Immer mehr Menschen fühlen sich von der Notwendigkeit, ständig auf sozialen Netzwerken präsent zu sein, überfordert. Der Druck „always on“ zu sein, betrifft jedoch nicht nur Influencer(innen), sondern ist zu einem gesellschaftlich relevanten Thema geworden. Darum macht die Österreich Werbung nun mit der Initiative #iamAUT darauf aufmerksam, dass Urlaub auch eine echte Auszeit und damit auch Social-Media-Pause bleiben soll.
Im Rahmen der Initiative #iamAUT verbringen bekannte Influencer:innen aus Europa einen Österreich-Urlaub. Dabei werden sie nicht – wie im Tourismusmarketing üblich – für ihre Content-Produktion engagiert. Sie übergeben ihre reichweitenstarken Accounts an „normale“ Österreicher(innen), die das österreichische Lebensgefühl auf Social Media erlebbar machen. Die Influencer:innen sollen bei der Initiative mit gutem Beispiel vorangehen und das Handy im Urlaub weglegen. Das soll auch andere dazu motivieren.
„Mit der #iamAUT-Aktion zeigen wir Influencer:innen, dass Österreich der perfekte Ort zum Abschalten ist – wortwörtlich! Während sie aus ihrem stressigen Alltag ausbrechen und eine Social-Media-Pause einlegen, übernehmen starke österreichische Persönlichkeiten ihre Accounts und zeigen, wie man das Lebensgefühl Österreich annimmt und mitnimmt“, erklärt Sandra Stichauner, CMO der Österreich Werbung.
Influencerin xLaeta mit drei Millionen Influencer(innen) macht in Salzburg den Anfang – weitere Influencer(innen) können sich ab sofort für ihre Social-Media-Auszeit in Österreich bewerben
Die deutsche Lifestyle-Influencerin xLaeta machte den Anfang: Sie startete in der Mozartstadt Salzburg und hat in den vergangenen Tagen ihre Offline-Zeit für einen Entspannungsurlaub genutzt – ganz ohne Handy-Kamera. Währenddessen wurde ihr Account von AUTfluencerin Lieselotte übernommen. Sie hat für die drei Millionen Follower(innen) das Urlaubsland erlebbar gemacht und unter anderem gezeigt, dass das Lebensgefühl in Österreich auch durch den Magen geht.
In den kommenden Wochen wird die Initiative in mehreren Etappen weitergeführt. Dabei werden Influencer(innen) aus den Niederlanden, Italien und Tschechien den AUTfluencer-Service nutzen und ihre digitale Auszeit in Österreich verbringen.
Die AUTfluencer-Initiative wird ab sofort für weitere Influencer(innen) auf iamaut.at zur Verfügung gestellt. Die Aktion, die unter dem Hashtag #iamAUT läuft, wird international ausgespielt und soll auch andere dazu motivieren, sich dem Trend anzuschließen und eine echte Auszeit, fernab vom Social-Media-Druck, einzulegen.
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Die Sorgen der LPD Wien möchten wir haben
Heute besuchte Patrick F. den FPÖ-Chef in dessen Büro. Der Mann hat in einem Facebook Video zurecht kritisiert, dass ein mutmaßlicher afghanischer Vergewaltiger nach der Tat am Donauinselfest wieder freigelassen wurde. Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber, einem Transportunternehmen mit Verbindung zur SPÖ, fristlos entlassen. Strache findet es ungeheuerlich, dass man einen Familienvater – offenbar aus parteipolitischen Gründen – versucht mundtot zu machen und ihn vor die Türe setzt. Die FPÖ wird Patrick F. in dieser Causa juristisch unterstützen. „Lieber Patrick, danke für deinen Besuch. Und Kopf hoch, es wird sich für dich sicherlich eine gute Job-Alternative finden“, so der FPÖ-Chef.
Skurriles Detail am Rande: Auch die LPD Wien hatte in dieser Causa eine Meldung parat:
Tja, wenn die LPD Wien bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch einen afghanischen Täter – der auf freiem Fuß angezeigt wurde und erst auf Druck der Medien in U-Haft wanderte – keine anderen Sorgen hat, dann: „Tu felix Austria!“ Man darf wohl gespannt sein, ob Patrick F. eine Anzeige ins Haus flattern wird.
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2017-07-04
Rollenspieler für Kriegsspiele gesucht
Wer beispielsweise einen Viehzüchter, Ladenbesitzer oder auch einen Bürgermeister eines Dorfes in Afghanistan – der hin und wieder auch mit den anwesenden U.S. Streitkräften vermittelt und verhandelt – „spielen“ will, kann sich bei der Bundesagentur für Arbeit bewerben.
Das Unternehmen Optronic GmbH & Co. KG sucht nämlich über die Jobbörse Rollenspieler für Kriegsspiele. Insbesondere werden Mitarbeiter mit folgenden Sprachkenntnissen gesucht: Deutsch in Verbindung mit den Sprachen Englisch, Arabisch, Pashtu oder Dari. Geboten werden Kost und Quartier. Die Unterbringung erfolgt in Stockbetten in Soldatenunterkünften oder Häusern und Zelten auf dem Übungsgelände. Über die Gage wird sich ausgeschwiegen.
Einige Pferdefüße gibt es allerdings, denn mit nach Hause gehen nach Arbeitsschluss wird es nichts. Während der gesamten Dauer der Verpflichtung, darf das Übungsgelände, welches aus 10 Dörfer künstlich angelegt ist und jeweils aus 10 bis 30 Häusern besteht, nicht verlassen werden (Ausnahme Arztbesuch). Auch besteht ein striktes Verbot für das Mitführen von Handys, Notebooks, Tablets udgl. ähnlicher Geräte. Kontakt zu Außenwelt – und das nur in Notfällen – gibt es nur über das lokale Funknetz. Nicht zu vergessen, dass natürlich auch ein striktes Alkoholverbot besteht, welches durch die Militärpolizei mittels Atemalkoholtests überprüft und überwacht wird.
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2017-02-01
Wenn die Abrechnungen bei Telering auch so aussehen, dann ….!
Screen: © Privat
„Das soll mal einer nachmachen“, so der Werbeslogan von Telering. Das dachte sich wahr-
scheinlich auch jene Kundin, die bei diesem Anbieter einen Handyvertrag abgeschlossen
hatte. Der am 5. Dezember 2013 abgeschlossene Vertrag, endete gleich am selben Tag.
Jedenfalls wenn man sich die von Telering angegebene Vertragsdauer ansieht.
Aber dem nicht genug, laut Telering ist eine Vertragsverlängerung ab dem 4. September
2013 möglich. Also zu einem Zeitpunkt als es zwischen der Kundin und Telering noch gar
kein Vertragsverhältnis gab. Bleibt nur zu hoffen, dass man bei Telering nicht auch die
Abrechnungen mit einer solchen „Genauigkeit“ und „Sorgfalt“ erstellt.
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2014-03-01
Der FPÖ mit aller Gewalt Nazis unterschieben wollen
„Schon wieder Nazis am Grazer Hauptplatz bei der FPÖ!!!!!!!! Nächster Einzelfall?“ So schrieb
der Vorsitzende der Sozialistischen Jugend (SJ) Graz, Sebastian Pay, gestern auf seiner Face-
book-Seite. Dazu veröffentlichte er nachfolgendes Foto:
Screen: facebook.com (Account Sebastian Pay)
Pay will Glauben machen, dass bei einer Versammlung vor dem Grazer Rathaus – im Zuge
eines Auftritts von H.C. Strache bei seiner Wahlkampftour – Nazis anwesend waren, welche
die Hand zum Hitlergruß erhoben.
Wir haben die erhobenen Hände (obiger Screenshot) mit den Zahlen 1, 2 und 3 gekennzeich-
net. Bei Hand 1 sind der Mittel- Ring- und der kleine Finger angewinkelt und der Zeigefinger
ausgestreckt. Die Person zu dieser Hand (im Bild verdeckt) zeigt offenbar auf etwas oder
jemanden.
Hand 3 ist bei durchgestecktem Arm zur Faust geballt. Für uns entsteht hier der Eindruck,
dass sich die Person über jemanden ärgert oder freut und dies mit dieser Geste zum Aus-
druck bringt. Jedenfalls bedarf es schon sehr viel Fantasie oder Bösartigkeit, bei Hand 1
und/oder bei Hand 3 den Hitlergruß zu erkennen.
Anders verhält es sich schon bei Hand 2. Da ist der erhobene Arm von der Schulter bis in die
Fingerspitzen durchgesteckt. Bei flüchtiger Betrachtung des Bildes könnte durchaus der Ein-
druck entstehen, dass diese Person die Hand zum Hitlergruß erhoben hat. Aber wir haben
uns das Foto genauer angesehen, ausgeschnitten und vergrößert.
Screen: facebook.com
(Account Sebastian Pay)
Und siehe da, da ergibt sich ein sonderbares Bild. Entweder hat der junge Mann im blauen
T-Shirt eine verkrüppelte Hand, oder er hat seinen kleinen Finger im meterweit entfernten
Rundbogen versenkt. Wir können uns nicht des Eindrucks erwehren, dass dieses Foto mani-
puliert wurde. Möglicherweise hat der Mann einen Gegenstand in der Hand gehalten, der
im Nachhinein wegretuschiert wurde. Jedenfalls sieht dieser Bildausschnitt ganz danach
aus.
Gegenüber dem STANDARD gab Pay folgendes an: „Vorne in der Mitte waren ein paar Fans,
die immer wieder den Arm in eindeutiger Pose hoben, schon als Strache angekündigt
wurde.“ Irgendwann zückte Pay sein Handy und machte Fotos. (Zitat STANDARD)
Das bringt uns zur nächsten Erstaunlichkeit. Heutzutage hat schon das billigste Handy eine
Videofunktion. Warum begnügte sich Pay lediglich damit Fotos zu schießen und fertigte
kein Video an?
Ein Foto auf dem eine Person den rechten Arm erhoben ausstreckt ist doch nie im Leben
ein Beweis für den Hitlergruß – es sei denn, man will dies absichtlich so auslegen. Menschen
heben aus zahlreichen unterschiedlichen Gründen ihre Arme. Sei es aus Freude, Jubel, Ärger
oder Zorn. Einen erhobenen Arm auf einem Foto als Hitlergruß zu interpretieren ist mehr als
armselig. Vor allem wenn man die Möglichkeit hatte ein Video anzufertigen, welches die
Behauptung zweifelsfrei nachvollziehbar machen würde. Angesichts der immer wieder gebets-
mühlenartigen wiederholten Interpretionen der Linken, kann man Personen die eine FPÖ-
Veranstaltung besuchen nur anraten: „Lasst die Arme unten!“ – denn sonst wird man sofort
als Nazi abgestempelt.
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2013-09-24
Weltweit mehr Handys als Toiletten
Am 19. November ist der Welttoilettentag. Sie haben das nicht gewusst? Auch keine Bildungs-
lücke, denn dafür gibt es ja hochspezialisierte Volksvertreterinnen wie beispielsweise Frau
Petra Bayr von der SPÖ. Das ist jene Dame, die der Meinung ist, dass in Uganda seit 50
Jahren Unabhängigkeit und Demokratie herrschen.
Jedenfalls nahm die SPÖ-Politikerin den Welttoilettentag zum Anlass folgendes festzuhalten:
„Weltweit hat jeder dritte Mensch kein Klo. Mangelnde Hygiene und die damit verbundene
Verbreitung von Krankheitserregern ist die folgenschwere Konsequenz, die vor allem vielen
Kindern in Entwicklungsländern das Leben kostetet.“
Tja, an was kann es wohl liegen, dass vor allem in Entwicklungsländern ein Manko an Toilet-
tenanlagen besteht? Sind es die bösen Industrieländer, die diesen Regionen in ausbeuter-
ischer Absicht ihre Klos vorenthalten? Mitnichten, es liegt wohl eher an der unterschiedlichen
Hygiene-Kultur, die in diesen Ländern herrscht.
Und falls Frau Bayr unsere Feststellung anzweifelt, möge sie doch eine Exkursion durch die
Toilettenanlagen in diversen Flüchtlingsheimen in Österreich starten. Die WC-Anlagen in
diesen Einrichtungen sind in kürzester Zeit nicht nur aufs Ärgste verdreckt, sondern auch so
zerstört, sodass eine Benutzung kaum mehr möglich ist.
