Schwunghafter Handel mit Führerschein-Fälschungen
Verstößt das Anbieten von gefälschten Führerscheinen
nicht gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook?
„Ob Sie aus dem Norden oder aus dem Süden kommen, aus dem Osten oder aus dem Westen; Ob Sie Europäer, Asiat, Amerikaner oder Afrikaner sind, kaufen Sie einen Führerschein von Deutschland auf dieser Website mit Vertrauen.“ So und in ähnlicher Form bieten die Betreiber der Webseite „bestführerschein.com“ ihre Dienste an.
Dabei wird versichert (und das obwohl ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass weder eine theoretische noch eine praktische Fahrprüfung Voraussetzung ist), dass der gekaufte Führerschein volle Gültigkeit hat und auch legalisiert wird. Laut Ankündigung auf besagter Webseite bedient man sich diverser Fahrschulen, über welche diese Aktion läuft. Für 1.200,- Euro erhält man nach einer sechstägigen Wartezeit die begehrten Fahrerlaubnis.
Nun ist es ja kein Geheimnis, dass Kriminelle im Internet ihr Unwesen treiben. Erstaunlich finden wir jedoch, dass sich diese Zeitgenossen ungeniert des sozialen Netzwerkes Facebook bedienen und dort ungeniert Werbung betreiben können. Denn das der Verkauf von offensichtlich gefälschten Führerscheinen nicht legal sein kann, ist wohl einleuchtend. Wobei die aufgezeigte Tätigkeit kein Einzelfall ist.
Nun hält man bei Facebook die sogenannten Gemeinschaftsstandards sehr hoch. Die Administratoren – also die Verantwortlichen des sozialen Netzwerkes – löschen laufend Beiträge oder sogar ganze Accounts und sperren deren User, wenn diese mit ihrer politischen Linie nicht übereinstimmen. Begründet wird dies stets mit einem Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards.
Nun stellt sich die Frage, ob man bei Facebook entgeltliche Werbeeinschaltung nicht überprüft bzw. ob das Anbieten von – bzw. der Handel – mit gefälschten Führerscheinen nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstößt?
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2020-01-26
Tunesier schlägt bei Verkehrskontrolle auf Polizisten ein
Ein Beamter wurde derart verletzt, sodass er seinen Dienst nicht fortsetzen konnte
Im Zuge ihres Streifendienstes hielten Polizisten – heute in den frühen Morgenstunden – einen Fahrzeuglenker im 14. Wiener Gemeindebezirk an, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Der Fahrzeuglenker verhielt sich von Anfang an äußerst aggressiv und beschimpfte die Beamten. Er wurde mehrmals aufgefordert einen Alkovortest bzw. Alkomattest durchzuführen. Da er dies verweigerte wurde ihm der Führerschein vorläufig abgenommen. Als versucht wurde, ihm die Fahrzeugschlüssel abzunehmen, begann er auf die Polizisten einzuschlagen. Der 37-Jährige tunesische Staatsangehörige wurde festgenommen. Ein Beamter wurde verletzt und konnte seinen Dienst nicht mehr fortsetzten.
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2018-10-30
FPÖ-Hafenecker: „Armin Wolf verschließt die Augen vor aktuellen Problemen“
Ein Kopf im Sand wird keine Probleme lösen
„Wenn ORF-Wolf auf Twitter die Augen vor den real existierenden Problemen verschließt, um tatsächlich existierende Probleme nicht kommentieren zu müssen, sollte er wohl seine journalistischen Fähigkeiten hinterfragen“, so der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA als Reaktion auf Tweets des ORF-Anchormans Armin Wolf.
„Wenn verschiedene organisierte Gruppen, in diesem Falle arabische Clans, mit straffälligem Verhalten auffallen, ist es an der Zeit zu reagieren. Deshalb ist es zu begrüßen, dass Betrügereien bei Führerscheinprüfungen nun endlich ernsthafte Folgen haben, nämlich eine neun monatige Sperre, um wieder antreten zu dürfen. Solche Strafen treffen wohl jeden ‚Prüfungsmogler’ und nicht nur die angesprochene arabische Gruppe. Tatsache ist es aber, dass durch fehlende Sprachkenntnisse so mancher Einwanderer mit unlauteren Mitteln versucht, Dokumente und Befähigungen zu erlangen. Gerade arabische Clans haben in Sachen ‚Führerscheinbetrug’ in letzter Zeit international für Aufsehen gesorgt, so stehen solche Betrügereien etwa auch in Deutschland an der Tagesordnung. Den Kopf im Sand vor Problemen zu verstecken, welche durch den Massenzuzug der letzten Jahre verursacht wurden, kann keine Lösung sein“, befürwortete Hafenecker die Führerschein-Prüfungsreform durch Minister Hofer.
