396 Verkehrstote auf Österreichs Straßen im Jahr 2023

Zahl liegt um 7,0 % über dem Vorjahr, aber weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019

396 Menschen sind im abgelaufenen Jahr 2023 auf Österreichs Straßen tödlich verunglückt. Das sind um 7,0 % mehr als im Jahr 2022, aber zum vierten Mal seit 2019 weniger als 400 Getötete in einem Jahr. Die Zahl der Verkehrstoten liegt damit auch weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 (416 Getötete). Langfristig bedeutet dies somit die viertniedrigste Opferzahl seit Beginn der Aufzeichnungen im Innenministerium im Jahr 1950. Nur in den Jahren 2020 mit dem historischen Tiefststand von 344 Verkehrstoten, 2021 (362) und 2022 (370) sind weniger Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen.

Jeder schwere Verkehrsunfall ist mit viel Leid für die Opfer und deren Angehörigen verbunden, deshalb ist größtmögliche Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen für die Polizei und das BMI. Neben der zielgerichteten Überwachung und Kontrolle sind Prävention und Bewusstseinsbildung wesentliche Aufgaben der Exekutive zur Verhinderung von Unfällen. Die Polizei wird im Lichte dieser Bilanz weiter ihre Präsenz an unfallträchtigen oder gefährlichen Stellen verstärken. Durch punktgenaue Maßnahmen und Schwerpunktaktionen sollen rücksichtslose und unbelehrbare Raser, Drängler und Alkolenker aus dem Verkehr gezogen werden.

396 Verkehrstote sind weniger als ein Siebentel der Todesopfer vom Jahr 1972. In diesem bisher „schwärzesten Jahr“ der Unfallstatistik gab es 2.948 Tote. Dabei hat sich die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Österreich seit 1972 von 2,5 Millionen auf 7,3 Millionen im Jahr 2022 nahezu verdreifacht. Noch vor gut zehn Jahren (2012) mussten mit 531 Getöteten noch deutlich mehr als 500 Verkehrstote beklagt werden.

In den Bundesländern

Im Burgenland gab es im abgelaufenen Jahr 20 Verkehrstote (2022: 19), in Kärnten 29 (21), in Niederösterreich 97 (98), in Oberösterreich 73 (80), in Salzburg 36 (19), in der Steiermark 81 (70), in Tirol 35 (29), in Vorarlberg 12 (16) und in Wien 13 (18).

Eine Zunahme der Zahl an Verkehrstoten gab es im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, Steiermark und Tirol. In Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und in Wien konnten Rückgänge registriert werden.

Verkehrsbeteiligung

Bei den tödlichen Verkehrsunfällen 2023 verloren 178 Pkw-Insassen ihr Leben, 82 Motorradfahrer (davon 22 mit Leicht-Motorrädern), 49 Fußgänger, 41 Radfahrer (davon 17 mit Elektro-Fahrrädern), 16 Lkw-Insassen (davon 13 im Klein-Lkw), zehn Mopedfahrer, drei Omnibus-Insassen, drei Lenker von sonstigen Fahrzeugen, drei Traktor-Insassen, zwei Lenker von E-Scootern, zwei Motordreiradfahrer, zwei Quad-Lenker, zwei Lenker von Spiel- und Trendsportgeräten, ein Microcar-Lenker, ein Lenker einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine und ein Lenker eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges.

Deutlich angestiegen gegenüber 2022 ist die Zahl der getöteten Motorrad- und Leichtmotorradlenker. Im Jahr 2022 wurde mit 55 getöteten Motorradfahrern die geringste Zahl in den letzten 30 Jahren verzeichnet, der Höchstwert in diesem Zeitraum liegt bei 112 Getöteten in den Jahren 1997 und 2000. Etwas zurückgegangen ist die Zahl der getöteten Lkw-Insassen.

Hauptunfallursachen

Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten Unachtsamkeit/Ablenkung (27,3 Prozent), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (25,6 Prozent), Vorrangverletzung (15,0 Prozent), Überholen (8,1 Prozent), Fehlverhalten von Fußgängern (6,7 Prozent), Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer (4,2 Prozent), Missachtung von Geboten/Verboten (3,3 Prozent), Übermüdung (3,3 Prozent), mangelnder Sicherheitsabstand (1,4 Prozent) und technische Defekte/mangelnde Ladungssicherung (0,9 Prozent). Alkoholisierung war bei 15 oder 4,2 Prozent der tödlichen Unfälle gegeben.

Gegenüber 2022 gab es Verschiebungen, es wurden weniger Unfälle durch Alkohol, Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer, mangelnder Sicherheitsabstand, Missachtung von Geboten/Verboten und Vorrangverletzung registriert. Bei den Hauptursachen Fehlverhalten von Fußgängern, nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit, Überholen, Übermüdung und Unachtsamkeit/Ablenkung gab es Anstiege.

