Zahlungsaufforderung zum ORF-Beitrag gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros

Höflichkeit scheint bei der ORF-Beitrags Service GmbH ein Fremdwort zu sein

Mittlerweile dürfte schon zahlreichen Bürger(innen) obig gezeigtes Schreiben ins Haus geflattert sein. Es handelt sich um die Aufforderung zur Bezahlung des ORF-Beitrags (ehemalige GIS-Gebühr). Diesen neue Zwangsabgabe hatte die unfähigste Regierung der 2. Republik ins Leben gerufen, um den aufgeblähten Staatsrundfunk, in dem zahlreiche Systemgünstlinge untergebracht sind, am Leben zu erhalten. Tja, während Privatsender wirtschaftlich positive Leistungen erbringen müssen, um dementsprechend haushalten zu können, läuft es im Traumgagen-Land ORF scheinbar anders. Da müssen halt die Bürger(innen) mit einem Zwangs-Obolus herhalten.

Aber zurück zum Eingangs gezeigten Schreiben. Nicht einmal das Finanzamt oder der Magistrat versendet derart primitiv und unhöflich verfasste Zahlungsaufforderungen. Selbst bei diesen, in der Bevölkerung nicht unbedingt beliebten Institutionen, bedient man sich gewisser Höflichkeitsformen. Da werden Anreden (Herr/Frau), Titeln und Worte wie „bitte“ und „danke“ verwendet.

Wer irgendwelche nur annähernde Höflichkeitsfloskeln – wie diese unter zivilisierten Menschen üblich sind – im OBS-Schreiben sucht, der sucht vergebens. Da wird mit dem Bürger verfahren, als sei dieser den OBS-Verantwortlichen vom Buckel heruntergerutscht. Da gibt es keine Anreden oder Nennung von Titeln, sondern schlicht und unhöflich eine Zahlungsaufforderung an „Max Mustermann“. Auch die Worte wie „bitte“ oder „danke“ kommen scheinbar im Sprachschatz der OBS-Schreiberlinge nicht vor.

Für uns entsteht der Eindruck, dass mit dieser in Fettschrift, teilweise in rot, in unhöflicher Form verfassten Zahlungsaufforderung, die Bürger eingeschüchtert werden sollen. Das Schreiben gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros.

Was uns noch aufgefallen ist, dass die Einhebung des ORF-Beitrages, der ja nun eine gesetzlich beschlossene Abgabe ist, durch eine GmbH erfolgt. Das Finanzamt oder Magistrat heben ihre Abgaben ja auch nicht über irgendwelche Firmenkonstrukte ein. Nun könnte man als gelernter Österreich durchaus zur Ansicht gelangen, dass diese „ORF-Beitrags Service GmbH“ möglicherweise eigens dafür gegründet wurde, um neue – gut dotierte Posten – für irgendwelche Systemgünstlinge zu schaffen.

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GIS versendet Drohbriefe an Auskunft unwillige Personen


„Hören Sie Radio, sehen Sie fern?“

Egal ob es die geplanten Gebührenerhöhung für kommenden Herbst oder die jüngst
stattgefundene  Wahl  des  Direktors  betrifft,  der  ORF  ist immer für eine Schlagzeile
gut.   Apropos Wahlen – ist es im Prinzip nicht egal,  wer im Chefsessel einer Zwangs-
gebühren-Anstalt sitzt?
Derzeit macht der ORF bzw. sein Geldeineintreiber, die GIS,  wieder von sich reden.
Nachfolgendes Schreiben wird zurzeit massenhaft an Auskunft unwillige Personen
versendet.
Tja, wer nicht mit einem Zwangsgebühren-Eintreiber kommunizieren will,  dem wird
halt dementsprechend gedroht.  Ob eine solche Aktion dem Image des ORF förder-
lich ist,  sei dahingestellt.   Übrigens, das Ganze ist sogar gesetzlich gedeckt!
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2016-08-17

Nie wieder ORF


Zwangsgebührenanstalt adieu!

 
 
Genau das dachte sich auch der Herausgeber dieses Online-Magazins und verabschiedete sich
von der Zwangsgebührenanstalt.
 
