Grundstücksverkauf in der Ukraine hat begonnen

Ein Angebot für Abenteurer

Scheinbar, wenn zurzeit auch nur im ganz Kleinen, beginnt der Ausverkauf der Ukraine. Genauer gesagt, was der Führer der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, nicht ohnehin schon an die USA verscherbelt hat.  Jedenfalls wird für 7.000,- Euro, 209 km von Kiew entfernt, ein Grundstück mit einer Fläche von 2500 m2, mit einem renovierungsbedürftigen Haus mit 48,6 m2 am Ufer des Flusses Bolshaya Vys, im Dorf Kamenka angeboten.

Ob man sich dort mit der russischen Armee oder mit den faschistischen ukrainischen Bandera-Banden herumschlagen muss, geht aus dem Inserat leider nicht hervor. Jedenfalls ist es ein Angebot für Abenteurer, denen auch Korruption nicht fremd sein darf. Denn die Ukraine ist eines der korruptesten Länder dieser Welt.

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Grundstücksbesitzer müssen die Arbeit von Beamten kontrollieren


LESERINNEN – BRIEF

Sehr geehrtes Redaktions-Team!

Ersuche  um  dringende  Veröffentlichung  meines  Leserbriefes  zu einem Thema,  über das
sicher nur wenige Personen Bescheid wissen:
An nachfolgendem Beispiel sieht man wieder die (gewollte?) Desinformation:   Kein Medium
(TV,  Zeitungen,  div. Internetseiten ….) hat,  soweit ich bisher feststellen konnte,  über die
seit  Anfang  Mai 2012  erfolgte  Umstellung  der  Grundstücksdatenbank durch das Amt für
Eich- und  Vermessungswesen  berichtet  –  warum  wird über ein derart wichtiges Thema
nicht informiert?
Das  könnte  jedoch  für Grundstückseigentümer im Falle eines Grenzstreites weitreichende
Folgen  haben,  da,  wie ich zufällig vor kurzem in einem Gemeindemitteilungsblatt las, die
Eigentümer  selbst (!)  mit  einer Frist bis Ende November 2012, überprüfen sollen,  ob ihr
Grundstück – falls es ein oder kein Grenzkatastergrundstück ist – richtig in die neue Grund-
stücksdatenbank übernommen wurde.
Dazu  benötigt  man  einen  (auch älteren)  Grundbuchsauszug  in  dem  ganz  oben in der
1. Zeile  neben  der  Grundstücksnummer  im oben beschriebenen Fall ein „G“ stehen muß
(falls es sich um ein Grenzkatastergrundstück handelt) – ist dieses „G“ nicht vorhanden, ist
es kein Grenzkatastergrundstück.
Dann  geht  man  auf  die  Homepage des Amtes für Eich- und Vermessungswesens Wien
(http://www.bev.gv.at/, Tel. 01/21110-0)  zum  Link im rot-schwarzen Bereich (gut sicht-
bar oben auf der Homepage) und liest sich dort die Anleitung durch.
Stimmen  die  Angaben  im  Grundbuchsauzug  mit den Angaben in der Grundstücksdaten-
bank  überein,  ist  alles  in Ordnung;  ist also das „G“ an der o.a. Stelle sowohl im Grund-
buchsauszug  als  auch  in der Datenbank direkt im Kästchen mit der Grundstücksnummer
vorhanden,  ist  alles richtig übernommen worden;   befinden sich weder auf dem Grund-
buchsauszug  noch  im  entspr.  Kästchen in der neuen Grundstücksdatenbank ein „G“ ist
ebenfalls alles korrekt.
Hat man kein Internet, beim zust. Vermessungsamt (nächstgrößere Stadt/Bezirk) anrufen,
Grundstücksauszug bereithalten und überprüfen.  Bei abweichenden Angaben  muss man
eine Korrektur veranlassen – nach Ende November 2012 hat man dazu jedoch keine Mög-
lichkeit mehr!
Ich empfinde es als Frechheit, dass wir als Steuerzahler ein Heer an Beamten finanzieren
und  dann  quasi  einen Teil ihrer Arbeit erledigen müssen!   Des weiteren frage ich mich,
warum  dauernd  Umstellungen erforderlich sind,  wenn doch ein System gut funktioniert
und  letztendlich  immer  mehr auf den Bürger abgewälzt wird,  der dann auch die damit
verbundenen Unannehmlichkeiten hinnehmen muss.
Danke, freundliche Grüße
Marlene K.

2012-11-19
  

Scheinangebot der OMV?


Steht bereits jahrelang zum Verkauf

In  Bruck an der Leitha  wird  seit  Jahren ein Grundstück zum Verkauf angeboten.   Auf diesem
befand sich früher eine Tankstelle. Möglicherweise  konnte der Betreiber dieser Tankstelle, die
strengen  Auflagen zum Schutz der  Umwelt nicht mehr einhalten und ließ das Objekt auf.  Für
diese  Vermutung  würde  auch  sprechen,  dass sich bis dato kein neuer Tankstellenbetreiber
mehr gefunden haben dürfte.
 
Aber sei wie es sei, dass besagte Grundstück steht seit einigen Jahren zum Verkauf.   Die da-
rauf  befindlichen Baulichkeiten  (ehemaliges Kaffeehaus, Waschstraße und Flugdach)  sind in
keinem optimalen Zustand mehr und müssen vermutlich abgerissen werden. Dies dürfte auch
dem Grundstücksverkäufer bekannt sein  –  und so bietet dieser nur das Grundstück zum Ver-
kauf an.
 
