Ab 1.März 2024 kann Rasern das Auto (Motorrad) weggenommen werden

Der ÖAMTC bezweifelt Wirksamkeit und plädiert für zielgerichtete Kontrollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto oder Motorrad beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Hat der Fahrer oder die Fahrerin eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Rennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Gehört das Fahrzeug nicht dem Raser oder der Raserin, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen werden.

Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsprofessor(innen) konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit. „Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

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Wozu noch ein Darknet, wo es doch Facebook gibt?

Gegen Geld kann man auf Facebook augenscheinlich so ziemlich alles inserieren

Facebook ist eine Plattform, deren Verantwortliche eine Kontrolle von entgeltlicher Werbung scheinbar nicht für notwendig halten. Unzählige Betrüger und andere Kriminelle tummeln sich auf besagte Social-Media-Plattform und sponsern diese mit ihren kriminellen Inseraten. Heute fiel uns beispielsweise eine entgeltliche Anzeige von „Österreichische Fahrschule“ auf. Diese werben ganz ungeniert wörtlich damit: „Bei uns erhalten Sie in weniger als einer Woche Ihren Original-Führerschein der gewünschten Kategorie“.

Da wir uns die Sache genauer ansehen wollten, sind wir mit den augenscheinlich Kriminellen über Messenger in Kontakt getreten. Und tatsächlich, die meinen ihre Werbung ernst.

Die Kriminellen schickten uns sogar noch Fotos und Videos von ausgestellten österreichischen Führerscheinen. Diese wollen wir hier nicht veröffentlichen, da wir annehmen, dass diese gestohlen sind. Die Bankverbindung der Herrschaften, welche wir zwecks Überweisung der 1.100,- Euro erhalten haben, wollen wir unserer Leserschaft jedoch zur Kenntnis bringen.

Bei den unzähligen kriminellen Inseraten auf Facebook – die wochenlang unbehelligt dort online sind – stellen wir uns die Frage, worum es überhaupt noch ein Darknet gibt? Den virtuellen Kontakt zu den Führerscheinfälschern haben wir abgebrochen, nachdem wir uns jene Infos geholt haben, welche wir brauchten.

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Führerscheinbilanz 2023 zeigt, das Interesse am Auto ist anhaltend hoch

90.106 Autoführerscheine im vergangenen Jahr, aber auch Motorradführerscheine sind seit den Corona-Lockdowns ein "Renner“

Mit 90.106 B-Führerscheinen im abgelaufenen Jahr bleibt das Interesse an einer Lenkberechtigung für das Auto anhaltend hoch (2022: 90.386). Dabei zeichnen sich zwei Trends ab: Der 18. Geburtstag, früher „der Stichtag“ für den Besitz des Rosa Scheines, hat immer mehr ausgedient. Im städtischen Bereich wird der Führerschein immer später, meist mit 20 oder 21 Jahren, gemacht. In den ländlichen Bezirken steigt der Zuspruch zum L17-Führerschein. Etwa die Hälfte aller Führerschein-Neulinge sind hier 17 Jahre alt. Aufgrund einer stabilen Entwicklung bei den Altersjahrgängen der 17- und 18-Jährigen, wird auch in den kommenden Jahren ein ähnliches Bild erwartet.

Einen ungebrochenen Boom erfährt der Motorrad-Führerschein. Seit dem ersten Corona-Lockdown am 20. März 2020 liegt die Zahl der A-Scheine konstant um 20 Prozent höher als Vor-Corona-Niveau. Dieser Trend betrifft alle Motorrad-Kategorien der Klasse A in gleicher Weise, d.h. sowohl die Klasse A1 bis 125 cm3, die ab 16 Jahren erworben werden kann, als auch die beiden schwereren Motorrad-Kategorien A2 (ab 18 Jahren) und A (ab 24 Jahren). Dazu werden jährlich 28.000 AM Scheine (Moped) mit 15 Jahren gemacht.

Bei den Buslenkern wurde mit knapp 1400 neuen Berufslenkern der Höchstwert bei den Neuzugängen erzielt. Das trifft seit der Einführung einer Grundqualifikationsprüfung für Berufskraftfahrer in der EU vor 15 Jahren zu. Beim beruflichen Lkw-Verkehr mit Lenkern der Klasse C, wurden im abgelaufenen Jahr 3000 neue Führerscheine gemacht und damit sollte ein wichtiger Beitrag gegen den Lenkermangel im Gütertransport, sowie im Werkverkehr mit schweren Lkw (>3,5 Tonnen) geleistet werden können.

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Schwunghafter Handel mit Führerschein-Fälschungen


Verstößt das Anbieten von gefälschten Führerscheinen

nicht gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook?


„Ob Sie aus dem Norden oder aus dem Süden kommen, aus dem Osten oder aus dem Westen; Ob Sie Europäer, Asiat, Amerikaner oder Afrikaner sind, kaufen Sie einen Führerschein von Deutschland auf dieser Website mit Vertrauen.“ So und in ähnlicher Form bieten die Betreiber der Webseite „bestführerschein.com“ ihre Dienste an.


Dabei wird versichert (und das obwohl ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass weder eine theoretische noch eine praktische Fahrprüfung Voraussetzung ist), dass der gekaufte Führerschein volle Gültigkeit hat und auch legalisiert wird.  Laut Ankündigung auf besagter Webseite bedient man sich diverser Fahrschulen, über welche diese Aktion läuft.  Für 1.200,- Euro erhält man nach einer sechstägigen Wartezeit die begehrten Fahrerlaubnis.


Nun ist es ja kein Geheimnis, dass Kriminelle im Internet ihr Unwesen treiben.  Erstaunlich finden wir jedoch, dass sich diese Zeitgenossen ungeniert des sozialen Netzwerkes Facebook bedienen und dort ungeniert Werbung betreiben können.  Denn das der Verkauf von offensichtlich gefälschten Führerscheinen nicht legal sein kann, ist wohl einleuchtend.  Wobei die aufgezeigte Tätigkeit kein Einzelfall ist.



Nun hält man bei Facebook die sogenannten Gemeinschaftsstandards sehr hoch.   Die Administratoren – also die Verantwortlichen des sozialen Netzwerkes – löschen laufend Beiträge oder sogar ganze Accounts und sperren deren User, wenn diese mit ihrer politischen Linie nicht übereinstimmen.  Begründet wird dies stets mit einem Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards.


Nun stellt sich die Frage, ob man bei Facebook entgeltliche Werbeeinschaltung nicht überprüft bzw. ob das Anbieten von – bzw. der Handel – mit gefälschten Führerscheinen nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstößt?


