LEERSTANDSABGABE: Substanzsteuern gefährden das Eigentum

Harsche Kritik der Grundbesitzer an Steuererhöhungsbefugnis der Länder

Die Entscheidung des Parlaments, den Ländern die Befugnis zu geben, Steuern auf Leerstand, Freizeit- und Nebenwohnsitze in erheblicher Höhe zu erheben, stößt auf heftige Kritik des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerverbandes. Diese Maßnahme öffnet die Tür zu einer beunruhigenden Entwicklung, mit der Eigentumsrechte massiv bedroht und eine Besteuerung ohne fundierte Grundlage ermöglicht werden.


Die beschlossene Verfassungsänderung verleiht den Ländern die Kompetenz, mit hohen Eigentumssteuern gegen den Mittelstand vorzugehen. Erhalt von Eigentum steht auf dem Spiel. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Länder keine erheblichen Abgaben für Leerstand festsetzen dürfen, weil sie damit in Bundeskompetenz eingreifen. Genau das soll mit dem Verfassungsgesetz umgangen werden und einer Erhöhung dieser Abgabe (Gemeindeeinnahmen) kein Hindernis entgegenstehen.


Für ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer beruhen die Argumente der Befürworter dieser Steuern auf wohnpolitischen Milchmädchenrechnungen: „Der lenkungspolitische Effekt solcher Steuern ist zu vernachlässigen und wird nicht dazu führen, dass Wohnungssuchende aus Innsbruck das in Allentsteig befindliche Sommerhäuschen als Hauptwohnsitz beziehen werden. Prunbauer lässt an der Kompetenzübertragung an die Länder kein gutes Haar: „Diese Steuern, die eigentlich Vermögens- und Substanzsteuern sind, treffen nicht nur die Superreichen, sondern auch diejenigen, die sich Eigentum mühsam zusammengespart haben – sei es ein kleines Häuschen auf dem Land oder eine bescheidene Ferienwohnung.“

Dass künftig auch noch Substanzsteuern in einem Hochsteuerland wie Österreich eingehoben werden dürfen, ohne auch nur den geringsten Beweis für tatsächlich hohen Leerstand liefern zu müssen, ist wohnpolitischer Unsinn. Selbst Greenpeace hat erhoben, dass die Leerstandsquote in Österreich nur 4,7 Prozent und in Wien überhaupt nur 3,9 Prozent beträgt. Prunbauer: „Auf Basis dieser Zahlen, die laut Literatur in einer völlig normalen Bandbreite liegen, astronomische Steuern einheben zu dürfen, die die Erhaltung von Eigentum gefährden, ist unseriös.“


Vielmehr handelt es sich um ein Geschäftsmodell, das in den Gemeinden die Einnahmen sprudeln lassen soll. Denn Greenpeace errechnete Steuereinnahmen von bis zu 1,7 Milliarden Euro. Der Aufwand, der damit verbunden ist, gleicht jedoch einem Bürokratiemonster. Bedenkliche Diskussionen, um an günstigen Wohnraum zu gelangen, werden in Deutschland bereits veröffentlicht. Dort wird überlegt, wie man Menschen, die zu viel Wohnfläche nutzen, mit einer Alleinwohnsteuer belegen kann (auch Mieter?), damit jüngere Familien in größere Wohnungen ziehen können. „Eigentum darf nicht mit Füßen getreten werden“, warnt Prunbauer.

Für Prunbauer ist eine Länderkompetenz für Leerstands-, Freizeit- und Nebenwohnsitze mit der legistischen Herausforderung verbunden, künftige Regelungen zu schaffen, die dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen. Vor allem empfindlich hohe Abgaben auf Leerstand müssten einer sachlich gerechtfertigten Regelung zugeführt werden. „Derartige Normen müssen der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof Stand halten. Das ist gewiss eine Herausforderung“, so Prunbauer.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Linke zerstören das Eigentum von Linken


Zerstörungswut findet zurzeit kein Ende

 

Wir haben in diesem Monat wiederholt von  Sachbeschädigungen, welche von den  „wackeren Antifaschisten“ von Indymedia verursacht wurden, berichtet. Diese Zerstörungswut dürfte zurzeit kein Ende finden, wie man einem vorgestrigen Blogeintrag (s. Screenshot) auf deren Webseite entnehmen kann.

