Kurz sieht in seiner Verurteilung beruflich keine Lebensveränderung

Unwissenheit oder Überheblichkeit?

Wie bereits allgemein bekannt sein dürfte, wurde Sebastian Kurz am 23.02.2024 wegen Falschaussage zu 8 Monaten Haft bedingt (Urteil ist nicht rechtskräftig) verurteilt. Ob dieses Urteil gerecht oder ungerecht ist, wollen wir hier nicht kommentieren. Was allerdings einen Kommentar wert ist, ist ein Satz von ihm, den er zum Schluss seines Statements – nach der Verhandlung – vor Journalisten tätigte.

Das Urteil sei für ihn weder familiär noch beruflich lebensverändernd. Okay, privat dürfte das Urteil keine Auswirkungen auf sein Leben haben, aber beruflich könnte dies durchaus sein. Falls dieses nämlich in der zweiten Instanz bestätigt wird. Nach seinem Abgang aus der Politik wurde Kurz – laut Internetrecherchen – Geschäftsmann und Firmengründer.

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung von über 3 Monaten ist es untersagt, gewerberechtliche Tätigkeiten oder Geschäftsführertätigkeiten auszuüben ist und hat zudem den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Folge.

Der Verlust der Gewerbeberechtigung aufgrund gerichtlicher Verurteilung:

Nach § 13 Abs 1 GewO ist von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen, wer von einem Gericht zu einer drei Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt worden ist, und die Verurteilung nicht getilgt ist.

Ob Sebastian Kurz das nicht weiß oder ob ihm das Urteil (nicht rechtskräftig) in seiner Überheblichkeit egal ist, entzieht sich unserer Kenntnis.

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SPÖ hat eigenen Bordell-Beauftragten


Rote erfinden vor den Kammerwahlen einen neuen Job

Wir haben erst am vergangenen Samstag über die erstaunliche Wahlwerbung der SPÖ
berichtet.   Nun scheint sich gleich heute bei den Genossen Konkretes getan zu haben.
Laut der Tageszeitung HEUTE,  haben diese den Posten eines eigenen Bordell-Beauf-
tragten ins Leben gerufen.
Screen: heute.at
Waren wir bis dato nur Radfahrer – und Fußgänger-Beauftragte gewöhnt,  scheinen die
Genossen  einen  neuen  Posten  erfunden  zu haben,  nämlich den des Bordell-Beauf-
tragten. Da können Frau und Herr Österreicher nur mehr erstaunt den Kopf schütteln.
Wie HEUTE augenscheinlich richtig anmerkt, gibt Wirtschaftsverband-Vize Willy Turecek
(SPÖ),  als Spitzenfunktionär vor den Kammerwahlen (im Februar) so richtig Gas.  Denn
jede Stimme zählt und diese werden die Roten auch brauchen.
Wenn  Turecek  jedoch meint:. „Damit  die Damen endlich auch Rechte haben,  nicht nur
Pflichten“,  so  müssen  wir  diesem  wie  folgt  entgegenhalten.   Diese werden mit einem
Gewerbeschein  und  dem  damit verbundenen Zwang einer Kammermitgliedschaft, nicht
in den Genuss eines einzigen Rechtes kommen. Dafür werden ihre persönlichen Betreuer
schon  Sorge  tragen.  Denn Rechte zu beanspruchen behindert die  Arbeit und bedeutet
Geldverlust.
Was den Sexarbeiterinnen aber blühen wird, ist der Mitgliedsbeitrag an die Zwangsanstalt
Wirtschaftskammer.   Damit  werden  die  Damen nicht nur ihren Zuhältern,  sondern auch
den Kämmerern einen Zwangsobolus entrichten müssen.
Noch eine Anmerkung zum  Bordell-Beauftragten der SPÖ.   Laut  HEUTE  soll  dies  der
Szene-Fotograf  Götz Schrage  sein.   Dieser ist ein ganz netter Kerl  (dem Herausgeber
dieses Online-Magazins persönlich bekannt) und wir hoffen,  dass Schrage nicht so blau-
äugig sein wird,  sich für diesen Job verheizen zu lassen.
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2014-12-15

SPÖ-Wahlwerbung im Bordell


Prostituierte als Zwangsmitglieder in der Wirtschaftskammer?!


