Freibrief für ausländischen Berufskriminelle?

Wer bereits genug am Kerbholz hat, braucht mit weiteren Anklagen nicht zu rechnen

Mitte Jänner dieses Jahres bedrohte ein 40-jähriger rumänischer Krimineller, in Wien Favoriten – dem Kriminal-Hotspot von Wien – einen 70-jährigen Pensionisten. Dieser verständigte die Polizei, welche auch kurze Zeit später am Ort des Geschehens eintraf.

Der Rumäne ging sofort mit einer abgebrochenen Flasche auf die Polizisten los, diese konnten ihn aber überwältigen und festnehmen. Es hagelte natürlich Anzeigen – von „Gefährlicher Drohung“ bis zum „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ gegen den kriminellen Rumänen.

So weit, so nicht gut, denn der Mann musste lediglich eine Nacht im Bezirksgefängnis verbringen und wurde am nächsten Tag (vmtl. auf Weisung der Staatsanwaltschaft) wieder freigelassen. Nicht einmal wegen des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte gab es U-Haft. Aber nicht nur das, es wurde sogar das Verfahren gegen den kriminellen Osteuropäer eingestellt.

So weit, so wieder nicht gut, denn der Einstellungsgrund müsste jedermann mit normalem Rechtsempfinden, die Haare zu Berge stehen lassen.

Frei aus dem Juristen-Deutsch übersetzt bedeutet der Einstellungsgrund, dass der Kriminelle schon derart viele Straftaten auf dem Kerbholz hat, sodass er bei einer weitere Anklage voraussichtlich auch nicht mehr Strafe bekommen würde.

Da staunen wir aber, denn für uns bedeutet das einen Freibrief für Berufsverbrecher. Wenn jemand also schon dementsprechend viele Anklagen laufen hat, bekommt er für weitere Delikte voraussichtlich auch nicht mehr Strafe, anstatt jedes weitere Delikt mit einer Zusatzstrafe zu ahnden. Ob dies nur für ausländische Straftäter gilt, entzieht sich unserer Kenntnis.

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Skandalurteil gegen AMS-Trainer schreit nach Konsequenzen


Fatale Signalwirkung – Bundesverwaltungsgericht „legalisiert“ aggressives Verhalten und Drohungen

 

„Bei allem Respekt vor der Justiz, aber jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem man ganz laut sagen muss: ‚Stopp! Grenze überschritten!'“, stellt der Klubobmann des FPÖ-Landtagsklubs Oberösterreich Herwig Mahr heute unmissverständlich fest.

 

„Aggressives Verhalten und Drohungen sind in einer aufgeklärten Gesellschaft generell nicht zu akzeptieren, sie sind unter gewissen Umständen sogar strafbar. Vor allem gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates – vor allem Lehrpersonen – können derartige Vorfälle unter keinen Umständen akzeptiert werden“, unterstreicht Mahr.

 

„Es ist daher besonders verwerflich, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil derartige Verhaltensweisen mehr oder weniger ‚legalisiert‘. Das Gericht ist sich offenbar nicht im Geringsten im Klaren, welche katastrophale Signalwirkung das auslöst. Das ist ja geradezu ein Freibrief“, empört sich Klubobmann Mahr.

 

„Ich erwarte mir eine schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen, falls diese Entscheidung rechtskräftig wird“, fordert Klubobmann Mahr. „Da wird man an allen notwendigen Schrauben drehen müssen, um die gebotene Ordnung und den Respekt vor den Institutionen unseres Staates wieder herzustellen!“ (Quelle: APA/OTS)

 

