Schon wieder Skandal bei Mindestsicherung

Eine in der Türkei lebende Syrerin erhält vom Sozialamt 1.350 Euro monatlich

Wir wollten eine Recherche zu Wohnungssuchende machen, um zu sehen, welches Klientel auf Wohnungssuche ist und welche Wünsche dieses hat. Zu diesem Zwecke haben wir einen befreundeten Immobilienmakler gebeten, uns eine seiner Wohnungen vermitteln zu lassen. Wir haben eine frisch renovierte Altbauwohnung, zu einem günstigen Mietzins, in Wien Favoriten inseriert..

Hauptsächlich meldeten sich Afghanen und Syrer, gefolgt von Ukrainern. Österreicher waren unter den Interessenten eher spärlich gesät. Möglicherweise wollen diese nicht mehr in Favoriten wohnen, was man eigentlich niemanden verdenken kann. Das Inserat stand kaum eine Stunden online, erhielten wir nachfolgende Anfrage:

Nicht schlecht dachten wir, 2.700,- Euro netto monatlich vom Sozialamt fürs Nichtstun. Da muss eine alte Frau viel stricken. Und so sind wir richtig neugierig geworden und stellten Ali ein paar Fragen wie zur Studienrichtung, Studiendauer, Herkunftsland, Aufenthaltsstatus und Alter.

Ali ist 24 Jahre alt, kommt aus Syrien, ist Flüchtling und das Studium stellte sich als AMS-Deutschkurs heraus. So weit, so nicht gut, denn jetzt kommt´s. Seine 20-jährige Frau (kommt ebenfalls aus Syrien) befindet sich gar nicht in Österreich, sondern ist in der Türkei aufhältig, wo sie angeblich das Abitur macht.

Wir dachten vorerst, dass wir uns verlesen haben und haben zur Sicherheit nochmals nachgefragt. Fragen und Antworten können dem nachfolgenden Chat-Verlauf entnommen werden:

Abgesehen davon, dass Ali die Zuwendung des Sozialamtes als Gehalt sieht, fragen wir uns allen Ernstes wie es sein kann, dass eine Person die gar nicht in Österreich aufhältig ist (die Frau von Ali lebt laut seiner eigenen Aussage in der Türkei) die Mindestsicherung erhalten kann? Möglicherweise wird beim Sozialamt sehr schleissig geprüft, ob Personen überhaupt anspruchsberechtigt bzw. in Österreich aufhältig sind.  Denn anders können wir uns einen derartigen Skandal nicht vorstellen.  Ob dies ein Einzelfall ist?  Wir glauben das nicht und vermuten, dass dies nur die Spitze eines Eisberges sein könnte.

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Gewalttätige Jugendliche haben an Österreichs Schulen nichts verloren

Seit Jahren in Österreich, kann kaum ein Wort Deutsch, kann weder lesen noch schreiben, aber mit 14 Jahren bereits ein Gewalttäter

Es ist schon beängstigend, was sich an Österreichs, im speziellen an Wiener Schulen abspielt. Laut Medienberichten standen erst vor kurzem zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren mit drei weiteren Kumpanen vor dem Wiener Landesgericht. Die Vorwürfe reichten von Raub, Erpressung, schwere Körperverletzung bis zu Nötigung. Zeugen dafür gab es zur Genüge.

Der 14-jährige hauptverdächtige Syrer, der gerade strafmündig geworden war, ist laut Medien als unbegleiteter minderjähriger „Flüchtling“ nach Österreich gekommen. Obwohl er die dritte Klasse einer Mittelschule besucht, soll er weder lesen noch schreiben können. Was er allerdings kann, ist schlagen, erpressen und gegen Köpfe treten. Wie kommen andere Kinder dazu, von solch kriminellen „Mitschülern“ tyrannisiert zu werden. Solange solche Gewalttäter nicht von der Schule verwiesen werden, darf man sich auch nicht wundern, wenn Jugendliche immer mehr mit Psychosen und Ängsten zu kämpfen haben und nicht mehr in die Schule gehen wollen.

