FPÖ – Hafenecker: „Zu viele Zufälle und massive Druckausübung von Polizisten auf Gemeindeärztin im Pilnacek-U-Ausschuss!“

Zerstochene Reifen von Familienmitgliedern und Einschüchterungsversuche gegenüber der Gemeindeärztin werfen weitere Fragen auf

„Die heutigen Aussagen der Gemeindeärztin im Pilnacek-Untersuchungsausschuss sprengen alle Dimensionen des bisher Bekannten und zeigen, wie tief der schwarze Sumpf wirklich ist“, kommentierte der FPÖ-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss, Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA, die heutige Befragung. Für ihn sei klar: „Wenn eine erfahrene Ärztin 15 Minuten lang von Polizisten bedrängt wird aufgrund ihrer Forderung nach einer Obduktion, ist das bereits besorgniserregend. Wenn dieselben Beamten dann aber im Nachhinein behaupten, es hätte nie Druck gegeben, dann wirft das nur noch mehr Fragen auf und bestärkt den Verdacht, dass hier etwas vertuscht werden soll.“

Weiters hielt der freiheitliche Fraktionsführer fest: „Wenn darüber hinaus im Umfeld einer kritischen Auskunftsperson plötzlich Reifen aufgeschlitzt, Scheiben eingeschlagen werden, und sogar ihre Homepage am Tag der Befragung offline geht, dann sind das zu viele Zufälle auf einmal.“

Für Hafenecker zeige sich die Widersprüchlichkeit des ÖVP-Systems auch an anderer Stelle: „Einerseits ist man nicht fähig, die Polizei mit einfachsten Mitteln wie Thermometern auszustatten, andererseits werden aber selektiv Polizisten und Feuerwehrmänner, die als Auskunftspersonen geladen sind, zu ‚Schulungen‘ vom ÖVP-geführten Innenministerium eingeladen. Die aufklärende Ärztin, die auch Feuerwehrärztin ist, wird jedoch nicht eingeladen. Hier sieht man, wie weit die Arme des schwarzen tiefen Staates reichen.“

Abschließend betonte der FPÖ-Generalsekretär: „Der heutige Tag hat erneut eindrucksvoll bewiesen, wie notwendig dieser Untersuchungsausschuss ist. Mit jeder Befragung tauchen neue Fragen und Widersprüche auf, die nach lückenloser Aufklärung verlangen!“

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15 Verkehrstote in der vergangenen Woche

303 Verkehrstote zwischen 1. Jänner und 28. September 2025

In der vergangenen Woche starben sieben Pkw-Lenker, drei Motorradlenker, zwei Fußgänger, ein Leichtmotorradlenker, ein Lenker eines Klein-Lkw und ein Radfahrer bei Verkehrsunfällen. Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Mittwoch, 24. September 2025, im Bezirk Graz, Steiermark, bei dem einer der oben erwähnten Fußgänger getötet wurde. Eine 59-Jährige wollte die Gleise einer Straßenbahn überqueren und dürfte dabei vermutlich die herannahende Straßenbahngarnitur übersehen haben. Das Schienenfahrzeug war defekt, wodurch es von einem vorausfahrenden Sicherungsfahrzeug begleitet und von einer weiteren Straßenbahn geschoben wurde. Der Lenker des Sicherungsfahrzeuges warnte die Fußgängerin noch vor der unbeleuchteten Straßenbahn, konnte aber nicht mehr verhindern, dass diese auf die Gleise trat und vom Schienenfahrzeug erfasst und getötet wurde. Am Wochenende verunglückten fünf der 15 verstorbenen Verkehrsteilnehmer.

Neun Personen kamen in der Vorwoche auf Landesstraßen B, jeweils zwei auf Landesstraßen L und Gemeindestraßen und je eine auf einer Autobahn und Schnellstraße ums Leben. Vier Verkehrstote mussten in Niederösterreich, jeweils drei in der Steiermark und in Tirol, zwei in Oberösterreich und je einer im Burgenland, in Kärnten und in Vorarlberg beklagt werden.

Vermutliche Hauptunfallursachen waren in sieben Fällen Unachtsamkeit/Ablenkung, in drei Fällen nicht angepasste Geschwindigkeit, in zwei Fällen Alkoholisierung und in je einem Fall Fehlverhalten des Fußgängers, gesundheitliche Beeinträchtigung und Übermüdung. Vier tödliche Unfälle waren Alleinunfälle, vier Verkehrstote waren ausländische Staatsangehörige und ein Pkw-Lenker verwendete keinen Sicherheitsgurt.

Vom 1. Jänner bis 29. September 2025 gab es im österreichischen Straßennetz 303 Verkehrstote (vorläufige Zahl). Im Vergleichszeitraum 2024 waren es 281 und 314 im Jahr 2023.

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Drängler auf Autobahnen sorgen für meisten Ärger, Handynutzer für größte Gefahr

Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit über die ärgerlichsten Verhaltensweisen

Knapp auffahren und drängeln – das ist für die Österreicherinnen und Österreicher das ärgerlichste Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen bei einer Fahrt auf den Autobahnen und Schnellstraßen. Mit 63 Prozent deutlich mehr als die Hälfte der Befragten – exakt 1.055 Personen wurden bei der Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit befragt – gaben Dränglern den unrühmlichen ersten Platz bei den unerwünschten Verhaltensweisen im Straßenverkehr. Auf Platz 2 folgt bereits die – allerdings sehr gefährliche – Abwehrreaktion von Bedrängten, nämlich „als Erziehungsmaßnahme“ zu bremsen (48 Prozent). Den dritten Podestplatz der Ärgernisse erhielt der abrupte Fahrstreifenwechsel mit 46 Prozent. Knapp dahinter mit 45 Prozent Ärgerquote landeten alle jene, die (zu) langsam auf dem mittleren oder linken anstatt auf dem rechten Fahrstreifen fahren.

Das eigene Fahrverhalten schätzte der Großteil der 1.055 Befragten hingegen als regelkonform ein. Dennoch gaben immerhin fast 18 Prozent zu, allgemein zu schnell zu fahren, als Drängler erkannten sich 10,3 Prozent wieder und als Blinker-lose Spurwechsler 9,6 Prozent. Beobachtet wird dieses unerwünschte und gefährliche Verhalten aber deutlich häufiger. Jeweils knapp zwei Drittel der Befragten gaben an, Raser, Drängler und Spurwechsler häufig oder sogar sehr häufig zu sehen.

Handy als Gefahrenquelle

Wenn es um die größte Gefahr während einer Autofahrt geht, ist aber das Smartphone mit 66,1 Prozent der Befragten die Nummer 1, die Drängler sind allerdings mit exakt 66 Prozent ganz knapp dran. Und mit 58 Prozent kamen die Spurwechsler auf Platz 3.

Eine bedenkliche Steigerung gab es bei der Frage, ob in den vergangenen fünf Jahren Spannungen zwischen Autofahrerinnen und Autofahrern generell zugenommen haben. 56,3 Prozent sahen dabei ein deutliches Plus, nur 42,3 Prozent waren der Meinung, dass das gleichgeblieben wäre (1,4 Prozent orteten einen Rückgang). Gründe für diese Spannungen? 31 Prozent vermuteten Zeitdruck sowie Stress, 23 Prozent Egoismus und Rücksichtslosigkeit.

Dazu der ASFINAG-Verkehrssicherheitsexperte Bernhard Lautner: „Ablenkung generell und speziell durch die Nutzung eines Handys, vielleicht sogar in Kombination mit zu geringem Abstand, ist die Unfallursache Nummer eins auf unseren Autobahnen. Das Smartphone ist natürlich längst Teil unserer Gesellschaft und es gibt unendlich viele Anwendungen. Während der Fahrt gilt aber nur eine eingeschränkte Nutzung – mit Freisprecheinrichtung zum Telefonieren oder als Navi. Die Ablenkung durch Smartphones ist massiv und daher gefährlich und rücksichtslos. Sich selbst und den anderen gegenüber.“

Den Drang während der Autofahrt zum Mobiltelefon zu greifen, kennen vermutlich alle. Doch welcher Chat, welche Story, welches Foto kann nicht bis zum nächsten Stopp warten? Die Rastplätze der ASFINAG sind dafür bestens geeignet und auch mit W-Lan ausgestattet.

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Handyführerschein startet zum Schulbeginn in die zweite Runde

Österreichs Jugend bewegt sich verantwortungsbewusst im digitalen Raum - Schon über 1.000 Zertifikate ausgestellt

Mit dem Start ins neue Schuljahr 2025/26 geht der FMK (Forum Mobilkommunikation)-Handyführerschein für Kinder und Jugendliche in die zweite Runde. Österreichs Jugendliche gehen mit Daten sensibler um, als allgemein angenommen.

Die ersten Auswertungen zum FMK-Handyführerschein Ende des letzten Semesters haben bereits gezeigt, dass Jugendliche vorsichtiger mit persönlichen Daten umgehen als allgemein angenommen und an praxisnahen Informationen zum sicheren Umgang mit Smartphones und Tablets interessiert sind. Das Projekt stärkt nicht nur digitale Kompetenzen, sondern trägt auch dazu bei, das Bewusstsein für Datenschutz und reflektierte Mediennutzung frühzeitig zu schärfen.

Die Prüfung zum FMK-Handyführerschein ist als Online-Quiz mit 25 Fragen konzipiert, die den reflektierten Umgang mit mobilen Endgeräten und deren Möglichkeiten im Fokus haben. Wer mindestens 22 der 25 Fragen korrekt beantwortet, erhält den offiziellen FMK-Handyführerschein in Form einer personalisierten Urkunde. Seit der Einführung Ende des letzten Semesters wurden bereits über 1.000 Zertifikate ausgestellt.

Die Basis für die Prüfung bildet der interaktive Tablet-Kurs „Mobile Generation“, der für die 6. bis 8. Schulstufe entwickelt wurde. Begleitendes Lehrmaterial steht kostenfrei und ohne Registrierung online zur Verfügung. Ziel ist, niederschwellig Jugendlichen praxisnahes Wissen zu vermitteln und sie für Themen wie Datenschutz, digitale Sicherheit und die reflektierte Nutzung der Sozialen Medien zu sensibilisieren.

Erklärvideo zum FMK-Handyführerschein

Zur Veranschaulichung des Prüfungsablaufs hat das FMK ein kurzes Erklärvideo auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht:

Die Prüfungen und Lernmaterialien sind online verfügbar und können jederzeit kostenfrei abgerufen werden: www.lehrer.at/handy

Das Angebot unterstützt Lehrerinnen und Lehrer dabei, die Medienkompetenz und das Verantwortungsbewusstsein im digitalen Raum von Schülerinnen und Schülern zu fördern.

