Ist die ÖVP in Sachen Corona-Zeit lernresistent?

Trotz ständiger Abstrafung für das Corona-Willkürsystem durch die Wähler, versucht die ÖVP aus dem Thema vergeblich politisches Kapital zu schlagen

Besonders für schlau dürfte sich die ÖVP gehalten haben, als sie gestern gegen die FPÖ-Politiker Hafenecker und Jenewein auf X schoss. Bekanntlich wurden die beiden FPÖ-Mannen verurteilt, weil sie für den Eigengebrauch COVID-Testzertifikate gefälscht hatten. Was für ein Kriminalfall des Jahrhunderts meinen wir zur dieser „Straftat“, die vermutlich zigtausende Österreicher(innen) auch „verbrochen“ haben.  Denn durch die kurze Gültigkeitsfrist dieser eigentlich nutzlosen Testzertifikate war garantiert, dass diese in unzähligen Fällen (besonders übers Wochenende) ihre Gültigkeit zu Wochenbeginn verloren hatten. Oder war es kurzfristig auch  gar nicht möglich sich testen zu lassen, um einen solchen Wisch zu bekommen.

Gut, ganz nutzlos waren diese Zertifikate nicht, denn die Betreiber von Teststraßen und Testlokalitäten verdienten sich eine goldene Nase damit. Warum ein derartiges Delikt überhaupt noch zur Anklage kommt, ist uns in Hinsicht auf das Corona-Willkürsystem, in dem es wiederholt verfassungswidrige Verordnungen gab, ein Rätsel.

Jedenfalls versuchte die ÖVP aus den Verurteilungen von Hafenecker und Jenewein politisches Kapital zu schlagen und forderten deren Rücktritte. Der Schuss ging allerdings gewaltig nach hinten los und Ergebnis war ein riesiger Shitstorm und vermutlich auch ein Zuwachs für die FPÖ.

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54-jährige Frau wegen COVID-Tod des Nachbarn verurteilt

Da könnte sich eine neue Geldquelle auftun

Ein recht erstaunliches Urteil fiel heute, am 12.09.2024, am Landesgericht Klagenfurt.  Eine 54-jährige Kärntnerin soll einen krebskranken Nachbarn, am Gang des Wohnhauses, mit COVID angesteckt haben.  Das behauptete zumindest ein Sachverständiger, worauf die 54-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung zu vier Monate bedingter Haft und 800 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt wurde. (Quelle: GMX/Panorama)

Man darf schon gespannt sein, was dieses Urteil auslösen wird. Da wird es sicher einige findige Rechtsanwälte geben, die hier eine Geldquelle sehen. Möglicherweise wird in Zukunft jeder Mensch einen anderen anzeigen können, wenn in dieser mit einer Grippe ansteckt. Dabei muss bzw. darf der Ausgang nicht tödlich sein, denn sonst hat ja der Anzeiger nichts mehr davon.  Denn nach dem Urteil nach, welches heute am Landesgericht Klagenfurt gefällt wurde, müsste zumindest eine Körperverletzung drinnen sein. Da winkt Schmerzensgeld und ein fetter Boni für den Anwalt!

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Maurer vs. Petrovic: Stinkefinger als liebevolle Geste?

Neuigkeiten im Verfahren um das Stinkefinger-Foto. Das Gericht erkennt "gerade kein aggressives bzw. hasserfülltes Verhalten" in der Pose mit ausgestrecktem Mittelfinger

Die GGI-Initiative (Grüne für Grundrechte und Informationsfreiheit), der Grüne Basisverein rund um Madeleine Petrovic, kommentierte im Februar 2023 einen Tweet von Sigrid Maurer, in dem diese einem politischen Mitbewerber Hass und Niedertracht vorwarf. Die Initiative postete dazu Maurers Stinkefinger-Foto, mit den Worten „‚Hass und Niedertracht‘? Wer im Glashaus sitzt…“, um Sigrid Maurer den Spiegel vorzuhalten und deutlich zu machen, dass auch Maurer Hass im politischen Diskurs einsetzt – was sie jedoch bei anderen kritisiert.  Maurer klagte daraufhin prompt wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Petrovic ist überzeugt, dass die Verwendung des Fotos durch die Meinungsfreiheit und das Zitatrecht gedeckt ist. Nun ist das Urteil zu Gunsten der Klägerin da – mit einer kuriosen Rechtsansicht.

Das Gericht interpretierte die Stinkefinger-Geste als „gerade kein hasserfülltes Verhalten“ und führte dazu aus:

Kurz gesagt: Der Stinkefinger galt quasi als liebevolle Geste gegenüber Maurers „hatern“. Eine recht eigenwillige Interpretation. Fraglich nur, ob zukünftige Gerichte die Geste ähnlich bewerten, denn der Stinkefinger hat schon einigen Menschen Strafzahlungen eingebracht.

„Dieses Urteil ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch politisch brisant. Es zeigt wieder, dass die Justiz in politischen Fällen anders handelt“, so Madeleine Petrovic, „derartige Rechtsprechung gefährdet ernsthaft die Meinungsfreiheit. Es darf nicht sein, dass kritische Stimmen in einer Demokratie mundtot gemacht werden“.

Dies ist nur ein Beispiel von mehreren mutmaßlichen Verfahrensfehlern, die dem Urteil anhaften.  Die GGI-Initiative hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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Vorwürfe gegen „Lena Schilling“: Staatsanwaltschaft Wien eingeschaltet

Jus-Student W.Pöltl will rechtliche Überprüfung der Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz

W.Pöltl schildert: Auf https://go.ots.at/K4D5gFqP wird über Sachverhalte hinsichtlich der EU-Wahlwerberin der GRÜNEN (Lena Schilling) berichtet und wird dargestellt, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln könnte. Pöltl im O-Ton: „Für Lena Schilling gilt die Unschuldsvermutung. Aber die Staatsanwaltschaft sollte die nun in der Öffentlichkeit aufgetauchten Vorwürfe hinsichtlich strafrechtlicher Relevanz prüfen“. W.Pöltl hat ein dementsprechendes Ersuchen bei der StA Wien eingebracht. Das EU-Wahlvolk hat das Recht die Wahrheit zu erfahren und die Staatsanwaltschaft hat im Namen des Volkes zu prüfen und im Falle strafrechtlicher Relevanz das Strafverfahren einzuleiten. Auch wenn es um „GRÜNE“ geht. Die „GRÜNEN“ stehen nicht über dem Gesetz.

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Grün-interner Streit: Verhandlungstermin um Mittelfingerfoto steht fest

Petrovic: "Ich kann noch immer nicht ganz glauben, dass so eine Sache wirklich vor Gericht landet"

Wir hatten schon im Jänner 2024 darüber berichtet, dass sich die Grünen in einem internen Streit befinden. Und zwar zwischen der aktuellen Klubchefin Sigrid Maurer und der ehemaligen grünen Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic. Im Rechtsstreit geht es vermeintlich um die Verwendung des umstrittenen Fotos, das Maurer mit einem Champagnerglas und ausgestrecktem Mittelfinger zeigt, nachdem die Grünen 2017 aus dem Nationalrat flogen.

Petrovic im Jänner: „Sigi Maurer führt den Klub mit strenger Hand. Seither sind echter, interner Diskurs und Basisdemokratie nicht mehr gefragt. Message Control nach Fleischmanns Vorbild ist die neue Devise“ so die ehemalige Grünen-Chefin Petrovic. Die Grünen seien damals angetreten, um Politik für die Menschen zu machen. Echter Umweltschutz, Friedenspolitik und Menschenrechte waren Programm. Seit die Grünen in Regierungsverantwortung sind, ist davon kaum mehr etwas übrig. Rund ein Drittel der Wählerschaft hat sich bereits von der Partei abgewandt.“

Nun steht der Verhandlungstermin fest – und zwar ist dieser am Montag, dem 15. April 2024 um 10:45 Uhr, im HG Wien, Saal 2104. Dazu verfassten der „GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ nachfolgende Presseaussendung:


Madeleine Petrovic, als Vertreterin des Grünen Vereins für Grundrechte und Informationsfreiheit (GGI), wird am Montag, dem 15. April 2024 vor dem Handelsgericht Wien erscheinen, um im Verfahren um Sigrid Maurers Mittelfinger-Foto Stellung zu beziehen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Verteidigung der Meinungsfreiheit. Betroffen ist darüber hinaus auch die Nutzung von Bildern in der digitalen Welt generell.

Die Verhandlung dreht sich um das bekannte Mittelfinger-Foto. Dieses hatte Sigrid Maurer selbst nach ihrem Rauswurf aus dem Parlament auf X (vormals Twitter) veröffentlicht. Personen des öffentlichen Lebens müssen sich weitgehende Kritik an ihrer Person – auch unter Verwendung von Fotos – gefallen lassen. Der Grüne Basisverein um die ehemalige Parteichefin Madeleine Petrovic hat dieses Foto als Reaktion auf einen Kommentar von Maurer genutzt. Die GGI ist der Ansicht, dass die Nutzung rechtmäßig war, da sie im Einklang mit der ständigen EuGH- und OGH-Rechtsprechung erfolgte. „Ich kann noch immer nicht ganz glauben, dass so eine Sache wirklich vor Gericht landet.“ so Petrovic, „Unserer Ansicht nach geht es hier nicht um die Verwendung des Fotos – sondern darum, parteiinterne Kritik zu unterbinden.“

Besonders brisant: Die GGI ist überzeugt, dass es sich hierbei um eine reine Einschüchterungsklage (sog. SLAPP-Klage = Strategic Lawsuits against Public Participation) handelt. Solche Klagen sind unzulässig. Für die Einstufung als SLAPP-Klage spricht die mutwillige und selektive Klagsführung. Maurer hat den Grünen Basisverein nicht vorab kontaktiert oder abgemahnt. Sie klagt auch nicht alle Nutzer des Fotos, sondern in der Regel nur ihr politisch Unliebsame. „Damit ist der Zweck der Klage nicht die Verhinderung der Nutzung, sondern das Einschüchtern politisch relevanter Kritikerinnen und Kritiker – und das stellt einen Rechtsmissbrauch dar.“ meint Petrovic.

