Finanzpolizei führte 12 Festnahmen in 2 Nagelstudios durch

ASVG-Verstöße und illegale Ausländerbeschäftigung

Im Rahmen einer Kontrolle durch die Finanzpolizei Ende Juni 2024 wurden in zwei Nagelstudios in Oberösterreich und Kärnten insgesamt 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgenommen.

Das erst 2024 eröffnete Nagelstudio in Oberösterreich stand im Fokus der finanzpolizeilichen Beschäftigungskontrolle. Dabei konnten die 7 Mitarbeitenden vor Ort auch nach mehrmaliger Aufforderung keine Ausweise zur Identitätsfeststellung vorlegen. Die Finanzpolizei zog die Fremdenpolizei hinzu. Durch den Hinweis einer Mitarbeiterin war es möglich, in Kontakt mit der Chefin des Nagelstudios zu treten. Diese sicherte zu, sofort mit den Ausweisen ihrer Angestellten zu erscheinen.

Beim Abgleich der Ausweise mit den anwesenden Personen stellte die Exekutive fest, dass die Papiere anderer EU-Bürger vorlegt wurden. Aufgrund der Täuschung wurden die 7 mutmaßlich illegal Beschäftigten vietnamesischer Herkunft von Beamten der Fremdenpolizei festgenommen.

Zeitgleich kontrollierte die Finanzpolizei ein weiteres Nagelstudio der selben Betreiberin in Kärnten. Im Zuge dessen wurden 5 Personen verhaftet. Die vietnamesische Geschäftsbetreiberin muss sich für Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) verantworten.

Finanzminister Magnus Brunner: „Das Amt für Betrugsbekämpfung geht rigoros gegen Schwarzarbeit und den damit einhergehenden Steuer- und Abgabenbetrug vor. Diese Kontrollen sind unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, Arbeitnehmerrechte zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.“

Bei erstmaliger unberechtigter Beschäftigung von mehr als drei Ausländern droht für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro und in Summe somit bis zu 240.000 Euro.

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Finanzpolizei ahndet 190 Vergehen bei EM-Public Viewings

Für 131 arbeitsrechtliche Verstöße und 59 Registrierkassenverstöße 630.000 Euro Strafen beantragt

Bereits zu Beginn der Fußball-Europameisterschaft kündigte die Finanzpolizei an, Schwerpunktkontrollen bei Public Viewings durchzuführen. Nun liegt die Bilanz vor, die zeigt, dass nicht alle Betriebe einen „Fair Play“-Gedanken bei ihren Geschäften an den Tag gelegt haben: Bei 170 kontrollierten Unternehmen wurden insgesamt 131 arbeitsrechtliche Verstöße und 59 Übertretungen bei Registrierkassen festgestellt. Den Betrieben drohen Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 350.000 Euro und Finanzstrafen in einer Maximalhöhe von bis zu 280.000 Euro.

„Wer sich nicht an die Spielregeln hält und sich dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft, muss mit den Konsequenzen in Form von Geldstrafen rechnen. Die Arbeit der Finanzpolizei trägt damit wesentlich zum Schutz der ehrlichen Betriebe bei“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Die Finanzpolizei kontrollierte im Rahmen der Schwerpunktaktion vor allem Gastronomiebetriebe, aber auch Securityfirmen, Wettanbieter und Fanartikelverkäufer standen im Fokus. An 91 Einsatzorten in ganz Österreich wurden so insgesamt 170 Betriebe von 234 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzpolizei überprüft. Dabei stellten die
Finanzbediensteten u.a. 84 Übertretungen nach dem ASVG, 30 nach dem Arbeitszeitgesetz, 9 nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz, 7 nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie eine nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz fest. Darüber hinaus wurden in 4 Fällen Verstöße gegen die Gewerbeordnung aufgedeckt.

Auch mit den Registrierkassen nahmen es nicht alle Betriebe so genau: Insgesamt 55 Verstöße wurden hier aufgedeckt, die meisten (24) betrafen die Nichterteilung von Kassenbelegen bzw. wurde in 12 Fällen die Registrierkasse einfach nicht verwendet. In 6 Fällen war die gesetzlich vorgeschriebene Registrierkasse nicht einmal vorhanden.

Für die betroffenen Betriebe gibt es nun ein bitteres Nachspiel: Ihnen drohen Strafen in einer Gesamthöhe von bis zu 630.000 Euro.

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Baustellen-Razzia in Berlin mit der österreichischen Finanzpolizei und dem deutschen Zoll

Schulterschluss gegen Schwarzarbeit bei grenzüberschreitenden Kontrollen in Österreich und Deutschland

Gemeinsam überprüften die österreichische Finanzpolizei und der deutsche Zoll, Bereich Finanzkontrolle und Schwarzarbeit, am 15. April 2024 ein Bauvorhaben im ehemaligen Berliner Sony-Center. Mit dabei waren der deutsche Finanzminister Christian Lindner sowie der Leiter der österreichischen Finanzpolizei Wilfried Lehner. Die Aktion ist ein bedeutender Erfolg in der intensiven Kooperation zwischen den beiden Ländern zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Abgabenhinterziehung und illegaler Beschäftigung.

„Diese Operation ist ein glänzendes Beispiel dafür, wie grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht nur die Einhaltung der Gesetze stärkt, sondern auch ein klares Signal an jene sendet, die versuchen, sich durch Schwarzarbeit einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Unsere Finanzpolizei arbeitet Hand in Hand mit unseren deutschen Kollegen, um sicherzustellen, dass für redliche Unternehmen kein Nachteil entsteht“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Der Leiter der österreichischen Finanzpolizei, Wilfried Lehner, fügte hinzu: „Dieser simultan in Deutschland und Österreich durchgeführte Kontrollvorgang zeigt, wie Kontrollbehörden mit internationaler Zusammenarbeit die Kontrolleffektivität massiv verstärken können. Zudem werden Risikoabschätzung, Einsatzplanung und Kontrollvorgänge optimiert und ein Lernen voneinander gefördert.“

Für die Kontrolle wurde bewusst ein Bauvorhaben ohne Anfangsverdacht ausgewählt, um eine typische Standardkontrollsituation zu evaluieren. Bei dem Bauprojekt im ehemaligen Sony-Center am Berliner Potsdamer Platz ist auch ein österreichisches Unternehmen beteiligt, weswegen die österreichische Finanzpolizei die deutschen Behörden unterstützte. Ersterhebungen der Finanzpolizei in Österreich ergaben bei dem in Niederösterreich ansässigen Unternehmen vorerst keine steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerberechtlichen Auffälligkeiten. Das Unternehmen hat aktuell insgesamt 191 Dienstnehmer zur Sozialversicherung in Österreich angemeldet.

Im Zuge der bilateralen Kontrollmaßnahme erfolgte parallel zu der Kontrolle in Berlin eine Nachschau der Finanzpolizei am Firmensitz in Österreich. Dort wurden keine Übertretungen festgestellt.

Bei der Kontrolle in Berlin durch die deutschen Behörden wurden insgesamt 157 Arbeitnehmer von 54 Unternehmen sowie fünf selbstständige Unternehmer angetroffen und überprüft. Zwölf Mitarbeiter des österreichischen Unternehmens waren beim Bauvorhaben vor Ort. Sie waren alle in Österreich zur Sozialversicherung angemeldet. Bei einer Erstüberprüfung vor Ort stellten die anwesenden Finanzpolizeiorgane keine Auffälligkeiten fest. Durch die Größe der Baustelle sind weitere Übertretungen nicht ausgeschlossen und werden im Zuge der Nachbereitung gegebenenfalls noch zur Anzeige gebracht.

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Behörden gelang koordinierter Schlag gegen organisiertes illegales Glücksspiel

19 Hausdurchsuchungen bei Operation Ikarus in Österreich und Griechenland durchgeführt

In der vergangenen Woche wurden 19 Hausdurchsuchungen in der illegalen Glücksspielszene in Österreich und Griechenland durchgeführt. Gegen die organisierte Tätergruppe, die mehrere illegale Glücksspiellokale sowie ein Netzwerk von Tarn- und Scheinfirmen betrieb, wurde seit mehreren Monaten in kooperativer Fallbearbeitung mit dem Bundeskriminalamt und dem Amt für Betrugsbekämpfung im BMF intensiv ermittelt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Leiterin des Ermittlungsverfahrens legt den Tätern Abgabenbetrug in zweistelliger Millionenhöhe, organisierte Schwarzarbeit sowie Sozialleistungsbetrug zur Last.

Zum Anordnungszeitraum schritten im Auftrag der Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft insgesamt 165 Einsatzkräfte der Finanzpolizei, der Steuerfahndung, des Finanzamtes für Sonderzuständigkeiten, des Zollamtes Österreichs, des Bundeskriminalamtes, des EKO Cobra, des Landeskriminalamtes Wien und des SRK Oberösterreich an 16 Einsatzorten in Ober- und Niederösterreich ein. Parallel dazu wurden von der griechischen Finanzpolizei drei Hausdurchsuchungen in Athen und Umgebung durchgeführt.

Dabei wurden zahlreiche Objekte – darunter Spiellokale, Firmenzentralen und Privatwohnungen der Tätergruppe – durchsucht und mehrere hundert Glücksspieleinrichtungen, PCs, unzählige Unterlagen, hohe Bargeldbeträge inklusive Inhalte von Bankschließfächern beschlagnahmt sowie Konten eingefroren. Die Täter betrieben durch ein Netzwerk von Tarnfirmen und Scheinwohnsitzen dutzende Lokale mit illegalen Glücksspielautomaten in Oberösterreich, die von Griechenland aus elektronisch gesteuert und überwacht wurden.

In enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Betrugsbekämpfung und Referat zur Bekämpfung des organisierten Glücksspiels des Bundeskriminalamtes wurden seit geraumer Zeit Ermittlungen unter dem Namen „OP IKARUS“ gegen mehrere Personen der griechisch-österreichischen Tätergruppe geführt.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass allein an Glücksspielabgabe und Umsatzsteuer mehr als zehn Millionen Euro hinterzogen wurden. Darüber hinaus besteht auch der konkrete Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von mehreren hunderttausend Euro durch organisierte Schwarzarbeit der Sozialversicherung vorenthalten und auch entsprechende Ertragssteuern niemals abgeführt wurden. Mehrere Personen bezogen zudem Arbeitslosengeld, während sie aber einer Tätigkeit in den illegalen Glücksspiellokalen nachgingen.

Lagerhalle diente als Werkstatt für Glücksspielautomaten. Im Zuge der Durchsuchungen wurden sämtliche Beschuldigte erkennungsdienstlich behandelt und vernommen. In Folge wurde auch eine Lagerhalle im Bezirk Linz-Land durchsucht, die als Service- und Reparaturwerkstatt diente und von der aus sämtliche illegalen Lokale mit Automaten versorgt wurden. Neben der hochprofessionellen Werkstatt konnten auch umfangreiche Erkenntnisse zur Überwachung der illegalen Lokale gewonnen werden. Die Tätergruppe wollte sich absichern und hatte sämtliche Lokale mit elektronischen Zugangsbeschränkungen, einer umfangreichen Videoüberwachung rund um die Uhr sowie einem Fernzugriff auf die Geräte ausgestattet, um behördliche Kontrollen zu vereiteln. Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.

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Finanzpolizei deckt betrügerisches „Franchisesystem“ bei Kaffeehäusern auf

Unwissender Drittstaatenangehöriger als Gewerbeinhaber von vier Betrieben mit 14 Angestellten registriert

In einer umfassenden Ermittlungsaktion der Finanzpolizei wurden in Wien vier Kaffeehäuser aufgedeckt, die im Zentrum eines ausgeklügelten Franchisesystems mit illegalen Praktiken standen. Die Betriebe wurden dabei unter dem Namen eines ahnungslosen libanesischen Staatsbürgers geführt, der als Gewerbeinhaber registriert, aber über seine Rolle und die bei seinem Unternehmen angemeldeten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nicht informiert war. Mutmaßlicher Drahtzieher war ein fremdenpolizeilich gesuchter Pakistani.

„Dieser Fall zeigt deutlich, dass unser Kampf gegen Steuerbetrug und illegale Beschäftigung mit aller Härte fortgesetzt wird. Wir werden nicht zulassen, dass kriminelle Netzwerke unsere Wirtschaft unterwandern und legale Unternehmer sowie den Staat schädigen. Die Finanzpolizei wird weiterhin entschlossen und zielgerichtet Maßnahmen gegen solche Praktiken setzen“, heißt es seitens der Finanz.

Die Betriebe wurden aufgrund einer Anzeige durch die Abgabensicherung als auffällig eingestuft. Die Untersuchung offenbarte, dass der offiziell registrierte Gewerbeinhaber – ein Libanese mit Fremdenpass, der Grundsicherungsleistungen bezog – von seiner Rolle als Unternehmer nichts wusste. Auch die bei diesen Unternehmen angemeldeten Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die größtenteils geringfügig beschäftigt sind, waren dem vermeintlichen Inhaber unbekannt.

Die Ermittlungen der Finanzpolizei zeigten, dass die Umsätze in den Lokalen teilweise über Kassensysteme erfasst wurden, die auf Scheinunternehmen liefen. Dies ermöglichte es den mutmaßlichen Verantwortlichen, Einnahmen systematisch am österreichischen Staat vorbeizuleiten.

14 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer waren insgesamt bei den Betrieben angemeldet. Vor Ort angetroffene Personen gaben sich als Angestellte oder Untermieter aus und verwiesen auf den ahnungslosen Gewerbeinhaber als Chef. Dessen Steuerkonto wies lediglich Arbeitnehmerveranlagungen auf.

Der Gewerbeinhaber gab bei Befragung durch die Finanzpolizei an, den mutmaßlichen Drahtzieher, einen 52-jährigen zur Ausweisung gesuchten pakistanischen Staatsbürger, über einen nicht zur Ausübung befugten Steuerberater zu kennen.

Diese Praktik ist eine systematische Verschleierung und Ausnutzung von Personen, die kaum der deutschen Sprache mächtig sind, was die Ermittlungen der Finanzpolizei herausfordernd machte. Ermittelt wird nun wegen Verstößen nach dem Ausländerbeschäftigtengesetz, dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, Hinterziehung sämtlicher Steuerarten, Lohnabgaben, Sozialversicherungsabgaben und Einkünfte.

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Finanzpolizei deckte illegale Online-Konditorei auf

Frau verkaufte hunderte Torten schwarz auf Social Media, bezog aber trotzdem Notstandhilfe

Im Kampf gegen Steuer- und Abgabenbetrug deckten die Beamtinnen und Beamten der Finanzpolizei eine illegale Online-Konditorei auf. Eine 31-Jährige Frau verkaufte in Oberösterreich über eine populäre Social Media Plattform Torten im großen Stil. Sie veräußerte mindestens 806 Torten schwarz und nahm so rund 72.000 Euro ein. Nebenbei kassierte die Frau seit Anfang 2022 dauerhaft Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

„Solche Fälle sind keine Kavaliersdelikte und schaden den Prinzipien der fairen Wirtschaft und der solidarischen Gesellschaft. Unser Rezept gegen Betrug ist simpel: Aufdecken, ahnden und abschrecken. Damit sichern wir Fairness und Vertrauen in unsere Wirtschaft und schützen die korrekten Unternehmen, in dem Fall die korrekten Konditoreien“, so heißt es seitens der Finanzpolizei.

Aufmerksam wurden die Beamtinnen und Beamten der Finanzpolizei auf den Fall, weil in einer Anzeige auf den Social Media Account der Frau hingewiesen wurde. Dort hatte sie 806 Bilder gepostet, um ihre Torten zu bewerben. Über die Plattform bot sie auch die Möglichkeit an, Bestellungen via Direktnachricht aufzugeben. Pro Torte kassierte die illegale Konditorin 90 Euro. Die Kundinnen und Kunden der Frau mit Migrationshintergrund fanden sich offensichtlich vor allem in der türkischen Community.

Laut Auskunft des AMS Oberösterreich bezog die Frau unrechtmäßig rund 16.882 Euro an Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Es erfolgte eine Anzeige an das AMS wegen Rückforderung der zu Unrecht beantragten Unterstützung.
Außerdem wurde die „Bäckerin“ bei der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs und beim Finanzamt wegen Abgabenhinterziehung angezeigt. Nun drohen massive Nachzahlungen und zusätzlich Strafen.

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Finanzpolizei hebt illegale Teigtascherl-Fabrik aus


Aktion der Finanzpolizei avancierte zur Lachnummer in den sozialen Medien

 

 


„Finanzpolizei hebt illegale Teigtascherl-Fabrik aus“, ist keine Schlagzeile der Tagespresse.  Es ist auch kein Titel einer sonstigen Satire-Geschichte. So brüstete sich nämlich gestern, das Bundesministerium für Finanzen auf ihrer Facebook-Seite.  Damit scheint die Finanzpolizei den Kriminalfall des Jahres gelöst zu haben (sark. off).

 

Jedenfalls avancierte die gestrige Teigtascherl-Aktion der Finanzpolizei zur Lachnummer in den sozialen Medien.  Nachfolgend präsentieren wir unserer Leserschaft nur einige (von etlichen) Facebook-Kommentaren, die den Nagel ziemlich auf den Kopf getroffen haben.

 

 

Ein lateinisches Sprichwort lautet: „Si tacuisses, philosophus mansisses!“ An diesen Spruch hätte man sich im Finanzministerium lieber halten sollen.  Übrigens, die Tagespresse konnte es nicht lassen und fuhr heute ebenfalls mit einem Artikel auf die Teigtascherl-Aktion der Finanzpolizei drauf.

 

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2019-07-30


Erneut schwerer Schlag gegen Glücksspielmafia geglückt

 

Finanzpolizei beschlagnahmte bei Schwerpunktaktion 100 illegale Glücksspielgeräte

 

 

Foto: © erstaunlich.at

 

 

Nachdem die Finanzpolizei bei einer bundesweiten Schwerpunktaktion vor rund zwei Wochen insgesamt 129 Glücksspielgeräte beschlagnahmte, gelang den Finanzbediensteten nun ein weiterer Coup im Kampf gegen das illegale Glücksspiel. Bei neuerlichen Razzien Ende vergangener Woche konnten insgesamt 100 illegale Automaten sichergestellt werden. Das gab Finanzstaatssekretär MMag. DDr. Hubert Fuchs heute bekannt.

 

 

Die Aktion fand am vergangenen Donnerstag und Freitag in Oberösterreich, Salzburg, Wien und dem Burgenland in insgesamt 14 Lokalen statt. Dabei kamen 12 Teams der Finanzpolizei mit 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Einsatz.

 

 

„Erneut ist der Finanzpolizei ein schwerer Schlag gegen die organisierte Kriminalität geglückt. Der Glücksspielmafia muss klar sein, dass wir in diesem Kampf nicht klein beigeben werden und erst zufrieden sind, wenn auch der letzte illegale Glücksspielautomat beschlagnahmt ist. Wir wollen den Tätern mit einem konsequenten Vorgehen und regelmäßigen Razzien zeigen, dass sich illegales Glücksspiel nicht lohnt und wir ihren Tricks auf die Schliche kommen“, so Fuchs und dankt der Finanzpolizei unter ihrem Leiter Wilfried Lehner für ihren Einsatz gegen die Glücksspielmafia.

 

 

Wie dreist die Betreiber der Glücksspiellokale sind, zeigte allein die Tatsache, dass auch teils jene Lokale, die bei der Razzia vor zwei Wochen im Visier der Finanzpolizei waren, bei dieser Schwerpunktaktion bereits wieder mit neuen Geräten nachgerüstet waren. Auch andere Erlebnisse ließen die Einsatzkräfte nicht schlecht staunen.