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2020-01-26


Tunesier schlägt bei Verkehrskontrolle auf Polizisten ein


Ein Beamter wurde derart verletzt, sodass er seinen Dienst nicht fortsetzen konnte

 

Im Zuge ihres Streifendienstes hielten Polizisten – heute in den frühen Morgenstunden – einen Fahrzeuglenker im 14. Wiener Gemeindebezirk an, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen.  Der Fahrzeuglenker verhielt sich von Anfang an äußerst aggressiv und beschimpfte die Beamten.  Er wurde mehrmals aufgefordert einen Alkovortest bzw. Alkomattest durchzuführen. Da er dies verweigerte wurde ihm der Führerschein vorläufig abgenommen.  Als versucht wurde, ihm die Fahrzeugschlüssel abzunehmen, begann er auf die Polizisten einzuschlagen.  Der 37-Jährige tunesische Staatsangehörige wurde festgenommen. Ein Beamter wurde verletzt und konnte seinen Dienst nicht mehr fortsetzten.

 

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2018-10-30


FPÖ-Hafenecker: „Armin Wolf verschließt die Augen vor aktuellen Problemen“


Ein Kopf im Sand wird keine Probleme lösen

 

 

„Wenn ORF-Wolf auf Twitter die Augen vor den real existierenden Problemen verschließt, um tatsächlich existierende Probleme nicht kommentieren zu müssen, sollte er wohl seine journalistischen Fähigkeiten hinterfragen“, so der freiheitliche Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA als Reaktion auf Tweets des ORF-Anchormans Armin Wolf.

 

„Wenn verschiedene organisierte Gruppen, in diesem Falle arabische Clans, mit straffälligem Verhalten auffallen, ist es an der Zeit zu reagieren.  Deshalb ist es zu begrüßen, dass Betrügereien bei Führerscheinprüfungen nun endlich ernsthafte Folgen haben, nämlich eine neun monatige Sperre, um wieder antreten zu dürfen.  Solche Strafen treffen wohl jeden ‚Prüfungsmogler’ und nicht nur die angesprochene arabische Gruppe. Tatsache ist es aber, dass durch fehlende Sprachkenntnisse so mancher Einwanderer mit unlauteren Mitteln versucht, Dokumente und Befähigungen zu erlangen.  Gerade arabische Clans haben in Sachen ‚Führerscheinbetrug’ in letzter Zeit international für Aufsehen gesorgt, so stehen solche Betrügereien etwa auch in Deutschland an der Tagesordnung.  Den Kopf im Sand vor Problemen zu verstecken, welche durch den Massenzuzug der letzten Jahre verursacht wurden, kann keine Lösung sein“, befürwortete Hafenecker die Führerschein-Prüfungsreform durch Minister Hofer.

 

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2018-10-28


Kein Freund und Helfer


Feuerwehrmann wurde am Weg zum Einsatz geblitzt

und musste nun seinen Führerschein abgeben

Es vergeht wohl kein Tag,  an dem Feuerwehren nicht zu Einsätzen gerufen werden.   So auch
die  FF Maria  Rain  (Kärnten),  die  wegen  eines   Brandeinsatzes  am   23.07.2013  alarmiert
wurde. Wer auf dem Land wohnt weiß wie sich die Einsatzverständigung abspielt. Eine Sirene
setzt  die  Florianijünger  (die  übrigens  ihre  Hilfsbereitschaft  in  ihrer  Freizeit zur Verfügung
stellen)  darüber  in  Kenntnis,  dass  sie  sich  zwecks  eines Einsatzes im Rüsthaus einzufin-
den haben.
Unmittelbar  beim  o.a.  Rüsthaus  hatte  sich  zum damaligen Zeitpunkt eine Polizeistreife mit
einem Radargerät postiert und blitze drei – in ihren Privatautos herannahende – Florianijünger.
Diese  hatten  das  Tempolimit von 30 km/h (das in den meisten Ortschaften gilt) überschritten.
Für  jeden  normal denkenden Mensch ist es auch nachvollziehbar,  dass man wohl kaum mit
30 km/h  dahinschleicht,  wenn  es  gilt  einen  Brand  zu  löschen  und damit möglicherweise
Menschenleben zu retten.
Nicht  so die blitzenden Polizisten.   Sie brachten die drei Feuerwehrleute zur Anzeige.  Auch
für  den  Strafreferenten  dürfte  Feingefühl  ein  Fremdwort  sein,  denn einer der drei Männer
musste nun sogar seinen Führerschein für 14 Tage abgeben.
Es  gibt  zwar  keine  Regelung,  die  eine  Ausnahme  für die  Fahrt  mit  dem Privatauto zum
Rüsthaus  besagt,  wenn  diese  zum  Zweck eines unmittelbaren Einsatzes dient.  Allerdings
wäre  seitens der Exekutive zu beachten gewesen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung
nicht  aus  Jux  und Tollerei  geschehen  ist.   Immerhin  geschah diese, um einen unmittelbar
drohenden bedeutenden Nachteil von einem anderen abzuwenden. Selbst im Strafrecht gibt
es den „Entschuldbaren Notstand“.  Dieser wäre in diesem Fall anzuwenden gewesen.
Jedenfalls ist der Feuerwehrkommandant, Michael Mischitz, zu Recht sauer und richtet seinen
Leuten  via Facebook folgendes aus:   „Ich kann nur an meine Kameraden appellieren, in Zu-
kunft  die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten,
auch wenn im Gemeindegebiet überwiegenden eine Beschränkung von 30km/h gilt.“
Er merkt auch richtigerweise noch an: „Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünf-
tig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko
erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden ab-
gewendet werden kann.“
Wir können über eine derartige Vorgangsweise der betroffenen Polizisten und des Strafrefer-
enten nur den Kopf schütteln. Diese haben sich keineswegs das Prädikat  „Dein Freund und
Helfer“  verdient.
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2013-11-06

Nachlässige Behörde


Behörde versendet amtliche Ausweise wie Prospekte

In  Zeiten ausufernder Kriminalität   – in der auch der Diebstahl von Postsendungen an der
Tagesordnung steht    ist es erstaunlich,  wie nachlässig gewisse Behörden mit amtlichen
Dokumenten  bzw.  Ausweisen umgehen.   Während man jede noch so geringfügige Straf-
verfügung  dem Empfänger mittels  „Rsb-Briefes“  zustellt,  werden beispielsweise Führer-
scheine als ganz normale Postsendung (nicht einmal eingeschrieben) versendet.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Bei der Behörde bekamen wir die Auskunft,  dass die Zustellung eines Führerscheines per
Post zirka 14 Tage dauern kann.  Da erstaunt uns folgend sinnbefreiter Satz im Behörden-
schreiben: „Ist Ihre Zustelladresse falsch angegeben oder hat der Zustellvorgang zu lange
gedauert….“
 
Sollte nämlich der Brief gestohlen worden sein  – und dass dies durchaus jederzeit der Fall
sein  kann,  dafür  zeugen  die  vielen aufgebrochenen Briefkästen speziell in Wohnhausan-
lagen,  wie  soll  dann der Empfänger davon in Kenntnis gelangen,  dass die Zustelladresse
nicht stimmt oder der Zustellvorgang bereits zu lange dauert?
 
