Ablenkung im Auto ist auf Österreichs Autobahnen die Unfallursache Nummer 1

Das Handy ist bei vielen Autolenker(innen) ein gefährlicher Beifahrer

Knapp 60 Prozent aller Autofahrerinnen und Autofahrer nutzen das Handy während der Fahrt, sei es, um zu telefonieren oder Nachrichten zu lesen oder sogar selbst welche zu schreiben. Bei den unter 30-jährigen Lenker(innen) sind es sogar 80 Prozent. Das ist das Ergebnis einer IFES-Umfrage im Auftrag der ASFINAG. In nur einer Sekunde, die man während der Fahrt mit 130 km/h auf sein Handy schaut, fährt man fast 40 Meter im Blindflug. Und trotzdem greifen unzählige Lenker(innen) am Steuer weiter zu ihrem Mobiltelefon oder dem Navi. Dabei sind es im Durchschnitt nur knapp vier Minuten, die man braucht, um zur nächsten Rastmöglichkeit zu kommen, um dort sicher telefonieren oder Nachrichten checken zu können.

Wie gefährlich Ablenkung und Unaufmerksamkeit ist, sieht man an der Unfallstatistik: Im Jahr 2023 waren auf diese Ursache 569 Unfälle zurückzuführen, bei denen 119 Menschen schwer verletzt wurden. Zwölf Personen verunglückten tödlich. Erst dahinter kommen als Unfallursachen mangelnder Sicherheitsabstand (523 Unfälle mit 49 Schwerverletzten und einem Toten) sowie nicht angepasste Geschwindigkeit (439 mit 62 Schwerverletzten und zwölf Todesopfern).

Die ASFINAG ruft deshalb die Kampagne „Park & Write“ ins Leben und weist darauf hin, dass die Lösung für mehr Sicherheit einfach ist und vor allem viel näher liegt, als die meisten glauben. Sie betreibt nämlich entlang der 2250 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen 59 eigene Rastplätze und 108 Parkplätze. Dazu kommen noch 89 Raststationen mit Tankstellen und Restaurants mit ausreichend Parkplätzen. Im Durchschnitt steht also alle neun Kilometer eine Rastmöglichkeit zur Verfügung. Christian Schimanofsky vom Kuratorium für Verkehrssicherheit: „Viele von uns denken, dass wir locker mehrere Tätigkeiten gleichzeitig verrichten können. Doch diese Annahme ist ein Trugschluss, denn das menschliche Gehirn ist nicht zum Multitasking geschaffen.“

Die Verwendung des Mobiltelefons ist mittlerweile bei einer Autofahrt „üblich“, wie die im Mai 2024 durchgeführte IFES-Umfrage im Auftrag der ASFINAG zeigt. Mehr als 800 Autofahrerinnen und Autofahrer wurden dafür interviewt und die Antworten anonymisiert ausgewertet. Fast 60 Prozent greifen während der Autofahrt zum Handy. Die bereits bestehenden Strafen (100 Euro) wirken für viele nicht abschreckend genug, denn nur für ein Drittel ist das ein ausreichender Grund, das Handy nicht während der Fahrt zu benützen.

Weitere Ergebnisse der Umfrage ergaben:
Fast die Hälfte der Befragten fühlt sich ohne Handy in Griffweite im Fahrzeug „unwohl“.
Fast 20 Prozent lesen Nachrichten daher sogar während der Fahrt. Und ein Großteil davon schreibt dann auch gleich zurück.
In Summe gaben fast 60 Prozent der Befragten zu, das Handy während der Fahrt auf die eine oder andere Art zu nutzen. Bei den Jüngeren (unter 30 Jahre) waren es sogar 80 Prozent.
Und jede/jeder Zweite hantiert immer wieder mit dem Navigationsgerät oder dem Radio.
Jede/jeder Dritte hat schon einmal ein Video während der Autofahrt gemacht, hier sind Jüngere deutlich riskanter unterwegs. 60 Prozent der unter 30-jährigen filmen beim Fahren etwas.

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Auch Influencer(innen) brauchen echten Urlaub

Österreich Werbung schickt sie in die Social-Media-freie Auszeit

Immer mehr Menschen fühlen sich von der Notwendigkeit, ständig auf sozialen Netzwerken präsent zu sein, überfordert. Der Druck „always on“ zu sein, betrifft jedoch nicht nur Influencer(innen), sondern ist zu einem gesellschaftlich relevanten Thema geworden. Darum macht die Österreich Werbung nun mit der Initiative #iamAUT darauf aufmerksam, dass Urlaub auch eine echte Auszeit und damit auch Social-Media-Pause bleiben soll.

Im Rahmen der Initiative #iamAUT verbringen bekannte Influencer:innen aus Europa einen Österreich-Urlaub. Dabei werden sie nicht – wie im Tourismusmarketing üblich – für ihre Content-Produktion engagiert. Sie übergeben ihre reichweitenstarken Accounts an „normale“ Österreicher(innen), die das österreichische Lebensgefühl auf Social Media erlebbar machen. Die Influencer:innen sollen bei der Initiative mit gutem Beispiel vorangehen und das Handy im Urlaub weglegen. Das soll auch andere dazu motivieren.

„Mit der #iamAUT-Aktion zeigen wir Influencer:innen, dass Österreich der perfekte Ort zum Abschalten ist – wortwörtlich! Während sie aus ihrem stressigen Alltag ausbrechen und eine Social-Media-Pause einlegen, übernehmen starke österreichische Persönlichkeiten ihre Accounts und zeigen, wie man das Lebensgefühl Österreich annimmt und mitnimmt“, erklärt Sandra Stichauner, CMO der Österreich Werbung.

Influencerin xLaeta mit drei Millionen Influencer(innen) macht in Salzburg den Anfang – weitere Influencer(innen) können sich ab sofort für ihre Social-Media-Auszeit in Österreich bewerben

Die deutsche Lifestyle-Influencerin xLaeta machte den Anfang: Sie startete in der Mozartstadt Salzburg und hat in den vergangenen Tagen ihre Offline-Zeit für einen Entspannungsurlaub genutzt – ganz ohne Handy-Kamera. Währenddessen wurde ihr Account von AUTfluencerin Lieselotte übernommen. Sie hat für die drei Millionen Follower(innen) das Urlaubsland erlebbar gemacht und unter anderem gezeigt, dass das Lebensgefühl in Österreich auch durch den Magen geht.

In den kommenden Wochen wird die Initiative in mehreren Etappen weitergeführt. Dabei werden Influencer(innen) aus den Niederlanden, Italien und Tschechien den AUTfluencer-Service nutzen und ihre digitale Auszeit in Österreich verbringen.

Die AUTfluencer-Initiative wird ab sofort für weitere Influencer(innen) auf iamaut.at zur Verfügung gestellt. Die Aktion, die unter dem Hashtag #iamAUT läuft, wird international ausgespielt und soll auch andere dazu motivieren, sich dem Trend anzuschließen und eine echte Auszeit, fernab vom Social-Media-Druck, einzulegen.

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Raub und schwere Erpressung

Die Polizei Wien veröffentlichte heute folgende Öffentlichkeitsfahndung

Tatzeit: 11.02.2024, 16:50 Uhr – 17:15 Uhr
Tatort: 1110 Wien, Geiselbergstraße

Zwei unbekannte Täter stehen im Verdacht das 19-jährige Opfer zu Boden geworfen, Schläge gegen dessen Kopf und Körper versetzt sowie dessen Mobiltelefon geraubt zu haben, nachdem sie das Opfer in den Nahbereich des Herderparks gezerrt hatten. In weiterer Folge sollen die Beiden das Opfer aufgefordert haben, in einer nahegelegenen Bank Geld zu beheben, widrigenfalls dieses „eine Kugel in den Kopf“ bekommen würde.

Im Zuge der Ermittlungen konnten von einem der zwei unbekannten männlichen Tätern Lichtbilder einer Videoaufzeichnungsanlage eruiert werden.

Personsbeschreibung:
Männlich, ca. 175 cm groß, etwa 25 Jahre alt, Dreitagebart

Bekleidung:
schwarze Jacke, grüne Cargohose , weiße Sportschuhe sowie eine schwarze Sonnenbrille der Marke „Versace“.

Zeugen, denen der Tatverdächtige vor, während oder nach seiner Flucht aufgefallen ist, werden gebeten sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Hinweise (auch anonym) werden an das Landeskriminalamt Wien, Ermittlungsbereich Raub, unter der Telefonnummer 01-31310- 33800 erbeten.

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„Wutbürger“ Patrick F. besuchte heute H.C. Strache


Die Sorgen der LPD Wien möchten wir haben

 


 

Heute besuchte Patrick F. den FPÖ-Chef in dessen Büro.  Der Mann hat in einem Facebook Video zurecht kritisiert, dass ein mutmaßlicher afghanischer Vergewaltiger nach der Tat am Donauinselfest wieder freigelassen wurde.  Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber, einem Transportunternehmen mit Verbindung zur SPÖ, fristlos entlassen.  Strache findet es ungeheuerlich, dass man einen Familienvater – offenbar aus parteipolitischen Gründen – versucht mundtot zu machen und ihn vor die Türe setzt.  Die FPÖ wird Patrick F. in dieser Causa juristisch unterstützen.  „Lieber Patrick, danke für deinen Besuch. Und Kopf hoch, es wird sich für dich sicherlich eine gute Job-Alternative finden“, so der FPÖ-Chef.

