  die Schadenshöhe  enorm hoch war,  ist eine  derartige  Strafhöhe nicht ge-
rechtfertigt.
Auch  kann er das Ding  unmöglich allein  durchgezogen haben,  wobei es  erstaunlich ist,
dass gegen  alle anderen  Mitangeklagten die Urteile wegen  Verfahrensfehler  aufgehoben
wurden und diese auf freien Fuß sind. Zwar müssen die Prozesse wiederholt werden, aber
wir sind uns absolut sicher, dass es ausschließlich bedingte Haftstrafen geben wird.

Für wen ist Elsner so gefährlich?

Jeder  erstmalige  Kinderschänder wäre schon längst aus  der Haft entlassen worden. Elsner
ist jedoch für so manche  Damen und Herren aus der hohen Politik  weitaus gefährlicher als
ein Gewalttäter, denn er weiß mit Sicherheit Dinge die in der politischen Landschaft ein Erd-
beben auslösen würde.
Helmut Elsner  ist ein Steher und hat  offensichtlich  nicht vor an  Alzheimer zu  erkranken.
Wir sind uns auch sicher, dass er über Beweismaterial verfügt, welches belegt an wen Gelder
und in welcher Höhe geflossen sind. Auch sind Parteienfinanzierungen nicht ausgeschlossen.
Der Ex-Banker  ist ein hoch intelligenter Mann,  allerdings dürfte er in der  mehrjährigen Haft
bereits paranoide Züge  angenommen haben  und traut niemanden mehr.  Daher ist es ihm
nur mehr persönlich möglich, dieses Beweismaterial aus seinem Versteck zu holen, um es zu
veröffentlichen.
Das  wissen auch  die zum  Teil hochrangigen Nutznießer  der veruntreuten  Bawag-Gelder.
Unserer  Meinung nach haben  diese alles daran gesetzt,  dass ein  Helmut Elsner nie wieder
das Licht der Freiheit erblickt. Theoretisch könnte er im Jahr 2013 mit der Halbstrafe entlas-
sen werden, falls er dieses Jahr überhaupt erlebt.
Sollte  Elsner,  der sicherlich  auf Rache sinnt,  sich bis zu diesem  Zeitpunkt nicht mit seinen
ehemaligen Nutznießern und jetzigen Gegnern geeinigt haben, wird er auch 2013 nicht aus
der Haft entlassen werden.

Die Justizministerin ist stolz

Erstaunlich sind einige Aussagen der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Sie meinte zur
Entscheidung  des OGH:  „Darauf können wir mit Recht stolz sein.“  Auf was sie  bei diesem
politischen Schauprozess stolz sein will, wird vermutlich ihr Geheimnis  bleiben.
Auch  sei sie  entsetzt,  dass die unabhängige  Rechtsprechung  mit Parteipolitik  vermengt
werde. Wenn diese Aussage nicht so traurig wäre, könnte man direkt darüber lachen. War
es gerade doch die Justizministerin, welche zu dieser Optik erheblich beitrug.
Jedenfalls hat  Österreich  bewiesen,  dass es keinen Vergleich  mit Ländern wie  China oder
Russland  zu scheuen  braucht,  wenn es um politische  Schauprozesse geht.  Mit den Tier-
schützer- und Väterrechtsaktivsten-Prozess und der Causa „Elsner“, wurde dies eindrucks-
voll unter Beweis gestellt.
*****

2010-12-23
 

Zwangsarbeitslager ist nicht gleich Zwangsarbeitslager


Importverbot gefordert

Die EU-Abgeordnete Karin Kadenbach (SPÖ) sprach sich heute im EU-Parlament, gegen
Importe von Produkten aus  chinesischen  Zwangsarbeitslagern aus.  „Nach Angaben der
chinesischen Regierung befanden sich 2009,  190.000 Menschen  in Anstalten der Umer-
ziehung durch Arbeit.  In einem großen Teil dieser  Lager wird produziert,  und zwar auch
für unseren Markt“, so Kadenbach.“

„Die USA haben bereits Produkte solcher Firmen  aus dem US-Markt verbannt.  Die EU je-

doch hat noch kein derartiges Verbot erlassen“, betonte die SPÖ-EU-Abgeordnete weiters.
Die Aussagen und Feststellungen von  Karin Kadenbach sind korrekt und wir stimmen die-
sen auch zu. Die Zustände in China sind leider traurige Realität.