Ob die von der FPÖ geforderten sogenannte Bootcamps die einzige Lösung sind, um einerseits junge Gewalttäter aus der Gesellschaft zu nehmen und andererseits, um ihnen Disziplin und Unterordnung zu lehren, der Weisheit letzter Schluß sind, darüber lässt sich diskutieren. Jedenfalls dürfte es mittlerweile klar sein, dass das ewige Gesülze um Resozialisierung nicht funktioniert, sondern sich nur um den Täterschutz und nicht um die Opfer dreht und deren gibt es leider schon mehr als genug. Viele von ihnen haben ihr Leben lang mit einem Trauma zu leben, andere haben Migrantengewalt bereits mit ihrem Leben bezahlt.

Die einzig halbwegs sichere Methode, um der Lage Herr zu werden und die Gewalt in den heimischen Schulen weitgehendst zu minimieren wäre, solche „Schüler“ umgehend in ihr Heimatland rückzuführen.

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Erste Festnahme in der Causa: Brandanschlag auf FPÖ-Zentrale


Drei Verdächtige noch flüchtig

 

Wie wir bereits berichteten, verübten vier unbekannte Täter, in der Nacht vom 11. auf den 12. August 2019, einen Brandanschlag auf die freiheitliche Landesgeschäftsstelle in St. Pölten.  Logischerweise tippte man in FPÖ-Kreisen darauf, dass es sich bei den Brandstiftern um Linksextremisten gehandelt haben könnte.  Dieser Schluss läge ja auch sehr nahe.

 

Bei der sattsam bekannten SPÖ-Ortsgruppe Lang Enzersdorf sah man das jedoch anders.  Auf deren Facebook-Seite unterstellte man der FPÖ, dass sie den Brand selbst gelegt haben könnte.  Nach der Veröffentlichung unseres Beitrages wurde besagtes Posting (nachfolgender Screenshot) gelöscht und für den stv. Vorsitzender der SPÖ Langenzersdorf gab es  Konsequenzen, seitens der SPÖ-Niederösterreich.

 


 

Nun erfolgte die erste Festnahme durch die Polizei. Diese kam dem mutmaßlichen Täter deswegen auf die Spur, da sich dieser Brandwunden in einem Krankenhaus behandeln ließ.  Bekannterweise (Überwachungsvideo) hatte sich einer der Brandstifter beim Anschlag unabsichtlich selbst in Flammen gesetzt. Wie nun bereits einige Medien berichten, handelt es sich bei dem Verdächtigen um einen Flüchtling – genau gesagt, um einen subsidiär Schutzberechtigten aus Afghanistan.  Nach den übrigen drei Tatverdächtigen wird noch gefahndet.

 


 

Dazu der designierte FPÖ-Bundesparteiobmann und FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer: „Wenn die aktuellen Medienberichte den Tatsachen entsprechen, dass es sich bei einem der mutmaßlichen Täter des Brandanschlages auf die niederösterreichische FPÖ-Zentrale um einen subsidiär Schutzberechtigten handelt, dann hat diese Person jedes Recht auf Schutz verwirkt und muss abgeschoben werden.“

 

Hofer, der darauf hofft, dass jetzt auch schnell dessen Spießgesellen gefasst werden wies darauf hin, dass sich in dem Gebäude leicht entflammbares Werbematerial befunden habe und es viele Opfer hätte geben können. „Gott sei Dank ist außer einem Sachschaden nichts passiert. Wenn jemand durch eine solche Tat jedoch in Kauf nimmt, dass hier Menschen zu Tode kommen, dann kann er als Schutzberechtigter nicht mehr in diesem Land bleiben“, so der designierte FPÖ-Chef ergänzend.

