AK-Konsumentenschutz nahm Fahrschulen unter die Lupe

Große Unterschiede bei Preis und Leistung

Der Preisunterschied zwischen der teuersten und der billigsten Fahrschule beträgt je nach Ausbildung bis zu 610 Euro: Ein Vergleich lohnt sich also. Aber auch die Leistung muss stimmen: Fahrschüler(innen) und deren Eltern sollten sich nach guten Erfahrungen umhören und dazu auf besondere Angebote wie den kostenlosen Zugang zum Fahrschul-Übungsparkplatz oder die Wiederholungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten achten.

Große Preisunterschiede

Die Ausbildung der Klasse B umfasst einen Theoriekurs mit 32 Lektionen und eine praktische Ausbildung mit 18 Lektionen. Die Kosten dafür liegen in Oberösterreich zwischen 1.510 und 2.010 Euro, im Durchschnitt bei 1.806 Euro.

Beim L17-Führerschein liegen die Preise zwischen 1.480 und 2.090 Euro, durchschnittlich bei 1.831 Euro.

Bei der dualen Ausbildung, bei der man das Autofahren zum Teil mit den Eltern oder Bekannten lernt („Übungstaferl“), sind von 1.219 bis 1.599 Euro und durchschnittlich 1.436 zu bezahlen.

Für eine zusätzliche Fahrstunde zahlt man noch einmal zwischen 60 und 100 Euro.

Nach Erhalt des Führerscheins müssen innerhalb des ersten Jahres zwei Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining absolviert werden. Die Perfektionsfahrten können in einer Fahrschule nach Wahl gemacht werden und kosten zwischen 170 und 290 Euro (2 Perfektionsfahrten zu je 2 mal 50 Minuten).

Die Lernunterlagen sind bei drei Fahrschulen (Börni, Gruber und Scharinger) im Preis inkludiert, bei den anderen kommen noch zusätzliche Kosten bis zu 80 Euro hinzu.

Darüber hinaus können noch weitere Kosten anfallen, zum Beispiel Behördengebühren, Arzthonorar und für den Erste-Hilfe-Kurs.

Bei Nichtbestehen der Prüfung fallen Zusatzkosten für die Wiederholung an. Manche Fahrschulen bieten sogenannte „Garantieprüfungen“ (keine Wiederholungsgebühr bei nicht bestandener Theorieprüfung) an.

Tipp: Mitglieder der AK Oberösterreich erhalten 100 Euro Zuschuss für das Fahrsicherheitstraining. Alle Infos unter Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining | AK Oberösterreich.

Mangelnde Transparenz und fehlende Absicherung von Kundengeld

Viele Fahrschulen gehen bereits mit gutem Beispiel voran und geben die Preise auf ihrer Website bekannt, wie ABS Mayr, Börni, Euroline, fairdrive, Haas, Lindauer, Mayr, Moritz, Noha, Pichler und Snopek. Bei fünf Fahrschulen können Interessent(innen) ein individuelles Angebot einholen.

Es gibt aber auch Bezirke, in denen keine einzige Fahrschule zur Bekanntgabe der Preise gegenüber der AK OÖ bereit war. Daher wurden in Gmunden, Ried, Vöcklabruck und Wels-Land bei 14 Fahrschulen an 18 Standorten die Preise anhand des Preisaushangs erhoben. Bei zwei Fahrschulen an drei Standorten fehlte dieser Preisaushang.

Nur bei 16 Fahrschulen kann eine Teilzahlung nach Fortschritt vereinbart werden, allerdings gegen einen Aufpreis. Viele Fahrschüler(innen) zahlen daher den Gesamtpreis gleich zu Beginn.

Bei Fahrschulinsolvenzen oder behördlichen Schließungen in den letzten Jahren haben viele hundert Betroffene die vorausgezahlten Beträge verloren.

AK-Präsident Andreas Stangl fordert von der Bundesregierung, diese Zahlungen endlich gesetzlich abzusichern: „Am einfachsten wäre eine verpflichtende Teilzahlung per Gesetz nach Leistungserbringung und ohne Zusatzkosten. Außerdem ist es an der Zeit, dass alle Fahrschulen ihre Preise verpflichtend auf ihren Websites bekannt geben müssen.“

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Führerscheinbilanz 2023 zeigt, das Interesse am Auto ist anhaltend hoch

90.106 Autoführerscheine im vergangenen Jahr, aber auch Motorradführerscheine sind seit den Corona-Lockdowns ein "Renner“

Mit 90.106 B-Führerscheinen im abgelaufenen Jahr bleibt das Interesse an einer Lenkberechtigung für das Auto anhaltend hoch (2022: 90.386). Dabei zeichnen sich zwei Trends ab: Der 18. Geburtstag, früher „der Stichtag“ für den Besitz des Rosa Scheines, hat immer mehr ausgedient. Im städtischen Bereich wird der Führerschein immer später, meist mit 20 oder 21 Jahren, gemacht. In den ländlichen Bezirken steigt der Zuspruch zum L17-Führerschein. Etwa die Hälfte aller Führerschein-Neulinge sind hier 17 Jahre alt. Aufgrund einer stabilen Entwicklung bei den Altersjahrgängen der 17- und 18-Jährigen, wird auch in den kommenden Jahren ein ähnliches Bild erwartet.

