Rote erfinden vor den Kammerwahlen einen neuen Job
Wir haben erst am vergangenen Samstag über die erstaunliche Wahlwerbung der SPÖ
berichtet. Nun scheint sich gleich heute bei den Genossen Konkretes getan zu haben.
Laut der Tageszeitung HEUTE, haben diese den Posten eines eigenen Bordell-Beauf-
tragten ins Leben gerufen.
Screen: heute.at
Waren wir bis dato nur Radfahrer – und Fußgänger-Beauftragte gewöhnt, scheinen die
Genossen einen neuen Posten erfunden zu haben, nämlich den des Bordell-Beauf-
tragten. Da können Frau und Herr Österreicher nur mehr erstaunt den Kopf schütteln.
Wie HEUTE augenscheinlich richtig anmerkt, gibt Wirtschaftsverband-Vize Willy Turecek
(SPÖ), als Spitzenfunktionär vor den Kammerwahlen (im Februar) so richtig Gas. Denn
jede Stimme zählt und diese werden die Roten auch brauchen.
Wenn Turecek jedoch meint:. „Damit die Damen endlich auch Rechte haben, nicht nur
Pflichten“, so müssen wir diesem wie folgt entgegenhalten. Diese werden mit einem
Gewerbeschein und dem damit verbundenen Zwang einer Kammermitgliedschaft, nicht
in den Genuss eines einzigen Rechtes kommen. Dafür werden ihre persönlichen Betreuer
schon Sorge tragen. Denn Rechte zu beanspruchen behindert die Arbeit und bedeutet
Geldverlust.
Was den Sexarbeiterinnen aber blühen wird, ist der Mitgliedsbeitrag an die Zwangsanstalt
Wirtschaftskammer. Damit werden die Damen nicht nur ihren Zuhältern, sondern auch
den Kämmerern einen Zwangsobolus entrichten müssen.
Noch eine Anmerkung zum Bordell-Beauftragten der SPÖ. Laut HEUTE soll dies der
Szene-Fotograf Götz Schrage sein. Dieser ist ein ganz netter Kerl (dem Herausgeber
dieses Online-Magazins persönlich bekannt) und wir hoffen, dass Schrage nicht so blau-
äugig sein wird, sich für diesen Job verheizen zu lassen.
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2014-12-15
Prostituierte als Zwangsmitglieder in der Wirtschaftskammer?!
Dass den Roten nichts zu billig ist um ihren Machterhalt zu sichern, haben wir schon
in einigen Beiträgen dokumentiert. Wieder ein gute Beispiel dafür liefert zurzeit Willy
Turecek (SPÖ), Obmann der Gastronomen in der Wirtschaftskammer Wien.
Er will für die Schönen der Nacht durchsetzen, dass sich diese als Ein-Personen-Unter-
nehmen registrieren können. Dabei versucht er den Damen schmackhaft zu machen,
dass sie mit einer Gewerbeberechtigung künftig nicht nur Pflichten sondern auch
juristisch durchsetzbare Rechte hätten.
Zu diesem Zweck tourt Turecek zurzeit durch Sex-Saunas, Bordelle und Laufhäuser.
Den wahren Grund seines zur Schau getragenen Verständnis für die Prostituierten,
dürften diese (vermutlich mehrheitlich wegen sprachlicher Barrieren) gar nicht
verstehen.
Die SPÖ befindet sich in einem allgemeinen Abwärtstrend und das auch in der Wirt-
schaftskammer. Schwache Wahlbeteiligungen und das Abhandenkommen von
Wähler(innen), machen den Sozialisten schwer zu schaffen. Es wird für diese immer
schwieriger ihre Pfründe abzusichern.
Gelänge es Turecek, die rund 3.500 Sexarbeiterinnen (offizielle Zahl) – welche allein in
Wien anschaffen gehen – als Unternehmerinnen zu rekrutieren, wären dem SP-Wirt-
schaftsverband sicher ein Löwenanteil der Stimmen bei der kommenden Wirtschafts-
kammer-Wahl im Februar 2015 sicher.
Dass dem so sein könnte schließen wir aus einer Insiderinformation. Die Manager der
Damen wären nicht abgeneigt, ihren Schützlingen eine dementsprechende Wahl-
empfehlung mit auf den Weg zu geben. Da aber im Leben nichts umsonst ist, soll
im Gegenzug die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Untersuchung durch den
Amtsarzt (Visite) fallen.
Man hätte es lieber, wenn diese Untersuchung ein Privatarzt durchführen könnte.