 

„Unser Vertrauen in die gute Arbeit der Polizei hat sich mit dem ersten Ermittlungserfolg bewahrheitet“,lobt der Niederösterreichische FPÖ-Landesobmann Udo Landbauer den raschen Ermittlungserfolg der Polizei.

 

„Nun gilt es die drei weiteren Attentäter ausfindig zu machen, alle Hintergründe für diese verrückte und lebensgefährliche Tat zu eruieren und an mögliche Drahtzieher heranzukommen. Sollte es sich bei dem einvernommenen Täter tatsächlich um einen subsidiär Schutzberechtigten handeln, kann das nur die sofortige Abschiebung und ein lebenslanges Einreiseverbot bedeuten“, so Landbauer.

 

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2019-08-19


„Medialer“ Stern von Aras Bacho ist im Sinken


Kurswechsel: Statt schwingen der Nazikeule, jetzt angeblicher Erhalt von Drohpostings

 

Aras Bacho, ist laut eigenen Angaben jesidischer Flüchtling aus Syrien und Kolumnist bei der Huffingtonpost-Deutschland und der Tageszeitung ÖSTERREICH. Ferner gibt er an, Menschenrechtler, kritisch und Flüchtlingshelfer zu sein.  In Österreich erlangte der junge Mann traurige Berühmtheit, in dem er im vorigen Jahr, dem jetzigen Vizekanzler H.C. Strache einen rotzfrechen Brief schrieb.

 

Wovon Bacho seinen Lebensunterhalt bestreitet entzieht sich unserer Kenntnis, denn auf eine Anfrage von uns, erhielten wir nur eine unsinnige Antwort. Jedenfalls ist der Flüchtling aus Syrien, nebst Facebook, auf Twitter sehr aktiv.  Nach der Häufigkeit seiner Postings zu urteilen, muss er jedenfalls einen erheblichen Zeitaufwand dafür aufbringen.

 

In seinen auf Twitter eingestellten Beiträgen geht es im Prinzip immer ums Gleiche. Wer die Flüchtlingspolitik von Merkel oder gar Flüchtlinge kritisiert, ist automatisch – im besten Fall ein Rechtsextremer, im schlechtesten Fall ein Nazi.  Tja, mit der Toleranz zur Meinungsfreiheit Andersdenkender, dürfte Bacho nicht viel am Hut haben.

 

Jedenfalls nutzt sich – wie es sich seit geraumer Zeit immer wieder zeigt – die Nazikeule von selbst ab und ist auch für einen Aras Bacho kein geeignetes Instrument mehr, Andersdenkende zu diffamieren und zu diskreditieren.

 

Also musste sich der junge Mann etwas anderes einfallen lassen.  Seit einigen Tagen ist er in die Opferrolle geschlüpft und fühlt sich massiv bedroht.  Als „Beweis“ veröffentlicht er Twitter-Kommentare, die angeblich an ihn gerichtet wurden.

 

 

Wer sich nun obige Screenshots betrachtet wird feststellen, dass allesamt anonymisiert wurden und auch keine sonstigen Quellen ersichtlich sind. Es fehlen natürlich auch Verlinkungen (Retweets) zu den Drohenden.  Nun nehmen wir mit ziemlicher Sicherheit an, wenn diese Drohpostings tatsächlich real wären, dass keiner der Drohenden (bei nicht Anonymisierung) rechtlich Schritte – die in einem realen Fall ohnehin nicht durchzusetzen wären – gegen Bacho unternehmen würde, da er sich in diesem Fall selbst an die Justiz ausliefert.

 

Uns drängt sich unweigerlich der Verdacht auf, dass Aras Bacho derartige Tweets bzw. Screenshots selbst erstellt, um wieder mehr Aufmerksamkeit zu erhaschen.  Denn mittlerweile dürfte er wahrscheinlich begriffen haben, dass sein „medialer“ Stern im Sinken ist.