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2013-03-26
 

ORF: Abkassierversuch ohne Leistung erbringen zu wollen

 


Körberlgeld – Beschaffung mit neuen Digital-Karten

Ein heißes Thema zur Zeit ist die zu entrichtende Zwangsgebühr an den ORF, welche durch
die GIS eingehoben wird. Man mag es nicht glauben, aber die staatliche Zwangsgebühren-
anstalt  scheut  nicht  einmal  davor  zurück  Entgelt  einheben zu wollen,  ohne dafür eine
Leistung zu erbringen.
Nachfolgendes  Schreiben  flatterte all  jenen ORF-Kunden ins Haus,  die sich vor 5 Jahren
eine  ORF-DIGITAL-SAT-Karte kaufen mussten, da der staatliche Rundfunk seine analoge
Ausstrahlung in eine digitale umwandelte.
Screen: © erstaunlich.at
Obiges  Schreiben erhielt auch der Herausgeber dieses Online-Magazins.   In diesem wird
lapidar  mitgeteilt,  dass  die  technische Lebensdauer der  ORF-DIGITAL-SAT-Karte über-
schritten  sei  und man sich auf eigene Kosten eine neue Karte lösen müsse.  Gleichzeitig
wird  dem  ORF-Kunden  mitgeteilt,  dass sein Nutzungsvertrag  (zum Datum des Ablaufs
seiner Karten) gekündigt wird.
Da  das  ORF-Programm  ohnehin nicht zu den Programm-Highlights in der internationalen
TV-Szene zählt und man auch in Sendungen wie ZIB odgl. ohnehin nur vorgekaute system-
gerechte  Nachrichten  vorgesetzt  bekommt,  war  es  für den Herausgeber dieses Online-
Magazins unter anderem ein willkommener Grund der GIS mitzuteilen,  dass es für sie ab
dem 2. April 2013 kein Programm-Entgelt mehr geben wird.
Als Rechtsgrundlage wurde die  Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes GZ: 2009/17/
0084 vom 10.05.2010 herangezogen. Der Kern dieses Urteils ist nachfolgender Rechtssatz:

Nach  dem  hg.  Erkenntnis  vom  4. September 2008, Zl. 2008/17/0059,  kommt es für die
Nutzung des Programmangebotes auf den Begriff der „betriebsbereiten Rundfunkempfangs-
anlage“ an. Eine solche ist aber nur dann gegeben, wenn mit ihr der Empfang (sämtlicher)
Fernsehprogramme des ORF möglich ist, für die ein Versorgungsauftrag besteht. Eine Ver-
pflichtung zur Entrichtung des Programmentgeltes liegt demnach nur dann vor, wenn eine
betriebsbereite  Rundfunkempfangsanlage  vorhanden  ist;   „betriebsbereit“  bedeutet  in
diesem  Zusammenhang,  dass  mit  ihr der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag
umfasster Programme des ORF möglich sein muss.

Keine Programmversorgung aber weiter abkassieren wollen

Obwohl  sich mit der Deaktivierung der Karte seitens des ORF eindeutig klar herausstellte,
dass  keine technische Voraussetzung mehr gegeben war dessen Programme zu empfan-
gen,  wollte  die  Zwangsgebührenanstalt  nicht  aufgeben  und  schickte  nachfolgendes
Schreiben.
Screen: © erstaunlich.at
Liest man sich obiges Schreiben durch, könnte man zur Annahme kommen, dass der Ver-
fasser  nicht  in  der  Lage  war  eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sinner-
fassend  zu  lesen  oder  diese  ihm  egal  war  und  er  mit seinem Brief versuchte,  den
kündigungswilligen Kunden absichtlich in die Irre zu führen.