Dass den Roten nichts zu billig ist um ihren Machterhalt zu sichern,  haben wir schon
in einigen Beiträgen dokumentiert. Wieder ein gute Beispiel dafür liefert zurzeit Willy
Turecek (SPÖ), Obmann der Gastronomen in der Wirtschaftskammer Wien.

Er will für die Schönen der Nacht durchsetzen, dass sich diese als Ein-Personen-Unter-
nehmen registrieren können.  Dabei versucht er den Damen schmackhaft zu machen,
dass  sie  mit  einer  Gewerbeberechtigung  künftig  nicht  nur  Pflichten  sondern auch
juristisch durchsetzbare Rechte hätten.

Zu diesem Zweck tourt Turecek zurzeit durch Sex-Saunas,  Bordelle und Laufhäuser.
Den  wahren  Grund  seines zur Schau getragenen Verständnis für die Prostituierten,
dürften diese (vermutlich mehrheitlich wegen sprachlicher Barrieren) gar nicht
verstehen.

Die SPÖ befindet sich in einem allgemeinen Abwärtstrend und das auch in der Wirt-
schaftskammer.   Schwache  Wahlbeteiligungen  und  das  Abhandenkommen  von
Wähler(innen), machen den Sozialisten schwer zu schaffen. Es wird für diese immer
schwieriger ihre Pfründe abzusichern.

Gelänge es Turecek, die rund 3.500 Sexarbeiterinnen (offizielle Zahl) – welche allein in
Wien anschaffen gehen – als  Unternehmerinnen  zu rekrutieren,  wären dem SP-Wirt-
schaftsverband  sicher ein Löwenanteil der Stimmen bei der kommenden Wirtschafts-
kammer-Wahl im Februar 2015 sicher.

Dass dem so sein könnte schließen wir aus einer Insiderinformation.  Die Manager der
Damen  wären  nicht  abgeneigt,  ihren  Schützlingen  eine  dementsprechende Wahl-
empfehlung  mit  auf  den  Weg zu geben.   Da aber im Leben nichts umsonst ist, soll
im Gegenzug die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Untersuchung durch den
Amtsarzt (Visite) fallen.

Man  hätte  es  lieber,  wenn diese Untersuchung ein  Privatarzt durchführen könnte.
Denn damit würden lästige Wartezeiten wegfallen, in denen die Damen nicht ihrem
Gewerbe nachgehen können.   Solche Ausfälle kosten natürlich Geld und wie heißt
es so treffend:  „Time is Money!“

Turecek  ist  diesem  Ansinnen  angeblich nicht abgeneigt sein und soll Bereitschaft
dafür signalisiert haben, sich der Angelegenheit anzunehmen.  Laut unserer Insider-
information soll die Zwangsuntersuchung (Visite) fallen. Auch eine Rechtsgrundlage
sei vorhanden, da diese bereits vom EU Gerichtshof verurteilt wurde.

Aber kommen wir nochmals zu den von Turecek propagierten Pflichten und Rechte
der Damen zurück,  wenn diese eine Gewerbeberechtigung hätten.   Nun,  bei den
Rechten  wird  sich vermutlich nichts ändern,  denn wir glauben kaum dass sich die
Manager  dieser um ein Blatt Papier scheren werden. Die Sexarbeiterinnen werden
nach wie vor ohne Rechte bleiben.

Bei den Pflichten schaut es aber schon anders aus.   Wir  hoffen,  dass Turecek den
Schönen  der  Nacht  auch  mitgeteilt hat,  dass sie mit einer Gewerbeberechtigung
Zwangsmitglied  der  Wirtschaftskammer werden.   Tja, da werden die Damen nicht
nur ihren Zuhältern, sondern auch den Kämmerern einen Zwangsobolus entrichten
müssen.

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2014-12-13

Wird Ausländerkriminalität zur Selbstverständlichkeit?


Noch immer verschlossene Augen?

