Schon 72 Verkehrstote zwischen 1. Jänner und 28. April 2024

Drei Verkehrstote allein in der vergangenen Woche

In der vergangenen Woche starben ein Lkw-Lenker, ein Mitfahrer in einem Pkw und ein Pkw-Lenker bei Verkehrsunfällen. Zu einem besonders tragischen Verkehrsunfall kam es am Freitag, 26. April 2024, im Bezirk Sankt Pölten Land, Niederösterreich, bei dem oben erwähnter Lkw-Lenker getötet wurde. Ein 28-jähriger Lkw-Lenker fuhr mit einem Feuerwehrfahrzeug zu einem Einsatz. Auf einer langgezogenen Linkskurve einer Landesstraße L kam das Einsatzfahrzeug, vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, ins Schleudern. Der 28-Jährige versuchte vermutlich noch gegenzulenken, wodurch der Lkw umstürzte und in Seitenlage über eine Böschung rutschte. Der Lenker und ein weiterer Insasse wurden dabei aus dem Fahrzeug geschleudert und kamen unter diesem zu liegen. Nachkommende Einsatzkräfte leisteten sofort Erste-Hilfe, wobei beim 28-Jährigen nur noch der Tod festgestellt werden konnte. Die weiteren Insassen wurden teils schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Am Wochenende verunglückten zwei der drei verstorbenen Verkehrsteilnehmer.


Zwei Personen kamen in der Vorwoche auf Landesstraßen und eine auf einer Autobahn ums Leben. Alle drei Verkehrstoten mussten in Niederösterreich beklagt werden. Vermutliche Hauptunfallursachen waren in zwei Fällen eine Alkoholisierung/Beeinträchtigung des Lenkers und in einem Fall eine nichtangepasste Geschwindigkeit. Zwei tödliche Unfälle waren Alleinunfälle, zwei Verkehrstote verwendeten keinen Sicherheitsgurt und eine tödlich verunglückte Person war ausländischer Staatsangehöriger.


Vom 1. Jänner bis 28. April 2024 gab es im österreichischen Straßennetz 72 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2023 waren es 96 und 2022 109. (Quelle: BMI)

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Kein Freund und Helfer


Feuerwehrmann wurde am Weg zum Einsatz geblitzt

und musste nun seinen Führerschein abgeben

Es vergeht wohl kein Tag,  an dem Feuerwehren nicht zu Einsätzen gerufen werden.   So auch
die  FF Maria  Rain  (Kärnten),  die  wegen  eines   Brandeinsatzes  am   23.07.2013  alarmiert
wurde. Wer auf dem Land wohnt weiß wie sich die Einsatzverständigung abspielt. Eine Sirene
setzt  die  Florianijünger  (die  übrigens  ihre  Hilfsbereitschaft  in  ihrer  Freizeit zur Verfügung
stellen)  darüber  in  Kenntnis,  dass  sie  sich  zwecks  eines Einsatzes im Rüsthaus einzufin-
den haben.
Unmittelbar  beim  o.a.  Rüsthaus  hatte  sich  zum damaligen Zeitpunkt eine Polizeistreife mit
einem Radargerät postiert und blitze drei – in ihren Privatautos herannahende – Florianijünger.
Diese  hatten  das  Tempolimit von 30 km/h (das in den meisten Ortschaften gilt) überschritten.
Für  jeden  normal denkenden Mensch ist es auch nachvollziehbar,  dass man wohl kaum mit
30 km/h  dahinschleicht,  wenn  es  gilt  einen  Brand  zu  löschen  und damit möglicherweise
Menschenleben zu retten.
Nicht  so die blitzenden Polizisten.   Sie brachten die drei Feuerwehrleute zur Anzeige.  Auch
für  den  Strafreferenten  dürfte  Feingefühl  ein  Fremdwort  sein,  denn einer der drei Männer
musste nun sogar seinen Führerschein für 14 Tage abgeben.
Es  gibt  zwar  keine  Regelung,  die  eine  Ausnahme  für die  Fahrt  mit  dem Privatauto zum
Rüsthaus  besagt,  wenn  diese  zum  Zweck eines unmittelbaren Einsatzes dient.  Allerdings
wäre  seitens der Exekutive zu beachten gewesen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung
nicht  aus  Jux  und Tollerei  geschehen  ist.   Immerhin  geschah diese, um einen unmittelbar
drohenden bedeutenden Nachteil von einem anderen abzuwenden. Selbst im Strafrecht gibt
es den „Entschuldbaren Notstand“.  Dieser wäre in diesem Fall anzuwenden gewesen.
Jedenfalls ist der Feuerwehrkommandant, Michael Mischitz, zu Recht sauer und richtet seinen
Leuten  via Facebook folgendes aus:   „Ich kann nur an meine Kameraden appellieren, in Zu-
kunft  die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten,
auch wenn im Gemeindegebiet überwiegenden eine Beschränkung von 30km/h gilt.“
Er merkt auch richtigerweise noch an: „Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünf-
tig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko
erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden ab-
gewendet werden kann.“
Wir können über eine derartige Vorgangsweise der betroffenen Polizisten und des Strafrefer-
enten nur den Kopf schütteln. Diese haben sich keineswegs das Prädikat  „Dein Freund und
Helfer“  verdient.
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2013-11-06

24-jähriger Frühpensionist als Autoraser


LESERBRIEF

Sehr geehrtes Redaktions-Team!
 
Wie  soeben  im Netz gefunden für mich ein doch sehr erstaunlicher Bericht,  vor allem
über die berufliche Aktivität der hier angeführten Person.
 
24-jähriger Pensionist fuhr 221 km/h um sein Auto zu testen. Einen Autoraser stoppten
Polizisten  der  Autobahnpolizeiinspektion  Seewalchen  am Dienstag auf der Westauto-
bahn im Bereich des Kematinger Berges. Der 24-jährige Pensionist aus Gmunden raste
Dienstagabend mit 221 km/h auf der A 1 in Richtung Wien.
 
Die  massive  Geschwindigkeitsüberschreitung  wurde  von  einer  Polizeistreife  mittels
Lasermessgerät festgestellt. Der Mann gab die Geschwindigkeitsüberschreitung zu und
gab an, er hab nur sein Auto testen wollen.   Ihm wurde der Führerschein vorläufig ab-
genommen und er wird angezeigt.
 
Quelle: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,960517
 
Abgesehen von der enormen Geschwindigkeitsüberschreitung von knapp 100 km/h soll
auch  noch  ein Frühpensionist mit 24 Jahren am Steuer gewesen sein?!?!?!   Ich frage
mich gerade wie es zu solch einer Pensionierung kommen kann, obwohl er einen PKW
(mit überhöhter Geschwindigkeit) über Österreichs Straßen lenken darf und somit eine
Lenkerberechtigung haben muss?   Somit würden mir eine Unmenge an Jobs einfallen
für die solch eine Person geeignet sein muss.
 
In welchem Land leben wir, dass ich als arbeitender Bürger solche Menschen durchfüt-
tern muss mit meinen Steuern?
 
In diesem Sinne, Grüße aus Linz und macht weiter so!
Matthias B.
 
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2012-09-06
 

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