Jufina und Ottakring-Bezirksvorsteherin: „Bundesregierung kann Geschäftsmodell ´Parkplatzfalle´ beenden“

Ottakring-Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp und Jufina-Vorstand Stefan Schleicher parken in Parkplatzfalle und präsentieren bundesweiten Lösungsvorschlag

Im Kampf gegen sogenannte „Parkplatzfallen“ – schlecht gekennzeichnete Privatgrundstücke, bei denen nach kurzem Halten oder Parken mit einer Klage gedroht und ein Geldbetrag gefordert wird – haben der Prozesskostenfinanzierer Jufina und Stefanie Lamp (SPÖ), Bezirksvorsteherin in Ottakring, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag präsentiert. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde Parkplatzfallen als Geschäftsmodell unrentabel machen. Bei einer Pressekonferenz stellten sie ein Auto mit der Aufschrift „Ich bin (k)eine Besitzstörung“ in eine bekannte „Falle“ in Ottakring.

Einschüchterung als Geschäftsmodell

Das „Geschäftsmodell“ funktioniert so: Man kauft oder mietet eine Fläche des ruhenden Verkehrs, wie verlassene Tankstellen oder Parkflächen geschlossener Supermärkte, und kennzeichnet sie nur schlecht sichtbar als Privatgrund. Sobald jemand dort hält, werden Fotos angefertigt. Dann folgt ein Anwaltsbrief: Klagedrohung wegen Besitzstörung. Ein Schuldspruch wäre teuer, die Verfahrenskosten betragen 700 bis 900 Euro.

Doch die Kläger bieten einen Ausweg: Zahlt man sofort einen Pauschalbetrag (meist 400 bis 500 Euro) und unterzeichnet dazu eine Unterlassungserklärung, erspart man sich den Prozess. Zusätzlichen Druck erzeugen oft mitgeschickte Unterlagen wie geschwärzte Schuldsprüche in ähnlichen Fällen oder ÖAMTC-Mails, die scheinbar von Gegenwehr abraten.

Stefan Schleicher, der als Vorstand des Prozesskostenfinanzierers Jufina viele solcher Fälle betreut, sagt dazu: „Das ist brutale Einschüchterung. Oft handelt es sich gar nicht um eine Besitzstörung, weil man etwa nur sehr kurz angehalten hat. Aber viele Betroffene wollen schlicht kein Verfahren riskieren. Aus Angst zahlen sie den Pauschalbetrag. So machen die ‚Fallensteller‘ ihren Umsatz.“

„Hydra“: Parkplatzfalle kehrte zurück

Über die Parkplatzfalle in der Hasnerstraße und die damit verbundene Klagewelle berichteten bereits zahlreiche Medien. Herr Schleicher unterstützte mehrere Betroffene juristisch, Bezirksvorsteherin Lamp erreichte im Februar die Zwangsräumung der klagenden Firma. Doch seit einigen Wochen ist die Falle zurück.

Dazu sagt Lamp: „Zu mir kommen völlig verzweifelte Menschen mit dem Drohbrief in der Hand. Wenn man angesichts der Teuerung kaum bis zum Monatsende auskommt, sind die 500 Euro zum ‚Freikaufen‘ eine schwere Belastung – und erst recht die 900 Euro bei einem verlorenen Verfahren. Darum habe ich mich persönlich gegen die Falle eingesetzt. Nachdem sie jetzt zurückgekommen ist, wurde Herrn Schleicher und mir klar: Es bringt nichts, dieser ‚Hydra‘ immer nur einen Kopf abzuschlagen. Es braucht eine echte, endgültige Lösung.“

Lösungsvorschlag: Verfahrenskosten für „Fallensteller“ auch bei Schuldspruch

Um Parkplatzfallen zu bekämpfen – nicht nur in Wien, sondern bundesweit – ist es laut Lamp und Schleicher notwendig, sie als Geschäftsmodell unattraktiv zu machen. Zu diesem Zweck schlagen sie vor, ein neues Kostenrisiko für die Fallensteller zu schaffen: Kommt es tatsächlich zu einem Gerichtsprozess über ihre Besitzstörungsklage, sollen Gerichte künftig die Freiheit erhalten, ihnen Verfahrenskosten (700 bis 900 Euro) zuzuteilen – unabhängig vom Schuldspruch. Und zwar dann, wenn die Richterinnen und Richter ein Profitinteresse hinter den Klagen erkennen.

