…. und nimmt es mit dem Jugendschutz
scheinbar auch nicht so genau
Da staunte eine Mutter eines 10-jährigen Buben nicht schlecht, als sie nachfolgenden
Eintrag im Mitteilungsheft ihres Sprösslings las:
Geld fürs Mittagessen bei McDonalds mitgeben?! Scheinbar legt die Schule NMS Felixdorf
(Niederösterreich) keinen Wert darauf, dass sich ihre Schüler(innen) gesund ernähren.
Aber auch mit dem Jugendschutz scheint man es dort nicht so genau zu nehmen.
Das Bühnenstück des Schulabos ist nämlich erst ab dem vollendeten 13. Lebensjahr frei-
gegeben.
Und jedermann der sich den Trailer ansieht wird auch klar, warum das Stück für einen
10-Jährigen noch nicht geeignet ist.
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2016-02-18
Wo bleiben Maßnahmen zur Armutsbekämpfung?
Die Armut in Wien wächst unter Rot-Grün ungebremst weiter. Das ist leider traurige Realität.
Derzeit leben in der Bundeshauptstadt rund 160.000 Mindestsicherungsbezieher, Tendenz
steigend. Zum Vergleich: Genauso viele Einwohner hat etwa die Stadt Salzburg.
Die Armut steigt vor allem bei alleinerziehenden Müttern und Vätern. Besonders betroffen
sind allerdings die Kinder, die durch diese Situation sozial benachteiligt werden und deren
Chancen für einen erfolgreichen Start ins Leben von Haus aus gemindert sind. Armut be-
deutet eventuell eine kalte Wohnung, keine Kindergeburtstage, keine Vereinszugehörigkeit
bei einem Fußballverein oder ähnlichem – einfach keine Teilnahme am sozialen Leben.
Aber auch oft einen schlechteren Gesundheitszustand durch falsche und mangelhafte Er-
nährung, weil ungesunde Lebensmittel einfach billiger sind. Dazu kommen medizinische
Notwendigkeiten, die nicht finanziert werden können, wie etwa Zahnspangen oder Brillen.
Chronisch kranke Kinder werden in Zukunft chronisch kranke Erwachsene und verursachen
dann natürlich enorme Kosten (etwa durch lange Krankenstände, Arbeitslosigkeit usw.).
Die Kosten der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind in den letzten zwei Jahren von
280 auf 420 Millionen Euro gestiegen. Dieser Umstand scheint den Verantwortlichen von
Rot und Grün in Wien aber herzlich egal zu sein. Andernfalls würden längst Maßnahmen
zur Armutsbekämpfung getroffen
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2013-11-20
Bezeichnung „schwarze Oliven“ ist für gefärbte Früchte unzulässig
Nach Käse, Fleisch und Eier kommen nun auch Oliven ins Fadenkreuz von Konsumenten-
schützern. Zurecht kritisiert die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer (AK) Ober-
österreich die ungenügende Deklaration gefärbter Oliven. Unreife Früchte werden künstlich
schwarz gemacht, um sich bei Ernte und Transport Vorteile, gegenüber dem aufwendigeren
und damit teureren Transport ausgereifter Früchte, zu sichern. Mit Hilfe der Zusatzstoffe
Eisen-II-Gluconat (E 579) und Eisen-II-Lactat (E 585) werden unreife oder halbreife Oliven
behandelt. Im Lebensmittel selbst kommt es zu einer Oxidation und somit zu einer Verfärb-
ung.
Die möglicherweise gesundheitsgefährdende Mogelpackung scheint den Gesundheitsminister
nicht zu tangieren. Offenbar hat Stöger seine Liebe zum Pinsel entdeckt. Hat er in der Ver-
gangenheit ’nur‘ sein Ministerium knallrot umgefärbt, geht von den Oliven zumindest keine
politische Gefahr aus. Denn solange nur diese schwarz eingefärbt werden, brauchen sich
die Genossen(innen) nicht selbst zu beunruhigen.
Gesundheitsminister Stöger scheint es offenbar auch nicht sonderlich zu stören, dass beim
Konsumenten der Eindruck erweckt werden soll, dass es sich bei den unreif gepflückten
und verpackten Früchten – durch eine schwarze Färbung – um reife Oliven handelt. Die
Arbeiterkammer OÖ kritisiert auch, dass der Konsument nichts davon erfährt.
