Anklage wegen „Majestätsbeleidigung“ hielt vor Gericht nicht stand
Auch zweiter Prozess gegen Report24-Herausgeber Florian Machl endete mit glattem Freispruch
Wer sich in Österreich in „Grüner Majestätsbeleidigung“ übt, sprich sich getraut den Bundespräsidenten zu kritisieren, kann schneller vor dem Kadi landen als ihm lieb ist. Diese leidvolle Erfahrung musste der Chefredakteur der Online-Plattform „Report24“ machen. Er hatte es gar gewagt Van der Bellen vorzuwerfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen.
Möglicherweise um einen kritischen Journalisten mundtot zu machen, brachte Machl seine Kritik eine Strafverfolgung seiner Person ein, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundespräsidenten erfolgen konnte. Machl wurde in erster Instanz freigesprochen. Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft des grünen Justizministeriums ging in Berufung.
Gestern erfolgte die Berufungsverhandlung. Nach dem erstinstanzlichen Freispruch bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung ganz eindeutig und sprach Machl erneut frei. So ist es zumindest gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt.
Für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker wiegt ein Umstand in diesem Fall besonders schwer: „Van der Bellen hat nicht nur völlig willkürlich entschieden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung zu ermächtigen, er zeigt damit auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigte er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle verbürgt, mit Füßen tritt.“
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- Beitrag veröffentlicht:17. Januar 2024
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