Kurz sieht in seiner Verurteilung beruflich keine Lebensveränderung

Unwissenheit oder Überheblichkeit?

Wie bereits allgemein bekannt sein dürfte, wurde Sebastian Kurz am 23.02.2024 wegen Falschaussage zu 8 Monaten Haft bedingt (Urteil ist nicht rechtskräftig) verurteilt. Ob dieses Urteil gerecht oder ungerecht ist, wollen wir hier nicht kommentieren. Was allerdings einen Kommentar wert ist, ist ein Satz von ihm, den er zum Schluss seines Statements – nach der Verhandlung – vor Journalisten tätigte.

Das Urteil sei für ihn weder familiär noch beruflich lebensverändernd. Okay, privat dürfte das Urteil keine Auswirkungen auf sein Leben haben, aber beruflich könnte dies durchaus sein. Falls dieses nämlich in der zweiten Instanz bestätigt wird. Nach seinem Abgang aus der Politik wurde Kurz – laut Internetrecherchen – Geschäftsmann und Firmengründer.

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung von über 3 Monaten ist es untersagt, gewerberechtliche Tätigkeiten oder Geschäftsführertätigkeiten auszuüben ist und hat zudem den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Folge.

Der Verlust der Gewerbeberechtigung aufgrund gerichtlicher Verurteilung:

Nach § 13 Abs 1 GewO ist von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen, wer von einem Gericht zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden ist, und die Verurteilung nicht getilgt ist.

Ob Sebastian Kurz das nicht weiß oder ob ihm das Urteil (nicht rechtskräftig) in seiner Überheblichkeit egal ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

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Kurz-Ermittlungen – Leichtfried: „Hier sind wir mitten im Strafrecht“


Auf Falschaussage stehen bis zu drei Jahre

 


Die Staatsanwaltschaft hat den begründeten Verdacht, dass der Bundeskanzler unter Wahrheitspflicht im Ibiza-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Jörg Leichtfried, stv. SPÖ-Klubvorsitzender: „Spätestens jetzt ist offensichtlich, warum die ÖVP die Wahrheitspflicht in Untersuchungsausschüssen abschaffen will. ÖVP-Politiker wie Sebastian Kurz und ÖVP-nahe Auskunftspersonen hatten und haben im Untersuchungsausschuss immer wieder Probleme mit der Wahrheit. Nationalratspräsident Sobotka sollte offenbar dafür sorgen, dass ÖVP-Politiker künftig ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen lügen dürfen.“ Den Tatbestand dürfe man jedenfalls nicht bagatellisieren. „Auf Falschaussage steht bei einer Verurteilung immerhin eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.“ ****

 


Die Vorwürfe gegen Kurz seien jedenfalls sehr schwerwiegend. „Sebastian Kurz hat selbst immer gesagt, dass die Grenze das Strafrecht ist. Hier sind wir mitten im Strafrecht.“ Sollte es zu einer Anklage gegen den Bundeskanzler wegen Falschaussage kommen, dann sei eine rote Linie überschritten. „Ein angeklagter Bundeskanzler kann sein Amt nicht mehr ausüben und muss die Konsequenzen ziehen.“

 


Die politische Bilanz der Regierung Kurz sei jedenfalls schon jetzt verheerend: „Mittlerweile wird gegen den Kanzler, den Finanzminister, den Chef der Beteiligungsgesellschaft und den Kabinettschef des Kanzlers ermittelt. Alles zentrale Figuren der ‚türkisen Familie‘. Wir haben leider eine Regierung, die mehr mit Korruptionsermittlungen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und Skandalen beschäftigt ist als mit ihrer Arbeit“, so Leichtfried. (Quelle: APA/OTS)

 


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12.05.21


Ermittlungen der WKStA gegen Sebastian Kurz


Man sollte an sich die gleichen Maßstäbe anlegen, die man für andere anwendet

 


„Mit einem Regierungsmitglied, gegen das polizeilich ermittelt wird, kann ich nicht länger zusammenarbeiten“, so oder so ähnlich soll sich Sebastian Kurz über HC Strache geäußert haben, nachdem das Ibiza-Video bekannt geworden war. Ob das der genaue Wortlaut war, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Sicher hingegen ist, dass Kurz mit Strache nicht mehr weiter zusammenarbeiten wollte, nachdem das Skandal-Video aufgetaucht war.

 


Nun wäre es auch nicht ehrenrührig gewesen, wenn Kurz einen solchen Satz, wie zu Beginn dieses Beitrages, geäußert hätte. Allerdings sollte man die gleichen moralische Maßstäbe auch für die eigene Person anlegen und nicht nur dann, wenn man einen politisch unliebsamen Gegner abservieren will.

 


Wie heute in zahlreichen Medien zu lesen ist, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ermittlungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli aufgenommen. Beide werden der Falschaussage vor dem U-Ausschuss verdächtigt und als Beschuldigte geführt.

 


Zudem gibt es eine weitere „Baustelle“ im System Kurz, nämlich den Finanzminister Gernot Blümel. Dieser sorgte in letzter Zeit für etliche Schlagzeilen. Aber zurück zum noch amtierenden Bundeskanzler.

 


Nun wird es erstaunlich, denn für sich selbst dürfte Kurz möglicherweise andere Maßstäbe anlegen. Da ist im Standard beispielsweise wie folgt zu lesen: „Es handelt sich um ein Verfahren, das wegen des geringen Strafmaßes vor einem Einzelrichter landen würde, die WKStA könne jederzeit einen Strafantrag stellen, sagte Kurz. Auch dann werde er nicht zurücktreten.“

 


Für uns stellt sich die Frage, wie lange schauen die ÖVP-Granden dem Treiben des Systems Kurz noch zu? Der Ordnunghalber halten wir fest, dass für alle im Beitrag genannten Personen die Unschuldsvermutung gilt.

 


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12.05.2021


Inseratenaffäre holt Faymann ein

Neuerlicher U-Ausschuss möglich

 
Die Inseratenaffäre ist für Werner Faymann und Josef Ostermayer ausgestanden – vorerst.
Denn  neue   Ermittlungen  der   Staatsanwaltschaft  bergen  enorme   Brisanz.   Wie  die
Internet-Zeitung  „Unzensuriert.at“   berichtet,  richten  sie  sich  gegen  den  ehemaligen
ASFINAG-Unternehmens-sprecher Marc Z. sowie gegen Thomas L. und Marcin K., beide
einst Pressemitarbeiter im Kabinett des Infrastrukturministeriums unter Werner Faymann.
Sie werden der Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss verdächtigt. Es gilt die
Unschuldsvermutung. (Quelle: APA/OTS)
 
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2014-11-28

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