Straßenarten und Ortsgebiet/Freiland

48 Verkehrstote gab es auf Autobahnen und Schnellstraßen; das bedeutet einen Anteil von 12,1 Prozent an allen Verkehrstoten und einen Anstieg um 14 oder 41,1 Prozent gegenüber 2022 (34). Der Großteil der tödlichen Unfälle ereignet sich auf den ehemaligen Bundesstraßen (148 Getötete), Landesstraßen (121) und sonstigen Straßen (79). 301 Verkehrsteilnehmer (76,0 Prozent) kamen im Jahr 2023 im Freiland ums Leben, 95 oder 24,0 Prozent im Ortgebiet.

Kinderunfälle

7 Kinder im Alter bis 14 Jahre kamen im Straßenverkehr 2023 ums Leben, davon 4 als Pkw-Insassen, 2 als Fußgänger, 1 als Lenker eines Spiel- und Trendsportgerätes. 2022 verunglückten 13 und 2021 6 Kinder tödlich. Zwei Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahre kamen 2023 bei einem Schulwegunfall ums Leben.

Schwerster Unfall auf A 5

Der schwerste Unfall im vergangenen Jahr ereignete sich am Samstag, den 12. August 2023 gegen 07:00 Uhr auf der A 5 (Nord Autobahn) im Gemeindegebiet von Bad Pirawarth, Bezirk Gänserndorf, in Niederösterreich. Bei einem Überschlag eines Kleinbusses (Pkw/Van) von der Autobahn auf einen darunter verlaufenden Agrarweg, wurden vier ukrainische Insassen, davon zwei Kinder, getötet und drei weitere schwer verletzt. Die Verunglückten waren auf dem Weg von Polen Richtung Süden.

Getötete auf Schutzwegen, Bahnübergängen, in Tunnelanlagen und bei Geisterfahrten

Acht Fußgänger kamen auf einem Schutzweg ums Leben, 2022 waren es 14. Auf Bahnübergängen bei Eisenbahnkreuzungsanlagen verunglückten 11 Menschen tödlich (2022: 17). Zwei Tote gab es 2023 in Straßentunneln (2022: 3). Bei Verkehrsunfällen mit Geisterfahrern kamen 2023 zwei Verkehrsteilnehmer ums Leben (2022: 0).

Alleinunfälle, Sicherheitsgurt, Altersangaben und ausländische Staatsangehörige

129 oder 35,4 Prozent aller tödlichen Unfälle (364) sind Alleinunfälle, das heißt, es war nur ein Fahrzeug am Unfall beteiligt. Von den 178 tödlich verunglückten Pkw-Insassen verwendeten 136 den Sicherheitsgurt, 42 waren nicht angegurtet. Mehr als ein Drittel aller Verkehrstoten (148 oder 37,4 Prozent) waren zum Unfallzeitpunkt 60 Jahre oder älter, 42 davon (10,6 Prozent aller Getöteten) sogar älter als 80 Jahre. In der Altersgruppe der 17 bis 29-Jährigen kamen im abgelaufenen Jahr 82 Personen (20,7 Prozent aller Verkehrstoten) bei Verkehrsunfällen ums Leben. 86 oder 21,7 Prozent der getöteten Verkehrsteilnehmer waren nicht österreichische Staatsbürger, jeder fünfte tödliche Verkehrsunfall (76 oder 20,9 Prozent) wurde von ausländischen Staatsangehörigen verursacht.  (Quelle:BMI Verkehrsdienst/Strategische Unfallanalyse)

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Rettungsgassen


Bildung einer Rettungsgasse funktioniert nach wie vor nicht

Wie  unsinnig die gesetzliche  Vorschrift zur Bildung  einer Rettungsgasse ist,  wurde gestern
wieder einmal einwandfrei unter Beweise gestellt.   Bei zwei Unfällen   –  auf der A2 und der
A4  – endeten die Versuche Rettungsgassen zu bilden  wie bereits gewohnt  in einem Chaos.
Die  Einsatzfahrzeuge,  die nach der  alten Regelung ohne  Behinderung den  Pannenstreifen
benützen hätten können,  blieben im Stau hängen.

Foto: © erstaunlich.at

 
Das  fantasievolle  Plakat der ASFINAG  soll demonstrieren,  wie eine Rettungsgasse zu bilden
wäre und auszusehen hat.   Allerdings dürfte den Verantwortlichen beim staatlichen Autobahn-
betreiber jeglicher Sinn für die Realität fehlen.

Denn wie wir schon im Beitrag  „Rettungsgassen-Chaos“  festhielten,  ist es nahezu unmöglich
auf  einer zweispurigen  Autobahn eine  Rettungsgasse zu bilden,  die den  Einsatzfahrzeugen
ein rascheres Fortkommen garantiert, als dies bisher auf dem Pannenstreifen der Fall war.