 

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2018-10-05


Geisteshaltung bei „Heimat ohne Hass“


Vergewaltigungen die durch Asylwerber

begangen wurden, werden nicht erwähnt

Seit geraumer Zeit gibt es die linksextreme Initiative  „Heimat ohne Hass“ wieder auf
Facebook. Nach schweren internen Zerwürfnissen, wurde das damalige „Mastermind
© NZZ“  hinauskomplimentiert.  Wir haben darüber ausführlich berichtet.
Wer nun glaubt, dass sich die Qualität der Berichterstattung auf der Facebook-Seite
von „Heimat ohne Hass“ gebessert hat,  der ist schwer im Irrtum.  Man begnügt sich
dort,  Beiträge  anderer  Medien  zu  verlinken  und  dann mit – mehr oder weniger –
geistlosen  Kommentare  zu versehen.  Den Sinn ihres Daseins scheinen sie in der
Hetze gegen die FPÖ,  deren Politiker und deren Sympathisanten zu sehen.
Interessant  finden  wir  einen Kommentar zu einem verlinkten STANDARD-Beitrag:
„Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt daran, wie sie mit den
schwächsten Mitgliedern umgeht“ versehen wurde.
Ein  User  stellte  daraufhin  die  Frage:.. „Meint  ihr  vielleicht  damit  die Vergewaltigung
eines 10-jährigen Buben durch einen irakischen Asylwerber? Ich kann im Text nämlich
nichts  finden.“ ..Und  damit  hat  dieser  recht,  denn auf der gesamten  Facebook-Seite
der  Linksextremen  findet  man keine einzige Silbe über Vergewaltigungen,  die durch
Asylwerber begangen wurden.
Wessen Geistes Kind man bei  „Heimat ohne Hass“  ist,  zeigt die Antwort des Admins:
Man  unterstellt  dem User reflexartig Dummheit,  der ein missbrauchtes Kind gegen
Flüchtlinge  zu instrumentalisieren versucht.  Suggestiv wird er auch „gefragt“,  ob er
nun  alle  Personen  in  einen  Topf  werfe  oder in seinen Augen jeder Flüchtling ein
potentieller Sexualstraftäter sei?
Interessanterweise hat dies der betreffende User mit keiner einzigen Silbe anklingen
lassen und gibt auch die dementsprechende Antwort.   Allerdings ist es fraglich ob es
was nützt,  wenn  „Heimat ohne Hass“  ihre Geisteshaltung  überprüft.  Wir  gehen da-
von aus,  dass bei der linksextreme Initiative bereits Hopfen und Malz verloren ist.
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2016-02-08

