Der Wunsch war Befehl
Ein User, der mittlerweile – im negativen Sinn – bestens bekannten linksextremen Face-
book-Seite „AK DEUTSCH ….“, beleidigte im Jänner dieses Jahres den FPÖ-Nachwuchs-
politiker Markus Ripfl. Wir haben damals den Beitrag „Linksextremisten stellen wiederholt
ihre Niveaulosigkeit unter Beweis“ verfasst und das Posting an Ripfl weitergeleitet.
Screen: facebook.com – Account: AK DEUTSCH FÜR FPÖ-ANHÄNGER (und Rinnen)
Nachdem Drescher mitteilte, dass eine Anzeige erwünscht sei, kam der FPÖ-Politiker
dem Wunsch nach. Das Ergebnis: Der User wurde heute am Landesgericht für Straf-
sachen Wien, nach § 115 StGB Abs. 1 und Abs. 2, zu einer Geldstrafe von 50 Tages-
sätzen zu 35,- Euro, bei Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen
verurteilt. Die Hälfte der Geldstrafe wurde unter Auflage einer Probezeit von drei Jahren
bedingt nachgesehen. Weiters wurde der Angeklagte zum Kostenersatz des Strafver-
fahrens verpflichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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2015-04-16
Lebenslänglich muss lebenslänglich bleiben
Der Rechtsanwalt, Walter Anzböck, sieht durch das „Fritzl-Plakat“ einen Affront gegen die Opfer,
durch die Freiheitlichen Arbeitnehmer NÖ (FA NÖ). Bekannterweise haben diese in ihrer
Zeitung nachfolgendes Werbesujet veröffentlicht, um auf die Justizpolitik der SPÖ (noch mehr
Täterschutz) aufmerksam zu machen.
Laut Kronen Zeitung will Anzböck klagen. Eine Unterlassungsklage und eine Entschädigungs-
forderung von symbolischen 10.000,- Euro sind sein juristisches Ziel. Das Geld soll an die
Familie des verurteilten Inzest-Täters ausbezahlt werden. Über allfällige Honorarforderungen
ist bis dato nichts bekannt – aber wir nehmen an, dass der Anwalt nicht gratis arbeiten wird.
Der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Herbert Kickl äußerte sich in Reaktion auf die nun
angekündigte Klage des Fritzl-Masseverwalters: „Wo hier ein Affront gegen die Opfer sein soll,
wenn verlangt wird, dass der Täter nie wieder in Freiheit gelangen soll, ist nicht nachvollzieh-
bar.“
„Die FPÖ spricht sich vehement gegen die von der SPÖ verlangte Aufweichung der Strafen für
Schwerstkriminelle aus. Nichts anderes soll das Plakat der freiheitlichen Arbeitnehmer, mit
dem Konterfei von Josef Fritzl zu Ausdruck bringen“, so Kickl weiter.
Bekanntlich hatte der SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim gefordert, die lebenslange Freiheits-
strafe abzuschaffen. 25 Jahre sind für den SPÖ-Politiker genug.
„Man habe mit einem zugegebenermaßen provokantem Plakat aufgezeigt, was passiere, wenn
die Phantasien des Herrn Jarolim Realität würden, nämlich, dass Schwerstkriminelle wie ein Herr
Fritzl in die Freiheit entlassen würden. Dies könne auch nicht im Interesse der Opfer sein“ meinte
Kickl abschließend, der sich sicher ist, dass die Freiheitlichen Arbeitnehmer durch die Verwend-
ung des Fritzl-Konterfeis sicher kein Geheimnis verraten haben, dass dieser Mann ein Täter ist.
Einer Klage sieht man bei der FPÖ entspannt entgegen.
Wir haben im Beitrag „Die Scheinheiligkeit der …..“ das betreffende Plakat als nicht besonders
originell und unter Umständen als primitiv bezeichnet. Diese Feststellung möchten wir relativieren,
da wir dies nun von einem anderen Standpunkt aus sehen. Das Plakat möge im Auge einiger
Betrachter vielleicht geschmacklos erscheinen, bringt aber die Intentionen der SPÖ-Justizpolitik
zugespitzt auf den Punkt.
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2013-07-23
Drei Brandanschläge hintereinander ohne Motiv?