Und wem schon einmal ein amtliches Dokument abhandengekommen ist, weiß mit welchen
Scherereien und Kosten die Wiederbeschaffung verbunden ist.   Sollte dieser amtliche Aus-
weis noch zusätzlich für kriminelle Aktivitäten verwendet werden, so kann der rechtmäßige
Inhaber, ohne sein Verschulden schnell in des Teufels Küche geraten.
 
Es  ist  schon erstaunlich,  dass die Behörde aus reiner Bequemlichkeit amtliche Dokumente
wie Prospekte versendet und diese Nachlässigkeit den Bürger(innen) als Bürgerservice ver-
kauft.
 
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2012-11-11
 

Bei uns kommt jeder zu Wort


LESERBRIEF

Zum Beweis dafür,  dass wir politisch unabhängig sind  –  obwohl dies unsere Kritiker(innen)
permanent  bezweifeln –   veröffentlichen  wir  nachfolgenden  Leserbrief eines Mitglieds der
Sozialistischen Jugend.  Auf www.erstaunlich.at  soll jedem die Möglichkeit gegeben werden
seine Meinung äußern zu können. Entweder im Kommentarbereich oder wenn sich Gelegen-
heit  dazu  bietet  mittels eines Leserbriefes.    Der junge Mann drückt seine Meinung höflich
und gewählt aus und das gehört auf jeden Fall honoriert.
 
 
Sehr geehrter Herr Reder!
 
Seit einiger Zeit wird die Forderung nach der Einbindung des Führerscheins in den Schulunter-
richt in der Steiermark laut, ich habe meine Gedanken dazu zusammengeschrieben!   Dieses
Thema  ist  zwar  schon einige Male aufgekommen,  aber nachdem ich selbst Mitglied der SJ
bin sowie Jugendlicher bin, könnten diese Gedanken vielleicht doch interessant sein!
 
Wie  auch  immer,  würde  mich über eine Veröffentlichung freuten,  bitte meinen Namen im
Falle einer Veröffentlichung aber auf  „Stephan V.“   abkürzen!
 
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan V.
 
Die Kurzsichtigkeit der Jugendgruppen
Nicht  zum  ersten Mal wird zur Zeit die Forderung nach einer Einbindung des Führerschein-
Kurses in den Schulalltag laut.   Nicht zum ersten Mal scheint die Sozialistische Jugend (SJ)
mit ihrer Forderung abzublitzen, nun auch in der Steiermark.
 
Die Forderung
Die  Idee  an sich ist recht simpel:  Fahrlehrer kommen an die Schulen und unterrichten dort
im Zuge von Freigegenständen die theoretischen Aspekte des Führerscheins.  Die praktische
Übung  wird  wie  gehabt durch die Schüler selbst übernommen.   Finanziert werden soll das
Projekt  zum  Teil  durch  die  Schulen  sowie  durch  ein Entgegenkommen der Fahrschulen.
Andere Freigegenstände sollen eingespart werden, um den Unterricht für die Schüler kosten-
frei zu halten.
 
Das Problem
Nun  ist  aber  gerade  der theoretische Teil des Führerscheins der am wenigsten Kostenauf-
wendigste: Durch die Tatsache, dass hier viele Anwärter gleichzeitig gelehrt werden können,
ergibt  sich  eine große Effizienz und somit niedrige Kosten,  es ist teilweise von 50 Euro pro
Schüler die Rede.  Den Großteil der Kosten entfällt auf die praktischen Fahrstunden, der nur
in  Form  von  Einzelunterricht vollzogen werden kann und zum Beispiel auch die Treibstoff-
kosten miteinkalkuliert werden müssen.
 
Der Nutzen ist somit fraglich,  unter anderem auch weil die Arbeitshaltung in den bestehen-
den  Strukturen  der  Schulhäuser  oft  zu wünschen übrig lässt.   Als Schüler kann man gut
beobachten, wie die Motivation bei Erwähnen des Wortes „Freigegenstand“ abrupt absackt.
 
Die Kurzsichtigkeit
Nun  gut,  der  Vorschlag  an  sich  ist jedenfalls diskutabel,  nur gibt es noch einen zweiten
Aspekt,  der nicht außer Acht gelassen werden darf: die Nachhaltigkeit. Dass ausgerechnet
eine Jugendgruppe den Individualverkehr sowie die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen
fördern will,  ist dann doch etwas ironisch.   Klar ist,  es muss Geld in die Hand genommen
werden,  dann  sollte  mit  diesem  der unbestritten viel zu schwache öffentliche Verkehr in
ländlichen Gegenden gefördert werden.
 
Den Führerschein und damit das Auto zu fördern und gleichzeitig für den Umweltschutz zu
plädieren  ist  unmöglich.   Des Weiteren geht es auch um eine Bewusstseinsbildung:  Das
Auto  ist  in  der  heutigen Zeit (leider) fast selbstverständlich geworden,  doch gerade bei
Jugendlichen, die es bis zum 18. Lebensjahr gewohnt sind, auch ohne Auto auszukommen,
besteht die Möglichkeit, dieses Verhalten weiter zu verankern.   Wenn der öffentliche Ver-
kehr  gut  genug  ausgebaut  ist,  muss  der  Schritt  hin zum Führerschein viel bewusster
gesetzt werden, was aus der Sicht eines Jugendlichen das einzig richtige sein kann.
 
Das Fazit
Zusammenfassend lässt sich die Aktion als Populismus bezeichnen, als schnelle und kurz-
sichtige Lösung, die bei den Zielgruppen gut ankommt. Betrüblich,  dass dieses Verhalten
schon durch die Jugendgruppen, also den Politikern von morgen, praktiziert wird.   Wenn
schon  die  etablierten  Entscheidungsträgern  jede  Weitsicht  und  Ideologie  vermissen
lassen, wäre es schön zu wissen, dass zumindest die Jugend diese noch besitzt.
 
Stephan V., 18 Jahre, Mitglied der SJ

2012-08-18
 

Führerschein trotz Gedächtnisschwund


Parlamentarische Anfrage

Nachfolgender Screenshot ist ein Auszug aus einer Verordnung des Bundesministeriums für
Wissenschaft und Verkehr.
 
 
Dazu gibt es eine wirklich köstliche  „Parlamentarische Anfrage“,  die Sie wirklich lesen
sollten. Bitte nehmen Sie sich die fünf Minuten Zeit, Sie werden es nicht bereuen.
 
 
Was meinen Sie dazu?  Stellen Sie sich nun auch die berechtigte Frage warum diese Herr-
schaften noch einen Führerschein besitzen bzw. noch nicht zum Amtsarzt geladen wurden.
 