Das  funktionierte  aber  nicht beim Herausgeber dieses Online-Magazins.  Mit diesem ist
nicht  gut  Kirschen  essen, speziell  wenn  es um Abzocke oder Doppelmoral geht. Also
kam es  in Folge zu einem längeren und intensiven Telefongespräch.   In diesem erklärte
eine  Dame  der GIS unter anderem doch tatsächlich,  dass es zumutbar wäre eine neue
ORF-DIGITAL-SAT-Karte zu kaufen oder man alle Fernseher entfernen müsse.
Es ist in der Tat erstaunlich,  welche seltsamen Argumente seitens der Zwangsgebühren-
anstalt ins Rennen geführt werden, um weiterhin ungeniert abkassieren zu können.  Das
mit dem Entfernen der TV-Geräte ist natürlich absoluter Schwachsinn.
Was die „Zumutbarkeit“  der Anschaffung einer neuen Digital-Karte betrifft,  kann es sich
wohl  nur um einen schlechten Scherz handeln.   Es ist wohl keinem Menschen zumutbar,
mit einem Vertragspartner – der einseitig (offenbar aus reiner Profitgier)  einen bestehen-
den Vertrag aufkündigt –  ein neues Vertragsverhältnis einzugehen.   Der ORF hat sich in
diesem Fall als unzuverlässiger Vertragspartner erwiesen.
Jedenfalls  lange  Rede  kurzer  Sinn,  der Herausgeber von  www.erstaunlich.at ließ sich
nicht „papierln“. Der netten Dame bei der GIS wurde mitgeteilt, dass der ORF ab 02.04.13
kein Programm-Entgelt mehr erhalten werde. Und sollte man bei der Zwangsgebührenan-
stalt gegenteiliger Meinung sein,  stünde der Rechtsweg offen.   Diese Ankündigung hatte
offenbar gesessen und man dürfte begriffen haben,  dass nicht jeder mit dem „Sportkap-
perl-Schmäh“  einzufangen  ist.   Denn  einige  Tage nach dem Telefongespräch trudelte
nachfolgendes Mail ein.

Screen: © erstaunlich.at
Was ist aus dieser Geschichte zu schließen? Niemand sollte sich von seltsamen Schreiben
oder gleichartigen Argumenten des ORF bzw. der GIS ins Bockshorn jagen lassen.  Wenn
keine  technische  Voraussetzungen  mehr gegeben sind ORF-Programme zu empfangen,
dann  braucht  auch  kein  Programm-Entgelt  mehr bezahlt werden.  Einzig und allein ist
eine  minimale Fernsehgebühr fällig,  die der Bund über die GIS einheben lässt.  Eine Art
Fernseher-Steuer sozusagen.  So sehen es jedenfalls die Höchstrichter am Verwaltungs-
gerichtshof.   Und  auch die staatliche  Zwangsgebührenanstalt ORF wird sich an besteh-
ende Gesetze bzw. Judikatur halten müssen.

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2013-03-19

GIS schnorrt für Kirche

 

ORF-Gebühr

Hat Ihre Rundfunkgebühren-Vorschreibung für die Monate November und Dezember
auch so ausgesehen?

Lauter glückliche Kunden?

Erstaunlich, da schnorrt eine Institution die ausschließlich „zwangsbeglückte“ Kundschaft
hat, für eine Vereinigung die ebenfalls aus Zwangsmitgliedern besteht.
Die GIS hat bei der Bevölkerung den Beliebtheitsgrad einer Lungenentzündung und ist so
notwendig wie Kopfweh. Dies lässt sich einwandfrei durch die Existenz der privaten Sender
beweisen.

Millionenverluste trotz Zwangsgebühr

Während die Privaten ohne Zwangsgebühren locker über die Runden kommen und dabei
noch fette Gewinne erzielen, schafft es der ORF mit einer ausgeklügelten Geschäftstrategie
und fähigen Management, jährlich Verluste in Millionenhöhe einzufahren.
Und das, obwohl der Staatsrundfunk mittels seines GIS (Gebühren Info Service GmbH) –
Inkassobüros bei allen Personen die ein Fernsehgerät besitzen zwangsweise Geld einhebt,
auch wenn diese keine ORF-Programme sehen wollen.

Mitglied ohne Zustimmung

Beim anderen „Zwangsverein“ der katholischen Kirche, braucht man nicht einmal ein
TV-Gerät zu besitzen, um zahlen zu müssen. Da genügt es, wenn man ohne seine Zu-
stimmung getauft wurde.
Normalerweise müsste der Verursacher zur Kasse gebeten werden und nicht der Zwangs-
beglückte. Aber dies ist ein umgangreiches Thema für einen anderen Beitrag.