Hat der nordkoreanische Diktator einen Stein im Brett?

Allerdings sind  wir über die  Ablehnung der  Frau Kadenbach,  gegenüber  Anstalten wie
Zwangsarbeitslager erstaunt. Hatte sie doch in Begleitung einer hochrangigen SPÖ-Dele-
gation, in der Zeit vom  11. bis 16. September,  dem Diktator von  Nordkorea einen freund-
schaftlichen Besuch  abgestattet.

In den Zwangsarbeitslagern von  Nordkorea sind ebenfalls politisch anders denkende Men-

schen interniert und werden in diesen umerzogen. Trotz intesivster Suche im Internet, konn-
ten wir kein einziges kritisches Wort von Kadenbach, über dieses Terrorregime finden.

Warum ist Nordkorea besser als China?

Eventuell legt man in China keinen Wert auf  den Besuch von Frau Kadenbach, und deren
Versuche  einer positiven  Beeinflussung  nach westlichen  Maßstäben.  Es  kann natürlich
auch sein, dass Ebbe in der Reisekasse herrscht. Um den Steuerzahler so knapp vor zwei
wichtigen Landtagswahlen nicht zu vergrämen, hat man möglicherweise den anstehenden
Reisetermin ins Reich der Mitte verschoben.

*****

2010-09-23
 

Zwangsinserate in der Wiener Zeitung


Wird durch Zwangsinserate künstlich am Leben erhalten
Das kleine Logo am rechten Rand mit den Worten „Gut zu wissen“ hat für die  „Wiener
Zeitung“ eine sehr große Bedeutung. Diese liegt offensichtlich darin, dass es für die Macher
dieser Zeitung gut zu wissen ist, dass es den § 10 des Unternehmensgesetzbuches gibt.

Völlig veraltete Verordnung

Mit dieser völlig veralteten und unzeitgemäßen Bestimmung, wird die „Wiener Zeitung“
nämlich am Leben erhalten.  Diese Verordnung besagt nämlich,  dass Eintragungen im
Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmende Veröffentlichungen in
der Ediktsdatei  (§ 89j GOG) und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ bekannt zu machen
sind.
Gebe es diese Verordnung nicht, wären die Pforten am  Wiedner Gürtel bereits geschlos-
sen. Da klingt es wie Hohn dass der Geschäftsführer der WZ, Herr Mag. Schiessl in seinem
Schreiben festhält, Transparenz ist für alle Unternehmen von essentieller Bedeutung.

Wiener Zeitung offeriert Transparenz

Wenn es nach besagter Transparenz ginge, gäbe es diese für die zwangseingetragenen
Unternehmen in der Wiener Zeitung vermutlich nicht. In der heutigen Zeit informiert sich
jeder Mensch via Internet, wenn er über ein Unternehmen Auskünfte benötigt. Niemand
informiert sich über das Printmedium „Wiener Zeitung“ über eine Firma.
Im Internet-Zeitalter ist eine solche Eintragung im  Annoncenteil der  „Wiener Zeitung“
genauso wichtig, als wenn in China ein Sack Reis umfällt.  Zahlreiche renommierte Inter-
netplattformen bieten den Service von derartigen Eintragungen kostengünstig bis gratis
an.
Dieses Schreiben ist eine Verhöhnung der Unternehmer

Es spricht der Monopolist

Da ist es doch beruhigend  wenn Mag. Schiessl meint, dass die Tarife für die Einschaltung
durch gesetzliche Verordnung festgelegt und unter den marktüblichen  Einschaltkosten
liegen. Aus einer Monopolstellung heraus dieses zu verlautbaren ist in der Tat erstaunlich.
Fast könnte man Mitleid mit der „Wiener Zeitung“ bekommen, hält doch deren Geschäfts-
führer in seinem Schreiben fest,  dass sein Unternehmen dem Gesetz nach zur Direktver-
rechnung dieser Einschaltungen verpflichtet ist. Bei diesem Satz könnte man direkt zum
Schluss kommen, dass diese Verordnung der „Wiener Zeitung“ unangenehm ist und nur
durchführt wird weil es das Gesetz verlangt.