 

Skurriles Detail am Rande: Auch die LPD Wien hatte in dieser Causa eine Meldung parat:



 

Tja, wenn die LPD Wien bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch einen afghanischen Täter – der auf freiem Fuß angezeigt wurde und erst auf Druck der Medien in U-Haft wanderte – keine anderen Sorgen hat, dann: „Tu felix Austria!“   Man darf wohl gespannt sein, ob Patrick F. eine Anzeige ins Haus flattern wird.

 

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2017-07-04


Erstaunliches Jobangebot


Rollenspieler für Kriegsspiele gesucht

 

 

Wer beispielsweise einen Viehzüchter, Ladenbesitzer oder auch einen Bürgermeister eines Dorfes in Afghanistan – der hin und wieder auch mit den anwesenden U.S. Streitkräften vermittelt und verhandelt – „spielen“ will, kann sich bei der Bundesagentur für Arbeit bewerben.

 

Das Unternehmen Optronic GmbH & Co. KG sucht nämlich über die Jobbörse Rollenspieler für Kriegsspiele. Insbesondere werden Mitarbeiter mit folgenden Sprachkenntnissen gesucht: Deutsch in Verbindung mit den Sprachen Englisch, Arabisch, Pashtu oder Dari.  Geboten werden Kost und Quartier. Die Unterbringung erfolgt in Stockbetten in Soldatenunterkünften oder Häusern und Zelten auf dem Übungsgelände.  Über die Gage wird sich ausgeschwiegen.

 

Einige Pferdefüße gibt es allerdings, denn mit nach Hause gehen nach Arbeitsschluss wird es nichts. Während der gesamten Dauer der Verpflichtung, darf das Übungsgelände, welches aus 10 Dörfer künstlich angelegt ist und jeweils aus 10 bis 30 Häusern besteht, nicht verlassen werden (Ausnahme Arztbesuch).  Auch besteht ein striktes Verbot für das Mitführen von Handys, Notebooks, Tablets udgl. ähnlicher Geräte.  Kontakt zu Außenwelt – und das nur in Notfällen – gibt es nur über das lokale Funknetz.  Nicht zu vergessen, dass natürlich auch ein striktes Alkoholverbot besteht, welches durch die Militärpolizei mittels Atemalkoholtests überprüft und überwacht wird.

 

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2017-02-01


Das soll mal einer nachmachen


Wenn die Abrechnungen bei Telering auch so aussehen, dann ….!

Screen: © Privat
„Das soll mal einer nachmachen“,  so der Werbeslogan von Telering.  Das dachte sich wahr-
scheinlich  auch  jene  Kundin,  die bei diesem Anbieter einen Handyvertrag abgeschlossen
hatte.   Der  am 5. Dezember 2013  abgeschlossene Vertrag,  endete gleich am selben Tag.
Jedenfalls wenn man sich die von Telering angegebene Vertragsdauer ansieht.
Aber  dem nicht genug,  laut Telering ist eine Vertragsverlängerung ab dem  4. September
2013 möglich.  Also zu einem Zeitpunkt als es zwischen der Kundin und Telering noch gar
kein  Vertragsverhältnis  gab.   Bleibt nur zu hoffen,  dass man bei  Telering nicht auch die
Abrechnungen mit einer solchen „Genauigkeit“ und „Sorgfalt“ erstellt.
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2014-03-01

Hitler-Grußszene bei FPÖ-Veranstaltung war Manipulation

Junge Menschen verleumdet, diffamiert und diskreditiert

 
In  unserem  gestrigen Beitrag  „Lasst die Arme unten“ haben  wir  schon  Zweifel angemeldet,
ob  bei  einer  Wahlkampfveranstaltung  der  FPÖ  in  Graz,  tatsächlich Hitler-Grüße getätigt
wurden.  Wie  berechtigt unsere Skepsis war  beweist nachfolgendes Video,  auf welchem die
betreffende Szene zu sehen ist. Bitte dem jungen Mann im blauen T-Shirt besondere Beacht-
ung zu schenken,  denn diesem wurde ganz eindeutig der Hitler-Gruß zugeordnet.
 
 
Die  Videopassage,  aus  der unmissverständlich ersichtlich ist,  dass jene Personen, welche auf
der Facebook-Seite des Vorsitzenden der Sozialistischen Jugend (SJ) Graz, Sebastian Pay, mit
dem  Hitler-Gruß  in  Verbindung  gebracht  wurden,  unzweifelhaft  im  Rhythmus  eines  Liedes
winken  (ab Sekunde 28)  und  ein  davon  gemachtes  Foto offenbar wider besseren Wissens in
einen völlig falschen und rufschädigenden Zusammenhang gebracht wurde.
 
Es  zeigt  sich  somit,  dass offenbar von der Sozialistischen Jugend in besonders übler und
miserabler  Art  und  Weise  junge   Menschen  diffamiert  und  diskreditiert  wurden.  Sowohl
politische  Mitbewerber  wie  auch  manche Medien,  welche diese jungen Menschen wie auch
die FPÖ in Zusammenhang mit dieser Causa in Misskredit gebracht haben, sind nun dringlich
aufgefordert, umgehend eine Entschuldigung zu tätigen.
 
Derartige  Gemeinheiten  und  Manipulationen  jungen  Menschen  gegenüber sind besonders
verwerflich.   Gerade  der „Standard“  sowie die „Kleine Zeitung“, welche diese Causa hochge-
zogen haben,  sind nun dringlich aufgerufen,  sich zu entschuldigen und entsprechende Klar-
stellungen zu veröffentlichen.
 
Dazu  der   FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky:   „Die FPÖ wird dieses Vorgehen im
Interesse  der  betroffenen  Personen  rechtlich  auf Verleumdung,  Kreditschädigung und üble
Nachrede prüfen lassen sowie diesbezüglich einen Anwalt zur Klage beauftragen.“
 
 
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2013-09-25

Lasst die Arme unten


Der FPÖ mit aller Gewalt Nazis unterschieben wollen

„Schon wieder Nazis am Grazer Hauptplatz bei der FPÖ!!!!!!!! Nächster Einzelfall?“ So schrieb
der Vorsitzende der Sozialistischen Jugend (SJ) Graz, Sebastian Pay,  gestern auf seiner Face-
book-Seite.  Dazu veröffentlichte er nachfolgendes Foto:
Screen: facebook.com (Account Sebastian Pay)
Pay will Glauben machen,  dass bei einer Versammlung vor dem Grazer Rathaus  – im Zuge
eines  Auftritts von H.C. Strache bei seiner Wahlkampftour –  Nazis anwesend waren,  welche
die Hand zum Hitlergruß erhoben.
Wir haben die erhobenen Hände (obiger Screenshot) mit den Zahlen 1, 2 und 3 gekennzeich-
net.  Bei Hand 1 sind der  Mittel- Ring- und der kleine Finger  angewinkelt und der Zeigefinger
ausgestreckt.   Die  Person  zu  dieser  Hand  (im Bild verdeckt)  zeigt offenbar auf etwas oder
jemanden.
Hand 3 ist  bei  durchgestecktem  Arm zur Faust geballt.   Für uns entsteht hier der Eindruck,
dass sich  die  Person  über  jemanden  ärgert  oder freut und dies mit dieser Geste zum Aus-
druck  bringt.   Jedenfalls  bedarf  es  schon  sehr viel Fantasie oder Bösartigkeit, bei Hand 1
und/oder  bei Hand 3 den Hitlergruß zu erkennen.
Anders verhält es sich schon bei Hand 2. Da ist der erhobene Arm von der Schulter bis in die
Fingerspitzen  durchgesteckt.   Bei flüchtiger Betrachtung des Bildes könnte durchaus der Ein-
druck  entstehen,  dass diese Person die Hand zum Hitlergruß erhoben hat.   Aber wir haben
uns das Foto genauer angesehen, ausgeschnitten und vergrößert.
Screen: facebook.com
(Account Sebastian Pay)
Und  siehe  da,  da ergibt sich ein sonderbares Bild. Entweder hat der junge Mann im blauen
T-Shirt  eine  verkrüppelte  Hand,  oder  er  hat seinen kleinen Finger im meterweit entfernten
Rundbogen versenkt. Wir können uns nicht des Eindrucks erwehren, dass dieses Foto mani-
puliert  wurde.   Möglicherweise  hat  der  Mann einen Gegenstand in der Hand gehalten, der
im  Nachhinein  wegretuschiert wurde.   Jedenfalls  sieht  dieser Bildausschnitt ganz danach
aus.
Gegenüber dem STANDARD gab Pay folgendes an: „Vorne in der Mitte waren ein paar Fans,
die  immer  wieder  den  Arm  in  eindeutiger  Pose  hoben,  schon  als Strache angekündigt
wurde.“ Irgendwann zückte Pay sein Handy und machte Fotos. (Zitat STANDARD)

