Bei uns kommt jeder zu Wort
LESERBRIEF
Zum Beweis dafür, dass wir politisch unabhängig sind – obwohl dies unsere Kritiker(innen)
permanent bezweifeln – veröffentlichen wir nachfolgenden Leserbrief eines Mitglieds der
Sozialistischen Jugend. Auf www.erstaunlich.at soll jedem die Möglichkeit gegeben werden
seine Meinung äußern zu können. Entweder im Kommentarbereich oder wenn sich Gelegen-
heit dazu bietet mittels eines Leserbriefes. Der junge Mann drückt seine Meinung höflich
und gewählt aus und das gehört auf jeden Fall honoriert.
Sehr geehrter Herr Reder!
Seit einiger Zeit wird die Forderung nach der Einbindung des Führerscheins in den Schulunter-
richt in der Steiermark laut, ich habe meine Gedanken dazu zusammengeschrieben! Dieses
Thema ist zwar schon einige Male aufgekommen, aber nachdem ich selbst Mitglied der SJ
bin sowie Jugendlicher bin, könnten diese Gedanken vielleicht doch interessant sein!
Wie auch immer, würde mich über eine Veröffentlichung freuten, bitte meinen Namen im
Falle einer Veröffentlichung aber auf „Stephan V.“ abkürzen!
Mit freundlichen Grüßen,Stephan V. Die Kurzsichtigkeit der Jugendgruppen Nicht zum ersten Mal wird zur Zeit die Forderung nach einer Einbindung des Führerschein- Kurses in den Schulalltag laut. Nicht zum ersten Mal scheint die Sozialistische Jugend (SJ) mit ihrer Forderung abzublitzen, nun auch in der Steiermark. Die Forderung Die Idee an sich ist recht simpel: Fahrlehrer kommen an die Schulen und unterrichten dort im Zuge von Freigegenständen die theoretischen Aspekte des Führerscheins. Die praktische Übung wird wie gehabt durch die Schüler selbst übernommen. Finanziert werden soll das Projekt zum Teil durch die Schulen sowie durch ein Entgegenkommen der Fahrschulen. Andere Freigegenstände sollen eingespart werden, um den Unterricht für die Schüler kosten- frei zu halten. Das Problem Nun ist aber gerade der theoretische Teil des Führerscheins der am wenigsten Kostenauf- wendigste: Durch die Tatsache, dass hier viele Anwärter gleichzeitig gelehrt werden können, ergibt sich eine große Effizienz und somit niedrige Kosten, es ist teilweise von 50 Euro pro Schüler die Rede. Den Großteil der Kosten entfällt auf die praktischen Fahrstunden, der nur in Form von Einzelunterricht vollzogen werden kann und zum Beispiel auch die Treibstoff- kosten miteinkalkuliert werden müssen. Der Nutzen ist somit fraglich, unter anderem auch weil die Arbeitshaltung in den bestehen- den Strukturen der Schulhäuser oft zu wünschen übrig lässt. Als Schüler kann man gut beobachten, wie die Motivation bei Erwähnen des Wortes „Freigegenstand“ abrupt absackt. Die Kurzsichtigkeit Nun gut, der Vorschlag an sich ist jedenfalls diskutabel, nur gibt es noch einen zweiten Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden darf: die Nachhaltigkeit. Dass ausgerechnet eine Jugendgruppe den Individualverkehr sowie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen fördern will, ist dann doch etwas ironisch. Klar ist, es muss Geld in die Hand genommen werden, dann sollte mit diesem der unbestritten viel zu schwache öffentliche Verkehr in ländlichen Gegenden gefördert werden. Den Führerschein und damit das Auto zu fördern und gleichzeitig für den Umweltschutz zu plädieren ist unmöglich. Des Weiteren geht es auch um eine Bewusstseinsbildung: Das Auto ist in der heutigen Zeit (leider) fast selbstverständlich geworden, doch gerade bei Jugendlichen, die es bis zum 18. Lebensjahr gewohnt sind, auch ohne Auto auszukommen, besteht die Möglichkeit, dieses Verhalten weiter zu verankern. Wenn der öffentliche Ver- kehr gut genug ausgebaut ist, muss der Schritt hin zum Führerschein viel bewusster gesetzt werden, was aus der Sicht eines Jugendlichen das einzig richtige sein kann. Das Fazit Zusammenfassend lässt sich die Aktion als Populismus bezeichnen, als schnelle und kurz- sichtige Lösung, die bei den Zielgruppen gut ankommt. Betrüblich, dass dieses Verhalten schon durch die Jugendgruppen, also den Politikern von morgen, praktiziert wird. Wenn schon die etablierten Entscheidungsträgern jede Weitsicht und Ideologie vermissen lassen, wäre es schön zu wissen, dass zumindest die Jugend diese noch besitzt. Stephan V., 18 Jahre, Mitglied der SJ
2012-08-18
Kinder hinters Lenkrad
16-Jährige sollen Auto fahren dürfen
War bis jetzt das Moped für die „unnatürliche“ Auslese der 16-Jährigen zuständig, sind nun
Überlegungen im Gange jungen Menschen dieser Altersgruppe, das Fahren mit dem Auto
zu ermöglichen. Diese erstaunliche Idee stammt von der Jungen Generation der SPÖ.
