Zollamt Österreich gelingt Erfolg im Kampf gegen Handel mit gefälschten Spielzeug

Gefälschtes Spielzeug gefährdet Gesundheit

Österreichische Zöllnerinnen und Zöllner stellten im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle am Flughafen Wien 4.500 Stück gefälschter Plüschtiere sicher. Die Rechteinhaber wurden über die Sendung aus Südkorea informiert und die Waren vernichtet.

Die Bekämpfung von Handel mit gefälschten Spielzeugen stand bereits davor im Fokus einer zwischenstaatlichen Offensive. So leistete das Zollamt Österreich von Anfang September 2023 bis Ende Jänner 2024 in Zusammenarbeit mit der Polizei den österreichischen Beitrag zur internationalen Operation Ludus IV.v Im Operationszeitraum konnten insgesamt 4.490 Anmeldepositionen für risikoorientierte Kontrollen bzw. Schwerpunktkontrollen herausgefiltert werden. Die meisten Aufgriffe betrafen Waren aus China, je eine Sendung war aus Hong Kong und Singapur.

Finanzminister Magnus Brunner über die jüngsten Aufgriffe und die Bilanz der Operation Ludus IV: „Gefälschtes Spielzeug ist für Kinder äußerst gefährlich, da minderwertige Materialien verwendet werden und meist keine Sicherheitsstandards eingehalten werden. Dadurch drohen Verbrennungen, Schnittverletzungen, Vergiftungen oder sogar Todesfälle, beispielsweise durch Ersticken. Die gezielte Kontrolle von Spielzeugimporten ist daher extrem wichtig, um unsere Kinder zu schützen. Die Zöllnerinnen und Zöllner leisten dazu einen unerlässlichen Beitrag für die jüngsten Bürgerinnen und Bürger Österreichs.“

Kinderspielzeug gehört zur häufigsten Produktart, die als gefährlich oder gefälscht gemeldet wird. Aus früheren Untersuchungen geht hervor, dass fast 50 % der gefährlichen Produkte, die eine chemische Gefahr darstellen, Spielzeuge waren. Die Herstellung von gefälschten Spielsachen erfolgt nicht nach anerkannten Normen oder Vorschriften, sondern im Gegenteil, sie werden aus minderwertigem Material hergestellt und unterliegen keinen strengen Qualitätskontrollen. Diese Produkte stellen eine ernsthafte Bedrohung der Sicherheit und Gesundheit von Kinder. Zu den Risiken gehören Erstickungsgefahr, Verbrennungen, Belastung mit chemischen Substanzen, Erdrosselung, Schnittverletzungen, Gehörschäden, Einklemmungen, Verletzungen sowie Strangulation.

Gefälschte Waren sind Diebstahl geistigen Eigentums und fügen den Inhabern von Marken-, Patent-, Urheber- und sonstigen Rechten erheblichen Schaden zu, täuschen Verbraucherinnen und Verbraucher und haben erhebliche Auswirkungen auf einen fairen Wettbewerb.

Bei der Operation wurden in Österreich 5 Sendungen wegen Produktpiraterie nicht freigegeben und die Waren in der Folge gänzlich oder teilweise vernichtet. Bei einer Warensendung wurde die zuständige Marktüberwachungsbehörde wegen fehlender CE-Kennzeichnung, Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache verständigt. Die Waren durften nicht in den freien Verkehr überführt werden und wurden an den Versender retourniert.

Koordiniert wurde die Operation Ludus IV von Europol, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Weltzollorganisation unter gemeinsamer Führung von spanischen, rumänischen und französischen Strafverfolgungsbehörden.

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Autodieb hielt mit gestohlenem PKW direkt neben dem Diebstahlsopfer

Unerfreuliches Treffen an der Kreuzung

In den heutigen Morgenstunden musste ein 20-jähriger Autobesitzer nach einem Besuch bei einem Bekannten feststellen, dass sein PKW weg war.  Er vermutete, dass das Fahrzeug abgeschleppt worden war, weshalb er sich von seiner Freundin mitnehmen ließ.  An der Kreuzung Siebeckstraße mit der Wagramer Straße staunte er nicht schlecht, denn da hielt ein PKW neben den beiden, der seinem mehr als ähnlich sah.  Bei genauem hinsehen bemerkte der 20-Jährige, dass es sich um seinen abgeschleppt geglaubten PKW handelte, gelenkt von einem dem Autobesitzer gänzlich unbekannten Mann.

Sofort nahm das Pärchen die Verfolgung auf und verständigten zeitgleich die Polizei.  Nachdem der PKW-Dieb bemerkt hatte, dass er verfolgt wird, stellte er den PKW in der Anton-Sattler-Gasse ab und flüchtete zu Fuß, konnte allerdings von Polizisten des Stadtpolizeikommandos Donaustadt und der WEGA angehalten und festgenommen werden.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 31-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Ein Amtsarzt stellte fest, dass er unter Drogeneinfluss stand.  Weiters hatte der Tatverdächtige keine gültige Lenkberechtigung.  Wie der Täter in das Fahrzeug gelangt und es in Betrieb genommen hatte, ist Gegenstand von Ermittlungen des Landeskriminalamts Wien, Außenstelle Nord.

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AK erkämpfte fast 44.000 Euro an Abfertigung und Kündigungsentschädigung

Tischler zu Unrecht entlassen

Weil er sich die Abfertigung sparen wollte, erfand der Chef eines Tischlereibetriebes im Bezirk Linz-Land einen fadenscheinigen Grund für eine fristlose Entlassung. Dass der Unternehmer mit dieser Masche nicht durchkam, war dem Einsatz der AK zu verdanken. Sie ging für den unschuldigen Tischler bis vor das Arbeits- und Sozialgericht. Dort wurden dem Arbeitnehmer sämtliche Ansprüche zugesprochen. Er bekam fast 44.000 Euro nachbezahlt.

Nach 35 Jahren im Betrieb flatterte einem Tischler aus dem Bezirk Linz-Land die Kündigung ins Haus. Das war zwar einerseits schmerzhaft, andererseits standen ihm dadurch immerhin die Abfertigung und alle Beendigungsansprüche zu. Kurz vor Ende der Kündigungsfrist wurde das offensichtlich auch dem Arbeitgeber bewusst. Und es war ihm nicht zu blöd, dem langjährigen Mitarbeiter Diebstahl vorzuwerfen und ihn fristlos zu entlassen. Damit hätte der Tischler all seine Ansprüche verloren.

Hilfesuchend wandte er sich an die Arbeiterkammer. Da er nichts gestohlen und sich auch sonst nichts zuschulden kommen lassen hatte, wurde die AK für ihn tätig. In einer Intervention an die Firma wurde auf die Unrechtmäßigkeit der Entlassung hingewiesen und klargestellt, dass der Arbeitgeber dem früheren Mitarbeiter noch allerhand an Zahlungen schuldig ist: die Abfertigung in Höhe von zwölf Monatsentgelten, offener Lohn, noch nicht beglichene Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub sowie eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum zwischen ungerechtfertigter Entlassung und Kündigungsfrist.

Das Schreiben führte beim Unternehmen zu keiner Einsicht. In solchen Fällen bestreitet die AK den Rechtsweg. So brachte sie Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses ging den Vorwürfen nach, sichtete Beweismaterial, das der Arbeitgeber vorgelegt hatte. Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Vorwürfe unberechtigt waren und die Entlassung zu Unrecht erfolgte.

Der Tischler wurde somit vom absurden Vorwurf des Diebstahls freigesprochen und bekam die noch unbezahlten arbeitsrechtlichen Ansprüche ausbezahlt, in Summe fast 44.000 Euro.

„Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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Polizei nahm Kaugummi-Dieb fest


Was macht jemand mit so vielen Kaugummis?

 

Ganz nach dem Motto „es gibt nichts, was es nicht gibt“, wurde heute die Polizei wegen eines Kaugummidiebs zu einem Supermarkt im 10. Wiener Gemeindebezirk gerufen.  Zwei Mitarbeiterinnen hielten dort einen Mann fest, den sie dabei beobachtet hatten, wie er Kaugummis im Wert von rund 280 Euro in das Innenfutter seiner präparierten Jacke gepackt hatte.  Als er bemerkte, dass er dabei beobachtet worden war, legte er alle Packungen zurück ins Regal.  Die Mitarbeiterinnen hielten den 31-jährigen serbischen Staatsbürger bis zum Eintreffen der Polizei an.

 

Im Zuge der Amtshandlung stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige zumindest sieben Mal zuvor Kaugummis gestohlen hatte: Am 6. März am Franzosengraben, am 12. März in der Raxstraße, am 14. März in der Thaliastraße, am 15. März zuerst in der Wilhelminenstraße und der Ottakringer Straße, später in der Schottenfeldgasse und in der Raxstraße.  Dabei bediente sich der Langfinger bei verschiedenen Marken und zeigte keine Präferenz für eine bestimmte Geschmacksrichtung. Insgesamt wurden je Diebstahl 100 bis 300 Kaugummi-Packungen gestohlen.