Das bringt uns zur nächsten Erstaunlichkeit. Heutzutage hat schon das billigste Handy eine
Videofunktion.   Warum  begnügte  sich  Pay  lediglich damit Fotos zu schießen und fertigte
kein Video an?
Ein  Foto  auf  dem  eine  Person  den  rechten Arm erhoben ausstreckt  ist doch nie im Leben
ein  Beweis für den Hitlergruß – es sei denn,  man will dies absichtlich so auslegen.  Menschen
heben aus zahlreichen unterschiedlichen Gründen ihre Arme. Sei es aus Freude, Jubel, Ärger
oder  Zorn.   Einen erhobenen Arm auf einem Foto als Hitlergruß zu interpretieren ist mehr als
armselig.   Vor  allem  wenn  man  die  Möglichkeit  hatte  ein Video anzufertigen,  welches die
Behauptung zweifelsfrei nachvollziehbar machen würde. Angesichts der immer wieder gebets-
mühlenartigen  wiederholten  Interpretionen  der  Linken,  kann  man  Personen  die eine FPÖ-
Veranstaltung  besuchen  nur anraten:  „Lasst die Arme unten!“ – denn sonst wird man sofort
als Nazi abgestempelt.
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2013-09-24

Welttoilettentag – Ein Beitrag für den Popo


Weltweit mehr Handys als Toiletten

Am 19. November ist der Welttoilettentag. Sie haben das nicht gewusst? Auch keine Bildungs-
lücke,  denn  dafür  gibt  es ja hochspezialisierte Volksvertreterinnen wie beispielsweise Frau
Petra Bayr  von  der  SPÖ.   Das ist jene Dame,  die der Meinung ist,  dass in Uganda seit 50
Jahren Unabhängigkeit und Demokratie herrschen.
 
Jedenfalls nahm die SPÖ-Politikerin den Welttoilettentag zum Anlass folgendes festzuhalten:
 „Weltweit hat jeder dritte Mensch kein Klo.   Mangelnde Hygiene und die damit verbundene
Verbreitung von Krankheitserregern ist die folgenschwere Konsequenz,  die vor allem vielen
Kindern in Entwicklungsländern das Leben kostetet.“
 
Tja, an was kann es wohl liegen,  dass vor allem in Entwicklungsländern ein Manko an Toilet-
tenanlagen  besteht?   Sind es die bösen Industrieländer,  die diesen Regionen  in ausbeuter-
ischer Absicht ihre Klos vorenthalten? Mitnichten, es liegt wohl eher an der unterschiedlichen
Hygiene-Kultur, die in diesen Ländern herrscht.
 
Und  falls Frau Bayr unsere Feststellung anzweifelt,  möge sie doch eine Exkursion durch die
Toilettenanlagen  in  diversen  Flüchtlingsheimen in Österreich starten.   Die WC-Anlagen in
diesen Einrichtungen sind in kürzester Zeit nicht nur aufs Ärgste verdreckt, sondern auch so
zerstört, sodass eine Benutzung kaum mehr möglich ist.
 
Die  SPÖ-Politikerin merkt noch folgendes an:   „Weltweit hat jeder dritte Mensch keine Toil-
ette, aber 90 Prozent der Erdenbürgerinnen und Erdenbürger besitzen ein Handy. Eigentlich
sollte  es  weltweit  verbreiteter sein unter hygienischen Bedingungen seine Notdurft zu ver-
richten,  als darüber per Handy zu sprechen.“    Tja, mit dieser Aussage bestätigt sich Bayr
zweifelsohne  selbst,  dass  der  Bevölkerung  in  Entwicklungsländern  ein  Handy offenbar
wichtiger ist als ein Klo.
 

Die Häusl-Papier Studie

Ganz anders sieht die Situation im zivilisierten Österreich aus.   Hier wird in den seltensten
Fällen hinter Büschen oder Bäumen die Notdurft verrichtet,  sondern man bedient sich des-
sen  eines Klos.   Dieser Umstand dürfte die Firma Zewa Moll zu einer Umfrage veranlasst
haben, welche das WC-Verhalten  – genau gesagt den Umgang mit Klopapier –  der Öster-
reicher(innen) ans Tageslicht befördern soll.
 
Anlässlich  des an und für sich unsinnigen Welttoilettentages,  wollen wir das Ergebnis der
Zewa Moll- Umfrage  (welche  für  die  Welt  eigentlich  entbehrlich ist,  allerdings in einer
Presseaussendung veröffentlicht wurde)  unserer Leserschaft nicht vorenthalten.
 
Faltverhalten der Österreicher:   Aus den Ergebnissen lassen sich acht verschiedene Falt-
Typen ableiten. Zewa Moll stellt sie vor:
 
Fotograf und Fotocredit: SCA
 
Falter  und  Stückler sind männlich Rund 65 Prozent der Österreicher falten ihr Toilettenpapier
sorgfältig, bevor sie es benutzen. Die Männer liegen sogar vor den Frauen. Bei den 50- bis 69-
Jährigen  ist  die  Technik  besonders  beliebt.   Der typische Falter ist verheiratet und lebt mit
seiner Familie vorzugsweise in einer Kleinstadt. Er kauft sein Toilettenpapier gerne auf Vorrat.
Wichtig  sind  ihm Reißfestigkeit und Sicherheit.   Auch der Stückler ist überwiegend männlich
und gehört zur Gruppe der 50- bis 69-Jährigen.  Meist ist er bereits pensioniert und lebt allein.
 
Wickler  kommen  aus  Ost-, Knüller aus Westösterreich Eine weitere beliebte Technik ist das
Wickeln –  vor  allem  in den östlichen Regionen Niederösterreich,  Wien und Burgenland.  Be-
sonders  Frauen  wickeln sich das Toilettenpapier gerne um die Hand.   Mit elf Prozent liegen
sie weit vor den Männern, von denen lediglich drei Prozent zu den Wicklern gehören.
 
Fotograf und Fotocredit: SCA
 
Die Wicklerinnen finden sich in zwei Altersgruppen wieder: Bei den 14- bis 29-Jährigen, sowie
den  30 bis 49 Jährigen.   Während die Jüngeren beim Kauf ihres Papiers Wert auf ein samtig
weiches Gefühl legen, ist den Ü30-Frauen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig.
 
Geknüllt wird ebenfalls lieber von Frauen als von Männern. Allen voran bei Schülerinnen und
Studentinnen.   Beim Kauf ihres Toilettenpapiers setzen rund 33 Prozent von ihnen auf einen
zusätzlichen Unterhaltungswert,  zum Beispiel durch lustige Motive auf dem Papier.
 
Der Spontane-Wischer ist eher weiblich, Gleichgültige Wischer sind männlich Es wird gefaltet,
zerknüllt,  gestückelt und um die Hand gewickelt:   Zehn Prozent der Frauen entscheiden sich
spontan und situationsabhängig. Vor allem Schülerinnen und Studentinnen: Von ihnen geben
auch 37 Prozent an, es sei ihnen wichtig, dass das Toilettenpapier umweltverträglich ist.
 
Mehr Männern als Frauen ist ihr Faltverhalten egal.   Während sechs Prozent der österreich-
ischen Männer nicht darauf achten, was sie mit dem Papier machen, sind es bei den Frauen
knapp fünf Prozent.   Meistens sind es Männer zwischen 50 und 69 Jahren.  Die Qualität des
Toilettenpapiers  ist den älteren Herren jedoch nicht egal.   Mindestens vierlagig soll es sein.
Dafür sind sie sogar bereit, mehr Geld auszugeben.
 
Fotograf und Fotocredit: SCA
 
Eine  Seltenheit:   Die  Minimalisten Knapp 2,5 Prozent der Männer geben sich mit einem ein-
zigen Blatt Toilettenpapier zufrieden.   0,2 Prozent der Männer braucht sogar überhaupt kein
Papier! Der klassische Minimalist ist zwischen 14 und 29 Jahre alt und tendenziell Hausmann
oder Student oder Schüler.
 
Übersicht über das Faltverhalten der Österreicher:
1. Der Falter (64,7%)
„Ich falte mein Klopapier sorgsam, bevor ich es benutze.“
2. Der Spontane (7,7%)
„Kommt ganz auf die Situation an. Mal falte ich, mal zerknülle ich.“
3. Der Roller (7,1%)
„Ich rolle mein Klopapier mindestens einmal um die Hand.“
4. Der Stückler (7,0%)
„Ich stückle das Toilettenpapier und lege die Einzelblätter
übereinander bis die Lagen dick genug sind.“
5. Der Knüller (6,1%)
„Ich zerknülle es. Letztendlich landet es ja sowieso im Abfluss.“
6. Der Gleichgültige (5,6%)
„Darauf habe ich noch nie genau geachtet.“
7. Der Minimalist (1,6%)
„Ich benutze ein Blatt Toilettenpapier. Mehr braucht man nicht.“
8. Der Natürliche (0,1%)
„Ich benutze kein Klopapier.“
 
*Quelle: Bevölkerungsrepräsentative Umfrage durchgeführt von der Innofact AG im Auftrag
von  Zewa Moll.   Zwischen dem 04.09. und 10.09.2012 wurden 1.012 Männer und Frauen
zwischen 14 und 69 Jahren in Österreich befragt.
 