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2018-10-28
Kein Freund und Helfer
Feuerwehrmann wurde am Weg zum Einsatz geblitzt
und musste nun seinen Führerschein abgeben
Es vergeht wohl kein Tag, an dem Feuerwehren nicht zu Einsätzen gerufen werden. So auch die FF Maria Rain (Kärnten), die wegen eines Brandeinsatzes am 23.07.2013 alarmiert wurde. Wer auf dem Land wohnt weiß wie sich die Einsatzverständigung abspielt. Eine Sirene setzt die Florianijünger (die übrigens ihre Hilfsbereitschaft in ihrer Freizeit zur Verfügung stellen) darüber in Kenntnis, dass sie sich zwecks eines Einsatzes im Rüsthaus einzufin- den haben. Unmittelbar beim o.a. Rüsthaus hatte sich zum damaligen Zeitpunkt eine Polizeistreife mit einem Radargerät postiert und blitze drei – in ihren Privatautos herannahende – Florianijünger. Diese hatten das Tempolimit von 30 km/h (das in den meisten Ortschaften gilt) überschritten. Für jeden normal denkenden Mensch ist es auch nachvollziehbar, dass man wohl kaum mit 30 km/h dahinschleicht, wenn es gilt einen Brand zu löschen und damit möglicherweise Menschenleben zu retten. Nicht so die blitzenden Polizisten. Sie brachten die drei Feuerwehrleute zur Anzeige. Auch für den Strafreferenten dürfte Feingefühl ein Fremdwort sein, denn einer der drei Männer musste nun sogar seinen Führerschein für 14 Tage abgeben. Es gibt zwar keine Regelung, die eine Ausnahme für die Fahrt mit dem Privatauto zum Rüsthaus besagt, wenn diese zum Zweck eines unmittelbaren Einsatzes dient. Allerdings wäre seitens der Exekutive zu beachten gewesen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht aus Jux und Tollerei geschehen ist. Immerhin geschah diese, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von einem anderen abzuwenden. Selbst im Strafrecht gibt es den „Entschuldbaren Notstand“. Dieser wäre in diesem Fall anzuwenden gewesen. Jedenfalls ist der Feuerwehrkommandant, Michael Mischitz, zu Recht sauer und richtet seinen Leuten via Facebook folgendes aus: „Ich kann nur an meine Kameraden appellieren, in Zu- kunft die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten, auch wenn im Gemeindegebiet überwiegenden eine Beschränkung von 30km/h gilt.“ Er merkt auch richtigerweise noch an: „Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünf- tig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden ab- gewendet werden kann.“ Wir können über eine derartige Vorgangsweise der betroffenen Polizisten und des Strafrefer- enten nur den Kopf schütteln. Diese haben sich keineswegs das Prädikat „Dein Freund und Helfer“ verdient. ***** 2013-11-06Nachlässige Behörde
Behörde versendet amtliche Ausweise wie Prospekte
In Zeiten ausufernder Kriminalität – in der auch der Diebstahl von Postsendungen an der
Tagesordnung steht – ist es erstaunlich, wie nachlässig gewisse Behörden mit amtlichen
Dokumenten bzw. Ausweisen umgehen. Während man jede noch so geringfügige Straf-
verfügung dem Empfänger mittels „Rsb-Briefes“ zustellt, werden beispielsweise Führer-
scheine als ganz normale Postsendung (nicht einmal eingeschrieben) versendet.

2012-11-11
Bei uns kommt jeder zu Wort
LESERBRIEF
Zum Beweis dafür, dass wir politisch unabhängig sind – obwohl dies unsere Kritiker(innen)
permanent bezweifeln – veröffentlichen wir nachfolgenden Leserbrief eines Mitglieds der
Sozialistischen Jugend. Auf www.erstaunlich.at soll jedem die Möglichkeit gegeben werden
seine Meinung äußern zu können. Entweder im Kommentarbereich oder wenn sich Gelegen-
heit dazu bietet mittels eines Leserbriefes. Der junge Mann drückt seine Meinung höflich
und gewählt aus und das gehört auf jeden Fall honoriert.
Sehr geehrter Herr Reder!
Seit einiger Zeit wird die Forderung nach der Einbindung des Führerscheins in den Schulunter-
richt in der Steiermark laut, ich habe meine Gedanken dazu zusammengeschrieben! Dieses
Thema ist zwar schon einige Male aufgekommen, aber nachdem ich selbst Mitglied der SJ
bin sowie Jugendlicher bin, könnten diese Gedanken vielleicht doch interessant sein!
Wie auch immer, würde mich über eine Veröffentlichung freuten, bitte meinen Namen im
Falle einer Veröffentlichung aber auf „Stephan V.“ abkürzen!