Fraglich ist derzeit, ob Twitter dem Verfahren auf Seiten des grünen Basisvereins beitreten wird, denn Maurer greift die Geschäftsbedingungen (AGB) von X (vormals Twitter) an und behauptet, dass die Sublizenzvereinbarungen darin in Österreich nicht anwendbar wären. Das würde jedoch Teile des Geschäftsmodells von X (Twitter) in Österreich infrage stellen.

Der Grüne Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit ist fest entschlossen, sein Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen und die SLAPP-Klage abzuwehren. Diese Verhandlung könnte auch weitreichende Auswirkungen auf die generelle Weiterverbreitung von Inhalten in den sozialen Medien in Österreich haben und ist daher nicht nur politisch von großer Bedeutung, sondern auch für alle Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien.

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Verhaltensregeln bei Einbrüchen

Wie vermeidet man es vor Gericht zu landen?

Wie fast in allen Tageszeitungen berichtet wurde, hat ein 71-jährige Hausbesitzer vorgestern auf drei Einbrecher geschossen. Einen davon hat er sogar getroffen.

Wenn der Mann Pech hat – und das ist nicht auszuschließen – ereilt ihn das gleiche Schicksal wie einem Leidensgenossen (ebenfalls Einbruchsopfer) vor etwas über vier Jahren.

Um unsere Leser(innen) vor einem solchen oder ähnlichen Schicksal zu bewahren, möchten wir diesen einige Verhaltensregeln ans Herz legen.

Am besten man versperrt keine Haus- oder Wohnungstüren mehr, das spart nämlich Kosten für neue Schlösser. Das gilt auch für eventuell vorhandene Tresore. Oder man hinterlässt zumindest sichtbar die Zahlenkombination, sodass sich der Einbrecher nicht über Gebühr anstrengen muss.

Sollte man einen Einbrecher im Haus oder in der Wohnung antreffen, diesen keinesfalls erschrecken . Er könnte vielleicht einen Herzinfarkt erleiden und das könnte möglicherweise als fahrlässige Tötung ausgelegt werden.

Auf keinen Fall gegen den Einbrecher Waffengewalt anwenden. Das bringt einen in des Teufels Küche, wie man bereits aus diversen Prozessen ( ja, sogar gegen Polizisten – Schlagwort: Kremser Supermarkt) einwandfrei ersehen kann.

Besser man lädt den ungebetenen Gast zu Kaffee und Kuchen ein und verrät ihm in einem vertraulichen Gespräch freiwillig, wo das Geld und der Schmuck aufbewahrt ist. Sollte der Einbrecher der deutschen Sprache nicht mächtig sein, sollte man einen Dolmetscher hinzuziehen, um eventuelle Kommunikationsprobleme zu vermeiden.

Sollte der Einbrecher Komplizen mitgebracht haben, ist ein Augenmerk darauf zu legen, dass die Beute auch gerecht aufgeteilt wird. Dadurch könnte man sich eine Klage wegen seelischer Grausamkeit – von jenem Einbrecher – ersparen, der unter Umständen bei der Beuteverteilung benachteiligt wurde.

Sollten unter den Einbrechern Jugendliche sein, keinesfalls vergessen Schokolade und Kindermilchschnitten zu verteilen. Die Erwachsenen können mit dem Inhalt der Hausbar befriedigt werden.

Ist der Einbrecher mit einem Dacia oder Lada angereist, ist diesem der Familienwagen – Oberklassefahrzeuge werden bevorzugt – zur Flucht anzubieten. Es ist auch darauf zu achten, dass der Fluchtwagen vollgetankt ist.

Wenn Sie, werte Leserinnen und Leser, nun alle unsere empfohlenen Verhaltensregeln beachten, wird Ihnen – mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit – ein Prozess wegen Notwehrüberschreitung erspart bleiben. Nicht garantieren können wir dafür, ob Sie nicht eventuell im Spital oder gar auf dem Friedhof landen werden.

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Kleines Koalitionsgeplänkel im Hause Schwarz-Grün

Die Grünen sind an Ausreden nicht verlegen

Zur in den Medien und diversen Presseaussendungen kolportierten Aussage, dass die Justizministerin Zadic (Grüne) die Staatsanwaltschaft Wien angewiesen habe, gegen die Enthaftung der Klimakleberin Windl keine Beschwerde einzulegen, meinte der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, heute: „Etwa muss untersucht werden, warum durch eine Weisung aus dem Justizressort die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung einer Klimakleberin ‚daschlogn‘ wurde.“

Das konnten die Grünen natürlich nicht so auf sich sitzen lassen und unterstellten Stocker die Weiterverbreitung von Falschinformationen. In einer heutigen Presseaussendung meinten sie unter anderem dazu: „Das Justizministerium hat bereits klargestellt, dass die Fachaufsicht entschieden hat, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts nicht erfolgsversprechend ist.“

Das ist erstaunlich, dass die Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichts, bei einer polizei-und amtsbekannten Wiederholungstäterin, nicht erfolgversprechend gewesen wäre. Wie heißt es so treffend im Volksmund: „Ach Ausrede verlass´mich nicht“. Für wie dumm halten die Grünen eigentlich andere Menschen? Zudem ist Alma Zadic Justizministerin, also die Chefin des Justizministeriums. Und als solches wäre es ihr ein Leichtes gewesen, die besagte Weisung aufzuheben und die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit machen zu lassen.

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„Impfverweigerern“ droht die Kündigung


Über die Arbeitgeber wird Druck aufgebaut


Zahlreiche renommierte Wissenschaftler (Ärzte, Virologen etc.) stellen den Corona-Impfstoffen ein schlechtes Zeugnis aus. Das wird natürlich von der Pharmaindustrie und von deren beeinflussten Politiker(innen) heftig bestritten. Aber es gibt auch zahlreiche Ärzte und Wissenschaftler, welche die Corona-Impfung über den Klee loben. Ob dies aus Überzeugung, aus Furcht vor Repressalien oder Gewinnabsicht geschieht, wissen nur die Betroffenen selbst.


Nun muss man aber kein Experte sein um zur Ansicht zu gelangen, dass man einem Impfstoff, der innerhalb eines halben Jahres entwickelt wurde und lediglich eine Notzulassung hat, mit gebotener Vorsicht gegenüber steht. Die zahlreichen Impfschäden inkl. Todesfälle sprechen für sich.


Gut die Hälfte der Bevölkerung in Österreich möchte sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht impfen lassen. Das ist zu respektieren, denn immerhin steht es jedermann zu, über die eigene Gesundheit selbst zu entscheiden. Dies scheint aber der Regierung nicht zu schmecken und so versucht man, über die Arbeitgeber den sogenannten „Impfverweigerern“ Druck zu machen. Wobei die Bezeichnung „Impfverweigerer“ jeglicher Grundlage entbehrt, da es ja – zumindest offiziell – keinen Impfzwang gibt.

 

 

Wer heute die Medienlandschaft aufmerksam verfolgt hat wird festgestellt haben, dass man den sogenannten Impfverweigerern Druck machen will. Allen voran, wie könnte es anders sein, die Kronen Zeitung. Ein Experte erklärt in einem Beitrag, warum Impfverweigerern die Kündigung droht.  Uns selbst sind einige Betriebe bekannt, die ihre Arbeitnehmer(innen) zur Corona-Impfung „animieren“.



Ob so eine derartige Kündigung arbeitsrechtlich vor Gericht halten wird, werden uns die ersten Prozesse sagen. Uns erinnert das Ganze jedenfalls an:

 

Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten!

Niemand hat die Absicht eine Testpflicht einzuführen!

Niemand hat die Absicht einen Impfzwang einzuführen!


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14.05.2021


Nur der Rechtsstaat kann bei uns Vereine verbieten – nicht die Regierung


Verbotsfantasien der ÖVP erinnern frappant an autoritäre Systeme

 

Das Schattenboxen der ÖVP rund um ein allfälliges Verbot der ‚Identitären‘ nimmt mittlerweile groteske Züge an. Sowohl die ‚großen Strategen‘ innerhalb der ÖVP aber auch die eher bescheidenen Lichter sollten sich langsam ein wenig in Besonnenheit üben.

 

In entwickelten Demokratien entscheiden nämlich Rechtsinstanzen, wie etwa unabhängige Gerichte in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden darüber, ob und wie ein Verein eventuell staatsgefährdend ist und ob ein Verbot aus rechtlichen Gründen angezeigt ist. So etwas hat weder aus einer Laune heraus zu geschehen, noch aus der Stimmungslage eines Wahlkampfes.

 

Man muss die Ideologie der ‚Identitären’ nicht teilen, man kann deren Vorstellungen auch ablehnen und sich im Zuge des Diskurses auch klar gegen diesen Verein stellen. Aber es macht doch einen großen Unterschied, ob man eine politische Idee ablehnt oder ob man sofort nach einem Verbot schreit.

 

Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass vor einigen Monaten ein Gericht in Graz festgehalten hat, dass es keine rechtliche Grundlage für ein Verbot der ‚Identitären’ gibt. Einzig in autoritären Systemen oder in Diktaturen versuchen Regierungen ihr nicht genehme Vereine, Oppositionelle, politisch Andersdenkende etc. mittels Verbote aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Die Debatte der ÖVP erinnert mittlerweile frappant an diesen Geist und hat in einer pluralistischen Gesellschaft nichts verloren.

 

Dazu heute der Sicherheitssprecher der FPÖ, NAbg. Hans-Jörg Jenewein: „Die völlig ohne Not von der ÖVP aufgebrochene Debatte über ein mögliches Verbot der ‚Identitären‘ sagt nämlich in Wahrheit vielmehr über die ÖVP selbst aus. Wenn die ÖVP schon heute der Meinung ist ‚Koalitionsbedingungen’ – und seien sie auch noch so absurd – formulieren zu müssen, so schränkt sie damit nicht nur ihren eigenen Handlungsspielraum massiv ein, die Kurz-Blümel-Wöginger-Gruppe baut damit in Wahrheit schon für einen allfälligen neuen Urnengang im Frühjahr vor, nämlich dann, wenn sie auf Grund innerparteilicher Malversationen nicht mehr in der Lage sein sollte im Herbst eine tragfähige Regierung zu bilden. Diese Strategie ist nicht nur sehr durchschaubar, mit dieser Handlungsweise wird man jedenfalls kein Vertrauen für eine künftige Zusammenarbeit aufbauen können.“

 

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2019-08-18


Uwe Sailer muss zahlen


FP-Jung: Linker Datenforensiker wegen übler Nachrede verurteilt

 


 

Der selbsternannte Forensik-Kaiser Uwe Sailer, in Antifa-Kreisen als Facebook-Schnüffler gefeierter `Kämpfer gegen Rechts´, erlitt wieder einmal eine teure Niederlage vor Gericht.  Nach einer Klage des FP-Mandatars LAbg. Mag. Wolfgang Jung wurde er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt und muss nun Buße tun.

