Zahlungsaufforderung zum ORF-Beitrag gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros

Höflichkeit scheint bei der ORF-Beitrags Service GmbH ein Fremdwort zu sein

Mittlerweile dürfte schon zahlreichen Bürger(innen) obig gezeigtes Schreiben ins Haus geflattert sein. Es handelt sich um die Aufforderung zur Bezahlung des ORF-Beitrags (ehemalige GIS-Gebühr). Diesen neue Zwangsabgabe hatte die unfähigste Regierung der 2. Republik ins Leben gerufen, um den aufgeblähten Staatsrundfunk, in dem zahlreiche Systemgünstlinge untergebracht sind, am Leben zu erhalten. Tja, während Privatsender wirtschaftlich positive Leistungen erbringen müssen, um dementsprechend haushalten zu können, läuft es im Traumgagen-Land ORF scheinbar anders. Da müssen halt die Bürger(innen) mit einem Zwangs-Obolus herhalten.

Aber zurück zum Eingangs gezeigten Schreiben. Nicht einmal das Finanzamt oder der Magistrat versendet derart primitiv und unhöflich verfasste Zahlungsaufforderungen. Selbst bei diesen, in der Bevölkerung nicht unbedingt beliebten Institutionen, bedient man sich gewisser Höflichkeitsformen. Da werden Anreden (Herr/Frau), Titeln und Worte wie „bitte“ und „danke“ verwendet.

Wer irgendwelche nur annähernde Höflichkeitsfloskeln – wie diese unter zivilisierten Menschen üblich sind – im OBS-Schreiben sucht, der sucht vergebens. Da wird mit dem Bürger verfahren, als sei dieser den OBS-Verantwortlichen vom Buckel heruntergerutscht. Da gibt es keine Anreden oder Nennung von Titeln, sondern schlicht und unhöflich eine Zahlungsaufforderung an „Max Mustermann“. Auch die Worte wie „bitte“ oder „danke“ kommen scheinbar im Sprachschatz der OBS-Schreiberlinge nicht vor.

Für uns entsteht der Eindruck, dass mit dieser in Fettschrift, teilweise in rot, in unhöflicher Form verfassten Zahlungsaufforderung, die Bürger eingeschüchtert werden sollen. Das Schreiben gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros.

Was uns noch aufgefallen ist, dass die Einhebung des ORF-Beitrages, der ja nun eine gesetzlich beschlossene Abgabe ist, durch eine GmbH erfolgt. Das Finanzamt oder Magistrat heben ihre Abgaben ja auch nicht über irgendwelche Firmenkonstrukte ein. Nun könnte man als gelernter Österreich durchaus zur Ansicht gelangen, dass diese „ORF-Beitrags Service GmbH“ möglicherweise eigens dafür gegründet wurde, um neue – gut dotierte Posten – für irgendwelche Systemgünstlinge zu schaffen.

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Offener Brief an die österreichische Bundesregierung


LESERINNEN-BRIEF vom 26.03.2014

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann!
Sehr geehrter Herr Vizekanzler Spindelegger!
Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung!
Ich, Veronika Lindinger,  habe jahrelang in Österreich meine Steuern bezahlt.  Ich trage daher
einen Teil  zur  Finanzierung Ihrer Gagen bei.   Daher sehe ich es als moralisch legitim, mitbe-
stimmen zu dürfen, was mit meinem Steuergeld (und dem der anderen Österreicher) passiert.
Abgesehen  von  dem  Desaster,  das  mit  der  Hypo-Alpe-Adria  angerichtet  wurde und wofür
jetzt aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen der Steuerzahler die Konsequenzen zu tragen
hat,  sehe  ich  absolut  nicht  ein,  warum  der  Staat  Österreich jetzt plötzlich um 86 Millionen
Euro  die  Kunstsammlung  Essl  kaufen  soll.   Herr  Essl  hat  mit  dem Reichtum,  den er sich
privat  durch  die  Firma  Baumax  aneignen  konnte,  selbst  und  im Alleingang die Bilder er-
worben und genauso soll er sie jetzt wieder selbst und im Alleingang verkaufen.
Bei  der  Überschuldung,  die  die  Firma  Baumax hat und aufgrund derer ihr der Konkurs zu
drohen  scheint,  interessiert mich vordergründig sowieso,  ob die Firma nicht auch Schulden
beim Finanzamt hat. Wenn ja, dann wäre es interessant zu wissen, wie hoch diese Schulden
sind  und  ob  der Staat Österreich eigentlich nicht zum Ausgleich dieser Schulden die Bilder
sowieso  beschlagnahmen  könnte.   Die  „Osterweiterung“  scheint ja jetzt mehreren Firmen
auf den Kopf zu fallen und in weiterer Folge wieder dem Steuerzahler.  (Es lebe die Globali-
sierung!)
Falls  Baumax  keine Schulden bei Finanzamt oder sonstigen Behörden wie Krankenkasse etc.
haben  sollte,  dann  erhebt  sich für mich als Steuerzahler trotzdem immer noch die Frage, wo
wir  denn  im ohnehin schon über alle Maßen ausgelasteten Budget plötzlich eine Reserve von
86 Millionen  Euro  haben  sollten,  deren  Ausgabe  in weiterer Folge wieder den Steuerzahler
belasten würde.
Herr  Kulturminister Ostermayer betont,  dass der Ankauf der Kunstsammlung möglicherweise
zur Rettung von 4000 Arbeitsplätzen in Österreich dient.  Und wenn nicht?  Wie man Spekula-
tionen,  Zusagen  und Garantien unserer Regierung Glauben schenken kann,  haben wir nach
der Nationalratswahl 2013 erlebt.
Vorher hieß es aus dem Mund des Finanzministers:  Mit uns gibt es keine neuen Steuern! Jetzt
haben  wir  neue  und  höhere  Steuern  und  den gleichen Finanzminister gibt es immer noch!
Also noch einmal:  Von mir als Steuerzahler ein klares NEIN zum Ankauf der Kunstsammlung
Essl durch den Staat Österreich!
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Lindinger
2014-03-26

Glücksspiel – die Heuchelei mit dem Spielerschutz


Spielsüchtige werden als Alibi für die Marktmanipulation

und größere Ausbeutung missbraucht

Wir haben schon einige Beträge über die Firma NOVOMATIC verfasst,  die sich liebend gerne
den Begriff Spielerschutz auf ihre Fahnen heftet.   Im Beitrag „Österreicher mit Verantwortung“
haben wir über ein Oscar reifes Inserat des Glücksspiel-Konzerns berichtet.
Es  ist  wohl mehr  als erstaunlich , dass es ein professioneller Glücksspielbetreiber – der aus-
schließlich  dadurch  Gewinne  erzielt,    wenn  er  mit  Glücksspielautomaten  oder  sonstigen
Wetten  den  Leuten  ihr Geld abnimmt –  wagt,  das  Worte  „Spielerschutz“  in  den Mund zu
nehmen.
Eine Volksweisheit besagt, dass Selbsterkenntnis der erste Weg zur Besserung ist.  Zu dieser
will augenscheinlich der Automatenverband gelangen.  In einer heutigen Presseaussendung
wird nämlich von diesem unter anderem folgendes wörtlich festgestellt:
Der  Spielerschutz  im  Glücksspielgesetz,  samt  der Spielerschutzstelle im Finanzministerium
dient  vor  allem  als  Feigenblatt  für  primitive Marktmanipulationen.   Ein durchgehend konse-
quenter  Spielerschutz  ist weder im Glücksspielgesetz noch in der Spielautomatenverordnung
vorgesehen, sondern wird sogar ausdrücklich vermieden!
Dieses  freimütige Eingeständnis macht das Glücksspiel zwar nicht besser,  zeugt aber von der
Offenheit  des  Automatenverbandes.  Ferner  wartet dieser mit Zahlen auf,  mit denen die getät-
igten  Aussagen  untermauert  werden:   Mit  dem  Glücksspielgesetz  2008/2010 „schützte“ das
Finanzministerium und seine Spielerschutzstelle die Konsumenten, indem sie diese, 2011 und
2012, insgesamt gleich um über eine Milliarde Euro, 1.008.300.000.- erleichterte!
Nun  braucht  man  kein  Rechenkünstler  sein  um  nachzurechnen,  welche  Summen  sich  die
Glücksspielbetreiber eingesteckt haben müssen, wenn schon das Finanzamt über eine Milliarde
Euro  abkassiert  hat.   Natürlich  alles  im Namen des Spielerschutzes und als Prävention gegen
die Spielsucht.
Apropos Spielsucht.   Der Automatenverband weiß noch zu berichten: Außer, teilweise schamlos,
irreführenden  Angaben gibt es auch keine wissenschaftlich überprüfbare Zahlen zur Häufigkeit
von Spielsucht in Österreich.  Die sogenannte Kalke-Studie ist dafür unbrauchbar.
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2013-10-21

ÖVP-Korruptionsfall: Bürgermeister Rädler


Verdacht auf versuchte, vorsätzliche Abgabenhinterziehung

Über  äußerst  interessante  Post  durfte  sich  letzte  Woche der freiheitliche Klubobmann
Gottfried Waldhäusl freuen, dem brisante Unterlagen zum Steuerakt eines Bürgermeisters
aus dem Team Pröll, von Bad Erlach, NAbg. Johann Rädler anonym zugespielt wurden.
 
Diesen  Dokumenten  ist  zu  entnehmen,  dass  BM Rädler  vorgibt,  sein gesamtes Bürger-
meistergehalt  in  Höhe  von rund  3.200 Euro an den VP-Klub  abzuführen,  um sich Steuer-
zahlungen  zu  ersparen.   „Es  besteht der begründete Verdacht,  der versuchten,  vorsätz-
lichen Abgabenhinterziehung“, so Waldhäusl.
 
Denn  die  vom  Finanzamt angeforderten Unterlagen,  die diesen Vorwurf entkräften würden,
konnten bis dato nicht vorgelegt werden.  „Das einzige, was Rädler bisher vorweisen konnte,
war die Bestätigung seines Parteikassiers, die eher unter die Kategorie Freundschaftsdienst
fällt, als dass sie als Entlastung dienen könnte“, so Waldhäusl.
 
Der  freiheitliche  Klubobmann  zeigt sich von diesem Vorfall aber wenig überrascht,  so sei
Rädler,  wenn es um dubiose Machenschaften ginge, kein unbeschriebenes Blatt.   „Ob bei
Schlagzeilen  über  Parteispenden  für  Interventionen  bei Behörden bis hin zu Hehlerei mit
billigem  Heizöl  aus  Osteuropa,  der  Name  dieses  Pröll-Haberers  fällt wie das Amen im
Gebet“, so Waldhäusl.
 
Als  pikantes  Detail  am  Rande  sei  auch  noch erwähnt,  dass Frau Mag. Claudia Rädler-
Hochstätter  mit der Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten des VP-Bürgermeisters
betraut und sein Sohn Büroleiter von LH-Stv. Wolfgang Sobotka ist.
 
Waldhäusl  fordert  lückenlose  Aufklärung,  wobei diese durch eine parlamentarische An-
frage  der FPÖ forciert werden soll.   „Es ist uns wichtig,  ans Tageslicht zu bringen,  wie
diese  Sache  weitergehen  wird,  vor  allem  wie  die  Reaktionen  von  Rädler und seiner
Pröll-ÖVP  sein  werden,  nachdem  dieser  Fall nun  publik  wurde  und somit nicht mehr
vertuscht werden kann“, so der freiheitliche Klubobmann.
 
Rädler  würde  mit dieser Affäre einmal mehr sehr gut ins grausige Sittenbild der VP-NÖ
passen.   „Tarnen, tricksen, täuschen  – wäre der passendere Wahlslogan für die VP-NÖ
gewesen,  denn  Rädler  ist  nur  ein kleines Rädchen im großen VP-Korruptionsgetriebe.
Unter  Erwin Prölls Fittichen ist schon so mancher Korruptionskaiser,  wie beispielsweise
Ernst Strasser, hervorgegangen.
 
Offensichtlich  ist  es  bei der VP-NÖ parteiinterne Linie,  die politische Funktion zum Auf-
bessern  der  eigenen Geldbörse zu missbrauchen,  anstatt für die Menschen im Land zu
arbeiten.   Während  die  schwarze  Gesellschaft  überlegt,  wie  man  am besten gesetz-
schonend  in die eigene Tasche wirtschaftet,  werden  die  Bürger ungeniert mit Abgaben-
und Gebührenerhöhungen sowie Leistungskürzungen geschröpft.
 
Pröll  sollte  seinen  Gefolgsleuten schleunigst klar machen,  dass ein politisches Mandat
nicht  gleichzeitig  Steuerbefreiung  bedeutet  und  dafür  sorgen,  dass Herr Rädel seine
ausstehenden Steuerschulden sofort begleicht“, so Waldhäusl abschließend.
(Quelle: APA/OTS)
 
*****

2013-02-21
 

Möchtegern-Gangster und Rapper wieder aktiv


Die Katze lässt das Mausen nicht

In den Beiträgen….

Fick das Finanzamt

Judenhetze auf Facebook

Wann spielt es bei uns Toulouse?

