Kurz sieht in seiner Verurteilung beruflich keine Lebensveränderung

Unwissenheit oder Überheblichkeit?

Wie bereits allgemein bekannt sein dürfte, wurde Sebastian Kurz am 23.02.2024 wegen Falschaussage zu 8 Monaten Haft bedingt (Urteil ist nicht rechtskräftig) verurteilt. Ob dieses Urteil gerecht oder ungerecht ist, wollen wir hier nicht kommentieren. Was allerdings einen Kommentar wert ist, ist ein Satz von ihm, den er zum Schluss seines Statements – nach der Verhandlung – vor Journalisten tätigte.

Das Urteil sei für ihn weder familiär noch beruflich lebensverändernd. Okay, privat dürfte das Urteil keine Auswirkungen auf sein Leben haben, aber beruflich könnte dies durchaus sein. Falls dieses nämlich in der zweiten Instanz bestätigt wird. Nach seinem Abgang aus der Politik wurde Kurz – laut Internetrecherchen – Geschäftsmann und Firmengründer.

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung von über 3 Monaten ist es untersagt, gewerberechtliche Tätigkeiten oder Geschäftsführertätigkeiten auszuüben ist und hat zudem den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Folge.

Der Verlust der Gewerbeberechtigung aufgrund gerichtlicher Verurteilung:

Nach § 13 Abs 1 GewO ist von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen, wer von einem Gericht zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden ist, und die Verurteilung nicht getilgt ist.

Ob Sebastian Kurz das nicht weiß oder ob ihm das Urteil (nicht rechtskräftig) in seiner Überheblichkeit egal ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

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Das Internet ist kein rechtsfreier Raum


Der Wunsch war Befehl

Ein User,  der mittlerweile – im negativen Sinn – bestens  bekannten  linksextremen  Face-
book-Seite „AK DEUTSCH ….“,  beleidigte im Jänner dieses Jahres den  FPÖ-Nachwuchs-
politiker Markus Ripfl.   Wir haben damals den Beitrag „Linksextremisten stellen wiederholt
ihre Niveaulosigkeit unter Beweis“ verfasst und das Posting an Ripfl weitergeleitet.

Screen: facebook.com – Account: AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)
Nachdem  Drescher  mitteilte,  dass  eine  Anzeige erwünscht sei,  kam der FPÖ-Politiker
dem  Wunsch  nach.   Das  Ergebnis:  Der User  wurde heute am  Landesgericht für Straf-
sachen  Wien,  nach § 115 StGB  Abs. 1 und Abs. 2,  zu  einer  Geldstrafe  von  50 Tages-
sätzen  zu 35,- Euro,  bei  Uneinbringlichkeit  zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen
verurteilt.   Die Hälfte der Geldstrafe wurde unter Auflage einer Probezeit von drei Jahren
bedingt  nachgesehen.   Weiters  wurde  der Angeklagte zum Kostenersatz des Strafver-
fahrens verpflichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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2015-04-16

Klage gegen Fritzl-Plakat


Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben

Der Rechtsanwalt, Walter Anzböck, sieht durch das „Fritzl-Plakat“ einen Affront gegen die Opfer,
durch  die  Freiheitlichen  Arbeitnehmer  NÖ  (FA NÖ).    Bekannterweise  haben  diese  in  ihrer
Zeitung nachfolgendes Werbesujet veröffentlicht,  um auf die Justizpolitik der SPÖ  (noch mehr
Täterschutz) aufmerksam zu machen.
Laut  Kronen Zeitung will Anzböck klagen.   Eine Unterlassungsklage und eine Entschädigungs-
forderung  von  symbolischen  10.000,- Euro  sind  sein  juristisches Ziel.   Das Geld soll an die
Familie  des  verurteilten Inzest-Täters ausbezahlt werden.   Über allfällige Honorarforderungen
ist  bis  dato  nichts bekannt  – aber wir nehmen an,  dass der Anwalt nicht gratis arbeiten wird.
Der  freiheitliche  Generalsekretär  NAbg. Herbert Kickl  äußerte  sich  in  Reaktion auf die nun
angekündigte  Klage des Fritzl-Masseverwalters:   „Wo hier ein Affront gegen die Opfer sein soll,
wenn  verlangt  wird,  dass  der Täter  nie wieder in  Freiheit gelangen soll,  ist nicht nachvollzieh-
bar.“
„Die FPÖ spricht sich vehement gegen die von der SPÖ verlangte Aufweichung der Strafen für
Schwerstkriminelle  aus.   Nichts anderes soll das Plakat der freiheitlichen Arbeitnehmer,  mit
dem Konterfei von Josef Fritzl zu Ausdruck bringen“,  so Kickl weiter.
Bekanntlich hatte der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gefordert,  die lebenslange Freiheits-
strafe abzuschaffen.  25 Jahre sind für den SPÖ-Politiker genug.
„Man  habe  mit einem zugegebenermaßen provokantem Plakat aufgezeigt,  was passiere,  wenn
die Phantasien des Herrn Jarolim Realität würden, nämlich,  dass Schwerstkriminelle wie ein Herr
Fritzl in die Freiheit entlassen würden. Dies könne auch nicht im Interesse der Opfer sein“ meinte
Kickl  abschließend,  der sich sicher ist,  dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer durch die Verwend-
ung  des  Fritzl-Konterfeis sicher kein Geheimnis verraten haben,  dass dieser Mann ein Täter ist.
Einer Klage sieht man bei der FPÖ entspannt entgegen.
Wir  haben  im Beitrag  „Die Scheinheiligkeit der  …..“ das betreffende Plakat als nicht besonders
originell  und unter Umständen als primitiv bezeichnet.   Diese Feststellung möchten wir relativieren,
da  wir  dies  nun  von einem  anderen  Standpunkt  aus sehen.   Das Plakat möge im Auge einiger
Betrachter  vielleicht  geschmacklos  erscheinen,  bringt aber die Intentionen der SPÖ-Justizpolitik
zugespitzt auf den Punkt.
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2013-07-23