Immer wieder wollen uns linke Gutmenschen Glauben machen, dass die Öffnung der

Ostgrenzen und die ungezügelte  Zuwanderung keine negative Auswirkung auf die

Kriminalität in unserem Land hat.

 

Allein die Meldungen in der heutigen Ausgabe der Kronen-Zeitung,  sollten diesen

Herrschaften die Augen öffnen und eines Besseren belehren.

 

 

 

 

Alle Screens: Kronen-Zeitung Printausgabe vom 14.09.2011

 

Auch wenn wir der Kronen-Zeitung gelegentlich vorwerfen doppelmoralisch zu sein

begrüßen wir es,  dass die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs  bei der Auslän-
derkriminalität auf  „political correctness“ verzichtet und das Kind,  respektive die
Täter beim Namen nennt.

 

Es gibt sie doch noch

Auch wir haben heute ein wenig recherchiert und einen Geschäftszweig der Ausländer-

kriminalität endeckt,  den es laut Aussagen diverser Behörden eigentlich gar nicht mehr
geben sollte. Eine erhebliche Anzahl von Ausländern bietet in 1100 Wien Triesterstraße,
vor der Filiale der Firma OBI  und SOCHOR  widerrechtlich gewerbliche Tätigkeiten an.

 


Foto: © erstaunlich.at

Foto: © erstaunlich.at
 

Widerrechtlich und  kriminell aus  dem Grund,  da keiner der Anbieter  eine Gewerbebe-

rechtigung besitzt, geschweige denn Steuern oder Sozialabgaben entrichtet. Es werden

gewerbliche Angebote in verschiedenen Berufssparten offeriert.

 

ERSTAUNLICH testete dies heute und ein Lockvogel täuschte Interesse bei den gewerb-
lichen Anbietern vor.  Maler, Tapezierer, Maurer,  Elektriker,  Gas/Wasserinstallateure udgl.
mehr, bieten ganz offen ihre Dienste. Entweder zu Pauschalpreisen oder zu Stundenlöhne
zwischen 7,-  und 15,- Euro.   Unser Lockvogel war so dreist und verlangte den Vorweis
eines Gewerbescheines, der UID-Nummer, sowie nach vollendeter Arbeit eine Rechnung,
da er vorgab diese von der Steuer absetzen zu wollen.   Keiner der Dienste anbietenden
Personen konnte diese Kriterien erfüllen.

 

Standortwechsel

Diese illegalen Ein-Mann-Unternehmen hielten sich früher direkt am Gelände der Firmen

SOCHOR und OBI auf.   Nun verhindert ein Wächter,  dass die illegalen Dienstleistungs-

anbieter das Firmengelände betreten.


Fotos: © erstaunlich.at

 

Ein arbeitsloser Wächter                         Illegale Dienstanleisungsanbieter
 

Nun haben die, ohne Gewerbeberechtigung und Abgaben hinterziehenden Kleinunter-
nehmer ihre Firmensitze auf den Gehsteig vor den betroffenen Baumärkten verlagert.
Da sind dem Wächter  (obiges Bild im roten Kreis) die Hände gebunden.

 

Keine gebunden  Hände haben  hingegen die Behörden  und wir fragen uns,  warum
diese  nicht einschreiten.   Die angesammelte Menge der  Personen ist wohl kaum zu
übersehen.  Diese Leute stehen permanent von Montag bis Freitag  (Werktage) am
Gehsteig vor den obig angegebenen Filialen der Baumärkte.
 
Was würde wohl einem Österreicher passieren, wenn dieser Dienstleistungen anbietet
ohne die dafür erforderliche Gewerbeberechtigung zu besitzen und obendrein weder
Steuern noch Sozialabgaben bezahlt?

 

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2011-09-14
 

Dumm oder bösartig?


Existenzgefährdung durch Beamt(innen)

Was so manche Beamt(innen) in ihrer  Dummheit oder Bösartigkeit anrichten können ist

nicht mehr erstaunlich, sondern bereits erschütternd und für Betroffene existenzgefährd-

end. Dies beweist eine Aktion des MBA für den 10. Bezirk.  