Die SPÖ-Politikerin merkt noch folgendes an: „Weltweit hat jeder dritte Mensch keine Toil-
ette, aber 90 Prozent der Erdenbürgerinnen und Erdenbürger besitzen ein Handy. Eigentlich
sollte es weltweit verbreiteter sein unter hygienischen Bedingungen seine Notdurft zu ver-
richten, als darüber per Handy zu sprechen.“ Tja, mit dieser Aussage bestätigt sich Bayr
zweifelsohne selbst, dass der Bevölkerung in Entwicklungsländern ein Handy offenbar
wichtiger ist als ein Klo.
Die Häusl-Papier Studie
Ganz anders sieht die Situation im zivilisierten Österreich aus. Hier wird in den seltensten
Fällen hinter Büschen oder Bäumen die Notdurft verrichtet, sondern man bedient sich des-
sen eines Klos. Dieser Umstand dürfte die Firma Zewa Moll zu einer Umfrage veranlasst
haben, welche das WC-Verhalten – genau gesagt den Umgang mit Klopapier – der Öster-
reicher(innen) ans Tageslicht befördern soll.
Anlässlich des an und für sich unsinnigen Welttoilettentages, wollen wir das Ergebnis der
Zewa Moll- Umfrage (welche für die Welt eigentlich entbehrlich ist, allerdings in einer
Presseaussendung veröffentlicht wurde) unserer Leserschaft nicht vorenthalten.
Faltverhalten der Österreicher: Aus den Ergebnissen lassen sich acht verschiedene Falt-
Typen ableiten. Zewa Moll stellt sie vor:
Fotograf und Fotocredit: SCA
Falter und Stückler sind männlich Rund 65 Prozent der Österreicher falten ihr Toilettenpapier
sorgfältig, bevor sie es benutzen. Die Männer liegen sogar vor den Frauen. Bei den 50- bis 69-
Jährigen ist die Technik besonders beliebt. Der typische Falter ist verheiratet und lebt mit
seiner Familie vorzugsweise in einer Kleinstadt. Er kauft sein Toilettenpapier gerne auf Vorrat.
Wichtig sind ihm Reißfestigkeit und Sicherheit. Auch der Stückler ist überwiegend männlich
und gehört zur Gruppe der 50- bis 69-Jährigen. Meist ist er bereits pensioniert und lebt allein.
Wickler kommen aus Ost-, Knüller aus Westösterreich Eine weitere beliebte Technik ist das
Wickeln – vor allem in den östlichen Regionen Niederösterreich, Wien und Burgenland. Be-
sonders Frauen wickeln sich das Toilettenpapier gerne um die Hand. Mit elf Prozent liegen
sie weit vor den Männern, von denen lediglich drei Prozent zu den Wicklern gehören.
Fotograf und Fotocredit: SCA
Die Wicklerinnen finden sich in zwei Altersgruppen wieder: Bei den 14- bis 29-Jährigen, sowie
den 30 bis 49 Jährigen. Während die Jüngeren beim Kauf ihres Papiers Wert auf ein samtig
weiches Gefühl legen, ist den Ü30-Frauen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis wichtig.
Geknüllt wird ebenfalls lieber von Frauen als von Männern. Allen voran bei Schülerinnen und
Studentinnen. Beim Kauf ihres Toilettenpapiers setzen rund 33 Prozent von ihnen auf einen
zusätzlichen Unterhaltungswert, zum Beispiel durch lustige Motive auf dem Papier.
Der Spontane-Wischer ist eher weiblich, Gleichgültige Wischer sind männlich Es wird gefaltet,
zerknüllt, gestückelt und um die Hand gewickelt: Zehn Prozent der Frauen entscheiden sich
spontan und situationsabhängig. Vor allem Schülerinnen und Studentinnen: Von ihnen geben
auch 37 Prozent an, es sei ihnen wichtig, dass das Toilettenpapier umweltverträglich ist.
Mehr Männern als Frauen ist ihr Faltverhalten egal. Während sechs Prozent der österreich-
ischen Männer nicht darauf achten, was sie mit dem Papier machen, sind es bei den Frauen
knapp fünf Prozent. Meistens sind es Männer zwischen 50 und 69 Jahren. Die Qualität des
Toilettenpapiers ist den älteren Herren jedoch nicht egal. Mindestens vierlagig soll es sein.
Dafür sind sie sogar bereit, mehr Geld auszugeben.
Fotograf und Fotocredit: SCA
Eine Seltenheit: Die Minimalisten Knapp 2,5 Prozent der Männer geben sich mit einem ein-
zigen Blatt Toilettenpapier zufrieden. 0,2 Prozent der Männer braucht sogar überhaupt kein
Papier! Der klassische Minimalist ist zwischen 14 und 29 Jahre alt und tendenziell Hausmann
oder Student oder Schüler.
Übersicht über das Faltverhalten der Österreicher:
1. Der Falter (64,7%)
„Ich falte mein Klopapier sorgsam, bevor ich es benutze.“
2. Der Spontane (7,7%)
„Kommt ganz auf die Situation an. Mal falte ich, mal zerknülle ich.“
3. Der Roller (7,1%)
„Ich rolle mein Klopapier mindestens einmal um die Hand.“
4. Der Stückler (7,0%)
„Ich stückle das Toilettenpapier und lege die Einzelblätter
übereinander bis die Lagen dick genug sind.“
5. Der Knüller (6,1%)
„Ich zerknülle es. Letztendlich landet es ja sowieso im Abfluss.“
6. Der Gleichgültige (5,6%)
„Darauf habe ich noch nie genau geachtet.“
7. Der Minimalist (1,6%)
„Ich benutze ein Blatt Toilettenpapier. Mehr braucht man nicht.“
8. Der Natürliche (0,1%)
„Ich benutze kein Klopapier.“
*Quelle: Bevölkerungsrepräsentative Umfrage durchgeführt von der Innofact AG im Auftrag
von Zewa Moll. Zwischen dem 04.09. und 10.09.2012 wurden 1.012 Männer und Frauen
zwischen 14 und 69 Jahren in Österreich befragt.
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2012-11-18
Versagen der SPÖ-Bildungspolitik
Die Ergebnisse des zweiten Wiener Lesetests sind alarmierend und erschreckend zugleich.
Nachdenklich stimmt insbesondere die Tatsache, dass seit dem ersten Wiener Lesetest
trotz pädagogischer Intervention keine signifikanten Verbesserungen erzielt werden
konnten.
Die verantwortlichen Wiener Bildungspolitiker sollten schleunigst überlegen, wie der Unter-
richt geändert werden muss, damit Hauptschul- und AHS-Unterstufen-Abgänger künftig
wieder über eine ausreichende Lesekompetenz verfügen.
Dass gerade dieses miese Ergebnis in einem SPÖ-geführten Bundesland nun vorliegt, wirft
ein bezeichnendes Licht auf die gesamte SPÖ-Bildungspolitik. Offenbar geht es dieser leider
nicht um eine gute Bildung und Ausbildung der Kinder, sondern um den Transport ihrer
linken Utopien. Wissenschaftliche Erkenntnisse, welche nicht ins Bildungskonzept der SPÖ
passen, werden ja auch beharrlich ignoriert.
Die Ursachen in der Misere sind im Freizeitverhalten, das inzwischen großteils vom Konsum
von Massenmedien wie TV und Internet geprägt ist, ein schlampiger Sprachumgang, zum
Beispiel bei Handy-Kurznachrichten und mangelnde Kommunikation in den Familien zu
suchen.
Eltern und Freundeskreis spielen hier eine ganz wesentliche Rolle. Allerdings darf diesen
nicht die Hauptschuld zugewiesen werden, sondern tragen Pflichtschulen einen erheb-
lichen Teil zu diesem Desaster bei.
Denn wie bereits aus der Empirie bekannt ist, verschlechtert sich die Deutsch-Kompetenz
selbst bei Kindern mit deutscher Muttersprache verheerend, wenn diese in ihren Klassen
nur mehr zu einer deutschsprachigen Minderheit gehören.
Daher wird es zum Wohle aller Schulkinder notwendig sein, den Anteil von Kindern mit
nicht-deutscher Muttersprache in den Klassen auf maximal dreißig Prozent zu beschrän-
ken. Wo dies nicht möglich sein sollte, müssten Kinder mit deutscher Muttersprache in
eigenen Klassen unterrichtet werden. Bei nicht oder schlecht Deutsch sprechenden Kinder
muss ein verstärktes Augenmerk darauf gelegt werden, dass diese mit dementsprech-
enden Deutschunterricht auch wirklich die deutsche Sprache erlernen.
Realitätsfremde Träumer verbauen den Kindern die Zukunft
Deutsch als Schulsprache heißt auch, dass in den Pausen und am gesamten Schulgelände
nur Deutsch gesprochen werden soll. Das hat nichts mit Ausländerdiskriminierung zu tun.
Wer das dennoch so sieht und diesen Vorschlag ablehnt, schadet den Kindern und ver-
baut deren Zukunft. Denn aus nicht oder schlecht Deutsch sprechenden Kindern, die nicht
zur Erlernung der deutschen Sprache angehalten werden, werden ebensolche Erwachsene.
Wichtig ist die Besinnung auf die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen in der
Volksschule, denn nur wer zunächst einmal gut Deutsch spricht, kann dem weiteren Schul-
unterricht folgen. Unbestritten sind Fremdsprachen wichtig. Aber zuerst sollte man einmal
die Sprache jenes Landes beherrschen, in dem man lebt und seine berufliche Zukunft auf-
bauen möchte. In diesem Fall ist es definitiv die deutsche Sprache. Wer das nicht so sieht
ist ein realitätsfremder Träumer.
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2012-05-31
Fräulein Rudas hatte ein feuriges Erlebnis
„Bahn fahren, Nerven sparen.“ Diesen Slogan hätte sich Fräulein Laura Rudas, ihres
Zeichens Nationalratsabgeordnete und Bundesgeschäftsführerin der SPÖ, vor Augen
halten sollen. Aber wie die meisten Politiker(innen) predigt auch sie Wasser und bevor-
zugt es Wein zu trinken.
Jedenfalls bescherte ihr eine heutige Fahrt mit einem SPÖ-Dienst-Mercedes zu einer 1. Mai-
Feier nach Pöchlarn (NÖ) ein feuriges Erlebnis. Aus unbekannter Ursache fing der PKW auf
der Westautobahn Feuer. „Es gab Probleme mit dem Gas. Plötzlich hat es komisch ge-
rochen, und Rauch drang aus dem Motorraum“, so Fräulein Rudas.
Der Chauffeur, Fräulein Rudas und ein mitfahrender Kollege flüchteten aus dem PKW, be-
vor dieser in Flammen aufging . Tasche, iPad, Handy und Unterlagen konnte die SPÖ-
Bundesgeschäftsführerin nicht mehr retten. Diese wurden ein Raub der Flammen. Wie
nun Rudas in nächster Zeit kommunizieren will steht in den Sternen. Gut, wirklich viel
hatte sie bisher ohnehin nicht zu sagen.
Die Ursache des Brandes ist bis dato ungeklärt. Mit Feuer hatte die SPÖ in letzter Zeit
ohnehin viel zu tun. Da wären beispielsweise die Fackelzüge und ein brennendes Partei-
lokal in Innsbruck. Apropos brennendes Parteilokal. Möglicherweise hatte sich im SPÖ-
Dienstwagen ein pyromanisch veranlagter Juso versteckt und mit Streichhölzer gespielt.
So ein Brand kommt ja sehr gelegen, denn man könnte diesen wieder den Rechten in
die Schuhe schieben. Apropos „brennen“, das Auto wird nicht der einzige Brand sein
den die SPÖ erlebt. Denn nächstes Jahr sind Nationalratswahlen und da wird bei den
Sozialisten ganz schön der Hut brennen.
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2012-05-01
Zu flott eingeparkt?
Ein erstaunliches Einparkmanöver fand heute gegen 08:30 Uhr, vor dem Haus in dem
die ERSTAUNLICH-Redaktion residiert, statt.
Fotos: © erstaunlich.at
Wie ging das? Da staunten selbst erfahrene Polizeibeamte!
