Die Entscheidung des Parlaments, den Ländern die Befugnis zu geben, Steuern auf Leerstand, Freizeit- und Nebenwohnsitze in erheblicher Höhe zu erheben, stößt auf heftige Kritik des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerverbandes. Diese Maßnahme öffnet die Tür zu einer beunruhigenden Entwicklung, mit der Eigentumsrechte massiv bedroht und eine Besteuerung ohne fundierte Grundlage ermöglicht werden.
Die beschlossene Verfassungsänderung verleiht den Ländern die Kompetenz, mit hohen Eigentumssteuern gegen den Mittelstand vorzugehen. Erhalt von Eigentum steht auf dem Spiel. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Länder keine erheblichen Abgaben für Leerstand festsetzen dürfen, weil sie damit in Bundeskompetenz eingreifen. Genau das soll mit dem Verfassungsgesetz umgangen werden und einer Erhöhung dieser Abgabe (Gemeindeeinnahmen) kein Hindernis entgegenstehen.
Für ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer beruhen die Argumente der Befürworter dieser Steuern auf wohnpolitischen Milchmädchenrechnungen: „Der lenkungspolitische Effekt solcher Steuern ist zu vernachlässigen und wird nicht dazu führen, dass Wohnungssuchende aus Innsbruck das in Allentsteig befindliche Sommerhäuschen als Hauptwohnsitz beziehen werden. Prunbauer lässt an der Kompetenzübertragung an die Länder kein gutes Haar: „Diese Steuern, die eigentlich Vermögens- und Substanzsteuern sind, treffen nicht nur die Superreichen, sondern auch diejenigen, die sich Eigentum mühsam zusammengespart haben – sei es ein kleines Häuschen auf dem Land oder eine bescheidene Ferienwohnung.“
Dass künftig auch noch Substanzsteuern in einem Hochsteuerland wie Österreich eingehoben werden dürfen, ohne auch nur den geringsten Beweis für tatsächlich hohen Leerstand liefern zu müssen, ist wohnpolitischer Unsinn. Selbst Greenpeace hat erhoben, dass die Leerstandsquote in Österreich nur 4,7 Prozent und in Wien überhaupt nur 3,9 Prozent beträgt. Prunbauer: „Auf Basis dieser Zahlen, die laut Literatur in einer völlig normalen Bandbreite liegen, astronomische Steuern einheben zu dürfen, die die Erhaltung von Eigentum gefährden, ist unseriös.“
Vielmehr handelt es sich um ein Geschäftsmodell, das in den Gemeinden die Einnahmen sprudeln lassen soll. Denn Greenpeace errechnete Steuereinnahmen von bis zu 1,7 Milliarden Euro. Der Aufwand, der damit verbunden ist, gleicht jedoch einem Bürokratiemonster. Bedenkliche Diskussionen, um an günstigen Wohnraum zu gelangen, werden in Deutschland bereits veröffentlicht. Dort wird überlegt, wie man Menschen, die zu viel Wohnfläche nutzen, mit einer Alleinwohnsteuer belegen kann (auch Mieter?), damit jüngere Familien in größere Wohnungen ziehen können. „Eigentum darf nicht mit Füßen getreten werden“, warnt Prunbauer.
Für Prunbauer ist eine Länderkompetenz für Leerstands-, Freizeit- und Nebenwohnsitze mit der legistischen Herausforderung verbunden, künftige Regelungen zu schaffen, die dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen. Vor allem empfindlich hohe Abgaben auf Leerstand müssten einer sachlich gerechtfertigten Regelung zugeführt werden. „Derartige Normen müssen der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof Stand halten. Das ist gewiss eine Herausforderung“, so Prunbauer.
*****
Zerstörungswut findet zurzeit kein Ende
Wir haben in diesem Monat wiederholt von Sachbeschädigungen, welche von den „wackeren Antifaschisten“ von Indymedia verursacht wurden, berichtet. Diese Zerstörungswut dürfte zurzeit kein Ende finden, wie man einem vorgestrigen Blogeintrag (s. Screenshot) auf deren Webseite entnehmen kann.