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2012-05-19
 

Erstaunliche Rechtsmeinung


Rechtsempfinden bei der Kronen Zeitung

Nachfolgenden Beitrag  (rot markiert)  haben wir heute in der Kronen Zeitung gefunden.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe v. 13.03.12 – Seite 8)
 
Da  staunen  wir  aber,  dass man bei der  Kronen Zeitung  die Meinung vertritt,  dass eine
Fahrerflucht zu Recht besteht,  wenn jemand keinen Führerschein besitzt, zusätzlich unter
Drogen- und Alkoholeinfluss steht und das Auto nicht zum Verkehr zugelassen ist.
 
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2012-03-13 
 

Führerscheinentzug für Invalidenrentner(innen)


Sozialbetrug

Es ist kein Geheimnis, dass das Sozialsystem in Österreich auch in betrügerischer Weise

ausgenützt wird.   Immer mehr Personen beziehen Sozialhilfe oder sonstige Geld- oder

Sachunterstützungen, welche aus Steuergeld finanziert werden.

 

Dieser Zustand kann sehr schön im Wiener Bezirk Favoriten beobachtet werden, wo den

gesamten Tag über,  in und vor türkischen Lokalen, sowie in diversen Parkanlagen  zahl-

reiche  junge kräftige  Männer -mit augenscheinlichem  Migrationshintergrund-  aufhältig
sind.  Sollten diese allesamt Nachwächter oder Erben aus dem Hause Krupp sein, ziehen
wir unsere Anschuldigung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.
Allerdings besteht für uns nicht der geringste Zweifel,  dass es sich bei dem im obigen
Absatz beschriebenen  Klientel  weder um Nachtarbeiter oder Erben handelt.  Diese
Männer haben es sich einfach in der sozialen Hängematte  bequem gemacht.  Wer an
diesen Worten zweifelt ist dazu eingeladen,  an einer Exkursion durch den 10. Wiener
Gemeindebezirk teilzunehmen.

 

ÖVP sucht sich ein Feindbild

Jedenfalls scheint nun der ÖVP der Sozialmissbrauch, der einen Betrug darstellt, ein Dorn

im Auge zu sein. Allerdings suchte sich diese Partei,  das falsche Klientel zur Bekämpfung

aus.   ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf und JVP-Chef  und Geilomobilisten-Fan Sebastian

Kurz orten bei den Invalidenrenter(innen) zahlreiche Betrüger(iinen).

 

Um Personen davor abzuschrecken einen Antrag auf  Invaliditätspension zu stellen, tritt

der schwarze Klubchef für eine amtsärztliche Meldepflicht bei Antragsstellung ein.   „Die

Frage ist, ob von solchen Leuten nicht der Führerschein, der Jagdschein oder der Waf-
fenschein überprüft werden sollte“,  so Kopf.

 

Das heißt im Klartext,  dass auch dem überwiegenden Teil der wirklichen kranken Men-

schen die Rute einer  „Teilentmündigung“  ins Fenster gestellt wird,  wenn diese es
wagen sollten einen Antrag auf  Invaliditätspension zu stellen,  weil sie aus gesundheit-
lichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich durch Arbeit ihr Brot zu verdienen.

 

Kopfs Vorschlag in ÖVP-Kreisen anwenden

Erstaunlich ist  auch der Umstand,  dass dieser  General-Betrugsverdacht  gerade von
jener Partei kommt, die sich vor allem wegen zahlreicher  Korruptions- und Betrugsfälle
ihrer Funktionäre im politisch freien Fall befindet. Und zwar vom Kommunal-Wahlbetrug
aufwärts, hinein bis in die Spitzen der EU-Gremien.

 

Sollte die  von Kopf gestellte  Forderung in  ÖVP-Kreisen angewandt werden,  würden
einige  Jagdpachten in Österreich  frei werden.   Ist doch diese Partei vorwiegend die
politische Heimat diverser Jagdfürsten.  Von den zu erfolgenden Führerscheinentzügen
wollen wir erst gar nicht reden.

 

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2011-10-08
 

Die Katze lässt das Mausen nicht


Rasender Ortstafel-Anwalt

Der Kärntner Rechtsanwalt und Slowenen-Vertreter, Rudi Vouk, fuhr vor zehn Jahren zu

schnell durch die Ortschaft St. Kanzian und wurde von der Polizei angezeigt.  Er bezahlte

die Strafe  nicht, sondern  klagte. Seiner Rechtsmeinung nach war die Ortstafel gesetzes-

widrig, da diese nicht zweisprachig war.   Erstaunlicherweise vertrat der Verfassungsge-

richtshof ebenfalls diese Meinung und gab ihm Recht.

 

Mit dieser Schnellfahraktion hatte Vouk traurige Berühmtheit erlangt, allerdings kann und

konnte diese  sicher nicht  als Vorbild  – vor allem für junge Lenker(innen) –  gewertet
werden. Denn Ortsgebiet  bleibt Ortsgebiet  und das vorgeschriebene  Tempolimit dient
der Verkehrssicherheit. Daher ist und war die Rechtfertigung mit der einsprachigen Orts-
tafel  bezüglich der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet,
der Sicherheit des Verkehrs sicherlich nicht dienlich.

 

Nun ist die im obigen Absatz angeführte Übertretung der Straßenverkehrsordnung und
deren erstaunlicher Ausgang bereits Schnee von vorgestern.   Aber bekannter Weise

lässt die Katze das Mausen nicht. Medienberichten zufolge soll Vouk vorgestern wieder

mit der Straßenverkehrsordnung in Konflikt geraten sein.

 

Alkolenker gefährden die Verkehrssicherheit massiv

In Buchbrunn in der Gemeinde Eberndorf wurde Vouk von einer Polizeistreife, mit 1,2

Promille hinter dem Steuer seines Pkws erwischt. Dem streitbaren Slowenen-Vertreter

wurde der Führerschein abgenommen.   Eine saftige Geldstrafe sowie eine Nachschul-
ung stehen ins Haus des Anwaltes.

 

Rudi Vouk trat  in der  Ortstafel- und der  Amtssprachenfrage immer  gerne als Ver-

fechter von Recht und Gerechtigkeit auf. Wie sich nun allerdings zeigt, scheint er es

mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen. Dabei müsste gerade Vouk als Rechtsan-

walt wissen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist.

 

Alkoholisierte Lenker stellen eine massive  Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar,
da sie jährlich zahlreiche Verkehrsunfälle mit Toten und Verletzen verursachen.  Aber
vielleicht fällt dem pfiffigen Anwalt wieder eine gute Ausrede ein, mit der er seine Alko-
fahrt rechtfertigen will. Ob diesmal der Verfassungsgerichtshof mitzieht bezweifeln wir
allerdings.