Des Rätsels Lösung wurde zufälliger Weise mit einer Handykamera festgehalten.
Video: © erstaunlich.at
{mp4-flv img=“videos/vu00.jpg“ showstop=“true“}vu120112{/mp4-flv}
Zwecks Gender-Gerechtigkeit möchten wir erwähnen, dass das Caritas-Auto von
einer Frau gelenkt worden war. Glücklicherweise wurden bei dem Verkehrsunfall
keine Personen verletzt.
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2012-01-12
Es lässt uns keine Ruhe
Die massiven Probleme der Wiener Taxiunternehmer(innen) bezüglich der Androhung
der Kündigung ihrer Funkverträge bei den Fahrtenvermittlern „40100“ und „31300“
und die erstaunliche Empfehlung Letzteren lassen uns nicht in Ruhe. Dabei geht es
aber primär nicht um das Verhalten dieser, da sich diese logischerweise eine ungeliebte
Konkurrenz vom Leib halten wollen.
Wir sind vielmehr an den Gründen des Verhaltens der Taxiinnung interessiert, die ihre
Mitglieder in dieser Angelegenheit schmählich in Stich lässt und ganz offen die Funk-
fahrtenvermittler unterstützt. Bei unseren noch immer andauernden Recherchen sind
wir auf zwei Artikel der Tageszeitung „Die Presse“ gestoßen, die das Thema Funkzent-
ralen vs. „myTaxi „ am Rande streifen.
Aus denen lässt sich der Schluss ziehen, dass der Fahrtenvermittlern „40100“ die treib-
ende Kraft ist und die Funkzentrale „31300“ lediglich die Gunst der Stunde nützt, um
im Fahrwasser von „40100“ mitsegeln zu können.
Zu diesem Erkenntnis kommen wir deshalb, weil sich kein Vertreter von 31300 öffentlich
äußert. Das kann man von 40100 nicht behaupten, deren Boss, Leo Müllner, mit den
Worten: „Das handhabt 31300 genauso“, die Androhungen der Vertragskündig-
ungen bei der Verwendung von „myTaxi“ zu rechtfertigen versucht. Aber zu den
Aussagen des Herrn Müllner, die in der Tat erstaunlich sind, kommen wir später im
Laufe des Beitrags zurück.
Screen: diepresse.com
Martin Hartmann, Geschäftsführer des Taxifunks „40100“ versucht mit Argumenten
negative Aspekte von „myTaxi“ herbeizureden. Dieses Verhalten finden wir auch logisch,
da es immerhin darum geht, eine ernstzunehmende Konkurrenz nicht groß werden zu
lassen.
Erstaunlicher geht es in diesem „diepresse.com“-Beitrag zu.
Screen: diepresse.com
Erstaunliche Erklärungsversuche
Der oberste Boss der Taxifunkzentrale, Leo Müllner, vergleicht die Verwendung von
„myTaxi“ mit Ehebruch und meint: „Wenn deine Frau dich betrügt, lässt du dich ja auch
scheiden.“ Mit dieser Aussage versucht er die angedrohten Kündigungen der Funkverträge
zu rechtfertigen, falls die Dienste von „myTaxi“ in Anspruch genommen werden.
„Das große Problem ist“, meint Müllner, „dass es Lenkern wirtschaftlich nicht gut geht.
Durchschnittlich 35.000 Euro Jahresumsatz pro Taxi, minus Steuern und Ausgaben. Aber
ohne unsere Vermittlung wäre das noch weniger.“ Die hohen monatlichen Gebühren zu
senken, sei aber nicht möglich,“ wiegelt er ab: „Ein bisschen muss auch für uns bleiben.“
Na ja, da sollte doch der Boss der Fahrtenvermittlung froh sein, wenn den Taxiunter-
nehmern eine zusätzliche Umsatzsteigerung via „myTaxi“ geboten wird. Und dass ohne
die Vermittlung von „40100“ noch weniger Umsatz zu machen sei glauben wir nicht. Da
dürfte Müllner an Selbstüberschätzung leiden. Denn potentielle Fahrgäste wissen immer
einen Weg sich ihr Taxi zu organisieren und dazu wird „40100“ nicht unbedingt benötigt.
Einzig das Faktum der Bequemlichkeit, die dem Fahrgast beim Taxiruf geboten wird, kann
nicht in Abrede gestellt werden. Aber diesen Vorzug bietet „myTaxi“ ebenfalls.
Aber selbst die erstaunlichen Aussagen eines Leo Müllner sind noch halbwegs logisch,
wenn auch für uns nicht nachvollziehbar. Immerhin versucht er so, sich „myTaxi“ vom
Leib zu halten. Ob eine Kündigung des Funkvertrags, bei der Verwendung von „myTaxi“
wirklich rechtlichen Bestand haben wird, wird die Aufgabe eines unabhängigen Gerichts
sein, falls es zu einer Klage kommt.
Obwohl wir die Gangart der Funkzentralen nicht goutieren, müssen wir diesen zugestehen,
dass diese eine Art Notwehr ist. Immerhin gilt es, sich ein aufstrebendes Konkurrenzunter-
nehmen vom Leib zu halten. Zu prüfen ob diese Vorgangsweise auch legitim ist, obliegt
der Justiz, falls es zu Rechtstreitigkeiten zwischen Taxiunternehmer(innen) und der je-
weiligen Funkzentrale kommt.
Zufälle über Zufälle
Nun bleibt noch immer die Tatsache des erstaunlichen Verhaltens der Fachgruppe für das
Personenbeförderungsgewerbe offen im Raum stehen. Diese hat bis dato nichts daran
gesetzt ihren Zwangsmitgliedern behilflich zu sein und unterstützt ganz offen die Funk-
zentralen, wie dies im Mail (Stellungsnahme) des Innungsjuristen Dr. Curda ersichtlich ist.
Aus Taxiunternehmer(innen)-Kreisen wird immer wieder kolportiert, dass seitens der
Funkzentrale „40100“ angeblich ein Einfluss auf die Taxiinnung bestehen soll. Aber
wie sollte das funktionieren? Sind doch Taxifunkzentralen lediglich Fahrtenverkäufer
und nicht in der Interessenvertretung der Taxiunternehmer(innen) vertreten.
Ein Sprichwort besagt: „Die Rache des Journalisten ist das Archiv.“ Und so haben wir
einige Zeit in diesem gestöbert und wurden tatsächlich fündig. Wie es der Zufall will,
ist Leo Müllner seit dem Jahr 1982 Chef der Funkzentrale „40100“ oder zumindest ein
Mann der dort das Sagen hat.
Zufälligerweise bekleidet dieser Leo Müllner seit 1975 laufend Mandate in Fachgruppen
und Fachverbandsausschüssen. Ab dem Jahr 2003 war er Obmann des allgemeinen
Fachverbandes des Verkehrs. Also kurz zusammengefasst, der Mann ist ein hochrang-
iger Funktionär der Wirtschaftskammer und somit sein eigener Interessensvertreter.
Aber es gibt noch einen weiteren Zufall. Leo Müllner ist politisch dem Wirtschaftsbund
zuzuordnen. Und zufälligerweise ist der Fachgruppenobmann der Fachgruppe für
das Personenbeförderungsgewerbe Wien, Christian Gerzabek, ein Mandatar des Wirt-
schaftsbundes.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn besteht das Leben nicht aus lauter Zufällen?
Nun überlassen wir es den geneigten Leser(innen) selbst zu beurteilen, was sie von
dieser Anhäufung von Zufällen halten und wie sie diese bewerten wollen. Für Leser-
(innen) die erst bei diesem Beitrag eingestiegen sind, geben wir nachfolgende Verlink-
ungen an, um eine Suche zu ersparen. „Offener Brief an Hrn. Dr. Christoph Leitl“
„Es brummt doch – TEIL1 und TEIL2“.
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2011-09-16
Sehr geehrter Herr Dr. Leitl!
Im Beitrag „Und es brummt doch“ haben wir über ein neuartiges Fahrtenvermittlungs-
system für Taxis berichtet. Dieses erfolgt über ein ganz normales Handy. Nun sehen
die Funkzentralen 40100 und 31300 – andere gibt es in Wien nicht- offenbar ihre Felle
davonschwimmen und untersagen den bei ihnen am Funk angeschlossenen Taxiunter-
nehmer(innen), die Benützung dieses Systems namens „mytaxi“.
Besonders dreist erweist sich die Funkzentrale 31300, die den Taxiunternehmer(innen)
folgendes empfiehlt:
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter-
nehmer(innen) und auch Lenker(innen) ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt
dieser noch den Taxibetreibern, dass die bei ihnen beschäftigten Fahrer(innen) per
Dienstanweisung gegen die gesetzliche Vorschrift der „Beförderungspflicht“ verstoßen
sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen. Denn es gibt außer der Funkfahrten-
vermittlung noch genügend andere Vermittlungssysteme, die bereits seit Jahren Bestand
haben.
Taxilenker(innen) sind prozentmäßig am Umsatz beteiligt. Durch die empfohlene Dienst-
anweisung des Funkfahrtenvermittlers 31300, würden die Fahrer(innen) in ihrem Ein-
kommen bei der rechtmäßigen Ausübung ihrer Tätigkeit geschädigt werden. Wenn sich
schon Taxiunternehmer(innen) dem Diktat eines Funkfahrtenvermittlers beugen und
in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mehr oder weniger freiwillig auf Umsätze verzichten
glauben wir kaum, dass sich dies alle Lenker(innen) gefallen lassen werden.
Der nächste logische Schritt wird der sein, dass betroffene Taxilenker(innen) den Gang
zum Arbeitsgericht antreten werden. Ohne hellsehen zu können glauben wir schon
jetzt zu wissen wie die Sache ausgehen wird. Eine derartige Dienstanweisung wird von
den Richter(innen) mit großer Wahrscheinlichkeit als sittenwidrig angesehen werden.
Und damit wären die Taxiunternehmer(innen) in noch größeren Schwierigkeiten, als
der Verzicht auf Umsätze, welche ihnen durch den Funkfahrtenvermittler verursacht
werden, wenn dieser weiterhin darauf beharrt, vermittelte Fahrten nur durch ihn an-
zunehmen.
Nun sollte man glauben, dass die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
ihren Mitgliedern hilfreich zur Seite steht und den Funkfahrtenvermittler in die Schran-
ken weist. Dem ist jedoch nicht so, ja sogar das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie sich
die „Stellungsnahme“ des Taxiinnungsjuristen, Dr. Andreas Curda, durchlesen erken-
nen Sie sogleich, dass den Taxiunternehmer(innen) keinerlei Hilfestellung seitens ihrer
Interessenvertretung angeboten wird.
Dafür versucht Dr. Curda mit erstaunlichen Ausreden das Verhalten der Funkfahrten-
vermittler zu rechtfertigen. Auf die Empfehlung des im Beitrag angeführten „Dienst-
vertrags“ geht er mit keinem Wort ein. Zu allem Überdruss betreibt er massive
Werbung für die Funkzentralen und meint: „Betreffend der Bestellung via “ App“
wurden wir informiert, dass diese technische Möglichkeit von den Taxifunkzentra-
len für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.“
Im ganzen Mail ist keine Hilfestellung für die Taxiunternehmer(innen) erkennbar,
sondern dieses liest sich, als wenn die Taxiinnung die Interessenvertretung der
Funkzentralen wäre. Dies deckt sich auch mit den Aussagen etlicher Unternehmer
-(innen).
Daher stellt sich für uns die Frage, was ist mit der Fachgruppe für das Personen-
beförderungsgewerbe eigentlich los? Den Taxiunternehmer(innen) stehen durch
das Diktat der Funkfahrtenvermittler Umsatzeinbußen und vermutlich auch Arbeits-
gerichtsprozesse ins Haus. Ist der Einfluss der Funkzentralen in der Taxiinnung
wirklich so stark wie es kolportiert wird? Ist das der Grund warum den Taxiunter-
nehmer(innen) bei ihrer Interessenvertretung keine Hilfe widerfährt?
Wir ersuchen Sie, sehr geehrter Herr Dr. Leitl, prüfen zu lassen was in der Taxi-
innung eigentlich los ist und zu unserem offenen Brief an Sie Stellung zu nehmen.
