Widersprüchlicher geht es wohl nicht mehr?!

So weit, so gut. Im obig gezeigten Screenshot (Textausschnitt aus einer heutigen Presseaussendung) stellt Wiens SPÖ-Klubvorsitzender Josef Taucher klar, dass IS-Kämpfer(innen) keinen Platz in Wien (Anm. der Red.: Gilt hoffentlich auch für das restliche Österreich) haben. Aber schon die nächsten Zeilen seiner Presseaussendung haben es in sich.

Da ist Taucher plötzlich der Meinung, dass für österreichische Staatsbürger(innen), die sich dem sogenannten „Islamischen Staat“ angeschlossen haben, die österreichische Gerichtsbarkeit zuständig ist. Das heißt im Klartext, dass uns diese Verbrecher(innen) erhalten bleiben und daher ihren Platz in der Alpenrepublik finden werden.
Anstatt für eine Abschiebung für IS-Rückkehrer(innen) an den Ort ihrer Verbrechen und für eine Verurteilung durch die dort zuständigen Justiz zu plädieren, spricht sich Taucher damit für den Verbleib dieser Personen in Österreich aus. Denn auch IS-Kämpfer(innen) werden in Österreich nicht ewig im Gefängnis sitzen.
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2019-02-27
SPÖ-Klubvorsitzender Taucher weiß scheinbar nicht was er will
MA40 bezahlt für Ex-Häftling fehlende Versicherungsmonate
Es ist nichts so fein gesponnen, um doch nicht eines Tage ans Sonnenlicht zu kommen. So
auch die körperlichen, seelischen und sexuellen Misshandlungen von Kindern in Heimen
des Staates oder von Gemeinden in den 50er und 60er-Jahren. Das Horrorheim der Gemeinde
Wien steht als grausames Musterbeispiel dafür.
Zahlreiche Jugendliche musste in derartigen Heimen Zwangs- und Sklavenarbeit verrichten.
Das Perverse dabei war, dass dies nicht einmal als Ausbildung gewertet wurde. Lohn gab es
keinen und vom „Dienstgeber“ (besserer Ausdruck wäre Ausbeuter) wurden auch keine
Abgaben zur Sozial- und Pensionsversicherung entrichtet.
Dies fällt den damaligen Heiminsassen heute auf den Kopf. Fehlende Pensionszeiten müssen
von diesen heute nachgekauft werden. Selbstverständlich muss das aus eigener Tasche bezahlt
werden, denn diesbezügliche Förderungen wurden bis dato immer abgelehnt. Da haben es Ex-
Häftlinge schon wesentlich besser, wie es unser stellvertretendes Beispiel beweist.
Herrn XY fehlten auf seine Pension zahlreiche Versicherungsmonate. Der Grund dafür ist, dass
er in dieser Zeit im Gefängnis saß. Also reichte er bei der MA40 um eine Förderung ein. Was
bei ehemaligen Heimkindern, die unbezahlte Sklavenarbeit verrichten mussten unmöglich ist,
ist bei einem Ex-Knacki augenscheinlich eine Selbstverständlichkeit.
Screens: © erstaunlich.at
Da soll noch einmal wer sagen, dass sich Verbrechen in Österreich nicht lohnt! Dies ist
natürlich sarkastisch gemeint, aber dass Ex-Häftlinge Heimkindern bevorzugt werden, ist
schon mehr als erstaunlich.
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2014-03-08
Abartige politisch links orientierte Hetze
Bei LINKSWENDE wirbt man mit allem Eifer für die Verhinderung des am 24.Jänner 2013
stattfindenden Akademikerballs. Man will diesen – wörtlich: „durch bunte, kreative aber
entschlossene Blockaden verhindern“. Wie dies im vorigen Jahr ausgesehen hat, dürfte
noch jedermann(frau) in lebhafter Erinnerung sein. Hier ein zielführender LINK.

Screen: linkswende.org
Auf der aktuellen Startseite von „linkswende.org“ ist uns obiges Bild – abgesehen von einigen
anderen sinnbefreiten Bildern – besonders aufgefallen. Auf diesem werden Parallelen zwischen
dem FPÖ-Chef H.C. Strache und dem Massenmörder Breivik gezogen. Noch ärger geht es aber
auf der Facebook-Seite von LINKSWENDE zu. Dort wird Strache wörtlich als ideologischer
Vater von Breivik bezeichnet.


Screenshots: facebook.com (Account: Linkswende I.S. Austria)
Breivik wurde wegen seines Verbrechens zur Höchststrafe verurteilt. Wir nehmen auch an, dass
der Massenmörder im Gefängnis sicher keine angenehme Zeit verlebt und verleben wird. Wenn
man nun auf dem Facebook-Account von LINKSWENDE meint, dass mit Breivik immer zu
lasch verfahren wurde, kann das nur bedeuten, dass sich der Kommentator die Todesstrafe für
diesen wünscht.
Wie man aber darauf kommt, dass auch mit dem FPÖ-Chef immer zu lasch verfahren wurde
erschließt sich uns nicht. H.C. Strache ist ein unbescholtener Mensch, der sich noch keine
strafbare Handlung zuschulden kommen ließ. Augenscheinlich wünscht sich der Kommentator,
dass H.C. Strache zumindest ins Gefängnis eingesperrt wird.
Wir finden es abartig, dass der Betreiber des Facebook-Accounts das Kommentar vom 4. Jänner
2013, 18:18 Uhr, nicht umgehend gelöscht hat sondern dieses offenbar wohlwollend goutiert.
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2014-01-10
Neuerlicher Freispruch für Kinder-Vater- und Menschenrechtsaktivist
Utl.: Die undurchschaubaren Motive der StA Wien

Gegen den Vater Kurt Essmann wurde aufgrund seines Einsatzes für seine Töchter, und vor
allem in Folge seiner verschiedenen Aktivitäten für die Einhaltung der Kinderrechte schon
2009 wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ermittelt,
sein Haus wurde durchsucht, 4 Monate Aufenthalt am Hochsicherheitstrakt der JA-Josefstadt
folgten. Selbst vor dem Antrag auf eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher schreckte die Staatsanwaltschaft nicht zurück.
Kurt Essmann wurde jedoch am 31.3.2011 vor dem Straflandesgericht Wien durch den Richter
Dr. Stefan Apostol von sämtlichen Anklagepunkten der gefährlichen Drohung, Nötigung und
Widerstand gegen die Staatsgewalt freigesprochen. Nach 5 Verhandlungstagen kam der Erst-
richter in seinem – 99 seitigen – Urteil zu der Überzeugung, dass der Angeklagte weder seine
Pflegschaftsrichterin noch andere Richter oder Sozialarbeiter bedrohen oder nötigen wollte.
Aber nicht nur ich als seine Vertretung, sondern letztlich auch der Richter selbst übte schon
2011 starke Kritik an der Anklagebehörde, da z.B. Passagen eines Emails an seine Richterin
sinnverfälschend aus dem Zusammenhang gerissen wurden, ohne auf den Bedeutungsinhalt
des Gesamtzusammenhangs zu achten. Selbst der damals bei den Verhandlungen durchlaufend
anwesende Staatsanwalt Mag. Löw war nach Ende des Beweisverfahrens in einigen Punkten
davon überzeugt, dass der Angeklagte die „Opfer“ nicht in Furcht und Unruhe versetzen wollte.
In diesem Sinne berichtete er auch damals dem vorgesetzten Staatsanwalt, dass das gefällte
Urteil sachgerecht wäre.
Als dann dessen ungeachtet durch die StA Wien im Sommer 2011 in 4 Anklagepunkten, ja
selbst zu einem Faktum zu dem der anwesende Staatsanwalt in der Verhandlung einen Frei-
spruch nahelegte, eine Berufung erhob, waren die rechtlichen Motive der StA selbst für seine
Verteidigerin nicht mehr nachvollziehbar. Von einer Objektivität fehlte jede Spur. Plötzlich
versuchte man dem Angeklagten neue „Drohhandlungen“ zu unterstellen. War es zuerst das
alleinige Filmen von Amtshandlungen, dass als Tatbeitrag zur Drohung/Nötigung angesehen
wurde, war in der Berufung plötzlich von einem „Umringen“ der Opfer die Rede.
Nach fast 2 Jahren der Untätigkeit entschied heuer im Juni 2013 das Oberlandesgericht Wien,
dass der Berufung Folge gegeben wird – das Erstgericht hätte den subjektiven Tatvorsatz zu
wenig geprüft, das Verfahren musste gänzlich neu durchgeführt werden.
Aber auch beim neu aufgerollten Prozess am 2. Verhandlungstag, den 21.11.2013 wurde der
Angeklagte durch die Richterin Dr.Gerda Krausam neuerlich zur Gänze freigesprochen. Wie
schon der Richter Dr. Stefan Apostol am 31.3.2011 feststellte, Kurt Essmann hatte zu keinem
Zeitpunkt nur irgendeinen subjektiven Tatvorsatz jemanden zu bedrohen, noch hat er objek-
tive Drohhandlungen gesetzt!
Kurt Essmann ist lediglich seinen Grundsätzen immer treu geblieben, die er auch immer wieder
darlegte: „Ich bin Vater und werde jeden Berg besteigen…Ich gehe meinen Weg bis zum Ende “
(…bis ans Ziel).
Mag. Michaela Krankl
Verteidigerin in Strafsachen, RAA
2013-11-29
Kastration als Strafe und Kastration als Recht
Kastration als Strafe
Nichts macht Männern mehr Angst, als die Furcht von einer Frau kastriert zu werden. Und zu
Recht, ist es doch die ultimative Entwertung ihrer ohnehin schon kümmerlichen Existenz.