Mit freundlichen Grüßen,Stephan V. Die Kurzsichtigkeit der Jugendgruppen Nicht zum ersten Mal wird zur Zeit die Forderung nach einer Einbindung des Führerschein- Kurses in den Schulalltag laut. Nicht zum ersten Mal scheint die Sozialistische Jugend (SJ) mit ihrer Forderung abzublitzen, nun auch in der Steiermark. Die Forderung Die Idee an sich ist recht simpel: Fahrlehrer kommen an die Schulen und unterrichten dort im Zuge von Freigegenständen die theoretischen Aspekte des Führerscheins. Die praktische Übung wird wie gehabt durch die Schüler selbst übernommen. Finanziert werden soll das Projekt zum Teil durch die Schulen sowie durch ein Entgegenkommen der Fahrschulen. Andere Freigegenstände sollen eingespart werden, um den Unterricht für die Schüler kosten- frei zu halten. Das Problem Nun ist aber gerade der theoretische Teil des Führerscheins der am wenigsten Kostenauf- wendigste: Durch die Tatsache, dass hier viele Anwärter gleichzeitig gelehrt werden können, ergibt sich eine große Effizienz und somit niedrige Kosten, es ist teilweise von 50 Euro pro Schüler die Rede. Den Großteil der Kosten entfällt auf die praktischen Fahrstunden, der nur in Form von Einzelunterricht vollzogen werden kann und zum Beispiel auch die Treibstoff- kosten miteinkalkuliert werden müssen. Der Nutzen ist somit fraglich, unter anderem auch weil die Arbeitshaltung in den bestehen- den Strukturen der Schulhäuser oft zu wünschen übrig lässt. Als Schüler kann man gut beobachten, wie die Motivation bei Erwähnen des Wortes „Freigegenstand“ abrupt absackt. Die Kurzsichtigkeit Nun gut, der Vorschlag an sich ist jedenfalls diskutabel, nur gibt es noch einen zweiten Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden darf: die Nachhaltigkeit. Dass ausgerechnet eine Jugendgruppe den Individualverkehr sowie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen fördern will, ist dann doch etwas ironisch. Klar ist, es muss Geld in die Hand genommen werden, dann sollte mit diesem der unbestritten viel zu schwache öffentliche Verkehr in ländlichen Gegenden gefördert werden. Den Führerschein und damit das Auto zu fördern und gleichzeitig für den Umweltschutz zu plädieren ist unmöglich. Des Weiteren geht es auch um eine Bewusstseinsbildung: Das Auto ist in der heutigen Zeit (leider) fast selbstverständlich geworden, doch gerade bei Jugendlichen, die es bis zum 18. Lebensjahr gewohnt sind, auch ohne Auto auszukommen, besteht die Möglichkeit, dieses Verhalten weiter zu verankern. Wenn der öffentliche Ver- kehr gut genug ausgebaut ist, muss der Schritt hin zum Führerschein viel bewusster gesetzt werden, was aus der Sicht eines Jugendlichen das einzig richtige sein kann. Das Fazit Zusammenfassend lässt sich die Aktion als Populismus bezeichnen, als schnelle und kurz- sichtige Lösung, die bei den Zielgruppen gut ankommt. Betrüblich, dass dieses Verhalten schon durch die Jugendgruppen, also den Politikern von morgen, praktiziert wird. Wenn schon die etablierten Entscheidungsträgern jede Weitsicht und Ideologie vermissen lassen, wäre es schön zu wissen, dass zumindest die Jugend diese noch besitzt. Stephan V., 18 Jahre, Mitglied der SJ
2012-08-18
Führerschein trotz Gedächtnisschwund
Parlamentarische Anfrage
Nachfolgender Screenshot ist ein Auszug aus einer Verordnung des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Verkehr.


2012-05-19
Erstaunliche Rechtsmeinung
Rechtsempfinden bei der Kronen Zeitung
Nachfolgenden Beitrag (rot markiert) haben wir heute in der Kronen Zeitung gefunden.

2012-03-13
Führerscheinentzug für Invalidenrentner(innen)
Sozialbetrug
Es ist kein Geheimnis, dass das Sozialsystem in Österreich auch in betrügerischer Weise
ausgenützt wird. Immer mehr Personen beziehen Sozialhilfe oder sonstige Geld- oder
Sachunterstützungen, welche aus Steuergeld finanziert werden.
Dieser Zustand kann sehr schön im Wiener Bezirk Favoriten beobachtet werden, wo den
gesamten Tag über, in und vor türkischen Lokalen, sowie in diversen Parkanlagen zahl-
reiche junge kräftige Männer -mit augenscheinlichem Migrationshintergrund- aufhältig sind. Sollten diese allesamt Nachwächter oder Erben aus dem Hause Krupp sein, ziehen wir unsere Anschuldigung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Allerdings besteht für uns nicht der geringste Zweifel, dass es sich bei dem im obigen Absatz beschriebenen Klientel weder um Nachtarbeiter oder Erben handelt. Diese Männer haben es sich einfach in der sozialen Hängematte bequem gemacht. Wer an diesen Worten zweifelt ist dazu eingeladen, an einer Exkursion durch den 10. Wiener Gemeindebezirk teilzunehmen.