 

 

Ein Wiener Unternehmer erhielt von der WKO obige schriftliche Mitteilung. Dem WKO-

Brief war folgendes amtliches Schreiben des MBA für den 10. Bezirk beigeheftet.

 

 

Da staunte der Unternehmer nicht schlecht, denn seine Firma besitzt gar keine Gewerbe-

berechtigung für ein Kaffeehaus.   Also rief er in der Wirtschaftskammer zurück,  um die

Situation aufzuklären.  Aber auch in dieser war man ratlos und so wanderte die gesamte
Korrespondenz vermutlich im Papierkorb.

 

War nicht einmal mehr in diesem Betrieb beschäftigt

So weit, so nicht gut. Denn jetzt kommen wir zum Kern unseres Beitrages. Der im amt-
lichen Schreiben des MBA 10 genannte Mann, nennen wir in Huber (richtiger Name ist
der Redaktion bekannt) war  Geschäftsführer in der Firma des Wiener Unternehmers.

 

Die Betonung liegt auf „war“, denn zum Zeitpunkt des amtlichen Schreibens  –Datier-
ung 21.06.2011- war Huber gar nicht mehr bei besagter Firma beschäftigt. Aber dieses
Faktum ist vergleichsweise noch harmlos zu dem,  was man sich im  MBA 10 zusätzlich
leistete.

 

Herr Huber hatte im Alter von 16 Jahren  ein Moped für eine Spritztour geklaut und ein

Jahr später wurde er von einem Polizisten beim Rauchen eines Joints erwischt. Nun soll

man keine Straftaten verharmlosen, aber diese Delikte fallen  für uns  unter Jugendblöd-

heiten.

 

MBA 10 informierte Dritte über  getilgte Vorstrafen

Huber musste auch die Konsequenzen aus seinem Verhalten ziehen und wurde vom

JGH Wien zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt.  Diese sind heute – 16 Jahre später-

bereits getilgt.   Auch schienen die Verurteilungen des  JGH-Wiens nie in einem Straf-

registerauszug  auf.   Dies hat auch  seinen Sinn, denn bei geringfügigen Delikten will

man Jugendlichen nicht ihren Weg verbauen.

 

Das scheint man am MBA 10 nicht so zu sehen.  Um zu den beiden, bereits getilgten

Jugendvorstrafen zu kommen,  müssen schon Ermittlungen  angestellt worden sein.

Da man mit  diesen offenbar so beschäftigt war wurde vergessen,  bei der Kranken-
kasse anzufragen ob Huber überhaupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.

 

Und jetzt  wird es  besonders krass.   Das MBA 10 teilt der Kammer für Arbeiter und

Angestellte für  Wien und  der Wirtschaftskammer Wien, die beiden  bereits getilgte

Jugendvorstrafen des  Herrn Huber  aus den  Jahren 1994 und 1995 mit.   Letztere

Institution verständigte  wiederum den  Unternehmer,  der nun auch in Kenntnis
deren ist.

 

Für uns stellt sich nun die berechtigte Frage, ob hier nicht der Tatbestand des § 113
StBG    Vorwurf  einer  schon  abgetanen  gerichtlich  strafbaren Handlung
erfüllt wurde.

 

Screen: jusline.at

 

Huber meint jedenfalls:  „Das lasse ich mir nicht bieten und ich werde diese Angelegenheit
einem Rechtsanwalt übergeben.“

 

Also fassen wir nochmals zusammen. Das MBA 10 will eine Gewerbeberechtigung entziehen,

die gar nicht existiert. Dann stellt dieses Amt Erhebungen an und kramt bereits getilgte JGH
-Vorstrafen aus, vergisst aber bei der Krankenkasse nachzufragen, ob der Betreffende über-
haupt noch bei dem Unternehmen beschäftigt ist.  Zu guter Letzt werden Dritte von den
getilgten Vorstrafen des Herrn Huber in Kenntnis gesetzt.
 
Das wirft bei uns die Frage auf,  sind oder waren  jene Beamt(innen) die an dieser Aktion
beteiligt waren nur dumm oder bösartig. Möglicherweise auch beides zusammen.

