Wegen des Hochwassers nicht in die Arbeit kommen können

Die Arbeiterkammer OÖ gibt Rat, was Arbeitnehmer unbedingt beachten müssen

Erst kommende Woche soll sich die aktuellen Wettersituation beruhigen.

„Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen sich in so einer Situation viele Fragen. Wir haben die Antworten dazu“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

1.) Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich wegen einer Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Nein, das ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (zum Beispiel Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich, am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist das ein Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt. Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz der widrigen Umstände zur Arbeit zu erscheinen! Sie müssen auch dem Arbeitgeber umgehend Bescheid geben, dass Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen können.

2.) Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund einer Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Arbeitnehmer(innen) haben für kurze Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie aus persönlichen Gründen verhindert sind, ihren Job zu machen. Voraussetzung ist auch hier wieder, dass die betroffenen Beschäftigten die Dienstverhinderung unverzüglich bekannt geben und alles versuchen, um die Arbeit so rasch als möglich anzutreten.

3.) Ich komme pünktlich zur Arbeit, kann die Arbeit aber nicht antreten, weil der Betrieb meines Arbeitgebers selbst von einer Naturkatastrophe betroffen ist?

Trifft die Katastrophe nicht nur den Betrieb, sondern die Allgemeinheit, ist der Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlungspflicht enthoben, da dieses Ereignis nicht in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt.

4.) Darf ich der Arbeit fernbleiben, um mein Eigentum zu schützen?

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen, soweit das möglich ist. Im Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob die Zeit, die Sie benötigen, um Ihr Eigentum oder jenes Ihrer engsten Familienangehörigen zu sichern, einen Dienstverhinderungsgrund darstellt. So hat etwa das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass ein Dienstverhinderungsgrund und damit gerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienst vorliegt, wenn die Hochwasserhilfe für Geschwister keinerlei Aufschub duldet.

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AK erkämpfte fast 44.000 Euro an Abfertigung und Kündigungsentschädigung

Tischler zu Unrecht entlassen

Weil er sich die Abfertigung sparen wollte, erfand der Chef eines Tischlereibetriebes im Bezirk Linz-Land einen fadenscheinigen Grund für eine fristlose Entlassung. Dass der Unternehmer mit dieser Masche nicht durchkam, war dem Einsatz der AK zu verdanken. Sie ging für den unschuldigen Tischler bis vor das Arbeits- und Sozialgericht. Dort wurden dem Arbeitnehmer sämtliche Ansprüche zugesprochen. Er bekam fast 44.000 Euro nachbezahlt.

Nach 35 Jahren im Betrieb flatterte einem Tischler aus dem Bezirk Linz-Land die Kündigung ins Haus. Das war zwar einerseits schmerzhaft, andererseits standen ihm dadurch immerhin die Abfertigung und alle Beendigungsansprüche zu. Kurz vor Ende der Kündigungsfrist wurde das offensichtlich auch dem Arbeitgeber bewusst. Und es war ihm nicht zu blöd, dem langjährigen Mitarbeiter Diebstahl vorzuwerfen und ihn fristlos zu entlassen. Damit hätte der Tischler all seine Ansprüche verloren.

Hilfesuchend wandte er sich an die Arbeiterkammer. Da er nichts gestohlen und sich auch sonst nichts zuschulden kommen lassen hatte, wurde die AK für ihn tätig. In einer Intervention an die Firma wurde auf die Unrechtmäßigkeit der Entlassung hingewiesen und klargestellt, dass der Arbeitgeber dem früheren Mitarbeiter noch allerhand an Zahlungen schuldig ist: die Abfertigung in Höhe von zwölf Monatsentgelten, offener Lohn, noch nicht beglichene Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub sowie eine Kündigungsentschädigung für den Zeitraum zwischen ungerechtfertigter Entlassung und Kündigungsfrist.