(Fotoquelle: www.oeamtc.at)
Soll nun schon an Kinder verteilt werden
Nachdem die 16-Jährigen nicht in die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen fallen, welche die
höchste Risikogruppe im Straßenverkehr darstellt, soll den Kid´s der Erwerb des Führer-
scheins ermöglicht werden.
Noch nicht in der Risikogruppe
Allerdings wurde vornehm übersehen, dass die 16-Jährigen aus einem einzigen Grund nicht
in diese Höchstrisikogruppe fallen, denn es war ihnen bis dato nicht erlaubt ein Auto zu
lenken. Aber von der Politik ist man es ohnehin gewohnt, dass nicht genehme Faktoren
einfach ignoriert werden.
Die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen verursachen immerhin jeden 3. tödlichen Verkehrsun-
fall. Wenn nun die 16-Jährigen zu dieser Risikogruppe dazu stoßen, wird eine Korrektur
der Unfallstatistik nicht zu vermeiden sein.
Die Ökonomie des Autos
Allerdings hat die ganze Angelegenheit natürlich auch seine ökonomische Seite. Durch
die Geschwindigkeit die mit einem Auto erzielt werden kann, ist das Risiko tödlich zu
verunglücken wesentlich höher, als mit einem Moped das maximal 50 km/h erreicht.
Das schafft wieder freie Lehrstellen.
Erwähnenswert ist es auch, dass das Auto gegenüber dem Moped wesentlich effizienter
ist. Kann auf einem Zweirad maximal eine Person mitgenommen werden, besteht in einem
ganz normalen Pkw die Möglichkeit vier Mitfahrer in den Tod oder ins Krankenhaus zu
chauffieren.
(Fotoquelle: www.feuerwehr.gfoehl.at)
So enden viele Verkehrsunfälle von Jugendlichen
Mit dem Auto ist es natürlich auch wesentlich leichter, einen Unfallgegner in den Tod
mitzureißen. Das schafft wieder freie Arbeitsplätze. Wenn der gegnerische Unfallbe-
teiligte ein Pensionist war, wird die Pensionsversicherungsanstalt sicherlich über diese
Entlastung nicht in Tränen ausbrechen.
Sollten alle Beteiligte den Verkehrsunfall verletzt überleben, sichert dies wieder Arbeits-
plätze für Ärzte und sonstig medizinisches Personal.
Wirtschaftkrise in der Autoindustrie wäre vorbei
Auch die angeschlagene Autoindustrie wird jubeln. Im günstigsten Fall endet so ein Unfall
mit einem Totalschaden. Also muss wieder ein neues Auto angeschafft werden. Sollte
ein Crash nur mit einem Blechschaden enden, so ist dies auch kein Problem.
Zulieferfirmen werden sich auf Grund ansteigenden Ersatzteilbedarfs die Hände reiben.
Der Beruf Autospengler wird zum Job der Zukunft mutieren. Auch Fahrschulen und Tank-
stellen werden sicherlich davon profitieren, wenn 16-Jährige bereits Auto fahren dürfen.
Überlegungen der Politik
Unter diesen positiven ökonomischen Aspekten, sollten sich Politiker ernsthaft überlegen
das Alter des Führerscheinerwerbs auf 14 Jahre herabzusetzen. Alternativ müssten die
Verantwortlichen ganz andere Überlegungen anstellen.
Und zwar wie es möglich wäre, die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel den An-
sprüchen gemäß zu verbessern und nicht billigend in Kauf zu nehmen, 16-Jährige die zum
Grossteil sicherlich nicht die geistige Reife haben ein Auto zu lenken, auf dem Schlachtfeld
Strasse in den Tod zu schicken.
*****2010-03-10
Schilda lebt
Verkehrsschild(er)a stehen
Das ist die Pressemeldung, die wir heute in den APA-OTS entdeckt haben.
ASFINAG: Überholverbot auf der A 4 seit Freitag, 22. Mai 2009 in Kraft
Utl.: Beschilderung des Überholverbotes abgeschlossen
Wien (OTS) - Das zusätzliche LKW Überholverbot auf der A 4 Ost
Autobahn ist mit 22. Mai 2009 durch die Fertigstellung der
Beschilderung endgültig in Kraft.
