Sicherheit in der Justizanstalt Josefstadt ist gefährdet

Überbelegt und unterbesetzt

Auf Einladung der engagierten Personalvertreter besuchte der Sicherheitssprecher der FPÖ Wien, Stadtrat Stefan Berger, die JA Josefstadt, um sich ein klares Lagebild über den täglichen Dienstbetrieb und die Herausforderungen im größten Gefängnis Österreichs zu verschaffen.

Vor Ort zeigte sich ein eindrucksvoll professionelles und pflichtbewusstes Team – von der Anstaltsleitung bis zu allen Bediensteten der Justizwache. Ihr Einsatz hält den Vollzugsbetrieb unter angespannten Bedingungen aufrecht. Doch die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Die anhaltende Überbelegung, verschärft durch massiven Personalmangel, führt zu einer Situation, die längst über die Zumutbarkeitsgrenze hinausgeht. Damit geraten nicht nur die Bediensteten unter enormen Druck – auch die innere Sicherheit und damit die Sicherheit der Bevölkerung stehen zunehmend auf dem Spiel. Ein geordneter Vollzugsalltag kann ohne ausreichend Personal nicht dauerhaft gewährleistet werden. In der größten Justizanstalt Österreichs – mitten in Wien- fehlen rund 200 Justizwachebeamte, österreichweit gar 400. Das Risiko von Konflikten, Spannungen und sicherheitsrelevanten Vorfällen steigt.

Berger fordert daher sofortige Handelns seitens der Justizministerin, um die Belastungen im Haus abzufedern und die Einsatzbereitschaft der Justizwache nachhaltig zu sichern. Hinzu kommt, dass der verzögerte Umbau – in einer ohnehin fragilen Lage mitten im dicht verbauten Stadtzentrum – die Situation zusätzlich erschwert.

Dazu hält Berger fest: „Bundesministerin Sporrer muss sofort handeln, es ist bereits 5 Minuten nach 12.“

70% der Gefangenen in österreichischen Gefängnissen besitzen keine österreichische Staatsbürgerschaft. Gerade hier liegt erhebliches Potenzial für effektive und rechtlich saubere Rückführungen von straffälligen Fremden, das bislang ungenutzt bleibt. Statt medienwirksam einzelne Personen abzuschieben, könnte der Innenminister gecharterte Flugzeuge vollbesetzen und alleine aus der JA Josefstadt inhaftierte syrische und afghanische Straftäter sofort in ihre Heimat rückführen. Das wäre die Aufgabe eines verantwortungsvollen Innenministers, der so Millionen an Vollzugskosten und Steuergeld einsparen würde. Konsequente Rückführungen krimineller Asylwerber sind im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der Bevölkerung und im Sinne eines durchsetzungsstarken Rechtsstaates.

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Architektonischer Wildwuchs im Jugendstil-Ambiente am Naschmarkt

Stadträtin Sima lässt riesige Pilze am Dach ihrer Markthalle wachsen

Stadträtin Sima hat nach dem Scheitern ihrer Hallenpläne am Flohmarkt-Areal nun doch noch ihre Halle durchgesetzt: Auf dem Gelände des Bauernmarktes, mitten im weltberühmten Jugendstil-Ensemble von Otto Wagner. Was mit irreführenden Renderings als „luftiges Flugdach“ und „zarte Pergola“ angekündigt wurde, hat sich mittlerweile als massives Beton-Stahl-Glas-Monster entpuppt.

Die fünf Meter hohe Halle wirkt wie eine überdimensionierte Tankstelle, überragt von einem 8,5 Meter hohen Liftturm. Da Otto Wagners weltberühmte Wohnhäuser an der Linken Wienzeile durch den Hallenbau teilweise verdeckt erscheinen, soll man sich auf das Dach der Halle begeben, um das Ruferhaus und das Majolikahaus zur Gänze betrachten zu können. Ing. Martin Jank (Geschäftsführer Wiener Gewässer) ließ dazu verlauten: „Der Blick auf die Otto-Wagner-Häuser wird durch die Platzierung nicht verstellt, sondern partiell gerahmt.“

Während die historische Umgebung unwiederbringlich verschandelt wird, wurden auf dem Dach der Halle zum Entsetzen von Anrainern und Passanten vier bizarre, drei Meter hoch aufragende pilzförmige Gebilde errichtet. Diese sollen offenbar unansehnliche Lüftungsrohre am Dach der Halle kaschieren. Für den hohen Strombedarf der unökologischen Halle wurde daneben eine eigene Trafo-Station errichtet – ein klobiger Betonquader mit Blechdach.

Eine Anrainerin kommentiert den Neubau scharf: „Die Halle ist völlig stillos – Otto Wagner würde sich im Grab umdrehen. Das Ganze erinnert eher an eine Playmobil-Konstruktion als an Wiener Baukunst. Und das billige Geländer wirkt mehr wie ein Gefängnisrundgang als wie Teil der Wiener Identität.“

Der traditionsreiche und allseits beliebte Bauernmarkt, der über ein halbes Jahrhundert lang saisonale und regionale Produkte angeboten hatte, wurde auf einen unattraktiven schmalen Streifen am Rand der Rechten Wienzeile verdrängt – für ihn ist kein Platz in Simas Halle. Dort sollen auf 1.000 m² gerade einmal dreizehn Stände teures Bobo-Food verkaufen – der Rest ist für lukrative touristische Gastronomie reserviert.

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Zahl der Fluchtversuche von Häftlingen und verletzten Justizwachebeamten ist erschreckend

Anfragebeantwortung von Justizministerin Zadic fördert genaue Zahlen zu den Jahren 2021 und 2022 zutage

Allein in den beiden Jahren 2021 und 2022 kam es zu 29 Fluchtversuchen und 21 Fällen von Verletzungen von Justizwachebeamten bei Ausführungen von Häftlingen aus den Justizanstalten. Diese erschreckenden Zahlen gehen aus der Beantwortung einer Anfrage des freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch durch die grüne Justizministerin Zadic hervor.

„Das ist das fatale Ergebnis der ‚Kuscheljustiz‘, die unter der grünen Justizministerin Einzug gehalten hat, und der illegalen Masseneinwanderung, die Schwarz-Grün ungebremst in unser Land lässt. Denn diese ‚neue Völkerwanderung‘ hat auch zu einer Überlastung der Justizanstalten geführt, die noch dazu unter einem gravierenden Personalmangel leiden, gegen den diese unselige Bundesregierung und Ministerin Zadic als völlige Fehlbesetzung in ihrem Ressort nicht einen Finger rühren. Den Preis dafür zahlen die Justizwachebeamten, die ihren Dienst unter schwierigsten Bedingungen erfüllen müssen und alle Österreicher mit ihrer Sicherheit“, so Lausch.

Damit verbunden verwies der FPÖ-Abgeordnete, der im Zivilberuf selbst als Justizwachebeamter tätig ist, darauf, dass laut Webauftritt des Justizministeriums mit 1. Februar 9.263 Insassen österreichweit in Justizanstalten inhaftiert waren, wovon fast 53 Prozent ausländische Staatsbürger gewesen seien.

„Mehr als die Hälfte aller Gefängnisinsassen sind mittlerweile keine Österreicher mehr. Das zeigt, dass Schwarz-Grün nicht nur die Masseneinwanderung nicht unter Kontrolle hat, sondern Justizministerin Zadic genauso wenig auch die Situation in den Gefängnissen“, führte Lausch weiter aus, der effektive Maßnahmen für den Personalmangel in den Justizanstalten forderte: „Die Bediensteten haben es sich nicht verdient, dass sie derart allein im Regen stehen gelassen werden. Sie brauchen eine Persönlichkeit an der Spitze des Justizressorts, die klar hinter ihnen steht und alle Hebel dafür in Bewegung setzt, dass der notwendige Personalstand erreicht wird!“

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Murmansk: Sexuelle Belästigung russischer Frauen

18 Migranten jetzt im Krankenhaus und 33 im Gefängnis

In Russlands Region Murmansk sind Migranten mit russischen Mädchen zu weit gegangen. Einige der Flüchtlinge liegen jetzt im Spital und andere sind im Gefängnis. Migranten aus dem Nahen Osten und Afghanistan haben am vergangenen Samstag in einem Nachtclub in der Region Murmansk, in der Stadt Polar Zori, junge russische Frauen belästigt und zu spät erkannt, dass sie nicht in der EU waren. Obwohl die Polizeibehörden darüber keine näheren Auskünfte erteilen wollten, gab es in der Tat viele Verletzte.

Medien berichteten, dass Norwegen zuvor 51 Flüchtlinge aus dem Nahen Osten und Afghanistan für ihr „schlechtes Verhalten“ wieder nach Russland abgeschoben hätten. In Polar Zori angekommen beschlossen die Flüchtlinge ein bisschen Spass in der lokalen Diskothek „Gandvik“ zu haben und begannen dann in Folge russische Mädchen zu drangsalieren und sexuell zu belästigen.

Ihr Pech war es, dass in Murmansk nicht die aufgezwungene Toleranz des aufgeklärten Europas herrscht. Die Einheimischen machten den Migranten schnell klar, wo sie sich befinden, und mussten sich dann anhören: „Tut uns leid, Köln ist 2500 Kilometer weiter südlich von hier“. Laut Kommentaren in sozialen Netzwerken versuchten sie zu fliehen und sich verstecken aber sie wurden gefunden und von den Bewohnern der Stadt „erzogen“. Wenn nicht ein ganzes Geschwader der Polizei gekommen wäre, hätte die Situation wirklich schlecht für sie ausgehen können, vor allem im Hinblick auf die winterliche Eiseskälte in Murmansk.

Der Kampf zwischen den Flüchtlingen aus dem Nahen Osten und den Bewohnern der Stadt Polar Zori fand nämlich nicht im Club „Gandvik“ statt, sondern auf der Strasse, wo es für solche Gäste Orte gibt, an denen man sich „wie Männer unterhalten kann“, berichtet eine Lokalzeitung.

Das Ergebniss: 18 Migranten im Krankenhaus, 33 in der lokalen Strafanstalt und ein grosser Wunsch bei allen Goldstücken, nämlich schnell wieder nach Hause fahren zu können. Offizielle Bestätigungen von den Strafverfolgungsbehörden gab es nicht, da sie offenbar keine Lust haben dem Westen mehr Futter für ihre Linie „Wildes Russland“ zu geben.

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Gefangenen-Ausbrüche gehen munter weiter

Zadic hat Gefängnisse scheinbar nicht unter Kontrolle

Nach einer Serie von Ausbrüchen aus dem Strafvollzug, haben wir uns im November des Vorjahres in einem Beitrag die Frage gestellt, ob die Ministerin Alma Zadic ihr Ressort überhaupt noch im Griff hat. Und fast wie eine Bestätigung gehen die Gefangenen-Ausbrüche munter weiter.

„Die grüne Kuscheljustiz unter Ministerin Zadic muss nun rasch ein Ende finden, bevor noch etwas Schlimmes passiert. Da diese Ministerin die Gefängnisse einfach nicht unter Kontrolle hat, muss sie zurücktreten.“ Mit diesen Worten kommentierte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz den Umstand, dass erneut ein Häftling auf dem Weg zu einer ärztlichen Behandlung flüchten konnte – diesmal soll es sich laut Medienberichten um einen Anhänger der Terrororganisation IS handeln, der Gott sei Dank mittlerweile gefasst werden konnte.

„Diese bedenkliche Pannenserie wird nun aber hochgefährlich. Nicht nur, dass sich Islamisten in den Haftanstalten ungehindert per Telefon verständigen und ihr terroristisches Treiben organisieren können, ist es mehr als leicht, die Flucht ergreifen zu können. Überdies sind unsere Haftanstalten „Dank“ einer extremen Zuwanderungspolitik, für die die ÖVP die alleinige Verantwortung trägt, mehr als übervoll und die Justizwache sehr überlastet sowie personell, infrastrukturell und finanziell ziemlich ausgedünnt“, erklärte Schnedlitz, der Zadic einen Rücktritt im Sinne der österreichischen Sicherheit nahelegt.

„Für den freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Christian Lausch, selbst Justizwachebeamter vom Beruf ist die Vorgehensweise von Zadic, dass ein Arzt nicht in die gesperrte Abteilung gehen darf ein Skandal: „Warum dürfen Ärzte bei einem Terroristen nicht wenige Meter in die sichere gesperrte Abteilung des Spitals, sondern müssen sich für eine Untersuchung diesen Gefährder in den Freiheitsbereich des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder in die öffentliche Ambulanz vorführen lassen? Auch dass Ministerin Zadic ohne Grund die im letzten November veranlassten Sicherheitsanordnungen – die Rückenfesselung und den Bauchgurt – die nach der Pannenserie im vergangenen Jahr erlassen wurden, Anfang Jänner wieder aufgehoben hat, hat nun zu dieser weiteren Flucht geführt – diese Ministerin ist ein Sicherheitsrisiko.“

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SPÖ-Klubvorsitzender Taucher weiß scheinbar nicht was er will

 


Widersprüchlicher geht es wohl nicht mehr?!

 


 

So weit, so gut. Im obig gezeigten Screenshot (Textausschnitt aus einer heutigen Presseaussendung) stellt Wiens SPÖ-Klubvorsitzender Josef Taucher klar, dass IS-Kämpfer(innen) keinen Platz in Wien (Anm. der Red.: Gilt hoffentlich auch für das restliche Österreich) haben.  Aber schon die nächsten Zeilen seiner Presseaussendung haben es in sich.

 


 

Da ist Taucher plötzlich der Meinung, dass für österreichische Staatsbürger(innen), die sich dem sogenannten „Islamischen Staat“ angeschlossen haben, die österreichische Gerichtsbarkeit zuständig ist.  Das heißt im Klartext, dass uns diese Verbrecher(innen) erhalten bleiben und daher ihren Platz in der Alpenrepublik finden werden.

 

Anstatt für eine Abschiebung für IS-Rückkehrer(innen) an den Ort ihrer Verbrechen und für eine Verurteilung durch die dort zuständigen Justiz zu plädieren, spricht sich Taucher damit für den Verbleib dieser Personen in Österreich aus.  Denn auch IS-Kämpfer(innen) werden in Österreich nicht ewig im Gefängnis sitzen.