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2019-01-16


Wir sind selber schuld…


Politik ist auch eine Holschuld der Bürger – aber fast

keiner wagt es mehr, den Bürgern das auch zu sagen

Eine inhaltlich sehr gut verfasste Aussendung kam heute von der  „STIMME DER MITTE“.  Wir
geben diese  nachfolgend  im  Originaltext  wieder  und hoffen,  dass diese zum Nachdenken
anregt.
Natürlich  bekommen wir die Politiker – und die Politik,  die wir verdienen.   Die Unzufriedenheit
der Europäer,  mehr noch der Österreicher, nimmt ständig zu.  Doch ist der Ruf der Politiker ein-
mal  ruiniert,  lebt  es  sich  (für diese) gänzlich ungeniert:  Es ist dann „auch schon egal“…  Das
heißt,  dass wir der Politik durch unsere Unzufriedenheit geradezu einen Freibrief geben, weiter
zu machen wie bisher. Weil es ja scheinbar ohnehin kaum schlechter werden kann.  (Doch das
ist leider falsch: es kann noch viel schlechter werden!)
Die  Unzufriedenheit  ist eine starke Energie.  Wenn wir sie nützen, kann sie viel bewirken.  Doch
sie  müsste gebündelt – und auf vernünftige,  sinnvolle Ziele gerichtet werden. Auf Ziele,  die man
auch wirklich  erreichen kann.   Schimpfen,  Meckern und Jammern hilft sicher nicht.   Die Bürger
müssten sich besser informieren,  mehr mit den Politikern kommunizieren und stärker direkt am
Geschehen  partizipieren.   Damit die Politik merkt,  dass es den Bürgen nicht mehr egal ist, was
„die da oben“ tun!
Bürger  sollten  außerdem  zumindest  prinzipiell  dazu  bereit  sein,  auch  selbst für Ämter zu
kandidieren.   Nur  so  kann  die Politik wieder einen besseren Ruf bekommen.   Vor allem die
Parteien  haben  ja  einen  sehr schlechten Ruf – nicht zu Unrecht – aber man braucht Parteien,
um  Politik  zu machen.  (Sie sollten allerdings nicht so reich und mächtig sein, wie das derzeit
in  Österreich der  Fall  ist.   Stattdessen könnten die einzelnen Mandatare aufgewertet werden:
Vor  allem  dadurch,  dass  man jeden einzelnen von ihnen direkt und persönlich wählt!  Denn
dadurch  würden  letztlich auch die Wähler aufgewertet. Weil Politiker dann eher Stellvertreter
und Anwälte ihrer Wähler wären – statt, wie derzeit, Parteienvertreter.)
Es liegt also ganz wesentlich an uns: Wollen wir weiter nur unzufrieden sein – uns letztlich aber
dem Status Quo unterwerfen? Oder lieber selbst aktiv werden? Und sogar wenn man der Mein-
ung ist,  dass die Politiker eigentlich eine  Bringschuld hätten,  gegenüber ihren Wählern:  Was
hilft es, wenn sie sie dann doch nicht einlösen?
Statt  zu  schmollen,  wäre  es  sicher  besser,  sich  zu informieren, zu artikulieren – und notfalls
selbst die Initiative zu ergreifen. (Statt sich durch schöne Reden benebeln, durch Wahlzuckerln
bestechen oder gar durch Drohungen beeindrucken zu lassen…)
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2014-01-09

Terror an der March TEIL3


Sicherheitsbehörde reagierte

Unser Beitrag  „Terror an der March TEIL2“ hat offensichtlich eine Reaktion ausgelöst. Sei-
tens  der österreichischen Sicherheitsbehörde wurde reagiert und die Kontrolle des Grenz-
flusses verstärkt.

Der Herausgeber dieses Magazins war dabei persönlich anwesend.

Heutige Grenzkontrolle an der March durch die Polizei

Es ist durchaus möglich, dass der strafrechtliche Tatbestand des rechtswidrigen Eingriffs
in das Jagd- und Fischereirecht, etliche Leute nicht wirklich interessiert und die  ständigen

Übergriffe seitens slowakischer Rechtsbrecher als Nachbarschaftsstreit abgetan werden.