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2012-11-18
 

Katastrophales Ergebnis des Wiener Lesetests


Versagen der  SPÖ-Bildungspolitik

Die Ergebnisse des zweiten Wiener Lesetests sind  alarmierend und erschreckend zugleich.
Nachdenklich  stimmt  insbesondere  die Tatsache,  dass seit dem ersten Wiener Lesetest
trotz  pädagogischer  Intervention  keine  signifikanten  Verbesserungen  erzielt  werden
konnten.
Die verantwortlichen Wiener Bildungspolitiker sollten schleunigst überlegen,  wie der Unter-
richt geändert  werden  muss,  damit Hauptschul- und AHS-Unterstufen-Abgänger künftig
wieder über eine ausreichende Lesekompetenz verfügen.
Dass gerade dieses miese Ergebnis in einem SPÖ-geführten Bundesland nun vorliegt,  wirft
ein bezeichnendes Licht auf die gesamte SPÖ-Bildungspolitik. Offenbar geht es dieser leider
nicht  um  eine  gute Bildung und Ausbildung der Kinder,  sondern um den Transport ihrer
linken Utopien.  Wissenschaftliche Erkenntnisse, welche nicht ins Bildungskonzept der SPÖ
passen, werden ja auch beharrlich ignoriert.
Die Ursachen in der Misere sind im Freizeitverhalten, das inzwischen großteils vom Konsum
von Massenmedien wie TV und Internet geprägt ist, ein schlampiger Sprachumgang, zum
Beispiel  bei  Handy-Kurznachrichten  und  mangelnde  Kommunikation  in den Familien zu
suchen.
Eltern  und  Freundeskreis  spielen  hier eine ganz wesentliche Rolle.   Allerdings darf diesen
nicht  die  Hauptschuld  zugewiesen  werden,  sondern  tragen Pflichtschulen einen erheb-
lichen Teil zu diesem Desaster bei.
Denn wie  bereits aus der Empirie bekannt ist, verschlechtert sich die Deutsch-Kompetenz
selbst  bei  Kindern mit deutscher Muttersprache verheerend,  wenn diese in ihren Klassen
nur mehr zu einer deutschsprachigen Minderheit gehören.
Daher  wird  es  zum  Wohle  aller Schulkinder notwendig sein,  den Anteil von Kindern mit
nicht-deutscher  Muttersprache  in  den  Klassen auf maximal dreißig Prozent zu beschrän-
ken.  Wo  dies  nicht  möglich  sein sollte,  müssten Kinder mit deutscher Muttersprache in
eigenen Klassen unterrichtet werden. Bei nicht oder schlecht Deutsch sprechenden Kinder
muss  ein  verstärktes  Augenmerk  darauf  gelegt werden,  dass diese mit dementsprech-
enden Deutschunterricht auch wirklich die deutsche Sprache erlernen.

Realitätsfremde Träumer verbauen den Kindern die Zukunft

Deutsch als Schulsprache heißt auch,  dass in den Pausen und am gesamten Schulgelände
nur Deutsch gesprochen werden soll.   Das hat nichts mit Ausländerdiskriminierung zu tun.
Wer  das  dennoch  so  sieht  und diesen Vorschlag ablehnt,  schadet den Kindern und ver-
baut deren Zukunft. Denn aus nicht oder schlecht Deutsch sprechenden Kindern, die nicht
zur Erlernung der deutschen Sprache angehalten werden, werden ebensolche Erwachsene.
Wichtig  ist  die  Besinnung  auf  die Kulturtechniken Lesen,  Schreiben und Rechnen in der
Volksschule, denn nur wer zunächst einmal gut Deutsch spricht, kann dem weiteren Schul-
unterricht folgen.  Unbestritten sind Fremdsprachen wichtig.  Aber zuerst sollte man einmal
die Sprache jenes Landes beherrschen,  in dem man lebt und seine berufliche Zukunft auf-
bauen möchte. In diesem Fall ist es definitiv die deutsche Sprache.   Wer das nicht so sieht
ist ein realitätsfremder Träumer.
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2012-05-31
 

Schon wieder ein Brand bei der SPÖ


Fräulein Rudas hatte ein feuriges Erlebnis

„Bahn fahren, Nerven sparen.“   Diesen  Slogan  hätte sich Fräulein Laura Rudas, ihres
Zeichens  Nationalratsabgeordnete  und  Bundesgeschäftsführerin der SPÖ,  vor Augen
halten sollen.   Aber wie die meisten Politiker(innen) predigt auch sie Wasser und bevor-
zugt es Wein zu trinken.
 
Jedenfalls bescherte ihr eine heutige Fahrt mit einem SPÖ-Dienst-Mercedes zu einer 1. Mai-
Feier nach Pöchlarn (NÖ) ein feuriges Erlebnis. Aus unbekannter Ursache fing der PKW auf
der  Westautobahn  Feuer.   „Es gab Probleme mit dem Gas.   Plötzlich hat es komisch ge-
rochen, und Rauch drang aus dem Motorraum“, so Fräulein Rudas.
 
Der Chauffeur,  Fräulein Rudas und ein mitfahrender Kollege flüchteten aus dem PKW, be-
vor  dieser  in  Flammen aufging .  Tasche,  iPad,  Handy und Unterlagen konnte die SPÖ-
Bundesgeschäftsführerin  nicht mehr retten.   Diese wurden ein Raub der Flammen.  Wie
nun  Rudas in nächster  Zeit kommunizieren will steht in den Sternen.   Gut,  wirklich viel
hatte sie bisher ohnehin nicht zu sagen.
 
Die  Ursache  des  Brandes ist bis dato ungeklärt.   Mit Feuer hatte die SPÖ in letzter Zeit
ohnehin  viel zu tun.   Da wären beispielsweise die Fackelzüge und ein brennendes Partei-
lokal  in Innsbruck.   Apropos brennendes Parteilokal.   Möglicherweise hatte sich im SPÖ-
Dienstwagen ein pyromanisch veranlagter Juso versteckt und mit Streichhölzer gespielt.
 
So  ein  Brand kommt ja sehr gelegen,  denn man könnte diesen wieder den Rechten in
die  Schuhe  schieben.  Apropos  „brennen“,  das Auto wird nicht der einzige Brand sein
den  die  SPÖ erlebt.  Denn  nächstes  Jahr sind Nationalratswahlen und da wird bei den
Sozialisten ganz schön der Hut brennen.
 
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2012-05-01
 

Die Caritas und Du


Zu flott eingeparkt?

Ein erstaunliches Einparkmanöver fand heute gegen 08:30 Uhr, vor dem Haus in dem
die ERSTAUNLICH-Redaktion residiert, statt.
Fotos: © erstaunlich.at

Wie ging das?  Da staunten selbst erfahrene Polizeibeamte!
Des Rätsels Lösung wurde zufälliger Weise mit einer Handykamera festgehalten.
 
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/vu00.jpg“ showstop=“true“}vu120112{/mp4-flv}
Zwecks  Gender-Gerechtigkeit  möchten  wir  erwähnen,  dass das Caritas-Auto von
einer  Frau gelenkt  worden war.   Glücklicherweise  wurden  bei  dem  Verkehrsunfall
keine Personen verletzt.
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2012-01-12
 

Das Leben ist ein Zufall


Es lässt uns keine Ruhe

Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die  erstaunliche Empfehlung  Letzteren  lassen uns nicht in Ruhe.  Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
 
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs.  „myTaxi „ am Rande streifen.
 
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt,  um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
 
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten:   „Das handhabt 31300 genauso“,  die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von  „myTaxi“  zu rechtfertigen versucht.   Aber zu den
Aussagen des  Herrn Müllner,  die  in  der Tat  erstaunlich sind,  kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
 
Screen: diepresse.com
 
Martin Hartmann,  Geschäftsführer des Taxifunks  „40100“  versucht mit Argumenten
negative Aspekte von  „myTaxi“  herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da  es  immerhin darum geht,  eine ernstzunehmende  Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
 
Erstaunlicher geht es in diesem  „diepresse.com“-Beitrag zu.
 
Screen: diepresse.com
 

Erstaunliche Erklärungsversuche

Der  oberste  Boss der Taxifunkzentrale,  Leo Müllner,  vergleicht die  Verwendung von
„myTaxi“ mit  Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“  in Anspruch genommen werden.
 