 

Weil auch der Diebstahl von Kaugummis strafbar ist und weil eine präparierte Jacke zur Anwendung kam, wurde der 31-Jährige an Ort und Stelle festgenommen und wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls angezeigt.

 

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2019-03-21


Heutige Presseaussendungen der FPÖ zum jüngsten SPÖ-Skandal


Nepp: SPÖ versinkt im Finanz-Sumpf

Genossen bereichern sich auf Kosten der Wiener

 

„Die Geldverschwendung der Rathaus-Roten hat einen neuen Höhepunkt erreicht“, ist Vizebürgermeister Dominik Nepp empört. Die SPÖ hat beim städtischen Verein Wiener Kinder- und Jugendbetreuung einen Finanzskandal der Sonderklasse produziert. „SPÖ-nahe Mitarbeiter haben sich persönlich bereichert. Solche und ähnliche Machenschaften häufen sich bei den Rathaus-Roten“, erinnert Nepp zum Beispiel an Immobilienspekulationen, das KH Nord oder den Parksheriff-Skandal. Dubios ist die Geschichte auf allen Ebenen. „Die Ehefrau das langjährigen Landtagspräsidenten Kopietz soll in ihrer Zeit als Geschäftsführerin des Vereins mächtig abgecasht haben und SPÖ-Parteimanagerin Novak kritisiert nun die ausbezahlten Luxusgagen, obwohl sie selbst jahrelang stellvertretende Vorsitzende im Verein war“, ärgert sich der Freiheitliche über die gespielte Ahnungslosigkeit Novaks.

 

Ziel der Genossen dürfte es sein, sich persönlich zu bereichern – und das auf Kosten der Wienerinnen und Wiener. „Der rote Polit-Sumpf muss trockengelegt werden. Einzig wir Wiener Freiheitlichen sind der Garant für eine politische Wende in Wien“, so Nepp abschließend. (Quelle: APA/OTS)

 

Gudenus: Roter Polit-Sumpf muss trockengelegt werden

SPÖ betrachtet Wien als persönliche Versorgungsquelle

 

„Die Wiener SPÖ ist ein Sammelbecken aus Gier und Selbstversorgung“, ist der gf. Landesparteiobmann der Wiener FPÖ und gf. Klubobmann, Mag. Johann Gudenus, empört. Der neueste Skandal in den Reihen der Rathaus-Roten liest sich wie ein wahrer Finanzkrimi. „Da wird fremdes Geld in die eigene Tasche gesteckt, hochdotierte Posten an Familienmitglieder und Freunde vergeben und über all diese Vorgänge der Mantel des Schweigens gelegt“, fasst Gudenus zusammen.

 

Jahrzehntelang hat die SPÖ Wien als Selbstbedienungsladen gesehen – nun scheint das System zu bröckeln. „Von Transparenz reden und Vertuschung leben. Das ist das Sittenbild der Wiener SPÖ. Sich selbst zu bereichern ist das einzige Ziel der roten Politiker“, weiß Gudenus. Der Finanzskandal zieht sich quer durch die gesamte Partei. „Ludwig ist seit Jahren Teil des Systems. Kein Wunder, dass er die Öffentlichkeit bereits seit Monaten meidet, wie ein Vampir das Licht. Man muss ja schließlich versuchen, das bestehende System aufrechtzuerhalten und die ungebührlichen Abläufe unter den Tisch zu kehren“, vermutet der Freiheitliche. Ein Rohbericht des Rechnungshofs hat dieser roten Vertuschung nun ein Ende bereitet. „Wer weiß, was die Wiener Genossen noch zu verbergen versuchen. Der politische Sumpf des roten Wien muss umgehend trocken gelegt werden – und wir Wiener Freiheitlichen werden dafür sorgen. Nur mit uns ist lückenlose Aufklärung möglich, denn wir sind nicht käuflich“, so Gudenus abschließend. (Quelle: APA/OTS)

 

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2018-12-22


Kein Pardon für straffällige Asylwerber


Straftaten von kriminellen Flüchtlingen bleiben sehr oft ohne Konsequenzen

 

Es vergeht kein Tag, an dem nicht über Straftaten von sogenannten „Flüchtlingen“ berichtet wird. Zwar versuchten staatliche oder vom System gesponserte Medien bis vor gar nicht langer Zeit, eine solche Berichterstattung zu vermeiden, doch in Zeiten der immer stärker werdenden sozialen Netzwerke, war dies nicht mehr haltbar.

 

Natürlich sollte man von einer Pauschalierung absehen, denn nicht alle Flüchtlinge sind Verbrecher.  Allerdings finden sich unter diesen eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen, bei denen Diebstahl, Raub, Drogenhandel, Vergewaltigung udgl. mehr, scheinbar zum ganz normalen Tagwerk gehört.  Und wie reagiert der Rechtsstaat darauf?  Während die Polizei bemüht ist, derartiges Gesindel dingfest zu machen, finden sich dann Staatsanwälte, die eine Anzeige auf freiem Fuß oder im schlimmsten Fall eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus anordnen.  Eine Inhaftierung oder gar Abschiebung kommt in den seltensten Fällen vor.

 

Erst zwei Fälle aus jüngster Vergangenheit dokumentieren die streichelweiche Vorgangsweise gegen „traumatisierte“ Rechtsbrecher, die aus ihren Heimatländern nach Österreich flüchteten.  Bekanntlich wird aktuell in Klagenfurt gegen einen Asylwerber aus Somalia wegen versuchter Vergewaltigung und Raub ermittelt – und man siehe und staune, die Staatanwaltschaft hat in diesem Fall (Ausnahme von der Regel?) bereits die Verhängung die U-Haft gegen den mutmaßlichen Täter beantragt.

 

Im Bezirk Linz-Land hat wiederum eine Gruppe von Afghanen unter Beteiligung eines aus einem Quartier in Kärnten „ausgerissenen“ Asylwerbers einen Schaffner bei der Fahrkartenkontrolle mit dem Umbringen bedroht. Laut Medienberichten ist dieser Asylwerber nun wieder zurück in Kärnten. Nehmen wir das Beispiel Kärnten, dann stellt sich die Frage, warum Landeshauptmann Peter Kaiser als zuständiger Flüchtlingsreferent, zu den sich häufenden Vorfällen schweigt und sich nicht für eine Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber einsetzt?

 

Der Landeshauptmann von Kärnten sollte seine theoretisch vorhandene Macht endlich einmal ausspielen und auch bei seinen Parteifreunden in der Bundesregierung vorsprechen. Es darf nicht sein, dass durch die Untätigkeit der rot-schwarzen Regierung kriminelle Asylwerber und Asylanten durch Österreich laufen, in 99 Prozent der Fälle lediglich auf freiem Fuß angezeigt werden und die österreichische Bevölkerung für die Mutlosigkeit der eigenen Politiker die Zeche zahlen muss.

 

Asylwerber und Zuwanderer haben unsere Gesetze, unsere Kultur und unsere Werte bedingungslos akzeptieren und respektieren. Es kann wohl niemand dafür Verständnis aufbringen, wenn diese Personen ihr Gastrecht missbrauchen, straffällig werden und dann ohne ernste Konsequenzen im Land bleiben dürfen und weiter auf Kosten der Steuerzahler versorgt werden. Eine Morddrohung ist kein Kavaliersdelikt und darf auch keines werden.  Das gleiche gilt für eine versuchte Vergewaltigung oder einen Raub.

 

Die verantwortlichen Politiker(innen) von SPÖ und ÖVP müssen sich endlich einen Ruck geben, statt jeden weiteren Vorfall achselzuckend zur Kenntnis zu nehmen und zur Tagesordnung überzugehen. Eine Politik, die auf Kosten der Sicherheit der eigenen Bevölkerung eine unkontrollierte Massenzuwanderung unter dem Deckmantel des Asyls zulässt, haben sich die Österreicher definitiv nicht verdient.

 

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2016-12-28


Somalischer Asylwerber fiel über Frauen her


Versuchte Vergewaltigung und räuberischer Diebstahl in Klagenfurt

 


 


Ein 19-jähriger Asylwerber aus Somalia ist verdächtig am 24. Dezember 2016 gegen 05:00 Uhr in einem Lokal in der Klagenfurter Innenstadt die Türe zu einer Damentoilette geöffnet und eine 23-jährige Frau aus dem Bezirk Klagenfurt-Land unter Anwendung körperlicher Gewalt sexuell bedrängt zu haben. Erst als eine weitere Person die Toilette betrat, ließ der Beschuldigte vom Opfer ab und flüchtete.