Kastration als Recht
Heute kann die Eigentümerin eines Hundes frei entscheiden ob sie den Rüden kastrieren lässt
oder nicht. Bedenkt frau dass die Männer im kommenden Matriarchat viel weniger wert sein
werden als heute ein Hund, dürfte klar sein, worauf das hinausläuft. Da es in einem
Matriarchat keine freien Männer geben kann, das das Matriarchat an sich männerfeindlich ist,
werden die überlebenden Männer entweder Mutter Staat oder einzelnen Frauen gehören.
Und diese Eigentümerinnen haben dann natürlich das Recht frei über die Kastration ihres
Eigentums zu entscheiden.
Der Text der obigen beiden Absätze entstammt der Webseite „prokastration.wordpress.com“,
welche natürlich über kein Impressum verfügt und offenbar von einer geistig gestörten Per-
son namens Elisabeth betrieben wird. Über sich gibt sie an, 29 Jahre alt zu sein und aus
Deutschland zu stammen. Von Beruf sei sie Wissenschaftlerin im Bereich der Gender Studies.
Politisch ist sie natürlich durch und durch Feministin.
Elisabeth lebt laut eigenen Angaben sogar mit einem Mann zusammen, der ihr in jeder Hin-
sicht untergeordnet ist. Wir bezweifeln sehr, dass diese Dame einen Mann hat und dies eher
unter die Kategorie Wunschträume fällt.
Wie psychisch krank diese Frau sein muss beweist auch folgendes Bild (samt Text), welches
auf ihrem Blog zu finden ist:
Screen: prokastration.wordpress.com
Elisabeth hält also eine Guillotine extra für Hodensäcke für eine wunderbare Erfindung, die
in der Realität gebaut werden sollte, da es die Männer verdient hätten.
Anfänglich hielten wir die betreffende Webseite für einen Satire-Blog wie etwa z.B. Raketa.
Allerdings wird man rasch eines Besseren belehrt, wenn man sich nur einige Zeilen aus den
Texten auf „prokastration.wordpress.com“ durchliest. Unserer Meinung nach sind einige
Textpassagen bereits strafrechtlich relevant.
Allerdings glauben wir, dass Elisabeth nicht ins Gefängnis sondern in eine geschlossene
Irrenanstalt gehört. Sie hat also mehr ein medizinisches als ein rechtliches Problem. Aber die
Webseite der Parade-Feministin hat auch ihre gute Seite. Sie zeigt nämlich zweifelsfrei auf,
wie gefährlich, abartig und geistig gestört Feministinnen sein können.
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2013-06-26
Persönlicher Racheakt? „Unzensuriert.at“ hat
Schockiert zeigt sich FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky über das Vorgehen von
Nationalratspräsidentin Prammer (SPÖ) gegen kritische Journalisten der Internet-Zeitung
„Unzensuriert.at“. „Sprechen wir es offen aus: Frau Prammer wünscht sich – ebenso wie der
Grün-Abgeordnete Öllinger -, dass regierungskritische Journalisten in Österreich ins Gefängnis
gesteckt werden. Ganz so wie das beispielsweise in Weißrussland der Fall ist“, hält Vilimsky
fest.
Dabei stütze sich die Anzeige wegen „Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ und
„Verhetzung“, die mit jeweils bis zu zwei Jahren Haft bedroht sind, auf ein Posting eines Lesers,
das von der Redaktion umgehend gelöscht wurde, sobald diese davon Kenntnis erlangte. Die
Redaktion habe sich vom Inhalt des Postings klar distanziert.
„Frau Prammer versucht zu erwirken, dass ein Medium für die Äußerung eines seiner Leser haft-
bar gemacht wird. Das hätte natürlich Auswirkungen auf die gesamte Branche. Ich erwarte
mit daher auch von anderen Medien klare Worte gegen die politisch motivierte Strafverfolg-
ungswut der Nationalratspräsidentin“, so Vilimsky.
Besonders schäbig sei es, dass Prammer für ihr parteipolitisches Manöver die Parlamentsdirek-
tion eingespannt habe. „Auch das ist typisch. Prammer war nie die Präsidentin des Parlaments,
sondern nur jene der 29-Prozent-SPÖ, bestenfalls eine Rot-Grün-Präsidentin“, so Vilimsky.
Es könne zudem nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Anzeige um eine persön-
liche Racheaktion Prammers handle: „Unzensuriert.at hat als erstes Medium aufgedeckt, dass der
Parlamentsumbau weit mehr als 500 Millionen Euro kosten könnte. Der Rechnungshof hat diese
Recherchen bestätigt. Prammer war überführt, die Öffentlichkeit falsch informiert zu haben“,
erinnert Vilimsky. (Quelle: APA/OTS)
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2013-05-30
Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen
Einem Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits eingangs erwähnt, werden die übrigen zwei Monate seines Arrestes in eine Be-
währungsstrafe umgewandelt. Nicht zu vergessen, dass der Mann trotz mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen) keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes, der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist, ist ein Skandal erster Güte. Nachdem der Ver-
gewaltiger keinen einzigen Tag ins Gefängnis musste, ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
Man muss sich das einmal bildlich vorstellen. Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten. Nachdem der Vergewaltiger gerade ein-
mal vier Monate Hausarrest hinter sich hat, wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Ein derartiges Vorgehen der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern unglaublich. Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als Persilschein ansehen. Um dem entgegenzuwirken ist es höchst an der Zeit, dass
Vergewaltigung in Österreich endlich als das behandelt wird, was es ist, nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
Es hat zwar der eine Fall mit dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch nicht am Herzen. Aber wenn ein Politiker wegen Korruption – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte – zu 4 Jahren
unbedingt mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird, ist die erstaun-
liche Milde für einen Mehrfachvergewaltiger, für einen Menschen mit gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
Richter Olschak begründete das harte Urteil (nicht rechtskräftig) gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung. Das finden wir auch nicht falsch, aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der Justiz zu bekunden, dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
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2013-01-16
Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?
Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle, wobei eher die Konsequenzen als interessant zu
betrachten sind, haben wir heute im Internet recherchiert. Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder in der Steiermark fest. Dem deutsche Staatsbürger Jann S., wird schwerer
sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde dem Landesgericht Graz – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben. Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden. Dort
erwartet ihn eine Therapie im klerikalen Kreis – wobei wir uns fragen, wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
Während Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde, scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu, dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
Ach ja, da ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist, die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt. Anstatt zahnlose Kommissionen – bei denen ohnehin nichts
herausschaut – einzusetzen, sollte der Gesetzgeber die Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
Denn sexueller Missbrauch an Kindern ist Mord an Kinderseelen und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
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2012-10-26
Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter
„Mehr als 1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen. Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr bewährt habe und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“, so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe, dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt, nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter. Sie kündigte an, dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
Dieses Maßnahmenpaket der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter, dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
Erstens: Rechtsbrechern, die wegen Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, sexuellem Missbrauch
von Unmündigen, pornographischen Darstellungen Minderjähriger oder sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen. Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es muss vor allem gewährleistet sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit, die begangen wurden, um
sich geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden: „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen. Damit geben wir auch den Opfern, die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Diese neue Technologie
bietet die Möglichkeit den Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält
„Damit garantieren wir, dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter mehr sich eine Gefängnisstrafe ersparen kann“, so die Justizministerin. Das ist
natürlich völliger Nonsens, was Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig heraus, dass sich kein Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während sie im selben 4 Punkte- Programm einräumt, dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
Was will die Justizministerin nun eigentlich? Fußfessel Ja oder Nein. Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:) „Es muss vor allem gewährleistet
sein, dass der Verurteilte den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“ Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren. Auch fehlt uns
bei Karls Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
Wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder ein Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.
Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter
Die anständige Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen. Dabei ist es
egal ob diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
Diese abartigen Personen gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen. Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir für die Einführung eines frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter, insbesondere Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen. Mit einer solchen Maß-
nahme würden nämlich diese Perversling ihres Lebens nicht mehr froh werden, auch
wenn sie vor Gericht einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
Aber diese Forderung wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben, denn offensichtlich
besteht seitens der Justiz ein gewisser Hang, Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
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2012-09-18
Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss
Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt. Ein
wegen fünffacher Vergewaltigung verurteilter Mann, der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon acht Monate unbedingt –
verurteilt.
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben. Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
Während den Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden, bleiben die
Opfer mit ihren psychischen und physischen Problemen alleine gelassen. Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig, um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
Die Täter können nach wenigen Monaten freigehen und sich weitere Opfer suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu stoßen. Der Gesundheitsminister sollte sich auch für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit verantwortlich fühlen und sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
Leider ist vom Linksideologen A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten. Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
Aber noch bedenklicher als das Verhalten des Gesundheitsministers, ist das der Justiz.
Mit der Genehmigung einer Fußfessel für einen Vergewaltiger, findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
Aber was will man sich schon von einer Justiz erwarten, die einen pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte? Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann in Amt und Würden bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
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2012-08-22
GASTAUTOREN – BEITRAG
In einer ehemaligen Pizzeria in der Mühlfeldgasse Ecke Holzhausergasse haben sich vor
einiger Zeit Alternative und sogenannte Anarchos, welche alle samt der linken Szene zuzu-
ordnen sind eingenistet.
{besps}arno{/besps}
Wie die Tageszeitung „Heute“ berichtete, will der Hausbesitzer diese Leute jetzt wieder los-
werden. Alle anderen Mieter seien vom Hausbesitzer schon hinausgeekelt worden, so „Heute“
in ihrem Bericht. Nur ein Mieter ist noch im Haus und der sympathisiert mit den Lokalbesetzern,
da er wohl das Selbe will wie sie, nämlich entsprechende Räume mit niedriger Miete,
so „Heute“ weiter in ihrer Dienstagsausgabe.
Wir haben einen Lokalaugenschein gemacht, trafen im Lokal niemanden an ebenso wenig wie
im Haus selbst. Das Haus ist baufällig und wie erwähnt Großteils leerstehend, außerdem über-
all die „Wandbemalungen“ der Lokalbesetzer.
In der näheren Umgebung sieht es nicht viel besser aus, überall findet man Schmierereien, sei
es nun am Praterstern und am Bahngelände oder in den umliegenden Gassen bis in den Prater
hinein sowie bis rauf zum Tabor!?