Dieses Prinzip nennt sich „Billigkeitsentscheidung“ (in Deutschland „Gerechtigkeitsentscheidung“) und wird in Österreich beispielsweise bei Verfahren wegen überhöhter Mieten angewandt. In der Praxis würde es bei Parkplatzfallen bedeuten: Selbst wenn rein formaljuristisch eine Besitzstörung vorliegt, könnte das Gericht unabhängig davon feststellen, ob die Klage als legitimer Schutz von Besitz – wie einer verparken Ausfahrt – oder als Teil eines Geschäftsmodells eingebracht wurde. Kriterien dafür wären etwa, welches Ausmaß die Störung tatsächlich hatte, ob auffallend viele Fälle am selben Ort zusammenkommen oder ob der Privatgrund nur minimal ausgeschildert ist. In so einem Fall können Gerichte den Klägern zwar Recht geben, ihnen aber trotzdem Verfahrenskosten zusprechen.

„Somit wäre das Geschäftsmodell nicht mehr in jedem Fall rentabel – und daher schlicht uninteressant“, so Schleicher. „Viele Fallensteller würden es gar nicht mehr versuchen. Das würde schlussendlich auch unsere Gerichte entlasten, die sich derzeit mit vielen solcher Fälle befassen müssen.“ Laut den jüngsten Zahlen des Landesgerichts gab es in Wien 2023 insgesamt 2.869 Besitzstörungsklagen. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen, da jene Betroffene nicht eingerechnet werden, die den Pauschalbetrag gleich zahlen – denn so kommt es nie zur Klage.

Bundesregierung versprach Schritte gegen „Abzocke bei Besitzstörung“

Zuständig für diese Reform ist das Justizministerium: Es kann „Geschäftemacherei“ in die Kriterien für gerichtliche Billigkeitsentscheidungen mit aufnehmen. Und tatsächlich versprach die Bundesregierung in ihrem Programm „Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch“.

Dazu Lamp: „Die Bundesregierung hat die Chance, dieses Geschäftsmodell zu beenden. Wir haben unseren Vorschlag bereits an sie übergeben und stehen im Austausch. Denn es darf sich niemals auszahlen, das Recht derart zu missbrauchen und Menschen brutal einzuschüchtern. Dafür werden wir beide uns weiterhin einsetzen.“

*****

FPÖ – Hafenecker: „Schellhorns Einschüchterungsversuche gegen Medium sind ein Skandal“

"Rücktritt und Ermittlungen jetzt unumgänglich!“

„Dass ausgerechnet rund um den Tag der Pressefreiheit bekannt wird, wie Neos-Staatssekretär Sepp Schellhorn unabhängige Medienvertreter telefonisch unter Druck gesetzt haben soll, ist ein beispielloser Angriff auf die vierte Gewalt in unserem Land“, zeigte sich FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker empört. „Wenn ein Regierungsmitglied versucht, kritische Berichterstattung mit dem Entzug von Werbung zu bestrafen, dann ist das nicht nur moralisch verwerflich, sondern riecht nach dem Versuch der Inseratenkorruption – ein Fall für die Justiz!“

Laut einem Bericht von Exxtra24.at soll Schellhorn einen Journalisten angerufen und ihm mit dem Entzug von Werbekooperationen gedroht haben, nachdem dieser kritisch über den Wechsel seines Dienstwagens von einem Audi A6 zu einem Audi A8 berichtet hatte. „Diese Vorgangsweise erinnert an autoritäre Systeme, in denen Medienfreiheit mit Füßen getreten wird. In einer Demokratie ist so ein Verhalten inakzeptabel und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben“, so Hafenecker weiter.

Der FPÖ-Mediensprecher forderte daher nicht nur den sofortigen Rücktritt von Neos-Staatssekretär Schellhorn, sondern auch eine umfassende Untersuchung durch die Justiz: „Es muss geprüft werden, ob hier der Versuch unternommen wurde, durch den Entzug von Inseraten Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen. Solche Methoden dürfen in Österreich keinen Platz haben.“

Zudem richtete Hafenecker einen Appell an Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger: „Wenn die Neos es mit der Pressefreiheit ernst meinen, dann müssen sie jetzt handeln und sich klar von Schellhorns Verhalten distanzieren. Ein einfaches ‚Weiter so‘ darf es nicht geben.“

Abschließend betonte FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Wer sie angreift, greift die Demokratie selbst an. Wir werden nicht zulassen, dass solche Einschüchterungsversuche Schule machen.“

*****

Grün-interner Streit: Verhandlungstermin um Mittelfingerfoto steht fest

Petrovic: "Ich kann noch immer nicht ganz glauben, dass so eine Sache wirklich vor Gericht landet"

Wir hatten schon im Jänner 2024 darüber berichtet, dass sich die Grünen in einem internen Streit befinden. Und zwar zwischen der aktuellen Klubchefin Sigrid Maurer und der ehemaligen grünen Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic. Im Rechtsstreit geht es vermeintlich um die Verwendung des umstrittenen Fotos, das Maurer mit einem Champagnerglas und ausgestrecktem Mittelfinger zeigt, nachdem die Grünen 2017 aus dem Nationalrat flogen.