In Amstetten (Niederösterreich) kam es heute Vormittag, einen Tag vor dem Heiligen Abend,
zu Brandanschlägen auf drei Kirchen. Betroffen war die Klosterkirche mitten im Zentrum von
Amstetten, die Herz-Jesu-Kirche und die Stadtpfarrkirche.
In der Herz-Jesu-Kirche verübte der noch unbekannte Täter seinen Anschlag während der
heiligen Messe. Den größten Sachschaden bekam die Klosterkirche ab. Dort brannte der
Beichtstuhl sowie die ersten fünf Bankreihen ab. Diese Kirche wurde als Erste angezündet.
Während in dieser noch die Löscharbeiten in Gang waren, trafen die nächsten Alarmmeld-
ungen ein. Wie durch ein Wunder kam es zu keinen Personenschäden.
Laut Polizei gibt es in Amstetten fünf Kirchen. Man hat zu den nicht betroffenen Kirchen
Patrouille-Streifen entsandt. Auch in den nächsten Tagen sollen die Gotteshäuser über-
wacht werden. Laut Polizei gibt es eine Personenbeschreibung eines Verdächtigen.
Zeugen wollen in der Nähe einer der Kirchen einen Mann mit folgender Personenbeschreib-
ung gesehen haben: 20 bis 25 Jahre alt, etwa 1,75 Meter groß und von sportlicher Statur.
Kurze dunklere Haare, bekleidet u. a. mit einer schwarzen Daunenjacke, Skaterjean und
weißen Turnschuhen. Der Mann soll einen betrunkenen Eindruck gemacht haben.
Mit Betroffenheit reagiert die Diözese St. Pölten auf die Brandanschläge. „Gleichzeitig sei
man sehr erleichtert, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind. Die Kirche erhoffe
sich eine rasche Aufklärung über die Hintergründe der Tat. „, so der Sprecher der Diözese,
Eduard Habsburg-Lothringen.
Gleichzeitig betonte der Diözesansprecher, dass es laut ersten Informationen seitens der
ermittelnden Behörde „bislang keine Hinweise für eine politisch motivierte Tat“ gäbe.
Da fragen wir uns allerdings, wer lediglich aus Jux und Tollerei, hintereinander drei
Brandanschläge auf Kirchen verübt? Wir sind der Meinung, dass hinter den Anschlägen
sehr wohl ein Motiv steckt.
Der letzte Brandanschlag auf eine Kirche in Niederösterreich fand am 6.März dieses
Jahres statt. Dabei ging der Wiener Neustifter Dom in Flammen auf. Die Schadensumme
betrug über 1 Million Euro. Der Brandstifter war ein Teenager mit Migrationshintergrund.
Dieser rühmte sich noch in einem Interview auf der Internetplattform der Tageszeitung
„ÖSTERREICH“ mit folgenden Worten: „Der Herr Pfarrer hat gemeint, dass die Versicher-
ung den Schaden von einer Million Euro übernehmen wird und ich mir nicht allzu große
Sorgen machen muss. Er hat mir verziehen.“
Und tatsächlich brauchte er sich nicht allzu große Sorgen zu machen. Der junge Mann
wurde am 21.November 2012 am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Brandstiftung
und schwerer Sachbeschädigung lediglich zu 20 Monaten bedingter Freiheitsstrafe ver-
urteilt. Zusätzlich wurde Bewährungshilfe angeordnet.
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2012-12-23
Verliehene Staatsbürgerschaft bei Verbrechen aberkennen
Die Anzahl der Fremden, die sich nach Verleihung der österreichischen Staatsbürger-
schaft als Kriminelle entpuppen, hat ein Ausmaß erreicht, welches nach wirksamen
Sanktionen ruft. Deshalb hat die FP-NÖ einen Antrag zur Behandlung im Nieder-
österreichischen Landtag eingebracht, der eine dementsprechende Novellierung
des Staatsbürgerschaftsgesetzes durch die Bundesregierung einfordert.
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft darf kein Geschenk auf
Lebenszeit ohne „Wenn“ und „Aber“ sein, sondern hat für Fremde die Verpflicht-
ung zu enthalten, die Gesetze in Österreich zu respektieren und einzuhalten.