Die meisten Schmierereien sind eindeutig der Hausbesetzerszene zuzuordnen, da sie sich auch
im besetzten Haus wiederholen. Außerdem sind einige Slogans wie „die Pizzeria bleibt“ hinzu-
gefügt, welche auf die Lokalbesetzer hinweisen.
Gerne hätten wir diese Leute Interviewt, doch da ja niemand anzutreffen war bzw. möglicher-
weise mit uns und anderen Journalisten nicht gesprochen wird, müssen wir das so hinnehmen.
Selbiges gilt für de n Hausbesitzer und auch von der Polizei war keine Stellungnahme bis
Redaktionsschluss zu bekommen. „Heute“ berichtete auch, dass der Hausbesitzer das Haus
von der Polizei räumen lassen wolle, doch auch das geschah bis dato unseres Wissens nach
nicht.
So wird die Gegend wohl weiter verunsichert und die Wände beschmiert, Tafeln beklebt und
Menschen in der Umgebung angebettelt bzw. angepöbelt. So wird auch der Maler weiter die
Wände des anliegenden Gebäudes der Fa. Schmidberger immer wieder nachmalen müssen,
ebenso wie andere Häuser über kurz oder lang auch!
Leider ist es eine Tatsache, dass wo immer sich linke Aktivisten und / oder Anarchos länger
aufhalten auch die Schmierereien an Hauswänden einhergehen. Dass es sich hierbei um eine
Sachbeschädigung handelt scheint diesen Leuten egal zu sein!? Ebenso, dass die Mieter und /
Hausbesitzer für den meist nicht geringen Schaden aufkommen müssen, weil die Täter kaum
gefasst werden und wenn doch, sind sie mittellos und da sie auch nicht arbeiten wollen
bleiben sie das auch. So liegen sie der Gesellschaft auf der Tasche, denn Bezug von Mindest-
sicherung und anderen Hilfen schlagen sie nicht aus!
Gesetze sind für sie nur „Machwerk“, welches man getrost nicht befolgen muss und auch Haft
schreckt sie nicht ab. So lassen sich solche Leute grade im Winter gerne inhaftieren um einen
warmen Schlafplatz zu haben.
Es sei an dieser Stelle aber auch erwähnt, dass es durchaus auch „brave“ Alternative & Linke
gibt, die sehr wohl die Gesellschaft bereichern eben nur anders leben wollen als der Rest der
Gesellschaft. Lobend erwähnt sei da z.B. ein Teil der „Wagenplatzbewegung“, welche alle
samt arbeiten, ja sogar teilweise erfolgreiche Selbstständige sind und solche Machenschaften
wie Besetzungen strikt ablehnen!
Erich Weber
2012-08-20
150 Babys jährlich in Wien auf Drogenentzug aber
SPÖ und Grüne verharmlosen trotzdem weiter
Wussten Sie, dass in Wien jährlich 150 süchtige Babys zur Welt kommen und sofort nach der
Geburt einen Entzug machen müssen? Nein? Dann ist das auch keine Bildungslücke, denn
diese Tatsache wird so gut wie möglich verheimlicht und ist Beweis für das Versagen der
Drogenpolitik der rotgrünen Wiener Stadtregierung.
Auch die Tatsache, dass sich Kriminelle als Drogensüchtige ausgeben und mit riesigen Men-
gen an Substitol eindecken können, macht deutlich, dass die windelweiche Linie von SPÖ und
Grünen falsch und gefährlich ist.
Die Anti-Drogenmaßnahmen müssen aber schon bei Kindern beginnen. Drogenabhängige
Mütter und Kleinstkinder sind ein besonders abschreckendes Beispiel, so dass Verharmlos-
ungsaktionen wie etwa rotgrüne „Drogenkonsumräume“ einer herzlichen Einladung zum
Rauschgiftmissbrauch gleichkommen und daher inakzeptabel sind.
Viele Schwangere versuchen in der Schwangerschaft einen Entzug mit Ersatzmitteln wie etwa
Methadon, ohne ihrem Kind jedoch den Entzug ersparen zu können. In Wien kommen daher
jährlich rund 150 Kinder mit Entzugssyndromen im Spital zur Welt, wobei die Dunkelziffer
noch weit höher anzusetzen ist.
Die Prävention muss daher schon vor der Schule einsetzen. Zudem muss der Bereich der
legalen Drogen stärker beleuchtet werden. So starb ein österreichischer Jugendlicher vorige
Woche in Spanien an einer Alkoholvergiftung, eine Kombination mit Partydrogen wie Ecstasy
wird vermutet.
Auch hier hilft Aufklärung über den Umgang mit Alkohol bzw. die tödlichen Gefahren der
Einsteigerdrogen. Dazu braucht es psychologisch gut ausgebildete Fachleute, vor allem auch
vor Ort. Diese Drogen müssen stärker bekämpft werden, nicht zuletzt durch eine Verstärk-
ung der Exekutive. Wie schlecht es um die Prävention beim Alkoholkonsum bei Jugendlichen
bestellt ist, zeigt schon die gesetzliche Lage, die in jedem Bundesland unterschiedlich ist.
Eine einheitliche Regelung wäre daher dringend von Nöten.
SPÖ-Gesundheitsstadträtin Wehsely leider untätig
Zudem fehlen in Wien zwischen 50 und 100 Akut-Therapieplätze, so dass es zu wochen- und
sogar monatelangen Wartezeiten für Süchtige kommt. SPÖ-Gesundheitsstadträtin Wehsely ist
daher aufgefordert, statt kontraproduktive Alibihandlungen wie Substitol- und Spritzenverteil-
aktionen zu setzen, endlich für eine ausreichende Anzahl solcher Plätze zu sorgen.
Es ist traurig und unverantwortlich, dass in der offiziellen Drogenstatistik Wiens nur die direkt
170 suchtbezogenen Drogentoten aufscheinen. Spätfolgen, die zu Jobverlust, Frühpension
oder sehr oft zum Tode führen, werden von Rot-Grün verschwiegen. Ebenso im Dunklen
liegen die Auswirkungen auf das soziale Umfeld bei Depressionen, Isolation, Jobverlust, Ge-
walt und Aggression gegen Familienangehörige.
Dabei sind die Dimensionen erschreckend: Rund 37.000 Wohnungslose, 190.000 Arbeitslose
und 174.000 Personen in Mindestsicherung rekrutieren sich aus dieser Personengruppe. Leid-
tragende sind meist Frauen und Kinder. Endstation ist oft das Frauenhaus, denn bei Einnahme
bewusstseinsverändernder wie auch legaler Drogen sinkt im Dauerkonsum die Hemm-
schwelle gegenüber Frauen und Kinder.
Das Vorbild für Kinder ist fatal. Jedes 4. Kind wächst in einem Umfeld auf, in dem zumindest
ein Elternteil im Übermaß trinkt. Damit tragen sie ein 4-6 Mal höheres Drogenrisiko. Heute
kommen 12- bis 15-Jährige zum Entzug. Auch in der Drogenpolitik hat Rot-Grün damit
völlig versagt. Drogenfreiräume sowie der legale Konsum von Heroin und Kokain sind indis-
kutable Forderungen und eigentlich ein Armutszeugnis für Regierungsparteien.
Drakonische Strafen und Abschiebung für ausländische Dealer
Beispiele für vernünftige Anreize für freiwillige Maßnahmen und einen Mix von gesundheits-
bezogenen sowie kriminalitätsbekämpfenden Maßnahmen wären:
-Präventionsmaßnahmen bereits ab dem Kindergarten
-Drogentests bei von betrieblichen Gesunden-Untersuchungen
-Einbeziehung der Drogenvorsorge in der Schule
-Keine Verharmlosung von Drogen
-Strenge Strafen für Dealer, Abschiebung ausländischer Dealer
-Vernetzung von Datenbanken
-Drogenkontrollen im Verkehr nicht nur bei Alkohol
-Ausbau von medizinisch-psychologischen Therapieplätzen.
-Aufstockung der Polizei
-Mehr Arbeitsplätze und Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche
Bei den harten Drogen darf nicht vergessen werden, dass 80% der Drogendealer aus dem
Ausland kommen. Beim Verkauf an Minderjährige sind drakonische Strafen – die auch
lebenslänglich bedeuten können – gefordert bzw. die sofortige Ausweisung und Verbüßung
der Strafen im Heimatland der Rauschgifthändler. Die österreichischen Gefängnisse sind ja
teilweise zu Wellness-Oasen für Schwerkriminelle umgestaltet worden, die ihre abschreck-
ende Wirkung auf die Verbrecher aus aller Herren Länder verloren haben.
*****
2012-08-17
Politisch überkorrekter Radiosender
Nachfolgende Meldung, die in der heutigen Printausgabe der Kronen Zeitung zu lesen war,
wurde bereits gestern über den Radiosender „Arabella“ verlautbart. Natürlich völlig politisch
korrekt vergaß man dabei, die Herkunftsländer der Drogendealer anzugeben. Es wurde ledig-
lich von 7 Männern gesprochen, die wegen Drogenhandels festgenommen wurden.
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.05.12)
Lügenbarone unterwegs
Welche Geschichten haben diese Männer wohl den österreichischen Behörden aufgetischt, als
sie illegal ins Bundesgebiet eingereist sind. Wahrscheinlich gaben sie an, dass sie in ihrer
Heimat aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden und um ihr Leben fürchten
mussten. Möglicherweise gaben sie auch an, dass sie homosexuell seien und wegen ihrer
sexuellen Orientierung flüchteten. Dass diese 7 Männer als Schlüsselarbeitskräfte legal nach
Österreich eingereist sind schließen wir aus.