Wehleidiger Möchtegern-Gangster

Neues vom Möchtegern-Gangster

…. haben  wir  uns mit der Person des Yasser Gowayed beschäftigt.   Mit seinen Beiträgen und
den  Kommentaren  veranstaltete  er einen Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch.   Wir haben
uns schon damals gefragt, wie lange sich noch der Rechtsstaat von diesem Mann auf der Nase
herumtanzen und ungestraft bedrohen lässt.
 
Nach  unserer  Beitragsserie  löschte  Gowayed  seinen  Facebook-Account  und es wurde sehr
ruhig um ihn.  Aber bekannter Weise lässt die Katze das Mausen nicht und so wurde er wieder
aktiv.   Auslöser dafür dürfte eine behördliche Ladung gewesen sein.
 
Offenbar  haben  auch  die  zuständigen  Behörden unsere Beiträge gelesen und präsentierten
Gowayed die Rechnung in Form einer  „Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren“.
 
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
 
Diese dürfte  Gowayed,  der übrigens noch bei seinem Vater wohnt, auf den Magen geschlagen
haben.  Anzumerken wäre noch,  dass Yassers Vater Präsident des Islamischen Zentrums Graz
ist.  Aber zurück zum Thema.
 
Yasser  Gowayed zeigt sich über die  Ladung verwundert und ist sich keiner Schuld bewusst.  Auf
Facebook  argumentiert  er damit,  dass in Österreich sogar Sexualtäter mit Fußfesseln versehen
werden.  Dies ist zwar ein extremer Missstand unseres Justizsystems, rechtfertigt allerdings nicht
seine  – ihm  zur  Last  gelegten – Straftaten (siehe Ladung).   Der Ordnung halber merken wir an,
dass für Yasser Gowayed die Unschuldsvermutung gilt.
 
Und sollte Gowayed nicht mehr wissen wie er zu dieser Ladung kommt, dann empfehlen wir ihm
die eingangs erwähnten ERSTAUNLICH-Beiträge zu lesen.   Obwohl er alle belasteten Facebook-
Einträge  gelöscht  hat,  scheint er wieder in alte Verhaltensmuster zurückzufallen.   Er lässt auf
seinem Account Kommentare zu, welche die Behörde wieder auf den Plan rufen müsste.
 
Augenscheinlich  goutiert  Yasser  Gowayed  diese  Kommentare,  denn  sonst müsste er diese
löschen.  Die  technische Möglichkeit dazu besteht ja immerhin.   Nachfolgend präsentieren wir
unserer  Leserschaft einige geistige Ergüsse,  stellvertretend für 57 abgegebene Kommentare
in etwa der gleichen Art..
 
Screen: facebook.com (Account von Yasser Gowayed)
Im Schlusskommentar pflichtet Gowayed dem Kommentator A. Spahic sogar bei
 
Wenn es Yasser Gowayed in Österreich nicht gefällt, stellt sich für uns die Frage, warum er die
Gastfreundschaft der Alpenrepublik weiterhin strapaziert?  Leider kann dieser Mann nicht mehr
abgeschoben werden, da er mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
 
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2012-09-30
 

Wann „spielt“ es bei uns Toulouse?


Erstaunliche Auffassung von Meinungsfreiheit

Am 11.März 2012 haben wir den Beitrag  „Fick das Finanzamt verfasst“. In diesem ging
es  um  die  Geisteshaltung  und  Einstellung  einer Gruppe muslimischer Mitbürger aus
der  Steiermark,  welche in einem letztklassigen Videoclip ihr trauriges Schauspiel- und
Gesangstalent beweisen wollten.
 
In zahlreichen Kommentaren zum o.a. Beitrag versuchten  – offenbar Mitglieder einer
„Islam Brotherhood“ –  das Video als Kunst darzustellen und reklamierten die in Öster-
reich  herrschende  Meinungsfreiheit.   Dass diese auch ihre Grenzen hat,  haben die
Herren geflissentlich übersehen.
 
Aber sei wie es sei,  einer der Hauptdarsteller in dem Videoclip ist ein gewisser Yasser
Gowayed,  zumindest nennt er sich so.   Und jetzt kommen wir wieder zur Meinungs-
freiheit, die von diesen Herren so stark beansprucht wird.
 
Auf der Facebook-Seite des verhinderten Rappers,  wird ganz augenscheinlich zu dem
traurigen und schockierenden Ereignis in Toulouse Stellung genommen.  Nachfolgend
präsentieren wir Ihnen den Screen mit samt seinen erstaunlichen Kommentaren.
 

Fällt das auch noch unter Meinungsfreiheit?

Screen: facebook.com
 
Wir  wollen  auf den Facebook-Eintrag des  Yasser Gowayed  und den angeschlossenen
Kommentaren gar nicht näher eingehen, denn diese sprechen für sich selbst. Allerdings
stellen  wir  wiederholt  die Frage,  haben wir es wirklich notwendig Personen mit einer
derartigen  Geisteshaltung und Einstellung in Österreich  Gastfreundschaft zu gewähren
oder gar einzubürgern?
 
Und noch zwei Fragen tun sich für uns auf. Wie lange sieht der Verfassungsschutz dem
erstaunlichen Treiben dieser Gruppe noch zu?  In Anbetracht der Eintragungen auf der
Facebook-Seite von  Yasser Gowayed  fragen wir uns,  wann der Zeitpunkt kommt, wo
es in der  Alpenrepublik Toulouse „spielen“ wird?

*****

2012-03-23
 

Fick das Finanzamt


Gewalttaten, Drogenverkauf und Steuerhinterziehung

Lieder lassen auf die Geisteshaltung und Einstellung ihrer Interpreten schließen.  Diese
sind  meist auch Vorbilder für Jugendliche und werden zu deren Idolen erkoren.   Das
wiederum löst häufig Nachahmungseffekte aus.
 
Bei nachfolgendem Youtube-Video stellt sich die berechtigte Frage,  ob deren Interpre-
ten  – Personen mit Migrationshintergrund –  tatsächlich  eine  derartige  Geisteshaltung
und Einstellung haben oder nur Jugendliche zur Nachahmung animieren wollen.
 
Quelle: youtube.com
{mp4-flv img=“videos/yasser.jpg“ showstop=“true“}ozmann{/mp4-flv}
 
Wir  wollen den Inhalt des obigen  Videos nicht kommentieren und  überlassen es den ge-
neigten Leser(innen) sich selbst ein Urteil darüber zu bilden. Jedenfalls bestehen allerbeste
Chancen, dass bildungsferne Jugendliche  – und deren gibt es in Österreich leider zu viele –
zur Nachahmung inspiriert werden.
 
Interessant ist auch der Facebook-Eintrag der Firma  BALTAGI – Records,  vermutlich Produ-
zent des Videos und für dessen Vertreibung verantwortlich. Offenbar um die Ernsthaftigkeit
des  Videoinhalts zu unterstreichen,  meint BALTAGI  auf seinem Facebook -Account:  „Fick
das Finanzamt.“
 
Screen: facebook.com
 
 
Angesichts der im Video gezeigten Handlung  –  die in Österreich (Steiermark) spielt –  und
der auf Facebook getätigten Ankündigung,  werden Steuerprüfer(innen) zukünftig gut be-
raten sein,  wenn sie Betriebsprüfungen bei  BALTAGI – Records  und bei den Interpreten
des Songs im Video, nur in Begleitung schwerbewaffneter Polizisten durchführen.
 
Allerdings stellt sich für uns die Frage,  haben wir es wirklich notwendig Personen mit einer
derartigen  Geisteshaltung  und  Einstellung  in  Österreich  Gastfreundschaft zu gewähren
oder gar einzubürgern?
 
*****

2012-03-11
 

Das Märchen von der „Ltd.“


Alles Selbstmörder?

Wenn man sich nachfolgendes Schreiben durchliest, könnte der Eindruck entstehen
dass alle Unternehmer welche ihre Firma als Einzelunternehmen, OG, KG oder GmbH
registriert  haben, eigentlich wirtschaftliche Selbstmörder sind.
Wir wollen auf die Versprechungen die in diesem Anbot enthalten sind gar nicht näher
eingehen, sondern überlassen es dem geneigten Leser sich selbst ein Bild zu machen.


Nachteile werden verschwiegen

Der Verfasser dieses des oben angeführten Schreibens verspricht dem Leser das Blaue
vom Himmel und sieht in der Gründung einer „Privat Limited Company“ nur Vorteile.
Über Nachteile einer solchen „Ltd.“ schweigt er sich geflissentlich aus oder ist nicht in
deren Kenntnis. Dabei hätte er nur auf den Webseiten „Rechtsfreund“ oder „Unterneh-
merbörse“ nachsehen müssen

 

Ltd. ist kein Freibrief

Aber bringt die Gründung einer „Limited Company“ wirklich nur Vorteile? Bekanntlich hat
es der Europäische Gerichtshof möglich gemacht, dass sich alle in einem EWR/EU- Land
gegründeten Gesellschaften überall im EWR niederlassen können,  ohne dass die im je-
weiligen Land geltenden Gründungsbestimmungen, insbesondere auch die Vorschriften
über die Kapitalaufbringung, beachtet werden müssen.

Aufgrund  dieser rechtlichen  Möglichkeit erfreuen sich in letzter  Zeit vor allem britische
„Limited Companies“ (Ltd.) besonderer Beliebtheit, da deren Gründung relativ günstig ist
und lediglich ein paar britische Pfund dafür berappt werden müssen. Ist diese Ltd. einmal
gegründet, kann sie sich überall in der EU niederlassen, ohne die dort jeweils geltenden
Kapitalaufbringungs-Vorschriften einhalten zu müssen. Dies auch dann, wenn der eigent-
liche Hauptsitz dieser Gesellschaft gar nicht im Gründungsstaat (z.B. England), sondern
beispielsweise in Österreich liegt.

Schlechte Karten ohne Haftungsfond

Wie aber die Beratungspraxis zeigt, treten die erhofften Vorteile jedoch nicht immer ein.
Sieht man einmal von jenen Gründern ab, die solche Ltd. zwecks Steuerhinterziehung
errichten, was sich allerdings in Finanzkreisen auch schon herumgesprochen hat, bringt eine
Limited nämlich kaum Vorteile. Vielmehr merken immer mehr Unternehmer, dass mangels
jeglichem Haftungsfonds, bei Vertragsabschlüssen mit solchen Firmen Vorsicht geboten ist.

Steuer-, Sozial- oder Gewerberecht kann nicht umgangen werden

Häufig werden solche Gesellschaften auch nur deswegen gegründet, weil anscheinend viele
Gründer der irrigen Meinung sind, mit dem Stammkapital, das bei der Gründung einer öster-
reichischen GmbH aufgebracht werden muss, könne man nicht arbeiten, das Geld also nicht
sofort für  Unternehmenszwecke einsetzen.  Tatsache ist freilich,  dass der Geschäftsführer
dieses Geld für die Gesellschaft sofort verwenden kann.
Völlig irrig ist auch die weitverbreitete Meinung, mit einer Niederlassung solcher Firmen in
Österreich könne man österreichische Vorschriften, insbesondere im Steuer-, Sozial- oder
Gewerberecht  umgehen.  Tatsache ist vielmehr, dass die österreichischen  Vorschriften
natürlich uneingeschränkt zur Anwendung kommen.

Haftung für den Geschäftsführer bleibt aufrecht

Dies gilt besonders auch für die Geschäftsführer  – Haftung. Der sogenannte „Managing
Director“ haftet natürlich persönlich genauso wie ein GmbH-Geschäftsführer etwa der
Finanz, der Sozialversicherung oder auch den Gläubigern gegenüber, wenn er sich etwas
zu Schulden hat kommen lassen.
 
Die Niederlassung der Limited ist in das Firmenbuch, in dessen Sprengel der Sitz liegt, ein-
zutragen. Jegliche Änderung, auch im Gesellschaftsvertrag der Limited, ist anzuzeigen, und
es entstehen daher Kosten für die Eintragung im Firmenbuch.

Ausgeträumt

Sicherlich richtig ist, dass die Gründung einer Limited Company günstig ist. Aber auch öster-
reichische Personengesellschaften (z.B. KG oder OG) können ohne jegliche Kapitalaufbring-
ung gegründet werden.
Also nichts ist mit dem Traum des risikolosen Unternehmers.  Die einzigen welche einen
völlig gefahrlosen Nutzen aus einer „Ltd.“ ziehen sind jene Firmen, welche die Gründung
einer solchen durchführen.
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2010-06-29
  

Gewalt gegen Frauen als Kunst


Keine Kunstexpertin

Kein Kunstliebhaberin für Gang-Bang und Sado-Masospiele dürfte jene Steuerprüferin
gewesen sein, die in einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.

In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu bezahlen.

Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.

All Inclusiv

In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten Gruppensex und Peitschenspiele, Ge-
tränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten. Die Verabreichung von Speisen ist
normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von 10 Prozent belastet.

Steuerschonend

Dieser Klubbetreiber hatte offensichtlich nicht so gute Kontakte, um seinen Rotlichtbetrieb
als Kunst zu verkaufen und dafür Subventionen zu kassieren. Er versuchte sich in anderer
Form zu behelfen.

Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form

von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“. Essen ist ja auch eine dringende
Notwendigkeit um Kondition zu erlangen, wenn es anschliessend zur Sache gehen soll.

Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer an das

Finanzamt ab. Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war und auch kein Kunst-
verständnis hatte, stiess  dies sauer auf und  beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem
Fall die Haupt- und Nebenleistung nicht voneinander trennbar wären.