Bei Begehung und Verurteilung von mit Freiheitsstrafe bedrohten Vorsatzdelikten
muss daher `de jure` die automatische Aberkennung der verliehenen österreich-
ische Staatsbürgerschaft erfolgen.
Die Brisanz dieser Forderung hat der jüngste Vorfall in St. Pölten aufgezeigt, wo
zwei eingebürgerte Fremde und ein Asylwerber einen Juwelier überfallen, als Geisel
genommen und verletzt haben. Aber diese kriminelle Akt war leider kein Einzelfall,
sondern Verbrechen von Eingebürgerten können tagtäglich in den Tageszeitungen
nachgelesen werden.
Wenn die Gastfreundschaft unserer Republik dermaßen missbraucht wird, haben
solche Verbrecher das Recht Österreicher zu sein verwirkt. Der FP- Antrag liegt
bereits im Rechtsausschuss. Eine schnellstmögliche Behandlung ist das Gebot der
Stunde. Ist nur zu hoffen, dass dieser einen breiten Parteienkonsens im Nieder-
österreichischen Landtag finden wird.
Denn dies wird eine Nagelprobe für die übrigen Fraktionen sein, ob sie sich hinter
die Verbrechensopfer stellen oder weiter kriminell gewordenen „Gästen“ die Mauer
machen.
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2012-03-10
Die Vorgeschichte
Wie bereits angekündigt, bringen wir nachfolgend einen Bericht über die Verhandlung gegen
den ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat. Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis, W. Höllriegl (HEUTE) , Spanienblogger F. Rabak
Dazu eine kurze Vorgeschichte um den Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an und für sich ein begabter Schreiber ist, legte sich in den letzten zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten „anzupirschen“ und ihnen eine gute Presse via seiner Webseite schmackhaft zu
machen.
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben. Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek zitierte einmal treffend: „Was kümmert´s den Mond, wenn ihn ein Köter ankläfft.
Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinandersetze. Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“ Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte. Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
Der Richter Dr. Winge
Es kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV), an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb. Daraufhin verhängte der zuständige Richter, Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald. Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
Nach einigen verhängte Geldstrafen – die von Oswald alle negiert wurden – entschloss sich
Dr. Winge eine Beugehaft zu verhängen. Bevor diese in Kraft teten kann, muss der Betrof-
fene aber zuerst angehört werden. Also schickte der Richter eine Ladung.
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am 3.März 2010 einen mehrseitigen Brief, in dem er um Vertagung er-
suchte. Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
„Es kann ein Gericht doch nur eine korrekte Verhandlungsführung wollen und kein zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert, weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
Dr. Winge leitete den Brief von Oswald an die Staatsanwaltschaft Wien weiter. Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer, da noch zwei andere Verfahren anhängig waren. Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an: „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei. Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde im Verlauf unseres Gespräches immer aggressiver. Es war, als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
Der Angeklagte Marcus J. Oswald
Auf Befragung der Richterin wie er den Satz mit „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht. Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“ Auch den im Brief vorkommen-
den Satz: „Es werde zum Showdown kommen“, versuchte der Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“ abzutun.
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat. Am 16.Dezember 2009 stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe gekauft hätte. Da staunen wir aber, denn der Mann scheint die Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
Der beigezogene Gerichtspsychiater erklärte, dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings räumte er ein, dass seine Beurteilung formeller Natur sei, da sich Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
Die verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an, dass Oswald mit der Drohung in seinem
Brief, den Richter Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm §§ 105 und 106 StGB zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf. Als erschwerend wertete die Richterin, die vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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2012-02-15
Richter und Ärzte
Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.
Fehlurteile und Kunstfehler
Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.
Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.
Ärzte haben die schlechteren Karten
Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.
Immer wieder Fehlurteile
Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.
Fall 1 der vergangenen Woche
Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“ zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.
Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.
Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom
Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,
ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.
Fall 2 der vergangenen Woche
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
versuchten Totschlags verurteilt.
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.
Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-
reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.
Auch Richter haben Stress
Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.
Was spricht gegen einen Psychotest?
Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.
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2010-01-17
Banküberfall
Am 4.Dezember überfiel das Brüderpaar Christian und Alexander S. eine Raika-Filiale in
Blindenmarkt (Bezirk Melk). Die beiden Brüder waren schon längere Zeit im Visier der
Polizei, konnten aber diesen Banküberfall trotzdem durchziehen.