Wir glauben schon lange nicht mehr die Münchhausengeschichten der „ach so“ armen Ver-
folgten. Der Fluchtgrund bei diesen 7 Verbrechern wird wohl darin gelegen haben, weil
auch in Afghanistan, Ghana, Algerien, Syrien und dem Sudan der Drogenhandel verboten
ist und diese dort wegen ihrer „Geschäfte“ Probleme mit der Polizei und/oder der Justiz
hatten.
Die Wahrheit durch Klagen verhindern wollen
Aber wie wird die Geschichte ausgehen? Nun, wie immer schätzen wir. Die Dealer werden
eine geringe Haftstrafe ausfassen, diese absitzen und anschließend weiterhin in Wien Dro-
gen verkaufen. Und was ist mit einer Abschiebung? Eine solche kommt doch gar nicht in
Frage, werden doch diese armen bedauernswerten Flüchtlinge in ihrer Heimat aus polit-
ischen, aus religiösen und/oder aus sexuellen Gründen verfolgt.
Und sollte es die Österreichische Justiz tatsächlich wagen, den einen oder anderen Drogen-
dealer abschieben zu wollen, werden sich wieder zahlreiche linke Gutmenschen einfinden,
um mit Protestaktionen den Abzuschiebenden freizupressen. Kommt es dann am Flughafen
durch Randalen und Widerstand gegen die Staatsgewalt zum Abbruch des Abschiebevor-
gangs, wird der Abzuschiebende wieder in seine Gefängniszelle zurück gebracht werden.
Vermutlich wird dann ein in die Bedeutungslosigkeit verschwundener Anwalt die Bühne be-
treten und mit irgendwelchen geschickten Winkelzügen den Inhaftierten aus dem Gefäng-
nis holen. Dabei wird er es vermutlich nicht verabsäumen all jene zu klagen, die den Asyl-
werber gerechtfertigt der Lüge bezichtigen, was dessen Angaben zu seinen Fluchtgründen
betrifft.
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2012-05-17
Sprengt alle Gefängnisse
Auf dieser Welt gibt es neben normalen Menschen, harmlose aber auch gefährliche Narren.
Letztere sind unbestritten Vertreter der ideologisch links orientierten Organisation „ANAR-
CHIST BLACK CROSS“. Zu diesem Schluss kommen wir, da diese Truppe in letzter Zeit
verstärkt nachfolgende Banner im 10. Wiener Gemeindebezirk plakatiert.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Kein nur halbwegs normal denkender Mensch käme auf die Idee Mörder, Vergewaltiger,
Kinderschänder und sonstiges kriminelle Gesindel aus den Gefängnissen zu befreien.
Das obige Plakat spricht für sich selbst, denn diese Truppe ist augenscheinlich sogar be-
reit, ihre Wahnvorstellung mit Gewalt durchzusetzen.
Erstaunlicher Weise wird von Vertretern der SPÖ und der Grünen, eine Gewaltbereit-
schaft ideologisch links orientierter Aktivisten immer wieder in Abrede gestellt und be-
hauptet, dass Gewalt eine Domäne der Rechten sei.
Scheinbar sind der SPÖ und den Grünen obige Banner nicht bekannt. Da könnte ein
Ausflug nach „Klein-Istanbul“ – den Wiener Ureinwohnern noch unter dem Namen
Favoriten bekannt – nicht schaden. Dort können nämlich die Aufkleber der „ANARCHIST
BLACK CROSS“ zuhauf bewundert werden. Leider konnten wir auf deren (natürlich
impressumlosen) Webseite keine Kontaktdaten oder Adresse eines Verantwortlichen
ausfindig machen.
*****
2012-04-24
Billigst-Lohnarbeiter und Strafgefangene beim Berufsheer
Neue Wege – Neue Chancen, so kündigte der wohl unfähigste Verteidigungsminister der
2. Republik, die Abschaffung des Grundwehrdienstes und die Einführung eines Berufs-
heeres an.
Foto: (c) erstaunlich.at
Was wir davon halten und welche Meinung wir über Norbert Darabos haben, kann in zahl-
reichen Beiträgen auf www.erstaunlich.at nachgelesen werden. Zur leichteren Auffindung
muss nur das Wort „Darabos“ in der Suchfunktion dieser Webseite eingegeben werden.
Aber zurück zum Thema. Nun kann man über ein reines Berufsheer geteilter Meinung sein,
allerdings darf erwartet werden, dass dieses Heer eine gut ausgebildete und schlagkräftige
Kampftruppe ist. Wenn da nur das Wörtchen „wenn“ nicht wäre, denn nach darabosischen
Vorstellungen dürfte ein Berufsheer wohl anders aussehen.
Dies stellte er in einem Pilotversuch am Truppenübungsplatz Seetaler Alpe in der Steiermark
unter Beweis. Von der roten Medien-Propagandamaschine vornehm verschwiegen, sichern
dort Billigst-Lohnarbeiter und Strafgefangene den Schießplatz des Bundesheeres.
Brandgefährliche Pilotversuche
Darabos will mit Pilotversuchen beweisen, dass man Kasernen und militärische Liegenschaften
auch ohne Rekruten erhalten kann. Diese leisten als „Systemerhalter“ anfallende Arbeiten,
vom Küchendienst beginnend bis zum Schneeschaufeln. Und wenn scharf geschossen wird,
sperren die Rekruten alle Zufahrts- und Wanderwege.
Da diese aber nach Abschaffung der Wehrpflicht nicht mehr zur Verfügung stehen, muss Er-
satz gefunden werden. Diesen fand der Selbstverteidigungsminister offenbar in Personen
wie Billigst-Lohnarbeiter und Strafgefangene (Freigänger der JVA Leoben). Und so wurde
beim ersten Pilotversuch am Truppenübungsplatz „Seetaler Alpe“, ein Horrorszenario zur
Realität. Häftlinge sicherten ein Gelände, wo Soldaten mit scharfer Munition übten.
In der Praxis läuft dies derzeit so ab, dass vier Häftlinge in der Früh mit der Bahn von Leoben
nach Judenburg fahren, wo sie mit Heereskraftfahrzeugen abgeholt werden. Am Abend
müssen diese wieder in ihre Zellen in der Strafanstalt einrücken.
Wir könnten noch seitenlang über dieses Pilotprojekt des Zivildieners N. Darabos schreiben,
lassen dies aber sein. Eine Bemerkung können wir uns aber abschließend nicht verkneifen.
In uns keimt der Verdacht, dass Norbert Darabos selbst ein Pilotversuch sein dürfte. Die
Wissenschaft könnte aus ihm wahrscheinlich interessante Schlüsse ziehen.
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2012-03-09
Mindestsicherung reichte nicht für Benz
Gestern mussten wieder einmal, politisch oder religiös verfolgte Personen um ihr nacktes
Überleben kämpfen. Zu diesem Zwecke waren sie auch mit dementsprechenden Survival-Kits
ausgerüstet, welche auf nachfolgenden Bildern bestaunt werden dürfen.
Fotos: LKA Niederösterreich
Die drei jungen Männer aus Tschetschenien und aus Mazedonien, Sabor A. (16), Senul G. (20)
und Alban V. (17) kämpften allerdings nicht in ihren Heimatländern, sondern im sonst fried-
lichen St. Pölten in Niederösterreich. Ihre Gegner waren auch nicht die Geheimdienste ihrer
Heimat, sondern die österreichische Polizei-Sondereinheit „Cobra“.
Anstatt in die Schule oder zur Arbeit zu gehen, beschloss das kriminelle Trio einen Juwelier-
laden in der Innenstadt von St. Pölten auszurauben. Offenbar hatte die Mindestsicherung nicht
für die Anschaffung eines mit Stern beflaggten Autos, Flatscreen -TV odgl. gereicht.
Nachdem der Überfall nicht so verlief wie es sich die kriminellen Ausländer erhofften, eskalierte
die Angelegenheit. Sie nahmen den Geschäftsinhaber und einen Angestellten als Geisel. Die
Gattin des Unternehmers, die oberhalb des Geschäftes wohnt, wurde indes auf den Überfall auf-
merksam und alarmierte die Polizei. Diese konnte dem Spuk ein Ende bereiten und überwältigte
das Räuber-Trio.
Linke Gutmenschen verhindern Abschiebungen
Warum bringen wir wohl diesen Beitrag in etwas sarkastischer Form? Weil er sehr gut zu un-
serem gestrigen Beitrag „Prävention zur …..“ passt. Kein Tag vergeht mehr, ohne dass nicht in
den Tageszeitungen von kriminellen Taten von angeblichen Asylwerbern oder sonstigen Immi-
granten berichtet wird.
Würde diese Tätergruppe ihre kriminelle Energie in ihren Heimatländern ausleben, kämen diese
aus dem Gefängnis oder dem Arbeitslager nie wieder heraus. Da ist es in Österreich schon
anders. Nach relativ kurzen Aufenthaltszeiten (gemessen in der Relation zur Tat) in Luxus-
gefängnissen, wird dieses Klientel wieder auf die Bevölkerung der Alpenrepublik losgelassen,
anstatt abgeschoben zu werden.
Und wenn es dann ein beherzter Politiker wagt in ein derartiges Land zu reisen, aus dem ein
nicht unerheblicher Teil jener Kriminellen kommt, die sich in Österreich mit dreisten Lügen
Asyl erschlichen haben und nach wie vor erschleichen, wird dieser zum Buhmann der linken
Gutmenschen. Dabei hat dieser Politiker, in diesem Fall der FPÖ-Politiker Johann Gudenus
lediglich versucht, dem tschetschenischen Präsidenten Kadyrow, die Rücknahme seiner in
Österreich aufhältigen Landsleute schmackhaft zu machen.
Langsam aber sicher erweckt es den Eindruck, dass jene Länder ihrem kriminellen Abschaum
absichtlich die Reise nach Österreich ermöglichen, um ihre eigene Kriminalitätsrate zu senken.
In der Alpenrepublik wird dann das kriminelle Gesindel von den linken Gutmenschen mit
offenen Armen empfangen und auch nach verübten Straftaten gegen eine Abschiebung ver-
teidigt.
