Fast täglich schwere Verkehrsunfälle
Die Ostautobahn oder auch als A4 bezeichnet, verbindet die österreichische Bundeshauptstadt
Wien mit dem Grenzübergang Nickelsdorf. Die im Oktober 1994 eröffnete Autobahn ist die
wichtigste Verkehrsbindung nach Ungarn und in die Slowakei.
Die Öffnung der Grenzen zum ehemaligen Ostblock, haben aus der 66 Kilometer langen Transit-
route in Österreich einen wahren „Highway to Hell“ gemacht. Kaum ein Tag vergeht, an dem
es auf der A4 nicht richtig „crasht“. Nachfolgendes Video wurde heute gegen 07:30 Uhr ge-
dreht.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/a4vu01.jpg“ showstop=“true“}a4vu01{/mp4-flv}
Besonders undiszipliniert verhalten sich viele LKW-Fahrer. Unzählige Kapitäne der Landstraße
meinen offenbar, dass die Ostautobahn nur für sie gebaut wurde . Brutales Ausscheren auf die
Überholspur ohne den F ahrtrichtungsanzeiger zu betätigen ist an der Tagesordnung. Wenn
man Glück hat, kommt es nur zu einem minutenlangen Elefantenrennen und der dazugehören-
den Staubildung.
Bei weniger Glück kommt dann das heraus, was im Video zu sehen ist. Nämlich ein fürchter-
licher Unfall. Abgesehen von den Personenschäden, war die A4 heute auf Grund dieses Unfalls,
zwischen Fischamend und Bruck/Leitha(West) in Richtung Ungarn, stundenlang gesperrt.
Was auf der A4 auffällt ist, dass kaum Polizeistreifen unterwegs sind, um dem LKW-Rowdytum
präventiv entgegen zu wirken. Meist entdeckt man Streifenwagen samt Radargerät gut getarnt
in gesperrten Autobahnausfahrten, wo sie in unnötigen 100 km/h – Begrenzungszonen fleißig
Fotos schießen. Aber so ist es eben, Radarfotos zu schießen bringt Geld. Was zählen da
schon einige Verletzte oder gar Tote, die mit Präventivfahrten der Exekutive verhindert
werden könnten.
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2012-06-08
Extreme Unfallhäufigkeit mit LKW´s
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass sich auf der Ostautobahn (A4) kein schwerer Verkehrs-
unfall ereignet. Besonders häufig sind LKW´s in diese Unfälle verwickelt. Heute krachte
es gegen 08:00 Uhr, knapp vor der Ausfahrt Bruck/Leitha-West in Fahrtrichtung Nickels-
dorf.
Foto: © erstaunlich.at
Ein gewohntes Bild auf der Ostautobahn A4. Verkehrsunfall mit LKW-Beteiligung
Foto: © erstaunlich.at
Die A4 war heute Vormittag ein Parkplatz von Schwechat bis Bruck/Leitha-West
Fahrdisziplin lässt missen
Und wieder war ein LKW mit von der Partie. Viele Brummi-Fahrer lassen es eindeutig an
Fahrdisziplin missen. Regelmäßig kann man die Kapitäne der Landstraße beim Telefon-
ieren, Essen und Trinken, ja sogar Zeitung lesend in den Cockpits ihrer LKW´s während
der Fahrt beobachten.
Rücksichtsloses Ausscheren beim Fahrstreifenwechsel und kilometerlange Elefantenrennen
trotz Überholverbots, tun ihr übriges dazu um die Verkehrssicherheit zu gefährden. Die
Polizei verhält sich bezüglich des verkehrsgefährdenden Fahrstils zahlreicher Brummi-Lenker
sehr zurückhaltend. Die Ordnungshüter ziehen es lieber vor, gut getarnt in Autobahnaus-
buchtungen zu verharren und mittels Radargerät dem Staat zu zusätzlichen Einnahmen zu
verhelfen.
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2011-06-17
Verkehrsschild(er)a stehen
Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.
Rückfragehinweis:
Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09
Anfrage bei der ASFINAG
Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.
Stauni
2009-05-23
Tag des Verbotes
Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.
Problemstrecke A4
Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.
Dafür kann es mehrere Gründe geben
1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.
Pröll unerfreut ?
Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.
Ein kleiner Vorschlag
Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
2009-05-08
Alte Thematik
Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.
Die Erleuchtung
Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.
Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.
Auch Pröll freut sich
Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann
Informationsmangel bei Politikern
Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.
Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:
§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html
So lernt man es in der Fahrschule
Fahrschule Fürböck
. Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
* Werde ich selbst überholt?
* Reicht die Überholsichtweite aus?
* Reicht die Fahrbahnbreite aus?
* Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
* Ist das Einordnen sicher möglich?
* Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.
Das Übergesetz
Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.
Warum ?
Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.
Neue Übergesetze müssen her
Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
2009-05-01
Erhöhte Bußgelder
Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird, ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.
Kein Erfolg in der Schweiz
In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.
Strafe schreckt Alkolenker nicht ab
Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden 42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.
Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant
Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.
Abzocke mit Tempolimit
In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.
Problemfall A4
Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
Sicherheit vs. Überwachung
Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.
PS-Grenze und Alterslimit
Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni
2009-04-19