 

Und wer den Schaden hat braucht auf den Spott nicht lange zu warten und so gab
laut Kronen Zeitung der Kärntner Landeshauptmann, Gerhard Dörfler, folgendes State-
ment zum Vorfall ab:  „Für Buchbrunn hat Vouk selbst die Ortstafel erstritten. Da ging
es um Prozente.  Und jetzt kennt er sich offenbar auch mit Promille nicht aus…“

 

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2011-10-08
 

Die Nudelsieb-Affäre


Die Hintergründe

Gestern hatten  wir  noch  den leisen Verdacht gehegt,  dass die  Nudelsieb-Aktion  eine
Zeitungsente sein könnte. Das war sie ganz und gar nicht. Sie sollte vielmehr aufzeigen,
dass mittelalterliche religiöse Privilegien  im 21.Jahrhundert nichts mehr verloren haben.
Die Webseite  „www.kirchen-privilegien.at“  hat diesbezüglich  nachfolgende Presseaus-
sendung verfasst.

Wie es kam,  dass ein  Führerschein-Foto des  Unternehmers Niko Alm mit Nudelsieb auf

dem Kopf von der Behörde akzeptiert wurde – Niko Alm, Atheist und Mitinitiator des Volks-
begehrens  gegen Kirchenprivilegien, ist bekennender Pastafari und hat 3 Jahre lang um
sein Recht auf einen Identitätsausweis mit Nudelsieb am Kopf gekämpft.

Der Pastafarianismus  wurde 2005 vom  US-Physiker Bobby Henderson gegründet,  Gott-

heit ist das Fliegende Spaghettimonster. Niko Alms Sondergenehmigung hat dieser Tage
großes mediales Aufsehen erregt.  Allerdings kann jeder das Privileg  einer konfessionel-
len Kopfbedeckung am Passfoto in Anspruch nehmen.

Beweis darüber, wie absurd Kirchenprivilegien heute sind

Niko Alm möchte aufzeigen, dass religiöse Privilegien vielfach aus dem Mittelalter kommen,
oft skurril sind und im 21. Jahrhundert endlich beendet werden müssen.


Screen: http://blog.alm.at/

Alles über das Recht aufs Nudelsieb und den seit heute laufenden Wettbewerb „Pimp your
Head“ –  zeig die kreativste  konfessionelle Kopfbedeckung,  präsentiert von den Initiatoren

des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien.

Mit dabei: Univ. Prof. Heinz Oberhummer, Physiker und Wissenschaftskabarettist, Mitinitiator

des Volksbegehrens gegen Kircheprivilegien.

PK und Fotoshooting

Datum:   14.7.2011, um 08:30 Uhr
Ort:         Café Prückel (Luegerplatz)
               Stubenring 24, 1010 Wien
Url:        www.kirchen-privilegien.at

Rückfragehinweis und persönliche Anmeldung:
FJ PUKARTHOFER PR, +43-664-4121491,
info@purkarthofer-pr.at

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2011-07-13
 

Das fliegende Spaghettimonster


Pastafarianismus

Das  „Fliegende Spaghettimonster“  (englisch Flying Spaghetti Monster, kurz: FSM) ist die
Gottheit einer im Juni 2005 vom US-amerikanischen Physiker  Bobby Henderson gegrün-
deten Religionsparodie, die in Anspielung auf die Rastafari den Namen Pastafarianismus
trägt. (Quelle: Wikipedia) Weiterlesen…….

Bis dato  war uns eine fliegendes  Spaghettimonster als Gottheit unbekannt.  Wie gesagt
bis jetzt,  denn heute wurden  wir auf Grund eines Artikels auf der Webseite  „wien.orf.at“
eines Besseren belehrt.

Kurzer Themenwechsel

Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aus religiösen Gründen zulässig.
In diesem  Fall gilt das Gesicht muss von der  unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar
sein.  Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.  So steht es es auf der Web-
seite  www.passbildkriterien.at“  unter Punkt 9.

Es dürfen keine anderen Gegenstände als der Kopf auf dem Foto sein.  Der Hintergrund
muss einfärbig hell sein. Freundlich schauen ist nach wie vor erlaubt. Dieser Satz ist auf

der Webseite  „www.scheckkartenfuehrerschein.at“  zu lesen.

Selbst wenn  die Bedingung für  ein Führerscheinfoto lautet,  dass keine anderen Gegen-
stände als der Kopf auf dem Foto sein dürfen nehmen wir an, dass dies nicht für religiöse

Kopfbedeckungen gilt, sofern das Gesicht erkennbar ist.

Religiöse Kopfbedeckung

Nun zurück zum Thema. Welche Kopfbedeckung wird wohl dem  fliegende Spaghettimon-
ster der Pastafariani-Anhänger zur Ehre gereichen? Ein Nudelsieb natürlich. Denn Nudel-
siebe und Spaghetti stehen irgendwie in einem ursächlichen Zusammenhang.

Das veranlasste  den Wiener Unternehmer und  bekennende Atheist Niko Alm, der ein An-
hänger des  Pastafarianismus und  somit des  fliegenden Spaghettimonsters ist dazu,  sich
für sein Führerscheinfoto mit einem Nudelsieb auf dem Kopf ablichten zu lassen. Er reichte

dieses Foto auch am Verkehrsamt ein.

Doch statt dem ersehnten rosa Schein flatterte dem Spaghettimonster-Anhänger eine Vor-

ladung zum  Amtsarzt ins Haus. Der wiederum stellte fest, dass Alm „psychisch befähigt“
sei, ein Auto zu lenken.  Möglicherweise gehört der Herr Doktor ebenfalls dieser Sekte an.

Laut  „wien.orf.at“  erhielt Alm nach mittlerweile drei Jahren, den von der Polizei bewilligten

Führerschein.  Vom  Verkehrsamt  war heute niemand  für eine  Stellungnahme  erreichbar.
Wir sind uns nicht sicher ob diese Story echt oder eine Zeitungsente ist. Sollte sie eine Ente
sein, dann ist sie eine erstaunliche Befüllung des Sommerlochs.

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2011-07-12
 

Rat für emigrationswillige Österreicher


Gastautoren-Beitrag

Wenn Ihr wirklich etwas erleben möchtet, bereitet Euch doch mal auf ein richtiges Abenteuer
vor, wie Ihr es Euch niemals hättet vorstellen können:

Gehen Sie illegal nach Pakistan, Afghanistan, Irak, Nigeria oder die Türkei. Sorgen Sie sich

nicht um Visa, internationale Gesetze, Immigrationsregeln oder ähnliche, lächerliche Vor-
schriften.

Wenn Sie dort angekommen sind, fordern Sie umgehend von der lokalen Behörde eine

kostenlose medizinische Versorgung für sich und Ihre ganze Familie. Bestehen Sie darauf,
dass alle Mitarbeiter bei der Krankenkasse Deutsch sprechen und dass die Kliniken Ihr Es-
sen nur so vorbereiten, wie Sie es in Österreich gewohnt sind.

Bestehen Sie darauf, dass alle Formulare, Anfragen, und Dokumente in Ihre Sprache über-
setzt werden. Weisen Sie Kritik an Ihrem Verhalten empört zurück indem Sie ausdrücklich
betonen: „Das hat mit meiner Kultur und Religion zu tun, davon versteht Ihr nichts“.