Das LKW-Überholverbot gilt auf der Richtungsfahrbahn Ungarn
zusätzlich von Kilometer 27,200 bis 37,900 und auf der
Richtungsfahrbahn Wien von Kilometer 37,900 bis 27,400.
Rückfragehinweis:
Alexandra Vucsina-Valla
Pressesprecherin
ASFINAG AUTOBAHN SERVICE GMBH OST
Tel: +43 (0) 50108-17825
Mobil.: +43 (0) 664 60108-17825
mailto: alexandra.vucsina-valla@asfinag.at
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0019 2009-05-23/10:40
231040 Mai 09
Anfrage bei der ASFINAG
Wir haben die Pressesprecherin der ASFINAG Frau A.Vucsina-Valla kontaktiert und
angefragt ob sie in Kenntnis sei, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für
LKW’s über 3.5 t besteht.
Dieses Verbot stützt sich eindeutig auf die bestehende Strassenverkehrsordnung.
Das Anbringen von Überholverbotstafeln für LKW`s ist genauso sinnvoll, als würde
man Fahrverbotstafeln für Fahrräder auf der Autobahn aufstellen.
Fairerweise muß man sagen, dass heute Samstag ist und daher die Pressesprecherin
der ASFINAG keine konkrete Aussage machen konnte, weil sie keine Unterlagen zur
Hand hatte.
Sie ersuchte uns aber ein Mail zu schicken, das sie sofort den Experten weitergeben
wird. Aus den Worten der Presseaussendung „Das zusätzliche LKW Überholverbot“
schliessen wir, dass man bei der ASFINAG ohnehin nicht ganz sicher ist.
Wir werden bei der ASFINAG schriftlich anfragen und sind auf die Antwort mehr als gespannt. Unsere Leser(innen) werden wir diesbezüglich auf dem laufenden halten. Stauni 2009-05-23
Das Über(hol)verbot TEIL 2
Tag des Verbotes
Wir haben am Tag der Arbeit, dem 1.Mai 2009 den Beitrag „Das Über(hol)verbot“
verfasst. Eine Abschrift dieses Artikels haben wir auch an das Verkehrsministerium
gesendet.
Es ging darum, warum man ein Überholverbot für ein bereits bestehendes Überhol-
verbot erlassen hatte.
Gilt ohnehin schon, auf Grund der Gesetzeslage
Vollmundig wurde von der Verkehrsministerin Doris Bures verkündet, dass ab Mitte
dieser Woche ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW über 7,5 t eintreten wird.
Problemstrecke A4
Betroffen von diesem Verbot ist die Strecke der Ostautobahn A4, zwischen der Rast-
station Göttlesbrunn und der Autobahnausfahrt Neusiedl/See.
Ausschlaggebend für dieses Verbot des Verbotes, war ein Gutachten des Landes Nieder- österreich, welche Begründung auch immer darin gestanden haben mag. Auf jeden Fall hätte die Asfinag im Laufe dieser Woche Überholverbotstafel für das ohnehin schon bestehende Überholverbot aufstellen sollen. Heute ist bereits Freitag und es wurde kein einziges Verkehrsschild aufgestellt.
Dafür kann es mehrere Gründe geben
1. Die Mautsheriffs sind mit der Jagd auf Mautsünder zu sehr beschäftigt.
2. Dem Schildermaler ist die Farbe ausgegangen.
3. Im Verkehrsministerium hat man sich unseren Bericht durchgelesen und war
erstaunt, dass man über das bestehende Verbot nichts wusste.
Vielleicht hat man daraufhin in den Gesetzesbüchern nachgeschlagen oder in einer
Fahrschule nachgefragt um sich zu vergewissern, dass unsere Angaben stimmen.
Pröll unerfreut ?
Nach der seinerzeitigen Ankündigung der Verkehrsministerin, war der Landeshauptmann
von NÖ, Dr. Erwin Pröll höchst erfreut, dass ein wichtiges Anliegen im Sinne der Ver-
kehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durchgesetzt werden konnte.
Diese Vorfreude wird jetzt der Ernüchterung gewichen sein, den die „Brummifahrer“
liefern sich nach wie vor kilometerlange „Elefantenrennen“, behindern und gefährden
damit weiterhin andere Verkehrsteilnehmer.
Ein kleiner Vorschlag
Auf Grund der bestehenden Gesetzeslage dürfen LKW über 3.5 Tonnen, auf Autobahnen
ohnehin nicht mehr überholen. Wir fänden es jetzt müßig wenn wir wiederholt Gesetzes-
texte und deren Erläuterungen nochmals wiedergeben müssten.