Das Schreiben führte beim Unternehmen zu keiner Einsicht. In solchen Fällen bestreitet die AK den Rechtsweg. So brachte sie Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Dieses ging den Vorwürfen nach, sichtete Beweismaterial, das der Arbeitgeber vorgelegt hatte. Letztlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Vorwürfe unberechtigt waren und die Entlassung zu Unrecht erfolgte.

Der Tischler wurde somit vom absurden Vorwurf des Diebstahls freigesprochen und bekam die noch unbezahlten arbeitsrechtlichen Ansprüche ausbezahlt, in Summe fast 44.000 Euro.

„Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist. Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. So haben die Mitglieder die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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Meinungslose Beamte erwünscht

Nazis auf Facebook?

Aufgrund eines heute, Donnerstag, in der Zeitschrift „News“ erschienenen Kommentars (News
29/10, Seite 17 – “ Brauner Wortmüll  –  Kurt Kuch über Nazis auf Facebook“) hat das Bundes-
ministerium für Justiz Untersuchungen eingeleitet.
So steht es heute in einer  APA-OTS  Aus-
sendung des Bundesministeriums für Justiz.

(Screen: www.facebook.com)


Als Beamter sollte man seine Meinung nicht öffentlich kundtun

Unechter Justizwachebeamter

Ob der gute  Mann, der sich sinnigerweise mit einem  Stahlhelm für ein  Facebook-Foto ab-
lichten ließ ein Nazi ist, wissen wir nicht. Das er nicht unbedingt den Roten Falken angehört
ist aber offensichtlich. Aber darum geht es eigentlich nicht.

Der Mann ist, bzw. war Justizwachebeamter in der Justizanstalt Krems-Stein. Mittlerweile wur-

de  er wegen  seiner privaten  Meinungsäußerung auf Facebook,  aus dem Dienst  entlassen.
Die  Justizministerin beeilte sich  auch mit der Aussage, dass der Mann  „nicht ursächlich ein
Justizbediensteter“ gewesen sei, sondern vom Bundesheer dienstzugeteilt war.

Damit versucht Claudia Bandion-Ortner dem Bundesheer den „Schwarzen Peter“ zu zuspielen.
Das  sie ernsthaft der  Meinung ist, dass etliche  Justizwachebeamte nicht über ein derartiges

Vokabular verfügen, nimmt ihr wohl niemand ab.

Unter Schwerkriminellen

Dass die Worte Neger und Kanaken vermutlich abwertend und beleidigend gemeint waren,
dürfte ebenfalls Tatsache sein.  Wie bereits erwähnt,  war der Mann Vollzugsbeamter in der
Haftanstalt Krems-Stein.  In diesem Gefängnis sind ausschliesslich  Schwerkriminelle unter-
gebracht.

Sind die Justizministerin und die kreischende Menge an überkorrekten Gutmenschen tatsäch-

lich der Meinung, dass in diesem Gefängnis ein politisch korrekter Umgangston herrscht?

Wird in Stein Burgtheaterdeutsch gesprochen?

Wir glauben nicht, dass in Stein jemand mit Herr Afroamerikaner oder Herr islamischer Mitbür-
ger angesprochen wird. Der Umgangston wird milieubedingt sehr rauh sein. Wir sind auch der
Meinung, dass in diesem Gefängnis die Worte „Neger“ oder „Kanaken“ fallen und diese vermut-
lich noch die harmloseren Ausdrücke sind.

Die  Beamten haben in dieser Haftanstalt  ausschliesslich  mit  Schwerverbrechern zu tun und

müssen ihre  Sprache daher an diese  Gegebenheit anpassen.  Höfliche Wortfloskeln  würden
von den Gefangenen sicherlich missinterpretiert und als Schwäche ausgelegt werden.

Entlassung war überzogene Reaktion

Es ist daher für Justizwachebeamte in einem derartigen Gefängnis lebenswichtig, sich der sel-
ben Sprache zu bedienen, welche die Insassen sprechen. Dass dies auch in den privaten Be-
reich abfärbt, ist nicht aussergewöhnlich.