ÖVP sucht sich ein Feindbild
Jedenfalls scheint nun der ÖVP der Sozialmissbrauch, der einen Betrug darstellt, ein Dorn
im Auge zu sein. Allerdings suchte sich diese Partei, das falsche Klientel zur Bekämpfung
aus. ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf und JVP-Chef und Geilomobilisten-Fan Sebastian
Kurz orten bei den Invalidenrenter(innen) zahlreiche Betrüger(iinen).
Um Personen davor abzuschrecken einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen, tritt
der schwarze Klubchef für eine amtsärztliche Meldepflicht bei Antragsstellung ein. „Die
Frage ist, ob von solchen Leuten nicht der Führerschein, der Jagdschein oder der Waf- fenschein überprüft werden sollte“, so Kopf.
Das heißt im Klartext, dass auch dem überwiegenden Teil der wirklichen kranken Men-
schen die Rute einer „Teilentmündigung“ ins Fenster gestellt wird, wenn diese es wagen sollten einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen, weil sie aus gesundheit- lichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich durch Arbeit ihr Brot zu verdienen.
Kopfs Vorschlag in ÖVP-Kreisen anwenden
Erstaunlich ist auch der Umstand, dass dieser General-Betrugsverdacht gerade von jener Partei kommt, die sich vor allem wegen zahlreicher Korruptions- und Betrugsfälle ihrer Funktionäre im politisch freien Fall befindet. Und zwar vom Kommunal-Wahlbetrug aufwärts, hinein bis in die Spitzen der EU-Gremien.
Sollte die von Kopf gestellte Forderung in ÖVP-Kreisen angewandt werden, würden einige Jagdpachten in Österreich frei werden. Ist doch diese Partei vorwiegend die politische Heimat diverser Jagdfürsten. Von den zu erfolgenden Führerscheinentzügen wollen wir erst gar nicht reden.
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2011-10-08
Die Katze lässt das Mausen nicht
Rasender Ortstafel-Anwalt
Der Kärntner Rechtsanwalt und Slowenen-Vertreter, Rudi Vouk, fuhr vor zehn Jahren zu
schnell durch die Ortschaft St. Kanzian und wurde von der Polizei angezeigt. Er bezahlte
die Strafe nicht, sondern klagte. Seiner Rechtsmeinung nach war die Ortstafel gesetzes-
widrig, da diese nicht zweisprachig war. Erstaunlicherweise vertrat der Verfassungsge-
richtshof ebenfalls diese Meinung und gab ihm Recht.
Mit dieser Schnellfahraktion hatte Vouk traurige Berühmtheit erlangt, allerdings kann und
konnte diese sicher nicht als Vorbild – vor allem für junge Lenker(innen) – gewertet werden. Denn Ortsgebiet bleibt Ortsgebiet und das vorgeschriebene Tempolimit dient der Verkehrssicherheit. Daher ist und war die Rechtfertigung mit der einsprachigen Orts- tafel bezüglich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet, der Sicherheit des Verkehrs sicherlich nicht dienlich.
Nun ist die im obigen Absatz angeführte Übertretung der Straßenverkehrsordnung und deren erstaunlicher Ausgang bereits Schnee von vorgestern. Aber bekannter Weise
lässt die Katze das Mausen nicht. Medienberichten zufolge soll Vouk vorgestern wieder
mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten sein.
Alkolenker gefährden die Verkehrssicherheit massiv
In Buchbrunn in der Gemeinde Eberndorf wurde Vouk von einer Polizeistreife, mit 1,2
Promille hinter dem Steuer seines Pkws erwischt. Dem streitbaren Slowenen-Vertreter
wurde der Führerschein abgenommen. Eine saftige Geldstrafe sowie eine Nachschul- ung stehen ins Haus des Anwaltes.
Rudi Vouk trat in der Ortstafel- und der Amtssprachenfrage immer gerne als Ver-
fechter von Recht und Gerechtigkeit auf. Wie sich nun allerdings zeigt, scheint er es
mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen. Dabei müsste gerade Vouk als Rechtsan-
walt wissen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist.
Alkoholisierte Lenker stellen eine massive Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar, da sie jährlich zahlreiche Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzen verursachen. Aber vielleicht fällt dem pfiffigen Anwalt wieder eine gute Ausrede ein, mit der er seine Alko- fahrt rechtfertigen will. Ob diesmal der Verfassungsgerichtshof mitzieht bezweifeln wir allerdings.