Da wurde die Glasfassade des Gebäudes, in dem die Grazer Wechselseitige Versicherung untergebracht ist, mit Farbe beworfen. Auf einer Baustelle der Firma Obenauf wurden die Stromkabel des Lifts und des Verputzsilos zerschnitten. Was uns allerdings wundert ist, dass auch die Parteizentrale der Grünen – im 15. Bezirk – der Zerstörungswut zum Opfer gefallen sein soll, denn diese befindet sich nicht an der angegebenen Örtlichkeit. Möglicherweise haben diese Rauschkinder ein Parteilokal der Grünen mit deren Parteizentrale verwechselt. Aber sei wie es sei, es erstaunt uns allerdings, dass nun schon Linke das Eigentum von Linken zerstören.
*****
2017-04-23
Antifaschisten scheißen auf ein Wien, in dem sich Menschen wohlfühlen

Wir fragen uns immer wieder, ob die „wackeren Antifaschisten“ von Indymedia, außer Zerstörung von fremdem Eigentum, überhaupt etwas Zustande bringen? Aber immerhin haben sie mit ihrem Beitrag (s. Screenshot) eindrucksvoll bewiesen, dass sie gerne im Dreck leben. Süffisantes Detail am Rande: Der Beitragsersteller von Indymedia nennt sich Michael Häupl. Ob da der Wiener Bürgermeister viel Freude damit haben wird?
*****
2017-04-20
Ab wann werden Bürger(innen) zur Selbsthilfe greifen?
Im Beitrag „Einbrüche entlang der March ….“ haben wir den Leserbrief von Robert S. ver-
öffentlicht. Dieser berichtete über Einbrüche in Fischerhütten, in der Nacht vom 12. auf den
13. Mai 2012. Den Einbrechern fiel damals auch seine Hütte zum Opfer.
Robert S. scheint vom Pech verfolgt zu sein, denn nun wurde er innerhalb einer Woche zum
zweiten Mal Opfer der Einbrecher. Im Zeitraum vom 16. zum 19. Mai 2012 wurde seine am
Marchufer gelegene Fischerhütte wieder von kriminellen Gesindel heimgesucht.
{besps}marched02{/besps}
„Was beim letzten Hütteneinbruch nicht gestohlen wurde, das wurde jetzt beim zweiten Ein-
bruch gestohlen. Zwei Einbrüche innerhalb einer Woche, jetzt habe ich nicht einmal mehr
Zünder oder ein Messer in der Hütte, es ist alles weg. So kann es nicht weiter gehen“, so
Robert S.
Da geben wir Herrn S. Recht, denn so kann es wirklich nicht weitergehen. Den Fischern und
Anrainern an der March wird vermutlich früher oder später der Kragen platzen. Das könnte
bedeuten, dass diese zur Selbsthilfe greifen werden.
Dass Selbsthilfeaktionen die Gefahr einer Eskalation bergen, dürfte jedermann(frau) klar
sein. Ein solches Szenario kann jedoch nicht im Sinn des Gesetzgebers liegen und daher
sollte dieser schleunigst etwas unternehmen, um die Sicherheit und den Schutz des Eigen-
tums der Marchfischer und Marchanrainer zu gewährleisten, bevor diese für ihren Schutz
selber sorgen.
Sei es durch verstärkte Polizeipräsenz oder Bundesheereinsatz in der betroffenen Region,
nur geschehen muss etwas. Denn eines dürfen in Österreich lebende Personen vom Staat
erwarten: Nämlich dass dieser ihren Schutz für Leib, Leben und Eigentum gewährleistet.
Dämliche Aussagen wie „ein Assistenzeinsatz des Bundesheeres ist verfassungswidrig“
oder dergleichen sind definitiv fehl am Platz.
*****
2012-05-19
Gehören Häuser automatisch denen, die darin wohnen?
26 Tage dauerte die illegale Hausbesetzung in der Lindengasse 60, im 7. Wiener Gemeinde-
bezirk. Gestern endete die letzte Frist des Eigentümers Buwog, das rechtswidrig besetzte
Gebäude zu verlassen. Nachdem auch Bemühungen der Stadt Wien gescheitert waren und
26 Personen sich hartnäckig weigerten das Haus zu verlassen, wurde die Räumung gestern
von der Polizei durchgeführt.
Bei der Räumung, die an und für sich friedlich verlief, waren rund 100 Polizeibeamte im
Einsatz. Nach der Räumung kam es jedoch zu einer unangemeldeten Protestdemonstration.