 

 

So ergab beispielsweise eine Kontrolle in Wien Ottakring, dass in einem bereits behördlich geschlossenen Lokal, an dem auch der Stromzähler abmontiert wurde, der Strom illegal angezapft wurde und so der Betrieb weitergehen konnte. Eine ähnliche Vorgehensweise legten die Kriminellen ebenfalls im 16. Wiener Gemeindebezirk in einem anderen Lokal an den Tag. Der Stromdiebstahl an diesem Standort hat einen Gegenwert von etwa 4.500 Euro.

 

 

Bemerkenswert verlief auch die Beschlagnahme von Glücksspielautomaten in Wien Meidling: Im Lokal fanden die Kontrollorgane einen Laptop, der die genauen Aufzeichnungen der Einnahmen der letzten Tage enthielt. Von 1. bis 11. April 2019 wurden insgesamt 63.000 Euro in vier Glücksspielgeräte eingeworfen, als Nettogewinn konnte die Glücksspielmafia über 18.000 Euro verbuchen.

 

 

Dabei legten die Täter an diesem Standort eine besondere Unverfrorenheit an den Tag. Das Lokal wurde bereits zweimal behördlich geschlossen und versiegelt. Die Tätergruppe kümmerte dies scheinbar nicht, denn immer wieder wurden die Siegel gebrochen und einfach weitergespielt. Das Lokal ist der Finanzpolizei auch auf Grund der dramatischen Anzeigen aus der Bevölkerung bestens bekannt: Vor wenigen Tagen hatte sich ein Familienvater bei der Finanzpolizei gemeldet, da seine Söhne (13 und 16 Jahre) 2.000 Euro aus der Familienkassa verspielt hatten. Dass in diesem Lokal auch noch Drohbriefe eines Anwaltes gefunden wurden, in dem den Kontrollbeamten mehrjährige Haftstrafen angedroht werden, falls sie mit Beschlagnahme gegen den Betreiber vorgehen sollten, war der skurrile Höhepunkt dieser Kontrolle.

 

 

Eine geradezu freche Vorgehensweise zeigte die Glücksspielmafia in einem weiteren Glücksspielbetrieb in Linz. Dort wurden am 1. April 2019 sieben Geräte beschlagnahmt und bereits am nächsten Tag wieder neue Automaten angeliefert. Pech für die Täter, denn sie wurden dabei von der Finanzpolizei beobachtet und die Glücksspielgeräte in weiterer Folge erneut beschlagnahmt.  Gegen die Betreiber sämtlicher Lokale wurden Verfahren nach dem Glücksspielgesetz eingeleitet.

 

 

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2019-04-17

Marktplatz für gefälschte Rolex-Uhren auf Facebook


Verstößt der Handel mit gefälschten Markenartikeln nicht gegen die Gemeinschaftsstandards?

 

Man stelle sich vor, Otto Normalverbraucher würde eine offizielle Webseite betreiben, auf der er zulässt, dass mit Plagiaten – also Fälschungen von Markenartikeln – gehandelt wird.  Es würde vermutlich nicht lange dauern, bis er Besuch vom Zoll bzw. von der Finanzpolizei bekommen würde.  Denn der Handel mit Plagiaten ist strafbar.  Sowohl Verkäufern als auch Käufern drohen hohe Geld- und auch Haftstrafen.

 

Scheinbar scheint Facebook über dem Gesetz zu stehen. Die Administratoren – also Verantwortliche – des sozialen Netzwerkes – löschen zwar Beiträge oder sogar ganze Accounts, wenn diese mit ihrer politischen Linie nicht übereinstimmen. Sie begründen dies stets mit einem Verstoß gegen ihre Gemeinschaftsstandards.  Doch der schwunghafte Handel mit gefälschten Markenartikeln, dürfte augenscheinlich nicht gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen.  Denn diesem kriminellen Handel wird sogar noch eine Plattform geboten, auf der – wie wir heute in einem Beispiel aufzeigen – völlig unbehelligt mit gefälschten Uhren der Nobelmarke Rolex gehandelt wird.  Wir beobachten besagten Account – der nach wie vor aktiv ist – bereits einige Monate.

 

 

Aus den unzähligen Angeboten wollen wir unserer Leserschaft ein Verkaufsangebot präsentieren.  Da wird beispielsweise eine neuwertige „Rolex Rlx Submariner in Schwarz-Gold“ um 400,- Euro angeboten.  Das Angebot ist noch ausreichend mit Fotos dokumentiert.  Dass es sich hier um eine Fälschung handeln muss, müsste jedem potentiellen Käufer klar sein, denn der Neupreis dieser Uhr liegt bei etwa 8.000,- Euro. Bei diesem User dürfte es sich zudem noch um einen gewerblichen Anbieter handeln, denn er hat etliche gefälschte Rolex-Uhren zum Verkauf auf besagtem Facebook-Account eingestellt.

 

 

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2018-09-10


Haschisch-Pflanzerln aus dem Hause Kalaschnikow?


Es wird wieder viel Arbeit auf die Polizei zukommen

Nachfolgendes ganzseitiges  (vermutlich auch nicht billiges)  Inserat erschien in der
heutigen Printausgabe der Tageszeitung ÖSTERREICH.
Bei  der  Bezeichnung  der Haschisch-Pflanzerln mit dem Namen  „AK 47“  dürfte der
Texter  augenscheinlich  zu  intensiv  an diesen geschnüffelt haben und so sah eben
seine Kreativität aus.
Aber  Hanfstecklinge  aus feminisiertem Saatgut?   Ja ist den bei der Firma Hanf & Hanf
schon  der Genderwahnsinn ausgebrochen?   Mitnichten,  denn dies dürfte ein dezenter
Hinweis  sein,  dass  nur weibliche Cannabis-Pflanzen in der Lage sind,  Blütenköpfe zu
bilden.   Und weiblichen  Cannabis-Pflanzen produzieren beträchtlich mehr aktive Sub-
stanzen wie THC, CBD und CBN als männliche Pflanzen.
Männliche  Cannabis-Pflanzen  produzieren keine Blüten,  enthalten wenig THC und
können  sogar  die  Produktion  von  THC  in  weiblichen  Cannabis-Pflanzen  beein-
flussen.   Eigentlich  ein  wahres  Fest  für  Kampfemanzen,  denn  hier brauchen sie
keine Quote zu fordern.
Mustergültig finden wir die Gewährleistung des Datenschutzes der Firma Hanf & Hanf,
denn  welcher  Hanfbauer will  schon wegen der Buchführung seines Lieferanten auf-
fliegen?
Screen: hanf-hanf.at
Interessant  wäre  noch zu wissen,  ob auch Firmen wie Hanf & Hanf ab 2016, der Regis-
trierkassenpflicht unterliegen.  Wir können uns lebhaft das Szenario vorstellen, wenn die
Finanzpolizei  einem  solchen Laden einen Besuch abstattet und die Kunden kontrolliert,
ob sie auch dem Gesetz entsprechend einen Kassenbon erhalten haben.
Jedenfalls verspricht die Frühjahrs-Aktion von „Hanf & Hanf“ der Polizei wieder reichlich
Arbeit  zu bescheren.   Egal ob sie Dealer dingfest machen oder ganze Hanfplantagen
abernten  dürfen.   Tja,  das könnte man auch als  ausgewogene Beschäftigungspolitik
bezeichnen.

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2015-03-28

Empfiehlt die WKO eine Verletzung des Datenschutzes?


Erstaunliche Rechtsmeinung einer Zwangsanstalt

Dass die Finanzpolizei (ehemalige KIAB) bei den meisten Unternehmern keinen guten
Ruf  genießt,  ist  kein  Geheimnis.   Dies  hat  aber  nichts mit dem  „ewigen  K(r)ampf“
Steuerpflichtiger  vs.  Finanzamt  zu  tun,  sondern  liegt  am  Auftreten  etlicher Finanz-
polizisten.    Einen sehr  interessanten  und  aufschlussreichen  Beitrag  dazu,  gibt  es
von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Dieser kann unter diesem LINK aufgerufen
werden.
Mit  dem  Thema  „Finanzpolizei“  beschäftigt sich auch die Zwangsanstalt WKO in ihrer
aktuellen  Ausgabe ihres Jubelblättchen „Wiener Wirtschaft“.   Wie sich aus dem Unter-
titel (Screenshot) ersehen lässt,  befasst man sich mit einer ganz normale Kontrolle.
Screen: Wiener Wirtschaft (Printausgabe Nr. 48 v. 28.11.2014)
Der Beitrag ist im Prinzip ein 08/15-Artikel.  Ein Satz jedoch ist uns ins Auge gestochen.
Dieser findet sich rot unterstrichen, im obig eingefügten Screenshot. Da empfiehlt doch
die  WKO  ihren Zwangsmitgliedern tatsächlich,  Meldungen bei der Sozialversicherung
bereitzuhalten.
Wie geht eine Bereithaltung überhaupt vonstatten? Gehen wir beispielsweise von Klein-
und Mittelbetrieben in der Gastronomie aus. Dort befindet sich in der Regel eine Mappe
(meist  unter  dem Tresen),  in  der  die behördlichen Bewilligungen für den Betrieb (im
Normalfall Kopien) aufbewahrt werden.
Diese Unterlagen werden ständig bereit gehalten, da man ja nie weiß, wann Behörden-
vertreter  (Marktamt,  Arbeitsinspektor, Finanzpolizei etc.)  zu einer Kontrolle im Betrieb
erscheinen.   Aus diesem  Grund haben auch meist alle  Mitarbeiter(innen) Zugriff (und
daher  auch  Einsicht)  auf diese,  um sie bei einer behördlichen Überprüfung vorlegen
zu können.
Das  ist  an und für sich problemlos,  da in Unterlagen wie Betriebsanlagengenehmigung,
Gewerbeschein etc. keine Geheimnisse (also sprich keine schützenswerte Daten) stehen.
Und  nun  sind  wir  bei  des  Pudels  Kern.   Die  WKO empfiehlt ihren Zwangsmitgliedern,
auch Meldungen bei der Sozialversicherung bereitzuhalten.
Screen: erstaunlich.at
Und nun wird es bedenklich. Wie man aus dem obigen Screenshot ersehen kann, enthält
eine  Anmeldebestätigung  der  Krankenkasse  Daten,  die  einwandfrei  unter den Daten-
schutz fallen.  Zudem ist eine derartige Bereithaltung gar nicht erforderlich, da die Finanz-
polizisten  mittels  ihrer  Laptops  (ein  solcher  wird immer bei einer Kontrolle mitgeführt)
sofort  in  der  Lage sind zu überprüfen,  ob der im Betrieb angetroffene Mitarbeiter ange-
meldet ist.
Auch eine gründliche Recherche im Internet ergab,  dass  die  von der WKO besagte Bereit-
haltung  von  Meldungen  bei  der  Sozialversicherung,  von niemanden gefordert wird.  Wir
haben uns diesbezüglich zahlreiche Publikationen namhafter Wirtschaftstreuhänder durch-
gelesen.
Die von der WKO getätigte Äußerung zur Bereithaltung von Meldungen bei der Kranken-
kasse,  liest  sich  für  uns  wie eine Empfehlung zur Verletzung des Datenschutzes.  Wir
wollten  natürlich  wissen,  wie  die  Zwangsanstalt  zu ihrer Meinung kam.   Ein endloser
Telefonmarathon (wurden von einer Stelle zur anderen verbunden) brachte kein Ergeb-
nis.   Entweder  hatte  man  keine Ahnung von der Materie oder ein eventuell Wissender
war gerade leider nicht verfügbar.
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2014-12-03

Steuer-Razzia bei Hermann Nitsch

Kamen da beim ORF gar Neidgefühle auf?