Und wer den Schaden hat braucht auf den Spott nicht lange zu warten und so gab laut Kronen Zeitung der Kärntner Landeshauptmann, Gerhard Dörfler, folgendes State- ment zum Vorfall ab: „Für Buchbrunn hat Vouk selbst die Ortstafel erstritten. Da ging es um Prozente. Und jetzt kennt er sich offenbar auch mit Promille nicht aus…“
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2011-10-08
Die Nudelsieb-Affäre
Die Hintergründe
Gestern hatten wir noch den leisen Verdacht gehegt, dass die Nudelsieb-Aktion eineZeitungsente sein könnte. Das war sie ganz und gar nicht. Sie sollte vielmehr aufzeigen,
dass mittelalterliche religiöse Privilegien im 21.Jahrhundert nichts mehr verloren haben. Die Webseite „www.kirchen-privilegien.at“ hat diesbezüglich nachfolgende Presseaus- sendung verfasst.
Wie es kam, dass ein Führerschein-Foto des Unternehmers Niko Alm mit Nudelsieb auf
dem Kopf von der Behörde akzeptiert wurde – Niko Alm, Atheist und Mitinitiator des Volks- begehrens gegen Kirchenprivilegien, ist bekennender Pastafari und hat 3 Jahre lang umsein Recht auf einen Identitätsausweis mit Nudelsieb am Kopf gekämpft.
Der Pastafarianismus wurde 2005 vom US-Physiker Bobby Henderson gegründet, Gott-
heit ist das Fliegende Spaghettimonster. Niko Alms Sondergenehmigung hat dieser Tage großes mediales Aufsehen erregt. Allerdings kann jeder das Privileg einer konfessionel- len Kopfbedeckung am Passfoto in Anspruch nehmen.Beweis darüber, wie absurd Kirchenprivilegien heute sind
Niko Alm möchte aufzeigen, dass religiöse Privilegien vielfach aus dem Mittelalter kommen,
oft skurril sind und im 21. Jahrhundert endlich beendet werden müssen.

Screen: http://blog.alm.at/
Alles über das Recht aufs Nudelsieb und den seit heute laufenden Wettbewerb „Pimp your
Head“ – zeig die kreativste konfessionelle Kopfbedeckung, präsentiert von den Initiatoren
Mit dabei: Univ. Prof. Heinz Oberhummer, Physiker und Wissenschaftskabarettist, Mitinitiator
des Volksbegehrens gegen Kircheprivilegien.PK und Fotoshooting
Datum: 14.7.2011, um 08:30 Uhr
Ort: Café Prückel (Luegerplatz)
Stubenring 24, 1010 Wien
Url: www.kirchen-privilegien.at
Rückfragehinweis und persönliche Anmeldung:
FJ PUKARTHOFER PR, +43-664-4121491,
info@purkarthofer-pr.at
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2011-07-13Das fliegende Spaghettimonster
Pastafarianismus
Das „Fliegende Spaghettimonster“ (englisch Flying Spaghetti Monster, kurz: FSM) ist dieGottheit einer im Juni 2005 vom US-amerikanischen Physiker Bobby Henderson gegrün- deten Religionsparodie, die in Anspielung auf die Rastafari den Namen Pastafarianismus trägt. (Quelle: Wikipedia) Weiterlesen…….
Bis dato war uns eine fliegendes Spaghettimonster als Gottheit unbekannt. Wie gesagt
bis jetzt, denn heute wurden wir auf Grund eines Artikels auf der Webseite „wien.orf.at“
eines Besseren belehrt.
Kurzer Themenwechsel
Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aus religiösen Gründen zulässig.
In diesem Fall gilt das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar
sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen. So steht es es auf der Web-
seite www.passbildkriterien.at“ unter Punkt 9.
Es dürfen keine anderen Gegenstände als der Kopf auf dem Foto sein. Der Hintergrund
muss einfärbig hell sein. Freundlich schauen ist nach wie vor erlaubt. Dieser Satz ist auf
Selbst wenn die Bedingung für ein Führerscheinfoto lautet, dass keine anderen Gegen-
stände als der Kopf auf dem Foto sein dürfen nehmen wir an, dass dies nicht für religiöse
Religiöse Kopfbedeckung
Nun zurück zum Thema. Welche Kopfbedeckung wird wohl dem fliegende Spaghettimon-
ster der Pastafariani-Anhänger zur Ehre gereichen? Ein Nudelsieb natürlich. Denn Nudel-siebe und Spaghetti stehen irgendwie in einem ursächlichen Zusammenhang.
Das veranlasste den Wiener Unternehmer und bekennende Atheist Niko Alm, der ein An-
hänger des Pastafarianismus und somit des fliegenden Spaghettimonsters ist dazu, sich
für sein Führerscheinfoto mit einem Nudelsieb auf dem Kopf ablichten zu lassen. Er reichte
Doch statt dem ersehnten rosa Schein flatterte dem Spaghettimonster-Anhänger eine Vor-
ladung zum Amtsarzt ins Haus. Der wiederum stellte fest, dass Alm „psychisch befähigt“sei, ein Auto zu lenken. Möglicherweise gehört der Herr Doktor ebenfalls dieser Sekte an.