Steuerfrei

Die katholische Kirche ist ein milliardenschwerer multinationaler Konzern und braucht als
Religionsgemeinschaft ihre Kirchensteuer-Einnahmen nicht einmal versteuern. Da ist es
doch erstaunlich, dass diese nicht in der Lage ist, ihre Bauwerke vom eigenen Geld zu
erhalten.

Klerikale PR-Abteilung

In der Werbeabteilung der katholischen Kirche dürften aber nicht die fähigsten Leute
beschäftigt sein, denn sonst würde man nicht mittels eines der unbeliebtesten Institut-
ionen versuchen, Spenden für ein Bauwerk zu schnorren.
Aber vielleicht handelt es sich hier um ein Gegengeschäft und beim nächsten Erlagschein
für die Kirchensteuer, ist ein Schnorrbrief für den armen notleidenden ORF  dabei.
Stauni
 
2009-10-15
  

Neuigkeiten

 

Die neuesten Neuigkeiten des Tages

Die GIS-Gebühr wird abgeschafft und der ORF wird auf ein Unternehmen umgestaltet,
dass sich selbst erhält und in die Gewinnzone vorstossen wird.
Manager erhalten ab sofort ein leistungsbezogenes Gehalt und sind für Fehler die
sie verursachen, selbst verantwortlich und müssen für diese auch finanziell
aufkommen.
Die „GRÜNEN“ haben auch erkannt, dass es einen Unterschied zwischen Männlein
und Weiblein gibt. Sie rücken von ihrer geschlechtsneutralen Neurose ab.
Arbeitsunwilligen Mitbürgern wird ab sofort die Arbeitslosenunterstützung
gestrichen.
Pleitebanker müssen sich wie der ehemalige BAWAG-Chef Elsner vor Gericht verant-
worten und sich mit diesem eine Suite im Landesgericht teilen.
Politiker müssen ihre Wahlversprechen einhalten, ansonsten wird ihre Immunität
aufgehoben und sie müssen sich wegen Wahlbetruges vor Gericht verantworten.
Callcenter werden aufgelassen und durch fachlich orientierte Mitarbeiter
ersetzt.
Den multinationalen Konzernen werden die Privilegien gestrichen und sie müssen
wie alle anderen Unternehmen normal Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
Betriebsräte die zugleich Abgeordnete sind, müssen sich entscheiden welche
Funktion sie ausüben wollen. Ihre Autos müssen sie ab sofort auch selbst
finanzieren.
Die Verschrottungsprämie fällt und stattdessen wird die „NOVA“ abgeschafft.
Das Nichtrauchergesetz in Gaststätten wird abgeschafft und den Gastwirten wird
freigestellt, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal betreiben wollen.
Wäre alles zu schön um wahr zu sein, wenn nicht heute der  1.APRIL  wäre.
Stauni   

2009-04-01
 

Doppelte GIS-Gebühr

Sondersitzung des Nationalrats

Die Oppositionsparteien, BZÖ, FPÖ und die Grünen, haben heute eine Sondersitzung des
Nationalrats erwirkt, der einen dringlichen Antrag zur Forderung eines „parteipolitisch
völlig unabhängigen“ ORF behandeln soll.
Ohne Steuermitteln nicht existenzfähig

Entpolitisierung

Der Aufsichtsrat soll in Zukunft nicht von den Parteien besetzt werden, kündigt der
Bundeskanzler an und setzt damit die „Entpolitisierungs- never end Story“ seiner
Vorgänger fort.
Die letzte Entpolitisierung im ORF, brachte dann einen Generdirektor Wrabetz hervor.
Der derzeitige Stiftungsrat umfasst 35 Personen und soll auf einen Aufsichtsrat mit
12 bis 15 Mitgliedern verkleinert werden .
Wer die künftigen Aufsichtsratsmitglieder nominieren soll, darüber schwieg sich Faymann
aus. Er betonte lediglich, dass die politischen Parteien in Zunkunft niemand mehr
entsenden sollen.