Da durch das Verhalten der Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
in weiterer Folge auch die Taxilenker(innen) betroffen sind, ergeht dieser Beitrag
auch an die Kammer für Arbeiter und Angestellte.
*****
2011-09-15
Taxiinnung reagierte erstaunlich rasch
Überraschend schnell reagierte die Fachgruppe für das Personenbeförderungsgewerbe
auf unseren Beitrag „Und es brummt doch“. Wer nur halbwegs sinnerfassend lesen kann
erkennt am ersten Blick, dass der Inhalt des Schreibens sehr wohl einer Interessenver-
tretung würdig ist. Allerdings nicht zu Gunsten der Taxiunternehmer(innen), sondern in
dieser Stellungsnahme versucht man die Interessen der Funkzentralen zu vertreten .Wir
wollen unseren Leser(innen) das erstaunliche Mail nicht vorenthalten und geben dieses im
Originaltext wieder.
Sehr geehrte Redaktion
Vielen Dank für Ihr Mail und die Möglichkeit der Stellungnahme.
Grundsätzlich begrüßen wir jede neue technische Neu-/ Weiterentwicklung im Rahmen
der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe, damit der Konsument möglichst
rasch zu seinem gewünschten und bestellten Taxi kommt.
TaxiunternehmerInnen schließen mit den Taxifunkbetreibern einen Funkvertrag ab, in
welchen vertraglich vereinbart ist, dass die Funkaufträge nur von dem jeweiligen Ver-
tragspartner aufgenommen und durchgeführt werden können.
Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in der gewerblichen Wirtschaft
ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als Marke zu positionieren. Solche
Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der Gastronomie.
Es obliegt den einzelnen Taxiunternehmungen sich für das für das jeweilige Unterneh-
men betriebswirtschaftlich optimale Vermittlungssystem zu entscheiden und sich so am
Markt zu positionieren.
Taxiunternehmen sollten im Rahmen einer internen Kostenrechnung einerseits die Kosten
und den Aufwand für die Vermittlung unter der Marke einer bestehenden Taxifunkzen-
trale den Kosten der neuen technischen Vermittlungssysteme und anderseits dem
jeweiligen zu erwartenden Ertrag gegenüberstellen und die unternehmerische Entscheid-
ung treffen.
Betreffend der Bestellung via“ App“ wurden wir informiert, dass diese technische Mög-
lichkeit von den Taxifunkzentralen für die Konsumentenbestellung bereits eingerichtet ist.
Die von ihnen zitierte Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheid-
ung. In Österreich gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.
Freundliche Grüße
Dr. Andreas CURDA
Fachgruppengeschäftsführer
Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW
Wirtschaftskammer Wien
Wir resümieren
Erfreulich ist zumindest, dass die Taxiinnung technische Neu-/ Weiterentwicklung im
Rahmen der Vermittlung von Kundenaufträgen im Taxigewerbe begrüßt. Aber das war
es dann auch schon, denn ab diesen Satz beginnt Dr. Curda den Taxifunkzentralen mit
erstaunlichen Argumenten die Stange zu halten.
Bezüglich des von den Funkzentralen ins Feld geführte Konkurrenzverbot, fiel uns dieses
Zitat besonders ins Auge: „Die vertragliche Normierung des Konkurrenzverbotes ist in
der gewerblichen Wirtschaft ein üblicher Weg , um sich und seine Vertragspartner als
Marke zu positionieren. Solche Vorgangsweisen gibt es Z.B. im Handel und auch in der
Gastronomie.“
Das entspricht natürlich nicht der Realität, denn keinem freien Handelsunternehmer oder
Gastronom kann ein Verkäufer – und Funkvermittlungszentralen sind nichts anderes –
vorschreiben, welche Ware er in seinem Geschäft zu führen hat.
Der erstaunliche Standpunkt des Innungs-Juristen erweckte natürlich unsere Neugier
und wir kontaktieren diesen telefonisch, um ihn auf seinen Irrtum aufmerksam zu
machen. Jedoch Dr. Curda argumentierte wörtlich: „Bei Mc Donalds oder Billa dürfen
auch keine Fremdwaren verkauft werden.“
Da staunen wir aber über die Rechtsmeinung des Innungs-Juristen, handelt es sich doch
bei den beiden von ihm angegebenen Beispielen um Franchiseunternehmen. Die Franch-
isepartner bekommen die komplette Ausstattung vom jeweiligen Konzern gestellt und
sind keine freien Unternehmer im herkömmlichen Sinn. Sie sind Pächter und haben sich
an jegliche Anweisungen der Konzerne zu halten.
Uns war bis dato nicht bekannt, dass die Funkzentralen den Taxiunternehmer(innen)
die Fahrzeuge samt Zubehör zur Verfügung stellen. Bisher gingen wir immer von der
Meinung aus, dass Taxiunternehmer(innen) freie Unternehmer(innen) sind und von
den Taxifunkzentralen lediglich die Fahraufträge kaufen.
Aber keine Sorge so ist es auch, auch wenn die Funkzentralen mit ihrem Verhalten den
subjektiven Eindruck erwecken könnten, dass die Taxifahrzeuge in ihrem Besitz sind.
Die Tatsache des freien Unternehmertums im Taxigewerbe sollte auch dem Dr. Curda
bekannt sein, immerhin ist der Mann Jurist.
Und weil wir Dr. Curda schon am Hörer hatten fragten wir ihn, warum er zu diesem Satz
(Screen) und dem daraus resultierenden, von uns erhobenen Vorwurf keine Stellung be-
zogen hatte.
Dazu meinte Dr. A. Curda, dass er diesen vermutlich überlesen, respektive nicht richtig
gelesen habe. Wir nehmen ihm dies nicht krumm, denn bei dem Wirbel den der Mann zur
Zeit um die Ohren hat, kann das durchaus passieren. Aber er blieb uns auch am Telefon
eine Antwort schuldig.
Apropos lesen. Dr. Curda schreibt in seinem Mail folgenden Satz: „Die von ihnen zitierte
Judikatur des OLG Frankfurt am Main ist eine deutsche Entscheidung. In Österreich
gibt es ein diesbezügliches Erkenntnis des OGH nicht.“
Da müssen wir dem Innungs-Juristen leider vorwerfen, dass er unsere Aussage diesbe-
züglich nicht sinnerfassend gelesen hat. Denn wir schrieben: „Abgesehen vom Urteils-
spruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Österreich nicht anders
ausfallen wird.“ Wir haben mit keiner Silbe erwähnt, dass es in Österreich ein Erkennt-
nis des OGH gäbe.
Aber wir wollen uns nicht in Kleinigkeiten verlieren. Fakt ist es jedenfalls, dass im Mail
der Taxiinnung keinerlei Hilfe- oder Schutzstellung für die zwangsverpflichtenden Taxi-
unternehmer(innen) erkennbar ist. Ganz im Gegenteil, es wird mit erstaunlichen
Argumenten für die Funkzentralen Partei ergriffen.
Dies ist natürlich ein Umstand den man so nicht gelten lassen kann und wir werden mit
Hilfe der Politik versuchen Klarheit zu schaffen, warum die Taxiinnung ihre Zwangsmit-
glieder im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-12
Aufruhr im Wiener Taxigewerbe
„Ich stehe in der Kälte und warte auf’n Taxi, aber es kommt nicht (kummt net, kummt
net) ich warte auf das Brummen von ’nem Mercedes Diesel, aber es brummt net…“
Wer kennt ihn nicht, diesen Ohrwurm der Gruppe DÖF aus dem Jahre 1983?
Doch es brummt zurzeit gewaltig im Wiener Taxigewerbe. ERSTAUNLICH hatte gestern
Besuch von einigen aufgebrachten Taxiunternehmern. Grund dafür ist das Verhalten der
zwei Wiener Taxifunkzentralen „40100“ und „31300“. Von den rund 4.500 in Wien
betriebenen Taxis, sind zirka 2.500 bei diesen Funkzentralen angeschlossen.
Neues kostengünstiges System
In Deutschland hat sich ein neues System der Fahrtenvermittlung etabliert, welches zur
vollsten Zufriedenheit der Taxiunternehmer, sowie auch der Fahrgäste läuft. Daher wurde
dieses Fahrten-Vermittlungssystem, im Vormonat nun auch auf Wien ausgeweitet.
Genaue Informationen unter diesem LINK
Dieses Fahrtenvermittlungssystem bringt sowohl den Taxiunternehmern, als auch den Fahr-
gästen Vorteile. Für den Kunden hat das endlose Verweilen in der Warteschleife zu Stoß-
zeiten ein Ende, da er sein Taxi über einen Tastendruck auf seinem Handy per „App“
bestellt. Die Taxiunternehmer ersparen sich ernorme Kosten, wie die Anschaffung eines
Datenfunkgerätes und dessen Einbau, Denn für die Fahrtenvermittlung wird lediglich ein
Handy benötigt.
Ferner fallen beim System „mytaxi“, die nicht gerade billigen Vermittlungskosten an die
Funkzentralen weg. Denn pro Fahrtenvermittlung über „mytaxi“ wird dem Taxiunter-
nehmer jeweils 1,- Euro pro vermittelter Fahrt in Rechnung gestellt.
Schwimmen die Felle der Dualisten bereits davon?
Diese Situation gefällt den etablierten Dualisten „40100“ und „31300“ natürlich nicht, da
sie offenbar ihre Felle davonschwimmen sehen. Daher versuchen sie die Aufbauphase von
„mytaxi“ in Wien zu erschweren, indem sie den bei ihnen angeschlossenen Unternehmern
untersagen, dieses Fahrtenvermittlungssystem zu nutzen. Ganz offen wird den Taxiunter-
nehmer(innen) mit der Vertragskündigung gedroht, falls sie die Dienste von „mytaxi“ in
Anspruch nehmen.
Interessant ist das Schreiben der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“. Diese rechtfert-
igt ihre Androhung der sofortigen Kündigung bei der Nutzung von „mytaxi“ mit folgendem
Passus im Funkvertrag.
Ob eine derartige Vereinbarung im Klagefall vor einem österreichischen Gericht überhaupt
Bestand haben wird sei ohnehin dahingestellt. Denn auch in Deutschland versuchten die
etablierten Taxifunkzentralen den Aufbau von „mytaxi“ mit der Begründung des „Kon-
kurrenzverbotes“ zu boykottieren.
Aber das OLG Frankfurt am Main belehrte die Funkzentralen eines Besseren und hat
jüngst klargestellt, dass es unzulässig ist, wenn eine Taxizentrale den ihr angeschlossenen
Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere verbietet (OLG Frankfurt
a.M. v. 14.07. 2009, Az.: 11 U 68/08 (Kart)).
TAXI 31300 schließt jegliche Vermittlungssysteme aus
Abgesehen vom Urteilsspruch des OLG Frankfurt am Main – welcher vermutlich in Öster-
reich nicht anders ausfallen wird – stellt sich die berechtigte Frage, ob ein Handy über-
haupt als Funkanlage zu werten ist. Über diesen Aspekt scheint man sich auch bei der
Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ und nicht ganz sicher zu sein und schließt daher
sicherheitshalber – bis auf das eigene- alle anderen Vermittlungssysteme von der Fahr-
tenvermittlung aus.
Abgesehen davon, dass durch das Verhalten des Funkfahrtenvermittlers den Taxiunter-
nehmern ein wirtschaftlicher Schaden erwächst, empfiehlt dieser noch den Taxibetreibern,
dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) per Dienstanweisung gegen eine besteh-
ende gesetzliche Vorschrift verstoßen sollen und dies auch noch unterschreiben zu lassen.
Mit dem Satz „Es ist untersagt, andere als das vom Unternehmen in ihrem Fahr-
zeug vorgesehene Vermittlungssystem zu nutzen“ stellt die Firma „TAXI 31300
Vermittlungsgmbh“ eindeutig klar, dass außer den von ihnen vermittelten Funkfahrten,
nur mehr Fahrgäste aufgenommen werden dürfen die direkt ins Taxi einsteigen. Diese
Interpretation des vom Funkfahrtenvermittler verfassten Satzes ist durchaus korrekt,
denn sogenannte „Einsteiger“ werden nämlich über kein Vermittlungssystem dem Taxi
zugeführt.
Erst im zweiten Satz wird mit dem Wort -„auch“- gesondert auf die Mobilfunk-Appli-
kation verwiesen, deren Nutzung eine ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis des
Unternehmers erfordert.