 

Neben der Verpflichtung zur Veröffentlichung des Urteils auf seinem – allerdings fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindendem – Internetauftritt warten auch noch beträchtliche Gesamtkosten des Verfahrens (Gericht, Anwälte, Pönale) auf ihn. Sie dürften in etwa gute 4000 € betragen.  „Aber nur, wenn ihm sein Leibanwalt Georg Zanger sehr entgegenkommt“, so Jung.

 

Die Kosten haben es in sich, obwohl das Gericht bei der Höhe der Entschädigung gütig erkannt hat: „Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragsstellers als Medieninhaber ist nicht als sehr groß zu bezeichnen“.  Da ihn nun vermutlich auch sein Busenfreund Karl Öllinger wegen der Pleite der Grünen auf Bundesebene finanziell nicht mehr unterstützen kann, könnten sich nun die Spendenaufrufe in den, allerdings mehr und mehr austrocknenden, linken Netzen wieder mehren.

 

Sailer kann sich nun in Publikationen nachweislich nicht mehr als vor Gericht unbesiegter Recke gegen Rechts feiern lassen.   Jung hofft daher künftig auf Einsicht und Mäßigung beim Verurteilten und wünscht ihm einen Ruhestand, in dem er friedlich „Dahamist“, anstatt erneute Klagen zu riskieren. (Quelle: APA/OTS)

 

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2017-10-31


„Islamisches Erwachen“ missfällt Urteil gegen 20-fachen Mörder


„Er hat nur seinen Job gemacht …..“

 

Es ist echt erstaunlich, wie man bei „Islamisches Erwachen“ das Urteil eines österreichischen Gerichtes kommentiert, welches über einen 20-fachen Mörder lebenslange Haft verhängte.  Tja, wenn die Islamisierung Europas derart weiter fortschreitet und vielleicht in naher Zukunft Islamisten die Richterposten besetzen werden, wird man sich auch hierzulande warm anziehen müssen.

 

 

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2017-05-13


Noch Betrugsversuch oder schon Blödheit?


Die Betrüger von „maps-24-routenplaner.com“ scheinen uns liebgewonnen zu haben

 

Wir haben schon zwei Beiträge über die zurzeit agierenden Internetbetrüger verfasst, die mit einer angeblich abgeschlossenen Mitgliedschaft bei „maps-24-routenplaner.com“ ahnungslose Computernutzer abzuzocken versuchen. LINK1 und LINK2.

 

Nun haben wir neuerliche Post dieser Betrügerbande erhalten, welche wir unserer Leserschaft nicht vorenthalten wollen. Vor drei Tagen erhielten wir nachfolgendes Mail:

 


 

Da staunten wir aber, dass die Betrüger einen Vollstreckungstitel bei Gericht gegen uns erwirkt haben wollen.  Vor allem deshalb, weil es auf Grund der kurzen Zeitspanne gar nicht möglich gewesen wäre und uns außerdem das Gericht verständigt hätte.  Zudem wäre ein vorherige Mahnklage von Nöten gewesen.  Aber sei wie es sei, wir hatten uns schon auf den 21.04.2017 eingerichtet und für die Herrschaften vom Inkasso-Team Kaffee und Kuchen bereitgestellt.  Außerdem hätten wir auch für die Anwesenheit der Polizei gesorgt, um diese Mühe den Betrügern zu ersparen.

 

Aber es kommt meist anders als man denkt.  Der angekündigte Termin scheint leider geplatzt zu sein, denn heute erhielten wir nachfolgendes Mail:

 


 

Und wieder staunten wir.  Was ist aus dem gerichtlichen Vollstreckungstitel geworden?  Denn nun wurde angekündigt, dass man bei Nichtbezahlung den offenen Betrag durch einen Pfändungsantrag bei Gericht einfordern werde.  Nun ja, da wir weiterhin keine Lust und Laune verspüren den Betrügern nur einen einzigen Cent zu überweisen, werden wir weiterhin den Dingen harren.  Allerdings fragen wir uns, ob es sich noch um einen Betrugsversuch oder schon um Blödheit handelt?

 

Wir haben unseren Beitrag mit etwas Sarkasmus gespickt, möchten jedoch die Gelegenheit nicht auslassen anzuraten, derartige Betrugsversuche bei der Polizei anzuzeigen und sich keinesfalls einschüchtern zu lassen oder gar Geld an solche Betrüger zu überweisen.

 

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2017-04-14


Reue sieht wohl anders aus


Er wird dem Richter den Ficker-Blick zeigen

 

Erst vor drei Tagen berichtete die Tageszeitung ÖSTERREICH über jenen 16-jährigen Tschetschenen, der an einer Prügelorgie gegen ein 15-jähriges Mädchen beteiligt war (Es gilt die Unschuldsvermutung).

 

 

Abuu S., so sein Facebook-Name, machte sich über den ÖSTERREICH-Beitrag lustig und bezeichnete sich selbst als Kieferbrecher.  Heute setzte er nach und meint auf seinem Facebook-Account wörtlich:  „Egal was der Richter gibt, ich zeige ihm den ficker Blick!“ Tja, Reue sieht wohl anders aus.  Hoffentlich weiß das der Richter ausgiebig zu würdigen, auch wenn ihm Abuu S. den Ficker-Blick zeigt.

 

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2017-01-06

Grüne beabsichtigen nun auch Facebook vor Gericht zu zerren


Nicht alle gehen vor Eva Glawischnig in die Knie

Wie  nicht  unbekannt  sein  dürfte,  gehen  die  Grünen seit geraumer Zeit mit Klagen gegen
Poster(innen)  im  Internet  vor,  die ihrer  Meinung nach sogenannte  „Hasspostings“  verfas-
sen.  Da gab es beispielsweise einen gefakten Screenshot auf Facebook,  der das Konterfei
der  Grünen- Chefin,   Eva  Glawischnig,  zeigt.    Im  beigefügten  Text  wird  unter  anderem
fälschlicherweise  behauptet,  dass die Grünen im Parlament einen Antrag eingebracht hät-
ten, das Mindestalter für den Geschlechtsverkehr bei Mädchen auf 12 Jahre herabzusetzen,
da es sonst eine Diskriminierung muslimischer Mitbürger wäre.
Das  ist  natürlich  absoluter  Schwachsinn  und  war  als  solcher auch gleich erkennbar.  Die
Grünen  nahmen  diese  Posting aber zum Anlass, um User(innen) zu klagen,  die besagten
Fake  weiterverbreitet hatten.  Was sich FPÖ-Politiker(innen) tagtäglich auf linken Facebook-
Seiten,  wie  beispielsweise  „Blutgruppe …“  oder  „AK Deutsch ….“  gefallen lassen müssen,
wollen die Grünen offensichtlich nicht ungestraft hinnehmen.
Möglicherweise  liegen  bei  den  Grünen wegen der vergangenen Wahlniederlagen die
Nerven  blank und sind deswegen so dünnhäutig.   Der neueste Coup der Grünen – sie
beabsichtigen  nun auch Facebook vor Gericht zerren.   Grund dafür ist,  dass man sich
dort  weigert,  ein  von  den  Grünen  gemeldetes   Posting  mit  der  Begründung:. „nicht
gegen unsere Gemeinschaftsregeln verstößt“ .zu löschen.
Konkret  ging  es im besagten Posting darum,  dass eine Frau aus dem Bezirk Mödling der
Grünen-Chefin unter anderem die Aussage unterstellte,  dass „Schutzsuchende das Recht
haben müssen,  auf Mädchen loszugehen, weil alles andere rassistisch gegenüber Flücht-
lingen ist“. . Das  gerichtliche  Verfahren  wurde  laut Grünen mit einem Vergleich beendet,
nachdem die Gegenseite die geltend gemachten Ansprüche anerkannt hatte.​
Dazu  der  Mediensprecher  der  Grünen,  Dieter Brosz:.. „Nachdem wir bereits erfolgreich
gegen konkrete Hasspostings gerichtlich vorgegangen sind, erwägen wir nun auch gegen
Facebook vor Gericht zu gehen.“ ..Da dürfte der Mann nur bedingt recht haben, denn laut
unseren  Informationen  gab  es  bis  dato nur gerichtliche Erfolge,  wenn der/die beklagte
User(in)  in die Knie ging und sich auf einen Vergleich einließ.
Uns wurde ein Beschluss (Kopie) des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz zugespielt,
der  zumindest  vorerst  nicht  für  einen  gerichtlichen  Erfolg der Grünen zeugt.   Dieser User
ging  vor  Glawischnig  nicht in die Knie und ließ sich auch nicht vom Streitwert beeindrucken.
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2016-01-08

Falsche Polizistin auf Sailers Facebook-Seite?


Wo blieb da der kriminalistische Spürsinn von Uwe Sailer?