Der Finanzamtsbescheid

Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale die von
den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent für die ge-
samte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuernachzahlung.  

Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen Finanz-

amtsbescheid nicht akzeptieren wollte. Aber auch der unabhängige Finanzsenat hatte
offensichtlich wenig Kunstverständnis und wies die Beschwerde ab.

Frustfressen

Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu Sexual-
kontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexualkontakte“
diene.

So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings führte der

UFS weiter aus: „Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner
sich auf das Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“

Bis zum VwGH

Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem Verwaltungs-
gerichtshof. Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls der Rechts-
meinung des UFS, dass man  zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der Einheit
-lichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)

Interessante Fragen

Nun wird es natürlich interessant, mit welchem Steuersatz die „Swingerkunst“ in der Seces-
sion“ versteuert werden wird. Aus diesem und auch aus anderen Gründen wird der LAbg.
Mag. Gerald Ebinger (FPÖ), morgen eine dringliche Anfrage bei der Gemeinderatsdebatte
stellen. Folgende Punkte sollen geklärt werden.

1) Welche gesetzlichen Auflagen beziehungsweise Vorschriften(Feuerpolizei, Hygiene,
    Nassräume,…) müssen konzessionierte sog. „Swingerclubs“ bzw. Laufhäuser erfüllen?
2) Waren diese Voraussetzungen bei der Kunstinstallation von Christoph Büchel in der
    Secession gegeben?
3) Wer kontrollierte diese behördlichen Vorgaben wie oft?

4) Wird die Vergnügungssteuer in voller Höhe eingehoben oder findet hier eine konkur-

     renzverzerrende  Begünstigung statt, weil ein normaler „Swingerbetrieb“ im Rahmen
     einer Ausstellung betrieben wird?
5) Können sie garantieren, dass der „Bar-Club E6“ für die Einnahmen, Getränke und
    dergleichen Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer bzw. Getränkesteuer abführt?

6) Die Umbaukosten von 90.000 Euro werden laut GR Woller (SPÖ) von den Einnahmen
    durch den „Swingerclub“ abgedeckt. Dies sind aber nicht die gesamten Kosten, die
    Räumlichkeiten müssen ja auch wieder rückgebaut werden. Können sie garantieren,

    dass die Einnahmen nach Steuer tatsächlich diesen Gesamtbetrag abdecken können
    oder bleibt ein Restbetrag aus Förderungen über?
7) Ist es üblich, dass die Stadt Wien Gewerbeunternehmen durch von ihnen subvention
     -erte Institute Fördermittel für Investitionen vorschießt?

8) Können Sie ausschließen, dass im Rahmen dieser „Performance“, „Raum für Sexkultur“,
    auch professionelle Sexarbeiterinnen an den Vergnügungen teilnahmen bzw. noch teil-
    nehmen?
9) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass Personen vor Ort nicht mit Geschlechts-
     krankheiten oder HIV infiziert werden?
10) Gab es bei der Vergabe der Kunstinstallation an einen „Swingerclub“ in der Seces-
       sion eine Ausschreibung?

11) Wenn ja, zu welchen Kriterien?
12) Wussten Sie im Vorfeld der Kunstaktion darüber Bescheid?
13) Wenn ja, waren Sie damit einverstanden?
14) In welchen anderen Wiener Kultureinrichtungen sind derartige Kunstimpressionen
       mit „Swingerclubs“ in Zukunft geplant?

15) Werden diese auch mit Steuergeld indirekt gefördert.
16) Nach welchen Kriterien sind die Eintrittspreise im Rahmen von sechs bis 42 Euro
       zu entrichten und inwieweit sind diese gendergerecht?
17) Welche anderen, einem „Swingerclub“ ähnlichen Einrichtungen, mit Ausnahme der Sado

       -MasoSzene im Ammerlinghaus werden durch die Stadt Wien in Zukunft noch gefördert
        werden?
18) Sehen sie diese Form der „ars amandi“ auch als förderungswürdige Kunst?

19) Ursula Stenzel, Vorsteherin des Bezirks Innere Stadt, zu dem die Secession gehört,
    hat in einer Aussendung gemeint: „Unter    Vortäuschung falscher Tatsachen wurde
    die Zustimmung des Bezirkes zu einer Veranstaltung im Rahmen einer Kunstausstell-
    ung in der Secession erschlichen, weil weder im Konzessionsansuchen noch bei der
    Eignungsfeststellung der Secession für die besagte Ausstellung von einer Gruppen-
    sex-Veranstaltung die Rede war“. Fehlt nun die Bewilligung aus dem Grund der Nicht-
    igkeit, wird diese aufgrund der Erschleichung unter Vorgabe falscher Tatsachen ent-
    zogen oder bleibt die Bewilligung trotz Täuschung bestehen?
20) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kunstinstallation bis April 2010 bestehen
    bleibt?

Man darf auf die Antworten der sozialdemokratischen Stadtregierung gespannt sein. Viel-
leicht rechtfertigt man sich damit, dass der Kabas, der im übrigen nicht der FPÖ sondern
dem BZÖ angehört, seinerzeit auch in einem Puff war.

Gewalt gegen Frauen als Kunst

Erstaunlich ist auch, dass gerade die Sozialdemokraten und die Grünen permanent für
Frauenrechte eintreten. Die selben Personen predigen auch unaufhörlich gegen Gewalt
an Frauen und finden dann nachfolgende Szenarien als Kunst und fördern diese noch
mit öffentlichen Mitteln.



Mehr an Doppelmoral ist zur Zeit nicht zu überbieten. Und nochmals zum Schluss für alle
Leute mit diesem erstaunlichen Kunstverständnis. Gruppensex in Swingerclubs und Sex-

ualpraktiken wie Sado-Maso haben mit Kunst nicht das geringste zu tun.

*****

2010-02-25
  

Sozialdemokratische Doppelmoral


Skandal in SPÖ-naher Druckerei?

Wie einer heutigen APA-OTS Aussendung zu entnehmen ist, soll es in einer SPÖ-nahen
Kärntner Druckerei zu einem ungeheuerlichen  Skandal gekommen sein. Laut Aussage
des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler besteht der Verdacht, dass in diesem Betrieb
geringfügig beschäftigte Mitarbeiter nicht die ihnen zustehenden Lohnzahlungen erhalten
haben, sondern mit Gutscheinen anstelle von Löhnen bezahlt wurden bzw. Mehrleistungen
nicht honoriert worden sind.
Weiteres will der Landeshauptmann geklärt wissen, inwieweit Lohnsteuerabgaben an das
Finanzamt und Abgaben an die Gebietskrankenkasse geleistet worden sind, sowie welche
weiteren Verfehlungen in dieser SPÖ-nahen Causa liefen.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Er erwarte sich eine lückenlose und schonungslose Überprüfung dieses Falles, bzgl. der
Vorwürfe welche Seitens der Belegschaft aufgezeigt wurden. Einer Mitarbeiterin die sich
an die Arbeiterkammer wandte und sich dort rechtliche Hilfe erhoffte, sei angeblich von
einer AK-Beraterin folgendes mitgeteilt worden: ,Ein roter Betrieb hackt dem anderen
roten kein Auge aus.“
Dieses Zitat einer Arbeiterin soll in einem Brief an den Landeshauptmann festgehalten sein.
Wenn diese Aussage tatsächlich der Wahrheit entspricht, hat die Arbeiterkammer großen
Erklärungsbedarf.
Der Brief an den Landeshauptmann. Quelle: APA-OTS

Dementi der AK

Die AK dementierte umgehend die erhobenen Anschuldigungen via Presseaussendung.
Der zuständige AK-Direktor Dr. Winfried Haider wies die Anschuldigungen aufs Schärfste
zurück.
„Es ist ein Zeichen von schlechtem Stil und Rufschädigung, wenn Kärntens Landeshaupt-
mann via Aussendung anonym erhobene Vorwürfe gegen eine Mitarbeiterin der AK und
somit gegen die gesamte Institution, ohne vorherige Überprüfung, medial verbreitet“, so
der  AK-Direktor.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steine werfen

Das gerade die AK die Schiene der vorigen Nichtüberprüfung fährt ist erstaunlich. Ist sie
jedoch jene Institution, welche ohne Überprüfungen „Drohbriefe“ an Unternehmer ver-
sendet, die nur auf den Angaben eines beschwerdeführenden Arbeitnehmer basieren.
Uns liegt zahlreich derartiger Schriftverkehr vor, wo sich alle Vorwürfe in Luft auflösten,
nachdem die Unternehmer Fakten auf den Tisch legten. Allerdings gehörten die Betrie-
be, welche diese „Drohbriefe“ erhielten,  zu keinem Dunstkreis einer politischen Partei.

Telefongespräch mit AK-Direktor

Dr. Haider garantiert für die AK, dass sich diese ohne Rücksicht auf den jeweiligen Eigen-
tümer des Unternehmens, für die Interessen der Arbeitnehmer einsetze und diese
vertrete. Jene Betroffenen die mit arbeitsrechtlichen Problemen in dem besagten Brief
angeführten Betrieb zu kämpfen haben, mögen sich an die AK-Rechtsberatung wenden.
Ob die Betroffenen im aktuellen Fall von diesem Angebot noch Gebrauch machen werden
ist allerdings fraglich. Eine derartig  negative Propaganda schmälert mit Sicherheit das Ver-
trauen in die AK.
In einem heute geführten Telefongespräch mit Dr. Haider versicherte dieser der Redaktion,
dass an den gesamten Vorwürfen nichts dran sei. Seiner Meinung nach ginge es lediglich
darum, einen SPÖ-nahen Betrieb und die Arbeiterkammer „anzupatzen“.

Es fehlt die Motivation

Nun es wird die nahe Zukunft zeigen, was an diesen Vorwürfen wirklich dran ist. Uns er-
scheint es allerdings ein wenig unrealistisch, wenn der Kärntner Landeshauptmann die
Staatsanwaltschaft, das Finanzamt und die Krankenkasse einschaltet, nur um ein politisches
Strohfeuer zu entfachen.
Das Dörfler den Brief so blauäugig in Empfang genommen hat und sich dadurch in Gefahr
begibt ins offene Messer zu laufen, glauben wir nicht. Uns fehlt auch die Motivation für
das „Anpatzen“, denn es gibt keine unmittelbar bevorstehenden Wahlen in Kärnten.

Doppelmoral öffentlich zur Schau gestellt

Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, ist dies ein neuerlicher Beweis dafür welche Dop-
pelmoral bei den Sozialdemokraten ganz ungeniert und öffentlich zur Schau getragen wird.
Über zwei klassische Beispiele haben wir bereits in den Beiträgen „Morddrohung gegen H.C.
Strache“ und „Zutritt für Männer verboten“ berichtet.
 
*****

2010-02-18
  

Der Beamte und die Schadenfreude


Arbeitslosengeld gestrichen

In Vorarlberg hat das Arbeitsmarktservice (AMS) im vorigen Jahr, fast 3.500 Personen
das Arbeitslosengeld zeitweise gesperrt. Diese Sperren erfolgten auf Grund von Arbeits-
unwilligkeit und haben gegenüber dem Jahr 2008 um ein Viertel zugenommen.

Erstaunlich ist auch, dass von dieser Sperre kaum ältere Personen betroffen waren, sondern
der Löwenanteil bei den unter 25-Jährigen zu finden war. Bis zu sechs Wochen Arbeits-
losengeldsperre gab es für Personen, die zumutbare Arbeitsstellen oder Schulungen nicht
angetreten hatten.

Allerdings fragen wir uns warum nur für sechs Wochen? Eine Person die nicht arbeiten will
und dies auch noch öffentlich demonstriert, hat keinerlei Anspruch auf eine Unterstützung.

Sozialschmarotzer sind Wirtschaftsschädlinge

Diese Leute sind Sozialschmarotzer und schädigen die Wirtschaft. Wir haben schon einige
Male darüber berichtet, dass einerseits eine Arbeitslosigkeit besteht, während anderseits
offene Stellen nicht besetzt werden können, weil es Berufsarbeitlosen an Arbeitswillen
mangelt.

Aus der Not eine Tugend gemacht

Ein derart massives Personalproblem dürfte auch der Inhaber eines Viersternehotels im
benachbarten Bundesland gehabt haben. Trotz Hauptsaison und überdurchschnittlicher
Bezahlung, konnte ein Ötztaler Hotelier nicht genügend Personal für sein Hotel finden.

Um seinen dringenden Personalbedarf zu decken, stelle er zwölf Ausländer (vorwiegend
aus Ungarn) ein. Er meldete die Leute auch beim Finanzamt und bei der Krankenkasse,
wodurch dem österreichischen Staat kein Schaden erwuchs.

Keine Arbeitsbewilligung aber Arbeitswillen

Allerdings hätten diese Leute Arbeitsbewilligungen benötigt, die jedoch wegen Kontingent-
erschöpfung nicht ausgestellt wurden. Die Kontrollgruppe gegen illegale Arbeit (KIAB)
entdeckte im Zuge einer Kontrolle diesen Missstand und zeigte den Hotelbesitzer an.