Sind alle Mitbewerber dubios?

Interessant ist auch der Hinweis auf dubiose Internethandels- und Gewerberegister. Ver-
mutlich hat es der Information des Herrn Mag. Schiessl  bedurft, um Unternehmer über
diese Tatsache aufzuklären. Warum er als Monopolist andere Bewerber als dubios be-
zeichnet, wäre noch aufzuklären.

Vielleicht meint der Geschäftsführer der „Wiener Zeitung“, dass Unternehmer so dumm
sind und solche Angebote nicht in den Mülleimer werfen. Zur gefälligen Information des
Herrn Mag. Schiessl. Wenn es nicht diesen § 10 des Unternehmensgesetzbuches gäbe,
würden auch die Erlagscheine der „Wiener Zeitung“ im Papierkorb landen.

Handelsregistereintrag ist ohnehin kostenpflichtig

Um hier keine Irrtümer aufkommen zu lassen, die Eintragung in das Handelsregister und
die Veröffentlichung dieser Eintragung in der „Wiener Zeitung“, sind zwei verschiedene
Paar Schuhe. Eines hat mit dem anderen nichts zu tun. Die gesetzliche Verpflichtung
zum Eintrag ins Handelsregister, müssen Unternehmer ohnehin extra bezahlen.
Daher entspricht unserer Meinung nach  die gesetzliche Verpflichtung zur Zwangsveröf-
fentlichung der Handelsregistereintragung in der „Wiener Zeitung“ auf Kosten der Unter-
nehmer, nicht mehr den Wertvorstellungen einer liberalen Wirtschaft.
*****

2010-06-08
  

Das Terrorgesetz


Geplante Meinungsunterdrückung

Wir haben im Jänner den Beitrag „Der Tod der Meinungsfreiheit“ verfasst. Der Artikel be-
schäftigt sich mit nachfolgend geplanter Gesetzesnovelle, welche unter dem Deckmantel
der Terrorismusbekämpfung im Strafgesetzbuch verankert werden soll.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Auch andere Webseiten beschäftigt diese Thematik

Nun beschäftigt sich eine weitere Webseite recht ausführlich mit dieser beabsichtigten
Gesetzesnovellierung. Unter der Internet-Adresse  http://www.terrorgesetz.at/  können
sich Leser(innen) über den Inhalt informieren.


Mit einem provokanten Logo in Web vertreten.

*****

2010-05-30
  

Schmuggeltschick


Die Kampagne

Gestern präsentierte Finanzstaatssekretär „Reinhold Lopatka“, dass ist jener Mann der
nicht stolz ist Österreicher zu sein, gemeinsam mit Hagen von Wedel,General-Manager
von Japan Tobacco International (JTI), die Kampagne „Nein zu SchmuggelTschick“.

Grund für diese Anti-Schmuggel-Kampagne ist die steigende illegale Einfuhr von Zigaret-
ten nach Österreich. Diese erfreuen sich in heimischen Gefilden immer grösserer Beliebt-
heit, da die Zigarettenpreise bei uns horrende Preise erreicht haben.

Die Fakten

Zur Schmuggelbekämpfung sind derzeit 146 Mann der Zollfahndung in Österreich im Einsatz.
Dazu kommen 19 ausgebildete Tabakspürhunde, deren Trefferquote bei Einsätzen bei beacht-
lichen 60 Prozent liegt.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 46,4 Millionen geschmuggelte Zigaretten beschlag-

nahmt. Im Jahr 2008 lag die Zahl der Zigaretten, die vom Zoll sichergestellt wurden, bei 45,4
Millionen Stück. Größter Fall heuer: In einem LKW mit bulgarischer Zulassung wurden hinter
Cornflakes-Packungen 7,1 Millionen Stück Zigaretten entdeckt und beschlagnahmt.