 „Das große Problem ist“,  meint Müllner,   „dass  es  Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“   Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
 
Na ja,  da  sollte  doch  der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein,  wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird.  Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht.  Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden.   Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird  „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
 
Aber selbst  die erstaunlichen Aussagen eines  Leo Müllner  sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar.  Immerhin versucht er so, sich  „myTaxi“  vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags,  bei der Verwendung von  „myTaxi“
wirklich  rechtlichen Bestand haben wird,  wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
 
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist.  Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom  Leib zu halten.  Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch  legitim ist,  obliegt
der Justiz,  falls es zu  Rechtstreitigkeiten zwischen  Taxiunternehmer(innen)  und der  je-
weiligen Funkzentrale kommt.
 

Zufälle über Zufälle

Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen.   Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt  ihren  Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt  ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
 
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen  wird immer  wieder kolportiert,  dass seitens  der
Funkzentrale  „40100“  angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll.   Aber
wie sollte  das funktionieren?  Sind doch  Taxifunkzentralen  lediglich  Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
 
Ein Sprichwort besagt:  „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“  Und so haben wir
einige Zeit in diesem  gestöbert und wurden tatsächlich fündig.   Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982  Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
 
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen.   Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
 
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen,  was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen.   Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an,  um eine Suche zu ersparen.   „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“ 
„Es brummt doch  – TEIL1 und TEIL2“.

 

*****

2011-09-16
 

Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl


Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!

Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy.   Nun sehen
die  Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon,  dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch  den Taxibetreibern,  dass die  bei  ihnen beschäftigten  Fahrer(innen)  per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der  „Beförderungspflicht“  verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300,  würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum  Arbeitsgericht antreten werden.   Ohne hellsehen zu können  glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten,  als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall.  Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“  geht er  mit keinem Wort ein.   Zu allem Überdruss  betreibt er massive
Werbung für die  Funkzentralen und meint:  „Betreffend  der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert,  dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen  Mail ist keine  Hilfestellung für  die Taxiunternehmer(innen)  erkennbar,
sondern  dieses liest sich,  als wenn  die Taxiinnung die  Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt  sich für uns die Frage,  was ist mit der  Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe  eigentlich los?   Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus.   Ist der Einfluss  der Funkzentralen  in der  Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird?   Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie,  sehr geehrter Herr Dr. Leitl,  prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
*****
2011-09-15
 

Und es brummt doch – TEIL2


Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch

Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des  Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische  Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als  Marke  zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen  Taxiunternehmungen sich für  das für das jeweilige  Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale  Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung  einerseits die Kosten
und den Aufwand    für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale  den  Kosten der  neuen  technischen  Vermittlungssysteme  und  anderseits  dem
jeweiligen  zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend  der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert,  dass diese  technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheid-
ung. In Österreich  gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer

Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe  mit PKW
Wirtschaftskammer Wien

Wir resümieren

Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische  Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten  die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die  vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes  ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich  und seine Vertragspartner als
Marke  zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann  ein Verkäufer  – und Funkvermittlungszentralen  sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir  kontaktieren diesen telefonisch,  um ihn auf seinen  Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette  Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen.  Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus,  dass Taxiunternehmer(innen)  freie Unternehmer(innen)  sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck  erwecken könnten,  dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch  dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte  Dr. A. Curda,  dass er diesen vermutlich überlesen,  respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat,  kann das durchaus passieren.  Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: Die von ihnen zitierte
Judikatur des  OLG  Frankfurt am Main ist eine deutsche  Entscheidung.   In Österreich
 gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-

spruch des OLG Frankfurt am Main –  welcher vermutlich in Österreich nicht anders

ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt,  dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren.   Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen)  erkennbar ist.   Ganz  im  Gegenteil,  es  wird  mit  erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen,  warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
 

Und es brummt doch


Aufruhr im Wiener Taxigewerbe

„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi,  aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net)  ich warte auf das  Brummen von  ’nem Mercedes Diesel,  aber es  brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?

 

Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern

Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der

zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“.   Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.

 

Neues kostengünstiges System

In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert,  welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.

 

Genaue Informationen unter diesem LINK

 

Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende,  da er sein Taxi über einen Tastendruck auf  seinem Handy  per  „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten,  wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau,  Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.

 

Ferner fallen beim System „mytaxi“,  die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg.   Denn pro Fahrtenvermittlung über  „mytaxi“  wird dem Taxiunter-

nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.

 

Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?

Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten  „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen.  Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht,  falls sie die Dienste von  „mytaxi“  in
Anspruch nehmen.

 

Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“.  Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.

 

 

Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt

Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die

etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von  „mytaxi“  mit der Begründung  des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.


Aber das  OLG Frankfurt am Main  belehrte die  Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).

 

TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus

Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird –  stellt sich  die berechtigte Frage,  ob ein Handy über-
haupt als  Funkanlage zu werten ist.  Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber  – bis auf das eigene-  alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.

 

 

Abgesehen davon,  dass durch das  Verhalten des Funkfahrtenvermittlers  den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.

 

Mit dem Satz   „Es ist untersagt,  andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene  Vermittlungssystem zu nutzen“  stellt die Firma  „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“  eindeutig klar,  dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen.  Diese
Interpretation  des vom Funkfahrtenvermittler  verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
 
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort   -„auch“-  gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen,  deren Nutzung  eine ausdrückliche  und schriftliche  Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.

 

Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das  klassische  Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.

 

Denn der  Anruf des  Bedienungspersonals via  Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls  ein Fahrtenvermittlungssystem.  Taxistandplätze vor  diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein  Fahrtenvermittlungssystem.

 

Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen,  wenn es nach  der Empfehlung des  Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.

 

Beförderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Ausnahmen von der Beföderungspflicht

Vergrößerung mit rechter Maustaste und  „Graifik anzeigen“ anklicken!

Screen: wien.gv.at.recht

 

Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht

finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma  „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“

an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-

fahrtenvermittler  die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen)  zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen)  via Handy die Dienste

von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den

Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.

 

Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma

„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim

Arbeitsgericht vorzulegen,  sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen.   So kann sich

nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.

 

Devot und ökonomisch völlig ahnungslos

Allerdings müssen  wir den  Taxiunternehmer(innen)  zwei  Vorwürfe machen.  Diese

Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders  können wir es uns nicht

erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.

 

Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.

Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,

dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche

Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für

ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund

2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.

 

Wenn beispielsweise ab morgen,  alle an den beiden  Funkzentralen angeschlossenen

Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen  wirtschaftlich nichts passieren.

Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten

in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.


Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde,  bis sich die

Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern.   Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten  die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App  „mytaxi“  zu kommen.

 

Was ist mit der Interessensvertretung los?

Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-

lungsgmbh“  ist das Verhalten der  Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.

 

Wir haben  schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer  Kritik geübt,  dass
diese zwar mit  Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.

 

Das Verhalten der Taxiinnung  (eine Sparte der WK)  rechtfertigt  unsere Kritik,  denn
diese hat  bis dato nicht  im Geringsten reagiert,  obwohl sich bereits  zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben.  Was können wohl die Gründe sein,
dass diese  Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem  offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.

 

Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip  – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher  Gewinn“-  auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher  Gewinn“.   Es könnte auch sein,  dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
 
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß,  sodass die Taxiinnung an der  entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.

 

*****


2011-09-10
 

Datenschutz-Farce bei Orange


Kontrolle für die Konsumenten unmöglich

Hand aufs Herz, wer hat noch nie das Gefühl gehabt bei seiner Handyrechnung über-
vorteilt  worden  zu  sein?  Da seitens der Konsumenten  leider  keinerlei  Möglichkeit
einer Kontrolle besteht,  müssen  sich  diese  wohl oder übel auf Korrektheit ihres An-
bieters verlassen.

Die einzige Möglichkeit einer Kontrolle seitens der Konsumenten ist die, die von ihnen

getätigten Anrufe zu kontrollieren. Dazu gibt es die Möglichkeit des „Einzelgesprächs-
nachweises“,  der  vom  jeweiligen  Mobilfunk-Anbieter angefordert  oder  auch online
abgefragt werden kann.

Damit könnte  zumindest theoretisch  kontrolliert werden,  ob wenigstens die angeruf-

enen  Telefonnummern  richtig  sind.  Wie gesagt „theoretisch“,  denn diese Einzelge-
sprächsnachweise sind in der Praxis wertlos.


Orange; Tarif: „Europa0“ (Flatrate 1000 Freiminuten in die EU)

Wie alle  anderen Mobilfunkunternehmen  unterlässt es  auch  „Orange“,  die voll-

ständige  Nummer  der  Angerufenen anzugeben.  Die  letzten drei Ziffern werden
durch „xxx“ ersetzt.

Ausrede „Datenschutz“

Auf Nachfrage erhält man die erstaunliche, wenn nicht sogar schon schwachsinnige
Antwort,  dies geschehe  aus Gründen  des Datenschutzes.  Welche Daten sollen so
geschützt werden?  Der Handynutzer  weiß beim  Anruf ohnehin  alle Ziffern der von
ihm gewählten Telefonnummer,  denn sonst hätte er seinen Gesprächspartner nicht
anrufen können.