Petrovic im Jänner: „Sigi Maurer führt den Klub mit strenger Hand. Seither sind echter, interner Diskurs und Basisdemokratie nicht mehr gefragt. Message Control nach Fleischmanns Vorbild ist die neue Devise“ so die ehemalige Grünen-Chefin Petrovic. Die Grünen seien damals angetreten, um Politik für die Menschen zu machen. Echter Umweltschutz, Friedenspolitik und Menschenrechte waren Programm. Seit die Grünen in Regierungsverantwortung sind, ist davon kaum mehr etwas übrig. Rund ein Drittel der Wählerschaft hat sich bereits von der Partei abgewandt.“

Nun steht der Verhandlungstermin fest – und zwar ist dieser am Montag, dem 15. April 2024 um 10:45 Uhr, im HG Wien, Saal 2104. Dazu verfassten der „GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ nachfolgende Presseaussendung:


Madeleine Petrovic, als Vertreterin des Grünen Vereins für Grundrechte und Informationsfreiheit (GGI), wird am Montag, dem 15. April 2024 vor dem Handelsgericht Wien erscheinen, um im Verfahren um Sigrid Maurers Mittelfinger-Foto Stellung zu beziehen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Verteidigung der Meinungsfreiheit. Betroffen ist darüber hinaus auch die Nutzung von Bildern in der digitalen Welt generell.

Die Verhandlung dreht sich um das bekannte Mittelfinger-Foto. Dieses hatte Sigrid Maurer selbst nach ihrem Rauswurf aus dem Parlament auf X (vormals Twitter) veröffentlicht. Personen des öffentlichen Lebens müssen sich weitgehende Kritik an ihrer Person – auch unter Verwendung von Fotos – gefallen lassen. Der Grüne Basisverein um die ehemalige Parteichefin Madeleine Petrovic hat dieses Foto als Reaktion auf einen Kommentar von Maurer genutzt. Die GGI ist der Ansicht, dass die Nutzung rechtmäßig war, da sie im Einklang mit der ständigen EuGH- und OGH-Rechtsprechung erfolgte. „Ich kann noch immer nicht ganz glauben, dass so eine Sache wirklich vor Gericht landet.“ so Petrovic, „Unserer Ansicht nach geht es hier nicht um die Verwendung des Fotos – sondern darum, parteiinterne Kritik zu unterbinden.“

Besonders brisant: Die GGI ist überzeugt, dass es sich hierbei um eine reine Einschüchterungsklage (sog. SLAPP-Klage = Strategic Lawsuits against Public Participation) handelt. Solche Klagen sind unzulässig. Für die Einstufung als SLAPP-Klage spricht die mutwillige und selektive Klagsführung. Maurer hat den Grünen Basisverein nicht vorab kontaktiert oder abgemahnt. Sie klagt auch nicht alle Nutzer des Fotos, sondern in der Regel nur ihr politisch Unliebsame. „Damit ist der Zweck der Klage nicht die Verhinderung der Nutzung, sondern das Einschüchtern politisch relevanter Kritikerinnen und Kritiker – und das stellt einen Rechtsmissbrauch dar.“ meint Petrovic.

Fraglich ist derzeit, ob Twitter dem Verfahren auf Seiten des grünen Basisvereins beitreten wird, denn Maurer greift die Geschäftsbedingungen (AGB) von X (vormals Twitter) an und behauptet, dass die Sublizenzvereinbarungen darin in Österreich nicht anwendbar wären. Das würde jedoch Teile des Geschäftsmodells von X (Twitter) in Österreich infrage stellen.

Der Grüne Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit ist fest entschlossen, sein Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen und die SLAPP-Klage abzuwehren. Diese Verhandlung könnte auch weitreichende Auswirkungen auf die generelle Weiterverbreitung von Inhalten in den sozialen Medien in Österreich haben und ist daher nicht nur politisch von großer Bedeutung, sondern auch für alle Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien.

*****

  • Beitrags-Kommentare:0 Kommentare

Einschüchterung war und ist weiterhin Programm


Schon wieder eine Ärztin wegen ihrer medizinisch fundierte Meinung gefeuert

 


Zwei Meldungen in der Kronen Zeitung lassen wieder einmal aufhorchen. Zuerst wäre zum Beispiel ein gestriger Beitrag auf dem Titelblatt, der wie folgt lautet: „Hochzeiten ja, aber nur ohne Speis und Trank“.  Für den Bericht wird auf Seite 14 verwiesen. Auf besagter Seite ist allerdings auch nicht ersichtlich, warum Speis und Trank verboten sind. Uns erschließt sich der Sinn dieses Verbotes nicht. Vermutlich gilt das auch für den überwiegenden Anteil in der Bevölkerung.