Daher ein kleiner Vorschlag von uns an die Experten des Verkehrsministeriums.
Lassen Sie einfach durch die Exekutive die gültigen Gesetze überwachen und exekutieren.
Das würde die Verkehrssicherheit schlagartig verbessern und auch erhebliche Kosten einsparen. Stauni 2009-05-08
Das Über(hol)verbot
Alte Thematik
Wir haben am 12.04.2009, im Beitrag „Neue Abzocke ?“ über die Problematik bezüglich
der Überholmanöver von LKW’s auf der Ostautobahn A4 berichtet.
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4Etliche „Brummifahrer“ liefern sich dort kilometerlange „Elefantenrennen“ und behindern und gefährden damit den Verkehr. Also ein typischer Verstoß gegen die Stvo, der aber bis dato niemand wirklich interessierte.
Die Erleuchtung
Dafür hat jetzt Verkehrsministerin Doris Bures den Stein der Weisen gefunden.
Ab Mitte nächster Woche tritt auf der A4 ein „gesetzliches“ Überholverbot für LKW
über 7,5 t ein.
Erstaunlicherweise wurde dieses „Gesetz“ für den Streckenabschnitt zwischen Göttlesbrunn und Neusiedl/See limitiert. „Mit dem neuen Gutachten des Landes Niederösterreich wird nachgewiesen, dass auf der zwischen diesen Abschnitten liegenden Strecke ein Überholverbot gerechtfertigt ist“, so die Verkehrsministerin. Diesbezügliche Überholverbotsschilder werden in den nächsten Tagen noch aufgestellt.
Auch Pröll freut sich
Auch der Landeshauptmann von NÖ, Dr. Erwin Pröll ist höchst erfreut, dass ein wichtiges
Anliegen im Sinne der Verkehrssicherheit und der Mobilität in Niederösterreich durch-
gesetzt werden konnte.
„Es freut mich, dass die niederösterreichischen Argumente Gehör gefunden haben. Damit
ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf dieser Autobahn
erfolgt“, betont der Landeshauptmann
Informationsmangel bei Politikern
Es ist immer wieder erstaunlich wie wenig Ahnung so manche Politiker von Gesetzen des
eigenen Landes haben, in welchen sie regieren.
Wir wissen nicht ob Herr Pröll und Frau Bures einen Führerschein besitzen. Wenn nicht
sollten sie sich vielleicht von Ihren Fahrer(innen) über „Überholverbote“ aufklären
lassen.
Falls diese zu beschäftigt sind, wollen wir den Herrschaften einen kleinen Crashkurs
bezüglich der eindeutigen Gesetzeslage geben.
Auszüge aus der Strassenverkehrsordnung:
§ 46. Autobahnen.(1) Autobahnen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benützt werden, die eine Bauartge- schwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf; dies gilt nicht für Fahrzeuge des Straßendienstes…… Tempo 80 auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Seit 1. Jänner 2005 müssen alle neu zugelassenen LKW ab 3,5 t und alle Busse mit einem elektronischen Tempobegrenzer ausgerüstet sein. Diese Tempobegrenzer ….. Die Geschwindigkeit von 80/kmh wird vom schleißigsten Ostblock-LKW auf der Autobahn gefahren. (Anm. der Redaktion) § 16. Überholverbote.
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen: a) wenn andere Straßenbenützer, insbesondere entgegenkommende, gefährdet oder behindert werden könnten oder wenn nicht genügend Platz für ein gefahrloses Überholen vorhanden ist,….. b) wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des eingeholten Fahr- zeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen kurzen Überholvorgang zu gering ist,…. Wer unseren Angaben keinen Glauben schenkt, kann sich noch zusätzlich in der Fahrschule informieren. Wir haben dazu eine X-beliebige aus dem Internet herausgesucht und unter nachfolgendem Link, kann sich der geneigte Leser(in) ausführlich Informationsmaterial beschaffen. http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/ueberholen_ueberholtwerden.html
So lernt man es in der Fahrschule
Fahrschule Fürböck
. Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Kontrollen vor dem Überholvorgang* Werde ich selbst überholt? * Reicht die Überholsichtweite aus? * Reicht die Fahrbahnbreite aus? * Sind 20 km/h Geschwindigkeitsunterschied möglich? * Ist das Einordnen sicher möglich? * Gilt ein Überholverbot? So steht es im Lehrbuch der Fahrschule.
Wenn man sich nun die Gesetzestexte zu Gemüte führt, ist es schon für jeden Schüler einer Fahrschule erkennbar, dass auf Autobahnen ohnehin ein Überholverbot für LKW’s über 3.5 t besteht.