 


 

Da wurde die Glasfassade des Gebäudes, in dem die Grazer Wechselseitige Versicherung untergebracht ist, mit Farbe beworfen.  Auf einer Baustelle der Firma Obenauf wurden die Stromkabel des Lifts und des Verputzsilos zerschnitten.  Was uns allerdings wundert ist, dass auch die Parteizentrale der Grünen – im 15. Bezirk – der Zerstörungswut zum Opfer gefallen sein soll, denn diese befindet sich nicht an der angegebenen Örtlichkeit.  Möglicherweise haben diese Rauschkinder ein Parteilokal der Grünen mit deren Parteizentrale verwechselt.  Aber sei wie es sei, es erstaunt uns allerdings, dass nun schon Linke das Eigentum von Linken zerstören.

 

*****

2017-04-23


Zerstörung, eine Domäne der „wackeren Antifaschisten“ von Indymedia


Antifaschisten scheißen auf ein Wien,  in dem sich Menschen wohlfühlen

 

 

Wir fragen uns immer wieder, ob die „wackeren Antifaschisten“ von Indymedia, außer Zerstörung von fremdem Eigentum, überhaupt etwas Zustande bringen? Aber immerhin haben sie mit ihrem Beitrag (s. Screenshot) eindrucksvoll bewiesen, dass sie gerne im Dreck leben.  Süffisantes Detail am Rande: Der Beitragsersteller von Indymedia nennt sich Michael Häupl.  Ob da der Wiener Bürgermeister viel Freude damit haben wird?

 

*****

2017-04-20


Grenzgebiet March: Ein Eldorado für ausländische Kriminelle!


Ab wann werden  Bürger(innen) zur Selbsthilfe greifen?

Im  Beitrag  „Einbrüche entlang der March ….“  haben wir den Leserbrief von Robert S. ver-
öffentlicht. Dieser berichtete über Einbrüche in Fischerhütten, in der Nacht vom 12. auf den
13. Mai 2012.  Den Einbrechern fiel damals auch seine Hütte zum Opfer.
 
Robert S. scheint vom Pech verfolgt zu sein, denn nun wurde er innerhalb einer Woche zum
zweiten Mal Opfer der Einbrecher. Im Zeitraum vom 16. zum 19. Mai 2012 wurde seine  am
Marchufer gelegene Fischerhütte wieder von kriminellen Gesindel heimgesucht.
{besps}marched02{/besps}
 
„Was beim letzten Hütteneinbruch nicht gestohlen wurde, das wurde jetzt beim zweiten Ein-
bruch  gestohlen.  Zwei Einbrüche innerhalb einer Woche,  jetzt habe ich nicht einmal mehr
Zünder oder ein Messer in der Hütte, es ist alles weg.   So kann es nicht weiter gehen“,  so
Robert S.
 
Da geben wir Herrn S. Recht, denn so kann es wirklich nicht weitergehen. Den Fischern und
Anrainern an der March wird vermutlich früher oder später der Kragen platzen.  Das könnte
bedeuten, dass diese zur Selbsthilfe greifen werden.
 
Dass  Selbsthilfeaktionen  die  Gefahr einer Eskalation bergen,  dürfte jedermann(frau) klar
sein.   Ein  solches  Szenario kann jedoch nicht im Sinn des Gesetzgebers liegen und daher
sollte dieser schleunigst etwas unternehmen, um die Sicherheit und den Schutz des  Eigen-
tums  der Marchfischer und Marchanrainer zu gewährleisten,  bevor diese für ihren Schutz
selber sorgen.
 
Sei  es  durch  verstärkte Polizeipräsenz oder Bundesheereinsatz in der betroffenen Region,
nur  geschehen muss etwas.  Denn eines dürfen in Österreich lebende Personen vom Staat
erwarten:  Nämlich  dass  dieser ihren Schutz für Leib,  Leben und Eigentum gewährleistet.
Dämliche  Aussagen  wie  „ein  Assistenzeinsatz  des  Bundesheeres ist verfassungswidrig“
oder dergleichen sind definitiv fehl am Platz.
 
