Freibrief für ausländischen Berufskriminelle?
Wer bereits genug am Kerbholz hat, braucht mit weiteren Anklagen nicht zu rechnen
Mitte Jänner dieses Jahres bedrohte ein 40-jähriger rumänischer Krimineller, in Wien Favoriten – dem Kriminal-Hotspot von Wien – einen 70-jährigen Pensionisten. Dieser verständigte die Polizei, welche auch kurze Zeit später am Ort des Geschehens eintraf.
Der Rumäne ging sofort mit einer abgebrochenen Flasche auf die Polizisten los, diese konnten ihn aber überwältigen und festnehmen. Es hagelte natürlich Anzeigen – von „Gefährlicher Drohung“ bis zum „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ gegen den kriminellen Rumänen.
So weit, so nicht gut, denn der Mann musste lediglich eine Nacht im Bezirksgefängnis verbringen und wurde am nächsten Tag (vmtl. auf Weisung der Staatsanwaltschaft) wieder freigelassen. Nicht einmal wegen des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte gab es U-Haft. Aber nicht nur das, es wurde sogar das Verfahren gegen den kriminellen Osteuropäer eingestellt.
So weit, so wieder nicht gut, denn der Einstellungsgrund müsste jedermann mit normalem Rechtsempfinden, die Haare zu Berge stehen lassen.
Frei aus dem Juristen-Deutsch übersetzt bedeutet der Einstellungsgrund, dass der Kriminelle schon derart viele Straftaten auf dem Kerbholz hat, sodass er bei einer weitere Anklage voraussichtlich auch nicht mehr Strafe bekommen würde.
Da staunen wir aber, denn für uns bedeutet das einen Freibrief für Berufsverbrecher. Wenn jemand also schon dementsprechend viele Anklagen laufen hat, bekommt er für weitere Delikte voraussichtlich auch nicht mehr Strafe, anstatt jedes weitere Delikt mit einer Zusatzstrafe zu ahnden. Ob dies nur für ausländische Straftäter gilt, entzieht sich unserer Kenntnis.
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- Beitrag veröffentlicht:12. Februar 2024
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