Wir vermuten eher, dass die  „xxx“  eine Kontrolle für den Handynutzer erschweren,
wenn  nicht  gar  verhindern sollen.  Diese ganze  Datenschutz-Story  halten  wir  für
einen ausgewachsenen „Schmäh“.  Dies können  wir auch  mit dem  folgenden Foto

beweisen.


Foto: (c)erstaunlich.at

Bei Bezahlung fällt der Datenschutz

Das Unternehmen  „Orange“  gibt vor, dass es aus Datenschutzgründen nicht die voll-
ständigen Ziffern einer angerufenen Telefonnummer angibt.  Dabei fällt diese Nummer
ohnehin nicht  unter Datenschutz,  da sie dem Anrufer bekannt sein muss.   Der Daten-
schutz wäre eigentlich bei  eingegangenen Anrufen sinnvoll.

Denn  dieser  Anruf könnte irrtümlich  erfolgt sein  oder  der  Anrufer legt  keinen Wert
darauf,  dass  der  Angerufene in den Besitz  seiner persönlichen Daten gelangt. Hier
nimmt es der Mobilfunkanbieter „Orange“ mit dem Datenschutz offenbar nicht so ge-

nau.  Denn für 30 Cent  werden dem  jeweiligen Handynutzer  der  Namen und auch
die Adresse des Anrufers angeboten.

Das  ist  sehr  erstaunlich.  Einerseits verheimlicht  „Orange“  (mit  der  Ausrede  des
Datenschutzes)  ihren  Kunden  die  vollständige Ziffernangabe der von ihnen selbst
gewählten Telefonnummern, während andererseits  für 30 Cent die schützenswerten

Daten von Anrufern angeboten werden. Für wie blöd hält  „Orange“  eigentlich seine
Kunden?

*****

2011-07-26
 

Sind Frauen die besseren Stalker?


Hochschaubahn der Gefühle

Jede Epoche hat ihre Delikte. Unter dieses Motto könnte der nachfolgende Fall, einer
unerwiderten Liebe fallen. Eine junge Dame in Vorarlberg hatte sich unsterblich in
ihren Versicherungsberater verliebt.

Wer kennt sie nicht, diese Hochschaubahn der Gefühle? Wurden früher glühende Liebes-
briefe an die/den Angebete(n) geschrieben, steht heute den Liebeswerber(innen) die
moderne Technik zur Verfügung.

Männer eher konservativ

Während Männer eher noch konservativ veranlagt sind und auch heute noch oft die Brief-
form wählen oder besonders Hartnäckige vor der Haustüre der Angebeteten warten, haben
Frauen für sich das Handy entdeckt.

Bis zur Selbstvernichtung

Auch gibt es noch einen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein. Männer handeln
eher rational und geben normaler Weise auf, wenn ihre Liebesrufe nicht erhört werden.
Frauen hingegen sind meist emotional veranlagt und treiben ihr Liebeswerben oft bis
zur Selbstvernichtung.

SMS-Terror

In diesem Fall schickte die 22-jährige Nicole S. ihrem Angebeteten hunderte SMS.
Auch eindeutige Sexangebote sollen in diesen elektronischen Liebesbriefen enthalten
gewesen sein.

Da sich die junge Frau nicht abwimmeln ließ und dem Versicherungsberater der monate-
lange SMS-Terror zuviel wurde, zeigte er die junge Frau an.

Gleichberechtigtes Urteil

Diese musste sich am vergangenen Donnerstag vor dem LG Feldkirch verantworten. Sie
sei keine Stalkerin sondern nur einfach verliebt gewesen, war die Verantwortung der
22-jährigen Nicole S.

Der Richter Peter Mück sah das anders und verurteilte die Frau wegen beharrlicher
Verfolgung zu 2.000,- Euro Strafe und zum Ersatz der Prozeßkosten. Mit diesem Urteil
hat der Richter hoffentlich die  Forderungen von feministischen Frauengruppen erfüllen

können, die ja immer nach Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern rufen.

Dem gestalkten Versicherungsberater wurde ein „Schmerzensgeld“ von 30,- Euro zu-

gesprochen. Mit dieser enormen Summe an Wiedergutmachung sollte der Mann seine
Handynummer wechseln und darauf hoffen, dass ihn die junge Dame so nicht mehr
„terrorisieren“ kann.

*****

2009-12-19
  

Erstaunliches zum Sonntag

 

Pressekonferenz von HC Strache abgesagt

Laut einer APA-OTS Meldung wird die für morgen angekündigte Pressekonferenz des
FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache abgesagt. Als Begründung werden terminliche
Gründe angegeben.


Keine Zeit für eine Pressekonferenz

Der FPÖ-Chef wird doch nicht gar an der Schweinegrippe erkrankt sein? Oder ist
er wieder auf der Suche nach Minarette, die er mit dem Kreuz bekämpfen kann.

Papst ruft zu einfachem Lebensstil auf

In einer heutigen Pressemeldung von „Kathpress“ war zu lesen, dass
Papst Benedikt XVI. beim Angelusgebet auf dem Petersplatz, alle
Menschen zu einem einfachen Lebensstil aufgerufen hat.


Ruft zum einfachen Lebensstil auf


Prunk und Pomp im Vatikan

Wenn der heilige Vater samt seinem verschwenderischen Hofstaat als Erster
damit beginnt, sind wir selbstverständlich bereit seinem Ansinnen zu folgen.

Keine Handys unter dem Weihnachtsbaum

Die Ärztekammer warnt vor „strahlenden“ Geschenken unter dem Weihnachtsbaum.
Ärztekammerpräsident Walter Dorner appelliert dabei vor allem an die Eltern, der
alljährlichen Werbeschlacht der Mobilfunkindustrie vor Weihnachten nicht zu unter-
liegen und daher keine Handys an Kinder und Jugendliche verschenken.

Es sei verständlich, dass die Mobilfunkindustrie sich speziell vom Weihnachts-
geschäft satte Gewinne erhoffe und alle Warnungen vor gesundheitlichen Gefährd-
ungen durch häufiges Mobiltelefonieren,speziell bei Kindern und Jugendlichen,
in verantwortungsloser Weise in den Wind schlage, meint der Ärztekammerpräsident.


(Fotoquelle:german.alibaba.com)

Da ist es doch wesentlich gesünder sich der Panikmache der Schweinegrippe zu
unterwerfen und sich einen Impfstoff impfen zu lassen, von dem nicht einmal
die Nebenwirkungen bekannt sind.

Also liebe Eltern, Hände weg vom Handy. Nehmt lieber Euren Nachwuchs und eilt
zum nächsten Arzt und lasst Euren Kindern das Serum gegen den H1N1-Virus in die
Blutbahn jagen.


Überraschungsspritze

Ein schönes Weihnachtsgeschenk mit Überraschungseffekt. Während beim Handy die
angeblichen Nebenwirkungen ja schon bekannt sind, ist so eine Injektion wie ein Über-
raschungsei.

*****

2009-12-06
  

Fangnummer

 

Ein Leser teilt mit

Nachfolgendes Mail haben wir soeben von einem guten Bekannten und „ERSTAUNLICH“
-Leser erhalten, welches wir im Originaltext wiedergeben:
  
Von: F***** R. *********@yahoo.de
An: „office@erstaunlich.at“
office@erstaunlich.at
Gesendet: Freitag, den 25. September 2009, 20:03:41 Uhr
Betreff: Fangnummern
> Bitte an alle Bekannten weiterleiten!  ACHTUNG: Fangnummer
> bitte gleich weiterleiten
>
> *_0650 666 50 40_*
>
> Ist eine Betrugsnummer – die POLIZEI ermittelt bereits fieberhaft nach dem
> Verantwortlichen (Bisher waren es immer *0900*er Nummern)
>
> Die SMS kommt meist mit dem Text:
>
>       */entschuldige bitte, ich habe vergessen wer du bist und dennoch
>       deine Handynummer eingespeichert; kannst du mir bitte antworten und
>       sagen
>       wer du bist?/*
>
> Bei Beantwortung mittels SMS oder Anruf, entsteht bereits ein VERTRAG und
> es werden horrende Summen von der Rechnung abgebucht!!!!
> Telekom Austria TA AG
> Geschäftskundenvertrieb
> International Sales
> 1020 Wien, Lassallestraße 9
> FN: 280571f, Handelsgericht Wien
Der Bitte um Weiterleitung kommen wir gerne nach und wollen auch unsere Leser(innen)
davon in Kenntnis setzen.

Vertragsverhältnis

Allerdings erstaunt es uns, mit welchen dubiosen Tricks, Geld zu verdienen ist. Wie ist es
möglich, dass man mit einem Rückruf zu einer ganz normalen Handynummer in ein Vertrags-
verhältnis gelangen kann.

Die Kassa klingelt

Offensichtlich wird durch den getätigten Rückruf, der Anrufer sofort auf eine kostenpflichtige
Mehrwertnummer weitergeleitet. Dem Mobilfunkbetreiber kann es egal sein, denn bei ihm
rollt der Rubel .