 

Unmittelbar nach diesem Vorfall verwickelte er vor einem anderen Lokal eine 22-jährige Frau aus dem Bezirk Klagenfurt Land in ein Gespräch und stahl ihr vorerst unbemerkt eine Brieftasche aus ihrer Handtasche. Die Frau bemerkte den Diebstahl und wollte den Beschuldigten die Brieftasche wieder entreißen. Daraufhin packte der 19-jährige die Frau an der Kehle, drückte sie an die Wand und flüchtete mit der Brieftasche. Die Brieftasche wurde anschließend vom Opfer gefunden, jedoch fehlte das Bargeld.

 

Bei der nach der Anzeigeerstattung eingeleiteten Fahndung konnte der Beschuldigte im Schillerpark angehalten und festgenommen werden. Aus medizinischen Gründen musste der 19-jährige jedoch in das Klinikum Klagenfurt eingeliefert werden.  Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, Einvernahmen haben noch zu erfolgen. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Asylwerber der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt.  (Quelle: polizei.gv.at)

 

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2016-12-25

Wieder Diebstahl im AKH


Diesmal wurden medizinische Geräte im

Wert von über 100.000,- Euro entwendet

Seit  Jahren ist das  AKH ein Eldorado für Taschen- und Einschleichdiebe. Patienten
zeigen  immer  wieder an,  dass ihnen in den Warteräumen, wo sie stundenlang auf
die  Behandlung  warten,  Geldbörsen  und  Handtaschen  gestohlen werden.  Nicht
einmal vor bettlägrigen Patienten machen die Banden,  die meist aus dem Ausland
nach  Wien  kommen,  um  hier  zu  stehlen,  halt.   Als Besucher getarnt schleichen
sie sich in die Zimmer und bestehlen Kranke.
Jetzt  ist  das  AKH selbst Opfer geworden und das nicht zum ersten Mal.   Nach-
dem  im  Vorjahr eine serbische Bande überführt wurde,  die Operationsbesteck
gestohlen  und  zu  Geld  gemacht  hatte,   ist  das  AKH  erneut Tatort  geworden.
Diesmal sind medizinische Geräte im Wert von über  100.000,-  Euro entwendet
und unbemerkt aus dem Krankenhaus geschafft worden.
Bleibt zu hoffen, dass das AKH den eigenen Schaden als Anlass dafür nimmt, für
mehr  Sicherheit  zu sorgen.   Bislang mussten ja  „nur“  Patienten daran glauben
und da hat es das AKH bei Warnungen und guten Ratschlägen belassen.
Der Gesundheitssprecher der Wiener FPÖ,  LAbg. Wolfgang Seidl wünscht sich
mehr  sichtbares   Sicherheitspersonal  und  eine   verpflichtende  Meldung  für
Besucher beim Empfang. „Wer in ein Krankenhaus kommt, soll einen Ausweis
herzeigen  und  sagen  müssen,  zu  wem  er  will.   Das würde den  Banden ihr
niederträchtiges Geschäft massiv erschweren“,  so der FPÖ-Politiker.
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2016-08-10

Vergewaltigung vs. Korruption


Kennt der Falter-Chefredakteur den Unterschied nicht?

Wie der KURIER und auch andere  Medien berichtet haben,  soll ein Afghane (Bewohner
einer  Flüchtlingsunterkunft  in Hollabrunn/NÖ)  ein 13-jähriges Mädchen  wiederholt  be-
droht, eingeschüchtert und missbraucht haben.  Der Verdächtige sitzt in Untersuchungs-
haft.
Der Bürgermeister von Hollabrunn, Erwin Bernreiter (ÖVP) nahm diesen Vorfall zum Anlass,
das  Flüchtlingsprojekt  zu  beenden.   Angesichts  der  Tatsache,  dass  es immer wieder zu
Vergewaltigungen  durch  männliche  „Flüchtlinge“  kommt,  finden wir diese Präventivmaß-
nahme durchaus gerechtfertigt.
Der  Chefredakteur  vom  linken  Falter,  Florian Klenk,  scheint dies anders zu sehen.  Er
twitterte:.. „Werden  eigentlich  auch  alle  ÖVPler rausgeschmissen,  wenn einer kriminell
wird?“
Es hat schon seine Richtigkeit,  dass sich auch in der ÖVP,  der eine oder andere Politiker
korrumpieren  ließ.   Dies allerdings quasi mit der Vergewaltigung einer Dreizehnjährigen
gleichzusetzen,  finden wir bereits mehr als erstaunlich.
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2016-04-15

Ausländische Häftlinge sorgen für volle Gefängnisse

Mehr als die Hälfte der Häftlinge hat

keine österreichische Staatsbürgerschaft

 
 
In etlichen Beiträgen haben wir bereits das Versagen in der Sicherheitspolitik aufgezeigt.
Mit  von  „oben“  angeordneten  Planquadraten  und  Schwerpunktaktionen  versucht  die
Exekutive  oft  vergeblich den Scharen von Kriminellen Herr zu werden,  welche über die
ungesicherten und sperrangelweit geöffneten Grenzen in die Alpenrepublik einfallen.
 
Eine besondere Problematik liegt bei den offenen Grenzen zu den ehemaligen Ostblock-
staaten.   Wie  die  Heuschrecken fallen ganze Heerscharen von organisierten Ostbanden
in  Österreich  ein und nützen die unkontrollierten  Grenzen für ihre Raub- und Diebszüge
tagtäglich schamlos aus.
 
Es ist zwar recht medienwirksam einige Videokameras auf der Ost-Autobahn aufzustellen
und  diese  als  Prävention  gegen  die Ostverbrecher zu bezeichnen oder eine nächtliche
Schwerpunktaktion in  Wiens  Ausfallfallstraßen zu inszenieren und von einem zufrieden-
stellenden Ergebnis zu sprechen, doch mehr als eine Alibihandlung ist es nicht.
 
Mit  Kameras  und  Planquadraten werden nur oberflächig die Auswirkungen des Kriminal-
tourismus  bekämpft.   Die  Ursache  selbst  wird  davon nicht berührt.  Allerdings zeigt die
mühsame Polizeiarbeit auch Ergebnisse und diese finden sich in den heimischen Strafan-
stalten wieder.
 
Mehr  als  die  Hälfte,  der derzeit in Österreichs Gefängnissen einsitzenden Häftlinge, hat
keine  österreichische Staatsbürgerschaft.   Dem gegenüber steht die Personalknappheit
bei  der Justiz und die Kosten für die Insassen.  Unterbringung,  Verpflegung und Betreu-
ung  kosten  für jeden Häftling über hundert Euro pro Tag.   FPÖ-TV bringt dieses Thema
in einem heutigen Beitrag direkt auf den Punkt.
 
 
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2015-03-12

Krieg auf Wiens Straßen


Asyl ist Recht auf Zeit und darf nicht länger missbraucht werden

Die  Integrationspolitik  von  Rot-Grün  in  Wien  sowie  der  großen  Koalition  im Bund ist
kläglich  gescheitert.   Das beweisen nicht zuletzt die sich  häufenden Bandenfehden auf
Wiens Straßen. Albaner gehen auf Serben los, Tschetschenen liefern sich Feuergefechte
auf   offener   Straße   und   IS-Terroristen   rekrutieren  munter   Dschihadisten   für  ihren
Glaubenskrieg.   Jahrelang  haben  die Regierenden weggesehen und  alle Warnungen
in den Wind geschlagen.  Die Konsequenz sind nun  Bandenkriege und  Nationalitäten-
konflikte, die nicht nach Österreich gehören.
Vor allem die fast schon obligate Gewaltbereitschaft unter  tschetschenischen Asylanten
hat in den vergangenen Monaten deutlich zu genommen – man erinnere sich beispiels-
weise  nur  an  die  Schießerei  unter jugendlichen Tschetschenen .– welchen auch zahl-
reiche  Diebstahlsdelikte zur Last gelegt wurden. – vor der Lugner City. Solche kriminel-
len  Subjekte  gehören  umgehend  abgeschoben  und  nicht  weiter  auf  Staatskosten
durchgefüttert.
Warum  Tschetschenen in  Österreich als eines der ganz wenigen Länder immer noch
Asyl  bekommen,  ist  nicht  nachzuvollziehen.   Längst gilt Tschetschenien wieder als
sicheres  Land und folglich sollten die  42.000  in Österreich lebenden Tschetschenen
wieder in ihre Heimat gebracht werden.
Nur so lassen sich neuerliche  Vorfälle wie der gestrige in  Floridsdorf garantiert ver-
hindern.     Wann  wachen  die   rot-grünen   Multi-Kulti-Träumer   endlich auf und er-
kennen,  dass  Asylanten,  die  ihr  Recht  auf  Zeit  in  Österreich  zu leben,  massiv
missbrauchen  und  nicht einmal annähernd eine  „Bereicherung für unsere Gesell-
schaft“  sind.   Solche Kriminellen bringen ganz im Gegenteil brutale Gewalt,  Raub
und Diebstahl in die Bundeshauptstadt von Österreich.
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2014-10-16

