Feuerwehrmann wurde am Weg zum Einsatz geblitzt
und musste nun seinen Führerschein abgeben
Es vergeht wohl kein Tag, an dem Feuerwehren nicht zu Einsätzen gerufen werden. So auch
die FF Maria Rain (Kärnten), die wegen eines Brandeinsatzes am 23.07.2013 alarmiert
wurde. Wer auf dem Land wohnt weiß wie sich die Einsatzverständigung abspielt. Eine Sirene
setzt die Florianijünger (die übrigens ihre Hilfsbereitschaft in ihrer Freizeit zur Verfügung
stellen) darüber in Kenntnis, dass sie sich zwecks eines Einsatzes im Rüsthaus einzufin-
den haben.
Unmittelbar beim o.a. Rüsthaus hatte sich zum damaligen Zeitpunkt eine Polizeistreife mit
einem Radargerät postiert und blitze drei – in ihren Privatautos herannahende – Florianijünger.
Diese hatten das Tempolimit von 30 km/h (das in den meisten Ortschaften gilt) überschritten.
Für jeden normal denkenden Mensch ist es auch nachvollziehbar, dass man wohl kaum mit
30 km/h dahinschleicht, wenn es gilt einen Brand zu löschen und damit möglicherweise
Menschenleben zu retten.
Nicht so die blitzenden Polizisten. Sie brachten die drei Feuerwehrleute zur Anzeige. Auch
für den Strafreferenten dürfte Feingefühl ein Fremdwort sein, denn einer der drei Männer
musste nun sogar seinen Führerschein für 14 Tage abgeben.
Es gibt zwar keine Regelung, die eine Ausnahme für die Fahrt mit dem Privatauto zum
Rüsthaus besagt, wenn diese zum Zweck eines unmittelbaren Einsatzes dient. Allerdings
wäre seitens der Exekutive zu beachten gewesen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung
nicht aus Jux und Tollerei geschehen ist. Immerhin geschah diese, um einen unmittelbar
drohenden bedeutenden Nachteil von einem anderen abzuwenden. Selbst im Strafrecht gibt
es den „Entschuldbaren Notstand“. Dieser wäre in diesem Fall anzuwenden gewesen.
Jedenfalls ist der Feuerwehrkommandant, Michael Mischitz, zu Recht sauer und richtet seinen
Leuten via Facebook folgendes aus: „Ich kann nur an meine Kameraden appellieren, in Zu-
kunft die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten,
auch wenn im Gemeindegebiet überwiegenden eine Beschränkung von 30km/h gilt.“
Er merkt auch richtigerweise noch an: „Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünf-
tig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko
erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden ab-
gewendet werden kann.“
Wir können über eine derartige Vorgangsweise der betroffenen Polizisten und des Strafrefer-
enten nur den Kopf schütteln. Diese haben sich keineswegs das Prädikat „Dein Freund und
Helfer“ verdient.
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2013-11-06
LESERBRIEF
Sehr geehrtes Redaktions-Team!
Wie soeben im Netz gefunden für mich ein doch sehr erstaunlicher Bericht, vor allem
über die berufliche Aktivität der hier angeführten Person.
24-jähriger Pensionist fuhr 221 km/h um sein Auto zu testen. Einen Autoraser stoppten
Polizisten der Autobahnpolizeiinspektion Seewalchen am Dienstag auf der Westauto-
bahn im Bereich des Kematinger Berges. Der 24-jährige Pensionist aus Gmunden raste
Dienstagabend mit 221 km/h auf der A 1 in Richtung Wien.
Die massive Geschwindigkeitsüberschreitung wurde von einer Polizeistreife mittels
Lasermessgerät festgestellt. Der Mann gab die Geschwindigkeitsüberschreitung zu und
gab an, er hab nur sein Auto testen wollen. Ihm wurde der Führerschein vorläufig ab-
genommen und er wird angezeigt.
Quelle: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,960517
Abgesehen von der enormen Geschwindigkeitsüberschreitung von knapp 100 km/h soll
auch noch ein Frühpensionist mit 24 Jahren am Steuer gewesen sein?!?!?! Ich frage
mich gerade wie es zu solch einer Pensionierung kommen kann, obwohl er einen PKW
(mit überhöhter Geschwindigkeit) über Österreichs Straßen lenken darf und somit eine
Lenkerberechtigung haben muss? Somit würden mir eine Unmenge an Jobs einfallen
für die solch eine Person geeignet sein muss.
In welchem Land leben wir, dass ich als arbeitender Bürger solche Menschen durchfüt-
tern muss mit meinen Steuern?
In diesem Sinne, Grüße aus Linz und macht weiter so!
Matthias B.
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2012-09-06