Ruf verbessern

Mobilfunkbetreiber genießen wegen diverser Vorfälle, nicht immer den besten Ruf bei ihren
Kunden. Sie sollten daher im Interesse ihres Ansehens bemüht sein, derartige Geschäfts-
praktiken zu unterbinden.

Wo ein Wille, ist auch ein Weg

Technische Möglichkeiten dazu werden sich ja finden lassen, wenn man beachtet was im
Computerzeitalter alles möglich ist und was so ein Handy alles kann. Es wird vermutlich
auf den Willen der Mobilfunkbetreiber ankommen, ob sie ihre Kunden vor unliebsamen
Überraschungen schützen wollen.
Stauni
  
2009-09-25
 

Die Masten-Rebellen

 

Handy ja, Masten nein

Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben 
 
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.

Ohne Masten kein Handy

In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar   fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.

Gemeinderat entschied negativ

In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.

Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren

Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.

Strafanzeige

Allerdings  was jetzt kommt ist  höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.

Erstaunliche Zukunftsaussichten

Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
  
2009-09-09
  

Polizist verprügelt Polizist

 

Polizist vor Gericht

Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.

Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.

Zu tief in Glas geschaut

Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.

Verhängnisvolle Rückkehr

Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.

Wachzimmer als Boxring

Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
 
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
   
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.

Berechtigte Hoffnungen ?

Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.

Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch

Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.

Nachtwächter vs. Polizei

Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.

Stauni

  
2009-07-10
   

Nachtwächter vs. Polizist TEIL 2

 

Fortsetzung zu TEIL 1

Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.

Doch Futterneid ?

Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.

Ungebührliches Benehmen

Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden  von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.

Festnahme

Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.

Der Riese Handler

Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI  Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.

Minipolizist ?

Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und  65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?

Knast

Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest. 
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)

Ohne Munition in den Krieg

Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die  o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.

Die UVS-Verhandlung

Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit  „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler  festgestellt wurden.

Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.

Der ÖWD

Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD),  verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.

Der Sack wird zugemacht

Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen  versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf  3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.

Der Irrtum

Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden.  Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.

Handler queruliert weiter

Also was tat er jetzt ?  Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.

Achtung aufs Datum

Haben Sie sich das Datum genau angesehen ?  Die Staatsanwaltschaft informiert Handler 
zu einem Zeitpunkt wo dieser  bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.

Lebensnah

Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
   
2009-07-08
  

Nachtwächter vs. Polizist

 

Der Nachtwächter

Herr Helmut Handler kam zu uns in die Redaktion und erzählte eine wirklich erstaunliche
Geschichte. Er ging am 10.05.2006, gegen 19 Uhr, in seiner Anstellung als Nachtwächter
der Firma ÖWD, seine Kontrollrunde am Betriebsgelände der Firma Diamond Aircraft in
Wr. Neustadt.
Von seinem Arbeitsgeber hatte er die Anordnung, Personen die sich nach Dienstschluss 
am Firmengelände aufhalten zu kontrollieren und deren Namen in ein Kontrollbuch einzu-
tragen.
Kurze Zeit vorher war ein Privatflugzeug auf dem Firmengelände gelandet und dadurch
befanden sich Leute außerhalb der Öffnungszeit, auf dem Gelände der Firma D. Aircraft.

Dein Freund und Helfer

Zur gleichen Zeit waren auch zwei Polizeibeamte auf dem Firmengelände, die den  dienst-
lichen Auftrag hatten, bei den Passagieren dieses Flugzeuges eine Zollkontrolle durchzuführen.
Örtlich waren die beiden Beamten und Handler nicht am selben Platz und es wusste auch
keiner vom anderen.
Als Handler vorerst vier ihm unbekannte Personen kontrollieren wollte, kam es zum ersten
Zwischenfall. Diese wollten sich nicht von einem Nachtwächter aufschreiben lassen und
vermittelten ihm das auch ziemlich klar.

Also ging er weiter und traf in einem nahegelegenen Hangar drei weitere Personen an, die
er ebenfalls zur Ausweisleistung aufforderte. Inzwischen hatte aber einer der vorerst ange-
troffenen Vier, die ebenfalls am Firmengelände anwesenden Polizisten verständigt, dass ein
Nachtwächter am Gelände die Leute kontrolliert.

Handlers Aussage

Von da an gehen die Aussagen auseinander. Handler erzählt, dass ihn vorerst ein Polizist
zur Rede stellte, was er hier mache. Obwohl er mit Nachtwächteruniform  bekleidet war,
wollte der Beamte die Tätigkeit von ihm nicht zur Kenntnis nehmen und schlug ihm Handy
und Sammler (Stechuhr) aus der Hand.
Anschließend wurde er zu Boden gerissen und auch vom anderen inzwischen eingetroffenen
Polizisten mit den Fäusten geschlagen. Außerdem wurde ihm zweimal mit einem Pfefferspray
in den Mund gesprüht.

Futterneid ?

Die Version der beiden Polizeibeamten Andreas Z. und Thomas O. klingt naturgemäß etwas
anders. (Niederschrift G.Zl:S4.201/06)
Nachdem der Pilot angegeben hatte, dass ein Nachtwächter kontrolliert, sei Z. nach draußen
gegangen, um zu sehen was da los ist.
O. konnte vorerst nur wahrnehmen, dass Z. dem Handler nachrief, er möge endlich stehen
bleiben, was dieser nicht tat. Er begab sich daraufhin zu seinem Kollegen, der ihm mitteilte,
dass Handler festgenommen sei.   Er hörte dann auch, dass der Nachtwächter vor sich her
schimpfte.
Alle beide versuchten Handler zu beruhigen, als dieser überraschend dem Z. mit der Faust
gegen den Kopf schlug, wobei eine Brille zu Bruch ging. Anschließend schlug er abermals
plötzlich mit der anderen Faust gegen den Kopf von O.
Handler muss in seinem früheren Leben Berufsboxer gewesen sein, den laut Angaben des O.
hielt er in einer Hand das Handy und in der anderen den Sammler (Stechuhr) und schlägt
trotzdem zwei Polizisten nieder.
Da man jetzt annahm, dass das Gerät das Handler in der Hand hielt ein Elektroschocker ist,
wurde dieses dem entrissen. (Anm. der Red.: Es war die Stechuhr)
Anschließend wurde mit „einsatzbezogener Körperkraft“ versucht, Handler zu fixieren.
Dabei führte dieser wieder einen Faustschlag gegen den Kopf von Z. aus. Aus diesem Grund
wurde von Handler abgelassen und mit „gezückten“ Pfefferspray versucht diesen in Schach
zu halten.
Da dies aber nichts nützte, wurde vom Pfefferspray Gebrauch gemacht.  Allerdings hatte es
den Anschein, dass der Pfefferspray nicht wirkte, so der Polizist Thomas O.
Daraufhin versetzte Andreas Z., dem Handler mit der Faust einen Schlag gegen den Kopf
und einen Tritt gegen die rechte Hüfte, bzw. rechten Oberschenkel.
Erst dadurch gelang es den beiden Beamten, Handler am Boden zu sichern, ihm Handschellen
anzulegen und anschließend zum Streifenwagen zu eskortieren.

Mike Tyson

So liest es sich in der Niederschrift des Polizisten RvI Thomas O.
Mancher Leser ist jetzt sicher geneigt zu glauben, dass es sich bei Helmut Handler um einen
Typ wie Mike Tyson handeln muss.
Mitnichten, Handler leidet seit seiner Kindheit unter schwerem Asthma und hat zusätzlich
eine „Skoliose“ der Brustwirbelsäule. Das heißt auf Deutsch er hat eine deformierte Wirbel-
säule und ist daher ein Halbinvalide. Diesbezüglich liegen uns Röntgenaufnahmen und ein
ärztlicher Befund vor.
Sieht so ein Gewalttäter aus ?
Er ist zwar ein bisschen ein schrulliger Typ, mit leichtem Hang zur Querulanz, aber mit
Sicherheit kein Gewalttäter.

Exekutivdiensttauglich ?