Kriminalität in Ottakring macht auch vor Kindern nicht Halt


Fast täglich eine Straftat im 16. Wiener Gemeindebezirk

Endlich  mehr  Polizei  fordert  heute die Ottakringer FPÖ-Bez.parteiobfrau  NAbg. Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein angesichts  der  sich  häufenden Straftaten im Bezirk,  „Ottakring kann
gut und gerne 100 Polizisten mehr vertragen. Insbesondere jetzt, wo offenbar das Augenmerk
der  Kriminellen vermehrt auf das Ausrauben von Kindern gelegt wird.   Das ist wohl der Gipfel
der Schäbigkeit!“, so die FPÖ-Politikerin
Vor kurzem wurde eine ganze Fußballmannschaft im Wiener Sportklub in der Erdbrustgasse
bestohlen.   Während  die  erst  14-jährigen mit dem Spiel beschäftigt waren,  verwüsteten die
Diebe die Umkleidekabine und stahlen allerhand Gegenstände der Kinder.   Gestern wurden
zwei Schüler im Wiesbergpark mittels vorgehaltenem Messer ihrer Handys beraubt.
„Die  Kriminalität  in  Ottakring  explodiert.   Hier  werden unter anderem sogar Handgranaten
gezündet!   Es  ist  blanker  Hohn,  wenn  jetzt Ministerin Mikl-Leitner weiterhin an ihrem Vor-
haben,  Wachzimmer  zu schließen festhält – insbesondere im 16. Bezirk“,  ergänzt Dagmar
Belakowitsch- Jenewein  und  fordert  die  Verantwortlichen  in  Bezirk,  Stadt  und  Bund auf,
endlich Maßnahmen zu treffen, um die kriminellen Handlungen einzudämmen.  Der Schutz
unserer Kinder muss selbstverständlich oberste Priorität haben.
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2014-02-11

Schutzkleidung vor Vergewaltigungen und Überfällen

Markt reagiert auf gestiegene Kriminalität

 
Dass  es in den letzten Jahren zu einer enormen Steigerung der Kriminalität gekommen ist,
dürfte  jedermann(frau)  bekannt  sein.  Täglich  stattfindende  Eigentumsdelikte sind leider
zum traurigen Alltag geworden.   Diese aufzuklären schafft die Polizei schon aus Personal-
gründen  nicht  und  so  beschränkt man sich in den meisten Fällen auf das Ausstellen von
Bestätigungen für die Versicherungen.
 
Der Markt hat auf die gestiegene Kriminalität reagiert und bietet den verunsicherten Bürgern
zahlreiche  Sicherheitsfeatures an.   Aber nicht nur Eigentumsdelikte,  sondern auch Delikte
gegen Leib und Leben nehmen leider stark zu.  Hier hat der Markt ebenfalls reagiert.
 
Beispielsweise bietet die Firma Universal Versand folgende Sicherheitsjacke für Kinder an:
 
 
Screen: Universal-Versand
 
Die Firma AR Wear (Anti Rape Wear) bietet eine neuartige Unterwäsche an, die Frauen vor
Vergewaltigungen  schützen soll.   Zwar kann diese Bekleidung sexuelle Übergriffe an sich
nicht verhindern, jedoch wird es einem potentiellen Angreifer beinahe unmöglich gemacht
sein Ziel zu verwirklichen.
 
Videoquelle: youtube.com (AR Wear)
 
Speziell diese beiden Accessoires müssten eigentlich zum Nachdenken anregen. Sind die
Österreicher  in  den letzten Jahren so kriminell geworden?   Oder liegt es eher daran,  dass
Österreich  seine  Grenzen  geöffnet  hat und auch sonst kaum bis gar nicht kontrolliert wird
wer  ins  Land  einreist?  Damit  ist  es  nämlich  jedem Kriminellen oder Perversen möglich,
ungehindert und unkontrolliert ins Bundesgebiet einzureisen.
 
Eigentlich ist es sehr bedenklich, wenn Frauen schon Unterwäsche aus Stoff  – der nicht zer-
schnitten und zerrissen werden kann –  tragen sollten,  um sich vor einer Vergewaltigung zu
schützen.  Und wenn es ratsam ist,  Kindern spezielle Jacken anzuziehen,  um vor Überfäl-
len und Belästigungen vorzubeugen, dann ist es spätestens an der Zeit umzudenken.
 
 
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2013-11-09

Kindgerechte Sippenhaftung?! – TEIL 2


Wie der Herr, so’s Gescherr

Unser Beitrag „Kindgerechte Sippenhaftung?!“ hat einigen medialen Wirbel ausgelöst. Er
fand sowohl in der Tagespresse als auch in etlichen Foren seinen Niederschlag.
Obige  „Urkunde“ bekam  ein  Siebenjähriger  zum  Abschluss  eines  dreimonatigen Aufent-
haltes  im Wiener Krisenzentrum der MA 11 in Wien 2., Engerthstrasse  ausgestellt, welche von
sage und schreibe  8(!) Erzieher(innen) unterfertigt wurde. Der Knirps kam in amtliche Zwangs-
betreuung,  da  seine  Mutter eine dreimonatige Haftstrafe wegen Diebstahls abzusitzen hatte.
Die renommierte Kinderpsychologin Cornelia Steger dazu: „Man hätte es positiver formulieren
können. Mit dem Zeigefinger betonen: ´Deine Mama hat Böses getan´, bringt nichts.“
Ganz anders sieht dies Herta Staffa,  Leiterin der Servicestelle von Mag Elf,  dem Wiener Amt
für Jugend und Familie.   Sie verteidigt diesen pädagogisch wertlosen – ja sogar gefährlichen
Schwachsinn  und  meint:  „Es  ist  wichtig für den Knaben,  dass er weiß,  wo er war und auch
warum er bei uns war.“
Betrachtet  man  die  Aussage  von Staffa stellen wir uns die Frage,  ob die Dame überhaupt
eine  psychologische  Ausbildung absolviert hat und wenn ja,  ob diese im Schnelldurchlauf
stattgefunden  hat.   Allerdings  sind  wir nun über die Unterschriften der 8(!) Erzieher(innen)
auf  dem  pädagogisch  wertlosen  Pamphlet  nicht  mehr  verwundert.   Denn  dazu fällt uns
nur mehr folgende alte Volksweisheit ein:  „Wie der Herr, so’s Gescherr!“
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2013-10-29

Kindgerechte Sippenhaftung?!


Stigmatisierung eines Siebenjährigen

Dass  die  Kinderheime  der  Stadt Wien nicht gerade den besten Ruf haben ist kein Geheimnis.
Da  kann  es  schon  mal  vorkommen,  dass  Zöglinge  von  ihren  Mitbewohnern  sexuell  miss-
braucht werden. Auch die eine oder andere nicht wirklich pädagogische Erziehungsmaßnahme
von Betreuer(innen) ist keine Seltenheit.  Wir haben bereits über solche Fälle berichtet.
Gar  nicht  erstaunlich  ist  die Tatsache,  dass  seitens  der  MA 11 vertuscht und gemauert wird,
wenn es zu einem Vorfall kommt.   Es dringt selten was nach außen, es sei denn, dass Medien
ein  solch  trauriges  Thema  aufgreifen.   Das  Horrorheim  am  Wilhelminenberg  –  wo  Kinder
jahrelang misshandelt und sexuell missbraucht wurden – ist ein mahnendes Beispiel.
Aber  nun zu unserem konkreten Fall:   Der siebenjährige Louis (Name von der Redaktion ge-
ändert)  hat  leider nicht wirklich das Glück in einem behüteten Elternhaus aufzuwachsen. Vor
kurzem  wurde  seine  alleinerziehende  Mutter  aufgrund eines mutmaßlich gewerbsmäßigen
Diebstahls in Haft genommen.
Obwohl nahestehende Angehörige,  in diesem Fall die Großeltern, die einen soliden Lebens-
wandel vorweisen konnten, eindringlich versuchten den Bub in Ihre Obhut zu nehmen, blieb
der  sozialistisch  aber gendergerechte  Rechts- und „Wohlfahrtsstaat“ unerbittlich und schob
den  Siebenjährigen  in  das  Kriseninterventionszentrum  der MA 11 in die Engerthstrasse im
2. Wiener Gemeindebezirk ab.
Nach 3 Monaten nun wurde Louis wieder in die Obhut seiner Mutter rücküberantwortet und
mit folgender „netter Urkunde“ verabschiedet:

Foto: © erstaunlich.at

Diese „Urkunde“ wurde auf der Rückseite noch von sage und schreibe 8(!)  Erzieher(innen)
unterfertigt.