Laut „wien.orf.at“ erhielt Alm nach mittlerweile drei Jahren, den von der Polizei bewilligten
Führerschein. Vom Verkehrsamt war heute niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Wir sind uns nicht sicher ob diese Story echt oder eine Zeitungsente ist. Sollte sie eine Ente sein, dann ist sie eine erstaunliche Befüllung des Sommerlochs.*****
2011-07-12Rat für emigrationswillige Österreicher
Gastautoren-Beitrag
Wenn Ihr wirklich etwas erleben möchtet, bereitet Euch doch mal auf ein richtiges Abenteuer
vor, wie Ihr es Euch niemals hättet vorstellen können:
Gehen Sie illegal nach Pakistan, Afghanistan, Irak, Nigeria oder die Türkei. Sorgen Sie sich
nicht um Visa, internationale Gesetze, Immigrationsregeln oder ähnliche, lächerliche Vor- schriften.Wenn Sie dort angekommen sind, fordern Sie umgehend von der lokalen Behörde eine
kostenlose medizinische Versorgung für sich und Ihre ganze Familie. Bestehen Sie darauf, dass alle Mitarbeiter bei der Krankenkasse Deutsch sprechen und dass die Kliniken Ihr Es- sen nur so vorbereiten, wie Sie es in Österreich gewohnt sind.Bestehen Sie darauf, dass alle Formulare, Anfragen, und Dokumente in Ihre Sprache über-
setzt werden. Weisen Sie Kritik an Ihrem Verhalten empört zurück indem Sie ausdrücklich
betonen: „Das hat mit meiner Kultur und Religion zu tun, davon versteht Ihr nichts“.
Behalten Sie unbedingt Ihre ursprüngliche Identität. Hängen Sie eine Fahne von Ihrem
westlichen Land ans Fenster (am Auto geht es auch, vergessen Sie das nicht). Sprechen
Sie sowohl zu Hause als auch anderswo nur Deutsch und sorgen Sie dafür, dass auch
Fordern Sie unbedingt, dass an Pflichtschulen westliche Kultur unterrichtet wird. Lassen
Sie sich nicht diskriminieren, bestehen sie auf Ihr gutes Recht, verlangen Sie Kindergeld.
Verlangen Sie sofort und bedingungslos einen Führerschein, eine Aufenthaltsgenehmig- ung und was Ihnen sonst noch einfallen könnte. Betrachten Sie den Besitz dieser Doku- mente als eine Rechtfertigung Ihrer illegalen Präsenz in Serbien, Türkei, Pakistan, Irak, Afghanistan, Nigeria oder Marokko.
Fahren Sie ohne Autoversicherung. Die ist nur für die Einheimischen erforderlich. Sollten
Sie mit der Sozialhilfe die Sie für`s Nichtstun erhalten nicht auskommen, verbessern Sie
Ihre finanzielle Situation mit dem Verkauf von Drogen. Sollten Sie dabei verhaftet und ein-
Organisieren Sie Protestzüge gegen Ihr Gastland und dessen Einwohner, unterstützen Sie
ausnahmslos Gewalt gegen Nicht-Weiße, Nicht-Christen und gegen eine Regierung, die
Verlangen Sie, dass Ihre Frau (auch wenn Sie sich inzwischen 4 davon angeschafft haben)
sich nicht vermummen muss, keine Burka zu tragen hat. Sie glauben nicht dass mein Vor- schlag durchführbar ist? Warum nicht, in Österreich funktioniert es ja auch.Viel Glück dabei wünscht Ihnen
Daniel Kreuzer*****
2010-09-27Kinder hinters Lenkrad
16-Jährige sollen Auto fahren dürfen
War bis jetzt das Moped für die „unnatürliche“ Auslese der 16-Jährigen zuständig, sind nun
Überlegungen im Gange jungen Menschen dieser Altersgruppe, das Fahren mit dem Auto
zu ermöglichen. Diese erstaunliche Idee stammt von der Jungen Generation der SPÖ.
(Fotoquelle: www.oeamtc.at)

Noch nicht in der Risikogruppe
Allerdings wurde vornehm übersehen, dass die 16-Jährigen aus einem einzigen Grund nicht
in diese Höchstrisikogruppe fallen, denn es war ihnen bis dato nicht erlaubt ein Auto zu
lenken. Aber von der Politik ist man es ohnehin gewohnt, dass nicht genehme Faktoren
einfach ignoriert werden.
Die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen verursachen immerhin jeden 3. tödlichen Verkehrsun-
fall. Wenn nun die 16-Jährigen zu dieser Risikogruppe dazu stoßen, wird eine Korrektur
der Unfallstatistik nicht zu vermeiden sein.