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Rechtzeitig den Schulweg üben

Schon in den letzten Ferienwochen sollte der Schulweg regelmäßig gemeinsam geübt werden, damit sich die Kinder im September sicher zurechtfinden

Noch genießen die Schülerinnen und Schüler ihre verdienten Ferien. Doch das neue Schuljahr naht und schon in wenigen Wochen werden sich Kinder und Jugendliche auf den Straßen tummeln, um in die Schule zu kommen. Gerade jüngere Kinder sollten daher rechtzeitig beginnen und gemeinsam mit Erwachsenen den sichersten Schulweg trainieren. Mit einigen Tipps können die jungen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer spielerisch erlernen, worauf zu achten ist, wo Gefahrenquellen lauern und ob der kürzeste Weg automatisch der sicherste ist.

„Der Schulweg ist nicht an einem Tag erlernt, sondern es braucht rund sechs bis zehn Wiederholungen, bis alle Gefahrensituationen am Schulweg auch als solche erkannt werden“, erklärt ARBÖ-Verkehrspsychologin Mag. Patricia Prunner.

Wie wichtig Prävention ist, zeigen Daten der Statistik Austria. Im Jahr 2024 gab es österreichweit 419 Unfälle mit insgesamt 451 verletzten Kindern auf Schulwegen. Die meisten Unfälle passierten 2024 mit Kindern vom 10. bis zum 12. Lebensjahr, am seltensten verunglückten Kinder in der 1. und 2. Volksschulklasse. Dies zeigt, dass das Üben des Schulwegs nicht nur für die jüngsten Schülerinnen und Schüler wichtig ist. Erstmals seit drei Jahren verlor im Vorjahr glücklicherweise kein Kind sein Leben am Schulweg.

Tipps für das Erlernen des Schulwegs:

Der ARBÖ hat eine Liste mit Tipps für Eltern und Kinder zusammengestellt, damit der Schulweg für die Kleinen keine bösen Überraschungen bereithält.

1. Den sichersten Schulweg gemeinsam mit den Kindern erarbeiten. Als sicherster Weg gilt jener mit wenig Verkehr und den wenigsten Straßenüberquerungen. Das bedeutet auch, dass der sicherste Weg nicht automatisch der kürzeste Weg ist.

2. Gefahrenquellen, wie beispielsweise Abbieger bei Ampeln, gemeinsam mit den Sprösslingen aufspüren. Auch wenn die Ampel auf Grün steht, soll man sich vergewissern, dass die Straße gefahrlos überquert werden kann.

3. Den Kindern nicht nur am Schulweg, sondern auch im Alltag vorleben, wie man sich im Straßenverkehr richtig verhält. Insbesondere gilt das bei Straßenüberquerungen, Ampeln, Zebrastreifen sowie Ein- und Ausfahrten. Aber auch am Gehsteig: So ist es sicherer, auf der Innenseite des Gehwegs zu gehen, damit ist der Abstand zum vorbeifahrenden Fahrzeug größer.

4. Dem Kind erklären, warum gewisse Situationen gefährlich sind. Beobachtetes Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer ansprechen und erklären, welche Folgen das haben könnte.

5. Lob und Bestärkung helfen dem Kind, schneller zu lernen. Ungeduldig werden, Drohungen aussprechen und Schimpfen verunsichert Kinder nur.

6. Keine Angst machen und das Kind nicht überfordern.

7. Den Schulweg auch während des Schuljahrs selbst des Öfteren abgehen: Der Weg kann sich durch Baustellen verändert haben.

8. In „Echtzeit“, also zwischen 7 und 8 Uhr morgens, üben: Das Verkehrsaufkommen sollte beim Erlernen ähnlich sein, wie es das Kind dann tatsächlich erlebt.

9. Fühlt sich das Kind schon sicher am Weg, kann ihm die Führung überlassen werden – es soll erklären, was es auf dem Schulweg tut und warum.

10. Auf gute Sichtbarkeit achten: Kinderwarnwesten, reflektierende Schnapparmbänder und Anhänger gibt es in den ARBÖ-Prüfzentren.

11. Zeit geben: Das Kind in der Früh rechtzeitig in die Schule schicken. Am Nachmittag sollte es keine starren Zeiten geben, wann das Kind zu Hause sein muss. Besser ist es, das Kind lässt sich Zeit, um sicher anzukommen.

12. Ablenkungen, wie Handy und Musik, sind am Schulweg tabu.

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Das Handy im Auslandsurlaub

AK gibt Tipps, damit ein Anruf im Ausland nicht zur Kostenfalle wird

Der langersehnte Urlaub sollte keinesfalls durch unnötige Roamingkosten getrübt werden. Die AK empfiehlt, sich rechtzeitig zu informieren und nötige Einstellungen am Handy vorzunehmen. Besonders vorsichtig sollten Konsumenten mit der Handynutzung auf Kreuzfahrtschiffen und in Flugzeugen sein.

Man liegt am Strand, checkt den Social Media Account und hat Lust, ein paar Urlaubsfotos zu verschicken: Wer nicht aufpasst, kann genau in diesen Situationen in die Kostenfalle tappen. Denn automatische Updates, Nachrichtendienste und Co. verursachen hohen Datentransfer. Datenroaming außerhalb der EU kann sehr kostspielig werden. Die AK empfiehlt, WLAN-Verbindungen zu nutzen und darauf zu achten, dass das Datenroaming auch wirklich deaktiviert ist. Funktioniert nämlich das WLAN nicht, schalten die meisten Handys automatisch wieder auf das Mobilfunknetz um.

Urlaubsdestination ist entscheidend

Innerhalb der EU (plus Norwegen, Liechtenstein und Island) entstehen keine zusätzlichen Kosten für Telefonie und Internet. Mit „Roam like at Home“ kann das Handy im EU-Ausland wie zuhause genutzt werden. Dies gilt auch für Freieinheiten laut Tarifbestimmungen.
Beim erstmaligen Einbuchen in ein Netz erhalten Konsumenten eine Roaming-Informations-SMS. Grundsätzlich gibt es eine weltweite Kostenobergrenze von 60 Euro für Datenroaming (nicht Telefonie!). Sind 80 Prozent der Kostengrenze erreicht, erfolgt eine Benachrichtigung. Die Kostengrenze kann vom Konsumenten bei Erreichen des Limits aufgehoben werden. Davon ist jedoch dringend abzuraten.

Viele Betreiber bieten mittlerweile auch Roamingsperren speziell für „außerhalb der EU“ an. Mit einer solchen Roamingsperre ist man zuverlässig vor unerwünschtem Roaming, zum Beispiel im grenznahen Bereich zur Schweiz, geschützt. Trotzdem kann man das kostengünstige Roaming innerhalb der EU verwenden.

Besondere Vorsicht am Schiff und im Flugzeug geboten

Die Kostenobergrenze für Datenroaming gilt übrigens auch für nicht-terrestrische Netze (zum Beispiel Satellitennetze) auf Flugzeugen und Kreuzfahrtschiffen. Alle anderen Roamingentgelte wie Telefonie sind meist sehr teuer. Tipp: Die Roaming-Informations-SMS genau lesen. Man sollte am besten vor dem Aufenthalt im EU-Ausland oder in grenznahen Gebieten die Roaming-Funktion direkt beim Betreiber ausschalten lassen. So können unkontrollierte Kosten erst gar nicht entstehen. Wird diese Einstellung nur am Handy vorgenommen, kann es zu Beweisproblemen kommen.

Falle: Mobilbox

Vor dem Auslandsaufenthalt sollte unbedingt die Mobilbox (##002# anrufen) deaktiviert werden. Wird man im Ausland angerufen und hebt nicht ab, wird der Anrufer auf die Mobilbox umgeleitet. Dann kommt es zum sogenannten Passivroaming. Dabei fallen Kosten an, als würde man selbst vom Ausland nach Österreich anrufen.

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Knapp die Hälfte der Österreicher ist im Urlaub für ihre Vorgesetzten erreichbar

Interessante willhaben-Umfrage

Männer sowie Berufstätige in Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich sind laut willhaben-Erhebung unter rund 1.500 Personen im Urlaub besonders häufig verfügbar. 40 Prozent beschäftigen sich freiwillig mit ihrem Job und lesen passiv mit, beantworten Mails oder erledigen aktiv Aufgaben. Wenige haben bereits einen Urlaub aus beruflichen Gründen unter- oder abgebrochen. Drei Viertel planen heuer Sommerurlaub mit maximal 15 Tagen – bevorzugt in europäischen Ländern, gefolgt von Österreich und Balkonien.

Ob Pärchen-Urlaub an einem der vielen heimischen Seen, Familienzeit in Lignano oder ein Solo-Abenteuer am anderen Ende der Welt – bei vielen in Österreich lebenden Menschen ist die Vorfreude auf den Sommerurlaub groß. Laut einer aktuellen willhaben-Umfrage, an der rund 1.500 User und Userinnen teilgenommen haben, planen mehr als drei Viertel der Menschen in dieser Saison einen Urlaub – zumeist geht es dabei in „ein anderes europäisches Land“ (67,4 Prozent) oder zu einer Destination „in Österreich“ (39,2 Prozent). 15,7 Prozent entscheiden sich auch, „Zuhause“ zu urlauben – ein Wert, der noch vor jenen liegt, die ihre freie Zeit „außerhalb Europas“ (12,8 Prozent) verbringen, wobei Mehrfachnennungen möglich waren.

Aber: Sind heimische ArbeitnehmerInnen für ihre Vorgesetzten, aber auch für ihre Kollegen im Urlaub erreichbar? Und wie viele von ihnen verbringen die Zeit am Pool damit, hin und wieder ihre E-Mails zu checken? Auch das hat willhaben, eine der meistgenutzten Jobplattformen Österreichs, im Rahmen der aktuellen UserInnen-Befragung zum Thema „Erreichbarkeit im Urlaub“ ermittelt.

12,1 Prozent sind im Urlaub „jederzeit“, 34,6 Prozent „in dringenden Fällen“ erreichbar

Den Umfrage-Ergebnissen zufolge ist die überwiegende Mehrheit der Befragten, und zwar 68,8 Prozent, im Sommer insgesamt maximal 15 Tage auf Urlaub. Keine ausschweifend lange Erholungszeit, die viele von ihnen dennoch mit den Worten „Wenn etwas ist, ruf mich an“ zu beginnen scheinen: Fast die Hälfte der Befragten ist für ihre/n Vorgesetzte/n erreichbar – 12,1 Prozent „jederzeit“, 34,6 Prozent „in dringenden Fällen“. Als besonders verfügbar zeigen sich dabei Männer und Berufstätige in den Branchen „Medien & Werbung“, „Rechts-, Steuer- & Unternehmensberatung“ sowie „Bauwesen“. Häufig vertreten sind hier jedoch auch Befragte in den Bundesländern Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich sowie, nicht allzu überraschend, Personen, die selbst in (bereichs-)leitenden Funktionen arbeiten.