Foto: © erstaunlich.at

Ganz  egal  was  seine  Mutter  gemacht hat,  sie hat mit dem Absitzen Ihrer Haftstrafe der All-
gemeinheit gegenüber gebüßt.  Womit hat es aber ein siebenjähriger Volksschüler verdient,
eine derart traurige Tatsache auf eine „Urkunde“ geschmiert zu bekommen?

Ist  das  die  soziale Kompetenz  für  die  sich das rote Wien so gerne selbst lobt?   Oder ist es
möglicherweise doch das, was es eigentlich ist? Eine zutiefst menschenverachtende Stigmati-
sierung eines Kleinkindes von scheinbar asozialen Dilettanten?

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2013-10-25

Bereicherung einer 17-Jährigen

Please sex, please sex!

 
Kopenhagen – Ein 17-jähriges Mädchen war von einem Stadtausgang auf dem Weg nach Hause,
als  sie  an  der  Nørreport-Station  in  die  S-Bahn  stieg.   Mit  ihrer Tasche neben sich schlief sie
betrunken ein.   Ein  Mann  setzte sich auf den Sitz hinter ihr und fing an,  an ihrer Tasche herum-
zufummeln – es dauerte zirka sieben Minuten,  bis er ihren portablen Computer gestohlen hatte.
Das Mädchen merkte nichts.
 
Screen: Bildausschnitte aus Video (youtube.com)
 
Etwa  fünf Minuten später kam ein anderer Mann ausländischen Aussehens und setzte sich auf
den Sitz neben ihr.   Der Täter fasste zwischen ihre Beine und steckte seine Hand in ihre Bluse.
Kurz danach fing er an gleichzeitig zu onanieren und sie zu küssen. Das Mädchen wachte lang-
sam  auf  und  schubste  den Mann mehrere Male weg.  Doch er gab nicht so leicht auf und laut
dem Mädchen bettelte er sie an mit den Worten:  “Please sex, please sex!”  an.   Die 17-Jährige
hatte  zum  Schluss  genug und trat den Mann weg.   Sie stieg aus dem Zug aus und ihr gelang
es, sicher nach Solrød zu kommen.
 
Videoquelle: youtube.com
 
Polizei fehlen die Worte
 
“Die Verbrechen sind sehr gravierend. Den Zustand eines 17-jährigen Mädchens auf diese Weise
auszunützen,  selbst  wenn  sie etwas getrunken hat und müde ist,  aber das ist einfach…  Ja, ich
kann  keine  realen  Worte  dafür  finden”,  sagte  Michael Kjærsgaard,  der die Sache bei Midt-og
Vestsjællands  Politi  (Polizei für Mittel- und Westseeland)  untersucht.  Es ist mehr  als ein Monat
vergangen  und  die  Polizei  hat  die  Täter  noch  nicht  gefunden  und identifiziert.   Sie hat eine
Theorie, wonach die zwei Täter die Verbrechen zusammen begehen.
 
Quelle:  http://nyhederne.tv2.dk vom 3. Oktober 2013 (Artikel wurde aus dem Dänischen ins
Deutsche übersetzt.)
 
 
*****
 
2013-10-06

Nachlässige Behörde


Behörde versendet amtliche Ausweise wie Prospekte

In  Zeiten ausufernder Kriminalität   – in der auch der Diebstahl von Postsendungen an der
Tagesordnung steht    ist es erstaunlich,  wie nachlässig gewisse Behörden mit amtlichen
Dokumenten  bzw.  Ausweisen umgehen.   Während man jede noch so geringfügige Straf-
verfügung  dem Empfänger mittels  „Rsb-Briefes“  zustellt,  werden beispielsweise Führer-
scheine als ganz normale Postsendung (nicht einmal eingeschrieben) versendet.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Bei der Behörde bekamen wir die Auskunft,  dass die Zustellung eines Führerscheines per
Post zirka 14 Tage dauern kann.  Da erstaunt uns folgend sinnbefreiter Satz im Behörden-
schreiben: „Ist Ihre Zustelladresse falsch angegeben oder hat der Zustellvorgang zu lange
gedauert….“
 
Sollte nämlich der Brief gestohlen worden sein  – und dass dies durchaus jederzeit der Fall
sein  kann,  dafür  zeugen  die  vielen aufgebrochenen Briefkästen speziell in Wohnhausan-
lagen,  wie  soll  dann der Empfänger davon in Kenntnis gelangen,  dass die Zustelladresse
nicht stimmt oder der Zustellvorgang bereits zu lange dauert?
 
Und wem schon einmal ein amtliches Dokument abhandengekommen ist, weiß mit welchen
Scherereien und Kosten die Wiederbeschaffung verbunden ist.   Sollte dieser amtliche Aus-
weis noch zusätzlich für kriminelle Aktivitäten verwendet werden, so kann der rechtmäßige
Inhaber, ohne sein Verschulden schnell in des Teufels Küche geraten.
 
Es  ist  schon erstaunlich,  dass die Behörde aus reiner Bequemlichkeit amtliche Dokumente
wie Prospekte versendet und diese Nachlässigkeit den Bürger(innen) als Bürgerservice ver-
kauft.
 
*****

2012-11-11
 

Ich habe einen Koran erhalten


LESERBRIEF

 
Zum Buch Koran das ich vor einigen Tagen im 20., Bezirk erhielt: Sure 5 /37. Den Dieb
und  der Diebin  schneidet  ihr die Hände ab,  als Vergeltung für das was sie begangen
haben  und  als  abschreckende  Strafe  von Allah und Allah ist allmächtig und Allweise.
(Ich dachte nach den ersten Worten im Koran er ist barmherzig und ein Allerbarmer?)
 
Ehebrecher sollen gesteinigt werden,  das heißt sie werden eingegraben, so dass nur
der  Kopf aus den Boden schaut und dann schießen die Mohammedaner so lange auf
diesen Kopf,  bis er zu Brei wurde und der Ehebrecher oder die Ehebrecherin tot ist.

Und das wird tatsächlich noch in moslemischen Staaten wie dem Iran,  Saudi Arabien
und  anderen Staaten praktiziert!   (Wenn es nicht auf Druck  der westlichen Länder
nicht durchgeführt wird) Und das soll eine gültige Religion sein?
 
Mindestens  80 Prozent  der  Europäer würden dadurch tot sein und 95 Prozent ohne
Hände  herumlaufen,  denn  Diebstahl ist in weitesten Sinne auch,  wenn sich jemand
im derzeitigen System hohe Gehälter die über den Durchschnitt liegen auszahlen lässt!
 
Und  damit  stelle ich dieses Buch in meine Bibliothek und sehe nur wieder rein,  wenn
irgendwo etwas Absurdes daraus zitiert wird. Das ist vielleicht eine „Religion“ für Leute,
wo diese Religion herkommt und wer sich dieser „Religion“ unterwirft soll sich selbst
gleich das Leben nehmen!
 
Ins 21. Jahrhundert und nach Europa passt diese Unmenschlichkeit sicher nicht!  Wenn
das  Buch  „Mein Kampf“  in  Deutschland  und  Österreich verboten ist,  warum ist der
Koran erlaubt?
 
Ernst Stummer

2012-04-25
 

Ich habe ja nur auf Befehl gehandelt


Regel oder Einzelfall?

In unserem Beitrag  „Dumm oder bösartig?“  haben wir darüber berichtet,  wie man

seitens des MBA für den 10. Bezirk versucht, die berufliche Existenz eines mittlerweile
33- jährigen Mannes zu zerstören.

 

Dieses  Magistratische  Bezirksamt  wirft dem Mann in einem Schreiben an die  WKO

(Wirtschaftskammer Wien) Straftaten vor, die er in der Jugend gesetzt hatte und für

welche die Strafen schon vollzogen beziehungsweise bedingt nachgesehen wurden.

 

Wir wollten nun wissen ob dieses Verhalten des MBA 10 die Regel ist und kontaktier-
ten jenen Mann in der WKO, welcher das MBA-Schreiben an die Firma weitergeleitet
hatte. Magister Norbert Lux, Geschäftsführer der Fachgruppe der Kaffeehäuser in der
WKO, teilte uns telefonisch mit,  dass es sich hier um einen  bedauerlichen Einzelfall
handle.

 

Daraufhin wurde die unterzeichnende Beamtin des amtlichen MBA-Schreibens telefon-
isch kontaktiert. Diese erklärte, dass dies von allen Bezirksämtern so gehandhabt wird
und regte sich fürchterlich über die Aussage des Magister Lux von der WKO auf.
 
Außerdem meinte sie,  dass es eine  Frechheit gewesen wäre  das Schreiben an die
Firma weiterzuleiten, da es sich um eine Vertraulichkeit gehandelt habe.

 

Selbständiges Denken steht nicht hoch im Kurs

Von uns darauf angesprochen ob ihr der § 113 StGB etwas sage, verneinte sie unsere

Frage. Als wir sie darüber aufklärten was in diesem steht, rechtfertige sich die Beamtin

damit, dass sie gemäß des § 87 GewO in Verbindung mit § 13 GewO gehandelt hätte.