Unnötiger geistiger Erguss eines Beamten

Das der Sachbearbeiter Franz Füchsl von der Steuerkoordination Region West nicht unbe-
dingt zur geistigen Elite unseres Landes gehören dürfte, beweist sein Statement welches
wir aus der Bezugsquelle  „tirol.orf“ zitieren:

Zitat eines Beamten, der seinen Gehalt ausschliesslich aus Steuergeld bezieht:
„Dem Hotelbetreiber drohen jetzt empfindliche Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungs-

gesetz. Zudem dürfte er den Rest der Saison mit einem akuten Personalengpass zu kämpfen
haben.“

Schadenfreude ist kaum zu verbergen

Aus dieser Aussage kann man direkt die Schadenfreude entnehmen, dass der Unternehmer
nun Personalprobleme haben wird. Klar wird er die haben, weil es ja genug sozialschmarot-
zende Arbeitsunwillige gibt, welche auch aus dem Geld des Hoteliers erhalten werden.

Nochmals zurück zum Beamten Füchsl, der vermutlich im Staatsdienst tätig ist weil seine
Dienste in der Privatwirtschaft offensichtlich nicht so gefragt waren. Wenn er seinen Job

erledigt und Leute zur Anzeige bringt die gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen
ist das eine Sache.

Füchsl sollte lieber einmal nachdenken

Jedoch derart geistige Ergüsse von sich zu geben, steht diesem Mann nicht zu. Was glaubt
er, von wem er seinen Gehalt weiter beziehen wird, wenn es keine Privatunternehmer mehr
gibt. Sogar die illegal Beschäftigen aus dem Hotel haben seinen Gehalt mitfinanziert, weil
sie beim Finanzamt angemeldet waren und daher Steuern bezahlten.
 

In Deutschland kippt bereits die Stimmung

Im benachbarten Deutschland erkennen schon Politiker den Ernst der Situation bezüglich
der Sozialschmarotzer. Es wird dort vermutlich eine Frage der Zeit sein, bis etwas dagegen
unternommen wird, wobei der erste Schritt  bereits vom Bundesgerichtshof gesetzt wurde.

Da Österreich sich in vielen Fällen am westlichen Nachbarn orientiert hoffen wir, dass
auch bei uns die Politiker aufwachen und endlich ihre Stimmviehangst ablegen und eben-
falls zu dieser Erkenntnis kommen.

*****

2010-02-13
  

Keine Zwangsmitgliedschaft in der AK


Eine Neuigkeit

Wussten Sie schon, dass es bei der Arbeiterkammer keine „Zwangsmitgliedschaft“
gibt?  Wenn Sie nun glauben wir sind verrückt geworden, dann befinden Sie sich im
Irrtum. Aber darauf kommen wir in diesem Beitrag später zurück.

Wer darf mitspielen?

Wer hat überhaupt die Ehre bei der Arbeiterkammer Mitglied werden „zu müssen?“
Arbeitnehmer(innen) mit einer Beschäftigung in Österreich (soweit arbeiterkammer-
zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge.
Arbeitnehmer(innen), auch Beamte von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden,
sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten  und nicht in der Hoheits-
verwaltung tätig sind.
Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in Österreich wohnhaft sind und zuvor
eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten.  Kindergeldbezieher(innen) mit (bzw.
unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist. Präsenz- bzw.
Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK-zugehörig ist.

Auch andere werden zwangsbeglückt

Keinen Anspruch auf die Zwangsmitgliedschaft haben z.B. Beamte in der Hoheitsverwaltung,
Selbständige und Bauern/Bäuerinnen. Da fragen wir uns, wie diese Personen eine derartige
Schmach überhaupt überleben können. Nun diese Frage ist allerdings leicht zu beantworten,
denn auch diese Gruppen hat ihre eigenen Zwangsvereine.

Realismus und Dogmatismus

Wie knapp realistische und dogmatische Denkensweise in der Arbeiterkammer nebenein-
ander liegen, beweisen folgende Aussagen auf einer Webseite der sozialdemokratischen
Fraktion.
Zum Thema Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft wird folgende Meinung vertreten:
„Eine Abschaffung der gesetzlichen Zugehörigkeit würde auch die Abschaffung der
Arbeiterkammer bedeuten. In diesem Fall würde sie aufgelöst oder zu einer Konkur-
renzgewerkschaft neben dem ÖGB. Dadurch würde die Interessenvertretung der
Arbeitnehmer(innen) entscheidend geschwächt.“

Konkurrenz unerwünscht

Hier schlägt die realistische Denkensweise voll durch. Ja nur keine Konkurrenz, denn so
eine Monopolstellung ist schon was Feines. Wenn man zum Schluss gelangt, dass sich mit
einer Beendigung der Zwangsmitgliedschaft die AK auflösen würde, kann dies nur bedeuten,
dass die Mitglieder mit den Leistungen nicht zufrieden sind.
Anstatt die Leistung zu erhöhen um die Mitglieder freiwillig bei der Stange zu halten, bevor-
zugt man doch lieber den Zwang zur Mitgliedschaft. Also dürften die Probleme des Preis-
Leistungsverhältnisses innerhalb der AK bekannt sein.
Nun wollen wir Ihnen eine Spitzenaussage der selben Fraktion wiedergeben, welche
die dogmatische, bereits an Präpotenz grenzende Denkweise widerspiegelt:
„Jeder Bürger hat Steuern und Abgaben zu zahlen. Die gesetzliche Zugehörigkeit zur AK als
Zwangsmitgliedschaft“ zu bezeichnen ist jedoch, als würde man die Zugehörigkeit zur
Republik Österreich oder zur Gemeinde Wien auch als Zwangsmitgliedschaft empfinden. Die
Arbeiterkammerumlage ist eine besondere Art der Steuer, die für jene Leistungen zweck-
gebunden ist, die die AK in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags für die Arbeitnehmer(innen)
erbringt.“

AK sieht sich als Staat, Gemeinde und Finanzamt

Diese Aussage muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sehen sich doch etliche
Herrschaften der Arbeiterkammer als Staat im Staat. Hier wird ein Zwangsverein, der aus-
schließlich von den Beiträgen seiner Zwangmitglieder und Steuergelder erhalten wird, mit
der Zugehörigkeit zu einem Land, bzw. Stadt verglichen.

Realitätsverlust oder Absicht?

Offensichtlich haben diese Damen und Herren keine Ahnung, was Rechte und Pflichten
eines Staates bedeuten. Ansonsten könnten sie nicht so einen Nonsens von sich geben.
Vielleicht kommt es noch soweit, dass von der AK ein diplomatisches Territorium bean-
sprucht wird und Diplomatenpässe an Funktionäre vergeben werden.
Folgt man den getätigten Aussagen der Herrschaften der sozialdemokratischen Fraktion,
gibt es keine Zwangsmitgliedschaft bei der AK, wie wir es Eingangs erwähnt haben.
Sollten Sie glauben, dass wir diese Aussagen erfunden haben, können Sie diese unter
diesem „Link“ nachlesen.
*****

2010-01-26
 

Die Dummschwätzer

 

Keine Neuigkeiten in der Spendenaffäre

Wir haben sich bereits einigemale mit der angeblichen Spendenaffäre beim Verein
„Engel auf Pfoten“ befasst. Schreiber eines anonmyen Webblog werfen dem Geschäfts-
führer Roland Komuczky massiven Betrug vor.

Anfänglich wurden wir aus den Vorwürfen dieser anonymen Schreiber nicht wirklich schlau

und luden daher R. Komuczky zweimal zu einem Interview ein. Aus diesen und dem Fehlen
von angeblichen Beweisen, die von den Blogschreibern zwar immer wieder angekündigt,
aber nie erbracht wurden, konnten wir uns keinen richtigen Reim aus der ganzen Angelegen
-heit machen.

Neutralität ist Mittäterschaft

Wir stellten in unseren Beiträgen klar, dass für uns die Unschuldsvermutung gilt, solange
nicht das Gegenteil erwiesen ist. Prompt wurden wir von diesen anonymen Blogschreibern
als Mittäter angeprangert.

Persönlicher Rachefeldzug

Nachdem wir die Beiträge auf dieser, inzwischen zum Dummschwätzer-Blog mutierten
Webseite verfolgten, verdichtete sich bei uns der Verdacht, dass die ganze Angelegen-
heit eher ein persönlicher Rachefeldzug ist, als zur Aufdeckung eines Spendenskandals
dienen sollte.

Gute Connection

Das hat sich auch im Laufe der letzten Zeit einwandfrei bewiesen. Da werden dem
R. Komuczky beste Verbindungen zur Polizei und Justiz angedichtet und das als Tat-
sache gewertet, dass er als Betrüger noch nicht im Gefängnis sitzt.

Da müßte dieser zumindest ein ranghoher Politiker sein, um so ein Privileg geniessen

zu können und das ist er bei Leibe nicht.  Auch ist uns der Widerspruch den einer dieser
Blogschreiber angibt nicht klar.

Widerspruch

Einerseits soll Komuczky in einer 30m2 Wohnung hausen, während er sich anderseits
aus Spendengeldern einen Ferrari gekauft hat. Das passt irgendwie nicht zusammen.
Was diese Dummschwätzer noch nicht beachtet haben ist, dass der Kauf von Luxusautos
vom Verkäufer dem Finanzamt gemeldet werden muss.
 

Finanz überprüft penibel

Selbst wenn dies nicht geschehen ist, hat die Finanzbehörde längts Kenntis davon, denn
Wirbel darum wurde in der Zwischenzeit dementsprechend veranstaltet. Bei der Finanz
muss dann sehr wohl nachgewiesen werden, woher man das Geld für ein derartiges Auto
hat.

Als Rechtfertigung gab Komuczky an, dass er  das Fahrzeug aus einer Versicherungssumme,

die ihm auf Grund eines Kunstfehler erstattet wurde, gekauft habe. Alle Zweifler können mit
absoluter Sicherheit davon ausgehen, das dies von der Finanzbehörde sicherlich genaues-
tens überprüft wurde.

Aber vielleicht kommt jetzt noch so ein Dummschwätzer auf die Idee, dass ja Komuczky

neben seinen hervorragenden Verbindung zur Polizei und Justiz, noch einen guten Draht
zur Finanz hat, um sich der Strafverfolgung entziehen zu können.

Hasstiraden

Nicht nur der Geschäftsführer des Blindenvereines kommt auf diesem Dummschwätzer-
blog schlecht weg, sondern auch alle anderen Personen, die keine Front gegen ihn be-
ziehen. Wir haben einige Beispiele herausgesucht.

Aber auch Familienangehörige und Personen die mit ihm überhaupt nichts zu tun
haben, werden auf dieser letztklassigen Webseite unter Beschuss genommen.

Auf der Gehaltsliste

Der Herausgeber dieses Magazins und ein gewisser Mag. Herwig Baumgartner, der mit
Komuczky absolut nichts zu tun hat, stehen angeblich auf dessen Gehaltsliste.
Dazu möchten wir anmerken, dass sich Herr Roland Kommuczky den Herausgeber von
ERSTAUNLICH nicht leisten könnte.

Kriminelle Polizeibeamtin

Die Schwägerin von ihm, Karin Komuczky wird als kokainsüchtige Kriminelle bezeichnet.
Die Dame ist eine integere Beamtin der BPD Wien und befindet sich zur Zeit in Karenz.
Sinnigerweise bezeichnend für diesen Blog wird das Neugeborene, als „frisch geworf-
ener Scheisser“ bezeichnet.

Treuhänder sind auch Betrüger

Die Kammer der Wirtschafttreuhänder, die für die Vergabe des „Spendegütesiegels“
veranwortlich sind, werden als krimineller Verein tituliert, weil für dieses Siegel ein gewis-
ser Geldbetrag zu entrichten ist.

Versuchte Nötigung

Den ehemalige Pressesprecher der FPÖ Thomas Edtmeier, versucht man mit Drohungen
und Unterstellungen zu nötigen. Wenn er nicht aussagt, dass Komuczky ein Betrüger ist,
sei er ein Lügner und Komplize. Man versichert ihm, dass dies sicherlich nicht vorteilhaft,
für seine weitere Karriere sei.

Kinderschänder

Dem stv. Prior des Ritterorden Hl. St. Georg, Walter Deles wird unterstellt, dass er bzw.
sein Orden Kinderschänder beschützen. Da war wohl der Wunsch, Vater des Gedankens
beim Administrator dieser sonderbaren Webseite.

Webseite am absoluten Niveautiefpunkt

So und so ähnlich geht es auf dieser Webseite zu. Wir haben hier nur einige  Beispiele
herausgesucht. Als Zeichen ihrer Intelligenz, werden zu den schwachsinnigen und obs-
zönen  Texten noch skurille Fotomontagen veröffentlicht, die einem normalen Menschen
nicht einmal ein müdes Lächeln entlocken.

Grund für aussertourlichen Beitrag

An und für sich wollten wir erst in dieser Sache wieder berichten, wenn es behördliche
Ergebnisse gibt, die eine Schuld oder Unschuld von R. Komuczky beweisen.

Der Grund für diesen Beitrag ist, dass wir die absurden Anschuldigungen gegen die

genannten Personen nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen wollten.

Auf jeden Fall hat sich dieser Dummschwätzerblog mit seiner diffamierenden und
beleidigenden Berichterstattung, soferne man dies überhaupt so nennen kann, ins
Abseits gestellt. Jedes letztklassige Schundheft hat mehr Niveau.