Die Folder zur Kampagne  „Nein zu SchmuggelTschick“  liegen ab sofort in allen Trafiken

und allen Finanzämtern auf. Der Grund für diese Kampagne liegt eigentlich klar auf der Hand.
Durch den Zigarettenschmuggel entgehen dem Fiskus erhebliche Summen an Abgaben.

Dem Bürger und Wähler diese Wahrheit zu erklären ist natürlich in Zeiten wie diesen äußerst
schwierig. Als Finanzstaatssekretär hat Lopatka bedingungslos genickt, als sein Chef Josef
Pröll beschlossen hat, 2,3 Mrd. Euro dem Pleitestaat Griechenland als Kredit zu schenken.

Um die Gesundheit besorgt

Also probiert sich Lopatka wie ein ausgewachsener Politiker und gibt folgendes zum Besten.
Diese Zigaretten werden oftmals unter unhygienischsten Umständen in riesigen teilweise
unterirdischen Fabriken in China produziert.

In der Kampagne wird darauf aufmerksam gemacht, dass gefälschte Tabakwaren bis zu 60

Prozent mehr Teer, 80 Prozent mehr Nikotin und 130 Prozent mehr Kohlenmonoxid enthalten
als erlaubt ist. Daneben würden oft Zugaben wie Tierkot, Plastik, Milben oder Insekten, ja so-
gar Rattengift enthalten sein.

Wenn diese Meldung aus dem Gesundheitsministerium stammen würde, könnte man wen-

igstens dem Hintergrund dieser Verlautbarung Glauben schenken. Es soll den Rauchern
einfach die Lust auf ihr ungesundes Hobby vergällt werden. Da hätte diese Notlüge auch
seine Berechtigung.

Die Wahrheit liegt aber ganz woanders. Lopatka sorgt sich nur um die Abgaben, die durch

den Kauf von Schmuggelzigaretten nicht an den Fiskus gelangen. Die Gesundheit der Rau-
cher wird dem Finanzstaatssekretär in etwa so interessieren, wie wenn in China ein Fahrrad
umfällt.

Gruselmärchen

Apropos China, die bei uns erhältlichen Schmuggelzigaretten stammen defintiv nicht aus
dem Reich der Mitte. Diese werden in  ehemaligen Ostblockländern, mit Originalmaschinen
hergestellt.  Die verwendeten Tabake unterscheiden sich nicht von denen der  „offiziellen“
Zigarettenindustrie. Auch befinden sich weder Tierkot, Plastik, Milben, Insekten noch Ratten-
gift in den geschmuggelten Glimmstängeln.

Die Hersteller der Schmuggelzigaretten wollen ihre Ware verkaufen und nicht ihre Kunden

vergiften. Der einzige Faktor der dieser Tabakware fehlt ist die Abgabe an den Finanzminister.
Dadurch ergibt sich in dieser Causa eine einzige offene Frage: „Für wie dumm hält Lopatka
die heimische Bevölkerung eigentlich?“

*****

2010-05-22
  

Ausweitung des Verbotsgesetzes


Darf nie wieder passieren

Die Verbrechen der NS-Zeit dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb ist es auch eine unbe-
dingte Notwendigkeit, das Verbotsgesetz aufrecht zu erhalten. Staatliche Systeme die Men-
schen auf Grund ihrer Rasse, Religion, politischen Gesinnung, Hautfarbe etc. verfolgen, ein-
sperren und sogar umbringen, sind zu verabscheuen.
Die größten Massenmörder des vorigen Jahrhunderts.  Hitler, Stalin und Mao.
 