Ihren Kollegen stehen Österreicher im Urlaub übrigens noch bereitwilliger zur Verfügung – hier geben in Summe 59,5 Prozent aller Teilnehmer zu Protokoll, grundsätzlich erreichbar zu sein.

Die meisten zweifeln, ob Verfügbarkeit im Urlaub förderlich für ihre Karriere ist

Das Urlaubsgesetz besagt, dass freie Tage der Erholung dienen und heimische Arbeitnehmer – mit Ausnahme der Rufbereitschaft – nicht für ArbeitgeberInnen zu erreichen sein müssen. Warum sind es so viele von ihnen dennoch? Auf die Frage „Hast du in deinem aktuellen Job das Gefühl, dass von dir Erreichbarkeit im Urlaub erwartet wird?“ antworten in Summe etwa drei Viertel der Befragten, dass dies „überhaupt nicht“ (31,9 Prozent) oder „nur in Notfällen“ (38,7 Prozent) der Fall sei. 14,2 Prozent haben „stillschweigend“ den Eindruck, 3,4 Prozent erleben dies „ausdrücklich, auch wenn es in ihrer Position nicht notwendig wäre“ – ein Gefühl des Drucks, den Berufstätige in den Branchen „Transport, Verkehr & Logistik“, „Rechts-, Steuer- & Unternehmensberatung“ sowie „Medien & Werbung“ überdurchschnittlich häufig erleben. 6,4 Prozent erklären, dass dies ausdrücklich von ihnen, z.B. als Vorgesetzter, erwartet wird“.

Entsprechend gering ist auch der Anteil jener Personen, die Erreichbarkeit im Urlaub als förderlich für ihre Karriere verorten. 6,5 Prozent haben dadurch bereits „persönliche Vorteile erlebt“, 16,2 Prozent glauben, dass es „ihr Standing im Unternehmen verbessert“. Der Rest steht dieser Thematik neutral bzw. (eher) negativ entgegen, wenn es um die Frage geht, ob Verfügbarkeit im Urlaub das berufliche Fortkommen fördert.

40 Prozent der Arbeitnehmer verfolgen freiwillig mit, was sich beim Arbeitgeber tut

Und so stellt sich die Frage, warum viele Arbeitnehmer im Urlaub dennoch erreichbar bleiben. Die Ergebnisse der willhaben-Umfrage implizieren dabei – zumindest teilweise – eine gewisse Freiwilligkeit seitens der Beschäftigten. Denn: Rund 40 Prozent der Umfrage-Teilnehmer geben an, sich von sich aus mit dem Job zu beschäftigen, wenn sie sich freigenommen haben; und zwar auch ohne, dass sie von Chefs oder Kollegen kontaktiert werden. Dazu zählen, wobei Mehrfachnennungen möglich waren, „Themen passiv (z.B. durch Apps) zu verfolgen“ (22,1 Prozent), „E-Mails oder Nachrichten zu lesen“ (21,4 Prozent), „E-Mails oder Nachrichten zu beantworten“ (12,1 Prozent) und „berufliche Aufgaben aktiv zu erledigen“ (6,6 Prozent).

Rückblickend auf ihre gesamte bisherige berufliche Laufbahn geben sogar 7,6 Prozent aller Teilnehmer an, einen Urlaub aufgrund beruflicher Anforderungen unterbrochen oder abgebrochen zu haben.

Recht auf Unerreichbarkeit“: Mehrheit würde australisches Modell befürworten

Nicht nur im Urlaub, sondern auch im regulären Berufsalltag nach dem Feierabend führen immer mehr Staaten ein „Recht auf Unerreichbarkeit“ ein – in Australien besagt etwa das „Fair Work Legislation Amendment“, dass Arbeitnehmer sich außerhalb der Arbeitszeiten gesetzlich weigern dürfen, auf Kontaktversuche zu reagieren. Hierzulande gibt es eine solch eindeutige Regelung nicht, auch wenn es von vielen in Österreich lebenden Menschen gutgeheißen werden würde. In Summe empfinden laut willhaben-Befragung 69,1 Prozent das australische Modell als „sehr gut“ oder „gut“, weitere 23,1 Prozent als „neutral“. Nur 4,6 Prozent erklären, dass dies „weniger gut“ und 3,2 Prozent, dass dies „schlecht sei“.

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Volksanwältin Schwetz leitet amtswegiges Prüfverfahren zur Polizeiarbeit rund um das Ableben von Christian Pilnacek ein

Nach zahlreichen kritischen Medienberichten mit Vorwürfen gegen die Polizeiarbeit wird die Volksanwaltschaft nun aktiv

Angesichts der Vielzahl an kritischen Medienberichten in den letzten Wochen, insbesondere seit dem Erscheinen des Buches „Pilnacek – Der Tod des Sektionschefs“ von Dr. Peter Pilz, über die Arbeit der Polizei nach der Auffindung des Leichnams von Sektionschef Mag. Christian Pilnacek am 20. Oktober 2023 hat Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz, zu deren Prüfzuständigkeit die Polizei gehört, heute ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet.

„In der medialen Berichterstattung wurden potenzielle Verdachtsmomente geschildert und teils schwere Vorwürfe gegen die Polizeiarbeit erhoben, die zum einen die Vorgänge rund um die unmittelbare Auffindung des Mag. Christian Pilnacek und zum anderen die polizeilichen Ermittlungstätigkeiten in der Zeit danach betreffen, was nicht zuletzt sogar auch zu Spekulationen über die Todesumstände geführt hat. Angesichts der großen medialen Aufmerksamkeit, die diese kritischen Berichte mittlerweile erreicht haben, ist es notwendig, dass die Volksanwaltschaft als unabhängige Kontrolleinrichtung den erhobenen Vorwürfen nachgeht“, so Volksanwältin Elisabeth Schwetz.

Seit 1977 prüft die Volksanwaltschaft die öffentliche Verwaltung in Österreich. Sie kontrolliert die Gesetzmäßigkeit von behördlichen Entscheidungen und überprüft mögliche Missstände in der Verwaltung. Die Volksanwaltschaft wurde als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung im Bundes-Verfassungsgesetz etabliert.

Im amtswegigen Prüfverfahren werden Fragen unter anderem zu folgenden Themenbereichen an den Bundesminister für Inneres, Mag. Gerhard Karner, gerichtet:

● Detaillierter Ablauf des Polizeieinsatzes von der Information über die Auffindung des Mag. Christian Pilnacek, der Absicherung des Auffindungsortes, der Leichenbergung, der Spurensicherung usw. bis hin zum Abtransport des Leichnams vom Auffindungsort.

● Durchführung bzw. Anordnung der Obduktion, Auswahl des Obduktionsgutachters, Feststellung von Todesursache und -zeitpunkt.

● Konkreter Hergang der Ermittlungen bzw. der Polizeieinsätze und deren Rechtsgrundlage zur Sicherstellung bzw. Auswertung von persönlichen Gegenständen des Verstorbenen, insbesondere von Smartwatch, Handy, Laptop und USB-Stick.

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Offizieller Start von „Smartphone-freie Kindheit“ in Österreich

Eine Bewegung für eine gesunde Kindheit in der digitalen Welt

Die Initiative „Smartphone-freie Kindheit Österreich“ startet mit einem bedeutenden Meilenstein: Sie wurde als offizieller Partner der britischen Bewegung „Smartphone Free Childhood UK“ anerkannt, die bereits über 150.000 Eltern vereint. Ziel der Initiative ist es, Eltern, Pädagogen und Interessierte zu vernetzen und Kinder vor den negativen Auswirkungen einer übermäßigen Smartphone-Nutzung zu schützen.

Die Zahlen sind alarmierend: Eine Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zeigt, dass Jugendliche im Jahr 2021 durchschnittlich etwa 7,5 Stunden pro Tag vor Bildschirmen verbrachten. Ebenso wenig überraschend ergab der aktuelle dcdx-Report aus den USA, dass Jugendliche mehr Zeit vor Bildschirmen verbringen als mit Schlafen. Diese Entwicklungen unterstreichen die Dringlichkeit, das Bewusstsein für eine gesunde und bewusste Mediennutzung zu schärfen.

„Wir möchten eine Plattform schaffen, die Eltern und Lehrer(innen) dabei unterstützt, eine bewusste Nutzung digitaler Medien zu fördern. Die Partnerschaft mit ‚Smartphone Free Childhood UK‘ gibt uns die Möglichkeit, bewährte internationale Ansätze in Österreich umzusetzen,“ erklärt Johannes Knierzinger, Mitgründer der Initiative, Vater und Lehrer für Digitale Grundbildung.

Smartphonefreie Kindheit: Warum es Zeit für eine Bewegung ist

Die Forschung zeigt, dass die intensive Nutzung von Smartphones und sozialen Medien bei Kindern und Jugendlichen häufig mit Konzentrationsproblemen, Schlafstörungen, einem verringerten Selbstwertgefühl und sogar Angstzuständen verbunden ist. Die Initiative „Smartphone-freie Kindheit Österreich“ setzt genau hier an, indem sie Aufklärung, praktische Unterstützung und einen Raum für den Austausch von Erfahrungen bietet.

Die zentralen Ziele der Initiative:

– Bewusstsein schaffen: Eltern und Pädagogen über die Auswirkungen einer unkontrollierten Nutzung digitaler Geräte informieren.

– Netzwerke stärken: Plattformen für Diskussion und Zusammenarbeit bieten, um lokale Lösungenzu entwickeln.

– Kinder schützen: Ein Umfeld schaffen, das Kindern Raum für Kreativität, soziale Interaktion und echtes Erleben bietet.

– Öffentliche Diskussion: die Rolle digitaler Technologien in der Erziehung neu denken und langfristig zu einer Kultur der bewussten Mediennutzung beitragen.

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Ablenkung im Auto ist auf Österreichs Autobahnen die Unfallursache Nummer 1

Das Handy ist bei vielen Autolenker(innen) ein gefährlicher Beifahrer

Knapp 60 Prozent aller Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen das Handy während der Fahrt, sei es, um zu telefonieren oder Nachrichten zu lesen oder sogar selbst welche zu schreiben. Bei den unter 30-jährigen Lenker(innen) sind es sogar 80 Prozent. Das ist das Ergebnis einer IFES-Umfrage im Auftrag der ASFINAG. In nur einer Sekunde, die man während der Fahrt mit 130 km/h auf sein Handy schaut, fährt man fast 40 Meter im Blindflug. Und trotzdem greifen unzählige Lenker(innen) am Steuer weiter zu ihrem Mobiltelefon oder dem Navi. Dabei sind es im Durchschnitt nur knapp vier Minuten, die man braucht, um zur nächsten Rastmöglichkeit zu kommen, um dort sicher telefonieren oder Nachrichten checken zu können.