Denn es gibt eine Anzahl von anderen Fahrtenvermittlungssystemen, als die von „mytaxi“.
Da wäre zum Beispiel das Standplatztelefon. Dies ist das klassische Fahrtenvermittlungs-
system schlechthin. Taxilenker(innen) dürften dann auch nicht mehr als „Stammtaxler“ in
Lokalen fungieren.
Denn der Anruf des Bedienungspersonals via Handy zur Abholung eines Fahrgastes ist
ebenfalls ein Fahrtenvermittlungssystem. Taxistandplätze vor diversen Spitälern oder
Hotels sind teilweise mit einem optischen oder akustischen Signal ausgestattet. Dieses
wird durch den Portier ausgelöst, wenn für einen Fahrgast ein Taxi benötigt wird. Auch
das ist ein Fahrtenvermittlungssystem.
Alle diese im obigen Absatz beschriebenen Fahrtaufträge müssten Taxilenker(innen) ab-
lehnen, wenn es nach der Empfehlung des Funkfahrtenvermittlers geht und würden
dadurch gegen die gesetzlich bestehende Beförderungspflicht verstoßen.
Beförderungspflicht
Vergrößerung mit rechter Maustaste und „Graifik anzeigen“ anklicken!
Screen: wien.gv.at.recht
Ausnahmen von der Beföderungspflicht
Vergrößerung mit rechter Maustaste und „Graifik anzeigen“ anklicken!
Screen: wien.gv.at.recht
Trotz intensivster Nachschau konnten wir keine Ausnahme von der Beförderungspflicht
finden, welche die schriftliche Empfehlung der Firma „TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“
an die Taxiunternehmer rechtfertigen würde. Unserer Meinung nach versucht der Funk-
fahrtenvermittler die Personalpolitik der Taxiunternehmer(innen) zu beeinflussen um
zu verhindern, dass die bei ihnen beschäftigten Lenker(innen) via Handy die Dienste
von „mytaxi“ nutzen. Bei einem Entzug der Funkkarte, wird der/die Lenker(in) für den
Unternehmer „wertlos“ und dies hätte vermutlich eine Kündigung und einen anschließ-
enden Arbeitsgerichtsprozess zur Folge.
Wir können nur allen Taxiunternehmer(innen) empfehlen, sich das Schreiben der Firma
„TAXI 31300 Vermittlungsgmbh“ sorgfältig aufzubewahren und im Streitfall dieses beim
Arbeitsgericht vorzulegen, sollte ein(e) entlassene(r) Lenker(in) klagen. So kann sich
nämlich dann auch das Gericht ein Bild von der Vorgangsweise des Funkfahrtenvermitt-
lers machen.
Devot und ökonomisch völlig ahnungslos
Allerdings müssen wir den Taxiunternehmer(innen) zwei Vorwürfe machen. Diese
Unternehmer(innen) müssen völlig devot sein, denn anders können wir es uns nicht
erklären, dass diese mit sich in einer derartigen Form umspringen lassen und sich dem
Diktat eines Funkfahrtenvermittlers unterwerfen.
Und damit sind wir beim zweiten Vorwurf, nämlich der ökonomischen Uninformiertheit.
Wer nur die Grundregeln der Ökonomie beherrscht müsste am ersten Blick erkennen,
dass Funkfahrtenvermittler ohne angeschlossene Taxiunternehmer keine wirtschaftliche
Überlebungschance haben. Umgekehrt jedoch nicht. Taxiunternehmer benötigen für
ihr wirtschaftliches Überleben keinen Funkfahrtenvermittler. Dies wird täglich von rund
2.000 funklosen Taxibetreibern unter Beweis gestellt.
Wenn beispielsweise ab morgen, alle an den beiden Funkzentralen angeschlossenen
Taxiunternehmer ihre Verträge kündigen, würde diesen wirtschaftlich nichts passieren.
Dass könnte man von den Funkzentralen jedoch nicht behaupten, denn diese müssten
in einem solchen Fall ihre Pforten schließen.
Klar, dass in den ersten zwei Wochen ein kleines Chaos herrschen würde, bis sich die
Fahrgästen neu orientiert haben und auf anderen Wegen ihre Taxis ordern. Alterna-
tiven dazu gibt es ja zahlreich. Der Gang zum Standplatz, das Standplatztelefon, den
„Stammtaxler“ per Handy zu rufen und seit neuesten die Möglichkeit zu seinem Taxi
über den Handy-App „mytaxi“ zu kommen.
Was ist mit der Interessensvertretung los?
Erstaunlicher als die Vorgangsweise des Funkfahrtenvermittlers „TAXI 31300 Vermitt-
lungsgmbh“ ist das Verhalten der Standesvertretung der Taxiunternehmer(innen),
denn diese dürfte sich bereits in einen vorzeitigen Winterschlaf begeben haben.
Wir haben schon in etlichen Beiträgen an der Wirtschaftskammer Kritik geübt, dass
diese zwar mit Zwangsbeiträgen künstlich am Leben erhalten wird, allerdings dafür
sehr dürftige bis gar keine Gegenleistungen erbringt.
Das Verhalten der Taxiinnung (eine Sparte der WK) rechtfertigt unsere Kritik, denn
diese hat bis dato nicht im Geringsten reagiert, obwohl sich bereits zahlreiche Taxi-
unternehmer(innen) bei ihnen beschwert haben. Was können wohl die Gründe sein,
dass diese Zwangs-Interessensvertretung dieses Problem offenbar ignoriert und sich
in vornehmes Schweigen hüllt.
Möglicherweise legt die Taxiinnung das ökonomische Prinzip – „geringstmöglicher Auf-
wand und größtmöglicher Gewinn“- auf ihre eigene Weise aus und ist der Meinung
„Kein Aufwand und größtmöglicher Gewinn“. Es könnte auch sein, dass die
Verantwortlichen bei der Taxiinnung kein Interesse an den Problemen und Sorgen
ihrer Zwangsmitglieder hegen.
Möglicherweise ist aber auch der Einfluss der Funkfahrtenvermittler in dieser Zwangs-
institution so groß, sodass die Taxiinnung an der entstandenen Problematik nicht
einmal anstreifen will und ihre Zwangsmitglieder einfach im Regen stehen lässt.
*****
2011-09-10
Kontrolle für die Konsumenten unmöglich
Hand aufs Herz, wer hat noch nie das Gefühl gehabt bei seiner Handyrechnung über-
vorteilt worden zu sein? Da seitens der Konsumenten leider keinerlei Möglichkeit
einer Kontrolle besteht, müssen sich diese wohl oder übel auf Korrektheit ihres An-
bieters verlassen.
Die einzige Möglichkeit einer Kontrolle seitens der Konsumenten ist die, die von ihnen
getätigten Anrufe zu kontrollieren. Dazu gibt es die Möglichkeit des „Einzelgesprächs-
nachweises“, der vom jeweiligen Mobilfunk-Anbieter angefordert oder auch online
abgefragt werden kann.
Damit könnte zumindest theoretisch kontrolliert werden, ob wenigstens die angeruf-
enen Telefonnummern richtig sind. Wie gesagt „theoretisch“, denn diese Einzelge-
sprächsnachweise sind in der Praxis wertlos.
Orange; Tarif: „Europa0“ (Flatrate 1000 Freiminuten in die EU)
Wie alle anderen Mobilfunkunternehmen unterlässt es auch „Orange“, die voll-
ständige Nummer der Angerufenen anzugeben. Die letzten drei Ziffern werden
durch „xxx“ ersetzt.
Ausrede „Datenschutz“
Auf Nachfrage erhält man die erstaunliche, wenn nicht sogar schon schwachsinnige
Antwort, dies geschehe aus Gründen des Datenschutzes. Welche Daten sollen so
geschützt werden? Der Handynutzer weiß beim Anruf ohnehin alle Ziffern der von
ihm gewählten Telefonnummer, denn sonst hätte er seinen Gesprächspartner nicht
anrufen können.
Wir vermuten eher, dass die „xxx“ eine Kontrolle für den Handynutzer erschweren,
wenn nicht gar verhindern sollen. Diese ganze Datenschutz-Story halten wir für
einen ausgewachsenen „Schmäh“. Dies können wir auch mit dem folgenden Foto
beweisen.
Foto: (c)erstaunlich.at
Bei Bezahlung fällt der Datenschutz
Das Unternehmen „Orange“ gibt vor, dass es aus Datenschutzgründen nicht die voll-
ständigen Ziffern einer angerufenen Telefonnummer angibt. Dabei fällt diese Nummer
ohnehin nicht unter Datenschutz, da sie dem Anrufer bekannt sein muss. Der Daten-
schutz wäre eigentlich bei eingegangenen Anrufen sinnvoll.
Denn dieser Anruf könnte irrtümlich erfolgt sein oder der Anrufer legt keinen Wert
darauf, dass der Angerufene in den Besitz seiner persönlichen Daten gelangt. Hier
nimmt es der Mobilfunkanbieter „Orange“ mit dem Datenschutz offenbar nicht so ge-
nau. Denn für 30 Cent werden dem jeweiligen Handynutzer der Namen und auch
die Adresse des Anrufers angeboten.
Das ist sehr erstaunlich. Einerseits verheimlicht „Orange“ (mit der Ausrede des
Datenschutzes) ihren Kunden die vollständige Ziffernangabe der von ihnen selbst
gewählten Telefonnummern, während andererseits für 30 Cent die schützenswerten
Daten von Anrufern angeboten werden. Für wie blöd hält „Orange“ eigentlich seine
Kunden?
*****
2011-07-26
Hochschaubahn der Gefühle
Jede Epoche hat ihre Delikte. Unter dieses Motto könnte der nachfolgende Fall, einer
unerwiderten Liebe fallen. Eine junge Dame in Vorarlberg hatte sich unsterblich in
ihren Versicherungsberater verliebt.
Wer kennt sie nicht, diese Hochschaubahn der Gefühle? Wurden früher glühende Liebes-
briefe an die/den Angebete(n) geschrieben, steht heute den Liebeswerber(innen) die
moderne Technik zur Verfügung.
Männer eher konservativ
Während Männer eher noch konservativ veranlagt sind und auch heute noch oft die Brief-
form wählen oder besonders Hartnäckige vor der Haustüre der Angebeteten warten, haben
Frauen für sich das Handy entdeckt.
Bis zur Selbstvernichtung
Auch gibt es noch einen Unterschied zwischen Männlein und Weiblein. Männer handeln
eher rational und geben normaler Weise auf, wenn ihre Liebesrufe nicht erhört werden.
Frauen hingegen sind meist emotional veranlagt und treiben ihr Liebeswerben oft bis
zur Selbstvernichtung.
SMS-Terror
In diesem Fall schickte die 22-jährige Nicole S. ihrem Angebeteten hunderte SMS.
Auch eindeutige Sexangebote sollen in diesen elektronischen Liebesbriefen enthalten
gewesen sein.
Da sich die junge Frau nicht abwimmeln ließ und dem Versicherungsberater der monate-
lange SMS-Terror zuviel wurde, zeigte er die junge Frau an.
Gleichberechtigtes Urteil
Diese musste sich am vergangenen Donnerstag vor dem LG Feldkirch verantworten. Sie
sei keine Stalkerin sondern nur einfach verliebt gewesen, war die Verantwortung der
22-jährigen Nicole S.
Der Richter Peter Mück sah das anders und verurteilte die Frau wegen beharrlicher
Verfolgung zu 2.000,- Euro Strafe und zum Ersatz der Prozeßkosten. Mit diesem Urteil
hat der Richter hoffentlich die Forderungen von feministischen Frauengruppen erfüllen
können, die ja immer nach Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern rufen.
Dem gestalkten Versicherungsberater wurde ein „Schmerzensgeld“ von 30,- Euro zu-
gesprochen. Mit dieser enormen Summe an Wiedergutmachung sollte der Mann seine
Handynummer wechseln und darauf hoffen, dass ihn die junge Dame so nicht mehr
„terrorisieren“ kann.
*****
2009-12-19
Pressekonferenz von HC Strache abgesagt
Laut einer APA-OTS Meldung wird die für morgen angekündigte Pressekonferenz des
FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache abgesagt. Als Begründung werden terminliche
Gründe angegeben.