Für uns entsteht der Eindruck, dass diese linken Gutmenschen entweder schwachsinnig oder
naiv sind. Es bestünde natürlich auch die Möglichkeit, dass sie ein Teil der Asylindustrie sind
und sich dabei auf Kosten der österreichischen Bevölkerung eine goldene Nase verdienen.
*****
2012-02-24
GASTAUTOREN – BEITRAG
Die Auswüchse fehlgeschlagener Integrationspolitik
Der jüngste Terroranschlag im belgischen Lüttich ließ nicht nur fünf Todesopfer zurück, sondern
auch verstörte, aus ihrer Ruge gerissene Menschen. Wie konnte das passieren? Nordine Amrani,
Sohn marokkanischer Einwanderer, war schon bisher auffällig gewesen. Erst im Oktober ver-
gangenen Jahres war Amrani auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er seit
2007 eine knapp fünfjährige Haftstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes und Rauschgiftdelikten
verbüßt hatte.
Für viele Medien war es von der ersten Sekunde an klar – ein Rechtsextremer, ein Ausländer-
hasser, ein Waffennarr. Über diese bevorzugte, politisch korrekte Einstufung wurde wesent-
licheres übersehen. Jemand wirft Handgranaten in die Menge, feuert wahllos mit einem Sturm-
gewehr. Beides verbotene Waffen, beides in der arabischen Community in Europa leicht erhält-
lich. Wie schon beim Anschlag in Oslo wird nicht gefragt:
Wie kann man solche Terroranschläge verhindern?
Sind Behörden darauf vorbereitet?
Übertragen wir das Szenario auf Wien. Jemand wirft zur Hauptverkehrszeit beispielsweise im
Jonas-Reindl (passende Tatorte bieten sich in großer Zahl an) Handgranaten und schießt dann
hemmungslos um sich. Mit ein wenig Schießausbildung könnte ein einzelner Terrorist an sol-
chen Plätzen dutzende Tote, hunderte Verletzte verursachen, sich dann bequem selbst er-
schießen, oder in die Luft sprengen. Wer könnte es verhindern?
Die islamistische Szene (und damit meine ich nicht die Moslems) genießt in Wien praktisch
Narrenfreiheit. Niemand darf sie und ihre Aktivitäten kontrollieren, überwachen. In jedem ein-
zelnen Sicherheitsbericht der letzten Jahre ist das BVT bemüht, nur nicht anzustreifen. Öster-
reich sei doch fast sicher, heißt es regelmäßig.
Subversive Ausbildung radikaler Elemente, illegaler Waffenhandel, dicke Kontakte zur internat-
ionalen terroristischen Szene, Finanzierung bekannter Terroristen, all das mag niemand hören
oder sehen. Sonst würde man sofort des Rassismus, des Ausländerhasses beschuldigt werden.
Nicht nur in Belgien, auch in Österreich fehlt der politische Wille, Anschläge zu verhindern.
Die Polizei wäre mit Attentaten dieser Art völlig überfordert. Wenig hat sich geändert seit dem
Überfall auf die OPEC. Streifenpolizisten sind auf solche Extremfälle nicht vorbereitet, vielen
Beamten fehlt selbst die notwendige Waffenausbildung, die auch der beliebte Pfefferspray nicht
ersetzen kann. Einsatzgruppen wie die Cobra sind zu weit entfernt, kämen jedenfalls zu spät.
Private dürfen weitgehend keine Waffen tragen, sind damit wehrlose Opfer. Video-Überwachung
ist bei Terroranschlägen nutzlos, das ist anderswo schon lange bekannt.
Die Kapazitäten des Bundesheeres sind verschwunden. Antiterror-Ausbildung nicht gefragt. Die
Garde, deren ureigenster Auftrag der Schutz wäre, ist zu einem Ausstellungsstück verkommen,
für Schutzzwecke nicht verwendbar, geschweige denn für Extremeinsätze. Würde jemand in
Wien eine Botschaft überfallen, wäre das Gros der Polizei und das gesamte Bundesheer zum
Zuschauen verurteilt. So der politische Wille.
Zittern wir, ob es auch bei uns zu einem solchen Anschlag kommen wird. Die Regierung ist mit
dem Gendern der Bundeshymne und der Gesetze ausgelastet, die Wiener Stadtverwaltung mit
krampfhaftem Suchen nach erhöhbaren Steuern und Tarifen. Die Sicherheit der Bevölkerung ist
unwichtig. „Die“ Sicherheit ist gendergerecht, neue Steuern kann man damit nicht begründen.
Beste Grüße
XY
2011-12-15
Missbrauchssystem im roten Wien muss offengelegt werden
Schwerste körperliche und sexuelle Gewalttaten waren nicht nur im Heim am Wilhelminen-
berg Alltag. Einer der Haupttäter sowohl im Heim Hohe Warte als auch im Heim Wilhelm-
inenberg war Manfred Jochum – ein wesentlicher Teil des roten Netzwerks.
M. Jochum war führendes Mitglied im Bund Sozialistischer Akademiker, ein beherzter Frei-
maurer, der von seinen Genossen im Jahr 1998 zum ORF-Hörfunkintendant gemacht wurde.
Der Sadist wurde auch mehrfach ausgezeichnet. „Ein Mann, der in jedem zivilisierten Rechts-
staat im Gefängnis gelandet wäre“, erklärt Wiens FP-Klubchef Mag. Johann Gudenus, „die
Sozialisten haben in diesem Fall den Täter nicht nur gedeckt, sondern sogar gezielt geförd-
ert.“
Manfred Jochum hat sich stets durch besondere Grausamkeit hervorgetan. Als etwa ein Mäd-
chen aus dem Horror-Heim Wilhelminenberg fliehen wollte, hielten Erzieher das wehrlose
Kind fest und Jochum führte ihm einen Tannenzapfen in den Unterleib ein.
Schwer verletzt wurde das Mädchen weggebracht. Und kam nie mehr ins Heim zurück.
Gudenus: „Nein, das waren keine Einzelfälle. Das war ein System – ein System des roten
Wiens. Und die Stadt Wien hat bisher nichts unternommen, die Täter auszuforschen. Sie
laufen teilweise seit 40 Jahren frei herum oder sind bereits verstorben. Das ist ein Skandal!“
Gudenus bringt Beispiele für die Vertuschung der Gräueltaten:
1) Bereits seit dem Jahr 1974 hat Psychologin und Ex-SPÖ-Politikerin Irmtraut Karlssoneinen
Bericht vorgelegt, in dem sie 14 von 34 untersuchten städtischen Kinderheimen als Kinderge-
fängnisse bezeichnete. Zwei Jahre nach Erstellung wurde der Bericht massiv zensuriert ver-
öffentlicht. Kein einziger der Verantwortlichen wurde zur Rechenschaft gezogen.
2) Bürgermeister Michael Häupl wurde im Jahr 2000 informiert, dass im August Aichhorn-
Haus Kinder zu Kinderarbeit und sexuellen Diensten herangezogen wurden. Zudem mussten
sie als Dogenkuriere fungieren. Häupl erklärte sich als unzuständig und verwies an den Stadt-
schulrat. Als SPÖ-Stadtschulratspräsident Kurt Scholz Druck auf das Jugendamt ausübte, die
Fälle aufzuklären, wurde er 2001 nicht wiederbestellt.
3) Aber nicht nur Scholz, auch die Opfer sollten mundtot gemacht werden. Seit dem Jahr
2010 zahlt die Stadt Wien über den Weißen Ring sogenannte Entschädigungen aus. Gudenus:
„In Wahrheit ist das Schweigegeld. Geld ist keine ausreichende Entschädigung für das erlit-
tene Leid von Kindern. Die Täter zu finden und zu bestrafen ist für die psychische Verarbeit-
ung von Traumata viel wichtiger.“
4) Und jetzt SPÖ-Stadtrat Christian Oxonitsch: Ihm wurde der Horror im Heim am Wilhelm-
inenberg im Juli gemeldet. Aber wie Häupl war auch Oxonitsch nicht zuständig. Er wälzte
die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Politische Konsequenzen: Null! Erst Medienberichte
zwangen ihn drei Monate später, zumindest scheinbar aktiv zu werden. „Und was macht man,
wenn man nichts tun will?“, fragt Gudenus und antwortet gleich: „Man setzt eine Kommission
ein!“
Als Vorsitzende dafür wählte C. Oxonitsch ausgerechnet Dr. Barbara Helige – die ehemalige
Präsidentin der Richtervereinigung, die auch als rote Justizministerin im Gespräch war. Sie
hat bereits angekündigt, nicht das rote Missbrauchssystem untersuchen zu wollen, sondern
allein die nun bekannt gewordenen Gräueltaten im Heim am Wilhelminenberg. Gewalt- und
Sexexzesse in den anderen Kinderheimen des roten Wiens will sie ignorieren.
Der FP-Klubobmann: „Da soll ein Teil des Roten Wiens das Terror-Regime in den Heimen
des Roten Wiens prüfen! Außerdem ist Helige eine Protagonistin des Rechtskomitees Lambda,
das massive Verbindungen in die Pädophilen-Szene hat. Das ist das Umfeld, in dem sich
Helige bewegt. Die Einsetzung Heliges ist eine Verhöhnung der Opfer. Man kann sich aus-
rechnen, dass bei ihren Untersuchungen nichts herauskommen wird – und das will die Stadt
ja auch gar nicht.“
Das hat das rote Wien auch im vergangenen Gemeinderat ganz offen gezeigt. Die FPÖ hat
einen Antrag gestellt, dass die Vernichtung von Personalakten, die für die Aufklärung des
Misshandlungs- und Missbrauchsskandal notwendig sind, sofort einzustellen ist. Rot-Grün
hat das niedergestimmt. Rot-Grün will diese Akten weiter vernichten.