Fotos: © erstaunlich.at
{besps}tsb{/besps}
 
Wie bereits erwähnt,  wird für das obige Grundstück bereits seit mehreren Jahren ein Käufer
gesucht.   Zwischenzeitlich  waren  die  Angebotstafeln  für  kurze Zeit verschwunden und so
dachten  wir,  dass  es  bereits  einen Besitzerwechsel gegeben hat.   Doch weit gefehlt,  vor
einigen Tagen wurden diese Tafeln wieder aufgestellt.
 
Dies  erweckte  unsere Neugier und deshalb begannen wir zu recherchieren.   Besitzerin des
besagten Grundstücks  – mit einem Gesamtausmaß von 3.235 m2 –  ist die OMV.
 
 
Industriegrundstücke  werden  in  Bruck/Leitha  um und bis zu 35,- Euro (netto) pro Quadrat-
meter gehandelt,  wobei sich  dieser Betrag bereits an der oberen Preisgrenze befindet.  Zu
Vergleichszwecken  haben  wir  uns zwei Angebote eines renommierten Brucker Immobilien-
händlers herausgesucht.   Diese entsprechen in etwa dem gleichen Standard wie das Grund-
stück der OMV.
 
Screen: willhaben.at
 

Unrealistische Preisvorstellung oder Scheinangebot?

Als  wir  uns  beim Makler des OMV-Grundstückes erkundigten,  was der Preis für das angebot-
enen  Objekt  sei,  fielen  wir  aus  allen  Wolken.   Für  dieses wird nämlich sage und schreibe
270.000,- Euro (netto) verlangt.   Das ist fast das Dreifache vom ortsüblichen Grundstückspreis.
Dabei  sind  die  Abrisskosten  für die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten noch nicht
berücksichtigt.   Damit ist für uns klar, warum sich für dieses Objekt noch kein Käufer gefunden
hat.
 
Nun  gehen  wir  davon  aus,  dass  sich  in  der  Immobilienverwaltung  der  OMV fachkundiges
Personal befindet,  das sehr wohl über den Preisspiegel für Grundstücke in Bruck/Leitha ausreich-
end informiert ist.  Daher stellt sich für uns die Frage, warum hier eine Fantasiesumme verlangt
wird.  Könnte es sein, dass die OMV dieses Grundstück gar nicht verkaufen will?   Wenn dem tat-
sächlich  so ist fragen wir uns,  ob dies nur ein reines Scheinangebot ist und welchen Zweck  die
halbstaatliche Mineralölfirma damit verfolgt.
 
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2012-09-30
 

Moslems gestört. 800,- Euro Geldstrafe!


Kein Aprilscherz

Der User  „Sammy“ hat uns in seinem Kommentar zum Beitrag  „Sind Österreicher(innen)
fremdenfeindlich?“ auf einen Beitrag auf „krone.at“ aufmerksam gemacht.  Darf man dem
Artikel Glauben schenken,  fällt der Vorfall wohl unter Österreichs skurrilste Gerichtsurteile.

Der Pensionist Helmut G.aus Graz,  mähte an einem  Freitagnachmittag den Rasen seines

Grundstückes. Dabei jodelte und sang er einige Lieder. Dadurch geriet er mit seinem mos-
lemischen Nachbarn in Konflikt.

Private Gebetsstunde

Dieser war mit  einigen  Glaubensbrüder  in seinem Haus zur  Gebetsstunde zusammenge-
kommen. Dabei wurde der häusliche Gottesdienst, per Lautsprecher in den Hof übertragen.
Die gläubigen  Moslems fühlten sich durch den Gesang, des rasenmähenden Pensionisten
gestört und zeigten  diesen bei der Polizei an.  Angeblich habe der  Jodler des Grazers, wie
der Ruf eines Muezzins geklungen.

Sollte jetzt  jemand glauben,  dass diese  Anzeige eingestellt  wurde,  der irrt gewaltig.  Der

Pensionist  wurde  vom Bezirksgericht  Graz-West,  wegen  „Verächtlichmachung religiöser
Symbole“ und „Behinderung der Religionsausübung“ zu 800,- Euro Geldstrafe verurteilt.

Öl ins Feuer gegossen

Ein derartiges Urteil kann nur Kopfschütteln auslösen und trägt sicher dazu bei, Öl ins Feu-
er für  Fremdenhass zu schütten.  Bei allen Respekt für das Richteramt,  der oder die urteil-
ende Richter(in),  gehört von  seinem (ihrem)  Amt abgezogen und  an  eine Stelle versetzt,
wo diese(r) keinen Schaden anrichten kann.

Wir respektieren die Freiheit der Religionsausübung. Sollte diese,  wie in diesem Fall aus-

serhalb eines Gotteshauses, auf einem Privatgrundstück abgehalten werden, so ist darauf
zu achten, dass unbeteiligte Nachbarn nicht behelligt werden.

Der Fall ist einzigartig

Uns ist  kein  derartiger Fall  bekannt,  bei dem eine  Religionsgemeinschaft  eine  Anzeige
erstattet hat, weil sie sich durch einen rasenmähenden und singenden Nachbarn belästigt
fühlte.  Mit einem derartigen  Verhalten  wird die Toleranzgrenze der Religionsfreiheit aus-
gereizt und trägt sicherlich nicht zur Völkerverständigung bei.

Es ist nur traurig, dass sich ein(e) Richter(in)  für derart billige Polemik hergibt und im Namen

der Republik Österreich urteilt.  Denn wir sind uns ziemlich sicher, dass dieses Urteil nicht im
Sinne der österreichischen Bevölkerung war.  Dem betroffenen  Pensionisten kann nur ange-
raten werden, in die nächste Instanz zu gehen und zu hoffen, dort einen praxisnahen Richter
zu finden.

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2010-11-27
 

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