Erst kommende Woche soll sich die aktuellen Wettersituation beruhigen.
„Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen sich in so einer Situation viele Fragen. Wir haben die Antworten dazu“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
1.) Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich wegen einer Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?
Nein, das ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (zum Beispiel Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich, am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist das ein Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt. Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz der widrigen Umstände zur Arbeit zu erscheinen! Sie müssen auch dem Arbeitgeber umgehend Bescheid geben, dass Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen können.
2.) Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund einer Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?
Arbeitnehmer(innen) haben für kurze Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie aus persönlichen Gründen verhindert sind, ihren Job zu machen. Voraussetzung ist auch hier wieder, dass die betroffenen Beschäftigten die Dienstverhinderung unverzüglich bekannt geben und alles versuchen, um die Arbeit so rasch als möglich anzutreten.
3.) Ich komme pünktlich zur Arbeit, kann die Arbeit aber nicht antreten, weil der Betrieb meines Arbeitgebers selbst von einer Naturkatastrophe betroffen ist?
Trifft die Katastrophe nicht nur den Betrieb, sondern die Allgemeinheit, ist der Arbeitgeber von der Entgeltfortzahlungspflicht enthoben, da dieses Ereignis nicht in die Zuständigkeit des Arbeitgebers fällt.
4.) Darf ich der Arbeit fernbleiben, um mein Eigentum zu schützen?
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen, soweit das möglich ist. Im Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob die Zeit, die Sie benötigen, um Ihr Eigentum oder jenes Ihrer engsten Familienangehörigen zu sichern, einen Dienstverhinderungsgrund darstellt. So hat etwa das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass ein Dienstverhinderungsgrund und damit gerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienst vorliegt, wenn die Hochwasserhilfe für Geschwister keinerlei Aufschub duldet.
*****
Nazis auf Facebook?
Aufgrund eines heute, Donnerstag, in der Zeitschrift „News“ erschienenen Kommentars (News
29/10, Seite 17 – “ Brauner Wortmüll – Kurt Kuch über Nazis auf Facebook“) hat das Bundes-
ministerium für Justiz Untersuchungen eingeleitet. So steht es heute in einer APA-OTS Aus-
sendung des Bundesministeriums für Justiz.
(Screen: www.facebook.com)
Als Beamter sollte man seine Meinung nicht öffentlich kundtun
Unechter Justizwachebeamter
Ob der gute Mann, der sich sinnigerweise mit einem Stahlhelm für ein Facebook-Foto ab-
lichten ließ ein Nazi ist, wissen wir nicht. Das er nicht unbedingt den Roten Falken angehört
ist aber offensichtlich. Aber darum geht es eigentlich nicht.
Der Mann ist, bzw. war Justizwachebeamter in der Justizanstalt Krems-Stein. Mittlerweile wur-
de er wegen seiner privaten Meinungsäußerung auf Facebook, aus dem Dienst entlassen.
Die Justizministerin beeilte sich auch mit der Aussage, dass der Mann „nicht ursächlich ein
Justizbediensteter“ gewesen sei, sondern vom Bundesheer dienstzugeteilt war.
Damit versucht Claudia Bandion-Ortner dem Bundesheer den „Schwarzen Peter“ zu zuspielen.
Das sie ernsthaft der Meinung ist, dass etliche Justizwachebeamte nicht über ein derartiges
Vokabular verfügen, nimmt ihr wohl niemand ab.
Unter Schwerkriminellen
Dass die Worte Neger und Kanaken vermutlich abwertend und beleidigend gemeint waren,
dürfte ebenfalls Tatsache sein. Wie bereits erwähnt, war der Mann Vollzugsbeamter in der
Haftanstalt Krems-Stein. In diesem Gefängnis sind ausschliesslich Schwerkriminelle unter-
gebracht.
Sind die Justizministerin und die kreischende Menge an überkorrekten Gutmenschen tatsäch-
lich der Meinung, dass in diesem Gefängnis ein politisch korrekter Umgangston herrscht?
Wird in Stein Burgtheaterdeutsch gesprochen?
Wir glauben nicht, dass in Stein jemand mit Herr Afroamerikaner oder Herr islamischer Mitbür-
ger angesprochen wird. Der Umgangston wird milieubedingt sehr rauh sein. Wir sind auch der
Meinung, dass in diesem Gefängnis die Worte „Neger“ oder „Kanaken“ fallen und diese vermut-
lich noch die harmloseren Ausdrücke sind.