Gudenus gibt freilich nicht auf: „Nachdem die Helige-Kommission für uns nicht vertrauens-
würdig ist, haben wir nicht nur für 15. Dezember einen Sonder-Landtag einberufen, wir
fordern auch eine gemeinderätliche Untersuchungskommission unter einem wirklich unab-
hängigen Vorsitz. Wir wollen die Klärung der politischen Verantwortung der Entscheid-
ungsträger! Wir wollen klären, warum weder die politisch und verwaltungsmäßig Verant-
wortlichen noch die Heimleitung, trotz zahlreicher Hinweise und Beweise diese Missstände
nicht aufgedeckt und abgestellt haben!“
„Wir wollen klären, warum Heimleitung, Schuldirektor, Heimaufsicht & Co. aktiv bei der
Vertuschung dieser Verbrechen an Kindern und Jugendlichen mitgewirkt haben und auf
welche Weise das geschehen ist! Und natürlich auch, warum die Kontrolle trotz offenkund-
igen Missbrauchs gegenüber Jugendlichen und Kindern gänzlich versagt hat!“, so Gudenus
abschließend.
Um diese gemeinderätliche Untersuchungskommission zu erzwingen, brauchen die Freiheit-
lichen neben ihren Mandataren und dem parteifreien Gemeinderat Wolfgang Aigner noch
zwei Unterschriften. Gudenus: „Ich appelliere dringend an die ÖVP, unseren Antrag zu
unterstützen und damit der rot-grünen Vertuschung ein Ende zu setzen.“
(Quelle: APA-OTS)
*****
2011-12-05
Zweiter Anlauf
Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu, dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283 StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte. In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter LINK1 oder LINK2 abgeben. Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt, wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ, bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird.
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon seit geraumer Zeit im freien Fall befindet, wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.
Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283 StGB
Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.
Ein Paragraf für Nordkorea oder China
Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist. Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden, sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz, dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der Wortlaut des Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt – die man je nach Interpretation auch als Hetze auslegen
kann – sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.
Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB
Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Kritik wird flächendeckend unterbunden
In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger, geschweige denn die ganze Gruppe kritisiert werden. Denn die Begriffe
„Religion“ und „Religionsgesellschaft“ werden ohne nähere Erläuterung angeführt
und Sekten wie Satanisten oder dergleichen verstehen und sehen sich sehr wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.
Auch könnte die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung, der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand eine nationalsozialistische oder sonstig menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.
Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.
Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf, der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen Platz finden dürfte. Mit der Terrorismusbekämpfung hat er jedenfalls nicht das
Geringste zu tun.
Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen
Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber, die Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.
Offenbar ist die Freiheit der Kunst grenzenlos und es sind auch keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.
*****
2011-10-05
Knalleffekt in der Causa Elsner
Darf man den heutigen Radiomeldungen Glauben schenken ist Helmut Elsner ab sofort
ein freier Mann. Einem neuerlichen Antrag auf Haftunfähigkeit wurde heute stattgegeben.
Grund zur besonderen Freude besteht jedoch für den Ex-Banker nicht, denn der Enthaft-
ungsbescheid schrammte nur knapp am Totenschein vorbei.
Jedenfalls hat die österreichische Justiz in dieser Angelegenheit in letzter Minute die
Kurve gekriegt. Denn wie mit einem totkranken Mann, der bereits einen erheblichen Teil
seiner Haftstrafe verbüßt hatte umgegangen wurde, spottete jeder menschenwürdigen
Beschreibung. Ob Elsner jemals wieder genesen wird steht in den Sternen.
Offenbar hatte es die Justiz nun endlich in der Causa Elsner vorgezogen, gewissen
politischen Kreisen nicht mehr dienlich zu sein, um den bereits anhaftenden Ruf einer
Bananenrepublik-Justiz wieder loszuwerden. Es war höchst an der Zeit, dieses menschen-
unwürdige und zuletzt sogar lebensgefährliche juristische Polit-Schauspiel zu beenden.
Elsner bleibt trotzdem ein verurteilter Straftäter
Allerdings darf die Enthaftung von Elsner nun auch nicht als Persilschein für seine Taten
angesehen werden. Er hatte veruntreut und betrogen und wurde zu Recht zur Verantwor-
tung gezogen. Jedoch war der Ex-Banker „nur „ ein Mittäter und hier liegt der Hase im
Pfeffer.
Elsner hat diese Straftaten mit Sicherheit nicht alleine durchgezogen. Selbst als BAWAG-
Chef war er dazu eine Nummer zu klein. Die seinerzeit verhandelnde Richterin Claudia
Bandion-Ortner, die nach dem Urteil zufälligerweise Justizministerin wurde, hatte weder
am Verbleib der Beute noch an Mittätern gesteigertes Interesse.
Wir wissen nicht ob man Helmut Elsner in der Haft gebrochen hat und er möglicherweise
seinen Kampf aufgibt. Wünschenswert wäre es allemal, dass der Ex-Banker wieder seine
Gesundheit erlangt und anschliessend reinen Tisch macht. Möglicherweise wird nun bei
einigen roten Kapitalverbrechern, die in die Betrügereien involviert waren und bis dato
ungeschoren blieben, ein erhöhter Bedarf an Kopfschmerz-Tabletten bestehen.
Eine Lektion für Claudia Bandion-Ortner
Und da wäre noch die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ihr erstaunliches
Engagement während des Elsner-Prozesses war noch bedingt verständlich. Ließ es doch
der Ex-Banker an jeglichem Respekt ihr gegenüber missen, zeigte sich unkooperativ und
präpotent. Zu diesem Zeitpunkt hatte Elsner vermutlich noch an eine Rückendeckung
seiner hochrangigen roten Mittäter geglaubt.
Allerdings war das Verhalten von Bandion-Ortner als Justizministerin spätestens zu dem
Zeitpunkt höchst bedenklich, als es sich herausstellte dass Elsner auf Grund seines
gesundheitlichen Zustandes nicht mehr haftfähig war und ein Enthaftungsantrag nach
dem anderen abgelehnt wurde.
Spätenstens zu diesem Zeitpunkt hätte sie ein Machtwort sprechen müssen. Dies tat sie
bekanntlicherweise nicht. Ob es an der persönlichen Antipathie gegenüber Elsner lag
oder ob sie auf Grund einer eventuellen von oben angeordneten politischen Order un-
tätig blieb wird wohl ihr Geheimnis bleiben.
Hoffentlich hat die Richterin Bandion-Ortner
ihre Lektion aus dieser Geschichte gelernt.
Sie wurde von politischen Mächten geködert und missbraucht. Als man ihrer Dienste
überdrüssig war wurde wieder aus Amt und Würden entlassen. Schon Bismarck sagte,
wer sich in die Politik begibt sollte sich hohe Stiefeln anziehen. Menschlich stellt sich für
uns jedoch die Frage, ob Claudia Bandion-Ortner beim Schminken noch in den Spiegel
schauen kann.
*****
2011-07-07
Bis jetzt haben wir recht
Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte Urteil und die Haft
des Ex-Bankers Helmut Elsner geschrieben. Der wurde seinerzeit von seinen roten Ge-
nossen im Zuge des Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006, den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.
Wir haben auch in jüngster Zeit in Beiträgen die Frage gestellt, warum man Elsner auf
Grund seines wirklich schlechten Gesundheitszustandes nicht nach Hause entlässt,
hat er doch einen erheblichen Teil seiner Strafe bereits abgesessen. Wir vermuten
dass des Ex-Banker noch im Besitz von Beweismitteln ist, welche so manchen hoch-
rangigen roten Genossen schwerste Sorgen bereiten. In der Suchfunktion von dieser
Webseite kann der/die geneigte Leser(in) unter dem Schlagwort „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.
In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.
In etlichen Blättern können wir unsere gestellten Fragen und Kommentare wieder er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme, dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.
Bei aller Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen, so darf und kann mit einem Menschen
nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines Gesundheitszustandes nicht mehr zu verantworten.
Würde Elsner weiterhin im Gefängnis bleiben müssen, wäre dies menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen Menschenrechtsabkommen. Selbst Mördern
wurden in Österreich mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.
Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit
Ein 77-jähriger Türke erschoss einen vermeintlichen Nebenbuhler und schnitt ihm als
Draufgabe noch seinen Penis ab. Am LG Wr. Neustadt erhielt er im Jahre 2008, für
diese Tat zwanzig Jahre Haft wegen Mord und anschließende Einweisung in eine An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Eineinhalb Jahre später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen, da in einem
Gutachten festgestellt wurde , dass er körperlich stark abgebaut hatte und daher keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.
Raubmörderin in Freiheit
Eine 80-jährige Frau erschlug ihre 78-jährige Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend. Um eine Person mit knapp 70 Hieben zu erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.
Die Täterin erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft. Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre
Kräfte und sie wurde nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen. Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise schnell besserte. Die polnische Justiz hat die Mörderin nicht mehr
nach Österreich ausgeliefert und so darf sich dieses bis zu ihrem Lebensende der Frei-
heit erfreuen.
Die Angst vor Elsners Gesundung
Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht. Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben. Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung auf den Punkt und meint: „Die Justiz in Österreich vollzieht im Auftrag der
SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.
„Er ist das Bauernopfer, der für das mafiöse Syndikat SPÖ, BAWAG, Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-
zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.
Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält
hat nichts mehr mit dem ordentlichen Rechtsstaat Österreich zu tun, sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.
Bandion-Ortner fragen
Grosz stellt sich weiters die Frage warum es möglich ist, dass die anderen Schuldigen
nicht sitzen, sondern dass diese roten Kapitalverbrecher auf den Golfplätzen dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.
Diese Frage wird ihm wohl nur die Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin wird Grosz wohl bekommen, denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit. Seit
ihrer Absetzung vom Posten der Justizministerin wurde sie nicht einmal mehr von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.
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2011-07-06
GASTAUTOREN – BEITRAG
Zum Erstaunlich-Beitrag „Der 5-Sterne Knast“ fällt mit nur folgendes ein. Setzen wir doch
ältere Menschen in die Gefängnisse und die Verbrecher in Heime für ältere Menschen.