 

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2011-09-11
 

Erstaunliches Inserat


O h n e    W o r t e

Quelle: Krone Print v. 01.09.2010
Trotz intensivster Recherche konnten wir nicht in Erfahrung bringen, welches öster-
reichische Ministerium Gewerbeberechtigungen ausstellt.
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2010-09-01
 

Der Rächer

Grosser Jubel

Bei der gestrigen Sonnwendfeier des BZÖ in Oberschlierbach wurde Peter Westenthaler
mit Applaus und großem Jubel empfangen. Unter den rund 300 jubelnden Gästen befand
sich auch die Politprominenz des BZÖ wie Nat.Abg. Ursula Haubner und Nat.Abg. Rainer
Widmann.

Robin Hood

Bei seiner Rede betonte er, dass er dem massiven Druck des rot-schwarzen Systems
nicht zu weichen werde.
Er führte seine Verurteilung auf den massiven Wählerschwund bei der SPÖ und ÖVP
zurück, welche nämlich auch nicht davor zurückschrecken, die Justiz gegen unliebsame
Oppositionspolitiker zu verwenden.

Realitätsverlust ?

Herr Westenthaler glaubt wirklich, dass er am tatsächlich vorhanden Wählerschwund
von Rot und Schwarz beteiligt ist und daher unbedingt politisch „beseitigt“ werden
muss. Also an Selbstvertrauen mangelt es dem Mann nicht, jedoch dürfte er an einem
gewaltigen Realitätsverlust leiden.
Vielleicht sollte sich Herr Westenthaler einmal fragen, warum jemand ein so ein grosses
Interesse daran haben soll, ihn ins politische Nirvana zu schicken.

Wer klärt den Mann auf ?

Kann dem Mann niemand mitteilen, dass es absolut nicht der politische Gegner sein kann,
denn die sind über seine Auftritte jedesmal begeistert, weil diese nämlich auch dem BZÖ
einen Wählerschwund garantieren.
Wir halten nochmals fest, dass unserer Meinung nach Herr Westenthaler weder ein
bedeutender, noch wichtiger Politiker in Österreich ist und daher von keinem politischen
Gegner unsauber abserviert werden muss.
Herr Westenthaler verwechselt seine Person offensichtlich mit der des Franz Olah.
Dieser wurde seinerzeit von den Sozialisten wirklich bösartig „abgeschossen“.

Neuer Job

Dafür hat Westenthaler nun eine neue Berufung gefunden. Ab sofort will er sich nun auch
um „andere Justizopfer“ kümmern.
„Ich werde die Bevölkerung einladen, mir Fälle von offensichtlichen Fehlurteilen und
Missständen in Verfahren, egal ob Arbeitsrecht, Konsumentenrecht, Strafrecht etc. mit-
zuteilen, um sie dann parlamentarisch zu verwerten“, so Westenthaler.
Hoffentlich kommen bei dieser Beschäftigung nicht seine politischen Auftritte zu kurz, denn
dies würde seinen politischen Gegner sicherlich leid tun, da sich diese  dann ein anderes
„Opfer“  suchen müssten.
Stauni
   
2009-06-20
  

Wenn Politiker lügen

 

Sicherheitsgipfel

Noch vor wenigen Tagen forderte BZÖ Abg. Peter Westenthaler vollmundig die sofortige
Einberufung eines Sicherheitsgipfels, anlässlich des Anstiegs der Kriminalitätsrate in Öster-
reich.
Westenthaler wörtlich: „Es reicht jetzt. Während die Zahl der Straftaten österreichweit um
fünf Prozent und in Wien sogar um über 12 Prozent gestiegen ist, sieht ÖVP-Innenministerin
Fekter diesem Treiben tatenlos zu. Diese unfassbaren Zahlen sind ein Alarmsignal. Wir haben
in Österreich einen Sicherheitsnotstand, der aktiv bekämpft werden muss!“

Aktiver Beitrag

Wenigstens hat der BZÖ-Sicherheitssprecher zur Kriminalrate in Österreich seinen Beitrag
geleistet, wenn auch im umgekehrten Sinn.
Gestern bestätigte das Wiener Oberlandesgericht in zweiter Instanz, das erstinstanzliche
Urteil gegen Westenthaler wegen falscher Zeugenaussage.
 