Behalten Sie unbedingt  Ihre ursprüngliche Identität.  Hängen Sie eine  Fahne von Ihrem
westlichen Land ans Fenster (am Auto geht es auch, vergessen Sie das nicht). Sprechen
Sie  sowohl zu  Hause als auch  anderswo nur Deutsch und sorgen Sie dafür,  dass auch

Ihre Kinder sich ähnlich verhalten.

Fordern Sie unbedingt, dass an Pflichtschulen westliche Kultur unterrichtet wird. Lassen
Sie sich nicht diskriminieren, bestehen sie auf Ihr gutes Recht, verlangen Sie Kindergeld.


Verlangen Sie sofort und bedingungslos einen Führerschein, eine Aufenthaltsgenehmig-
ung und was Ihnen sonst noch einfallen könnte. Betrachten Sie den Besitz dieser Doku-
mente als eine Rechtfertigung Ihrer illegalen  Präsenz in Serbien,  Türkei, Pakistan, Irak,
Afghanistan,  Nigeria oder Marokko.

Fahren Sie ohne Autoversicherung. Die ist nur für die Einheimischen erforderlich.  Sollten
Sie mit der Sozialhilfe die Sie für`s  Nichtstun erhalten nicht  auskommen,  verbessern Sie
Ihre finanzielle Situation mit dem Verkauf von Drogen. Sollten Sie dabei verhaftet und ein-

gesperrt werden, treten Sie einfach so lange in den Hungerstreik, bis man Sie wieder frei-
lässt.

Organisieren Sie Protestzüge gegen Ihr Gastland und dessen Einwohner, unterstützen Sie
ausnahmslos Gewalt gegen  Nicht-Weiße,  Nicht-Christen und gegen eine Regierung,  die

Sie ins Land gelassen hat.

Verlangen Sie, dass Ihre Frau (auch wenn Sie sich inzwischen 4 davon angeschafft haben)

sich nicht vermummen muss, keine Burka zu tragen hat.  Sie glauben nicht dass mein  Vor-
schlag durchführbar ist?  Warum nicht, in Österreich funktioniert es ja auch.

Viel Glück dabei wünscht Ihnen

Daniel Kreuzer

*****

2010-09-27
 

Kinder hinters Lenkrad


16-Jährige sollen Auto fahren dürfen

War bis jetzt das Moped für die „unnatürliche“ Auslese der 16-Jährigen zuständig, sind nun
Überlegungen im Gange jungen Menschen dieser Altersgruppe, das Fahren mit dem Auto
zu ermöglichen. Diese erstaunliche Idee stammt von der Jungen Generation der SPÖ.
(Fotoquelle: www.oeamtc.at)
Soll nun schon an Kinder verteilt werden
Nachdem die 16-Jährigen nicht in die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen fallen, welche die
höchste Risikogruppe im Straßenverkehr darstellt, soll den Kid´s der Erwerb des Führer-
scheins ermöglicht werden.

Noch nicht in der Risikogruppe

Allerdings wurde vornehm übersehen, dass die 16-Jährigen aus einem einzigen Grund nicht
in diese Höchstrisikogruppe fallen, denn es war ihnen bis dato nicht erlaubt ein Auto zu
lenken. Aber von der Politik ist man es ohnehin gewohnt, dass nicht genehme Faktoren
einfach ignoriert werden.
Die Gruppe der 17 bis 24-Jährigen verursachen immerhin jeden 3. tödlichen Verkehrsun-
fall. Wenn nun die 16-Jährigen zu dieser Risikogruppe dazu stoßen, wird eine Korrektur
der Unfallstatistik nicht zu vermeiden sein.

Die Ökonomie des Autos

Allerdings hat die ganze Angelegenheit natürlich auch seine ökonomische Seite. Durch
die Geschwindigkeit die mit einem Auto erzielt werden kann, ist das Risiko tödlich zu
verunglücken wesentlich höher, als mit einem Moped das maximal 50 km/h erreicht.
Das schafft wieder freie Lehrstellen.
Erwähnenswert ist es auch, dass das Auto gegenüber dem Moped  wesentlich effizienter
ist. Kann auf einem Zweirad maximal eine Person mitgenommen werden, besteht in einem
ganz normalen Pkw die Möglichkeit vier Mitfahrer in den Tod oder ins Krankenhaus zu
chauffieren.  
(Fotoquelle: www.feuerwehr.gfoehl.at)
So enden viele Verkehrsunfälle von Jugendlichen
Mit dem Auto ist es natürlich auch wesentlich leichter, einen Unfallgegner in den Tod
mitzureißen. Das schafft wieder freie Arbeitsplätze. Wenn der gegnerische Unfallbe-
teiligte ein Pensionist war, wird die Pensionsversicherungsanstalt sicherlich über diese
Entlastung nicht in Tränen ausbrechen.
Sollten alle Beteiligte den Verkehrsunfall verletzt überleben, sichert dies wieder Arbeits-
plätze für Ärzte und sonstig medizinisches Personal.

Wirtschaftkrise in der Autoindustrie wäre vorbei

Auch die angeschlagene Autoindustrie wird jubeln. Im günstigsten Fall endet so ein Unfall
mit einem Totalschaden. Also muss wieder ein neues Auto angeschafft werden. Sollte
ein Crash nur mit einem Blechschaden enden, so ist dies auch kein Problem.
Zulieferfirmen werden sich auf Grund ansteigenden Ersatzteilbedarfs die Hände reiben.
Der Beruf Autospengler wird zum Job der Zukunft mutieren. Auch Fahrschulen und Tank-
stellen werden sicherlich davon profitieren, wenn 16-Jährige bereits Auto fahren dürfen.

Überlegungen der Politik

Unter diesen positiven ökonomischen Aspekten, sollten sich Politiker ernsthaft überlegen
das Alter des Führerscheinerwerbs auf 14 Jahre herabzusetzen. Alternativ müssten die
Verantwortlichen ganz andere Überlegungen anstellen.
Und zwar wie es möglich wäre, die Infrastruktur der öffentlichen Verkehrsmittel den An-
sprüchen gemäß zu verbessern und nicht billigend in Kauf zu nehmen,  16-Jährige die zum
Grossteil sicherlich nicht die geistige Reife haben ein Auto zu lenken, auf dem Schlachtfeld
Strasse in den Tod zu schicken.
*****

2010-03-10
  

Haider als Vorbild?


Heutige Meldung in der Krone

Gestern nachmittag ereignete sich auf der Packer Bundesstraße bei St. Andrä ein tödlicher
Verkehrsunfall. Der Lenker eines Pkws fuhr einem anderen Auto auf. Dabei wurde dieser
Wagen in einen Strassengraben geschleudert, wobei der Lenker des gerammten Autos
tödliche Verletzungen erlitt.