Bei den beiden Polizeibeamten handelte es sich um junge, sportlich austrainierte Männer.
Liest man sich nun dieses Polizeiprotokoll durch, wird man daraus nicht wirklich schlau.
Es wirft für uns die Frage auf, was die beiden Beamten überhaupt im Exekutivdienst zu
suchen haben, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen Halbinvaliden auf normale Art
habhaft zu werden.
Sie sollten vielleicht besser in einem Polizeiarchiv Akten schlichten, denn was machen die
beiden Gesetzeshüter, wenn sie einmal wirklich auf einen Typ wie „Mike Tyson“ stoßen.
Aber wie es in unserem schönen Rechtsstaat allgemein bekannt ist, sind vor dem Gesetz
alle Bürger gleich. Manche sind halt gleicher und das war das Pech von Helmut Handler.
Was ihm aus dieser Causa noch erstaunliches widerfährt, erfahren Sie morgen im TEIL 2.
Stauni
  
2009-07-07
  

Sachverständiger sucht Frauenkontakt

 

Ein ganz normaler Schadensfall

Heute berichten wir über einen ganz normalen Vorfall, der allerdings eine erstaunliche
Entwicklung genommen hatte.
Herr R. war am 31.01.2009 bei seiner Bekannten Frau Silvia K. eingeladen. Während
sie in der Küche einen Snack zubereitete, hielt sich R. im Wohnzimmer auf, wobei
ihm ein kleines Unglück widerfuhr.
Er stolperte über das Verlängerungskabel des am Tisch stehenden Laptop und riss
diesen vom Tisch.  Der Computer knallte gegen die Sesselkante und landete schließlich
beschädigt am Boden.  Es handelte sich dabei um einen zwei Jahre alten Laptop, der
seinerzeit ca. 1.000,- Euro gekostet hat und vielleicht noch einen Zeitwert zwischen 200,-
und 300,- Euro hat.
Wie gesagt, ein Vorfall der jeden Tag passieren kann und nichts besonderes ist.
Herr R. nahm das Gerät mit und suchte am nächsten Werktag eine  Computerfirma auf,
um eine Reparatur durchführen zu lassen. Dort sagte man ihm, das Gerät sei irreparabel
und er möge sich ein Neues anschaffen.
Herr R. ist ein größerer Kunde beim Versicherungsunternehmen UNIQUA und hat dort
unter anderem auch eine private Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden auf-
kommt.
Also übergab er den beschädigten Laptop und eine Schadensmeldung an seinen Ver-
sicherungsbetreuer, der den Computer samt Meldung der Schadensabteilung des Ver-
sicherers überbrachte.
Bis dahin eine ganz normale Abwicklung eines ganz normalen Schadenfalles.

Sachverständiger ersucht um Rückruf

In der zweiten Februarwoche, meldete sich der Versicherungsbetreuer bei Herrn R.
und ersuchte, dass sich die Geschädigte Frau Silvia K., mit dem Sachverständigen
Herrn Günter Z., telefonisch in Verbindung setzen möge.
Herr R. gab die Telefonnummer an Frau Silvia K. weiter und diese rief den Sachver-
ständigen an, um sich zu erkundigen was man von ihr wolle.
Der SV Günter Z. teilte ihr mit, dass ein Fragebogen zu den Daten des Gerätes auszu-
füllen sei.
Auch keine große Sache dachte Frau Silvia K. und ersuchte, man möge ihr den Frage-
bogen per Post zusenden.

Und ab jetzt wird es erstaunlich   

Der Sachverständige Günter Z. erklärte aber, er wolle ihr beim Ausfüllen behilflich sein
und bestand eindringlich darauf, sie persönlich zu treffen.
Silvia K. kam das Ganze seltsam vor und schlug ein Treffen mit dem Sachverständigen
aus. Der aber ließ nicht locker und wollte sie unbedingt zu einem Treffen überreden.
Da Silvia K. jetzt aber Angst bekam, weil Günter Z. nun auch ihre Telefonnummer
über das Handydisplay hatte, legte sie auf und rief sofort Herrn R. an.
Der wiederum verständigte seinen Versicherungsbetreuer über diesen Vorfall, der
seinerseits mit dem Sachverständigen telefonischen Kontakt aufnahm.

Tarnen und täuschen

Dieser erklärte, er handle im Auftrag der RSG-(Risiko Service und Sachverständigen
GmbH, so zu verfahren.
Die Versicherungsanstalt UNIQUA hat 100% der Anteile, an der RSG GmbH.
Vielleicht sollte mit der Firma RSG GmbH der Eindruck erweckt werden, dass die
UNIQUA durch unabhängige Sachverständige prüfen lässt. 
Bei einer 300,- Euro Geschichte wahrscheinlich uninteressant, aber es gibt sicherlich
auch sehr große Schäden, wo dann die „unabhängige“ RSG GmbH prüft und ihre Gut-
achten ausstellt.

Dem Sachverständigen auf den Zahn gefühlt

Die Angelegenheit hat uns natürlich neugierig gemacht und ein Mitarbeiter von uns,
rief den „unabhängigen“ RSG-Sachverständigen Günter Z. an, um ihn folgendes
zu fragen:
 
Er befindet sich im Besitz des Laptop und der Schadensmeldung. Frau Silvia K. war zum
Zeitpunkt des Schadenseintrittes in einem anderen Raum und könne daher diesbezüglich
ohnehin keine Angaben machen. Ein Datenblatt für das beschädigte Gerät, könne man 
auch mit der Post schicken.
 
Also warum will er Silvia K. unbedingt persönlich treffen ?
    
Zuerst erklärte dieser, er habe strikten Auftrag des Herrn Dr. K. von der RSG, so
zu verfahren.
Nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass man bei Dr. K. rückfragen werde, änderte er
seine Aussage dahingehend: „Nicht vom Herrn Dr. K. persönlich, es gebe aber eine
firmeninterne Order der RSG darüber.“
Auf die Anfrage ob er uns diese Anweisung zukommen lassen könnte, gab es eine
neuerliche Version. „Das Ganze wurde einmal bei einem Meeting besprochen, er
könne sich aber nicht mehr erinnern, wann und wo das war.“
Nachdem es sinnlos war mit diesem Mann ein Gespräch zu führen, wurde dies
unsererseits beendet.

Bei RSG war man ahnungslos

Allerdings nahmen wir telefonischen Kontakt mit der RSG auf. Herr Dr. K. war
leider in einer Besprechung, aber sein Stellvertreter Herr Martin S. zeigte sich
höchst verwundert.
Bei RSG wisse man über derartige Order oder Weisungen nichts und versprach uns
eine Stellungsnahme von RSG, durch Herrn Dr. K.
Erstaunlich, was sich so ein Sachverständiger eines Versicherungsunternehmens
erlaubt. Vielleicht hat ihm die angenehme Telefonstimme von Silvia K. dazu
inspiriert, die Angelegenheit mit einem persönlichen Treffen erledigen zu wollen.
   
Aber vielleicht sollte er auch zur Kenntnis nehmen, dass sich nicht alle Damen mit
ihm treffen wollen, nur weil er Sachverständiger ist.
Sobald wir eine Stellungsnahme von der RSG haben, werden wir über den Ausgang
dieser Angelegenheit berichten.

Stauni
  
2009-03-11
      

A1 – Bezahlen ohne Konsumation

 

Bezahlen ohne zu konsumieren

 

Herr Schmid (Name der Red. Bekannt) ist ein sparsamer Mensch. Auch beim
telefonieren schaut er darauf sich auf’s Notwendigste zu beschränken. Er be-
sitzt bei A1 ein Handy mit einer Flatrate zum österreichischen Festnetz und
zu anderen A1-Handys. In Fremdnetze telefoniert er sehr selten, da seine Tele-
fonpartner fast alle ein A1-Handy besitzen. Ab und zu kommt es jedoch vor,
daß er auch in ein Fremdnetz telefoniert
Als er seine Rechnung für den Zeitraum vom 24.10.08 bis 23.11.08 erhielt, fiel
ihm auf, daß er 13 Minuten für Gespräche in andere Mobilnetze verrechnet
bekam, die ihm auch gesondert in Rechnung gestellt wurden.
Herr Schmid war sich absolut sicher, daß er keine 13 Minuten in Fremdnetze
telefoniert hatte und forderte einen Einzelverbindungsnachweis an.

 

  ….bitte zahlen….bitte zahle….bitte zahlen….

 

 Auszug aus dem Einzelverbindungsnachweis

 


24.10.2008 16:53:37  00:00:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……

27.10.2008 15:14:30 00:00:46 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 15:34:26 00:01:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…..
27.10.2008 15:59:10 00:00:04 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 16:00:07 00:00:53 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 16:00:22 00:00:05 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
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129 % Aufschlag für was ?

 

Der Mann hatte gerundete 5,7 Minuten telefoniert. Verrechnet wurden ihm satte
dreizehn (13) Minuten. Auf unsere Anfrage wurde uns mitgeteilt, daß pro ange-
fangene Minute eine ganze Minute verrechnet wird. Das bedeutet einen Aufschlag
von sage und staune 129 Prozent die der Mann nicht konsumiert hat, aber be-
zahlen muß. Laut Auskunft einer Mitarbeiterin vom A1-Callcenter, muß daher bereits
für eine (1) Sekunde (pro angefangener Minute) der Preis für eine ganze Minute be-
zahlt werden. 
Das dies die traurige Wahrheit ist, kann aus dem obigen „Einzelverbindungsnachweis“
nachvollzogen werden.

      

Sicherlich hat Herr Schmid auch einen Vertrag unterschrieben, wo dieser Passus
irgendwo kleingedruckt steht. Aber wie heisst es schon immer, „Papier ist geduldig“.
Es ist schon erstaunlich wie A1 bei Kunden für Leistungen abkassiert, die gar
nicht konsumiert wurden.
   
Stauni
  

 

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