Wie gefährlich Ablenkung und Unaufmerksamkeit ist, sieht man an der Unfallstatistik: Im Jahr 2023 waren auf diese Ursache 569 Unfälle zurückzuführen, bei denen 119 Menschen schwer verletzt wurden. Zwölf Personen verunglückten tödlich. Erst dahinter kommen als Unfallursachen mangelnder Sicherheitsabstand (523 Unfälle mit 49 Schwerverletzten und einem Toten) sowie nicht angepasste Geschwindigkeit (439 mit 62 Schwerverletzten und zwölf Todesopfern).

Die ASFINAG ruft deshalb die Kampagne „Park & Write“ ins Leben und weist darauf hin, dass die Lösung für mehr Sicherheit einfach ist und vor allem viel näher liegt, als die meisten glauben. Sie betreibt nämlich entlang der 2250 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen 59 eigene Rastplätze und 108 Parkplätze. Dazu kommen noch 89 Raststationen mit Tankstellen und Restaurants mit ausreichend Parkplätzen. Im Durchschnitt steht also alle neun Kilometer eine Rastmöglichkeit zur Verfügung. Christian Schimanofsky vom Kuratorium für Verkehrssicherheit: „Viele von uns denken, dass wir locker mehrere Tätigkeiten gleichzeitig verrichten können. Doch diese Annahme ist ein Trugschluss, denn das menschliche Gehirn ist nicht zum Multitasking geschaffen.“

Die Verwendung des Mobiltelefons ist mittlerweile bei einer Autofahrt „üblich“, wie die im Mai 2024 durchgeführte IFES-Umfrage im Auftrag der ASFINAG zeigt. Mehr als 800 Autofahrerinnen und Autofahrer wurden dafür interviewt und die Antworten anonymisiert ausgewertet. Fast 60 Prozent greifen während der Autofahrt zum Handy. Die bereits bestehenden Strafen (100 Euro) wirken für viele nicht abschreckend genug, denn nur für ein Drittel ist das ein ausreichender Grund, das Handy nicht während der Fahrt zu benützen.

Weitere Ergebnisse der Umfrage ergaben:
Fast die Hälfte der Befragten fühlt sich ohne Handy in Griffweite im Fahrzeug „unwohl“.
Fast 20 Prozent lesen Nachrichten daher sogar während der Fahrt. Und ein Großteil davon schreibt dann auch gleich zurück.
In Summe gaben fast 60 Prozent der Befragten zu, das Handy während der Fahrt auf die eine oder andere Art zu nutzen. Bei den Jüngeren (unter 30 Jahre) waren es sogar 80 Prozent.
Und jede/jeder Zweite hantiert immer wieder mit dem Navigationsgerät oder dem Radio.
Jede/jeder Dritte hat schon einmal ein Video während der Autofahrt gemacht, hier sind Jüngere deutlich riskanter unterwegs. 60 Prozent der unter 30-jährigen filmen beim Fahren etwas.

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Auch Influencer(innen) brauchen echten Urlaub

Österreich Werbung schickt sie in die Social-Media-freie Auszeit

Immer mehr Menschen fühlen sich von der Notwendigkeit, ständig auf sozialen Netzwerken präsent zu sein, überfordert. Der Druck „always on“ zu sein, betrifft jedoch nicht nur Influencer(innen), sondern ist zu einem gesellschaftlich relevanten Thema geworden. Darum macht die Österreich Werbung nun mit der Initiative #iamAUT darauf aufmerksam, dass Urlaub auch eine echte Auszeit und damit auch Social-Media-Pause bleiben soll.

Im Rahmen der Initiative #iamAUT verbringen bekannte Influencer:innen aus Europa einen Österreich-Urlaub. Dabei werden sie nicht – wie im Tourismusmarketing üblich – für ihre Content-Produktion engagiert. Sie übergeben ihre reichweitenstarken Accounts an „normale“ Österreicher(innen), die das österreichische Lebensgefühl auf Social Media erlebbar machen. Die Influencer:innen sollen bei der Initiative mit gutem Beispiel vorangehen und das Handy im Urlaub weglegen. Das soll auch andere dazu motivieren.

„Mit der #iamAUT-Aktion zeigen wir Influencer:innen, dass Österreich der perfekte Ort zum Abschalten ist – wortwörtlich! Während sie aus ihrem stressigen Alltag ausbrechen und eine Social-Media-Pause einlegen, übernehmen starke österreichische Persönlichkeiten ihre Accounts und zeigen, wie man das Lebensgefühl Österreich annimmt und mitnimmt“, erklärt Sandra Stichauner, CMO der Österreich Werbung.

Influencerin xLaeta mit drei Millionen Influencer(innen) macht in Salzburg den Anfang – weitere Influencer(innen) können sich ab sofort für ihre Social-Media-Auszeit in Österreich bewerben

Die deutsche Lifestyle-Influencerin xLaeta machte den Anfang: Sie startete in der Mozartstadt Salzburg und hat in den vergangenen Tagen ihre Offline-Zeit für einen Entspannungsurlaub genutzt – ganz ohne Handy-Kamera. Währenddessen wurde ihr Account von AUTfluencerin Lieselotte übernommen. Sie hat für die drei Millionen Follower(innen) das Urlaubsland erlebbar gemacht und unter anderem gezeigt, dass das Lebensgefühl in Österreich auch durch den Magen geht.

In den kommenden Wochen wird die Initiative in mehreren Etappen weitergeführt. Dabei werden Influencer(innen) aus den Niederlanden, Italien und Tschechien den AUTfluencer-Service nutzen und ihre digitale Auszeit in Österreich verbringen.

Die AUTfluencer-Initiative wird ab sofort für weitere Influencer(innen) auf iamaut.at zur Verfügung gestellt. Die Aktion, die unter dem Hashtag #iamAUT läuft, wird international ausgespielt und soll auch andere dazu motivieren, sich dem Trend anzuschließen und eine echte Auszeit, fernab vom Social-Media-Druck, einzulegen.

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Raub und schwere Erpressung

Die Polizei Wien veröffentlichte heute folgende Öffentlichkeitsfahndung

Tatzeit: 11.02.2024, 16:50 Uhr – 17:15 Uhr
Tatort: 1110 Wien, Geiselbergstraße

Zwei unbekannte Täter stehen im Verdacht das 19-jährige Opfer zu Boden geworfen, Schläge gegen dessen Kopf und Körper versetzt sowie dessen Mobiltelefon geraubt zu haben, nachdem sie das Opfer in den Nahbereich des Herderparks gezerrt hatten. In weiterer Folge sollen die Beiden das Opfer aufgefordert haben, in einer nahegelegenen Bank Geld zu beheben, widrigenfalls dieses „eine Kugel in den Kopf“ bekommen würde.

Im Zuge der Ermittlungen konnten von einem der zwei unbekannten männlichen Tätern Lichtbilder einer Videoaufzeichnungsanlage eruiert werden.

Personsbeschreibung:
Männlich, ca. 175 cm groß, etwa 25 Jahre alt, Dreitagebart

Bekleidung:
schwarze Jacke, grüne Cargohose , weiße Sportschuhe sowie eine schwarze Sonnenbrille der Marke „Versace“.

Zeugen, denen der Tatverdächtige vor, während oder nach seiner Flucht aufgefallen ist, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, unter der Telefonnummer 01-31310- 33800 erbeten.

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„Wutbürger“ Patrick F. besuchte heute H.C. Strache


Die Sorgen der LPD Wien möchten wir haben

 


 

Heute besuchte Patrick F. den FPÖ-Chef in dessen Büro.  Der Mann hat in einem Facebook Video zurecht kritisiert, dass ein mutmaßlicher afghanischer Vergewaltiger nach der Tat am Donauinselfest wieder freigelassen wurde.  Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber, einem Transportunternehmen mit Verbindung zur SPÖ, fristlos entlassen.  Strache findet es ungeheuerlich, dass man einen Familienvater – offenbar aus parteipolitischen Gründen – versucht mundtot zu machen und ihn vor die Türe setzt.  Die FPÖ wird Patrick F. in dieser Causa juristisch unterstützen.  „Lieber Patrick, danke für deinen Besuch. Und Kopf hoch, es wird sich für dich sicherlich eine gute Job-Alternative finden“, so der FPÖ-Chef.

 

Skurriles Detail am Rande: Auch die LPD Wien hatte in dieser Causa eine Meldung parat:



 

Tja, wenn die LPD Wien bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch einen afghanischen Täter – der auf freiem Fuß angezeigt wurde und erst auf Druck der Medien in U-Haft wanderte – keine anderen Sorgen hat, dann: „Tu felix Austria!“   Man darf wohl gespannt sein, ob Patrick F. eine Anzeige ins Haus flattern wird.

 

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2017-07-04


Erstaunliches Jobangebot


Rollenspieler für Kriegsspiele gesucht

 

 

Wer beispielsweise einen Viehzüchter, Ladenbesitzer oder auch einen Bürgermeister eines Dorfes in Afghanistan – der hin und wieder auch mit den anwesenden U.S. Streitkräften vermittelt und verhandelt – „spielen“ will, kann sich bei der Bundesagentur für Arbeit bewerben.

 

Das Unternehmen Optronic GmbH & Co. KG sucht nämlich über die Jobbörse Rollenspieler für Kriegsspiele. Insbesondere werden Mitarbeiter mit folgenden Sprachkenntnissen gesucht: Deutsch in Verbindung mit den Sprachen Englisch, Arabisch, Pashtu oder Dari.  Geboten werden Kost und Quartier. Die Unterbringung erfolgt in Stockbetten in Soldatenunterkünften oder Häusern und Zelten auf dem Übungsgelände.  Über die Gage wird sich ausgeschwiegen.

 

Einige Pferdefüße gibt es allerdings, denn mit nach Hause gehen nach Arbeitsschluss wird es nichts. Während der gesamten Dauer der Verpflichtung, darf das Übungsgelände, welches aus 10 Dörfer künstlich angelegt ist und jeweils aus 10 bis 30 Häusern besteht, nicht verlassen werden (Ausnahme Arztbesuch).  Auch besteht ein striktes Verbot für das Mitführen von Handys, Notebooks, Tablets udgl. ähnlicher Geräte.  Kontakt zu Außenwelt – und das nur in Notfällen – gibt es nur über das lokale Funknetz.  Nicht zu vergessen, dass natürlich auch ein striktes Alkoholverbot besteht, welches durch die Militärpolizei mittels Atemalkoholtests überprüft und überwacht wird.

 

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2017-02-01


Das soll mal einer nachmachen


Wenn die Abrechnungen bei Telering auch so aussehen, dann ….!