Maskiert und schwer bewaffnet, betrat Christian S. die Bankfiliale und bedrohte die dort
anwesenden Personen mit dem Umbringen, falls seine Forderungen nicht erfüllt würden.
Ein privater Sicherheitsmann der die Bank bewachte, beobachtete den Überfall.
Security nahm Räuber unter Beschuss
Aus Sicherheitsgründen wartete er bis der bewaffnete Räuber die Bankfiliale verließ und
forderte diesen unter Androhung eines Schusswaffengebrauches zum Anhalten auf.
Christian S. eröffnete daraufhin sofort das Feuer auf den Securitymann.
Dieser schoss zurück und der Bankräuber erlitt bei dem Schusswechsel einen Lungendurch
-schuss. Er konnte sich aber trotzdem in den vor der Bank wartenden Fluchtwagen retten,
welcher von seinem Bruder gelenkt wurde.
Brandgefährliches Duo
Da der Bankräuber durch den skrupellosen Gebrauch der Schusswaffe seine Gefährlichkeit
unter Beweis gestellt hatte, schoss der Securitymann auch auf den Fluchtwagen. Den beiden
Brüdern gelang jedoch die Flucht und wurden einige Zeit später von einer Eliteeinheit der
Polizei auf einem Autobahnrastplatz gestellt und festgenommen.
Im Kofferraum des Fluchtwagens fanden die Beamten zwei halbautomatische Handfeuer-
waffen, eine Maschinenpistole und dazu jede Menge Munition. Dieser Fund allein unterstrich
die Gefährlichkeit der Brüder, die laut Polizei mindestens 7 Banküberfälle verübt haben. Der
Ordnung halber merken wir an, dass für Christian und Alexander S. die Unschuldsvermutung
gilt.
Erstaunlichste Anzeige des Jahres
Das die beiden Brüder offensichtlich nicht nur abgebrühte Bankräuber sind, sondern auch
eine gehörige Portion Frechheit besitzen, kam am vergangenen Donnerstag ans Tageslicht.
Da langte nämlich bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten, die wohl erstaunlichste Anzeige des
Jahres ein.
Christian S. stellte gegen den Sicherheitsmann, dem eigentlich zu verdanken ist dass die
Bankräuberkarriere ein Ende fand, einen Strafantrag wegen Mordversuchs. Er begründete
seine Anzeige mit der Rechtfertigung, dass er seine Waffe bereits eingesteckt hatte.
Bankräuber fühlte sich bedroht
Der Securitymann habe ihm die Maske vom Gesicht gerissen und mit der Waffe bedroht.
Auch der Beschuss des Fluchtwagens spreche für einen Mordversuch, so der verhinderte
Bankräuber. Das sie den Mordversuch überlebt hatten sei nur Glück gewesen, so Christian
S. weiter.
Was hatte Christian S. eigentlich erwartet? Das ihm der Sicherheitsmann die Fahrzeugtüre
öffnet und vielleicht noch beim Verstauen der Beute behilflich ist. Für diesen eingebrachten
Strafantrag müßte es zusätzlich eine saftige Freiheitsstrafe geben, um eventuelle Nachahm-
ungstäter abzuschrecken.
Für uns war es Notwehr, bzw. gerechtfertigter Notstand
Das sich der Sicherheitsmann vor Gericht verantworten wird müssen ist klar. Immerhin hat
er eine Person, wenn auch nur den Bankräuber, angeschossen und erheblich verletzt. Aller-
dings wird ihn jeder realdenkende Richter freisprechen und auch der Staatsanwalt sollte
gegen diesen Freispruch keinen Einspruch erheben.
Sollte das Verfahren gegen Securitymann, gegen unserer Erwartung nicht mit einem Frei-
spruch enden, kann man für die Zukunft nur jedem Überfallenen anraten, sich auf keinen
Fall zu wehren und dem Räuber auch bei Flucht behilflich zu sein.
Auch sollte man dann der Polizei keine Personenbeschreibung geben, denn wenn diese
zur Ausforschung des Täters führt, könnte dieser vielleicht wegen Freiheitsberaubung klagen.
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2009-12-20