Tödlicher Alko-Unfall mit Fahrerflucht

Dieser tragische Verkehrsunfall wäre auch nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht zwei
Faktoren eine zusätzliche Rolle spielen würden. Der schuldtragende Lenker ist nämlich
Polizeibeamter, der diesen Unfall im alkoholisierten Zustand verursachte. Zum nächsten
Faktor kommen wir etwas später.

Nach dem Zusammenstoss ließ er das Opfer, einen 74-jährigen Mann einfach liegen und

beging Fahrerflucht. Er konnte einige Zeit später von seinen Kollegen ausgeforscht werden.

Jörg Haider machte es vor

Faktor Nummer 2 ist, dass sich der tödliche Verkehrsunfall in Kärnten abgespielt hatte.
Die Kärntner dürften zum Alkohol am Steuer offensichtlich ein besonderes Verhältnis haben.
Zu dieser Feststellung gelangen wir aus folgendem Grund.

Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, Jörg Haider raste voriges Jahr voll betrunken
und mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Ortsgebiet. Irgendwo auf der Strecke
verlor er die Herrschaft über seinen Wagen und überschlug sich mit diesem mehrmals.

Jörg Haider verlor bei diesem Unfall, dessen Verschulden ihn ganz alleine betraf, sein
Leben. Was passierte nun? Anstatt der Bevölkerung vor Augen zu führen wie Alko-Unfälle
ausgehen können, wurde dieser Mann glorifiziert.

Alko-Lenker glorifiziert

Aus einem Alko-Lenker wurde ein Mythos gemacht, dem in Kärnten von seitens höchster
Kreise gehuldigt wird. Was hatte Haider denn schon großartiges für Kärnten oder gar für
Österreich geleistet, um in einen Status zu gelangen der schon fast an eine Seligsprech-
ung grenzt.

Was soll sich nun der „Otto Normalverbraucher“ in Kärnten denken, wenn einem Alko-

Lenker eine eigene Ausstellung udgl. mehr gewidmet wird. Vielleicht denkt er sich, dass
es schick sei, besoffen mit dem Auto zu fahren.

Vermutlich keine schweren Konsequenzen

Ohne uns in hellseherischen Fähigkeit zu üben, glauben wir auch dass im Fall des alko-
holisierten Polizisten, der den tödlichen Verkehrsunfall verursachte, nicht wirklich etwas
passieren wird.

Dem Mann wird der Führerschein für einige Monate entzogen werden. In dieser Zeit wird er
Innendienst versehen. Das Urteil wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen, wird vermutlich unter einem Jahr bedingter Haftstrafe lauten. Damit kann
der Beamte auch seinen Job behalten.

Wahrscheinlich wieder im Aussendienst

Nach Retournierung des Führerscheines an den Polizisten, wird dieser wieder auf die Mensch-
heit losgelassen werden und darf dann anderen Alko-Lenker den Führerschein abnehmen.
Sollte dies wirklich so eintreffen, was wir leider befürchten, taucht wieder unsere Frage auf:
Was soll sich „Otto Normalverbraucher“ wirklich dabei denken?“

*****

2009-12-19
  

Bürgernahe Gemeinde Wien

 

Abzocke Kurzparkzone

Welcher Autofahrer/besitzer kennt sie nicht, die „Wiener Parkraumverordnung“. Was eigent-
lich zum Wohle der Geschäftleute und Anrainer auf belebten Einkaufsstrassen gedacht war,
wurde zu einer gewaltigen Abzocke umfunktioniert.

In allen Bezirken innerhalb des Gürtels, sowie im 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk und
rund um die Stadthalle, darf man sein Auto nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen
abstellen, wenn dafür bezahlt wird.

Die Parksheriffs

Zur Überwachung des modernen Raubrittertums an der Melkuh der Nation, setzt  die
Gemeinde Wien, hoch intelligente und sportlich trainierte Überwachungsorgane, die
im Volksmund genannten „Parksheriffs“ ein.  

Ausnahmen für Anrainer

Weil es sich die roten Bonzen der Wiener Stadtregierung jedoch nicht mit den Ein-
wohnern der betroffenen Bezirke komplett verscherzen wollten, wurde das sogenannte
„Parkpickerl“ für Anrainer eingeführt, welches natürlich auch nicht gratis ist.

Obwohl im „§ 45 der Strassenverkehrsordnung“ (Ausnahmen in Einzelfällen) kein
einziges Wort steht, das Zulassungsbesitzer und Fahrzeuglenker ident sein müssen,
besteht der Magistrat auf die Vorlage eines Führerscheines.

Infoblatt  eines magistratischen Bezirksamtes
 

Leseprobleme und deren Folgen

Aus der offensichtlichen Unfähigkeit ein Gesetz zu lesen, kann sich nun für
Betroffene in den jeweiligen Bezirken, folgende Situation ergeben. Sollte das
Auto zum Beispiel auf die Ehefrau angemeldet sein und diese keinen Führer-
schein besitzen, erhält man kein Parkpickerl.

Geht man davon aus, dass sich die meisten Arbeitnehmer bis spätestens 19:00 Uhr
zu Hause einfinden, kann im obig angeführten Fall, das Auto nicht mehr stressfrei

geparkt werden, da die Kurzparkzone bis 22:00 Uhr gilt.

Kein gemütlicher Familienabend

Da eine Höchstparkdauer von 1,5 Stunden erlaubt ist, darf der Lenker das Auto um
spätestens 20:30 Uhr umparken. Richtig angenehm, wenn man von einem anstreng-
enden Arbeitstag nach Hause gekommen ist.

So bürgernah verhält sich Häupl und Co zu den Einwohnern der Stadt Wien. Vielleicht
sollten diese bei der nächsten Gemeinderatswahl daran denken, wenn sie ihr Stimme
abgeben.

Stauni

  
2009-10-18
  

Deckel weg

 

Führerscheinentzug

In Salzburg will man neue Wege gehen, bzw. wurden diese schon beschritten. Leute die
sich prügeln, werden zum Fußgänger degradiert. Die Bezirkshauptmannschaft Zell am
See will jugendlichen „Gewalttätern“ den Führerschein entziehen, bzw. eine Sperre für
den Führerscheinantritt erlassen.

Gibt es schon lange

Diese Sperre ist nichts Neues, den für den Erwerb des Führerscheines ist die Zuverlässig-
keit eines Bewerbers Voraussetzung. Diese kann angezweifelt werden, wenn  Mann/Frau
wegen eines Gewaltdeliktes gerichtlich verurteilt wurde.

Gesetzlich nicht gedeckt

Die Sache mit dem Führerscheinentzug wegen Raufhandels ist jedoch neu und entspricht
auch nicht den geltenden gesetzlichen Richtlinien.
Bei der Verwaltungsbehörde übt man sich jedoch in vorauseilenden Gehorsam und lässt
wissen, wenn eine Anordnung von „Oben“ kommt, werde man diese befolgen.

