Knalleffekt in der Causa Elsner
Darf man den heutigen Radiomeldungen Glauben schenken ist Helmut Elsner ab sofort
ein freier Mann. Einem neuerlichen Antrag auf Haftunfähigkeit wurde heute stattgegeben.
Grund zur besonderen Freude besteht jedoch für den Ex-Banker nicht, denn der Enthaft-
ungsbescheid schrammte nur knapp am Totenschein vorbei.
Jedenfalls hat die österreichische Justiz in dieser Angelegenheit in letzter Minute die
Kurve gekriegt. Denn wie mit einem totkranken Mann, der bereits einen erheblichen Teil
seiner Haftstrafe verbüßt hatte umgegangen wurde, spottete jeder menschenwürdigen
Beschreibung. Ob Elsner jemals wieder genesen wird steht in den Sternen.
Offenbar hatte es die Justiz nun endlich in der Causa Elsner vorgezogen, gewissen
politischen Kreisen nicht mehr dienlich zu sein, um den bereits anhaftenden Ruf einer
Bananenrepublik-Justiz wieder loszuwerden. Es war höchst an der Zeit, dieses menschen-
unwürdige und zuletzt sogar lebensgefährliche juristische Polit-Schauspiel zu beenden.
Elsner bleibt trotzdem ein verurteilter Straftäter
Allerdings darf die Enthaftung von Elsner nun auch nicht als Persilschein für seine Taten
angesehen werden. Er hatte veruntreut und betrogen und wurde zu Recht zur Verantwor-
tung gezogen. Jedoch war der Ex-Banker „nur „ ein Mittäter und hier liegt der Hase im
Pfeffer.
Elsner hat diese Straftaten mit Sicherheit nicht alleine durchgezogen. Selbst als BAWAG-
Chef war er dazu eine Nummer zu klein. Die seinerzeit verhandelnde Richterin Claudia
Bandion-Ortner, die nach dem Urteil zufälligerweise Justizministerin wurde, hatte weder
am Verbleib der Beute noch an Mittätern gesteigertes Interesse.
Wir wissen nicht ob man Helmut Elsner in der Haft gebrochen hat und er möglicherweise
seinen Kampf aufgibt. Wünschenswert wäre es allemal, dass der Ex-Banker wieder seine
Gesundheit erlangt und anschliessend reinen Tisch macht. Möglicherweise wird nun bei
einigen roten Kapitalverbrechern, die in die Betrügereien involviert waren und bis dato
ungeschoren blieben, ein erhöhter Bedarf an Kopfschmerz-Tabletten bestehen.
Eine Lektion für Claudia Bandion-Ortner
Und da wäre noch die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ihr erstaunliches
Engagement während des Elsner-Prozesses war noch bedingt verständlich. Ließ es doch
der Ex-Banker an jeglichem Respekt ihr gegenüber missen, zeigte sich unkooperativ und
präpotent. Zu diesem Zeitpunkt hatte Elsner vermutlich noch an eine Rückendeckung
seiner hochrangigen roten Mittäter geglaubt.
Allerdings war das Verhalten von Bandion-Ortner als Justizministerin spätestens zu dem
Zeitpunkt höchst bedenklich, als es sich herausstellte dass Elsner auf Grund seines
gesundheitlichen Zustandes nicht mehr haftfähig war und ein Enthaftungsantrag nach
dem anderen abgelehnt wurde.
Spätenstens zu diesem Zeitpunkt hätte sie ein Machtwort sprechen müssen. Dies tat sie
bekanntlicherweise nicht. Ob es an der persönlichen Antipathie gegenüber Elsner lag
oder ob sie auf Grund einer eventuellen von oben angeordneten politischen Order un-
tätig blieb wird wohl ihr Geheimnis bleiben.
Hoffentlich hat die Richterin Bandion-Ortner
ihre Lektion aus dieser Geschichte gelernt.