Dass diese Vorgangsweise (schwarze Einfärbung) laut Konsumentenschutzgesetz, für wel-
ches Stögers Genosse Hundstorfer verantwortlich zeichnet, zwar erlaubt ist, stellt eine
eigene Problematik dar. Dass aber der zuständige Gesundheitsminister wieder einmal als
Oberaufsicht der Kontrollen versagt hat und auch keine ausreichende Information erfolgte
ist leider auch nichts Neues. Augenscheinlich sind Lebensmittelkontrollen für Stöger nicht
wirklich so wichtig.
Nach den riesigen Skandalen bei Käse und Pferdefleisch stellt sich jetzt die Frage, inwieweit
die Farbstoffe nicht doch eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Eigentlich wäre zu
erwarten gewesen, dass das Gesundheitsministeriums angeordnet hätte, nicht gekennzeich-
nete eingefärbte Oliven ausnahmslos aus dem Sortiment zu nehmen, bis deren Unbedenk-
lichkeit auch wirklich lückenlos nachgewiesen ist. Es entsteht hier der Anschein, als würde
sich die Lebensmittelindustrie darauf verlassen, dass die zuständigen Behörden unter der
Oberaufsicht von Minister Stöger ohnehin kaum kontrollieren würden.
Der Gesundheitsminister, der so gerne von gesunder Ernährung faselt, hat gerade im Be-
reich der Ernährung wieder einmal versagt. Die Österreicher(innen) können im Herbst
erleichtert aufatmen, wenn dieser Minister (hoffentlich) endlich Geschichte sein wird.
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2013-05-09
Offensivwerbung
Nachfolgendes Inserat haben wir im „Bezirksblatt“ Nr.11, Ausgabe März 2009 für Bruck/Leitha,
gefunden.
Da blickt eine vollbusige junge Frau, dem Leser mit lasziven Blick entgegen.
Es handelt sich dabei nicht um ein Erotikinserat, sondern man staune, um eine entgeltliche
halbseitige Einschaltung des „Ärzte Service Österreich“.
Im Inserat geht es auch nicht um karitative Zwecke, wie z.b. in „Ärzte ohne Grenzen“,
sondern hier wird Frauen zum Diskontpreis eine Brustvergrößerung angeboten.
Durch das vollbusige Model, soll der „Normalfrau“ offensichtlich vermittelt werden,
wie toll so eine extreme Oberweite aussieht.
Nebenbei wird gleich Fettabsaugung angeboten, anstatt anzuraten sich körperlich fit
zu halten und eine gesunde Ernährung zu sich zu nehmen.
Wir haben mit einigen Ärzten gesprochen und ihnen diese Annonce gezeigt.
Erstaunen und ungläubiges Kopfschütteln war Ihre Reaktion.
Schädigung des Standesansehens ?
Ärzte sind Respektpersonen für alle Generationen. Ärzte heilen Menschen und retten
Leben. Ärzte sind hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft.
Wir sind der Meinung, dass durch dieses Inserat das Standesansehen des Arztberufes
geschädigt wird.
Ausserdem wird so manche Frau, die bis dato mit ihren Brüsten ganz zufrieden war,
unter Umständen Komplexe entwickeln und unbedingt so einen „Dolly Buster“-Busen
haben wollen.
Ob das im Sinne der Gesundheit eines Menschen ist, sei dahingestellt.
Jeder verantwortungsvolle Arzt wird bestätigen, dass operative Eingriffe unter Voll-
narkose ein gesundheitliches Risiko darstellen.
Kein verantwortungsvoller Arzt wird einen Patienten dazu animieren, sich seinen
Blinddarm entfernen zu lassen, obwohl keine medizinische Notwendigkeit dazu besteht,
sondern weil es vielleicht gerade „schick“ ist.
Ärzte haben einen Eid abgelegt. Sollte für dieses, mehr als erstaunliche Inserat, ein Arzt
verantwortlich sein und diesen Eid nicht mehr so in Erinnerung haben, kann er ihn zur
Auffrischung wie folgt nachlesen.