Es ist noch gar nicht solange her,  dass der  Kriminalbeamte aus Linz,  Uwe Sailer,  ein
Drittel seiner Kollegen einer rassistische Einstellung bezichtigte. Siehe nachfolgenden
Screenshot der „Wiener Zeitung“.
Da tut es doch der gebeutelten Gutmenschen-Seele gut, wenn sich zumindest eine
Kollegin  als  wahrer  Fan outet.   Eine gewisse Doris Feyrer entpuppte sich mit ihren
zahlreichen  Postings auf Sailers Facebook-Seite,  als  wahres Groupie des selbster-
nannten Datenforensikers.   Eines davon zeigen wir im nachfolgenden Screenshot.
Doch wie es der Zufall wollte,  geriet diverses Geschreibsel auf Sailers Facebook-Seite
wieder  einmal  in  den  Fokus  gerichtlicher Ermittlungen.   Dabei stellte sich laut Fest-
stellung der Staatsanwaltschaft Linz heraus, dass die Person Doris Feyrer, in Wahrheit
gar keine Polizistin sein dürfte.
Tja,  dumm  gelaufen  für  Uwe Sailer möchten wir meinen.   Allerdings fragen wir uns,
wo sein kriminalistische Spürsinn geblieben war? Oder hatte er diesen ausgeblendet,
als ihm seine „Kollegin“ derart viel Honig um den Mund schmierte?
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2015-03-21

Uwe Sailer als Angeklagter vor Gericht


Posting soll angeblich eine Fälschung sein

Gestern stand der selbsternannte Datenforensiker und Kriminalbeamte aus Linz, als
Angeklagter  vor  dem  Kadi.   Im  Bezirksgericht  Linz wurde gegen ihn wegen § 111
StGB  (Üble Nachrede)  und  § 115 StGB  (Beleidigung) verhandelt.   (Für Uwe Sailer
gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung).
Er  soll  laut  Angaben  des  Klägers  nachfolgendes Posting auf seinem Facebook-
Account veröffentlicht haben.
In  diesem Posting wird der Kläger als ein „…recht(s)kräftiger Nazi, ohne Angst und
ohne Hirn!“ bezeichnet und mittels Fotomontage als Bettler dargestellt. Uwe Sailer
bestritt das besagte Facebook-Posting verfasst zu haben und bezeichnete dieses
als Fälschung.
Die Richterin vertagte die Verhandlung zwecks Einholung von Unterlagen bei Face-
book,  die  dann  von  einem  Sachverständigen  ausgewertet  werden.   Wir  werden
selbstverständlich über den Fort- bzw. Ausgang des Verfahrens berichten.
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2015-02-27
Bei  diesem  Beitrag  handelt es sich um eine reine Prozess-Berichterstattung.
Daher kann dieser nicht kommentiert werden. Wir danken für Ihr Verständnis.

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Wenn Linke kommentieren


Strafrechtlich relevante Kommentare auf linker Facebook-Seite

„Die  FPÖ ist eine kriminelle Organisation von Berufsverbrechern,  deren natürlicher Lebens-
raum eigentlich der Knast ist.“ oder „Ich sage ja immer, dass die FPÖ eine Verbrecherbande
ist.“ Mit solchen Postings wird ein heutiger  Beitrag auf der  Facebook-Seite  „Blutgruppe HC
Negativ“ – die vermutlich ein Ableger der  linksextremen Webseite   „Heimat ohne Hass“ ist –
kommentiert.
Welches  Verbrechen hat die FPÖ oder einer ihrer Mandatare verübt,  um derart beschimpft
zu werden? Gar einen Bankraub, eine Entführung oder ähnlich gelagerte Verbrechen?  Mit-
nichten,  es  steht  der Vorwurf einer angeblichen Verletzung des Urheberrechtes im Raum.
Screen: facebook.com (Account: Blutgruppe HC Negativ)
Ein  deutscher  Fotograf  beklagt  sich  auf  seiner  Facebook-Seite,  dass die FPÖ angeblich
sein  Urheberrecht  verletzt  habe.   „Blutgruppe HC Negativ“  teilte diesen Beitrag.   Auch für
Urheberrechtsverletzungen steht der Rechtsweg zur Verfügung.  Der angeblich geschädigte
Fotograf sollte deswegen auch klagen, anstatt auf Facebook polemisch herum zu jammern.
Ein Gericht würde dann Klarheit in der Angelegenheit schaffen.
Während   sich  der   Admin  von   „Blutgruppe HC Negativ“   mit   seinem   Posting  noch  in
moderater Zurückhaltung übt,  scheinen ihm die Postings (siehe Screenshot) diverser User
keineswegs zu stören.   Auch die Tatsache, dass einige Kommentare strafrechtlich relevant
sind, stören den Administrator augenscheinlich nicht.  Gesehen muss er sie haben,  weil er
sein Posting unter diese gesetzt hat.
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2014-08-09

Uwe Sailer klagt


Werden nun die Verantwortlichen

von „Heimat ohne Hass“ genannt?

Wie  wir  bereits  in  unserem  Beitrag „Heimat ohne Hass ……“ berichtet haben,  hat es die
linksextreme Denunzianten-Webseite geschafft, mit einem unwahren Artikel – indem eine
völlig  unschuldige  schwer  kranke  Frau durch den Dreck gezogen wurde – in die Kronen
Zeitung zu gelangen.
Wir haben im obig erwähnten Beitrag auch angeführt, dass im Impressum besagter Webseite,
der  verhaltensauffällige  Kriminalbeamte aus Linz,  Uwe Sailer,  aufscheint.   Weiters merkten
wir an, dass Sailer möglicherweise glaubt, dass er sich mit dem Satz:  „Für den redaktionellen
Teil   ist   die   Internet-Initiative   ´Heimat ohne Hass´  verantwortlich“,   der  Verantwortung  für
Berichterstattungen  entziehen  kann.   Dies  wird nun vermutlich ein Gericht zu klären haben,
denn  Sailer  kündigt  in  einem  Beitrag  an,  dass er die Kronen Zeitung bzw. die Journalistin
Sandra Ramsauer klagen will.
Da  es  sich  bei der Internet-Initiative ´Heimat ohne Hass´ um eine völlig anonyme, nament-
lich  nicht  genannte  Gruppe  oder  Einzelperson handelt, schrieb die Krone-Journalistin den
Beitrag Uwe Sailer zu. Die Reaktion von Sailer lässt für uns erkennen, wie tief und schmutzig
der  besagte  Beitrag auf der Webseite „Heimat ohne Hass“ sein muss.   Übrigens ist der dis-
kriminierende Beitrag nach wie vor online.
Wir  sind  nicht  der  Meinung,  dass  Sandra  Ramsauer  ein Recherchefehler unterlaufen ist
oder  diese  sogar  vorsätzlich gehandelt hat,  als sie Sailer diesen Beitrag zuschrieb.  Denn
im  Impressum  der  Denunzianten-Webseite  ist kein Verantwortlicher ausgewiesen.  Durch
die Namensangabe Uwe Sailer könnte durchaus der Schluss gezogen werden,  dass dieser
für  die  Webseite  verantwortlich  ist.    Aber wie bereits erwähnt,  dies zu klären wie die Auf-
gabe eines Gerichtes sein.  Man darf gespannt sein, welche Person der verhaltensauffällige
Kriminalbeamte  aus  Linz  angeben wird,  die für die Berichterstattungen verantwortlich ist.
Der  Name  Dr. Zanger,  den  Sailer als seinen Anwalt angibt,  wird die Kronen Zeitung wohl
kaum beeindrucken.  Denn diese haben auch hervorragende Anwälte.
Uwe  Sailer  schreibt  wörtlich:   „Herr  Uwe  Sailer ist mit Partnern Inhaber der Fa. Daten-
forensik.at.  Und  diese  Firma  hält  die  Rechte  an der Domain „heimatohnehass.at“. Es
ist  für uns erstaunlich,  dass es ein Kriminalbeamter (mit seinen Partnern) augenschein-
lich  zulässt,  dass unter  seiner  Domain  eine anonyme Initiative unwahre und diskrimi-
nierende Beiträge verfasst.  Denn es ist ja nicht der erste unwahre Beitrag.
Und  damit  sind  wir  auch  schon  bei  jenen Personen,  die sich offenbar wohlweislich
bedeckt halten.   Denn wenn man nachfolgende Rechtfertigung auf der gleichnamigen
Facebook-Seite liest, dann weiß man auch warum.
Screen: facebook.com (Account Heimat ohne Hass)
Da  staunen  wir  aber,  denn  die Schuldirektorin aus Schärding und die schwer kranke
Claudia M. durften  sich  schon  mit  der  medialen  Hetzkeule  von  „Heimat ohne Hass“
prügeln lassen.
Als  besondere Frechheit  empfinden wir die Aussage:   „Entschuldigen Sie, aber da müssen
wir  uns  sehr  wundern – umso  mehr,  als  hier  alle  ehrenamtlich  tätig  sind  und  keine be-
zahlten Profijournalisten wie die Frau Ramsauer, deren Job es ist, korrekt zu recherchieren!“
Folgt man der Logik von  „Heimat ohne Hass“,  dann brauchen Ehrenamtliche nicht korrekt
zu  recherchieren.   Diese Verpflichtung obliegt laut deren Meinung nur bezahlten Profijour-
nalisten. Einen derartigen Schwachsinn haben wir selten gelesen.
Jedenfalls räumt „Heimat ohne Hass“ mit ihrer Aussage ein, dass sie keine Profis sind.  Für
uns  sind  sie  nicht  einmal  Amateure sondern simple Stümper denen gut daran täte,  ihre
Finger von einer Computertastatur zu lassen.
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2014-06-12