 
Screen: ORF-Teletext
 
Da  dürften  die  Schlafmützen  des staatlichen Rundfunks nicht schlecht gestaunt haben, wie
fix das Team von FPÖ-TV agiert. Tja, die Mitarbeiter des Privat-TV haben den halbbeamteten
Journalisten der Zwangsanstalt ORF eben einiges voraus.
 
Aber  zum  Thema  selbst:  Gegen den Blut- und Fäkalkünstler Hermann Nitsch laufen derzeit
Ermittlungen wegen  des  Verdachts der Steuerhinterziehung.   Am Mittwoch fand bei ihm eine
Razzia  statt.   FPÖ-TV  filmte  einige  Eindrücke  des  Einsatzes  der  Finanzpolizei  vor  Ort in
seinem  Weinviertler  Schloss,   wo  regelmäßig  das  Orgien- und Mysterientheater  stattfindet.
Für Nitsch und seine Ehefrau gilt die Unschuldsvermutung.
 
Video: FPÖ-TV
 
Interessant ist es auch, wie es zur Razzia gekommen sein soll. Die Tageszeitung ÖSTER-
REICH führte  heute  ein Interview mit der Gattin von Hermann Nitsch.   Besonders interes-
sant finden wir zwei Antworten von Frau Nitsch.
 
ÖSTERREICH: Wie kam es zu der Steuer-Razzia?
 
Nitsch: Nachdem bei uns in Prinzendorf eingebrochen worden war,  engagierten wir den
Detektiv Dietmar Guggenbichler. Und der hat uns angezeigt.
 
Wir  gehen  mit  absoluter  Sicherheit  davon  aus,  dass  der  Tresor (aus dem 400.000,- Euro
erbeutet  wurden)  versichert  war.   Warum  also  engagiert jemand einen Detektiv,  nachdem
bei ihm eingebrochen wurde, obwohl Versicherungsdeckung besteht? Und sollte eine solche
nicht  bestanden  haben (was  kaum  vorstellbar  ist),  wird das gestohlene Bargeld vom Täter
kaum zurückzuholen sein.
 
Wir  vermuten,  dass  sich in  dem aufgebrochenenTresor irgendetwas befand,  dass Nitsch
unbedingt zurückhaben wollte. Und wir vermuten weiters, dass es sich hier nicht um einen
Schwarzgeldbetrag gehandelt hat.
 
ÖSTERREICH: Weshalb? (Anmerkung der Redaktion: Gemeint ist die Anzeige)
 
Nitsch: Ich kenne seine  Beweggründe nicht.   Wir waren nicht zufrieden mit ihm, und er hat
das Geld kassiert …  Man hört ja,  dass er auch schon andere Mandanten angezeigt hat. Die
Wirtschaftskammer ist jedenfalls entsetzt über Guggenbichler und recherchiert schon gegen
ihn.
 
Was die Anzeigefreudigkeit von Guggenbichler betrifft, dürfte Frau Nitsch nicht ganz unrecht
haben:   http://www.kleinezeitung.at/kaernten/1932389/index.do Allerdings  finden  wir  es er-
staunlich,  dass  ein  Privatdetektiv  seinen  eigenen Klienten anzeigt.   Sollten die Aussagen
von Nitsch stimmen,  dann wird Guggenbichler wohl keinen Auftrag mehr bekommen.
 
 
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2014-03-20

Finanz“polizei“ droht der Kriminalpolizei mit Anzeigen


Weil die Kripo nicht gehorsamst bei rechtsstaatlich bedenklichen

Glücksspielaktionen der Finanz“polizei“ als Sündenbock mitspielt?

Dass  die  Finanz“polizei“  jahrelang  verfassungswidrig agierte,  wird geflissentlich unter den
Teppich  gekehrt.   Für  die von der Finanz“polizei“ immer weiter angezettelten Europarechts-
widrigkeiten  im  Glücksspielbereich  sollen  sich jetzt  Kriminalpolizei und Staatsanwälte die
Finger verbrennen.
Von  Gesetzes wegen wäre die Finanz“polizei“ angehalten,  an die Staatsanwaltschaft heranzu-
treten und einen Sicherstellungsauftrag mittels einer begründeten Anzeige zu beantragen, der
wiederum nur von  der  Kriminalpolizei  vollzogen  werden  kann.   Die bisher sehr zahlreichen
protokollierten   Aussagen  lassen  allerdings  mit  Recht  daran  zweifeln,  dass  die  chronisch
schlecht  ausgebildeten  Finanz“polizisten“  überhaupt  wissen,  was  sie da in Wirklichkeit tun
und welches Recht eigentlich zur Anwendung kommt.
Tatsächlich  wird hinterhältig versucht,  die Kriminalpolizei in einen rechtsstaatlich auffallend
bedenklichen Glücksspielaktionismus hineinzutricksen, der nicht sehr sinnvoll ist, wenn die
Staatsanwaltschaft  ohnehin  die  Verfahren einzustellen hat oder die Gerichte in ganz Öster-
reich wegen Unionsrechtswidrigkeit freisprechen.
Wenn die Kriminalpolizei ohne Sicherstellungsauftrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt
ist  das  erst recht amtshaftungsbegründend,  weil absolut unvertretbar.  Hat doch der Verfass-
ungsgerichtshof  längst  ausgesprochen ,  dass  ausnahmslos  alle  Behörden   1. Instanz den
Vorrang  des  Unionsrechts  zu beachten haben.   Daraus folgt,  dass die entgegenstehenden
innerstaatlichen  Vorschriften  vom  Recht  der  europäischen  Union  verdrängt werden – also
schlicht und einfach unangewendet zu lassen sind. (Quelle: APA/OTS)
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2013-10-19

Wirtschaft kritisiert „fragwürdige Methoden“ der Finanzpolizei


Unternehmer wehren sich gegen den „Generalverdacht“

und inadäquate Behandlung

Autoritäres  Auftreten,  mangelnde  Kenntnis  wirtschaftlicher Zusammenhänge, keine Rücksicht-
nahme auf betriebliche Erfordernisse: Lang ist die Liste der Unternehmerbeschwerden über die
seit Juli als eigenständige Behörde tätige Finanzpolizei in Kärnten.
Das  oft  unverhältnismäßige  Verhalten der Finanzpolizei bezeichnet Peter Katschnig,  Kärntner
Präsident  der  Kammer  der  Wirtschaftstreuhänder,  als dringend korrekturbedürftig.   Laut einer
kürzlich  vorgenommenen  Umfrage  der  Wirtschaftstreuhänder  seien seitens der Unternehmer
von 174 bewerteten Einsätzen der Finanzpolizei lediglich fünf als positiv und 43 als akzeptabel
eingestuft worden.
60 Amtshandlungen  waren aus Sicht der Unternehmer „eher nicht akzeptabel“, weitere 66 sogar
„rechtsstaatlich  bedenklich“.   Katschnig:   „Wir  stellen  eine  gewisse  Ignoranz  gegenüber  der
Rechtsstaatlichkeit  fest.   Das  normale  Vorgehen  – den Ausweis zeigen,  den  Grund der  Amts-
handlung angeben, den Unternehmer auf seine Rechte hinweisen – funktioniert nicht.  Es kommt
immer  wieder zu entwürdigender Behandlung von Unternehmern vor ihren Gästen und Kunden –
sogar Hausdurchsuchungen in Abwesenheit des Unternehmers sind ohne richterliche Anordnung
möglich.“
Dazu  der  Wirtschaftskammerpräsident Franz Pacher:   „Wir wollen wie Partner behandelt werden,
schließlich  erledigen  wir  Unternehmer die gesamte Einhebung von Steuern und Sozialabgaben
für den Staat  –  auf eigene Kosten und mit persönlicher Haftung.   Selbstverständlich begrüße die
Wirtschaftskammer  ausdrücklich  die  Durchsetzung und Einhaltung klarer gesetzlicher Rahmen-
bedingungen,  weil sie die Visitenkarte jedes Wirtschaftsstandortes seien.“
„Aber  für  eine  generelle  Schuldvermutung  gegen  zum Teil jahrzehntelang verdiente Unter-
nehmerinnen  und  Unternehmer,  wie  sie  in  zahlreichen  Einsätzen  der  Finanzpolizei  zum
Ausdruck kommen,  haben wir kein Verständnis“,  unterstrich Pacher heute bei einem Presse-
gespräch.
Pacher  stellt  klar:   „Wir unterstützen die  Behörde im Interesse der überwältigenden Mehrheit
der  ordentlich  und  gesetzeskonform  wirtschaftenden  Unternehmen bei ihrem Kampf gegen
vereinzelte schwarze Schafe.  Aber geschäftsschädigendes, überhebliches Verhalten oder gar
Drohungen von Beamten gegenüber Unternehmern werden wir nicht hinnehmen.“
Im  Zuge  der aktuellen Wirtschaftskammerkampagne gegen die überbordende Bürokratie zur
Erleichterung  von  Investitionen  sind  laut  Pacher bereits zahlreiche Hinweise auf Missstände
in  der  öffentlichen Verwaltung  eingegangen,  die  zu  rund 15 Prozent die Finanzpolizei und
deren Auftreten beträfen.
So  seien Tourismusunternehmer neben ihren Gästen  „wie Verbrecher“ behandelt oder mit der
sofortigen  Schließung  des  Betriebs  bedroht  worden;  eine  Unternehmerin  aus Mittelkärnten
berichtet vom „einschüchternden und anmaßend autoritärem Verhalten“ der Beamten bei einer
Betriebskontrolle  im  Beisein  von  Kunden;  in einem anderen Fall wurden zum Erstaunen der
zahlreich anwesenden Kunden die Ausweise der Mitarbeiter von Beamten in Uniform überprüft.
Wirtschaftskammer und Wirtschaftstreuhänder verlangen nun Nachbesserungen in der Ausbild-
ung der Beamten der noch jungen  Finanzbehörde, die auch auf Personal von Zoll und Bundes-
heer zurückgreift.   So soll es entsprechende fachliche und persönliche Nachschulungen für die
Beamten geben,  um den adäquaten Umgang mit den geprüften Steuerzahlern sicherzustellen.
Weiters  soll  verfassungsrechtlich abgeklärt werden,  ob es sich bei der mit äußerst weitreichen-
den Kompetenzen ausgestatteten Finanzpolizei um einen Wachkörper handelt. Darüber hinaus
verlangt  die  Wirtschaft  einen  stärkeren  Rechtsschutz,  eine  klare  Regelung  der Vertretungs-
rechte und ein angemessenes Auftreten der Beamten.
*****
2013-08-13