Brände in drei Kirchen in Amstetten


Drei Brandanschläge hintereinander ohne Motiv?

In Amstetten (Niederösterreich)  kam es heute Vormittag, einen Tag vor dem Heiligen Abend,
zu Brandanschlägen auf drei Kirchen.  Betroffen war die Klosterkirche mitten im Zentrum von
Amstetten, die Herz-Jesu-Kirche und die Stadtpfarrkirche.
 
In  der  Herz-Jesu-Kirche  verübte  der noch unbekannte Täter seinen Anschlag während der
heiligen  Messe.   Den  größten  Sachschaden  bekam die Klosterkirche ab. Dort brannte der
Beichtstuhl  sowie die ersten fünf Bankreihen ab.   Diese Kirche wurde als Erste angezündet.
Während  in  dieser noch die Löscharbeiten in Gang waren,  trafen die nächsten Alarmmeld-
ungen ein.  Wie durch ein Wunder kam es zu keinen Personenschäden.
 
Laut  Polizei  gibt  es  in  Amstetten fünf Kirchen.  Man hat zu den nicht betroffenen Kirchen
Patrouille-Streifen  entsandt.   Auch  in  den  nächsten Tagen sollen die Gotteshäuser über-
wacht werden.  Laut Polizei gibt es eine Personenbeschreibung eines Verdächtigen.
 
Zeugen wollen in der Nähe einer der Kirchen einen Mann mit folgender Personenbeschreib-
ung gesehen haben:  20 bis 25 Jahre alt, etwa 1,75 Meter groß und von sportlicher Statur.
Kurze dunklere Haare,  bekleidet u. a. mit einer schwarzen Daunenjacke,  Skaterjean und
weißen Turnschuhen.  Der Mann soll einen betrunkenen Eindruck gemacht haben.
 
Mit  Betroffenheit  reagiert die Diözese St. Pölten auf die Brandanschläge.  „Gleichzeitig sei
man sehr erleichtert, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind. Die Kirche erhoffe
sich eine rasche Aufklärung über die Hintergründe der Tat. „, so der Sprecher der Diözese,
Eduard Habsburg-Lothringen.
 
Gleichzeitig betonte der Diözesansprecher,  dass es laut ersten Informationen seitens der
ermittelnden  Behörde  „bislang  keine  Hinweise  für  eine politisch motivierte Tat“  gäbe.
Da  fragen  wir  uns  allerdings,  wer  lediglich aus Jux und Tollerei,  hintereinander  drei
Brandanschläge auf Kirchen verübt?   Wir sind der Meinung,  dass hinter den Anschlägen
sehr wohl ein Motiv steckt.
 
Der  letzte  Brandanschlag  auf  eine  Kirche  in  Niederösterreich  fand am 6.März dieses
Jahres statt.  Dabei ging der Wiener Neustifter Dom in Flammen auf. Die Schadensumme
betrug über 1 Million Euro. Der Brandstifter war ein  Teenager mit Migrationshintergrund.
Dieser  rühmte  sich noch in einem Interview  auf der Internetplattform der Tageszeitung
„ÖSTERREICH“ mit folgenden Worten: „Der Herr Pfarrer hat gemeint, dass die Versicher-
ung  den  Schaden  von einer Million Euro übernehmen wird und ich mir nicht allzu große
Sorgen machen muss. Er hat mir verziehen.“
 
Und  tatsächlich  brauchte er sich nicht allzu große Sorgen zu machen.   Der junge Mann
wurde  am 21.November 2012  am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Brandstiftung
und  schwerer  Sachbeschädigung lediglich zu 20 Monaten bedingter Freiheitsstrafe ver-
urteilt.  Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet.
 
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2012-12-23
 

Sanktionen gegen kriminelle Eingebürgerte gefordert


Verliehene Staatsbürgerschaft bei Verbrechen aberkennen

Die Anzahl der Fremden, die sich nach Verleihung der österreichischen Staatsbürger-
schaft  als Kriminelle entpuppen, hat ein Ausmaß erreicht,  welches nach wirksamen
Sanktionen ruft.   Deshalb hat die  FP-NÖ  einen Antrag  zur Behandlung im  Nieder-
österreichischen  Landtag  eingebracht,  der  eine  dementsprechende Novellierung
des Staatsbürgerschaftsgesetzes durch die Bundesregierung einfordert.
 