Dumm gelaufen


Der Papst heißt Bob Rom Jonathan

Ein  angeblich  religiös verfolgter Staatsangehöriger der Islamischen Republik Pakistan brachte
beim  Bundesasylamt (BAA) nach illegaler  Einreise einen  Antrag auf internationalen Schutz ein.
Nachdem er negativ beschieden wurde wandte er sich an den Asylgerichtshof.
Als Begründung für das Verlassen des Herkunftsstaates brachte der Mann im Verfahren vor der
belangten  Behörde  im  Wesentlichen vor,  dass er von Geburt an Christ sei und deswegen von
den  Muslimen in seinem Dorf schikaniert worden sei.   Aufgrund seiner guten Ausbildung habe
er  für  die  anderen Christen  im Dorf eine Vertreterrolle eingenommen.   Seit 4 Jahren habe es
Übergriffe gegeben, der letzte sei im Mai 2011 gewesen.
Dazu wurde der Mann erstbefragt und zu den im Akt ersichtlichen Daten von einem Organwalter
des  BAA  niederschriftlich  einvernommen.   Seine im Rahmen der Beweiswürdigung getätigten
Aussagen,  geben  wir nachfolgend wieder.  (F: = Behördenvertreter,   A: = angeblich verfolgter
Christ pakistanischer Herkunft)
F: Was wissen Sie über das Christentum, erzählen Sie mir davon.
A: Ich kenne mich aus, ich weiß, wie man betet.
F: In der Bibel gibt es 2 große Bücher. Nennen Sie diese.
A: Es gibt nur eine Bibel.
F: Wer sind die Apostel?
A: keine Antwort.
F: Wer sind die Jünger von Jesus Christus. Nennen Sie diese namentlich.
A: Insgesamt hatte er 72. es blieben aber nur 12 über.
F: Nennen Sie jene 12 Jünger von Jesus Christus namentlich.
A: Yakub, Patrick……weitere kenne ich nicht.
F: Wer ist Moses?
A: Mussa?
F: Moses. Wer war das?
A: Das war ein Schüler von Jesus Christus.
F: Wer ist Jesus Christus?
A: Er wurde von Maria geboren. Sie wurde von Gott schwanger. Er hätte zuerst den
Namen Ismail bekommen sollen.
F: Jesus Christus ist der Sohn von wem?
A: Von Yousef, von Josef.
F: Wer gilt als der bekannteste Täufer im christlichen Glauben?
A: Weiß ich nicht.
F: Wer ist der Papst?
A: Er ist der höchste Priester. Er heißt Bob Rom Jonathan. Seinen Namen merke ich
mir nicht.
Wenn  nun  jemand  glaubt,  dass  wir  uns  das  aus  den Fingern gesogen haben,  kann dies
jederzeit  unter diesem  LINK (Erkenntnis  des  Asylgerichtshofes)  nachlesen.   Wenn  Betrug
als  volkswirtschaftlicher  Schaden  nicht  so  traurig wäre,  müsste  man  über die Sache herz-
haft lachen.
Und  so wie dieser Asylbetrüger,  versuchen zahlreiche angeblich Verfolgte mit ihren Lügen sich
es  in der sozialen Hängematte in Österreich bequem zu machen.  Der gute Mann hatte halt ein-
fach Pech gehabt,  da er sich für seinen Betrugsversuch offensichtlich nicht gut vorbereitet hatte.
Der  Asylgerichtshof  wies  die Beschwerde  gemäß §§ 3, 8 Abs. 1 Z. 1 und 10 Abs. 1 Z. 2 AsylG
2005, BGBl I 2005/100 idgF, am 28.01.2013 völlig zu Recht als unbegründet ab.
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2013-09-23

Asylwerber als Drogendealer


Politisch überkorrekter Radiosender

Nachfolgende  Meldung,  die in der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen Zeitung zu lesen war,
wurde  bereits gestern über den Radiosender „Arabella“ verlautbart.   Natürlich völlig politisch
korrekt vergaß man dabei, die Herkunftsländer der Drogendealer anzugeben.  Es wurde ledig-
lich von 7 Männern gesprochen, die wegen Drogenhandels festgenommen wurden.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.05.12)
 

Lügenbarone unterwegs

Welche Geschichten haben diese Männer wohl den österreichischen Behörden aufgetischt, als
sie  illegal  ins  Bundesgebiet eingereist sind.   Wahrscheinlich gaben sie an,  dass sie in ihrer
Heimat  aus  politischen  oder  religiösen Gründen verfolgt werden und um ihr Leben fürchten
mussten.   Möglicherweise  gaben  sie auch an,  dass sie homosexuell seien und wegen ihrer
sexuellen Orientierung flüchteten.  Dass diese 7 Männer als Schlüsselarbeitskräfte legal nach
Österreich eingereist sind schließen wir aus.
 
Wir glauben schon lange nicht mehr die Münchhausengeschichten der  „ach so“  armen Ver-
folgten.   Der  Fluchtgrund  bei  diesen  7 Verbrechern wird wohl darin gelegen haben,  weil
auch  in Afghanistan,  Ghana,  Algerien,  Syrien und dem Sudan der Drogenhandel verboten
ist  und  diese  dort  wegen ihrer  „Geschäfte“  Probleme mit der Polizei und/oder der Justiz
hatten.
 