Zusätzliche ORF Gebühren aus Steuermitteln

Den Vogel schoss er jedoch mit der Aussage ab, dass eine Teilrefundierung der Gebühren
von 300.000 befreiten Haushalten, an den ORF rückfliessen soll um diesen auf eine wirt-
schaftliche Basis zu stellen.
Das heißt im Klartext, das der Gebührenzahler zweimal zur Kassa gebeten wird. Einmal
mit seiner GIS-Gebühr und noch einmal durch die Verwendung von Steuermitteln.
        Wie lange ist dieser Mann noch leistbar ?
 
Alexander Wrabetz, der dieser Sitzung als Zuhörer beiwohnte, findet diese Aussage von
Faymann für „richtig und wichtig“.
Das sagt gerade ein Mann, der im Vorjahr 100 Mio Euro Verlust gebaut hatte, anstatt mit
Qualifkation den ORF-Betrieb auf Vordermann zu bringen.
Nun, es ist halt wesentlich einfacher die Hand aufzuhalten, als in die Hände zu spucken.

Ein neuer Gusenbauer ?

Mit solchen Aussagen, wie sie der Bundeskanzler Faymann getätigt hat, läuft er in Gefahr
sich zu einem „Gusenbauer“ zu entwickeln.
Es ist nicht wichtig, welcher Partei ein ORF-Manager angehört, sondern das er die not-
wendige Qualifikation für diesen Job mitbringt.

Qualifizierte Manager und Werbung

Es ist höchste Zeit Herrn Dr. Wrabetz samt Anhang in die Wüste zu schicken und durch
qualifizierte Manager zu ersetzen.
Das man überhaupt eine Zwangsgebühr (GIS) einheben muß ist ein Zeichen dafür, dass
der ORF keine Attraktivität genießt und dieser Umstand potentielle Werbekunden fernhält.
Vielleicht sollte man einmal einem Privatsender in die Karten sehen, wie dieser ohne
Zwangsgebühren auskommt und trotzdem Gewinne schreibt.
Stauni
2009-03-31
  

Reaktion der GIS

Schnelle Reaktion von der GIS

Kaum war unser  gestriger Beitrag „GIS und die Verhältnismäßigkeit“ zwei Stunden
online, reagierte man bei der GIS.
   
Folgendes E-Mail wurde an uns weitergeleitet:
 
Sehr geehrter Herr 
vielen Dank für Ihren Anruf. Ich verstehe Ihren Unmut über die Mahnung vom
Inkassobüro.
 
Ich übermittle Ihnen zur Ansicht einen Computerausdruck der Originalzahlscheine,
welche am 12. April 2008 bzw. 29. Mai 2008 erstellt und abgesandt wurden.
 
Nach Durchsicht Ihrer Kontodaten, habe ich festgestellt, dass die Einzahlung für
den Vorschreibungszeitraum Mai-Juni 2008, Euro 42.56 am 12. Juni 2008 verbucht
wurde.
 
Der verbleibende Restbetrag von Euro 6.21 wurde noch nicht beglichen.
Das Mahnwesen der GIS ist aus wirtschaftlichen Gründen an ein externes
Inkassobüro ausgelagert. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Rundfunkgebühren-
gesetz, BGBl. I 159/1999 §4 Abs.4 i.d.g.F.
 
Wie telefonisch vereinbart, bitte ich Sie den Betrag von Euro 6.21 an uns zu über-
weisen.
Sowie die Einzahlung bei uns verbucht werden kann, stornieren wir den Auftrag
an das Inkassobüro.
 
Ich hoffe, dass Sie mit dieser Lösung einverstanden sind.
 
Wenn ich noch etwas für Sie tun kann, rufen Sie mich bitte kurz an. Meine direkte
Durchwahl ist 05 0200 xxx. Ich bin gerne für Sie da.
 
Mit freundlichen Grüßen
Offensichtlich fühlte man sich bei der GIS, über die eigene Vorgehensweise nicht ganz
wohl und  hat einen Blick ins ABGB „§ 1333 Abs.2“ riskiert.
     
Egal, sei wie es sei, die GIS hat positiv reagiert und ihr angeschlagenes Image,
zumindest in diesem Fall, verbessert.
Stauni
  
2009-03-13 
   

GIS und die Verhältnismäßigkeit


Ist der Ruf einmal ruiniert, lebt sich’s  völlig ungeniert

Das die „GIS“  (Gebühren Info Service GmbH) nicht den besten Ruf  in der Bevölkerung 
genießt, ist allseits bekannt. Es ist vor allem der Umgang mit den Kunden, der diesen
Ruf verursacht hat.
Allerdings setzt man seitens der GIS aber auch nichts daran diesen Zustand zu ändern, was
durch nachfolgenden Fall untermauert wird.

