Erneuter Fall eines sogenannten Rip-Deals

Und wie Sie sich schützen können .....

Eine 58-jährige Betreiberin eines Geschäfts für Innenausstattung in Wien wurde bereits im November 2023 telefonisch bzw. per Mail von einer vermeintlich ausländischen Firma bezüglich eines Millionengeschäfts kontaktiert. Sie soll dutzende Ferienhäuser für diese Firma ausstatten.

Um sich alle Details auszumachen, soll es zu einem Treffen im Ausland kommen. Anfang Februar kam es dann zu einem persönlichen Treffen in Brüssel wo eine Einigung der Zusammenarbeit sowie eine Vereinbarung einer Vermittlungsprovision erzielt wurde, welche die 58-Jährige in Goldmünzen leisten soll.

Die Übergabe des Goldes fand am 10.02.2024 in Wien im Geschäft der 58-Jährigen statt. Ein Mann der ausländischen Firma überprüfte das Gold und wickelte Klebeband um die Schachtel, in der glaublich das Gold verpackt war. Anschließend wurde vereinbart, die Schachtel bis zur Überweisung des ersten Teiles der Auftragssumme der ausländischen Firma in einem Safe der 58-Jährigen aufzubewahren.

Anschließend teilte der Mann der Frau mit, dass er nun die Überweisung in einer Bank vornehme und anschließend wiederkäme, um das Gold zu holen. Als der Mann nach einiger Zeit nicht zurückkam, öffnete die 58-Jährige das Paket und bemerkte, dass in diesem nur wertlose Metallmuttern waren. Der Mann dürfte das Paket mit dem Gold im Zuge der Überprüfung mit dem wertlosen Paket ausgetauscht haben. Die vermeintliche Firma war ab diesem Zeitpunkt auf keinem Wege mehr zur erreichen.
Die 58-Jährige bemerkte, dass sie Opfer eines Betruges geworden ist und erstattete daraufhin Anzeige in einer Polizeiinspektion.

Das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum Ost, Rip-Deal Unit Vienna, hat die Ermittlungen übernommen. Erste Ermittlungen ergaben, dass die Tätergruppierung bereits mehrere derartige Betrugshandlungen in Europa begangen haben könnte. Weiters soll der Mann, welcher den Betrug in Wien abwickelte, seine Hintermänner möglicherweise um einen Teil der Schadenssumme betrogen haben. Weitere Ermittlungen, insbesondere in Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden, laufen auf Hochtouren.

Phänomen Rip-Deal:

Diese Art von Betrug wird nahezu ausschließlich von erfahrenen Banden der Westbalkanregion angewandt, welche sich gegenüber den Opfern als reiche Geschäftsleute oder Investoren präsentieren.

Es handelt sich um variantenreiche betrügerische Rechtsgeschäfte, bei welchem zumeist beabsichtigt wird Luxusgüter wie Uhren oder Gold zu erwerben. Rahmengeschäfte mit den späteren Opfern dienen nur als Vorwand um die Glaubwürdigkeit zu untermauern und Vertrauen zu gewinnen.

Die Täterschaft beabsichtigt meist alle Geschäfte im Ausland abzuwickeln, bei denen die Luxusgüter meist – unbemerkt – durch wertlose Güter ausgetauscht werden.

Auch beim Verkauf von Immobilien, Booten oder hochpreisigen Autos schlagen die Täter zu. Auch hier wird meist mit einer „Vermittlungsprovision“ gearbeitet, meist in Form von Kryptowährung oder Gold. Wie bei dem zuvor geschilderten Fall folgt auf die geleistete Provision keine Zahlung

Wie Sie sich schützen können

• Wenden Sie sich bei Misstrauen an die nächste Polizeidienststelle und sehen Sie von anstehenden Geschäften ab. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl.

• Reisen Sie für den Verkauf Ihrer – vor allem luxuriöser – Habseligkeiten nicht ins Ausland.
• Seien Sie achtsam und werden sie misstrauisch, wenn der potentielle Käufer oder Geschäftspartner keine Anstalten macht über den Kaufpreis verhandeln zu wollen.
• Stellen Sie Nachforschungen über Ihre Geschäftspartner an und lassen Sie sich Referenzen der Käufer vorweisen – gerade bei Verkäufen von Luxusgütern.
• Erstatten Sie nach einem RIP-Deal jedenfalls auch im Inland Anzeige und nicht nur im Ausland. (Quelle: LPD Wien)

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Zum Gesetzesbruch gezwungen


Schatzsucher?



Bei den am obigen Foto abgebildeten Personen handelt es sich nicht um Goldgräber oder
Schatzsucher die nach römischen Goldmünzen graben, obwohl das Foto am heutigen Tag
in der Nähe von Carnuntum aufgenommen wurde.

Nein, diese Menschen sind der heimischen Landwirtschaft behilflich und gewährleisten
dadurch die Versorgung mit Lebensmittel für die österreichische Bevölkerung. Es sind
Feldarbeiter die den österreichischen Landwirten bei der Bestellung und Ernte ihrer
Felder helfen.



Begrenzt bewilligtes Ausländerkontingent

Die österreichischen Landwirte befinden sich großteils in einem Dilemma. Sie benötigen
zur Bestellung und zum Ernten ihrer Felder dringend Helfer, die am österreichischen
Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind. Also greifen sie auf ausländische Arbeitskräfte, in
diesem Fall aus Ungarn und der Slowakei zurück.

Wenn sie nur jene Leute anstellen könnten die ihnen behördlich genehmigt werden, würde
die Saat vermutlich erst gar nicht ausgebracht werden können oder die reife Frucht auf
den Feldern verfaulen. Der Ablehnungsgrund für mehr ausländische Feldarbeiter als das
Kontingent vorsieht, ist in der Tat erstaunlich.

Langzeitarbeitslose zur Feldarbeit

Zum Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes werden nämlich die meisten Anträge auf
Beschäftigungsbewilligung ausländischer Erntehelfer abgelehnt. Da wäre es doch höchs-
tens an der Zeit arbeitsunwillige Langzeitsarbeitslose auf die Felder zu schicken.

Dadurch könnten diese endlich einmal der Gesellschaft einen kleinen Teil zurückgeben,

den sie durch jahrelanges Schmarotzen erhalten haben. Wenn man einen derartigen Vor-
schlag einem AMS-Berater unterbreiten würde, fiele dieser wahrscheinlich vor lauter
Lachen vom Stuhl.

Zum Gesetzesbruch gezwungen

Also bleibt vielen Landwirten gar nichts anderes übrig, als Arbeitskräfte aus dem benach-
barten Ausland zu holen und diese auf den Feldern ohne Beschäftigungsbewilligung zu
beschäftigen. Dadurch riskieren sie natürlich auch Geldstrafen falls sie dabei erwischt
werden. Als Alternative bietet sich natürlich an, die Felder brach liegen zu lassen.

Und hier schliesst sich der Teufelskreis. Obwohl es in der Landwirtschaft bei der Bewirt-

schaftung von Feldern massiven Personalmangel gibt, müssen arbeitsunwillige Lang-
zeitsarbeitslose diesen Job nicht annehmen.

Anderseits wird behördlich nur ein derartig knappes Ausländer-Kontingent bewilligt, mit
dem es nicht möglich ist Agrarflächen ordentlich zu bewirtschaften. In ihrer Not werden
Landwirte dazu gezwungen, ausländisches Personal entgegen den Bestimmungen des

Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu beschäftigen.

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2010-05-09
  

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