Auf diese Art und Weise hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer Dusche, Frei-
zeit, Spaziergänge, Arzneimittel, regelmäßige Zahn- und medizinische Untersuchungen.
Sie würden Anspruch auf Rollstühle usw. haben. Sie würden Geld erhalten, anstatt für
ihre Unterbringung zu zahlen. Dazu hätten sie Anspruch auf eine konstante Überwach-
ung durch Video, würden also im Notfall sofort Hilfe bekommen. Ihre Betten würden zwei
Mal pro Woche und ihre eigene Wäsche regelmäßig gewaschen und gebügelt bekommen.
Sie hätten regelmäßigen Besuch von Wärtern und würden Ihre Mahlzeiten direkt im Zim-
mer bekommen. Sie hätten einen speziellen Raum, um ihre Familie zu empfangen. Sie
hätten Zugang zu einer Bibliothek, zum Gymnastikraum, physischer und geistiger Thera-
pie sowie Zugang zum Schwimmbad und sogar das Anrecht auf kostenlose Weiterbildung.
Auf Antrag wären Schlafanzüge, Schuhe, Pantoffeln und sonstige Hilfsmittel legal kosten-
los zu bekommen. Private Zimmer für alle mit einer eigene Aussenfläche, umgeben von
einem großartigen Garten.
So hätte jede alte Person Anspruch auf einen eigenen Rechner, einen Fernseher, ein
Radio sowie auf unbeschränktes Telefonieren. Es gäbe einen Direktorenrat, um die Kla-
gen anzuhören, und die Bewachung hätte einen Verhaltenskodex zu respektieren!
Die Verbrecher würden meist kalte, bestenfalls lauwarme Mahlzeiten bekommen, sie
wären einsam und ohne Überwachung gelassen. Die Lichte r würden um 20 Uhr aus-
gehen. Sie hätten Anspruch auf ein Bad pro Woche (wenn überhaupt!), sie würden in
einem kleinen Zimmer leben und wenigstens 2000 € pro Monat zahlen, ohne Hoffnung,
lebend wieder heraus zu kommen!
Und damit schließlich gäbe es eine gerechte Justiz für alle
meint Ihr
Daniel Kreuzer
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2011-07-01
Unterbelegt?
Offenbar scheint die Justizanstalt Gerasdorf an Unterbelegung zu leiden. Denn anders
ist es nicht zu erklären, dass diese massive Werbung im Internet betreibt. Das beworb-
ene Freizeitangebot des Gefängnisses lässt jedes 5-Sterne Ressort vor Neid erblassen.
Fußball, Volleyball, Bodybuilding, Dart, Modellbau, Theatergruppe, Trommelgruppe
(nicht ganzjährig), Musikgruppe, Tischtennis, Tarockgruppe (nich t ganzjährig), Koch-
gruppe (nicht ganzjährig), Diverse Gruppenausgänge wie z.B. Skaten/Wandern/Rad-
fahren, Museumsbesuche, Filmvorführungen, Konzerte ca.4-6mal/Jahr, sind im Angebot.
In die Fülle der im obigen Absatz angeführten Freizeitaktivitäten kommt ein werktätiger
Mensch normalerweise selten bis nie, da er einen gewissen Freizeitmangel hat, weil
er seinen Lebensunterhalt mit zeitraubender Arbeit bestreiten muß.
Luxus statt Strafe
Bislang dachten wir, dass ein Gefängnisaufenthalt eine Strafe sein soll, um in der Haft-
zeit über die begangene Straftat nachzudenken. Nicht so für die 14 bis 27-jährigen
Insassen dieser Haftanstalt, denn diese werden vor lauter Freizeitstress kaum Zeit zur
Sühne haben.
Wir sehen schon ein, dass jugendlichen Straftätern die Möglichkeit einer beruflichen Aus-
bildung geboten werden muss, um sie nach dem Haftende leichter in die Gesellschaft
integrieren zu können. Allerdings ist das angebotene Freizeitservice eine bodenlose
Frechheit gegenüber jeden Menschen, der sich seine Brötchen auf ehrliche Weise ver-
dient und sich nicht mit Straftaten durchs Leben schlägt.
Auch im Ausland werben
Zum überaus reichlichen Freizeitservice fehlt nur noch, dass Thai Body Massagen und
regelmäßige Bordellbesuche angeboten werden. Diese würden das Angebot abrunden.
Und noch ein Tipp für die Leitung der Justizanstalt Gerasdorf. Sie sollten ihr Haus zusätz-
lich in Ländern wie Tschetschenien, Rumänien, Bulgarien udgl. bewerben. Von einem der-
artigen Angebot können nicht nur die Kriminellen, sondern auch jeder Otto Normalbürger
aus diesen Ländern nur träumen.
Selbst wenn sich eine Straftat in Österreich nicht auszahlt, würden zahlreiche Verbrecher
anreisen, nur um den Service der Justizanstalt Gerasdorf in Anspruch nehmen zu können.
Im Handumdrehen wäre dieses Gefängnis bis zum letzten Bett belegt.
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2011-06-27
SOS-Mitmensch misst Demokratiereife
Einen erstaunlichen Gradmesser für Demokratiereife wendet die Menschenrechtsorgani-
sation SOS-Mitmensch in ihrem heutigen Webseiteneintrag an, denn dort meint man: „Der
Reifegrad einer Demokratie lässt sich sehr gut am Umgang des Staates mit kritischen Stim-
men und Organisationen messen.“
Grund dafür ist, dass das Innenministerium den NGOs den Zutritt ins Erstaufnahmelager
Traiskirchen verweigert. Dies hat auch einen guten Grund, denn die zum Teil realitätsfrem-
den Gutmenschen könnten die Erstermittlungsarbeiten der Behörden gefährden. Dass dies
nicht von der Hand zu weisen ist geht schon aus der Anmerkung von SOS-Mitmensch her-
vor, welche die Asylanlaufstelle als Arrestanstalt bezeichnet.
Ab 1.Juli tritt das neue Fremdenrecht in Kraft und damit dürfen neuankommende Flücht-
linge das Lager während der ersten 5 bis 7 Tagen nicht mehr verlassen. Dieser Aufent-
halt hat mit einem Gefängnisaufenthalt nicht das Geringste zu tun. Während dieser Zeit
hat die Behörde zumindest Gelegenheit, die Angaben des Asylwerbers zu überprüfen und
bei eventuellen Rückfragen, diesen gleich zur Hand zu haben.
Dies wäre nicht möglich, wenn sich der Flüchtling unbekannten Aufenthaltortes befinden
würde. Durch diese Anhaltung im Lager können die Behörden effektiver arbeiten und so-
mit rascher zu einem Ergebnis kommen.
Verbrecher von echten Flüchtligen aussortieren
Asylwerber welche sich nicht an die 5 bis 7-tätige Aufenthaltspflicht halten, drohen zu
Recht rechtliche Sanktionen bis hin zur Schubhaft. Denn wie es sich in letzter Zeit
immer wieder bestätigte, suchen Schwerverbrecher aus aller Herren Länder Zuflucht in
Österreich und geben sich hier als politisch Verfolgte aus.
Diese Personen werden zwar in ihrer Heimat verfolgt, allerdings sind in diesen Fällen
keine politischen Motive der Grund, sondern dass diese in ihren Heimatländern gegen
bestehende Gesetze verstoßen haben.
Kaum ein Tag vergeht, dass nicht derart kriminelle Subjekte in der Alpenrepublik beim
Drogenhandel, nach Einbrüchen oder gar Raubüberfällen festgenommen werden. Bei
ihrer Festnahme sind diese auch nicht gerade zimperlich. Dies mußten schon etliche
Polizeibeamte am eigenen Körper schmerzvoll erfahren.
Daher ist es die Pflicht und das Recht des Staates Österreich, einen Vorab-Check zu
machen und die Angaben von angeblichen Asylwerbern zu überprüfen. Dies geschieht
auch zum Schutz der in Österreich lebenden Menschen. Diesen Grund sollte man sich
bei SOS-Mitmensch einmal gründlich vor Augen führen.
Was will SOS-Mitmensch eigentlich beobachten?
Liest sich ein Unbedarfter den Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch aufmerksam
durch, könnte er zur Annahme kommen, dass in Traiskirchen Asylwerber unkorrekt be-
handelt oder gar deren Menschrechte nicht beachtet werden. Dies schließen wir aus der
Anmerkung der NGOs, dass die Menschenrechtsorganisation vom Innenministerium mit
haltlosen Argumenten davon abgehalten wird, ihrer Kontroll- und Beobachtungsfunktion
nachzukommen.
Wir meinen, dass sich der Reifegrad einer Demokratie auch daran messen läßt, sich nicht
von jedem X-beliebigen Horrorgeschichten aufs Auge drücken zu lassen, die Angaben
eines angeblichen Asywerbers so gründlich wie möglich zu überprüfen und damit die
eigene Bevölkerung zu schützen.
Denn eines finden wir erstaunlich, nämlich dass SOS-Mitmensch noch nie für Schäden
an Verbrechensopfer aufgekommen ist, welche durch angebliche Asylwerber (in Wirklich-
keit Verbrecher) verursacht wurden. Ein „echter“ Flüchtling welcher aus politischen oder
religiösen Gründen in seiner Heimat verfolgt wurde, hat sicher Ärgeres mitgemacht als
dass er einen 7-tägigen Aufenthalt im Erstaufnahmelager Traiskirchen mit einem Gefäng-
nisaufenthalt vergleichen würde.
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2011-06-03
Republik Gambia
Gambia ist eine Republik in Westafrika, die an den Ufern des Gambias liegt. Gambias
Bevölkerung ist zu 90 Prozent muslimisch, neun Prozent christlich und etwa ein Prozent
gehört traditionellen indigenen afrikanischen Religionen an. Alle Religionen genießen
eine ruhige und friedliche Koexistenz. Gambia ist ein weltlicher Staat, der den Respekt
für alle kulturellen und traditionellen Werte fördert.