Die Wahrheit durch Klagen verhindern wollen

Aber wie wird die Geschichte ausgehen?  Nun, wie immer schätzen wir.  Die Dealer werden
eine  geringe  Haftstrafe ausfassen, diese absitzen und anschließend weiterhin in Wien Dro-
gen verkaufen.   Und was ist mit einer Abschiebung?   Eine solche kommt doch gar nicht in
Frage,  werden  doch  diese  armen bedauernswerten Flüchtlinge in ihrer Heimat aus polit-
ischen, aus religiösen und/oder aus sexuellen Gründen verfolgt.
 
Und sollte es die Österreichische Justiz tatsächlich wagen,  den einen oder anderen Drogen-
dealer  abschieben zu wollen,  werden  sich wieder zahlreiche linke Gutmenschen einfinden,
um  mit Protestaktionen den Abzuschiebenden freizupressen. Kommt es dann am Flughafen
durch  Randalen  und  Widerstand  gegen die Staatsgewalt zum Abbruch des Abschiebevor-
gangs, wird der Abzuschiebende wieder in seine Gefängniszelle zurück gebracht werden.
 
Vermutlich wird dann ein in die Bedeutungslosigkeit  verschwundener Anwalt die Bühne be-
treten  und  mit irgendwelchen geschickten Winkelzügen den Inhaftierten aus dem  Gefäng-
nis holen.   Dabei wird er es vermutlich nicht verabsäumen all jene zu klagen, die den Asyl-
werber gerechtfertigt der  Lüge bezichtigen, was dessen Angaben zu seinen Fluchtgründen
betrifft.
 
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2012-05-17
 

Schwule Nordafrikaner


Flucht statt Mithilfe am Aufbau

Obwohl Ägypten  als auch  Tunesien nach  ihrer Revolution  auf dem Weg zu  demokrat-
ischen Rechtsstaaten  sind,  ziehen es  Bürger aus  diesen Ländern in Massen vor, ihrer
Heimat den Rücken zu kehren.

Der Grund  ist auch  leicht erkennbar.  Anstatt sich  am Aufbau  der islamischen  Länder zu
beteiligen, ist es wesentlich gemütlicher in sozial gut abgesicherten europäischen Staaten

um Asyl anzusuchen, um sich in die soziale Hängematte zu legen.

Dass ja  keine dieser  Hängematten unbenützt  bleibt,  dafür sorgt nun das EU-Parlament.
In einer Abstimmung,  die zwar  nur eine  knappe Mehrheit  fand wurde  nun beschlossen,
dass Wahlverwandtschaften  und Geschlechtsidentitäten besonders unter Schutz zu stel-

len sind.

Temperaturanstieg in Lampedusa

Abgesehen  von  der  plötzlich  drastisch  ansteigenden  Zahl  von  Wahl- Onkeln, Tanten,
Nichten etc.,  wird es  in naher  Zukunft auf  der italienischen  Insel Lampedusa  zu einem
extremen Temperaturanstieg kommen, der allerdings nichts mit der Erderwärmung zu tun
hat.  Denn im  dortigen Flüchtlingslager  werden nun sehr viele Hetero-Nordafrikaner ihre
wahre sexuelle Ausrichtung entdecken.

Im Klartext heißt  das nun,  wenn zwei  Hetero-Wirtschaftsflüchtlinge feststellen dass sie ei-

gentliche homosexuell  sind und sich  im besagten Flüchtlingslager verlieben, dann gelten
sie in den Augen der Europäischen Union künftig als Familie und sind beim Asylverfahren
als solche zu behandeln.  Sie geniessen auf Grund ihrer Geschlechtsidentität besonderen
Schutz.

Vorsicht bei zärtlichen Annäherungsversuchen

Also liebe Gay-Szene in Österreich, in Bälde werden massenhaft schwule Nordafrikaner
in der  Alpenrepublik eintreffen.  Wir hoffen dass Ihr  sie recht herzlich willkommen heißt.
Seid aber  mit zärtlichen  Annäherungsversuchen  vorsichtig,  denn es  ist mit ziemlicher
Sicherheit  davon  auszugehen,  dass die  stolzen Ägypter- und  Tunesiermachos  in der
Sekunde wieder zu Heteros werden, sobald sie ihren positiven Asylantrag in der Tasche
haben.