Die Beamten haben in dieser Haftanstalt ausschliesslich mit Schwerverbrechern zu tun und
müssen ihre Sprache daher an diese Gegebenheit anpassen. Höfliche Wortfloskeln würden
von den Gefangenen sicherlich missinterpretiert und als Schwäche ausgelegt werden.
Entlassung war überzogene Reaktion
Es ist daher für Justizwachebeamte in einem derartigen Gefängnis lebenswichtig, sich der sel-
ben Sprache zu bedienen, welche die Insassen sprechen. Dass dies auch in den privaten Be-
reich abfärbt, ist nicht aussergewöhnlich.
Wie bereits erwähnt, können wir nicht beurteilen ob der Ex-Beamte ein Nazi ist oder war. Aller-
dings waren die Worte „Neger“ und „Kanaken“ eine private Meinungsäußerung und wir finden
es nicht korrekt, ihn wegen dieser aus dem Dienst zu entlassen.
Privatmeinung ist nicht erwünscht
Eine Lehre sollten Beamte aus diesem Vorfall ziehen. Sie haben keine private Meinung zu
haben, wenn diese nicht mit jener seiner Vorgesetzten übereinstimmt. Sollten sie widrigen-
falls dennoch eine Privatmeinung haben, dürfen sie die keinenfalls öffentlich kundtun. Denn
nur ein meinungsloser Beamter ist ein guter Beamter.
*****
2010-07-22
Erstaunliches Sozialnetz
Die Auslegung des Sozialnetzes in Österreich ist teilweise sehr erstaunlich.
Während auf der einen Seite arbeitsunwilligen Mitbürgern diverse Sozialleistungen
und Arbeitslosenunterstützung nachgeschmissen werden, müssen anderseits Werktätige
mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes rechnen, wenn weiterhin „überhöhte Krankenstände“
ihrerseits vorliegen.
Betriebsunfall
Folgender Fall hat sich nicht bei einem „dubiosen“ Privatunternehmer, sondern
beim Wiener Gemeindebetrieb „Wiener Linien“ (Unternehmen der Wr. Stadtwerke)
ereignet.
Frau (*)Müller (*Namen geändert) ist von Beruf Strassenbahnfahrerin. Bei einem
Betriebsunfall zog sie sich eine Verletzung am Bein zu, welche eine Operation
zur Folge hatte.
Krankenstand verursacht Kündigung
Der chirurgische Eingriff verlief weitgehend ohne Komplikationen, was man
von der anschliessend Ausheilung nicht behaupten konnte.
Frau Müller hatte starke Schmerzen im Bein und unzählige Arztbesuche waren
die Folge.
An eine Ausübung ihres Berufes als Strassenbahnfahrerin, welcher naturgemäß
volle geistige und körperliche Eignung voraussetzt, war vorerst nicht zu
denken.
Als zusätzliche Überraschung flatterte ihr von ihrem Dienstgeber, nachfolgendes
Schreiben ins Haus.
Dieses Schreiben wurde uns von Fr. Müller zugesandt
Man bedenke, eine Dienstnehmerin verletzt sich während der Ausübung
ihres Dienstes derart schwer, sodaß dies eine Operation zur Folge hat.
Zu allem Überdruß verläuft die Heilung dann auch nicht optimal.
Der Drohbrief
Das wiederum verlängerte den Krankenstand, der ohnehin auch finanzielle Nachteile
(wie z.b. Wegfall der Zulagen) bringt.
Zur Krönung erhält die Dienstnehmerin noch einen „Drohbrief“ ihres Dienstgebers
mit der Androhung einer Kündigung, falls sie weiterhin überhöhte Krankenstände hat.
Frau Müller hatte nicht mehrere Krankenstände wegen Kopfschmerzen, Schnupfen odgl.,
sondern nur diesen einzigen, der sich auf Grund von Komplikationen verlängerte,
ohne das sie eine Schuld daran hatte.
Die Wiener Linien sind ein Wiener Gemeindebetrieb und drücken wir es nun mal sehr
dezent aus, ein SPÖ-nahes Unternehmen. Das „S“ in SPÖ steht für „sozial“ und was an
diesem Verhalten sozial sein soll, finden wir mehr als erstaunlich.
Stauni
2009-05-30