Hypokratischer Eid
Ich schwöre, Apollon, den Arzt, und Asklepios und Hygieia und Panakeia und alle Götter und Göttinnen zu Zeugen
anrufend, daß ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde:
Den, der mich diese Kunst lehrte, meinen Eltern gleich zu achten, mit ihm den Lebensunterhalt zu teilen und
ihn, wenn er Not leidet, mit zu versorgen; seine Nachkommen meinen Brüdern gleichzustellen und, wenn sie
es wünschen, sie diese Kunst zu lehren ohne Entgelt und ohne Vertrag; Ratschlag und Vorlesung und alle übrige
Belehrung meinen und meines Lehrers Söhnen mitzuteilen, wie auch den Schülern, die nach ärztlichem Brauch
durch den Vertrag gebunden und durch den Eid verpflichtet sind, sonst aber niemandem.
Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil;
ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.
Ich werde niemandem, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.
Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine
Kunst bewahren. Auch werde ich den Blasenstein nicht operieren, sondern es denen überlassen, deren Gewerbe
dies ist.
Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes
willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung, auch aller Werke der Wollust an den Leibern von Frauen
und Männern, Freien und Sklaven.
Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde
ich, soweit man es nicht ausplaudern darf, verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.
Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden
und Ruhm bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.
Werbung wie bei Autozubehör
Das o.a. Inserat erinnert uns eher an die Werbung einer Werkstätte für Autotuning.
Wollen Sie flotter und glatter unterwegs sein ? Wuchtiger Fronstspoiler gefällig ?
Sollen wir die Stromlinienform verändern ? Etc., etc.
Stellen Sie sich vor, ein Rechtsanwalt würde ein derartiges Inserat schalten.
Paketpreis für Mord und Totschlag für Euro „soundsoviel“. Unmöglich werden Sie
sagen. Genauso unmöglich erscheint uns auch die kommerzielle Werbung für Brust-
vergrößerungen und Fettabsaugung.
Der Anwalt würde im Prinzip auch nur eine Dienstleitung anbieten, für die er die
Ausbildung hat. Ein solches Verhalten wird ihm jedoch von der Anwaltskammer, zwecks
Wahrung des Standesansehens untersagt.
Geschäft mit vorgegaukelten Schönheitsidealen
Das der Mensch im Laufe der Zeit nicht jünger wird, ist eine unverrückbare Tatsache.
Durch das Älter werden, finden naturgemäß anatomische Veränderungen im und am
Körper statt.
Manche Menschen wollen oder können das nicht akzeptieren und nehmen die Dienste
eines Schönheitschirurgen in Anspruch. Das ist auch ihr gutes Recht.
Bedenklich wird es allerding, wenn jemand mit einem derart „marktschreierischen“
Inserat, am Selbstwertgefühl von Menschen zu kratzen versucht und diese dazu
animiert, Dienste von Schönheitschirurgen in Anspruch zu nehmen.
Was sagt die Ärztekammer zu diesem Inserat ?
Sehr geehrter Herr Reder,
vielen Dank für die Übermittlung des Inserates. Als Ärztekammer für NÖ kannten wir die
ÄrzteServiceÖsterreich Gesellschaft bisher nicht, konnten in der Kürze der Zeit auch leider
nicht herausfinden, welcher Arzt oder welche Ärzte sich dahinter verbergen. Geschäfts-
führerin ist eine Dame, die keine Ärztin ist. Das Institut ist auch nicht Mitglied der Ärzte-
kammer, sondern der Wirtschaftskammer, daher können wir rechtlich nichts dagegen
unternehmen.
Auch die Werberichtlinien für Ärzte sind hier nicht anzuwenden.
Recht ist die eine Seite, Ethik und Moral eine andere Seite. Wir verurteilen diese Art der
Werbung, da hier Menschen aufgrund vorgegaukelter Schönheitsideale in Operationen
getrieben werden. Gerade labile Personen werden hiervon leicht beeinflusst, diese schön-
heitschirurgische Tendenz ist sehr problematisch.
Die plastische Chirurgie ist nach Unfällen eine wichtige Sache, die, so sie indiziert sind,
auch von der Kasse bezahlt wird.
Mit freundlichen Grüßen Birgit J.
— Mag. Birgit J.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ärztekammer für Niederösterreich
Wipplingerstraße 2
1010 Wien
Diese E-Mail haben wir von der Ärztekammer erhalten, nachdem wir um eine Stellungs-
nahme ersucht haben.
Die in dieser Klinik tätigen Ärzte, sollten vielleicht ein ernstes Wort mit ihrem PR-Manager
reden, den agressive und marktschreierische Werbung hat im medizinischen Bereich
nichts verloren.
Stauni
2009-03-18