 

Global gesprochen handelt es sich in den zitierten Paragrafen darum,  Gewerbeinhaber
auf Ausschlussgründe gemäß § 13 Abs. 1 oder 2 zu überprüfen.   In den angeführten
gesetzlichen  Bestimmungen ist kein einziges Wort darüber zu lesen,  dass der  § 113
StGB  außer Kraft tritt.

 

Über diese Tatsache informiert meinte die Beamtin des MBA 10,  dass sie keine Juristin
sei und sie das Schreiben auf Anordnung ihres Vorgesetzen verfasst habe.  Diese Aus-
sage  ist  für  das  Verhalten vieler Beamte(innen)  sehr bezeichnend.   Obwohl ihnen
fachliche Qualifikation fehlt, erlassen sie Bescheide. Und geht ein solcher „in die Hose“
kommt die Ausrede:  „Ich habe ja nur auf Anordnung oder Befehl gehandelt.“
Selbständiges Denken scheint bei diesen nicht unbedingt angesagt zu sein.

 

Verfassungswidrig?

Aber wir gehen einen Schritt weiter und behaupten, die Anwendung des § 87 GewO
ist verfassungswidrig.   Denn die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichheit vor dem
Gesetz ist durch diese gesetzliche Bestimmung nicht mehr gegeben.

 

Nehmen wir an, dass der betreffende Mann kein geborener Österreicher wäre und bis
zu seinem zwanzigsten Lebensjahr beispielsweise in einem anatolischen oder in einem
in  den  rumänischen  Karpaten  gelegenen  Dorf gelebt hätte und vor 13 Jahre nach
Österreich gekommen wäre.

 

Wir glauben kaum, dass die Behörde sich aus den von uns genannten Regionen irgend-
welche  Auskünfte eingeholt hätte.   Und wenn  ja darf  man sich  ziemlich sicher sein,
dass  von dort keine Antwort erfolgt  und die Anfrage im Papierkorb gelandet  wäre.
Das heißt, dass er mit seinen in der Jugend begangenen Straftaten – Mopeddiebstahl
und Jointrauchen –  hierzulande keinerlei Probleme haben würde.

 

Nun soll man Straftaten nicht verherrlichen und es ist auch sinnvoll wenn eine amtliche
Überprüfung stattfindet.   Aber mit dem von uns aufgezeigten Beispiel hat man wohl
am MBA 10 das Kind mit dem Bad ausgeschüttet.   Denn mit dem Ausposaunen von
Jugendblödheiten  eines  mittlerweile  33-jährigen Mannes,  wird  dessen  berufliche
Zukunft zerstört. Ein derartiges Verhalten kann ja wohl nicht im Sinne einer Resoziali-
sierung sein.

 

*****

2011-09-19
 

Dumm oder bösartig?


Existenzgefährdung durch Beamt(innen)

Was so manche Beamt(innen) in ihrer  Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist

nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-

end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.  

 

 

Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-

Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.

 

 

Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-

berechtigung für ein Kaffeehaus.   Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück,  um die

Situation aufzuklären.  Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.

 

War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt

So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war  Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.

 

Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens  –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem,  was man sich im  MBA 10 zusätzlich
leistete.

 

Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren  ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein

Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll

man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen  für uns  unter Jugendblöd-

heiten.

 

MBA 10 informierte Dritte über  getilgte Vorstrafen

Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom

JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.  Diese sind heute – 16 Jahre später-

bereits getilgt.   Auch schienen die Verurteilungen des  JGH-Wiens nie in einem Straf-

registerauszug  auf.   Dies hat auch  seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will

man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.

 

Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen.  Um zu den beiden, bereits getilgten

Jugendvorstrafen zu kommen,  müssen schon Ermittlungen  angestellt worden sein.

Da man mit  diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen,  bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

 

Und jetzt  wird es  besonders krass.   Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und

Angestellte für  Wien und  der Wirtschaftskammer Wien, die beiden  bereits getilgte

Jugendvorstrafen des  Herrn Huber  aus den  Jahren 1994 und 1995 mit.   Letztere

Institution verständigte  wiederum den  Unternehmer,  der nun auch in Kenntnis
deren ist.

 

Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG    Vorwurf  einer  schon  abgetanen  gerichtlich  strafbaren Handlung
erfüllt wurde.

 

Screen: jusline.at

 

Huber meint jedenfalls:  „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“

 

Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,

die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.  Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
 
Das wirft bei uns die Frage auf,  sind oder waren  jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.

 

*****

2011-09-11
 

Kanaken


Kein Berufsdiplomat

Dass der FPÖ-Politiker Königshofer nicht zum Berufsdiplomaten berufen ist dürfte klar auf
der  Hand liegen.  Seine Ausdrucksweise  ist zuweil sehr rustikal.  Allerdings gibt es meist
konkrete Anlässe, wenn sich Königshofer zu seinen sehr direkten Äußerungen hinreissen
läßt.  Eines  muß  man dem  Mann aber lassen,  nämlich dass  er die  Dinge beim  Namen
nennt und nicht wie die Katze um den heißen Brei schleicht.

Die in Österreich  herrschende Ausländerkriminalität und die  dadurch resultierende Ab-
schiebeproblematik  ist kein  Geheimnis mehr.  Anstatt kriminelle Ausländer sofort abzu-
schieben,  bleiben diese  oft jahrelang  in der  Alpenrepublik und  tanzen den Behörden
auf der Nase herum. Unterstützung finden sie bei diversen Gutmenschenfraktionen und
NGOs.

Kritik nicht erwünscht

Und wagt es jemand diese Tatsache offen zu kritisieren, ist er sofort ein Diskriminierer
oder schlimmstenfalls ein Nazi.  Ein konkreter Fall veranlasste Werner Königshofer zu
folgendem heutigen Facebook-Eintrag.


Screen: facebook.com

Dieser Eintrag versetzte die Online-Ausgaben der Tageszeitungen  „Die Presse“  (Zitat: „Der
FPÖ-Politiker Königshofer wettert gegen  einen Asylwerber („Kanake“)
“  und  „Der Standard“
(Zitat: „Der Tiroler FPÖ-Nationalratsabgeordnete Werner Königshofer hat in einem Facebook-
Eintrag einen marokkanischen Asylwerber als „Kanaken“ bezeichnet“
in hellen Aufruhr.

Schwer krimineller Asylwerber

Nun handelt  es sich bei dem „armen“,  vermutlich politisch verfolgten  Marokkaner um ein be-
sonderes Früchtchen.  Laut Online-Ausgabe der  Kronen-Zeitung wird gegen den 19-jährigen
Asylwerber wegen Drogen, Gewalt, Widerstand gegen die Staatsgewalt und sogar eine Mord-
drohung gegen einen Polizeibeamten verhandelt. Auf einen anderen Asylwerber ging der An-
geklagte  mit  einer  zerbrochenen  Bierflasche los  und schnitt  ihm dabei  ein Ohr  ab.  Zudem
wurde der Strafantrag von Staatsanwalt Thomas Willam auf Betrug und Diebstahl ausgeweitet.

Keine adäquate Stelle vacant?

Leider schweigen sich  „Die Presse“  und  „Der Standard“  in ihren Beiträgen darüber aus, wie
man  mit  so einem  Gesindel verfahren  sollte. Vielleicht  sollten  die  beiden  Tageszeitungen
dem Mann eine Stelle mit Dienstwagen, Sekretärin und Dienstwohnung zur Verfügung stellen.
Sollte dies nicht der Fall sein, finden wir dass Königshofer mit seiner Äußerung den Nagel auf
den Kopf getroffen hat.

Den einzigen  Vorwurf den  man dem FPÖ-Politiker in diesem Fall machen kann ist der, dass
er mit der Äußerung „Kanaken“ die Ureinwohner von Neukaledonien beleidigt haben könnte.
Denn diese haben mit dem kriminellen Marokkaner nichts gemeinsam.

*****

2011-05-25
 

Abkassieren um jeden Preis


Vignettenkontrolle zu Stosszeit

Im Beitrag  „Asfinag-Kontrolle verursachte Verkehrschaos“  haben wir  dem staatlichen
Autobahnbetreiber  quasi  unterstellt,  seine  Abkassiermethoden  ohne  Rücksicht  auf
Verluste durchzuführen. Grund hiefür war eine Vignettenkontrolle auf einer Zufahrt zur
A23 während der Stoßzeit.
Offenbar war die Verursachung eines Verkehrschaos für die Asfinag kein Problem,  wenn
die Kasse stimmt.  Auch die Mitarbeiter des staatlichen Autobahnbetreibers beäugten wir
mit  Argwohn.  Sind  doch  bei der  Kapperltruppe etliche  Personen dabei, die sich als
Möchtegern-Polizisten fühlen, nur weil ihnen eine Uniform verpasst wurde.