Da wird auf den Verwaltungsgerichtshof einige Arbeit zukommen, sollten die Salzburger auf

ihrer Linie beharren.
Einen konkreten Anlassfall gibt es bereits. Einem 19-jährigen wurde der Führerschein
entzogen, weil er auf eine andere Person eingeprügelt hatte.

Praktischer Arzt als Spezialist

Die Dauer des Entzuges hängt vom psychiatrischen Gutachten ab, welches über so eine
Person erstellt wird. Der Polizeiamtsarzt wird dann zu prüfen haben, wie lange der betref-
fenden Person der Führerschein entzogen wird.
Nun, ob ein praktischer Arzt dazu in der Lage ist dies zu beurteilen, sei dahingestellt.

Keine Gleichheit vor dem Gesetz

Es ist zwar zum Befürworten, dass gegen Gewalttäter ausreichende Sanktionen verhängt
werden, ob dies jedoch der richtige Weg ist, darf angezweifelt werden.

Es fehlt nämlich die Gleichheit vor dem Gesetz. Während einem Besitzer eines Führer-
scheines, dieser entzogen werden kann und damit möglicherweise auch seine berufliche

Existenz zerstört wird, hat dies ein „Führerscheinloser“ nicht zu befürchten.

Was will man einer Person entziehen die keinen Führerschein besitzt ?
Die Wochenkarte der Strassenbahn oder die Saisonkarte seines Fussballklubs.

Politiker privilegiert

Ausserdem wären Politiker wieder schwer im Vorteil. Diese könnten dann weiterhin, dem
von Steuergelder finanzierten Leibwächter den Befehl „Geh, hau eam ausse!“ geben, wenn
ihnen ein Gast oder Fotograf auf einer Parteiveranstaltung nicht in den Kram passt.

Da gibt es dann höchstens eine Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage. Den Deckel

müsste in diesem Fall der Leibwächter abgeben.
 
Stauni
  
2009-07-16
   

Neue Abzocke ?

Erhöhte Bußgelder

Ob die angekündigte Erhöhung der Bußgelder für Raser und Alkolenker zu mehr
Sicherheit im Straßenverkehr führen wird,  ist mehr als fraglich.
Ab dem Sommer gelten folgende erhöhte Bußgelder:
70,- Euro soll eine Tempoübertretung von 30 km/h kosten.
Ab 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts sind 150,- Euro fällig.
Der Führerschein wird dann für zwei Wochen eingezogen.
Ab 0,5 Promille zahlt man mindestens 300,- Euro Strafe, ab 0,8 Promille 800,-,
ab 1,2 Promille 1.200,-. Nach oben ist die Strafgrenze mit 5.900,- Euro gedeckelt.

Kein Erfolg in der Schweiz

In der Schweiz wurden Bußgelder für diese Gruppe der „Verkehrsteilnehmer“ schon vor
zehn Jahren auf ein Niveau angehoben, das das in Österreich geplante deutlich übersteigt.
Die Zahl der Verkehrstoten ist deshalb jedoch nicht stärker gefallen als in Österreich.
Studien behaupten, dass nicht die Strafe das Fehlverhalten der Leute ändern wird, sondern
die Furcht davor.

Strafe schreckt Alkolenker nicht ab

Diese Behauptung steht allerdings auf sehr wackeligen Beinen, den wir können uns nicht
vorstellen, dass ein Betrunkener noch einen klaren Gedanken fasst, wenn er in sein Auto
einsteigt. 2008 wurden  42.000 Alkolenker von der Polizei erwischt und angezeigt.
  
Keine Abschreckung für notorische Alko-Lenker
    
Solange Autolenker ihren Führerschein zurück bekommen, auch wenn er ihnen bereits
vier mal abgenommen wurde, wird eine Strafe nicht sonderlich abschreckend sein.

Für „wirkliche“ Raser auch uninteressant

Auch Autoraser im Adrenalinrausch werden sich kaum vor einer, eventuell auf sie zukom-
menden Strafe fürchten.
  
Die Zahl der ertappten Autoraser ist erstaunlich. Knappe 4 Mio Schnellfahrer wurden 2008
von der Exekutive zu Anzeige gebracht.
  
Allerdings bezweifeln wir, dass das ausschließlich nur „richtige“ Raser waren, sondern
sich unter diesen Angezeigten viele Abzockopfer befanden.

Abzocke mit Tempolimit

In letzter Zeit ist es modern geworden, dass viele Bürgermeister von irgendwelchen
Provinzdörfer, die Hauptstrasse zur verkehrsberuhigte Zone mit Tempolimit 30 erklären.
  
Anschließend wird hinter einem Getreidesilo ein Radarmessgerät aufgebaut und fleissig
geknipst. Diese Abzocke der Autofahrer dient zur Befüllung der maroden Gemeindekassa.

Problemfall  A4

Typisches Beispiel der Abzocke ist die Ostautobahn A4. Während sich auf dem 2-spurigen
Teil der Autobahn, LKW’s kilometerlange „Elefantenrennen“ liefern und damit eindeutig
gegen die Stvo verstossen, Staus und dadurch Unfallgefahr verursachen, sieht man nie
eine Polizeistreife die diese Lenker aus dem Verkehr ziehen.
  
Der tägliche Horror auf der Ostautobahn A4
  
Es ist ja auch nicht angenehm, sich mit einem ukrainischen Fernfahrer herzustellen,
der kaum Deutsch spricht und mit diesem ellanlange Diskussionen über sein Fehlverhalten
zu führen.
Da ist es doch wesentlich angenehmer im Radarwagen bequem sitzend und gut versteckt,
den 3-spurigen Teil dieser Autobahn zu überwachen und jeden zu knipsen, der statt den
erlaubten 100 km/h, vielleicht mit 120 km/h unterwegs ist.
  
  Bequeme Kassenbefüllung ohne Sicherheitsaspekt
  

Sicherheit vs. Überwachung

Wir sind der Meinung, dass Verkehrsüberwachung mit Verkehrssicherheit sehr wenig zu
tun hat. Die Hauptaufgabe dieser Überwachung dient zur Befüllung der Gemeinden- oder
Staatskassa.
Wenn man schon etwas zur Verkehrssicherheit beitragen wollte, stellen sich für uns die
folgenden Fragen.

PS-Grenze und Alterslimit

Warum kann ein Führerscheinneuling einen Wagen mit beliebiger PS-Anzahl fahren ?
Es wäre doch wesentlich sinnvoller und vor allem im Sinne der Verkehrssicherheit,
eine PS-Staffelung für die ersten Jahre von Fahranfängern einzuführen.
Auch wäre es sinnvoll, ab einem gewissen Alter eine ärtzliche Überprüfung der Fahr-
tauglichkeit von Verkehrsteilnehmern durchzuführen.
  
Allerdings dürfte diese nicht von einem weisungsgebundenen Amtsarzt durchgeführt
werden, der vielleicht in Erfüllung einer Statistik den Auftrag erhalten hat, eine gewisse
Anzahl von Führerscheine einzuziehen.
Stauni

2009-04-19

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

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