Mitleid mit einem Tschetschenen, der auszog um Krieg zu spielen


Hasan B. ist dem Krieg nachgelaufen und hat ihn auch gefunden

Nachfolgender  Screenshot  wurde  uns  heute  von  einem   ERSTAUNLICH-Leser  gemailt.
Der  betreffende  Beitrag im SPÖ-nahen Wiener Bezirksblatt  (Autor: Harald Zeilinger),  darf
getrost  als Frechheit und Respektlosigkeit gegenüber den tausenden unschuldigen Opfern
des syrischen Bürgerkriegs gewertet werden.
Screen: Wiener Bezirksblatt (Printausgabe vom 17.02.2014)
ZITAT:  „……. doch  der  Krieg holte ihn wieder ein…“ Erstaunlich,   irgendwie  müssen  wir die
Tatsache eines Krieges in Wien verabsäumt haben. Richtigerweise müsste es heißen, dass
Hasan B.  dem Krieg nachgelaufen ist und ihn in Syrien gefunden hat.
ZITAT: „Hasan hatte sich einer muslimischen Miliz angeschlossen,….“ Eine  Mörderbande als
Miliz zu bezeichnen,  ist in der Tat erstaunlich.  Diese sind nämlich für zahlreiche Todesopfer
in  der  syrischen  Zivilbevölkerung verantwortlich.   Der Ordnung halber merken wir an, dass
die regulären Truppen des syrischen Machthabers nicht besser sind.
ZITAT: „ Mit  einer  Kalaschnikow  bewaffnet  kämpfte ….“ Da  hätte  sich Hasan B.  lieber den
Spruch:  „Wer  zum  Schwert  greift,  wird  durch  das Schwert umkommen“  vor Augen halten
sollen.   Niemand  hat ihn dazu gezwungen,  sich mit einer Kalaschnikow bewaffnet,  schieß-
wütig durch Aleppo zu bewegen.
ZITAT: „Hasan B.  wurde  vermutlich  von  einer  Granate  getroffen,  die ihm die Bauchdecke
aufriss  und  einen Arm abtrennte.“ Was will uns der Autor damit sagen?   Will er etwa Mitleid
für  jemanden  erregen,  der  sich  freiwillig einer Mörderbande in einem fremden Land ange-
schlossen hat?
Am interessantesten erscheint uns aber folgender Absatz im Wr. Bezirksblatt-Beitrag, der
die mutmaßliche Witwe betrifft:
„Sie  beantragte  jetzt  auf dem Bezirksgericht Hietzing eine Todeserklärung,  mit der auch
amtlich festgestellt werden soll, dass Hasan B. Opfer des syrischen Bürgerkrieges wurde –
eines   von  vielen Zehntausenden.  Der Wiener wird aufgefordert,  sich fristgerecht bis zum
6. Mai 2014 beim Gericht zu melden, andernfalls kann er für tot erklärt werden.“
Abgesehen davon, dass Hasan B. kein Opfer des syrischen Bürgerkrieges – wie viele andere
Zehntausende – wurde   (er  wurde  Opfer  seiner  eigenen  Kriegslust)   fragen wir uns,  warum
seine Frau eine Todeserklärung beim BG Hietzing beantragt hat.
Spekuliert  Frau B.  möglicherweise  mit  einer Witwenrente?   Und wenn eine solche tatsächlich
bezahlt  werden  sollte,  wäre  das  ein  Skandal  erster  Güte.   Erstaunlich  finden  wir  auch die
Bezeichnung „Wiener“ für Hasan B.   Vielleicht bekam er bei seinem Zwischenaufenthalt in der
Alpenrepublik die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen?
Diese  müsste ihm aber bereits aberkannt worden sein,  denn das Gesetz sagt nämlich folg-
endes:   Der  freiwillige  Eintritt  (bei  Minderjährigen  nur  bei  Zustimmung  des gesetzlichen
Vertreters)  in  den  Militärdienst  eines  fremden  Staates   (z.B. Fremdenlegion) bewirkt den
automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft (§ 32). Quelle
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2014-02-17

„Strafaktionen“ im Sima-Ressort grenzen an knallhartes Mobbing


Wiener Abfallberater erst illegal beschäftigt, dann

degradiert und nun sogar mit Geldforderung bedroht

Mit  ihren  illegalen  Kettenverträgen für die Abfallberater,  die den Beschäftigten grundlegende
Arbeitnehmerrechte  vorenthalten,  hat Umweltstadträtin  Ulli Sima vor Gericht einen gehörigen
Bauchfleck hingelegt. Sie wurde gerichtlich dazu verpflichtet, jenen Abfallberatern, die geklagt
hatten,  ein ordentliches Dienstverhältnis zuzugestehen und das  vorenthaltene Salär nachzu-
bezahlen.
„Aber zuerst hat sie die Abfallberater degradiert: In den Werkverträgen war nämlich noch eine
akademische Ausbildung gefordert, nun, offiziell im Dienste der Stadt, werden sie plötzlich als
Hilfskräfte  ohne  Maturaniveau  mit  entsprechend niedriger Entlohnung eingestuft“,  berichtet
Wiens FPÖ-Umweltsprecher LAbg. Udo Guggenbichler.
Das sollte aber nicht die einzige „Strafaktion“ gegen die Mitarbeiter,  die gegen die Unrechts-
verträge vor Gericht gezogen sind, bleiben. Guggenbichler:   „Jetzt will das Ressort Sima die
Degradierung  teils  sogar  rückwirkend  machen  und  fordert  von den Abfallberatern bis zu
7.000 Euro an angeblich zu viel bezahltem Honorar zurück. Wie Sima mit ihren Mitarbeitern
umspringt, ist ein Skandal! Das grenzt an knallhartes Mobbing!“, so Guggenbichler.
Guggenbichler, auch stellvertretender Vorsitzender des gemeinderätlichen Umweltausschus-
ses,  fragt  sich,  wo  denn  die  Gemeindegewerkschaft  bleibt:   „Üble Kapitalisten-Methoden
stillschweigend  zu  akzeptieren,  nur  weil die,  die sie anwendet,  eine Genossin ist,  ist letzt-
klassig.   Dabei  könnte  der  Gewerkschaftsvorsitzende  Sima so leicht einmal ins Gewissen
reden,  sitzt er doch nebst seinen anderen Funktionen auch noch für die SPÖ im Gemeinde-
rat.“  (Quelle: APA/OTS)
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2013-12-21

Karl Öllinger und sein Verhältnis zur Wahrheit


Gerichtliches Nachspiel für den Grünpolitiker

Der  zukünftige  Ex-Nationalratsabgeordnete  der Grünen,  Karl Öllinger,  prangert zwar gerne
immer  wieder diskriminierende Postings auf anderen Facebook-Seiten an,  aber auf seinem
eigenen  Account  jedoch  scheint er es nicht so genau zu nehmen.  Diese persönliche Erfahr-
ung machte der Herausgeber dieses Online-Magazins.
Zum  Vorfall  selbst:   Eine  uns  unbekannte Userin setzte auf  Öllingers Facebook-Seite einen
Link  auf  ERSTAUNLICH.   Daraufhin  sahen  sich die Kampfposter Martin Leitner und Miroslav
Kolovic veranlasst,  den Herausgeber dieses Online-Magazins als „Peitscherlbua“ zu titulieren.
Diese  Bezeichnung  ist  ein  anderer Ausdruck für Zuhälter.   Da Zuhälterei ein strafrechtliches
Delikt  ist,  wurde  damit  der  Tatbestand der „Üblen Nachrede“ gesetzt. Öllinger wurde schrift-
lich aufgefordert,  die diskriminierenden Postings umgehend zu löschen.
Screen: facebook.com (Account: Karl Öllinger)
Obwohl man sich von einem Nationalratsabgeordneten – der immerhin Gesetze mitbeschließt –
eine umgehende Reaktion erwarten hätte können, wenn auf seiner Facebook-Seite das Gesetz
verletzt  wird,  reagierte  Öllinger  nicht.   Erst  ein  Anwaltsbrief  mit  der  Androhung  rechtlicher
Schritte, veranlasste den Grünpolitiker zu reagieren.
Er löschte die diskriminierenden und verleumderischen Postings, jedoch nicht ohne folgenden
Kommentar auf seiner Facebook-Seite abzugeben:
Screen: facebook.com (Account: Karl Öllinger)
Mit seiner Linksetzung auf laendleshirt.com wird auch klar,  dass K. Öllinger sehr wohl wusste,
was der Ausdruck „Peitscherbua“ bedeutet.

Screen: laendleshirt.com
Möglicherweise glaubte Öllinger,  sich auf Grund seiner parlamentarischen Immunität erlauben
zu  können,  geltendes  Recht  in Österreich nicht beachten zu müssen.  In diesem Fall irrte er.
Die Angelegenheit hatte nämlich ein gerichtliches Nachspiel.
Jedenfalls sollte jedermann(frau) aus dem Vorfall folgendes schließen: Man braucht, kann und
soll  sich  auch  von Typen wie einem Karl Öllinger nicht alles gefallen lassen.   Traurig war nur,
dass der Grünpolitiker nicht einmal Manns genug war vor Gericht zu erscheinen.
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2013-10-11

SPÖ-Madoff-AVZ-Skandal


Warum so schweigsam, Herr Deutsch?

Hasstiraden und Klagedrohungen –  so reagiert SPÖ-Landesparteisekretär Christian Deutsch
üblicherweise  auf  jede  kleinste  Kritik  der Freiheitlichen.   Jetzt steht der Vorwurf im Raum,
dass  Spitzenvertreter der  Wiener SPÖ  in einen internationalen Milliarden-Betrug verwickelt
sind  und  dabei auch die Wienerinnen und Wiener über die AVZ um mehr als eine Milliarde
Euro geschädigt haben.
„Und von Deutsch hört man gar nichts dazu“, erklärt Wiens FPÖ-Landesparteisekretär NAbg.
Hans-Jörg  Jenewein.   Seine Vermutung:  „Die Beweislast ist so drückend, dass es ihm wohl
die  Sprache verschlagen hat.   Mauern ist ja bekanntlich eine gerade bei den Wiener Sozial-
isten übliche Strategie, auf Skandale zu reagieren.  Deutsch sitzt derzeit wahrscheinlich mit
Faymann,  Häupl und einer Armada von roten Rechtsanwälten zusammen und beratschlagt,
wie  die  SPÖ  da ihren Kopf noch aus der Schlinge ziehen kann.  Aber so, wie sich die Lage
darstellt,  wird  das  nicht gelingen.  Es werden sich diesbezüglich wohl einige Spitzenrepräs-
entanten  der  Wiener Sozialisten vor Gericht verantworten müssen.  Aber man braucht kein
Mitleid  haben:   Das  nötige  Kleingeld  für eine auch noch so teure Verteidigung sollte doch
bei den involvierten SPÖ-Politikern und in den roten Parteikassen hängen geblieben sein.“
(Quelle: APA/OTS)
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2013-09-15

Bezahlte die Telekom auch Häupls Luxus-Geburtstagsfest?