Waffen- und Drogenschmuggler

Aber wer garantiert dafür, dass diese kriminellen Boatpeople nicht auch Waffen und Drogen
über den Grenzfluss bringen? Diese Vermutung haben wir bereits in einem Beitrag geäußert.
Möglicherweise  haben unsere Beiträge die Verantwortlichen zu einem  Umdenken bewogen
und haben eine verstärkte Überwachung der grünen Grenze angeordnet.

Jedenfalls  ist es sehr lobenswert,  dass durch verstärkte  Polizeikontrollen auf österreichischer

Seite eine präventive  Maßnahme gesetzt wurde, um so  zumindest einige slowakische Rechts-
brecher abzuschrecken und von ihren kriminellen Vorhaben abzubringen.

Wann wachen die Slowaken auf?

Allerdings stellt sich die Frage,  wann die  slowakische  Sicherheitsbehörde aus ihrem Dorn-
röschenschlaf   erwacht und ihrerseits  Maßnahmen  gegen ihre kriminellen Landsleute setzt.
Offene  Grenzen und Reisefreiheit sollten nicht mit einem  Freibrief für kriminelle Handlungen
verwechselt werden.

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2010-07-21
  

Schweinemäßiger Ratschlag


AK meldet sich zum Wort

Es wäre doch ein Ding der Unmöglichkeit gewesen, hätte sich die Arbeiterkammer nicht
zur „Causa Schweinegrippe“ zu Wort gemeldet. Schließlich muss man ja für die ein-
gehobenen Zwangbeiträge eine Serviceleistung erbringen.

Profilierungssucht?

Der Leiter  des AK-Beratungsbereichs, Hans Trenner fühlt sich in einer Presseaussendung
bemüßigt, Arbeitnehmer(innen) folgenden „guten Rat“ zu erteilen. Kinderbetreuung
wegen Schulschließung gilt als Dienstverhinderung.
Es wird zwar in dieser Aussendung unter Berufung auf den § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz
lapidar darauf hingewiesen, alles Zumutbare zu unternehmen um die Arbeit anzutreten,
aber in einem Atemzug der Anspruch auf Entgeltfortzahlung genannt.

Freibrief?

Wir lesen diese Aussendung der AK eher als Freibrief und Aufforderung eine Dienstver-
hinderung geltend zu machen. Der Dienstnehmer  müsse zwar den Arbeitgeber rechtzeitig
verständigen, um keine Entlassung wegen unentschuldigten Fernbleibens zu riskieren, so
der O-Ton des Herrn Trenner von der AK.
Der AK-Mann, der wahrscheinlich auf einem sicheren Arbeitsplatz sitzt versichert auch, dass
bei einer Dienstverhinderung keine Urlaubstage verbraucht werden.

Keine Bemühungen der AK

Anstatt Versuche zu unternehmen, ihren Zwangsmitgliedern unter die Arme zu greifen und
Bemühungen anzustellen, Kinderbetreuungen zu organisieren falls wirklich der Worst
Case“ eintrifft, erteilt die AK lieber den kostenlosen Ratschlag eine Dienstverhinderung in
Anspruch zu nehmen.

Großunternehmen werden den Ausfall eines Mitarbeiters vermutlich verkraften können,
ohne dabei in Schwierigkeiten zu geraten. Bei kleinen Firmen sieht es da schon ganz anders
aus.

Arbeitsplatz gefährdet

Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten, kann ein unplanmäßiges Fernbleiben eines
Dienstnehmers in einem Kleinbetrieb erhebliche Probleme verursachen. Da der Kragen be-
kanntlich näher als das Hemd ist, kann es durchaus möglich sein, dass der Unternehmer
den Mitarbeiter ersetzt.
Wir finden daher eine derartige Empfehlung der Arbeiterkammer an ihre Zwangsmitglieder,
gerade in Zeiten wie diesen, im höchsten Grade verantwortungslos.
Stauni
  
2009-11-10
  

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