 

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2019-02-27


SPÖ-Klubvorsitzender Taucher weiß scheinbar nicht was er will

Ex-Häftlinge werden ehemaligen Heimkindern bevorzugt


MA40 bezahlt für Ex-Häftling fehlende Versicherungsmonate

Es  ist  nichts  so  fein gesponnen,  um doch nicht eines Tage ans Sonnenlicht zu kommen.  So
auch  die  körperlichen,  seelischen  und  sexuellen   Misshandlungen  von   Kindern in Heimen
des Staates oder von Gemeinden in den 50er und 60er-Jahren. Das Horrorheim der Gemeinde
Wien steht als grausames Musterbeispiel dafür.
Zahlreiche  Jugendliche  musste in derartigen Heimen Zwangs- und Sklavenarbeit verrichten.
Das Perverse dabei war,  dass dies nicht einmal als Ausbildung gewertet wurde. Lohn gab es
keinen  und  vom  „Dienstgeber“  (besserer  Ausdruck  wäre  Ausbeuter)  wurden auch keine
Abgaben zur Sozial- und Pensionsversicherung entrichtet.
Dies  fällt  den  damaligen Heiminsassen heute auf den Kopf.   Fehlende Pensionszeiten müssen
von diesen heute nachgekauft werden. Selbstverständlich muss das aus eigener Tasche bezahlt
werden, denn diesbezügliche Förderungen wurden bis dato immer abgelehnt.   Da haben es Ex-
Häftlinge schon wesentlich besser,  wie es unser stellvertretendes Beispiel beweist.
Herrn XY fehlten auf seine Pension zahlreiche Versicherungsmonate.  Der Grund dafür ist, dass
er  in  dieser  Zeit  im Gefängnis saß.  Also reichte er bei der MA40 um eine Förderung ein.  Was
bei  ehemaligen Heimkindern,  die unbezahlte Sklavenarbeit verrichten mussten unmöglich ist,
ist bei einem Ex-Knacki augenscheinlich eine Selbstverständlichkeit.
Screens: © erstaunlich.at
Da  soll  noch  einmal  wer  sagen,  dass sich Verbrechen in Österreich nicht lohnt!   Dies ist
natürlich  sarkastisch  gemeint,  aber dass Ex-Häftlinge Heimkindern bevorzugt werden, ist
schon mehr als erstaunlich.
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2014-03-08

Gefängnis für H.C. Strache?


Abartige politisch links orientierte Hetze

Bei LINKSWENDE wirbt man mit allem Eifer für die Verhinderung des am 24.Jänner 2013
stattfindenden  Akademikerballs.   Man will diesen – wörtlich:  „durch bunte,  kreative aber
entschlossene Blockaden verhindern“.   Wie  dies  im vorigen Jahr ausgesehen hat, dürfte
noch jedermann(frau) in lebhafter Erinnerung sein.  Hier ein zielführender LINK.

Screen: linkswende.org
Auf  der  aktuellen  Startseite von  „linkswende.org“ ist uns obiges Bild – abgesehen von einigen
anderen sinnbefreiten Bildern – besonders aufgefallen. Auf diesem werden Parallelen zwischen
dem FPÖ-Chef H.C. Strache und dem Massenmörder Breivik gezogen. Noch ärger geht es aber
auf  der  Facebook-Seite  von  LINKSWENDE  zu.   Dort  wird  Strache  wörtlich als ideologischer
Vater von Breivik bezeichnet.


Screenshots: facebook.com (Account: Linkswende I.S. Austria)
Breivik wurde wegen seines Verbrechens zur Höchststrafe verurteilt. Wir nehmen auch an, dass
der Massenmörder im Gefängnis sicher keine angenehme Zeit verlebt und verleben wird. Wenn
man  nun  auf  dem  Facebook-Account  von  LINKSWENDE  meint,  dass  mit Breivik immer zu
lasch verfahren wurde,  kann das nur bedeuten,  dass sich der Kommentator die Todesstrafe für
diesen wünscht.
Wie  man  aber  darauf  kommt,  dass auch mit dem FPÖ-Chef immer zu lasch verfahren wurde
erschließt  sich  uns  nicht.   H.C. Strache  ist  ein  unbescholtener  Mensch,  der sich noch keine
strafbare Handlung zuschulden kommen ließ. Augenscheinlich wünscht sich der Kommentator,
dass H.C. Strache zumindest ins Gefängnis eingesperrt wird.
Wir finden es abartig, dass der Betreiber des Facebook-Accounts das Kommentar vom 4. Jänner
2013,  18:18 Uhr,  nicht  umgehend  gelöscht  hat  sondern  dieses offenbar wohlwollend goutiert.
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2014-01-10

Menschenrechtsaktivist Kurt Essmann ist nun ein freier Mann


Neuerlicher Freispruch für Kinder-Vater- und Menschenrechtsaktivist

Utl.: Die undurchschaubaren Motive der StA Wien

Gegen  den  Vater Kurt Essmann wurde aufgrund seines Einsatzes für seine Töchter,  und vor
allem  in  Folge  seiner  verschiedenen  Aktivitäten  für die Einhaltung der Kinderrechte schon
2009  wegen  des  Verdachts  der  Beteiligung  an  einer  terroristischen  Vereinigung ermittelt,
sein Haus wurde durchsucht, 4 Monate Aufenthalt am Hochsicherheitstrakt der JA-Josefstadt
folgten.   Selbst  vor  dem Antrag auf eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher schreckte die Staatsanwaltschaft nicht zurück.
Kurt Essmann wurde jedoch am 31.3.2011 vor dem Straflandesgericht Wien durch den Richter
Dr. Stefan Apostol  von  sämtlichen  Anklagepunkten der gefährlichen Drohung,  Nötigung und
Widerstand gegen die Staatsgewalt freigesprochen.   Nach 5 Verhandlungstagen kam der Erst-
richter in seinem – 99 seitigen –  Urteil zu der Überzeugung,  dass der Angeklagte weder seine
Pflegschaftsrichterin noch andere Richter oder Sozialarbeiter bedrohen oder nötigen wollte.
Aber  nicht  nur  ich  als  seine  Vertretung,  sondern  letztlich  auch  der  Richter  selbst übte schon
2011  starke  Kritik  an  der  Anklagebehörde,  da  z.B.  Passagen  eines Emails an seine Richterin
sinnverfälschend  aus  dem  Zusammenhang  gerissen  wurden,  ohne  auf  den Bedeutungsinhalt
des Gesamtzusammenhangs zu achten. Selbst der damals bei den Verhandlungen durchlaufend
anwesende  Staatsanwalt  Mag. Löw  war  nach  Ende  des  Beweisverfahrens  in  einigen  Punkten
davon  überzeugt,  dass  der  Angeklagte  die  „Opfer“ nicht in Furcht und Unruhe versetzen wollte.
In  diesem  Sinne  berichtete  er  auch  damals dem vorgesetzten Staatsanwalt,  dass das gefällte
Urteil sachgerecht wäre.
Als  dann  dessen  ungeachtet  durch  die  StA Wien im Sommer 2011 in 4 Anklagepunkten, ja
selbst  zu  einem  Faktum zu dem der anwesende Staatsanwalt in der Verhandlung einen Frei-
spruch  nahelegte,  eine Berufung erhob,  waren die rechtlichen Motive der StA selbst für seine
Verteidigerin  nicht  mehr  nachvollziehbar.   Von einer  Objektivität fehlte jede Spur.  Plötzlich
versuchte man dem Angeklagten neue „Drohhandlungen“ zu unterstellen.  War es zuerst das
alleinige Filmen von Amtshandlungen,  dass als Tatbeitrag zur Drohung/Nötigung angesehen
wurde, war in der Berufung plötzlich von einem „Umringen“ der Opfer die Rede.
Nach fast 2 Jahren der Untätigkeit entschied heuer im Juni 2013 das Oberlandesgericht Wien,
dass der Berufung Folge gegeben wird –  das Erstgericht hätte den subjektiven Tatvorsatz zu
wenig geprüft, das Verfahren musste gänzlich neu durchgeführt werden.
Aber auch beim neu aufgerollten Prozess am  2. Verhandlungstag,  den 21.11.2013 wurde der
Angeklagte  durch  die  Richterin Dr.Gerda Krausam neuerlich zur Gänze freigesprochen.  Wie
schon der  Richter Dr. Stefan Apostol am 31.3.2011 feststellte,  Kurt Essmann hatte zu keinem
Zeitpunkt  nur irgendeinen subjektiven Tatvorsatz jemanden zu bedrohen,  noch hat er objek-
tive Drohhandlungen gesetzt!
Kurt Essmann ist lediglich seinen Grundsätzen immer treu geblieben, die er auch immer wieder
darlegte: „Ich bin Vater und werde jeden Berg besteigen…Ich gehe meinen Weg bis zum Ende “
(…bis ans Ziel).
Mag. Michaela Krankl
Verteidigerin in Strafsachen, RAA
2013-11-29

Abartiger Feminismus


Kastration als Strafe und Kastration als Recht

Kastration als Strafe
Nichts macht Männern mehr Angst, als die Furcht von einer Frau kastriert zu werden. Und zu
Recht,  ist es doch die ultimative Entwertung ihrer ohnehin schon kümmerlichen Existenz.
Kastration als Recht
Heute kann die Eigentümerin eines Hundes frei entscheiden ob sie den Rüden kastrieren lässt
oder  nicht.   Bedenkt  frau  dass  die Männer im kommenden Matriarchat viel weniger wert sein
werden   als  heute  ein  Hund,  dürfte  klar  sein,  worauf  das   hinausläuft.    Da  es  in  einem
Matriarchat  keine  freien  Männer geben kann,  das das Matriarchat an sich männerfeindlich ist,
werden  die  überlebenden  Männer  entweder  Mutter  Staat  oder  einzelnen  Frauen  gehören.
Und  diese  Eigentümerinnen  haben  dann  natürlich  das  Recht  frei  über die Kastration ihres
Eigentums zu entscheiden.
Der Text der obigen beiden Absätze entstammt der Webseite „prokastration.wordpress.com“,
welche  natürlich  über  kein Impressum verfügt und offenbar von einer geistig gestörten Per-
son  namens  Elisabeth  betrieben  wird.   Über  sich gibt sie an,  29 Jahre alt zu sein und aus
Deutschland zu stammen. Von Beruf sei sie Wissenschaftlerin im Bereich der Gender Studies.
Politisch ist sie natürlich durch und durch Feministin.
Elisabeth  lebt laut eigenen Angaben sogar mit einem Mann zusammen,  der ihr in jeder Hin-
sicht untergeordnet ist.   Wir bezweifeln sehr, dass diese Dame einen Mann hat und dies eher
unter die Kategorie Wunschträume fällt.
Wie psychisch krank diese Frau sein muss beweist auch folgendes Bild (samt Text), welches
auf ihrem Blog zu finden ist:
Screen: prokastration.wordpress.com
Elisabeth  hält  also eine Guillotine extra für Hodensäcke für eine wunderbare Erfindung, die
in der Realität gebaut werden sollte,  da es die Männer verdient hätten.
Anfänglich  hielten  wir die betreffende Webseite für einen Satire-Blog wie etwa  z.B.  Raketa.
Allerdings wird man rasch eines Besseren belehrt,  wenn man sich nur einige Zeilen aus den
Texten  auf  „prokastration.wordpress.com“  durchliest.   Unserer  Meinung  nach  sind einige
Textpassagen bereits strafrechtlich relevant.
Allerdings  glauben  wir,  dass  Elisabeth  nicht  ins  Gefängnis  sondern  in eine geschlossene
Irrenanstalt gehört. Sie hat also mehr ein medizinisches als ein rechtliches Problem. Aber die
Webseite  der  Parade-Feministin  hat auch ihre gute Seite.   Sie zeigt nämlich zweifelsfrei auf,
wie gefährlich,  abartig und geistig gestört Feministinnen sein können.
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2013-06-26
 

Kriminalisierungsversuch gegen regierungskritische Journalisten?


Persönlicher Racheakt?   „Unzensuriert.at“ hat

ausufernde Umbaukosten im Parlament aufgedeckt

Schockiert  zeigt  sich  FPÖ-Generalsekretär  NAbg. Harald Vilimsky  über  das  Vorgehen  von
Nationalratspräsidentin   Prammer  (SPÖ)  gegen  kritische   Journalisten  der  Internet-Zeitung
„Unzensuriert.at“.   „Sprechen wir  es  offen aus:   Frau Prammer wünscht sich – ebenso wie der
Grün-Abgeordnete Öllinger -, dass regierungskritische Journalisten in Österreich ins Gefängnis
gesteckt werden.   Ganz so wie das beispielsweise in Weißrussland der Fall ist“,  hält Vilimsky
fest.
Dabei  stütze  sich die Anzeige wegen  „Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung“  und
„Verhetzung“, die mit jeweils bis zu zwei Jahren Haft bedroht sind, auf ein Posting eines Lesers,
das  von der Redaktion umgehend gelöscht wurde,  sobald diese davon Kenntnis erlangte.  Die
Redaktion habe sich vom Inhalt des Postings klar distanziert.
„Frau Prammer versucht zu erwirken, dass ein Medium für die Äußerung eines seiner Leser haft-
bar  gemacht  wird.   Das  hätte  natürlich  Auswirkungen  auf die gesamte Branche.   Ich erwarte
mit  daher  auch von  anderen  Medien  klare  Worte  gegen  die  politisch  motivierte Strafverfolg-
ungswut der Nationalratspräsidentin“,  so Vilimsky.
Besonders  schäbig  sei es,  dass Prammer für ihr parteipolitisches Manöver die Parlamentsdirek-
tion eingespannt habe.   „Auch das ist typisch.   Prammer war nie die Präsidentin des Parlaments,
sondern nur jene der 29-Prozent-SPÖ, bestenfalls eine Rot-Grün-Präsidentin“, so Vilimsky.
Es  könne  zudem  nicht  ausgeschlossen werden,  dass  es  sich bei der Anzeige um eine persön-
liche Racheaktion Prammers handle: „Unzensuriert.at hat als erstes Medium aufgedeckt, dass der
Parlamentsumbau weit mehr als 500 Millionen Euro kosten könnte.   Der Rechnungshof hat diese
Recherchen  bestätigt.   Prammer  war  überführt,  die  Öffentlichkeit  falsch  informiert  zu haben“,
erinnert Vilimsky. (Quelle: APA/OTS)
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2013-05-30
 

Justizskandal erster Güte


Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen

Einem  Salzburger Vergewaltiger wurden die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel in
eine Bewährungsstrafe umgewandelt.   Der Mann muss daher nur zwei Drittel seiner sechs-
monatigen Strafe im Hausarrest ableisten, denn abbüßen wäre wohl ein übertriebener Aus-
druck.
 
Damit steht fest, dass der Sexualstraftäter seine Fußfessel in Bälde ablegen darf. Denn wie
bereits  eingangs  erwähnt,  werden  die  übrigen zwei Monate seines Arrestes  in eine Be-
währungsstrafe  umgewandelt.   Nicht  zu  vergessen,  dass  der  Mann  trotz  mehrfacher
Vergewaltigung (einer damals 15-Jährigen)   keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen
musste.
 
Die bedingte vorzeitige Entlassung eines Mannes,  der wegen mehrfacher Vergewaltigung
einer Minderjährigen verurteilt worden ist,  ist ein Skandal erster Güte.  Nachdem der Ver-
gewaltiger  keinen  einzigen  Tag ins Gefängnis musste,  ist mit dieser Entscheidung jetzt
der Gipfel der Opferverhöhnung erreicht.
 
Man  muss  sich das einmal bildlich vorstellen.   Ein Mann wird wegen mehrfacher Verge-
waltigung und sexuellen Missbrauches einer Minderjährigen verurteilt, wobei wir das Wort
Urteil in diesem Fall eher als Freispruch werten.  Nachdem der Vergewaltiger  gerade ein-
mal  vier  Monate  Hausarrest  hinter sich hat,  wird jetzt auch noch der Rest der ohnehin
unverständlich milden Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
 
Ein  derartiges  Vorgehen  der Justiz ist nicht mehr erstaunlich sondern  unglaublich.  Aus
generalpräventiver Sicht ist das ein verheerendes Signal. Dieses könnten Sexualstraftäter
als  Persilschein  ansehen.  Um  dem  entgegenzuwirken  ist  es höchst an der Zeit,  dass
Vergewaltigung  in  Österreich  endlich  als  das behandelt wird,  was es ist,  nämlich ein
schweres Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.
 
Es  hat  zwar  der  eine  Fall  mit  dem anderen nichts zu tun und Ernst Strasser liegt uns
auch  nicht  am Herzen.   Aber wenn ein Politiker wegen Korruption  – obwohl er gar kein
Geld (100.000,- Euro) erhielt und seine Zusagen auch nicht erfüllen konnte –  zu 4 Jahren
unbedingt  mit Ausschluss der Möglichkeit einer Fußfessel verurteilt wird,  ist die erstaun-
liche  Milde  für  einen Mehrfachvergewaltiger,  für  einen  Menschen  mit  gesundem Men-
schenverstand wohl nicht mehr nachvollziehbar.
 
Richter  Olschak begründete das harte Urteil  (nicht rechtskräftig)  gegen Strasser damit,
dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird und hofft auf eine abschreckende
Wirkung.  Das finden wir auch nicht falsch,  aber wäre es nicht längst an der Zeit seitens
der  Justiz zu bekunden,  dass auch Vergewaltigungen in Österreich nicht mehr geduldet
werden  und bezüglich dieser Verbrechen Urteile mit abschreckender Wirkung zu fällen?
 
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2013-01-16
 

Mord verjährt nicht


Warum kommen klerikale Kinderschänder immer ungeschoren davon?

Zwei wirklich traurig-interessante Vorfälle,  wobei eher die Konsequenzen  als  interessant zu
betrachten sind,  haben wir heute im Internet recherchiert.  Ein und dieselbe Straftat, welche
sogar von Staatsbürgern desselben Landes begangen wurde, wollen wir unserer Leserschaft
zur Kenntnis bringen.
 
Wie das Bundeskriminalamt heute mitteilte, nahmen Zielfahnder einen international gesuchten
Kinderschänder  in der Steiermark fest.   Dem deutsche Staatsbürger Jann S.,  wird schwerer
sexueller  Kindesmissbrauch vorgeworfen und wurde diesbezüglich in Deutschland auch schon
zu  zweieinhalb  Jahren Haft verurteilt.   Der Mann wurde dem Landesgericht Graz  – zur Aus-
lieferung nach Deutschland – überstellt.
 
Ein Pater und Ordensbruder des Stiftes Melk steht unter dem schweren Verdacht, ehemalige
Ministranten mit K.O.- Tropfen betäubt und sexuell missbraucht haben.   Zusätzlich ermittelt
die Staatanwaltschaft nebst Missbrauch auch wegen Körperverletzung und beharrlicher Ver-
folgung (Stalking) gegen den Gottesmann.
 
Der Mann, ebenfalls ein Deutscher, muss allerdings in keine Gefängniszelle, sondern wurde
von der zuständige Erzdiözese abberufen und soll nach Deutschland versetzt werden.  Dort
erwartet  ihn eine Therapie im klerikalen Kreis  – wobei wir uns fragen,  wie eine solche in
der Realität aussehen mag.
 
Während  Jann S. richtigerweise ins Gefängnis verfrachtet wurde,  scheint der katholische
Pater ein besonderes Privileg  – wie offenbar alle klerikalen Kinderschänder – zu genießen.
Wie lange sehen die Verantwortlichen in der Politik eigentlich noch zu,  dass diese Perver-
sen ungestraft Kinder sexuell missbrauchen können.
 
Ach ja,  da  ist ja die immer wieder strapazierte Verjährungsfrist,  die diese Abartigen vor
der Strafverfolgung schützt.   Anstatt zahnlose Kommissionen  – bei denen ohnehin nichts
herausschaut –  einzusetzen,  sollte  der  Gesetzgeber  die  Verjährungsfrist für sexuellen
Kindesmissbrauch ersatzlos aufheben.
 
Denn  sexueller  Missbrauch  an  Kindern  ist  Mord  an  Kinderseelen  und Mord verjährt
bekannter Weise nicht.
 
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2012-10-26
 

Das Alibi-Maßnahmenpaket der Justizministerin


 Beatrix Karl: Große Ankündigung und nichts dahinter

„Mehr  als  1.000 Rechtsbrecher haben in den vergangenen zwei Jahren zumindest einen Teil
ihrer  Strafe im elektronisch überwachten Hausarrest (sogenannte Fußfessel) vollzogen.  Eine
umfassende Evaluierung dieser neuen Vollzugsform zeige, dass sich diese neue Vollzugsform
sehr  bewährt  habe  und nach Meinung der Experten insgesamt eine sinnvolle Ergänzung zu
den Justizanstalten sei“,  so die Justizministern Beatrix Karl heute bei einer  Pressekonferenz.
Sie wird den Evaluierungsbericht des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie in den kom-
menden Tagen dem Parlament zukommen lassen.
 
Karl räumt aber ein, dass es sich auch gezeigt habe,  dass es bei einem besonders sensiblen
Bereich Nachschärfungsbedarf gibt,  nämlich bei der Vergabe von Fußfesseln an Sexualstraf-
täter.  Sie kündigte an,  dass sie dem Parlament ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der
Vergabekriterien von Fußfesseln an Sexualstraftäter vorlegen wird.
 
Dieses  Maßnahmenpaket  der Justizministerin beinhaltet 4 konkrete Maßnahmen  (wobei wir
hier „konkret“ nicht als positiv verstehen) zur angeblichen Verschärfung der Vergabekriterien
von Fußfesseln an Sexualstraftäter,  dessen Inhalt wir nachfolgend wiedergeben:
 
Erstens: Rechtsbrechern,  die wegen Vergewaltigung,  geschlechtlicher Nötigung, sexuellem
Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person,  sexuellem Missbrauch
von  Unmündigen,  pornographischen  Darstellungen  Minderjähriger  oder  sexuellem Miss-
brauch von Jugendlichen verurteilt wurden, können sich ihre Haftstrafe nicht mehr mit
einer Fußfessel ersparen.
 
Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfes-
sel ansuchen.   Und auch nach der Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe kann die Fußfessel
nur nach genauer Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt werden.
Es  muss  vor  allem gewährleistet sein,  dass der Verurteilte den elektronisch überwachten
Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Zweitens: für alle sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität oder Selbst-
bestimmung  oder jene gegen Leib und Leben oder die Freiheit,  die begangen wurden,  um
sich  geschlechtlich  zu  erregen  oder zu befriedigen,  darf die Fußfessel nur dann gewährt
werden, wenn aus besonderen Gründen Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den
elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen wird.
 
Drittens: Möchte Karl in Zukunft die Opfer stärker einbinden:   „Ich werde vorschlagen, sämt-
lichen  Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht
einzuräumen.   Damit geben wir auch den Opfern,  die das wollen, in Zukunft eine Stimme“,
betonte Justizministerin Karl.
 
Viertens: Werden alle Sexualstraftäter, die trotz dieser strengen Kriterien eine Fußfessel zu-
erkannt bekommen, mit einer GPS-Fußfessel ausgestattet werden.  Diese neue Technologie
bietet  die  Möglichkeit  den  Fußfesselträger  permanent zu überwachen und gewisse Orte,
wie etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers – zu sperren.
 

Justizministerin gibt Garantie, die sie nicht hält

„Damit garantieren wir,  dass in Zukunft kein wegen einer derartigen Sexualstraftat Verur-
teilter  mehr  sich  eine  Gefängnisstrafe ersparen kann“,  so die Justizministerin.   Das ist
natürlich völliger Nonsens, was  Beatrix Karl hier von sich gibt. Einerseits posaunt sie groß-
artig  heraus,  dass  sich  kein  Sexualstraftäter mehr eine Gefängnisstrafe ersparen kann,
während  sie  im  selben  4 Punkte- Programm  einräumt,  dass diese Täter nach der Ver-
büßung der halben Haftstrafe die Möglichkeit haben eine Fußfessel zu erhalten.
 
Was  will  die Justizministerin nun eigentlich?   Fußfessel Ja oder Nein.  Ihr 4 Punkte Maß-
nahmenpaket ist für uns eine reine Alibihandlung ganz unter dem Motto: „Wasch mir den
Pelz, aber mach mich nicht nass“.
 
Erstaunlich ist auch die Argumentation (Zweiter Punkt:)  „Es muss vor allem gewährleistet
sein,  dass  der  Verurteilte  den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen
wird.“   Da müsste sie schon eine Hellseherin sein um das zu garantieren.   Auch fehlt uns
bei Karls  Ankündigungen eine Kritik an den überaus milden Urteilen (geringfügig bedingte
Haftstrafen) gegenüber Kinderporno-Konsumenten.
 
Wie  kann  es  in  einem  Rechtsstaat möglich sein, dass beispielsweise ein Jugendrichter
oder  ein  Lehrer für den Konsum von kinderpornografischen Material derart geringe Strafen
bekommen und weiterhin in Amt und Würden bleiben dürfen. Zu dieser Thematik ließ die
Justizministerin keine Silbe verlautbaren.

 

Keine bedingte Haftstrafen und keine Fußfessel für Sexualstraftäter

Die  anständige  Bevölkerung will keine Sexualstraftäter oder Kinderporno-Konsumenten in
Freiheit sehen und/oder diese eventuell sogar als Nachbar genießen müssen.  Dabei ist es
egal  ob  diese Perversen eine Fußfessel tragen oder mit einer bedingten Haftstrafe davon
gekommen sind.
 
Diese  abartigen  Personen  gehören ins Gefängnis und sollten eine nicht zu geringe Strafe
– unter „normalen“ Häftlingen – absitzen müssen.   Wir haben schon einmal erwähnt, dass
wir  für  die  Einführung  eines  frei zugänglichen virtuellen Internetprangers für verurteilte
Sexualstraftäter,  insbesondere  Kinderpornographie-Konsumenten wären. Dort sollten  die
vollständigen Daten (Foto, Name, Wohnort, Beruf etc.) aufscheinen.  Mit einer solchen Maß-
nahme  würden  nämlich  diese  Perversling  ihres  Lebens  nicht mehr froh werden,  auch
wenn  sie  vor  Gericht  einen Fast-Freispruch für ihre abartigen Handlungen erhalten oder
als Belohnung für ihre Tat eine Fußfessel tragen dürfen.
 
Aber  diese  Forderung  wird wohl ein frommer Wunschtraum bleiben,  denn offensichtlich
besteht  seitens  der Justiz  ein gewisser Hang,  Sexualstraftäter und speziell Kinderporno-
Konsumenten mit Samthandschuhen anzufassen.
 
*****

2012-09-18
 

Justiz verhöhnt Vergewaltigungsopfer


Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss

Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt.  Ein
wegen  fünffacher  Vergewaltigung  verurteilter Mann,  der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon  acht Monate unbedingt –
verurteilt.
 
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben.  Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
 
Während  den  Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden,  bleiben die
Opfer  mit  ihren  psychischen und physischen Problemen alleine gelassen.  Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig,  um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
 
Die  Täter  können  nach  wenigen  Monaten  freigehen  und  sich  weitere  Opfer  suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu  stoßen.   Der  Gesundheitsminister  sollte  sich  auch  für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit  verantwortlich  fühlen  und  sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
 
Leider ist vom Linksideologen  A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten.   Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
 
Aber  noch  bedenklicher  als das Verhalten des Gesundheitsministers,  ist das der Justiz.
Mit  der Genehmigung  einer Fußfessel für einen Vergewaltiger,  findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
 
Aber  was will man sich schon von einer Justiz erwarten,  die  einen  pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte?   Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann  in  Amt  und  Würden  bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
 
*****
 
2012-08-22
 

Anarchos in der Leopoldstadt


GASTAUTOREN – BEITRAG

In  einer  ehemaligen  Pizzeria in der Mühlfeldgasse Ecke Holzhausergasse haben sich vor
einiger Zeit Alternative und sogenannte Anarchos, welche alle samt der linken Szene zuzu-
ordnen sind eingenistet.
 
{besps}arno{/besps}
 
Wie  die  Tageszeitung  „Heute“  berichtete,  will der Hausbesitzer diese Leute jetzt wieder los-
werden.  Alle anderen Mieter seien vom Hausbesitzer schon hinausgeekelt worden, so „Heute“
in ihrem Bericht. Nur ein Mieter ist noch im Haus und der sympathisiert mit den Lokalbesetzern,
da  er  wohl  das  Selbe  will  wie  sie,  nämlich  entsprechende  Räume  mit  niedriger  Miete,
so  „Heute“  weiter in ihrer Dienstagsausgabe.
 
Wir haben einen Lokalaugenschein gemacht,  trafen im Lokal niemanden an ebenso wenig wie
im Haus selbst. Das Haus ist baufällig und wie erwähnt Großteils  leerstehend, außerdem über-
all die „Wandbemalungen“ der Lokalbesetzer.
 
In der näheren Umgebung sieht es nicht viel besser aus, überall findet man Schmierereien, sei
es nun am Praterstern und am Bahngelände oder in den umliegenden Gassen bis in den Prater
hinein sowie bis rauf zum Tabor!?
 
Die meisten Schmierereien sind eindeutig der Hausbesetzerszene zuzuordnen, da sie sich auch
im besetzten Haus wiederholen.  Außerdem sind einige Slogans wie „die Pizzeria bleibt“ hinzu-
gefügt,  welche auf die Lokalbesetzer hinweisen.
 
Gerne hätten wir diese Leute Interviewt, doch da ja niemand anzutreffen war bzw. möglicher-
weise mit uns und anderen Journalisten nicht gesprochen wird, müssen wir das so hinnehmen.
Selbiges  gilt  für  de n Hausbesitzer  und  auch  von  der Polizei war keine Stellungnahme bis
Redaktionsschluss  zu  bekommen. „Heute“ berichtete auch,  dass der Hausbesitzer das Haus
von  der Polizei räumen lassen wolle,  doch auch das geschah bis dato unseres Wissens nach
nicht.
 
So wird die Gegend wohl weiter verunsichert und die Wände beschmiert, Tafeln beklebt und
Menschen in der Umgebung angebettelt bzw. angepöbelt.  So wird auch der Maler weiter die
Wände  des anliegenden Gebäudes der Fa. Schmidberger immer wieder nachmalen müssen,
ebenso wie andere Häuser über kurz oder lang auch!
 
Leider  ist es eine Tatsache,  dass wo immer sich linke Aktivisten und / oder Anarchos länger
aufhalten auch die Schmierereien an Hauswänden einhergehen. Dass es sich hierbei um eine
Sachbeschädigung handelt scheint diesen Leuten egal zu sein!? Ebenso, dass die Mieter und /
Hausbesitzer für den meist nicht geringen Schaden aufkommen müssen, weil die Täter kaum
gefasst  werden  und  wenn  doch,  sind  sie  mittellos  und da sie auch nicht arbeiten wollen
bleiben sie das auch. So liegen sie der Gesellschaft auf der Tasche, denn Bezug von Mindest-
sicherung und anderen Hilfen schlagen sie nicht aus!
 
Gesetze sind für sie nur „Machwerk“, welches man getrost nicht befolgen muss und auch Haft
schreckt sie nicht ab. So lassen sich solche Leute grade im Winter gerne inhaftieren um einen
warmen Schlafplatz zu haben.
 
Es sei an dieser Stelle aber auch erwähnt, dass es durchaus auch „brave“ Alternative & Linke
gibt, die sehr wohl die Gesellschaft bereichern eben nur anders leben wollen als der Rest der
Gesellschaft.   Lobend erwähnt sei da  z.B.  ein Teil der „Wagenplatzbewegung“,  welche alle
samt arbeiten, ja sogar teilweise erfolgreiche Selbstständige sind und solche Machenschaften
wie Besetzungen strikt ablehnen!
 
Erich Weber

2012-08-20
 

Drogensituation ist in Wien völlig entglitten


150 Babys jährlich in Wien auf Drogenentzug aber

SPÖ und Grüne verharmlosen trotzdem weiter

Wussten Sie, dass in Wien jährlich 150 süchtige Babys zur Welt kommen und sofort nach der
Geburt einen Entzug machen müssen?   Nein?   Dann ist das auch keine Bildungslücke,  denn
diese  Tatsache  wird  so  gut  wie möglich verheimlicht und ist Beweis für das Versagen der
Drogenpolitik der rotgrünen Wiener Stadtregierung.
 
Auch  die Tatsache,  dass sich Kriminelle als Drogensüchtige ausgeben und mit riesigen Men-
gen an Substitol eindecken können, macht deutlich, dass die windelweiche Linie von SPÖ und
Grünen falsch und gefährlich ist.

Die  Anti-Drogenmaßnahmen  müssen  aber schon bei Kindern beginnen.   Drogenabhängige
Mütter  und  Kleinstkinder sind ein besonders abschreckendes Beispiel,  so dass Verharmlos-
ungsaktionen  wie  etwa  rotgrüne  „Drogenkonsumräume“  einer  herzlichen Einladung zum
Rauschgiftmissbrauch gleichkommen und daher inakzeptabel sind.
 
Viele Schwangere versuchen in der Schwangerschaft einen Entzug mit Ersatzmitteln wie etwa
Methadon, ohne ihrem Kind jedoch den Entzug ersparen zu können.   In Wien kommen daher
jährlich rund 150 Kinder mit Entzugssyndromen im Spital zur Welt, wobei die Dunkelziffer
noch weit höher anzusetzen ist.
 
Die  Prävention  muss  daher schon vor der Schule einsetzen.   Zudem muss der Bereich der
legalen Drogen stärker beleuchtet werden. So starb ein österreichischer Jugendlicher vorige
Woche in Spanien an einer Alkoholvergiftung, eine Kombination mit Partydrogen wie Ecstasy
wird vermutet.
 
Auch  hier  hilft  Aufklärung  über den Umgang  mit Alkohol bzw. die tödlichen Gefahren der
Einsteigerdrogen. Dazu braucht es psychologisch gut ausgebildete Fachleute, vor allem auch
vor Ort.  Diese Drogen müssen stärker bekämpft werden,  nicht zuletzt durch eine Verstärk-
ung der Exekutive. Wie schlecht es um die Prävention beim Alkoholkonsum bei Jugendlichen
bestellt ist, zeigt schon die gesetzliche Lage, die in jedem Bundesland unterschiedlich ist.
Eine einheitliche Regelung wäre daher dringend von Nöten.
 

SPÖ-Gesundheitsstadträtin Wehsely leider untätig

Zudem fehlen in Wien zwischen 50 und 100 Akut-Therapieplätze, so dass es zu wochen- und
sogar monatelangen Wartezeiten für Süchtige kommt. SPÖ-Gesundheitsstadträtin Wehsely ist
daher aufgefordert, statt kontraproduktive Alibihandlungen wie Substitol- und Spritzenverteil-
aktionen zu setzen, endlich für eine ausreichende Anzahl solcher Plätze zu sorgen.
 
Es ist traurig und unverantwortlich, dass in der offiziellen Drogenstatistik Wiens nur die direkt
170  suchtbezogenen  Drogentoten  aufscheinen.   Spätfolgen, die zu Jobverlust,  Frühpension
oder  sehr  oft  zum  Tode führen,  werden von Rot-Grün verschwiegen.   Ebenso im Dunklen
liegen die Auswirkungen auf das soziale Umfeld bei Depressionen,  Isolation,  Jobverlust, Ge-
walt und Aggression gegen Familienangehörige.
 
Dabei  sind die Dimensionen erschreckend: Rund 37.000 Wohnungslose,  190.000 Arbeitslose
und 174.000 Personen in Mindestsicherung rekrutieren sich aus dieser Personengruppe.  Leid-
tragende sind meist Frauen und Kinder. Endstation ist oft das Frauenhaus, denn bei Einnahme
bewusstseinsverändernder wie auch legaler Drogen sinkt im Dauerkonsum die Hemm-
schwelle gegenüber Frauen und Kinder.
 
Das Vorbild für Kinder ist fatal. Jedes 4. Kind wächst in einem Umfeld auf, in dem zumindest
ein Elternteil im Übermaß trinkt.  Damit tragen sie ein 4-6 Mal höheres Drogenrisiko.  Heute
kommen  12- bis 15-Jährige  zum  Entzug.   Auch  in  der  Drogenpolitik hat Rot-Grün damit
völlig versagt. Drogenfreiräume sowie der legale Konsum von Heroin und Kokain sind indis-
kutable Forderungen und eigentlich ein Armutszeugnis für Regierungsparteien.
 

Drakonische Strafen und Abschiebung für ausländische Dealer

Beispiele  für vernünftige Anreize für freiwillige Maßnahmen und einen Mix von gesundheits-
bezogenen sowie kriminalitätsbekämpfenden Maßnahmen wären:
 
-Präventionsmaßnahmen bereits ab dem Kindergarten
-Drogentests bei von betrieblichen Gesunden-Untersuchungen
-Einbeziehung der Drogenvorsorge in der Schule
-Keine Verharmlosung von Drogen
-Strenge Strafen für Dealer, Abschiebung ausländischer Dealer
-Vernetzung von Datenbanken
-Drogenkontrollen im Verkehr nicht nur bei Alkohol
-Ausbau von medizinisch-psychologischen Therapieplätzen.
-Aufstockung der Polizei
-Mehr Arbeitsplätze und Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche
 
Bei den harten Drogen darf nicht vergessen werden, dass 80% der Drogendealer aus dem
Ausland  kommen.   Beim  Verkauf  an Minderjährige sind drakonische Strafen   – die auch
lebenslänglich bedeuten können –  gefordert bzw. die sofortige Ausweisung und Verbüßung
der Strafen im Heimatland der Rauschgifthändler. Die österreichischen Gefängnisse sind ja
teilweise zu Wellness-Oasen für Schwerkriminelle umgestaltet worden,  die ihre abschreck-
ende Wirkung auf die Verbrecher aus aller Herren Länder verloren haben.
 
*****

2012-08-17
 

Asylwerber als Drogendealer


Politisch überkorrekter Radiosender

Nachfolgende  Meldung,  die in der  heutigen  Printausgabe  der  Kronen Zeitung zu lesen war,
wurde  bereits gestern über den Radiosender „Arabella“ verlautbart.   Natürlich völlig politisch
korrekt vergaß man dabei, die Herkunftsländer der Drogendealer anzugeben.  Es wurde ledig-
lich von 7 Männern gesprochen, die wegen Drogenhandels festgenommen wurden.
 
Screen: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 17.05.12)
 

Lügenbarone unterwegs

Welche Geschichten haben diese Männer wohl den österreichischen Behörden aufgetischt, als
sie  illegal  ins  Bundesgebiet eingereist sind.   Wahrscheinlich gaben sie an,  dass sie in ihrer
Heimat  aus  politischen  oder  religiösen Gründen verfolgt werden und um ihr Leben fürchten
mussten.   Möglicherweise  gaben  sie auch an,  dass sie homosexuell seien und wegen ihrer
sexuellen Orientierung flüchteten.  Dass diese 7 Männer als Schlüsselarbeitskräfte legal nach
Österreich eingereist sind schließen wir aus.
 
Wir glauben schon lange nicht mehr die Münchhausengeschichten der  „ach so“  armen Ver-
folgten.   Der  Fluchtgrund  bei  diesen  7 Verbrechern wird wohl darin gelegen haben,  weil
auch  in Afghanistan,  Ghana,  Algerien,  Syrien und dem Sudan der Drogenhandel verboten
ist  und  diese  dort  wegen ihrer  „Geschäfte“  Probleme mit der Polizei und/oder der Justiz
hatten.
 

Die Wahrheit durch Klagen verhindern wollen

Aber wie wird die Geschichte ausgehen?  Nun, wie immer schätzen wir.  Die Dealer werden
eine  geringe  Haftstrafe ausfassen, diese absitzen und anschließend weiterhin in Wien Dro-
gen verkaufen.   Und was ist mit einer Abschiebung?   Eine solche kommt doch gar nicht in
Frage,  werden  doch  diese  armen bedauernswerten Flüchtlinge in ihrer Heimat aus polit-
ischen, aus religiösen und/oder aus sexuellen Gründen verfolgt.
 
Und sollte es die Österreichische Justiz tatsächlich wagen,  den einen oder anderen Drogen-
dealer  abschieben zu wollen,  werden  sich wieder zahlreiche linke Gutmenschen einfinden,
um  mit Protestaktionen den Abzuschiebenden freizupressen. Kommt es dann am Flughafen
durch  Randalen  und  Widerstand  gegen die Staatsgewalt zum Abbruch des Abschiebevor-
gangs, wird der Abzuschiebende wieder in seine Gefängniszelle zurück gebracht werden.
 
Vermutlich wird dann ein in die Bedeutungslosigkeit  verschwundener Anwalt die Bühne be-
treten  und  mit irgendwelchen geschickten Winkelzügen den Inhaftierten aus dem  Gefäng-
nis holen.   Dabei wird er es vermutlich nicht verabsäumen all jene zu klagen, die den Asyl-
werber gerechtfertigt der  Lüge bezichtigen, was dessen Angaben zu seinen Fluchtgründen
betrifft.
 
*****

2012-05-17
 

Linke Narren


Sprengt alle Gefängnisse

Auf dieser Welt gibt es neben normalen Menschen, harmlose aber auch gefährliche Narren.
Letztere sind unbestritten Vertreter der ideologisch links orientierten Organisation  „ANAR-
CHIST BLACK CROSS“.   Zu diesem  Schluss kommen wir,  da diese Truppe in letzter  Zeit
verstärkt nachfolgende Banner im 10. Wiener Gemeindebezirk plakatiert.
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Foto: © erstaunlich.at
 
Kein nur halbwegs normal denkender Mensch käme auf die Idee Mörder, Vergewaltiger,
Kinderschänder  und  sonstiges  kriminelle  Gesindel  aus  den Gefängnissen zu befreien.
Das obige Plakat spricht für sich selbst, denn diese Truppe ist augenscheinlich sogar be-
reit, ihre Wahnvorstellung mit Gewalt durchzusetzen.
 
Erstaunlicher  Weise wird von Vertretern der SPÖ und der Grünen,  eine Gewaltbereit-
schaft  ideologisch links orientierter Aktivisten immer wieder in Abrede gestellt und be-
hauptet, dass Gewalt eine Domäne der Rechten sei.
 
Scheinbar  sind  der SPÖ und den Grünen obige Banner nicht bekannt.   Da könnte ein
Ausflug nach  „Klein-Istanbul“   –  den Wiener  Ureinwohnern  noch  unter  dem Namen
Favoriten bekannt – nicht schaden. Dort können nämlich die Aufkleber der „ANARCHIST
BLACK CROSS“  zuhauf  bewundert  werden.   Leider konnten wir auf deren  (natürlich
impressumlosen)  Webseite  keine  Kontaktdaten oder Adresse eines Verantwortlichen
ausfindig machen.
 
*****

2012-04-24
 

Das neue Berufsheer


Billigst-Lohnarbeiter und Strafgefangene beim Berufsheer

Neue Wege – Neue Chancen, so kündigte der wohl unfähigste Verteidigungsminister der
2. Republik,  die Abschaffung des  Grundwehrdienstes  und die  Einführung eines Berufs-
heeres an.
 
Foto: (c) erstaunlich.at
 
Was wir davon halten und welche  Meinung wir über Norbert Darabos haben, kann in zahl-
reichen Beiträgen auf www.erstaunlich.at nachgelesen werden. Zur leichteren Auffindung
muss nur das Wort „Darabos“ in der Suchfunktion dieser Webseite eingegeben werden.
 
Aber zurück zum Thema.  Nun kann man über ein reines Berufsheer geteilter Meinung sein,
allerdings darf erwartet werden,  dass dieses Heer eine gut ausgebildete und schlagkräftige
Kampftruppe ist. Wenn da nur das Wörtchen „wenn“ nicht wäre, denn nach darabosischen
Vorstellungen dürfte ein Berufsheer wohl anders aussehen.
 
Dies stellte er in einem Pilotversuch am Truppenübungsplatz Seetaler Alpe in der Steiermark
unter Beweis.   Von der roten Medien-Propagandamaschine vornehm verschwiegen, sichern
dort Billigst-Lohnarbeiter und Strafgefangene den Schießplatz des Bundesheeres.
 

Brandgefährliche Pilotversuche

Darabos will mit Pilotversuchen beweisen, dass man Kasernen und militärische Liegenschaften
auch  ohne Rekruten erhalten kann.  Diese  leisten als  „Systemerhalter“ anfallende Arbeiten,
vom Küchendienst beginnend bis zum  Schneeschaufeln.  Und wenn scharf geschossen wird,
sperren die Rekruten alle Zufahrts- und Wanderwege.
 
Da diese aber nach Abschaffung der Wehrpflicht nicht mehr zur Verfügung stehen, muss Er-
satz  gefunden werden.   Diesen fand der Selbstverteidigungsminister  offenbar in Personen
wie  Billigst-Lohnarbeiter und Strafgefangene (Freigänger der JVA Leoben).   Und so wurde
beim ersten Pilotversuch am Truppenübungsplatz  „Seetaler Alpe“,  ein Horrorszenario zur
Realität. Häftlinge sicherten ein Gelände, wo Soldaten mit scharfer Munition übten.
 
In der Praxis läuft dies derzeit so ab, dass vier Häftlinge in der Früh mit der Bahn von Leoben
nach  Judenburg fahren,  wo sie mit  Heereskraftfahrzeugen abgeholt werden.   Am Abend
müssen diese wieder in ihre Zellen in der Strafanstalt einrücken.
 
Wir  könnten noch seitenlang über dieses Pilotprojekt des Zivildieners N. Darabos schreiben,
lassen dies aber sein.   Eine Bemerkung können wir uns aber abschließend nicht verkneifen.
In  uns keimt der Verdacht,  dass Norbert Darabos  selbst ein Pilotversuch  sein dürfte.  Die
Wissenschaft könnte aus ihm wahrscheinlich interessante Schlüsse ziehen.
 
*****

2012-03-09
 

Wird Österreich zum Mülleimer für kriminelle Ausländer?


Mindestsicherung reichte nicht für Benz

Gestern  mussten  wieder einmal,   politisch oder religiös  verfolgte Personen um ihr  nacktes
Überleben kämpfen. Zu diesem Zwecke waren sie auch mit dementsprechenden Survival-Kits
ausgerüstet, welche auf nachfolgenden Bildern bestaunt werden dürfen.
 
Fotos: LKA Niederösterreich
Die drei jungen Männer aus Tschetschenien und aus Mazedonien, Sabor A. (16), Senul G. (20)
und  Alban V. (17) kämpften  allerdings nicht in ihren  Heimatländern,  sondern im sonst fried-
lichen  St. Pölten in Niederösterreich.   Ihre Gegner waren auch  nicht die Geheimdienste ihrer
Heimat, sondern die österreichische Polizei-Sondereinheit „Cobra“.
Anstatt  in die Schule oder zur  Arbeit zu gehen,  beschloss das kriminelle Trio einen Juwelier-
laden in der Innenstadt von St. Pölten auszurauben. Offenbar hatte die Mindestsicherung nicht
für die Anschaffung eines mit Stern beflaggten Autos, Flatscreen -TV  odgl. gereicht.
Nachdem der Überfall nicht so verlief wie es sich die kriminellen Ausländer erhofften, eskalierte
die  Angelegenheit.   Sie nahmen den  Geschäftsinhaber und einen  Angestellten als Geisel.  Die
Gattin des Unternehmers, die oberhalb des Geschäftes wohnt, wurde indes auf den Überfall auf-
merksam und alarmierte die Polizei. Diese konnte dem Spuk ein Ende bereiten und überwältigte
das Räuber-Trio.

Linke Gutmenschen verhindern Abschiebungen

Warum  bringen wir wohl diesen Beitrag in etwas sarkastischer Form?   Weil er sehr gut zu un-
serem gestrigen Beitrag „Prävention zur …..“ passt. Kein Tag vergeht mehr,  ohne dass nicht in
den  Tageszeitungen von kriminellen Taten von angeblichen  Asylwerbern oder sonstigen Immi-
granten berichtet wird.
Würde diese Tätergruppe ihre kriminelle Energie in ihren Heimatländern ausleben, kämen diese
aus  dem  Gefängnis  oder dem  Arbeitslager nie wieder heraus.   Da ist es in  Österreich schon
anders.   Nach  relativ  kurzen  Aufenthaltszeiten  (gemessen in der Relation zur Tat)  in Luxus-
gefängnissen,  wird dieses  Klientel wieder  auf die Bevölkerung der  Alpenrepublik losgelassen,
anstatt abgeschoben zu werden.
Und wenn es dann ein  beherzter Politiker wagt in ein derartiges Land zu reisen,  aus dem ein
nicht  unerheblicher  Teil  jener  Kriminellen kommt,  die sich in Österreich mit dreisten Lügen
Asyl  erschlichen haben  und nach wie vor erschleichen,  wird dieser zum Buhmann der linken
Gutmenschen.   Dabei hat dieser Politiker,  in diesem Fall  der  FPÖ-Politiker  Johann Gudenus
lediglich  versucht,  dem  tschetschenischen  Präsidenten Kadyrow,  die Rücknahme  seiner in
Österreich aufhältigen Landsleute schmackhaft zu machen.
Langsam aber sicher erweckt es den Eindruck, dass jene Länder ihrem kriminellen Abschaum
absichtlich die Reise nach Österreich ermöglichen, um ihre eigene Kriminalitätsrate zu senken.
In  der  Alpenrepublik  wird  dann  das  kriminelle  Gesindel  von  den linken Gutmenschen mit
offenen  Armen  empfangen  und  auch nach verübten Straftaten gegen eine Abschiebung ver-
teidigt.
Für uns entsteht der Eindruck,   dass diese linken Gutmenschen entweder schwachsinnig oder
naiv sind.   Es bestünde natürlich auch die Möglichkeit, dass sie ein Teil der Asylindustrie sind
und sich dabei auf Kosten der österreichischen Bevölkerung eine goldene Nase verdienen.
*****
2012-02-24
 

Wien statt Lüttich?


GASTAUTOREN – BEITRAG

Die Auswüchse fehlgeschlagener Integrationspolitik

 

Der jüngste Terroranschlag im belgischen Lüttich ließ nicht nur fünf Todesopfer zurück, sondern
auch verstörte, aus ihrer Ruge gerissene Menschen. Wie konnte das passieren? Nordine Amrani,
Sohn  marokkanischer Einwanderer,  war schon bisher auffällig gewesen.   Erst im Oktober ver-
gangenen Jahres war Amrani auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden,  wo er seit
2007  eine knapp fünfjährige Haftstrafe wegen illegalen  Waffenbesitzes und Rauschgiftdelikten
verbüßt hatte.

 

Für viele Medien war es von der ersten Sekunde an klar  – ein Rechtsextremer,  ein Ausländer-

hasser,  ein Waffennarr.   Über diese bevorzugte,  politisch korrekte  Einstufung wurde wesent-

licheres übersehen. Jemand wirft Handgranaten in die Menge, feuert wahllos mit einem Sturm-

gewehr. Beides verbotene Waffen, beides in der arabischen Community in Europa leicht erhält-

lich. Wie schon beim Anschlag in Oslo wird nicht gefragt:
 
Wie kann man solche Terroranschläge verhindern?

Sind Behörden darauf vorbereitet?

 

Übertragen wir das Szenario auf Wien.   Jemand wirft zur Hauptverkehrszeit beispielsweise im

Jonas-Reindl (passende Tatorte bieten sich in großer Zahl an) Handgranaten und schießt dann

hemmungslos um sich.   Mit ein wenig Schießausbildung könnte ein einzelner Terrorist an sol-
chen  Plätzen  dutzende  Tote,  hunderte Verletzte  verursachen, sich dann  bequem selbst er-

schießen, oder in die Luft sprengen. Wer könnte es verhindern?
 
Die  islamistische Szene  (und damit meine ich nicht die Moslems)  genießt in Wien praktisch

Narrenfreiheit. Niemand darf sie und ihre Aktivitäten kontrollieren,  überwachen.  In jedem ein-

zelnen Sicherheitsbericht der letzten Jahre ist das BVT bemüht,  nur nicht anzustreifen. Öster-
reich sei doch fast sicher, heißt es regelmäßig.

 

Subversive  Ausbildung radikaler Elemente,  illegaler Waffenhandel, dicke Kontakte zur internat-

ionalen terroristischen Szene,  Finanzierung bekannter Terroristen,  all das mag niemand hören

oder sehen.   Sonst würde man sofort des Rassismus, des Ausländerhasses beschuldigt werden.

Nicht nur in Belgien, auch in Österreich fehlt der politische Wille, Anschläge zu verhindern.

 

Die  Polizei wäre mit Attentaten dieser Art völlig überfordert.   Wenig hat sich geändert seit dem

Überfall  auf die OPEC.   Streifenpolizisten sind  auf solche Extremfälle  nicht vorbereitet,   vielen
Beamten fehlt selbst die notwendige Waffenausbildung,  die auch der beliebte Pfefferspray nicht
ersetzen kann.   Einsatzgruppen wie  die Cobra sind zu weit entfernt,  kämen jedenfalls  zu spät.

Private dürfen weitgehend keine Waffen tragen, sind damit wehrlose Opfer. Video-Überwachung

ist bei Terroranschlägen nutzlos, das ist anderswo schon lange bekannt.
 
Die Kapazitäten des Bundesheeres sind verschwunden.   Antiterror-Ausbildung nicht gefragt.  Die

Garde,  deren ureigenster Auftrag der Schutz wäre,  ist zu einem  Ausstellungsstück verkommen,
für  Schutzzwecke  nicht  verwendbar,  geschweige denn für Extremeinsätze.   Würde jemand in
Wien  eine  Botschaft überfallen,  wäre das Gros  der Polizei und  das gesamte Bundesheer zum
Zuschauen verurteilt.  So der politische Wille.
 
Zittern wir,  ob es auch bei uns zu einem solchen Anschlag kommen wird.  Die Regierung ist mit

dem  Gendern der Bundeshymne  und der Gesetze ausgelastet,  die Wiener Stadtverwaltung mit

krampfhaftem Suchen nach erhöhbaren Steuern und Tarifen.  Die Sicherheit der Bevölkerung ist

unwichtig.  „Die“ Sicherheit ist gendergerecht, neue Steuern kann man damit nicht begründen.

 

Beste Grüße

XY

2011-12-15
 

Schluss mit der rot-grünen Vertuschung


Missbrauchssystem im roten Wien muss offengelegt werden

Schwerste körperliche und sexuelle Gewalttaten waren nicht nur im Heim am Wilhelminen-
berg Alltag.   Einer der Haupttäter sowohl im Heim Hohe Warte als auch im Heim Wilhelm-
inenberg war Manfred Jochum – ein wesentlicher Teil des roten Netzwerks.

 

M.  Jochum war führendes  Mitglied im Bund Sozialistischer Akademiker,  ein beherzter Frei-
maurer,  der von seinen Genossen im Jahr 1998 zum ORF-Hörfunkintendant gemacht wurde.
Der Sadist wurde auch mehrfach ausgezeichnet. „Ein Mann, der in jedem zivilisierten Rechts-
staat im Gefängnis gelandet wäre“,  erklärt Wiens FP-Klubchef  Mag.  Johann Gudenus, „die
Sozialisten haben in diesem Fall den Täter nicht nur gedeckt,  sondern sogar gezielt geförd-
ert.“

 

Manfred Jochum hat sich stets durch besondere Grausamkeit hervorgetan. Als etwa ein Mäd-
chen  aus dem  Horror-Heim Wilhelminenberg fliehen wollte,  hielten Erzieher das wehrlose
Kind fest und Jochum führte ihm einen Tannenzapfen in den Unterleib ein.

 

Schwer  verletzt  wurde  das  Mädchen weggebracht.   Und kam  nie mehr  ins Heim zurück.

Gudenus:  „Nein, das waren keine Einzelfälle.   Das war ein System – ein System des roten

Wiens.   Und die Stadt Wien hat bisher nichts unternommen, die Täter auszuforschen.   Sie

laufen teilweise seit 40 Jahren frei herum oder sind bereits verstorben. Das ist ein Skandal!“

 

Gudenus bringt Beispiele für die Vertuschung der Gräueltaten:

 

1)  Bereits seit dem Jahr 1974 hat Psychologin und Ex-SPÖ-Politikerin Irmtraut Karlssoneinen
Bericht vorgelegt, in dem sie 14 von 34 untersuchten städtischen Kinderheimen als Kinderge-
fängnisse bezeichnete.   Zwei Jahre nach Erstellung wurde der Bericht massiv zensuriert ver-
öffentlicht. Kein einziger der Verantwortlichen wurde zur Rechenschaft gezogen.

 

2)  Bürgermeister  Michael Häupl wurde im Jahr 2000 informiert,  dass im August Aichhorn-

Haus Kinder zu Kinderarbeit und sexuellen Diensten herangezogen wurden.  Zudem mussten

sie als Dogenkuriere fungieren. Häupl erklärte sich als unzuständig und verwies an den Stadt-

schulrat. Als SPÖ-Stadtschulratspräsident Kurt Scholz Druck auf das Jugendamt ausübte, die
Fälle aufzuklären, wurde er 2001 nicht wiederbestellt.