Einen ungebrochenen Boom erfährt der Motorrad-Führerschein. Seit dem ersten Corona-Lockdown am 20. März 2020 liegt die Zahl der A-Scheine konstant um 20 Prozent höher als Vor-Corona-Niveau. Dieser Trend betrifft alle Motorrad-Kategorien der Klasse A in gleicher Weise, d.h. sowohl die Klasse A1 bis 125 cm3, die ab 16 Jahren erworben werden kann, als auch die beiden schwereren Motorrad-Kategorien A2 (ab 18 Jahren) und A (ab 24 Jahren). Dazu werden jährlich 28.000 AM Scheine (Moped) mit 15 Jahren gemacht.

Bei den Buslenkern wurde mit knapp 1400 neuen Berufslenkern der Höchstwert bei den Neuzugängen erzielt. Das trifft seit der Einführung einer Grundqualifikationsprüfung für Berufskraftfahrer in der EU vor 15 Jahren zu. Beim beruflichen Lkw-Verkehr mit Lenkern der Klasse C, wurden im abgelaufenen Jahr 3000 neue Führerscheine gemacht und damit sollte ein wichtiger Beitrag gegen den Lenkermangel im Gütertransport, sowie im Werkverkehr mit schweren Lkw (>3,5 Tonnen) geleistet werden können.

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Bei uns kommt jeder zu Wort


LESERBRIEF

Zum Beweis dafür,  dass wir politisch unabhängig sind  –  obwohl dies unsere Kritiker(innen)
permanent  bezweifeln –   veröffentlichen  wir  nachfolgenden  Leserbrief eines Mitglieds der
Sozialistischen Jugend.  Auf www.erstaunlich.at  soll jedem die Möglichkeit gegeben werden
seine Meinung äußern zu können. Entweder im Kommentarbereich oder wenn sich Gelegen-
heit  dazu  bietet  mittels eines Leserbriefes.    Der junge Mann drückt seine Meinung höflich
und gewählt aus und das gehört auf jeden Fall honoriert.
 
 
Sehr geehrter Herr Reder!
 
Seit einiger Zeit wird die Forderung nach der Einbindung des Führerscheins in den Schulunter-
richt in der Steiermark laut, ich habe meine Gedanken dazu zusammengeschrieben!   Dieses
Thema  ist  zwar  schon einige Male aufgekommen,  aber nachdem ich selbst Mitglied der SJ
bin sowie Jugendlicher bin, könnten diese Gedanken vielleicht doch interessant sein!
 
Wie  auch  immer,  würde  mich über eine Veröffentlichung freuten,  bitte meinen Namen im
Falle einer Veröffentlichung aber auf  „Stephan V.“   abkürzen!
 
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan V.
 
Die Kurzsichtigkeit der Jugendgruppen
Nicht  zum  ersten Mal wird zur Zeit die Forderung nach einer Einbindung des Führerschein-
Kurses in den Schulalltag laut.   Nicht zum ersten Mal scheint die Sozialistische Jugend (SJ)
mit ihrer Forderung abzublitzen, nun auch in der Steiermark.
 
Die Forderung
Die  Idee  an sich ist recht simpel:  Fahrlehrer kommen an die Schulen und unterrichten dort
im Zuge von Freigegenständen die theoretischen Aspekte des Führerscheins.  Die praktische
Übung  wird  wie  gehabt durch die Schüler selbst übernommen.   Finanziert werden soll das
Projekt  zum  Teil  durch  die  Schulen  sowie  durch  ein Entgegenkommen der Fahrschulen.
Andere Freigegenstände sollen eingespart werden, um den Unterricht für die Schüler kosten-
frei zu halten.
 
Das Problem
Nun  ist  aber  gerade  der theoretische Teil des Führerscheins der am wenigsten Kostenauf-
wendigste: Durch die Tatsache, dass hier viele Anwärter gleichzeitig gelehrt werden können,
ergibt  sich  eine große Effizienz und somit niedrige Kosten,  es ist teilweise von 50 Euro pro
Schüler die Rede.  Den Großteil der Kosten entfällt auf die praktischen Fahrstunden, der nur
in  Form  von  Einzelunterricht vollzogen werden kann und zum Beispiel auch die Treibstoff-
kosten miteinkalkuliert werden müssen.
 