 



 


Bei der nächsten Krone-Meldung in der heutigen Ausgabe auf Seite 13, kann man erfahren, dass wiederum eine Ärztin fristlos entlassen wurde, weil sie es wagte, die Impfung als „Experiment“ zu bezeichnen und gesagt haben soll: „Den Dreck nicht weiter zu verimpfen“ und „aufhören soll, die Menschen damit umzubringen“.

 



 


Nun mag das Wort „Dreck“, sofern sie das wirklich so gesagt hat, nicht unbedingt zum guten Ton eines Mediziners – im Zusammenhang mit einem Medikament – gehören. Aber wer in Sachen Corona frei von Emotionen ist, der werfe den ersten Stein. Mit der Bezeichnung „Experiment“ liegt sie aber völlig richtig. Denn nichts anderes ist es, was zurzeit abläuft. Die Verimpfung eines Medikamentes an Menschen , welches innerhalb eines halben Jahres entwickelt und auf den Markt gebracht wurde, sowie nur eine Notzulassung hat und in Folge keine Langzeittests haben kann, ist nichts anderes als ein Experiment.

 


Mag sein, dass die besagte Ärztin mit dem Wort „umbringen“ emotional ein wenig übers Ziel hinausgeschossen hat .Man kann es ihr aber im Hinblick auf zahlreiche Impfschäden mit Todesfolge nicht verübeln.

 


Jedenfalls hat man wieder in bereits gewohnter Manier, jemanden der nicht die Meinung der Regierung und des Mainstreams vertritt, mundtot gemacht. Leider ist besagte Ärztin kein Einzelfall und dient vermutlich dazu, jene Ärztinnen und Ärzte einzuschüchtern, die beabsichtigen ihre medizinisch fundierte Meinung – die der Regierung nicht gefällt – kundzutun.

 


*****

 


09.05.2021


Wollen die Grünen Vorarbeit zu Gewaltexzessen leisten?


Betroffenheit über die Moral der Grünen

Zu  unserem  Beitrag „Grüne wollen Proteste gegen …..“ gab es heute eine  politische Reaktion.
Der  FPÖ-Verfassungssprecher  NAbg. Harald Stefan zeigt sich über das Verhalten der Grünen,
gegenüber  dem von der FPÖ veranstalteten Wiener Akademikerball am 24. Jänner in der Hof-
burg, betroffen.
„Unter  dem  Vorwand,  moralisch  zu  handeln,  wird  versucht,  die  FPÖ, die bei der letzten Wahl
von  mehr  als  jedem  fünften Wähler unterstützt wurde, als extremistische Partei zu denunzieren
und gleichzeitig durch Druck auf der Straße die eigenen Ziele durchzusetzen. Die Grünen sollten
bedenken,  auf  welches  Spiel sie sich hier einlassen.   Wenn es gelingt, die Ordnungshoheit des
Staates  durch  Gewalt,  Androhung  von  Gewalt,  Nötigung und Einschüchterung zu untergraben,
öffnet man die Tür für eine gefährliche Entwicklung“, so Stefan.
„Zudem  würden  die  Grünen  auch  heuer wieder Vorarbeit zu einem angekündigten Gewaltex-
zess leisten.  In Hamburg etwa werde unter jenen Gewalttätern,  die erst vor wenigen Tagen 120
verletzte  Polizisten  zu  verantworten  hatten,  geworben, mit  Bussen zur Demonstration gegen
den Akademikerball nach Wien zu fahren. Wer etwas genauer hinsieht, erkennt unschwer, dass
die  Grünen  mit  gewaltbereiten  Extremisten  gemeinsame  Sache  machen,  während  auf  der
anderen  Seite  ein  vollkommen  friedlicher  Ball,  veranstaltet von der FPÖ,  stattfinden soll“, so
der FPÖ-Verfassungssprecher ergänzend.
Erfreulich jedoch ist, dass der Wiener Polizeipräsident Pürstl in denVorbesprechungen zur Ball-
organisation  persönlich  zugesagt  hat,  dass  die Polizei diesmal alles in die Wege leiten wird,
um kriminelle Taten Linksextremer, wie sie im letzten Jahr stattgefunden haben, zu verhindern.
Traurig  ist  es  allerdings,  dass es solch einer Zusage überhaupt bedarf,  um Besuchern eines
Balls den Zugang zur Hofburg zur ermöglichen.
Eigentlich ist es sehr bedenklich und einer demokratischen Partei (wie sich die Grünen selbst
bezeichnen)  nicht  würdig,  derartige  Proteste  zu unterstützen.   Aber  wie es sich in der Ver-
gangenheit  immer  wieder herausstellte,  haben die Grünen wohl eine zum Teil sehr erstaun-
liche Ansicht von Demokratie und Meinungsfreiheit.
*****
2013-12-29

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten