In Wien leben 390.000 Menschen an der Armutsgrenze
Rund 150.000 Wienerinnen und Wiener müssen die Mindestsicherung beziehen, um sich
das Überleben leisten zu können. 390.000 leben an der Armutsgrenze oder sind bereits
von Armut betroffen. Während diese Zahlen für sich sprechen, macht der aktuelle
Rechnungshofbericht zu den Einkommen deutlich, dass die Wienerinnen und Wiener
eindeutig zu wenig verdienen. Setzt man das Einkommen der Bundeshauptstädter in
Relation zu den ständig steigenden Gebühren und Mieten, darf es niemanden wundern,
dass es in Wien diese Probleme gibt.
Anstatt sich die „Stadt der Menschenrechte“ zu sein auf die Fahnen zu heften und den
Genderwahnsinn wie das „Binnen-I“ auf Biegen und Brechen durchzuboxen, sollte sich
Rot-Grün endlich der Gehaltsschere zwischen Männer und Frauen annehmen. Zwar ist
der Unterschied in Wien vergleichsweise am Geringsten, trotzdem verdienen Frauen im
Schnitt immer noch 21 Prozent weniger als Männer. Eine echte Gleichstellung würde
bedeuten, dass gleiche Leistung gleich entlohnt wird.
Es wäre an der Stadtregierung, diese Missstände endlich zu beseitigen, die Gebühren
wieder drastisch zu senken und damit das Leben für die Wienerinnen und Wiener
wieder leistbar zu machen, sowie endlich faire Gehaltsschemen für Männer und Frauen
durchzusetzen.
*****
2014-12-25
Löhne müssen offen gelegt werden
Sollten Sie heute die Stellenangebote – für Arbeitsunwillige, pardon Arbeitslose sehr
interessant – in diversen Tageszeitungen studiert haben, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass
fast alle Inserate Gehaltsangaben beinhalten.
Waren und sind doch Löhne zu Recht ein wohlgehütetes Betriebsgeheimnis, wird sich so
manche(r) Leser(in) fragen, warum dies nun öffentlich verlautbart wird. Ursache dafür ist
ein Gesetz, dass es eigentlich schon seit dem März 2011 gibt.
Vorschriften der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz schreiben nämlich Einkommens-
transparenz in Stellenanzeigen vor. Die Arbeiterkammer erhofft sich von dieser gesetzlichen
Vorschrift , dass sich so die Gehälter der Frauen endlich an die der Männer angleichen.
Damit hat das Gleichbehandlungsgesetz wiederholt gezeigt, dass es eigentlich in Schilda
seinen Platz hätte. Denn in Österreich gibt es einen gesetzlich verankerten Kollektivvertrag,
in dem keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht werden.
Darum ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek
der Meinung ist, dass diese Vorschrift all jenen zu einem gerechteren Lohn verhelfen soll,
die nicht verhandlungsgeübt sind, oder keinen Einblick in Lohnsysteme im Arbeitsmarkt
haben. Ob die Unfähigkeit einen Blick in den Kollektivvertrag zu werfen oder diesbezüg-
liche Auskünfte bei der Arbeiterkammer einzuholen die Gabe der Verhandlungsgeschick-
lichkeit erhöht sei dahingestellt.
Firmen ignorierten weitgehend das skurrile Gesetz
Aus den obig angeführten Gründen, haben bis dato kaum Firmen irgendwelche Gehalts-
angaben in ihren geschaltenen Stelleninseraten veröffentlicht. Aber nun ist Schluss mit
lustig, denn ab heute wird gnadenlos abgezockt, pardon abgestraft.
Firmen die in ihren Stellenangeboten keinen Gehaltsangaben angeben – dabei genügt nicht
der Hinweis auf den gesetzlichen Kollektivvertrag – werden mit bis zu 360 Euro zur Kasse
gebeten.
Die skurrile gesetzliche Vorschrift enthält noch eine zusätzliche Erstaunlichkeit. Zu den Ge-
haltsangaben müssen noch eventuelle Überzahlungen – aus welchem Grund auch immer –
des Kollektivvertrags veröffentlicht werden. Da dies aber nicht kontrollierbar ist und Unter-
nehmer(innen) auch nicht auf den Kopf gefallen sind, begnügen sich diese die Mindestlöhne
nach dem gesetzlichen Kollektivvertrag anzugeben. Jedenfalls gelangt man zu diesem Er-
kenntnis, wenn man sich die Stellenangebote durchliest.
Nutznießer dieser höchst erstaunlichen Vorschrift werden wohl kaum Arbeitssuchende sein,
sondern die Medien in denen die Annoncen geschalten werden. Denn jedes Wort wird in
diesen auf die sprichwörtliche Goldwaage gelegt und natürlich verrechnet. Durch die
zwangsweise Verlautbarung des Lohnangebotes, enthalten die Inserate naturgemäß mehr
verrechenbare Wörter.
Der ORF als (negatives) Musterbeispiel
Da loben wir uns die Gesetzestreue des ORF, zumindest was die Lohnangabe in Stellenaus-
schreibungen betrifft. Der staatliche Rotfunk, pardon Rundfunk, ließ am 28.Dezember 2011
nachfolgendes Inserat in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen.
Screen: kritikus.at
Allerdings beinhaltete das ORF-Inserat einen Pferdefuß. Wurde doch bereits am 23.12.2011
für jedermann(frau) hörbar verlautbart, dass das SPÖ- Protégé-Kind, Nico Pelinka, den Job
erhält und das obwohl es eine gesetzliche Vorschrift zur Stellenausschreibung gibt.
Als der Skandal aufflog beteuerte man seitens des ORF, dass sich Pelinka ganz normal um
den Job bewerben müsse. Allerdings schenken wir dieser Aussage keinen Glauben und sind
uns ziemlich sicher, dass der SPÖ-Günstling den Posten bekommt. Wäre doch gelacht, wenn
alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären.
*****
2012-01-01