Screen: © Privat
„Das soll mal einer nachmachen“,  so der Werbeslogan von Telering.  Das dachte sich wahr-
scheinlich  auch  jene  Kundin,  die bei diesem Anbieter einen Handyvertrag abgeschlossen
hatte.   Der  am 5. Dezember 2013  abgeschlossene Vertrag,  endete gleich am selben Tag.
Jedenfalls wenn man sich die von Telering angegebene Vertragsdauer ansieht.
Aber  dem nicht genug,  laut Telering ist eine Vertragsverlängerung ab dem  4. September
2013 möglich.  Also zu einem Zeitpunkt als es zwischen der Kundin und Telering noch gar
kein  Vertragsverhältnis  gab.   Bleibt nur zu hoffen,  dass man bei  Telering nicht auch die
Abrechnungen mit einer solchen „Genauigkeit“ und „Sorgfalt“ erstellt.
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2014-03-01

Hitler-Grußszene bei FPÖ-Veranstaltung war Manipulation

Junge Menschen verleumdet, diffamiert und diskreditiert

 
In  unserem  gestrigen Beitrag  „Lasst die Arme unten“ haben  wir  schon  Zweifel angemeldet,
ob  bei  einer  Wahlkampfveranstaltung  der  FPÖ  in  Graz,  tatsächlich Hitler-Grüße getätigt
wurden.  Wie  berechtigt unsere Skepsis war  beweist nachfolgendes Video,  auf welchem die
betreffende Szene zu sehen ist. Bitte dem jungen Mann im blauen T-Shirt besondere Beacht-
ung zu schenken,  denn diesem wurde ganz eindeutig der Hitler-Gruß zugeordnet.
 
 
Die  Videopassage,  aus  der unmissverständlich ersichtlich ist,  dass jene Personen, welche auf
der Facebook-Seite des Vorsitzenden der Sozialistischen Jugend (SJ) Graz, Sebastian Pay, mit
dem  Hitler-Gruß  in  Verbindung  gebracht  wurden,  unzweifelhaft  im  Rhythmus  eines  Liedes
winken  (ab Sekunde 28)  und  ein  davon  gemachtes  Foto offenbar wider besseren Wissens in
einen völlig falschen und rufschädigenden Zusammenhang gebracht wurde.
 
Es  zeigt  sich  somit,  dass offenbar von der Sozialistischen Jugend in besonders übler und
miserabler  Art  und  Weise  junge   Menschen  diffamiert  und  diskreditiert  wurden.  Sowohl
politische  Mitbewerber  wie  auch  manche Medien,  welche diese jungen Menschen wie auch
die FPÖ in Zusammenhang mit dieser Causa in Misskredit gebracht haben, sind nun dringlich
aufgefordert, umgehend eine Entschuldigung zu tätigen.
 
Derartige  Gemeinheiten  und  Manipulationen  jungen  Menschen  gegenüber sind besonders
verwerflich.   Gerade  der „Standard“  sowie die „Kleine Zeitung“, welche diese Causa hochge-
zogen haben,  sind nun dringlich aufgerufen,  sich zu entschuldigen und entsprechende Klar-
stellungen zu veröffentlichen.
 
Dazu  der   FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky:   „Die FPÖ wird dieses Vorgehen im
Interesse  der  betroffenen  Personen  rechtlich  auf Verleumdung,  Kreditschädigung und üble
Nachrede prüfen lassen sowie diesbezüglich einen Anwalt zur Klage beauftragen.“
 
 
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2013-09-25

Lasst die Arme unten


Der FPÖ mit aller Gewalt Nazis unterschieben wollen

„Schon wieder Nazis am Grazer Hauptplatz bei der FPÖ!!!!!!!! Nächster Einzelfall?“ So schrieb
der Vorsitzende der Sozialistischen Jugend (SJ) Graz, Sebastian Pay,  gestern auf seiner Face-
book-Seite.  Dazu veröffentlichte er nachfolgendes Foto:
Screen: facebook.com (Account Sebastian Pay)
Pay will Glauben machen,  dass bei einer Versammlung vor dem Grazer Rathaus  – im Zuge
eines  Auftritts von H.C. Strache bei seiner Wahlkampftour –  Nazis anwesend waren,  welche
die Hand zum Hitlergruß erhoben.
Wir haben die erhobenen Hände (obiger Screenshot) mit den Zahlen 1, 2 und 3 gekennzeich-
net.  Bei Hand 1 sind der  Mittel- Ring- und der kleine Finger  angewinkelt und der Zeigefinger
ausgestreckt.   Die  Person  zu  dieser  Hand  (im Bild verdeckt)  zeigt offenbar auf etwas oder
jemanden.
Hand 3 ist  bei  durchgestecktem  Arm zur Faust geballt.   Für uns entsteht hier der Eindruck,
dass sich  die  Person  über  jemanden  ärgert  oder freut und dies mit dieser Geste zum Aus-
druck  bringt.   Jedenfalls  bedarf  es  schon  sehr viel Fantasie oder Bösartigkeit, bei Hand 1
und/oder  bei Hand 3 den Hitlergruß zu erkennen.
Anders verhält es sich schon bei Hand 2. Da ist der erhobene Arm von der Schulter bis in die
Fingerspitzen  durchgesteckt.   Bei flüchtiger Betrachtung des Bildes könnte durchaus der Ein-
druck  entstehen,  dass diese Person die Hand zum Hitlergruß erhoben hat.   Aber wir haben
uns das Foto genauer angesehen, ausgeschnitten und vergrößert.
Screen: facebook.com
(Account Sebastian Pay)
Und  siehe  da,  da ergibt sich ein sonderbares Bild. Entweder hat der junge Mann im blauen
T-Shirt  eine  verkrüppelte  Hand,  oder  er  hat seinen kleinen Finger im meterweit entfernten
Rundbogen versenkt. Wir können uns nicht des Eindrucks erwehren, dass dieses Foto mani-
puliert  wurde.   Möglicherweise  hat  der  Mann einen Gegenstand in der Hand gehalten, der
im  Nachhinein  wegretuschiert wurde.   Jedenfalls  sieht  dieser Bildausschnitt ganz danach
aus.
Gegenüber dem STANDARD gab Pay folgendes an: „Vorne in der Mitte waren ein paar Fans,
die  immer  wieder  den  Arm  in  eindeutiger  Pose  hoben,  schon  als Strache angekündigt
wurde.“ Irgendwann zückte Pay sein Handy und machte Fotos. (Zitat STANDARD)

Das bringt uns zur nächsten Erstaunlichkeit. Heutzutage hat schon das billigste Handy eine
Videofunktion.   Warum  begnügte  sich  Pay  lediglich damit Fotos zu schießen und fertigte
kein Video an?
Ein  Foto  auf  dem  eine  Person  den  rechten Arm erhoben ausstreckt  ist doch nie im Leben
ein  Beweis für den Hitlergruß – es sei denn,  man will dies absichtlich so auslegen.  Menschen
heben aus zahlreichen unterschiedlichen Gründen ihre Arme. Sei es aus Freude, Jubel, Ärger
oder  Zorn.   Einen erhobenen Arm auf einem Foto als Hitlergruß zu interpretieren ist mehr als
armselig.   Vor  allem  wenn  man  die  Möglichkeit  hatte  ein Video anzufertigen,  welches die
Behauptung zweifelsfrei nachvollziehbar machen würde. Angesichts der immer wieder gebets-
mühlenartigen  wiederholten  Interpretionen  der  Linken,  kann  man  Personen  die eine FPÖ-
Veranstaltung  besuchen  nur anraten:  „Lasst die Arme unten!“ – denn sonst wird man sofort
als Nazi abgestempelt.
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2013-09-24

Welttoilettentag – Ein Beitrag für den Popo


Weltweit mehr Handys als Toiletten

Am 19. November ist der Welttoilettentag. Sie haben das nicht gewusst? Auch keine Bildungs-
lücke,  denn  dafür  gibt  es ja hochspezialisierte Volksvertreterinnen wie beispielsweise Frau
Petra Bayr  von  der  SPÖ.   Das ist jene Dame,  die der Meinung ist,  dass in Uganda seit 50
Jahren Unabhängigkeit und Demokratie herrschen.
 
Jedenfalls nahm die SPÖ-Politikerin den Welttoilettentag zum Anlass folgendes festzuhalten:
 „Weltweit hat jeder dritte Mensch kein Klo.   Mangelnde Hygiene und die damit verbundene
Verbreitung von Krankheitserregern ist die folgenschwere Konsequenz,  die vor allem vielen
Kindern in Entwicklungsländern das Leben kostetet.“
 
Tja, an was kann es wohl liegen,  dass vor allem in Entwicklungsländern ein Manko an Toilet-
tenanlagen  besteht?   Sind es die bösen Industrieländer,  die diesen Regionen  in ausbeuter-
ischer Absicht ihre Klos vorenthalten? Mitnichten, es liegt wohl eher an der unterschiedlichen
Hygiene-Kultur, die in diesen Ländern herrscht.
 
Und  falls Frau Bayr unsere Feststellung anzweifelt,  möge sie doch eine Exkursion durch die
Toilettenanlagen  in  diversen  Flüchtlingsheimen in Österreich starten.   Die WC-Anlagen in
diesen Einrichtungen sind in kürzester Zeit nicht nur aufs Ärgste verdreckt, sondern auch so
zerstört, sodass eine Benutzung kaum mehr möglich ist.
 
Die  SPÖ-Politikerin merkt noch folgendes an:   „Weltweit hat jeder dritte Mensch keine Toil-
ette, aber 90 Prozent der Erdenbürgerinnen und Erdenbürger besitzen ein Handy. Eigentlich
sollte  es  weltweit  verbreiteter sein unter hygienischen Bedingungen seine Notdurft zu ver-
richten,  als darüber per Handy zu sprechen.“    Tja, mit dieser Aussage bestätigt sich Bayr
zweifelsohne  selbst,  dass  der  Bevölkerung  in  Entwicklungsländern  ein  Handy offenbar
wichtiger ist als ein Klo.
 

Die Häusl-Papier Studie

Ganz anders sieht die Situation im zivilisierten Österreich aus.   Hier wird in den seltensten
Fällen hinter Büschen oder Bäumen die Notdurft verrichtet,  sondern man bedient sich des-
sen  eines Klos.   Dieser Umstand dürfte die Firma Zewa Moll zu einer Umfrage veranlasst
haben, welche das WC-Verhalten  – genau gesagt den Umgang mit Klopapier –  der Öster-
reicher(innen) ans Tageslicht befördern soll.
 
Anlässlich  des an und für sich unsinnigen Welttoilettentages,  wollen wir das Ergebnis der
Zewa Moll- Umfrage  (welche  für  die  Welt  eigentlich  entbehrlich ist,  allerdings in einer
Presseaussendung veröffentlicht wurde)  unserer Leserschaft nicht vorenthalten.
 