Stauni

  
2009-08-02
  

Swingen oder Essen

 

Keine Swingerin

Kein Freundin „nackter Tatsachen“ dürfte jene Steuerprüferin gewesen sein, die in
einem Swingerklub eine Betriebsprüfung durchgeführt hatte.

In einem Swingerklub ist es üblich, einen gewissen Betrag als Eintrittsgeld zu
bezahlen. Von diesem muss der Betreiber 20 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus
abführen.

All Inclusiv

In diesen Klubs werden neben den Möglichkeiten zum Ausleben seiner sexuellen
Neigungen mit Gleichgesinnten, Getränke und Speisen als „Inklusivservice“ angeboten.
Die Verabreichung von Speisen ist normalerweise mit einem Umsatzsteuersatz von
10 Prozent belastet.

Steuerschonend

Das brachte den Klubbetreiber auf eine erstaunliche Idee.
Er rechnete sich den aliquoten Anteil des Eintrittsgeldes heraus, den seine Gäste in Form
von Verzehr seiner angebotenen Speisen „verbrauchten“.

Für diese nicht unerhebliche Summe, lieferte er dann nur 10 Prozent Umsatzsteuer
an das Finanzamt ab.
Der Steuerprüferin, die offensichtlich kein Swinger war, stiess dies sauer auf und
beharrte auf dem Standpunkt, dass in diesem Fall die Haupt- und Nebenleistung
nicht voneinander trennbar wären.

Der Finanzamtsbescheid

Im Bescheid des Finanzamts wurde sinngemäß angeführt, dass für derartige Lokale
die von den Gästen einen Pauschalbeitrag einheben, eine Umsatzsteuer von 20 Prozent
für die gesamte Leistung fällig sei. Anbei war auch eine dementsprechende Steuer-
nachzahlung.  

Der Betreiber des Swingerklubs schlug daraufhin den Rechtweg ein, da er diesen
Finanzamtsbescheid nicht akzeptieren wollte.
Der unabhängige Finanzsenat wies die Beschwerde mit einer erstaunlichen Begründung ab.

Frustfressen

Vorrangig bezeichnete der UFS den Besuch eines Swingerklubs als Tätigkeit, die zum
Zweck eines „typischerweise dem Auffinden eines Partners, der kurzfristig zu
Sexualkontakten bereit sei, und andererseits dem sofortigen Umsetzen dieser Sexual-
kontakte“ diene.

So weit so gut, diese Begründung wird auch 100 prozentig zutreffen, allerdings ist die
weitere Ausführung des UFS wirklich erstaunlich.

„Nun möge es zutreffen, dass manche Gäste mangels geeigneter Partner sich auf das

Saunieren oder auf das Einnehmen von Speisen und Getränken beschränken.“ (UFS)

Auf gut Deutsch heisst das, wer keinen Sexualpartner findet beschränkt sich aufs
„Frustfressen“.

Bis zum VwGH

Der Klubbetreiber ging den Rechtsweg weiter und so landete der Fall vor dem
Verwaltungsgerichtshof.
Auch dort hatte er kein Glück, den die Höchstrichter folgten ebenfalls  der Rechts-
meinung des UFS, dass man  zur sexuellen Betätigung in den Klub gehe. Wegen der
Einheitlichkeit der Leistungen sind 20% USt. fällig.(VwGH 2006/13/0150)

Dumm gelaufen für den Betreiber des Swingerklubs, der es jetzt amtlich hat, dass
für die Ersatzbeschäftigung „Essen“ statt „Swingen“ auch 20 Prozent Umsatz-
steuer zu bezahlen sind.

Stauni

  
2009-06-07
  

Engel auf Pfoten

 

 

Neuigkeiten beim Engel auf Pfoten – Blog

Eigentlich wollten wir in der Angelegenheit R. Komuczky und dem angeblichen Spendenskandal
beim Blindenverein „Engel auf Pfoten“ erst wieder berichten, wenn verwertbare Unterlagen
oder behördliche Ermittlungsergebnisse vorliegen.
Wir haben die Angelegenheit natürlich nicht aus den Augen verloren und auch den dubiosen
Web-Blog, indem einige User dem R. Komuczky zahlreiche Straftaten unterstellen, weiterhin
mit Argusaugen beobachtet.
Interessant bei diesem Blog ist auch, dass einige User unter verschiedenen Namen posten um 
augenscheinlich den Eindruck zu erwecken, dass ein überaus reges Interesse an dem „Fall“
Komuczky besteht.
Diese Leute rechnen offensichtlich mit der Dummheit von Lesern und vergessen das man am
Schreibstil einen Autor erkennen kann, auch wenn sich dieser verstellt.
 

Methoden wie im Dritten Reich

Die Methoden bestimmter Autoren die in diesem Blog schreiben, erinnern an das „Dritte Reich“.
Ganz unter dem Motto „Bist Du nicht für mich, dann bist Du gegen mich“  versuchen
diese, andere Leute auf ihre Seite zu pressen.
Wir haben uns nachfolgende Beiträge herauskopiert und Sie können sich selbst von der Gangart
dieses mehr als erstaunlichen Blogs überzeugen.
R. Komuczky ist „Ritter“ beim Heiligen Ritterorden zu St. Georg. Man hat mittels  „Leser-
brief“ den Orden dazu aufgefordert, in dieser Sache „Stellung“ zu beziehen.
Der Stv. Grossprior dieses Ordens, Herr Walter Deles hat dies auch getan. Den Schrift-
wechsel wollen wir Ihnen nicht vorenthalten, sodass Sie sich selbst von der Methodik
dieser erstaunlichen Autoren überzeugen können.
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Stellungsnahme des Herrn Walter Deles
Natürlich haben wir von den Vorwürfen gegen den Beschuldigten erfahren. Wenn sich
diese Vorwürfe erhärten und er auch in einem ordentlichen Verfahren verurteilt wird, so
werden auch wir die weiteren Schritte setzen, die in einer unehrenhaften Entlassung aus
unserem Orden gipfeln wird.
Bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung gilt jedoch in der Rechtssprechung die Unschulds-
vermutung, an der wir uns ebenfalls orientieren. Wenn auch zugegebenermaßen die Vor-
würfe erschreckend sind, so werden wir uns nicht über das Recht stellen und eine Vorver-
urteilung vornehmen. In unseren Reihen wird Recht und Ordnung groß geschrieben und
Unrecht verachtetund bekämpft. Also bitte ich die Teilnehmer dieses Blocks noch um ein
wenig Geduld.
Mit
ritterlichenGrüßen
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
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Beitrag von „Einer von Vielen“
Die Blog-Redaktion dankt nochmals höflichst für die erhaltene Stellungnahme und wird dem
ehrenwerten Ritterorden, im Laufe dieses Tages, mit einem offenen, persönlichen Brief, auf
dieser, Ihnen schon bekannten Blog-Seite antworten. Wir danken bereits im Vorfeld für Ihre
geschätzte Zeit und Mühe und Ihre gefällige Kooperationsbereitschaft.
Wir würden uns sehr freuen, mit unseren Worten, auf Ihr Verständnis zu stoßen.
Mit freundlichen Grüßen, vertretend für das Redaktionsteam –
“Einer von Vielen”
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Antwort Deles
 
Wie Sie selbst erwähnten, war das eine Stellungnahme und keine Kooperationsbereitschft,
denn dies würde bedeuten, dass wir Partei ergreifen würden. Wie ich aber bereit in unserer
Stellungnahme erwähnte, gilt für uns, nach gültigem Recht, die Unschuldsvermutung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weder die Partei des Beschuldigten, noch die Ihre ergreifen.
WIR WERDEN UNS BIS ZUM ENDE EINES ORDENTLICHEN GERICHTSVERFAHRENS
NEUTRAL VERHALTEN und sehen es daher als unstatthaft an, als Kooperationspartner irgend-
einer Partei gesehen und/oder tituliert zu werden.
MfG
Walter Deles
———————————————————————————————————————————
 
AUSZUG aus Beitrag von „Einer von Vielen“
Da in diesem Beitrag hauptsächlich SCHWACHSINN steht, geben wir nur die prägnanten
Absätze wieder:
 
…….Es geht hier nur zweitrangig um Gesetzwidrigkeiten und mögliche Straftaten des Herrn
Komuczky. Nein, es geht hier vorrangig um die gar nicht mehr zählbaren „menschlichen
Verfehlungen“ dieses Herrn, die nicht einmal eines Hausmeisters oder eines Hilfsarbeiters
würdig wären, und schon auf gar keinen Fall, eines Ordensritters des Heiligen St. Georgs!
Will man sich dieser Tatsachen ernsthaft verschließen, bis ein tatsächlicher, medialer Groß-
skandal nicht mehr abzuwenden ist? ……….
….Wird diese schwere und betrügerische Verfehlung vom Orden der St. Georgs Ritter
tatsächlich toleriert? Hat man sich dabei überhaupt nicht überlegt, daß ein solches
ehrloses Verhalten, allen anderen ehrbaren Ordensrittern zu Schaden kommen
könnte?
Wir, für unsere Seite, fänden alleine diese hier angeführten Tatsachen schon ausreichend,
um die entsprechenden Schritte einzuleiten……….
…Auf Ihr weiteres Bemühen in der „Causa-Komuczky“ – vor allem auch im eigenem Interesse
Ihres Ritterordens – auf das Herzlichste dankend und in hoffnungsvoller Erwartung auf ein posi-
tives Ergebnis,……
mit vorzüglicher Hochachtung –
„Einer von Vielen“
————————————————————————————————————————————
  
Antwort Deles
  
Sehr geehrtes Redaktionsteam,
ich denke Sie haben Verständnis dafür, dass wir hier in diesem Forum (wie auch in keinem
Anderen) keine Ordensinterna preisgeben werden. Wenn eine Entscheidung gefallen ist, wie
auch immer sie lauten wird, werden Sie und Ihre Leser davon erfahren.
Derzeit liegen uns keinerlei Beweise vor. Da die Aussagen in diesem Blog nur anonym getätigt
werden, können wir diese auch nicht als Beweis ansehen. Aus diesem Grund werden wir uns
auch bedeckt halten und keine weiteren Stellungnahmen abgeben.
Sie können aber sicher sein, dass wir, die Ordensoberen, Überlegungen in allen denkbaren
Richtungen anstellen und – sollten die Anschuldigungen richtig sein – auch keine Verfehlungen,
in welcheRichtung auch immer, tollerieren werden.
Ich möchte aber betonen, dass diese Vorgehensweise bei jedem anderen Ritter die gleiche wäre,
da dies in unseren Statuten festgehalten ist und unsere Ehre es gebietet.
Zum Abschluss noch eine Bitte.
Hr. Roland Komuczky ist Ritter unseres Ordens, hat sich aber bislang keinerlei Verfehlungen
dem Orden gegeüber geleistet. Sollte, was noch nicht bewiesen ist, Hr. Komucky Verfehl-
ungen begangen haben, die den Orden nicht betreffen, so bitte ich Sie unseren Orden aus
dieser “Causa” heraus zu halten.
Noch ein kleiner Kritikpunkt:
Unseren Orden und unsere Ehre als Druckmittel gegen Hrn. Komucky anzuwenden und
uns damit an Ihre Seite zu ziehen, finde ich sowohl unehrenhaft, als auch unstatthaft.
WIR BLEIBEN BIS ZU EINER VERURTEILUNG BZW. ENTSCHEIDUNG NEUTRAL
Mit ritterlichen Grüßen
Walter Deles
————————————————————————————————————————————-
  
Beitrag von „Irgendwer“
   
Es ist für uns absolut nachvollziehbar, dass die ehrenwerten Ordensritter von St. Georg,
höchstes Interesse daran haben, ihre über sechs Jahrhunderte hoch gehaltene und stets
gepflegte Ehre zu bewahren. Die Ehre bewahrt man aber nur, wenn man den „Schmutz“
korrekt entsorgt und ihn nicht einfach unter den Teppich kehrt!
Irgendwer
————————————————————————————————————————————-
  
Antwort von Deles
  
Anscheinend habe ich meine letzte Stellungnahme nicht richtig formuliert. Sie werden weder in
diesem noch in einem anderen Medium, bezüglich dieser “Causa” ,wie es hier benannt wurde,
Ordensinterna erfahren.
Nur weil wir hier keine Details preisgeben heißt es nicht, dass wir untätig sind.
Noch ein kleiner Hinweis,
die von Ihnen angesprochenen Rittertugenden entstammen NICHT aus unseren Ordensregeln,
sondern eines namensähnlichen Ritterorden.
Mfg
Walter Deles
————————————————————————————————————————————
   
Beitrag von „Irgendwer“
  
Wie lauten dann IHRE TUGENDEN?
Sollten diese “8 Faustregeln” nicht für JEDEN RITTER DIESER WELT verbindlich sein?
Sollen wir jetzt durch Ihren Kommentar verstehen, dass die Ritter Ihres Ordens sich von
diesen aufgelisteten Tugenden distanzieren?
Irgendwer
————————————————————————————————————————————
  