„Aus Respekt vor dem Österreichischen Rechtsstaat und der Unabhängigkeit der Justiz
haben wir das Urteil zur Kenntnis zu nehmen“, sagte gestern BZÖ Generalsekretär
Dr. Martin Strutz, so kann man es zumindest in einer gestrigen APA-Aussendung des
BZÖ lesen.

Schauprozess

Der Sympathieträger des BZÖ Peter Westenthaler sieht dies völlig anders. In einem gestrigen
ZIB-Interview klagte er über einen politischen Schauprozess. Das Urteil sei bereits vor Prozess-
beginn festgestanden, gab er gegenüber den Reportern an.
Was wir bei dieser Aussage erstaunlich finden ist, dass Westenthaler noch immer jammert,
obwohl das Urteil von neun Monate auf sechs Monate reduziert wurde. Hat er ernstlich
geglaubt das er einen Freispruch bekommt.
Der BZÖ-Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz hält seinem Parteigenossen natürlich
die Stange. Er meint, dass der Oppositionspolitiker Peter Westenthaler seit 3 Jahren wie ein
Schwerverbrecher verfolgt wird.

Offenes Verfahren

Vermutlich spielt dieser das noch offene Verfahren wegen des Vorfalles nach dem Europa-
meisterschaftsspiel Österreich gegen Deutschland, an.
Angeblich soll Westenthaler das Linksabbiegeverbot bei der Ausfahrt vom VIP-Parkplatz
des Stadions missachtet haben und einem Polizisten mit seinem PKW gegen dessen Knie
gerollt sein, um das Abbiegen zu erzwingen.
Da der betroffene Polizist ein kleiner SPÖ-Parteifunktionär ist, ortet der BZÖ-Sicherheits-
sprecher auch in dieser Causa eine politische Intrige.
Vielleicht sollte Westenthaler einmal klar werden, dass er kein so bedeutender Oppositions-
politiker ist, den man auf diese Weise „abservieren“ will.

Die Kleinen hängt man

Einem jeden kleinen Gewerbetreibenden, würde nach diesem Urteil seine Gewerbeberechtig-
ung entzogen werden. Es interessiert niemanden, dass dieser dann vor dem existenziellen
Ruin steht.
Hierzulande kann man zwar als Vorbestrafter keinen Würstelstand betreiben, jedoch Abge-
ordneter zum Nationalrat und Sicherheitssprecher einer Partei zu sein ist kein Problem.
Eine erstaunliche Logik wenn man bedenkt, dass ein Politiker eigentlich eine Vorbildfunktion
zu erfüllen hat.

Glaubwürdige Politiker

In einer gestrigen APA-Aussendung der ÖVP war folgende Aussage des ÖVP-Sicherheits-
sprecher Günter Kössl zu lesen: „Sicherheitssprecher Westenthaler hat jegliche Berechtigung
verloren, über Sicherheit zu sprechen.Westenthaler, der heute wegen falscher Zeugenaus-
sage zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde, sollte in Zukunft besser schweigen, wenn es
um die Themen Sicherheit und Kriminalität geht.
Ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter ist als Sicherheitssprecher einer Partei völlig un-
glaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat.“

Ein Zeichen setzen

Nun, mit  der Glaubwürdigkeit eines Politikers ist es ohnehin so eine Sache und  hängt in den
meisten Fällen sowieso nicht davon ab, ob dieser unbescholten oder vorbestraft ist.
Wir werten diese Aussage von Kössl allerdings nur als Schaumschlägerei, denn er und seine
„Kollegen“ im Parlament hätten schon längst die Möglichkeit gehabt, derartige Misstände zu
beseitigen.

Herr Kössl, sollten wir uns irren und Sie meinen Ihre Aussage ernst, dann setzen Sie ein

Zeichen. Sorgen Sie dafür, dass Politiker die wegen Straftaten verurteilt wurden, die ihnen
nicht einmal mehr erlauben würden einen Würstelstand zu betreiben, aus ihren politischen
Funktionen zu entfernen.

Stauni

  
2009-06-19

  

Inhalts-Ende

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