Denn damit würden lästige Wartezeiten wegfallen, in denen die Damen nicht ihrem
Gewerbe nachgehen können. Solche Ausfälle kosten natürlich Geld und wie heißt
es so treffend: „Time is Money!“
Turecek ist diesem Ansinnen angeblich nicht abgeneigt sein und soll Bereitschaft
dafür signalisiert haben, sich der Angelegenheit anzunehmen. Laut unserer Insider-
information soll die Zwangsuntersuchung (Visite) fallen. Auch eine Rechtsgrundlage
sei vorhanden, da diese bereits vom EU Gerichtshof verurteilt wurde.
Aber kommen wir nochmals zu den von Turecek propagierten Pflichten und Rechte
der Damen zurück, wenn diese eine Gewerbeberechtigung hätten. Nun, bei den
Rechten wird sich vermutlich nichts ändern, denn wir glauben kaum dass sich die
Manager dieser um ein Blatt Papier scheren werden. Die Sexarbeiterinnen werden
nach wie vor ohne Rechte bleiben.
Bei den Pflichten schaut es aber schon anders aus. Wir hoffen, dass Turecek den
Schönen der Nacht auch mitgeteilt hat, dass sie mit einer Gewerbeberechtigung
Zwangsmitglied der Wirtschaftskammer werden. Tja, da werden die Damen nicht
nur ihren Zuhältern, sondern auch den Kämmerern einen Zwangsobolus entrichten
müssen.
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2014-12-13
Noch immer verschlossene Augen?
Immer wieder wollen uns linke Gutmenschen Glauben machen, dass die Öffnung der
Ostgrenzen und die ungezügelte Zuwanderung keine negative Auswirkung auf die
Kriminalität in unserem Land hat.
Allein die Meldungen in der heutigen Ausgabe der Kronen-Zeitung, sollten diesen
Herrschaften die Augen öffnen und eines Besseren belehren.
Alle Screens: Kronen-Zeitung Printausgabe vom 14.09.2011
Auch wenn wir der Kronen-Zeitung gelegentlich vorwerfen doppelmoralisch zu sein
begrüßen wir es, dass die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs bei der Auslän-
derkriminalität auf „political correctness“ verzichtet und das Kind, respektive die
Täter beim Namen nennt.
Es gibt sie doch noch
Auch wir haben heute ein wenig recherchiert und einen Geschäftszweig der Ausländer-
kriminalität endeckt, den es laut Aussagen diverser Behörden eigentlich gar nicht mehr
geben sollte. Eine erhebliche Anzahl von Ausländern bietet in 1100 Wien Triesterstraße,
vor der Filiale der Firma OBI und SOCHOR widerrechtlich gewerbliche Tätigkeiten an.
Foto: © erstaunlich.at
Foto: © erstaunlich.at
Widerrechtlich und kriminell aus dem Grund, da keiner der Anbieter eine Gewerbebe-
rechtigung besitzt, geschweige denn Steuern oder Sozialabgaben entrichtet. Es werden
gewerbliche Angebote in verschiedenen Berufssparten offeriert.
ERSTAUNLICH testete dies heute und ein Lockvogel täuschte Interesse bei den gewerb-
lichen Anbietern vor. Maler, Tapezierer, Maurer, Elektriker, Gas/Wasserinstallateure udgl.
mehr, bieten ganz offen ihre Dienste. Entweder zu Pauschalpreisen oder zu Stundenlöhne
zwischen 7,- und 15,- Euro. Unser Lockvogel war so dreist und verlangte den Vorweis
eines Gewerbescheines, der UID-Nummer, sowie nach vollendeter Arbeit eine Rechnung,
da er vorgab diese von der Steuer absetzen zu wollen. Keiner der Dienste anbietenden
Personen konnte diese Kriterien erfüllen.
Standortwechsel
Diese illegalen Ein-Mann-Unternehmen hielten sich früher direkt am Gelände der Firmen
SOCHOR und OBI auf. Nun verhindert ein Wächter, dass die illegalen Dienstleistungs-
anbieter das Firmengelände betreten.
Fotos: © erstaunlich.at
Ein arbeitsloser Wächter Illegale Dienstanleisungsanbieter
Nun haben die, ohne Gewerbeberechtigung und Abgaben hinterziehenden Kleinunter-
nehmer ihre Firmensitze auf den Gehsteig vor den betroffenen Baumärkten verlagert.
Da sind dem Wächter (obiges Bild im roten Kreis) die Hände gebunden.
Keine gebunden Hände haben hingegen die Behörden und wir fragen uns, warum
diese nicht einschreiten. Die angesammelte Menge der Personen ist wohl kaum zu
übersehen. Diese Leute stehen permanent von Montag bis Freitag (Werktage) am
Gehsteig vor den obig angegebenen Filialen der Baumärkte.
Was würde wohl einem Österreicher passieren, wenn dieser Dienstleistungen anbietet
ohne die dafür erforderliche Gewerbeberechtigung zu besitzen und obendrein weder
Steuern noch Sozialabgaben bezahlt?