Keine Zeit für eine Pressekonferenz
Der FPÖ-Chef wird doch nicht gar an der Schweinegrippe erkrankt sein? Oder ist
er wieder auf der Suche nach Minarette, die er mit dem Kreuz bekämpfen kann.
Papst ruft zu einfachem Lebensstil auf
In einer heutigen Pressemeldung von „Kathpress“ war zu lesen, dass
Papst Benedikt XVI. beim Angelusgebet auf dem Petersplatz, alle
Menschen zu einem einfachen Lebensstil aufgerufen hat.
Ruft zum einfachen Lebensstil auf
Prunk und Pomp im Vatikan
Wenn der heilige Vater samt seinem verschwenderischen Hofstaat als Erster
damit beginnt, sind wir selbstverständlich bereit seinem Ansinnen zu folgen.
Keine Handys unter dem Weihnachtsbaum
Die Ärztekammer warnt vor „strahlenden“ Geschenken unter dem Weihnachtsbaum.
Ärztekammerpräsident Walter Dorner appelliert dabei vor allem an die Eltern, der
alljährlichen Werbeschlacht der Mobilfunkindustrie vor Weihnachten nicht zu unter-
liegen und daher keine Handys an Kinder und Jugendliche verschenken.
Es sei verständlich, dass die Mobilfunkindustrie sich speziell vom Weihnachts-
geschäft satte Gewinne erhoffe und alle Warnungen vor gesundheitlichen Gefährd-
ungen durch häufiges Mobiltelefonieren,speziell bei Kindern und Jugendlichen,
in verantwortungsloser Weise in den Wind schlage, meint der Ärztekammerpräsident.
(Fotoquelle:german.alibaba.com)
Da ist es doch wesentlich gesünder sich der Panikmache der Schweinegrippe zu
unterwerfen und sich einen Impfstoff impfen zu lassen, von dem nicht einmal
die Nebenwirkungen bekannt sind.
Also liebe Eltern, Hände weg vom Handy. Nehmt lieber Euren Nachwuchs und eilt
zum nächsten Arzt und lasst Euren Kindern das Serum gegen den H1N1-Virus in die
Blutbahn jagen.
Überraschungsspritze
Ein schönes Weihnachtsgeschenk mit Überraschungseffekt. Während beim Handy die
angeblichen Nebenwirkungen ja schon bekannt sind, ist so eine Injektion wie ein Über-
raschungsei.
*****
2009-12-06
Ein Leser teilt mit
Nachfolgendes Mail haben wir soeben von einem guten Bekannten und „ERSTAUNLICH“
-Leser erhalten, welches wir im Originaltext wiedergeben:
Von: F***** R. *********@yahoo.de
An: „office@erstaunlich.at“ office@erstaunlich.at
Gesendet: Freitag, den 25. September 2009, 20:03:41 Uhr
Betreff: Fangnummern
> Bitte an alle Bekannten weiterleiten! ACHTUNG: Fangnummer
> bitte gleich weiterleiten
>
> *_0650 666 50 40_*
>
> Ist eine Betrugsnummer – die POLIZEI ermittelt bereits fieberhaft nach dem
> Verantwortlichen (Bisher waren es immer *0900*er Nummern)
>
> Die SMS kommt meist mit dem Text:
>
> */entschuldige bitte, ich habe vergessen wer du bist und dennoch
> deine Handynummer eingespeichert; kannst du mir bitte antworten und
> sagen
> wer du bist?/*
>
> Bei Beantwortung mittels SMS oder Anruf, entsteht bereits ein VERTRAG und
> es werden horrende Summen von der Rechnung abgebucht!!!!
> Telekom Austria TA AG
> Geschäftskundenvertrieb
> International Sales
> 1020 Wien, Lassallestraße 9
> FN: 280571f, Handelsgericht Wien
Der Bitte um Weiterleitung kommen wir gerne nach und wollen auch unsere Leser(innen)
davon in Kenntnis setzen.
Vertragsverhältnis
Allerdings erstaunt es uns, mit welchen dubiosen Tricks, Geld zu verdienen ist. Wie ist es
möglich, dass man mit einem Rückruf zu einer ganz normalen Handynummer in ein Vertrags-
verhältnis gelangen kann.
Die Kassa klingelt
Offensichtlich wird durch den getätigten Rückruf, der Anrufer sofort auf eine kostenpflichtige
Mehrwertnummer weitergeleitet. Dem Mobilfunkbetreiber kann es egal sein, denn bei ihm
rollt der Rubel .
Ruf verbessern
Mobilfunkbetreiber genießen wegen diverser Vorfälle, nicht immer den besten Ruf bei ihren
Kunden. Sie sollten daher im Interesse ihres Ansehens bemüht sein, derartige Geschäfts-
praktiken zu unterbinden.
Wo ein Wille, ist auch ein Weg
Technische Möglichkeiten dazu werden sich ja finden lassen, wenn man beachtet was im
Computerzeitalter alles möglich ist und was so ein Handy alles kann. Es wird vermutlich
auf den Willen der Mobilfunkbetreiber ankommen, ob sie ihre Kunden vor unliebsamen
Überraschungen schützen wollen.
Stauni
2009-09-25
Handy ja, Masten nein
Ein Leben ohne Handy wäre heutzutage wohl kaum mehr vorstellbar. Überall wohin man
sieht, sind Leute fleißig am Mobiltelefonieren. Das hat natürlich einen entscheidenden Nach-
teil und zwar in Form von Handymasten, die keiner haben will.
Will keiner in seiner Umgebung haben
Es scheiden sich die Geister, ob durch die Funkwellen die von diesen Masten abgestrahlt
werden, gesundheitliche Schäden entstehen können oder nicht. Darüber gibt es zahlreiche
Gutachten und natürlich ebenso viele Gegengutachten.
Ohne Masten kein Handy
In Spittal an der Drau (Kärnten) wollte ein Mobilfunkanbieter einen Handymasten errichten,
um seinen Kunden eine ausreichende Netzabdeckung zu gewährleisten.
Es ist schon eine erstaunliche Tatsache, dass zwar fast jeder Mensch ein Handy nutzen
will, aber die technische Vorrichtung dafür ablehnt, sowie zum Beispiel die Bürger dieser
Stadt.
Gemeinderat entschied negativ
In Spittal an der Drau trat der Rat der Weisen, in Form des Gemeinderates zusammen und
beschloss einstimmig, gegen die Errichtung dieses besagten Handymasten. Es ist nicht außer-
gewöhnlich, einen negativen Baubescheid zu erhalten.
In diese Situation sind schon zahlreiche Österreicher(innen) gekommen, wenn die Bau-
behörde aus irgendwelchen Gründen, gegen die Errichtung eines Bauwerkes entschieden
hat.
Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren
Für diesen Fall stehen dem Bauherrn in Spe diverse Rechtsmittel in diesem Verwaltungs-
verfahren zur Verfügung, in denen er den ablehnenden Bescheid bekämpfen kann. In der
obersten Instanz wird entweder er oder die Baubehörde das Verfahren gewinnen, bzw.
verlieren.
Strafanzeige
Allerdings was jetzt kommt ist höchst erstaunlich. Der Mobilfunkbetreiber, der den
negativen Bescheid erhalten hatte, zeigte alle Mandatare des Gemeinderates wegen
„Verdachts auf Amtsmissbrauch“ an.
Daraufhin ermittelten Kriminalbeamte fleißig im Spittaler Rathaus und der Staatsanwalt muss
nun prüfen, ob er gegen die Gemeinderatsmitglieder ein Verfahren einleiten wird. Sollte das
tatsächlich passieren, tun sich auch für „Otto Normalverbraucher“ ganz neue Möglich-
keiten auf.
Erstaunliche Zukunftsaussichten
Durch die Verfassung wird gewährleistet, dass vor dem Gesetz Jedermann(frau) gleich ist.
Das heißt in Folge, wenn ein Bürger in Zukunft eine abschlägige Baubewilligung erhält, er
jene Personen anzeigen kann, die diesen negativen Bescheid zu verantworten haben.
Da sehen wir für die Zukunft viel Arbeit auf die Justiz zukommen, sollte auf Grund dieser
erstaunlichen Anzeige tatsächlich ein Verfahren gegen die Mandatare des Spittaler Gemeinde-
rates eingeleitet werden.
Stauni
2009-09-09
Polizist vor Gericht
Im Landesgericht Wien wurde heute ein 35-jähriger Polizist zu einer unbedingten Geldstrafe
von 2.500,- Euro verurteilt. Das Erstaunliche daran ist, wegen welcher Delikte sich der Beamte
vor Gericht zu verantworten hatte.
Seine rechtswidrigen Taten waren nämlich schwere Körperverletzung und man höre und
staune, Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Wie kann es dazu kommen, dass ein Polizist gegen den Paragrafen 269 StBG verstösst ?
Ganz einfach, indem er einen Kollegen verprügelt.
Zu tief in Glas geschaut
Bei einer Verkehrskontrolle wurde bei dem Polizeibeamten der Verdacht einer Alkoholi-
sierung festgestellt. Zwei Kollegen brachten ihn daraufhin in das nächst gelegene Kom-
missariat, wo er sich einem Alkotest unterziehen musste, der positiv verlief.
Daraufhin wurde ihm der Führerschein abgenommen.
Verhängnisvolle Rückkehr
Nachdem der nun führerscheinlose Polizist das Wachzimmer bereits verlassen hatte,
kehrte er wieder um, weil er der Meinung war, dass er sein Handy vergessen habe.
Dort forderte er lautstark mit 2 Promille Alkohol im Blut, die Herausgabe seines Mobil-
telefones.
Wachzimmer als Boxring
Laut Wachkommandanten begann die Situation zu eskalieren und der alkoholisierte
Polizeibeamte schlug mit der Faust zu.
Was sich in der Folge dann auf der Wachstube abgespielt haben mag, darüber schweigen
sich die Götter aus.
Jedenfalls gab es als Draufgabe Anzeigen wegen schwerer Köperverletzung und Wider-
stand gegen die Staatsgewalt.
Er akzeptierte die über ihn verhängte Geldstrafe sofort. Seine Rechtfertigung zu dem Vorfall
war, dass er auf Grund seiner Alkoholisierung nicht gewusst habe, was er tat.
Auch habe er nach der Amtshandlung wie ein Preisboxer ausgesehen.
Wäre nur interessant ob er sich als Sieger oder Verlierer gesehen hat.
Berechtigte Hoffnungen ?
Jetzt kommt aber das Erstaunliche. Dieser Mann wird weiterhin auf die Menschheit als
Polizist losgelassen. Das schliessen wir daraus, dass der Beamte nun hofft, dass er, in
dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren, bei der Urteilsfindung im Herbst mit einer
Verwarnung davonkommt.
Wenn man bedenkt dass ein jeder Berufskraftfahrer sich nach einem derartigen Urteil,
sofort beim AMS anmelden kann und einem jeden Gewerbetreibenden seine Lizenz ent-
zogen wird und dieser vor dem existenziellen Ruin stünde, macht sich der Beamte noch
Hoffnungen, dass die Angelegenheit mit einer Verwarnung endet.
Nachtwächter vs. Polizei
Sogar als Nachtwächter würde er sofort gefeuert, wie das Beispiel Helmut Handler
zeigt. (Beiträge vom 07.07.2009 und 08.07.2009)
Sein Dienstgeber der ÖWD hatte den Mann am selben Tag des Vorfalles entlassen,
obwohl zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Schuld von ihm erwiesen war.
Stauni
2009-07-10
Fortsetzung zu TEIL 1
Der andere Polizeibeamte RvI Andreas Z., gab in seiner Niederschrift sinngemäß das gleiche
wie sein Kollege an. Zusätzlich schilderte er noch den Beginn der Amtshandlung , da er der
ersteinschreitende Beamte war.
Doch Futterneid ?
Er habe Handler gefragt, was dieser eigentlich hier mache und bekam in Hochdeutsch zur
Antwort, dass dies seine aufgetragene Arbeit sei, die Daten fremder Leute aufzuschreiben.
Andreas Z. machte Handler daraufhin aufmerksam, dass dieser durch sein Verhalten eigentlich
die Einreise der Passagiere ins Bundesgebiet behindert hatte und das er diesen Umstand zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem ÖWD abklären werde.
