Grundstücksbesitzer müssen die Arbeit von Beamten kontrollieren
LESERINNEN – BRIEF
Sehr geehrtes Redaktions-Team!Ersuche um dringende Veröffentlichung meines Leserbriefes zu einem Thema, über das sicher nur wenige Personen Bescheid wissen: An nachfolgendem Beispiel sieht man wieder die (gewollte?) Desinformation: Kein Medium (TV, Zeitungen, div. Internetseiten ….) hat, soweit ich bisher feststellen konnte, über die seit Anfang Mai 2012 erfolgte Umstellung der Grundstücksdatenbank durch das Amt für Eich- und Vermessungswesen berichtet – warum wird über ein derart wichtiges Thema nicht informiert? Das könnte jedoch für Grundstückseigentümer im Falle eines Grenzstreites weitreichende Folgen haben, da, wie ich zufällig vor kurzem in einem Gemeindemitteilungsblatt las, die Eigentümer selbst (!) mit einer Frist bis Ende November 2012, überprüfen sollen, ob ihr Grundstück – falls es ein oder kein Grenzkatastergrundstück ist – richtig in die neue Grund- stücksdatenbank übernommen wurde. Dazu benötigt man einen (auch älteren) Grundbuchsauszug in dem ganz oben in der 1. Zeile neben der Grundstücksnummer im oben beschriebenen Fall ein „G“ stehen muß (falls es sich um ein Grenzkatastergrundstück handelt) – ist dieses „G“ nicht vorhanden, ist es kein Grenzkatastergrundstück. Dann geht man auf die Homepage des Amtes für Eich- und Vermessungswesens Wien (http://www.bev.gv.at/, Tel. 01/21110-0) zum Link im rot-schwarzen Bereich (gut sicht- bar oben auf der Homepage) und liest sich dort die Anleitung durch. Stimmen die Angaben im Grundbuchsauzug mit den Angaben in der Grundstücksdaten- bank überein, ist alles in Ordnung; ist also das „G“ an der o.a. Stelle sowohl im Grund- buchsauszug als auch in der Datenbank direkt im Kästchen mit der Grundstücksnummer vorhanden, ist alles richtig übernommen worden; befinden sich weder auf dem Grund- buchsauszug noch im entspr. Kästchen in der neuen Grundstücksdatenbank ein „G“ ist ebenfalls alles korrekt. Hat man kein Internet, beim zust. Vermessungsamt (nächstgrößere Stadt/Bezirk) anrufen, Grundstücksauszug bereithalten und überprüfen. Bei abweichenden Angaben muss man eine Korrektur veranlassen – nach Ende November 2012 hat man dazu jedoch keine Mög- lichkeit mehr! Ich empfinde es als Frechheit, dass wir als Steuerzahler ein Heer an Beamten finanzieren und dann quasi einen Teil ihrer Arbeit erledigen müssen! Des weiteren frage ich mich, warum dauernd Umstellungen erforderlich sind, wenn doch ein System gut funktioniert und letztendlich immer mehr auf den Bürger abgewälzt wird, der dann auch die damit verbundenen Unannehmlichkeiten hinnehmen muss. Danke, freundliche Grüße Marlene K.
2012-11-19
Scheinangebot der OMV?
Steht bereits jahrelang zum Verkauf
In Bruck an der Leitha wird seit Jahren ein Grundstück zum Verkauf angeboten. Auf diesem
befand sich früher eine Tankstelle. Möglicherweise konnte der Betreiber dieser Tankstelle, die
strengen Auflagen zum Schutz der Umwelt nicht mehr einhalten und ließ das Objekt auf. Für
diese Vermutung würde auch sprechen, dass sich bis dato kein neuer Tankstellenbetreiber
mehr gefunden haben dürfte.
Aber sei wie es sei, dass besagte Grundstück steht seit einigen Jahren zum Verkauf. Die da-
rauf befindlichen Baulichkeiten (ehemaliges Kaffeehaus, Waschstraße und Flugdach) sind in
keinem optimalen Zustand mehr und müssen vermutlich abgerissen werden. Dies dürfte auch
dem Grundstücksverkäufer bekannt sein – und so bietet dieser nur das Grundstück zum Ver-
kauf an.
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}tsb{/besps}
Wie bereits erwähnt, wird für das obige Grundstück bereits seit mehreren Jahren ein Käufer
gesucht. Zwischenzeitlich waren die Angebotstafeln für kurze Zeit verschwunden und so
dachten wir, dass es bereits einen Besitzerwechsel gegeben hat. Doch weit gefehlt, vor
einigen Tagen wurden diese Tafeln wieder aufgestellt.
Dies erweckte unsere Neugier und deshalb begannen wir zu recherchieren. Besitzerin des
besagten Grundstücks – mit einem Gesamtausmaß von 3.235 m2 – ist die OMV.