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2011-09-14
Existenzgefährdung durch Beamt(innen)
Was so manche Beamt(innen) in ihrer Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist
nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-
end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.
Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-
Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.
Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-
berechtigung für ein Kaffeehaus. Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück, um die
Situation aufzuklären. Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.
War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt
So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.
Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem, was man sich im MBA 10 zusätzlich
leistete.
Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein
Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll
man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen für uns unter Jugendblöd-
heiten.
MBA 10 informierte Dritte über getilgte Vorstrafen
Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom
JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Diese sind heute – 16 Jahre später-
bereits getilgt. Auch schienen die Verurteilungen des JGH-Wiens nie in einem Straf-
registerauszug auf. Dies hat auch seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will
man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.
Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen. Um zu den beiden, bereits getilgten
Jugendvorstrafen zu kommen, müssen schon Ermittlungen angestellt worden sein.
Da man mit diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen, bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.
Und jetzt wird es besonders krass. Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Wien und der Wirtschaftskammer Wien, die beiden bereits getilgte
Jugendvorstrafen des Herrn Huber aus den Jahren 1994 und 1995 mit. Letztere
Institution verständigte wiederum den Unternehmer, der nun auch in Kenntnis
deren ist.
Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG – Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung
erfüllt wurde.
Screen: jusline.at
Huber meint jedenfalls: „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“
Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,
die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist. Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
Das wirft bei uns die Frage auf, sind oder waren jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.
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2011-09-11
O h n e W o r t e
Quelle: Krone Print v. 01.09.2010
Trotz intensivster Recherche konnten wir nicht in Erfahrung bringen, welches öster-
reichische Ministerium Gewerbeberechtigungen ausstellt.
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2010-09-01
Grosser Jubel
Bei der gestrigen Sonnwendfeier des BZÖ in Oberschlierbach wurde Peter Westenthaler
mit Applaus und großem Jubel empfangen. Unter den rund 300 jubelnden Gästen befand
sich auch die Politprominenz des BZÖ wie Nat.Abg. Ursula Haubner und Nat.Abg. Rainer
Widmann.
Robin Hood
Bei seiner Rede betonte er, dass er dem massiven Druck des rot-schwarzen Systems
nicht zu weichen werde.
Er führte seine Verurteilung auf den massiven Wählerschwund bei der SPÖ und ÖVP
zurück, welche nämlich auch nicht davor zurückschrecken, die Justiz gegen unliebsame
Oppositionspolitiker zu verwenden.
Realitätsverlust ?
Herr Westenthaler glaubt wirklich, dass er am tatsächlich vorhanden Wählerschwund
von Rot und Schwarz beteiligt ist und daher unbedingt politisch „beseitigt“ werden
muss. Also an Selbstvertrauen mangelt es dem Mann nicht, jedoch dürfte er an einem
gewaltigen Realitätsverlust leiden.
Vielleicht sollte sich Herr Westenthaler einmal fragen, warum jemand ein so ein grosses
Interesse daran haben soll, ihn ins politische Nirvana zu schicken.
Wer klärt den Mann auf ?
Kann dem Mann niemand mitteilen, dass es absolut nicht der politische Gegner sein kann,
denn die sind über seine Auftritte jedesmal begeistert, weil diese nämlich auch dem BZÖ
einen Wählerschwund garantieren.
Wir halten nochmals fest, dass unserer Meinung nach Herr Westenthaler weder ein
bedeutender, noch wichtiger Politiker in Österreich ist und daher von keinem politischen
Gegner unsauber abserviert werden muss.
Herr Westenthaler verwechselt seine Person offensichtlich mit der des Franz Olah.
Dieser wurde seinerzeit von den Sozialisten wirklich bösartig „abgeschossen“.
Neuer Job
Dafür hat Westenthaler nun eine neue Berufung gefunden. Ab sofort will er sich nun auch
um „andere Justizopfer“ kümmern.
„Ich werde die Bevölkerung einladen, mir Fälle von offensichtlichen Fehlurteilen und
Missständen in Verfahren, egal ob Arbeitsrecht, Konsumentenrecht, Strafrecht etc. mit-
zuteilen, um sie dann parlamentarisch zu verwerten“, so Westenthaler.
Hoffentlich kommen bei dieser Beschäftigung nicht seine politischen Auftritte zu kurz, denn
dies würde seinen politischen Gegner sicherlich leid tun, da sich diese dann ein anderes
„Opfer“ suchen müssten.
Stauni
2009-06-20
Sicherheitsgipfel
Noch vor wenigen Tagen forderte BZÖ Abg. Peter Westenthaler vollmundig die sofortige
Einberufung eines Sicherheitsgipfels, anlässlich des Anstiegs der Kriminalitätsrate in Öster-
reich.