Antwort von Deles
   
Liebe(r) Herr/Frau Irgendwer,
ich habe nicht geschrieben, dass diese nicht auch für uns gelten, sondern habe nur daruaf
aufmerksam gemacht, dass dieser Auszug der Rittertugenden in dieser Form nicht aus unseren
Ordensregeln entstammt.
Eine Annahme, dass wir uns von diesen Tugenden distanzieren, obwohl sie in ähnlicher Form
in unseren Ordensregeln zu finden sind, empfinde ich schlichtweg als eine Provokation und Be-
leidigung sonder Gleichen.
Sollten weiterhin meine Stellungnahmen “verdreht” werden um hier Stimmung zu machen,
sehe ich mich gezwungen mich jeden weiteren Komentares zu enthalten.
In diesem Fall möche ich mich ohne MFG verabschieden.
Walter Deles
——————————————————————————————————————————–
Beitrag von „Karo“
  
SG Herr Stv. Großprior!
Bis zu einem gewissen Grad verstehe ich Ihre Haltung.
In der katholischen Kirche ist es ja auch immer so, dass schwule Bischöfe, Kardinäle, die
Jugendliche sexuell mißbrauchten, in Schutz genommen wurden und werden.
Sie haben hier aber nicht juristisch zu handeln, sondern nur moralisch.
Sollten Ihnen dafür die Beweise nicht ausreichen, dann versteh ich die Welt nicht mehr!
Ich kenn zwar den Zweck Ihrer Bruderschaft nicht, hoffe aber stark, dass dieser Orden nicht
wie Komuczkys Spendenverein, von öffentlichen Geldern lebt.
Also: Bitte erledigen Sie Ihre Hausaufgaben, bevor es Ihrem Ritter Orden schadet.
Wenn Herr Komuczky verurteilt wird, dann ist es auch für den St. Georg Ritter Orden zu spät!
Good Luck!
——————————————————————————————————————————–
   
Antwort von Deles
  
Sehr geehrte Frau Karo,
ein Vergleich mit der in der Kirche “üblichen” Vorgehensweise finde ich als unstatthaft, da wir
zwar unsere Investitur (Ritterschlag) in einer Kirche wärend eines Gottesdienstes feiern und
auch Geistliche in unserem Orden sind, aber unser Orden ist ein rein weltlicher Orden ist, der
1326 von König Karl Robert in Visegrad (HU) gegründet wurde und dort unsere Gründungs-
urkunde noch immer existiert.
Unser Orden ist ein rein karitativer Orden und erhält keinen Cent aus öffentlichen Geldern.
Im Gegenteil, wir unterstützen teilweise Projekte, die von der öffentlichen Hand begonnen
und nicht mehr fortgeführt werden.
Bitte unterlassen Sie es uns “Hausaufgaben” zugeben. Glauben Sie mir, unser Orden besteht
weder aus Idioten noch aus unmündigen Menschen. Sie können sicher sein, dass wir wissen
was wir tun und dass wir uns von keiner Person bevormunden oder drängen lassen.
Wie ich schon weiter oben bemerkt habe, nur weil wir hier keine Ordensinterna preisgeben,
heißt es nicht, dass wir untätig sind.
Noch ein kleiner Zusatz für Frau Karo,
Sie sprechen hier von Beweisen, Beweise sind Fakten die belegt werden können, hier konnten
wir nur Anschuldigungen bzw. Mutmaßungen von anonymen Menschen lesen. Sollten Sie, oder
ein anderer Teilnehmer dieses Blogs konkrete, nachvollziehbare und schriftliche Beweise haben,
so erkläre ich mich gerne bereit, mich mit der Person zu treffen, die dies vorlegen kann, damit
wir weitere Schritte, die unseren Orden betreffen, einleiten können.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Deles
——————————————————————————————————————————

Unsachlich und beleidigend

Wenn man sich die Beiträge durchliest die jene „Seltsamschreiber“ verfassen, erkennt man
rasch auf was abgezielt wird.
Zuerst pirschen sie sich freundlich an und kommt nicht jene Reaktion die erwartet wird, ant-
wortet man unsachlich und diffamierend.

 

Weil Herr Deles den R. Komuczky nicht sofort aufhängt und auf die Unschuldsvermutung hin-
weist, versucht man die Ehre dieses Ordens in Frage zu stellen.
Dabei geht ein Autor sogar soweit, wörtlich folgendes Zitat zu gebrauchen:
„ In der katholischen Kirche ist es ja auch immer so, dass schwule Bischöfe, Kardinäle,
die Jugendliche sexuell mißbrauchten, in Schutz genommen wurden und werden.“
 

Viel Angst und Sonderschülerniveau

Herr Walter Deles schlägt sogar vor sich mit ihm zu treffen und ersucht um belastendes
Material.
Jedoch aus „Besorgnis“ um die eigenen Person will man das nicht. Warum fürchten sich diese
Leute eigentlich vor einem Mann vom Orden des Heiligen St. Georgs Ritter ?
Auch für uns gilt die Unschuldsvermutung und haben uns aus diesem Grund neutral verhalten.
Das Ergebnis dieser Haltung waren Kommentare die unter dem Niveau eines Sonderschülers
liegen.
Diese Erfahrung musste jetzt auch der Stv. Großprior Walter Deles leidvoll erfahren.
 

Ganze Woche auch ein Flop

Der groß angekündigte Artikel in der „Ganzen Woche“ bringt auch nichts neues zu Tage.
Auch hier werden keine Beweise für eventuelle Straftaten von R. Komuczky auf den
Tisch gelegt.
Die betreffende Dame tut uns aus zwei Gründen leid. Erstens weil sie offensichtlich schlechte
Erfahrungen mit dem Blindenverein „Engel auf Pfoten“ gemacht hat und  dann noch als
Werbung für diesen dubiosen Web-Blog missbraucht wird.
 

Selbstbelastung ?

Sollte R. Komuczky tatsächlich diese Taten, die ihn in diesem Blog angelastet werden begangen
haben, stellt es sich für uns bereits so dar, als wenn ein eventueller Mittäter über den Tisch ge-
zogen wurde.
Unter dem Motto „Rache ist süß“ versucht nun jene(r) sich bei Komuczky zu revanchieren,
Daher ist auch klar warum keine Beweise „serviert“ werden, denn dann würde sich diese(r)
Frau/Mann selbst zu Fall bringen.
Wie gesagt, das ist nur eine Theorie falls R. Komuczky wirklich ein Straftäter ist.
Stauni
  
2009-05-27
   

Sind Sie ein Mörder Herr K. ?

 

Komuczky Reloaded

Da uns in einem Blog betreffend des ersten Interviews  mit Herrn Komuczky, in Sachen
eines angeblichen Spendenskandals beim  Blindenverein „Engel auf Pfoten“, vorgeworfen
wurde dieses zu lasch geführt zu haben, wollten wir das nicht auf uns sitzen lassen und haben
Herrn Komuczky nochmals zu einem Interview eingeladen.
     Roland Komucky

Unangenehme Fragen

Wir haben uns die Beiträge in diesem Blog nochmals sehr genau durchgelesen und die
die von den Bloggern dringlichst gestellten Fragen herausgesucht.
Diese Fragen haben wir dann in diesem Interview dem Herrn Komucky gestellt und ihm auch
mitgeteilt, dass man in diesem Blog an der Beantwortung dieser Fragen interessiert sei.
ERSTAUNLICH
Es taucht immer wieder die Frage nach den Verbleib der 8 Jugendlichen des besagten
Segeltörns 2008 auf. Man unterstellt Ihnen, in einer eventuell schwerwiegenden strafbaren
Handlung, die mit dem Verschwinden dieser zu tun haben in Verbindung zu stehen.
Komuczky
Dieser Vorwurf ist für mich äußerst seltsam, da auf dem gecharterten Schiff maximal 10 Per-
sonen Platz fanden. An Bord waren 9 Personen und zwar, 1 Skipper, 2 Betreuer(innen) 5
sehbehinderte männliche Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren, sowie meine Wenigkeit.
Nachdem alle auf dem Schiff befindlichen Personen wieder unversehrt ihre Wohnadressen
erreicht haben und es auch keine Abgängigkeitsanzeigen gibt, sehe ich die Frage als beant-
wortet.
ERSTAUNLICH
Ihnen werden Saufgelage, Drogenexzesse, Vergewaltigungen, sowie Schlägerein vorgeworfen
und das Sie extrem gefährlich und gewalttätig sind.
Komuczky
Im Alter von 20 Jahren bin ich mit dem Gesetz zweimal in Konflikt geraten. Zweimal bei einer
Rauferei in einem Cafehaus wo ich angegriffen wurde und mich zu heftig gegen gewehrt habe
was der Richter wegen meiner Kampfsporterfahrung als Notwehrüberschreitung gesehen hatte. 
Beide mal wurde ich zu einer geringfügigen bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
 
Heute bin ich 38 Jahre alt und seitdem, also 18 Jahre lang nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt
gekommen.
Mit Drogen habe ich als ehemaliger Leistungssportler überhaupt nichts am Hut.
In einem privaten Rosenkrieg, versuchte meine damalige Lebensgefährtin (eine Journalistin)
via Medien, meine Person in den Schmutz zu ziehen, indem sie haltlose Anschuldigungen bei
Gericht gegen mich erhob und in den diversen Zeitungen die Sache breitzutreten versuchte. 
Es kam zu keiner strafrechtlichen Verurteilung meiner Person.
ERSTAUNLICH
Ihnen wird unterschwellig unterstellt, dass Sie mit dem plötzlichen Tod eines gewissen Kurt
Zechmeister etwas zu tun haben könnten.
Komuczky
Dieser Mann den ich persönlich kannte, fiel während einer Radtour vom Rad und war tot.
Eine gerichtlich angeordnete  Autopsie ergab, dass Zechmeister an einem Herzinfarkt ver-
starb. Vom Tod dieses Mannes habe ich selbst nur von anderen  Personen aus den Medien-
berichten erfahren. Was sollte ich also mit dem Tod dieses Mannes zu tun haben ?
ERSTAUNLICH
Warum hat der Obmann des Vereines keinen Büroschlüssel ?
Komuczky
Ich weiß nicht wie Sie darauf kommen, Herr Rafael W. hat sehr wohl  Schlüsseln für
sämtliche Räumlichkeiten des Vereines.
ERSTAUNLICH
Ihre 100 %ige Blindheit wird angezweifelt
Komuczky
Seit mittlerweile 5 Jahren bin ich völlig erblindet. Darüber gibt es ärztliche Gutachten von
Ärzten des AKH Wien. Ich wünsche niemanden blind zu sein und finde daher diese Frage als
besonders pietätlos.
ERSTAUNLICH
Ihr Vater soll bezweifelt haben, dass Sie sich den Ferrari vom Schmerzensgeld gekauft haben.
Mein Vater wurde von einem Reporter des Nachrichtenmagazins „Profil“ angerufen und man
wollte ihn über meine Person befragen. Bezüglich der Auskünfte meines Vaters kann ich hier
keine Antwort geben, da es sich um ein laufendes Verfahren hinsichtlich des Medienrechtes
gegen „Profil“ und „Kronen Zeitung“  handelt.
ERSTAUNLICH
Man fordert Sie auf, den Nachweis über die 70.000,- Euro zu erbringen, ansonsten man
dementsprechende Schritte bei Finanz und Polizei gegen Sie setzen werde.
Komuczky
Wer fordert mich auf ?  Die anonymen Schreiber in diesem Webblog ? Diesen Personen
denen es offenbar zur Freizeitgestaltung geworden ist, laufend Anschuldigungen gegen mich
zu machen, bin ich keine Rechenschaft schuldig. Man kann getrost rechtliche Schritte gegen
mich einleiten und ich werde mich dann ausschließlich bei den zuständigen Behörden oder
Gerichten rechtfertigen.
ERSTAUNLICH
Was sagen Sie zu der Finanzierung des Geländewagens durch den Verein ?
Komuczky
Ich bin für den Verein als Werbeträger und Vortragender bei diversen Veranstaltungen
tätig. Da ich zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten mobil sein muss, um den Verein
diesbezüglich zu vertreten, hat der Vereinsvorstand beschlossen dieses Fahrzeug vorzu-
finanzieren.
Vorfinanzierung aus diesem Grund, weil alle Spenden die durch meine Tätigkeiten einlaufen
ausschließlich dem Verein zugute kommen, also daher wieder zurückfließen.
Die Größe des Fahrzeuges wurde deswegen gewählt, weil ich ständig mit einem 45kg
schweren Schäferrüden-Blindenführhund unterwegs sein muss.
Abschließend möchte ich, Roland Komucky folgendes Statement abgeben:
Ich finde es  äußerst bedauerlich, dass es möglich ist von einem „Blog“ im Internet be-
schuldigt zu werden, hinter dem man sich anonym versteckt und versucht, mir mein ohnehin
schwieriges und sehr tristes Leben zu erschweren.
Dadurch behindert man mich in meiner ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein massiv,  wodurch
Projekte wie auch Betroffene leiden und zu kurz kommen.
Ich versuche Verständnis dafür zu haben, dass es Menschen gibt welche mitunter auch
„anonym“  im Hintergrund leben, mit den „Öffis“ fahren und sich von der Klostersuppe der
Caritas bei der U-Bahn Mission ernähren müssen und gerade aus diesem Grunde anderen
Personen die es gelernt haben zu sparen, das Leben z.B. auf diese Tour  schwer zu machen ! 
Wenn jemand glaubt das ich unredlich handle oder gehandelt habe, fordere ich ihn auf
seinen Anschuldigungen, Beweise folgen zu lassen.
ERSTAUNLICH
Wir bedanken uns für das Interview.