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2011-04-07
 

Asylanten auf den Hund gekommen


 Grundversorgungsgesetz

Im Beitrag „Von Beruf Asylant“ haben wir uns mit den Kosten auseinandergesetzt, mit
denen ein Asylant den österreichischen Steuerzahler monatlich belastet. Wir sind nach-
vollziehbar auf einen monatlichen Mindestbetrag von 570,- Euro gekommen.
Die vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber,
Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht ab-
schiebbare Menschen), wird im „Wiener Grundversorgungsgesetz – WGVG“ geregelt.

Missbrauch des WGVG

Wie gesagt, gilt dieses Gesetz nur für obig angeführten  Personenkreis. Obwohl wir an-
nehmen, dass ein Großteil der zu uns kommenden „Asylwerber“  Wirtschaftsflüchtlinge
sind, nehmen auch diese Personen die durch das Gesetz geregelten Sozialleistungen in
Anspruch.

Moralische Pflicht

Gehen wir einmal davon aus, dass es sich tatsächlich um einen „echten“ Flüchtling handelt.
In diesem Fall hat die Gesellschaft die moralische Pflicht, diesen Menschen solange mit
lebensnotwendigen Dingen zu versorgen, bis dieser auf eigenen Beinen steht und das
unabhängig davon, wie man zu dieser Thematik steht.

Die großzügige Stadt Wien

Die Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen ist  im  „Wiener Grundversorgungsgesetz“
ganz klar geregelt. Die steinreiche Gemeinde Wien, die zwar ihre Bürger so gut wie es geht
abkassiert (z.B.: Kurzparkzonen bis 22Uhr) setzt allerdings noch einen drauf.


Mobilpass für 27-jährigen

Diese Wertmarke für einen Mobilpass, wurde einem 27-jährigen, gesunden Asylwerber
zugesandt.  Anstatt dem jungen Mann eine Arbeit zuzuteilen, erhält er zusätzlich erstaun-
liche Sozialleistungen.

Erstaunliche Zusatzleistungen

Da wäre einmal eine 50-prozentige Ermäßigung auf Fahrscheine der Wiener Linien.
Ist ja auch einzusehen, denn wenn der gute Mann ohnehin nichts zu tun hat, kann er sich
wenigsten die Stadt von der Straßenbahn aus ansehen, so wie er es aus seinem Heimatland
gewohnt war. Sofern es dort überhaupt öffentliche Verkehrsmittel gegeben hat.

Auch die ermäßigte Jahreskarte bei den städtischen Büchereien ist sehr wichtig. Hoffentlich
gibt es dort auch Bücher in jener Sprache, aus dem betreffenden Heimatland des Asylanten.
Wenn nicht, müssten sofort auf Steuerkosten solche angeschafft werden.

Wichtig ist auch der ermäßigte Eintritt in städtische Bäder. Sollen doch die Österreicher
auf die kostenlose Donauinsel gehen, wenn sie sich den Eintritt ins Oberlaaer Bad nicht
leisten können.

Der Oberhammer ist die Bezuschussung der Hundeabgabe. Na ja, ein Hund ist doch eine
lebensnotwendige Maßnahme die jeder Asylant unbedingt benötigt. Aus diesem offen-
sichtlichen Grund wird die „Hundesteuer“ von der Gemeinde Wien mit 50% bezuschusst.

Stellt sich nur die Frage, ob der Hund auch um den halben Fahrpreis in der Straßenbahn
fahren kann. Dies sollte man amtlicherseits unbedingt abklären, um den „Schwarzkapplern“
nicht unnötigen Stress zu verursachen.

Stauni
  
2009-11-03
  

Inhalts-Ende

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