Hochegger-Zahlungen an den roten Echo-Verlag

legen schlimmen Verdacht nahe

Mehr  als  3.000 Gäste,  rund  200.000  Euro  Kosten  – Bürgermeister  Michael Häupl  ließ  es zu
seinem 60. Geburtstag so richtig krachen. Finanziert wurde das rauschende Fest angeblich von
der Wiener SPÖ und dem „Bezirksblatt“,  einer Postille, die zum Echo-Medienhaus gehört.  Nun
stellt sich dieser Sachverhalt aber anders dar.
„Dass  Firmen  des  höchst  umstrittenen  Lobbyisten  Peter Hochegger  insgesamt mindestens
72.000 Euro  an  das  Echo-Medienhaus  gezahlt  haben  sollen,  legt den schlimmen Verdacht
nahe, dass in Wahrheit die Telekom zumindest einen Teil der Kosten der Nobel-Veranstaltung
übernommen hat. Wenn dem so ist, dann stecken Häupl und seine Wiener SPÖ bis zum Hals
in  jenem  widerlichen  Korruptionssumpf,  der  zurzeit  vor Gericht aufgearbeitet wird“,  erklärt
Wiens FPÖ-Landesparteisekretär NAbg. Hans-Jörg Jenewein.
Bereits unmittelbar nach der Veranstaltung hatte es Aufregung gegeben, weil das beim Häupl-
Fest so spendable Medienhaus plötzlich so klamm war,  dass es mit 78.500 Steuer-Euro unter-
stützt werden musste.
Jenewein:  „Mindestens 72.000 Euro von der Telekom und  78.500 Euro  vom Steuerzahler – da
würden  noch  rund  50.000 Euro  auf die Gesamtkosten fehlen.   Ich fordere vom Bürgermeister,
dass  er  hochoffiziell  eingesteht,  wer  seine Feier wirklich bezahlt hat.   Er muss – im Sinne der
politischen Hygiene – endlich sämtliche Zahlungsströme offenlegen und auch die Hintermänner
nennen!“  (Quelle: APA/OTS)
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2013-09-07

Verbot von Videokameras in Privatfahrzeugen?


Sind den Mächtigen Videokameras in Privatautos ein Dorn im Auge?

Eine  präventive Videoüberwachung  – etwa zur Klärung der Verschuldensfrage bei Verkehrs-
unfällen –  aus dem eigenen  Auto heraus ist für Privatpersonen unzulässig.   Auf diesen Um-
stand  wies  gestern  die  ARGE  Daten  hin,  nachdem  die  Datenschutzkommission  einem
entsprechenden  Vorhaben  eines  Antragstellers  eine  Absage  erteilte.   Auf  Grund  dieser
Entscheidung,  so  die  ARGE,  muss  jeder  Autofahrer mit einer Videoausstattung mit einer
Anzeige  und  einer  Verwaltungsstrafe  in  der  Höhe von bis zu 10.000 Euro,  im Wiederhol-
ungsfall bis zu 25.000 Euro rechnen.
Foto: © erstaunlich.at
Das finden wir erstaunlich, dass die Datenschutzkommission nicht für eine rasche und lücken-
lose  Aufklärung  des  Verschuldens  bei  Verkehrsunfällen ist,  wie dies durch eine Videoauf-
nahme  belegt werden könnte.  Offenbar ist es diesen Herrschaften lieber,  wenn monatelang
vor  Gericht  gestritten  wird  und  Sachverständige   (die  nicht  immer  unfehlbar sind),  die
Prozesskosten in schwindelnde Höhen treiben.
Aber  auch  für  die Aufklärung eines Verbrechens kann so eine Videoaufnahme dienlich sein.
Ein  Autofahrer könnte nämlich zufällig am Ort einer Straftat (z.B. Banküberfall) vorbeifahren
und  den/die  Täter  oder  das Fluchtfahrzeug filmen.  Wie schön zu wissen,  dass Kriminelle
durch übertriebenen Datenschutz in Österreich geschützt sind.
Die Entscheidung der Datenschutzkommission ist für uns weder logisch noch nachvollziehbar.
Allerdings  erwarten  wir  auch nicht von Beamten,  dass diese logische und nachvollziehbare
Entscheidungen treffen,  denn sind diese doch nur Erfüllungsgehilfen des Systems.
Und damit sind wir bei des Pudels Kern.  Offenbar ist es den Machthabern in Österreich unan-
genehm,  wenn  das  gemeine Volk die Möglichkeit hat,  diese oder ihre Lakaien eventuell bei
nicht ganz astreinem Verhalten auf Video zu bannen. Umso mehr Autos mit solchen Kameras
ausgestattet sind, desto größer ist nämlich die Chance. Ein treffendes Beispiel ist nachfolgen-
des Video:

Screen: youtube.com
L I N K  zum Video
Ehrlich gesagt, schaut uns die ganze Sache ohnehin „getürkt“ aus, und dürfte es sich bei dem
Dipl. Ing. Michael W***  um einen „Datenschützer“ handeln,  der einen  Präzedenzfall konstru-
ieren  wollte.  Der  Verdacht  drängt  sich  nämlich auch aus der reißerischen  Darstellung  der
ARGE Daten auf.
Bei  einer  Beschränkung  auf  einen  möglichen Verkehrsunfall wären die anderen aufgenom-
menen  Passagen  unter  § 50a Abs. 6 DSG  einzuordnen.   Das wollte der Antragsteller aber
möglicherweise  gar  nicht,  sondern  hat  diesen Sonderfall absichtlich als Dauerzustand dar-
gestellt.

Der rechtliche Aspekt

Aber  wenden wir uns einmal dem rechtlichen Aspekt zu.   Unseres Erachtens fehlt der ident-
ifizierende Teil.  Wenn man ein bestimmtes Objekt systematisch überwacht, dann kann man
natürlich  identifizieren.  Im  Straßenverkehr  ist  eine  identifizierende  Zuordnung  schon auf
Grund des ständigen Ortswechsels nicht möglich.
Bleibt die Frage  z. B. der zufällig aufgenommenen Nummerntafel.  An Hand derer wäre eine
Identifizierung  möglich,  nur fehlt dann dort die SYSTEMATISCHE Überwachung des Betrof-
fenen, weshalb die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden würden.
Wesentlicher Punkt ist auch noch der Begriff der  „überwachten Person“ und des „überwach-
ten Objekts“.   Im Gesetz ist nicht  – wie in der Entscheidung dargelegt –  von einer  „Selbst-
überwachung“  die  Rede  sondern  dient  das  Gesetz ausschließlich dem Schutz der Privat-
sphäre von Dritten. Die erstaunliche Auslegung der Anwendbarkeit des § 50a DSG (eigenes
Fahrzeug  +  Fahrzeuglenker)  entbehrt  daher  unserer  Meinung  nach  jeder  gesetzlichen
Grundlage.
Vernünftiger  und  logisch  nachvollziehbar wäre es gewesen den Bescheid so zu verfassen,
dass  die Kamera nur dann in Betrieb ist,  wenn der Motor läuft oder sich das Fahrzeug be-
wegt und das die Videoaufnahmen zyklisch überschrieben werden  – es also ausschließlich
zur  Dokumentation  von  möglichen  Verkehrsunfällen  dient.  Quasi als Ergänzung zu den
Fahrtenschreibern (Black Box), die in der gehobenen Fahrzeugklasse ja schon zum Stand-
ard gehören.
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2013-04-30
 

Justiz verhöhnt Vergewaltigungsopfer


Wieder ein Sexualstraftäter, der keinen Tag ins Gefängnis muss

Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt.  Ein
wegen  fünffacher  Vergewaltigung  verurteilter Mann,  der ein junges Mädchen mehrmals
brutal vergewaltigt hatte, wurde zu nur zwei Jahren Haft – davon  acht Monate unbedingt –
verurteilt.
 
Das Mädchen wird wohl lebenslang mit den psychischen Folgen zu kämpfen haben.  Und
als wäre das nicht genug, wird diese lächerliche Strafe auch noch reduziert und der feine
Herr darf mit Fußfessel seine Strafe in Freiheit verbringen. Selbst die Bitte des Opfers an
die Justizministerin, doch dem Täter keinesfalls die Fußfessel zu gewähren, nutzte nichts.
 
Während  den  Tätern alle nur erdenklichen Hilfestellungen gewährt werden,  bleiben die
Opfer  mit  ihren  psychischen und physischen Problemen alleine gelassen.  Oft sind jahr-
zehntelange Therapien nötig,  um ein halbwegs normales Leben führen zu können.
 
Die  Täter  können  nach  wenigen  Monaten  freigehen  und  sich  weitere  Opfer  suchen.
Weder die Justiz- noch der Gesundheitsminister scheinen sich an der Opfer-Täter-Umkehr
zu  stoßen.   Der  Gesundheitsminister  sollte  sich  auch  für Verbrechensopfer und deren
Gesundheit  verantwortlich  fühlen  und  sich im Sinne der Betroffenen für die Opfer stark
machen.
 
Leider ist vom Linksideologen  A. Stöger in dieser Hinsicht wenig zu erwarten.   Er agiert
augenscheinlich frei nach dem Zitat von Solschenizyn: „Ein marxistisches System erkennt
man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert!“
 
Aber  noch  bedenklicher  als das Verhalten des Gesundheitsministers,  ist das der Justiz.
Mit  der Genehmigung  einer Fußfessel für einen Vergewaltiger,  findet unverhohlen eine
Verhöhnung des Opfers statt.
 
Aber  was will man sich schon von einer Justiz erwarten,  die  einen  pädophilen Jugend-
richter, der auf seinem PC massenhaft kinderpornografisches Material gehortet hatte, zu
lächerlichen 5 Monaten auf Bewährung verurteilte?   Mit diesem Fast-Freispruch darf der
Mann  in  Amt  und  Würden  bleiben und auch in Zukunft Urteile im Namen der Republik
fällen.
 
*****
 
2012-08-22
 

Selbstbedienungsladen Kärnten


Wer im Glashaus sitzt …….

Das Bundesland Kärnten scheint für Politiker(innen) ein regelrechter Selbstbedienungsladen
geworden zu sein. Kaum ein Monat vergeht, an dem nicht ein neuer Skandal auffliegt. Inter-
essanter Weise dürfte nun auch die SPÖ  – die permanent am lautesten nach Moral und An-
stand ruft –   in einem solchen verwickelt sein.
 
Verfolgt man die Pressemeldungen der letzten Tage,  sind die Kärntner SPÖ-Politiker Peter
Kaiser  (Landeshauptmannstellvertreter)  und  Reinhart  Rohr  (Klubobmann)  ebenfalls  in
einem  handfesten Skandal verwickelt.   Es steht nämlich der Verdacht im Raum,  dass der
parteinahen  Werbeagentur  Top Team-GmbH  ungerechtfertigt öffentliche Aufträge zuge-
schanzt zu wurden.
 
Weiters  gelte  es  zu  klären,  weshalb  die  im  100%-Eigentum  der  SPÖ befindliche Top-
Team GmbH  in einem undurchsichtigen SPÖ-Firmengeflecht versteckt wurde.   Die Korrup-
tionsstaatsanwaltschaft beginnt nun auch mit  Ermittlungen gegen vier SPÖ-Politiker(innen):
Wolfgang Schantl, Reinhard Rohr, Gabriele Schaunig-Kandut und Peter Kaiser. Erich Mayer,
der Sprecher der Behörde,  bestätigte, dass ein konkreter Anfangsverdacht vorliege.
 