Gambia ist eine Republik mit einer demokratisch gewählten Mehrparteienregierung unter
dem Präsidenten Yahya Jammeh. Der Anteil der Staatsausgaben für Verteidigung liegt bei
fünf Promille des Bruttoinlandsproduktes (Schätzung 2006). Damit gehört Gambia zu den
Staaten mit den geringsten Militärausgaben weltweit.
Das Parlament, das in der National Assembly tagt, und das Staatsoberhaupt werden alle
fünf Jahre direkt vom Volk gewählt. Die Wahlen selber fanden in der Vergangenheit frei
und ohne Druck statt, es wurde keine Kritik von Oppositionellen und ausländischen Beob-
achtern geäußert.
Was veranlasst jemanden zur Flucht aus Gambia?
Die obigen drei Absätze stammen nicht aus einem Reiseprospekt, sondern sind ein Aus-
zug aus dem international anerkannten Internetlexikon Wikipedia. Daraus geht hervor, dass
es sich bei Gambia um einen sicheren und stabilen Staat handelt. Auch die geringen Aus-
gaben fürs Militär lassen darauf schließen, dass Gambia kein kriegerisches Land ist.
Da stellt sich die berechtigte Frage was jemand angestellt haben muß, um aus diesem Land
flüchten zu müssen. Jedenfalls dürfte der Gambier Lamin Jaiteh den österreichischen Behör-
den gewaltige Lügen aufgetischt haben, um sich den Aufenthalt in unserem Lande er-
schleichen zu können.
Unverständliche Freilassung
Nun haben die routinierten Beamten auch nicht in der Pendeluhr geschlafen und dürften das
Lügengebäude von Lamin Jaiteh zum Einsturz gebracht haben. Jedenfalls sollte er schon an-
fangs Mai abgeschoben werden, was jedoch selbsternannte Menschenrechtsaktivisten ver-
hinderten, in dem sie stundenlang das Haller Polizeigebäude blockierten.
Warum sich die Behörde dem Druck einer rechtswidrigen Aktion beugte und den Abzuschieb-
enden freiließ ist für uns nicht nachvollziehbar. Jedenfalls kündigten die Grünen damals an,
weiter für den Gambier kämpfen zu wollen, da ihm laut eigener Aussage in seiner Heimat Ge-
fängnis und der Tod drohe.
Todesstrafe für Mörder und Drogen- und Menschenhändler
Nun haben wir uns ein wenig schlau gemacht und recherchiert. In Gambia wurde die Todes-
strafe 1981 abgeschafft und 14 Jahre später wieder eingeführt. Der Grund war die steigende
Kriminalität beim Drogen- und Menschenhandel, sowie bei Morden. Allerdings wurde kein
einzig ausgesprochenes Todesurteil vollstreckt.
Also fassen wir zusammen. Die Todesstrafe in Gambia gilt für Mörder, sowie für Drogen-
und Menschenhändler. Das bringt uns wiederum zur Frage, was hat Lamin Jaiteh in seinem
Heimatland Gambia tatsächlich angestellt, dass er aus diesem flüchten musste, weil er laut
den Grünen mit der Todesstrafe bedroht ist.
Der sich schämende Gebi
Diese Frage sollte sich auch der ERSTAULICH-Liebling, Gebi Mair, stellen. Der grüne Tiro-
ler Landtagspolitiker ist deshalb ein Liebling der ERSTAUNLICH-Redaktion, da es ihm
immer wieder gelingt ins virtuelle Fettnäpfchen zu treten, was wiederum Stoff für erstaun-
liche Gebi-Beiträge liefert. Aber zurück zum Thema. Dieser Beitrag erschien heute auf dem
Blog des grünen Tiroler Landtagsabgeordneten.

Screen: gebimair.blogspot.com
Anstatt sich als Politiker (der eigentlich die Interessen Österreichs vertreten sollte) zu freuen,
dass die Behörde eines Illegalen habhaft werden konnte und diesen in seine Heimat ab-
schiebt, schämt sich Gebi Mair für diese Vorgangsweise. Dies ist umso verwunderlicher, da
die Grünen am 10.Mai 2011 folgendes Statement abgegeben haben.

Screen: tirol.orf.at
Die Grünen zitieren den 20-jährigen Gambier, dass diesem in seiner Heimat Gefängnis
und Tod drohe. Um in Gambia zur Todesstrafe verurteilt zu werden, müsste Lamin Jaiteh
ein Drogendealer, Menschenhändler oder Mörder sein. Da ist es doch erstaunlich, dass
sich ein österreichischer Politiker schämt eine solche Person abzuschieben und die Auf-
fassung vertritt, dass in Österreich ein humanitäres Bleiberecht möglich gewesen wäre.
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2011-05-27
Einbruchsdiebstähle verzeichnen Negativrekord
Seit der Öffnung der Grenzen zu den ehemaligen Ostblockstaaten, ist die Kriminalität in
Österreich sprunghaft angestiegen. Besonders bei Einruchsdiebstähle wurde eine Rekord-
marke erreicht. Die Zahlen der Kriminalstatistik des österreichischen Innenministeriums
sprechen für sich.
Den Negativrekord der vergangenen Jahre gab es im Jahr 2009 mit österreichweit 12.259
Einbrüchen in Wohnungen, von denen nur 5,4 Prozent geklärt werden konnten und 7.459
Einbrüchen in Einfamilienhäusern mit einer Aufklärungsrate von gerade einmal 9,1 Pro-
zent.
Alle 36 Minuten geschieht in Österreich ein Einbruch. Nicht nur der städtische, sondern auch
der ländliche Bereich ist zunehmend betroffen. Dabei könnten mindestens 70 Prozent aller
Einbrüche durch Prävention verhindert werden. Zu dieser Thematik hielt der Verband der
Versicherungsunternehmen (VVO) am vergangenen Mittwoch eine Pressekonferenz ab.
Einer der Vortragenden war Ernst Walter Stummer oder auch als „Einbrecherkönig“ bekannt.
Fotocredit: VVO / Fotograf: Ludwig Schedl

Walter Stummer als Vortragender bei der Pressekonferenz des VVO am 13.April 2011
Einbrecherkönig als Vortragender
Was macht ein Einbrecherkönig als Vortragender bei einer Sicherheits-Pressekonferenz?
Diese Frage stellten wir uns und luden Herrn Stummer kurzerhand in die ERSTAUNLICH-
Redaktion ein. Dieser nahm die Einladung an und erzählte aus seinem vergangenen und
jetzigen Leben. Als erstes ließen wir natürlich vom Profi die Bürotüre der Redaktion auf
Einbruchs-Sicherheit überprüfen.
Foto (c) erstaunlich.at

Die Büroeingangstüre bekam von Stummer ein gutes Zeugnis ausgestellt.
Der heute 73-jährige Stummer verbrachte insgesamt 30 Jahre seines Lebens hinter den
Gittern verschiedener Strafanstalten in Österreich. Sein erster Einbruch war im Jahre
1961 in ein Elektrogeschäft auf der Gumpendorferstrasse im 6. Wiener Gemeindebezirk.
Dafür gab es 6 Monate feste Haft.
Sein letzter Job war ein Einbruchsversuch in einen Drogerie-Großmarkt am Antonsplatz im
10. Wiener Gemeindebezirk. Dafür fasste er 2 Jahre Gefängnisaufenthalt aus. Seit dem ist
er geläutert und verwendet sein umfangreiches Wissen zur Verhinderung von Einbrüchen.
Er ist gern gesehener Gast auf Sicherheitsseminiaren, wie zum Beispiel der Donau-Univer-
sität, wo er als Lehrbeauftragter tätig ist.
Hochschule für angewandte Kriminalität
Das Einbruchsgeschäft hat sich im Laufe der Zeit grundlegend geändert, weiß Stummer zu
erzählen. Waren in früheren Zeiten Einbrecher meistens unbewaffnete Einzeltäter, sind es
heute zum Teil schwer bewaffnete Einbrecherbanden. Auch das Ausspähen von Einbruchs-
gelegenheiten unterlag dem Wandel der Zeit. „Früher hat man halt noch im Who-is-Who-
Buch nachgesehen wo die Reichen wohnen, heute steht alles im Internet“, sinniert Stummer.
Ob ihn seine Gefängnisaufenthalte geläutert habe, wollen wir von Stummer wissen. Dazu
hat er eine eigene Philosophie. „Das Gefängnis ist eine Hochschule für angewandte Krimi-
nalität. Da gehst als Unwissender rein und als Meister raus“, meint der Einbrecherkönig auf
diese Frage.
Sicherheit und Vorbeugung ist heute die Thematik des ehemaligen Einbrechers. Mittlerwei-
le hat er in seinem Buch „Der Einbrecherkönig“ (erschienen im Stocker-Verlag) eine Art
Lebensbeichte abgelegt. Wer mehr über Ernst Stummer wissen will, sollte läppische 19,90
Euro investieren und sich dieses Buch zulegen.

Spannender als jeder Krimi! Einbrecher verraten ihre Tricks!
Aber auch im Printmediensektor versucht Ernst Stummer Fuß zu fassen. Seit 2009 gibt er
die Zeitschrift „Öffentliche Unsicherheit“ heraus. Dieses Unterfangen geht jedoch sehr
schwierig von dannen, da es ihm an geeigneten Mitarbeiter(innen) fehlt.
Frau fürs Leben gesucht
Zu guter Letzt betreibt Stummer noch eine Partner-Single-Börse namens „Sewuz“.

Screen: sewuz.com
Nicht ganz uneigennützig wie der Einbrecherkönig augenzwinkernd zugibt. Haben ihn
doch seine jahrelangen Gefängnisaufenthalte in seinen sozialen Kontakten sehr einge-
schränkt. „Vielleicht finde ich noch die Frau meines Lebens“, meint Stummer in einem
sehr melancholischen Ton.
*****
2011-04-16