Im Zweifel für…..

Nach Erscheinen des eingangs erwähnten Beitrags, rief ein Verantwortlicher der Asfinag
in der Redaktion  an und führte mit  einem Redaktionsmitarbeiter  ein langes Gespräch.
Der  Anrufer  versuchte  Glauben zu machen,  dass  es  nicht im  Interesse  der Asfinag
läge,  absichtlich ein  Verkehrschaos zu verursachen,  um durch  Kontrollen  mehr Geld
einzubringen. Die Situation wäre mehr oder weniger ein Zufall gewesen. Auch wären alle
Asfinag-Mitarbeiter bestens geschult.
Ganz haben wir dem Mann zwar nicht geglaubt, dachten aber „im Zweifel für den Ange-
klagten“ und ließen die Sache auf sich beruhen.  Dass jedoch  nichts so fein gesponnen
ist, um nicht ans  Tageslicht zu kommen,  beweist ein heutiger  Kronen Zeitungs-Artikel,
den wir vorerst für einen verfrühten Aprilscherz hielten.
Zum Original Krone-Beitrag Bild anklicken
Screen: Krone Print vom 09.02.2011

Tagesordnung: Autodiebstahl

Da erlebte eine Frau eine Situation, welche seit Öffnung der Ostgrenzen an der Tages-
ordnung steht, nämlich dass ihr Auto gestohlen wurde. Die Frau verständigte  an Ort
und Stelle die Polizei,  aber auch eine sofort eingeleitete Alarmfahndung verlief erfolg-
los.
Der Pkw wurde einige Zeit später in Kärnten aufgefunden und vom Dieb fehlte natür-
lich jede Spur. So weit so nicht gut. Und jetzt wird es in der Tat erstaunlich. Der Dieb
benützte bei seiner Fahrt die Autobahn und geriet  auf der A23  in eine automatische
Vignettenkontrolle.

Hat die Asfinag ein eigenes Gesetzbuch?

Da die Dame  nicht auf mautpflichtigen Strassen fährt,  war ihr Pkw auch nicht mit einer
Autobahn-Vignette versehen.  Aus diesem Grund schickte ihr die Asfinag eine Rechnung
über die Ersatzmaut.  Die vorgelegte Anzeigenbestätigung  der Polizei bewog den staat-
lichen Autobahnbetreiber zu folgender Mitteilung.
Screen: Krone Print vom 09.02.2011
Es muss ein eigenartiges Gesetzbuch sein in dem steht, dass eine Person für eine Sache
verantwortlich ist,  bei der ihr  durch Diebstahl  die Verfügungsberechtigung  über diese
entzogen wurde. Diesen Paragrafen würden wir sehr gerne sehen.
Nach der Logik der Asfinag hatte die  Frau aber mächtiges Glück,  dass der Dieb nieman-
den totgefahren hat.  Folgt man nämlich der  Schlussfolgerung des staatlichen Autobahn-
betreibers, müsste sich die Bestohlene dann zumindest  wegen Beteiligung an einer fahr-
lässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Logisches Denken? Fehlanzeige

Wie dieser Fall beweist,  haben wir mit  unserem eingangs erwähnten  „Beitrag“ gar nicht
so Unrecht gehabt. Der Asfinag geht es offenbar nur ums Abkassieren, egal um welchen
Preis.  Auch ihre Antwort an die Bestohlene lässt jegliches logische Denken missen,  da in
dieser Angelegenheit gar keine  Kulanz von Nöten ist.  Denn diese würde ein Verschulden
der Bestohlenen voraussetzen.
Die Frau konnte beim besten Willen nicht die Fahrtroute des Autodiebes beeinflussen und
daher trifft sie in diesem Fall keine Schuld.  Soviel zum  logischen Denken und der bestge-
schulten Mitarbeiter(innen) der Asfinag.
*****

2011-02-09
 

Integrations-Vereitelung


Integrations-Unwilligkeit nimmt zu

Während gewisse Politiker in Österreich den Islam auf „Teufel komm raus“ fördern und
dies mit der bei uns herrschenden Religionsfreiheit rechtfertigen, nimmt die Integrations-
unwilligkeit, speziell bei moslemischen Zuwanderern stetig zu.

Dabei ist die Schuld gar nicht bei den Emigranten zu suchen,  denn wer ein islamisches
Kulturzentrum  nach dem  anderen vor  die Nase gesetzt bekommt, kann  durchaus zum

Schluss gelangen, dass Integration in Österreich nicht gefragt ist. In diesen Zentren wer-
den neben der Religion,  hauptsächlich die kulturellen  Werte und Praktiken des Islams
gelehrt und gefördert.

Der Platz am Futtertrog

Dass ein derartiger Vorgang der Integration nicht förderlich ist, wird jeder halbwegs ver-
nünftige Mensch einsehen.  Machthunger und Bestrebungen  an einem Platz am Futter-
trog, veranlassen vor allem  Linke und Grüne Politiker dazu,  jegliche Bemühungen zur
Integrationsförderung missen zu lassen.

Mit den unkontrollierten Errichtungen islamischer Kulturzentren versuchen diese Politiker,

unter  den meist nicht sehr gebildeten Zuwanderern  auf Stimmenfang zu gehen.  Sozusa-
gen das Wählerpotential der Zukunft für Rot und Grün. In Ermangelung von Wähler(innen)
die der deutschen  Sprache mächtig  sind und dadurch  schwachsinnige Versprechungen
und  realitätsfremde  Ideologien gleich  erkennen,  bleibt diesen  Parteien  offenbar  keine
andere Wahl.

Zwangsehen bei  Moslems völlig normal

Ein  typisches  Beispiel an  Integrationsunwilligkeit  und  völligen  Desinteresse  an der
österreichischen Kultur,  bewies kürzlich ein moslemischer Vater,  der seine 18-jährige
Tochter zwangsverheiraten wollte. Dass dies in Österreich eine strafbare Handlung ist,
wird dem  Mann gar  nicht bewusst gewesen sein,  ist doch die Praxis der  Zwangsver-
heiratungen in moslemischen Kulturkreisen gang und gäbe.

Möglicherweise  wurde ihm die  Richtigkeit  seines Verhaltens,  im islamischen Kultur-

zentrum seines Vertrauens bestätigt.  Wir wagen einen  kleinen Vergleich anzustellen.
Wenn zum Beispiel ein Kind dahingehend erzogen wird, dass Diebstahl völlig normal
ist,  darf es niemanden wundern, wenn dieses in späterer Zukunft ein Dieb wird.

Strafrahmenerhöhung ist sinnlos

Wie in der Tageszeitung Österreich zu lesen ist,  gibt es schon  300 Fälle  von Zwangs-
verheiratungen in Österreich und die Zahl ist stetig steigend. Rund 100 Frauen suchen
jährliche Hilfe, wobei die Dunkelziffer weitaus höher liegen dürfte.  Das ist ein eindeut-
iger Beweis von fehlgeschlagener oder vereitelter Integration.

Da nützt es auch nichts, wenn die Frauenministerin Heinisch-Hosek in einem heutigen
Österreich-Interview dazu meint,  dass sie für einen  höheren Strafrahmen  sei und da-
rüber mit der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner diskutieren wolle.

Erstens ist uns kein Urteil  bekannt  in  dem der zur  Zeit bestehende  Strafrahmen voll

ausgeschöpft wurde und  zweitens wird auch eine höhere Strafe nichts am Rechtsver-
ständnis der Täter ändern.  Möglicherweise wird es in Zukunft zu sogenannten Ehren-
morde kommen, wie diese in Deutschland bereits an der Tagesordnung stehen.

Islamische Kulturzentren sind der falsche Weg

Die moslemischen Täter,  soferne man sie  als solche  bezeichnen kann,  haben es in
ihrer Heimat  nicht anders gelernt und werden in Österreich  noch zusätzlich  in ihrem
Verhalten bestärkt.  Dafür sorgen die Prediger in  den zahlreichen islamischen Kultur-
zentren.

Zuwanderer gehören  in den  österreichischen  Kulturkreis eingebunden,  um  ihnen un-

sere Werte zu vermitteln. Der Besuch eines islamischen Kulturzentrums ist dabei sicher-
lich nicht förderlich und das hat mit Einschränkung der Religionsfreiheit nichts zu tun.

Kultur und Religion sind zwei verschieden Paar Schuhe

Es gibt genug Beispiele dafür, wie man sich kulturell integriert und dabei seinem Glau-
bensbekenntnis  ungestört  nachkommen  kann.  Etliche  kirchlich-orthodoxe,  jüdische
oder buddhistische Glaubensgemeinschaften sind der eindeutige Beweis dafür.