Staatsanwälte aufgepasst!


Sucht Finanz“polizei“chef morgen

in der BH Vöcklabruck neue Komplizen?

Morgen soll in der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck eine  „Informationsveranstaltung“  für
Oberstaatsanwälte,  Staatsanwälte  sowie  Juristen  der  Bezirkshauptmannschaften stattfinden.
Zufällig, ganz geflissentlich,  im Heimatbezirk der Frau Finanzminister Fekter! In ihrem Bericht
ans Parlament über Glücksspiel hat die Frau Finanzminister zwar sehr wichtige Zahlen einfach
weggelassen, aber was tut man nicht alles des besseren Anscheins wegen.   (siehe OTS0254
vom 3.Juni 2013, 15:52)
Bislang fällt die Finanz“polizei“  vielfach durch öffentlich dokumentierte Falschaussagen, man-
gelhafte Belehrungen und non-chalanter Ignoranz des Europarechts – und damit der Judikatur
des  dafür zuständigen Höchstgerichts in Luxemburg – auf.  Neuerdings steht sogar Urkunden-
(ver)fälschung  im  Raum.   Dabei  handelt  es  sich inzwischen um hunderte der angeblichen
„nur wenigen Einzelfälle“!
Eigentlich  wäre  morgen  eine gute Gelegenheit,  dass echte Juristen umgekehrt den Finanz-
„polizei“chef  endlich d arin schulen,  was zum Beispiel seriöse Beweiswürdigung tatsächlich
bedeutet.   Oder  wie  man  die  Finanz“polizisten“ so schult,  dass sie sich nicht wie Rambos
aufführen müssen, um irgendwie Eindruck zu schinden, sondern ihre Amtshandlungen ganz
normal zu üblichen Dienstzeiten,  vielleicht sogar höflich, durchführen?  Nach über 2 Jahren
zu viel verlangt?
Unzählige  Freisprüche  und  Verfahrenseinstellungen  dokumentieren,  dass  diese  Art  der
europarechtswidrigen  Glücksspielmarktmanipulation  ihre  Grenzen  hat!   Wozu sollen also
echte Juristen morgen überredet werden?   Sind schon wieder neue Helfershelfer notwendig,
weil sich so viel alte distanziert haben?
Übrigens  – wie war das doch gleich mit der Europäischen Grundrechtecharta?   Ah, so was
gibt’s wirklich ?   Ja, doch!!! (Quelle: APA/OTS)
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2013-06-12
 

Wär‘ nicht Österreich!


Finanzpolizei: pro forma-Ausschreibung als Tarnung für

längst gefallene, bedenkliche, Personalentscheidungen?

Die  Spatzen pfeifen es längst von den Dächern,  dass zum eigenverantwortlichen und selb-
stständigen  Leiter  der  Finanz“polizei“  der  bisherige  „Stabsstellenkoordinator“,  Wilfried
Lehner, ernannt wird. Sein Stellvertreter wird der, für seine Eigenheiten bekannte, Rigobert
Rainer aus Kärnten werden. Das Alibi dafür seien diese Ausschreibungen:
wienerzeitung1 und wienerzeitung2
Aus  der  Schwarzarbeiterbekämpfungsabteilung wurde im Jänner 2011 die Finanz“polizei“
mit  einem  Dienstkleid, welches den echten Polizeiuniformen möglichst ähnlich nachgeäfft
wurde,  um als einfaches Organ der öffentlichen  Aufsicht den Eindruck zu erzielen man sei
viel  mehr,  nämlich  so etwas wie die echte Polizei.  Mit teilweise peinlich martialischen, bis
klar  rechtswidrigen  Auftritten  wird  diese  Art  von Beeindruckung bei einfachen Überprüf-
ungen genauso versucht.
Eine  Fülle von daraus entstehenden Rechtswidrigkeiten, bis hin zu strafbaren Handlungen,
ist öffentlich dokumentiert und protokolliert! Regelmäßig gibt es deshalb Beschwerden aus
allen Branchen aus ganz Österreich.
Seit mehr als zwei Jahren ist  W. Lehner nicht fähig, die Schulungen der Finanz“polizisten“
so durchzuführen oder wenigstens zu koordinieren, dass alle wissen, nach welcher Rechts-
grundlage und wie im Detail,  sie bei welcher Überprüfung überhaupt tatsächlich vorgehen
dürfen.
Zum Leiter der Finanz“polizei“ qualifiziert W. Lehner möglicherweise der Umstand, dass er
als  Vizebürgermeister und als langjähriger Gemeinderat von Ebreichsdorf/NÖ über Nacht
zurücktrat, als folgendes aufgedeckt wurde:
Doppelzahlungen an eine Wohnbaugesellschaft,
gravierende Mängel bei der Handkassa,
mehr als mangelhafte Nebenaufzeichnungen,
Buchungsrückstände,
fehlende Abstimmung mit der Hauptbuchhaltung,
Rechenfehler,
falsche Umsatzsteuerberechnungen.
Siehe auch den Kommentar zum Rücktritt in der Anfragebeantwortung:
Den Bock zum Gärtner machen? Seiner Karriere bei der Finanz als Betriebsprüfer, beim Zoll
und  bei  der  Steuerfahndung  hat das alles nicht geschadet.   Die Glücksspiellobbyisten im
Finanzministerium  brauchen  offensichtlich  solche  dienstbaren  Charaktere,  um  von  den,
nur scheinbar gescheiten, Glücksspielmarktmanipulationen dauerhaft abzulenken.
(Quelle: APA/OTS)
******
2013-05-17
 

Wenn der Finanz“polizei“chef Märchenstunden abhält


Infotour entlarvt Halbwahrheiten und waghalsige Interpretationen

(Des)Informationsveranstaltung am 7.März in Lannach: Die vom Wirtschaftsbund organisierte
Selbstdarstellungstour der Finanz“polizei“ kann nur rechtlich unbedarfte Bürger beeindrucken.
Statt Rigobert Rainer erscheint Wilfried Lehner persönlich.  Nach 2 Semestern Donau-Uni (?!)
herrscht  immer  noch  Unverständnis  über  grundsätzliche  Zeugenund Beschuldigtenrechte.
Erst nach Zwischenruf lenkt er dann unwillig ein, dass es doch Entschlagungsrechte gibt.
Dass dabei von der Finanz“polizei“ regelmäßig Verfassung, Strafprozessordnung, Menschen-
rechtskonvention  und  Grundrechtscharta  der  Europäischen  Union nach Belieben ignoriert
oder neu interpretiert werden, ist in großer Zahl österreichweit protokolliert und dokument-
iert.
Zur chronisch mangelhaften bis rechtswidrigen Ausweisleistung der Finanz“polizisten“  wird
auf eine Dienstanweisung verwiesen. Von konkreten Fragen zu diesen bekannten Gesetzes-
widrigkeiten wird sehr routiniert, mit ganz raschem Themenwechsel, abgelenkt.