So steht es in der Niederschrift des RvI Andreas Z.
Ungebührliches Benehmen
Laut Z. kam es dann zu Schimpftiraden von seitens Handler gegen seine Person.
Schimpfwörter wie „..depperter Kieberer, geh´ sch….“ udgl. mehr soll der Nachtwächter
von sich gegeben haben, wenn man den Ausführungen des Polizisten folgt.
Der Beamte Andreas Z. führt auch noch extra an, dass er keinen falls die Worte „Psychopath,
depperter Wachter“ udgl. ausgesprochen hat, was natürlich von seinem Kollegen bestätigt
wird.
Festnahme
Daraufhin sei Handler von ihm, unter Androhung der Festnahme abgemahnt worden, sein
rechtswidriges Verhalten einzustellen, was dieser aber nicht tat.
In Folge wurde Handler festgenommen. Was sich bei der Festnahme abspielte, ist aus unserem
gestrigen Beitrag ersichtlich.
Der Riese Handler
Erstaunlich ist hier noch eine Aussage des RvI Andreas Z., der im Protokoll angibt: „….und
der offensichtlich körperlichen Überlegenheit des Angezeigten (viel größer als ich
und ca. 30 bis 40 kg schwerer als ich) rief ich meinen Kollegen O. zu, damit er mich
bei der Durchsetzung der Festnahme unterstützen sollte.“
Die Größe ist meist immer ein subjektiver Blickwinkel. Als viel größer wird nach gängiger
Lebenserfahrung, eine Kopfgröße oder mindestens 20 cm angenommen. Handler misst
1,85 Meter und wiegt 95 Kilogramm.
Minipolizist ?
Nach dieser eigener Aussage, dürfte dann RvI Andreas Z. in etwa 1,65 Meter groß sein und
zwischen 55 und 65 Kilogramm wiegen.
Bei diesen Körpermassen hätte er nicht einmal die Mindestvoraussetzung für den Polizei-
dienst erfüllt. Daher stellt sich die berechtigte Frage, was sucht dieser Mann im Exekutiv-
dienst der Polizei ?
Knast
Nachdem Handler in den Streifenwagen verfrachtet worden war, wurde er in die Polizei-
inspektion Josefstadt gebracht. Dort ging das übliche Prozedere über die Bühne.
Amtsarzt, Anzeigenerstattung und anschließender Polizeiarrest.
Schwerwiegend kann das „Verbrechen“ von Handler aber nicht gewesen sein, da er lediglich
nach § 1des NÖ-Pol.Stg zu 180,- Euro Geldstrafe verurteilt wurde.
Gemäß der Strafverfügung (S 4.201/06) hatte er sich wegen Erregung ungebührlicher-
weise störenden Lärms und öffentlicher Anstandsverletzung, schuldig gemacht.
Auch sein Gefängnisaufenthalt war unbedeutend, wenn man bedenkt, dass er am selben
Tag um 23:45 Uhr aus der Haft entlassen wurde und die ganze Amtshandlung erst um
19 Uhr begonnen hatte. (Haftbestätigung GZ:D1/15037/2006-SPK WN)
Ohne Munition in den Krieg
Jetzt beging Handler in seiner Naivität, den wahrscheinlich schwerwiegendsten Fehler
seines Lebens. Ohne Zeugen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen, begann er gegen die
Staatsmacht in den „Krieg“ zu ziehen.
Er berief gegen die o.a. Strafverfügung und zeigte die Polizeibeamten wegen
Körperverletzung an.
Am 5.Mai 2008 fand beim UVS NÖ Außenstelle Wr. Neustadt, die Berufungsverhandlung
gegen die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung statt, die er natürlich prompt verlor.
Die UVS-Verhandlung
Allerdings lies in dieser Verhandlung, der RvI Andreas Z. wieder mit einer erstaunlichen
Aussage aufhören. Obwohl beide Beamte in ihren Niederschriften angaben, dass die Fest-
nahme mit „einsatzbezogener Körperkraft“, sowie den Gebrauch eines Pfeffersprays,
einen Faustschlag gegen den Kopf und einen Tritt gegen die Hüfte oder Oberschenkel von
Handler, durchgeführt wurde, gibt der Beamte auf eine Frage des Senatsleiters folgende
Antwort.
Wörtlich aus dem Protokoll der UVS-Verhandlung:
Auf die Frage, ob der Beschwerdeführer (Handler) auch Schmerzensschreie getätigt hat,
gibt der Zeuge (RvI Andreas Z.) an: „Er hat keine Schmerzensschreie getätigt, dazu
hätte er absolut keinen Grund gehabt“.
Uns liegen ärztliche Bestätigungen vom Krankenhaus Wr. Neustadt und dem Allgemein-
mediziner Dr. Wolfgang M. vor, in denen Verletzungen im Gesicht und der Leistengegend
von Handler festgestellt wurden.
Der geneigte Leser kann sich nun selbst ein Bild über die Glaubwürdigkeit des Polizisten
RvI Andreas Z. machen.
Der ÖWD
Auch der Arbeitgeber von Handler, der „Österreichische Wachdienst“ (ÖWD), verhielt
sich “richtig super”. Er kündigte am 11.05.06, dem Nachtwächter per 10.05.06 (Tag
des Vorfalls). Zu diesem Zeitpunkt galt für Handler noch die Unschuldvermutung.
Der Sack wird zugemacht
Handler der zugebener Weise einen Hang zum Querulieren hat, lies nicht locker und urgierte
immer wieder, warum mit seiner Anzeige gegen die Beamten nichts weiter ging.
Diesbezüglich bekam er jedoch keine Antwort, dafür flatterte ihm eine Ladung zu einer
Gerichtsverhandlung für den 4.Juni 2007 ins Haus.
In dieser Verhandlung wurde er wegen versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt,
Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe
von 10 Monaten, bedingt auf 3 Jahre.
Im Gerichtsurteil wurde unter anderem auch angeführt, dass RvI Andreas Z. ein Hämatom
oberhalb des linken Auges erlitt und RvI Thomas O. eine offene Rissquetschwunde an der
Schädeldecke davontrug. Beide Verletzungen wurden laut Gericht vom Angeklagten verursacht.
Der Irrtum
Handler glaubte nun, dass er ebenfalls am 10.05.2006 auf diese Delikte angezeigt wurde,
weil er die Polizisten angezeigt hatte. Da unterlag er jedoch einem gewaltigen Irrtum, wie wir
später ausführen werden. Er berief gegen das Urteil beim OLG und verlor am 18.02.2008
auch dort.
Handler queruliert weiter
Also was tat er jetzt ? Er „quälte“ die Behörden mit weiteren Eingaben, da er sich ungerecht
behandelt fühlte. Er erkundigte sich auch permanent, wie es mit dem Strafverfahren gegen
die beiden Polizeibeamten stünde.
Um offensichtlich endlich Ruhe vom „Querulanten“ Handler zu haben, schickte ihm die
Staatsanwalt Wr. Neustadt ein höchst erstaunliches Schreiben (6St98/08z), datiert mit
09.05.2008. Wir zitieren aus diesem nachfolgend wörtlich:
Die Anzeige gegen die beiden Beamten wurde mit ha. Verfügung vom 10.04.2007 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO zurückgelegt.
Hingegen wurde am selben Tag gegen Helmut Handler wegen der Vergehen des versuchten
Widerstands gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StBG, der Sachbeschäd-
igung nach § 125 StGB und (zweifach begangen) der schweren Körperverletzung nach den
§§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB ein Strafantrag eingebracht.
Achtung aufs Datum
Haben Sie sich das Datum genau angesehen ? Die Staatsanwaltschaft informiert Handler
zu einem Zeitpunkt wo dieser bereits abgeurteilt war und auch die Berufung verloren hat,
über die Einbringung eines Strafantrages. Das ist aber noch nicht das Erstaunliche an dieser
Story.
Erstaunlich daran ist, dass der Strafantrag gegen Handler erst am 10.04.2007 eingebracht
wurde, obwohl die Tat am 10.05.2006 geschehen war. Da bei Gericht oft der Ausdruck
der „lebensnahen Erfahrung“ gebraucht wird, wollen wir diesen auch verwenden.
Lebensnah
Eine absolut lebensnahe Erfahrung ist, dass absichtliche Verletzungen gegen Polizeibeamte
sofort angezeigt werden und nicht 11 Monate später. Immerhin waren laut Gerichtsprotokoll
beide Beamte verletzt, wobei einer sogar eine offene Rissquetschwunde an der Schädeldecke
hatte.
Für uns entsteht hier der Eindruck einer „Retourkutsche“, da Handler die Beamten angezeigt
hatte und keine Ruhe gab.
Mag sein das Handler ein unbequemer Mann ist, der mit seiner Art etlichen Menschen auf
die Nerven geht, dass rechtfertigt jedoch nicht eine derartig unverblümte Demonstration der
Staatsmacht.
Eine derartige Vorgehensweise dient sicherlich nicht dazu, den Menschen unseres Landes
ihren (noch) vorhandenen Glauben an eine unabhängige und überparteiliche Justiz zu stärken.
Stauni
2009-07-08
Der Nachtwächter
Herr Helmut Handler kam zu uns in die Redaktion und erzählte eine wirklich erstaunliche
Geschichte. Er ging am 10.05.2006, gegen 19 Uhr, in seiner Anstellung als Nachtwächter
der Firma ÖWD, seine Kontrollrunde am Betriebsgelände der Firma Diamond Aircraft in
Wr. Neustadt.
Von seinem Arbeitsgeber hatte er die Anordnung, Personen die sich nach Dienstschluss
am Firmengelände aufhalten zu kontrollieren und deren Namen in ein Kontrollbuch einzu-
tragen.
Kurze Zeit vorher war ein Privatflugzeug auf dem Firmengelände gelandet und dadurch
befanden sich Leute außerhalb der Öffnungszeit, auf dem Gelände der Firma D. Aircraft.
Dein Freund und Helfer
Zur gleichen Zeit waren auch zwei Polizeibeamte auf dem Firmengelände, die den dienst-
lichen Auftrag hatten, bei den Passagieren dieses Flugzeuges eine Zollkontrolle durchzuführen.
Örtlich waren die beiden Beamten und Handler nicht am selben Platz und es wusste auch
keiner vom anderen.
Als Handler vorerst vier ihm unbekannte Personen kontrollieren wollte, kam es zum ersten
Zwischenfall. Diese wollten sich nicht von einem Nachtwächter aufschreiben lassen und
vermittelten ihm das auch ziemlich klar.
Also ging er weiter und traf in einem nahegelegenen Hangar drei weitere Personen an, die
er ebenfalls zur Ausweisleistung aufforderte. Inzwischen hatte aber einer der vorerst ange-
troffenen Vier, die ebenfalls am Firmengelände anwesenden Polizisten verständigt, dass ein
Nachtwächter am Gelände die Leute kontrolliert.
Handlers Aussage
Von da an gehen die Aussagen auseinander. Handler erzählt, dass ihn vorerst ein Polizist
zur Rede stellte, was er hier mache. Obwohl er mit Nachtwächteruniform bekleidet war,
wollte der Beamte die Tätigkeit von ihm nicht zur Kenntnis nehmen und schlug ihm Handy
und Sammler (Stechuhr) aus der Hand.
Anschließend wurde er zu Boden gerissen und auch vom anderen inzwischen eingetroffenen
Polizisten mit den Fäusten geschlagen. Außerdem wurde ihm zweimal mit einem Pfefferspray
in den Mund gesprüht.
Futterneid ?
Die Version der beiden Polizeibeamten Andreas Z. und Thomas O. klingt naturgemäß etwas
anders. (Niederschrift G.Zl:S4.201/06)
Nachdem der Pilot angegeben hatte, dass ein Nachtwächter kontrolliert, sei Z. nach draußen
gegangen, um zu sehen was da los ist.
O. konnte vorerst nur wahrnehmen, dass Z. dem Handler nachrief, er möge endlich stehen
bleiben, was dieser nicht tat. Er begab sich daraufhin zu seinem Kollegen, der ihm mitteilte,
dass Handler festgenommen sei. Er hörte dann auch, dass der Nachtwächter vor sich her
schimpfte.