Daher sind wir der  Meinung, moslemische Gotteshäuser ja,  aber ein eindeutiges nein
zu moslemischen Kulturzentren. Wer diese Kultur leben will, soll in jenes moslemische
Land zurückkehren aus dem er/sie gekommen ist.

*****

2011-01-23
 

Leistet Wien-Gas Vorschub für Diebstahl?


Immer wieder in den Negativ-Schlagzeilen

Der Rote Energie-Versorger Wien-Energie sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen in
den Medien. Sei es durch undurchsichtige,  sowie überhöhte Abrechnungen,  oder durch
das Benehmen einiger seiner Mitarbeiter(innen).
Auch auf  ERSTAUNLICH  hat  Wien-Energie  schon einen festen Platz gefunden. Unser
heutiger Beitrag berichtet über einen Angestellten des Energieversorgers, der nicht zum
besten Ruf von Wien-Energie beiträgt.

Zur Vorgeschichte

Vor zirka 14 Tage wurde in einem Zinshaus im 10. Wiener Gemeindebezirk, ein fremder
Mann im Keller angetroffen und von einer Hauspartei zur Rede gestellt, was er hier tue.
Er rechtfertigte  sich damit,  dass er  vom Gaswerk sei und  den Gas-Absperrhahn über-
prüfe.
Mittlerweile hatte sich der Hausinhaber dazugesellt und verlangte,  dass der Mann sich
ausweisen möge. Da er dies partout nicht wollte, wurde er höflich aber bestimmt aus
dem Haus  komplimentiert.  Der Hausherr meldete  den Vorfall  über den angeblichen
Gaswerk-Mitarbeiter in der Beschwerdestelle.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Mann tatsächlich vom Gaswerk war. Unsere
Recherchen haben ergeben, dass es sich bei jenem  Gaswerks-Angestellten,  nicht un-
bedingt um den beliebtesten und kundenfreundlichsten Mitarbeiter des Energieversor-
gers handelt.
Der Gaswerk-Mitarbeiter dürfte den Hausverweis und die Beschwerde krumm genommen
haben und begann nun den Hausbesitzer zu schikanieren.  Nachfolgender Brief,  flatterte
ihm einige Tage nach dem Vorfall ins Haus.

Gaswerk kennt ihre Kunden nicht

Bei Wien-Gas war man nicht einmal in der Lage,  das Schreiben an den richtigen Hausinha-
ber zu senden. An Hand  der Anschrift konnte jedoch verifiziert  werden, dass es sich um
das betroffene  Haus handeln musste.  Das war aber noch der kleinste Fauxpas,  den sich
der Energieversorger leistete.
ERSTAUNLICH war beim heutigen „Lokalaugenschein“ vom Hausinhaber eingeladen wor-
den und hat die erstaunliche  Prozedur ganz offiziell auf Video aufgenommen.  Grund dafür
war,  dass getätigte  Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt,  nicht mehr  in Abrede gestellt
werden können.

Schlüsseln wurden deponiert

Der Kellerabgang ist wie fast bei jedem Haus in Wien versperrt. Um Mitarbeiter(innen) von
Wien-Gas jederzeit den Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung zu ermöglichen, wurden zwei
Schlüsseln im  Haus deponiert.  Diese werden gegen  Vorlage eines Ausweises ausgefolgt.
Die Absperrvorrichtung im Keller ist dann frei zugänglich.
Dieses Schild prangt an der Kellerabgangstüre
Innerhalb von maximal 3 Minuten im Besitz des Schlüssels

Zu faul um den Schlüssel zu holen

Wie bereits  in dem  erstaunlichen Schreiben von  Wien-Energie angeführt,  verlangte der
Mann vom Gaswerk, dass der Kellerabgang nicht verschlossen sein dürfe, um einen Zutritt
zu jeder Zeit zu ermöglichen.  Die Abholung  des Kellerabgangschlüssel  sei ihm nicht zuzu-
muten.
Ferner faselte der Gaswerk-Mann ständig davon, ob der Keller ein vermieteter oder öffent-
licher Raum sei. Als ob dies seine Kontrolltätigkeit in irgend einer Weise beeinflussen würde.
Aber der Mann hatte noch mehr auf Lager.
Auf die Frage warum Wien-Gas im Hause noch nie eine Kontrolle durchgeführte habe,  hat-
te er eine erstaunliche Antwort parat. Er meinte doch tatsächlich, dass die Hauptabsperrein-
richtung erst seit dem Jahr 2003 in  Besitz des  Gaswerkes sei und diese vorher dem Hausin-
haber gehörte.  Dadurch erfolgten auch keine Kontrollen seitens des Gaswerkes.  Soviel Un-
sinn haben wir schon lange nicht mehr gehört, denn dies entspricht nicht den Tatsachen.

Vorschubleistung für Diebstahl und Lebensgefahr?

Seine erstaunliche und kundenfeindliche Vorgehensweise rechtfertigte er damit, dass die Sit-
uation vor Ort,  nicht den  Vorgaben von Wien-Energie entspricht.  Was sind dann eigentlich
die Vorgaben des Energieversorgers, wenn man den Worten des Mitarbeiters Glauben schen-
ken darf?
Will Wien-Energie möglicherweise Diebstähle Vorschub leisten und deshalb verhindern dass
ab sofort Kellerabgangstüren versperrt bleiben. Dazu käme noch, dass jede Person ungehin-
dert  zu dieser  Absperr-Vorrichtung  gelangen würde und  Manipulationen  daran vornehmen
könnte.  Ein derartiges  Risiko welches mit  Lebensgefahr  verbunden ist,  kann doch nicht im
Sinne von Wien-Gas sein.

Ein fantasiebegabter Gaswerk-Mitarbeiter

Der betreffende Mitarbeiter vom Gaswerk ist offensichtlich nur zu bequem, drei Minuten für
die  Schlüsselbeschaffung  im  Haus aufzuwenden,  oder er will den  Hausbesitzer absichtlich
schikanieren.  Dabei beruft er  sich auf Verordnungen,  bzw. Vorgaben in deren Kenntnis er
nicht ist, oder die offenbar nur in seiner Fantasie existieren.
Wir haben uns  ein wenig schlau gemacht  und die betreffenden  Verordnungen bezüglich
Zugänglichkeit zur  Hauptabsperreinrichtung  herausgesucht.  Der  Zugang  muss zwischen
6 Uhr früh bis spätestens 22 Uhr abends gewährleistet werden und nicht rund um die Uhr,
so wie es der Gaswerk-Mitarbeiter zum Besten gab.

Tatsächliche Verordnungen

In den technische  Richtlinien für  Einrichtung, Änderung,  Betrieb und Instandhaltung von
Niederdruck-Gasanlagen ÖVGW G1. Abschnitt 10.1 Hauptabsperreinrichtung steht wörtlich:
„Der Zutritt zur Hauptabsperreinrichtung muss sicher gestellt sein.“
Ferner  wird auf die  ÖVGW-Richtlinie G55 verwiesen.  In dieser  heißt es im Abschnitt 6/3
wörtlich: „Die Hauptabsperreinrichtung muss zugänglich sein.“  Soviel  zur Gesetzes-
kenntnis von Wien-Gas beziehungsweise deren betreffenden Mitarbeiter.
Die Abholung des Schlüssels im Haus,  für den ein Zeitaufwand von etwa drei Minuten erfor-
derlich ist, kann einem Kontrolleur von Wien-Gas zugemutet werden. Und damit hat er auch
den geforderten freien Zugang zur Hauptabsperreinrichtung.

Bei Gefahr im Verzug, wird von aussen abgedreht

Aber das Beste haben  wir uns für den Schluss aufgehoben.  Es kann durchaus der Fall sein,
dass  Gefahr im  Verzug ist und das Haus  vom  Gas-Netz genommen werden muss.  Da hat
doch der gute Mann vergessen, dass direkt vor dem betreffenden Objekt, eine Absperrvor-
richtung in die Fahrbahn eingelassen und mit einem Gusseisendeckel geschützt ist.
Diese Absperrvorrichtung ist  auch völlig logisch,  denn wie soll denn im Haus das Gas abge-
dreht werden,  wenn möglicherweise die  Hauptabsperreinrichtung im Gebäude defekt ist?
In diesem Fall wäre ein Betreten des Hauses und die Abholung des Schlüssel ohnehin nicht
mehr erforderlich. Soweit hat der Gaswerkmitarbeiter wohl nicht gedacht, oder nicht denken
wollen.
Fazit ist, dass Wien-Energie einen Mitarbeiter auf die Menschheit loslässt, der durch fachliche
und gesetzliche Inkompetenz glänzt, oder nur darauf aus ist,  Kunden die sich nicht gefallen
lassen zu schikanieren. Bei einer etwaigen Überprüfung durch die MA36 wird ERSTAUNLICH
wieder dabei sein und über den Ausgang berichten.
*****

2010-10-28
 

Inhalts-Ende

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