Keine Wertung

Wir werden dieses Interview vorerst nicht bewerten, sondern abwarten bis uns eventuelle
Beweise auf den Tisch gelegt werden.
Allerdings werden wir an dieser Sache dranbleiben und uns bemühen für jegliche Seiten eine
objektive Berichterstattung zu erbringen.
Wir ersuchen eventuell falsche Satzstellungen im Beitrag zu entschuldigen, da wir dieses
Interview wörtlich wiedergegeben haben.
Stauni
  
2009-05-13 
  

Blind im Ferrari TEIL 2

Rasche Reaktion

Auf unseren gestrigen Artikel „Die Zensoren“ ist erstaunlicherweise rascher reagiert
worden, als es wir erwartet haben. Auch die Form der Reaktion hat uns positiv über-
rascht, den wir hatten wie gewohnt beleidigende und unsachliche Kommentare erwartet.
Wir wollen unseren Lesern und Leserinnen diesen Beitrag nicht vorenthalten und nehmen
anschließend in einem offenen Brief dazu Stellung.

Originalbeitrag vom Blog http://engelaufpfoten wordpress.com/

(Dem Internetmedium „Erstaunlich“)

Nach Ihrerseits altgewohnter Boxermanier sind bislang ganz kräftig die Fäuste geflogen,
und es waren auf beiden Seiten sicher ein paar hässliche Tiefschläge dabei. Wollen wir
versuchen, unsere Emotionen etwas herunter zu schrauben und uns wieder der guten alten
Ringregeln zu besinnen? Unsere gemeinsamen Leser haben doch das Anrecht auf einen

fairen Kampf.

Sie werfen uns zu Recht den Deckmantel der Anonymität vor. Vielleicht sind wir reich und
fürchten um unser ehrlich erworbenes Vermögen, vielleicht stehen wir in angesehenen Berufen
oder sind gar berühmt und fürchten um unseren guten Namen? Vielleicht haben wir auch nur
Frauen und Kinder und fürchten um deren Leben, wenn wir öffentlich in Erscheinung treten,
wie jene die den Mut hatten, in Interviews namentlich auszusagen. Ein gemeinsamer Mit-
streiter von mir brachte in einem hier erschienenen Beitrag den treffenden Vergleich
zwischen einem Springmesser und einem Schreibstift. Ein Schreibstift kann eine mächtige
Waffe sein, aber er reicht trotzdem nicht aus, um den Angriff eines Springmessers abzu-
wehren. Sie räumen uns in Ihren Zeilen das Privileg der Anonymität weiterhin ein. Wir
nehmen dieses Angebot ihrerseits, zumindest im Moment dankbar an. Schließlich haben WIR
ja auch nichts verbrochen und brauchen uns nicht zu entblößen. Wie klingt das bis jetzt,
Herr Reder?

Mittlerweilen haben wir uns auch sehr bemüht, Ihren Aufforderungen zur Vorbringung von
Beweisen, Gesetzesauszügen und Aktenzahlen, so gut wir es bisher konnten, nach zu kommen.
Findet das Ihre Akzeptanz und Anerkennung? Der Profilreporter Bobi Emil hat für ein
Gleichgewicht der Aussagen auch Familienmitglieder (Vater Komuczky) und gute Freunde
(Ex-FPÖ-Sprecher Thomas E.) zum vorliegenden Sachverhalt befragt. Sie dagegen haben über
3 Stunden Ihre Recheigen ausschließlich in einem Gespräch mit dem Betroffenen, Roland
Komuczky selbst geführt. Bei allem Respekt, jetzt ganz ehrlich Herr Reder – finden Sie
das in Ordnung? Jetzt zeigen Sie uns, daß es auch für (Ex)boxer so etwas, wie einen
Ehrencodex gibt ! ! !

Vielleicht sind noch nicht alle von uns so weit, aber wir haben unser Bemühen immerhin
gezeigt. Sie dürfen sich nicht erwarten, daß jeder auf der Welt Sie schätzt und mag,
und auch wir rechnen nicht damit, daß Sie jeden einzelnen von uns gern haben werden, aber
man versucht wenigstens einmal einen vorsichtigen Anfang. Dürfen wir damit rechnen, daß
„ERSTAUNLICH“ sich für diese vorläufige Geste unsererseits revanchieren wird? Unsere Fragen
sind bekannt und liegen offen auf. Da Ihr Freund Komuczky traurigerweise ausschließlich mit
Ihrem Internetmedium kommuniziert, ersuchen wir Sie inständig, unsere gestellten Fragen im
Sinne der Öffentlichkeit und auch Ihrer Leser, an ihn weiterzugeben und objektiv darüber zu
berichten. Und vielleicht bemühen Sie sich auch einmal ein wenig mehr, mit anderen Personen
über das Thema zu sprechen. Sie finden diese Zeugen bestimmt in Komuczky`s Adressbuch,
Spenderlisten oder anderen Unterlagen, so ferne dieser nichts zu verheimlichen hat und Ihnen
den Einblick nicht verwehrt. Der Profilreporter Bobi Emil hat alle seine Zeugen in Komuczky`s
Umfeld immerhin auch alle ganz alleine ausgfeforscht und kontaktiert. Das nennt man gute,
seriöse Pressearbeit. Können Sie das nicht auch, Herr Reder? Wir sind bereit dafür!

Ich persönlich würde mich freuen, auch gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Medium an einem

Strang ziehen zu können, Herr Reder. Also, schauen wir einmal!

Bis dahin, mit freundlichen Grüßen – „Einer von Vielen“

Offener Brief

Werte Leser und Leserinnen vom Blog http://engelaufpfoten wordpress.com/

Vorerst bedanken wir uns für Ihre Offenheit und Subjektivität in Ihrem Beitrag. Auf dieser
Basis haben wir kein Problem mit Ihnen weiter zu kommunizieren.

Die Emotionen dürften etwas einseitig gelegen haben, zumindestens was die Causa

Komuczky betroffen hat. Wir haben diesbezüglich keine entwickelt, da wir die Angelegen-
heit als Aussenstehende betrachten und Herr Komuczky sicherlich nicht zu unserem
Freundeskreis zählt, auch wenn das von Ihnen immer wieder behauptet wird.
Wir haben ihn lediglich einziges Mal gesehen und zwar beim Interview in unserer
Redaktion.

Den Grund Ihrer Anonymität können wir zwar nicht verstehen, aber sind bereit diesen zu
respektieren. Vielleicht bestehen Ihrerseits tatsächlich Bedenken über Tatsachen von
denen wir bis jetzt (noch) nicht in Kenntnis sind.

Wir vertreten jedoch nach wie vor die subjektive Meinung, wer etwas zu Sagen hat soll
das öffentlich tun und sich nicht in der Anonymität verstecken.

Sie werfen uns zu Unrecht „Untätigkeit“ und „Einseitigkeit“ vor. Wir haben sehr viel
Zeit damit aufgebracht im Internet über Roland Komucky zu recherchieren. Allerdings
sind wir immer nur auf  „anonyme“  Anschuldigungen seiner Person gestossen.

Wir konnten trotz intensiver Bemühungen keine Personen ausfindig machen, welche uns
diese Anschuldigungen fundiert belegen.
Wir haben uns auch mit dem Nachrichtenmagazin „Profil“ in Verbindung gesetzt, jedoch
erstaunlicherweise ist der besagte Reporter bis auf weiteres beurlaubt.

Für morgen haben wir uns noch einen Termin mit der Rechtsabteilung beim „Profil“ ver-
einbart und hoffen, dass dieser auch hält.

Was die „Einseitigkeit“ betrifft, war Komucky bislang der Einzige der zu dieser Causa
Stellung bezog. Sollte es in seinem Umfeld tatsächlich Unregelmäßigkeiten gegeben
haben, hätte es wenig Sinn ihn nach Unterlagen zu befragen, die solche nachweisen
können.

Sie können mit absoluter Sicherheit darauf schliessen, das er solche nicht aus der
Hand geben würde.
 
Wenn Sie über derartige Unterlagen oder nachvollziehbare Informationen verfügen, fragen
wir uns, warum sollen wir wie der Profilreporter Bobi Emil langwierige Detektivarbeit
anstellen.
Es wäre doch weitaus sinnvoller und vor allem im Sinne eventueller Opfer, die Angelegen-
heit einer raschen Aufklärung zuzuführen.

Lassen Sie uns einfach diese Unterlagen zukommen. Wenn jemand etwas in dieser Causa
zu Sagen hat, garantieren wir für absolute Anonymität. Ein Treffen in unserer Redaktion
oder einem Ort Ihrer Wahl (z.B. Aida am Stefansplatz) ist jederzeit möglich.
 
Die Angaben sollten jedoch nachvollziehbar sein, da es sonst schade um die Zeit wäre.
Wir betonen nochmals, Herr Komuczky ist nicht unser Freund und wir haben auch kein
Interesse daran etwas zu „Decken“. Sollte der Nachweis erbracht werden, dass er in die
von Ihnen vorgeworfenen Handlungen verstrickt ist, werden wir ebenfalls davon schonungs-
los berichten.

Das ist unser Angebot an Sie und wir glauben das dieses fair ist. Unseren Standpunkt
haben wir dargelegt und wenn Sie mit unserem Online Magazin tatsächlich an einem Strang
ziehen wollen, dann ersuchen wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Adresse der Redaktion und E-Mailadresse finden Sie in unserem Impressum. Noch ein kleiner
ironischer „Seitenhieb“ für den Sonntagnachmittag. Kampfsportler müssen nicht zwangsweise
dumm sein. In diesem Sinne ein schönes restliches Wochenende

Stauni

   
2009-05-10 
   

Heckenschütze

 

Aufforderung zur Wahrheitsfindung

Nach unserem gestrigen Beitrag „Blind im Ferrari“ bekamen wir zahlreiche Mails zugesandt,
deren Inhalt allerdings der Person Komuczky positiv gesinnt waren.
Da Mails von Privatpersonen, ohne deren ausdrückliche Erlaubnis zur Veröffentlichung, dem
Briefgeheimnis unterliegen können wir diese hier nicht veröffentlichen.

Unverändert

Auch im Web-Blog der „Engel auf  Pfoten“ – Gegner erschien ein Beitrag, der sich inhaltlich
von den vorangegangenen Beiträgen nicht unterschied und wieder schwere Vorwürfe enthielt.
Man rühmt sich auch damit, dass man durch unseren Artikel mehr Zulauf auf dem Blog bekommt
und das dadurch die Wahrheit viel eher ans Tageslicht kommen wird.
Nachdem wir aber dem  anonymen  Blog-Schreiber, der schwere Beschuldigungen gegen
Roland Komuczky ausspricht, die Möglichkeit geben wollten seine Story bei uns zu veröffent-
lichen, haben wir in dessen Blog nachfolgenden Beitrag gestellt.

Unser Originalbeitrag

Sg. Damen und Herren !
Wir sind natürlich auch bereit Ihre Version der Geschichte zu veröffentlichen. Allerdings sind
Angaben wie Sie  im Beitrag Impressum schreiben, der Wahrheitsfindung nicht förderlich.
Wenn Sie dementsprechende Unterlagen haben, die Ihre zum Teil sehr schweren Anschuld-
igungen beweisen, sind wir bereit einen dementsprechenden Artikel darüber zu schreiben.
Allerdings müssten Sie aus Ihrer Anonymität hervortreten, denn wir sind der Meinung, wenn
jemand etwas zu sagen hat, so soll er auch dazu stehen.
Wenn Sie unser Online-Magazin etwas durchgeblättert haben, werden Sie feststellen, dass
wir uns kein Blatt vor dem Mund nehmen, egal ob es eine Partei, eine Firma oder Person betrifft.
Allerdings stehen wir zu unserer Verantwortung und haben daher ein ordnungsgemäßes
Impressum und geben damit denjenigen den wir medial „angegriffen“ haben die Möglichkeit,
uns zur Rechenschaft zu ziehen, falls wir etwas falsches veröffentlicht haben.
Anonyme Anschuldigungen und Denunzierungen erinnern eher an die Methoden des „Dritten
Reiches“ und sind unserer Meinung nach fehl am Platz.
Also wenn Sie etwas zu sagen haben, dann setzen Sie sich mit uns einfach in Verbindung.
MfG
E. Reder
Als Antwort verfasste der Anonymus folgenden Beitrag. Entschuldigen Sie bitte die Recht-
schreibfehler und die zum Teil verdrehte Satzstellungen, aber offensichtlich hat sich der
Schreiber in einem emotionalen Zustand befunden, als er diesen Beitrag schrieb.