Ausweitung erforderlich

Wir plädieren sogar für eine Ausweitung des Verbotsgesetzes. Gedankengut von Massen-
mördern wie Stalin oder Mao, sollten ebenfalls unter ein Verbotsgesetz fallen. Länder wie
China, Cuba und Nordkorea, um nur einige zu nennen, haben noch bis heute einen hohen
Blutzoll an unschuldigen Menschen zu verzeichnen.
Denn es ist traurige Tatsache, dass heute noch Verbrechen gegen Menschen im Namen
dieser Ideologien verübt werden und Tausende wegen ihres Widerstandes gegen diese
kommunistischen Regime in Gulags, Arbeitslagern, der Psychiatrie oder ähnlichen Errun-
genschaften des realen Sozialismus verbringen müssen.

Mörderregime ungestraft

Das Schlimme daran ist, dass diese Länder noch immer ungestraft agieren können und die
sogenannte freie und demokratische Welt, mit diesen Mörderregimes diplomatische und
wirtschaftliche Beziehungen unterhält.
Dem  antifaschistischen Schlagwort: „Wehret  den Anfängen!“ müsste noch „Beendet
das Laufende!“ hinzugefügt werden.  Vielleicht sollten sich Antifaschisten auch einmal
Gedanken über jene totalitäre Regime machen, welche noch immer ihr Unwesen auf die-
sem Planeten treiben.
*****

2010-03-16
  

Der Tod der Meinungsfreiheit

 

Gesetzesnovelle

Unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, bereitet das Justizministerium eine
der wohl  erstaunlichsten Gesetzesnovellen vor. Sollte der Absatz 2 dieses Paragraphen
tatsächlich im Strafgesetzbuch seinen Niederschlag finden, ist der erste Schritt zurück in
stalinistische Zeiten vollzogen.

119/ME XXIV. GP – Ministerialentwurf – Gesetzestext
§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine
nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltan-
schauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen des-
sen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“
B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

Gewalt ist abzulehnen

Der ersten Absatz dieses Paragraphen ist für jeden zivilisierten Menschen nachvollziehbar.
Um seine Meinung zu propagieren sollte niemanden das Recht zustehen, dies mit einem
Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet sind die öffent-
liche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußerung.

Es lebe Stalin

Der zweite Absatz des  § 283, würde eher in die ehemalige stalinistische Sowjetunion oder
ins kommunistische China passen. Ein derartiger Text ist einer Demokratie nicht würdig.
Mit einer geeigneten Interpretation dieses Gesetzestextes, ist die Meinungsfreiheit in Öster-
reich gestorben.

Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“. Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann immer subjektiv als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden.

Objektivität unmöglich

Während z.B. ein Einbruch immer ein Einbruch bleiben wird, kann eine Verächtlichmachung
nicht objektiv beurteilt werden. Ist der Richter derselben Meinung wie der Beschuldigte, wird
es ganz anders aussehen, als wenn dieser gegenteiliger Meinung ist.

Nehmen wir ein praktisches Beispiel. Herr YX lehnt Homosexualität ab. Er findet es abartig,
wenn sexuelle Handlungen unter  Männer stattfinden. Dies ist seine Meinung und die tut er
auch kund. Macht er damit Schwule verächtlich oder nicht?

Ist der Richter selbst homosexuell, darf der Delinquent mit einer Verurteilung rechnen. Lehnt
der Richter Homosexualität ab, wird es sicherlich ein Freispruch. Mit diesem Beispiel wollen
wir demonstrieren, dass es hier kein objektives Urteil geben kann.

Freibrief für Kinderschänder

Bleiben wir bei sexuellen Ausrichtungen und Neigungen unter denen auch die Pädophilie
fällt. Jeder der sich nun über diese perversen Menschen abfällig äußert, würde sich nach
§ 283 Absatz 2 strafbar machen. Das kann wohl nicht der Sinn eines Gesetzes sein.

Diese Beispiele würden sich endlos fortsetzen lassen. Ob nun klerikale Einrichtungen
kritisiert werden, etc., etc. Selbst Redewendungen wie: „Die hausen wie die Zigeu-
ner“ wären auf einmal strafbar.

Politische Gegner und Kritiker einsperren

Den größten Vorteil allerdings würden die jeweiligen Machthaber aus diesem Paragraphen
ziehen. Jede politische Kritik die nicht im Sinne der jeweiligen Regierung ist, würde sofort
mit einer Strafanzeige geahndet.