Industriegrundstücke werden in Bruck/Leitha um und bis zu 35,- Euro (netto) pro Quadrat-
meter gehandelt, wobei sich dieser Betrag bereits an der oberen Preisgrenze befindet. Zu
Vergleichszwecken haben wir uns zwei Angebote eines renommierten Brucker Immobilien-
händlers herausgesucht. Diese entsprechen in etwa dem gleichen Standard wie das Grund-
stück der OMV.
Screen: willhaben.at
Unrealistische Preisvorstellung oder Scheinangebot?
Als wir uns beim Makler des OMV-Grundstückes erkundigten, was der Preis für das angebot- enen Objekt sei, fielen wir aus allen Wolken. Für dieses wird nämlich sage und schreibe 270.000,- Euro (netto) verlangt. Das ist fast das Dreifache vom ortsüblichen Grundstückspreis. Dabei sind die Abrisskosten für die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten noch nicht berücksichtigt. Damit ist für uns klar, warum sich für dieses Objekt noch kein Käufer gefunden hat. Nun gehen wir davon aus, dass sich in der Immobilienverwaltung der OMV fachkundiges Personal befindet, das sehr wohl über den Preisspiegel für Grundstücke in Bruck/Leitha ausreich- end informiert ist. Daher stellt sich für uns die Frage, warum hier eine Fantasiesumme verlangt wird. Könnte es sein, dass die OMV dieses Grundstück gar nicht verkaufen will? Wenn dem tat- sächlich so ist fragen wir uns, ob dies nur ein reines Scheinangebot ist und welchen Zweck die halbstaatliche Mineralölfirma damit verfolgt. *****2012-09-30
Moslems gestört. 800,- Euro Geldstrafe!
Kein Aprilscherz
Der User „Sammy“ hat uns in seinem Kommentar zum Beitrag „Sind Österreicher(innen)
fremdenfeindlich?“ auf einen Beitrag auf „krone.at“ aufmerksam gemacht. Darf man dem
Artikel Glauben schenken, fällt der Vorfall wohl unter Österreichs skurrilste Gerichtsurteile.
Der Pensionist Helmut G.aus Graz, mähte an einem Freitagnachmittag den Rasen seines
Grundstückes. Dabei jodelte und sang er einige Lieder. Dadurch geriet er mit seinem mos- lemischen Nachbarn in Konflikt.Private Gebetsstunde
Dieser war mit einigen Glaubensbrüder in seinem Haus zur Gebetsstunde zusammenge-
kommen. Dabei wurde der häusliche Gottesdienst, per Lautsprecher in den Hof übertragen.
Die gläubigen Moslems fühlten sich durch den Gesang, des rasenmähenden Pensionisten
gestört und zeigten diesen bei der Polizei an. Angeblich habe der Jodler des Grazers, wie
der Ruf eines Muezzins geklungen.
Sollte jetzt jemand glauben, dass diese Anzeige eingestellt wurde, der irrt gewaltig. Der
Pensionist wurde vom Bezirksgericht Graz-West, wegen „Verächtlichmachung religiöserSymbole“ und „Behinderung der Religionsausübung“ zu 800,- Euro Geldstrafe verurteilt.
Öl ins Feuer gegossen
Ein derartiges Urteil kann nur Kopfschütteln auslösen und trägt sicher dazu bei, Öl ins Feu-
er für Fremdenhass zu schütten. Bei allen Respekt für das Richteramt, der oder die urteil-
ende Richter(in), gehört von seinem (ihrem) Amt abgezogen und an eine Stelle versetzt,
wo diese(r) keinen Schaden anrichten kann.
Wir respektieren die Freiheit der Religionsausübung. Sollte diese, wie in diesem Fall aus-
serhalb eines Gotteshauses, auf einem Privatgrundstück abgehalten werden, so ist darauf zu achten, dass unbeteiligte Nachbarn nicht behelligt werden.Der Fall ist einzigartig
Uns ist kein derartiger Fall bekannt, bei dem eine Religionsgemeinschaft eine Anzeigeerstattet hat, weil sie sich durch einen rasenmähenden und singenden Nachbarn belästigt
fühlte. Mit einem derartigen Verhalten wird die Toleranzgrenze der Religionsfreiheit aus-
gereizt und trägt sicherlich nicht zur Völkerverständigung bei.
Es ist nur traurig, dass sich ein(e) Richter(in) für derart billige Polemik hergibt und im Namen
der Republik Österreich urteilt. Denn wir sind uns ziemlich sicher, dass dieses Urteil nicht im Sinne der österreichischen Bevölkerung war. Dem betroffenen Pensionisten kann nur ange- raten werden, in die nächste Instanz zu gehen und zu hoffen, dort einen praxisnahen Richter zu finden.*****
2010-11-27