Antwortbeitrag im Originaltext

Liebe Redaktion !
Ich werde mich hüten, irgendwem Informationen oder Unterlagen zu geben wenn ich welche hätte.
Fragen sie mal dem netten Herrn Komuzky mal was er so mit dem Geld macht was er bekommt
oder bekommen hat von der SAZ. wenn’s also um die 500.000 Euro sind vieleicht mehr vieleicht
weniger das dürfte ja grosses Geheimnis sein vom GF. Folgende fragen könnten sie ihm noch
stellen !
1. Warum sind bei dem Segeltörn 2008 keine Blinden mitgefahren und nur ein Blinder war
     mit der GF selber da gibts beweise ” Bilder “ und aufzeichnugen vom Skipper !
2. Warum steht dann was falsches in der Zeitung Sehen und Verstehen ???? muss Herr
     Komuzky seine Leser so anlügen um an seinen Luxus zu kommen bzw. an die
      grosszügigen Spenden.
3. Warum gibt sich der GF selbst einen Kredit oder Darlehn um sich den 48.000 Euro
Pathfinder zu kaufen wenn er von einer Versicherung angeblich Geld bekommen hat
4. Warum muss Herr Komuzky dann die Versicherung auf den Verein laufen lassen mit
2.500 Euro pro Jahr wenn Herr Komuzky von der Versicherung Geld bekommen
 hat. Wahrscheinlich wird dann der Italenische Sportwagen auch auf Vereinskosten
  laufen Vollkasko versteht sich.
5. Warum hat sich Herr K. nicht von dem Geld das er bekommen hat einen neuen
Blindenhund gekauft sondert geht bei den Spendern betteln stattdessen kaufen wir
 und einen 65.000 Euro teuren Sportwagen als Wertanlage mit div Extras ? 
6. Warum wird von der Webseite still und heimlich der Geschäftsbericht 2004 entfernt
     der jedem Volltrottel schon sagt das da was faul ist und 2005 ist auch nicht besser .
7. Sollten sie es noch nicht bemerkt haben Herr. Komuzky ist ein Mediengeiler alter Bock.
    Nur die grossen Blätter wissen auch schon das er ein “Blender” ist was die Medien betrifft.

Nur heiße Luft

Die Aussage, dass man sich hüten werde Informationen oder Unterlagen weiterzugeben
auch wenn man welche hätte, lässt darauf schließen, dass man keine hat.
Auch der Verbleib in der Anonymität ist ein Zeichen dafür, dass man sich seiner Verant-
wortung nicht stellen will.
Angst braucht man ja vor Roland Komuczky nicht zu haben, denn er ist stockblind.
Uns erscheinen die Angaben von ihm durchaus realistisch wenn er sagt, dass sich zwei
entlassene Mitarbeiter auf einem privaten Rachefeldzug gegen seine Person befinden.
Für uns ist dieser anonyme Beschuldiger lediglich ein medialer Heckenschütze, der aber
nur mit Platzpatronen schießt.
Stauni
  
2009-05-04 
   

Blind im Ferrari

Der Verein

„Engel auf Pfoten“  ist ein Verein zur Förderung der Mobilität blinder und sehbehinderter
Menschen. Gegründet wurde er im Jahr 2000 mit dem Ziel, Blinde bei der Anschaffung
eines Blindenführhundes zu beraten und sie auch finanziell zu unterstützen.
Gegründet wurde dieser Verein von Roland Komuczky, der im Jahr 2000 zur traurigen
Berühmtheit gelangte, nachdem er von einem Kontrollor der Wiener Verkehrsbetriebe
aus der Strassenbahn gezogen und zu Boden geworfen wurde.

Die Motivation und deren Folgen

Grund für den Ausraster des „Schwarzkapplers“ war, weil der Blindenführhund von
Komuczky keinen Beisskorb getragen hatte.
Man wollte diese Angelegenheit dezent unter den Tisch kehren, jedoch Komuczky
von Natur aus ein Kämpfertyp, ließ sich das nicht gefallen.
Zwar trennten sich die Verkehrsbetriebe von ihrem Mitarbeiter, jedoch die Unter-
stützung von diversen Blindenvereinen blieben Komuczky untersagt.
Aus diesem Grund beschloss er, einen eigenen Verein zur Unterstützung von blinden
und sehbehinderten Menschen zu gründen.

Da auch unter diesen Organisationen ein gewisser „Futterneid“ um die Spendengelder
und Förderungen herrscht, war dieses Unterfangen keine leichte Aufgabe.
Intrigenspiele und Machtkämpfe um Vormachtstellungen waren an der Tagesordnung.

Spendenskandal

Vorige Woche berichtete das Nachrichtenmagazin „Profil“ dass der Wiener Blinden- und
Sehbehindertenverein  von einer Spendenaffäre erschüttert wird.
Gegen den Chef des Vereines, Erich Komuczky, werden schwere Vorwürfe erhoben, die auch
in Anzeigen beim Finanzamt und bei der Staatsanwaltschaft dargestellt werden.
Laut „Profil“ wird Komuczky vorgeworfen, mit Spendengeldern unsauber umgegangen zu sein.
Von Spendengelder seien z.B. Segelausflüge „für blinde Jugendliche“ finanziert worden,
auf denen teilweise gar keine Blinden, außer Komuczky selbst, gewesen sein sollen.

Gewalt und Sex

Auch von Schlägereien und sexuellen Belästigungen auf den Booten ist die Rede.
Ausserdem stellt sich die Frage, wie sich der Mindestrentner Komuczky einen Ferrari
und einen Nissan Geländewagen leisten könne.
Zudem gibt es Vorwürfe gegen die Kammer der Wirtschaftstreuhänder,die seit 2001 so
genannte Spendengütesiegel vergibt. Im Falle von „Engel auf Pfoten“ hatte man ein Güte-
siegel vergeben, obwohl aus den vorgelegten Unterlagen klar hervorgegangen sei, dass
Spendengelder offensichtlich ethisch fragwürdig verwendet würden, so meint das „Profil“.

Klarstellung

Der Gründer und Geschäftsführer des Vereins „Engel auf Pfoten“ dementierte diese Anschuld-
igungen mittels diverser Presseaussendungen und ließ durch seinen Anwalt Klage einbringen.
Bei unseren Recherchen die wir anstellten fragen wir uns,  ob sich das „Profil“ mit diesem
Artikel nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Nun, die nahe Zukunft wird es weisen.

Ein erstaunlicher Blog

In einem Webblog der sich „Die ganze Wahrheit über Ritter Roland Komuczky und seinem
Verein Engel auf Pfoten“ nennt, sind wir fündig geworden. Der sarkastische Name dieses
Webblogs, läßt auf gewisse Emotionen schliessen und diese sind für eine unabhängige
Berichterstattung gewiss nicht von Vorteil.
Eine Solche dürfte in diesem Blog auch nicht beabsichtigt sein und das man  so ganz neben-
bei „dringend Zeugen sucht“ ist ein Indiz dafür das man den Mund offensichtlich zu voll
genommen hat, ohne genug oder überhaupt Beweismaterial zu haben.
In diesem Blog wird an Komuczky kein gutes Haar gelassen. Von Betrug, über Gewaltexzesse
bishin zu sexuellen Übergriffen wird dem Geschäftsführer alles angelastet. Man bringt ihn
sogar unterschwellig mit dem plötzlichen Tod eines Mannes in Verbindung.

Alles anonym

Bezeichnend für die Unseriösität dieses Blogs ist, dass kein einziger Beitrag von einem
Autor gekennzeichnet wurde und auch kein Impressum vorhanden ist, also das es keinen Ver-
antwortlichen für diese schweren Anschuldigungen gibt. Hoffentlich waren nicht diese
anonymen Personen die Quelle für das Nachrichtenmagazin „Profil“.

Das Interview

Wir haben Herrn Komuczky angerufen und ihn um Stellungsnahme zu diesen Vorwürfen ersucht.
Er war bereit uns ein Interview zu geben, um die Dinge aus seiner Sicht darzustellen und
die haltlosen Anschuldigungen aus der Welt zu schaffen.
Stellte sich unseren beinharten Fragen
Die wichtigsten Fragen und deren Antworten geben wir nachfolgend wieder:
ERSTAUNLICH:
Warum werden Sie derart angegriffen und wer hat ein Interesse daran ?
Komuczky:
Ich habe mich im Jahr 2008 von zwei Mitarbeitern getrennt. Der eine war der ehren-
amtlich tätige Mitarbeiter Martin B. Diesen habe ich aufgenommen, weil er sich in einer
schwierigen sozialen Lage befand und er mir leid getan hat.
Heute bin ich klüger, denn ich bin im Nachhinein draufgekommen, dass dieser offensicht-
lich von einem anderen Verein bei mir eingeschleusst wurde. Auf Grund seiner guten
Computerkenntnisse, war es ihm möglich beim Verein „Engel auf Pfoten“ Datendiebstahl
im größerem Ausmass durchzuführen.
Offensichtlich war beabsichtigt, mit den entwendeten Daten die auch Firmengeheimnisse
enthielten, den Verein zu schädigen.
Bei der zweiten Person handelte es sich um den Fahrer des Vereins Herrn Thomas H.
Dieser kam zehn Tage unentschuldigt nicht zum Dienst. Offensichtlich hatte er auf
seinem Gebrauchtwagenplatz in Rannersdorf geschäftlich so viel zu tun, dass es ihm
nicht möglich war zur Arbeit zu erscheinen.
Da ich auf Grund meiner Blindheit nicht selbst Autofahren kann, bin ich auf einen
Fahrer angewiesen und daher war dieser Zustand für mich nicht tragbar. Ich habe
daher diesen Mitarbeiter entlassen.
Beide Personen führen seitdem einen Rachfeldzug gegen mich, um meine Person und
damit auch den Verein zu schädigen.
ERSTAUNLICH:
Damit wären wir bei der nächsten Frage, warum braucht ein Blinder einen Ferrari ?
Komuczky:
Diesen Wagen habe ich mir zwecks Wertanlage angeschafft. Mir wird unterstellt das
ich diesen aus Spendengelder gekauft habe. Das ist unrichtig, denn ich habe einen
größeren Geldbetrag aus einer Versicherung erhalten, mit den ein ärztlichen Kunst-
fehler der zu meiner Erblindung führte, finanziell abgegolten wurde.
Von diesem Geld wurde der Ferrari finanziert.
ERSTAUNLICH:
Laut „Profil“ wurden Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft und an
das Finanzamt geschickt, was sagen Sie dazu ?
Komuczky:
Ich bin mir keiner Schuld bewußt und habe auch nichts zu verbergen. Die Ermittlungen
bei Gericht und Finanzamt werden dies auch beweisen.
Es ist nur traurig das es Medien gibt, die sich auf ein derart niedriges Niveau herab-
lassen um Sensationsjournalismus zu betreiben.

Erstaunlicher Typ

Wir haben uns mit Roland Komuczky zirka drei Stunden lang unterhalten. Bei dem Gespräch
ging es nicht nur um den Verein „Engel auf Pfoten“, sondern auch um andere alltägliche
Belange.
Dadurch konnten wir uns ein Bild von ihm machen. Er gehört sicherlich nicht zu den
pflegeleichten Typen, da er ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein hat.
  
Allerdings hat er auf uns nicht den Eindruck eines Betrügers gemacht und daher schenken
wir den Anschuldigungen gegen seine Person keinen Glauben.
Stauni
  
2009-05-03
  

Erzwungene Bürgschaft

 

Bürge wider Willen

Stellen Sie sich vor, der von Ihnen getrennt lebende Expartner(in) nimmt von einer Bank
einen Kredit für sich auf. Daraufhin werden Sie von dem Geldinstitut verständigt, daß Sie
den Kredit zurück zu zahlen haben, sollte der Kreditnehmer dies nicht tun. Sie wußten weder
von der Kreditaufnahme etwas, noch haben Sie als Bürge unterschrieben. Sie sind also Bürge
wider Willen und ohne Ihr Einverständnis.

     

Ein Ding der Unmöglichkeit werden Sie sagen. Nicht so beim Finanzamt, den da hat man
auf Grund einer „gesetzlichen Regelung“ eine eigene Ansicht darüber, denn folgender
Fall hatte sich ereignet.

 

 

Erstaunliche Post von der Finanz

Herr H. aus Niederösterreich erhält eines Tages Post vom Finanzamt, in dem ihn kurz
und prägnant mitgeteilt wird, daß für sein Kind ein Zuschuss zum Kindergeld ausbe-
zahlt wurde. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine Art Darlehen, daß wieder
zurück zu zahlen ist, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.

         

Nun Herr H. ist Vater einer Tochter, lebt aber mit der Mutter seines Kindes nicht mehr
zusammen. Er bezahlt monatlich Alimente für sein Kind an seine Ex-Lebensgefährtin.
Das diese einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragt hatte wußte er gar nicht.
Auch hat er diesen Zuschuss weder angefordert noch etwas unterschrieben. Umso ver-
wunderlicher ist nun das Schreiben des Finanzamtes.

 

   

Bei der Finanz sieht man die Sache natürlich ganz anders

 

Dort ist man auf Grund einer „gesetzlichen Regelung“ der Ansicht, daß ein gemeinsames
Kind die Elternteile verbindet. Auch wenn ein Elternteil keinen rechtlich relevanten Ein-
fluss auf die Entscheidung zum Bezug des Zuschusses des Kindergeldes durch den an-
deren Elternteil gehabt haben sollte, kann im Wohle des Kindes ein Anknüpfungspunkt
für die Rückzahlungsverpflichtung des eines Elternteiles gesehen werden.
Schönes Amtsdeutsch, aber wo hier das Wohl des Kindes sein soll, können wir nicht
erkennen. Das einzige Wohl das hier besteht, ist wohl das der Finanz.

   

Hoffentlich kommt man bei der Finanz nicht noch auf die Idee, daß man für eventuelle
Steuerschulden des Großvaters haftet, weil ja man immerhin blutsverwandt ist und dies
im Wohle der Familie geschehe.
   
Stauni

 

Inhalts-Ende

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