 

3)  Aber nicht nur Scholz,  auch die Opfer sollten mundtot gemacht werden.   Seit dem Jahr

2010 zahlt die Stadt Wien über den Weißen Ring sogenannte Entschädigungen aus. Gudenus:

„In Wahrheit ist das Schweigegeld.   Geld ist keine ausreichende Entschädigung für das erlit-
tene Leid von Kindern.  Die Täter zu finden und zu bestrafen ist für die psychische Verarbeit-

ung von Traumata viel wichtiger.“

 

4)  Und jetzt SPÖ-Stadtrat  Christian Oxonitsch: Ihm wurde der Horror im Heim am Wilhelm-

inenberg im Juli gemeldet.   Aber wie Häupl war auch  Oxonitsch nicht zuständig.   Er wälzte

die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Politische Konsequenzen: Null! Erst Medienberichte

zwangen ihn drei Monate später, zumindest scheinbar aktiv zu werden. „Und was macht man,

wenn man nichts tun will?“, fragt Gudenus und antwortet gleich: „Man setzt eine Kommission

ein!“

 

Als  Vorsitzende dafür wählte C. Oxonitsch ausgerechnet Dr. Barbara Helige – die ehemalige
Präsidentin der Richtervereinigung,  die auch als rote Justizministerin im Gespräch war.  Sie

hat bereits angekündigt,  nicht das rote Missbrauchssystem untersuchen zu wollen,  sondern

allein die nun bekannt gewordenen Gräueltaten im Heim am Wilhelminenberg.  Gewalt- und
Sexexzesse in den anderen Kinderheimen des roten Wiens will sie ignorieren.

 

Der  FP-Klubobmann:  „Da soll ein Teil des Roten Wiens das  Terror-Regime in den  Heimen
des Roten Wiens prüfen! Außerdem ist Helige eine Protagonistin des Rechtskomitees Lambda,
das  massive Verbindungen  in die Pädophilen-Szene hat.   Das ist  das Umfeld,  in dem sich
Helige bewegt.   Die Einsetzung Heliges ist eine Verhöhnung der Opfer.   Man kann sich aus-
rechnen, dass bei ihren Untersuchungen nichts herauskommen wird – und das will die Stadt
ja auch gar nicht.“

 

Das hat das rote Wien auch im vergangenen Gemeinderat ganz offen gezeigt.   Die FPÖ hat
einen Antrag gestellt,  dass die Vernichtung von Personalakten,  die für die Aufklärung des
Misshandlungs- und Missbrauchsskandal notwendig sind, sofort einzustellen ist.   Rot-Grün
hat das niedergestimmt. Rot-Grün will diese Akten weiter vernichten.

 

Gudenus gibt freilich nicht auf:  „Nachdem die Helige-Kommission für uns nicht vertrauens-

würdig ist,  haben wir nicht nur für  15. Dezember einen  Sonder-Landtag einberufen,  wir

fordern  auch eine gemeinderätliche Untersuchungskommission unter einem wirklich unab-

hängigen  Vorsitz.  Wir wollen die  Klärung der politischen  Verantwortung der  Entscheid-

ungsträger!  Wir wollen klären,  warum weder die politisch und verwaltungsmäßig Verant-

wortlichen noch die Heimleitung,  trotz zahlreicher Hinweise und Beweise diese Missstände

nicht aufgedeckt und abgestellt haben!“

 

„Wir wollen klären,  warum Heimleitung,  Schuldirektor,  Heimaufsicht & Co.  aktiv bei der

Vertuschung  dieser Verbrechen an  Kindern und Jugendlichen  mitgewirkt haben  und auf

welche Weise das geschehen ist! Und natürlich auch, warum die Kontrolle trotz offenkund-
igen Missbrauchs gegenüber Jugendlichen und Kindern gänzlich versagt hat!“, so Gudenus
abschließend.

 

Um diese gemeinderätliche Untersuchungskommission zu erzwingen, brauchen die Freiheit-
lichen  neben ihren Mandataren und dem  parteifreien Gemeinderat  Wolfgang Aigner noch
zwei  Unterschriften.   Gudenus:  „Ich appelliere dringend an die ÖVP,  unseren Antrag zu
unterstützen und damit der rot-grünen Vertuschung ein Ende zu setzen.“
(Quelle: APA-OTS)

 

*****

2011-12-05
 

Der Tod der Meinungsfreiheit – TEIL2


Zweiter Anlauf

Wir haben uns schon im vorigen Jahr in den Beiträgen  „Der Tod der Meinungsfreiheit“
und „Das Terrorgesetz“ mit dem Paragrafen 283 StGB und dessen geplanter Novellier-
ung befasst.
 
Mehrere eingegangene Mails sind der Anlass dazu,  dass wir uns wiederholt mit der noch-
malig geplanten Novellierung des § 283  StGB befassen. Bereits im vorigen Jahr stieß die
Regierung auf scharfe Kritik, weil sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung
eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit vornehmen wollte.   In einem Mail wur-
den wir ersucht eine Kampagne gegen den nun zweiten Novellierungsversuch zu unter-
stützen.
Ihren Protest können geneigte Leser(innen) unter  LINK1  oder  LINK2 abgeben.  Dazu
möchten wir aber anmerken, dass die Webseite „www.tfp.at“ nicht auf unserer Linie
liegt,  wir aber den Protest gegen die Novellierung überregional sehen und daher diese
Kampagne unterstützen.
 
Die Bundesregierung startet trotz harscher Kritik einen zweiten Versuch  den Paragra-
fen 283 StGB zu novellieren, um so unliebsamen Kritiker(innen) den Mund zu verbieten.
Federführend bei diesem Vorhaben ist die SPÖ,  bei der auf Meinungsfreiheit offenbar
kein gesteigerter Wert gelegt wird. 
Dass die ÖVP bei diesem Vorhaben mitzieht erstaunt uns eigentlich. Diese Partei, die
sich schon  seit geraumer  Zeit im freien Fall befindet,  wird von ihren konservativen
Wähler(innen) bei der nächsten Wahl sicherlich die Rechnung präsentiert bekommen.

Das ist der zur Zeit gültige Wortlaut des § 283  StGB

Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu ge-
fährden,  zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder
Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche
oder Religionsgesellschaft,  zu einer Rasse,  zu einem Volk, einem Volksstamm oder
einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt,  ist mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren zu bestrafen.
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Grup-
pen hetzt  oder sie in einer die  Menschenwürde verletzenden  Weise beschimpft oder
verächtlich zu machen sucht.

Ein Paragraf für Nordkorea oder China

Wir haben uns bereits in den eingangs erwähnten Beiträgen aus dem Vorjahr dahingehend
geäußert, dass der erste Absatz dieses Paragraphen für jeden zivilisierten Menschen nach-
vollziehbar ist.   Um seine Meinung zu propagieren sollte keiner Person das Recht zustehen,
dies mit einem Aufruf zur Gewalt zu tun. Auch die Verbreitung von Hassreden die geeignet
sind die öffentliche Ordnung zu gefährden,  sind kein adäquates Mittel zur Meinungsäußer-
ung.
Der zweite Absatz des  § 283 StGB hingegen ist unserer Meinung nach einer Demokratie
ohnehin nicht würdig, sondern passt eher in diktatorische Staatssysteme wie Nordkorea
oder China. Mit einer fantasievollen Interpretation dieses Gesetzestextes ist die Meinungs-
freiheit in Österreich gestorben.
Was heißt „beschimpft“ oder „verächtlich machen“? Eine Kritik wird nie eine Lobeshymne
auf einen Zustand oder eine Person sein. Kritik kann subjektiv stets als Beschimpfung oder
Verächtlichmachung empfunden werden. Umso gut wie jede Kritik verstummen zu lassen,
versucht man mit einer Gesetzestextänderung im 1.Absatz,  dem Absatz 2 mehr Gewicht-
ung zu geben.
Aber auch der  Wortlaut des  Absatzes 2 wurde verschärft, um offenbar jede Kritikmöglich-
keit im Keim zu ersticken. Waren im bisherigen Gesetzestext die im Absatz 1 bezeichneten
Gruppen vor Kritik geschützt  – die man je nach  Interpretation auch  als Hetze auslegen
kann –  sind nun auch einzelne Mitglieder dieser Gruppen inkludiert.

Das wäre der Wortlaut des novellierten § 283 StGB

Verhetzung
§ 283. Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefähr-
den, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach
den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung,
der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des
Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe
von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen
Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen
oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit
zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Kritik wird flächendeckend unterbunden

In Verbindung mit dem Absatz 2 dürfte nun beispielsweise nicht einmal ein einziger Sekten-
angehöriger,  geschweige denn  die  ganze  Gruppe  kritisiert  werden.  Denn die Begriffe
„Religion“ und  „Religionsgesellschaft“  werden  ohne  nähere  Erläuterung angeführt
und  Sekten wie  Satanisten oder  dergleichen  verstehen und  sehen sich sehr  wohl als
Religionen oder Religionsgesellschaften.

Auch könnte  die Bezeichnung „Altersschwachsinn“ als Verhetzung ausgelegt werden.
Interessant ist der Begriff der Weltanschauung,  der ebenfalls nicht näher erläutert wird.
Wenn jemand  eine nationalsozialistische  oder sonstig  menschenverachtende Weltan-
schauung hat, darf weder er noch eine Gruppe mit der gleichen Weltanschauung kriti-
siert werden. Denn dies käme ebenfalls einer Verhetzung gleich.

Aber nicht nur weltliche Kritiker laufen in Gefahr wegen Verhetzung angezeigt zu werden.
Denn alle  in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften  lehnen zum Beispiel die
Homo-Ehe ab und stehen der Homosexualität im allgemeinen sehr kritisch bis ablehnend
gegenüber. Da wird beispielsweise jede Sonntagspredigt für den Geistlichen zum verbalen
Spießrutenlauf werden, sobald er dieses Thema behandelt.

Wir könnten noch zahlreiche Beispiele aufzählen die aufzeigen, dass der Paragraf 283 StGB
vorwiegend darauf abzielt kritische Menschen mundtot zu machen. Unserer Meinung nach
ist er ein Einschüchterungsparagraf,  der in einem demokratischen Staatsgefüge eigentlich
keinen  Platz finden dürfte.   Mit der Terrorismusbekämpfung  hat er jedenfalls  nicht das
Geringste zu tun.

Kritiker(innen) sollten sich künstlerisch betätigen

Es gäbe theoretisch eine Möglichkeit den Paragrafen 283 elegant zu umgehen. Es gibt
in der Alpenrepublik zahlreiche staatliche Kunstliebhaber,  die   Fäkal- und Urinierkunst
fördern und mit Steuergeld prämieren, selbst wenn dabei auf die Vielfalt von Wien ge-
schissen und auf die österreichische Fahne gepinkelt wird.

Offenbar  ist die Freiheit der Kunst  grenzenlos und es sind auch  keinerlei rechtliche
Konsequenzen zu erwarten. Daher können wir kritischen Menschen nur anraten, ihre
Meinung in Kunstform abzugeben. Damit stehen die Chancen den § 283 StGB auszu-
hebeln nicht schlecht und im günstigsten Fall gibt es Subventionen oder gar eine
Prämierung.

*****

2011-10-05
 

Helmut Elsner ist frei


Knalleffekt in der Causa Elsner

Darf man  den heutigen Radiomeldungen Glauben schenken ist  Helmut Elsner ab sofort
ein freier Mann. Einem neuerlichen Antrag auf Haftunfähigkeit wurde heute stattgegeben.
Grund zur besonderen Freude besteht jedoch für den Ex-Banker nicht,  denn der Enthaft-
ungsbescheid schrammte nur knapp am Totenschein vorbei.

Jedenfalls hat  die österreichische  Justiz  in dieser  Angelegenheit in  letzter Minute  die

Kurve gekriegt. Denn wie mit einem totkranken Mann, der bereits einen erheblichen Teil
seiner Haftstrafe verbüßt  hatte umgegangen wurde,  spottete jeder  menschenwürdigen
Beschreibung. Ob Elsner jemals wieder genesen wird steht in den Sternen.

Offenbar  hatte  es  die  Justiz  nun  endlich  in  der  Causa  Elsner  vorgezogen,  gewissen

politischen  Kreisen  nicht  mehr  dienlich zu sein,  um den  bereits anhaftenden  Ruf  einer
Bananenrepublik-Justiz wieder loszuwerden. Es war höchst an der Zeit, dieses menschen-
unwürdige und zuletzt sogar lebensgefährliche juristische Polit-Schauspiel zu beenden.

Elsner bleibt trotzdem ein verurteilter Straftäter

Allerdings darf  die Enthaftung von Elsner  nun auch nicht als Persilschein für seine Taten
angesehen werden. Er hatte veruntreut und betrogen und wurde zu Recht zur Verantwor-
tung gezogen.  Jedoch war  der Ex-Banker „nur „  ein Mittäter  und hier liegt der Hase im
Pfeffer.

Elsner hat diese Straftaten mit Sicherheit nicht alleine durchgezogen. Selbst als BAWAG-
Chef war er dazu eine Nummer zu klein.  Die seinerzeit verhandelnde  Richterin Claudia
Bandion-Ortner, die nach dem Urteil zufälligerweise Justizministerin wurde,  hatte weder
am Verbleib der Beute noch an Mittätern gesteigertes Interesse.

Wir wissen  nicht ob man Helmut Elsner in der Haft gebrochen hat und er möglicherweise
seinen Kampf aufgibt. Wünschenswert wäre es allemal, dass der Ex-Banker wieder seine
Gesundheit erlangt  und anschliessend reinen Tisch macht.  Möglicherweise wird nun bei
einigen  roten Kapitalverbrechern,  die in  die Betrügereien  involviert waren  und bis dato

ungeschoren blieben, ein erhöhter Bedarf an Kopfschmerz-Tabletten bestehen.

Eine Lektion für Claudia Bandion-Ortner

Und  da  wäre  noch  die  Ex-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Ihr  erstaunliches
Engagement während des Elsner-Prozesses war noch bedingt verständlich. Ließ es doch
der Ex-Banker an jeglichem Respekt ihr gegenüber missen, zeigte sich unkooperativ und
präpotent.  Zu  diesem  Zeitpunkt hatte  Elsner vermutlich  noch an  eine  Rückendeckung
seiner hochrangigen roten Mittäter geglaubt.