Der Nutzen ist somit fraglich,  unter anderem auch weil die Arbeitshaltung in den bestehen-
den  Strukturen  der  Schulhäuser  oft  zu wünschen übrig lässt.   Als Schüler kann man gut
beobachten, wie die Motivation bei Erwähnen des Wortes „Freigegenstand“ abrupt absackt.
 
Die Kurzsichtigkeit
Nun  gut,  der  Vorschlag  an  sich  ist jedenfalls diskutabel,  nur gibt es noch einen zweiten
Aspekt,  der nicht außer Acht gelassen werden darf: die Nachhaltigkeit. Dass ausgerechnet
eine Jugendgruppe den Individualverkehr sowie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen
fördern will,  ist dann doch etwas ironisch.   Klar ist,  es muss Geld in die Hand genommen
werden,  dann  sollte  mit  diesem  der unbestritten viel zu schwache öffentliche Verkehr in
ländlichen Gegenden gefördert werden.
 
Den Führerschein und damit das Auto zu fördern und gleichzeitig für den Umweltschutz zu
plädieren  ist  unmöglich.   Des Weiteren geht es auch um eine Bewusstseinsbildung:  Das
Auto  ist  in  der  heutigen Zeit (leider) fast selbstverständlich geworden,  doch gerade bei
Jugendlichen, die es bis zum 18. Lebensjahr gewohnt sind, auch ohne Auto auszukommen,
besteht die Möglichkeit, dieses Verhalten weiter zu verankern.   Wenn der öffentliche Ver-
kehr  gut  genug  ausgebaut  ist,  muss  der  Schritt  hin zum Führerschein viel bewusster
gesetzt werden, was aus der Sicht eines Jugendlichen das einzig richtige sein kann.
 
Das Fazit
Zusammenfassend lässt sich die Aktion als Populismus bezeichnen, als schnelle und kurz-
sichtige Lösung, die bei den Zielgruppen gut ankommt. Betrüblich,  dass dieses Verhalten
schon durch die Jugendgruppen, also den Politikern von morgen, praktiziert wird.   Wenn
schon  die  etablierten  Entscheidungsträgern  jede  Weitsicht  und  Ideologie  vermissen
lassen, wäre es schön zu wissen, dass zumindest die Jugend diese noch besitzt.
 
Stephan V., 18 Jahre, Mitglied der SJ

2012-08-18
 

Kinder hinters Lenkrad


16-Jährige sollen Auto fahren dürfen

War bis jetzt das Moped für die „unnatürliche“ Auslese der 16-Jährigen zuständig, sind nun
Überlegungen im Gange jungen Menschen dieser Altersgruppe, das Fahren mit dem Auto
zu ermöglichen. Diese erstaunliche Idee stammt von der Jungen Generation der SPÖ.
(Fotoquelle: www.oeamtc.at)
Soll nun schon an Kinder verteilt werden
Nachdem die 16-Jährigen nicht in die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen fallen, welche die
höchste Risikogruppe im Straßenverkehr darstellt, soll den Kid´s der Erwerb des Führer-
scheins ermöglicht werden.

Noch nicht in der Risikogruppe

Allerdings wurde vornehm übersehen, dass die 16-Jährigen aus einem einzigen Grund nicht
in diese Höchstrisikogruppe fallen, denn es war ihnen bis dato nicht erlaubt ein Auto zu
lenken. Aber von der Politik ist man es ohnehin gewohnt, dass nicht genehme Faktoren
einfach ignoriert werden.
Die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen verursachen immerhin jeden 3. tödlichen Verkehrsun-
fall. Wenn nun die 16-Jährigen zu dieser Risikogruppe dazu stoßen, wird eine Korrektur
der Unfallstatistik nicht zu vermeiden sein.

Die Ökonomie des Autos

Allerdings hat die ganze Angelegenheit natürlich auch seine ökonomische Seite. Durch
die Geschwindigkeit die mit einem Auto erzielt werden kann, ist das Risiko tödlich zu
verunglücken wesentlich höher, als mit einem Moped das maximal 50 km/h erreicht.
Das schafft wieder freie Lehrstellen.
Erwähnenswert ist es auch, dass das Auto gegenüber dem Moped  wesentlich effizienter
ist. Kann auf einem Zweirad maximal eine Person mitgenommen werden, besteht in einem
ganz normalen Pkw die Möglichkeit vier Mitfahrer in den Tod oder ins Krankenhaus zu
chauffieren.  
(Fotoquelle: www.feuerwehr.gfoehl.at)
So enden viele Verkehrsunfälle von Jugendlichen
Mit dem Auto ist es natürlich auch wesentlich leichter, einen Unfallgegner in den Tod
mitzureißen. Das schafft wieder freie Arbeitsplätze. Wenn der gegnerische Unfallbe-
teiligte ein Pensionist war, wird die Pensionsversicherungsanstalt sicherlich über diese
Entlastung nicht in Tränen ausbrechen.
Sollten alle Beteiligte den Verkehrsunfall verletzt überleben, sichert dies wieder Arbeits-
plätze für Ärzte und sonstig medizinisches Personal.