Zeichnung: Koechlin

 
Weil einige Schreibtischtäter die Realität nicht behirnen,  müssen es eben andere Personen in
den Beinen haben. Nach diesem Motto werden Sanitäter in Hinkunft bei Unfällen längere Weg-
strecken zu Fuß zurücklegen müssen.

Rettungsgassen für ungehindertes Fortkommen von Privilegierten

Fahrzeuglenker  sind  verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse zu bilden,  um Einsatz-
fahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen, so will es der Gesetzgeber. Interessant ist dabei die
Tatsache,  dass die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur dann notwendig ist,  wenn ein Unfall
als Ursache der Verzögerung auftritt.

Das  heißt  im  Klartext,  dass bei jeglichem Stauaufkommen eine  Rettungsgasse zu bilden ist.

Egal ob der Stau durch Elefantenrennen (Lkw überholt Lkw),  welche sich oft über etliche Auto-
bahnkilometer erstrecken oder durch einen ältereren Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Benz
obligatorisch den linken Fahrstreifen mit 90 km/h benutzt, verursacht wird.

Allein  darin ist die Unsinnigkeit dieser gesetzlichen Regelung zu erkennen,  denn ein rasches
Fortkommen von Einsatzfahrzeugen sollte ausschließlich bei Unfällen erforderlich sein.  Sollte
sich zufälliger Weise, ein von Polizeifahrzeugen eskortierter Privilegierte in einem „normalen“
Stau befinden,  dann soll dieser  gefälligst wie  Otto Normalbürger  warten bis  sich der Stau
auflöst.   Denn ein rascheres  Fortkommen dieses privilegierten Personenkreises,  kann wohl

nicht die Bildung einer Rettungsgasse rechtfertigen.  

“Geisterfahrerlösung“ für Einsatzfahrzeuge wäre ideal

Aber zurück zu den Unfällen. Klar ist, dass es bei Personenschäden auf jede Minute ankommt.
Ein rasches Eintreffen der Rettungskräfte erhöht die Überlebenschance von schwer verletzten
Personen. Anstatt Fahrzeuglenker zur Bildung einer Rettungsgasse zu verpflichten,  erscheint
es weitaus sinnvoller ein Gesetz zu erlassen, welches das verpflichtende Anhalten und die so-
fortige Untersagung der Weiterfahrt vorschreibt, wenn vor einem ein Unfall passiert ist.

Rettungsfahrzeuge könnten dann bei der nächsten Ausfahrt auf die Autobahn auffahren,  um
quasi als „Geisterfahrer“ völlig ungehindert zum Unfallort zu gelangen. Als zusätzliche Sicher-
heit,  falls befürchtet wird das sich Lenker nicht ans Weiterfahrverbot halten, könnte man zur
Absicherung eine Motorradstreife der Polizei oder der Asfinag zum Unfallort schicken, welche
das Verbot der Weiterfahrt überwachen.

Eine solche Maßnahme wäre weit sinnvoller als die vergebliche Bildung einer Rettungsstraße,
die in der Praxis ohnehin nur sehr schwer oder gar nicht realisierbar ist. Aber soweit dürften
die  Verantwortlichen  im Verkehrsministerium und bei der Asfinag nicht gedacht haben.  Da
nützt es auch nichts,  wenn fantasievolle Plakate aufgestellt und Zeitungen mit Inseraten ge-

füttert werden.

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2012-01-21

 

Geisterfahrer wider Willen


Kurse in Verkehrssicherheit dringend gefragt

Die Segnerstraße im  10.Wiener Gemeindebezirk wird zwischen der  Friedhofstraße in

Richtung Oberlaaer Straße als Einbahn geführt. Die Segnerstraße ist in diesem Bereich

zirka 2,5 Meter breit.

 

Screen: Google Maps

 

Nun kann es durchaus vorkommen, dass auf Grund einer Gebrechensbehebung eine Straße
gesperrt und der  Verkehr umgeleitet werden muss.  Eine derartige  Reparatur fand heute
gegen Mittag in der  Oberlaaer Straße statt.  Akteure waren  Bedienstete der  Wiener Gas-
werke.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Anstatt die Oberlaaer Straße dementsprechend vorher abzusperren und den Verkehr umzu-

leiten, hatten die Gemeindebediensteten eine besondere Idee, wie nachfolgendes Foto zeigt.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Jeder Autofahrer der hier nicht umkehrte sondern der Einbahntafel gefolgt wäre,  wäre zum
Geisterfahrer  geworden und hätte unter Umständen einen Verkehrsunfall  verursacht.  Viel-
leicht sollte man sich bei den Wiener Gaswerken überlegen, geeignete Kurse für das Auf-
stellen von Verkehrsschildern abzuhalten.

 

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2011-10-19
 

Inhalts-Ende

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