Faltverhalten der Österreicher:   Aus den Ergebnissen lassen sich acht verschiedene Falt-
Typen ableiten. Zewa Moll stellt sie vor:
 
Fotograf und Fotocredit: SCA
 
Falter  und  Stückler sind männlich Rund 65 Prozent der Österreicher falten ihr Toilettenpapier
sorgfältig, bevor sie es benutzen. Die Männer liegen sogar vor den Frauen. Bei den 50- bis 69-
Jährigen  ist  die  Technik  besonders  beliebt.   Der typische Falter ist verheiratet und lebt mit
seiner Familie vorzugsweise in einer Kleinstadt. Er kauft sein Toilettenpapier gerne auf Vorrat.
Wichtig  sind  ihm Reißfestigkeit und Sicherheit.   Auch der Stückler ist überwiegend männlich
und gehört zur Gruppe der 50- bis 69-Jährigen.  Meist ist er bereits pensioniert und lebt allein.
 
Wickler  kommen  aus  Ost-, Knüller aus Westösterreich Eine weitere beliebte Technik ist das
Wickeln –  vor  allem  in den östlichen Regionen Niederösterreich,  Wien und Burgenland.  Be-
sonders  Frauen  wickeln sich das Toilettenpapier gerne um die Hand.   Mit elf Prozent liegen
sie weit vor den Männern, von denen lediglich drei Prozent zu den Wicklern gehören.
 
Fotograf und Fotocredit: SCA
 
Die Wicklerinnen finden sich in zwei Altersgruppen wieder: Bei den 14- bis 29-Jährigen, sowie
den  30 bis 49 Jährigen.   Während die Jüngeren beim Kauf ihres Papiers Wert auf ein samtig
weiches Gefühl legen, ist den Ü30-Frauen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig.
 
Geknüllt wird ebenfalls lieber von Frauen als von Männern. Allen voran bei Schülerinnen und
Studentinnen.   Beim Kauf ihres Toilettenpapiers setzen rund 33 Prozent von ihnen auf einen
zusätzlichen Unterhaltungswert,  zum Beispiel durch lustige Motive auf dem Papier.
 
Der Spontane-Wischer ist eher weiblich, Gleichgültige Wischer sind männlich Es wird gefaltet,
zerknüllt,  gestückelt und um die Hand gewickelt:   Zehn Prozent der Frauen entscheiden sich
spontan und situationsabhängig. Vor allem Schülerinnen und Studentinnen: Von ihnen geben
auch 37 Prozent an, es sei ihnen wichtig, dass das Toilettenpapier umweltverträglich ist.
 
Mehr Männern als Frauen ist ihr Faltverhalten egal.   Während sechs Prozent der österreich-
ischen Männer nicht darauf achten, was sie mit dem Papier machen, sind es bei den Frauen
knapp fünf Prozent.   Meistens sind es Männer zwischen 50 und 69 Jahren.  Die Qualität des
Toilettenpapiers  ist den älteren Herren jedoch nicht egal.   Mindestens vierlagig soll es sein.
Dafür sind sie sogar bereit, mehr Geld auszugeben.
 
Fotograf und Fotocredit: SCA
 
Eine  Seltenheit:   Die  Minimalisten Knapp 2,5 Prozent der Männer geben sich mit einem ein-
zigen Blatt Toilettenpapier zufrieden.   0,2 Prozent der Männer braucht sogar überhaupt kein
Papier! Der klassische Minimalist ist zwischen 14 und 29 Jahre alt und tendenziell Hausmann
oder Student oder Schüler.
 
Übersicht über das Faltverhalten der Österreicher:
1. Der Falter (64,7%)
„Ich falte mein Klopapier sorgsam, bevor ich es benutze.“
2. Der Spontane (7,7%)
„Kommt ganz auf die Situation an. Mal falte ich, mal zerknülle ich.“
3. Der Roller (7,1%)
„Ich rolle mein Klopapier mindestens einmal um die Hand.“
4. Der Stückler (7,0%)
„Ich stückle das Toilettenpapier und lege die Einzelblätter
übereinander bis die Lagen dick genug sind.“
5. Der Knüller (6,1%)
„Ich zerknülle es. Letztendlich landet es ja sowieso im Abfluss.“
6. Der Gleichgültige (5,6%)
„Darauf habe ich noch nie genau geachtet.“
7. Der Minimalist (1,6%)
„Ich benutze ein Blatt Toilettenpapier. Mehr braucht man nicht.“
8. Der Natürliche (0,1%)
„Ich benutze kein Klopapier.“
 
*Quelle: Bevölkerungsrepräsentative Umfrage durchgeführt von der Innofact AG im Auftrag
von  Zewa Moll.   Zwischen dem 04.09. und 10.09.2012 wurden 1.012 Männer und Frauen
zwischen 14 und 69 Jahren in Österreich befragt.
 
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2012-11-18
 

Katastrophales Ergebnis des Wiener Lesetests


Versagen der  SPÖ-Bildungspolitik

Die Ergebnisse des zweiten Wiener Lesetests sind  alarmierend und erschreckend zugleich.
Nachdenklich  stimmt  insbesondere  die Tatsache,  dass seit dem ersten Wiener Lesetest
trotz  pädagogischer  Intervention  keine  signifikanten  Verbesserungen  erzielt  werden
konnten.
Die verantwortlichen Wiener Bildungspolitiker sollten schleunigst überlegen,  wie der Unter-
richt geändert  werden  muss,  damit Hauptschul- und AHS-Unterstufen-Abgänger künftig
wieder über eine ausreichende Lesekompetenz verfügen.
Dass gerade dieses miese Ergebnis in einem SPÖ-geführten Bundesland nun vorliegt,  wirft
ein bezeichnendes Licht auf die gesamte SPÖ-Bildungspolitik. Offenbar geht es dieser leider
nicht  um  eine  gute Bildung und Ausbildung der Kinder,  sondern um den Transport ihrer
linken Utopien.  Wissenschaftliche Erkenntnisse, welche nicht ins Bildungskonzept der SPÖ
passen, werden ja auch beharrlich ignoriert.
Die Ursachen in der Misere sind im Freizeitverhalten, das inzwischen großteils vom Konsum
von Massenmedien wie TV und Internet geprägt ist, ein schlampiger Sprachumgang, zum
Beispiel  bei  Handy-Kurznachrichten  und  mangelnde  Kommunikation  in den Familien zu
suchen.
Eltern  und  Freundeskreis  spielen  hier eine ganz wesentliche Rolle.   Allerdings darf diesen
nicht  die  Hauptschuld  zugewiesen  werden,  sondern  tragen Pflichtschulen einen erheb-
lichen Teil zu diesem Desaster bei.
Denn wie  bereits aus der Empirie bekannt ist, verschlechtert sich die Deutsch-Kompetenz
selbst  bei  Kindern mit deutscher Muttersprache verheerend,  wenn diese in ihren Klassen
nur mehr zu einer deutschsprachigen Minderheit gehören.
Daher  wird  es  zum  Wohle  aller Schulkinder notwendig sein,  den Anteil von Kindern mit
nicht-deutscher  Muttersprache  in  den  Klassen auf maximal dreißig Prozent zu beschrän-
ken.  Wo  dies  nicht  möglich  sein sollte,  müssten Kinder mit deutscher Muttersprache in
eigenen Klassen unterrichtet werden. Bei nicht oder schlecht Deutsch sprechenden Kinder
muss  ein  verstärktes  Augenmerk  darauf  gelegt werden,  dass diese mit dementsprech-
enden Deutschunterricht auch wirklich die deutsche Sprache erlernen.

Realitätsfremde Träumer verbauen den Kindern die Zukunft

Deutsch als Schulsprache heißt auch,  dass in den Pausen und am gesamten Schulgelände
nur Deutsch gesprochen werden soll.   Das hat nichts mit Ausländerdiskriminierung zu tun.
Wer  das  dennoch  so  sieht  und diesen Vorschlag ablehnt,  schadet den Kindern und ver-
baut deren Zukunft. Denn aus nicht oder schlecht Deutsch sprechenden Kindern, die nicht
zur Erlernung der deutschen Sprache angehalten werden, werden ebensolche Erwachsene.
Wichtig  ist  die  Besinnung  auf  die Kulturtechniken Lesen,  Schreiben und Rechnen in der
Volksschule, denn nur wer zunächst einmal gut Deutsch spricht, kann dem weiteren Schul-
unterricht folgen.  Unbestritten sind Fremdsprachen wichtig.  Aber zuerst sollte man einmal
die Sprache jenes Landes beherrschen,  in dem man lebt und seine berufliche Zukunft auf-
bauen möchte. In diesem Fall ist es definitiv die deutsche Sprache.   Wer das nicht so sieht
ist ein realitätsfremder Träumer.
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2012-05-31
 

Schon wieder ein Brand bei der SPÖ


Fräulein Rudas hatte ein feuriges Erlebnis

„Bahn fahren, Nerven sparen.“   Diesen  Slogan  hätte sich Fräulein Laura Rudas, ihres
Zeichens  Nationalratsabgeordnete  und  Bundesgeschäftsführerin der SPÖ,  vor Augen
halten sollen.   Aber wie die meisten Politiker(innen) predigt auch sie Wasser und bevor-
zugt es Wein zu trinken.
 
Jedenfalls bescherte ihr eine heutige Fahrt mit einem SPÖ-Dienst-Mercedes zu einer 1. Mai-
Feier nach Pöchlarn (NÖ) ein feuriges Erlebnis. Aus unbekannter Ursache fing der PKW auf
der  Westautobahn  Feuer.   „Es gab Probleme mit dem Gas.   Plötzlich hat es komisch ge-
rochen, und Rauch drang aus dem Motorraum“, so Fräulein Rudas.
 
Der Chauffeur,  Fräulein Rudas und ein mitfahrender Kollege flüchteten aus dem PKW, be-
vor  dieser  in  Flammen aufging .  Tasche,  iPad,  Handy und Unterlagen konnte die SPÖ-
Bundesgeschäftsführerin  nicht mehr retten.   Diese wurden ein Raub der Flammen.  Wie
nun  Rudas in nächster  Zeit kommunizieren will steht in den Sternen.   Gut,  wirklich viel
hatte sie bisher ohnehin nicht zu sagen.
 
Die  Ursache  des  Brandes ist bis dato ungeklärt.   Mit Feuer hatte die SPÖ in letzter Zeit
ohnehin  viel zu tun.   Da wären beispielsweise die Fackelzüge und ein brennendes Partei-
lokal  in Innsbruck.   Apropos brennendes Parteilokal.   Möglicherweise hatte sich im SPÖ-
Dienstwagen ein pyromanisch veranlagter Juso versteckt und mit Streichhölzer gespielt.
 