Die rund 120 Demonstranten wurden von der Polizei aufgefordert die Protestkundgebung zu
beenden, kamen jedoch der Aufforderung nicht nach. Daraufhin löste die Polizei die unan-
gemeldete Demonstration auf, wobei es zu vier Festnahmen kam.
Das Haus in der Lindengasse soll abgerissen werden und einem Neubau Platz machen. Die
Buwog will dort Wohnungen errichten. Die Besetzer hingegen wollten in dem Objekt ein
„selbstverwaltendes“ Wohn- und Kulturzentrum einrichten. Interessant ist die Rechtsmein-
ung der Hausbesetzer, die doch tatsächlich den irrigen Standpunkt vertreten: „Das
Häuser jenen gehören, die darin wohnen.“
Das Rechts(un)empfinden eines Grünpolitikers
Gut, was will man schon von linkslinken Anarchisten anderes erwarten. Sie können offen-
bar zwischen „Mein“ und „Dein“ nicht unterscheiden. Von einem Politiker sollte man
allerdings schon erwarten können, dass dieser fremde Eigentumsrechte respektiert. Dass
dem nicht so ist beweist die heutigen Aussage des Menschenrechtssprechers der Grünen
Wien, Klaus Werner-Lobo.
Dieser bezeichnet den gestrigen Polizeieinsatz bei der Räumung des besetzen Hauses als
völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwendung von Steuergeld. Er spricht von
einer völlig überzogenen Maßnahme gegen 30 friedliche Besetzer(innen).
Diese Worte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die laut Lobo „30 friedlichen
Besetzer(innen)“ sind nichts anderes als Kriminelle. Denn das unbefugte Eindringen in ein
fremdes Gebäude ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Dem Hauseigentümer –
der ohnehin übermäßige Geduld an den Tag legte – blieb gar nichts anderes übrig als sich
an die Polizei zu wenden. Diese hat wiederum völlig zu Recht, das illegal besetzte Haus
geräumt.
Offenbar scheint Klaus Werner-Lobo nicht einmal die Gesetze jenes Landes zu kennen,
in dem er als Politiker (Wiener Gemeinderat) tätig ist. Außerdem lässt seine Aussage
darauf schließen, dass er ein fragwürdiges Verhältnis zu fremden Eigentumsrechten hat.
Der Mann sollte sich einmal mit den Begriffen „Eigentum“ sowie „Mein und Dein“
auseinandersetzen.
Interessant wäre zu wissen wie K. Werner-Lobo reagieren würde, wenn wildfremde Per-
sonen widerrechtlich in seine Wohnung oder sein Haus eindringen und diese(s) besetzen
würden. Wir sind uns absolut sicher, dass er sich an die Polizei wenden würde. Ob er
dann den Polizeieinsatz auch als völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwend-
ung von Steuergeld sehen würde, wenn es um die Wiederherstellung seiner Eigentums-
rechte geht?
*****
2011-11-09
Beschlagnahme von Festplatten
Bei Dr. Christoph B., fand im Zuge eines Strafverfahrens wegen Verdachts des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt Farbfotos und zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt. Zwei der Festplatten waren physikalisch beschädigt und die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.
Rechtskräftige Verurteilung
Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen nach § 207b Abs. 3 StGB und mehrerer Vergehen nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm eingebrachte Berufung war nicht von Erfolg gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen Dr. Christoph B. in Rechtskraft. Wie es bei derartigen Verhandlungen Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte. Wie von einem Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in diesen Kreisen dürften Festplatten mit dementsprechenden Inhalt, sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.
Festplatte wurde vernichtet
Nun passierte am LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas. Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur Einziehung und Vernichtung der intakten Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen Menschen-
verstand. Kein Richter käme auch auf die Idee einem Bankräuber seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet
Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte
Den Formalfehler des LG Korneuburg macht sich Dr. Christoph B. zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war. Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.
Der Oberste Gerichtshof gab Dr. Christoph B. recht und erkannte darauf, dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.
Kostenersatz durchaus möglich
Mit diesem OGH-Urteil hat Dr. B. nun die Möglichkeit, ein Amtshaftungsklage gegen die
Republik Österreich anzustrengen. Sollte er dieses Verfahren gewinnen, wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben, wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****
2011-02-15