Die  Verleihung  der  österreichischen  Staatsbürgerschaft  darf  kein  Geschenk auf
Lebenszeit ohne „Wenn“  und  „Aber“ sein,  sondern hat für Fremde die Verpflicht-
ung zu enthalten, die Gesetze in Österreich zu respektieren und einzuhalten.
 
Bei  Begehung und Verurteilung von mit  Freiheitsstrafe bedrohten Vorsatzdelikten
muss daher  `de jure`  die automatische Aberkennung der verliehenen österreich-
ische Staatsbürgerschaft erfolgen.
 
Die  Brisanz dieser  Forderung  hat  der jüngste Vorfall in St. Pölten aufgezeigt,  wo
zwei eingebürgerte Fremde und ein Asylwerber einen Juwelier überfallen, als Geisel
genommen und verletzt haben.   Aber diese kriminelle Akt war leider kein Einzelfall,
sondern Verbrechen von Eingebürgerten können tagtäglich in den Tageszeitungen
nachgelesen werden.
 
Wenn  die  Gastfreundschaft  unserer Republik dermaßen missbraucht wird,  haben
solche  Verbrecher  das  Recht  Österreicher zu sein verwirkt.   Der FP- Antrag liegt
bereits  im Rechtsausschuss.   Eine schnellstmögliche Behandlung ist das Gebot der
Stunde.  Ist nur zu hoffen,  dass dieser  einen  breiten Parteienkonsens  im Nieder-
österreichischen  Landtag finden wird.
 
Denn  dies wird eine  Nagelprobe für die  übrigen Fraktionen sein,  ob sie sich hinter
die Verbrechensopfer stellen oder weiter kriminell gewordenen  „Gästen“ die Mauer
machen.
 
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2012-03-10
 

Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2


Die Vorgeschichte

Wie bereits angekündigt,  bringen wir nachfolgend einen  Bericht über die Verhandlung gegen
den  ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald,  die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat.  Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
 
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis,  W. Höllriegl (HEUTE) ,  Spanienblogger F. Rabak
 
Dazu  eine kurze Vorgeschichte um den  Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an  und für sich ein begabter Schreiber ist,  legte sich in den letzten  zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten  „anzupirschen“  und  ihnen  eine gute  Presse via seiner  Webseite schmackhaft zu
machen.
 
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben.  Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek  zitierte  einmal  treffend:  „Was kümmert´s  den Mond,  wenn ihn ein  Köter ankläfft.
Mir  ist die Zeit zu schade,  als dass ich  mich mit diesem Mann auseinandersetze.   Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
 
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“   Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte.  Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
 

Der Richter Dr. Winge

Es  kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV),  an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb.   Daraufhin verhängte der zuständige Richter,  Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald.   Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
 
Nach  einigen verhängte Geldstrafen   –  die von Oswald alle negiert wurden –   entschloss sich
Dr. Winge  eine Beugehaft  zu verhängen.   Bevor diese in  Kraft teten kann,  muss der  Betrof-
fene aber zuerst angehört werden.  Also schickte der Richter eine Ladung.
 
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am  3.März 2010  einen mehrseitigen Brief,  in dem er um  Vertagung er-
suchte.  Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
 
„Es   kann ein Gericht doch nur eine korrekte  Verhandlungsführung wollen  und kein  zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert,  weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
 
Dr. Winge  leitete den Brief von Oswald an die  Staatsanwaltschaft Wien weiter.   Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer,  da noch zwei andere Verfahren anhängig waren.   Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
 
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an:  „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei.   Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde  im Verlauf unseres  Gespräches immer aggressiver.   Es war,  als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
 

Der Angeklagte Marcus J. Oswald

Auf  Befragung der Richterin wie er den Satz mit  „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht.  Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn  sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“   Auch den im Brief  vorkommen-
den  Satz:  „Es werde zum Showdown kommen“,  versuchte der  Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“  abzutun.  
 
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat.   Am 16.Dezember 2009  stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
 
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
 
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe  gekauft hätte.   Da staunen wir aber,  denn der  Mann scheint die  Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
 
Der  beigezogene Gerichtspsychiater erklärte,  dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings  räumte er ein,  dass seine  Beurteilung formeller Natur sei,  da sich  Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
 
Die  verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an,  dass Oswald mit der  Drohung in seinem
Brief,  den Richter  Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in  Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm  §§ 105 und 106 StGB  zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf.  Als erschwerend wertete die Richterin, die  vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald.  Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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2012-02-15
 

Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

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2010-01-17
  

Der bedrohte Bankräuber


Banküberfall

Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.

Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.

Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.

Security nahm Räuber unter Beschuss

Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.

Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch

-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.

Brandgefährliches Duo

Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.

Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-

waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.

Erstaunlichste Anzeige des Jahres

Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.

Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete

seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.

Bankräuber fühlte sich bedroht

Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.

Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre

öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.

Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand

Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.

Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-

spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.

Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese

zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.

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2009-12-20
  

Inhalts-Ende

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