Wie bereits erwähnt, können wir nicht beurteilen ob der Ex-Beamte ein Nazi ist oder war. Aller-

dings waren die Worte „Neger“ und „Kanaken“ eine private Meinungsäußerung und wir finden
es nicht korrekt, ihn wegen dieser aus dem Dienst zu entlassen.

Privatmeinung ist nicht erwünscht

Eine Lehre sollten  Beamte aus diesem Vorfall ziehen.  Sie haben keine private Meinung zu
haben, wenn diese nicht mit jener seiner  Vorgesetzten  übereinstimmt. Sollten sie widrigen-
falls dennoch eine Privatmeinung haben, dürfen sie die keinenfalls öffentlich kundtun. Denn
nur ein meinungsloser Beamter ist ein guter Beamter.

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2010-07-22 
  

Sozial – Brutal

 

Erstaunliches Sozialnetz

Die Auslegung des Sozialnetzes in Österreich ist teilweise sehr erstaunlich.
Während auf der einen Seite arbeitsunwilligen Mitbürgern diverse Sozialleistungen
und Arbeitslosenunterstützung nachgeschmissen werden, müssen anderseits Werktätige
mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen, wenn weiterhin „überhöhte Krankenstände“
ihrerseits  vorliegen.

Betriebsunfall

Folgender Fall hat sich nicht bei einem „dubiosen“ Privatunternehmer, sondern
beim Wiener Gemeindebetrieb „Wiener Linien“ (Unternehmen der Wr. Stadtwerke)
ereignet.

Frau (*)Müller  (*Namen geändert)  ist von Beruf Strassenbahnfahrerin. Bei einem
Betriebsunfall zog sie sich eine Verletzung am Bein zu, welche eine Operation
zur Folge hatte.

Krankenstand verursacht Kündigung

Der chirurgische Eingriff verlief weitgehend ohne Komplikationen, was man
von der anschliessend Ausheilung nicht behaupten konnte.
Frau Müller hatte starke Schmerzen im Bein und unzählige Arztbesuche waren
die Folge.

An eine Ausübung ihres Berufes als Strassenbahnfahrerin, welcher naturgemäß
volle geistige und körperliche Eignung voraussetzt, war vorerst nicht zu
denken.

Als zusätzliche Überraschung flatterte ihr von ihrem Dienstgeber, nachfolgendes
Schreiben ins Haus.


    Dieses Schreiben wurde uns von Fr. Müller zugesandt
  
Man bedenke, eine Dienstnehmerin verletzt sich während der Ausübung
ihres Dienstes derart schwer, sodaß dies eine Operation zur Folge hat.
Zu allem Überdruß verläuft die Heilung  dann auch nicht optimal.

Der Drohbrief

Das wiederum verlängerte den Krankenstand, der ohnehin auch finanzielle Nachteile
(wie z.b. Wegfall der Zulagen) bringt.
Zur Krönung erhält die Dienstnehmerin noch einen „Drohbrief“ ihres Dienstgebers
mit der Androhung einer Kündigung, falls sie weiterhin überhöhte Krankenstände hat.

Frau Müller hatte nicht mehrere Krankenstände wegen Kopfschmerzen, Schnupfen odgl.,
sondern nur diesen einzigen, der sich auf Grund von Komplikationen verlängerte,
ohne das sie eine Schuld daran hatte.

Die Wiener Linien sind ein Wiener Gemeindebetrieb und drücken wir es nun mal sehr
dezent aus, ein SPÖ-nahes Unternehmen. Das „S“  in SPÖ steht für „sozial“ und was an

diesem Verhalten sozial sein soll, finden wir mehr als erstaunlich.

Stauni

  
2009-05-30
  

Inhalts-Ende

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