Unter den obig angegebenen Tatsachen erscheint es verwunderlich,  dass die Salzburger
Landeshauptfrau,  Gabi Burgstaller  (SPÖ),  in einem heutigen Presse-Artikel rasche Neu-
wahlen in Kärnten fordert und sagt:   „Brauchen wieder mehr Moral in der Politik.  Es ist
unerträglich,  was  da  an die Oberfläche gespült wurde.“   Dass sie damit nicht den aus-
stehenden SPÖ-Top Team GmbH-Skandal meint, dürfte klar auf der Hand liegen.
 
Die  Antwort  auf  Burgstallers  Aussage kam prompt.   Der designierte FPK-Klubobmann
Gernot Darmann erinnert daran, dass LH Burgstaller in ihrer „Staatsbürgerschafts-Causa“
längst  vor  Gericht  gelandet  wäre,  wäre in den Ermittlungen der Justiz gegen die SPÖ-
Spitzenfunktionärin Burgstaller mit gleichem Maß gemessen worden, wie in Ermittlungen
gegen  erfolgreiche  politische Mitbewerber.  „Ich bin bereits gespannt,  ob Frau LH Burg-
staller diesbezüglich eine Klage ankündigen wird, da mir eine solche die Gelegenheit zum
Wahrheitsbeweis vor Gericht geben wird“,  so Darmann.
 

Verheerende Optik

Und  damit  sind  wir  bei  dem mittlerweile aus seinen politischen Ämtern zurückgetreten
Uwe Scheuch.  Ob  es  wirklich  eine  Königsidee  war  Uwe  gegen  Kurt Scheuch  auszu-
tauschen, sei dahingestellt. Die Optik wirkt jedenfalls verheerend.  Während Uwe Scheuch
eher der einfach gestrickte und volksnahe Typ ist,  ist sein Bruder Kurt das  „Gehirn“  des
Scheuch-Clans. Und damit erfolgte nur eine unwürdige Fortsetzung der Polit-Posse.
 
Es  stellt  sich  für  uns auch die Frage,  ob es nicht taktisch klüger wäre, wenn die FPÖ ihr
Bündnis mit der FPK aufkündigen würde.  Denn rückwirkend betrachtet hat dieses Bündnis
der  FPÖ einen nicht unerheblichen Imageschaden gebracht.  Im Hinblick auf die kommen-
den Nationalratswahlen, werden dies die politischen Gegner sicherlich auszunützen wissen.
 
Apropos Wahlen. In Kärnten tauchte nachfolgendes „Wahlwerbeplakat“ der Linken auf.
 
Das Plakat lässt auf den Geisteszustand
seiner Entwerfer(innen) schließen
 
Noch  ist nicht klar welcher linken Gruppierung dieses primitive und schwachsinnige Plakat
zuzuordnen  ist.   Allerdings  sollten  sich  die  Kärntner(innen)  im Klaren sein was sie sich
einhandeln,  wenn sie „Links“ wählen.
 
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2012-08-05
 

Die neue Asylbetrüger-Masche


Statt U-Haft ins Lager Traiskirchen

Auf Grund des von uns heute verfassten Beitrag „Mülleimer für …..“ haben wir uns die
Frage gestellt,  ob jener von der Polizei aufgegriffene Afghane überhaupt in Österreich
angeklagt  werden kann,  obwohl er zugab,  dass er in seinem Heimatland im Drogen-
rausch  seine  Eltern,  zwei  Brüder  und  seine Schwester erschossen hat.   Anstatt in
U-Haft genommen zu werden,  wurde der Mann ins Lager Traiskirchen überstellt.
Wir  riefen deshalb im Justizministerium an und fragten nach.  Auch dort zeigte man sich
ratlos – versprach uns jedoch unserer Frage nachzugehen und uns eine Antwort zukom-
men zu lassen.   Wenn wir diese erhalten,  werden wir diese auf ERSTAUNLICH veröffent-
lichen.
Gehen  wir  nun  aber einmal davon aus,  dass der Afghane wegen seiner in Kabul began-
gen Tat in Österreich tatsächlich vor Gericht gestellt werden kann. Im Prinzip ist es Mord,
wenn jemand einen anderen Menschen tötet.   Das sagt zumindest der § 75 StGB aus.
Allerdings setzt Mord auch eine Tötungsabsicht voraus. Der Afghane gab an, dass er im
Drogenrausch  mit  seinem Vater in Streit geriet,  die frei auf einem Tisch umherliegende
Kalaschnikow  nahm  und  zu  feuern  begann.   Dabei kamen die o.a. Familienmitglieder
ums Leben.

Ein guter Anwalt wird’s schon richten

Mit  der  Streit-Aussage  fällt  die  Tötungsabsicht und aus dem Mord wird im Handum-
drehen ein Totschlag.   Denn der § 76 StGB sagt aus:   Wer sich in einer allgemein be-
greiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt,  einen anderen zu töten, ist
mit  Freiheitsstrafe  von  fünf  bis zu zehn Jahren zu bestrafen.   Und eine solche kann
auf Grund des vorangegangen Streits  (lt. Geständnis) nicht ausgeschlossen werden.
Nun war der gute Mann im Drogenrausch, wie er dies selbst zugibt. Wenn er nun einen
gewieften Anwalt hat,  macht dieser aus dem Totschlag noch einen  § 81 StGB (Fahrläs-
sige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen). In diesem Fall beträgt die Frei-
heitsstrafe  bis  zu maximal drei Jahre.   Rechnet man nun,  dass der Mann als Ersttäter
verurteilt wird,  wird ihm zusätzlich ein Drittel seiner Haftstrafe erlassen werden.
 
Das heißt im Klartext, dass der Afghane in zwei Jahren ein freier Mann ist und auch nicht
nach Afghanistan abgeschoben werden kann, da ihm dort die Todesstrafe erwartet. Die
zwei  Jahre  Haft  (bei Verbüßung der Höchststrafe)  wird  er  in  einem  österreichischen
Gefängnis vermutlich auf einer Pobacke absitzen.
Der Afghane wird aus seinem Heimatland sicher härtere Bedingungen gewohnt sein,  als
zwei Jahre in einem österreichischen Luxusknast zu verbringen.  Möglicherweise muss er
sich  wegen  seinem  Drogenproblem  noch einer Therapie unterziehen,  was vermutlich
aber auch kein Problem darstellen wird.
Im  Prinzip  hat  der  Mann sich mit seinem Geständnis eine Freikarte nach Österreich er-
kauft.   Aber wir treiben es noch ein wenig auf die Spitze.  In Afghanistan steht auch auf
Drogenhandel die Todesstrafe.

Wie viele afghanische Drogendealer kommen auf uns zu?

Es  wird vermutlich nur mehr eine Frage der Zeit sein,  bis der nächste illegal eingereiste
Afghane freimütig zugibt, dass er in seinem Heimatland wegen Drogenhandels gesucht
wird. Er wird auch weiters zugeben,  dass er wirklich einige Gramm Heroin verkauft hat
und ihn die afghanischen Behörden zu Recht verfolgen.
Für die angegebene Menge von wenigen Gramm Rauschgift wird er in Österreich maxi-
mal  6 Monate  Haft  bekommen,  sofern  er  überhaupt  vor  Gericht gestellt wird.  An-
schließend ist er ein freier Mann,  der auf Kosten der österreichischen Steuerzahler sein
Leben in der Alpenrepublik verbringen und geniessen wird.
So ein Geständnis,  ob wahr oder nicht, hat den Vorteil keine Gründe für eine politische
Verfolgung  beweisen zu müssen oder über Nacht gezwungener Weise zum Homosex-
uellen zu mutieren. Jedenfalls glauben wir, dass sich Österreich auf einen neuen Asylbe-
trügertrick  einstellen  muss.   Man  darf  gespannt sein,  welche Maßnahmen dagegen
unternommen werden.
*****

2012-07-31
 

Mobbing als Bildungsziel der Grünen


Ist Glawischnig die oberste Richterin Österreichs?

„FP-Obmann  Strache  ist  offenbar  zu  schwach,  um Martin Graf zum Rücktritt zu zwingen.
Er  stellt  sich  sogar hinter jemand, der in offensichtlich ungehöriger Weise eine alte Dame
um  den  Zugriff  auf  ihr  Vermögen  gebracht  hat,……“   In  diesem Tenor geht es auf der
offiziellen Webseite  der  Grünen,  in einem gestrigen Beitrag der grünen Bundessprecherin,
Eva Glawischnig, weiter.
 
Wir finden es erstaunlich, dass sich eine österreichische Politikerin offensichtlich über jegliche
rechtsstaatlichen  Prinzipen  hinwegsetzt  und  einen  Mann  einer Tat beschuldigt,  für die es
bis dato keinerlei Beweise gibt. Sollte Martin Graf tatsächlich eine strafbare Handlung gesetzt
haben, so ist es Aufgabe der Ermittlungsbehörden tätig zu werden und eventuelle Ergebnisse
der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Diese entscheidet dann über eine Anklage und ein un-
abhängiges Gericht hat dann über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.
 
Aber dem nicht genug, forderte Eva Glawischnig: „Kommen Sie zur Menschenkette rund ums
Parlament: „Bildungsziel: Anstand – Martin Graf muss gehen“ und verwies auf den Facebook-
Link:  http://www.facebook.com/events/452029081476990/  
 
Screen: facebook.com
 
Über diesen Facebook-Account wurden dann 14.453 Personen zu dieser skurrilen Veranstalt-
ung am 12.06.2012 eingeladen. Zugesagt haben 718, wenn man den Angaben glauben darf.
 
Screen: facebook.com
 

98 Prozent ließen die Einladung links liegen

Tatsächlich  fanden sich heute nur knapp 300  Personen zu der dubiosen Kundgebung vor dem
Parlament ein,  die von den Grünen und noch einigen politisch linksorientierten Organisationen
veranstaltet  wurde.  Das heißt,  dass von den 14.453  „eingeladenen“ Personen,  die offenbar
dem Kreis der Grünen oder den Linken zuzuordnen sind,  lediglich 2 Prozent der Aufforderung
an der Teilnahme zu dieser Veranstaltung gefolgt sind.   98 Prozent hatten ganz offensichtlich
rechtsstaatliches  Verständnis  und  das lässt hoffen,  dass im grünen oder linken Wählerkreis
doch noch nicht Hopfen und Malz verloren ist.
 