Mit einem dem jeweiligen Regime zugeneigten Staatsanwalt und Richter, würden politische
Gegner oder Kritiker, zur Zeit bis zu zwei Jahre hinter Gitter verschwinden.  Wenn es dem-
entsprechend viele Anzeigen gibt, kann es natürlich durchaus möglich sein, den Strafrahmen
nach Belieben zu erhöhen, um „Unbelehrbare“ eines Besseren zu belehren.
 
Während in totalitären Staaten Menschen auf die Strasse gehen und auch im Gefängnis
landen um solche Gesetze abzuschaffen, bemüht man sich in der demokratischen Republik
Österreich, ein solches Gesetz einzuführen.

*****

2010-01-28
  

Viel Krach wofür?


Erstaunlicher Vergleich

„Silvester ohne Feuerwerk wäre wie Weihnachten ohne Christbaum.“  Diese erstaunliche
Meinung vertritt Jürgen Siegert, Fachhändler und stellvertretender Obmann des zuständigen
Bundesgremiums des Eisen- und Hartwarenhandels in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ).

Diese Auffassung ist auch begründet, denn mit den Knallköpern werden zu Silvester immer-

hin rund 8,5 Millionen Euro Umsatz gemacht. Die Krachmacher mit einem Christbaum zu
vergleichen ist aber in der Tat erstaunlich. Denn dieser steht meist im Wohnzimmer, wo ein
Silvesterkracher tunlichst nicht gezündet werden sollte.

Geld verbrennen

Warum Leute nichts besseres zu tun haben, als ihr Geld im wahrsten Sinne des Wortes
„in der Luft verpuffen“ zu lassen, werden wohl nur jene wissen die sich diese Knall-
körper kaufen.

Bedenkt man das die Verwendung von Silvesterkracher in der Nähe von Krankenhäuser

und Altenheimen bzw. bei größeren Menschenansammlungen oder überhaupt im Ortsge-
biet verboten ist, stellt sich ohnehin die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Erwerbes
solcher Lärmmacher.

Herstellung in Kinderarbeit

Auf einen Aspekt den vermutlich die wenigsten Leute wissen, sind wir über die Organi-
sation „Jugend Eine Welt“ aufmerksam geworden. Der größte Feuerwerksproduzent
weltweit ist China, gefolgt von Indien und einigen Staaten in Mittel- und Südamerika wie
Peru, Guatemala und El Salvador.

Made in?

Kinder stellen in etlichen Fabriken, unter menschenverachtenden Bedingungen jene Feuer-
werkkörper her, die dann bei uns in diversen Diskontläden erhältlich sind. Der Konsument
sollte vielleicht einmal einen Blick auf das Herkunftsland, seines erworbenen Krachers
riskieren.

Wofür ist das gut?

Abgesehen vom unnötigen Lärm und Gestank die diese Silvesterkracher verursachen und
die Tatsache dass eine nicht unbedeutende Menge davon in Kinderarbeit hergestellt wird,
stellt sich die berechtigte Frage wofür so ein Knallkörper überhaupt wirklich gut ist.

Wäre es nicht sinnvoller vom Kauf dieser Feuerwerkskörper abzusehen und mit dem erspar-

ten Geld zum Beispiel gut Essen zu gehen?

*****

2009-12-28
  

Die Politik und das Stimmvieh

 

Traditionsunternehmen nimmt den Hut

Laut einer Presseaussendung gibt die Geschäftsführung von D. Swarovski & Co bekannt,
dass sie aus Gründen der Anpassung des Produktionsniveaus, den Mitarbeiterstand in
Wattens um 600 Stellen reduzieren wird.
Diese Entlassungen stellen einen Beitrag zur Sicherung des Standortes Wattens dar.


     Ein österreichisches Traditionsunternehmen seit dem Jahr 1895 
  
Eine schöne Umschreibung für die Tatsache, dass der Gewinn offensichtlich nicht mehr
stimmt. Jedoch ist es jedem Unternehmer selbst überlassen und auch sein gutes Recht,
solche marktwirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.
  