So  ein  Brand kommt ja sehr gelegen,  denn man könnte diesen wieder den Rechten in
die  Schuhe  schieben.  Apropos  „brennen“,  das Auto wird nicht der einzige Brand sein
den  die  SPÖ erlebt.  Denn  nächstes  Jahr sind Nationalratswahlen und da wird bei den
Sozialisten ganz schön der Hut brennen.
 
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2012-05-01
 

Die Caritas und Du


Zu flott eingeparkt?

Ein erstaunliches Einparkmanöver fand heute gegen 08:30 Uhr, vor dem Haus in dem
die ERSTAUNLICH-Redaktion residiert, statt.
Fotos: © erstaunlich.at

Wie ging das?  Da staunten selbst erfahrene Polizeibeamte!
Des Rätsels Lösung wurde zufälliger Weise mit einer Handykamera festgehalten.
 
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/vu00.jpg“ showstop=“true“}vu120112{/mp4-flv}
Zwecks  Gender-Gerechtigkeit  möchten  wir  erwähnen,  dass das Caritas-Auto von
einer  Frau gelenkt  worden war.   Glücklicherweise  wurden  bei  dem  Verkehrsunfall
keine Personen verletzt.
*****

2012-01-12
 

Das Leben ist ein Zufall


Es lässt uns keine Ruhe

Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die  erstaunliche Empfehlung  Letzteren  lassen uns nicht in Ruhe.  Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
 
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs.  „myTaxi „ am Rande streifen.
 
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt,  um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
 
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten:   „Das handhabt 31300 genauso“,  die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von  „myTaxi“  zu rechtfertigen versucht.   Aber zu den
Aussagen des  Herrn Müllner,  die  in  der Tat  erstaunlich sind,  kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
 
Screen: diepresse.com
 
Martin Hartmann,  Geschäftsführer des Taxifunks  „40100“  versucht mit Argumenten
negative Aspekte von  „myTaxi“  herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da  es  immerhin darum geht,  eine ernstzunehmende  Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
 
Erstaunlicher geht es in diesem  „diepresse.com“-Beitrag zu.
 
Screen: diepresse.com
 

Erstaunliche Erklärungsversuche

Der  oberste  Boss der Taxifunkzentrale,  Leo Müllner,  vergleicht die  Verwendung von
„myTaxi“ mit  Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“  in Anspruch genommen werden.
 
 „Das große Problem ist“,  meint Müllner,   „dass  es  Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“   Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
 
Na ja,  da  sollte  doch  der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein,  wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird.  Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht.  Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden.   Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird  „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
 
Aber selbst  die erstaunlichen Aussagen eines  Leo Müllner  sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar.  Immerhin versucht er so, sich  „myTaxi“  vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags,  bei der Verwendung von  „myTaxi“
wirklich  rechtlichen Bestand haben wird,  wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
 
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist.  Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom  Leib zu halten.  Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch  legitim ist,  obliegt
der Justiz,  falls es zu  Rechtstreitigkeiten zwischen  Taxiunternehmer(innen)  und der  je-
weiligen Funkzentrale kommt.
 

Zufälle über Zufälle

Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen.   Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt  ihren  Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt  ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
 
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen  wird immer  wieder kolportiert,  dass seitens  der
Funkzentrale  „40100“  angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll.   Aber
wie sollte  das funktionieren?  Sind doch  Taxifunkzentralen  lediglich  Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
 
Ein Sprichwort besagt:  „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“  Und so haben wir
einige Zeit in diesem  gestöbert und wurden tatsächlich fündig.   Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982  Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
 
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen.   Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
 
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen,  was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen.   Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an,  um eine Suche zu ersparen.   „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ 
„Es brummt doch  – TEIL1 und TEIL2“.

 

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2011-09-16
 

Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl


Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!

Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy.   Nun sehen
die  Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon,  dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch  den Taxibetreibern,  dass die  bei  ihnen beschäftigten  Fahrer(innen)  per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der  „Beförderungspflicht“  verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300,  würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum  Arbeitsgericht antreten werden.   Ohne hellsehen zu können  glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten,  als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall.  Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“  geht er  mit keinem Wort ein.   Zu allem Überdruss  betreibt er massive
Werbung für die  Funkzentralen und meint:  „Betreffend  der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert,  dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen  Mail ist keine  Hilfestellung für  die Taxiunternehmer(innen)  erkennbar,
sondern  dieses liest sich,  als wenn  die Taxiinnung die  Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt  sich für uns die Frage,  was ist mit der  Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe  eigentlich los?   Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus.   Ist der Einfluss  der Funkzentralen  in der  Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird?   Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie,  sehr geehrter Herr Dr. Leitl,  prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
*****
2011-09-15
 

Und es brummt doch – TEIL2


Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch

Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des  Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische  Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als  Marke  zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen  Taxiunternehmungen sich für  das für das jeweilige  Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale  Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung  einerseits die Kosten
und den Aufwand    für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale  den  Kosten der  neuen  technischen  Vermittlungssysteme  und  anderseits  dem
jeweiligen  zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend  der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert,  dass diese  technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheid-
ung. In Österreich  gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer

Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe  mit PKW
Wirtschaftskammer Wien

Wir resümieren

Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische  Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten  die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als
Marke  zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann  ein Verkäufer  – und Funkvermittlungszentralen  sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir  kontaktieren diesen telefonisch,  um ihn auf seinen  Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette  Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen.  Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus,  dass Taxiunternehmer(innen)  freie Unternehmer(innen)  sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck  erwecken könnten,  dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch  dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte  Dr. A. Curda,  dass er diesen vermutlich überlesen,  respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat,  kann das durchaus passieren.  Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: Die von ihnen zitierte
Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheidung.   In Österreich
 gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-

spruch des OLG Frankfurt am Main –  welcher vermutlich in Österreich nicht anders

ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt,  dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren.   Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen)  erkennbar ist.   Ganz  im  Gegenteil,  es  wird  mit  erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen,  warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
 

Und es brummt doch


Aufruhr im Wiener Taxigewerbe

„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi,  aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net)  ich warte auf das  Brummen von  ’nem Mercedes Diesel,  aber es  brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?

 

Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern

Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der

zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“.   Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.

 

Neues kostengünstiges System

In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert,  welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.

 

Genaue Informationen unter diesem LINK

 

Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende,  da er sein Taxi über einen Tastendruck auf  seinem Handy  per  „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten,  wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau,  Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.

 

Ferner fallen beim System „mytaxi“,  die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg.   Denn pro Fahrtenvermittlung über  „mytaxi“  wird dem Taxiunter-

nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.

 

Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?

Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten  „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen.  Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht,  falls sie die Dienste von  „mytaxi“  in
Anspruch nehmen.

 

Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“.  Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.

 

 

Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt

Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die

etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von  „mytaxi“  mit der Begründung  des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.


Aber das  OLG Frankfurt am Main  belehrte die  Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).

 

TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus

Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird –  stellt sich  die berechtigte Frage,  ob ein Handy über-
haupt als  Funkanlage zu werten ist.  Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber  – bis auf das eigene-  alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.

 

 

Abgesehen davon,  dass durch das  Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.

 

Mit dem Satz   „Es ist untersagt,  andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene  Vermittlungssystem zu nutzen“  stellt die Firma  „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“  eindeutig klar,  dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen.  Diese
Interpretation  des vom Funkfahrtenvermittler  verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
 
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort   -„auch“-  gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen,  deren Nutzung  eine ausdrückliche  und schriftliche  Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.

 

Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das  klassische  Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.

 

Denn der  Anruf des  Bedienungspersonals via  Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls  ein Fahrtenvermittlungssystem.  Taxistandplätze vor  diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein  Fahrtenvermittlungssystem.

 

Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen,  wenn es nach  der Empfehlung des  Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.

 

Beförderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Ausnahmen von der Beföderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht

finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma  „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“

an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-

fahrtenvermittler  die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen)  zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  via Handy die Dienste

von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den

Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.

 

Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma

„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim

Arbeitsgericht vorzulegen,  sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen.   So kann sich

nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.

 

Devot und ökonomisch völlig ahnungslos

Allerdings müssen  wir den  Taxiunternehmer(innen)  zwei  Vorwürfe machen.  Diese

Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders  können wir es uns nicht

erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.

 

Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.

Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,

dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche

Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für

ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund

2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.

 

Wenn beispielsweise ab morgen,  alle an den beiden  Funkzentralen angeschlossenen

Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen  wirtschaftlich nichts passieren.

Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten

in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.


Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde,  bis sich die

Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern.   Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten  die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App  „mytaxi“  zu kommen.

 

Was ist mit der Interessensvertretung los?

Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-

lungsgmbh“  ist das Verhalten der  Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.

 

Wir haben  schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer  Kritik geübt,  dass
diese zwar mit  Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.

 

Das Verhalten der Taxiinnung  (eine Sparte der WK)  rechtfertigt  unsere Kritik,  denn
diese hat  bis dato nicht  im Geringsten reagiert,  obwohl sich bereits  zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben.  Was können wohl die Gründe sein,
dass diese  Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem  offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.

 

Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip  – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher  Gewinn“-  auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher  Gewinn“.   Es könnte auch sein,  dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
 
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß,  sodass die Taxiinnung an der  entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.

 

*****


2011-09-10
 

Datenschutz-Farce bei Orange


Kontrolle für die Konsumenten unmöglich

Hand aufs Herz, wer hat noch nie das Gefühl gehabt bei seiner Handyrechnung über-
vorteilt  worden  zu  sein?  Da seitens der Konsumenten  leider  keinerlei  Möglichkeit
einer Kontrolle besteht,  müssen  sich  diese  wohl oder übel auf Korrektheit ihres An-
bieters verlassen.

Die einzige Möglichkeit einer Kontrolle seitens der Konsumenten ist die, die von ihnen

getätigten Anrufe zu kontrollieren. Dazu gibt es die Möglichkeit des „Einzelgesprächs-
nachweises“,  der  vom  jeweiligen  Mobilfunk-Anbieter angefordert  oder  auch online
abgefragt werden kann.

Damit könnte  zumindest theoretisch  kontrolliert werden,  ob wenigstens die angeruf-

enen  Telefonnummern  richtig  sind.  Wie gesagt „theoretisch“,  denn diese Einzelge-
sprächsnachweise sind in der Praxis wertlos.


Orange; Tarif: „Europa0“ (Flatrate 1000 Freiminuten in die EU)

Wie alle  anderen Mobilfunkunternehmen  unterlässt es  auch  „Orange“,  die voll-

ständige  Nummer  der  Angerufenen anzugeben.  Die  letzten drei Ziffern werden
durch „xxx“ ersetzt.