Amtshandlungen  dürfen laut Lehner gefilmt werden.   Auf die Publikumsfrage, ob Amtshand-
lungen gefilmt werden dürften,  bestätigt Lehner jovial,  dass dies selbstverständlich zulässig
sei,  außer  bei  Zeugenbefragungen,  weil  die ja Recht auf „Datenschutz“ hätten.  Die Frage,
warum dann seine Mitarbeiter geschult wurden Kameras zuzukleben und abzudecken, wurde
mit  einer  wütenden  Tirade  über die Rechtswidrigkeit von Kameras ohne datenschutzrecht-
liche  Bewilligung  beantwortet.   Eine  juristisch  einwandfreie  Klarstellung  gab  es,  wie zu
erwarten war, nicht.
Auf  die  Frage  hin,  warum aber dann seine Mitarbeiter es regelmäßig unterlassen,  zuerst
nachzuprüfen, ob eine Bewilligung vorliegt,  oder ob es sich überhaupt um eine bewilligungs-
freie  Videoanlage  handelt,  geriet  Lehner  aus dem Häuschen,  reagierte wie ein ertappter
Übeltäter und weigerte sich, auf diese Rechts- und Pflichtwidrigkeiten einzugehen.
Einem  Zuhörer  platzt der Kragen:   „Es ist eine Frechheit, was die Beamten aufführen.  Sie
machen  mit  den  Leuten,  was sie wollen“,  empört er sich und wirft den Finanz“polizisten“
Kompetenzüberschreitungen vor.
Überhaupt  fällt  auf,  dass  nicht  mit  juristisch  soliden und rechtsstaatlich fundierten Hand-
lungen  gepunktet  werden  soll.   Die,  oft  sehr  zweifelhaften,  Amtshandlungen  finden  in
unnötiger  Rambomanier  statt.   Mit verdächtiger Dialektik und scheinbar gescheiten Sprach-
regelungen wird das dann der juristisch unbedarften Öffentlichkeit als irgendwie gerechtfert-
igt verkauft. Ganz offensichtlich soll damit die rechtlich fragwürdige Vorgangsweise vertuscht
werden. Wirklich legale Amtshandlungen hätten das gar nicht nötig. (Quelle: APA/OTS)
*****

2013-03-11
 

Finanz“polizei“


Anleitung zum Rechtsbruch als Schulungsprogramm?

Die vielfach dokumentierte Abkehr von rechtsstaatlichen Standards und die Durchsetzung von
europarechts-  und verfassungswidrigen  Normen  im  Glücksspielbereich  soll nun,  mit Hilfe
naiver  Handlager  in  Landespolizeidirektionen,  Bezirkshauptmannschaften und Magistraten,
unter deren Verantwortung, höchst unfachmännisch ausgeweitet werden.
 
Wer  sucht  dasjenige  Personal  aus,  welches seine politische Gesinnung und ein vermutlich
gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat schon dadurch erkennen lässt, dass manche als erstes
Springerstiefel in der Kleiderkammer ausfassen?
 
Was  ist  von  den  verantwortlichen Glücksspiel – Lobbyisten im Finanzministerium zu halten,
welche tolerieren,  dass ihr Personal auf Kosten der Steuerzahler zu nächtlicher Stund‘ Über-
stunden und Zuschläge schindet?
 
Regelmäßig  werden  seit  mehr  als  zwei  Jahren immer wieder Kontrollen im Glücksspielbe-
reich nicht tagsüber, zu den üblichen Öffnungszeiten der Lokale – also während der normalen
Dienstzeit  – durchgeführt!   Stattdessen  werden,  ohne  sachliche  Notwendigkeit,  viele  der
stundenlangen  Kontrollen  nach dem Glücksspielgesetz auffallend gerne in die Nachtstunden
bzw. ins Wochenende verlegt!
 
„Motiviert“ Finanzpolizeistratege Wilfried Lehner, das, auch nach zwei Jahren höchst mangel-
haft ausgebildete,  Personal nur dazu, irgendwie möglichst großen Schaden anzurichten und
mit unnötig ausgedehnten Kontrollen Überstunden zu schinden,  sowie den Geschäftsbetrieb,
ganz im Gegensatz zu den offiziellen Angaben, tatsächlich nachhaltig zu stören?
 
Fekter und Schieder haben,  somit nun manifest, die  Glücksspiel -Lobbyisten im Finanzminis-
terium nicht einmal mehr ansatzweise im Griff, was auch daran erkennbar ist, dass sich Sub-
alterne bei Einsätzen als „Rambos“ aufspielen,  beim UVS aber plötzlich als  „Mein-Name-ist-
Hase, ich weiß-von-nichts“-Haserln gerieren. (Quelle: APA/OTS)
 
*****

2013-02-18
 

Die Kreativität der Finanz kennt keine Grenzen


LESERINNEN – BEITRAG

 
Google in Österreich per Bescheid als Glücksspiel eingestuft!
 
Die  Kreativität zur Geldbeschaffung von Seiten der Finanz ist scheinbar grenzenlos.   Wie die
APA berichtet, hat die Bundespolizeidirektion Salzburg, nach einer Kontrolle der Finanzpolizei,
Google per Bescheid als Glücksspiel eingestuft.


Screen:  google.at
 

Der Bescheid im Wortlaut:

Die  Entscheidung  über das Spielergebnis hing bei allen Spielen somit vorwiegend oder aus-
schließlich  vom  Zufall ab und lag somit hinsichtlich jedes einzelnen Gerätes der hinreichend
begründete  Verdacht  eines  fortgesetzten  Eingriffes in das Glücksspielmonopol des Bundes
vor.
 
Die Behörde begründet den Verdacht des fortgesetzten Verstoßes auf die eigene, dienstliche
Wahrnehmung  der  eingesetzten  Organe  der öffentlichen Aufsicht Unter Würdigung dieser
Tatsachen  und  den  Schlussfolgerungen  des  gesamten vorliegenden Tatsachensubstrates
kommt  die  erkennende  Behörde  zu  dem  Ergebnis,  dass  alle  Voraussetzungen für eine
behördliche Beschlagnahme vorliegen.
 
Um  unverzüglich sicherzustellen,  dass die Verwaltungsübertretungen gegen eine Bestimm-
ung  des  § 52 Absatz 1  des Glücksspielgesetzes nicht wiederholt werden, wird die behörd-
liche  Beschlagnahme  daher angeordnet.   In Anwendung dieser gefestigten Rechtsansicht
des Verwaltungsgerichtshofes war auch im gegenständlichen Fall die Beschlagnahme anzu-
ordnen.
 
Das  zufällige  Suchen  einer  Suchmaschine  verstößt  offenbar gegen das Österreichische
Glücksspielmonopol.  
 
So  gesehen  wird  es  in  österreichischen  Kinderzimmern  nun  vielleicht  des  Öfteren zu
Razzien kommen. Wenn klein Peter und seine Schwester künftig Würfelspiele, wie „Mensch
ärgere Dich nicht“,  oder  „Monopoly“, um den Einsatz von Süßigkeiten spielen verstößt das
dann, ob der Zufälligkeit des Spielausganges, wohl auch gegen das Gesetz, es sei denn sie
entrichten ordnungsgemäß die Glücksspielabgabe von ihrem Taschengeld.
 
Der  Bescheid  erklärt  nicht was eigentlich beim Googeln ausgespielt wird.   Da es sich hier
beim  Zugewinn  ausschließlich um Information handelt,  unterliegt diese nun offenbar auch
der Steuerpflicht, wenn sie über eine Suchmaschine gewonnen wird.
 
Wie denn nun die Glücksspielabgabe eingehoben werden wird, darauf dürfen wir gespannt
sein. Da Google diese Verwaltungsübertretung gem. §52 Absatz 1 des Glücksspielgesetzes
ganz  bestimmt  mehrere  tausend  Mal  pro  Minute  wiederholt,  freuen  wir  uns auf die
Exekution dieses Bescheides.  Es wird sicher spannend wie die Beschlagnahme von Google
Österreich von statten gehen wird.
 
L.Gabriel
 

Anmerkung der Redaktion

Erstmals  ein  Dankeschön  der  ERSTAUNLICH-Stammleserin  L. Gabriel für diesen wirklich
erstaunlichen Beitrag.  Wir haben in dieser Angelegenheit auch ein wenig nachrecherchiert
und sind zu folgendem erstaunlichen Ergebnis gelangt: Beim beschlagnahmten „Glückspiel-
automaten“  handelte  es  sich  um einen Computer-Bildschirm „Full HD PC“.   Über diesen
wurden folgende  „Spiele“  zur  „verbotenen Ausspielung“  angeboten:
 
„Hotel Reservation Service,  Chrono24,  Uhrenbörse,  Mobile.de,  Auto(Gebrauchtwagen)-
Börse,  Tageszeitungen,  Sport Info und Google.“
 
Für  uns  stellt  sich die Frage,  ob in Salzburg wirklich derart viel Steuergeld verspekuliert
wurde, um mit solchen erstaunlichen Amtshandlungen zu versuchen, wieder Geld von den
Steuerzahler(innen)  einzutreiben.   Es ist wirklich erstaunlich,  welche  wirren Gedanken-
gänge in den Köpfen so mancher Beamten vorgehen.
 
*****

2013-02-06
 

Polizeirazzien in Card-Casinos


GASTAUTOREN – BEITRAG

Von Götz Schrage,  Chefkolumnist bei www.hochgepokert.com der führenden Pokernews-
Seite im deutschen Sprachraum.
 
Leitfaden für den unerschrockenen Spieler  –  Angstfrei in die Razzia  –
Hundert Mann und ein Befehl
 
Endlich  eine  Thematik  bei  der  ich  mich wirklich auskenne und aus einem reichhaltigen
Erlebnisschatz schöpfen kann. Nach meinem Gefühl sehe ich mich ja als Experte für quasi
alles,  muss  aber  zugestehen,  dass sich diese Selbstwahrnehmung zumindest teilweise
schwer belegen lässt.
 
Bei  Razzien  allerdings  kenne  ich  mich zweifelsfrei aus.   Unglückliche Umstände und das
Talent  im  falschen Moment stets am falschen Ort zu sein,  machen mich zu einem profun-
den Kenner der behördlichen Großeinsätze.  Im Angesicht der bedrohlichen Großwetterlage
für  die  österreichischen  Card-Casinos  habe  ich mich aufgerafft und schreibe jetzt einen
kleinen Leitfaden.   Sollte mein umfassender Text ausgerechnet Ihre persönliche Frage un-
beantwortet lassen, nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion und ich werde mich bemühen
zeitnah zu antworten.
 
Muss ich mich als Spieler vor der Polizei fürchten?
 
Nein,  selbstverständlich nicht.  Razzien in Card-Casinos  (sollte es überhaupt so weit kom-
men) gehen in Österreich relativ unaufgeregt von statten. Wobei es gibt da definitiv ein zu
beobachtendes West/Ost-Gefälle.   Das behördliche Eingreifen in den Bundesländern Salz-
burg,  Tirol  und  Vorarlberg ist traditionell strikter und wird von den Verantwortlichen mit
deutlich mehr Engagement vorgetragen.
 