Laut Kronen Zeitung vom 28.03.2009  werden bei Swarovsky bis 2010, 1.100 Mitarbeiter
abgebaut und große Teile der Produktion nach China und Tschechien ausgelagert.

Made in China

Swarovsky bestätigt auch in der Presseaussendung die Unternehmensgründung in China,
betont aber ausdrücklich, dass dies mit dem Stellenabbau in Wattens, in keinerlei Zusammen-
hang steht.  Dieser Aussage schenken wir keinen Glauben.
   
Wir greifen hier nicht das österreichische Traditionsunternehmen Swarovsky an, dass immerhin
seit 1895 besteht , sondern können die Situation und Gedankengänge der Unternehmens-
leitung nachvollziehen.
Man wird dort die Wirtschafts- und Sozialpolitik in Österreich gründlich satt haben.

Wirtschaftspolitik

Einerseits holten Politiker multinationale Konzerne ins Land und hofierten diese bis zur
Peinlichkeit. Subventionen und Steuererleichterungen standen an der Tagesordnung.
Wenn diese dann den „Rahm“ von der Milch abgesahnt hatten, zogen sie weiter und
hinterliessen ein wirtschaftliches Chaos oder sitzen noch immer hier und geniessen
ihre Privilegien.
  
Auf der anderen Seite, mussten die „alten“ etablierten Unternehmen in Österreich
diesen Irrsinn finanzieren.
  

Sozialpolitik

Auch in der Sozialpolitik läuft einiges schief. Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass
Leute eine Unterstützung erhalten, wenn sie dieser wirklich bedürfen.
   
Nicht einzusehen ist jedoch, Gelder an Personen auszubezahlen, die offensichtlich nur
zu faul zum arbeiten sind und von denen gibt es jede Menge.
  
Anstatt hier eine vernüftige Regelung zu finden, hat man in der Politik Angst „Stimmvieh“
zu verlieren und „füttert“ dieses mit Unterstützungsgelder.
Das diese sich auch nicht verlaufen können, werden sie von einem aufgeblähten
Verwaltungsapparat betreut, der wiederum Kosten in beachtlicher Höhe verursacht.

Wer bekommt die Rechnung ?

Alle diese Aktionen müssen finanziert werden und zwar von Unternehmen der Industrie,
Handel und Dienstleister.
Das die Industrie hier unter einem besonderen Druck, gegenüber Billiganbietern aus Fern-
ost steht, ist kein Geheimnis.
  
Auf Grund einer ausgeklügelten Wirtschaftspolitik und einer hohen Arbeitsmoral der
Bevölkerung, ist man dort in der Lage die Produktionskosten niedrig zu halten und dadurch
den Gewinn zu steigern.
Es ist nun einmal Tatsache, dass Unternehmen auf Gewinn orientiert sind und sich an das
ökonomische Prinzip halten.
  
Wir sind der Meinung, dass man sich aus diesem Grund bei Swarovsky zu diesem Schritt
entschieden hat und können diesen auch verstehen.
  
Arm sind nur jene arbeitswilligen Leute, die jetzt in einer nicht gerade bevorzugten Wirt-
schaftsregion ihren Arbeitsplatz verlieren. Diese Personen sind dann „echte“ Arbeitslose.

Der Teufelskreis schliesst sich

Während die Industrie im Wettbewerb benachteiligt ist, ist sie in der Flexibilität eindeutig
im Vorteil.
Bevor man von einer destruktiven Wirtschafts- und Sozialpolitik in den Konkurs getrieben
wird, packt man einfach seine Sachen und zieht einen Standortwechsel durch.
  
Beim Handel und bei den Dienstleistern ist dies nicht möglich, da sie an ihren Standort
gebunden sind.
Sie werden die Zeche weiter bezahlen und vermutlich auch irgendwann aufgeben, sollte
sich in der Politik nicht rasch etwas grundlegendes ändern.
  
Stauni

2009-03-29
(Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009)  unseres prämierten Ideenwett-
bewerbes im Beitrag  „Die Rathausfrau“  vom 21.03.2009)

   

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