Unhöfliches Schreiben

Herr H. erhielt gestern ein Schreiben von der  „IS Inkasso Service GmbH“ mit dem
Aktenzeichen 877-8/20231-*,  aus 4020 Linz, Südtirolerstrasse 9. 
Auf Grund der im Brief angegebenen  E-Mail Adresse service-gis@inkasso.at nehmen
wir an,  dass es sich um ein hauseigenes Inkassobüro handelt.
In diesem unhöflich formulierten Schreiben wird Herr H. aufgefordert einen offenen
Rechnungsbetrag der GIS von  „6,21 Euro“ zzgl. Spesen von  „20,60 Euro“ zu bezahlen.
Die geforderte Schuld stamme aus dem Juni 2008.

Kein Schwarzseher oder Zahlungsverweigerer

Herr H. ist bereits jahrelanger GIS-Kunde und das bis zum heutigem Tag und bezahlte bis
dato seine Rechnungen immer pünktlichst per Telebanking.
Da er den Betrag von 6,21 Euro nicht nachvollziehen konnte, rief er beim Inkassobüro
an. Auch dort war dieser untypische Betrag nicht nachvollziehbar und es wurde ihm geraten,
sich mit der GIS direkt in Verbindung zu setzen, was er auch tat.
Dort stellte sich im Gespräch heraus, dass Herr H. im Juni 2008 statt 48,77 Euro, einen
Betrag von 42,56 Euro überwiesen hatte. Ihm war hier ein Typfehler unterlaufen, der zu
der besagten Differenz von 6,21 Euro geführt hatte.

Neun Monate Stillschweigen

Jeder ordentliche Kaufmann hätte den Kunden in der Folgerechnung darauf aufmerksam
gemacht und den ausstehenden Betrag zu dieser hinzu gerechnet.
Nicht bei der GIS, denn die machte neun (9) Monate gar nichts, um dann durch ihr haus-
eigenes Inkassobüro, den über vierfachen Betrag einheben zu lassen.
Herr H. überwies sofort die ausstehenden 6,21 Euro, jedoch nicht die Forderungen des
Inkassobüros.

Ein Blick ins Gesetzbuch

Vielleicht sollten sich die Verantwortlichen bei der GIS den  „§ 1333 Abs.2“ des ABGB
ansehen. In diesem geht es um die Verhältnismäßigkeit der Einbringung einer Schuld.
Unserer Meinung nach wurde in diesem Fall von der GIS, ein unangemessenes Verhalten
gegenüber dem Schuldner an den Tag gelegt. Auch die Art der Schuldeintreibung war
nicht zweckentsprechend.
Die GIS hat einen einzigen Vorteil gegenüber dem freien Markt. Ihre Kunden sind
zwangsverpflichtet.
Würde sich ein Privatunternehmen seinen  zahlenden Kunden gegenüber so verhalten,
wäre es schon längst pleite.
Stauni
 
2009-03-12
   

Traumgagenland ORF

Private Sender schreiben Plus  

Während die Privatsender trotz angespannter wirtschaftlicher Lage schwarze  Zahlen
schreiben, mußte der ORF  sein Ergebnis für  das Jahr 2008 noch einmal nach unten
korrigieren. Das Minus wird sich auf unglaubliche 100 Mio. Euro verdreifachen, obwohl
der Staatsrundfunk stattliche Werbeeinnahmen so wie die Privatsender vereinnahmt und
noch zusätzlich die Zwangsgebühren, die von der GIS eingehoben werden, zugeführt bekommt.
Generaldirektor Dr.Alexander Wrabetz macht die Finanzkrise für den Verlust verantwortlich.
  
 Das ist das Gagentraumland ORF  

Wer ist Dr. Wrabetz ?

Der 49-jährige SPÖ-nahe Wrabetz ist promovierter Jurist und begann seine Karriere 1983
als Gerichtspraktikant. Er entwickelte sich rasch zum Jobhopper und Multifunktionär in
staatlichen oder halbstaatlichen Firmen oder Institutionen.
    