Der  verheerende  Einfluss  durch  die  Grenznähe zu Deutschland und der Schweiz fördert
diesen  Habitus.   Wir  in  Wien haben es da schon deutlich leichter,  der Balkan beginnt ja
bekanntlich  bei der Triesterstraße und dementsprechend besser gestellt ist der Stand des
Pokerspielers.
 
Aber, wie bereits erwähnt, fürchten muss sich niemand. Die ganze Aktion geht in der Regel
relativ  unaufgeregt  über  die Bühne und der Pokerspieler steht definitiv nicht im Fokus des
polizeilichen  Interesses.   Man  darf auch nicht vergessen,  es handelt sich bei den Einsatz-
kräften  um geschultes Personal,  die einschreiten,  weil sie eben einschreiten müssen auf-
grund  von  Weisungen  und  Gesetzen.   Wenn  so  eine  Razzia auch für den Pokerspieler
überraschend  kommt,  für  die  Beamten  hält  sich  die  Überraschung  in  eng gesteckten
Grenzen.
 
Der  Spieler  hat auch wichtigeres zu tun,  als akut Widerstand zu leisten,  weil es nicht viel
gibt,  wofür man kämpfen müsste und ohne Bedrohungssituation,  kann es auch keine Eska-
lation  geben.   Zusammenfassend:   Eine  österreichische  Razzia läuft eher gemütlich und
amüsant ab.   Für den Fall der Fälle,  Augen und Ohren auf und genießen.   Später mal am
Kaminfeuer kann man dann noch seinen Enkelkindern davon erzählen und alles wird gut.
 
Muss ich als Spieler Angst um mein Geld haben?
 
Nein muss ich natürlich auch nicht haben.  Dieser Satz gilt mit Garantie für alle gut geführten
Häuser.  Warum er für schlecht geführte Häuser nicht gilt, erkläre ich am Schluss dieses Ab-
satzes. Bleiben wir aber bei den seriösen Cardcasinos. Persönlich durfte ich als Spieler zwei
Varianten erleben.
 
Wenn  man  Glück  hat  wird  quasi  der  Spielbetrieb eingestellt und man geht zur Kassa und
wechselt seine Chips und fertig.   Wenn man Pech hat übernimmt die Behörde die Kasse und
dann dauert es entsprechend und wird ein wenig umständlich. Weil eines ist fix, die Beamten
schießen  kein  Geld  nach,  also checken sie die vorhandenen Jetons aller Spieler und halten
Nachschau, ob auch das Äquivalent in Bargeld vorhanden ist.
 
So etwas kann schon seine Zeit dauern, wenn man auf jedem Chip jede Zahl einzeln ablesen
muss mangels Casinoroutine.  – Als führender Mitarbeiter so mancher fragwürdiger Etablisse-
ments  hatte  ich  ja durchaus in manchen Nächten die Verantwortung über die Kassa und da
wäre es, ohne meine Mitschuld, durchaus zu Turbulenzen bei der Auszahlung gekommen.
 
Wenn  der  Chef  selbst  am Spieltisch sitzt und man als Floorman eine Lage nach der anderen
über die Theke schiebt, fehlt es dann an Bargeld, weil auch der gierigste Schlitz nicht das Geld
verdienen kann,  was ein Chef im Brand unter die Spieler streut.  Da würde ein „Pokerus Inter-
ruptus“ wohl einige Probleme mit sich bringen.
 
Erinnere  mich  an  einige Nächte,  wo ich keinen Schein in der Kassa,  aber dafür ein ganzes
Arsenal  an  deponierten  Waffen beaufsichtigen durfte.   Wir Mitarbeiter hatten den internen
Scherz,  wer keine €10 000 in der privaten Hosentasche hat,  meldet sich besser krank.  Wie
erwähnt,  sind  diese  Zeiten  leider  vorbei  und die großen Häuser mit ihrem grenzwertigen
Rake haben sicher mehr als genug Bargeld im Safe.
 
Warum kommt immer gleich eine ganze Armee?
 
Ehrlich gesagt, das weiß ich auch nicht so genau. Nach meiner Erfahrung kommen aufeinen
Spieler mindestens drei Beamte.  Querbeet, alles was eine Marke hat. Polizisten in Uniform,
Wirtschaftspolizei, Finanzpolizei, Hygieneamt,  Sondereinsatzkommando (die Jungs mit den
Baretts und den sonderbaren Hosen), Hundeführer und Kriminalpolizei.
 
Nach  meiner Theorie kommen so viele,  weil es vielleicht eine fette Überstundenpauschale
gibt.   Jede Abteilung lädt sich wechselseitig ein und dann trifft man sich wie zu einer Party.
Völlig ausschließen kann ich,  dass sich die Beamten fürchten oder so.   Vielleicht ist es ein-
fach Tradition.
 
Auffällig vielleicht noch die Vorhut. Wenn um 2.00 Uhr in der Nacht drei Männer,  von denen
ich  persönliche keinen kenne,  in kurzen Jacken an der Bar sitzen und drei kleine Kaffee be-
stellen  („Einmal koffeinfrei bitte und zwei Kandisin“),  weiß ich  was die Stunde geschlagen
hat.  –  Oder ich bleibe absichtlich,  weil ich mich auf die uniformierten Polizistinnen mit den
Hochsteckfrisuren freue.
 
Ob  man  uns  Spielern  von der Staatsanwaltschaft eine Freude machen möchte,  ob es bei
jeder Razzia eine Frauenquote gibt, oder man sich für den Fall der Fälle auf die zweifelsfrei
deeskalierenden  weiblichen  Fähigkeiten verlassen möchte,  bleibt für mich ein weiterer un-
gelöst Punkt.
 
Fakt ist,  die Polizistinnen sind dabei und ebenso Fakt ist, es kommen immer die Hübschesten.
Die Glock an der Hose und dann der zarte Nacken machen mich persönlich immer ganz rattig.
Alle meine Versuche durch virile Blicke,  die Sehnsucht,  Brutalität, Zärtlichkeit und Abenteuer
vermitteln  sollen,  irgendeine  konstruktive  Aufmerksamkeit  zu erlangen,  blieben erfolglos.
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf.
 
Muss man sich ausweisen?
 
Und mein skurrilstes Erlebnis. –  Diese zwei Punkte behandle ich in einem Absatz.  Bei gezähl-
ten sechs Razzien musste ich persönlich mich noch kein einziges Mal ausweisen.   Habe aber
schon von Kollegen gehört, dass es sehr wohl vorkommen kann, dass Personalien aufgenom-
men werden. Konkret allerdings kann ich folgendes Erlebnis zum Besten geben.
 
Seinerzeit  als  Manager eines kleinen,  feinen Casinos in bester Lage hatten wir behördlichen
Besuch.   Es  herrschte  tiefster  Winter,  die  Straßen  waren  vereist  und  zugeschneit.  Aus
Gründen, an die ich mich nicht mehr erinnere wurde ein italienischer Gast (Bruno S. aka „Der
schöne Bruno“ – die Älteren werden sich erinnern)  aufgefordert sich auszuweisen.
 
Er wäre dazu ohne weiteres bereit gewesen, allerdings hatte er den Ausweis im Handschuh-
fach seines Wagens.  Und jetzt kommt die Amtshandlung:  Der leitende Beamte sprach eine
Art  „vorübergehende Festnahme“ aus und dann gingen die beiden einmal über Straße, der
schöne Bruno zeigte seinen Ausweis und alles war wieder gut.
 
Neugierig, wie ich nun mal bis zum heutigen Tage bin, erkundigte ich mich, ob denn da eine
vorübergehende Festnahme, wirklich angebracht war. Die verblüffende Antwort:  „Das ist ja
nur  zu seinem eigenen Schutz.   Schauen Sie die Verhältnisse draußen sind sehr winterlich.
Wenn der Herr jetzt ausrutscht ist er als vorübergehend Festgenommener auf Staatskosten
versichert.
 
Sollte  er  nicht versichert sein und stürzen,  weil ich ihn dazu auffordere hinaus in die Kälte
zu gehen, was glauben Sie,  welche Schwierigkeiten ich dann habe.“  –  So menschlich geht
es zu bei uns in Österreich. Also keine Angst. Besuchen Sie auch weiterhin das Casino Ihres
Vertrauens und genießen Sie das wunderbare Leben eines Spielers!
 
Götz Schrage

2013-01-05
 

Glücksspiel in Österreich: Ohne Korruption keine Konzession?


GASTAUTOREN – BEITRAG

Der  „Rechtsstaat“  dient  als Feigenblatt für mafiöse Strukturen,  aber konsumenten-
schützender Wettbewerb wird gezielt sabotiert.

Die willigen Helfer und Helfershelfer dazu findet man offenbar doch recht leicht unter Politikern,
bei Behörden und in der Verwaltung.  Sogar die Justiz tut sich schwer den Verdacht zu entkräf-
ten,  dass  gravierende  Rechtsmängel,  seltsame Verfahrenseinstellungen und auffällige Unter-
lassungen doch nicht ganz zufällig passieren.
 
Zum Beispiel österreichischen Lotterien: (Eigentümer: die Casinos Austria AG mit 68% und mit
32%  die  Lotto  Toto Holding,  welche wiederum zu 18,75%  im Eigentum des ORF steht).  Es
fragt sich,  wer für welche  „Leistungen“ mit welchem „Resultat“ in Brüssel und Österreich wie
viel Geld bezahlt hat?
 
Ex-EU  Parlamentsabgeordneter Strasser dazu,  laut der Tageszeitung „Kurier“:  „Die Lotterien,
die zahlen mehr, die zahlen mehr (als Euro 100.000.-) Sie haben viel Geld, es war gutes Geld,
und ich glaube, wir haben gute Arbeit geleistet. Sie mussten viel zahlen.“
 
Gab es da wieder eine hohe „Rechnung, für die bei den österr. Lotterien konkret schon wieder
niemand verantwortlich war?   Was war so viel Geld wert?   Es gilt natürlich die Unschuldsver-
mutung für alle Beteiligten.
 
