Kurz sieht in seiner Verurteilung beruflich keine Lebensveränderung
Unwissenheit oder Überheblichkeit?
Wie bereits allgemein bekannt sein dürfte, wurde Sebastian Kurz am 23.02.2024 wegen Falschaussage zu 8 Monaten Haft bedingt (Urteil ist nicht rechtskräftig) verurteilt. Ob dieses Urteil gerecht oder ungerecht ist, wollen wir hier nicht kommentieren. Was allerdings einen Kommentar wert ist, ist ein Satz von ihm, den er zum Schluss seines Statements – nach der Verhandlung – vor Journalisten tätigte.
Das Urteil sei für ihn weder familiär noch beruflich lebensverändernd. Okay, privat dürfte das Urteil keine Auswirkungen auf sein Leben haben, aber beruflich könnte dies durchaus sein. Falls dieses nämlich in der zweiten Instanz bestätigt wird. Nach seinem Abgang aus der Politik wurde Kurz – laut Internetrecherchen – Geschäftsmann und Firmengründer.
Bei einer strafrechtlichen Verurteilung von über 3 Monaten ist es untersagt, gewerberechtliche Tätigkeiten oder Geschäftsführertätigkeiten auszuüben ist und hat zudem den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Folge.
Der Verlust der Gewerbeberechtigung aufgrund gerichtlicher Verurteilung:
Nach § 13 Abs 1 GewO ist von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen, wer von einem Gericht zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden ist, und die Verurteilung nicht getilgt ist.
Ob Sebastian Kurz das nicht weiß oder ob ihm das Urteil (nicht rechtskräftig) in seiner Überheblichkeit egal ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
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- Beitrag veröffentlicht:25. Februar 2024
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