Anklage wegen „Majestätsbeleidigung“ hielt vor Gericht nicht stand

Auch zweiter Prozess gegen Report24-Herausgeber Florian Machl endete mit glattem Freispruch

Wer sich in Österreich in „Grüner Majestätsbeleidigung“ übt, sprich sich getraut den Bundespräsidenten zu kritisieren, kann schneller vor dem Kadi landen als ihm lieb ist. Diese leidvolle Erfahrung musste der Chefredakteur der Online-Plattform „Report24“ machen. Er hatte es gar gewagt Van der Bellen vorzuwerfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen.

Möglicherweise um einen kritischen Journalisten mundtot zu machen, brachte Machl seine Kritik eine Strafverfolgung seiner Person ein, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundespräsidenten erfolgen konnte.  Machl wurde in erster Instanz freigesprochen.  Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft des grünen Justizministeriums ging in Berufung.

Gestern erfolgte die Berufungsverhandlung. Nach dem erstinstanzlichen Freispruch bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung ganz eindeutig und sprach Machl erneut frei. So ist es zumindest gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt.

Für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker wiegt ein Umstand in diesem Fall besonders schwer: „Van der Bellen hat nicht nur völlig willkürlich entschieden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung zu ermächtigen, er zeigt damit auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigte er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle verbürgt, mit Füßen tritt.“

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Kinder von Israel-freundlichen Journalisten werden bedroht


Das Droh-Posting steht nach wie vor auf der

Facebook-Seite der „Islamischen Föderation Wien“

Die Islamische Föderation Wien teilte (IFW) vorgestern auf ihrer  Facebook-Seite mit,  dass
ihre Moscheegemeinde in Krems in derselbigen  Nacht Opfer eines Sprengstoffanschlages
wurde.  Laut IFW wurde der Anschlag von Unbekannten mit Sprengstoffsätzen verübt.
Sprengstoffanschlag  hört  sich  sehr  drastisch  an.   Wer sich jedoch die  Fotos auf der Face-
book-Seite der IFW ansieht kann feststellen, dass in diesem Fall die Tat auf Sylvesterkracher
zurückzuführen ist,  die von außen auf einem Fenster des Gebäudes gezündet wurden.  Das
Fensterbrett wurde beschädigt und die Fensterscheiben gingen zu Bruch.
Die Handlung ist trotzdem zu verurteilen,  da niemand das Recht hat, das Eigentum anderer
mutwillig  zu  beschädigen.   Die ermittelnde Polizei geht nicht von einem politischen Hinter-
grund  aus und bestätigt auch,  dass die Spuren auf einen pyrotechnischen Gegenstand hin-
weisen.
Auf  der  Facebook-Seite  der  IFW  sieht  man  dies  aber  offenbar  anders.   Dort geht man
offensichtlich  weiters  von  einem Anschlag aus und so postete die politisch links orientierte
Journalistin  Lisa  Köppl,  die  wir  den  Welcome-Klatscher(innen)  zuordnen,  aus  heiterem
Himmel an Florian Machl (der bis zu diesem Zeitpunkt nicht einmal auf der Facebook-Seite
der IFW war):. „Weißt du wer diesen Anschlag verübt hat?  Kennst du die Täter?“
Florian Machl
Florian  Machl  ist  ein  Israel-freundlicher  Journalist aus Linz  (also weit weg von Krems),  der
dem radikalen Islam kritisch gegenüber steht und in seinen Publikationen auch keinen Hehl
daraus  macht.  Offenbar  genügte  dieser Umstand , für die doch erstaunliche Frage der Lisa
Köppl.   Es  fanden sich  auch  gleich Trittbrettfahrer.   In einem Kommentar werden sogar die
Kinder  von  Machl  bedroht.   Nachfolgend präsentieren auszugsweise Kommentare von der
Facebook-Seite der IFW.
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2016-01-01

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