Ausrede „Datenschutz“

Auf Nachfrage erhält man die erstaunliche, wenn nicht sogar schon schwachsinnige
Antwort,  dies geschehe  aus Gründen  des Datenschutzes.  Welche Daten sollen so
geschützt werden?  Der Handynutzer  weiß beim  Anruf ohnehin  alle Ziffern der von
ihm gewählten Telefonnummer,  denn sonst hätte er seinen Gesprächspartner nicht
anrufen können.

Wir vermuten eher, dass die  „xxx“  eine Kontrolle für den Handynutzer erschweren,
wenn  nicht  gar  verhindern sollen.  Diese ganze  Datenschutz-Story  halten  wir  für
einen ausgewachsenen „Schmäh“.  Dies können  wir auch  mit dem  folgenden Foto

beweisen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Bei Bezahlung fällt der Datenschutz

Das Unternehmen  „Orange“  gibt vor, dass es aus Datenschutzgründen nicht die voll-
ständigen Ziffern einer angerufenen Telefonnummer angibt.  Dabei fällt diese Nummer
ohnehin nicht  unter Datenschutz,  da sie dem Anrufer bekannt sein muss.   Der Daten-
schutz wäre eigentlich bei  eingegangenen Anrufen sinnvoll.

Denn  dieser  Anruf könnte irrtümlich  erfolgt sein  oder  der  Anrufer legt  keinen Wert
darauf,  dass  der  Angerufene in den Besitz  seiner persönlichen Daten gelangt. Hier
nimmt es der Mobilfunkanbieter „Orange“ mit dem Datenschutz offenbar nicht so ge-

nau.  Denn für 30 Cent  werden dem  jeweiligen Handynutzer  der  Namen und auch
die Adresse des Anrufers angeboten.

Das  ist  sehr  erstaunlich.  Einerseits verheimlicht  „Orange“  (mit  der  Ausrede  des
Datenschutzes)  ihren  Kunden  die  vollständige Ziffernangabe der von ihnen selbst
gewählten Telefonnummern, während andererseits  für 30 Cent die schützenswerten

Daten von Anrufern angeboten werden. Für wie blöd hält  „Orange“  eigentlich seine
Kunden?

*****

2011-07-26
 

Sind Frauen die besseren Stalker?


Hochschaubahn der Gefühle

Jede Epoche hat ihre Delikte. Unter dieses Motto könnte der nachfolgende Fall, einer
unerwiderten Liebe fallen. Eine junge Dame in Vorarlberg hatte sich unsterblich in
ihren Versicherungsberater verliebt.

Wer kennt sie nicht, diese Hochschaubahn der Gefühle? Wurden früher glühende Liebes-
briefe an die/den Angebete(n) geschrieben, steht heute den Liebeswerber(innen) die
moderne Technik zur Verfügung.

Männer eher konservativ

Während Männer eher noch konservativ veranlagt sind und auch heute noch oft die Brief-
form wählen oder besonders Hartnäckige vor der Haustüre der Angebeteten warten, haben
Frauen für sich das Handy entdeckt.

Bis zur Selbstvernichtung

Auch gibt es noch einen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein. Männer handeln
eher rational und geben normaler Weise auf, wenn ihre Liebesrufe nicht erhört werden.
Frauen hingegen sind meist emotional veranlagt und treiben ihr Liebeswerben oft bis
zur Selbstvernichtung.

SMS-Terror

In diesem Fall schickte die 22-jährige Nicole S. ihrem Angebeteten hunderte SMS.
Auch eindeutige Sexangebote sollen in diesen elektronischen Liebesbriefen enthalten
gewesen sein.

Da sich die junge Frau nicht abwimmeln ließ und dem Versicherungsberater der monate-
lange SMS-Terror zuviel wurde, zeigte er die junge Frau an.

Gleichberechtigtes Urteil

Diese musste sich am vergangenen Donnerstag vor dem LG Feldkirch verantworten. Sie
sei keine Stalkerin sondern nur einfach verliebt gewesen, war die Verantwortung der
22-jährigen Nicole S.

Der Richter Peter Mück sah das anders und verurteilte die Frau wegen beharrlicher
Verfolgung zu 2.000,- Euro Strafe und zum Ersatz der Prozeßkosten. Mit diesem Urteil
hat der Richter hoffentlich die  Forderungen von feministischen Frauengruppen erfüllen

können, die ja immer nach Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern rufen.

Dem gestalkten Versicherungsberater wurde ein „Schmerzensgeld“ von 30,- Euro zu-

gesprochen. Mit dieser enormen Summe an Wiedergutmachung sollte der Mann seine
Handynummer wechseln und darauf hoffen, dass ihn die junge Dame so nicht mehr
„terrorisieren“ kann.

*****

2009-12-19
  

Erstaunliches zum Sonntag

 

Pressekonferenz von HC Strache abgesagt

Laut einer APA-OTS Meldung wird die für morgen angekündigte Pressekonferenz des
FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache abgesagt. Als Begründung werden terminliche
Gründe angegeben.


Keine Zeit für eine Pressekonferenz

Der FPÖ-Chef wird doch nicht gar an der Schweinegrippe erkrankt sein? Oder ist
er wieder auf der Suche nach Minarette, die er mit dem Kreuz bekämpfen kann.

Papst ruft zu einfachem Lebensstil auf

In einer heutigen Pressemeldung von „Kathpress“ war zu lesen, dass
Papst Benedikt XVI. beim Angelusgebet auf dem Petersplatz, alle
Menschen zu einem einfachen Lebensstil aufgerufen hat.


Ruft zum einfachen Lebensstil auf


Prunk und Pomp im Vatikan

Wenn der heilige Vater samt seinem verschwenderischen Hofstaat als Erster
damit beginnt, sind wir selbstverständlich bereit seinem Ansinnen zu folgen.

Keine Handys unter dem Weihnachtsbaum

Die Ärztekammer warnt vor „strahlenden“ Geschenken unter dem Weihnachtsbaum.
Ärztekammerpräsident Walter Dorner appelliert dabei vor allem an die Eltern, der
alljährlichen Werbeschlacht der Mobilfunkindustrie vor Weihnachten nicht zu unter-
liegen und daher keine Handys an Kinder und Jugendliche verschenken.

Es sei verständlich, dass die Mobilfunkindustrie sich speziell vom Weihnachts-
geschäft satte Gewinne erhoffe und alle Warnungen vor gesundheitlichen Gefährd-
ungen durch häufiges Mobiltelefonieren,speziell bei Kindern und Jugendlichen,
in verantwortungsloser Weise in den Wind schlage, meint der Ärztekammerpräsident.


(Fotoquelle:german.alibaba.com)

Da ist es doch wesentlich gesünder sich der Panikmache der Schweinegrippe zu
unterwerfen und sich einen Impfstoff impfen zu lassen, von dem nicht einmal
die Nebenwirkungen bekannt sind.

Also liebe Eltern, Hände weg vom Handy. Nehmt lieber Euren Nachwuchs und eilt
zum nächsten Arzt und lasst Euren Kindern das Serum gegen den H1N1-Virus in die
Blutbahn jagen.


Überraschungsspritze

Ein schönes Weihnachtsgeschenk mit Überraschungseffekt. Während beim Handy die
angeblichen Nebenwirkungen ja schon bekannt sind, ist so eine Injektion wie ein Über-
raschungsei.

*****

2009-12-06
  

Fangnummer

 

Ein Leser teilt mit

Nachfolgendes Mail haben wir soeben von einem guten Bekannten und „ERSTAUNLICH“
-Leser erhalten, welches wir im Originaltext wiedergeben:
  
Von: F***** R. *********@yahoo.de
An: „office@erstaunlich.at“
office@erstaunlich.at
Gesendet: Freitag, den 25. September 2009, 20:03:41 Uhr
Betreff: Fangnummern
> Bitte an alle Bekannten weiterleiten!  ACHTUNG: Fangnummer
> bitte gleich weiterleiten
>
> *_0650 666 50 40_*
>
> Ist eine Betrugsnummer – die POLIZEI ermittelt bereits fieberhaft nach dem
> Verantwortlichen (Bisher waren es immer *0900*er Nummern)
>
> Die SMS kommt meist mit dem Text:
>
>       */entschuldige bitte, ich habe vergessen wer du bist und dennoch
>       deine Handynummer eingespeichert; kannst du mir bitte antworten und
>       sagen
>       wer du bist?/*
>
> Bei Beantwortung mittels SMS oder Anruf, entsteht bereits ein VERTRAG und
> es werden horrende Summen von der Rechnung abgebucht!!!!
> Telekom Austria TA AG
> Geschäftskundenvertrieb
> International Sales
> 1020 Wien, Lassallestraße 9
> FN: 280571f, Handelsgericht Wien
Der Bitte um Weiterleitung kommen wir gerne nach und wollen auch unsere Leser(innen)
davon in Kenntnis setzen.

Vertragsverhältnis

Allerdings erstaunt es uns, mit welchen dubiosen Tricks, Geld zu verdienen ist. Wie ist es
möglich, dass man mit einem Rückruf zu einer ganz normalen Handynummer in ein Vertrags-
verhältnis gelangen kann.

Die Kassa klingelt

Offensichtlich wird durch den getätigten Rückruf, der Anrufer sofort auf eine kostenpflichtige
Mehrwertnummer weitergeleitet. Dem Mobilfunkbetreiber kann es egal sein, denn bei ihm
rollt der Rubel .

Ruf verbessern

Mobilfunkbetreiber genießen wegen diverser Vorfälle, nicht immer den besten Ruf bei ihren
Kunden. Sie sollten daher im Interesse ihres Ansehens bemüht sein, derartige Geschäfts-
praktiken zu unterbinden.

Wo ein Wille, ist auch ein Weg

Technische Möglichkeiten dazu werden sich ja finden lassen, wenn man beachtet was im
Computerzeitalter alles möglich ist und was so ein Handy alles kann. Es wird vermutlich
auf den Willen der Mobilfunkbetreiber ankommen, ob sie ihre Kunden vor unliebsamen
Überraschungen schützen wollen.
Stauni
  
2009-09-25
 

Die Masten-Rebellen

 

Handy ja, Masten nein

Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben 
 
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.

Ohne Masten kein Handy

In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar   fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.

Gemeinderat entschied negativ

In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.

Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.

Strafanzeige

Allerdings  was jetzt kommt ist  höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.

Erstaunliche Zukunftsaussichten

Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
  
2009-09-09
  

Polizist verprügelt Polizist

 

Polizist vor Gericht

Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.

Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.

Zu tief in Glas geschaut

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.

Verhängnisvolle Rückkehr

Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.

Wachzimmer als Boxring

Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
 
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
   
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.

Berechtigte Hoffnungen ?

Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.

Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch

Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.

Nachtwächter vs. Polizei

Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.

Stauni

  
2009-07-10
   

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