Wirtschaftkrise in der Autoindustrie wäre vorbei

Auch die angeschlagene Autoindustrie wird jubeln. Im günstigsten Fall endet so ein Unfall
mit einem Totalschaden. Also muss wieder ein neues Auto angeschafft werden. Sollte
ein Crash nur mit einem Blechschaden enden, so ist dies auch kein Problem.
Zulieferfirmen werden sich auf Grund ansteigenden Ersatzteilbedarfs die Hände reiben.
Der Beruf Autospengler wird zum Job der Zukunft mutieren. Auch Fahrschulen und Tank-
stellen werden sicherlich davon profitieren, wenn 16-Jährige bereits Auto fahren dürfen.

Überlegungen der Politik

Unter diesen positiven ökonomischen Aspekten, sollten sich Politiker ernsthaft überlegen
das Alter des Führerscheinerwerbs auf 14 Jahre herabzusetzen. Alternativ müssten die
Verantwortlichen ganz andere Überlegungen anstellen.
Und zwar wie es möglich wäre, die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel den An-
sprüchen gemäß zu verbessern und nicht billigend in Kauf zu nehmen,  16-Jährige die zum
Grossteil sicherlich nicht die geistige Reife haben ein Auto zu lenken, auf dem Schlachtfeld
Strasse in den Tod zu schicken.
*****

2010-03-10
  

Schilda lebt

 

Verkehrsschild(er)a  stehen 

Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
 
 ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
   Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.

Rückfragehinweis:

Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09

 

Anfrage bei der ASFINAG

Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
  
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen  und sind auf die Antwort mehr als
gespannt.
Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten.

Stauni  
  
2009-05-23
   

Das Über(hol)verbot TEIL 2


Tag des Verbotes

Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.

Problemstrecke A4

Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
  
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder-
österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag.
Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das
ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen.
 
Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.

Dafür kann es mehrere Gründe geben

   1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
   2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
   3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
      erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
     Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
     Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.

Pröll unerfreut ?

Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor  kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.

Ein kleiner Vorschlag

Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und  deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
  
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten
einsparen.
Stauni
  
2009-05-08 
   

Das Über(hol)verbot

Alte Thematik

Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
   
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern
und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber
bis dato niemand wirklich interessierte.

Die Erleuchtung

Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.

Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen
Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert.
„Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der
zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“,
so die Verkehrsministerin.
Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.

Auch Pröll freut sich

Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann

Informationsmangel bei Politikern

Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.

Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:

§ 46. Autobahnen.
(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge-
schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit
überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes……
Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t.
Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit
einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer …..
Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn
gefahren. (Anm. der Redaktion)
§ 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen:
a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert
werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden
ist,…..
b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr-
zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen
kurzen Überholvorgang zu gering ist,….
Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule
informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter
nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial
beschaffen.
http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html

So lernt man es in der Fahrschule 

Fahrschule Fürböck

.       Leichter Lernen.
        Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang
    * Werde ich selbst überholt?
    * Reicht die Überholsichtweite aus?
    * Reicht die Fahrbahnbreite aus?
    * Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich?
    * Ist das Einordnen sicher möglich?
    * Gilt ein Überholverbot?
So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler
einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s
über 3.5 t besteht.

Das Übergesetz

Warum man nun ein Gesetz fürs Gesetz schafft ist erstaunlich. Dieses „Übergesetz“ wird
genauso wertlos sein, wie die bereits bestehende Gesetzeslage, wenn dieses weiterhin
nicht überwacht und exekutiert wird.

Warum ?

Eine Motivation für die Schaffung dieses Gesetzes gibt es freilich schon. Es werden
neue Verkehrsschilder produziert, welche die Asfinag auf der Autobahn aufstellen wird.
Einige Leute werden schön daran verdienen und der „Dumme“ ist wieder der Steuerzahler,
denn er darf das Ganze finanzieren.

Neue Übergesetze müssen her  

Als Tüpfelchen auf dem „i“ fehlt jetzt noch ein neues Gesetz zu schaffen, dass man
betrunken nicht Autofahren darf. Dazu müsste man natürlich  neue Verkehrsschilder
produzieren und aufstellen lassen, auf denen z.B. eine torkelnde Person zu sehen ist,
die ein Auto in Betrieb nehmen will und mit einem dicken roten Querstrich durchge-
strichen ist.
Stauni
  
2009-05-01 
   

Inhalts-Ende

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