Unter dieser Adresse können Sie die Vielfaltigkeit des Herrn Dr. Wrabetz ersehen:
  
http://kundendienst.orf.at/unternehmen/menschen/geschaeftsfuehrung/wrabetz.html
         
Seit 2007 ist er Generaldirektor des ORF und hat noch einigen Funktionen nebenbei.
Laut Rechnungshofbericht verdiente er 2007, satte 349.000,- Euro beim ORF. Geht man
davon aus das Hr. Dr. Wrabetz eine 5 Tage Woche und 6 Wochen Urlaub im Jahr hat, ver-
diente dieser Mann stolze 1.537,- Euro täglich.
                                        
 Verdient 349.000,- Euro im Jahr
Sein Betrieb schreibt 100 Mio. Verlust 
           
Wäre er beim Gericht geblieben, hätte er heute nach 25 Dienstjahren als Staatsanwalt
oder Richter, einen Jahresbruttogehalt von etwa 60.000,- Euro.
Da ist es doch wirklich gut, daß es so etwas wie den ORF gibt.

Bundeskanzler sieht Handlungsbedarf                            

Der oberste Eigentümervertreter des ORF, Bundeskanzler Werner Faymann verlangt nun
tiefgreifende Veränderungen, um eine Katastrophe zu vermeiden, will aber bei den
Chef´s nicht sparen.
               
Faymann hält nichts davon, die Gehälter des Führungspersonals zu kürzen. Neben dem
utopischen Gehalt von Wrabetz,  verdienten laut Rechnungshofbericht die Direktoren
immerhin zwischen 240.000 und 250.000 Euro. Die Gehälter seien hoch, dem stehe aber
auch eine Leistung gegenüber, findet der Kanzler.
               
„Wenn diese Leistung nicht stimmen sollte, würde er eher dafür eintreten, die Leistung
zu erhöhen oder das Personal auszuwechseln“, so der Bundeskanzler weiter.
                               
Das an der Leistung etwas nicht stimmen kann ist offensichtlich, wenn man den ORF mit
anderen und zwar privaten Sendern vegleicht, die trotz Finanzkrise noch immer Gewinne
schreiben. Da keine Erhöhung der Leistung stattgefunden hat, sollte der Bundeskanzler
den zweiten Schritt vollziehen, nämlich das Personal auswechseln.

  
Leistungserhöhung war auch keine in Sicht         

Wenn man bedenkt wie der Verlust des ORF in der Dienstzeit von Dr.Wrabetz explodiert
ist, sollte man den Handlungsbedarf nicht nur sehen, sondern ihn durchführen.
Bei einem privaten Sender hätte ein Herr Dr. Wrabetz, samt Anhang bereits längst den
Hut nehmen müssen.
         
Dem ORF wird immer wieder Proporz- und Vetternwirtschaft nachgesagt. Nun hätte der
Bundeskanzler die Möglichkeit zuerst in den eigenen Reihen und später bei den anderen
Parteien zu kehren.
Vielleicht hat er auch schon mit diesem Gedanken gespielt, wurde aber gleich im Ansatz
von der „Proporz und Vettern-Lobby“ abgewürgt.

      
Immer auf die Kleinen        

Veränderungen sollen lediglich nur bei den „Kleinen“ stattfinden, wenn es nach dem Willen
von Dr. Wrabetz geht.
Wir sind da anderer Meinung. Der Fisch fängt nämlich immer beim Kopf zum stinken an und
da gehört etwas geändert. Es ist an der Zeit in den oberen Etagen endlich fähige Manager
einzusetzen, die ihre Traumgehälter auch Wert sind.
                              
 
Das Zauberwort gewinn- und leistungsorientierter Gehalt wäre hier angebracht ! 
         
Die Lobbysten würden zwar traurig sein ihr Sprachrohr und eine Instiution zu verlieren, wo
man seine Vettern unterbringen kann, aber wie lange will man sich noch einen derart
defizitären Betrieb leisten, der bei geeigneter Führung durchaus Gewinne abwerfen kann.
                          
Stauni
             

Inhalts-Ende

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