Westenthaler wörtlich: „Es reicht jetzt. Während die Zahl der Straftaten österreichweit um
fünf Prozent und in Wien sogar um über 12 Prozent gestiegen ist, sieht ÖVP-Innenministerin
Fekter diesem Treiben tatenlos zu. Diese unfassbaren Zahlen sind ein Alarmsignal. Wir haben
in Österreich einen Sicherheitsnotstand, der aktiv bekämpft werden muss!“
Aktiver Beitrag
Wenigstens hat der BZÖ-Sicherheitssprecher zur Kriminalrate in Österreich seinen Beitrag
geleistet, wenn auch im umgekehrten Sinn.
Gestern bestätigte das Wiener Oberlandesgericht in zweiter Instanz, das erstinstanzliche
Urteil gegen Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage.
„Aus Respekt vor dem Österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz
haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen“, sagte gestern BZÖ Generalsekretär
Dr. Martin Strutz, so kann man es zumindest in einer gestrigen APA-Aussendung des
BZÖ lesen.
Schauprozess
Der Sympathieträger des BZÖ Peter Westenthaler sieht dies völlig anders. In einem gestrigen
ZIB-Interview klagte er über einen politischen Schauprozess. Das Urteil sei bereits vor Prozess-
beginn festgestanden, gab er gegenüber den Reportern an.
Was wir bei dieser Aussage erstaunlich finden ist, dass Westenthaler noch immer jammert,
obwohl das Urteil von neun Monate auf sechs Monate reduziert wurde. Hat er ernstlich
geglaubt das er einen Freispruch bekommt.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz hält seinem Parteigenossen natürlich
die Stange. Er meint, dass der Oppositionspolitiker Peter Westenthaler seit 3 Jahren wie ein
Schwerverbrecher verfolgt wird.
Offenes Verfahren
Vermutlich spielt dieser das noch offene Verfahren wegen des Vorfalles nach dem Europa-
meisterschaftsspiel Österreich gegen Deutschland, an.
Angeblich soll Westenthaler das Linksabbiegeverbot bei der Ausfahrt vom VIP-Parkplatz
des Stadions missachtet haben und einem Polizisten mit seinem PKW gegen dessen Knie
gerollt sein, um das Abbiegen zu erzwingen.
Da der betroffene Polizist ein kleiner SPÖ-Parteifunktionär ist, ortet der BZÖ-Sicherheits-
sprecher auch in dieser Causa eine politische Intrige.
Vielleicht sollte Westenthaler einmal klar werden, dass er kein so bedeutender Oppositions-
politiker ist, den man auf diese Weise „abservieren“ will.
Die Kleinen hängt man
Einem jeden kleinen Gewerbetreibenden, würde nach diesem Urteil seine Gewerbeberechtig-
ung entzogen werden. Es interessiert niemanden, dass dieser dann vor dem existenziellen
Ruin steht.
Hierzulande kann man zwar als Vorbestrafter keinen Würstelstand betreiben, jedoch Abge-
ordneter zum Nationalrat und Sicherheitssprecher einer Partei zu sein ist kein Problem.
Eine erstaunliche Logik wenn man bedenkt, dass ein Politiker eigentlich eine Vorbildfunktion
zu erfüllen hat.
Glaubwürdige Politiker
In einer gestrigen APA-Aussendung der ÖVP war folgende Aussage des ÖVP-Sicherheits-
sprecher Günter Kössl zu lesen: „Sicherheitssprecher Westenthaler hat jegliche Berechtigung
verloren, über Sicherheit zu sprechen.Westenthaler, der heute wegen falscher Zeugenaus-
sage zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde, sollte in Zukunft besser schweigen, wenn es
um die Themen Sicherheit und Kriminalität geht.
Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig un-
glaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat.“
Ein Zeichen setzen
Nun, mit der Glaubwürdigkeit eines Politikers ist es ohnehin so eine Sache und hängt in den
meisten Fällen sowieso nicht davon ab, ob dieser unbescholten oder vorbestraft ist.
Wir werten diese Aussage von Kössl allerdings nur als Schaumschlägerei, denn er und seine
„Kollegen“ im Parlament hätten schon längst die Möglichkeit gehabt, derartige Misstände zu
beseitigen.
Herr Kössl, sollten wir uns irren und Sie meinen Ihre Aussage ernst, dann setzen Sie ein
Zeichen. Sorgen Sie dafür, dass Politiker die wegen Straftaten verurteilt wurden, die ihnen
nicht einmal mehr erlauben würden einen Würstelstand zu betreiben, aus ihren politischen
Funktionen zu entfernen.
Stauni
2009-06-19