Allerdings war das Verhalten von Bandion-Ortner als Justizministerin spätestens zu dem
Zeitpunkt  höchst  bedenklich,  als  es  sich herausstellte  dass  Elsner  auf Grund  seines
gesundheitlichen  Zustandes nicht  mehr haftfähig  war und  ein Enthaftungsantrag  nach

dem anderen abgelehnt wurde.

Spätenstens zu diesem Zeitpunkt hätte sie ein Machtwort sprechen müssen. Dies tat sie
bekanntlicherweise nicht.  Ob es an der persönlichen  Antipathie gegenüber  Elsner lag
oder ob  sie auf Grund  einer eventuellen von oben angeordneten politischen Order un-

tätig blieb wird wohl ihr Geheimnis bleiben.

Hoffentlich hat  die Richterin  Bandion-Ortner ihre Lektion aus dieser Geschichte gelernt.

Sie  wurde  von  politischen Mächten  geködert und missbraucht.  Als  man  ihrer Dienste
überdrüssig war  wurde wieder aus  Amt und Würden entlassen.  Schon Bismarck sagte,
wer sich in die Politik begibt sollte sich hohe Stiefeln anziehen. Menschlich stellt sich für
uns jedoch die Frage, ob Claudia Bandion-Ortner beim Schminken noch in den Spiegel
schauen kann.

*****

2011-07-07
 

Politisches Todesurteil für Elsner fix?


Bis jetzt haben wir recht

Wir haben bereits vor einiger Zeit etliche Beiträge über das verhängte  Urteil und die Haft
des Ex-Bankers  Helmut Elsner geschrieben. Der wurde  seinerzeit von  seinen roten Ge-
nossen im  Zuge des  Wahlkampfs zur Nationalratswahl 2006,  den Schwarzen zum Fraß
vorgeworfen um von anderen eigenen Skandalen abzulenken. Die daraus entstandenen
Konsequenzen sind jedem hinlänglich bekannt.

Wir haben  auch in jüngster Zeit in Beiträgen  die Frage gestellt, warum man Elsner auf

Grund  seines wirklich  schlechten  Gesundheitszustandes  nicht  nach  Hause entlässt,
hat  er  doch  einen  erheblichen  Teil seiner Strafe  bereits abgesessen.  Wir  vermuten
dass des Ex-Banker noch  im  Besitz von Beweismitteln  ist,  welche so  manchen hoch-
rangigen  roten Genossen schwerste  Sorgen bereiten.  In der Suchfunktion von dieser
Webseite  kann  der/die  geneigte Leser(in)  unter dem Schlagwort  „Elsner“ sämtliche
Beiträge diesbezüglich abrufen.

In jüngster Zeit beschäftigt sich auch die Tagespresse mit der Causa Elsner sehr intensiv.

In  etlichen  Blättern  können wir  unsere  gestellten Fragen  und Kommentare wieder  er-
kennen. Das bringt uns zur Annahme,  dass wir mit unserer Theorie nicht falsch gelegen
sind.

Bei aller  Antipathie die wir für Helmut Elsner hegen,  so darf und kann mit einem Menschen

nicht umgegangen werden. Denn mittlerweile ist eine weiter Haft des Ex-Bankers auf Grund
seines  Gesundheitszustandes nicht mehr  zu verantworten.
 
Würde Elsner  weiterhin im Gefängnis  bleiben  müssen,  wäre dies  menschenrechtswidrig
und widerspreche sämtlichen internationalen  Menschenrechtsabkommen. Selbst  Mördern
wurden  in  Österreich  mehr Rechte zugesprochen. Hier nachfolgend zwei Beispiele.

Mörder und Penisabschneider wieder in Freiheit

Ein  77-jähriger Türke  erschoss einen  vermeintlichen Nebenbuhler  und schnitt  ihm als
Draufgabe  noch  seinen  Penis  ab.  Am LG Wr. Neustadt  erhielt  er  im  Jahre 2008,  für
diese Tat zwanzig Jahre  Haft wegen Mord  und anschließende  Einweisung in eine  An-
stalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Eineinhalb  Jahre  später wurde der Mann wieder in die Freiheit entlassen,  da in einem

Gutachten festgestellt wurde ,  dass er körperlich stark abgebaut hatte  und daher  keine
Gefahr mehr für die Menschheit darstellt.

Raubmörderin in Freiheit

Eine 80-jährige  Frau erschlug  ihre 78-jährige  Nachbarin mit 68 Hieben und beraubte sie
anschließend.  Um  eine  Person mit knapp  70 Hieben zu  erschlagen ist ein Mindestmass
an körperlicher Kraft Voraussetzung.

Die Täterin  erhielt für ihre Tat 18 Jahre Haft.  Offensichtlich schwanden im Gefängnis ihre

Kräfte und  sie wurde  nach 2 Jahren wegen Haftunfähigkeit nach Hause entlassen.  Dies
nutzte die Dame aus und verschwand sofort nach Polen, wo sich ihr Gesundheitszustand
erstaunlicherweise  schnell  besserte.  Die polnische  Justiz hat die  Mörderin nicht  mehr
nach Österreich  ausgeliefert und  so darf sich  dieses bis zu ihrem  Lebensende der Frei-
heit erfreuen.

Die Angst vor Elsners Gesundung

Möglicherweise befürchten so einige rote Genossen, dass der tatsächlich schwer erkrankte
Elsner in Freiheit wieder gesunden könnte und reinen Tisch macht.  Denn der Mann ist zäh
wie es sich bis dato herausstellte und will einfach nicht sterben.  Dabei hat er noch unwahr-
scheinliches Glück gehabt, dass er bis jetzt noch nicht beim Duschen ertrank und ihm auch
sonst noch kein erstaunlicher Unfall widerfuhr.

Der BZÖ-Menschenrechtssprecher  Abg. Gerald Grosz bringt es in einer heutigen Presse-
aussendung  auf den  Punkt und meint:   „Die Justiz  in Österreich vollzieht  im Auftrag der

SPÖ de facto politische Todesurteile. Elsner darf nicht freigelassen werden, da ansonsten
die Gefahr besteht, dass er weitere Kapitalverbrecher im Umfeld der anscheinenden SPÖ-
Bankenmafia auffliegen lässt“.

„Er  ist  das  Bauernopfer,  der für das  mafiöse Syndikat SPÖ,  BAWAG,  Gewerkschaft und
Arbeiterkammer seinen Kopf hinhalten muss. Unabhängig von Elsners Schuld im Rahmen
des BAWAG-Konkurses sei eine weitere Haft gesetzlich nicht mehr gedeckt. Elsner ist frei-

zulassen und einer ordentlichen medizinischen Betreuung zuzuführen“.

Damit hat Grosz nicht unrecht, denn wie sich die Justiz derzeit in der Causa Elsner verhält

hat nichts  mehr mit dem ordentlichen  Rechtsstaat Österreich zu tun,  sondern gleicht viel-
mehr dem Verhalten in einer Bananenrepublik.

Bandion-Ortner fragen

Grosz stellt  sich weiters die Frage warum es möglich ist,  dass die  anderen Schuldigen
nicht  sitzen,  sondern dass  diese roten  Kapitalverbrecher auf  den  Golfplätzen  dieser
Erde Champagner schlürfen, während Elsner als das alleinige Bauernopfer für sozialis-
tische Wirtschaftspolitik büßt.

Diese  Frage  wird ihm  wohl nur  die Ex-Justizministerin  Claudia Bandion-Ortner  beant-
worten können. Für diese war nicht einmal der Verbleib der Beute von Bedeutung. Einen
Termin  wird Grosz  wohl bekommen,  denn Bandion-Ortner hat nun genügend Zeit.  Seit

ihrer  Absetzung  vom Posten der  Justizministerin wurde  sie nicht  einmal mehr  von der
Seitenblicke-Redaktion eingeladen.

*****

2011-07-06
 

Rollentausch


GASTAUTOREN – BEITRAG

Zum Erstaunlich-Beitrag „Der 5-Sterne Knast“ fällt mit nur folgendes ein. Setzen wir doch
ältere Menschen  in die Gefängnisse  und die Verbrecher  in Heime für ältere Menschen.
Auf diese Art und Weise hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer Dusche, Frei-
zeit, Spaziergänge, Arzneimittel, regelmäßige Zahn- und medizinische Untersuchungen.

Sie  würden  Anspruch auf  Rollstühle usw.  haben.  Sie würden  Geld erhalten,  anstatt für
ihre Unterbringung  zu zahlen.  Dazu hätten  sie Anspruch  auf eine  konstante  Überwach-

ung  durch Video,  würden also im Notfall sofort Hilfe bekommen.  Ihre Betten würden zwei
Mal pro Woche und ihre eigene Wäsche regelmäßig gewaschen und gebügelt bekommen.

Sie hätten regelmäßigen Besuch von  Wärtern und würden  Ihre Mahlzeiten  direkt im Zim-

mer bekommen. Sie hätten  einen speziellen Raum,  um ihre  Familie zu  empfangen.  Sie
hätten Zugang  zu einer Bibliothek,  zum Gymnastikraum,  physischer und geistiger Thera-
pie sowie Zugang zum Schwimmbad und sogar das Anrecht auf kostenlose Weiterbildung.

Auf Antrag wären Schlafanzüge, Schuhe, Pantoffeln und sonstige Hilfsmittel legal kosten-

los zu bekommen.  Private Zimmer  für alle  mit einer eigene Aussenfläche, umgeben von
einem großartigen Garten.

So hätte  jede alte  Person Anspruch  auf einen  eigenen Rechner,  einen Fernseher, ein

Radio sowie auf unbeschränktes Telefonieren. Es gäbe einen Direktorenrat, um die Kla-
gen anzuhören, und die Bewachung hätte einen Verhaltenskodex zu respektieren!

Die  Verbrecher  würden meist kalte,  bestenfalls lauwarme  Mahlzeiten bekommen, sie

wären einsam  und ohne  Überwachung gelassen.  Die Lichte r würden um 20 Uhr aus-
gehen.  Sie hätten  Anspruch auf  ein Bad pro  Woche (wenn überhaupt!), sie würden in
einem kleinen Zimmer leben und wenigstens 2000 € pro Monat zahlen, ohne Hoffnung,
lebend wieder heraus zu kommen!

Und damit schließlich gäbe es eine gerechte Justiz für alle
meint Ihr
Daniel Kreuzer
*****

2011-07-01
 

Der 5-Sterne Knast


Unterbelegt?

Offenbar scheint die  Justizanstalt Gerasdorf  an Unterbelegung zu leiden. Denn anders
ist es  nicht zu erklären,  dass diese massive Werbung im Internet betreibt.  Das beworb-
ene Freizeitangebot des Gefängnisses lässt jedes 5-Sterne Ressort vor Neid erblassen.

Fußball,  Volleyball,  Bodybuilding,  Dart,  Modellbau,  Theatergruppe,  Trommelgruppe

(nicht  ganzjährig),  Musikgruppe,  Tischtennis,  Tarockgruppe  (nich t ganzjährig), Koch-
gruppe  (nicht  ganzjährig),  Diverse  Gruppenausgänge  wie z.B. Skaten/Wandern/Rad-
fahren, Museumsbesuche, Filmvorführungen, Konzerte ca.4-6mal/Jahr, sind im Angebot.

In die  Fülle der im obigen Absatz angeführten Freizeitaktivitäten kommt ein werktätiger

Mensch normalerweise  selten bis nie,  da er  einen gewissen Freizeitmangel hat,  weil
er seinen Lebensunterhalt mit zeitraubender Arbeit bestreiten muß.

Luxus statt Strafe

Bislang dachten wir,  dass ein Gefängnisaufenthalt eine Strafe sein soll, um in der Haft-
zeit  über  die begangene  Straftat  nachzudenken.  Nicht so  für die  14  bis 27-jährigen
Insassen dieser Haftanstalt,  denn diese werden vor lauter Freizeitstress  kaum Zeit zur
Sühne haben.

Wir sehen schon ein, dass jugendlichen Straftätern die Möglichkeit einer beruflichen Aus-

bildung geboten  werden muss,  um sie  nach dem  Haftende leichter  in die  Gesellschaft
integrieren  zu  können.  Allerdings  ist  das angebotene  Freizeitservice  eine  bodenlose
Frechheit gegenüber  jeden Menschen,  der sich  seine Brötchen  auf ehrliche Weise ver-
dient und sich nicht mit Straftaten durchs Leben schlägt.

Auch im Ausland werben

Zum  überaus  reichlichen  Freizeitservice  fehlt  nur  noch,  dass  Thai Body Massagen und
regelmäßige  Bordellbesuche  angeboten  werden.  Diese  würden  das Angebot abrunden.
Und noch  ein Tipp  für die Leitung  der Justizanstalt Gerasdorf.  Sie sollten ihr Haus zusätz-
lich in Ländern wie Tschetschenien,  Rumänien, Bulgarien udgl. bewerben. Von einem der-
artigen Angebot  können nicht  nur die Kriminellen,  sondern auch  jeder Otto Normalbürger
aus diesen Ländern nur träumen.

Selbst wenn sich eine Straftat in Österreich nicht auszahlt,  würden zahlreiche Verbrecher

anreisen, nur um den Service der Justizanstalt Gerasdorf in Anspruch nehmen zu können.
Im Handumdrehen wäre dieses Gefängnis bis zum letzten Bett belegt.

*****

2011-06-27
 

SOS-Mitmensch ist beleidigt


SOS-Mitmensch misst Demokratiereife

Einen  erstaunlichen  Gradmesser für  Demokratiereife  wendet  die Menschenrechtsorgani-
sation SOS-Mitmensch in ihrem heutigen Webseiteneintrag an,  denn dort meint man:  „Der
Reifegrad einer Demokratie lässt sich sehr gut am Umgang des Staates mit kritischen Stim-
men und Organisationen messen.“

Grund dafür ist,  dass das  Innenministerium  den NGOs  den  Zutritt  ins Erstaufnahmelager
Traiskirchen verweigert.  Dies hat auch einen guten Grund, denn die zum Teil realitätsfrem-

den Gutmenschen könnten die Erstermittlungsarbeiten der Behörden gefährden. Dass dies
nicht von der Hand zu weisen ist geht schon aus der Anmerkung von  SOS-Mitmensch her-
vor, welche die Asylanlaufstelle als Arrestanstalt bezeichnet.