Mit ihrer Initiative schrammt Glawischnig haarscharf an einer Selbstjustiz vorbei, denn Zweck
der skurrilen Veranstaltung war es offenbar, den Dritten Nationalratspräsidenten, Martin Graf,
aus seinem Amt zu verjagen oder zumindest hinaus zu mobben.  Falls es der grünen Bundes-
sprecherin nicht bewusst ist, M. Graf wurde im demokratischen Weg in sein Amt gewählt und
kann auch nur in diesem Weg wieder abgewählt werden.
 
Wenn  Mobbing  zum  Bildungsziel  der Grünen gehört bleibt nur zu hoffen,  dass diese Partei
nie  eine  tragende  Rolle  in der Bildungspolitik der Republik Österreich übernimmt.   Die Vor-
gehensweise von Glawischnig in dieser Causa,  ist unserer Meinung nach demokratiepolitisch
äußert bedenklich. Auch scheint die Grünpolitikerin in ihrem augenscheinlichen Unverständnis
für rechtsstaatliche Prinzipien zu übersehen,  dass es die Unschuldsvermutung gibt. Diese gilt
auch für politische Gegner(innen).
 
*****

2012-06-12
 

Jugendamtswillkür


GASTAUTOREN-BEITRAG

 
Kundgebung gegen Jugendamtswillkür vor dem Donauzentrum (DZ)
 
Am 15.05.12 fand eine Kundgebung gegen Willkür der Jugendämter vor dem DZ in Wien
Donaustadt statt. Größer denn je machte die Plattform gegen Jugendamtswillkür auf die
Missstände bei der Österreichischen Jugendwohlfahrt aufmerksam.
 
{besps}jadz{/besps}
 
Vorrangig  machte  man  auf  die Tatsache aufmerksam,  dass immer wieder Kinder von
den Jugendämtern abgenommen werden und so von ihren Eltern getrennt, oftmals ohne
Angabe  von  nachvollziehbaren  Gründen!   Die  Gerichte finden es meist nicht der Mühe
wert  dem  Sachverhalt nachzugehen und bewilligt so die Abnahmen zumindest vorüber-
gehend.
 
Danach  ziehen  sich  die Fälle dann über mehrere Jahre,  in denen das Kind entfremdet
wird  und  so dem Kind mit dem Vorwand des gewollten Kindeswohls schwer geschadet
wird,  wie einschlägige Studien immer wieder aufzeigen! Wir berichteten ja schon über
zahlreiche Fälle!!
 
Außerdem  machte man auf die Tatsache aufmerksam,  dass Elter allgemein immer als
schlecht dargestellt werden und so auch den Jugendämtern in mehr als 90% aller Fälle
Recht gegeben wird, nicht selten ohne wirklich rechtliche Grundlage.  Man verlässt sich
vor  Gericht auf die Aussagen der so genannten Fachleute des Jugendamtes sowie auf
Gutachten von der Jugendwohlfahrt nahe stehenden Gutachtern.
 
Ein  unhaltbarer  Zustand  finden die Mitglieder der Plattform gegen  Jugendamtswillkür.
Eine Plattform die sich aus Einzelmitgliedern sowie namhaften Organisationen im Kampf
für die Kinderrechte zusammensetzt.
 
Am  Rande  der  Kundgebung  machten  mit  Transparent und Foldern auch Väter auf ihre
Situation  aufmerksam,  welche  von  ihren  Kindern  getrennt wurden und nur sehr einge-
schränkt mit diesen Kontakt haben dürfen.  Auch hier zu meist ohne ausreichende Angabe
von Gründen oder schlicht und einfach erfundenen Gründen, wie z,B. der Gewaltausübung
oder  dem  sexuellem  Missbrauchs durch den Vater.   Diese Gründe werden oft als letzte
unbeweisbare  Begründung  für  die  Trennung  von  Vater und Kind(ern) benützt um vor
Gericht Recht zu bekommen, was meist auch funktioniert!?
 
Aber  auch  Opfer  von Gewalt und  sexuellem Missbrauch machten auf sich aufmerksam
mit einem Transparente, um auch diese Seite der Jugendamtswillkür hinzuweisen sowie
der mangelnden Hilfe im Missbrauchsfall.  Denn auch hier versagen die Jugendämter oft
schändlich, in dem sie Kinder die wirklich in Gefahr sind nicht aus den Familien nehmen,
wohl aus Angst selbst in die Spirale der Gewalt zu geraten?!
 
Zudem  gibt  es  ja nachgewiesener maßen auch Opfer der Jugendwohlfahrt,  die Gewalt
und Missbrauch in Heimen und WG’s der Jugendwohlfahrtsträger und deren Handlangern
erlitten. Diese werden weder ausreichend entschädigt, falls man ihnen überhaupt glaubt,
noch entsprechend Hilfe geboten bei der Aufarbeitung der schrecklichen Erlebnisse.
 
Es  ist  an  der  Zeit,  dass die Gesetze endlich geändert werden, wirklich zu Gunsten der
Kinder und deren Rechte.  Außerdem die Jugendwohlfahrtsträger, welche ja in der Hand
der Länder sind,  eine Kontrollinstanz bekommen um deren Machenschaften abzustellen!
 
Erich Weber

2012-05-18
 

Journalisten als Hilfssheriffs?


Geschmacklos und billig

Nachfolgendes Titelbild  samt  Schlagzeile,  sorgte  in den letzten Tagen für Diskussion.
Ob dieses den Tatbestand des  § 283 StGB erfüllt, darf und kann von jedermann(frau)
selbst und schlussendlich im Bedarfsfall von einem Gericht beurteilt werden.   Was uns
an  diesem  Bild stört ist der kleine Bub.   Wir finden es geschmacklos und billig ein un-
schuldiges Kind mit den gesetzwidrigen Taten von kriminellen Romas in Verbindung zu
bringen.
 
 
Aber das Bildnis des Kindes ist nicht Tenor unseres Beitrags, sondern eine ganz andere
Erstaunlichkeit.  Der politisch links orientierte Journalist Klaus Kamolz sah sich bemüßigt,
eine Anzeige wegen Verhetzung zu erstatten.   Dies teilte er jedenfalls der Facebook-
Gemeinde mit.

Screens: facebook.com
 
 
 

Wer im Glashaus sitzt…..

Diese  Anzeigeerstattung wäre auch noch nicht besonders,  denn jedem Bürger steht es
frei sich beim Verdacht einer strafbaren Handlung an die Behörden zu wenden. Allerdings
wundert  uns bei Kamolz,  dass er selbst im Glashaus sitzt und trotzdem mit Steinen wirft.
Wir  haben nämlich seinen Facebook-Account etwas durchforstet und sind auf folgenden
Eintrag gestoßen.
 
Screen: facebook.com
 
Man mag über ein Veranstaltungsverbot am Karfreitag durchaus geteilter Meinung sein,
allerdings die Bewohner eines Bundeslandes verallgemeinernd als  „Deppatn“  zu be-
zeichnen fällt laut Gesetzeswortlaut  ebenfalls unter Verhetzung. Denn im § 283 StGB
steht folgendes geschrieben:
 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine
in  Abs. 1  bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
 
Uns fällt immer wieder auf, dass gerade jene Personen die selbst „Butter am Kopf“ haben
oft  die Ersten sind,  die zum Kadi laufen um in der Öffentlichkeit  ein wenig Aufmerksam-
keit zu erhaschen. Im „Fall Kamolz“  hätte der gute Mann gleich eine Selbstanzeige erstat-
ten können, so wäre es zumindest in einem „Aufwaschen“ erledigt gewesen.
 
Zusätzlich  stellt  sich für uns die Frage,  hat der  § 283 StGB  für politisch links orientierte
Journalisten keine Gültigkeit?   Außerdem vertreten wir die Meinung,  dass es die primäre
Aufgabe  von  Journalist(innen)  ist  vorhandene Missstände aufzudecken und darüber zu
berichten, aber nicht als Hilfssheriffs für die Behörden zu fungieren.
 
*****

2012-04-09
 

Vater sucht sein Kind


Kindesmutter versteckt Kind seit fünf Jahren

 
Seit  März 2007  sucht  der Kindesvater Franz Masser seinen heute fast acht Jahre alten
Sohn  Jan Niklas R..   Ab  dem  Zeitpunkt  seines  Verschwindens  gibt  es kein Lebens-
zeichen mehr von dem Buben!  Fehleinschätzungen des Gerichts in Graz, die lange Ver-
fahrensdauer und der österreichische Mutterbonus führen dazu,  dass die Kindesmutter
Gerichts  beschlüsse  ignorieren und das Kind im  In- und Ausland verstecken kann, um
den Kontakt zum Vater zu unterbinden.
 
Leidtragende  sind  Jan Niklas R. und sein Vater,  denen das Menschenrecht auf Familie
genommen  wird,  obwohl  dieses  Menschenrecht  in der österreichischen Verfassung
und  der Menschenrechtskonvention garantiert ist.   „vaterverbot.at“ weist darauf hin,
dass  es  unzählige  solcher oder ähnlich gelagerter  Umgangsrechts- und Informations-
verweigerungsfälle  in  Österreich gibt,  wo Kindesmütter österreichische Gesetze aus-
höhlen und missbrauchen.
 
 
Dieses  Vorgehen  bleibt  meist  ohne  Konsequenzen,  denn  Sanktionen werden  kaum
gesetzt –  die österreichische Justiz zeigt sich zahnlos!   Wie  der  österreichische  Mutter-
bonus wirkt,  zeigt  sich am Fall des dänischen Vaters Thomas S.,  der  durch  Europa per
Haftbefehl  gejagt  wird,  weil  die   Kindesmutter fälschlicher Weise behauptet,  dass ihr
Kind entführt wurde, zeigt „vaterverbot.at“ auf.
 
Ein  österreichischer  lediger Vater,  der seit fünf Jahren kein Lebenszeichen seines Kindes
hat, darf nicht auf die Hilfe der Behörden hoffen, weil sogar die Abgabe einer Vermissten-
anzeige durch den Vater im Gesetz nicht zulässig ist.
 
*****

2012-04-06
 

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