Alle beide versuchten Handler zu beruhigen, als dieser überraschend dem Z. mit der Faust
gegen den Kopf schlug, wobei eine Brille zu Bruch ging. Anschließend schlug er abermals
plötzlich mit der anderen Faust gegen den Kopf von O.
Handler muss in seinem früheren Leben Berufsboxer gewesen sein, den laut Angaben des O.
hielt er in einer Hand das Handy und in der anderen den Sammler (Stechuhr) und schlägt
trotzdem zwei Polizisten nieder.
Da man jetzt annahm, dass das Gerät das Handler in der Hand hielt ein Elektroschocker ist,
wurde dieses dem entrissen. (Anm. der Red.: Es war die Stechuhr)
Anschließend wurde mit „einsatzbezogener Körperkraft“ versucht, Handler zu fixieren.
Dabei führte dieser wieder einen Faustschlag gegen den Kopf von Z. aus. Aus diesem Grund
wurde von Handler abgelassen und mit „gezückten“ Pfefferspray versucht diesen in Schach
zu halten.
Da dies aber nichts nützte, wurde vom Pfefferspray Gebrauch gemacht. Allerdings hatte es
den Anschein, dass der Pfefferspray nicht wirkte, so der Polizist Thomas O.
Daraufhin versetzte Andreas Z., dem Handler mit der Faust einen Schlag gegen den Kopf
und einen Tritt gegen die rechte Hüfte, bzw. rechten Oberschenkel.
Erst dadurch gelang es den beiden Beamten, Handler am Boden zu sichern, ihm Handschellen
anzulegen und anschließend zum Streifenwagen zu eskortieren.
Mike Tyson
So liest es sich in der Niederschrift des Polizisten RvI Thomas O.
Mancher Leser ist jetzt sicher geneigt zu glauben, dass es sich bei Helmut Handler um einen
Typ wie Mike Tyson handeln muss.
Mitnichten, Handler leidet seit seiner Kindheit unter schwerem Asthma und hat zusätzlich
eine „Skoliose“ der Brustwirbelsäule. Das heißt auf Deutsch er hat eine deformierte Wirbel-
säule und ist daher ein Halbinvalide. Diesbezüglich liegen uns Röntgenaufnahmen und ein
ärztlicher Befund vor.
Sieht so ein Gewalttäter aus ?
Er ist zwar ein bisschen ein schrulliger Typ, mit leichtem Hang zur Querulanz, aber mit
Sicherheit kein Gewalttäter.
Exekutivdiensttauglich ?
Bei den beiden Polizeibeamten handelte es sich um junge, sportlich austrainierte Männer.
Liest man sich nun dieses Polizeiprotokoll durch, wird man daraus nicht wirklich schlau.
Es wirft für uns die Frage auf, was die beiden Beamten überhaupt im Exekutivdienst zu
suchen haben, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen Halbinvaliden auf normale Art
habhaft zu werden.
Sie sollten vielleicht besser in einem Polizeiarchiv Akten schlichten, denn was machen die
beiden Gesetzeshüter, wenn sie einmal wirklich auf einen Typ wie „Mike Tyson“ stoßen.
Aber wie es in unserem schönen Rechtsstaat allgemein bekannt ist, sind vor dem Gesetz
alle Bürger gleich. Manche sind halt gleicher und das war das Pech von Helmut Handler.
Was ihm aus dieser Causa noch erstaunliches widerfährt, erfahren Sie morgen im TEIL 2.
Stauni
2009-07-07
Ein ganz normaler Schadensfall
Heute berichten wir über einen ganz normalen Vorfall, der allerdings eine erstaunliche
Entwicklung genommen hatte.
Herr R. war am 31.01.2009 bei seiner Bekannten Frau Silvia K. eingeladen. Während
sie in der Küche einen Snack zubereitete, hielt sich R. im Wohnzimmer auf, wobei
ihm ein kleines Unglück widerfuhr.
Er stolperte über das Verlängerungskabel des am Tisch stehenden Laptop und riss
diesen vom Tisch. Der Computer knallte gegen die Sesselkante und landete schließlich
beschädigt am Boden. Es handelte sich dabei um einen zwei Jahre alten Laptop, der
seinerzeit ca. 1.000,- Euro gekostet hat und vielleicht noch einen Zeitwert zwischen 200,-
und 300,- Euro hat.
Wie gesagt, ein Vorfall der jeden Tag passieren kann und nichts besonderes ist.
Herr R. nahm das Gerät mit und suchte am nächsten Werktag eine Computerfirma auf,
um eine Reparatur durchführen zu lassen. Dort sagte man ihm, das Gerät sei irreparabel
und er möge sich ein Neues anschaffen.
Herr R. ist ein größerer Kunde beim Versicherungsunternehmen UNIQUA und hat dort
unter anderem auch eine private Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden auf-
kommt.
Also übergab er den beschädigten Laptop und eine Schadensmeldung an seinen Ver-
sicherungsbetreuer, der den Computer samt Meldung der Schadensabteilung des Ver-
sicherers überbrachte.
Bis dahin eine ganz normale Abwicklung eines ganz normalen Schadenfalles.
Sachverständiger ersucht um Rückruf
In der zweiten Februarwoche, meldete sich der Versicherungsbetreuer bei Herrn R.
und ersuchte, dass sich die Geschädigte Frau Silvia K., mit dem Sachverständigen
Herrn Günter Z., telefonisch in Verbindung setzen möge.
Herr R. gab die Telefonnummer an Frau Silvia K. weiter und diese rief den Sachver-
ständigen an, um sich zu erkundigen was man von ihr wolle.
Der SV Günter Z. teilte ihr mit, dass ein Fragebogen zu den Daten des Gerätes auszu-
füllen sei.
Auch keine große Sache dachte Frau Silvia K. und ersuchte, man möge ihr den Frage-
bogen per Post zusenden.
Und ab jetzt wird es erstaunlich
Der Sachverständige Günter Z. erklärte aber, er wolle ihr beim Ausfüllen behilflich sein
und bestand eindringlich darauf, sie persönlich zu treffen.
Silvia K. kam das Ganze seltsam vor und schlug ein Treffen mit dem Sachverständigen
aus. Der aber ließ nicht locker und wollte sie unbedingt zu einem Treffen überreden.
Da Silvia K. jetzt aber Angst bekam, weil Günter Z. nun auch ihre Telefonnummer
über das Handydisplay hatte, legte sie auf und rief sofort Herrn R. an.
Der wiederum verständigte seinen Versicherungsbetreuer über diesen Vorfall, der
seinerseits mit dem Sachverständigen telefonischen Kontakt aufnahm.
Tarnen und täuschen
Dieser erklärte, er handle im Auftrag der RSG-(Risiko Service und Sachverständigen
GmbH, so zu verfahren.
Die Versicherungsanstalt UNIQUA hat 100% der Anteile, an der RSG GmbH.
Vielleicht sollte mit der Firma RSG GmbH der Eindruck erweckt werden, dass die
UNIQUA durch unabhängige Sachverständige prüfen lässt.
Bei einer 300,- Euro Geschichte wahrscheinlich uninteressant, aber es gibt sicherlich
auch sehr große Schäden, wo dann die „unabhängige“ RSG GmbH prüft und ihre Gut-
achten ausstellt.
Dem Sachverständigen auf den Zahn gefühlt
Die Angelegenheit hat uns natürlich neugierig gemacht und ein Mitarbeiter von uns,
rief den „unabhängigen“ RSG-Sachverständigen Günter Z. an, um ihn folgendes
zu fragen:
Er befindet sich im Besitz des Laptop und der Schadensmeldung. Frau Silvia K. war zum
Zeitpunkt des Schadenseintrittes in einem anderen Raum und könne daher diesbezüglich
ohnehin keine Angaben machen. Ein Datenblatt für das beschädigte Gerät, könne man
auch mit der Post schicken.
Also warum will er Silvia K. unbedingt persönlich treffen ?
Zuerst erklärte dieser, er habe strikten Auftrag des Herrn Dr. K. von der RSG, so
zu verfahren.
Nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass man bei Dr. K. rückfragen werde, änderte er
seine Aussage dahingehend: „Nicht vom Herrn Dr. K. persönlich, es gebe aber eine
firmeninterne Order der RSG darüber.“
Auf die Anfrage ob er uns diese Anweisung zukommen lassen könnte, gab es eine
neuerliche Version. „Das Ganze wurde einmal bei einem Meeting besprochen, er
könne sich aber nicht mehr erinnern, wann und wo das war.“
Nachdem es sinnlos war mit diesem Mann ein Gespräch zu führen, wurde dies
unsererseits beendet.
Bei RSG war man ahnungslos
Allerdings nahmen wir telefonischen Kontakt mit der RSG auf. Herr Dr. K. war
leider in einer Besprechung, aber sein Stellvertreter Herr Martin S. zeigte sich
höchst verwundert.
Bei RSG wisse man über derartige Order oder Weisungen nichts und versprach uns
eine Stellungsnahme von RSG, durch Herrn Dr. K.
Erstaunlich, was sich so ein Sachverständiger eines Versicherungsunternehmens
erlaubt. Vielleicht hat ihm die angenehme Telefonstimme von Silvia K. dazu
inspiriert, die Angelegenheit mit einem persönlichen Treffen erledigen zu wollen.
Aber vielleicht sollte er auch zur Kenntnis nehmen, dass sich nicht alle Damen mit
ihm treffen wollen, nur weil er Sachverständiger ist.
Sobald wir eine Stellungsnahme von der RSG haben, werden wir über den Ausgang
dieser Angelegenheit berichten.
Stauni
2009-03-11
Bezahlen ohne zu konsumieren
Herr Schmid (Name der Red. Bekannt) ist ein sparsamer Mensch. Auch beim
telefonieren schaut er darauf sich auf’s Notwendigste zu beschränken. Er be-
sitzt bei A1 ein Handy mit einer Flatrate zum österreichischen Festnetz und
zu anderen A1-Handys. In Fremdnetze telefoniert er sehr selten, da seine Tele-
fonpartner fast alle ein A1-Handy besitzen. Ab und zu kommt es jedoch vor,
daß er auch in ein Fremdnetz telefoniert
Als er seine Rechnung für den Zeitraum vom 24.10.08 bis 23.11.08 erhielt, fiel
ihm auf, daß er 13 Minuten für Gespräche in andere Mobilnetze verrechnet
bekam, die ihm auch gesondert in Rechnung gestellt wurden.
Herr Schmid war sich absolut sicher, daß er keine 13 Minuten in Fremdnetze
telefoniert hatte und forderte einen Einzelverbindungsnachweis an.
….bitte zahlen….bitte zahle….bitte zahlen….
Auszug aus dem Einzelverbindungsnachweis
24.10.2008 16:53:37 00:00:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 15:14:30 00:00:46 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 15:34:26 00:01:01 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…..
27.10.2008 15:59:10 00:00:04 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……
27.10.2008 16:00:07 00:00:53 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 16:00:22 00:00:05 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 18:21:46 00:00:03 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991…….
27.10.2008 18:21:59 00:00:38 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..
27.10.2008 19:25:35 00:00:19 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..
28.10.2008 12:28:43 00:01:03 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436764………
28.10.2008 15:46:17 00:00:47 / 0,00 kB andere Mobilnetze 00436991……..
129 % Aufschlag für was ?
Der Mann hatte gerundete 5,7 Minuten telefoniert. Verrechnet wurden ihm satte
dreizehn (13) Minuten. Auf unsere Anfrage wurde uns mitgeteilt, daß pro ange-
fangene Minute eine ganze Minute verrechnet wird. Das bedeutet einen Aufschlag
von sage und staune 129 Prozent die der Mann nicht konsumiert hat, aber be-
zahlen muß. Laut Auskunft einer Mitarbeiterin vom A1-Callcenter, muß daher bereits
für eine (1) Sekunde (pro angefangener Minute) der Preis für eine ganze Minute be-
zahlt werden.
Das dies die traurige Wahrheit ist, kann aus dem obigen „Einzelverbindungsnachweis“
nachvollzogen werden.
Sicherlich hat Herr Schmid auch einen Vertrag unterschrieben, wo dieser Passus
irgendwo kleingedruckt steht. Aber wie heisst es schon immer, „Papier ist geduldig“.
Es ist schon erstaunlich wie A1 bei Kunden für Leistungen abkassiert, die gar
nicht konsumiert wurden.
Stauni