*****

2012-05-19
 

Hausbesetzung durch Polizeieinsatz beendet


Gehören Häuser automatisch denen, die darin wohnen?

26 Tage dauerte die illegale Hausbesetzung in der Lindengasse 60, im 7. Wiener Gemeinde-

bezirk.   Gestern endete die letzte Frist des Eigentümers Buwog, das rechtswidrig besetzte

Gebäude zu verlassen.  Nachdem auch Bemühungen der Stadt Wien gescheitert waren und

26 Personen sich hartnäckig weigerten das Haus zu verlassen, wurde die Räumung gestern

von der Polizei durchgeführt.

 

Bei der Räumung,  die an und für sich friedlich verlief,  waren rund 100 Polizeibeamte im

Einsatz. Nach der Räumung kam es jedoch zu einer unangemeldeten Protestdemonstration.

Die rund 120 Demonstranten wurden von der Polizei aufgefordert die Protestkundgebung zu

beenden, kamen jedoch der Aufforderung nicht nach.  Daraufhin löste die Polizei die unan-

gemeldete Demonstration auf, wobei es zu vier Festnahmen kam.

 

Das Haus in der Lindengasse soll abgerissen werden und einem Neubau Platz machen. Die

Buwog  will dort Wohnungen errichten.   Die Besetzer hingegen wollten in dem Objekt ein

„selbstverwaltendes“ Wohn- und Kulturzentrum einrichten. Interessant ist die Rechtsmein-
ung  der  Hausbesetzer,  die  doch  tatsächlich den irrigen Standpunkt  vertreten:  „Das
Häuser jenen gehören, die darin wohnen.“

 

Das Rechts(un)empfinden eines Grünpolitikers

Gut, was will man schon von linkslinken Anarchisten anderes erwarten.   Sie können offen-
bar zwischen  „Mein“  und  „Dein“  nicht unterscheiden.  Von einem Politiker sollte man
allerdings schon erwarten können,  dass dieser fremde Eigentumsrechte respektiert. Dass
dem nicht so ist beweist die heutigen Aussage des Menschenrechtssprechers der Grünen
Wien,  Klaus Werner-Lobo.

 

Dieser bezeichnet den gestrigen  Polizeieinsatz bei der Räumung des besetzen Hauses als

völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwendung von Steuergeld. Er spricht von
einer völlig überzogenen Maßnahme gegen 30 friedliche Besetzer(innen).

 

Diese Worte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die laut Lobo „30 friedlichen

Besetzer(innen)“ sind nichts anderes als Kriminelle. Denn das unbefugte Eindringen in ein
fremdes  Gebäude ist ein  strafrechtlich  relevanter Tatbestand.  Dem Hauseigentümer  –

der ohnehin übermäßige Geduld an den Tag legte –  blieb gar nichts anderes übrig als sich

an die Polizei zu wenden.   Diese hat wiederum völlig zu Recht, das illegal besetzte Haus

geräumt.

 

Offenbar scheint Klaus Werner-Lobo nicht einmal die Gesetze jenes Landes zu kennen,

in dem er als Politiker (Wiener Gemeinderat)  tätig ist.   Außerdem lässt seine Aussage

darauf schließen,  dass er ein fragwürdiges Verhältnis zu fremden Eigentumsrechten hat.

Der Mann sollte sich einmal mit den Begriffen  „Eigentum“  sowie  „Mein und Dein“

auseinandersetzen.

 

Interessant  wäre zu wissen wie  K. Werner-Lobo reagieren würde,  wenn wildfremde Per-
sonen widerrechtlich in seine Wohnung oder sein Haus eindringen und diese(s) besetzen
würden.   Wir sind uns absolut sicher, dass er sich an die Polizei wenden würde.   Ob er
dann den Polizeieinsatz auch als völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwend-
ung von Steuergeld sehen würde, wenn es um die Wiederherstellung seiner Eigentums-
rechte geht?