Die Ökonomie des Autos
Allerdings hat die ganze Angelegenheit natürlich auch seine ökonomische Seite. Durch
die Geschwindigkeit die mit einem Auto erzielt werden kann, ist das Risiko tödlich zu
verunglücken wesentlich höher, als mit einem Moped das maximal 50 km/h erreicht.
Das schafft wieder freie Lehrstellen.
Erwähnenswert ist es auch, dass das Auto gegenüber dem Moped wesentlich effizienter
ist. Kann auf einem Zweirad maximal eine Person mitgenommen werden, besteht in einem
ganz normalen Pkw die Möglichkeit vier Mitfahrer in den Tod oder ins Krankenhaus zu
chauffieren.
(Fotoquelle: www.feuerwehr.gfoehl.at)

Wirtschaftkrise in der Autoindustrie wäre vorbei
Auch die angeschlagene Autoindustrie wird jubeln. Im günstigsten Fall endet so ein Unfall
mit einem Totalschaden. Also muss wieder ein neues Auto angeschafft werden. Sollte
ein Crash nur mit einem Blechschaden enden, so ist dies auch kein Problem.
Zulieferfirmen werden sich auf Grund ansteigenden Ersatzteilbedarfs die Hände reiben.
Der Beruf Autospengler wird zum Job der Zukunft mutieren. Auch Fahrschulen und Tank-
stellen werden sicherlich davon profitieren, wenn 16-Jährige bereits Auto fahren dürfen.
Überlegungen der Politik
Unter diesen positiven ökonomischen Aspekten, sollten sich Politiker ernsthaft überlegen
das Alter des Führerscheinerwerbs auf 14 Jahre herabzusetzen. Alternativ müssten die
Verantwortlichen ganz andere Überlegungen anstellen.
Und zwar wie es möglich wäre, die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel den An-
sprüchen gemäß zu verbessern und nicht billigend in Kauf zu nehmen, 16-Jährige die zum
Grossteil sicherlich nicht die geistige Reife haben ein Auto zu lenken, auf dem Schlachtfeld
Strasse in den Tod zu schicken.
*****2010-03-10
Haider als Vorbild?
Heutige Meldung in der Krone
Gestern nachmittag ereignete sich auf der Packer Bundesstraße bei St. Andrä ein tödlicherVerkehrsunfall. Der Lenker eines Pkws fuhr einem anderen Auto auf. Dabei wurde dieser Wagen in einen Strassengraben geschleudert, wobei der Lenker des gerammten Autos tödliche Verletzungen erlitt.
Tödlicher Alko-Unfall mit Fahrerflucht
Dieser tragische Verkehrsunfall wäre auch nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht zweiFaktoren eine zusätzliche Rolle spielen würden. Der schuldtragende Lenker ist nämlich
Polizeibeamter, der diesen Unfall im alkoholisierten Zustand verursachte. Zum nächsten
Faktor kommen wir etwas später.
Nach dem Zusammenstoss ließ er das Opfer, einen 74-jährigen Mann einfach liegen und
beging Fahrerflucht. Er konnte einige Zeit später von seinen Kollegen ausgeforscht werden.Jörg Haider machte es vor
Faktor Nummer 2 ist, dass sich der tödliche Verkehrsunfall in Kärnten abgespielt hatte.Die Kärntner dürften zum Alkohol am Steuer offensichtlich ein besonderes Verhältnis haben.
Zu dieser Feststellung gelangen wir aus folgendem Grund.
Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider raste voriges Jahr voll betrunken
und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet. Irgendwo auf der Strecke
verlor er die Herrschaft über seinen Wagen und überschlug sich mit diesem mehrmals.
Jörg Haider verlor bei diesem Unfall, dessen Verschulden ihn ganz alleine betraf, sein
Leben. Was passierte nun? Anstatt der Bevölkerung vor Augen zu führen wie Alko-Unfälle
ausgehen können, wurde dieser Mann glorifiziert.
Alko-Lenker glorifiziert
Aus einem Alko-Lenker wurde ein Mythos gemacht, dem in Kärnten von seitens höchster
Kreise gehuldigt wird. Was hatte Haider denn schon großartiges für Kärnten oder gar für
Österreich geleistet, um in einen Status zu gelangen der schon fast an eine Seligsprech-
ung grenzt.
Was soll sich nun der „Otto Normalverbraucher“ in Kärnten denken, wenn einem Alko-
Lenker eine eigene Ausstellung udgl. mehr gewidmet wird. Vielleicht denkt er sich, dass es schick sei, besoffen mit dem Auto zu fahren.Vermutlich keine schweren Konsequenzen
Ohne uns in hellseherischen Fähigkeit zu üben, glauben wir auch dass im Fall des alko-
holisierten Polizisten, der den tödlichen Verkehrsunfall verursachte, nicht wirklich etwas
passieren wird.
Dem Mann wird der Führerschein für einige Monate entzogen werden. In dieser Zeit wird er
Innendienst versehen. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen, wird vermutlich unter einem Jahr bedingter Haftstrafe lauten. Damit kann
der Beamte auch seinen Job behalten.