Sie wurde von politischen Mächten geködert und missbraucht. Als man ihrer Dienste
überdrüssig war wurde wieder aus Amt und Würden entlassen. Schon Bismarck sagte,
wer sich in die Politik begibt sollte sich hohe Stiefeln anziehen. Menschlich stellt sich für
uns jedoch die Frage, ob Claudia Bandion-Ortner beim Schminken noch in den Spiegel
schauen kann.
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2011-07-07
Fußfessel für Elsner abgelehnt
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf elektronische Fußfessel für Helmut Elsner schon
vor zwei Wochen genehmigt, weiters sind auch die Vorbereitungen für den Hausarrest
positiv verlaufen, ebenso sind alle Auflagen von der Bewährungshilfe „Neustart“ geprüft
worden und auch der Technik-Check in seiner Wohnung ist problemlos verlaufen. Trotzdem
bleibt Elsner in Haft . Es stellt sich daher die dringende Frage wer sich vor Elsner fürchtet.
Fürchten SPÖ-Bosse die Rache Elsners?
Sogar Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) hatte erklärt, dass Helmut Elsner theo-
retisch für einen elektronisch überwachten Hausarrest infrage käme. Es liegt daher der
dringende Verdacht nahe, dass mächtige Gewerkschaftsbosse der SPÖ bzw. hohe Würden-
träger der SPÖ, die Enthaftung Elsners fürchten würden, wie der Teufel das Weihwasser.
Offenbar wird seitens jener, die Elsner seinerzeit als Bauernopfer den Wölfen zum Fraß vor-
geworfen haben vermutet, dass dieser brisante Unterlagen auf Lager habe, die die Genos-
sen kurz vor der Steirischen oder Wiener Wahl, in arge Bedrängnis bringen könnten.
Eigenartige Optik in der Causa Elsner
Durch die heutige überraschende Entscheidung, Elsner die elektronische Fußfessel nicht zu
genehmigen, mehrt sich der Eindruck, dass dieser immer mehr das Opfer einer politischen
Justiz wird. Ein Eindruck, der nicht zuletzt dadurch entstanden ist, dass die Richterin im
Bawag-Prozess Justizministerin wurde und der zuständige Staatsanwalt ihr Kabinettschef.
Eine mehr als eigenartige Optik.
Dafür spricht auch, dass bereits 15 Enthaftungsanträge trotz seines verschlechterten Gesund-
heitszustands abgelehnt worden sind. Selbstverständlich ist Elsner kein Chorknabe und hat
den BAWAG-Skandal zu verantworten. Wolfgang Flöttl, also jener Spekulant, der in Elsners
Auftrag Bawag-Gelder riskant anlegte, wird von Helmut Elsner immer mehr als eigentlicher Ver-
ursacher des BAWAG-Skandals gebrandmarkt.
Tatsache ist, dass beide erstinstanzlich (also nicht rechtskräftig) verurteilt wurden. Elsner we-
gen Untreue (Schadenssumme: 1,7 Milliarden Euro), schweren Betruges und Bilanzfälschung
zu neuneinhalb Jahren, Flöttl wegen Untreue zu 30 Monaten Haft (davon wurden nur 10 Mo-
nate unbedingt, der Rest auf Bewährung verhängt).
Wird es eine lebenslange Strafe?
Kurzum: Jemand, der unermüdlich, wenn auch in mitunter aufbrausender Art und Weise, um
seine Rehabilitierung kämpft, kann dies nicht fortführen, wenn er gleichzeitig flieht. Außerdem
könnte eine Flucht schon aus Kostengründen schwierig werden, da Elsners Vermögenswerte
behördlich eingefroren sind.
Im übrigen wird dem herzkranken U-Häftling von einem gerichtlich beauftragten Gutachter at-
testiert, „nur sehr eingeschränkt fluchtfähig“ zu sein. Wie wir schon in einigen Beiträgen
berichteten hat es den Anschein, dass die verhängte Strafe über Helmut Elsner, für diesen zu
einer lebenslange Haftstrafe ausartet. Denn auf Grund seines Alters und seiner Erkrankungen
wird er die Gefängniszelle vermutlich nur mehr im Sarg verlassen können.
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2010-09-21