Zum Beispiel Landeskonzessionen Burgenland:  Längst pfeifen es die Spatzen von den burgen-
ländischen Dächern, dass die drei Glücksspielkonzessionen nur an Firmen im Dunstkreis eines
Duzfreunds vieler burgenländischer Politiker gehen werden.
 
Warum  kümmert  der sich nämlich schon länger  aufopfernd um die Nachwuchsförderung in
den  für  diese  Politiker  wichtigen  Wahlsprengeln?   Warum  wurde schon letztes Jahr , mit
geradezu  hellseherischer  Sicherheit,  umfangreichin einschlägige Neu-, Aus- und Umbauten
im  Burgenland investiert?   Beträchtliche Investitionen nur auf gut Glück,  oder gab es längst
illegale Absprachen und Zusagen?
 
Zum Beispiel Finanz“polizei“:   Diese wird im Glücksspielbereich regelmäßig per Weisung als
Handlanger für höchst fragwürdige Marktmanipulationen missbraucht. Die Finanz“polizisten“
missachten  dabei viel zu oft nicht nur die Rechtslage,  sondern sie empören sich zusammen
mit einzelnen Lobbyisten auch noch darüber, wenn sich die Opfer gegen die dokumentierten
Rechtswidrigkeiten und protokollierten Falschaussagen zu wehren wagen.
 
Warum werden Strafanzeigen gegen Finanz“polizisten“ immer wieder,  teils mit einseitigen
Interpretationen,  so vorschnell von den Staatsanwaltschaften eingestellt?   Warum ist man
dortamts  bei  dbzgl.  Rückfragen  so überaus freundlich und nett, daß kaum jemand einen
Fortsetzungsantrag  stellt?  Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich auch für Staats-
anwälte!
 
DDr. Gerhard Grone

2012-09-15
 

Die Finanzpolizei


GASTAUTOREN-BEITRAG

 

Finanz“polizisten“ werden ständig als Handlanger

privater Einzelinteressen missbraucht!

Weiß Finanzminister Dr. Fekter noch immer nicht, was da gespielt wird?
 
Fekter hat  sich  offenbar  damit  abgefunden,  dass es seitens der Finanz“polizei“ laufend
zu  Gesetzesverletzungen  und  auf  Grund  deren  Vielzahl  damit  zu  großen finanziellen
Belastungen  kommt.   Da  stellt  sich  die Frage,  was es heutzutage kostet, in Österreich
einfache  Organe  der  öffentlichen  Aufsicht in extrem fleißige Handlanger privater Einzel-
interessen umzufunktionieren? Kann man sich das über die einschlägig bekannten, teuren
„Vermittler“ und „Gesprächspartner“ längst im Finanzministerium billig „einkaufen“?
 
Theoretisch  gäbe  es im Finanzministerium wenigstens eine ordentliche Grundausbildung
http://www.bmf.gv.at/finanzministerium/8379.htm ; tatsächlich aber scheint nicht einmal
die  zu  funktionieren.   Die  Finanz“polizisten“  wurden und werden in Schnellsiedertages-
kursen unter anderem mit,  für einen Rechtsstaat obskuren,  „Rechtsmeinungen“ indoktri-
niert.
 
Von unkontrolliert agierenden „Möchtegernjuristen“ und zweifelhaften „Experten“, werden
die ahnungslosen Neulinge auch umfassend desinformiert!  Unter Pröll und Lopatka wurde
die KIAB, ein einfaches Organ des Finanzministeriums, zur Finanz“polizei“ nur umgetauft.
 
Es  steht  der  begründete  Verdacht  im  Raum,  dass die missbräuchliche Ausnutzung des
„Polizei“ Begriffs ausdrücklich in Kauf genommen wird. Obwohl „Polizei“ nicht grundsätzlich
„bewaffnet“ heißt, sondern bloß „Aufsicht“.  Ausdrücklich wurde auch das Dienstkleid einer
echten Polizeiuniform täuschend ähnlich nachgeäfft!
 
Solches  kann  man  auch  als  eine umfassende Verhöhnung und Degradierung der Sicher-
heitswache sehen, welche, als echte Exekutive, eben das Organ der öffentlichen Sicherheit
ist und langjährig profund ausgebildet wird.
 
Aus  dem falschen,  kumpelhaften,  „wir sind doch alle (Polizei-)Kollegen“  hat es sich nun –
zwecks Vorgaukelns einer, bei Kontrollen beeindruckenden, „Rechtssituation“ – eingebürgert,
dass  uniformierte Polizisten oder Kriminalpolizisten bei den Kontrollen dabei sind,  um einen
offizielleren Anschein der Legitimität für freches, stümperhaftes Vorgehen zu erzeugen.
 
So  kommen die Kontrollierten erst gar nicht auf die Idee,  dass die „Finanz“polizisten immer
wieder ihre Kompetenzen weit überschreiten!  Erzählt wird den echten Polizisten wahrschein-
lich aber, man brauche sie als Schutz,  weil man ja so wehrlos sei!   Das führt zu der grotes-
ken Situation, dass sogar strafbare Handlungen von der echten Polizei, als Zaungäste, immer
wieder rechtswidrig ignoriert,  statt in Befolgung des eigenen Imageslogans  „Wir sorgen für
Sicherheit und Hilfe!“  abgestellt und unterbunden werden.
 
Die Anmaßungen der Finanz“polizisten“ gehen inzwischen in der Form weiter,  dass sie nicht
nur  die  erwünschte  Vorgangsweise,  sondern  auch  schon  das Strafausmaß den diversen,
ihnen  übergeordneten, B ehörden vorschreiben wollen.   Bislang unbestätigten Gerüchten zu-
folge, reicht die rechtswidrige Einflussnahme bis hin zu einzelnen Unabhängigen Verwaltungs-
senaten (UVS).
 
Teilweise  hat  sich  aber  doch,  auf  Kosten  der Steuerzahler und einer Vielzahl unnötig Ge-
schädigter,  sehr  langsam die Erkenntnis durchgesetzt,  dass man wenigstens die Kontrollen
gemäß AVG,  dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz, durchzuführen hat.
 
Eine  grundlegende  Voraussetzung,  wenn man die  Verfassung und die Gesetze der Republik
Österreich  – auf  die übrigens  auch  die  Finanz“polizisten“  ihren  Diensteid ablegten –  nicht
ständig weiter (vorsätzlich) ignoriert sehen will. Die Finanz“polizei“ hat sich nach einer langen
Zeit  grotesker Anmaßungen,  manche meinen, sie geriere sich als eine Art  „oberstes Organ“
gegenüber  allen  und vor allem der Exekutive gegenüber als weisungsbefugt,  immer wieder
der, oft ignorierten, Rechtsstaatlichkeit beugen müssen.
 
Weder  Finanzminister  Fekter  noch Staatsekretär Schieder scheinen diese Leute im Griff zu
haben. Weil man beiden ungestraft nette Märchen erzählen kann?
 
DDr. Gerhard Grone

2012-05-22
 

Glücksspielmonopol vor dem Aus!


GASTAUTOREN-BEITRAG

 
Abgehobene Finanzpolizei vergeudet Steuergelder
 
Seit der Glücksspielnovelle 2010 rumort es in der Szene gewaltig.  Österreich ist eine der
letzten Bastionen,  wo dieses Monopol noch bis auf die Zähne verteidigt wird.   Dazu hat
das  Finanzministerium  die  früheren  Kontrolleure für die Schwarzarbeit in eine Finanz-
polizei umgewandelt und feiern die ausländischen Schwarzarbeiter nun fröhliche Urständ.
 
Diese  Beamten   – die  sich  plötzlich  Polizei  schimpfen und ganz martialisch auftreten –
wissen  oft  nicht  einmal,  was sie bei ihren Kontrollen vor sich haben.   In wilder Manier
beschlagnahmen sie aber Glücksspielgeräte und dürfen ihre Beweismittel, die sie mittels
Formblätter (GSp 26)  anfertigen,  über  Weisung  des Leiters der Finanzpolizei in Beruf-
ungsverfahren nicht einmal herzeigen. Zu groß ist die Angst, dass man damit Schiffbruch
erleiden könnte (was regelmäßig der Fall ist!).
 
Doch  die  Hierarchie  verdrängt hier jede Vernunft.   Der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried
Lehner, agiert wie ferngesteuert. Es landen so gut wie alle Verfahren vor den Unabhäng-
igen Verwaltungssenaten.   Man ist sich offensichtlich gar nicht bewusst, welch volkswirt-
schaftlicher  Schaden hier eintritt,  weil sämtliche Rechtsmittelinstanzen blockiert werden
und  andere  Fälle  liegen  bleiben.   Die Sache wäre daher auch durchaus ein Fall für den
Rechnungshof.
 
Wie ein aktueller Fall zeigt, kommen bedeutende Fälle nicht einmal zu Gericht.   So z.B.
die jüngste  Entscheidung  der Staatsanwaltschaft St. Pölten,  wo ein Verfahren mit ca. 300
Anzeigen  gegen den Platzhirschen Novomatic eingestellt wurde,  lt. Medienberichten er-
folgte dies aufgrund eines Gutachtens aus der Kanzlei, die dem Unternehmen nahe steht.
(http://noe.orf.at).
 
Auch dabei wurden unheimlich viele Ressourcen der Ermittlungsbehörden regelrecht ver-
geudet. Gleichzeitig werden wir in Österreich von Ostblockbanden nahezu überrollt und
fehlen an allen Ecken und Enden Polizisten zum Schutz der Bevölkerung.
 
Nach  nunmeh  zwei Jahren Kesseltreiben der Behörden gegen mittelständische Glücks-
spielbetreiber zeichnet sich nun endlich ein Lichtblick ab.  Das Glücksspielmonopol hängt
wegen  Widerspruchs  zum Recht der Europäischen Union nur noch an einem seidenen
Faden.
 
Es ist absehbar,  dass es in Kürze für das Glücksspielmonopol heißen wird  „Rien ne va
plus!“  und der Rechtsfrieden unter den Markteilnehmern wieder einkehren wird.
 
DDr. Gerhard Grone

2012-05-07
 

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