Wahrscheinlich wieder im Aussendienst
Nach Retournierung des Führerscheines an den Polizisten, wird dieser wieder auf die Mensch-heit losgelassen werden und darf dann anderen Alko-Lenker den Führerschein abnehmen. Sollte dies wirklich so eintreffen, was wir leider befürchten, taucht wieder unsere Frage auf:
Was soll sich „Otto Normalverbraucher“ wirklich dabei denken?“
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2009-12-19Bürgernahe Gemeinde Wien
Abzocke Kurzparkzone
Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.
In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.
Die Parksheriffs
Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt dieGemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.
Ausnahmen für Anrainer
Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.
Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.

Leseprobleme und deren Folgen
Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun fürBetroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.
Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei
Kein gemütlicher Familienabend
Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto umspätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng- enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.
So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.
Stauni
2009-10-18Deckel weg
Führerscheinentzug
In Salzburg will man neue Wege gehen, bzw. wurden diese schon beschritten. Leute die
sich prügeln, werden zum Fußgänger degradiert. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am
See will jugendlichen „Gewalttätern“ den Führerschein entziehen, bzw. eine Sperre für
den Führerscheinantritt erlassen.
Gibt es schon lange
Diese Sperre ist nichts Neues, den für den Erwerb des Führerscheines ist die Zuverlässig-
keit eines Bewerbers Voraussetzung. Diese kann angezweifelt werden, wenn Mann/Frau
wegen eines Gewaltdeliktes gerichtlich verurteilt wurde.
Gesetzlich nicht gedeckt
Die Sache mit dem Führerscheinentzug wegen Raufhandels ist jedoch neu und entspricht
auch nicht den geltenden gesetzlichen Richtlinien.Bei der Verwaltungsbehörde übt man sich jedoch in vorauseilenden Gehorsam und lässt
wissen, wenn eine Anordnung von „Oben“ kommt, werde man diese befolgen.
Da wird auf den Verwaltungsgerichtshof einige Arbeit zukommen, sollten die Salzburger auf
ihrer Linie beharren.Einen konkreten Anlassfall gibt es bereits. Einem 19-jährigen wurde der Führerschein
entzogen, weil er auf eine andere Person eingeprügelt hatte.
Praktischer Arzt als Spezialist
Die Dauer des Entzuges hängt vom psychiatrischen Gutachten ab, welches über so eine
Person erstellt wird. Der Polizeiamtsarzt wird dann zu prüfen haben, wie lange der betref-
fenden Person der Führerschein entzogen wird.Nun, ob ein praktischer Arzt dazu in der Lage ist dies zu beurteilen, sei dahingestellt.
Keine Gleichheit vor dem Gesetz
Es ist zwar zum Befürworten, dass gegen Gewalttäter ausreichende Sanktionen verhängtwerden, ob dies jedoch der richtige Weg ist, darf angezweifelt werden.
Es fehlt nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz. Während einem Besitzer eines Führer-
scheines, dieser entzogen werden kann und damit möglicherweise auch seine berufliche
Was will man einer Person entziehen die keinen Führerschein besitzt ?
Die Wochenkarte der Strassenbahn oder die Saisonkarte seines Fussballklubs.
Politiker privilegiert
Ausserdem wären Politiker wieder schwer im Vorteil. Diese könnten dann weiterhin, dem
von Steuergelder finanzierten Leibwächter den Befehl „Geh, hau eam ausse!“ geben, wenn
ihnen ein Gast oder Fotograf auf einer Parteiveranstaltung nicht in den Kram passt.
Da gibt es dann höchstens eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage. Den Deckel
müsste in diesem Fall der Leibwächter abgeben.Stauni 2009-07-16
Neue Abzocke ?
Erhöhte Bußgelder
Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird, ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.
Kein Erfolg in der Schweiz
In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.
Strafe schreckt Alkolenker nicht ab
Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden 42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.

Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.
Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant
Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008 von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.
Abzocke mit Tempolimit
In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.
Problemfall A4
Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.

Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen, der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten zu führen. Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt, den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.

Sicherheit vs. Überwachung
Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.
PS-Grenze und Alterslimit
Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse Anzahl von Führerscheine einzuziehen. Stauni
2009-04-19
Blinde Justitia
Hohe Haftstrafe für falsches Parken
Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einergebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen. Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4 1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.


Realitätsfremde Urteile
Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist. Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
Taten genau 365 Tage absitzen. Wien: Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste
Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
einzigen Tag in der Zelle sitzen. Wien: Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der
Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
Toten 90 Tage im Gefängnis sitzen.
Behörde hat verschlafen
Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Todeines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ? Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
Blinde Justitia
Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre undsoziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich gewesen ist. So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in Österreich tausende Male am Tag begangen wird.

Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen. Stauni 2009-02-05