Ab 1.Juli  tritt das  neue Fremdenrecht  in Kraft und  damit  dürfen  neuankommende Flücht-
linge das  Lager während  der ersten  5 bis 7 Tagen  nicht mehr  verlassen.  Dieser  Aufent-
halt  hat  mit einem  Gefängnisaufenthalt nicht  das Geringste  zu tun.  Während dieser  Zeit
hat die Behörde zumindest Gelegenheit, die Angaben des Asylwerbers zu überprüfen und

bei eventuellen Rückfragen, diesen gleich zur Hand zu haben.

Dies wäre nicht möglich,  wenn sich der Flüchtling unbekannten  Aufenthaltortes befinden
würde.  Durch diese Anhaltung im Lager können  die Behörden effektiver arbeiten und so-

mit rascher zu einem Ergebnis kommen.

Verbrecher von echten Flüchtligen aussortieren

Asylwerber welche  sich nicht  an die 5 bis 7-tätige  Aufenthaltspflicht halten,  drohen zu
Recht  rechtliche  Sanktionen bis  hin  zur  Schubhaft.  Denn  wie  es sich  in letzter  Zeit
immer wieder bestätigte, suchen Schwerverbrecher aus aller Herren Länder Zuflucht in
Österreich und geben sich hier als politisch Verfolgte aus.

Diese Personen  werden zwar in ihrer Heimat verfolgt,  allerdings sind in diesen Fällen
keine politischen Motive der Grund, sondern dass diese in ihren Heimatländern gegen
bestehende Gesetze verstoßen haben.

Kaum ein Tag vergeht,  dass nicht derart kriminelle Subjekte in der Alpenrepublik beim
Drogenhandel, nach Einbrüchen oder gar  Raubüberfällen festgenommen werden. Bei

ihrer Festnahme  sind diese  auch nicht  gerade zimperlich.  Dies mußten schon etliche
Polizeibeamte am eigenen Körper schmerzvoll erfahren.

Daher ist  es die Pflicht  und das  Recht  des Staates Österreich,  einen Vorab-Check zu
machen und die Angaben von angeblichen Asylwerbern zu überprüfen. Dies geschieht

auch zum  Schutz der in Österreich lebenden Menschen.  Diesen Grund sollte man sich
bei SOS-Mitmensch einmal gründlich vor Augen führen.

Was will SOS-Mitmensch eigentlich beobachten?

Liest sich ein Unbedarfter den Beitrag auf der Webseite von SOS-Mitmensch aufmerksam
durch,  könnte er  zur Annahme kommen,  dass in  Traiskirchen Asylwerber  unkorrekt be-
handelt oder  gar deren  Menschrechte nicht beachtet werden. Dies schließen wir aus der
Anmerkung der NGOs,  dass die Menschenrechtsorganisation  vom Innenministerium mit
haltlosen Argumenten  davon abgehalten wird,  ihrer Kontroll- und Beobachtungsfunktion
nachzukommen.

Wir meinen, dass sich der Reifegrad einer Demokratie auch daran messen läßt, sich nicht
von  jedem  X-beliebigen Horrorgeschichten  aufs  Auge drücken zu lassen,  die Angaben

eines  angeblichen  Asywerbers  so  gründlich  wie  möglich zu  überprüfen und  damit die
eigene Bevölkerung zu schützen.

Denn eines  finden wir erstaunlich,  nämlich dass  SOS-Mitmensch noch  nie für Schäden
an Verbrechensopfer aufgekommen ist, welche durch angebliche Asylwerber (in Wirklich-
keit Verbrecher)  verursacht wurden.  Ein „echter“ Flüchtling welcher aus politischen oder
religiösen Gründen  in seiner Heimat  verfolgt wurde,  hat sicher  Ärgeres mitgemacht als
dass er einen 7-tägigen Aufenthalt im Erstaufnahmelager Traiskirchen mit einem Gefäng-

nisaufenthalt vergleichen würde.

*****

2011-06-03
 

Gebi schämt sich


Republik Gambia

Gambia ist  eine Republik  in Westafrika,  die an den Ufern des Gambias liegt.  Gambias
Bevölkerung ist zu 90 Prozent muslimisch, neun Prozent christlich und etwa ein Prozent
gehört traditionellen  indigenen afrikanischen  Religionen an.  Alle Religionen genießen
eine ruhige  und friedliche Koexistenz.  Gambia ist ein weltlicher Staat, der den Respekt
für alle kulturellen und traditionellen Werte fördert.

Gambia  ist eine  Republik mit einer demokratisch  gewählten Mehrparteienregierung unter
dem Präsidenten Yahya Jammeh. Der Anteil der Staatsausgaben für Verteidigung liegt bei
fünf Promille  des Bruttoinlandsproduktes (Schätzung 2006).  Damit gehört  Gambia zu den
Staaten mit den geringsten Militärausgaben weltweit.

Das Parlament,  das in der National Assembly tagt,  und das Staatsoberhaupt werden alle
fünf Jahre  direkt vom  Volk gewählt.  Die Wahlen selber fanden in der  Vergangenheit frei
und ohne Druck statt, es wurde keine Kritik von Oppositionellen und ausländischen Beob-
achtern geäußert.

Was veranlasst jemanden zur Flucht aus Gambia?

Die obigen  drei Absätze  stammen nicht  aus einem Reiseprospekt,  sondern sind  ein Aus-
zug aus dem international anerkannten Internetlexikon Wikipedia. Daraus geht hervor, dass
es sich  bei Gambia um  einen sicheren und  stabilen Staat handelt. Auch die geringen Aus-
gaben fürs Militär lassen darauf schließen, dass Gambia kein kriegerisches Land ist.

Da stellt sich die berechtigte Frage was jemand angestellt haben muß, um aus diesem Land
flüchten zu müssen. Jedenfalls dürfte der Gambier Lamin Jaiteh den österreichischen Behör-

den  gewaltige  Lügen aufgetischt  haben,  um  sich  den  Aufenthalt  in  unserem  Lande  er-
schleichen zu können.

Unverständliche Freilassung

Nun haben  die routinierten Beamten  auch nicht in der Pendeluhr geschlafen und dürften das
Lügengebäude von Lamin Jaiteh zum Einsturz gebracht haben. Jedenfalls sollte er schon an-
fangs Mai  abgeschoben werden,  was jedoch  selbsternannte  Menschenrechtsaktivisten ver-
hinderten, in dem sie stundenlang das Haller Polizeigebäude blockierten.

Warum sich die Behörde dem Druck einer rechtswidrigen Aktion beugte und den Abzuschieb-
enden freiließ  ist für uns  nicht nachvollziehbar.  Jedenfalls kündigten  die Grünen damals an,

weiter für den Gambier kämpfen zu wollen, da ihm laut eigener Aussage in seiner Heimat Ge-
fängnis und der Tod drohe.

Todesstrafe für Mörder und Drogen- und Menschenhändler

Nun haben wir uns ein wenig schlau gemacht und recherchiert. In Gambia wurde die Todes-
strafe 1981 abgeschafft und 14 Jahre später wieder eingeführt. Der Grund war die steigende
Kriminalität  beim Drogen- und Menschenhandel,  sowie bei Morden.  Allerdings wurde  kein
einzig ausgesprochenes Todesurteil vollstreckt.

Also  fassen  wir zusammen.  Die Todesstrafe  in Gambia  gilt für Mörder,  sowie für  Drogen-

und Menschenhändler. Das bringt uns wiederum zur Frage, was hat Lamin Jaiteh in seinem
Heimatland Gambia tatsächlich angestellt, dass er aus diesem flüchten musste,  weil er laut
den Grünen mit der Todesstrafe bedroht ist.

Der sich schämende Gebi

Diese Frage sollte sich auch der ERSTAULICH-Liebling, Gebi Mair, stellen. Der grüne Tiro-
ler  Landtagspolitiker  ist  deshalb  ein Liebling  der ERSTAUNLICH-Redaktion,  da es  ihm
immer wieder  gelingt ins  virtuelle Fettnäpfchen zu treten,  was wiederum  Stoff für erstaun-
liche Gebi-Beiträge liefert. Aber zurück zum Thema. Dieser Beitrag erschien heute auf dem
Blog des grünen Tiroler Landtagsabgeordneten.


Screen: gebimair.blogspot.com

Anstatt sich als Politiker (der eigentlich die Interessen Österreichs vertreten sollte) zu freuen,

dass die  Behörde eines  Illegalen habhaft  werden konnte  und diesen  in seine Heimat ab-
schiebt, schämt sich Gebi Mair für diese Vorgangsweise. Dies ist umso verwunderlicher, da
die Grünen am 10.Mai 2011 folgendes Statement abgegeben haben.


Screen: tirol.orf.at

Die Grünen  zitieren den  20-jährigen Gambier,  dass diesem in seiner Heimat Gefängnis
und Tod drohe. Um in Gambia zur Todesstrafe verurteilt zu werden,  müsste Lamin Jaiteh
ein Drogendealer,  Menschenhändler oder  Mörder sein. Da ist es doch erstaunlich, dass
sich ein österreichischer  Politiker schämt eine solche Person abzuschieben und die Auf-

fassung vertritt, dass in Österreich ein humanitäres Bleiberecht möglich gewesen wäre.

*****

2011-05-27
 

Der Einbrecherkönig


Einbruchsdiebstähle verzeichnen Negativrekord

Seit der  Öffnung der  Grenzen zu  den  ehemaligen  Ostblockstaaten,  ist die Kriminalität in
Österreich sprunghaft angestiegen. Besonders bei Einruchsdiebstähle wurde eine Rekord-
marke erreicht.  Die  Zahlen der  Kriminalstatistik des  österreichischen  Innenministeriums
sprechen für sich.

Den Negativrekord der vergangenen Jahre gab es im Jahr 2009 mit österreichweit 12.259
Einbrüchen in Wohnungen, von denen nur 5,4 Prozent geklärt werden konnten und 7.459
Einbrüchen in  Einfamilienhäusern mit  einer Aufklärungsrate  von gerade einmal 9,1 Pro-
zent.

Alle 36 Minuten geschieht in Österreich ein Einbruch. Nicht nur der städtische, sondern auch

der ländliche  Bereich ist zunehmend betroffen.  Dabei könnten mindestens 70 Prozent aller
Einbrüche durch  Prävention verhindert  werden.  Zu dieser  Thematik hielt  der Verband der
Versicherungsunternehmen  (VVO)  am  vergangenen  Mittwoch  eine  Pressekonferenz  ab.
Einer der Vortragenden war Ernst Walter Stummer oder auch als „Einbrecherkönig“ bekannt.

Fotocredit: VVO / Fotograf: Ludwig Schedl

Walter Stummer als Vortragender bei der Pressekonferenz des VVO am 13.April 2011

Einbrecherkönig als Vortragender

Was macht ein Einbrecherkönig als Vortragender bei einer Sicherheits-Pressekonferenz?
Diese Frage stellten wir uns und luden Herrn Stummer kurzerhand in die ERSTAUNLICH-
Redaktion ein. Dieser nahm die Einladung an und erzählte aus seinem vergangenen und
jetzigen Leben.  Als erstes  ließen wir  natürlich vom  Profi die  Bürotüre der Redaktion auf
Einbruchs-Sicherheit überprüfen.

Foto (c) erstaunlich.at

Die Büroeingangstüre bekam von Stummer ein gutes Zeugnis ausgestellt.

Der heute  73-jährige Stummer  verbrachte insgesamt  30 Jahre seines Lebens hinter den
Gittern  verschiedener  Strafanstalten  in  Österreich.  Sein  erster  Einbruch  war  im  Jahre
1961 in ein  Elektrogeschäft auf  der Gumpendorferstrasse im  6. Wiener Gemeindebezirk.
Dafür gab es 6 Monate feste Haft.

Sein letzter Job war ein Einbruchsversuch in einen Drogerie-Großmarkt am Antonsplatz im

10. Wiener Gemeindebezirk.  Dafür fasste er 2 Jahre Gefängnisaufenthalt aus. Seit dem ist
er geläutert und verwendet sein  umfangreiches Wissen zur Verhinderung von Einbrüchen.
Er ist gern gesehener Gast auf Sicherheitsseminiaren, wie zum Beispiel der Donau-Univer-
sität, wo er als Lehrbeauftragter tätig ist.
 


Hochschule für angewandte Kriminalität

Das Einbruchsgeschäft  hat sich im  Laufe der Zeit grundlegend geändert,  weiß Stummer zu
erzählen.  Waren in  früheren Zeiten  Einbrecher meistens  unbewaffnete Einzeltäter, sind es
heute zum Teil schwer bewaffnete Einbrecherbanden.  Auch das Ausspähen von Einbruchs-
gelegenheiten  unterlag  dem Wandel  der Zeit.  „Früher hat  man halt  noch im  Who-is-Who-
Buch nachgesehen wo die Reichen wohnen, heute steht alles im Internet“, sinniert Stummer.

Ob ihn seine  Gefängnisaufenthalte geläutert habe,  wollen  wir  von Stummer wissen.  Dazu
hat er  eine eigene  Philosophie.  „Das Gefängnis ist eine Hochschule für angewandte Krimi-

nalität.  Da gehst als Unwissender rein und als Meister raus“, meint der Einbrecherkönig auf
diese Frage.

Sicherheit und Vorbeugung ist heute die Thematik des ehemaligen Einbrechers. Mittlerwei-

le hat er in seinem Buch  „Der Einbrecherkönig“  (erschienen im Stocker-Verlag)  eine Art
Lebensbeichte abgelegt. Wer mehr über Ernst Stummer wissen will, sollte läppische 19,90
Euro investieren und sich dieses Buch zulegen.  


Spannender als jeder Krimi!                             Einbrecher verraten ihre Tricks!

Aber auch  im Printmediensektor  versucht Ernst Stummer  Fuß zu fassen. Seit 2009 gibt er
die Zeitschrift  „Öffentliche Unsicherheit“  heraus.  Dieses Unterfangen  geht jedoch sehr
schwierig von dannen, da es ihm an geeigneten Mitarbeiter(innen) fehlt.

Frau fürs Leben gesucht

Zu guter Letzt betreibt Stummer noch eine Partner-Single-Börse namens „Sewuz“.


Screen: sewuz.com

Nicht ganz  uneigennützig wie der Einbrecherkönig augenzwinkernd zugibt.  Haben ihn

doch seine jahrelangen Gefängnisaufenthalte in seinen sozialen Kontakten sehr einge-
schränkt.  „Vielleicht finde  ich noch die Frau meines Lebens“,  meint Stummer in einem
sehr melancholischen Ton.

*****

2011-04-16
 

Inhalts-Ende

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