 

*****

2011-11-09
 

Kinderschänder will Schadenersatz


Beschlagnahme von Festplatten

Bei  Dr. Christoph B.,  fand im  Zuge eines  Strafverfahrens  wegen Verdachts  des sexuellen
Missbrauchs eines Unmündigen, eine Hausdurchsuchung statt. Dabei wurden ein Notebook,
Fototaschen samt  Farbfotos und  zwei Alben mit Aktfotos, ein PC und mehrere Kuverts mit
Lichtbildern, unter denen sich auch Nacktaufnahmen befanden, sichergestellt.
Die  Computer wurden nach Ausbau, der insgesamt 3 Festplatten, dem Dr. B. wieder aus-
gehändigt.  Zwei der Festplatten waren  physikalisch beschädigt und  die Dritte beinhaltete
Bilddateien, von denen Ausdrucke angefertigt und dem Strafakt beigefügt wurden.

Rechtskräftige Verurteilung

Dr. B. wurde vom LG Korneuburg wegen mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs
von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB, mehrerer Vergehen des sexuellen Missbrauchs
von Jugendlichen  nach § 207b  Abs. 3 StGB  und mehrerer  Vergehen  nach § 27 Abs. 1
und Abs. 2 Z 1 SMG schuldig erkannt.
Die von ihm  eingebrachte Berufung  war nicht von Erfolg  gekrönt und somit erwuchs das
Urteil gegen  Dr. Christoph B.  in Rechtskraft.  Wie es  bei  derartigen Verhandlungen  Usus
ist, wurde er auch befragt, ob er die sichergestellten Gegenstände wieder ausgefolgt haben
möchte.  Wie von einem  Kinderschänder nicht anders zu erwarten, bejahte er diese Frage.
Denn in  diesen Kreisen  dürften Festplatten  mit dementsprechenden  Inhalt,  sowohl einen
finanziellen, als auch einen ideellen Wert darstellen.

Festplatte wurde vernichtet

Nun  passierte am  LG Korneuburg ein kleiner Fauxpas.  Leider verabsäumte das Gericht,
einen Bescheid zur  Einziehung und Vernichtung  der intakten  Festplatte zu veranlassen.
Offenbar hatte niemand mit der Chuzpe des Dr. B. gerechnet. Die beiden defekten Hard
Disk bekam er wieder ausgehändigt.
Jene Festplatte, die in Ordnung war und auf der sich dementsprechendes Bildmaterial
befand, wurde vernichtet. Dieser Vorgang entspricht auch dem logischen  Menschen-
verstand.  Kein Richter käme  auch auf  die Idee  einem Bankräuber  seine Waffe oder
einem Drogendealer seinen Stoff wieder auszuhändigen.
(Symbolfoto)
Festplatte mit Kinderporno-Bilder wurde amtlich vernichtet

Kinderschänder beruft sich auf seine Rechte

Den Formalfehler des  LG Korneuburg macht sich  Dr. Christoph B.  zu Nutze und klagte
beim Oberste Gerichtshof (OGH), da seiner Meinung nach das Grundrecht auf Eigentum
vom Strafgericht missachtet worden war.  Wer nun glaubt, dass die Klage des verurteil-
ten Kinderschänders abgewiesen wurde, der befindet sich schwer im Irrtum.

Der  Oberste  Gerichtshof gab  Dr. Christoph B.  recht und  erkannte  darauf,  dass das
Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde. Unter diesem LINK können Sie das OGH-Urteil
downloaden.

Kostenersatz durchaus möglich

Mit diesem OGH-Urteil hat  Dr. B. nun die Möglichkeit,  ein Amtshaftungsklage  gegen die
Republik Österreich anzustrengen.  Sollte er dieses  Verfahren gewinnen,  wobei uns das
nach dem OGH-Spruch nicht wundern würde, müsste die Republik ein Kostenersatz für
die vernichtete Festplatte leisten.
In diesem Fall würde nur noch die Frage offen bleiben,  wären nur die Kosten für die Fest-
platte zu erstatten, oder müsste der Staat (Steuerzahler) auch den Wiederbeschaffungs-
wert der Kinderporno-Bilder bezahlen?
*****

2011-02-15
 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten